asuco 3 Zweitmarktfonds - Fondsvermittlung24.de
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<strong>asuco</strong> 3<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien
Beteiligungsangebot<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Die sicherheitsorientierte Investition<br />
in deutsche Immobilien<br />
1
2<br />
Vorwort<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und<br />
bankenunabhängiges Emissionshaus für geschlossene Fonds. Die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter handeln und entscheiden wie<br />
Unternehmer und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />
Anders als die meisten börsennotierten Emissionshäuser<br />
und solche mit institutionellem Hintergrund streben wir daher<br />
keine kurzfristigen, sondern langfristige und nachhaltige Erfolge<br />
an. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Anleger ohne<br />
Kompromisse in den Mittelpunkt all unseres Handelns stellen.<br />
Aufgabe der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist daher die Konzeption<br />
von innovativen, transparenten und fairen Beteiligungsangeboten<br />
für unsere Anleger, deren Markteinführung mit Hilfe<br />
von exklusiv ausgewählten Vertriebspartnern sowie das anschließende<br />
langfristige Fondsmanagement. Gerade in Zeiten einer<br />
weltweiten Finanzmarkt- und Vertrauenskrise richten wir unser<br />
Hauptaugenmerk dabei auf Sicherheitsaspekte, Rentabilität und<br />
Wertbeständigkeit unter Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen.<br />
Die weitgehend erfolgsabhängige Vergütung sorgt<br />
darüber hinaus für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und<br />
Anleger. Beste Voraussetzungen für eine vielversprechende<br />
Win-Win-Situation.<br />
Unternehmensstrategien, die darauf abzielen, möglichst viele<br />
Anlageklassen unterschiedlichster Kategorien abdecken zu<br />
„können“, enden regelmäßig nur im „wollen“. Wir gehen daher<br />
ganz bewusst den Weg der Spezialisierung auf Immobilien-<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong>, denn wir sind keine Alleskönner. Daher<br />
werden wir nach unserer Überzeugung in den von uns gewählten<br />
Tätigkeitsfeldern, die nicht miteinander konkurrieren und damit<br />
Interessenskonfl ikte vermeiden, weiterhin die qualitative und<br />
quantitative Marktführerschaft behalten. Unsere Anleger können<br />
auch zukünftig auf unsere Erfahrung sowie Expertise setzen und<br />
von uns Erfolg bei ihrer Kapitalanlage erwarten.<br />
Selbst als junges Unternehmen haben wir hiervon bereits jede<br />
Menge. So besitzen unsere Mitarbeiter seit teilweise mehr als
20 Jahren Branchenerfahrung in leitenden Funktionen. Sie<br />
waren u.a. verantwortlich für den Aufbau eines der führenden<br />
Emissionshäuser geschlossener Fonds im Konzern einer deutschen<br />
Großbank. Sie haben geschlossene Immobilienfonds<br />
mit Investitionen im In- und Ausland, <strong>Zweitmarktfonds</strong> und<br />
Flugzeug-Leasingfonds mit einem Investitionsvolumen von<br />
über 5 Mrd. EUR konzipiert, an denen sich seit Anfang der<br />
90er Jahre rd. 70.000 Anleger mit einem Eigenkapital von mehr<br />
als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben. Das eingeführte Konzept<br />
fl exibler Einzahlungen und fl exibler Ausschüttungen ist nach<br />
wie vor einzigartig. Richtungsweisend war die Implementierung<br />
eines internetbasierten Berichtswesens.<br />
Schließlich wurde im Jahr 1996 der erste Initiatoren übergreifende<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> emittiert, an dessen Erfolg<br />
im Jahr 2005 und im Jahr 2010 insgesamt drei weitere Fonds<br />
anknüpften. Diese Fonds verfügen über ein Investitionsvolumen<br />
von insgesamt rd. 370 Mio. EUR. Damit konnte ein funktionierender<br />
Zweitmarkt etabliert werden. Bis Ende 2011 waren wir<br />
für ein gehandeltes Volumen von kumuliert rd. 440 Mio. EUR<br />
Nominalkapital und rd. 9.000 Umsätze verantwortlich.<br />
Der Zweitmarkt von geschlossenen Immobilienfonds stellt u.a.<br />
durch die Etablierung der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG, einer Initiatoren übergreifenden Zweitmarkt-Handelsplattform<br />
der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und<br />
München, ein tendenziell wachsendes Segment dar. Aktuell kann<br />
man am Zweitmarkt davon profi tieren, dass zahlreiche Anleger<br />
verunsichert sind und sich von ihren Beteiligungen trennen<br />
wollen. Auch die überdurchschnittlich hohe Altersstruktur der<br />
Anleger geschlossener Fonds sorgt für eine steigende Verkaufsbereitschaft.<br />
Diese aktuelle Sondersituation, die nach wie vor<br />
geringe Transparenz bei der Kursfi ndung sowie unkonkrete<br />
Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen Anleger ermöglichen<br />
den mittelbaren Erwerb von Immobilieneigentum zu<br />
Preisen, die nicht selten unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten<br />
liegen.<br />
Doch nicht alle der rd. 2.350 in Deutschland<br />
gehandelten geschlossenen Immobilienfonds<br />
von über 220 Anbietern sind unterbewertet<br />
oder langfristig attraktiv. Wer daher langfristig<br />
erfolgreich am Zweitmarkt investieren möchte,<br />
muss sich nicht nur am Immobilienmarkt gut<br />
auskennen, sondern alle zum Investitionszeitpunkt<br />
bewertungsrelevanten und historischen<br />
Daten aus den Verkaufsprospekten, den<br />
Geschäfts berichten sowie weitere wichtige<br />
Marktinformationen über den jeweiligen<br />
Anbieter kennen und beurteilen können.<br />
Am einfachsten kann man an den chancenreichen<br />
Investitionsmöglichkeiten über eine<br />
Beteiligung an einem von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
professionell gemanagten<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> partizipieren.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an<br />
der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
bietet die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH privaten<br />
Anlegern bereits ab 5.000 EUR eine mittelbare<br />
Kapitalanlage in deutsche Immobilien an, die<br />
in diesem Verkaufsprospekt ausführlich<br />
dargestellt ist.<br />
Wir sind stolz darauf, dass es uns durch die<br />
Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />
gelungen ist, auch in Krisenzeiten eine durch<br />
die ausgeprägte Risikostreuung sicherheitsorientierte<br />
Kapitalanlage anbieten zu können,<br />
die darüber hinaus eine überdurchschnittliche<br />
Renditechance eröffnet.<br />
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
3
Prospektverantwortung<br />
Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden von den Prospektverantwortlichen mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />
und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen. Eine<br />
Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch zukünftige Änderungen der<br />
rechtlichen und steuerlichen Grundlagen sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen kann jedoch<br />
nicht übernommen werden.<br />
Die Verantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und vollständig<br />
sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Verantwortlich für die Prospektaufstellung und den Inhalt des Verkaufsprospektes sind:<br />
Anbieter <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />
und<br />
Prospektherausgeber <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 29.02.2012<br />
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
als Anbieter<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
als Prospektherausgeber<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
5
6<br />
Inhalt<br />
8 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
18 Gründe, die für eine Beteiligung<br />
sprechen<br />
21 Risiken<br />
34 Informationen zur Risikoeinschätzung<br />
und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
40 Anbieter<br />
Beteiligungsangebot<br />
im Überblick<br />
Seite 8<br />
45 Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
69 Liquiditätsanlage<br />
70 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
72 Prognoserechnung<br />
78 Anlageerfolg<br />
Anbieter<br />
Seite 40<br />
86 Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
Seite 45<br />
90 Steuerliches Konzept<br />
98 Rechtliches Konzept<br />
109 Darstellung der wesentlichen Verträge<br />
110 Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />
112 Gesellschaftsvertrag<br />
126 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
133 Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
139 Verbraucherinformation für den<br />
Fernabsatz<br />
144 Angabenvorbehalt<br />
145 Stichwortverzeichnis<br />
147 Abwicklungshinweise<br />
148 Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />
Anlage Beitrittserklärung<br />
Anlageerfolg<br />
Seite 78<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
7
8<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Marktüberblick<br />
Geschlossene Fonds mit Investitionen in Immobilien,<br />
Schiffe, Private Equity, gebrauchte Lebensversicherungen<br />
etc. sind nicht wie Aktien<br />
oder festverzinsliche Wertpapiere an einer Börse<br />
handelbar. Anleger geschlossener Fonds haben<br />
daher immer dann ein Problem, wenn sie beispielsweise<br />
im Falle eines persönlichen Liquiditätsengpasses<br />
aufgrund einer fi nanziellen Notlage,<br />
bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidung<br />
etc. kurzfristig Liquidität benötigen. Sie<br />
sind dann darauf angewiesen, dass ein Verkauf<br />
über den sogenannten Zweitmarkt möglich ist.<br />
Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />
von in der Regel bereits vollplatzierten geschlos-<br />
senen Fonds gehandelt werden, befi ndet sich seit Jahren in einem<br />
dynamischen Wandel. Neben der traditionellen Vermittlung von<br />
Zweitmarktumsätzen durch den Anbieter bzw. Treuhänder eines Beteiligungsangebotes<br />
haben sich börsenbasierte und privat organisierte<br />
Zweitmarkt-Handelsplattformen etabliert. Als Käufer treten sowohl<br />
Privatanleger als auch institutionelle Investoren auf. Die Anzahl<br />
und das Volumen der Umsätze am Zweitmarkt weisen in den<br />
letzten zehn Jahren einen steigenden Trend auf. Nachdem im Jahr<br />
2007 erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze überschritten wurde, hat sich<br />
das Volumen in 2009 bzw. 2010 bedingt durch die Finanzmarktkrise<br />
bei 365 Mio. EUR bzw. 367 Mio. EUR stabilisiert. Die realisierten<br />
Kurse sind für Käufer auf einem nach wie vor attraktiven Niveau.<br />
Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität am Zweitmarkt<br />
trägt die Fondsgesellschaft dazu bei, dass Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds liquider und damit leichter veräußerbar<br />
werden. Sie schafft damit auch die Voraussetzungen, dass
das am Zweitmarkt gehandelte Volumen zukünftig wieder wachsen<br />
kann.<br />
Fondskonzept (Anlageziele und Anlagepolitik)<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem geplanten Fondsvermögen<br />
in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR an dem Kommanditkapital<br />
der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />
(sogenannter „Dachfonds“) sowie an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds ohne Zahlung eines Agios<br />
sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter Vertriebsprovisionen<br />
beteiligen. Diese Dachfonds investieren unter Beachtung von<br />
Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />
Die Zielfonds werden mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar erworben.<br />
Wenn im Nachfolgenden von „(erworbenen) Dachfonds“ die<br />
Rede ist, sind die Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den<br />
Dachfonds gemeint. Wenn im Nachfolgenden von „(erworbenen)<br />
Beteiligungen an Zielfonds“ die Rede ist, sind nicht die Beteiligungen<br />
der Fondsgesellschaft an den Dachfonds gemeint, sondern<br />
die Beteiligungen der Dachfonds in eine Vielzahl von geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds).<br />
Die Dachfonds werden als Investoren sämtliche zur Verfügung stehenden<br />
Möglichkeiten ausnutzen, um Beteiligungen an als attraktiv<br />
eingestuften Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben. Sie<br />
beabsichtigen, von den nach wie vor attraktiven Kursen am Zweitmarkt,<br />
der geringen Transparenz bei der Kursfi ndung sowie unkon-<br />
Fondskonzept<br />
<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />
(Dachfonds)<br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 2<br />
Einzelobjekt<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
kreten Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen<br />
Anleger zu profi tieren.<br />
Die Dachfonds beabsichtigen, Beteiligungen an<br />
insgesamt mehr als 200 verschiedenen Zielfonds<br />
von mehr als 40 Anbietern geschlossener<br />
Fonds einzugehen. Die Fondsgesellschaft wird<br />
über ihre Gesellschafterstellung an den Dachfonds<br />
neben weiteren u.U. auch institutionellen<br />
Gesellschaftern mittelbar (doppelstöckig) an voraussichtlich<br />
mehr als 350 Immobilien verschiedener<br />
Nutzungsarten beteiligt sein und durch<br />
die Risiko streuung Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />
Die Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den<br />
Dachfonds sowie deren Beteiligungen an den<br />
Zielfonds erfolgen mit einer langfristigen Investitionsabsicht.<br />
Die erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds verbleiben bis zu deren Liquidation<br />
im Bestand der Dachfonds und ein Handel<br />
(Ankauf / Verkauf) fi ndet grundsätzlich nicht<br />
statt. Daher bedarf eine Weiterveräußerung<br />
innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung der Dachfonds.<br />
Hiervon ausgenommen sind nur die Beteiligungen<br />
an Zielfonds, die von den Dachfonds über<br />
eine Kapitalgesellschaft gehalten werden. Diese<br />
können auch kurzfristig und ohne Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung der Dachfonds<br />
veräußert werden.<br />
Weitere von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagte Dachfonds<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 3<br />
Einzelobjekt<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1<br />
Objekt 2<br />
Vereinfachte Darstellung �<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
9
10<br />
Hotel- und Geschäftshaus „Galerie Rostocker Hof“, Rostock<br />
Fondsobjekt des BBV 14, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
Da die Dachfonds zum Datum der Prospektaufstellung<br />
noch nicht voll investiert sind, handelt<br />
es sich bei den Dachfonds und mittelbar damit<br />
auch bei der Fondsgesellschaft teilweise um einen<br />
sogenannten Blindpool.<br />
Zeichnungsangebot<br />
� Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
gemäß § 9 (1) Verkaufsprospektgesetz<br />
und endet mit Vollplatzierung des maxi malen Zeichnungskapitals,<br />
spätestens per 30.06.2014. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
sind berechtigt, die Zeichnungsfrist um bis zu 12<br />
Monate bis zum 30.06.2015 zu verlängern. Eine vorzeitige<br />
Schließung ist nicht möglich. Lediglich bei einer Überzeichnung<br />
können Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen gekürzt<br />
werden.<br />
� Die Vermögensanlage wird nur in der Bundesrepublik Deutschland<br />
angeboten.<br />
� Die Anleger können sich an der Fondsge sellschaft (geschlossener<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>) durch Zeichnung eines Kapitalanteils<br />
beteiligen. Die Beitrittserklärung wird von der <strong>asuco</strong><br />
Vertriebs GmbH, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Straße 18,<br />
81737 München, in ihrer Eigenschaft als Vertriebsgesellschaft<br />
entgegen genommen. Darüber hinaus wird die Fondsgesellschaft<br />
die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH mit dem Abschluss von weiteren<br />
Vertriebsvereinbarungen beauftragen, die auch im Namen<br />
der Fondsgesellschaft geschlossen werden können. Der Beitritt<br />
zur Fondsgesellschaft erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Anleger und die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten, <strong>asuco</strong><br />
Treuhand GmbH, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Straße 18,<br />
81737 München. Ein Zugang der Annahmeerklärung ist nicht<br />
erforderlich.<br />
� Das Zeichnungskapital an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH<br />
& Co. KG beträgt maximal 50.000.000 EUR (Gesamtbetrag der<br />
angebotenen Vermögensanlage) und wird zum Emissionskurs<br />
von 100 % zuzüglich 5 % Agio angeboten.<br />
� Der Mindestzeichnungsbetrag ist 5.000 EUR (Erwerbspreis) zuzüglich<br />
5 % Agio. Höhere Zeichnungsbeträge sind möglich<br />
(Stückelung 1.000 EUR).<br />
� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen (KG-Anteile oder<br />
Treugeberanteile) beträgt maximal 10.000 à 5.000 EUR Zeichnungsbetrag.<br />
Einzahlung<br />
� Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />
40 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />
Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt.<br />
60 % des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013.<br />
� Beitritt nach dem 30.11.2013:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />
Monats, der auf die Annahme durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt.
Anlegerkreis<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>, die sich an Dachfonds<br />
beteiligen, die über den Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits<br />
platzierten geschlossenen Immobilienfonds investieren, können<br />
für Anleger geeignet sein, die<br />
� langfristige Anlageziele für einen Zeitraum von in der Regel<br />
mehr als zehn Jahren verfolgen,<br />
� eine in der Regel sichere und rentable Vermögensanlage wünschen,<br />
die langfristig einen teilweisen Infl ationsschutz bieten<br />
kann,<br />
� eine sachwertunterlegte Kapitalanlage suchen sowie eine<br />
breitere Diversifi zierung ihres Vermögens anstreben,<br />
� die ertragsteuerlichen Vorteile der Einkunftsart „Vermietung<br />
und Verpachtung” unter weitgehendem Verzicht auf anfängliche<br />
negative steuerliche Ergebnisse wahrnehmen wollen,<br />
� eine indirekte „Immobilienanlage“ ohne eigenen Verwaltungsaufwand<br />
suchen und / oder<br />
� bereit sind, die auf den Seiten 21 ff. beschriebenen<br />
Risiken einer unternehmerischen Beteiligung<br />
einzugehen.<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>, die<br />
sich an Dachfonds beteiligen, die über den<br />
Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits platzierten<br />
geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />
sind für Anleger nicht geeignet, die<br />
� eine kurzfristige Anlageform von in der Regel<br />
weniger als zehn Jahren suchen,<br />
� eine jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform<br />
wünschen oder<br />
� die auf den Seiten 21 ff. beschriebenen Risiken<br />
einer unternehmerischen Beteiligung<br />
nicht eingehen wollen.<br />
Büro- und Geschäftshaus „WilhelmGalerie“, Potsdam Fondsobjekt des DB 7, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
11
12<br />
Büro- und Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“, Köln Fondsobjekt des Merkens 17, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
Gesellschaftszweck<br />
Zweck der Fondsgesellschaft ist der langfristige<br />
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />
von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
(Dachfonds), die Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen<br />
Gesellschaften (Zielfonds) unter Beachtung von<br />
Investitionskriterien eingehen.<br />
Investitionskriterien der<br />
Dachfonds<br />
Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />
mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar<br />
erwerben, die folgende Investitionskriterien<br />
zu erfüllen haben:<br />
� Investitionen der Zielfonds überwiegend in<br />
inländische Gewerbeimmobilien an ent-<br />
wicklungsfähigen Standorten und / oder mit hohem Vermietungsstand.<br />
� Rechtsform Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, stille<br />
Gesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (mit Haftungsbegrenzung<br />
bei der Fremdfi nanzierung).<br />
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />
berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />
muss der Erwerb mittelbar über eine Kapitalgesellschaft<br />
erfolgen.<br />
� Vorlage des Verkaufsprospektes der Zielfonds sowie von Unterlagen<br />
der Zielfonds, die zumindest wesentliche Angaben zur<br />
Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />
Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />
� Vertragswerk der Zielfonds, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Dachfonds anlegerfreundlich<br />
ist (z.B. Mitspracherecht möglichst bei allen wesentlichen<br />
Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener Veräußerungserlös
eim Verkauf von Fondsimmobilien, Teilnahme am Verkehrswert<br />
der Immobilien – Ausnahme: Leasingkonzeptionen und<br />
Beteiligungen an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />
Zusatzentnahmen).<br />
� Investition der Dachfonds ausschließlich in Beteiligungen an<br />
Zielfonds, die am Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt<br />
maximal 15 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />
Dachfonds in Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />
eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
� Maximale Einzelinvestition jedes Dachfonds 10 Mio. EUR,<br />
aber nicht mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />
Zielfonds.<br />
� Ankaufskurs für die Zielfonds orientiert sich am inneren Wert<br />
(Verkehrswert), den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />
haben.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
� Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab Zahlungseingang<br />
bei der Fondsgesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeitsdatum<br />
der Einzahlungsraten (siehe Einzahlung auf Seite 10) und<br />
nach Identifi kation nach dem Geldwäschegesetz in Höhe von<br />
5 % p.a. bis Ende 2013 ausschüttungsberechtigt (Frühzeichnerbonus).<br />
� Die Prognoserechnung sieht Ausschüttungen (jeweils bezogen<br />
auf den unterjährigen Einzahlungsstand auf den vom Anleger<br />
zu erbringenden Kapitalanteil) vor, die von<br />
ca. 6 % (für 2014) auf bis zu ca. 7 % p.a. (für<br />
2033) ansteigen.<br />
� Im Prognosezeitraum 2014 bis 2033 sind<br />
insgesamt bis zu ca. 123 % Ausschüttungen<br />
prognostiziert.<br />
� Die Ausschüttungen sind im Ergebnis teilweise<br />
„steuerfrei“.<br />
� Ausschüttungen, deren Höhe vom unterjährigen<br />
Einzahlungsstand auf den vom Anleger<br />
zu erbringenden Kapitalanteil abhängig ist,<br />
können jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />
erfolgen.<br />
� Gemäß den Annahmen der Prognoserechnung<br />
für das mittlere Szenario hat eine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft Ende<br />
2033 einen geschätzten Verkehrswert in<br />
Höhe von ca. 124,4 % – 137,2 % des Zeichnungsbetrages<br />
(vgl. Ausführungen auf Seite<br />
78 ff.), der von der Fondsgesellschaft unmittelbar<br />
bei Verkauf der Beteiligungen an den<br />
Dachfonds bzw. mittelbar bei Liquidation<br />
oder Verkauf der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an den Zielfonds realisiert<br />
werden könnte.<br />
Einkaufszentrum mit Hotel „SchwabenGalerie“, Stuttgart Fondsobjekt des DFH 73, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
13
14<br />
Den prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />
für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ab<br />
Ende 2024 jährlich 20 % der Beteiligungen<br />
an den Dachfonds veräußert oder dass jährlich<br />
20 % der Zielfonds, an denen sich die<br />
Dachfonds beteiligt haben, ab Ende 2024 liquidiert<br />
werden oder von den Dachfonds<br />
veräußert werden, können den Ausführungen<br />
auf Seite 88 f. entnommen werden.<br />
Renditeprognose<br />
� Gemäß Prognoserechnung beträgt die Rendite<br />
(Methode interner Zinsfuß, vgl. auch<br />
Ausführungen auf Seite 81 ff.) bezogen auf<br />
das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital<br />
für einen erwarteten Investitionshorizont<br />
von 20,5 Jahren zwischen ca. 4,0 % p.a.<br />
und ca. 7,0 % p.a. nach Steuern (Annahme:<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,4 4,6 4,8<br />
pessimistisches<br />
Szenario 3<br />
5,5 5,6 5,8<br />
mittleres<br />
Szenario 3<br />
Veräußerungsgewinne bei den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung bleiben steuerfrei) in Abhängigkeit vom persönlichen<br />
Steuersatz des Anlegers (30 %, 45 %, Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von 5,5 % bis zum Jahr 2021, ohne Berücksichtigung<br />
der Kirchensteuer), der Entwicklung der Einnahmen<br />
(Ausschüttungen der Dachfonds, Zinseinnahmen) und Ausgaben<br />
der Fondsgesellschaft (Vergütung der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter und des Treuhandkommanditisten, Fondskosten),<br />
der Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Dachfonds sowie<br />
der jährlichen Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds, die im Wesentlichen von der<br />
Wertentwicklung der von den einzelnen Zielfonds gehaltenen<br />
Immobilien sowie der Entschuldung der Zielfonds beeinfl usst<br />
wird.<br />
� Sinkt der persönliche Steuersatz des Anlegers in späteren Jahren,<br />
so erhöht sich die prognostizierte Rendite.<br />
� Alternative Renditeprognosen vgl. unten stehende Übersicht<br />
bzw. Seite 86 ff.<br />
6,8 6,9 7,0<br />
optimistisches<br />
Szenario 3<br />
Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Dachfonds<br />
� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />
Die nach der Methode des internen Zinsfußes ermittelte Rendite nach<br />
Steuern ist hinsichtlich Sicherheit und Kalkulierbarkeit nicht mit der Rendite<br />
festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar. Sie sollte daher nur zum<br />
Vergleich gleichartiger Kapitalanlagen herangezogen werden, wenn der<br />
Anleger ausschließlich auf die Verzinsung des zu jedem Zeitpunkt noch<br />
gebundenen Kapitals abstellt und freie Liquidität sofort und vollständig<br />
entnimmt sowie keine Wiederanlagen tätigt. Die Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />
sondern die Verzinsung des jeweils während der Beteiligungsdauer<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Der Gesamtüberschuss, den ein<br />
Anleger erzielt, ist nach folgender Faustregel ermittelbar:<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital x Rendite nach<br />
Steuern (Methode interner Zinsfuß) x Laufzeit = Gesamtüberschuss<br />
Beispiel mittleres Prognoseszenario, mittlerer Balken<br />
116.621 EUR x 5,6428 % x 20,5 Jahre = 134.907 EUR<br />
Die Prospektverantwortlichen empfehlen die<br />
Lektüre der Ausführungen auf Seite 81 ff. und des<br />
Kapitels „Risiken“ auf Seite 21 ff.<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />
(2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.,<br />
Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 %<br />
Agio per 31.12.2013.<br />
3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende<br />
Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />
Seite 82):<br />
Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />
Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />
steigend auf<br />
2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />
Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fonds-<br />
gesellschaft erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />
steigend auf<br />
2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />
Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der<br />
Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />
Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />
Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />
Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %<br />
�
Bürozentrum „Falkenbrunnen“, Dresden Fondsobjekt des Real IS Dresden Falkenbrunnen, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
Steuerliche Behandlung<br />
� Die Fondsgesellschaft wird auch ohne die u.U. anfallenden<br />
steuerpfl ichtigen Veräußerungsgewinne anfänglich geringe, im<br />
Zeitablauf steigende positive steuerliche Ergebnisse erzielen.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse werden gemäß Prognose – allerdings<br />
mit steigender Tendenz – regelmäßig niedriger als die<br />
Ausschüttungen sein, so dass diese im Ergebnis teilweise „steuerfrei“<br />
vereinnahmt werden können.<br />
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit aktuell steuerfreiem<br />
Veräußerungserlös nach Ablauf von zehn Jahren ab Beitritt<br />
des Anlegers, ab Erwerb einer Beteiligung an den Dachfonds<br />
durch die Fondsgesellschaft bzw. ab Erwerb einer Beteiligung<br />
am jeweiligen Zielfonds durch die Dachfonds (für den<br />
Beginn der Frist ist der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich)<br />
sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Teilweiser Infl ationsschutz bei Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds<br />
Infl ationsschutz kann in mehrfacher Hinsicht eintreten:<br />
� Soweit Wertsicherungsklauseln und / oder Staffelmieten in den<br />
Mietverträgen vereinbart sind, wird automatisch eine weitgehende<br />
Anpassung der Mieten an die Infl ationsrate erreicht und<br />
führt gemäß der Prognose zu steigenden Ausschüttungen der<br />
Zielfonds und somit mittelbar auch der Fondsgesellschaft.<br />
� Gegebenenfalls eintretende Wertsteigerungen der Immobilien<br />
führen zu einem Wertzuwachs der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds und schützen damit mittelbar das eingesetzte Kapital<br />
der Fondsgesellschaft teilweise vor Entwertung durch Infl ation.<br />
� Entschuldung auf Ebene der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds führt mittelbar auch bei der Fondsgesellschaft<br />
zu einem Wertzuwachs.<br />
Beteiligungsform<br />
� Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />
� Beteiligung an der Fondsgesellschaft wahlweise<br />
als Direktkommanditist oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten<br />
mit folgenden Rechten für den Anleger: mittelbare<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
und an den Ergebnissen der Fondsgesellschaft,<br />
Teilnahme- und Stimmrecht in der<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft,<br />
Recht zur Abstimmung über zustimmungspfl<br />
ichtige Rechtsgeschäfte, jeweils in<br />
Abhängigkeit von der Höhe des Kapitalanteils,<br />
Recht auf Ausschüttungen in Abhängigkeit<br />
von der Höhe der geleisteten und fälligen<br />
Einlage, Ausübung von Informationsrechten<br />
und gesetzlichen Kontrollrechten,<br />
Wahl eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht<br />
zur Übertragung des Kapitalanteils, Recht<br />
auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei<br />
Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft bzw.<br />
auf den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
� Haftungsbeschränkung des Anlegers auf 1 %<br />
des Zeichnungsbetrages (Hafteinlage) selbst<br />
im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
(vgl. Ausführungen zur Haftung auf den Seiten<br />
26, 105).<br />
� Keine gesellschaftsvertragliche Nachschusspfl<br />
icht (vgl. Ausführungen zur Nachschusspfl<br />
icht auf Seite 106) und keine persönliche<br />
Haftung für Fremdmittel.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
15
16<br />
Investition und Finanzierung<br />
� Gesamtinvestition inkl. 5 % Agio auf den<br />
Zeichnungsbetrag bis zu 52.510.000 EUR.<br />
� Davon sind 100 % durch Eigenkapital fi nanziert.<br />
� Die Gesamthöhe an Provisionen, insbesondere<br />
Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />
Vergütungen beträgt prognosegemäß<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft 13,2 %<br />
(6,579 Mio. EUR) bzw. beträgt prognosegemäß<br />
kumuliert im Rahmen der gesamten Vermögensanlage<br />
(auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
und auf Ebene der Dachfonds) 16,1 %<br />
(8,045 Mio. EUR), jeweils bezogen auf das<br />
Zeichnungskapital.<br />
Bezogen auf die Anschaffungskosten der von<br />
der Fondsgesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds betragen diese<br />
Kosten prognosegemäß 14,3 %. Sie betragen<br />
unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten<br />
(auch der auf Ebene der Dachfonds entstehenden<br />
Kosten) prognosegemäß 18,1 % bezogen<br />
auf die Anschaffungskosten der von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds (inkl. fremder Erwerbsnebenkosten).<br />
� Die Fondsgesellschaft hat sich am Kommanditkapital<br />
der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />
GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1) zum 29.02.2012<br />
mit einem Betrag von 33,43 Mio. EUR beteiligt.<br />
Diese Beteiligung kann bis Ende 2012<br />
auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden.<br />
Außerdem wird sich die Fondsgesellschaft in<br />
Abhängigkeit von dem platzierten Zeichnungskapital<br />
an weiteren von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />
beteiligen.<br />
� Der <strong>asuco</strong> 1 hat bis zum 29.02.2012 Beteiligungen<br />
an 179 verschiedenen Zielfonds von<br />
39 Anbietern für einen Gesamtbetrag (inkl.<br />
Erwerbsnebenkosten) von ca. 43,2 Mio. EUR<br />
erworben. Die Fondsgesellschaft ist damit<br />
mittelbar an 319 überwiegend langfristig<br />
vermieteten Immobilien verschiedener Nutzungsarten<br />
beteiligt (vgl. Abbildung auf Seite<br />
60 ff.). Die durchschnittlich prognostizierte<br />
Ausschüttungsrendite für 2011 beträgt ca.<br />
6,45 % p.a. bei einem zusätzlichen jährli-<br />
Bürogebäude, Quickborn<br />
chen Tilgungsgewinn aus der Entschuldung der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds von ca. 5,35 % im Jahr 2011, jeweils<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten des <strong>asuco</strong> 1 (inkl.<br />
Erwerbsnebenkosten).<br />
Kein Verwaltungsaufwand beim Anleger<br />
Der geschäftsführende Kommanditist, die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH übernimmt:<br />
� sämtliche Aufgaben der Fonds- und Beteiligungsverwaltung sowie<br />
� die steuerliche Betreuung der Fondsgesellschaft.<br />
Dauer der Fondsgesellschaft / Kündigung /<br />
Übertragung von Anteilen / Handelbarkeit<br />
� Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen.<br />
� Das Gesellschaftsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum 31.12.2025, nicht jedoch vor Erreichen<br />
eines Totalüberschusses, gekündigt werden.<br />
� Unabhängig von der individuellen Kündigungsmöglichkeit entscheiden<br />
die Anleger im Rahmen von Gesellschafterversamm-
lungen über den Zeitpunkt der Ausübung von Kündigungsrechten<br />
der Fondsgesellschaft an den Dachfonds sowie über die<br />
Aufl ösung der Fondsgesellschaft.<br />
� Jeder Anleger kann seinen Anteil mit Wirkung zum 01.01. des<br />
folgenden Jahres an Dritte übertragen.<br />
� Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt eine langfristige<br />
Kapitalanlage dar. Weder die Fondsgesellschaft noch der Anbieter<br />
übernehmen eine Gewähr für die Veräußerbarkeit der<br />
Beteiligung während der Laufzeit der Fondsgesellschaft. Es besteht<br />
kein liquider Markt, der vergleichbar ist mit geregelten<br />
Märkten wie bei Wertpapieren. Daher ist die freie Handelbarkeit<br />
der Beteiligung (der Vermögensanlage) eingeschränkt. Zum<br />
Datum der Prospektaufstellung kann auch kein Marktwert der<br />
Beteiligung für eine Veräußerung ermittelt werden.<br />
Erfahrener Partner<br />
Fondsobjekt des IC 17, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />
� Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein im Jahr 2009 gegründetes<br />
Unternehmen, das sich auf die Konzeption, den Vertrieb<br />
und das Fondsmanagement von geschlossenen Immobilien-<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />
spezialisiert hat.<br />
� Die Mitarbeiter haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />
in leitenden Funktionen. Sie waren u.a. verant-<br />
wortlich für den Aufbau eines der führenden<br />
Emissionshäuser geschlossener Fonds im<br />
Konzern einer deutschen Großbank und haben<br />
geschlossene Fonds mit Investitionen<br />
im In- und Ausland mit einem Investitionsvolumen<br />
von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />
an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd.<br />
70.000 Anleger mit einem Eigenkapital von<br />
mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben. Zu<br />
den Fonds gehörten auch der erste Initiatoren<br />
übergreifende Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
im Jahr 1996 sowie drei Folgefonds<br />
mit einem kumulierten Investitionsvolumen<br />
von ca. 370 Mio. EUR. Mit den Immobilien-<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> konnte ein funktionierender<br />
Zweitmarkt etabliert werden. Bis Ende<br />
2011 waren die Mitarbeiter für ein gehandeltes<br />
Volumen von kumuliert rd. 440 Mio. EUR<br />
Nominalkapital und rd. 9.000 Umsätze verantwortlich.<br />
� Der Treuhandkommanditist, die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
GmbH, wird die SachsenFonds Treuhand<br />
GmbH auf eigene Kosten mit der Erfüllung<br />
der übernommenen Aufgaben beauftragen.<br />
Die SachsenFonds Treuhand GmbH ist<br />
für die Anlegerbetreuung von aktuell über<br />
55.000 Anlegern der SachsenFonds-Gruppe<br />
und weiterer Anbieter verantwortlich. Ihre<br />
langjährige Expertise und das hohe Qualitätsniveau<br />
sind ausschlaggebende Gründe<br />
für die Zusammenarbeit. Die SachsenFonds-<br />
Gruppe hat seit dem Jahr 2000 in verschiedenen<br />
Asset-Klassen 49 geschlossene Fonds<br />
mit einem Investitionsvolumen von ca.<br />
3,4 Mrd. EUR aufgelegt.<br />
IDW-Standard<br />
Der Prospektherausgeber hat diesen Verkaufsprospekt<br />
nach Maßgabe des IDW-Standards<br />
„Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />
Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />
Vermögensanlagen (IDW S4 vom 18.05.2006)“<br />
erstellt.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
17
18<br />
Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem<br />
Fondsvermögen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds beteiligen,<br />
die überwiegend in Beteiligungen an einer<br />
Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren.<br />
Darüber hinaus können die Dachfonds<br />
jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />
eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) erwerben, maximal jedoch<br />
15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />
Immobilien-Investitionen und damit auch die<br />
Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische Kapitalanlage.<br />
Der Anlageerfolg ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Umständen abhängig. Diese können<br />
sich über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung auch ändern,<br />
ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und in der Regel<br />
von der Fondsgesellschaft nicht beeinfl usst werden können. Auch<br />
nimmt die Prognosegenauigkeit und die Wahrscheinlichkeit des<br />
Eintretens der prognostizierten Zahlenwerte mit zunehmender<br />
Dauer des Prognosezeitraums ab.<br />
Trotz der Chancen sollten interessierte Anleger, die nicht über die<br />
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für Immobilien-Investitionen<br />
verfügen, daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ohne Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.
Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen beruhen sämtliche Berechnungen<br />
auf sorgfältig ermittelten Annahmen und auf Erfahrungswerten,<br />
Stand 29.02.2012.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen dem Anleger für seine<br />
persönliche Entscheidungsfi ndung mögliche Chancen beispielhaft<br />
transparent gemacht werden. Dies geschieht unabhängig davon,<br />
ob das Eintreten der Chancen wahrscheinlich oder unwahrscheinlich<br />
ist.<br />
Grundsätzlich sind bei der Fondsgesellschaft neben den immobilienspezifi<br />
schen Chancen auch Chancen aus der Fondskonzeption<br />
zu beachten.<br />
Immobilienspezifi sche Chancen<br />
� Sicherheitsorientierung durch<br />
– die geplante Risikostreuung der Investitionen der Dachfonds in<br />
ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200<br />
verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich mehr als 40 Anbietern<br />
und damit die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien verschiedener<br />
Immobiliengrößen, Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />
Nutzungsarten und Mieter (vgl. Seite 56 ff.),<br />
– die fortgeschrittene Entschuldung der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds durch die während der<br />
Fondslaufzeit durchgeführten Tilgungen sowie<br />
– dem 100%igen Eigenkapitalanteil der Fondsgesellschaft.<br />
� Überdurchschnittliche Ertrags- und Wertentwicklungschancen<br />
der Investitionen der Dachfonds durch<br />
– eine sorgfältige Auswahl der Zielfonds durch die Dachfonds,<br />
– die Einhaltung der Investitionskriterien der Dachfonds sowie<br />
– für Käufer attraktive Kurse am Zweitmarkt, die nicht selten<br />
den mittelbaren Erwerb von Immobilien unter den nachhaltigen<br />
Markt- / Verkehrswerten ermöglichen.<br />
� Geringe Korrelation der Erträge aus den Investitionen der Dachfonds<br />
und damit auch der Fondsgesellschaft mit der Entwicklung<br />
der Kapitalmärkte.<br />
� Indexierte Mietverträge und / oder Staffelmietvereinbarungen<br />
ermöglichen gemäß Prognose im Zeitablauf steigende Ausschüttungen<br />
und damit gegebenenfalls einen teilweisen Infl ationsschutz<br />
(vgl. Seite 72 ff.).<br />
� Hohe Renditechance nach Steuern, die sich zusammensetzt<br />
aus den prognostizierten jährlichen Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
nach Steuern sowie aus der gegebenenfalls eintretenden<br />
Wertsteigerung der Dachfonds, die im Wesentlichen<br />
von der Wertentwicklung der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
sowie der Entschuldung der Zielfonds beeinfl usst<br />
wird (vgl. Seite 78 ff.).<br />
� Kein wesentliches Kostenrisiko aus der Investitionsphase<br />
(vgl. Seite 34).<br />
Konzeptionelle Chancen<br />
� Nutzung des Know-hows eines auf die Konzeption,<br />
den Vertrieb und das Fondsmanagement<br />
von geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
sowie die Bewertung von geschlossenen<br />
Immobilienfonds spezialisierten<br />
Unternehmens und der teilweise über<br />
20-jährigen Branchenerfahrung der handelnden<br />
Personen (vgl. Seite 40 ff.).<br />
� Enge Zusammenarbeit der Dachfonds mit<br />
börsenbasierten und privat organisierten<br />
Zweitmarkt-Handelsplattformen sowie ein<br />
langjähriges Netzwerk mit Vertriebspartnern<br />
und Treuhandgesellschaften ermöglichen einen<br />
guten Marktzugang zu attraktiven Zielfonds<br />
(vgl. Seite 50 ff.).<br />
� Vermeidung von Interessenskonfl ikten durch<br />
den ausschließlichen Ankauf von Beteiligungen<br />
an Zielfonds durch die Dachfonds, die<br />
von fremden Anbietern aufgelegt wurden.<br />
� Vorteilhafte steuerliche Behandlung bei der<br />
Einkommensteuer (vgl. Seite 90 ff.).<br />
� Indirekte Immobilieninvestition ohne eigenen<br />
Verwaltungsaufwand.<br />
� Im Marktvergleich geringe einmalige „weiche<br />
Kosten“ für die Durchführung der Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft sowie der<br />
Dachfonds sowie eine mindestens zu rd.<br />
56 % von der Performance der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds abhängige laufende Gesamtvergütung<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe (pessimistisches<br />
Szenario) schaffen einen Interessensausgleich<br />
von Anbieter und Anlegern<br />
(vgl. Seite 75 f.).<br />
� Zahlreiche Mitwirkungsrechte der Anleger<br />
(vgl. Seite 103 ff.).<br />
Zu den Risiken einer Beteiligung verweisen wir<br />
auf die Ausführungen auf Seite 21 ff.<br />
Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />
19
Risiken<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem Fondsvermögen<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />
beteiligen, die überwiegend in Beteiligungen an einer Vielzahl<br />
von geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf<br />
auf dem Zweitmarkt investieren. Darüber hinaus können die<br />
Dachfonds jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />
aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) erwerben,<br />
maximal jedoch 15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />
Immobilien-Investitionen und damit auch die Beteiligung an der<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG sind eine langfristige,<br />
unternehmerische Kapitalanlage mit allen damit verbundenen Risiken.<br />
Der Anlageerfolg ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Umständen abhängig. Diese können sich<br />
über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung auch ändern,<br />
ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und in der Regel<br />
von der Fondsgesellschaft nicht beeinfl usst werden können. Auch<br />
nimmt die Prognosegenauigkeit und die Wahrscheinlichkeit des<br />
Eintretens der prognostizierten Zahlenwerte mit zunehmender<br />
Dauer des Prognosezeitraumes ab.<br />
Interessierte Anleger, die nicht über die notwendigen Kenntnisse<br />
und Erfahrungen für Immobilien-Investitionen und für Investitionen<br />
in geschlossene Fonds verfügen, sollten daher eine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft nicht ohne die Einschaltung fachkundiger<br />
Berater eingehen.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen dem Anleger für seine<br />
persönliche Entscheidungsfi ndung die wesentlichen Risiken transparent<br />
gemacht werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob das<br />
Eintreten der Risiken wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.<br />
Die nachfolgend beschriebenen Risiken umfassen lediglich die<br />
wesentlichen tatsächlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und<br />
rechtlichen Risiken. Sämtliche der nachfolgend beschriebenen Risiken<br />
können Prognose gefährdend sein, d.h. zu einer Verschlechterung<br />
der prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnisse führen.<br />
Verschiedene Risiken, die für sich alleine betrachtet geringe Auswirkungen<br />
haben, können kumulativ auftreten, sich gegenseitig<br />
verstärken und damit Anlage gefährdend werden. Im letztgenannten<br />
Fall können Entwicklungen eintreten, die von einem Ausfall<br />
von Ausschüttungen bis zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />
reichen (Totalverlustrisiko).<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung erhöht sich das Totalverlustrisiko<br />
um die Zinsen, sämtliche Kosten und die Tilgung und<br />
kann damit das weitere Vermögen des Anlegers gefährden (maximales<br />
Risiko).<br />
Eine Beteiligung sollte daher unter Berücksichtigung<br />
der persönlichen Verhältnisse des Anlegers<br />
und nur für einen dem Risiko angemessenen Teil<br />
seines Vermögens erfolgen.<br />
Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen<br />
werden, dass die nachfolgend dargestellten<br />
Risiken richtig eingeschätzt wurden und die<br />
Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken ausreichend<br />
sind.<br />
Grundsätzlich sind bei der Fondsgesellschaft<br />
neben den immobilienspezifi schen Risiken<br />
auch Risiken aus der Fondskonzeption zu beachten.<br />
Immobilienspezifi sche Risiken<br />
Sämtliche der nachfolgend beschriebenen immobilienspezifi<br />
schen Risiken fallen auf Ebene<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds und damit mittelbar auch bei<br />
der Fondsgesellschaft an.<br />
Finanzmarkt-, Wirtschafts- und<br />
Schuldenkrise<br />
Die ursprünglich aus den USA kommende Finanzmarkt-<br />
und Wirtschaftskrise wurde durch<br />
die Vergabe von Immobilienkrediten an bonitätsschwache<br />
Kreditnehmer in Verbindung mit<br />
fallenden Immobi lienpreisen ausgelöst. Sie hat<br />
sich mittlerweile zu einer globalen Schuldenkrise,<br />
insbesondere europäischer Staaten, ausgeweitet.<br />
Es kann derzeit nicht prognostiziert werden,<br />
ob es den Regierungen und den Notenbanken<br />
gelingen wird, die Krise durch eine expansive<br />
Geldpolitik und staatliche Konjunkturprogramme<br />
zu überwinden. Vor diesem Hintergrund<br />
ist ein negativer Effekt auf die Geschäfte<br />
und die Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft<br />
nicht auszuschließen. Zu nennen sind<br />
beispielsweise eine mangelnde Bereitschaft von<br />
Banken zur Verlängerung von Darlehen für die<br />
von den erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
(Kreditklemme), sinkende Immobilienpreise<br />
sowie reduzierte Mieteinnahmen durch<br />
Mieterinsolvenzen oder steigende Leerstände.<br />
Selbst der Zusammenbruch der Kapitalmärkte<br />
Risiken<br />
21
22<br />
und eine Währungsreform können nicht mehr<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die vorgenannten Umstände können zu einer<br />
Verringerung der Ausschüttungen der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
führen. Dies hätte für die Anleger zur Folge,<br />
dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
reduzieren und sich das wirtschaftliche<br />
Gesamtergebnis verschlechtert. Im schlimmsten<br />
Fall droht den Anlegern der Totalverlust des<br />
Zeichnungsbetrages.<br />
Investitionspläne der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle können<br />
z.B. durch Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen,<br />
den Ausfall von Vertragspartnern,<br />
die Ablehnung bzw. Verzögerung bei der Erteilung<br />
noch ausstehender Baugenehmigungen,<br />
höhere als kalkulierte Steuerzahlungen sowie<br />
eine verzögerte Platzierung des Eigenkapitals<br />
entstehen. Außerdem ist nicht auszuschließen,<br />
dass in den Folgejahren weitere, nicht vorhersehbare<br />
Erschließungskosten erhoben werden.<br />
Entsprechende Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />
müssten entweder durch eine<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />
würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der<br />
Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die<br />
Anleger führen.<br />
Überwachung Bauqualität<br />
Die Bauqualität hat große Bedeutung für die<br />
langfristige Vermietbarkeit einer Immobilie. Beispielsweise<br />
können nicht behebbare Baumängel<br />
während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung<br />
und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />
im Rahmen der Bauabnahme,<br />
fehlende vorausschauende Planung<br />
der Instandsetzungsmaßnahmen die Ertragsfähigkeit<br />
einer Immobilie erheblich einschränken<br />
(Mietminderungen, eingeschränkter Kreis möglicher<br />
Mietinteressenten). Außerdem können<br />
hohe Aufwendungen für die Behebung der<br />
Mängel notwendig werden.<br />
Diese Kosten müssten entweder durch eine<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der Ausschüt-<br />
tungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
fi nanziert werden. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung<br />
der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Mietentwicklung<br />
Insbesondere bei gewerblichen Immobilien handelt es sich häufi g<br />
um Management- bzw. SpeziaIimmobilien, bei denen ein schlechtes<br />
Management zu einem Misserfolg der Investition führen kann.<br />
Bei Einzelhandelsimmobilien kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass sich das Konsumentenverhalten nachteilig ändert und sich die<br />
Bonität der Mieter oder die Stellung der Immobilien am Markt z.B.<br />
durch die spekulative Errichtung von Neubauten, eine steigende<br />
Anzahl von Wettbewerbern, Konkurrenten mit besserem Knowhow<br />
und / oder Veränderungen durch das Internet verschlechtern<br />
kann. Bei Bürogebäuden können sich verändernde Arbeitsplatzstrukturen<br />
und Kommunikationstechniken sowie die Möglichkeit<br />
der Einschränkung des Individualverkehrs nachteilig auf die Mieternachfrage<br />
und das Mietniveau auswirken. Dieselben Wirkungen<br />
können bei Logistikimmobilien der Trend zu einem Konzentrationsprozess<br />
unter Logistikanbietern aufgrund steigender Transportkosten<br />
und/oder der Trend zu größeren Hallen und / oder die Auflösung<br />
von regionalen Lagern zugunsten von kostengünstigeren<br />
Zentrallagern haben.<br />
Die Nachvermietung kann sich insbesondere dann als schwierig<br />
erweisen, wenn speziell auf die heutigen Bedürfnisse des Nutzers<br />
zugeschnittene Mietfl ächen oder Mietfl ächen mit einer eingeschränkten<br />
Drittverwendungsfähigkeit nicht mehr den Bedürfnissen<br />
eines Nachmieters entsprechen. In den genannten Fällen haben<br />
die Konkurrenzsituation der Immobilien und die Anforderungen<br />
des Marktes z.B. an energetische Standards eine besondere<br />
Bedeutung für die Höhe der erzielbaren Mieteinnahmen.<br />
Die langfristige Mietentwicklung ist aufgrund zahlreicher Unsicherheitsfaktoren<br />
nur schwer vorhersehbar. Dies gilt insbesondere<br />
bei durch „sale-and-lease-back“ (Verkauf und Rückmietung) mit<br />
u.U. überhöhten Mietansätzen erworbenen Immobilien, bei nur<br />
kurzfristigen Mietverträgen, bei einer vorzeitigen Beendigung der<br />
Mietverträge aufgrund eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts<br />
oder aus wichtigem Grund. Bei den abgeschlossenen<br />
Mietverträgen kann es bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der<br />
Mieter bzw. bei der Anschlussvermietung oder der Nicht-Ausübung<br />
von Mietverlängerungsoptionen zu Mietausfällen, Leerständen,<br />
schlechteren Mietmodalitäten sowie zusätzlichen Aufwendungen<br />
für den Umbau, die Modernisierung oder zur Anpassung<br />
an die Wettbewerbssituation kommen. So stehen die von den Zielfonds<br />
erworbenen Immobilien bei einer Nachvermietung als gebrauchte<br />
Immobilien in Konkurrenz zu Neubauten, so dass entsprechende<br />
Abschläge bei der Miethöhe möglich sind. Darüber<br />
hinaus ist die Höhe der Mieteinnahmen abhängig von der Mietentwicklung<br />
und dem Vermietungsstand.
Für den Fall, dass die Mietobjekte ganz oder teilweise untergehen,<br />
ganz oder teilweise zerstört werden, die Nutzung langfristig ausgeschlossen<br />
ist oder notwendige Umnutzungen nicht genehmigt<br />
werden bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar sind und die Mieter<br />
diese Gründe nicht zu vertreten haben, können die Mieter die Miete<br />
entsprechend mindern bzw. ist eine Vermietung nur noch eingeschränkt<br />
möglich.<br />
Die in den umlagefähigen Nebenkosten enthaltenen kommunalen<br />
Gebühren sowie die Kosten für Heizung, Klimatisierung und Strom<br />
hatten in den letzten Jahren einen überproportionalen Anstieg zu<br />
verzeichnen. Sollte sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen,<br />
könnte das Mietsteigerungspotential begrenzt werden, wenn<br />
die „Warmmiete” das akzeptierte Niveau überschreitet.<br />
Für den Fall geringerer als kalkulierter Mieteinnahmen ist nicht<br />
auszuschließen, dass die kalkulierten Ausschüttungen der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erwirtschaftet<br />
werden können bzw. zusätzliche Aufwendungen zu Lasten<br />
der Liquiditätsreserve und / oder durch eine Fremdkapitalaufnahme<br />
fi nanziert werden müssen. Im Ex tremfall kann der Kapitaldienst<br />
von den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nur zum<br />
Teil erbracht und die Immobilien von den fi nanzierenden Kreditinstituten<br />
zwangsweise verwertet werden. Dies würde mittelbar<br />
auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
an die Anleger führen.<br />
Infl ationsrate<br />
Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen<br />
der Infl ationsrate und der Mietentwicklung ein allgemeiner<br />
Zusammenhang besteht. Die Infl ationsrate hat aber durch die bei<br />
Gewerbeimmobilien i.d.R. vertraglich vereinbarte Indexierung der<br />
Mieten während der Mietlaufzeit Auswirkungen auf die Höhe der<br />
Mieteinnahmen und Ausgaben sowie ggf. auf die erzielbaren Veräußerungserlöse<br />
der Immobilien. Eine niedrigere Infl ation hat<br />
langsamer steigende Mieteinnahmen während der Mietlaufzeit<br />
und Ausgaben und damit tendenziell niedrigere Ausschüttungen<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
zur Folge. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der<br />
Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die Anleger führen.<br />
Instandhaltung<br />
Bei Immobilien fallen regelmäßig Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen<br />
an. Nach Auslaufen der Gewährleistungsfristen<br />
steigen die Aufwendungen mit zunehmendem Alter der Immobilien.<br />
Auch bei einer bedarfs- und nutzungsgerechten Struktur und guter<br />
Ausstattungsqualität von Immobilien kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass unvorhergesehene Aufwendungen z.B. für energetische<br />
Sanierungen, für Werterhaltungsaufwendungen wegen technischen<br />
Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen bei Veränderungen<br />
im Konsumentenverhalten und Revitalisierungsaufwendungen bei<br />
Neuvermietungen anfallen.<br />
Ein derartiger Investitionsbedarf müsste entweder<br />
durch eine Fremdkapitalaufnahme, aus der<br />
Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />
der Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert<br />
werden. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung<br />
der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
an die Anleger führen.<br />
Wertentwicklung der Immobilien<br />
Die Wertentwicklung einer Immobilie ist nur<br />
schwer vorherzusagen. Die zukünftige Entwicklung<br />
wird insbesondere bestimmt durch die tatsächlichen<br />
Mieteinnahmen, die Alterung der<br />
Immobilie, die Standortauswahl und Standortentwicklung,<br />
die Verkehrsanbindung, alternative<br />
Nutzungsmöglichkeiten, die allgemeine Wirtschafts-<br />
und Konjunkturentwicklung, die Leistungsfähigkeit<br />
der Objektverwaltung, die Baupreisentwicklung<br />
sowie die mögliche Änderung<br />
von Steuergesetzen (z.B. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen,<br />
steigende Grunderwerbsteuer).<br />
Auch die Laufzeit der Mietverträge zum Zeitpunkt<br />
der Objektveräußerung hat einen großen<br />
Einfl uss auf die Höhe des Verkaufserlöses.<br />
Es besteht das Risiko, dass der bei der Ermittlung<br />
der Ankaufskurse für die von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds zu Grunde<br />
gelegte Wert der jeweiligen Immobilie zu<br />
hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar ist. Dies<br />
könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn<br />
die geschäftsführenden Gesellschafter die Folgen<br />
der Finanzmarktkrise unterschätzen oder<br />
durch die Neubewertung der Kreditrisiken die<br />
Immobilienpreise zurückgehen. In diesem Fall<br />
sind Wertverluste auch über einen mittel- bis<br />
langfristigen Zeitraum nicht auszuschließen.<br />
Dieses Risiko wird dadurch erhöht, dass die<br />
Wertermittlung anhand des Verkaufsprospektes<br />
sowie von Unterlagen, die lediglich wesentliche<br />
Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />
Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
und zur steuerlichen Situation beinhalten<br />
müssen, erfolgt und nicht durch Objektbesichtigungen,<br />
Gutachter oder Marktuntersuchungen<br />
unterlegt ist.<br />
Für gewerbliche Immobilien besteht das Risiko,<br />
dass sich bei einer rückläufi gen Marktsituation<br />
insbesondere für Immobilien mit hohem Verkaufsvolumen<br />
eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten<br />
ergeben bzw. kein Investor gefunden<br />
werden kann. Bei einer Aufteilung von<br />
Risiken<br />
23
24<br />
gewerblichen Großimmobilien in Teileigentum<br />
sind Preisabschläge zu erwarten.<br />
Bei Staffelmietverträgen und bei teilindexierten<br />
Mietverträgen sind die Wertzuwachschancen insbesondere<br />
bei hohen Infl ationsraten begrenzt.<br />
Der bei der Ermittlung des Anlageerfolges unterstellte<br />
fi ktive Verkaufserlös der Dachfonds kann<br />
niedriger als prognostiziert ausfallen. Dies hätte<br />
für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft aus ihrer<br />
(Teil-)Liquidation reduzieren.<br />
Eine geringere als die prospektierte Wertentwicklung<br />
der Immobilien führt zu einem reduzierten<br />
Auseinandersetzungsguthaben der von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds. Dies hätte für die Anleger zur Folge,<br />
dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
aus ihrer (Teil-)Liquidation reduzieren.<br />
Altlasten<br />
Unter Altlast versteht man eine kontaminierte<br />
(Grundstücks-)Fläche, durch die schädliche Bodenveränderungen<br />
oder sonstige Gefahren für<br />
den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen<br />
werden können.<br />
Bestehende Kontaminationen müssen sachgerecht<br />
entfernt und beseitigt werden. Verpfl ichtet<br />
hierzu ist – nach dem Verursacherprinzip – derjenige,<br />
der die Verunreinigung herbeigeführt<br />
hat. Der Verursacher haftet für die Beseitigung<br />
und kann hierfür in Anspruch genommen werden,<br />
d.h. er ist sanierungsverpfl ichtet.<br />
In gleicher Weise sanierungsverpfl ichtet ist der<br />
Eigentümer der Liegenschaft (Zielfonds). Hierbei<br />
kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer von<br />
den Bodenkontaminationen etwas wusste oder<br />
hätte wissen können. Nach den Regelungen des<br />
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gilt<br />
dies einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.<br />
Das BBodSchG sieht weiter eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung verschiedener Sanierungsverpfl<br />
ichteter (beispielsweise der Verursacher und<br />
der Eigentümer) vor. Im Innenverhältnis hängt<br />
die Kostenquote hierbei grundsätzlich von den<br />
Verursachungsbeiträgen bzw. den vertraglichen<br />
Vereinbarungen der Beteiligten ab.<br />
Unerwartete Ausgaben aufgrund von Altlasten müssten entweder<br />
durch eine Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert werden.<br />
Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft an die Anleger führen.<br />
Risiken aus der Fondskonzeption<br />
Die nachfolgend beschriebenen Risiken aus der Fondskonzeption<br />
fallen auf Ebene der Fondsgesellschaft, auf Ebene der Dachfonds<br />
und grundsätzlich auch auf Ebene der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds an.<br />
Blindpool<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich zum 29.02.2012 am <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1) mit einem Betrag von<br />
33,43 Mio EUR beteiligt. Diese Beteiligung kann bis Ende 2012<br />
auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden. Sie wird sich außerdem<br />
an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds beteiligen.<br />
Der <strong>asuco</strong> 1 hat bis zum 29.02.2012 Beteiligungen für einen Gesamtbetrag<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) von ca. 43,2 Mio. EUR erworben.<br />
Der insgesamt von der <strong>asuco</strong> 1 in Beteiligungen an Zielfonds<br />
investierte Betrag wird bis zu ca. 97,15 Mio. EUR betragen.<br />
Bei dem <strong>asuco</strong> 1 und den weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds und mittelbar damit auch bei der<br />
Fondsgesellschaft handelt es sich daher teilweise um Blindpools,<br />
bei denen die endgültige Zusammensetzung des Portfolios von Beteiligungen<br />
an Zielfonds noch nicht feststeht.<br />
Hieraus ergeben sich die für Blindpools spezifi schen Risiken. So<br />
können sich die Anleger vor einem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
kein vollumfassendes Bild von den Investitionen der Dachfonds<br />
machen. Selbst die zum Zeitpunkt des Beitritts zur Fondsgesellschaft<br />
erfolgten Beteiligungen der Dachfonds an Zielfonds sind<br />
nicht vollumfänglich bekannt, da der Verkaufsprospekt nicht laufend<br />
aktualisiert wird. Die Anleger haben auch keine Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />
auf die Zusammensetzung des Portfolios, müssen<br />
jedoch die wirtschaftlichen Risiken der Investitionen tragen.<br />
Einziger Anhaltspunkt sind die beim Ankauf von den Dachfonds<br />
einzuhaltenden Investitionskriterien sowie das bereits erworbene<br />
Anfangsportfolio des <strong>asuco</strong> 1.<br />
Da die Investitionen der Dachfonds teilweise noch nicht feststehen<br />
und die Einhaltung der Investitionskriterien nicht garantiert ist, besteht<br />
ein besonderes Prognoserisiko. So kann auch bei Einhaltung<br />
der Investitionskriterien der Dachfonds nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass eine ausgewogene Risikostreuung nicht erreicht wird. So<br />
besteht z.B. immer dann ein erhöhtes Ausfallrisiko, wenn sich die<br />
Investitionen der Dachfonds auf wenige Anbieter konzentrieren,<br />
bei den Immobilien, die von den erworbenen Beteiligungen an
Zielfonds gehaltenen werden, keine gleichmäßige Verteilung der<br />
Nutzungsarten gegeben ist, Spezialimmobilien oder Großimmobilien<br />
den Schwerpunkt bilden oder sich die Immobi lienstandorte in<br />
wenigen Regionen ballen. Die Investitionskriterien der Dachfonds<br />
können auch dafür verantwortlich sein, dass nicht rechtzeitig und<br />
nicht in dem geplanten Umfang Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />
werden können.<br />
Das Eintreten eines oder mehrerer dieser Risiken hat für die Anleger<br />
zur Folge, dass sich die prognostizierten Ausschüttungen der<br />
Fondsgesellschaft und das wirtschaftliche Gesamtergebnis verschlechtern<br />
kann.<br />
Auch während der Laufzeit der Fondsgesellschaft werden keine<br />
laufenden, ständig aktualisierten Informationen wie z.B. zur Zusammensetzung<br />
des Portfolios oder zur Wertentwicklung der von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds veröffentlicht,<br />
sondern lediglich in der Regel jährliche Geschäftsberichte an<br />
die Anleger versendet. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger<br />
keine oder erst verspätet Kenntnis von Entwicklungen erhält, die<br />
den Wert seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft negativ beeinfl<br />
ussen können. Damit besteht das Risiko, dass der Anleger in<br />
Unkenntnis des tatsächlichen Wertes seiner Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft weitere Vermögensdispositionen trifft, die er bei<br />
Kenntnis des tatsächlichen Wertes nicht getroffen hätte.<br />
Investitionsplan der Fondsgesellschaft und der Dachfonds<br />
Der Investitionsplan der Fondsgesellschaft sieht den Erwerb von<br />
Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR ohne Zahlung<br />
eines Agios sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />
Vertriebsprovisionen vor. Die Dachfonds wiederum beabsichtigen<br />
Beteiligungen an Zielfonds zu 100 % aus Eigenkapital zu erwerben.<br />
Für die Platzierung des Eigenkapitals sowohl der Fondsgesellschaft<br />
als auch der Dachfonds wurden keine Platzierungsgarantien<br />
abgegeben.<br />
Die Anleger sind aufgrund der Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />
z.B. auf die Kapitalmärkte, die Konjunktur und die Sicherheit des<br />
Arbeitsplatzes in hohem Maße verunsichert. Dies hat auch zu einem<br />
starken Rückgang des platzierten Eigenkapitalvolumens bei<br />
geschlossenen Fonds geführt. Für den Fall, dass das geplante Eigenkapital<br />
der Fondsgesellschaft und / oder der Dachfonds nicht platziert<br />
werden kann, wird die Risikostreuung nicht wie beabsichtigt<br />
umgesetzt. Die Auswirkungen von negativen Entwicklungen bei<br />
einer oder mehreren der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
auf die Dachfonds und mittelbar auf die Fondsgesellschaft steigen<br />
in diesem Fall. Dieselben Auswirkungen hätten höhere als kalkulierte<br />
Kosten der Investitionsphase sowohl der Fondsgesellschaft<br />
als auch der Dachfonds.<br />
Durch die Investitionskriterien der Dachfonds ist es denkbar, dass<br />
die Dachfonds mangels Angebot an interessanten und den Investitionskriterien<br />
genügenden Beteiligungen an Zielfonds das Gesell-<br />
schaftsvermögen nicht wie geplant investieren<br />
können.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese<br />
Veränderungen zu einer Reduzierung der prognostizierten<br />
Ausschüttungen der Dachfonds führen.<br />
Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass<br />
sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
reduzieren und das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />
sich verschlechtert.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Die endgültige Anerkennung der dargestellten<br />
prognostizierten steuerlichen Auswirkungen sowie<br />
deren zeitliche Wirksamkeit erfolgt erst bei<br />
Veranlagung bzw. im Rahmen der abschließenden<br />
steuerlichen Betriebsprüfung, die erfahrungsgemäß<br />
innerhalb eines Zeitraumes von einem<br />
bis zu fünf Jahren stattfi ndet. Meinungsverschiedenheiten<br />
mit der Finanzverwaltung z.B.<br />
bei der Anerkennung der sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten oder bei der Qualifi zierung<br />
der Einkunftsart sind nicht auszuschließen. Für<br />
den Fall, dass die BFH-Rechtsprechung restriktiver<br />
ist als die Praxis der Finanzverwaltung, ergeben<br />
sich bei evtl. Klageverfahren Risiken mit der<br />
Folge von möglicherweise höheren Steuerzahlungen<br />
der Anleger.<br />
Neue Entwicklungen bei der Rechtsprechung<br />
des BFH, Änderungen der Steuergesetze und der<br />
steuerlichen Verwaltungsanordnungen können<br />
während der Fondslaufzeit zu höheren steuerlichen<br />
Ergebnissen und daher zu zusätzlichen<br />
Steuerzahlungen der Anleger führen. Hierzu ist<br />
insbesondere auf die u.U. wegfallende Steuerfreiheit<br />
von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf<br />
der zehnjährigen Spekulationsfrist, die Abzugsfähigkeit<br />
von Funktionsträgergebühren sowie<br />
die in regelmäßigen Abständen diskutierte Wiedereinführung<br />
der Vermögensteuer hinzuweisen.<br />
Die Höhe der in der Prognoserechnung dargestellten<br />
steuerlichen Ergebnisse aus den von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
ist auf Basis von Erfahrungswerten geschätzt.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse können<br />
sich daher auch erhöhen und höhere als geplante<br />
Steuerzahlungen der Anleger auslösen.<br />
Bei Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
mit der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
wird die Einkunftsart des betroffenen<br />
Risiken<br />
25
26<br />
Dachfonds und mittelbar damit auch der Fondsgesellschaft<br />
u.U. in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
umqualifi ziert. Dasselbe könnte z.B. auch<br />
bei einer Umqualifi kation der Einkünfte bei einer<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an einem Zielfonds, bei häufi ger kurzfristiger<br />
Weiterveräußerung der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
und / oder dem Verkauf von Immobilien durch<br />
den jeweiligen Zielfonds innerhalb von zehn<br />
Jahren nach Erwerb der Beteiligung am Zielfonds<br />
durch einen der Dachfonds (gewerblicher<br />
Grundstückshandel) erfolgen. Ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel kann durch die Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft auch auf Anlegerebene<br />
begründet werden, wenn der Anleger z.B. seine<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft innerhalb<br />
von fünf bzw. zehn Jahren und / oder weitere Beteiligungen<br />
an Grundstücksgesellschaften oder<br />
direkt erworbene Immobilien veräußert. Damit<br />
wäre die Gewerbesteuerfreiheit sowie die Steuerfreiheit<br />
auf Veräußerungsgewinne mit der Folge<br />
höherer Steuerzahlungen für die Anleger<br />
nicht mehr gegeben.<br />
Für den Fall, dass eines oder mehrere der steuerlichen<br />
Risiken eintreten, hat dies für die Anleger<br />
zur Folge, dass sich ihre Steuerzahlungen erhöhen<br />
und sich ihr wirtschaftliches Gesamtergebnis<br />
nach Steuern damit verschlechtert.<br />
Haftung<br />
Anleger, die der Fondsgesellschaft als Kommanditisten<br />
beitreten, haften gegenüber den Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme (1 % des<br />
Zeichnungsbetrages). Diese persönliche Haftung<br />
erlischt zwar, wenn ein Kommanditist den<br />
Zeichnungsbetrag geleistet hat. Sie lebt allerdings<br />
wieder auf, sofern der Kommanditist Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) vornimmt, die sein<br />
handelsrechtliches Kapitalkonto unter den Betrag<br />
seiner Haftsumme reduzieren. Somit können<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) von liquiden<br />
Mitteln, die den handelsrechtlichen Gewinn der<br />
Fondsgesellschaft übersteigen, zu einem Wiederaufl<br />
eben der Haftung des Kommanditisten in<br />
Höhe der Haftsumme (1 % des Zeichnungsbetrages)<br />
führen.<br />
Daneben besteht das Risiko, dass Kommanditisten<br />
auch noch nach einem Ausscheiden aus der<br />
Fondsgesellschaft oder nach Aufl ösung der<br />
Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme<br />
für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
haften. Die Haftung erlischt spätestens fünf Jahre nach Ausscheiden<br />
bzw. fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung der Fondsgesellschaft<br />
in das Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche erst<br />
nach der Eintragung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden<br />
der Ansprüche.<br />
Anleger, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen,<br />
haften nicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft.<br />
Allerdings muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />
von einer Haftung aus der Beteiligung, die er für den Treugeber<br />
hält, freistellen. Wirtschaftlich betrachtet ist daher der Treugeber<br />
dem Kommanditisten bezüglich der Haftung gleichgestellt.<br />
Der oben dargestellten Haftung unterliegen sowohl die Fondsgesellschaft<br />
bei den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds als<br />
auch die Dachfonds bei den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass die Dachfonds und mittelbar<br />
damit auch die Fondsgesellschaft für Ausschüttungen aus den<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds haften, die weder die<br />
Dachfonds noch die Fondsgesellschaft, sondern der ehemalige<br />
Verkäufer der Beteiligung des Zielfonds erhalten hat.<br />
Eine Haftungsinanspruchnahme müsste entweder durch eine<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder durch eine<br />
Reduzierung der Ausschüttungen der Dachfonds fi nanziert werden.<br />
Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Finanzierung der Zielfonds<br />
Die Kreditvergabepraxis der Banken bei der Finanzierung von Immobilien<br />
war auch schon vor Ausbruch der Finanzmarktkrise restriktiv.<br />
Die Möglichkeit der Zielfonds, Fremdkapital aufzunehmen oder<br />
bestehende Finanzierungen zu verlängern, hat sich infolge der Finanzmarktkrise<br />
verschlechtert. Dies gilt auch im Falle einer positiven<br />
Entwicklung der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien.<br />
Sollten die Zielfonds z.B. vereinbarte Finanzkennzahlen nicht einhalten<br />
können oder bei Kreditprolongationen geforderte Kreditsicherheiten<br />
nicht stellen, gestiegene Kreditzinsen und / oder erhöhte<br />
Tilgungsraten nicht bedienen können, so sind die fi nanzierenden<br />
Banken zur Verwertung der fi nanzierten Immobilien berechtigt. In<br />
einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass die Immobilien<br />
zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.<br />
Zahlungen an die fi nanzierenden Banken gehen Zahlungen an die<br />
Dachfonds und mittelbar damit auch an die Anleger vor.<br />
Höher als kalkulierte Zinsen und / oder Tilgungen, die Notwendigkeit<br />
zur Stellung weiterer Sicherheiten, die Verwertung fi nanzierter<br />
Immobilien durch die fi nanzierenden Banken der Zielfonds können<br />
die Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
an die Dachfonds und / oder deren Ausschüttungen an die
Fondsgesellschaft und reduzieren. Dies hätte für die Anleger zur<br />
Folge, dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft reduzieren<br />
und das wirtschaftliche Gesamtergebnis sich verschlechtert.<br />
Persönliche Anteilsfi nanzierung<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung der Beteiligung eines<br />
Anlegers an der Fondsgesellschaft stellt das jeweilige Kreditinstitut<br />
die Kreditentscheidung in der Regel nicht auf den Wert des Fondsanteils,<br />
sondern auf die persönliche Bonität des Anlegers ab. Außerdem<br />
besteht eine persönliche und unbegrenzte Haftung mit<br />
dem gesamten Vermögen des Anlegers. Häufi g verlangt das Kreditinstitut<br />
die Mitverpfl ichtung des Ehegatten. Jede persönliche Anteilsfi<br />
nanzierung schränkt daher den Kreditspielraum für zukünftige<br />
Kreditaufnahmen ein.<br />
Es ist zu beachten, dass die Zinsen und die Tilgung ab Valutierung<br />
des Darlehens anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen der<br />
Fondsgesellschaft jedoch voraussichtlich erstmals im Juli 2013 (bei<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio vor dem<br />
31.12.2012) bzw. erstmals im Juli 2014 (bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio vor dem 31.12.2013) erfolgt.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Entnahme der ersten Ausschüttungen sind<br />
die Beträge für Zinsen und Tilgung daher aus Eigenmitteln zu erbringen.<br />
Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens sind unabhängig von<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft fällig. Dies<br />
gilt auch bei vollständigem Vermögensverfall der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds und mittelbar damit der Fondsgesellschaft.<br />
Das kann auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden<br />
(Anleger gefährdendes Risiko).<br />
Die Risiken aus Abweichungen gegenüber den kalkulierten Darlehenskonditionen<br />
zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum<br />
Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen entsprechen den unter Finanzierung<br />
beschriebenen Risiken.<br />
Eine persönliche Anteilsfi nanzierung kann die Wiederveräußerbarkeit<br />
einschränken, da beim Verkauf der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
über den Zweitmarkt der Kredit gekündigt werden<br />
muss und Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.<br />
Von einer persönlichen Anteilsfi nanzierung wird abgeraten.<br />
Währungsrisiken<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Fremdfi nanzierung auf Ebene<br />
der Zielfonds, an denen sich die Dachfonds beteiligt haben, ganz<br />
oder teilweise in Fremdwährungen wie z.B. in Schweizer Franken<br />
oder Japanischen Yen erfolgt. Der Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) ist<br />
daher ganz oder teilweise in der jeweiligen ausländischen Währung<br />
zu erbringen. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind in der<br />
Regel nicht kursge sichert.<br />
Da der jeweilige Zielfonds Einnahmen in Euro<br />
erzielt, trägt er bei einer Währungsaufwertung<br />
der jeweiligen ausländischen Währung gegenüber<br />
dem Euro ein Währungsrisiko in Höhe der<br />
Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der<br />
Zahlung jeweils gültigen Wechselkurs und dem<br />
ursprünglichen Umtauschkurs.<br />
Die Prognose von Währungsentwicklungen ist<br />
ausgesprochen schwierig. Ein höherer Aufwand<br />
müsste entweder aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der<br />
von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde mittelbar<br />
auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Die fi nanzierenden Banken lassen sich für den<br />
Fall einer Währungsaufwertung um 10 % in der<br />
Regel das Recht einräumen, weitere Grundschulden,<br />
sonstige zusätzliche Sicherheiten<br />
und / oder zusätzliche Tilgungen einzufordern.<br />
Dieses Szenario ist aufgrund der hohen Volatilitäten<br />
am Währungsmarkt durchaus wahrscheinlich.<br />
Ist der jeweilige Zielfonds nicht in der<br />
Lage, weitere Grundschulden oder sonstige Sicherheiten<br />
zu stellen, kann die fi nanzierende<br />
Bank u.U. die Währungspositionen sofort oder<br />
zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierung und<br />
damit zu einem für den jeweiligen Zielfonds<br />
möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt glatt<br />
stellen. Dies kann auch bei einer sonst positiven<br />
wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen<br />
Zielfonds die Höhe der Ausschüttungen reduzieren<br />
und / oder unmöglich machen. Dies hätte<br />
für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Cash-Management<br />
Die Fondsgesellschaft plant, ohne dass es hierzu<br />
bereits konkrete Vereinbarungen gibt, zur Optimierung<br />
der aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
erzielbaren Zinseinnahmen, zukünftig gegebenenfalls<br />
am Cash-Management der <strong>asuco</strong>-<br />
Fondsgesellschaften teilzunehmen.<br />
Bei Ausfall einer der kapitalaufnehmenden Gesellschaften<br />
sind sowohl die Rückzahlung der<br />
Kapitalanlagen als auch die Zinsgutschriften<br />
nicht sichergestellt, da hierfür ausschließlich die<br />
kapitalaufnehmende Gesellschaft haftet.<br />
Risiken<br />
27
28<br />
Ein Ausfall könnte grundsätzlich bei noch nicht<br />
platzierten und platzierten <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />
eintreten, wenn sich die zu stellenden<br />
Sicherheiten wie z.B. verpfändete Beteiligungen<br />
an Zielfonds im Verwertungsfall als nicht werthaltig<br />
erweisen oder die Bank den zur Verfügung<br />
gestellten Kreditrahmen kündigt, bevor eine Inanspruchnahme<br />
des Kreditrahmens erfolgt.<br />
Ein Ausfall der kapitalaufnehmenden Gesellschaft<br />
hätte für die Anleger bei prospektiertem<br />
Verlauf der Fondsgesellschaft zur Folge, dass<br />
sich die Ausschüttungen reduzieren.<br />
Entwicklung der Einnahmen aus den von<br />
den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Entwicklung der Einnahmen aus den von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds ist abhängig von der Möglichkeit der<br />
Dachfonds, zum kalkulierten Zeitpunkt das geplante<br />
Volumen in Beteiligungen an Zielfonds<br />
mit der kalkulierten anfänglichen Ausschüttungsrendite<br />
und der kalkulierten zukünftigen Ausschüttungsentwicklung<br />
erwerben zu können.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Investitionskriterien<br />
und damit auch die Zusammensetzung<br />
der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds als falsch herausstellen,<br />
Beteiligungen an Zielfonds nicht zum kalkulierten<br />
Zeitpunkt in dem geplanten Volumen<br />
erworben werden können oder die Annahmen<br />
zur Ausschüttungsrendite der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
sich als zu optimistisch erweisen.<br />
Geringer als kalkulierte Einnahmen aus den von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds würden zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der Dachfonds führen. Dies hätte<br />
für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Guthabenzinsen<br />
Bei einer niedrigeren Liquiditätsreserve der<br />
Fondsgesellschaft als kalkuliert bzw. einem<br />
niedrigeren Zinssatz als 1,5 % p.a. für die Jahre<br />
2014 – 2018, 1,75 % p.a. für die Jahre 2019 –<br />
2023 und 2,0 % p.a. ab 2024 für die Anlage der<br />
Liquiditätsreserve, mindern sich die ausgewiesenen<br />
Guthabenzinsen. Dies hätte für die Anleger<br />
zur Folge, dass sich die Ausschüttungen der<br />
Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Fondskosten<br />
Die Aufwendungen der Fondsgesellschaft z.B. für Steuerberatung,<br />
eine u.U. beschlossene Jahresabschlussprüfung, einen Beirat sowie<br />
für die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer sind geschätzt. Höhere Kosten<br />
als kalkuliert z.B. infolge der bevorstehenden Regulierung der<br />
geschlossenen Fonds, durch Erhöhung der Umsatzsteuer können zu<br />
einem geringeren Potential an Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
an die Anleger führen.<br />
Die Vergütungen beispielsweise für den Treuhänder, den Komplementär,<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten entstehen aufgrund<br />
der Dachfondskonstruktion auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />
auf Ebene der Dachfonds und auf Ebene der Zielfonds sowie gegebenenfalls<br />
auch auf Ebene weiterer Zwischen- und Untergesellschaften.<br />
Dies hat für die Anleger zur Folge, dass Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft erst nach Ausgleich dieser Kosten möglich<br />
sind.<br />
Wertentwicklung der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Wertentwicklung der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds ist nur schwer prognostizierbar. Sie wird im<br />
Wesentlichen bestimmt sein von der richtigen Wahl und der Einhaltung<br />
der Investitionskriterien der Dachfonds, von der Zusammensetzung<br />
des Portfolios der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, von der Entwicklung der Immobilienpreise<br />
(vgl. Ausführungen auf Seite 23 f.), von der Höhe der Entschuldung<br />
der Zielfonds sowie von der zukünftigen Ertragskraft der<br />
von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Ankaufskurse, die die<br />
Dachfonds für den Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds bezahlen,<br />
zu hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar sind. Dies könnte insbesondere<br />
dann der Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen, die Immobilienpreise<br />
durch die Neubewertung der Kreditrisiken zurückgehen,<br />
das Volumen verkaufswilliger Anleger im Verhältnis zum Anlagebedarf<br />
der Dachfonds zu niedrig ist oder die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter aufgrund der vereinbarten Vergütungsregelung<br />
aus Interessenskonfl ikten zu hohe Kurse bezahlen. In diesem Fall<br />
sind Wertverluste auch über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum<br />
nicht auszuschließen. Dieses Risiko wird dadurch erhöht,<br />
dass die Kaufpreisermittlung anhand des Verkaufsprospektes sowie<br />
von Unterlagen erfolgt, die lediglich Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />
Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
und zur steuerlichen Situation beinhalten und<br />
nicht durch Objektbesichtigungen, Gutachten oder Marktuntersuchungen<br />
unterlegt ist.<br />
Für Beteiligungen an Zielfonds besteht das Risiko, dass sich die<br />
Veräußerungsmöglichkeiten infolge eines nicht existierenden bzw.<br />
nicht funktionierenden Zweitmarktes stark beschränken und daher<br />
kein Erwerber gefunden bzw. kein angemessener Verkaufserlös erzielt<br />
werden kann.
