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Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

3 Begriffe<br />

Für die Anwendung dieser Regel gelten na<strong>ch</strong>stehende Begriffe.<br />

Bestimmte Begriffe sind aus bestehenden Veröffentli<strong>ch</strong>ungen entnommen<br />

worden. Am Ende dieser Begriffe verweist die Zahl zwis<strong>ch</strong>en Klammern <strong>auf</strong><br />

den entspre<strong>ch</strong>enden Artikel des Quelldokuments. Für weitere Begriffe, die<br />

hier ni<strong>ch</strong>t definiert sind, wird <strong>auf</strong> das "Internationale Elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Wörterbu<strong>ch</strong>"<br />

verwiesen.<br />

3.1 Personal<br />

3.1.1 Betriebsinhaber: Der Betriebsinhaber entspri<strong>ch</strong>t dem verantwortli<strong>ch</strong>en<br />

Betreiber einer elektris<strong>ch</strong>en Anlage. Dies kann der Eigentümer, der Pä<strong>ch</strong>ter<br />

oder der Mieter sein (StV, Art. 3, Ziffer 5). Er hat die Verfügungsgewalt über<br />

die Anlagen des Betriebes und ist damit au<strong>ch</strong> verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Einhaltung<br />

der Si<strong>ch</strong>erheit und der Vorgaben des Gesundheitss<strong>ch</strong>utzes.<br />

3.1.2 Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />

Verantwortung <strong>für</strong> den Betrieb der elektris<strong>ch</strong>en Anlage zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />

kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen<br />

werden (EN 50110-1, 3.2.2). Die Verantwortung bezieht si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> Handhabung,<br />

Wartung und Instandhaltung der Anlage.<br />

Wenn ni<strong>ch</strong>ts anderes erwähnt oder geregelt ist, dann liegt die Anlagenverantwortung<br />

beim Betriebsinhaber oder Leitungseigentümer.<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> wird differenziert zwis<strong>ch</strong>en Betreiben und <strong>Arbeiten</strong> an den<br />

elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Die Aufgaben werden wie folgt unters<strong>ch</strong>ieden:<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern/Betriebsführende Stelle<br />

Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern vertritt den Betriebsinhaber der elektris<strong>ch</strong>en<br />

Anlage und gilt somit als eigentli<strong>ch</strong>er Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er. In der Regel<br />

ist dies immer der betriebsführende Mitarbeiter (Dispat<strong>ch</strong>er, Operator, Pikettingenieur,<br />

Netzführer etc.) der Betriebsführungs- bzw. Leitstelle. Er ist <strong>für</strong> den<br />

ordnungsgemässen Abl<strong>auf</strong> von S<strong>ch</strong>altprogrammen und <strong>für</strong> die übergeordneten<br />

Si<strong>ch</strong>erheiten und S<strong>ch</strong>althandlungen in Anlagen und Netzen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern sind anweisungs- und ab zentraler Leitstelle<br />

s<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt. Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern ist sa<strong>ch</strong>verständig.<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Vorort/Aufsi<strong>ch</strong>t<br />

Für klar definierte Aufträge (genauer Bes<strong>ch</strong>rieb der Anlage und Tätigkeit,<br />

sowie Zeitdauer) kann die Anlagenverantwortung an eine benannte Person<br />

übertragen werden. Wird eine Anlage beispielsweise als GU-Auftrag erstellt,<br />

so liegt die Anlagenverantwortung beim Projektverantwortli<strong>ch</strong>en, bis dieser<br />

die Anlage an den Betriebsinhaber respektive den Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en<br />

Fern übergibt.<br />

Diese Funktion ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an den elektris<strong>ch</strong>en Anlagen erforderli<strong>ch</strong>. Der<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Vorort ist grundsätzli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit Vorort und<br />

das Einri<strong>ch</strong>ten der Si<strong>ch</strong>erheiten an der Arbeitsstelle gemäss 5-Punkte-Regel<br />

verantwortli<strong>ch</strong>. Diese Tätigkeiten dürfen nur dur<strong>ch</strong> den Anlagenverantwortli-<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 4/53

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