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Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am ...

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L V R – I n t e g r a t i o n s a m t<br />

Nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)<br />

ist das Integrations<strong>am</strong>t zuständig für einen Großteil der<br />

Aufgaben der beruflichen <strong>Teilhabe</strong> <strong>schwerbehinderter</strong><br />

<strong>und</strong> gleichgestellter Frauen <strong>und</strong> Männer. Der Landschaftsverband<br />

Rheinland (LVR) ist Träger des Integrations<strong>am</strong>tes<br />

für das Rheinland. Zum Landschaftsverband<br />

Rheinland gehören 12 Kreise, 13 kreisfreie Städte<br />

<strong>und</strong> die Städteregion Aachen in deren Einzugsgebiet<br />

9,6 Millionen <strong>Menschen</strong> leben. R<strong>und</strong> 8,8 Prozent der<br />

Einwohner der Region sind schwerbehindert. Die alle<br />

zwei Jahre durchgeführte Erhebung zu dieser Personengruppe<br />

zeigt ab 2005 wieder eine ansteigende Zahl<br />

der anerkannt schwerbehinderten <strong>Menschen</strong> (vgl. Kapitel<br />

5).<br />

Private <strong>und</strong> öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die<br />

über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet,<br />

auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze<br />

schwerbehinderte oder gleichgestellte <strong>Menschen</strong> zu<br />

beschäftigen. Dokumentiert wird der Erfüllungsgrad<br />

der Beschäftigungspflicht mit der jährlichen Anzeige<br />

an die Agentur für Arbeit (vgl. Kapitel 6).<br />

Die Aufgaben nach dem SGB IX werden gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

vom LVR-Integrations<strong>am</strong>t wahrgenommen. In<br />

Nordrhein-Westfalen wird die gesetzliche Möglichkeit<br />

in Anspruch genommen, Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen<br />

zu übertragen. In 2009 gibt es im Rheinland<br />

38 örtliche Fürsorgestellen, die bei den Kreisen,<br />

kreisfreien Städten <strong>und</strong> größeren kreisangehörigen<br />

Gemeinden angesiedelt sind. Die Aufgaben nach dem<br />

SGB IX werden vom LVR-Integrations<strong>am</strong>t <strong>und</strong> den örtlichen<br />

Fürsorgestellen in enger Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>und</strong><br />

geregelter Aufgabenteilung durchgeführt. Die begleitende<br />

Hilfe im Arbeitsleben ist neben dem besonderen<br />

Kündigungsschutz die zentrale Aufgabe des LVR-<br />

Integrations<strong>am</strong>tes. Sie umfasst alle erforderlichen<br />

Maßnahmen, die die <strong>Teilhabe</strong> von schwerbehinderten<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>am</strong> Arbeitsleben sichern. Schwerpunkte<br />

sind hier die Beratung von Arbeitgebern <strong>und</strong> schwer-<br />

6<br />

2. Das LVR - Integrations<strong>am</strong>t<br />

behinderten <strong>Menschen</strong> bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl,<br />

die behinderungsgerechte Gestaltung von<br />

bestehenden Arbeitsplätzen <strong>und</strong> die Schaffung neuer<br />

Arbeitsplätze sowie deren finanzielle Förderung. Finanzielle<br />

Förderungen des LVR-Integrations<strong>am</strong>tes<br />

<strong>und</strong> der örtlichen Fürsorgestellen können von Arbeitgebern<br />

<strong>und</strong> schwerbehinderten <strong>und</strong> gleichgestellten<br />

Mitarbeitern <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen in Anspruch genommen<br />

werden. Arbeitgeber können Leistungen für<br />

die Schaffung <strong>und</strong> Sicherung von Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen,<br />

die behinderungsgerechte Einrichtung<br />

von Arbeits- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen <strong>und</strong> Zuschüsse<br />

bei außergewöhnlichen Belastungen während der Beschäftigung<br />

erhalten. Schwerbehinderte <strong>Menschen</strong><br />

erhalten persönliche <strong>und</strong> finanzielle Hilfen, die sie in<br />

die Lage versetzen, ihrer Erwerbstätigkeit möglichst<br />

uneingeschränkt nachzugehen (vgl. Kapitel 9.1).<br />

Neben konkreten Förderungen <strong>am</strong> Arbeitsplatz<br />

führt das LVR-Integrations<strong>am</strong>t auch regionale Arbeitsmarktprogr<strong>am</strong>me<br />

durch wie das nordrhein-westfälische<br />

Sonderprogr<strong>am</strong>m „aktion5“, das speziell auf die<br />

Förderung von besonders betroffenen Personen wie<br />

z.B. Abgänger/innen von Förderschulen oder seelisch<br />

behinderte <strong>Menschen</strong> ausgerichtet ist (vgl. Kapitel 9.4).<br />

Werkstätten für behinderte <strong>Menschen</strong> können vom<br />

LVR-Integrations<strong>am</strong>t Zuschüsse erhalten für den Bau<br />

<strong>und</strong> die Ausstattung (vgl. Kapitel 9.6).<br />

Nicht alle Probleme lassen sich mit finanziellen<br />

Leistungen beseitigen, deshalb bietet das LVR-Integrations<strong>am</strong>t<br />

Beratung <strong>und</strong> Unterstützung in allen Fragen<br />

des Arbeitslebens. Das LVR-Integrations<strong>am</strong>t <strong>und</strong> die<br />

örtlichen Fürsorgestellen stehen als Ansprechpartner<br />

auch zu Fragen der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen, technischen<br />

oder auch psychosozialen Fragen <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Fachberater des LVR-Integrations<strong>am</strong>tes beraten<br />

in behinderungsgerechten <strong>und</strong> ergonomischen Fragen.<br />

Sie informieren über die Möglichkeiten der Beschäftigung<br />

<strong>schwerbehinderter</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>und</strong> helfen bei

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