Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
3 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieser Regel gelten na<strong>ch</strong>stehende Begriffe.<br />
Bestimmte Begriffe sind aus bestehenden Veröffentli<strong>ch</strong>ungen entnommen<br />
worden. Am Ende dieser Begriffe verweist die Zahl zwis<strong>ch</strong>en Klammern <strong>auf</strong><br />
den entspre<strong>ch</strong>enden Artikel des Quelldokuments. Für weitere Begriffe, die<br />
hier ni<strong>ch</strong>t definiert sind, wird <strong>auf</strong> das "Internationale Elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Wörterbu<strong>ch</strong>"<br />
verwiesen.<br />
3.1 Personal<br />
3.1.1 Betriebsinhaber: Der Betriebsinhaber entspri<strong>ch</strong>t dem verantwortli<strong>ch</strong>en<br />
Betreiber einer elektris<strong>ch</strong>en Anlage. Dies kann der Eigentümer, der Pä<strong>ch</strong>ter<br />
oder der Mieter sein (StV, Art. 3, Ziffer 5). Er hat die Verfügungsgewalt über<br />
die Anlagen des Betriebes und ist damit au<strong>ch</strong> verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Einhaltung<br />
der Si<strong>ch</strong>erheit und der Vorgaben des Gesundheitss<strong>ch</strong>utzes.<br />
3.1.2 Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />
Verantwortung <strong>für</strong> den Betrieb der elektris<strong>ch</strong>en Anlage zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />
kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen<br />
werden (EN 50110-1, 3.2.2). Die Verantwortung bezieht si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> Handhabung,<br />
Wartung und Instandhaltung der Anlage.<br />
Wenn ni<strong>ch</strong>ts anderes erwähnt oder geregelt ist, dann liegt die Anlagenverantwortung<br />
beim Betriebsinhaber oder Leitungseigentümer.<br />
Grundsätzli<strong>ch</strong> wird differenziert zwis<strong>ch</strong>en Betreiben und <strong>Arbeiten</strong> an den<br />
elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Die Aufgaben werden wie folgt unters<strong>ch</strong>ieden:<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern/Betriebsführende Stelle<br />
Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern vertritt den Betriebsinhaber der elektris<strong>ch</strong>en<br />
Anlage und gilt somit als eigentli<strong>ch</strong>er Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er. In der Regel<br />
ist dies immer der betriebsführende Mitarbeiter (Dispat<strong>ch</strong>er, Operator, Pikettingenieur,<br />
Netzführer etc.) der Betriebsführungs- bzw. Leitstelle. Er ist <strong>für</strong> den<br />
ordnungsgemässen Abl<strong>auf</strong> von S<strong>ch</strong>altprogrammen und <strong>für</strong> die übergeordneten<br />
Si<strong>ch</strong>erheiten und S<strong>ch</strong>althandlungen in Anlagen und Netzen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern sind anweisungs- und ab zentraler Leitstelle<br />
s<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt. Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern ist sa<strong>ch</strong>verständig.<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Vorort/Aufsi<strong>ch</strong>t<br />
Für klar definierte Aufträge (genauer Bes<strong>ch</strong>rieb der Anlage und Tätigkeit,<br />
sowie Zeitdauer) kann die Anlagenverantwortung an eine benannte Person<br />
übertragen werden. Wird eine Anlage beispielsweise als GU-Auftrag erstellt,<br />
so liegt die Anlagenverantwortung beim Projektverantwortli<strong>ch</strong>en, bis dieser<br />
die Anlage an den Betriebsinhaber respektive den Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en<br />
Fern übergibt.<br />
Diese Funktion ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an den elektris<strong>ch</strong>en Anlagen erforderli<strong>ch</strong>. Der<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Vorort ist grundsätzli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit Vorort und<br />
das Einri<strong>ch</strong>ten der Si<strong>ch</strong>erheiten an der Arbeitsstelle gemäss 5-Punkte-Regel<br />
verantwortli<strong>ch</strong>. Diese Tätigkeiten dürfen nur dur<strong>ch</strong> den Anlagenverantwortli-<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 4/53