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NRW-Erlasse: 2003 - DIM-Net eV

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Duldungen bis zu einem Jahr.<br />

25.08.1999: IM NW: Türkische Erdbebenopfer: -In Notfällen Annahme Visa- Bei Anspruchsfällen keine<br />

Rückkehr und keine Einhaltung Sichtvermerkverfahren- In Härtefällen Aufenthaltsbefugnis oder ggf.<br />

Erlaubnis nach § 22 AuslG, z. B. verwaiste Kinder oder nahe Angehörige<br />

27.08.1999: IM NW: Umverteilung von Geduldeten: Geht trotz räumlicher Beschränkung auf ein Land<br />

auch länderübergreifend. Im Benehmen von "abgebender" und "aufnehmender" Ausländerbehörde zu<br />

organisieren. Bezug: Erlass 04.08.99<br />

21.09.1999: IM NW: Beitreibung von Abschiebungskosten bei Ausländern: -Bei Abschiebung soviel<br />

belassen wie für vier Wochen im Heimatland nötig. -Vollstreckungsvoraussetzungen beachten-<br />

Leistungsbescheid durch einfachen Brief nach Abschiebung. Erlass 28.07.1994 z. T. aufgehoben,<br />

siehe auch <strong>Erlasse</strong> vom 25.10.99 sowie 18.09.00<br />

24.09.1999: IM NW: Derzeit keine Abschiebungsmöglichkeit in den Kosovo. Freiwillige Reisen nur auf<br />

dem Luftweg möglich. Ggf. "Schnupperbesuche" ermöglichen. Kein selbst zu vertretendes<br />

Abschiebungshindernis.<br />

28.09.1999: BMI an Innenminister: Keine begleiteten Rückführungen möglich nach Afghanistan,<br />

Eritrea, Guinea-Bissau, Irak, Liberia, Libyen, Sierra Leone, Somalia, Tadschikistan<br />

04.10.1999: IM NW: Bei rechtskräftig festgestelltem Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG:<br />

Aufenthaltsbefugnis für sechs Monate um Arbeit zu finden, danach bzw. bei Arbeit für zwei Jahre;<br />

letzteres gilt auch, wenn erfolglos alle Anstrengungen unternommen wurden, Arbeit zu finden. Bezug:<br />

Erlass 09.06.98, 28.7.99Siehe auch Dienstbesprechungsprotokoll 23.07.1999: (Seite 13)<br />

06.10.1999: IM NW: Nach Duldung bei beabsichtigter Eheschließung: In Anspruchsfällen<br />

anschließend Aufenthaltsgenehmigung. Hätte Duldung erteilt werden müssen, Fall so behandeln, wie<br />

wenn erteilt wurde. Bezug: Erlass 05.03.98<br />

08.10.1999: IM NW: BAFl hebt Entscheidungsstop für BRJ auf: entschieden werden zunächst Kosovo-<br />

Albaner, danach Serben und Roma. Fehlende Rückführungsmöglichkeiten.<br />

14.10.1999: IM NW: Reisepässe aus BRJ: alte gelten noch bis 31.12.2001<br />

14.10.1999: IM NW: Bei Petitionsverfahren gilt: die vom IM NW vorgeschlagenen Voten entfalten (für<br />

Ausländerbehörden) keine Bindungswirkung.<br />

19.10.1999: IM NW: Verpflichtungserklärungen (Kostenübernahmeerklärungen) nach § 84 AuslG:<br />

Hinweis auf richtige Abfassung nach Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 24.11.98 (mit Urteilstext)<br />

23.11.1999: IM NW: Abschiebung nach Algerien: Keine vorgängige Einzelfallprüfung durch IM mehr.<br />

30.11.1999: IM NW: Bosnien-Herzegowina: -Traumatisierte, die bisher schon in länger andauernder<br />

Behandlung sind, Duldungen verlängern. - Bei erst neu geltend gemachten Traumatisierungen: es gibt<br />

Behandlungsmöglichkeiten (Grundversorgung) in B und H – trotzdem Einzelfallprüfung bei intensiven<br />

+ langfristigen Therapien-Amnestiegesetz in RS: Deshalb Deserteure und KDV nicht mehr dulden.<br />

- Bei Zeugen in Den Haag: Einzelfallprüfung unter Beteiligung des Strafgerichtshofes, ob<br />

Rückkehrgefährdung vorliegt.<br />

08.12.1999: IM NW an Bezirksregierung Detmold. Besondere Versorgungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr.<br />

1, 2 AuslG bei Wechsel des Aufenthaltszweckes: Verquaster Versuch einer liberalen Auslegung.<br />

10.12.1999: IM NW: Ausländische Prostituierte. Aktualisierte Liste der Beratungsstellen. Bezug: Erlass<br />

vom 11.04.94Siehe auch Erlass vom 26.04.00<br />

17.12.1999: IM NW: Rückkehr in den Kosovo: Für nicht-albanischsprachige besteht Gefahr.<br />

29.12.1999: IM NW: Ausführungsanweisungen zur Altfallregelung 1999:-Bei Nachweis, dass am<br />

19.11.99 Arbeitsplatzzusage vorlag, soll "Schnupperbefugnis" erteilt werden- Kindergeld ist fiktiv<br />

anzurechnen- Mehrere Geldstrafen sind nicht zu addieren- Bei Doppelstaatlern/gemischter

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