NRW-Erlasse: 2003 - DIM-Net eV
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Duldungen bis zu einem Jahr.<br />
25.08.1999: IM NW: Türkische Erdbebenopfer: -In Notfällen Annahme Visa- Bei Anspruchsfällen keine<br />
Rückkehr und keine Einhaltung Sichtvermerkverfahren- In Härtefällen Aufenthaltsbefugnis oder ggf.<br />
Erlaubnis nach § 22 AuslG, z. B. verwaiste Kinder oder nahe Angehörige<br />
27.08.1999: IM NW: Umverteilung von Geduldeten: Geht trotz räumlicher Beschränkung auf ein Land<br />
auch länderübergreifend. Im Benehmen von "abgebender" und "aufnehmender" Ausländerbehörde zu<br />
organisieren. Bezug: Erlass 04.08.99<br />
21.09.1999: IM NW: Beitreibung von Abschiebungskosten bei Ausländern: -Bei Abschiebung soviel<br />
belassen wie für vier Wochen im Heimatland nötig. -Vollstreckungsvoraussetzungen beachten-<br />
Leistungsbescheid durch einfachen Brief nach Abschiebung. Erlass 28.07.1994 z. T. aufgehoben,<br />
siehe auch <strong>Erlasse</strong> vom 25.10.99 sowie 18.09.00<br />
24.09.1999: IM NW: Derzeit keine Abschiebungsmöglichkeit in den Kosovo. Freiwillige Reisen nur auf<br />
dem Luftweg möglich. Ggf. "Schnupperbesuche" ermöglichen. Kein selbst zu vertretendes<br />
Abschiebungshindernis.<br />
28.09.1999: BMI an Innenminister: Keine begleiteten Rückführungen möglich nach Afghanistan,<br />
Eritrea, Guinea-Bissau, Irak, Liberia, Libyen, Sierra Leone, Somalia, Tadschikistan<br />
04.10.1999: IM NW: Bei rechtskräftig festgestelltem Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG:<br />
Aufenthaltsbefugnis für sechs Monate um Arbeit zu finden, danach bzw. bei Arbeit für zwei Jahre;<br />
letzteres gilt auch, wenn erfolglos alle Anstrengungen unternommen wurden, Arbeit zu finden. Bezug:<br />
Erlass 09.06.98, 28.7.99Siehe auch Dienstbesprechungsprotokoll 23.07.1999: (Seite 13)<br />
06.10.1999: IM NW: Nach Duldung bei beabsichtigter Eheschließung: In Anspruchsfällen<br />
anschließend Aufenthaltsgenehmigung. Hätte Duldung erteilt werden müssen, Fall so behandeln, wie<br />
wenn erteilt wurde. Bezug: Erlass 05.03.98<br />
08.10.1999: IM NW: BAFl hebt Entscheidungsstop für BRJ auf: entschieden werden zunächst Kosovo-<br />
Albaner, danach Serben und Roma. Fehlende Rückführungsmöglichkeiten.<br />
14.10.1999: IM NW: Reisepässe aus BRJ: alte gelten noch bis 31.12.2001<br />
14.10.1999: IM NW: Bei Petitionsverfahren gilt: die vom IM NW vorgeschlagenen Voten entfalten (für<br />
Ausländerbehörden) keine Bindungswirkung.<br />
19.10.1999: IM NW: Verpflichtungserklärungen (Kostenübernahmeerklärungen) nach § 84 AuslG:<br />
Hinweis auf richtige Abfassung nach Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 24.11.98 (mit Urteilstext)<br />
23.11.1999: IM NW: Abschiebung nach Algerien: Keine vorgängige Einzelfallprüfung durch IM mehr.<br />
30.11.1999: IM NW: Bosnien-Herzegowina: -Traumatisierte, die bisher schon in länger andauernder<br />
Behandlung sind, Duldungen verlängern. - Bei erst neu geltend gemachten Traumatisierungen: es gibt<br />
Behandlungsmöglichkeiten (Grundversorgung) in B und H – trotzdem Einzelfallprüfung bei intensiven<br />
+ langfristigen Therapien-Amnestiegesetz in RS: Deshalb Deserteure und KDV nicht mehr dulden.<br />
- Bei Zeugen in Den Haag: Einzelfallprüfung unter Beteiligung des Strafgerichtshofes, ob<br />
Rückkehrgefährdung vorliegt.<br />
08.12.1999: IM NW an Bezirksregierung Detmold. Besondere Versorgungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr.<br />
1, 2 AuslG bei Wechsel des Aufenthaltszweckes: Verquaster Versuch einer liberalen Auslegung.<br />
10.12.1999: IM NW: Ausländische Prostituierte. Aktualisierte Liste der Beratungsstellen. Bezug: Erlass<br />
vom 11.04.94Siehe auch Erlass vom 26.04.00<br />
17.12.1999: IM NW: Rückkehr in den Kosovo: Für nicht-albanischsprachige besteht Gefahr.<br />
29.12.1999: IM NW: Ausführungsanweisungen zur Altfallregelung 1999:-Bei Nachweis, dass am<br />
19.11.99 Arbeitsplatzzusage vorlag, soll "Schnupperbefugnis" erteilt werden- Kindergeld ist fiktiv<br />
anzurechnen- Mehrere Geldstrafen sind nicht zu addieren- Bei Doppelstaatlern/gemischter