Lohn 2006 Überstunden sammeln für Schlechtwetter… - HPO ...
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Mini-Job neben<br />
Hauptbeschäftigung<br />
Wird neben einer sozialversicherungspfl<br />
ichtigen Hauptbeschäftigung ein 400-<br />
Euro-Job ausgeübt, bleibt diese Nebenbeschäftigung<br />
sozialversicherungsfrei.<br />
Werden daneben mehrere geringfügig<br />
entlohnte Beschäftigungen ausgeübt,<br />
bleibt immer nur ein 400-Euro-Job sozialversicherungsfrei<br />
und nur dieser scheidet<br />
<strong>für</strong> eine Zusammenrechnung mit der<br />
Hauptbeschäftigung aus. Von der Zusammenrechnung<br />
ausgenommen bleibt dabei<br />
derjenige Mini-Job, der zeitlich zuerst aufgenommen<br />
wurde. Die weiteren Beschäftigungen<br />
sind mit der Hauptbeschäftigung<br />
zusammenzurechnen, mit der Folge, dass<br />
<strong>für</strong> diese Nebenbeschäftigungen die Möglichkeit<br />
auf Erhebung pauschaler Arbeitgeber-Beiträge<br />
entfällt.<br />
LOHN & NEWS<br />
Darauf müssen Sie als Arbeitgeber<br />
weiterhin achten!<br />
Zusammenrechnung von<br />
mehreren Mini-Jobs<br />
Werden mehrere geringfügig entlohnte<br />
Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt,<br />
liegt ein sozialversicherungsfreier<br />
Mini-Job nur solange vor, wie die zusammengerechneten<br />
Arbeitsentgelte aus<br />
allen Beschäftigungsverhältnissen 400<br />
Euro im Monat nicht übersteigen. Werden<br />
mehrere Mini-Jobs gleichzeitig ausgeübt<br />
und übersteigen die zusammengerechneten<br />
Arbeitsentgelte die monatliche<br />
400-Euro-Grenze, tritt Sozialversicherungspfl<br />
icht in allen Versicherungszweigen<br />
ein. Auch die Steuerpauschalierung<br />
mit 2 % ist dann nicht mehr möglich.<br />
Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV tritt bei<br />
Mehrfachbeschäftigung Versicherungspfl<br />
icht erst mit der Bekanntgabe dieser<br />
Feststellung durch die Einzugsstelle oder<br />
durch einen Rentenversicherungsträger<br />
ein. Diese Regelung fi ndet jedoch nur<br />
dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber<br />
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig es<br />
versäumt hat, den Sachverhalt ggf. bereits<br />
schon früher aufzuklären.<br />
Tipp:<br />
Um sicher zu gehen, sollten Sie sich<br />
unbedingt von Ihren 400-Euro-<br />
Kräften vor erstmaliger Arbeitsaufnahme<br />
schriftlich bestätigen lassen, dass diese<br />
keine weiteren geringfügig entlohnten<br />
Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern<br />
nachgehen. Hierzu bitten wir Sie<br />
unseren Er klärungsbogen <strong>für</strong> Aushilfen<br />
zu verwenden.