weitere beschlüsse - Tourismusverband Pichl-Mandling
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GEMEINDENACHRICHTEN PICHL-PREUNEGG DEZEMBER 2005<br />
Sanierung Kindergarten<br />
Einstimmiger Beschluss über die Aufnahme<br />
eines Darlehens in der Höhe von<br />
€ 70.000,– zur Vorfinanzierung der in<br />
Aussicht gestellten Förderung durch den<br />
Baufonds für Kindergarteneinrichtungen –<br />
Amt der Stmk. Landesregierung, FA 6B.<br />
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
erfolgte am 12. Sept. 2005.<br />
Sanierung Ötzerweg<br />
Einstimmiger Beschluss über die Aufnahme<br />
eines Darlehens in der Höhe von<br />
€ 80.000,– zur Finanzierung der umfassenden<br />
Sanierungsmaßnahmen.<br />
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
erfolgte am 10. Okt. 2005.<br />
Ennstalbundesstraße<br />
LB 320 – Resolution<br />
Hinsichtlich der im Dezember des Vorjahres<br />
und Jänner dieses Jahres bezüglich<br />
der Ergreifung von Maßnahmen zur Eindämmung<br />
von Verkehrsbelastungen im<br />
Ennstal geführten Gespräche wurde im<br />
Einvernehmen mit Expositurleiter Hofrat<br />
Dr. Florian Waldner eine Resolution ausgearbeitet.<br />
Um den Gleichklang der Gemeinden<br />
zu dokumentieren, soll diese<br />
Resolution im Gemeinderat beschlossen<br />
und an die zuständigen Gremien übermittelt<br />
werden.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Nach eingehender Diskussion beschließt<br />
der Gemeinderat, sich dem vorliegenden<br />
Resolutionsentwurf vollinhaltlich anzuschließen.<br />
Resolution<br />
der Gemeinden des<br />
Gerichtsbezirkes Schladming<br />
zur Eindämmung von Verkehrsbelastungen<br />
im Ennstal<br />
Aufgrund des deutlich stärker werdenden<br />
Verkehrs auf der Ennstalbundesstraße LB<br />
320 ausgelöst vor allem durch erhöhten<br />
Transitverkehr und keiner nennenswerten<br />
Verbesserung der Straßensituation in den<br />
letzten Jahren sowie der damit einhergehenden<br />
unerträglichen Belastung für die<br />
Bevölkerung beschließt der Gemeinderat<br />
von <strong>Pichl</strong>-Preunegg nachstehende<br />
Resolution:<br />
1. Für den Bereich Anschluss Pyhrnautobahn<br />
bis Trautenfels ist ein vierspuriger<br />
WEITERE WEITERE<br />
BESCH B CHLÜS ÜSSE SE<br />
Ausbau der Ennstalstraße aufgrund des<br />
dortigen Verkehrsaufkommens notwendig<br />
und sind diesbezüglich möglichst rasch<br />
Maßnahmen der Realisierung zu setzen.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch die<br />
Kreuzung Trautenfels den heutigen Erfordernissen<br />
anzupassen sowie um- und<br />
auszubauen.<br />
2. Für den Bereich Trautenfels bis zur<br />
Salzburger Landesgrenze in <strong>Mandling</strong><br />
sind abschnittweise Lösungsvorschläge<br />
für Verbesserungen einzuleiten, entsprechende<br />
Gespräche zu führen und ein<br />
Maßnahmenkatalog für die Umsetzung<br />
eines Bestandausbaues zu erstellen, um<br />
eine den heutigen Verkehrserfordernissen<br />
entsprechende Straße zu bekommen (niveaufreie<br />
Kreuzungen, Begleitwege, Überholspuren<br />
usw.).<br />
3. Für die Ennstalstraße LB 320 von<br />
<strong>Mandling</strong> bis Trautenfels wird<br />
die Erlassung einer Verordnung eines<br />
Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge<br />
mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht<br />
