■ PC Terminals 13.1 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH 13.1 Seite 3 / 4 Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 28 G+B Designterminal, Intel Dual Core, 1,83 GHz, Arbeits speicher (RAM): 2 GB Festplatte: 80 GB (Bitte Bild und Infos anfordern) 29 Profil No. 3, Intel Core 2 Duo, 2,53 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 2,0 GB, Festplatte: 250 GB (Bitte Bild und Infos anfordern) 399,00 302,00 665,00 512,00 798,00 617,00 931,00 722,00 ■ Beschallungssysteme alle mit Tonmischpult, Aktivlautsprechern, Kabelmikrophon, CD-Spieler oder Cassettendeck 1.019,00 792,00 1.064,00 Menge Pos.-Nr. Beschreibung 1 Tag 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 9 Tage 30 K+H PAS100 Akku Lautsprecher, All-in-one-System, inkl. Drahtloses Mikrofon (Handsender) und CD-Player 31 Für bis zu 50 Personen/ 30 m² Standfläche 32 Für bis zu 100 Personen/ 50 m² Standfläche 33 DJ Equipment, 2x DJ CD Player, 1x DJ Mischpult (nur in Verbindung mit Pos. 31 bzw. 32) 34 Zusätzlich: drahtloses Mikrofon (wahlweise Handsender/ Ansteckmikrofon oder Kopfbügelmikrofon) Wir bestellen im Namen und Auftrag des obigen Ausstellers unter Anerkennung der nachstehenden Bedingungen aus Ihrem obigen Angebot: Videomaterial PAL Videomaterial NTSC Videomaterial anderes Format Aufbaudatum (Bitte Wunschtermin mit angeben – Vormittag/Nachmittag) Ansprechpartner mit Mobilfunknummer 155,00 346,00 605,00 155,00 42,00 237,00 471,00 885,00 350,00 92,00 263,00 513,00 978,00 396,00 109,00 290,00 551,00 1.068,00 481,00 126,00 309,00 579,00 1.135,00 530,00 139,00 827,00 329,00 607,00 1.201,00 580,00 151,00 1.197,00 932,00 362,00 656,00 1.315,00 661,00 172,00 Weitere Präsentationstechnik wie Monitorwände, Rückprojektionswände, Kameras, Projektoren, Beschallungsanlagen und Effektbeleuchtung auf Anfrage. Bitte fordern Sie unseren Medien-Miet-Service-Katalog an, wir beraten Sie ausführlich. Senden Sie uns bitte mit der Bestellung einen detallierten Standplan zu. Nach Eingang der Bestellung senden wir Ihnen umgehend eine schrift liche Auftragsbestätigung zu. Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. <strong>Die</strong> näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden. Um Ihre Bestellung bestätigen zu können, benötigen wir die Details Ihrer Kreditkarte, also das Karteninstitut, die Kartennummer, den Karteninhaber und das Gültigkeitsdatum. Bei einer American Express Card benötigen wir außerdem die Anschrift des Karten inhabers. Ort / Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers Stand: Juni 2012
13.1 Audio/Video/PC Gahrens + Battermann GmbH ■ Mietbedingungen 1. Vertragsgegenstand <strong>Die</strong> Vermietung erfolgt neben den individuell vereinbarten Bestimmungen im Miet- oder Service-Mietvertrag in Unterordnung zu den dortigen Bestimmungen zusätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch auf der Rückseite des die Geräte begleitenden Mietlieferscheins abgedruckt sind, als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die im Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte. 2. Mietzeit <strong>Die</strong> Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. <strong>Die</strong> Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. <strong>Die</strong> Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. 3. Transport/Versand und Kosten Der Transport/Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem kostengünstigsten Weg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Transport-/Versandart vorgeschrieben. <strong>Die</strong> Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Logistikkosten können im vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrag enthalten sein. Zusätzliche Logistikkosten, die durch eine vom Mieter veranlasste oder zu verantwortende Veränderung der Gerätemenge, der geplanten zeitlichen Abfolge des vom Mieter bestellten Gebrauchs der Geräte oder des Einsatzortes der Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet. 4. Gefahrübergang Der Gefahrübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Mietlieferschein) der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter oder Abholung durch den Vermieter. 5. Geräte-Sicherung Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vom Gefahrübergang an bis zu dessen Ende gegen Beschädigung und Verlust zu sichern. 6. Geräte-Versicherung Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust der gemieteten Geräte zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. 7. Gebrauch der Mietsache <strong>Die</strong> gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte. 8. Gewährleistung Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde. 9. Haftung des Mieters Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 16. den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte zu ersetzen. 10. Lizenzen Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen 13.1 Seite 4 / 4 der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei. 11. Rücktritt des Mieters Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. 12. Rechte Dritter Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten. 13. Lieferungen <strong>Die</strong> Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefer möglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters –, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 14. Sicherheitsleistung Übersteigt der vereinbarte Miet- oder Service-Mietbetrag die Summe von 2.500,00 EUR, ist der Vermieter berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrages zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der gemieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. <strong>Die</strong> Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Wiedereintreffen der gemieteten Geräte beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt. 15. Zahlung des Miet- oder Service-Mietbetrages Der Miet- oder Service-Mietbetrag, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 16. Rückgabe der Mietsache Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten. 17. Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.) wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. 18. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen nicht wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile sind die nächstliegenden Amts- bzw. Landgerichte, in dessen Bezirken der Vermieter seine Niederlassung hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen. Bergisch Gladbach, Januar 2010 Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Stand: Juni 2012
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KÜHlmöbEl MÜ 33,00 € müllsack
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1.2 Aussteller USt-Id-Nr. Straße /
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Verwendung von einzelnen Kerzen ode
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1.3 Anmeldung von besonderen Standk
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2.0 Standbauleistungen, Übersicht
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S3 S17 2.1 Miet-Systemstand Typ Eas
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2.11 AGB 7.2 Der Zustand und die Vo
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3.1 Elektro-Hauptanschluss Hallen
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Zweifach einreichen! 3.2 Aussteller
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3.2 Elektro-Hauptanschluss Freigel
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