Die nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft und<br />
der Dachfonds in der Investitionsphase wie z.B. die Provisionen<br />
des Komplementärs für die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds,<br />
das vereinbarte Agio (fällt nur auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
an) müssen zunächst durch Wertzuwächse der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ausgeglichen<br />
werden, ehe bei der Liquidation oder beim Verkauf der Beteiligungen<br />
an Zielfonds Veräußerungsgewinne entstehen.<br />
Können die prognostizierten Wertentwicklungen der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erzielt<br />
werden, hätte dies für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft aus ihrer (Teil-)Liquidation reduzieren.<br />
Management / Interessenskonfl ikte / Verwaltung<br />
Die Anleger sind weder bei der Fondsgesellschaft noch bei den<br />
Dachfonds oder bei den Zielfonds, an denen sich die Dachfonds<br />
beteiligt haben, an der Geschäftsführung beteiligt. Bei der Fondsgesellschaft<br />
und den Dachfonds ist hierzu nur der Komplementär<br />
und der geschäftsführende Kommanditist befugt. Es besteht daher<br />
das Risiko, dass die Anleger auch dann die wirtschaftlichen Folgen<br />
einer Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung tragen müssen,<br />
wenn sie mit den entsprechenden Entscheidungen nicht einverstanden<br />
sind bzw. hierbei keine Mitwirkungsreche haben. Bei<br />
Ausfall des Komplementärs und / oder des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten z.B. infolge einer Insolvenz besteht das Risiko,<br />
dass der Komplementär und / oder der geschäftsführende Kommanditist<br />
durch Dritte ersetzt werden muss / müssen, welcher / welche<br />
weniger qualifi ziert ist / sind, als die derzeitigen.<br />
Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw.<br />
Unterlassung notwendiger Handlungen der jeweiligen geschäftsführenden<br />
Gesellschafter und die Verfolgung von Eigeninteressen<br />
des Anbieters, der geschäftsführenden Gesellschafter oder des Treuhandkommanditisten<br />
einschließlich eines möglichen Interessenskonfl<br />
iktes durch die bestehenden kapitalmäßigen und personellen<br />
Verfl echtungen (der Anbieter, der Prospektherausgeber, der geschäftsführende<br />
Kommanditist, der Komplementär sowie der Treuhandkommanditist<br />
sowohl der Fondsgesellschaft als auch die Dachfonds<br />
sind Gesellschaften der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, bei denen<br />
ausschließlich die Herren Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz Geschäftsführer sind) und die gleichzeitige Verwaltung<br />
gleichartiger, gegebenenfalls miteinander konkurrierender Fondsgesellschaften<br />
können die Entwicklung der Einnahmen der Fondsgesellschaft,<br />
der Dachfonds und / oder der Zielfonds negativ beeinfl ussen.<br />
Bei Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung, von<br />
Führungskräften und von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen<br />
müssten geeignete Nachfolger gefunden werden.<br />
Außerdem könnten geschäftspolitische Entscheidungen bei der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
sowie beim Fondsmanagement der Zielfonds,<br />
an denen sich die Dachfonds beteiligt haben, die z.B. das<br />
Aufgabenfeld oder die unternehmerischen Freiheiten, wie die Mög-<br />
lichkeit zur Einstellung ausreichend qualifi zierter<br />
Mitarbeiter beeinfl ussen, gravierende Auswirkungen<br />
auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft,<br />
der Dachfonds und / oder der jeweiligen Zielfonds<br />
haben. Die Notwendigkeit der Abberufung<br />
z.B. des geschäftsführenden Kommanditisten und<br />
die Beauftragung eines Dritten mit dem Fondsmanagement<br />
ist in diesem Fall nicht auszuschließen.<br />
Hierdurch ausgelöste Kostenerhöhungen und<br />
Einnahmenausfälle müssten entweder durch<br />
eine Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der Ausschüttungen<br />
der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert werden.<br />
Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass<br />
sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />
reduzieren.<br />
Vertragspartner<br />
Die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und / oder<br />
die Zielfonds tragen das Risiko, dass sich nicht<br />
alle Vertragspartner immer vertragsgemäß verhalten<br />
und die Erfüllung berechtigter Ansprüche in<br />
unberechtigter Weise verweigern. Es kann auch<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass vertragliche<br />
Regelungen von verschiedenen Vertragsparteien<br />
unterschiedlich ausgelegt werden. Daher können<br />
die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und / oder<br />
die jeweiligen Zielfonds unter Umständen erst<br />
nach Durchführung eines langwierigen und kostenintensiven<br />
gerichtlichen Verfahrens berechtigte<br />
Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern<br />
geltend machen. Aber auch nach einer obsiegenden<br />
rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts ist<br />
nicht sichergestellt, dass die Ansprüche tatsächlich<br />
durchgesetzt werden können, da der Vertragspartner<br />
insolvent oder auf sonstige Weise<br />
vermögenslos geworden sein kann.<br />
Die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und die<br />
Zielfonds tragen daher grundsätzlich auch die<br />
Bonitätsrisiken ihrer Vertragspartner wie z.B. der<br />
Verkäufer, der Mieter oder Unternehmen mit<br />
Gewährleistungspfl ichten. Die Beurteilung der<br />
sich hieraus ergebenden Risiken werden dadurch<br />
erschwert, dass häufi g keine oder nur Daten<br />
und Angaben Dritter vorliegen.<br />
Hierdurch ausgelöste geringere Einnahmen bzw.<br />
höhere Ausgaben müssten entweder durch eine<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der Ausschüt-<br />
Risiken<br />
29
30<br />
tungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />
hätte für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Aussagen und Angaben Dritter<br />
Die Prospektverantwortlichen und die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
und der Dachfonds sowie der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
sind bei ihren Entscheidungen wie z.B.<br />
bei Ankauf einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
und dessen Preisfi ndung häufi g auf die Angaben<br />
und Aussagen Dritter angewiesen, die u.U. auf<br />
deren subjektiven Einschätzungen und / oder<br />
subjektiven Bewertungen basieren. Solche Angaben<br />
und Aussagen können nur auf Plausibilität<br />
geprüft werden. Es besteht daher das Risiko,<br />
dass diese inhaltlich nicht richtig sind, etwa,<br />
weil sie von falschen Grundannahmen ausgehen<br />
oder aber falsche Schlüsse daraus gezogen<br />
werden. Insofern ist bei den getroffenen Entscheidungen<br />
zu berücksichtigen, dass diesen<br />
sehr persönliche Einschätzungen und Wertungen<br />
zu Grunde liegen können.<br />
Die sich hieraus ergebenden Risiken können erhebliche<br />
negative Auswirkungen auf die Höhe<br />
der Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds haben.<br />
Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass sich<br />
die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Beschlüsse der Fondsgesellschaft bedürfen<br />
grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Lediglich Beschlüsse wie z.B.<br />
die Änderung des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft oder die Aufl ösung der Fondsgesellschaft<br />
bedürfen der Zustimmung von 75 %<br />
der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung<br />
eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Aufgrund<br />
der Mehrheitserfordernisse besteht das Risiko,<br />
dass ein Anleger seine Interessen in der<br />
Fondsgesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />
Erfahrungsgemäß nimmt nur eine Minderheit der<br />
Anleger der Fondsgesellschaft persönlich an den<br />
Gesellschafterversammlungen teil bzw. erteilt<br />
Weisungen zu Abstimmungen. Bei Nichtwahrnehmung<br />
der Gesellschafterstimmrechte können<br />
daher durch die bei einer Abstimmung vertretenen<br />
Anleger Beschlüsse gefasst werden, die spä-<br />
ter von allen Anlegern mitgetragen werden müssen. Dies gilt auch<br />
für Beschlüsse, denen der Anleger nicht zugestimmt hat. Für Anleger<br />
günstige Beschlüsse können u.U. nicht durchgesetzt werden, wenn<br />
diese der Zustimmung des Komplementärs bedürfen und der Komplementär<br />
nicht zustimmt. Bei Eintritt von Großanlegern wie z.B.<br />
institutionellen Anlegern oder bei Ausübung des Stimmrechts durch<br />
den Treuhandkommanditisten für Anleger, die nicht auf der Gesellschafterversammlung<br />
vertreten sind, kann außerdem die Majorisierung<br />
der Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Auch in<br />
diesem Fall besteht das Risiko, dass ein Anleger seine Interessen in<br />
der Fondsgesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />
Außerordentliche Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />
fi nden auf Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die<br />
mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirats<br />
statt. Da sich die Anleger untereinander nicht kennen, kann von<br />
ihnen faktisch nur schwer eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
einberufen werden.<br />
Die vorstehend beschriebenen Risiken bestehen auch bei den<br />
Dachfonds, da diese häufi g nur Minderheitsbeteiligungen bei den<br />
jeweiligen Zielfonds halten.<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich an den Dachfonds und<br />
diese haben bzw. werden sich an einer Vielzahl von Zielfonds beteiligen.<br />
Der einzelne Anleger der Fondsgesellschaft ist damit nur<br />
mittelbar an den jeweiligen Zielfonds und den von diesen gehaltenen<br />
Immobilien beteiligt. Er ist nicht berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
der Dachfonds und der jeweiligen Zielfonds<br />
teilzunehmen. Dem Anleger stehen daher bei den Dachfonds<br />
und den jeweiligen Zielfonds keine Mitspracherechte wie<br />
z.B. bei Abstimmungen über den Erwerb von Zielfonds, die den<br />
Investitionskriterien nicht entsprechen und auch keine unmittelbaren<br />
Ansprüche gegen die Dachfonds oder die Zielfonds zu, an denen<br />
sich die Dachfonds beteiligt haben.<br />
Fungibilität / Veräußerung<br />
Investitionen in Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />
oder in Form des Anteilserwerbs an der Fondsgesellschaft – stellen<br />
grundsätzlich langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />
Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden, wenn der Anleger<br />
die langfristige Konzeption berücksichtigt und die investierten<br />
Mittel nicht kurzfristig wieder benötigt.<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />
Scheidung, Erbauseinandersetzung können eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erforderlich<br />
machen. Hierfür muss sich der Veräußerer des Zweitmarktes bedienen,<br />
bei dem es sich allerdings nicht um einen geregelten Markt<br />
wie für Wertpapiere (Börse), sondern um verschiedene dezentrale<br />
Koordinationsstellen handelt. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />
dass es zu stark voneinander abweichenden Kursen und innerhalb<br />
kurzer Zeit zu großen Kursschwankungen kommt. Auch ist mögli-
cherweise ein Verkauf der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
vor übergehend nicht oder nur deutlich unter dem tatsächlichen<br />
Wert möglich. Erfahrungsgemäß liegen die erzielbaren Kurse deutlich<br />
unter 100 % des Zeichnungsbetrages, so dass ein Verkauf ohne<br />
Verlust nicht möglich ist.<br />
Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist aus steuerlichen Gründen in<br />
den ersten Jahren unbedingt auf die bereits beschriebenen Notfälle<br />
zu beschränken. Ein Verkauf innerhalb der derzeitigen Spekulationsfrist<br />
von zehn Jahren führt zu einer Versteuerung des Spekulationsgewinns<br />
und bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils mit<br />
einem Verkehrswert von über 250.000 EUR zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel beim Anleger.<br />
Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist darüber hinaus nur möglich,<br />
wenn der Komplementär dem Verkauf zustimmt. Die Zustimmung<br />
darf aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Anleger<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zukünftig über den<br />
Zweitmarkt verkaufen kann.<br />
Die Auswirkungen z.B. des Vermögensanlagengesetzes, des neuen<br />
§ 34 f der Gewerbeordnung, die Änderungen des Kreditwesengesetzes<br />
sowie mögliche zukünftige Gesetzesänderungen auf den<br />
Zweitmarkt sind nicht endgültig abzuschätzen. Insbesondere die<br />
Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz für<br />
Zweitmarktplattformen, die Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />
und u.U. auch für Zweitmarkt-Dachfonds kann den Verkauf geschlossener<br />
Fonds erheblich erschweren.<br />
Aus den vorgenannten Gründen müssen die Anleger von einer<br />
langfristigen Kapitalbindung ausgehen. Eine Veräußerung der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft ist trotz Verkaufsinteresse eines<br />
Anlegers möglicherweise nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen<br />
möglich.<br />
Die dargestellten Schwierigkeiten der Wiederveräußerbarkeit gelten<br />
entsprechend auch für die von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an den Dachfonds sowie deren Beteiligungen<br />
an den Zielfonds. Auch hierdurch kann sich die Laufzeit der Beteiligung<br />
für den Anleger verlängern bzw. der Wert der Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft für den Anleger negativ beeinfl usst werden.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Ein Anleger kann aus wichtigem Grund ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Anleger<br />
seinen Verpfl ichtungen zur Einzahlung seines Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung nicht oder nicht in voller<br />
Höhe nachkommt oder er während der Beteiligungsdauer die im<br />
Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben z.B. zu politisch exponierten<br />
Personen nicht macht. Ein weiterer Grund zum Ausscheiden<br />
eines Anlegers aus der Fondsgesellschaft kann z.B. sein, wenn<br />
über sein Vermögen oder seinen Nachlass das<br />
Insolvenzverfahren oder ein entsprechendes<br />
Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet,<br />
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil von einem<br />
Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs<br />
Monaten aufgehoben werden. In den vorgenannten<br />
Fällen erhält der ausscheidende Anleger<br />
lediglich 80 % des Verkehrswertes seiner<br />
Beteiligung.<br />
Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen<br />
Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios in<br />
Höhe von 5 % und im „worst case“ auch ein<br />
Totalverlust nicht auszuschließen.<br />
Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />
Jeder Anleger kann die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit einer Frist von sechs Monaten,<br />
erstmals zum 31.12.2025, nicht jedoch vor Erreichen<br />
eines Totalüberschusses kündigen. Dem<br />
kündigenden Gesellschafter steht ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
als Abfi ndungszahlung zu.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />
nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft und ist grundsätzlich vom jeweils<br />
bestellten Abschlussprüfer als Schiedsgutachter<br />
oder von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
nach billigem Ermessen (für den Fall,<br />
dass in einem Geschäftsjahr Anleger ausscheiden,<br />
die weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />
halten) verbindlich festzustellen. Es besteht<br />
das Risiko, dass das Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu Lasten des Anlegers entweder vom Abschlussprüfer<br />
oder von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern zu niedrig festgesetzt wird. Dies<br />
hätte für die kündigenden Anleger zur Folge,<br />
dass sie aus der Fondsgesellschaft ausscheiden,<br />
ohne den tatsächlichen Wert ihrer Beteiligung<br />
als (Schluss-)Ausschüttung zu erhalten.<br />
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
der kündigenden Anleger ist abhängig von<br />
der Liquiditätslage der Fondsgesellschaft bei<br />
Aufrechterhaltung der regulären Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) an die restlichen Anleger. Die<br />
Auszahlung ist auch so lange und soweit ausgeschlossen,<br />
als dass sie einen Grund für die Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft herbeiführen würde.<br />
Sie kann sich daher über einen längeren Zeit-<br />
Risiken<br />
31
32<br />
raum hinziehen. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />
oder Kündigung der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds oder deren Beteiligungen<br />
an Zielfonds während der Laufzeit der<br />
Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />
ist die Fondsgesellschaft berechtigt, die<br />
noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen<br />
und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu mindern, wenn der tatsächlich erzielte<br />
Verkaufspreis für die Beteiligungen an den<br />
Dachfonds und / oder dem jeweiligen Zielfonds<br />
von dem Wert zum Nachteil der Fondsgesellschaft<br />
abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens zugrunde<br />
gelegt wurde. Eine Erhöhung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt dagegen nicht.<br />
Das Risiko einer Verzögerung der Auszahlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens sowie das<br />
Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />
nachträglich reduziert wird, trägt der<br />
kündigende Anleger.<br />
Entsprechende Regelungen zur Auszahlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens weisen auch die<br />
Gesellschaftsverträge der Dachfonds und / oder<br />
können die Gesellschaftsverträge der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
aufweisen.<br />
Sozialversicherungsrecht<br />
Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und<br />
möglicherweise anderen Versorgungsbezügen<br />
vor Vollendung des sozialversicherungsrechtlichen<br />
regelmäßigen Renteneintrittsalters dürfen<br />
bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten<br />
werden. Auf diesen Hinzuverdienst<br />
wird auch das steuerpfl ichtige Einkommen aus<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft angerechnet.<br />
Ein Verlustabzug gemäß § 10 d EStG<br />
mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann somit<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall<br />
das steuerpfl ichtige Einkommen aus der<br />
Fondsgesellschaft die Hinzuverdienstgrenzen eines<br />
Anlegers überschreitet und damit zu einer<br />
Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen oder<br />
anderen Versorgungszahlungen führt.<br />
Ähnliches gilt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme<br />
von Sozialleistungen.<br />
Regulierung<br />
Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland<br />
derzeit keiner Regulierung. Daher besteht für<br />
die Fondsgesellschaft keine besondere öffentliche Aufsicht oder<br />
Kontrolle zum Schutz der Anleger, wie dies z.B. für in der Bundesrepublik<br />
beaufsichtigte Investmentvermögen der Fall ist. Daher<br />
besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Maßnahmen ergreifen<br />
oder Tätigkeiten vornehmen kann, die bei einem regulierten<br />
und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären.<br />
Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
einem höheren Risiko ausgesetzt ist, als dies bei vergleichbaren<br />
regulierten Vermögen der Fall wäre. Eine Realisierung dieses<br />
Risikos kann im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft führen und damit zu einem Totalverlust des<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios von 5 %.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft<br />
und / oder die Dachfonds durch das Gesetz zur Novellierung des<br />
Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, das ab<br />
01.06.2012 in Kraft tritt, als Finanzdienstleistungsinstitute angesehen<br />
werden, die die sog. Anlageverwaltung betreiben und daher<br />
unter die Regulierungspfl icht des Kreditwesengesetzes und möglicherweise<br />
weiterer Bestimmungen fallen bzw. dass während der<br />
Fondslaufzeit weitere Gesetze erlassen werden, die zusätzliche<br />
Regulierungsvorschriften für die Fondsgesellschaft und / oder die<br />
Dachfonds einführen. Die Folge der Einordnung als Finanzdienstleistungsinstitut<br />
wäre, dass die Fondsgesellschaft und / oder die<br />
Dachfonds eine Erlaubnis benötigen und ihnen verschiedene Verhaltenspfl<br />
ichten auferlegt werden, die im Einzelnen noch nicht<br />
feststehen. Ohne eine notwendige Erlaubnis besteht das Risiko,<br />
dass die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft und / oder der<br />
Dachfonds eingeschränkt oder sogar vollständig verboten wird,<br />
wenn z.B. die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds die an<br />
sie jeweils gestellten Anforderungen nicht erfüllen können. Dies<br />
kann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds<br />
frühzeitig liquidiert werden müssen. Dies hätte für die Anleger<br />
zur Folge, dass sich das wirtschaftliche Gesamtergebnis der<br />
Fondsgesellschaft verschlechtern kann. Aufgrund der möglichen<br />
kurzen Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich des Agios in Höhe von 5 % und im „worst<br />
case“ auch ein Totalverlust nicht auszuschließen.<br />
Auch für die Dachfonds und für die Zielfonds, an denen sich die<br />
Dachfonds beteiligt haben, gibt es derzeit keine Regulierungen.<br />
Die oben dargestellten Risiken bestehen daher auch für die Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft in eine Beteiligung an den Dachfonds<br />
und der Investitionen der Dachfonds in Beteiligungen an den<br />
jeweiligen Zielfonds.<br />
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am<br />
08.06.2011 eine Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds<br />
(AIFM) verabschiedet, deren Umsetzung auf nationaler<br />
Ebene bis zum 22.07.2013 zu erfolgen hat. Da die Richtinie dem<br />
nationalen Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt, steht<br />
die genaue Ausgestaltung der deutschen Regelung noch nicht endgültig<br />
fest. Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines umfassenden<br />
regulatorischen Rahmens für AIFM auf europäischer Ebene sowie
die Sicherstellung einer effektiven Aufsicht, um regulatorische Standards<br />
zu schaffen und die Transparenz gegenüber den Anlegern und<br />
der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten<br />
Fonds zu erhöhen. Die Richtlinie enthält z.B. die Verpfl ichtung<br />
zur behördlichen Zulassung der AIFM (Erlaubnis), besondere<br />
Anforderungen an die Organisation des AIFM und die Verwaltung<br />
der AIF (Fondsgesellschaften). Z.B. wird nach der Richtlinie die Einhaltung<br />
besonderer Anforderungen im Zusammenhang mit Verhaltensregeln,<br />
dem Liquiditätsmanagement, den Eigenmitteln, der<br />
Transparenz und der Organisation verlangt. Darüber hinaus ist die<br />
Bestellung einer Verwahrstelle zwingend vorgeschrieben. Die vorgenannten<br />
Anforderungen können die Fondsgesellschaft selbst, die<br />
Dachfonds, die Zielfonds (sofern sie jeweils als AIF qualifi ziert werden)<br />
oder die jeweilige Geschäftsführung treffen. Dies hat u.U. die<br />
Notwendigkeit einer behördlichen Zulassung der Fondsgesellschaft,<br />
der Dachfonds und der Zielfonds sowie besondere Anforderungen<br />
wie z.B. erhöhte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und<br />
die Risikosteuerung sowie die jährliche Bewertung der jeweiligen<br />
Investitionen zur Folge. Hieraus können höhere Kosten der Fondsgesellschaft,<br />
der Dachfonds und der Zielfonds resultieren. Dies hätte<br />
für die Anleger zur Folge, dass sich das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />
der Fondsgesellschaft verringert. Für den Fall, dass die Fondsgesellschaft<br />
und / oder die Dachfonds und / oder die Zielfonds nicht in<br />
der Lage sind, die vorgenannten Anforderungen zu erfüllen, müssten<br />
sie vorzeitig liquidiert werden. Im schlimmsten Fall können die Anleger<br />
bei einer vorzeitigen Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
und / oder der Dachfonds und / oder der Zielfonds auch ihren kompletten<br />
Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio verlieren.<br />
Schlichtungsverfahren<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich nicht dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen und unterwirft<br />
sich daher auch nicht der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />
den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />
dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />
Anleger der Fondsgesellschaft haben daher nicht die Möglichkeit,<br />
an den Vorteilen einer außergerichtlichen Schlichtung teilzunehmen.<br />
Bei Schadensfällen muss daher der ordentliche Rechtsweg<br />
eingeschlagen werden.<br />
Sowohl die Dachfonds als auch die Mehrheit der Zielfonds, an<br />
denen sich die Dachfonds beteiligt haben bzw. beteiligen werden,<br />
werden sich voraussichtlich nicht dem Schlichtungsverfahren der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds anschließen. Damit muss auch<br />
die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds bei Schadensfällen<br />
den ordentlichen Rechtsweg einschlagen.<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />
bei Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) sieht vor, dass Anleger<br />
zum Schutz vor einer unüberlegten Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit entsprechenden Verbraucherinformationen ausgestattet<br />
werden müssen. Darüber hinaus erhält der Anleger ein<br />
zweiwöchiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.<br />
Das Fernabsatzgesetz fi ndet Anwendung,<br />
wenn die Zeichnung ausschließlich über<br />
Fernkommunikationsmittel (Telefon, Telefax,<br />
eMail, Internet) zustande gekommen ist.<br />
Im Falle, dass die Vorschriften nicht eingehalten<br />
werden, hat der Anleger ein zeitlich unbegrenztes<br />
Widerrufsrecht seiner Beteiligung. Bei zahlreichen<br />
Abwicklungen ist eine Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen.<br />
Diese Risiken bestehen auch bei den Dachfonds<br />
und bei den von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Rückabwicklung<br />
Die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft ist<br />
zum Datum der Prospektaufstellung nicht vorgesehen.<br />
Dies könnte jedoch aufgrund eines derzeit<br />
nicht vorhersehbaren Grundes dennoch notwendig<br />
werden. Ein denkbarer Grund könnte z.B. die<br />
Folgen der beschlossenen Regulierungspfl icht<br />
wie z.B. das Versagen einer u.U. notwendigen<br />
Erlaubnis der Fondsgesellschaft für die Durchführung<br />
des Geschäftszweckes nach dem Kreditwesengesetz<br />
oder mangelndes Interesse von Anlegern<br />
zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
sein. In diesem Fall müssten die Anleger einen<br />
entsprechenden Liquidationsbeschluss fassen.<br />
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt wie auf Seite 31 f. unter „Auszahlung<br />
kündigender Gesellschafter“ dargestellt.<br />
Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen<br />
Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios in<br />
Höhe von 5 % und im „worst case“ auch ein<br />
Totalverlust nicht auszuschließen.<br />
Diese Risiken bestehen auch für die Investition<br />
der Fondsgesellschaft in die Dachfonds sowie<br />
deren Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters und der weiteren<br />
Prospektverantwortlichen bestehen zum Datum<br />
der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />
wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />
Risiken.<br />
Risiken<br />
33
34<br />
In dem Kapitel „Risiken“ Seite 21 ff. wurden die<br />
Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
dargestellt. In den nachfolgenden Ausführungen<br />
erhalten Sie Informationen zur Einschätzung<br />
der Risiken und Informationen über Maßnahmen,<br />
die zur Risikoreduzierung getroffen<br />
wurden oder werden (Stand: 03.04.2012).<br />
Immobilienspezifi sche Maßnahmen<br />
zur Risikoreduzierung<br />
Investitionspläne der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />
überwiegend erst dann erwerben, wenn<br />
die Investitionsphase bereits abgeschlossen und<br />
das Eigenkapital voll platziert ist. Bei Einhaltung<br />
der Investitionskriterien der Dachfonds sollte<br />
daher sichergestellt sein, dass Risiken aus den<br />
Investitionsplänen der Zielfonds, an denen sich<br />
die Dachfonds und mittelbar damit auch die<br />
Fondsgesellschaft beteiligt haben, überschaubar<br />
bleiben.<br />
Überwachung Bauqualität<br />
Bei Beachtung der Investitionskriterien der<br />
Dachfonds sollte sichergestellt sein, dass im<br />
Wesentlichen nur Beteiligungen an Zielfonds<br />
von leistungsstarken Anbietern erworben werden.<br />
Diese werden die wirtschaftliche, technische<br />
und juristische Betreuung der Baumaßnahmen<br />
zur Errichtung der Fondsobjekte sowie die<br />
Verwaltung der Fondsobjekte übernehmen.<br />
Mietentwicklung<br />
Die Investitionskriterien der Dachfonds sehen<br />
vor, dass überwiegend nur Beteiligungen an Zielfonds<br />
erworben werden, die an entwicklungsfähigen<br />
Standorten investiert haben und / oder deren<br />
Immobilien einen hohen Vermietungsstand<br />
aufweisen. Außerdem liegen zum Zeitpunkt des<br />
Erwerbs der Beteiligungen der Dachfonds an<br />
Zielfonds im Regelfall bereits Erfahrungen zur<br />
Standort- und Mietentwicklung vor.<br />
Durch die geplante Risikostreuung der Investitionen<br />
der Dachfonds in ein breit gestreutes Portfolio<br />
von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />
Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />
als 40 Anbietern und damit die mittelbare Beteiligung<br />
an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien<br />
verschiedener Immobiliengrößen, Immobi-<br />
Informationen<br />
zur Risikoeinschätzung<br />
und Maßnahmen<br />
zur Risikoreduzierung<br />
lienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten und Mieter treten<br />
Einzelrisiken in den Hintergrund. Die Mietentwicklung der einzelnen<br />
Immobilie besitzt für die Fondsgesellschaft daher nur eine untergeordnete<br />
Bedeutung.<br />
Infl ationsrate<br />
Die jeweilige Infl ationsrate ist Maßstab für die Entwicklung der<br />
Kaufkraft des Geldes. Höhere Infl ationsraten bedeuten auf der einen<br />
Seite grundsätzlich schneller steigende Mieteinnahmen auf<br />
der anderen Seite aber einen höheren Kaufkraftverlust. Demzufolge<br />
ist die Diskussion über eine höhere oder geringere Infl ation und<br />
damit die Möglichkeit, höhere oder geringere Ausschüttungen vornehmen<br />
zu können, ohne größere Bedeutung für den Anleger.<br />
Instandhaltung<br />
Instandhaltungsaufwendungen können bei Neubauten durch Gewährleistungen<br />
reduziert werden. Außerdem führen Modernisierungs-<br />
und Instandhaltungsmaßnahmen in der Regel zu Mietsteigerungen<br />
und zu einem Werterhalt. Darüber hinaus können der-
artige Aufwendungen überwiegend steuerlich geltend gemacht<br />
werden, so dass die Auswirkungen hieraus auf die Rendite nach<br />
Steuern (Methode interner Zinsfuß) für den Anleger gering sind.<br />
Wertentwicklung der Immobilien<br />
Immobilienmärkte unterliegen zyklischen Schwankungen mit Phasen,<br />
in denen Wertzuwächse erzielbar sind und Phasen, in denen<br />
Wertverluste eintreten. Tendenziell sind aber steigende Preise zu<br />
beobachten. Dies gilt insbesondere für die Preisentwicklung an<br />
entwicklungsfähigen Standorten und / oder Immobilien mit hohem<br />
Vermietungsstand.<br />
Für Anleger, die annehmen, dass es den Regierungen und Notenbanken<br />
gelingen wird, die negativen Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />
zu begrenzen oder sogar zu überwinden, kann es daher<br />
gerade jetzt attraktiv sein, über einen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
mittelbar in Immobilien zu investieren. Dies gilt auch vor dem<br />
Hintergrund der Erwartung zahlreicher Experten, dass sich die Infl<br />
ationsrate infolge der expansiven Geldpolitik der Notenbanken<br />
stark erhöhen könnte. In diesem Fall haben sich<br />
Immobilien in der Vergangenheit als grundsätzlich<br />
geeignet erwiesen, einen Beitrag zum Werterhalt<br />
des Vermögens der Anleger zu leisten.<br />
Die Prospektverantwortlichen gehen daher davon<br />
aus, dass es den Dachfonds und damit mittelbar<br />
der Fondsgesellschaft durch die derzeitigen<br />
Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt<br />
und durch die langjährigen Erfahrungen der<br />
