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Lohn 2006 Überstunden sammeln für Schlechtwetter… - HPO ...

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Mini-Job neben<br />

Hauptbeschäftigung<br />

Wird neben einer sozialversicherungspfl<br />

ichtigen Hauptbeschäftigung ein 400-<br />

Euro-Job ausgeübt, bleibt diese Nebenbeschäftigung<br />

sozialversicherungsfrei.<br />

Werden daneben mehrere geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigungen ausgeübt,<br />

bleibt immer nur ein 400-Euro-Job sozialversicherungsfrei<br />

und nur dieser scheidet<br />

<strong>für</strong> eine Zusammenrechnung mit der<br />

Hauptbeschäftigung aus. Von der Zusammenrechnung<br />

ausgenommen bleibt dabei<br />

derjenige Mini-Job, der zeitlich zuerst aufgenommen<br />

wurde. Die weiteren Beschäftigungen<br />

sind mit der Hauptbeschäftigung<br />

zusammenzurechnen, mit der Folge, dass<br />

<strong>für</strong> diese Nebenbeschäftigungen die Möglichkeit<br />

auf Erhebung pauschaler Arbeitgeber-Beiträge<br />

entfällt.<br />

LOHN & NEWS<br />

Darauf müssen Sie als Arbeitgeber<br />

weiterhin achten!<br />

Zusammenrechnung von<br />

mehreren Mini-Jobs<br />

Werden mehrere geringfügig entlohnte<br />

Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt,<br />

liegt ein sozialversicherungsfreier<br />

Mini-Job nur solange vor, wie die zusammengerechneten<br />

Arbeitsentgelte aus<br />

allen Beschäftigungsverhältnissen 400<br />

Euro im Monat nicht übersteigen. Werden<br />

mehrere Mini-Jobs gleichzeitig ausgeübt<br />

und übersteigen die zusammengerechneten<br />

Arbeitsentgelte die monatliche<br />

400-Euro-Grenze, tritt Sozialversicherungspfl<br />

icht in allen Versicherungszweigen<br />

ein. Auch die Steuerpauschalierung<br />

mit 2 % ist dann nicht mehr möglich.<br />

Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB IV tritt bei<br />

Mehrfachbeschäftigung Versicherungspfl<br />

icht erst mit der Bekanntgabe dieser<br />

Feststellung durch die Einzugsstelle oder<br />

durch einen Rentenversicherungsträger<br />

ein. Diese Regelung fi ndet jedoch nur<br />

dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber<br />

nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig es<br />

versäumt hat, den Sachverhalt ggf. bereits<br />

schon früher aufzuklären.<br />

Tipp:<br />

Um sicher zu gehen, sollten Sie sich<br />

unbedingt von Ihren 400-Euro-<br />

Kräften vor erstmaliger Arbeitsaufnahme<br />

schriftlich bestätigen lassen, dass diese<br />

keine weiteren geringfügig entlohnten<br />

Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern<br />

nachgehen. Hierzu bitten wir Sie<br />

unseren Er klärungsbogen <strong>für</strong> Aushilfen<br />

zu verwenden.

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