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weitere beschlüsse - Tourismusverband Pichl-Mandling

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GEMEINDENACHRICHTEN PICHL-PREUNEGG DEZEMBER 2005<br />

Sanierung Kindergarten<br />

Einstimmiger Beschluss über die Aufnahme<br />

eines Darlehens in der Höhe von<br />

€ 70.000,– zur Vorfinanzierung der in<br />

Aussicht gestellten Förderung durch den<br />

Baufonds für Kindergarteneinrichtungen –<br />

Amt der Stmk. Landesregierung, FA 6B.<br />

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

erfolgte am 12. Sept. 2005.<br />

Sanierung Ötzerweg<br />

Einstimmiger Beschluss über die Aufnahme<br />

eines Darlehens in der Höhe von<br />

€ 80.000,– zur Finanzierung der umfassenden<br />

Sanierungsmaßnahmen.<br />

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

erfolgte am 10. Okt. 2005.<br />

Ennstalbundesstraße<br />

LB 320 – Resolution<br />

Hinsichtlich der im Dezember des Vorjahres<br />

und Jänner dieses Jahres bezüglich<br />

der Ergreifung von Maßnahmen zur Eindämmung<br />

von Verkehrsbelastungen im<br />

Ennstal geführten Gespräche wurde im<br />

Einvernehmen mit Expositurleiter Hofrat<br />

Dr. Florian Waldner eine Resolution ausgearbeitet.<br />

Um den Gleichklang der Gemeinden<br />

zu dokumentieren, soll diese<br />

Resolution im Gemeinderat beschlossen<br />

und an die zuständigen Gremien übermittelt<br />

werden.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Nach eingehender Diskussion beschließt<br />

der Gemeinderat, sich dem vorliegenden<br />

Resolutionsentwurf vollinhaltlich anzuschließen.<br />

Resolution<br />

der Gemeinden des<br />

Gerichtsbezirkes Schladming<br />

zur Eindämmung von Verkehrsbelastungen<br />

im Ennstal<br />

Aufgrund des deutlich stärker werdenden<br />

Verkehrs auf der Ennstalbundesstraße LB<br />

320 ausgelöst vor allem durch erhöhten<br />

Transitverkehr und keiner nennenswerten<br />

Verbesserung der Straßensituation in den<br />

letzten Jahren sowie der damit einhergehenden<br />

unerträglichen Belastung für die<br />

Bevölkerung beschließt der Gemeinderat<br />

von <strong>Pichl</strong>-Preunegg nachstehende<br />

Resolution:<br />

1. Für den Bereich Anschluss Pyhrnautobahn<br />

bis Trautenfels ist ein vierspuriger<br />

WEITERE WEITERE<br />

BESCH B CHLÜS ÜSSE SE<br />

Ausbau der Ennstalstraße aufgrund des<br />

dortigen Verkehrsaufkommens notwendig<br />

und sind diesbezüglich möglichst rasch<br />

Maßnahmen der Realisierung zu setzen.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die<br />

