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Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

5.2 Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

5.2.1 Grundsatz<br />

Im Konzept Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion geht es darum, die Si<strong>ch</strong>erheit<br />

von Personen bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen in den<br />

Betrieben zu gewährleisten und stetig weiterzuentwickeln.<br />

5.2.2 Konzept<br />

Das Konzept im Anhang C besteht aus einer Grundausbildung und den periodis<strong>ch</strong>en<br />

Na<strong>ch</strong>instruktionen im Betrieb und <strong>für</strong> die autorisierten Ausbildner.<br />

5.3 Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />

5.3.1 Grundausbildung im Betrieb<br />

Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass alle in seinem Betrieb bes<strong>ch</strong>äftigten Arbeitnehmer,<br />

eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes,<br />

über die bei ihren Tätigkeiten <strong>auf</strong>tretenden Gefahren informiert und<br />

über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information<br />

und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentli<strong>ch</strong>en<br />

Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls<br />

zu wiederholen.<br />

Vor dem Einsatz von Personal von Dritt- und Temporärfirmen ist der Ausbildungsstand<br />

zu prüfen und gegebenenfalls eine Ausbildung dur<strong>ch</strong> den autorisierten<br />

Ausbildner zu veranlassen.<br />

Die Ausbildung und Anleitung <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

gemäss Konzept im Anhang C haben dur<strong>ch</strong> einen autorisierten Ausbildner zu<br />

erfolgen.<br />

Die Grundausbildung besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />

5.3.2 Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />

Die Na<strong>ch</strong>instruktion dur<strong>ch</strong> autorisierte Ausbildner gemäss Konzept im Anhang<br />

C ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen (ausgenommen Ziffer<br />

6.12.3).<br />

Die Na<strong>ch</strong>instruktion besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />

5.3.3 Dauer der Ausbildungen<br />

Der autorisierte Ausbildner legt zusammen mit dem Linienverantwortli<strong>ch</strong>en je<br />

na<strong>ch</strong> Ausbildungsstand der Teilnehmer die Dauer der Grundausbildung und<br />

der Na<strong>ch</strong>instruktion so fest, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

si<strong>ch</strong>er ausgeführt werden können. Sie dauern in der Regel mindestens einen<br />

halben Tag.<br />

5.3.4 Dokumentation der Ausbildungen<br />

Die Grundausbildung und die Na<strong>ch</strong>instruktion sind vom Arbeitgeber zu dokumentieren.<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 12/53

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