von mehr als 7,5 t durch<br />
die zuständigen Behörden verlangt,<br />
um den Transit- bzw. LKW-Verkehr zu<br />
minimieren. Ausgenommen von diesen<br />
Beschränkungen soll der Quellund<br />
Zielverkehr bleiben.<br />
4. Gefordert werden außerdem strengere<br />
Kontrollen der Ladebestimmungen sowie<br />
der Geschwindigkeitsvorschriften und der<br />
Lenk- und Ruhezeiten der Fahrzeuglenker.<br />
5. Diese Resolution wurde in der Sitzung<br />
des Gemeinderates am 16. August 2005<br />
beschlossen.<br />
Reiteralm-Bergbahnen<br />
GmbH. & Co KG<br />
Hinsichtlich der Gründung der Reiteralm-<br />
Bergbahnen Anteilsverwaltung GmbH. einstimmige<br />
Beschlüsse betreffend Stimmbindung<br />
und Entsendung Aufsichtsrat.<br />
Förderung von<br />
Solaranlagen und<br />
Biomasseheizungen<br />
Die Förderhöhe für die Errichtung von<br />
Solaranlagen und Biomasseheizungen<br />
von derzeit pauschal € 218,– wird mit<br />
einstimmigen Beschluss des Gemeinderates<br />
bis auf <strong>weitere</strong>s beibehalten; vorausgesetzt<br />
wird die nachgewiesene Förderfähigkeit<br />
durch das Land Steiermark.<br />
Jugendbeschäftigung<br />
in der Gemeinde<br />
<strong>Pichl</strong>-Preunegg<br />
Zur Unterstützung bzw. Förderung der<br />
Jugendbeschäftigung hat der Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 26. Juni 1998 den<br />
einstimmigen Beschluss gefasst, die Kommunalsteuer<br />
für Lehrlinge ab 1. 1. 1998<br />
zu erlassen bzw. zu refundieren.<br />
Nach Einführung der gemeinsamen Prüfung<br />
aller lohnabhängigen Abgaben<br />
(GPLA) wird im Bereich der Kommunalsteuerverwaltung<br />
nun die elektronische<br />
Erklärungseinreichung für die Kommunalsteuer-Jahreserklärung<br />
ab dem Kalenderjahr<br />
2005 über das Verfahren FinanzOnline<br />
verbindlich umgesetzt.<br />
Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat<br />
der Unternehmer bis Ende März des folgenden<br />
Kalenderjahres der Gemeinde<br />
eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Die Steuererklärung hat die gesamte auf<br />
das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage<br />
zu enthalten.<br />
Die Übermittlung der Steuererklärung hat<br />
elektronisch im Wege von FinanzOnline zu<br />
erfolgen; ist dem Unternehmer die elektronische<br />
Übermittlung mangels technischer<br />
Voraussetzungen unzumutbar, ist<br />
der Gemeinde die Steuererklärung unter<br />
Verwendung eines amtlichen Vordruckes<br />
zu übermitteln. Die Gemeinde hat die<br />
Daten der Steuererklärung hinsichtlich der<br />
jeweils auf sie entfallenden Bemessungsgrundlagen<br />
der Finanzverwaltung des<br />
Bundes im Wege des FinanzOnline zu<br />
übermitteln.<br />
Das bedeutet, dass sich in der Abwicklung<br />
der Erlassung der Kommunalsteuer<br />
folgende Änderung ergibt:<br />
Die Kommunalsteuer-Jahreserklärung<br />
ab dem Kalenderjahr 2005 ist wie oben<br />
erwähnt entweder im Wege<br />
FinanzOnline oder in Papierform brutto<br />
(inklusive der Kommunalsteuer für<br />
Lehrlinge) einzureichen; ebenso ist die<br />
Kommunalsteuer monatlich brutto zu<br />
entrichten.<br />
Ansuchen auf Rückzahlung der Kommunalsteuer<br />
die auf Lehrlinge entfällt,<br />
sind bis 31. März des darauffolgenden<br />
Jahres im Gemeindeamt einzureichen.<br />
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