handelnden Personen bei den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern der Fondsgesellschaft und<br />
der Dachfonds insbesondere bei Einhaltung der<br />
Investitionskriterien gelingen wird, ein breit gestreutes<br />
Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds<br />
zu erwerben, deren Immobilien interessante<br />
Wertentwicklungschancen besitzen.<br />
Altlasten<br />
Aus den folgenden Gründen ist die Altlastenproblematik<br />
der Fondsgesellschaft überschaubar:<br />
� Risikostreuung auf eine Vielzahl von Beteiligungen<br />
an Zielfonds bzw. Immobilien.<br />
� Üblicherweise Übernahme der Altlastenproblematik<br />
durch Objektverkäufer.<br />
� Auftreten von Altlasten häufi g im Rahmen<br />
der Errichtung der Immobilien, die allerdings<br />
zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen<br />
an Zielfonds durch die Dachfonds<br />
im Regelfall abgeschlossen ist.<br />
� Haftungsbegrenzung bei einer Kommanditgesellschaft.<br />
Maßnahmen zur Risikoreduktion<br />
im Rahmen der Fondskonzeption<br />
Investitionsplan der Fondsgesellschaft<br />
und der Dachfonds<br />
Das Fondskonzept kommt dem infolge der Finanzmarktkrise<br />
gestiegenen Sicherheitsbedürfnis<br />
der Anleger in hohem Umfang entgegen. So<br />
wird beispielsweise durch die geplante Risikostreuung<br />
der Investitionen der Dachfonds und<br />
damit mittelbar der Fondsgesellschaft in ein<br />
Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />
Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />
als 40 Anbietern und damit die mittelbare Beteiligung<br />
an voraussichtlich mehr als 350 Immobi-<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
35
36<br />
lien verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />
Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />
und Mieter eine Sicherheitsorientierung erreicht.<br />
Die nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
erstmalig vereinbarte „echte“ erfolgsabhängige<br />
Vergütung auf Ebene der Dachfonds,<br />
die sich im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />
Performance einzelner von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
reduziert, ermöglicht eine faire Partnerschaft<br />
zwischen Anleger und Anbieter. Der <strong>asuco</strong> 1<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1,<br />
Dachfonds), an dem sich die Fondsgesellschaft<br />
zum 29.02.2012 mit 33,43 Mio. EUR beteiligt<br />
hat, hat per 31.12.2011 ein Kommanditkapital<br />
von 100,01 Mio. EUR erreicht.<br />
Die hohen Platzierungsvolumina der letzten<br />
Jahre, die Altersstruktur der Anleger geschlossener<br />
Immobilienfonds, die hohe Verkaufsbereitschaft<br />
verunsicherter Anleger sowie die zunehmende<br />
Professionalisierung des Zweitmarktes<br />
u.a. infolge der Etablierung der Fondsbörse<br />
Deutschland als übergreifende Zweitmarkt-<br />
Handelsplattform, lassen zukünftig steigende<br />
Verkaufswünsche von beteiligten Anlegern über<br />
den Zweitmarkt erwarten.<br />
Der <strong>asuco</strong> 1 konnte bis zum 29.02.2012 bereits<br />
Beteiligungen an Zielfonds für einen Gesamtbetrag<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) von insgesamt<br />
ca. 43,2 Mio. EUR erwerben. Es ist daher zu erwarten,<br />
dass der <strong>asuco</strong> 1 sowie die anderen von<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds ausreichend interessante und den<br />
Investitionskriterien genügende Beteiligungen<br />
an Zielfonds erwerben können.<br />
Steuervorteile<br />
Die steuerlichen Aussagen werden von den<br />
Prospektverantwortlichen sorgfältig ermittelt<br />
und basieren auf den derzeitigen gesetzlichen<br />
Regelungen, Erlassen, höchstrichterlichen Entscheidungen<br />
sowie der bekannten Handhabung<br />
durch die Finanzverwaltung. Aus diesem<br />
Grund ist damit zu rechnen, dass die prognostizierten<br />
steuerlichen Ergebnisse bestätigt werden.<br />
Für den Fall, dass die Fondsgesellschaft gegen<br />
Entscheidungen der Finanzverwaltung ein Klageverfahren<br />
einleitet, besteht das so genannte<br />
„Verböserungsverbot“, nach dem der Steuer-<br />
pfl ichtige nicht per Finanzgerichtsbarkeit schlechter als auf Finanzverwaltungsebene<br />
gestellt werden kann.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter der Dachfonds werden bei<br />
Umqualifi zierung der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
bei von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
die betroffenen Beteiligungen unverzüglich veräußern. Die<br />
Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds sowie deren<br />
Beteiligungen an den Zielfonds erfolgen mit einer langfristigen<br />
Investitionsabsicht, d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf) fi ndet grundsätzlich<br />
nicht statt. Darüber hinaus bedarf eine Weiterveräußerung<br />
innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
des jeweiligen Dachfonds. Hiervon ausgenommen sind<br />
nur die Beteiligungen an Zielfonds, die von den Dachfonds über<br />
eine Kapitalgesellschaft gehalten werden. Diese können auch<br />
kurzfristig und ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
des jeweiligen Dachfonds veräußert werden. Schließlich werden<br />
die Dachfonds versuchen, die ihnen zustehenden Gesellschafterstimmen<br />
bei Gesellschafterbeschlüssen bei den jeweiligen Zielfonds<br />
so einzusetzen, dass für die Dachfonds und damit mittelbar<br />
auch für die Fondsgesellschaft nachteilige steuerliche Beschlüsse<br />
vermieden werden. Es ist daher zu erwarten, dass die Dachfonds<br />
und damit mittelbar auch die Fondsgesellschaft Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung erzielen und die nachteiligen Auswirkungen<br />
der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />
bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt werden können.<br />
Da die Fondsgesellschaft keinen Grundbesitz erwirbt, sondern sich<br />
lediglich als Gesellschafter an den Dachfonds und diese sich als<br />
Gesellschafter an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen, wird<br />
nach Ansicht der Prospektverantwortlichen keine zusätzliche<br />
Grunderwerbsteuer fällig.<br />
Haftung<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß der Prognoserechnung<br />
zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapital<br />
in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) führen danach nicht zu einem Aufl eben der Haftung.<br />
Finanzierung der Zielfonds<br />
Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus einer<br />
restriktiven Kreditvergabepraxis werden auf Ebene der Zielfonds<br />
reduziert, da sich die Zielfonds seit der Fondsaufl age teilweise<br />
erheblich entschuldet haben. Außerdem haften für eine Rückführung<br />
des Fremdkapitals in der Regel lediglich die Immobilien<br />
der jeweiligen Zielfonds und nicht die Fondsgesellschaft und ihre<br />
Anleger.<br />
Cash-Management<br />
Derzeit ist geplant, dass sich die Fondsgesellschaft im Falle der<br />
Teilnahme am Cash-Management der <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />
zur Abwicklung des Cash-Managements an einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts beteiligen wird. Gesellschafter werden <strong>asuco</strong>-<br />
Fondsgesellschaften sein.
Die <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften werden aufgrund der Vielzahl der<br />
zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine große<br />
Risikostreuung auf zahlreiche Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien<br />
verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />
Ge bäudetypen, Nutzungsarten und Mieter aufweisen. Dadurch<br />
verliert die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Beteiligung<br />
an einem Zielfonds grundsätzlich an Bedeutung für die jeweilige<br />
Fondsgesellschaft. Darüber hinaus sollte die Anwendung der Investitionskriterien<br />
zu einem breit gestreuten Portfolio von Beteiligungen<br />
an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />
ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
auszuschließen.<br />
Für <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />
am Cash-Management, dass die kapitalaufnehmende Gesellschaft<br />
entsprechende Sicherheiten (z.B. verpfändete Beteiligungen an<br />
Zielfonds) stellt, einen frei verfügbaren Kreditrahmen bei einer<br />
Bank hat oder die Kapitalaufnahme im Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehrs (kurzfristige Kapitalaufnahme) erfolgt. Da die<br />
gewährten Gelder in der Regel täglich fällig sind, könnte die<br />
Fondsgesellschaft im Normalfall bei einer unerwarteten Verschlechterung<br />
der Bonität der aufnehmenden Gesellschaft entsprechend<br />
reagieren, d.h. die Darlehen zurückfordern oder die Sicherheiten<br />
durch Zwangsvollstreckung verwerten.<br />
Es sind daher zum Datum der Prospektaufstellung keine Anhaltspunkte<br />
erkennbar, dass <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften bei Teilnahme<br />
am Cash-Management ihre Verpfl ichtungen nicht erfüllen können.<br />
Die beim Cash-Management vereinbarten Zinssätze werden zwischen<br />
den am Kapitalmarkt üblichen Haben- und Soll-Zinssätzen<br />
für kurzfristige Kapitalanlagen liegen. Damit würden am Cash-<br />
Management sowohl die Gesellschaften mit Liquiditätsüberschuss<br />
wie auch die Gesellschaften mit Liquiditätsbedarf profi tieren.<br />
Durch ein aktives Cash-Management der Fondsgesellschaft könnten<br />
die Zinseinnahmen erhöht und die Zinsausgaben reduziert werden.<br />
Zins ausfälle wie auch Kapitalausfälle werden nicht erwartet.<br />
Entwicklung der Einnahmen aus den von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen Beteiligungen<br />
an 179 verschiedenen Zielfonds weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />
Ausschüttungsrendite für 2011 von ca. 6,45 % p.a. bezogen<br />
auf die Anschaffungskosten des <strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
aus. Die Ausschüttungsrendite für 2011 wurde von einer<br />
starken Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro<br />
bei einigen der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
negativ beeinfl usst, da die fi nanzierenden Banken die Verpfändung<br />
der Liquiditätsreserve als zusätzliche Sicherheit gefordert<br />
haben und diese für Ausschüttungen daher nicht mehr zur Verfügung<br />
stand. Durch die aktuelle „quasi“-Bindung des Schweizer<br />
Frankens an den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist zu erwarten,<br />
dass dies ein einmaliger Effekt ist. Für 2012 bzw. 2013 ist<br />
daher wieder mit einer höheren Ausschüttungsrendite<br />
zu rechnen. In der Prognoserechnung<br />
des <strong>asuco</strong> 1 (mittleres Szenario) wurde eine Ausschüttungsrendite<br />
von 7,04 % für 2011 und<br />
7,28 % p.a. für die Jahre 2012 – 2017 steigend<br />
auf 8,01 % p.a. im Jahr 2033 angenommen, jeweils<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten des<br />
<strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten). Für die zukünftige<br />
Ausschüttungsentwicklung der Zielfonds<br />
ist neben der Währungsentwicklung insbesondere<br />
des Schweizer Frankens zum Euro auch<br />
entscheidend, inwieweit die auf den Seiten 21 ff.<br />
beschriebenen immobilienspezifi schen Risiken<br />
eintreffen. Die Vielzahl der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, die Investitionskriterien<br />
des <strong>asuco</strong> 1 und der anderen Dachfonds<br />
sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />
Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 sollten gewährleisten,<br />
dass die prognostizierten Ergebnisse eintreten<br />
bzw. sogar übertroffen werden.<br />
Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />
14 und 86 ff. dargestellt.<br />
Guthabenzinsen<br />
Der langfristige Vergleich aus der Vergangenheit<br />
zeigt, dass ab 2014 für mittelfristige Anlagen<br />
Zinssätze in Höhe von mindestens 2,0 % p.a.<br />
nach Abzug der Abgeltungssteuer erzielbar sein<br />
sollten.<br />
Fondskosten<br />
Die Fondskosten wurden anhand von Erfahrungswerten<br />
ermittelt.<br />
Die Vergütungen für den Komplementär und<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft sind vollständig von den Einnahmen<br />
aus den von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds abhängig.<br />
Wertentwicklung der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Mitarbeiter der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
der Dachfonds haben langjährige Erfahrungen<br />
bei der Bewertung von geschlossenen<br />
Immobilienfonds, dem Fondsmanagement von<br />
geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> und<br />
der Abwicklung von rd. 9.000 Zweitmarktumsätzen.<br />
Diese Erfahrungen waren Grundlage<br />
für die Festlegung der Investitionskriterien der<br />
Dachfonds und für das angewendete Verfahren<br />
der Kursermittlung auf Basis des sogenannten inneren<br />
Wertes.<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
37
38<br />
Bei Beachtung der Investitionskriterien sollten die<br />
Dachfonds daher in der Lage sein, ein breit gestreutes<br />
Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds<br />
zu erwerben. Die Wertentwicklung dürfte bei gegebener<br />
Ertragskraft und bei Beibehaltung der<br />
steuerlichen Vorteile aufgrund der geringen, nicht<br />
wertbildenden Aufwendungen positiv ausfallen.<br />
Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen<br />
Beteiligungen an 179 verschiedenen Zielfonds<br />
weisen einen voraussichtlichen durchschnittlichen<br />
jährlichen Tilgungsgewinn (siehe<br />
Erläuterungen auf Seite 59) von ca. 5,35 % im<br />
Jahr 2011 bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
des <strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten) auf.<br />
Dieser wurde bei einigen der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, die eine<br />
Schweizer Franken Finanzierung abgeschlossenen<br />
haben, durch die von den fi nanzierenden<br />
Banken geforderte Verpfändung der Liquiditätsreserve<br />
positiv beeinfl usst. Durch die aktuelle<br />
„quasi“-Bindung des Schweizer Frankens an<br />
den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist<br />
zu erwarten, dass dies ein einmaliger Effekt ist.<br />
In der Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 (mittleres<br />
Szenario) wurde daher aus Vorsichtsgründen lediglich<br />
ein Tilgungsgewinn von durchschnittlich<br />
ca. 2,61 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) angenommen.<br />
Der zukünftige Tilgungsgewinn ist neben<br />
der Währungsentwicklung davon abhängig,<br />
welche Tilgungsraten die jeweiligen Zielfonds<br />
mit den fi nanzierenden Banken vereinbaren<br />
bzw. zu leisten in der Lage sind. Die Vielzahl<br />
der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds, die Investitionskriterien der Dachfonds<br />
sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />
Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 sollten gewährleisten,<br />
dass die prognostizierte Wertentwicklung<br />
eintritt bzw. sogar überschritten wird. Dies<br />
wird durch die vom <strong>asuco</strong> 1 bei bisherigen<br />
Fondsliquidationen erzielten Gewinne bestätigt<br />
(siehe Darstellung auf Seite 64 f.).<br />
Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />
14 und 86 ff. dargestellt.<br />
Management / Interessenskonfl ikte /<br />
Verwaltung / Vertragspartner<br />
Den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />
Fondsgesellschaft und der Dachfonds steht im<br />
Bedarfsfall ein Team von externen Fachleuten<br />
zur Verfügung. Bei der Auswahl wurde auf deren<br />
Erfahrung und Fachkompetenz besonderen Wert<br />
gelegt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fondsgesellschaft<br />
und die Dachfonds eine qualitativ hochwertige Beratung erhalten.<br />
Die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten und die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter sind bei effi zienter Organisation<br />
kostendeckend kalkuliert, so dass auch ein Dritter bereit sein<br />
müsste, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen.<br />
Die Anleger haben z.B. im Falle von Interessenskonfl ikten der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter oder bei für die Fondsgesellschaft<br />
und / oder die Dachfonds negativen geschäftspolitischen Entscheidungen<br />
in der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
die geschäftsführenden Gesellschafter auszutauschen.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Jeder Gesellschafter der Fondsgesellschaft hat das Recht, sich in<br />
der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten vertreten zu<br />
lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Treuhänder entsprechende<br />
Weisungen zur Abstimmung zu erteilen.<br />
Die für die Entwicklung der Fondsgesellschaft maßgeblichen Beschlüsse<br />
wie z.B. Änderung des Gesellschaftsvertrages, Veräußerung<br />
der Beteiligungen an den Dachfonds innerhalb von zehn Jahren<br />
nach deren Erwerb sowie Aufl ösung der Fondsgesellschaft bedürfen<br />
einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie<br />
der Zustimmung eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Außerdem<br />
sieht der Gesellschaftsvertrag schützende Stimmrechtsregelungen<br />
vor.<br />
Der Treuhänder wird z.B. auf Antrag des Beirats eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einberufen. Aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />
ist daher die Interessenwahrung der Anleger<br />
in hohem Umfang gewährleistet.<br />
Fungibilität / Veräußerung<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlagen,<br />
Scheidung oder Erbauseinandersetzungen können eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erforderlich<br />
machen.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot bestehen grundsätzlich<br />
drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />
� Die Gesellschafter können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
mit 75%iger Mehrheit – frühestens jedoch<br />
zum 31.12.2025 und nicht vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses<br />
– die Fondsliquidation herbeiführen. Im Anschluss<br />
an den Verkauf der erworbenen Beteiligungen an den<br />
Dachfonds wird nach Abrechnung der Vergütungen an die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />
die verbleibende Liquidität an die Anleger ausgeschüttet.<br />
� Zusätzlich zu der möglichen Fondsliquidation steht jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von sechs Monaten eine individuelle<br />
Kündigungsmöglichkeit (frühestens per 31.12.2025) zu, so dass
der Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus<br />
der Fondsgesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
zu realisieren.<br />
� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />
eine zusätzliche Veräußerungsmöglichkeit dar.<br />
Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds ist ein tendenziell wachsendes<br />
Segment. Neben der Fondsbörse Deutschland machen es<br />
Zweitmarktplattformen und einige Anbieter intern organisierter<br />
Zweitmärkte Anlegern immer häufi ger möglich, sich auch vorzeitig<br />
wieder von ihrer Beteiligung zu trennen. Nachdem im Jahr<br />
2007 erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze überschritten wurde, hat<br />
sich das Volumen in 2009 und 2010 bedingt durch die Finanzmarktkrise<br />
bei 365 Mio. EUR bzw. 367 Mio. EUR stabilisiert. Von<br />
dieser grundsätzlich positiven Entwicklung profi tieren aber nicht<br />
alle Beteiligungsangebote in gleichem Maße, denn nach wie vor ist<br />
der Zweitmarkt nicht vergleichbar mit einem geregelten Markt wie<br />
bei Wertpapieren. Der Erstzeichner sollte daher die Möglichkeit<br />
des „Zweitmarkt-Services“ durch den Anbieter als Prüfkriterium<br />
bei der Anlageentscheidung mit einbeziehen.<br />
Die Mitarbeiter des Anbieters und zahlreiche Vertriebspartner des<br />
vorliegenden Beteiligungs angebotes verfügen über langjährige,<br />
positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Ankäufen über den<br />
Zweitmarkt. Bis Ende 2011 waren sie verantwortlich für ein am<br />
Zweitmarkt gehandeltes Volumen von rd. 440 Mio. EUR Nominalkapital<br />
bei rd. 9.000 Umsätzen. Durch die geplante Aufl age weiterer<br />
geschlossener Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> durch die <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe werden auf Sicht von 2 – 3 Jahren weitere<br />
Fondsgesellschaften zur Verfügung stehen, die im Wesentlichen<br />
dafür gegründet werden, um Beteiligungen von Anlegern am<br />
Zweitmarkt aufzukaufen und die nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
auch bei einer möglicherweise anstehenden Regulierung<br />
des Zweitmarktes Zweitmarktumsätze sicherstellen können.<br />
Der Anbieter ist zukünftig bereit, bei einer Veräußerungsabsicht vermittelnd<br />
und beratend tätig zu werden. Hieraus ist einerseits zwar<br />
keine Garantie abzuleiten, andererseits sprechen aber zahlreiche<br />
Argumente für den Kauf einer Beteiligung über den Zweitmarkt.<br />
Ein Zweitmarkt wird immer dann aufrecht erhalten werden können,<br />
wenn der Käufer am Zweitmarkt attraktive Vorteile erhält.<br />
Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />
der Zielfonds.<br />
� Durch Erwerb der Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />
besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />
� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />
über die Entwicklung der erworbenen Beteiligungen an den<br />
Zielfonds und die Leistungsfähigkeit des<br />
Fondsmanagements.<br />
� Die Kurse am Zweitmarkt sind für Käufer auf<br />
einem nach wie vor attraktiven Niveau. Nicht<br />
selten ist es möglich, mittelbar Immobilien<br />
unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten<br />
der von den jeweiligen Zielfonds gehaltenen<br />
Immobilien zu erwerben.<br />
Der „ideale“ Zweiterwerber legt daher Wert auf<br />
hohe laufende Ausschüttungen und sucht eine<br />
mittelbare Immobilieninvestition, die auch bei<br />
einer verkürzten Anlagedauer eine interessante<br />
Rendite ermöglicht.<br />
Für Käufer und Verkäufer von besonderem Interesse<br />
ist der erzielbare Kurs.<br />
Die in der Vergangenheit erzielten Kurse für geschlossene<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> weisen<br />
eine große Spannweite aus. In den ersten<br />
zehn Jahren liegt der Kurs erfahrungsgemäß<br />
auch bei einer planmäßigen Fondsentwicklung<br />
deutlich unter 100 %. Entscheidend ist jedoch,<br />
dass der Kurs zu einem fairen Interessenausgleich<br />
zwischen Käufer und Verkäufer führt.<br />
Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />
Nach Auszahlung der kündigenden Anleger und<br />
Herabsetzung des Kommanditkapitals der<br />
Fondsgesellschaft steigen die Ausschüttungen<br />
über die prognostizierten Werte, da der weitgehend<br />
unveränderte Einnahmenüberschuss auf<br />
ein geringeres Kommanditkapital verteilt werden<br />
muss. Aus dem gleichen Grund steigt auch<br />
der anteilige Veräußerungserlös eines Anlegers<br />
bei Fondsliquidation.<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes wurde<br />
mit der auf Seite 139 ff. enthaltenen Verbraucherinformation<br />
für den Fernabsatz nach Ansicht<br />
der Prospektverantwortlichen ausreichend<br />
Rechnung getragen. Einzelne durch Rückabwicklungen<br />
verfügbare Fondsanteile könnten<br />
z.B. durch einen in der Zukunft von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe aufgelegten geschlossenen<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> übernommen<br />
werden.<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
39
40<br />
Anbieter<br />
Der Markt der geschlossenen Fonds mit seinen<br />
zahlreichen Anlagemöglichkeiten in verschiedenste<br />
Vermögenswerte (Assetklassen) stellt an<br />
den Anleger bei der Anlageentscheidung<br />
höchste Anforderungen und macht die Entscheidung<br />
oftmals schwierig.<br />
Mit der Entscheidung für einen konkreten geschlossenen<br />
Fonds beginnt dann eine in der Regel<br />
langjährige Beziehung zwischen dem Anleger<br />
und dem Anbieter sowie den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern des Beteiligungsangebotes.<br />
Diese Beziehung wird nur dann erfolgreich<br />
und zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen,<br />
wenn jeder weiß, was der andere erwartet<br />
und wenn alle eine faire Partnerschaft anstreben,<br />
die auf gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamen<br />
Wertvorstellungen aufbaut.<br />
Da die Geschäftspolitik und die Entscheidungen<br />
des Anbieters und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
den Anlageerfolg des Beteiligungsangebotes<br />
maßgeblich beeinfl ussen, ist die Ent-<br />
scheidung für den richtigen Partner oftmals wichtiger als die Entscheidung<br />
für oder gegen eine Assetklasse.<br />
Damit Sie die Weichen für den Anlageerfolg richtig stellen können,<br />
stellen wir uns nachfolgend vor.<br />
Gesellschafter<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe wurde als Emissionshaus für Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
im Jahr 2009 gegründet.<br />
Das Stammkapital des alleinigen Gesellschafters des Anbieters beträgt<br />
800.000 EUR und wird von den beiden Geschäftsführern Hans-<br />
Georg Acker und Dietmar Schloz in Höhe von jeweils 39,5 % sowie<br />
von leitenden Mitarbeitern gehalten.<br />
Erfahrung, Expertise und Erfolg<br />
Das Management und die Mitarbeiter der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />
in leitenden Funktionen. Im Einzelnen handelt es sich um:
� Aufbau eines der führenden Emissionshäuser für geschlossene<br />
Fonds im Konzern einer deutschen Großbank.<br />
� Konzeptions- und Fondsmanagement-Know-how für geschlossene<br />
Immobilien-, Leasing- und Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
mit Investitionen im In- und Ausland und einem Investitionsvolumen<br />
von über 5 Mrd. EUR und einer im Marktvergleich positiven<br />
Leistungsbilanz.<br />
� Vertriebsverantwortung für ein platziertes Eigenkapital von<br />
mehr als 2,5 Mrd. EUR, das von rd. 70.000 Anlegern gezeichnet<br />
wurde.<br />
� Etablierung eines funktionierenden Zweitmarktes mit einem<br />
kumulierten Umsatz von rd. 440 Mio. EUR Nominalkapital bei<br />
rd. 9.000 Umsätzen.<br />
� Entwicklung und Management von vier Initiatoren übergreifenden<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> mit ca. 370 Mio. EUR Investitionsvolumen<br />
und Beteiligungen an über 300 verschiedenen Fondsgesellschaften.<br />
� Aufbau des Know-hows zur Bewertung von Anteilen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds sowie eines Netzwerkes zum<br />
Ankauf von attraktiven Beteiligungen am Zweitmarkt.<br />
� Entwicklung und Implementierung eines nach wie vor einzigartigen<br />
Flexibilitätskonzeptes für geschlossene Fonds.<br />
� Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />
Unternehmensgrundsätze<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und bankenunabhängiges<br />
Emissionshaus für geschlossene Fonds. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter handeln und entscheiden wie Unternehmer<br />
und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />
Dabei werden keine kurzfristigen, sondern langfristige und<br />
nachhaltige Erfolge angestrebt. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />
Anleger ohne Kompromisse in den Mittelpunkt allen Handelns gestellt<br />
werden.<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe steht daher für<br />
die Prinzipien: fair, innovativ und transparent<br />
bei der Produktkonzeption, dem Vertrieb, dem<br />
Fondsmanagement sowie dem Berichtswesen an<br />
die Anleger. Und das sind keine Lippenbekenntnisse<br />
oder wohlklingende Marketingslogans,<br />
sondern tiefste Überzeugung; nicht nur wenn alles<br />
nach Plan verläuft, sondern erst Recht bei<br />
schlechten Nachrichten. So ist die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
als einziger Anbieter geschlossener<br />
Fonds bereit, eine „echte“ erfolgsabhängige<br />
Vergütung zu akzeptieren. Es ist vereinbart, dass<br />
die Vergütung aus einer überdurchschnittlichen<br />
Performance der von einem Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds um eine „negative<br />
Vergütung“ aus einer unterdurchschnittlichen<br />
Performance anderer von einem Dachfonds<br />
erworbener Beteiligungen an Zielfonds<br />
reduziert wird oder sogar ganz entfällt.<br />
Dies sorgt für gleichgerichtete Interessen von<br />
Anbieter und Anleger und ist die beste Voraussetzung<br />
für eine vielversprechende Win-Win-<br />
Situation.<br />
Produkte<br />
Leistungsbilanz der von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds in Kurzform<br />
(Stand 31.12.2011)<br />
fair<br />
innovativ<br />
transparent<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe hat sich ganz<br />
bewusst als ein auf Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
spezialisiertes Emissionshaus aufgestellt.<br />
Mit Privatplatzierungen für institutionelle Investoren<br />
sowie vermögende Anleger mit Zeichnungsbeträgen<br />
ab 250.000 EUR sowie mit<br />
Publikumsfonds mit Zeichnungsbeträgen ab<br />
5.000 EUR konnten wir innerhalb kürzester<br />
Fondsart Fonds Platzierungs- Kommanditkapital Ausschüttungen 2010 – 2011<br />
zeitraum kumuliert in % vom Kommanditkapital<br />
Plan Ist<br />
Privatplatzierung <strong>asuco</strong> 1 2010 – 2011 100,01 Mio. EUR 14 % 17,50 %<br />
Publikumsfonds <strong>asuco</strong> 2 2010 – 2011 30,01 Mio. EUR 10 % 12,75 %<br />
�<br />
Anbieter<br />
41
42<br />
Zeit die qualitative und quantitative Marktführerschaft<br />
erreichen.<br />
Privatplatzierungen werden ihr Fondsvermögen<br />
als Dachfonds unter Beachtung von Investitionskriterien<br />
überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds) durch<br />
Kauf auf dem Zweitmarkt investieren. Es ist beabsichtigt,<br />
Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />
Zielfonds von mehr als 40 Anbietern<br />
geschlossener Fonds einzugehen. Ein Dachfonds<br />
wird damit nach Vollinvestition mittelbar (doppelstöckig)<br />
an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien<br />
verschiedener Nutzungsarten beteiligt<br />
sein und durch die breite Risikostreuung Sicherheitsorientierung<br />
ausweisen.<br />
Publikumsfonds (vorliegendes Beteiligungsangebot)<br />
werden sich ihrerseits an den Dachfonds<br />
als Gesellschafter beteiligen und damit eine vergleichbare<br />
Risikostreuung und Sicherheit aufweisen.<br />
Management<br />
Dietmar Schloz<br />
Diplom-Kaufmann, 52<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
Dietmar Schloz verfügt über eine mehr als<br />
20-jährige Erfahrung bei der Konzeption, dem<br />
Vertrieb, dem Fondscontrolling und der Anlegerbetreuung<br />
geschlossener Fonds. Er verantwortete<br />
den Bereich Produktmanagement für<br />
Geschlossene Fonds bei der HYPO-Bank. Mit<br />
Grün dung der H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen<br />
für Sachwerte GmbH (H.F.S.) als 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der heutigen HypoVereinsbank<br />
wurde er im Jahr 1992 zum Geschäftsführer berufen<br />
und verantwortete die Ressorts Vertrieb,<br />
Marketing, Fondskonzeption, Zweitmarkt,<br />
Fondscontrolling und die Anlegerbetreuung.<br />
1996 entstand unter seiner Federführung der<br />
erste Initiatoren übergreifende Immobilien-<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong>. Im Jahr 2007 übernahm er<br />
neben der Geschäftsführungsfunktion in der<br />
H.F.S. die Verantwortung für den Zweitmarktbereich<br />
in der Wealth Management Capital Holding<br />
GmbH (WealthCap). Während seiner Tätigkeit<br />
wurden 34 geschlossene Immobilien- und<br />
Mobilien-Leasingfonds mit Investitionen im In-<br />
und Ausland aufgelegt, für deren Konzeption<br />
und Management er verantwortlich zeichnete.<br />
Dietmar Schloz und Hans-Georg Acker<br />
Er war bei zahlreichen Fondsgesellschaften persönlich haftender<br />
Gesellschafter und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender<br />
Gesellschafter der AMMS Komplementär GmbH, die die Komplementärfunktion<br />
in zahlreichen geschlossenen Fonds der Wealth-<br />
Cap inne hat.<br />
Dietmar Schloz ist geschäftsführender Gesellschafter der <strong>asuco</strong><br />
Fonds GmbH und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.<br />
Hans-Georg Acker<br />
Diplom-Kaufman, 47<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
Hans-Georg Acker verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung<br />
bei der Konzeption, der Finanzierung, dem Vertrieb und der Anlegerbetreuung<br />
geschlossener Fonds. Nach Tätigkeiten im Bereich<br />
Produktmanagement für Geschlossene Fonds bei der HYPO-Bank<br />
wechselte er Ende 1991 zur damaligen Württembergischen Hypothekenbank<br />
AG in Stuttgart und leitete den Bereich Unternehmensplanung<br />
und Controlling sowie das Projekt Finanzierung von geschlossenen<br />
Fonds. 1996 übernahm er als Prokurist in der H.F.S.<br />
HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (H.F.S.) die Leitung<br />
des Vertriebs und der Konzeption. Anfang 2007 wurde er zum<br />
Geschäftsführer der Wealth Management Capital Holding GmbH<br />
(WealthCap) berufen. Hier war er bis zu seinem Ausscheiden im<br />
März 2009 für die Ressorts Vertrieb, Marketing, Zweitmarkt und<br />
die Anlegerbetreuung verantwortlich. Während seiner Tätigkeit bei<br />
der H.F.S. und der WealthCap wurden mehr als 20 geschlossene<br />
Fonds mit Investitionen im In- und Ausland aufgelegt. Er war bei<br />
zahlreichen Fondsgesellschaften persönlich haftender Gesellschafter<br />
und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender Gesellschafter<br />
der AMMS Komplementär GmbH, die die Komplementärfunktion<br />
in zahlreichen geschlossenen Fonds der WealthCap inne hat.<br />
Hans-Georg Acker ist geschäftsführender Gesellschafter der <strong>asuco</strong><br />
Fonds GmbH und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe in der Presse<br />
Schnäppchen zum Start<br />
„Mit <strong>asuco</strong> sind zwei altbekannte Experten<br />
für geschlossene Immobilienfonds und vor<br />
allem Secondhand-Fondsanteile neu in den<br />
Markt der <strong>Zweitmarktfonds</strong> eingestiegen.“<br />
10 / 2010<br />
Auf dem Zweitmarkt kommt an uns keiner vorbei!<br />
„Das Geschäft mit <strong>Zweitmarktfonds</strong> für Anteile an geschlossenen<br />
Immobilienbeteiligun gen lief für die Initiatoren 2011 so, wie es unterschiedlicher<br />
kaum sein könnte. Während die von Dietmar Schloz und<br />
Hans-Georg Acker geführte Asuco auffallend starke Platzierungs-, Investitions-<br />
und Ausschüttungszahlen präsentierte, machte Lars Clasens<br />
HTB solides Geschäft, und Wolf-Dieter Ruchs Real Invest investierte<br />
zwar, kam aber im Vertrieb kaum vor. Die Unicredit-Tochter Wealthcap<br />
platzierte 2011 mangels neuer Fonds nichts, kaufte aber kräftig Zweitmarktanteile.<br />
2012 wollen Asuco, HTB und Real Invest neue Produkte<br />
bringen.<br />
Die 2009 in München gegründete Asuco legte im vergangenen Jahr<br />
einen Durchmarsch hin. Das Emissionshaus sammelte 54,3 Mio. Euro<br />
Eigenkapital ein - fast vier Mal so viel wie 2010 (14,7 Mio. Euro). Für<br />
die beiden Fonds <strong>asuco</strong> 1 pro (Private Placement) und <strong>asuco</strong> 2 (Publikumsfonds)<br />
werden 9% resp. 6,25% ausgeschüttet. Prospektiert waren<br />
nur 7% resp. 5%.<br />
Stark zugenommen hat auch das operative Geschäft auf dem Zweitmarkt.<br />
Die Münchner wickelten 2011 rund 900 Transaktionen mit<br />
mehr als 55,5 Mio. Euro Nominalkapital ab. Bei einem durchschnittlichen<br />
Kaufpreiskurs von etwa 56% entsprach das einem De-facto-Kaufvolumen<br />
von 31,1 Mio. Euro. Die Asuco-Fonds sind nunmehr an 169<br />
Zielfonds beteiligt und speisen sich aus Eigen kapital von 1.728 Anlegern.<br />
37% der Einkäufe erfolgten über Handelsplattformen, 32% über Geschäftspartner<br />
und 31% bei Anlegern direkt. Zum Vergleich: 2010 wurden<br />
im Zuge von 200 Transaktionen 9,8 Mio. Euro investiert. Seinerzeit<br />
lag der Anteil der Deals über Handelsplattformen bei 73%.<br />
Zur Jahresmitte 2012 will Asuco seinen nächsten Publikumsfonds (<strong>asuco</strong><br />
3) bringen. Im zweiten Halbjahr soll ein zweites Private Placement<br />
folgen. Die Ausschüttungen für die Fonds <strong>asuco</strong> 1 pro und <strong>asuco</strong> 2 sollen<br />
nach den Worten von Geschäftsführer Dietmar Schloz im Jahr 2012<br />
bei mindes tens 7% resp. 6% liegen.“<br />
‚k-mi‘-Prospekt-Check <strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
„‚k-mi‘-Fazit: Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung der verantwortlichen<br />
Personen und der sehr breiten Risikostreuung, ist das<br />
Angebot zur Beimischung sehr gut geeignet.“<br />
12.03.2010<br />
19.01.2012<br />
Erfahrener Neuling hat 100 Fonds<br />
auf dem Schirm<br />
„Meiner Meinung nach … ‚In jeder<br />
Krise liegen Chancen!‘... Dietmar<br />
Schloz und Hans-Georg Acker haben<br />
ihre Erfahrung und Kenntnisse<br />
in Sachen geschlossene Immobilienonds<br />
über viele Jahre bewiesen.<br />
Ihr Konzept knüpft an die früheren<br />
H.F.S.-Erfolge an (...).“<br />
01.04.2010<br />
Bestens sortiert<br />
„Mit dem <strong>Zweitmarktfonds</strong> der<br />
H.F.S. hat sich das Asuco-Führungsduo<br />
einen Namen gemacht.<br />
Mit einem perfektionierten<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> will es sich<br />
nun selbst übertreffen und die<br />
Wettbewerber alt aussehen lassen.<br />
(...)<br />
Nur wenn der Fonds gut läuft,<br />
verdient auch Asuco gut. Dass<br />
beides eintritt, sind die Immobilien-Maniaks<br />
dort eh überzeigt.“<br />
Fonds&Co.-Urteil: gut<br />
21.05.2010<br />
Anbieter<br />
43
44<br />
Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe in der Presse<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH (<strong>asuco</strong>) – ein neues<br />
Emissionshaus für geschlossene Zweitmarktimmobilienfonds<br />
geht an den Start<br />
„Die beachtliche H.F.S.-Leistungsbilanz<br />
wird angerechnet.“<br />
12.10.2009<br />
<strong>asuco</strong> Fonds<br />
Schloz + Acker wieder da<br />
„Der Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds ist um eine Adresse<br />
reicher. Die früheren Geschäftsführer der HypoVereinsbank Tochter<br />
H.F.S. (…) haben sich mit einem eigenen Emissionshaus für <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
namens <strong>asuco</strong> Fonds (Acker, Schloz & Co.) selbständig<br />
gemacht. Mit Blick auf die 800.000 Euro Stammkapital sei man nicht<br />
von kurzfristigen Erfolgen abhängig. (…) Erfahrungen mit Zweitmarktdeals<br />
haben die <strong>asuco</strong>-Gründer seit 1996 gesammelt. Damals legte<br />
die H.F.S. einen ersten <strong>Zweitmarktfonds</strong> für Anteile an geschlossenen<br />
Immobilienfonds auf. Er erreichte ein Volumen von 55,6 Mio. Euro.<br />
Das Nachfolgeprodukt wurde 2005 aufgelegt und brachte es auf<br />
181,3 Mio. Euro. Beide Fonds schafften ab Erreichen der Vollinvestition<br />
6% Ausschüttung p.a. (…).“<br />
18.10.2009<br />
<strong>asuco</strong> – Bekannte Gesichter<br />
„Mit <strong>asuco</strong> meldet sich ein neues Emissionshaus<br />
mit bekannten Gesichtern am Markt<br />
für geschlossene Fonds. Geschäftsführende<br />
Gesellschafter sind Hans-Georg Acker (44)<br />
und Dietmar Schloz (49). Beide waren viele<br />
Jahre lang für WealthCap, vorher H.F.S., aktiv.<br />
Erstes Angebot wird ein <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
sein, der mehr als 100 gebrauchte<br />
Immobilienanteile kaufen will.“<br />
16.10.2009<br />
„Alte Hasen“ gründen neues Emissionshaus<br />
„Der Ex-WealthCap-Geschäftsführer Hans-Georg Acker<br />
und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S. (…)<br />
Dietmar Schloz, haben die <strong>asuco</strong> Fonds GmbH gegründet,<br />
um Zweitmarkt-Immobilienfonds aufzulegen.“<br />
<strong>asuco</strong> – Neues Emissionshaus mit bekannten Gesichtern startet<br />
„In München gründeten die beiden früheren Geschäftsführer der<br />
HypoVereinsbank-Tochter H.F.S., Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz ein neues Emissionshaus (…). Die <strong>asuco</strong> tritt daher ab sofort<br />
am Zweitmarkt für mehr als 100 geschlossene Immobilienfonds als<br />
Käufer auf. (…)“<br />
13.10.2009<br />
k-mi-Laserstrahl<br />
„Wieder zurück melden sich der Ex-WealthCap-Geschäftsführer<br />
Hans-Georg Acker und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S.<br />
HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH, Dietmar Schloz.<br />
Beide haben unter Einbindung weiterer langjähriger Mitstreiter in<br />
München mit der <strong>asuco</strong> Fonds GmbH ein neues Emissionshaus gegründet.<br />
(…) Sowohl Schloz als auch Acker haben in der Vergangenheit<br />
reichlich Know-how gesammelt. Ab Dezember 2009 sollen institutionelle<br />
Investoren und vermögende Privatkunden ab 250.000 €<br />
Mindestbeteiligung die Anteile des ersten <strong>asuco</strong>-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
zeichnen können. Der gleich gestrickte Publikumsfonds mit einer<br />
Mindestbeteiligungssumme ab 5.000 € folgt kurz danach.“<br />
16.10.2009<br />
14.10.2009<br />
Neues Emissionshaus ascuo am Start<br />
„Zusammen mit einem Expertenteam gründeten<br />
Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz als geschäftsführende Gesellschafter<br />
im Oktober die ascuo Fonds GmbH.<br />
Das inhabergeführte und bankenunabhängige<br />
Emissionshaus spezialisiert sich anfänglich<br />
auf die Konzeption, den Vertrieb<br />
und das Management von geschlossenen<br />
Zweitmarkt-Immobilienfonds (…).“<br />
11 / 2009<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH:<br />
Ein neues Emissionshaus geht an den Start<br />
„Erste <strong>asuco</strong>-Fonds sind bereits in Vorbereitung und sollen<br />
ab Dezember 2009 neue Benchmark für <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
setzen.“<br />
20.10.2009
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
Der geschlossene Immobilienfonds<br />
Zu allen Zeiten galt der Erwerb von Immobilien in langfristiger<br />
Hinsicht als eine krisenfeste Anlageform mit interessanten Renditechancen.<br />
Durch ein Europa ohne Grenzen mit dem Euro als einheitliche<br />
Währung gehört der deutsche Immobilienmarkt für in-<br />
und ausländische Investoren zu einem aussichtsreichen Investitionsziel.<br />
Vorteile<br />
Für den Anleger sind neben Wohnimmobilien besonders Gewerbeimmobilien<br />
interessant. Der Erwerb von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />
Hotels, Logistikimmobilien, Gewerbeparks oder Seniorenpfl<br />
egeheimen übersteigt in der Regel jedoch die Finanzkraft<br />
eines einzelnen Anlegers bzw. ermöglicht selbst Großinvestoren<br />
keine ausreichende Risikostreuung. Mit einer Beteiligung an einem<br />
geschlossenen Immobilienfonds kann jeder an der Ertragskraft von<br />
Großimmobilien teilhaben, ohne auf die Vorteile bei der Einkommensteuer<br />
verzichten zu müssen, die ein Direkterwerber erhält.<br />
Darüber hinaus wird der Anleger von sämtlichen Verwaltungsar-<br />
beiten entlastet, ohne deswegen seine Mitwirkungsrechte<br />
zu verlieren.<br />
Durch die permanente Kaufkraftentwertung (Infl<br />
ation) hat der Gedanke eines sachwertunterlegten<br />
Zusatzeinkommens eine hohe Bedeutung.<br />
Infl ationsschutz können insbesondere Gewerbeimmobilien<br />
bieten, deren Mieten in der<br />
Regel an den Verbraucherpreisindex gekoppelt<br />
sind und somit automatischen Anpassungen unterworfen<br />
werden.<br />
Es ist daher nicht verwunderlich, dass über eine<br />
Million Anleger von der Fondsidee überzeugt<br />
sind und seit 1993 über 100 Mrd. EUR in geschlossene<br />
Immobilienfonds investiert haben.<br />
Auf der anderen Seite stellen Investitionen in<br />
Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />
oder in Form des Anteilserwerbs an einem<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
45
46<br />
Grundsätzliche Vorteile bei geschlossenen<br />
Immobilienfonds<br />
� Aufbau eines Sachwerte unterlegten<br />
Zusatzeinkommens<br />
� Sicherheit von Immobilien<br />
� Rentabilität<br />
� Wertbeständigkeit<br />
� Steuervorteile als Zusatznutzen<br />
� Kein eigener Verwaltungsaufwand<br />
� Wiederveräußerbarkeit<br />
� Individuelle Wahl der Investmenthöhe<br />
� Mitwirkungsrechte des Anlegers �<br />
geschlossenen Immobilienfonds – grundsätzlich<br />
langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />
Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden,<br />
wenn der Anleger die langfristige Konzeption<br />
berücksichtigt und die investierten Mittel<br />
nicht kurzfristig wieder benötigt. Dem steht das<br />
Bedürfnis der infolge der Finanzmarktkrise häufi<br />
g verunsicherten Anleger gegenüber, sich mög-<br />
Typische Fondskonzeption<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
� Geschäftsführung<br />
� Immobilien- und<br />
Mietermanagement<br />
� Fondsverwaltung<br />
Anleger<br />
� Indirekte oder direkte Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft<br />
� Beschränkte Haftung<br />
� Schuldrechtliche Position gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten<br />
Vereinfachte Darstellung<br />
lichst nur für einen überschaubaren Zeitraum festzulegen und<br />
möglichst fl exibel zu bleiben.<br />
Ausstiegsoptionen<br />
Für viele Anleger sind daher die Ausstiegsmöglichkeiten aus einem<br />
geschlossenen Immobilienfonds ein wichtiges Kriterium für ihre<br />
Investitionsentscheidung.<br />
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds bestehen für den Anleger<br />
im Regelfall drei Ausstiegsoptionen:<br />
� Die Anleger können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
mit in der Regel 75%iger Mehrheit die Fondsliquidation<br />
herbeiführen. Im Anschluss an den Verkauf der Immobilien<br />
wird nach Tilgung der Fremdmittel und der Abrechnung<br />
der Vergütungen die verbleibende Liquidität an die Anleger<br />
ausgeschüttet.<br />
� Zusätzlich zu der möglichen Fondsliquidation steht jedem Anleger<br />
eine individuelle Kündigungsmöglichkeit zu, so dass der<br />
Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen der<br />
Immobilien zu realisieren.<br />
� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />
eine zusätzliche Ausstiegsmöglichkeit dar.<br />
Komplementär<br />
� Geschäftsführung<br />
� Unbeschränkte Haftung<br />
Immobilienfonds GmbH & Co. KG<br />
Fondsgesellschaft<br />
Beirat<br />
� Durch die Anleger gewählt<br />
� Vertretung der<br />
Anlegerinteressen<br />
� Beratung, Unterstützung<br />
und Überwachung der<br />
Geschäftsführung<br />
Treuhandkommanditist<br />
� Vereinfachung bei Handelsregistereintragungen<br />
� Anonymisierung der Anleger<br />
� Übertragung der Gesellschafterrechte an die<br />
Anleger<br />
�
<strong>Zweitmarktfonds</strong> in der Presse<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
im Trend –<br />
Opportunitäten werden jetzt genutzt<br />
„<strong>Zweitmarktfonds</strong> sind derzeit scheinbar im Trend. (…)<br />
Raten, Kurse und Charts sind auf dem Tiefpunkt, die in der<br />
Regel als Einstiegssätze gelten. (…) Wer jetzt das Geld<br />
zum investieren hat, kann sich ohne Frage interessante<br />
Schnäppchen sichern. (…) Entscheidend ist deshalb jetzt<br />
für ein seriöses Angebot auf der einen Seite ein gutes Netzwerk,<br />
das die Beschaffung sichert, auf der anderen Seite<br />
ein konservativ kalkulierter Fonds mit einer schlanken<br />
Kostenstruktur. (…)“<br />
04 / 2009<br />
Zweitmarkt als letzter Ausweg<br />
für Zeichner geschlossener Fonds<br />
„(…) Angesichts der derzeit günstigen Preise lässt sich zwar für private<br />
Investoren durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen. Für<br />
unerfahrene Anleger eignet sich ein Kauf einer gebrauchten Beteiligung<br />
in der Regel nicht. Denn ihnen fehlt meistens das Wissen einen Fonds<br />
richtig einzuschätzen. (…) Eine Alternative für interessierte Käufer sind<br />
die <strong>Zweitmarktfonds</strong>, die Beteiligungen aufkaufen (…). (…) Gefahr lauert<br />
in der Möglichkeit, dass Emissionshäuser <strong>Zweitmarktfonds</strong> dazu nutzen,<br />
schlecht laufende Fonds aus dem Erstmarkt dort zu parken.“<br />
24.04.2009<br />
Moderne Piraten<br />
Endlich können Anleger Schiffs- und<br />
Immobilienbeteiligungen vor Ende der<br />
Fondslaufzeit zu attraktiven Preisen verkaufen.<br />
Der Zeitpunkt ist günstig.<br />
„Seeräuber von heute entern Schiffe nicht mehr unter Einsatz<br />
ihres Lebens auf hoher See, sondern ganz bequem<br />
vom Schreibtisch aus. Sie können Anlegern über Handelsplattformen<br />
im Internet Anteil für Anteil an Schiffsfonds abkaufen.<br />
Anders als früher nehmen sie außer Tankern und<br />
Containerriesen auch Immobilien ins Visier. (…) Wegen<br />
fehlender Kaufi nteressenten hatten Anleger früher kaum<br />
eine Chance, sich ohne Verlust von ihren Anteilen an geschlossenen<br />
Fonds zu trennen. (…) Doch die Flaute am<br />
Secondhand-Markt ist Vergangenheit. Wurden 2001 nur<br />
Fondsanteile im Wert von 53 Millionen Euro gehandelt,<br />
waren es im vergangenen Jahr schon 412 Millionen Euro<br />
(…).“ 30.07.2007<br />
Der Handel blüht<br />
„Immobilienfonds – Zweite Hand ist nicht<br />
gleich zweite Wahl: Beim Handel mit<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> machen im günstigsten<br />
Fall Anbieter und Käufer ein gutes Geschäft.<br />
Die vorzeitige Rückgabe von Fondsanteilen<br />
wird immer populärer.“<br />
06 / 2007<br />
Geschlossene Fonds:<br />
Gebraucht, günstig & gut<br />
„(…) Ab September 2008 jedoch gingen die Kurse zurück.<br />
Die weltweite Wirtschaftkrise war mittlerweile<br />
auch am Zweitmarkt für geschlossene Fonds angekommen<br />
und hat ein Ungleichgewicht geschaffen. (…) Derzeit<br />
treten deutlich mehr Verkaufswillige auf, so dass ein<br />
Angebotsüberschuss herrscht. Für die vergleichsweise<br />
wenigen Kaufi nteressenten bieten sich aber aufgrund<br />
dieses Überangebots gute Kaufgelegenheiten, denn viele<br />
Verkäufer bieten hochwertige Fonds an.“<br />
15.04.2009<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
sind die Gewinner<br />
in der Krise<br />
„Kapitalanleger, die jetzt in geschlossene<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> investieren, sind die großen<br />
Nutznießer der gegenwärtigen Krise auf den<br />
Anlagemärkten. Weil jetzt auch institutionelle<br />
Anleger ihre Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds verstärkt auf dem Zweitmarkt zum Kauf<br />
anbieten, werden Fondsbeteiligungen (…) mit<br />
Abschlägen von 50 % gehandelt.“<br />
26.03.2009<br />
H.F.S. <strong>Zweitmarktfonds</strong> Deutschland 2:<br />
Interessantes Beteiligungskonzept – zur Nachahmung<br />
empfohlen<br />
„(...) Ergebnis: Die H.F.S. beweist mit diesem innovativen<br />
Konzept Weitsicht, da allgemein ein starkes Anwachsen<br />
der Verkaufswünsche über den Zweitmarkt erwartet wird.<br />
Die Einrichtung eines <strong>Zweitmarktfonds</strong> bietet Zeichnern<br />
älterer Fonds die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu veräußern.<br />
Für den Anleger des <strong>Zweitmarktfonds</strong> eröffnet sich<br />
hingegen eine Beteiligungschance an einem breit diversifi<br />
zierten Portfolio von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />
Eine innovative Portfoliobeimischung, die dem Anleger<br />
auch noch eine erhöhte Flexibilität bietet.“<br />
22.02.2005<br />
Zweitmarkt-Idee der H.F.S. hat sich bewährt<br />
„Einzig bewährt hat sich die Idee eines <strong>Zweitmarktfonds</strong>. Dietmar<br />
Schloz, Geschäftsführer der Münchner H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen<br />
für Sachwerte GmbH, gebührt das Verdienst, die pfi ffi gste Idee gehabt<br />
zu haben, nämlich gebrauchte Fondsanteile von einer darauf spezialisierten<br />
(neuen) Fondsgesellschaft bewerten und ankaufen zu lassen.<br />
kmi-Fazit: Angesichts einiger Horror-Szenarien im Bereich geschlossener<br />
Immobilienfonds ist die H.F.S.-Zweitmarkt-Story eine erfreuliche<br />
unternehmerische Glanztat, die zur breiten Nachahmung empfohlen<br />
wird.“ 15/2002<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
47
48<br />
Feri Gesamtmarktstudie<br />
der Beteiligungsmodelle 2009<br />
Zweitmarkt: Quo vadis?<br />
„Für das Jahr 2007 war zum ersten Mal die Umsatzmilliarde im Zweitmarkt<br />
zu vermelden. In nur drei Jahren hatten sich die Zweitmarktumsätze<br />
vervierfacht. Ein bemerkenswerter Erfolg (…). Ein funktionierender<br />
Zweitmarkt ist (…) eine notwendige Voraussetzung für die weitere<br />
positive Entwicklung des Beteiligungsmarktes im Wettbewerb mit anderen<br />
Investmentprodukten. Denn er gibt dem Anleger die Möglichkeit,<br />
Anteile zeitnah, praktikabel und zu einem angemessenen Wert zu verkaufen.<br />
So mag der Rückgang der Zweitmarktumsätze auf 675 Millionen<br />
Euro in 2008 zunächst, Finanzkrise ein Mal unberücksichtigt gelassen,<br />
als Rückschlag erscheinen. Bereinigt man diese Zahlen jedoch um<br />
Sondereffekte des Vorjahres (…), so errechnet sich sogar eine leichte<br />
Steigerung von rd. 30 Millionen Euro. (…) ein respektables Ergebnis,<br />
das Anlass gibt, auf eine weitere positive Entwicklung zu hoffen, wenn<br />
insbesondere die Initiatoren ihren Anteil dazu leisten.“ 01 / 2009<br />
Geschlossene Immobilienfonds<br />
Zweitmarkt im siebten Himmel<br />
„(…) Zu den Kunden der Börsen zählt unter anderem der<br />
zweite <strong>Zweitmarktfonds</strong> der H.F.S., München. Der Fonds<br />
kauft seit 2003 und wird nach Aussage von Schloz bis<br />
Mitte nächsten Jahres voll investiert sein. Aktuell hat er<br />
130 Mio. seiner 166 Mio. Euro angelegt. Ursprünglich<br />
hatte sich der H.F.S.-Geschäftsführer bis 2013 Zeit nehmen<br />
wollen, den Fonds zu füllen. Dass es nun viel schneller<br />
geht, begründet Schloz mit dem Wunsch vieler Anleger,<br />
sich von Anteilen zu trennen, um liquide zu werden.<br />
(…)“<br />
20.11.2008<br />
Zweitmarkt für geschlossene Fonds<br />
Professionalisierung und Institutionalisierung<br />
„Die Entwicklung des Zweitmarktes für geschlossene<br />
Fonds hat in den vergangenen<br />
zwölf Monaten eine enorme Dynamik entfaltet<br />
(…). Das Angebot an geschlossenen<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> wird größer und vielfältiger<br />
(…).“<br />
12.10.2006<br />
Zweitmarkt für Fonds kommt in Schwung<br />
Es hakt noch an einer standardisierten<br />
Bewertung – Aber Potential für den Handel wächst stetig<br />
„Ganz wachgeküsst sind die Zweitmärkte für geschlossene Immobilienfonds immer<br />
noch nicht. In dieser Assetklasse sind deutschlandweit ca. 70 Mrd. Euro angelegt. (…)<br />
Dass sich zunehmend Zweitmarktinvestoren auch im Markt der geschlossenen Immobilienfonds<br />
tummeln, könnte man als Signal für eine wachsende Fungibilität und Marktreife<br />
werten. (…) Während es die Erstzeichner bei geschlossenen Immobilienfonds ganz<br />
überwiegend (85 %) mit einem Hauptmieter zu tun haben, ermöglichen es Zweitmarktinvestments,<br />
ein nach Standorten, Laufzeit, Nutzungsart und Fondsinitiator handverlesenes<br />
Portfolio zusammenzustellen (…).“ 03.07.2008<br />
Handel mit Anteilen an Immobilienfonds<br />
boomt – Private und Institutionelle<br />
schichten ihre Portfolios um. <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
fi nden günstigere Kaufgelegenheiten.<br />
„Das Geschäft mit gebrauchten Anteilen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds blüht. Beim<br />
Markt Fondsbörse Deutschland, dessen<br />
Handelsplattform (…) von der Börse Hamburg,<br />
Hannover und seit neuestem München<br />
betrieben wird, übertrumpfte im Oktober<br />
das Immobiliensegment den bisher dominierenden<br />
Handel mit Schiffsbeteiligungen<br />
bei weitem. (…)“<br />
07.11.2008<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
Von Gewinnern und Verlierern<br />
„ (…) Die Finanzkrise hat den Erstmarkt der geschlossenen<br />
Fonds schwer getroffen. Doch am Zweitmarkt<br />
scheint inzwischen das Gegenteil der Fall zu sein: Anbieter<br />
von <strong>Zweitmarktfonds</strong> sehen genau dort ihre historische<br />
Chance. Da viele Anleger durch die Krise verkaufen<br />
wollen oder müssen, um an Liquidität zu gelangen,<br />
ist das Angebot, so bestätigen die Fondseinkäufer<br />
der <strong>Zweitmarktfonds</strong> fast unisono, trotz zunehmender<br />
Konkurrenz immer noch sehr auskömmlich. Derzeit<br />
schein es sich zu lohnen. (…)“<br />
10 / 2009<br />
gerlach-report<br />
Wohin mit den Geschlossenen Immobilienfonds?<br />
Liquiditätsbeschaffung für Steuersparer wird erleichtert:<br />
Der <strong>Zweitmarktfonds</strong> der H.F.S.: Eine gute Idee<br />
„(...) Die H.F.S. kommt mit einem <strong>Zweitmarktfonds</strong> an den Markt, der<br />
die meistens der von uns aufgeworfenen Fragen beantwortet (...) und die<br />
erkannten Probleme löst. Es besteht Bedarf für eine funktionierende Verkaufsmöglichkeit<br />
für Geschlossene Immobilienfonds ... Auch auf Seiten<br />
potentieller Käufer, die die junge Hypo-Bank -Tochter, die in den vergangenen<br />
Jahren zu einem der Top-Anbieter“ für geschlossene Immobilienfonds<br />
wurde, ihren neuen <strong>Zweitmarktfonds</strong> Deutschland 1 KG.“<br />
31.05.1996<br />
H.F.S. meldet eindrucksvolle<br />
Leistungsbilanz für<br />
ihren <strong>Zweitmarktfonds</strong>.<br />
08 / 2000
<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro in der Presse<br />
„(…) Der Fonds wurde als Private Placement<br />
für Groß-Investoren konzipiert und<br />
zeichnet sich durch außergewöhnlich niedrig<br />
angesetzte Fondskosten aus. Bislang<br />
wurden 26 Zielfonds-Beteiligungen erworben,<br />
die insgesamt sehr lukrativ erscheinen.<br />
(...) Die Beteiligung ist solide konzipiert<br />
und sehr gut als Investitionsvehikel für große<br />
Vermögen geeignet.<br />
Gesamturteil: A (sehr gut)“<br />
19.02.2010<br />
„Summa summarum halte ich das Angebot<br />
des Initiators <strong>asuco</strong>, München, für ausgezeichnet.<br />
Das Konzept weist ein ausgesprochen<br />
gutes Chancen-Risiko-Profi l auf<br />
und ist Basis-Investment auf höchstem<br />
Qualitätsniveau. In meinen Augen hat das<br />
vorliegende Angebot eine Bewertung mit<br />
‚ausgezeichnet (1)‘ verdient.“<br />
07.02.2010<br />
<strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong> in der Presse<br />
Fonds-Duell:<br />
<strong>asuco</strong> 2 ist klarer Sieger<br />
„Das Konzept von <strong>asuco</strong> ist konsequenter,<br />
klarer vorgestellt und lässt<br />
mehr Markterfahrung erkennen.<br />
Wer in Immobilien-Zweitmarktbeteiligungen<br />
investieren möchte<br />
ist im <strong>asuco</strong>-Fonds besser aufgehoben<br />
als im Wealthcap-Fonds.“<br />
26.02.2010<br />
„Gestalt nehmen die ersten beiden Fonds des 2009 neu gegründeten<br />
Initiators <strong>asuco</strong> Fonds GmbH / München an. Auch wenn <strong>asuco</strong><br />
neu auf dem Markt ist, stehen mit Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz als Geschäftsführende Gesellschafter „alte Hasen“ an der<br />
Spitze des Unternehmens.<br />
Mit dem Konzept des Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> tummeln sie<br />
sich auf einem Feld, auf dem sie sich schon seit ihrer H.F.S.- bzw.<br />
WealthCap-Zeit auskennen. Dennoch wollten beide nicht mit einem<br />
Blind-Pool-Konzept starten und kaufen daher seit einigen Monaten<br />
Anteile an geschlossenen Immobilienfonds auf (vgl. „k-mi“<br />
42/09). Aktuell überschreitet das Anfangsportfolio den Gesamtwert<br />
von 2,2 Mio. € und enthält Beteiligungen von 24 verschiedenen<br />
Zielfonds mit einer anfänglichen Ausschüttungsrendite von ca.<br />
8,2 % p.a. Für die Kursermittlung der Fondsanteile wurde aktuell<br />
eine Zusammenarbeit mit der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG vereinbart. „Es freut uns, daß künftig unser Bewertungs-Knowhow<br />
bei <strong>asuco</strong> Fondsprodukten berücksichtigt<br />
wird“, untermauert Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse<br />
Deutschland, die Kooperation. Ab Mitte Februar sollen ein Private-<br />
Placement- und ein Publikums-Fonds mit dem gleichen Konzept in<br />
die Plazierung gehen. „Wir haben uns einige Besonderheiten bei<br />
der Konzeption einfallen lassen, die diese Beteiligungsangebote<br />
im Wettbewerb deutlich hervorstechen lassen. Insbesondere das<br />
erste wirklich erfolgsabhängige Gebührenmodell für den Initiator<br />
wird von sich reden machen“, zeigt sich Hans-Georg Acker überzeugt.<br />
‘k-mi‘ wird‘s prüfen.“<br />
01/2010<br />
„Summa summarum halte ich das<br />
Angebot (...) für sehr gut. Die<br />
Fonds-Konzeption ist grundsolide<br />
(...) Das Konzept eignet sich sehr<br />
gut als Basis-Investment mit einem<br />
beachtlichen Ertragspotential. In<br />
meinen Augen hat das vorliegende<br />
Angebot eine Bewertung mit ‚sehr<br />
gut‘ (1-) verdient.“<br />
04.02.2010<br />
„(...) Durch ein innovatives Vergütungsmodell<br />
besteht hohe Interessenskongruenz<br />
zwischen Anleger<br />
und dem Management. Der junge<br />
Initiator legt ein langfristig angelegtes<br />
und solide konzipiertes Beteiligungsangebot<br />
vor (...).“<br />
„Gesamturteil: A- (sehr gut)“<br />
16.02.2010<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
49
50<br />
Der Zweitmarkt für<br />
geschlossene Immobilienfonds<br />
Ein Markt mit Wachstumspotential<br />
Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />
von in der Regel bereits vollplatzierten geschlossenen<br />
Fonds gehandelt werden, stellt seit Jahren<br />
ein tendenziell wachsendes Segment dar. Neben<br />
der traditionellen Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />
durch den Anbieter bzw. den<br />
Treuhänder eines Beteiligungsangebotes haben<br />
sich börsenba sierte (Fondsbörse Deutschland)<br />
und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen<br />
(z.B. Deutsche Zweitmarkt AG,<br />
Deutsche Sekundärmarkt GmbH, Beneke Zweitmarkt<br />
AG) etabliert und stehen verkaufswilligen<br />
Anlegern als Verkaufsplattform zur Verfügung.<br />
Als Käufer treten institutionelle Investoren wie<br />
z.B. geschlossene <strong>Zweitmarktfonds</strong> und zunehmend<br />
private Anleger auf. Nach Angaben der<br />
Feri Euro Rating Services AG sind die Zweitmarktumsätze<br />
einschließlich einer geschätzten<br />
Dunkelziffer von rd. 196 Mio. EUR im Jahr 2000<br />
auf über eine Milliarde Euro im Jahr 2007 gestiegen.<br />
Im Jahr 2008 sank der Umsatz infolge<br />
der Finanzmarktkrise auf rd. 675 Mio. EUR. Er<br />
hat sich in den Jahren 2009 und 2010 bei<br />
365 EUR bzw. 367 EUR stabilisiert. Der Anteil<br />
der geschlossenen Immobilienfonds betrug rd.<br />
176 Mio. EUR im Jahr 2010 nach rd. 150 Mio.<br />
EUR im Jahr 2009.<br />
Ab 2012 wird wieder mit steigenden Umsätzen<br />
gerechnet (Prognose). Dies liegt alleine schon an<br />
den in den Vorjahren von Anlegern getätigten<br />
hohen Investitionsvolumina. So fl ossen seit 1993<br />
über 100 Mrd. EUR Eigenkapital in geschlossene<br />
Immobilienfonds. Unterstellt man beispielsweise,<br />
dass 75 % aller geschlossenen Immobilienfonds<br />
bei entsprechender Kursgestaltung handelbar<br />
sind, der durchschnittlich erzielbare Kurs bei<br />
50 % des Zeichnungsbetrages liegt und jährlich<br />
nur rd. 3 % aller Anleger ihre geschlossenen Immobilienfonds<br />
veräußern wollen, dann läge das<br />
Zweitmarktpotential alleine bei geschlossenen<br />
Immobilienfonds bei jährlich über einer Milliarde<br />
Euro. Dabei ist eine Steigerung der verkaufswilligen<br />
Anleger aufgrund der Altersstruktur<br />
durchaus denkbar. So betrug der Anteil der zum<br />
Zeitpunkt der Zeichnung über 50-jährigen die<br />
letzten Jahre regelmäßig über 60 % aller Anleger.<br />
Und diese Anleger sind heute oft schon zehn<br />
und mehr Jahre beteiligt.<br />
Entwicklung der Zweitmarktumsätze am Gesamtmarkt<br />
Gemeldete Umsätze inkl. Dunkelziffer<br />
in Mio. EUR<br />
196 203<br />
2000<br />
2001<br />
206<br />
2002<br />
333<br />
2003<br />
277<br />
2004<br />
445<br />
2005<br />
612<br />
2006<br />
1.036<br />
2007<br />
675<br />
2008<br />
Gründe für einen Verkauf über den Zweitmarkt<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Liquiditätsprobleme,<br />
eine fi nanzielle Notlage, Scheidung, Erbauseinandersetzung können<br />
eine vorzeitige Veräußerung der Fondsbeteiligung erforderlich<br />
machen. Hinzu kommt der Trend in der Vermögensverwaltung, die<br />
Buy-and-hold-Strategie durch ein aktives Portfoliomanagement zu<br />
ersetzen und laufend eine Optimierung des Beteiligungsportfolios<br />
vorzunehmen. Hierzu kann es auch gehören, in einer guten Marktphase<br />
Gewinne zu realisieren.<br />
Vorteile für Käufer am Zweitmarkt<br />
Der Zweitmarkt kann nur dann langfristig aufrecht erhalten werden<br />
bzw. die Aufl age eines geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
ist nur dann sinnvoll, wenn der Käufer am Zweitmarkt<br />
attraktive Vorteile erhält.<br />
Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
365 367<br />
2009<br />
Quelle: „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2011“, Feri EuroRating Services AG<br />
2010<br />
�<br />
� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />
einer Fondsgesellschaft.<br />
� Durch Erwerb einer Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />
besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />
� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />
über die Entwicklung der Fondsobjekte und die Leistungsfähigkeit<br />
des Fondsmanagements.<br />
� Die Kurse am Zweitmarkt sind für Käufer auf einem nach wie<br />
vor attraktiven Niveau. Nicht selten ist es möglich, mittelbar<br />
Immobilien unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten der<br />
von den geschlossenen Immobilienfonds gehaltenen Immobilien<br />
zu erwerben.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass derzeit gute Investitionschancen<br />
am Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds bestehen.
