Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Bild 1: Organisationsprinzip<br />
Spezialisten der<br />
Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er vor Ort<br />
Aufsi<strong>ch</strong>t<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern<br />
Netzführende Stelle<br />
S<strong>ch</strong>altanweisungsbere<strong>ch</strong>tigt<br />
S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt<br />
7.3 Anforderungen an das Personal<br />
BETRIEBSINHABER<br />
Kommunikation bei S<strong>ch</strong>althandlungen<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsbe<strong>auf</strong>tragter<br />
Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er<br />
- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />
- instruierte Person<br />
intern/extern<br />
Arbeitsausführender<br />
- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />
- instruierte Person<br />
- Laie<br />
intern/extern<br />
Die Starkstromverordnung (SR.734.2) erklärt in den Artikeln 11 und 12 (unten<br />
wortgetreu wiedergegeben), wel<strong>ch</strong>e Bestimmungen <strong>für</strong> Betrieb und Instandhaltung<br />
von elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen eingehalten werden müssen.<br />
StV, Art. 11:<br />
1 Für die Be<strong>auf</strong>si<strong>ch</strong>tigung von <strong>Arbeiten</strong> an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden<br />
betriebste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen sowie <strong>für</strong> Massnahmen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />
dürfen nur sa<strong>ch</strong>verständige Personen (3.1.4) eingesetzt werden.<br />
2 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und <strong>für</strong> besondere <strong>Arbeiten</strong> dürfen<br />
au<strong>ch</strong> instruierte Personen (3.1.5) eingesetzt werden.<br />
StV, Art. 12:<br />
1 Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen <strong>für</strong> ihre Anlagen ein Si<strong>ch</strong>erheitskonzept<br />
ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen<br />
instruieren, die Zugang zum Betriebsberei<strong>ch</strong> haben, betriebli<strong>ch</strong>e Handlungen vornehmen<br />
oder an den Anlagen arbeiten.<br />
2 Die Instruktion muss periodis<strong>ch</strong> wiederholt werden. Der Zeitabstand zwis<strong>ch</strong>en zwei<br />
Instruktionen ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem Ausbildungsstand der betroffenen Personen,<br />
den vorzunehmenden <strong>Arbeiten</strong> und der Art der Anlagen.<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 24/53