Kreuzung Trautenfels den heutigen Erfordernissen<br />

anzupassen sowie um- und<br />

auszubauen.<br />

2. Für den Bereich Trautenfels bis zur<br />

Salzburger Landesgrenze in <strong>Mandling</strong><br />

sind abschnittweise Lösungsvorschläge<br />

für Verbesserungen einzuleiten, entsprechende<br />

Gespräche zu führen und ein<br />

Maßnahmenkatalog für die Umsetzung<br />

eines Bestandausbaues zu erstellen, um<br />

eine den heutigen Verkehrserfordernissen<br />

entsprechende Straße zu bekommen (niveaufreie<br />

Kreuzungen, Begleitwege, Überholspuren<br />

usw.).<br />

3. Für die Ennstalstraße LB 320 von<br />

<strong>Mandling</strong> bis Trautenfels wird<br />

die Erlassung einer Verordnung eines<br />

Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge<br />

mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht<br />

von mehr als 7,5 t durch<br />

die zuständigen Behörden verlangt,<br />

um den Transit- bzw. LKW-Verkehr zu<br />

minimieren. Ausgenommen von diesen<br />

Beschränkungen soll der Quellund<br />

Zielverkehr bleiben.<br />

4. Gefordert werden außerdem strengere<br />

Kontrollen der Ladebestimmungen sowie<br />

der Geschwindigkeitsvorschriften und der<br />

Lenk- und Ruhezeiten der Fahrzeuglenker.<br />

5. Diese Resolution wurde in der Sitzung<br />

des Gemeinderates am 16. August 2005<br />

beschlossen.<br />

Reiteralm-Bergbahnen<br />

GmbH. & Co KG<br />

Hinsichtlich der Gründung der Reiteralm-<br />

Bergbahnen Anteilsverwaltung GmbH. einstimmige<br />

Beschlüsse betreffend Stimmbindung<br />

und Entsendung Aufsichtsrat.<br />

Förderung von<br />

Solaranlagen und<br />

Biomasseheizungen<br />

Die Förderhöhe für die Errichtung von<br />

Solaranlagen und Biomasseheizungen<br />

von derzeit pauschal € 218,– wird mit<br />

einstimmigen Beschluss des Gemeinderates<br />

bis auf <strong>weitere</strong>s beibehalten; vorausgesetzt<br />

wird die nachgewiesene Förderfähigkeit<br />

durch das Land Steiermark.<br />

Jugendbeschäftigung<br />

in der Gemeinde<br />

<strong>Pichl</strong>-Preunegg<br />

Zur Unterstützung bzw. Förderung der<br />

Jugendbeschäftigung hat der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung am 26. Juni 1998 den<br />

einstimmigen Beschluss gefasst, die Kommunalsteuer<br />

für Lehrlinge ab 1. 1. 1998<br />

zu erlassen bzw. zu refundieren.<br />

Nach Einführung der gemeinsamen Prüfung<br />

aller lohnabhängigen Abgaben<br />

(GPLA) wird im Bereich der Kommunalsteuerverwaltung<br />

nun die elektronische<br />

Erklärungseinreichung für die Kommunalsteuer-Jahreserklärung<br />

ab dem Kalenderjahr<br />

2005 über das Verfahren FinanzOnline<br />

verbindlich umgesetzt.<br />

Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat<br />

der Unternehmer bis Ende März des folgenden<br />

Kalenderjahres der Gemeinde<br />

eine Steuererklärung abzugeben.<br />

Die Steuererklärung hat die gesamte auf<br />

das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage<br />

zu enthalten.<br />

Die Übermittlung der Steuererklärung hat<br />

elektronisch im Wege von FinanzOnline zu<br />

erfolgen; ist dem Unternehmer die elektronische<br />

Übermittlung mangels technischer<br />

Voraussetzungen unzumutbar, ist<br />

der Gemeinde die Steuererklärung unter<br />

Verwendung eines amtlichen Vordruckes<br />

zu übermitteln. Die Gemeinde hat die<br />

Daten der Steuererklärung hinsichtlich der<br />

jeweils auf sie entfallenden Bemessungsgrundlagen<br />

der Finanzverwaltung des<br />

Bundes im Wege des FinanzOnline zu<br />

übermitteln.<br />

Das bedeutet, dass sich in der Abwicklung<br />

der Erlassung der Kommunalsteuer<br />

folgende Änderung ergibt:<br />

Die Kommunalsteuer-Jahreserklärung<br />

ab dem Kalenderjahr 2005 ist wie oben<br />

erwähnt entweder im Wege<br />

FinanzOnline oder in Papierform brutto<br />

(inklusive der Kommunalsteuer für<br />

Lehrlinge) einzureichen; ebenso ist die<br />

Kommunalsteuer monatlich brutto zu<br />

entrichten.<br />

Ansuchen auf Rückzahlung der Kommunalsteuer<br />

die auf Lehrlinge entfällt,<br />

sind bis 31. März des darauffolgenden<br />

Jahres im Gemeindeamt einzureichen.<br />

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