Hohe Bedeutung der Expertise am Zweitmarkt<br />
Nicht alle der rd. 2.350 in Deutschland gehandelten geschlossenen<br />
Immobilienfonds von über 220 Anbietern sind unterbewertet<br />
oder für den Käufer langfristig attraktiv. Die Entscheidung, welcher<br />
Fonds zu welchem Preis erworben werden kann, überfordert die<br />
meisten Anleger vielfach. Vielmehr kann nur der am Zweitmarkt<br />
langfristig erfolgreich investieren, der sich am Immobilienmarkt<br />
gut auskennt, dem alle zum Investitionszeitpunkt bewertungsrelevanten<br />
und historischen Daten aus den Verkaufsprospekten und<br />
den Geschäftsberichten zur Verfügung stehen und der die Leistungsfähigkeit<br />
des Fondsmanagements einschätzen kann.<br />
Wer die hierfür notwendige jahrelange Branchenerfahrung nicht<br />
hat, kann am einfachsten über einen professionell gemanagten<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> an den Investitionschancen am<br />
Zweitmarkt teilnehmen. Hierzu zählen in besonderem Maße die<br />
Beteiligungsangebote der <strong>asuco</strong>-Unternehmens gruppe.<br />
Von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagte Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>:<br />
eine exklusive Kapitalanlage<br />
Die Konzeptionsmerkmale<br />
Die überzeugenden Chancen am Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds<br />
waren Grundlage für die Entscheidung zur Aufl age<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot ist es gelungen, interessierten<br />
Investoren und Anlegern eine Kapitalanlage anzubieten, die<br />
nach Ansicht der Prospektverantwortlichen zahlreiche Alleinstellungsmerkmale<br />
aufweist. Neben den auf Seite 18 f. dargestellten<br />
Gründen, die für eine Beteiligung sprechen, sind dies insbesondere:<br />
� Im Marktvergleich geringe sogenannte „weiche Kosten“ ermöglichen<br />
einen günstigen mittelbaren Immobilienerwerb bei<br />
gleichzeitig höherer Risikostreuung als bei Beteiligung an einem<br />
oder mehreren neu aufgelegter geschlossener Immobilienfonds.<br />
� Eine „echte“ erfolgsabhängige Vergütung auf Ebene der Dachfonds<br />
sorgt für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und<br />
Kriterien für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten an geschlossenen Immobilienfonds<br />
Qualitative Erfolgsfaktoren<br />
� Partnerwahl / Leistungsbilanz des Anbieters<br />
� Standortwahl<br />
� Bauqualität<br />
� Vermietungssituation<br />
� Flexible Nutzungsmöglichkeiten<br />
� Leistungsfähige Objektverwaltung<br />
� Zweitmarkt (Fungibilität der Beteiligung)<br />
Anleger und ist eine gute Voraussetzung für<br />
eine vielversprechende Win-Win-Situation.<br />
So ist vereinbart, dass die Vergütung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Dachfonds<br />
aus einer überdurchschnittlichen Performance<br />
einer von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligung an einem Zielfonds von<br />
mehr als 7 % p.a. im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />
Performance einer anderen erworbenen<br />
Beteiligung an einem Zielfonds<br />
von weniger als 4,5 % p.a. gekürzt wird oder<br />
sogar ganz entfällt.<br />
� Die Prospektannahmen der Dachfonds und<br />
mittelbar damit der Fondsgesellschaft zu der<br />
durchschnittlich erzielbaren Ausschüttungsrendite<br />
sowie der Wertsteigerung der von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds sind im Marktvergleich konservativ.<br />
Des Weiteren wird die Fondsgesellschaft wie<br />
folgt charakterisiert:<br />
� Anleger schließen sich in der Rechtsform der<br />
vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />
zusammen. Die Fondsgesellschaft beteiligt<br />
sich mit ihrem Fondsvermögen an von<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds, die überwiegend in Beteiligungen<br />
an am Zweitmarkt gehandelten geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds) investieren,<br />
deren Vollplatzierung in der Regel bereits<br />
erfolgt ist und die von den Erstzeichnern aus<br />
persönlichen Gründen verkauft werden.<br />
� Es erfolgt über die Beteiligungen an den<br />
Dachfonds mittelbar eine langfristige Anlage<br />
in ein nach Investitionskriterien ausgewähltes,<br />
breit diversifi ziertes Portfolio von Beteiligungen<br />
an Zielfonds, das zum Zeitpunkt der<br />
Beteiligung des Anlegers überwiegend noch<br />
nicht feststeht.<br />
Quantitative Erfolgsfaktoren (Kennzahlen)<br />
� Kaufpreis der Immobilie (Mietfaktor, Preis / qm)<br />
� „Weiche“ Kosten<br />
� Höhe der Mietansätze und geplante<br />
Mietsteigerungen<br />
� Vorsichtige Prognoserechnung<br />
(Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten,<br />
Instandhaltungen)<br />
�<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
51
52<br />
� Die Anleger sind wirtschaftlich und steuerlich<br />
weitgehend mit einem Immobilieneigentümer<br />
gleichgestellt.<br />
Die Investitionskriterien der Dachfonds<br />
Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />
mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar<br />
erwerben, die folgende Investitionskriterien<br />
zu erfüllen haben:<br />
� Investitionen der Zielfonds überwiegend in<br />
inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />
Standorten und / oder mit<br />
hohem Vermietungsstand.<br />
� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder<br />
GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft oder Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts (mit Haftungsbegrenzung<br />
bei der Fremdfi nanzierung).<br />
Fondskonzept<br />
<strong>asuco</strong> 1<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Dachfonds)<br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />
berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />
muss der Erwerb mittelbar über eine Kapitalgesellschaft<br />
erfolgen.<br />
� Vorlage des Verkaufsprospektes der Zielfonds sowie von Unterlagen<br />
der Zielfonds, die zumindest die wesentlichen Angaben<br />
zur Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu<br />
wesentlichen Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation<br />
beinhalten.<br />
� Vertragswerk der Zielfonds, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Dachfonds anlegerfreundlich<br />
ist (z.B. Mitspracherecht möglichst bei allen wesentlichen<br />
Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener Veräußerungserlös<br />
beim Verkauf von Fondsimmobilien, Teilnahme am Verkehrswert<br />
der Immobilien – Ausnahme: Leasingkonzeptionen und<br />
Beteiligungen an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />
Zusatzentnahmen).<br />
Anleger<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
Institutionelle Investoren (z.B. von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagte Publikumsfonds)<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 2<br />
Einzelobjekt<br />
Vermögende Privatanleger<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 3<br />
Einzelobjekt<br />
Weitere von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagte Dachfonds<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1<br />
Objekt 2<br />
Vereinfachte Darstellung �
� Investition der Dachfonds ausschließlich in Beteiligungen an<br />
Zielfonds, die am Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt<br />
maximal 15 % des Gesellschaftskapitals der Dachfonds in<br />
Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />
eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
� Maximale Einzelinvestition jedes Dachfonds 10 Mio. EUR,<br />
aber nicht mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />
Zielfonds.<br />
� Ankaufskurs für die Zielfonds orientiert sich am inneren Wert<br />
(Verkehrswert), den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />
haben.<br />
Die Investitionskriterien sind in den Gesellschaftsverträgen der<br />
Dachfonds festgelegt. Ihre Einhaltung wird von einem Anlageausschuss<br />
überwacht, der jedoch kein Weisungsrecht hat. Die Anlageentscheidung<br />
treffen daher ausschließlich die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Dachfonds.<br />
Der Immobilienmarkt in Deutschland<br />
Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds erwerben, die<br />
ihrerseits überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />
Standorten und / oder mit hohem Vermietungsstand<br />
investiert sind. Da durch die Risikostreuung geplant ist, ein<br />
Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen Zielfonds<br />
und damit die mittelbare Beteiligung an voraussichtlich<br />
mehr als 350 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorten,<br />
Gebäudetypen, Nutzungsarten und Mieter<br />
aufzubauen, ist die Situation am deutschen gewerblichen Immobilienmarkt<br />
für die Dachfonds und damit mittelbar für die Fondsgesellschaft<br />
von Bedeutung.<br />
Der Investmentmarkt<br />
Der deutsche Investmentmarkt ist in 2011 weiter gewachsen. Nach<br />
Angaben des internationalen Maklerhauses Jones Lang LaSalle<br />
(Capital Markets Newsletter – 4. Quartal 2011) lag das Transaktionsvolumen<br />
um rd. 22 % höher als in 2010. Auch 2012 kann wieder<br />
ein gutes Jahr werden. Dafür verantwortlich könnten größere<br />
Transaktionsvolumen nach Nutzungsart 2011<br />
23,5 Mrd. EUR<br />
Andere<br />
10 %<br />
Gemischt<br />
10 %<br />
Einzelhandel<br />
45 %<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Quelle: Capital Markets Newsletter – Q4 2011, Jones Lang LaSalle<br />
Büro<br />
30 %<br />
Logistik/Industrie<br />
5 %<br />
�<br />
Deals, aktiv als Verkäufer auftretende geschlossene<br />
offene Fonds und der Druck auf Verkäufer<br />
durch restriktiv gehandhabte Anschlussfi nanzierungen<br />
der Banken sorgen. Einschränkungen<br />
könnten sich allerdings infolge von Finanzierungsengpässen<br />
ergeben.<br />
Von den Investoren waren vor allem Lage- und<br />
Objektqualität gefragt. Nach Angaben von Jones<br />
Lang LaSalle ging die Nachfrage außerhalb des<br />
Core-Segments weiter zurück. Eine Ausnahme<br />
bilden lediglich Developments, bei denen der<br />
Nutzer bereits feststand sowie bei sogenannten<br />
Forward Committments zur Sicherung einer<br />
Lage und einer Objektqualität, die im Bestand<br />
nur unzureichend angeboten werden. Außerdem<br />
konnten für Immobilien mit einem aufgrund<br />
des niederen Preises attraktiven Rendite-<br />
Risiko-Profi ls Nachfrage festgestellt werden.<br />
Nach Jones Lang LaSalle dominieren Einzelhandelsimmobilien,<br />
angeführt von Shopping-<br />
Centern, mit einem Anteil von 45 % bzw.<br />
10,6 Mrd. EUR Umsatz weiter den Investmentmarkt.<br />
Verkäufe von Büroimmobilien reduzierten<br />
sich auf einen Anteil von 30 % bzw.<br />
7,1 Mrd. EUR. Als Ursache hierfür führt Jones<br />
Lang LaSalle nicht eine mangelnde Nachfrage,<br />
sondern in erster Linie das eingeschränkte Angebot<br />
an nachfrageadäquaten Immobilien an.<br />
Als Käufer dominierten in 2011 eigenkapitalstarke<br />
Investoren wie Versicherungen, Pensionsfonds<br />
und geschlossene Immobilienfonds. Im<br />
kleinvolumigen Bereich bis 10 Mio. EUR waren<br />
Privatanleger besonders aktiv.<br />
Deutsche Investoren sind nach wie vor die größte<br />
Käufergruppe (60 %). Ausländische Investoren,<br />
die besonders großvolumige Objekte nachfragten,<br />
haben ihren Anteil in 2011 jedoch erhöht<br />
(40 %).<br />
Der Anteil der sieben Immobilienhochburgen<br />
am gesamten Transaktionsvolumen ist mit rd.<br />
50 % nach wie vor sehr hoch. Frankfurt liegt mit<br />
rd. 3,05 Mrd. EUR Umsatz vor München<br />
(2,9 Mrd. EUR), gefolgt von Berlin (2,1 Mrd. EUR)<br />
und Hamburg (2,0 Mrd. EUR).<br />
Laut Jones Lang LaSalle waren bei der Rendite<br />
von Prime- und Core-Immobilien leichte Rückgänge<br />
zu verzeichnen. Hierzu gegenläufi g erhöhten<br />
sich die Renditen bei Immobilien außerhalb<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
53
54<br />
des Prime- und Core-Bereiches, so dass sich die<br />
Schere auf bis zu 200 Basispunkte je nach Lage,<br />
Qualität, Restlaufzeit und Bonität der Mieter öffnete.<br />
Der Mietmarkt<br />
Der Vermietungsumsatz bei Einzelhandelsfl ächen<br />
hat nach Aussagen von Jones Lang LaSalle<br />
(Einzelhandelsmarktüberblick Q4 2011) in<br />
2011 einen neuen Rekord erzielt. Nach rd.<br />
365.000 qm im Vorjahr konnte das Umsatzvolumen<br />
in 2011 auf 686.000 qm gesteigert werden.<br />
Die Nachfrage in- und ausländischer Filialisten<br />
konzentrierte sich schwerpunktmäßig auf 1a-<br />
Lagen und war höher als das Angebot geeigneter<br />
Flächen. Dadurch sind die Spitzenmieten<br />
weiter gestiegen.<br />
Jones Lang LaSalle erwartet auch für 2012 eine<br />
hohe Nachfrage nach Einzelhandelsfl ächen in<br />
1a-Lagen.<br />
Nach Jones Lang LaSalle hat sich die Vermietungsleistung<br />
bei Büronutzungen in den sieben<br />
Immobilienhochburgen in 2011 stark belebt<br />
(Büromarktüberblick 4. Quartal 2011). Auch<br />
wenn erste Anzeichen auf verschlechterte Rahmenbedingungen<br />
hinweisen, so konnte der<br />
Flächenumsatz in 2011 auf 3,4 Mio. qm gesteigert<br />
werden. Jones Lang LaSalle erwartet in<br />
2012 einen Rückgang auf unter 3 Mio. qm.<br />
Die Nettoabsorption in 2011 betrug über<br />
1 Mio. qm, so dass die Leerstandsquote deutlich<br />
auf durchschnittlich rd. 9,5 % nach 10,4 % in<br />
2010 abgebaut werden konnte. Aufgrund des<br />
geringen geplanten Neubauvolumens könnte<br />
sich die Leerstandsquote in 2012 noch einmal<br />
geringfügig reduzieren.<br />
Bis auf die Städte Frankfurt und Köln haben die<br />
Spitzenmieten zugelegt. Es zeigt sich nach Beobachtungen<br />
von Jones Lang LaSalle, dass Mieter<br />
für qualitativ hochwertige und repräsentative<br />
Flächen bereit sind, einen Mietpreisaufschlag zu<br />
bezahlen. Wie im Investmentmarkt öffnet sich<br />
auch im Mietmarkt die Preisschere. Auch für<br />
2012 erwartet Jones Lang LaSalle ein moderates<br />
Mietpreiswachstum.<br />
Die Kursermittlung<br />
Der Ankaufskurs, zu dem die Dachfonds bereit<br />
sind, Beteiligungen an Zielfonds anzukaufen, ist<br />
Entwicklung der Spitzenrenditen<br />
8 %<br />
7 %<br />
6 %<br />
5 %<br />
4 %<br />
3 %<br />
Q4<br />
2001<br />
Lagerfl ächen<br />
Fachmarktzentren<br />
Shopping Center<br />
Bürofl ächen<br />
Geschäftshäuser<br />
Q4<br />
2002<br />
Q4<br />
2003<br />
Q4<br />
2004<br />
Q4<br />
2005<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />
Spitzenmieten im Einzelhandel<br />
Q4<br />
2006<br />
Q4<br />
2007<br />
Q4<br />
2008<br />
Q4<br />
2009<br />
EUR / qm / Monat<br />
350<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
Köln<br />
Nürnberg<br />
Hannover<br />
München<br />
Frankfurt/Main<br />
Stuttgart<br />
Berlin<br />
Hamburg<br />
Q4<br />
2010<br />
Leipzig<br />
Q4<br />
2011<br />
�<br />
2000 2002 2004 2006 2008 2010 1. Hj.<br />
2012<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011. �<br />
Bürofl ächen Leerstand inkl. Untermietfl ächen<br />
Q4 2010 Q4 2011<br />
qm Quote (%) qm Quote (%)<br />
Berlin 1.529.800 9,1 1.445.700 8,5<br />
Düsseldorf 1 1.151.900 13,0 999.200 11,2<br />
Frankfurt / Main 2 1.764.800 14,7 1.662.100 13,9<br />
Hamburg 1.377.200 9,6 1.236.900 8,5<br />
Köln 635.000 8,6 604.000 8,1<br />
München Region 3 2.068.100 10,5 1.911.600 9,6<br />
Stuttgart 4 582.000 7,1 500.000 6,1<br />
Gesamt 9.108.800 8.359.500<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />
�<br />
für den Anlageerfolg der Dachfonds und damit mittelbar für die<br />
Fondsgesellschaft in zweierlei Hinsicht wichtig:
Der Bürofl ächenmarkt der sieben deutschen Immobilienhochburgen<br />
Spitzenmietpreise in 1a-Lagen Fertigstellungen Bürofl ächenbestand<br />
(EUR/qm/Monat) (in qm) (in Mio. qm)<br />
Q4 2010 Q4 2011 % 2010 2011 % Q4 2010 Q4 2011 %<br />
Berlin 20,50 21,50 4,9 92.000 124.300 35,1 16,86 16,99 0,7<br />
Düsseldorf 1 23,00 24,00 4,3 167.500 66.000 -60,6 8,89 8,89 0,0<br />
Frankfurt / Main 2 33,00 33,00 0,0 274.500 189.100 -31,1 11,97 11,96 -0,1<br />
Hamburg 22,50 23,50 4,4 253.900 187.400 -26,2 14,40 14,49 0,6<br />
Köln 21,50 21,50 0,0 60.000 42.300 -29,5 7,42 7,45 0,3<br />
München Region 3 29,00 30,00 3,4 278.700 192.100 -31,1 19,76 19,88 0,6<br />
Stuttgart 4 17,50 18,00 2,9 43.900 79.100 80,2 8,20 8,24 0,5<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />
Bürofl ächenumsatz in qm<br />
2010 2011 in %<br />
Berlin 511.700 542.500 6,0<br />
Düsseldorf 1 400.500 394.200 -1,6<br />
Frankfurt / Main 2 470.000 424.400 -9,7<br />
Hamburg 502.800 540.000 7,4<br />
Köln 228.000 331.600 45,4<br />
München Region 3 584.100 887.000 51,9<br />
Stuttgart 4 190.700 280.400 47,0<br />
Gesamt 2.887.800 3.400.000 17,7<br />
Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />
1 Inkl. Ratingen, Neuss, Erkrath und Hilden<br />
2 Inkl. Eschborn und Kaiserlei<br />
3 Inkl. Umlandgemeinden<br />
4 Inkl. Leinfelden-Echterdingen<br />
�<br />
� Je höher der Ankaufskurs ist, umso mehr Anleger werden bereit<br />
sein, ihre Beteiligungen über den Zweitmarkt an die Dachfonds<br />
zu veräußern. In diesem Fall sinken allerdings die Ausschüttungen<br />
sowie die Wertentwicklungschancen.<br />
� Je geringer der Ankaufskurs ist, umso mehr besteht die Gefahr,<br />
dass die Dachfonds ihr Fondsvermögen mangels Verkaufsbereitschaft<br />
der Anleger nicht in dem geplanten Umfang investieren<br />
können.<br />
Es wird daher entscheidend sein, dass der Ankaufskurs zu einem<br />
fairen Interessenausgleich zwischen Käufer (Dachfonds) und Verkäufer<br />
führt.<br />
Wesentlicher und objektivster Anhaltspunkt für den Ankaufskurs ist<br />
nach Ansicht der geschäftsführenden Gesellschafter der sogenannte<br />
„innere Wert“ der Beteiligung. Bei der Ermittlung des inneren Wertes<br />
wird fi ktiv eine Aufl ösung / Liquidation des jeweiligen Zielfonds<br />
unterstellt, d.h. für die Immobilien wird der sogenannte Markt- / Verkehrswert<br />
überschlägig ermittelt und von diesem Wert die vertrag-<br />
�<br />
lich vereinbarten Veräußerungskosten sowie das<br />
aktuelle Fremdkapital abgezogen bzw. die Liquiditätsreserve<br />
sowie das u.U. noch nicht verbrauchte<br />
Damnum der Fremdfi nanzierung hinzuaddiert.<br />
Der verbleibende Liquidationsnettoerlös<br />
wird zu dem Gesellschaftskapital ins Verhältnis<br />
gesetzt und als Prozentsatz ausgewiesen.<br />
Aus dem Beispiel auf Seite 56 wird deutlich,<br />
dass der Verkehrswert der Immobilien und der<br />
Stand des Fremdkapitals maßgeblichen Einfl uss<br />
auf den inneren Wert und somit auf den Zweitmarktkurs<br />
haben. Eine während der Fondslaufzeit<br />
erfolgte Tilgung des Fremdkapitals (Tilgungsgewinn,<br />
siehe Erläuterungen auf Seite 59)<br />
führt damit zu einem höheren Zweitmarktkurs.<br />
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie<br />
werden u.a. folgende Faktoren berücksichtigt:<br />
� Allgemeine Situation am Immobilienmarkt<br />
� Entwicklung des Standortes<br />
� Vermietungssituation<br />
� Laufzeit der Mietverträge<br />
� Höhe der nachhaltig erzielbaren Marktmiete<br />
� Gebäudezustand<br />
Kursbestimmende Faktoren<br />
Innerer Wert<br />
� Angebot und Nachfrage<br />
� Prognostizierte steuerliche Ergebnisse<br />
� Prognostizierte Ausschüttungen<br />
� Prognostizierter Liquidationsnettoerlös<br />
� Situation am Immobilienmarkt<br />
� Allgemeines Zinsniveau �<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
55
56<br />
Ermittlung des inneren Wertes am Beispiel einer fi ktiven Fondsgesellschaft<br />
Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Immobilie 4<br />
Ist-Miete 3.256 TEUR 4.813 TEUR 4.274 TEUR 3.898 TEUR<br />
Abschlag Markt-Miete zu Ist-Miete 5 % 0 % 10 % 20 %<br />
Annahme permanenter Leerstand 5 % 0 % 0 % 5 %<br />
Nachhaltig erzielbare Marktmiete 2.939 TEUR 4.813 TEUR 3.847 TEUR 2.962 TEUR<br />
Verkaufsfaktor 14fache 14fache 13,5fache 13,5fache<br />
Verkehrswert 41.146 TEUR 67.382 TEUR 51.935 TEUR 39.987 TEUR<br />
Der innere Wert stellt folglich den Wert dar, der<br />
sich aufgrund der überschlägigen Ermittlung der<br />
Verkehrswerte bei Aufl ösung / Liquidation des jeweiligen<br />
Zielfonds ergeben würde. Bei der Ermittlung<br />
des inneren Wertes wird der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Dachfonds sich auf<br />
die ihm vorliegenden Unterlagen beschränken.<br />
Objektbesichtigungen, Gutachten, Marktuntersuchungen<br />
etc. werden aus Kostengründen nicht<br />
vorgenommen.<br />
Der Ankaufs- / Verkaufskurs, der sich am Zweitmarkt<br />
bildet, wird erfahrungsgemäß von einer<br />
Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. Angebot<br />
und Nachfrage, der Entwicklung des Immobilienmarktes,<br />
dem allgemeinen Zinsniveau, den<br />
prognostizierten Ausschüttungen und steuerlichen<br />
Ergebnissen sowie dem prognostizierten<br />
Liquidationsnettoerlös beeinfl usst.<br />
Er wird daher zwangsläufi g vom inneren Wert<br />
abweichen und sich dennoch am inneren Wert<br />
orientieren.<br />
Fondskonzept (Anlageziele und<br />
Anlagepolitik)<br />
Bei den Anlageobjekten der Fondsgesellschaft<br />
handelt es sich um eine Beteiligung an dem Kommanditkapital<br />
des <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />
GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1, Dachfonds) sowie um<br />
Beteiligungen an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds.<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich an diesen<br />
Anlageobjekten in Höhe von bis zu ca.<br />
45,955 Mio. EUR ohne Zahlung eines Agios sowie<br />
ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />
Vertriebsprovisionen beteiligen.<br />
Anlageziel der Fondsgesellschaft ist der Erwerb<br />
von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds zum Zwe-<br />
Verkehrswert gesamt 200.450 TEUR<br />
� Veräußerungskosten 4 % 8.018 TEUR<br />
� Fremdkapital 120.307 TEUR<br />
+ Liquiditätsreserve 15.986 TEUR<br />
+ nicht verbrauchtes Damnum,<br />
Zinsvorauszahlung<br />
0 TEUR<br />
Liquidationsnettoerlös 88.111 TEUR<br />
Innerer Wert 67,78 %<br />
bezogen auf das Gesellschaftskapital in Höhe von 130.000 TEUR<br />
�<br />
cke der Erzielung von im Zeitablauf steigenden Ausschütungen für<br />
die Anleger sowie von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf,<br />
der Liquidation oder der Kündigung der Dachfonds.<br />
Das Anlageziel der Fondsgesellschaft soll durch die Einwerbung<br />
von Kommanditkapital erreicht werden (Anlagepolitik).<br />
Zum 29.02.2012 hat sich die Fondsgesellschaft am <strong>asuco</strong> 1 mit<br />
einem Betrag von 33,43 Mio. EUR beteiligt (davon eingezahlt<br />
0 EUR). Diese Beteiligung kann durch Verkauf der Beteiligung bis<br />
Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden. Die weiteren<br />
Beteiligungen der Fondsgesellschaft an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds, die in Abhängigkeit vom<br />
platzierten Zeichnungskapital der Fondsgesellschaft erfolgen werden,<br />
konnten bis zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht<br />
realisiert werden. Daher ist das Anlageziel der Fondsgesellschaft<br />
betreffend des Erwerbs von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemangten Dachfonds zur Erzielung von im Zeitablauf<br />
steigenden Ausschüttungen erst teilweise realisiert.<br />
Das Anlageziel der Fondsgesellschaft, durch Verkauf, Liquidation<br />
oder Kündigung der Dachfonds Veräußerungsgewinne zu erzielen<br />
ist zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht realisiert.<br />
Die von den Anlegern der Fondsgesellschaft zu leistenden Einlagen<br />
sowie das Agio werden auf Ebene der Fondsgesellschaft zur vollständigen<br />
Finanzierung der Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds sowie für die Begleichung<br />
der fondsspezifi schen Nebenkosten genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />
der Fondsgesellschaft werden ausschließlich für den Erwerb der
Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds und nicht für sonstige Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />
der Fondsgesellschaft aus den Einzahlungen der Anleger<br />
reichen für die Realisierung der von der Fondsgesellschaft beabsichtigten<br />
Investitionen (Anlageziele) aus. Neben dem vorgesehenen<br />
Eigenkapital ist daher weder die Aufnahme einer Zwischenfi<br />
nanzierung noch einer Endfi nanzierung notwendig und nicht<br />
geplant.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Dachfonds ist in allen wesentlichen<br />
Punkten identisch mit dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />
Abweichungen bestehen z.B. bei der Mindestbeteiligung<br />
(250.000 EUR), der Festlegung der Investitionskriterien, der Einsetzung<br />
eines Anlageausschusses sowie der Vereinbarung einer erfolgsabhängigen<br />
Vergütung für den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(siehe Seite 99 f.).<br />
Die Beteiligung an den Dachfonds ist mit folgenden Rechten verbunden:<br />
mittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und an<br />
den Ergebnissen der Dachfonds, Teilnahme- und Stimmrecht in<br />
den Gesellschafterversammlungen der Dachfonds, Recht zur Abstimmung<br />
über zustimmungspfl ichtige Rechtsgeschäfte, Recht zur<br />
Teilnahme an den Ausschüttungen, Ausübung von Informationsrechten<br />
und gesetzlichen Kontrollrechten, Vorschlagsrecht zur<br />
Wahl eines Beirates und eines Anlageausschusses, Kündigungsrecht,<br />
Recht zur Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus den Dachfonds<br />
bzw. auf den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung der<br />
Dachfonds.<br />
Die Fondsgesellschaft hat bei Abstimmungen bei den Dachfonds<br />
eine Stimme je 1.000 EUR Kapitalanteil. Die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
und an den Ergebnissen der Dachfonds, die<br />
Höhe des Auseinandersetzungsguthabens bzw. des Liquidationsnettoerlöses<br />
sowie die Ausschüttungen ermitteln sich entsprechend<br />
dem prozentualen Anteil der Fondsgesellschaft am Kommanditkapital<br />
des jeweiligen Dachfonds.<br />
Der <strong>asuco</strong> 1 sowie die weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds investieren unter Beachtung von<br />
Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />
Die Investitionen des <strong>asuco</strong> 1 sowie der weiteren von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds, an denen sich die<br />
Fondsgesellschaft beteiligt hat bzw. beteiligen wird, stehen zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Detail noch nicht endgültig<br />
fest. Es handelt sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot daher<br />
teilweise um einen „Blindpool“.<br />
Die Dachfonds werden als Investoren sämtliche zur Verfügung stehenden<br />
Möglichkeiten ausnutzen, um die als attraktiv eingestuften<br />
Zielfonds auf dem Zweitmarkt zu erwerben. Die Beteiligung der<br />
Dachfonds an Zielfonds erfolgt durch Abschluss einer Übertragungs-<br />
vereinbarung (Kaufvertrag) zwischen den Dachfonds<br />
und dem veräußernden Gesellschafter.<br />
Bestandsanalyse zum 29.02.2012<br />
Der <strong>asuco</strong> 1 hat seit Investitionsbeginn im vierten<br />
Quartal 2009 bis zum 29.02.2012 insgesamt<br />
1.376 Ankäufe am Zweitmarkt und zwei Zeichnungen<br />
am Erstmarkt getätigt. Er ist an 179 Zielfonds<br />
von 39 verschiedenen Initiatoren beteiligt<br />
und partizipiert damit an der Entwicklung von<br />
insgesamt 319 Immobilien, die einen durchschnittlichen<br />
Vermietungsstand von ca. 97 % aufweisen.<br />
Die gesamten Anschaffungskosten belaufen<br />
sich auf ca. 43,2 Mio. EUR. Davon wurden<br />
ca. 9,8 Mio. EUR über die Tochtergesellschaft<br />
<strong>asuco</strong> 1 pro GmbH investiert.<br />
Hinzu kommen Anschaffungskosten in Höhe<br />
von ca. 5,9 Mio. EUR, die über Liquidationserlöse<br />
bereits wieder zurückgefl ossen sind bzw.<br />
kurzfristig zurückfl ießen werden. Sie werden<br />
reinvestiert und sind deshalb nicht Bestandteil<br />
der folgenden Analysen.<br />
Nachfolgend wird die Zusammensetzung des<br />
Portfolios an Zielfonds nach unterschiedlichen<br />
Kriterien erläutert. Die Angaben erfolgen jeweils<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
1 .<br />
Sämtliche Zielfonds investieren in den deutschen<br />
Immobilienmarkt (Abbildung 1). Dieser<br />
wird von institutionellen Investoren als einer der<br />
derzeit weltweit attraktivsten Immobilienmärkte<br />
eingestuft.<br />
Die beiden Zielfonds HIH Siemens-Areal München<br />
und ILG 28 atypisch stille Gesellschaft<br />
wurden am Erstmarkt gezeichnet. Alle anderen<br />
Ankäufe und damit ca. 98 % erfolgten am<br />
Zweitmarkt (Abbildung 2).<br />
Alle Zielfonds fi rmieren in der Rechtsform der<br />
KG bzw. GmbH & Co. KG oder in der hinsichtlich<br />
der Rechte und Pfl ichten einschließlich<br />
Haftung wirtschaftlich der KG identischen atypisch<br />
stillen Gesellschaft (Abbildung 3).<br />
Ca. 84 % der Zielfonds wurden als klassische<br />
Immobilienfonds konzipiert. Auf Leasingfonds<br />
bzw. leasingähnliche Fonds entfallen ca. 15 %<br />
der Anschaffungskosten. Der ILG 28 atypisch<br />
stille Gesellschaft macht als atypisch stille Gesellschaft<br />
ca. 1 % aus (Abbildung 4).<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
57
58<br />
Abbildung 1<br />
Bestandsverteilung nach Investitionsobjekten<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
Immobilien Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Deutschland<br />
100 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Abbildung 2<br />
Bestandsverteilung nach Investitionswegen<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
�<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Zweitmarkt<br />
98 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Erstmarkt<br />
2 %<br />
Abbildung 3<br />
Bestandsverteilung nach Rechtsformen<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
�<br />
Atypisch stille<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Gesellschaft<br />
1 %<br />
KG bzw.<br />
GmbH & Co. KG<br />
99 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Abbildung 4<br />
Bestandsverteilung nach Fondskonstruktionen<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
�<br />
Atypisch stille<br />
Leasingfonds<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Gesellschaft<br />
15 %<br />
1 %<br />
Klassische<br />
Fonds 84 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
�<br />
Abbildung 5<br />
Bestandsverteilung nach Initiatoren<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
IBV 9 %<br />
AXA Merkens 9 %<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
HGA 9 %<br />
DWS 12 %<br />
Übrige 34 Initiatoren<br />
50 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Abbildung 6<br />
Die größten Fondsbeteiligungen<br />
in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
Übrige 40 Zielfonds der<br />
50 größten Investitionen<br />
43 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Abbildung 7<br />
Bestandsverteilung nach Bundesländern<br />
in % der nach Verkehrswerten gewichteten Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
Weitere Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe Sachsen 13 %<br />
10 Bundesländer 21 %<br />
Thüringen 5 %<br />
Bayern 9 %<br />
Berlin 16 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Hessen 19 %<br />
Nordrhein-Westfalen 17 %<br />
