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STEINZEUG Information 2006 - Fachverband Steinzeugindustrie eV

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28<br />

Forschung + Technik<br />

EDS-Verfahren<br />

Aspekte zur Wirtschaftlichkeit<br />

Gemäß den Einordnungen<br />

nach Bild 4 des ATV-DVWK-<br />

Merkblattes M 143-1 gehören<br />

die gebräuchlichen Abdichtungsverfahren<br />

in die Verfahrensfamilie<br />

der Reparatur. Der Reparatur<br />

zugeordnet sind nach Bild 3 des genannten<br />

Merkblattes vorrangig örtlich<br />

begrenzte Schäden, wie z. B. Undichtigkeiten<br />

und undichte Rohrverbindungen.<br />

Die Reparatur und im<br />

Allgemeinen damit auch die Abdichtungsverfahren<br />

beheben also punktuell<br />

Schäden und stellen damit den<br />

Sollzustand des Kanals wieder her.<br />

Einordnung des<br />

EDS-Verfahrens<br />

Das EDS-Verfahren (Erneuerung der<br />

Dichtung an Steinzeugrohrverbindungen)<br />

ist, da erst im Juni <strong>2006</strong> publiziert,<br />

in Bild 4 des Merkblattes<br />

M 143-1 nicht genannt. Entsprechend<br />

des Verfahrenskonzeptes gilt<br />

die Definition nach DIN EN 752-5,<br />

Nr. 3.2: „Maßnahme(n) zur Verbesserung<br />

der aktuellen Funktionsfähigkeit<br />

von Abwasserleitungen<br />

und -kanälen unter vollständiger<br />

oder teilweiser Einbeziehung<br />

ihrer ursprünglichen Substanz“.<br />

Das EDS-Verfahren kann daher den<br />

Renovationsverfahren zugeordnet<br />

werden.<br />

<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2006</strong><br />

Auswirkungen von Abdichtungsverfahren<br />

auf die Nutzungsdauer<br />

Für die bestehenden Entwässerungssysteme wurde zum Zeitpunkt ihrer Planung,<br />

also vor xx-Jahren, eine Nutzungsdauererwartung unterstellt. Diese<br />

war, folgend den Planungsanmerkungen der damaligen Baumeister, auf<br />

Langlebigkeit ausgerichtet. Von dieser zu erwartenden Nutzungsdauer zu unterscheiden<br />

ist die Abschreibungsdauer, die nach Inbetriebnahme der jeweiligen<br />

Anlage auf Grundlage der kommunalrechtlichen und -politischen Erwägungen<br />

festgelegt wurde und heute Basis der Gebührenkalkulation ist.<br />

Reparatur<br />

Die normale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (das Planungsziel) eines Kanals<br />

wird durch eine Reparaturmaßnahme abgesichert bzw. erhalten. Im Umkehrschluss<br />

bedeutet das: Wird die Reparaturmaßnahme nicht durchgeführt,<br />

ist die normale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gefährdet und führt i. d.<br />

R. zu einem früheren Nutzungsausfall = Substanz- bzw. Vermögensverlust.<br />

Damit ist grundsätzlich auch für die Reparaturverfahren ein quantifizierter<br />

wirtschaftlicher Nutzen definierbar, wie er auch im „Entscheidungsprozess<br />

zur Wahl der baulichen Lösung“ nach ATV-DVWK-Merkblatt M 143-1, Bild<br />

3, abgefragt wird.<br />

Renovierung mit EDS-Verfahren<br />

Die Anwendung eines Renovationsverfahrens bedeutet nicht nur die Wiederherstellung<br />

eines technischen Sollzustands, sondern auch die Einflussnahme<br />

auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Je nach Vorschädigung des Altkanals<br />

bedeutet dies, dass entweder eine neue, zuverlässig prognostizierbare<br />

Nutzungsdauer erreicht wird, oder, dass eine noch nicht vollendete Nutzungsdauer<br />

über das anzunehmende Versagensdatum hinaus verlängert<br />

wird.<br />

Die Anwendung des EDS-Verfahrens stellt an den Zustand des Kanalbestands<br />

die Anforderung der statischen Unversehrtheit, was bedeutet, dass das Altrohr<br />

im Sinne von DWA-A 127 berechenbar ist und als tragfähig nachgewiesen<br />

werden kann. Dies ist i. d. R. mit Abschluss der Zustandsbewertung nach<br />

z. B. DWA-M 149 gegeben. Damit fokussiert sich die Beurteilung der Auswirkungen<br />

des EDS-Verfahrens auf die Frage nach der langlebig sicheren Funktion<br />

1. des Steinzeugrohrs und 2. der neuen Abdichtung.

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