08.01.2013 Aufrufe

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

24 |<br />

2 risikofaktoren<br />

2.1 Unternehmensbezogene Risiken der Emittentin<br />

Die Emittentin stellt den Photovoltaik-Gesellschaften Kapital aus den Inhaberteilschuldverschreibungen in Form von<br />

Nachrangdarlehen zur Verfügung. Nach den Regelungen der Nachrangdarlehensverträge dürfen die derzeit noch<br />

nicht operativ tätigen bzw. neu zu gründenden Photovoltaik-Gesellschaften die Mittel aus den Nachrangdarlehen<br />

ausschließlich für den Erwerb von Aufdach-Photovoltaik-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland verwenden. Die<br />

Mittel aus den Nachrangdarlehen an die derzeit bereits operativ tätigen Photovoltaik-Gesellschaften können darüber<br />

hinaus dazu verwendet werden, die bisherige Eigenkapitalausstattung der betreffenden Photovoltaik-Gesellschaften<br />

in Form von Gesellschafterdarlehen zu ersetzen, sodass auch die Zahlungsströme der derzeit bereits operativ tätigen<br />

Photovoltaik-Gesellschaften für die Emittentin Relevanz erlangen. Der durch den Betrieb der Aufdach-Photovoltaik-<br />

Anlagen erzeugte Strom wird in das Stromnetz des örtlichen Stromnetzbetreibers eingespeist, wofür die Photovoltaik-Gesellschaften<br />

nach den zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung geltenden Bestimmungen des EEG eine<br />

Einspeisevergütung pro Kilowattstunde nach Maßgabe der von der Bundesnetzagentur festgesetzten Vergütungssätze<br />

erhalten werden. Diese Vergütung bzw. Teile dieser Vergütung dienen den Photovoltaik-Gesellschaften dazu,<br />

ihren Zins- und Tilgungspflichten unter den Nachrangdarlehen nachzukommen. Die Emittentin benötigt diese Mittel<br />

wiederum für die Zins- und Tilgungsleistungen unter den Inhaberteilschuldverschreibungen.<br />

Ein wesentliches unternehmensbezogenes Risiko der Emittentin besteht mithin darin, dass die Photovoltaik-Gesellschaften<br />

nicht so profitabel wirtschaften, dass sie ihren Zins- und Tilgungspflichten aus den Nachrangdarlehen nachkommen<br />

können, sodass die Emittentin ihrerseits nicht in der Lage ist, den Zins- und Tilgungspflichten unter den<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen nachzukommen. Das unternehmensbezogene Risiko der Emittentin hängt damit<br />

entscheidend von den unternehmensbezogenen Risiken der Photovoltaik-Gesellschaften ab, insbesondere weil die<br />

Zinsen und Tilgungen unter den Nachrangdarlehen der Höhe nach denen unter den Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

gleichen und die Emittentin mithin keine Marge auf die Nachrangdarlehen nimmt.<br />

Die wesentlichen unternehmensbezogenen Risiken der Photovoltaik-Gesellschaften und der Emittentin sind nachstehend<br />

beschrieben:<br />

2.1.1 Risiko aus der Qualität des Materials, mangelhafter Installation und technische Risiken<br />

Die Emittentin hat keinen Einfluss auf die Herstellung des Materials, das für die von den Photovoltaik-Gesellschaften<br />

genutzten Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen verwendet wird. Eine geminderte Produktqualität kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden. Eine geminderte Produktqualität des eingesetzten Materials für die Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen<br />

kann wiederum einen negativen Einfluss auf die in das Stromnetz eingespeiste Strommenge sowie<br />

den wirtschaftlichen Nutzungszeitraum der Solarmodule und Photovoltaik-Anlagen haben. Gleiches gilt für eine man-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!