Abbildung 8<br />
Bestandsverteilung nach Nutzungsarten<br />
in % der nach Mietfl ächen gewichteten Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
�<br />
Sonstige 7 %<br />
(Lager, Nebenfl Publikumsfonds ächen) der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
Spezial 24 %<br />
(Hotel, Logistik, Klinik,<br />
Handel 28 %<br />
Senioren-Pfl egeheim)<br />
Wohnen 4 %<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
WealthCap 11 %<br />
�<br />
DFH 95 4 %<br />
RIAG Seniorenzentrum 3 %<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
IBV Landesbank Berlin 4 %<br />
Merkens 15 3 %<br />
HFS 10 3 %<br />
Dr. Ebertz SWF 79 4 %<br />
DB 6 3 %<br />
HGA Colonia Care 1<br />
7 %<br />
IBV Brand. Str. 3 %<br />
DB Einkaufs-Center-<br />
Immobilienfonds 3 %<br />
Weitere 129 Zielfonds<br />
20 %<br />
�<br />
Büro 37 %<br />
�
Abbildung 9<br />
Anschaffungskosten versus Marktwert und Innerer Wert<br />
Durchschnittswert in % des erworbenen Kommanditkapitals an den Zielfonds<br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
Grafi k: <strong>asuco</strong><br />
72 %<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
53 %<br />
durchschnittliche<br />
Anschaffungskosten<br />
inkl.<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
Abbildung 10<br />
Ausschüttungsrendite und Tilgungsgewinn 2011<br />
Durchschnittswert in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
11,80 %<br />
Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
9,65 %<br />
5,35 %<br />
2,61 %<br />
7,04 %<br />
Prospekt<br />
53 %<br />
Marktwert<br />
auf Basis der<br />
letzten Kurse<br />
an der<br />
Fondsbörse<br />
6,45%<br />
Ist<br />
51 %<br />
Innerer Wert<br />
auf Basis der<br />
nachhaltig<br />
erzielbaren<br />
Marktmiete<br />
Innerer Wert<br />
auf Basis der<br />
Ist-Miete<br />
Tilgungsgewinn 2011<br />
�<br />
Ausschüttungsrendite 2011<br />
�<br />
1 Die Angaben basieren auf den Geschäftsberichten 2010 der einzelnen Zielfonds und<br />
Berechnungen der <strong>asuco</strong>. Ausnahmen: Geschäftsbericht 2009 bei den Zielfonds DFH 75, DOBA<br />
Ansparfonds, DS 44, DS 58, DS 59, IBV Bavaria Bebra und ILG 31 sowie Verkaufsunterlagen beim<br />
Zielfonds ILG 28 atypisch stille Gesellschaft.<br />
2 Der innere Wert ist der Wert, der sich bei einer zeitnahen Aufl ösung / Liquidation der erworbenen<br />
Zielfonds ergeben würde. Bei Leasingfonds entspricht der innere Wert dem Barwert der zukünftigen<br />
Zahlungsströme. Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und West-<br />
Fonds 4 wurden nicht berücksichtigt.<br />
3 Die durchschnittliche Ausschüttungsrendite 2011 ist die für 2011 prognostizierte jährliche Ausschüttung<br />
der Zielfonds in Prozent bezogen auf die Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten.<br />
Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds 4 wurden<br />
nicht berücksichtigt. Bei den Zielfonds HFS 11 und HGA Hamburg Cottbus wurden die ursprünglichen<br />
Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten um Sonderausschüttungen aus einzelnen<br />
Objektverkäufen reduziert.<br />
4 Der durchschnittliche Tilgungsgewinn 2011 ist die in 2011 geplante Reduzierung der Nettoverschuldung<br />
(Fremdkapital, Liquidi tätsreserve) nach Ausschüttungen auf Ebene der Zielfonds in<br />
Prozent bezogen auf die Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten. Bei Darlehen in Fremdwährung<br />
werden in 2011 nicht realisierte Währungsgewinne bzw. -verluste nicht berücksichtigt.<br />
Der Tilgungsgewinn einzelner Zielfonds wurde bereinigt um Sondereffekte bei den Einnahmen<br />
(z.B. einmalige Abfi ndungszahlungen, Entschädigungen von Versicherungen) und bei den Ausgaben<br />
(z.B. Neubaumaßnahmen, umfangreiche Sanierungs- oder Umbaukosten, einmalige Zinsvorauszahlungen).<br />
Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds<br />
4 wurden nicht berücksichtigt. Bei den Zielfonds HFS 11 und HGA Hamburg Cottbus wurden die<br />
ursprünglichen Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten um Sonderausschüttungen aus einzelnen<br />
Objektverkäufen reduziert.<br />
5 Für die Ermittlung des Marktwertes wurde grundsätzlich der letzte Kurs der Fondsbörse Deutschland<br />
herangezogen. Falls ein solcher nicht bekannt war, erfolgte die Bewertung auf Basis des vom<br />
<strong>asuco</strong> 1 gezahlten Kaufpreises inkl. der fremden Erwerbsnebenkosten.<br />
Ca. 50 % der Zielfonds wurden von fünf Initiatoren<br />
(AXA Merkens, DWS, HGA, IBV, Wealth-<br />
Cap) aufgelegt, bei denen es sich ausschließlich<br />
um langjährig am Markt befi ndliche und<br />
damit erfahrene Emissionshäuser handelt (Abbildung<br />
5).<br />
Die zehn größten Einzelinvestitionen repräsentieren<br />
ca. 37 % bzw. die 50 größten Einzelinvestitionen<br />
ca. 80 % des Portfolios (Abbildung 6).<br />
Auch die geografi sche Lage der Immobilien verdeutlicht<br />
die gute Risikostreuung. Ca. 74 % entfallen<br />
auf die wirtschaftlich starken Bundesländer<br />
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und<br />
Bayern sowie die Bundeshauptstadt Berlin (Abbildung<br />
7).<br />
Bei den Nutzungsarten dominieren die Büronutzung<br />
(ca. 37 %) und der Einzelhandel (ca. 28 %).<br />
Beide Nutzungsarten sind auch Investitionsschwerpunkt<br />
institutioneller Investoren. Insbesondere<br />
der Einzelhandel hat sich als sehr krisensicher<br />
erwiesen. Spezialimmobilien wie z.B.<br />
Seniorenpfl egeheime, Hotels und Logistikgebäude<br />
sind mit ca. 24 % vertreten (Abbildung 8).<br />
Der <strong>asuco</strong> 1 hat die Zielfonds zu Anschaffungskosten<br />
inkl. Erwerbsnebenkosten von durchschnittlich<br />
ca. 53 % des Kommanditkapitals der<br />
Zielfonds erworben. Bewertet man das zum<br />
29.02.2012 bestehende Portfolio von Zielfonds<br />
mit dem jeweils letzten an der Fondsbörse<br />
Deutschland erzielten Kurs, dann liegt der<br />
Marktwert 5 des Portfolios bei ca. 53 % des erworbenen<br />
Nominalkapitals. Dagegen beträgt<br />
der innere Wert 2 zwischen ca. 51 % (Bewertung<br />
der Immobilien bei Ansatz der nachhaltig erzielbaren<br />
Marktmiete) und ca. 72 % (Bewertung der<br />
Immobilien bei Ansatz der Ist-Miete). Dies verdeutlicht<br />
die erfolgreich umgesetzte Einkaufspolitik<br />
(Abbildung 9).<br />
Das zum 29.02.2012 bestehende Portfolio von<br />
Zielfonds weist durchschnittlich eine prognostizierte<br />
Ausschüttungsrendite für 2011 3 in Höhe<br />
von ca. 6,45 % und einen jährlichen Tilgungsgewinn<br />
2011 4 in Höhe von ca. 5,35 % auf. Hierbei<br />
ist zu beachten, dass der <strong>asuco</strong> 1 die Ausschüttungsrendite<br />
jährlich erhält, die Tilgungsgewinne<br />
dagegen zwar jährlich anfallen, jedoch<br />
erst bei Verkauf der Immobilie und / oder Liquidation<br />
des jeweiligen Zielfonds kumuliert vom<br />
<strong>asuco</strong> 1 vereinnahmt werden können.<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
59
60<br />
Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />
Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />
Emission kapital<br />
in EUR<br />
HGA Colonia 2008 35.701.500 Pfl egezentrum Monheim/Rhein Seniorenheim<br />
CareConcept 1 u. Geschäftshaus<br />
„Pfl egezentrum Am Westfalentor“ Dortmund Seniorenheim<br />
„Senioren Centrum Königshof“ Hann. Münden Seniorenheim<br />
Seniorenzentrum „Haus Raphael“ Reichertshausen Seniorenheim<br />
Seniorenresidenz „Godenblick“ und<br />
„Godenberg Schlösschen“ Bad Malente<br />
Seniorenheim<br />
Kursana Domizil Ampfi ng Seniorenheim<br />
Dr. Ebertz SWF 79 1997 59.822.574 „Werre-Einkaufspark“ Bad Oeynhausen Fachmarktzentrum<br />
IBV Verwaltungsgebäude 1994 12.741.394 Verwaltungsgebäude der Bürogebäude<br />
Landesbank Berlin Landesbank Berlin Berlin<br />
DFH 95 2010 32.200.000 „Das Auge“ Darmstadt Bürogebäude<br />
Parkhaus Darmstadt Parkhaus<br />
RIAG Seniorenzentrum<br />
„Wendeberg“<br />
1998 3.875.000 Seniorenheim „Wendeberg“ Bad Hersfeld Seniorenheim<br />
Merkens 15 1996 65.675.000 „Sachsen-Allee“ Chemnitz Einkaufszentrum<br />
HFS 10 2005 327.650.000 „Behördenzentrum“ Frankfurt/Main Bürogebäude<br />
„Das Schloss“ Berlin Einkaufszentrum<br />
„Bahnhofspassagen“ Potsdam Büro- u. Einkaufszentrum<br />
mit Multiplex-Kino<br />
Zwei Wohngebäude Berlin Wohngebäude<br />
DB 6 1979 22.438.000 „Olympia-Einkaufszentrum“ München Einkaufszentrum<br />
IBV Brandenburgische<br />
Straße Berlin<br />
1994 4.509.594 Geschäftshaus Berlin Wilmersdorf Büro- u.<br />
DB Einkaufs-Center- 1975 34.003.200 „DEZ“ Kassel Einkaufszentrum<br />
Immobilienfonds „Rhein-Center“ Köln Einkaufszentrum<br />
„Roland-Center“ Bremen Einkaufszentrum<br />
„EASTGATE“ Berlin Einkaufszentrum<br />
„Alstertal-Einkaufszentrum“ Hamburg Einkaufszentrum<br />
„Allee-Center“ Essen Einkaufszentrum<br />
„Marktplatz-Center“ Neubrandenburg Einkaufszentrum<br />
„Stadtgalerie“ Plauen Einkaufszentrum<br />
„Hessen-Center“ Frankfurt am Main Einkaufszentrum<br />
„Leo-Center“ Leonberg Einkaufszentrum<br />
„Kornmarkt-Center“ Bautzen Einkaufszentrum<br />
„Franken-Center“ Nürnberg Einkaufszentrum<br />
„City-Center“ Köln Einkaufszentrum<br />
Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />
Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />
Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />
Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />
DG Anlage 22 1988 37.303.856 „Wandelhalle“ Hauptbahnhof Hamburg Einkaufszentrum<br />
BI 23 1986 15.192.540 „Marriott-Hotel“ Sindelfi ngen Hotel<br />
IC 17 1999 28.397.151 Bürocenter Eschborn Bürogebäude<br />
Haus „Muldenblick“ Zwickau Seniorenheim<br />
ETAP-Hotel Quickborn Hotel<br />
Bürogebäude Quickborn Bürogebäude<br />
Haus „Schlobigpark“ Zwickau Seniorenheim<br />
Merkens 19 1998 52.985.000 AXA-Hauptverwaltung Köln Bürogebäude<br />
HFS 15 2000 74.955.393 „Galerie Roter Turm“ Chemnitz Einkaufszentrum<br />
Technisches Rathaus Chemnitz Bürogebäude<br />
„Mühlbach-Center“ Radolfzell Einkaufszentrum<br />
Continental-Logistikzentrum Neu-Ulm Logistikgebäude<br />
Drei Wohnungen Dresden Wohngebäude<br />
IBV BuD Brunnenstr. Berlin 1994 83.345.690 Büro- und Dienstleistungszentrum Berlin Bürogebäude<br />
HL 30 Gemma 1997 65.506.716 „Pohland-Passage“ Dresden Büro- u. Geschäftshaus<br />
„ListBogen“ Leipzig Büro- u. Geschäftshaus<br />
CFB 137 2000 230.081.347 Commerzbank „Trading Center“ Frankfurt/Main Bürogebäude<br />
Fundus 35 1999 64.780.500 „Rathaus-Center“ Berlin-Pankow Einkaufszentrum<br />
„Grips-Theater“ Berlin-Tiergarten Theater<br />
Real IS Fachmarktzentrum Erfurt 1991 16.500.000 Fachmarktzentrum Erfurt SB-Warenhaus<br />
HFS Leasing 1 1994 61.170.962 Büro- u. Geschäftshaus mit Baumarkt München Büro- u. Geschäftshaus
Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />
Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />
in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />
kosten inkl. kosten inkl.<br />
in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />
2007 4.495 100 2.894.606 8,3 0,4<br />
2008 4.840 100<br />
2002 11.970 100<br />
2008 4.465 100<br />
1900, 1970, 1994, 1998 5.590 100<br />
2005 5.750 100<br />
1998 51.350 93 1.889.982 0,0 7,9<br />
1995 2.190 100 1.842.193 6,2 1,6<br />
2008 15.819 100 1.524.400 7,9 0,2<br />
2008 6.665 98<br />
1990 3.733 100 1.478.880 7,1 10,3<br />
1997 42.730 99 1.369.872 7,3 3,4<br />
1879, 1993–94, 1981–2005 88.167 100 1.204.725 0,0 9,5<br />
2006 42.698 99<br />
1999 56.075 83<br />
1973 4.415 96<br />
1972, 1985, 1995, 2002 39.838 100 1.156.853 7,7 2,9<br />
1995 2.570 100 1.136.002 8,8 3,0<br />
1968, 1985, 1995–97 32.154 100 1.128.440 6,4 7,7<br />
1972, 1995, 2008 46.347 99<br />
1972, 1996 34.204 100<br />
2005 38.463 100<br />
1970, 2006 69.369 97<br />
1973, 1979, 2000 13.700 82<br />
1998 17.698 98<br />
2000 18.738 98<br />
1971, 1998, 2009 35.822 100<br />
1973, 1982, 1988, 1995, 1999 19.589 100<br />
2000, 2010 11.801 100<br />
1969, 1979, 1993 35.725 100<br />
1976 25.000 100<br />
1953 2.100 72<br />
1998 5.447 100<br />
2002 11.033 100<br />
2010 19.938 100<br />
1906, 1991 11.100 100 1.000.176 6,4 2,5<br />
1986 11.777 100 886.089 0,0 12,7<br />
1999 8.614 91 877.521 8,9 6,9<br />
1895, 2001 3.554 100<br />
1996 1.620 100<br />
1998, 2000 11.364 88<br />
2000 6.803 100<br />
1983 76.066 100 807.911 7,6 1,9<br />
2000, 2008 36.700 94 785.731 6,8 5,3<br />
1926, 1985, 1988, 1992, 1996 12.113 100<br />
2000 7.467 100<br />
1998 16.325 100<br />
1995 208 100<br />
1989, 1994 65.766 100 751.280 7,4 7,8<br />
1995 9.811 100 730.679 4,4 8,4<br />
1996 24.723 100<br />
2001 60.780 100 718.656 7,1 1,3<br />
1999, 2006 29.561 99 704.537 6,6 5,4<br />
1958, 1994 2.080 100<br />
1992 7.412 97 641.006 7,4 -0,7<br />
1997 49.584 100 536.073 6,2 2,7<br />
�<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
61
62<br />
Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />
Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />
Emission kapital<br />
in EUR<br />
DB 10 City Center 1997 130.000.000 „Ring-Center II“ Berlin Einkaufszentrum<br />
„City-Galerie“ Siegen Einkaufszentrum<br />
„Schlosspark-Center“ Schwerin Einkaufszentrum<br />
„City-Point“ Nürnberg Einkaufszentrum<br />
ZBI 4 2006 188.810.000 Beteiligung an 25 Objektgesellschaften mit Büro-, Wohninsges.<br />
309 Einzelobjekten und Geschäftshaus<br />
DB 12 1999 150.000.000 „Main-Taunus-Zentrum“ Sulzbach am Taunus Einkaufszentrum<br />
ILG 28 atyp. Gesellschaft 2010 4.900.000 Erweiterungsbau „Ring Center“ Offenbach Fachmarktzentrum<br />
HFS <strong>Zweitmarktfonds</strong> 2 2005 125.000.000 Beteiligungen an 123 Zielfonds mit<br />
insges. 255 Immobilien<br />
DB 1 1992 52.000.000 Technisches Zentrum Schkeuditz bei Leipzig Bürogebäude<br />
BBV 14 1994 113.070.000 Bürogebäude „Am Spreebogen“ Berlin Bürogebäude<br />
Bürogebäude Dresden Büro- u. Geschäftshaus<br />
„Galerie Rostocker Hof“ Rostock Hotel u. Geschäftshaus<br />
HFS 16 2002 89.930.000 „Weststadt-Türme“ Essen Bürogebäude<br />
Kaufhof-Hauptverwaltung Köln Bürogebäude<br />
Ford „Supplier-Park“ Köln Logistikgebäude<br />
Ford Parkhaus Köln Parkhaus<br />
Iveco-Logistikzentrum Langenau Logistikgebäude<br />
Call-Center Schweinfurt Bürogebäude<br />
DS 23 1989 7.347.264 Columbia Hotel Rüsselsheim Hotel<br />
Fundus 30 1994 33.000.000 „pentahotel“ Chemnitz Hotel<br />
DS 18 1986 6.058.809 Carat Golf & Sporthotel Grömitz Hotel<br />
Schwimmbad und Spa, Sporthotel Grömitz Schwimmbad, Spa<br />
HGA New Campus Kronberg 2002 48.500.000 Campus Kronberg Bürogebäude<br />
DG Anlage 28 1991 35.780.206 Büro-, Wohn- u. Geschäftshaus Frankfurt/Main Büro-, Wohn- u.<br />
Geschäftshaus<br />
Groupe SEB, Offenbach Bürogebäude<br />
Fachmarktzentrum Lahr Fachmarktzentrum<br />
DFH 73 2004 75.609.950 „Daimler Global Training Center“ Stuttgart Büro- u.<br />
Schulungsgebäude<br />
„SchwabenGalerie“ Stuttgart Einkaufszentrum<br />
m. Hotel<br />
„Bürgerforum“ Stuttgart Bürogebäude<br />
ILG 28 1998 32.605.083 „Ring Center“ Offenbach Einkaufszentrum<br />
DIV 25 1995 37.835.599 Landesbank Finanzzentrum Erfurt Bürogebäude<br />
HFS 18 2004 117.050.000 „O2“ Mannheim Büro- u. Geschäftshaus<br />
Telekom-Fernmeldeamt Eschborn Bürogebäude<br />
Hewlett Packard-Niederlassung Rüsselsheim Bürogebäude<br />
C&A Bad Kreuznach Geschäftshaus<br />
C&A Berlin Geschäftshaus<br />
C&A Freiburg Geschäftshaus<br />
C&A Gelsenkirchen Geschäftshaus<br />
C&A Hildesheim Geschäftshaus<br />
C&A Iserlohn Geschäftshaus<br />
C&A Kaiserslautern Geschäftshaus<br />
C&A Minden Geschäftshaus<br />
C&A Ravensburg Geschäftshaus<br />
C&A Wuppertal Geschäftshaus<br />
HFS Leasing 7 1996 56.605.127 „Fürstenhof“ Leipzig Büro- u. Geschäftshaus<br />
Bürogebäude Schwalbach am Taunus Bürogebäude<br />
DG Anlage 18 1985 38.837.731 „Gildehof-Center“ Essen Büro- u. Geschäftshaus<br />
T-Systems-Rechenzentrum Frankfurt/Main Bürogebäude<br />
DS 17 1985 4.530.046 Mercure-Hotel Bielefeld Hotel<br />
Fundus 32 1997 115.000.000 „Forum Köpenick“ Berlin Einkaufszentrum<br />
GHF Wohnstift<br />
Auf der Kronenburg<br />
1995 34.256.556 Wohnstift „Auf der Kronenburg“ Dortmund Seniorenheim<br />
Merkens 23 2004 72.945.000 AXA-Hauptverwaltung Köln (Erweiterungsbau) Bürogebäude<br />
HIH Siemens-Areal München 2009 92.000.000 Siemens-Areal München Büro- u.<br />
Produktionsgebäude<br />
Merkens 3 1989 8.765.000 Real-Markt Heiligenhaus SB-Warenhaus
Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />
Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />
in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />
kosten inkl. kosten inkl.<br />
in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />
1997 20.058 100 531.701 8,0 0,9<br />
1998 31.455 99<br />
1998 32.430 100<br />
1956–61, 1999 17.636 94<br />
div. 518.797 94 526.926 5,1 -0,1<br />
1964, 1994, 2001, 2004, 2011 116.846 100 508.213 5,4 0,7<br />
2011 4.564 95 491.825 2,5 0,0<br />
469.285 7,8 1,9<br />
1994 31.169 100 468.463 6,0 1,5<br />
1995 9.853 99 455.055 0,0 23,5<br />
1997 8.852 88<br />
1995 19.307 97<br />
1994 12.286 100 441.324 10,0 3,3<br />
1955, 1960, 2003 38.000 100<br />
2001 53.811 100<br />
2001 12.200 100<br />
1994 40.677 100<br />
2001 4.940 100<br />
1991 7.025 100 432.698 9,2 6,3<br />
1996 12.964 100 417.234 6,1 4,5<br />
1971 8.612 100 391.168 2,7 10,8<br />
2014 1.700 100<br />
2002 29.197 100 388.134 11,1 9,3<br />
1994 9.268 66 388.126 0,0 8,8<br />
1984 7.521 100<br />
1992 5.554 100<br />
2004 17.228 100 360.209 3,8 9,5<br />
2004 38.001 97<br />
2004 1.910 100<br />
1999 33.416 100 358.919 8,8 4,0<br />
1997 16.602 100 346.678 9,5 4,1<br />
1957 14.879 100 318.845 6,4 3,8<br />
1971, 1986, 1992 29.878 100<br />
1984 21.690 100<br />
1992 4.820 100<br />
1964, 1973, 1987 6.587 100<br />
1971, 1980, 1987 7.957 100<br />
1958, 1965, 1971, 1973 8.323 100<br />
1960, 1963, 1986 6.698 100<br />
1975, 1987 5.628 100<br />
1966, 1979, 1983 6.043 100<br />
1977, 1989 6.260 100<br />
1970, 1990 8.310 100<br />
1962, 1974 7.816 100<br />
1997 13.273 100 290.246 5,6 1,8<br />
1997 30.045 100<br />
1987 32.653 100 281.621 5,9 18,3<br />
1982 8.413 100<br />
1986 15.376 100 276.753 22,4 -17,4<br />
1997 40.596 96 270.121 0,0 15,8<br />
1997 23.890 100 268.118 9,3 3,4<br />
2004 55.401 100 261.115 6,8 2,6<br />
1977, 1988 371.671 100 248.723 8,0 1,7<br />
1977, 2009 9.185 100 247.984 8,7 4,1<br />
�<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
63
64<br />
Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />
Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />
Emission kapital<br />
in EUR<br />
IBV Alexanderhaus Berlin 1994 88.581.318 „Alexanderhaus“ Berlin Büro- u. Geschäftshaus<br />
Fundus 24 1991 77.550.000 DETECON-Haus Bonn Bürogebäude<br />
HGA Hamburg Cottbus 1999 19.000.000 Bürogebäude Cottbus Bürogebäude<br />
DB 8 1996 11.286.600 Bank- und Geschäftshaus Rostock Büro- u. Geschäftshaus<br />
129 weitere Zielfonds mit insgesamt 205 Immobilien<br />
179 Zielfonds 319 Immobilien<br />
1 Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten reduziert um Sonderausschüttungen aus Objektverkauf (vgl. unten stehende Übersicht „Geplante Objektverkäufe und<br />
Liquidationen von Zielfonds des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012“).<br />
Geplante Objektverkäufe und Liquidationen von Zielfonds des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />
Zielfonds Jahr des Anschaffungs- Immobilien Jahr des<br />
ersten Ankaufs kosten inkl. Objekt-<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
in EUR<br />
verkaufs<br />
BBV 6 2011 1.805 Rewe-Markt Frechen<br />
Hotel „Schweizer Hof“ Hannover<br />
Verbrauchermarkt Ahaus-Wüllen<br />
Verbrauchermarkt Altenberge<br />
Netto-Markt Emmerich<br />
Zentrallager Köln<br />
Fachmarktzentrum Krefeld<br />
SB-Markt Meschede<br />
SB-Markt Lippetal<br />
Geschäftshaus Waltrop<br />
2012<br />
DG Anlage 15 2011 10.680 „Forum am Westkreuz“ München<br />
„Bockenheimer Warte“ Frankfurt/Main<br />
2011<br />
HFS 11 2009 701.665 „Gropius Passagen“ Berlin<br />
„Amerikahaus“ Bielefeld<br />
Telekom-Areal Bielefeld<br />
2012<br />
HGA Hamburg Cottbus 2011 281.752 Bürogebäude Hamburg<br />
Bürogebäude Cottbus<br />
2012<br />
RWI 47 2010 20.153 „Ruhr-Park“ Bochum 2010<br />
WestFonds 1 2010 44.944 „Ulrichshaus“ Magdeburg 2012<br />
WestFonds 4 2010 5.116.939 „Gera Arcaden“ Gera 2011<br />
1 Keine Sonderausschüttungen, da Erlöse aus dem Immobilienverkauf ausschließlich zur Darlehenstilgung bzw. zum Aufbau der Liquiditätsreserve des Zielfonds verwendet wurde.<br />
2 Gewinnermittlung noch nicht möglich, da weitere Fondsimmobilien noch nicht verkauft wurden.<br />
3 Vorläufi ger Gewinn, der sich durch weitere Verkäufe von Fondsimmobilien voraussichtlich erhöhen wird.<br />
Bei einigen Zielfonds, die eine Finanzierung<br />
z.B. in Schweizer Franken abgeschlossen haben,<br />
kam es zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />
zugunsten des Tilgungsgewinns, da<br />
die fi nanzierenden Banken durch die starke<br />
Aufwertung des Schweizer Frankens die Verpfändung<br />
der Liquiditätsreserve als zusätzliche<br />
Sicherheit gefordert haben. Diese stand für Ausschüttungen<br />
damit nicht zur Verfügung und er-<br />
höhte den Tilgungsgewinn. Für 2012 und 2013 ist daher wieder<br />
mit einer höheren Ausschüttungsrendite und einem geringeren Tilgungsgewinn<br />
zu rechnen.<br />
Die Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds 4 befi nden<br />
sich in Liquidation. Die vom <strong>asuco</strong> 1 erzielten Gewinne betragen<br />
voraussichtlich ca. 195 %, ca. 86 % bzw. ca. 30 % (vgl. oben stehende<br />
Übersicht). Dies bestätigt die Chancen am Zweitmarkt,<br />
auch wenn solche Erfolge in diesem Umfang nicht planbar sind.
Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />
Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />
in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />
kosten inkl. kosten inkl.<br />
in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />
1929–32, 1950-53, 1992–95 30.581 100 236.651 8,7 1,2<br />
1992, 2000 28.328 100 235.470 10,5 0,0<br />
1999 15.229 100 228.2021 0,0 20,0<br />
1909, 1998 3.570 100 227.354 9,4 2,5<br />
3.199.159 8.807.554<br />
6.458.054 97 43.240.326 6,4 5,4<br />
Voraussichtliche Gewinn in % der Situation des Zielfonds<br />
Sonderausschüttungen / Anschaffungskosten<br />
Liquidationserlöse in EUR inkl. Erwerbsnebenkosten<br />
01 -2 Verkauf Objekt Frechen in 2012<br />
sukzessiver Verkauf der anderen Immobilien geplant<br />
01 -2 Verkauf Objekt München in 2011<br />
zeitnaher Verkauf der Immobilie in Frankfurt/Main geplant<br />
745.903 6,303 Verkauf Objekt Berlin in 2012<br />
Verkauf der beiden Immobilien in Bielefeld ab 2013 geplant<br />
53.550 -2 Verkauf Objekt Hamburg in 2012<br />
Verkauf der Immobilie in Cottbus mittelfristig geplant<br />
59.512 195,30 Fonds in Liquidation<br />
83.614 86,04 Fonds in Liquidation<br />
6.638.699 29,74 Fonds in Liquidation<br />
Wie das zum 29.02.2012 bestehende Portfolio von Beteiligungen<br />
an Zielfonds zeigt, ermöglicht der Zweitmarkt eine indirekte Investition<br />
in ausgewählte deutsche Qualitätsimmobilien und das nicht<br />
selten erheblich unter deren Markt- / Verkehrswert (vgl. auch die realisierten<br />
Kaufpreisfaktoren der auf den Seiten 66 ff. dargestellten<br />
Immobilien). Die bei Aufl ösung / Liquidation der jeweiligen Zielfonds<br />
realisierbaren stillen Reserven, die zukünftige Ertragskraft sowie<br />
Wertzuwachschancen der Immobilien ergeben hohe Renditeperspektiven<br />
bei einer ausgeprägten Sicherheitsorientierung durch<br />
�<br />
�<br />
die Diversifi kation auf verschiedenste Immobilientypen,<br />
Nutzungsarten, Standorte, Mieter etc.<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
65
66<br />
Beispiele ausgewählter Zielfonds<br />
„EASTGATE“, Berlin<br />
Fondsobjekt des DB Einkaufs-Center-<br />
Immobilienfonds<br />
Baujahr 2005<br />
Nutzfl äche ca. 38.463 qm<br />
Hauptmieter Rewe, Saturn, C&A<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Kaufpreis inkl. 11,5-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 15-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />
„Main-Taunus-Zentrum“,<br />
Sulzbach am Taunus<br />
Fondsobjekt des DB 12<br />
Baujahr 1964, 1994, 2001,<br />
2004, 2011<br />
Nutzfl äche ca. 116.846 qm<br />
Hauptmieter Kaufhof, Media<br />
Markt, Breuninger,<br />
Peek&Cloppenburg<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Kaufpreis inkl. 14,2-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 15-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
„Olympia-Einkaufszentrum“,<br />
München<br />
Fondsobjekt des DB 6<br />
Baujahr 1972, 1985, 1995,<br />
2002<br />
Nutzfl äche ca. 39.838 qm<br />
Hauptmieter Kaufhof, Woolworth,<br />
Wöhrl, Douglas,<br />
EDEKA<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Kaufpreis inkl. 10,2-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 15-faches<br />
Verkehrswert 1
AXA, München<br />
Fondsobjekt des Merkens 21<br />
Baujahr 1990, 1991<br />
Nutzfl äche ca. 15.676 qm<br />
Mieter Axa Konzern<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.12.2020<br />
Kaufpreis inkl. 13,7-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 14-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
„Daimler Global Training Center“,<br />
Stuttgart<br />
Fondsobjekt des DFH 73<br />
Baujahr 2004<br />
Nutzfl äche ca. 17.228 qm<br />
Mieter Daimler<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 30.06.2019, zzgl.<br />
2 x 5 Jahre Option<br />
Kaufpreis inkl. 11,9-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 14-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />
Deutsche Bank, Alter Wall, Hamburg<br />
Fondsobjekt des DB 20<br />
Baujahr 1884, 1953<br />
Nutzfl äche ca. 16.004 qm<br />
Mieter DEBEKO (Deutsche<br />
Bank-Gruppe)<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.12.2021<br />
Kaufpreis inkl. 9,5-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 12,5-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
67
68<br />
Carat Golf & Sporthotel, Grömitz<br />
Fondsobjekt des DS 18<br />
Baujahr 1971<br />
Nutzfl äche ca. 8.612 qm<br />
Mieter Eigennutzung<br />
Kaufpreis inkl. 6-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 10-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
Continental-Logistikzentrum,<br />
Neu-Ulm<br />
Fondsobjekt der HFS 15<br />
Baujahr 1998<br />
Nutzfl äche ca. 16.325 qm<br />
Mieter Continental<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.12.2013<br />
zzgl.<br />
2 x 5 Jahre Option<br />
Kaufpreis inkl. 8,8-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 10,5-faches<br />
Verkehrswert 1<br />
1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />
„Moritz-Rehabilitationsklinik“,<br />
Bad Klosterlausnitz<br />
Fondsobjekt des Merkens 7<br />
Baujahr 1993, 2002<br />
Nutzfl äche ca. 17.339 qm<br />
Mieter Moritz Klinik<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.08.2028<br />
Kaufpreis inkl. 10,6-faches<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
1<br />
Markt- / 11-faches<br />
Verkehrswert 1
Liquiditätsanlage<br />
Der Fondsgesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />
Bodensatzliquidität zur Verfügung. Diese setzt sich aus den jährlich<br />
erwirtschafteten Einnahmenüberschüssen abzüglich der Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) an die Anleger zusammen. Die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft dient im Wesentlichen als Rücklage für<br />
nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist, die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH, übernimmt die Anlage der Liquiditätsreserve.<br />
Die kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehenden Gelder werden<br />
grundsätzlich bei Banken, die der deutschen Einlagensicherung<br />
unterliegen, als Tages- / Festgeldanlage angelegt.<br />
Langfristig zur Verfügung stehende Gelder können grundsätzlich in<br />
Beteiligungen an Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> als auch in festverzinsliche<br />
Wertpapiere der öffentlichen Hand, von staatlichen Institutionen<br />
aus Westeuropa bzw. den OECD-Ländern sowie Banken<br />
und Unternehmen mit mindestens BBB Bonität der Rating-Agentur<br />
Standard & Poor’s investiert werden.<br />
Zur Optimierung der Zinserträge ist gegebenenfalls<br />
geplant – ohne dass es hierzu bereits konkrete<br />
Vereinbarungen gibt –, dass die Fondsgesellschaft<br />
die liquiden Gelder im Rahmen des<br />
Cash-Managements der <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />
(vgl. Seite 27 f., 36 f.) diesen als täglich fällige<br />
Kapitalanlage zur Verfügung stellt. Für <strong>asuco</strong>-<br />
Fondsgesellschaften ist hierfür Voraussetzung,<br />
dass die aufnehmende Gesellschaft entsprechende<br />
werthaltige Sicherheiten stellt (z.B. Verpfändung<br />
unbelasteter Beteiligungen an Dach-<br />
bzw. Zielfonds) oder über einen Kreditrahmen<br />
einer Bank verfügt oder die Kapitalaufnahme im<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />
(kurzfristige Kreditaufnahme) erfolgt.<br />
Liquiditätsanlage<br />
69
70<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds nicht allein auf die Maximierung von Steuervorteilen<br />
abzielen sollten. Oberste Kriterien für die Konzeption der<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG waren daher Sicherheits-<br />
und Wirtschaftlichkeitsaspekte. Beides wird durch die<br />
100%ige Eigenkapitalfi nanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
und auf Ebene der Dachfonds erreicht.<br />
Der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung ist im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen<br />
dargestellt. Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen,<br />
da die Fondsgesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />
Die Positionen des Investitionsplanes beruhen auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, gesetzlichen Vorschriften und auf Erfahrungswerten.<br />
Die Leistungsgebühren sind auf den Seiten 72 ff., 99 f., 109 bzw.<br />
in den §§ 8, 22 und 23 des Gesellschaftsvertrages dargestellt.<br />
Des Weiteren wurden die folgenden Annahmen getroffen:<br />
� Der geplante Gesamtaufwand beträgt bis zu 52.510.000 EUR.<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Platzierung des Zeichnungskapitals<br />
bis 30.06.2014 erfolgen. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter sind berechtigt, die Zeichnungsfrist um bis zu 12<br />
Monate bis zum 30.06.2015 zu verlängern.<br />
� Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />
Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />
40 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />
Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt, 60 % des Zeichnungsbetrages zum<br />
27.12.2013.<br />
Beitritt nach dem 30.11.2013:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />
Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt.<br />
� Die Vergütungen für den Komplementär, den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten und die<br />
Eigenkapitalvermittlung sind abhängig von der Höhe der Einnahmen<br />
aus den Dachfonds sowie dem Umfang des platzierten<br />
Zeichnungskapitals.<br />
� Die Fondsgesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen durch<br />
Erwerb von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds wie in der Übersicht auf Seite<br />
74 dargestellt investieren.
