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Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

Bild 1: Organisationsprinzip<br />

Spezialisten der<br />

Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er vor Ort<br />

Aufsi<strong>ch</strong>t<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern<br />

Netzführende Stelle<br />

S<strong>ch</strong>altanweisungsbere<strong>ch</strong>tigt<br />

S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt<br />

7.3 Anforderungen an das Personal<br />

BETRIEBSINHABER<br />

Kommunikation bei S<strong>ch</strong>althandlungen<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsbe<strong>auf</strong>tragter<br />

Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er<br />

- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />

- instruierte Person<br />

intern/extern<br />

Arbeitsausführender<br />

- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />

- instruierte Person<br />

- Laie<br />

intern/extern<br />

Die Starkstromverordnung (SR.734.2) erklärt in den Artikeln 11 und 12 (unten<br />

wortgetreu wiedergegeben), wel<strong>ch</strong>e Bestimmungen <strong>für</strong> Betrieb und Instandhaltung<br />

von elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen eingehalten werden müssen.<br />

StV, Art. 11:<br />

1 Für die Be<strong>auf</strong>si<strong>ch</strong>tigung von <strong>Arbeiten</strong> an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden<br />

betriebste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen sowie <strong>für</strong> Massnahmen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />

dürfen nur sa<strong>ch</strong>verständige Personen (3.1.4) eingesetzt werden.<br />

2 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und <strong>für</strong> besondere <strong>Arbeiten</strong> dürfen<br />

au<strong>ch</strong> instruierte Personen (3.1.5) eingesetzt werden.<br />

StV, Art. 12:<br />

1 Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen <strong>für</strong> ihre Anlagen ein Si<strong>ch</strong>erheitskonzept<br />

ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen<br />

instruieren, die Zugang zum Betriebsberei<strong>ch</strong> haben, betriebli<strong>ch</strong>e Handlungen vornehmen<br />

oder an den Anlagen arbeiten.<br />

2 Die Instruktion muss periodis<strong>ch</strong> wiederholt werden. Der Zeitabstand zwis<strong>ch</strong>en zwei<br />

Instruktionen ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem Ausbildungsstand der betroffenen Personen,<br />

den vorzunehmenden <strong>Arbeiten</strong> und der Art der Anlagen.<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 24/53

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