Wertpapierprospekt - dc dirk cordes
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2 risikofaktoren<br />
2.1 Unternehmensbezogene Risiken der Emittentin<br />
Die Emittentin stellt den Photovoltaik-Gesellschaften Kapital aus den Inhaberteilschuldverschreibungen in Form von<br />
Nachrangdarlehen zur Verfügung. Nach den Regelungen der Nachrangdarlehensverträge dürfen die derzeit noch<br />
nicht operativ tätigen bzw. neu zu gründenden Photovoltaik-Gesellschaften die Mittel aus den Nachrangdarlehen<br />
ausschließlich für den Erwerb von Aufdach-Photovoltaik-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland verwenden. Die<br />
Mittel aus den Nachrangdarlehen an die derzeit bereits operativ tätigen Photovoltaik-Gesellschaften können darüber<br />
hinaus dazu verwendet werden, die bisherige Eigenkapitalausstattung der betreffenden Photovoltaik-Gesellschaften<br />
in Form von Gesellschafterdarlehen zu ersetzen, sodass auch die Zahlungsströme der derzeit bereits operativ tätigen<br />
Photovoltaik-Gesellschaften für die Emittentin Relevanz erlangen. Der durch den Betrieb der Aufdach-Photovoltaik-<br />
Anlagen erzeugte Strom wird in das Stromnetz des örtlichen Stromnetzbetreibers eingespeist, wofür die Photovoltaik-Gesellschaften<br />
nach den zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung geltenden Bestimmungen des EEG eine<br />
Einspeisevergütung pro Kilowattstunde nach Maßgabe der von der Bundesnetzagentur festgesetzten Vergütungssätze<br />
erhalten werden. Diese Vergütung bzw. Teile dieser Vergütung dienen den Photovoltaik-Gesellschaften dazu,<br />
ihren Zins- und Tilgungspflichten unter den Nachrangdarlehen nachzukommen. Die Emittentin benötigt diese Mittel<br />
wiederum für die Zins- und Tilgungsleistungen unter den Inhaberteilschuldverschreibungen.<br />
Ein wesentliches unternehmensbezogenes Risiko der Emittentin besteht mithin darin, dass die Photovoltaik-Gesellschaften<br />
nicht so profitabel wirtschaften, dass sie ihren Zins- und Tilgungspflichten aus den Nachrangdarlehen nachkommen<br />
können, sodass die Emittentin ihrerseits nicht in der Lage ist, den Zins- und Tilgungspflichten unter den<br />
Inhaberteilschuldverschreibungen nachzukommen. Das unternehmensbezogene Risiko der Emittentin hängt damit<br />
entscheidend von den unternehmensbezogenen Risiken der Photovoltaik-Gesellschaften ab, insbesondere weil die<br />
Zinsen und Tilgungen unter den Nachrangdarlehen der Höhe nach denen unter den Inhaberteilschuldverschreibungen<br />
gleichen und die Emittentin mithin keine Marge auf die Nachrangdarlehen nimmt.<br />
Die wesentlichen unternehmensbezogenen Risiken der Photovoltaik-Gesellschaften und der Emittentin sind nachstehend<br />
beschrieben:<br />
2.1.1 Risiko aus der Qualität des Materials, mangelhafter Installation und technische Risiken<br />
Die Emittentin hat keinen Einfluss auf die Herstellung des Materials, das für die von den Photovoltaik-Gesellschaften<br />
genutzten Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen verwendet wird. Eine geminderte Produktqualität kann daher nicht<br />
ausgeschlossen werden. Eine geminderte Produktqualität des eingesetzten Materials für die Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen<br />
kann wiederum einen negativen Einfluss auf die in das Stromnetz eingespeiste Strommenge sowie<br />
den wirtschaftlichen Nutzungszeitraum der Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen haben. Gleiches gilt für eine man-