STEINZEUG Information 2006 - Fachverband Steinzeugindustrie eV
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Forschung + Technik<br />
EDS-Verfahren<br />
Aspekte zur Wirtschaftlichkeit<br />
Gemäß den Einordnungen<br />
nach Bild 4 des ATV-DVWK-<br />
Merkblattes M 143-1 gehören<br />
die gebräuchlichen Abdichtungsverfahren<br />
in die Verfahrensfamilie<br />
der Reparatur. Der Reparatur<br />
zugeordnet sind nach Bild 3 des genannten<br />
Merkblattes vorrangig örtlich<br />
begrenzte Schäden, wie z. B. Undichtigkeiten<br />
und undichte Rohrverbindungen.<br />
Die Reparatur und im<br />
Allgemeinen damit auch die Abdichtungsverfahren<br />
beheben also punktuell<br />
Schäden und stellen damit den<br />
Sollzustand des Kanals wieder her.<br />
Einordnung des<br />
EDS-Verfahrens<br />
Das EDS-Verfahren (Erneuerung der<br />
Dichtung an Steinzeugrohrverbindungen)<br />
ist, da erst im Juni <strong>2006</strong> publiziert,<br />
in Bild 4 des Merkblattes<br />
M 143-1 nicht genannt. Entsprechend<br />
des Verfahrenskonzeptes gilt<br />
die Definition nach DIN EN 752-5,<br />
Nr. 3.2: „Maßnahme(n) zur Verbesserung<br />
der aktuellen Funktionsfähigkeit<br />
von Abwasserleitungen<br />
und -kanälen unter vollständiger<br />
oder teilweiser Einbeziehung<br />
ihrer ursprünglichen Substanz“.<br />
Das EDS-Verfahren kann daher den<br />
Renovationsverfahren zugeordnet<br />
werden.<br />
<strong>STEINZEUG</strong>-<strong>Information</strong> <strong>2006</strong><br />
Auswirkungen von Abdichtungsverfahren<br />
auf die Nutzungsdauer<br />
Für die bestehenden Entwässerungssysteme wurde zum Zeitpunkt ihrer Planung,<br />
also vor xx-Jahren, eine Nutzungsdauererwartung unterstellt. Diese<br />
war, folgend den Planungsanmerkungen der damaligen Baumeister, auf<br />
Langlebigkeit ausgerichtet. Von dieser zu erwartenden Nutzungsdauer zu unterscheiden<br />
ist die Abschreibungsdauer, die nach Inbetriebnahme der jeweiligen<br />
Anlage auf Grundlage der kommunalrechtlichen und -politischen Erwägungen<br />
festgelegt wurde und heute Basis der Gebührenkalkulation ist.<br />
Reparatur<br />
Die normale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (das Planungsziel) eines Kanals<br />
wird durch eine Reparaturmaßnahme abgesichert bzw. erhalten. Im Umkehrschluss<br />
bedeutet das: Wird die Reparaturmaßnahme nicht durchgeführt,<br />
ist die normale betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gefährdet und führt i. d.<br />
R. zu einem früheren Nutzungsausfall = Substanz- bzw. Vermögensverlust.<br />
Damit ist grundsätzlich auch für die Reparaturverfahren ein quantifizierter<br />
wirtschaftlicher Nutzen definierbar, wie er auch im „Entscheidungsprozess<br />
zur Wahl der baulichen Lösung“ nach ATV-DVWK-Merkblatt M 143-1, Bild<br />
3, abgefragt wird.<br />
Renovierung mit EDS-Verfahren<br />
Die Anwendung eines Renovationsverfahrens bedeutet nicht nur die Wiederherstellung<br />
eines technischen Sollzustands, sondern auch die Einflussnahme<br />
auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Je nach Vorschädigung des Altkanals<br />
bedeutet dies, dass entweder eine neue, zuverlässig prognostizierbare<br />
Nutzungsdauer erreicht wird, oder, dass eine noch nicht vollendete Nutzungsdauer<br />
über das anzunehmende Versagensdatum hinaus verlängert<br />
wird.<br />
Die Anwendung des EDS-Verfahrens stellt an den Zustand des Kanalbestands<br />
die Anforderung der statischen Unversehrtheit, was bedeutet, dass das Altrohr<br />
im Sinne von DWA-A 127 berechenbar ist und als tragfähig nachgewiesen<br />
werden kann. Dies ist i. d. R. mit Abschluss der Zustandsbewertung nach<br />
z. B. DWA-M 149 gegeben. Damit fokussiert sich die Beurteilung der Auswirkungen<br />
des EDS-Verfahrens auf die Frage nach der langlebig sicheren Funktion<br />
1. des Steinzeugrohrs und 2. der neuen Abdichtung.