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />
Investitionszeitraum von 31.12.2011 bis 31.12.2013 (Prognose)<br />
Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />
Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />
1. Beteiligung an den von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds<br />
45.955 87,52 87,52<br />
2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2013 -24 -0,05 -0,05<br />
3. Gesellschaftskosten 6.579 12,53 12,53<br />
Gesamtaufwand 52.510 100,00 100,00<br />
Mittelherkunft<br />
1. Gründungskapital 10<br />
2. Zeichnungskapital 50.000<br />
3. Gesellschaftskapital 50.010<br />
4. Agio (5 %) 2.500<br />
Finanzierungsmittel (Eigenkapital insgesamt) 52.510<br />
� Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft aus den Einzahlungen<br />
der Anleger reichen für die Realisierung der von der Fondsgesellschaft<br />
beabsichtigten Investitionen (Anlageziele) aus. Neben<br />
dem vorgesehenen Eigenkapital ist daher weder die Aufnahme<br />
einer Zwischenfi nanzierung noch einer Endfi nanzierung<br />
notwendig und nicht geplant.<br />
Es gibt für eine Zwischen- sowie eine Endfi nanzierung auch<br />
keine Zusage seitens eines Kreditgebers. Fälligkeiten können<br />
damit nicht angegeben werden.<br />
Auch bei den Dachfonds reichen die Einzahlungen der Gesellschafter<br />
für die Realisierung der von den Dachfonds beabsichtigten<br />
Investitionen aus. Neben dem vorgesehenen Eigenkapital<br />
ist daher die Aufnahme von Fremdkapital durch die Dachfonds<br />
nicht notwendig und nicht geplant.<br />
�<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
71
72<br />
Prognoserechnung<br />
Prognoserechnung für den Zeitraum 2014 – 2033 in TEUR 1<br />
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
A Einnahmen<br />
1. Einnahmen aus den Dachfonds 2.064 3.217 3.217 3.217 3.217 3.332 3.332 3.332<br />
2. Guthabenzinsen 2 4 3 2 1 1 2 3<br />
Summe Einnahmen 2.066 3.220 3.220 3.219 3.218 3.333 3.334 3.334<br />
B Ausgaben<br />
1. Komplementär 5 8 8 8 8 8 8 8<br />
2. Treuhandkommanditist 164 168 172 177 181 186 191 196<br />
3. Geschäftsführender Kommanditist 21 32 32 32 32 33 33 33<br />
4. Fondskosten 54 58 59 60 62 63 65 67<br />
Summe Ausgaben 244 266 272 277 283 291 297 304<br />
Einnahmenüberschuss 1.822 2.954 2.948 2.942 2.935 3.042 3.036 3.030<br />
5. Ausschüttungen (Entnahmen) 2 4.563 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001<br />
6. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
in % des Zeichnungsbetrages,<br />
insgesamt ca. 123 %<br />
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00<br />
7. Liquiditätsreserve 218 213 160 102 36 78 114 144<br />
C Steuerliche Prognoserechnung<br />
1. Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds 1.379 1.425 1.471 1.517 1.562 1.608 1.654 1.700<br />
2. Guthabenzinsen A 2. 2 4 3 2 1 1 2 3<br />
3. Ausgaben B 1. – 4. 244 266 272 277 283 291 297 304<br />
4. Steuerliches Ergebnis 1.137 1.162 1.202 1.241 1.281 1.319 1.359 1.399<br />
in % des Zeichnungsbetrages,<br />
insgesamt ca. 44,7 %<br />
5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
2,3 2,3 2,4 2,5 2,6 2,6 2,7 2,8<br />
bei Steuersatz 30 % 3 5,3 5,3 5,2 5,2 5,2 5,2 5,1 5,1<br />
bei Steuersatz 45 % 3 4,9 4,9 4,9 4,8 4,8 4,7 4,7 4,7<br />
6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
zum 31.12. in % des Zeichnungsbetrages<br />
107,3 103,6 100,0 96,5 93,0 89,7 86,4 83,2<br />
7. Eigenkapitalrückzahlung<br />
in % des Zeichnungsbetrages<br />
0,0 3,7 3,6 3,5 3,4 3,4 3,3 3,2<br />
1 EDV-bedingt sind Auf- und Abrundungsdifferenzen möglich.<br />
2 Die Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen jeweils bezogen auf den Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate und können<br />
jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2033 per 31.12.2033). Die Ausschüttungen für 2014 enthalten die Ausschüttungen für<br />
2013 und 2014.
In der Prognoserechnung werden zukünftige Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />
Der Farbverlauf versucht die im Zeitablauf steigenden Risiken darzustellen (vgl. „Risiken“ Seite 21 ff.).<br />
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033<br />
3.332 3.332 3.332 3.332 3.332 3.447 3.447 3.447 3.447 3.447 3.562 7.238<br />
3 3 4 4 4 5 7 8 7 5 4 1<br />
3.335 3.335 3.336 3.336 3.336 3.452 3.454 3.454 3.453 3.452 3.565 7.239<br />
8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 18<br />
201 207 213 219 225 232 239 246 254 261 269 277<br />
33 33 33 33 33 35 35 35 35 35 36 72<br />
68 70 72 73 75 78 80 82 84 86 89 100<br />
311 318 326 334 343 353 362 372 381 391 403 468<br />
3.024 3.017 3.010 3.002 2.993 3.099 3.091 3.083 3.072 3.061 3.163 6.771<br />
3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.126 3.126 3.126 3.251 3.376 3.501<br />
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,25 6,25 6,25 6,50 6,75 7,00<br />
167 183 192 194 186 284 375 332 279 214 126 3.521<br />
1.746 1.792 1.838 1.884 1.930 1.976 2.022 2.068 2.114 2.160 2.206 -4.182<br />
3 3 4 4 4 5 7 8 7 5 4 1<br />
311 318 326 334 343 353 362 372 381 391 403 1.454 4<br />
1.438 1.477 1.517 1.554 1.592 1.628 1.667 1.704 1.739 1.774 1.807 -5.635<br />
2,9 3,0 3,0 3,1 3,2 3,3 3,3 3,4 3,5 3,5 3,6 -11,3<br />
5,1 5,1 5,1 5,1 5,0 5,0 5,3 5,2 5,2 5,4 5,7 10,4<br />
4,7 4,7 4,6 4,6 4,6 4,5 4,8 4,7 4,7 4,9 5,1 12,1<br />
80,1 77,0 74,1 71,2 68,3 65,6 62,9 60,1 57,3 54,6 51,7 28,1<br />
3,1 3,0 3,0 2,9 2,8 2,7 2,7 2,8 2,8 2,7 2,9 7,0<br />
3 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
4 Inkl. der laufenden Vergütung des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten auf den geschätzten Verkehrswert der Beteiligungen an den Dachfonds in Höhe<br />
von ca. 829 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer, mittleres Szenario, Verkaufserlös bei einer Wertsteigerung in Höhe von 1,85 % p.a. der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Dachfonds (in % der Anschaffungskosten).<br />
�<br />
Prognoserechnung<br />
73
74<br />
Erläuterungen zur<br />
Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt die voraussichtliche<br />
liquiditätsmäßige und steuerliche Entwicklung<br />
bis zum Jahr 2033 dar. Es handelt sich nicht<br />
um eine nach fi nanzmathematischen Grundsätzen<br />
durchgeführte Rentabilitätsrechnung.<br />
Kritiker von Prognoserechnungen sind der Ansicht,<br />
dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung<br />
bei geschlossenen Fonds zu unsicher<br />
sei und man daher auf Prognosen verzichten<br />
sollte.<br />
Die Prospektverantwortlichen sind jedoch der<br />
Ansicht, dass zur Beurteilung einer Kapitalanlage<br />
auch bei einem teilweisen Blindpool, der<br />
eine Beteiligung an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds erwirbt,<br />
Prognosen unverzichtbar sind. Auch in der<br />
Wirtschaft werden Investitionsentscheidungen<br />
auf Basis langfristiger Prognoserechnungen getroffen.<br />
Ein Verzicht hierauf wäre geradezu fahrlässig.<br />
In der Prognoserechnung werden zukünftige<br />
Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />
Die einzelnen Annahmen wurden sorgfältig<br />
analysiert. Da für einen Teil der Einnahmen- und<br />
Ausgabenpositionen keine festen vertraglichen<br />
Vereinbarungen getroffen wurden oder werden<br />
können bzw. vertragliche Vereinbarungen während<br />
des Prognosezeitraums auslaufen können,<br />
wird es zwangsläufi g zu Abweichungen sowohl<br />
betragsmäßig als auch in ihrer zeitlichen Realisierung<br />
kommen (vgl. „Risiken“ auf Seite 21 ff.).<br />
Im Wesentlichen liegen der Prognoserechnung<br />
folgende Annahmen zugrunde:<br />
� Das geplante Zeichnungskapital in Höhe<br />
von 50 Mio. EUR kann per 06 / 2013 vollständig<br />
platziert werden. Sämtliche in der<br />
Prognoserechnung ausgewiesenen Einnahmen-<br />
und Ausgabenpositionen verändern<br />
sich proportional zu dem tatsächlich realisierten<br />
Investitionsvolumen (Ausnahme: Teile<br />
der Treuhandvergütung und der Fondskosten<br />
wie z.B. Beirat, Steuerberatung und Jahresabschlussprüfung).<br />
� Die Dachfonds und die Fondsgesellschaft<br />
nehmen kein Fremdkapital auf.<br />
� Die Fondsgesellschaft nimmt alle angebotenen Leistungen in<br />
Anspruch.<br />
Weitere Einfl ussfaktoren sind in den nachstehenden Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung dargestellt. Es bleibt der persönlichen Einschätzung<br />
eines jeden Anlegers überlassen, andere Annahmen zu<br />
treffen. Alternative Berechnungen sind auf Seite 86 ff. dargestellt.<br />
Ernsthafte Interessenten können weitere alternative Berechnungen<br />
bei den Prospektverantwortlichen anfordern.<br />
A Einnahmen<br />
1. Einnahmen aus den Dachfonds<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich mit ihrem geplanten Fondsvermögen<br />
in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR an dem Kommanditkapital<br />
der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1,<br />
Dachfonds) sowie an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds beteiligen. Diese von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds werden überwiegend in<br />
eine Vielzahl von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren, die<br />
zum Datum der Prospektaufstellung teilweise noch nicht bekannt<br />
sind. Darüber hinaus können die Dachfonds für jeweils maximal<br />
15 % ihres Gesellschaftskapitals Zielfonds von jeweils bis zu 7 %<br />
des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />
erwerben. Das macht eine verlässliche Prognose<br />
über die zu erwartenden Einnahmen der Fondsgesellschaft aus den<br />
Beteiligungen an den Dachfonds grundsätzlich sehr schwierig (vgl.<br />
„Risiken“ auf Seite 28).<br />
Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen Beteiligungen<br />
an 179 Zielfonds mit einem Gesamtbetrag von ca. 43,2 Mio. EUR<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />
Ausschüttungsrendite für 2011 bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) von aktuell ca. 6,45 % p.a.<br />
aus. Die Ausschüttungsrendite für 2011 wurde von einer starken<br />
Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro bei einigen<br />
der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an Zielfonds negativ<br />
beeinfl usst. Durch die aktuelle „quasi“-Bindung des Schweizer<br />
Frankens an den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist zu<br />
erwarten, dass dies ein einmaliger Effekt ist. Für 2012 bzw. 2013 ist<br />
daher wieder mit einer höheren Ausschüttungsrendite zu rechnen.<br />
In der Prognoserechnung wurden folgende Annahmen getroffen:<br />
Verlauf der Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
in Beteiligungen an Dachfonds (Prognose)<br />
Investitionszeitpunkt<br />
12 / 2012 9.189 TEUR<br />
06 / 2013 41.351 TEUR<br />
12 / 2013 45.955 TEUR<br />
�
� Die Fondsgesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen wie auf<br />
Seite 74 dargestellt investieren.<br />
� Die Fondsgesellschaft erzielt aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds eine Ausschüttungsrendite vor Steuern,<br />
die sich wie folgt entwickelt:<br />
Prognostizierte Ausschüttungsrendite 1 vor Steuern<br />
(Prognose)<br />
2012 – 2018 7,00 %<br />
2019 – 2026 7,25 %<br />
2027 – 2031 7,50 %<br />
2032 – 2033 7,75 %<br />
12 / 2033 8,00 %<br />
1 Prognostizierte Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />
bezogen auf die Höhe der Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds.<br />
�<br />
� Der Fondsgesellschaft stehen die Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an den Dachfonds jeweils am 30.06. des<br />
Folgejahres zur Verfügung (Ausnahme: Ausschüttungen im Jahr<br />
2033, deren Eingang per 31.12.2033 kalkuliert wird).<br />
� Die Zielfonds, an denen die Dachfonds Beteiligungen erworben<br />
haben, werden während des Prognosezeitraums nicht aufgelöst<br />
oder veräußert. Im Falle einer unerwarteten und in der<br />
Prognoserechnung nicht berücksichtigten Liquidation dieser<br />
Zielfonds z.B. durch Verkauf der Immobilien vor dem Jahr 2033<br />
würde den jeweiligen Dachfonds das Auseinandersetzungsguthaben<br />
früher als geplant zufl ießen. Diese vorzeitigen Kapitalrückfl<br />
üsse können grundsätzlich entweder in neue Beteiligungen<br />
an Zielfonds investiert oder als Sonderausschüttungen (Entnahmen)<br />
an die Fondsgesellschaft verteilt werden.<br />
Die Prospektverantwortlichen gehen davon aus, dass die prognostizierten<br />
Einnahmen der Dachfonds aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds (vgl. Darstellung der Annahmen auf Seite 82)<br />
eine realistische Abbildung der zu erwartenden Einnahmen darstellen,<br />
da fundierte Erfahrungswerte zugrunde liegen. Außerdem<br />
wird durch die Vielzahl der zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds<br />
eine breite Risikostreuung erreicht. Auch überdurchschnittliche<br />
Abweichungen bei nur einem oder bei wenigen der jeweiligen<br />
Zielfonds haben daher nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen<br />
des Gesamtportfolios.<br />
Berechnungen mit alternativen Prognoseannahmen sind auf den<br />
Seiten 14 und 86 ff. dargestellt.<br />
2. Guthabenzinsen<br />
Der Fondsgesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />
Bodensatzliquidität zur Anlage zur Verfügung.<br />
Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde<br />
ein Zinssatz von 1,5 % p.a. für die Jahre 2014<br />
bis 2018, 1,75 % p.a. für die Jahre 2019 bis<br />
2023 und 2,0 % p.a. ab 2024 unterstellt.<br />
Von den Guthabenzinsen wird bei inländischen<br />
Kreditinstituten seit dem 01.01.2009 eine<br />
25%ige Abgeltungssteuer, erhöht um den<br />
5,5%igen Solidaritätszuschlag, einbehalten und<br />
an das Finanzamt unmittelbar abgeführt. Die<br />
Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag<br />
reduzieren daher die von der Fondsgesellschaft<br />
erzielten Guthabenzinsen.<br />
In der Prognoserechnung wird aus Vereinfachungsgründen<br />
von einem gesonderten Ausweis<br />
der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags<br />
abgesehen.<br />
B Ausgaben<br />
1. Komplementär<br />
Die Komplementärvergütung ist in § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Der laufende Vorabgewinn<br />
des Komplementärs beträgt jährlich<br />
0,25 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />
Einnahmen der Fondsgesellschaft zuzüglich<br />
Umsatzsteuer. Unter Einnahmen der Fondsgesellschaft<br />
fallen laufende Ausschüttungen aus<br />
Beteiligungen sowie sämtliche Erlöse aus der Liquidation,<br />
Veräußerung oder Kündigung von<br />
Beteiligungen und Guthabenzinsen der Fondsgesellschaft.<br />
Es wurde unterstellt, dass der Komplementär<br />
quartalsweise Abschlagszahlungen<br />
erhält. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als<br />
Ausgabe in der Position „Fondskosten” enthalten.<br />
2. Treuhandkommanditist<br />
Die Vergütung für den Treuhandkommanditisten<br />
ist in § 23 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Sie setzt sich aus einer pauschalen Vergütung in<br />
Höhe von 10.000 EUR p.a. sowie jährlich 0,3 %<br />
des Gesellschaftskapitals, jeweils zuzüglich<br />
Umsatzsteuer zusammen. Es wurde unterstellt,<br />
dass der Treuhandkommanditist quartalsweise<br />
Abschlagszahlungen erhält. Die Vergütung verändert<br />
sich erstmalig im Jahr 2014 entsprechend<br />
der unterstellten Infl ationsrate von 2,5 % p.a. für<br />
die Jahre 2014 – 2018, 2,75 % p.a. für die Jahre<br />
2019 – 2023 und 3,0 % p.a. ab 2024. Die nicht<br />
abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in der<br />
Position „Fondskosten“ enthalten.<br />
Prognoserechnung<br />
75
76<br />
3. Geschäftsführender Kommanditist<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält gemäß<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung<br />
in Höhe von jährlich 1 % der im jeweiligen<br />
Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der<br />
Fondsgesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer. Unter<br />
Einnahmen der Fondsgesellschaft fallen laufende<br />
Ausschüttungen aus Beteiligungen sowie<br />
sämtliche Erlöse aus der Liquidation, Veräußerung<br />
oder Kündigung von Beteiligungen und<br />
Guthabenzinsen der Fondsgesellschaft. Es wurde<br />
unterstellt, dass der geschäftsführende Kommanditist<br />
quartalsweise Abschlagszahlungen<br />
erhält. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als<br />
Ausgabe in der Position „Fondskosten“ enthalten.<br />
4. Fondskosten<br />
In dieser Position sind u.a. die Aufwendungen<br />
für den Wirtschaftsprüfer (5.000 EUR), sonstige<br />
Fondskosten wie z.B. Steuerberatung, Beirat,<br />
Kontoführungsgebühren etc. (10.000 EUR) und<br />
die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer enthalten.<br />
Die Fondskosten basieren nicht auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, sondern sind geschätzt und<br />
entsprechend der unterstellten Infl ationsrate<br />
(siehe unter B 2.) dynamisiert.<br />
5. + 6. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Prognoserechnung erlaubt Ausschüttungen<br />
(jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag), da<br />
die Einnahmen die laufenden Ausgaben regelmäßig<br />
übersteigen. Die prognostizierten Ausschüttungen<br />
entwickeln sich bezogen auf den<br />
Zeichnungsbetrag von ca. 6 % für das Jahr 2014<br />
auf bis zu ca. 7 % für das Jahr 2033. Insgesamt<br />
sind Ausschüttungen in Höhe von bis zu ca.<br />
123 % bezogen auf den Zeichnungsbetrag prognostiziert.<br />
Die Ausschüttungen, deren Höhe<br />
vom Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag<br />
abhängig sind, erfolgen jeweils zum 30.06.<br />
des Folgejahres – d.h. erstmals zum 30.06.2015<br />
– und damit abweichend von der Darstellung in<br />
der Prognoserechnung.<br />
Wie unter Position A 2. bereits erläutert, wird<br />
von einem gesonderten Ausweis der Abgeltungssteuer<br />
und des Solidaritätszuschlages aus<br />
Vereinfachungsgründen abgesehen.<br />
Ausschüttungen sind steuerlich als Entnahmen<br />
zu behandeln und nicht zu versteuern. Sie sind<br />
daher auch nicht in die Einkommensteuererklärung<br />
eines Anlegers aufzunehmen. Einkommen-<br />
steuerpfl ichtig sind ausschließlich die zu versteuernden Ergebnisse<br />
(Position C 4.).<br />
Unter Haftungsgesichtspunkten setzen sich die Ausschüttungen<br />
aus einer Gewinnausschüttung und aus einer Eigenkapitalrückzahlung<br />
zusammen (Position C 7., siehe Ausführungen unter „Handelsrechtliches<br />
Kapitalkonto“ auf Seite 77).<br />
7. Liquiditätsreserve<br />
In der Liquiditätsreserve werden die nicht entnommenen Einnahmenüberschüsse<br />
angesammelt. Sie dient im Wesentlichen zur Ausschüttungsglättung<br />
und als Rücklage für nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />
Die dargestellte Liquidität zum 31.12. berücksichtigt, dass die Ausschüttungen<br />
für das jeweilige Geschäftsjahr erst im jeweiligen Folgejahr<br />
zum 30.06. entnommen werden können.<br />
C Steuerliche Prognoserechnung<br />
1. Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
den Dachfonds werden im Rahmen des einheitlichen und gesonderten<br />
Feststellungsverfahrens von den Betriebsfi nanzämtern der<br />
vom jeweiligen Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
festgestellt, anschließend den Betriebsfi nanzämtern der<br />
Dachfonds und schließlich dem Betriebsfi nanzamt der Fondsgesellschaft<br />
amtsintern mit verbindlicher Wirkung mitgeteilt. In diese<br />
steuerlichen Ergebnisse sind neben dem Überschuss der Einnahmen<br />
(Miete, Zinserträge) über die Werbungskosten (z.B. Abschreibungen,<br />
Fremdkapitalzinsen) die Abschreibungen aus der „Ergänzungsrechnung“<br />
sowohl der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds als auch der Dachfonds (vgl. Ausführungen<br />
auf Seite 92) einzubeziehen.<br />
Bei der Prognose der steuerlichen Ergebnisse aus den Dachfonds<br />
werden, wie unter A 1. „Einnahmen aus den Dachfonds“ beschrieben,<br />
Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Im Einzelnen wurden die<br />
nachstehend aufgeführten Annahmen unterstellt.<br />
Steuerliche Ergebnisse<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds (Prognose) 1<br />
2014 3,0 %<br />
2015 3,1 %<br />
2016 3,2 %<br />
2017 3,3 %<br />
2018 3,4 %<br />
2019 3,5 %<br />
2020 3,6 %<br />
2021 3,7 %<br />
2022 3,8 %<br />
2023 3,9 %<br />
2024 4,0 %<br />
2025 4,1 %<br />
2026 4,2 %<br />
2027 4,3 %<br />
2028 4,4 %<br />
2029 4,5 %<br />
2030 4,6 %<br />
2031 4,7 %<br />
2032 4,8 %<br />
2033 -9,1 %<br />
1 Jeweils bezogen auf die Höhe der Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds.<br />
�
4. Steuerliches Ergebnis<br />
Die steuerliche Rechnung zeigt die angenommenen steuerlichen<br />
Ergebnisse der Fondsgesellschaft während des Prognosezeitraumes,<br />
in der ersten Zeile in absoluten Beträgen und<br />
in der zweiten Zeile als Prozentsatz bezogen auf<br />
den Zeichnungsbetrag. Positive steuerliche Ergebnisse,<br />
die prognosegemäß ab 2014 anfallen werden,<br />
erhöhen das zu versteuernde Einkommen des<br />
Anlegers und sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden<br />
persönlichen Steuersatz zu versteuern.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu<br />
periodischen Verschiebungen der steuerpfl ichtigen<br />
Ergebnisse z.B. wegen unterschiedlicher Zu- und<br />
Abfl üsse der Umsatzsteuer kommt. Änderungen<br />
können sich auch ergeben, wenn die von den<br />
Dachfonds zugewiesenen steuerlichen Ergebnisse<br />
von den prognostizierten Werten abweichen oder<br />
kalkulierte Ausgaben wie z.B. Fondskosten nicht<br />
anfallen und diese Beträge der Fondsgesellschaft zusätzlich zur<br />
Verfügung stehen.<br />
5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
Der Liquiditätsrückfl uss nach Steuern ist der Betrag, den der Anleger<br />
unter Berücksichtigung seiner individuellen Steuerbelastung<br />
auf die zu versteuernden Ergebnisse und die prognostizierten Ausschüttungen<br />
in dem jeweiligen Jahr zur Verfügung hat. Er errechnet<br />
sich wie nachfolgend dargestellt.<br />
Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
bei 30 % 1 Steuersatz (Prognose)<br />
in % des Zeichnungsbetrages<br />
Ausschüttung für das Jahr 2015 6,00 %<br />
Steuerzahlung auf positives steuerliches Ergebnis<br />
für das Jahr 2015 (2,3232 % x 30 % x 1,055) 0,74 %<br />
Liquiditätsrückfl uss nach Steuern 5,26 %<br />
1 Zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 %<br />
�<br />
6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
Auf dem handelsrechtlichen Kapitalkonto werden die Einzahlungen,<br />
die handelsrechtlichen Ergebnisse (Annahme: handelsrechtliche<br />
Ergebnisse entsprechen aus Vereinfachungsgründen den<br />
steuerlichen Ergebnissen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
den Dachfonds, Position C 1.) und die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
verrechnet. Da die Ausschüttungen (Entnahmen) regelmäßig<br />
höher sind als die handelsrechtlichen Ergebnisse, kommt es<br />
in Höhe der Differenz zu einer Rückzahlung des Eigenkapitals<br />
/ des Zeichnungsbetrages (vgl. Ausführungen zum Wiederaufleben<br />
der Haftung auf Seite 26 sowie auf Seite 105). Es ist jeweils<br />
die Ausschüttung des Vorjahres zu berücksichtigen, da diese erst<br />
im Folgejahr tatsächlich ausgezahlt wird.<br />
Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
Entwicklung bis 2015 (Prognose)<br />
Die Entwicklung des handelsrechtlichen Kapitalkontos<br />
entnehmen Sie bitte der nachfolgenden<br />
Darstellung.<br />
Einzahlung inkl. 5 % Agio<br />
in % des Zeichnungsbetrages<br />
105,00 %<br />
+ Handelsrechtliches Ergebnis 20141 2,29 %<br />
Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2014 107,29 %<br />
+ Handelsrechtliches Ergebnis 2015 2,32 %<br />
� Ausschüttungen (Entnahmen) für 2014 6,00 %<br />
Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2015 103,61 %<br />
1 Es wird unterstellt, dass bis 2013 kumuliert kein steuerpfl ichtiges Ergebnis anfällt.<br />
�<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />
der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />
das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />
von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
führen danach nicht zu einem Aufl eben<br />
der Haftung.<br />
7. Eigenkapitalrückzahlung<br />
Die Eigenkapitalrückzahlung ist der Anteil der<br />
Ausschüttungen, um den diese die handelsrechtlichen<br />
Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
übersteigen (vgl. Ausführungen zum Wiederaufleben<br />
der Haftung auf Seite 26 sowie auf Seite<br />
105).<br />
Prognoserechnung<br />
77
78<br />
Anlageerfolg<br />
Erläuterungen zum Anlageerfolg einer<br />
Beteiligung<br />
Grundsätzlich gilt, dass kurzfristig ausgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
dem langfristig ausgelegten Wirtschaftsgut „Immobilie“<br />
nicht gerecht werden können. Die Beispielrechnungen auf<br />
Seite 79 basieren daher auf der langfristigen Prognoserechnung.<br />
Der angenommene Prognosezeitraum bis zum Jahr 2033 legt<br />
selbstverständlich die tatsächliche Haltedauer der Beteiligung<br />
durch einen Anleger nicht fest.<br />
Der Anlageerfolg der Fondsgesellschaft, die plant, sich über den<br />
Erwerb von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds mittelbar an mehr als 350 Immobilien zu<br />
beteiligen, kann sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen<br />
zusammensetzen:<br />
� laufende Ausschüttungen (Entnahmen),<br />
� bei langfristiger Betrachtung teilweise Infl ationsschutz durch<br />
Wertsteigerungen der von den Zielfonds erworbenen Immobilien,<br />
die in der Regel bei Verkauf oder Liquidation der von den<br />
Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds realisiert<br />
werden können und<br />
� Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge.<br />
Diese Vorteile sind der wesentliche Unterschied zu den meisten<br />
Geldanlagen, wie beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, deren<br />
Ertrag im Allgemeinen allein aus einer steuerpfl ichtigen Verzinsung<br />
besteht.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Höhe der Ausschüttungen der einzelnen Jahre sind von der<br />
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben abhängig. Entscheidend<br />
für den Anleger ist aber nicht die nominelle Höhe der Ausschüttungen,<br />
sondern die Erhaltung der Kaufkraft. Dies ist bei gewerblichen<br />
Mietverträgen durch Staffelmietverträge bzw. durch die<br />
Kopplung der Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />
im Gegensatz zu anderen Anlage- und Sparformen in gewissem<br />
Umfang möglich.<br />
Zu versteuern sind nicht die jährlich entnommenen Ausschüttungen<br />
(liquides Ergebnis, Ziffer 4), sondern das auf jeden Anleger<br />
entfallende, anteilige steuerliche Ergebnis (Ziffer 5). Dieses ist gemäß<br />
der Prognoserechnung – allerdings mit steigender Tendenz –<br />
regelmäßig niedriger als die prognostizierten Ausschüttungen.
Anlageerfolg einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von 100.000 EUR<br />
bis zum Jahr 2033 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />
Steuersatz 1 (bezogen auf steuerliches Ergebnis)<br />
30 % 45 %<br />
1. Zeichnungsbetrag 100.000 100.000<br />
2. Agio (5 %) 5.000 5.000<br />
3. Einzahlung insgesamt 105.000 105.000<br />
4. Summe prognostizierte Ausschüttungen 2014–2033 123.000 123.000<br />
5. Steuerzahlungen auf Summe der<br />
steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2014–2033<br />
(C 4. der Prognoserechnung)<br />
in Höhe von ca. 44.715 EUR<br />
-13.748 -20.622<br />
6. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
im Jahr 2033 (Ziffer 11, 1,85 % Wertsteigerung p.a.)<br />
130.655 130.655<br />
7. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern bis 2033 239.907 233.033<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß<br />
5,6 % 5,3 %<br />
2 )<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 116.621 117.142<br />
Geschätzter Verkehrswert einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von 100.000 EUR<br />
im Jahr 2033 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />
Prognostizierte jährliche Wertsteigerung Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />
der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds 3 (in % der Anschaffungskosten)<br />
1,6 % 1,85 % 2,1 %<br />
8. Möglicher Wert der erworbenen Beteiligung<br />
an den Dachfonds<br />
126.226 132.586 139.249<br />
9. Vergütung des Komplementärs und des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten (inkl. Umsatzsteuer)<br />
-1.878 -1.972 -2.071<br />
10. Liquiditätsreserve 41 41 41<br />
11. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Jahr 2033<br />
(Liquidationsnettoerlös)<br />
124.390 130.655 137.218<br />
12. Wertsteigerungsgewinne in % auf Einzahlung<br />
insgesamt gemäß Ziffer 3<br />
18,5 % 24,4 % 30,7 %<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die jeweiligen Steuersätze in voller Höhe<br />
auf die steuerlichen Ergebnisse anzuwenden sind. § 15 b EStG fi ndet keine Anwendung. Es wird unterstellt, dass die Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (vgl. Ausführungen im<br />
Steuerlichen Konzept auf Seite 93 f.).<br />
2 Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio per 31.12.2013. Bezogen auf jeweils kalkulatorisch gebundenes Kapital.<br />
3 Die prognostizierte jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds z.B. in Höhe von ca. 1,85 % setzt aufgrund der nicht substanzbildenden<br />
Aufwendungen auf Ebene der Dachfonds eine jährliche Wertsteigerung der Zielfonds in Höhe von ca. 2,02 % voraus und berücksichtigt die auf Seite 100 dargestellten<br />
erfolgsabhängigen Vergütungen der geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
�<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
79
80<br />
Infl ationsschutz durch Wertsteigerungen<br />
Gewerblich genutzte Immobilien an sorgfältig<br />
ausgewählten Standorten können langfristig betrachtet<br />
Wertsteigerungen verzeichnen. Da sich<br />
der Verkehrswert regelmäßig aus dem nachhaltig<br />
erzielbaren Ertrag ergibt, erhöht sich der<br />
Wert der Immobilien mit steigenden Mieten und<br />
damit auch der Wert der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds.<br />
Da eine genaue Vorhersage der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
und damit mittelbar auch der Dachfonds über<br />
einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren nur<br />
schwer möglich ist, wurde die Wertentwicklung<br />
der Dachfonds bei verschiedenen jährlichen<br />
Wertsteigerungen dargestellt, ohne dass dies<br />
eine best-case- oder worst-case-Darstellung<br />
sein kann.<br />
Unterschiedliche Auswirkungen sind nachfolgend<br />
beispielhaft dargestellt:<br />
Liquides versus steuerliches Ergebnis<br />
Liquides Ergebnis<br />
Einnahmen Einnahmen aus den<br />
Dachfonds<br />
Guthabenzinsen<br />
� Ausgaben Komplementär<br />
Treuhandkommanditist<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
Fondskosten<br />
= Einnahmenüberschuss (Ausschüttungen bzw.<br />
Zuführung Liquiditätsreserve)<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
+ Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds 1<br />
+ Guthabenzinsen<br />
� Ausgaben (s.o.)<br />
� Sonderwerbungskosten<br />
= Zu versteuerndes Ergebnis<br />
1 Enthält Abschreibungen aus „Ergänzungsrechnungen“ der<br />
Dachfonds und der Zielfonds.<br />
�<br />
� Bei Liquidation der Fondsgesellschaft durch Verkauf der erworbenen<br />
Beteiligung an den Dachfonds bei einer unterstellten<br />
jährlichen Wertsteigerung der Dachfonds in Höhe von 1,85 %<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten sind daher Wertsteigerungsgewinne<br />
in Höhe von insgesamt ca. 24,4 % bezogen auf<br />
die Einzahlung zu erwarten (Ziffer 3, 8 – 12).<br />
� Bei einer jährlichen Wertsteigerung in Höhe von 0,74 % erhält<br />
ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio zurück.<br />
Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge<br />
Positive steuerliche Ergebnisse, die prognosegemäß ab 2014 anfallen<br />
werden, erhöhen das zu versteuernde Einkommen des Anlegers<br />
und sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden persönlichen<br />
Steuersatz zu versteuern. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse<br />
sind prognosegemäß regelmäßig geringer als die Ausschüttungen,<br />
so dass diese im Ergebnis teilweise „steuerfrei“ vereinnahmt werden<br />
können.<br />
Der unten stehenden Übersicht können die derzeitig gültigen Steuersätze<br />
in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen entnommen<br />
werden.<br />
Einkommensteuertarif 2012<br />
Grundtarif 2012:<br />
Eingangsstufe bei 8.005 EUR mit Grenzsteuersatz 14 %<br />
Endstufe bei 52.881 EUR mit Grenzsteuersatz 42 %<br />
— Grenzsteuersatz 1<br />
— Durchschnittssteuersatz<br />
14 %<br />
0 %<br />
18,6 %<br />
3,2 %<br />
8.004 10.000<br />
27,1 %<br />
13,5 %<br />
20.000<br />
31,8 %<br />
18,8 %<br />
30.000<br />
36,3 %<br />
22,5 %<br />
40.000<br />
40,9 %<br />
25,7 %<br />
50.000<br />
d k<br />
1 Der Grenzsteuersatz erhöht sich auf 45 % für das Einkommen, das 250.730 EUR<br />
(Ledige) bzw. 501.460 EUR (Verheiratete) übersteigt.<br />
42,0 %<br />
28,4 %<br />
60.000<br />
�
Berechnung der prognostizierten Rendite nach<br />
der Methode des internen Zinsfußes<br />
Kapitaleinzahlung, Ausschüttungen, Steuerzahlungen / -erstattungen<br />
und der Liquidationsnettoerlös (Ziffer 11) fallen zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten an. Aus Sicht des Anlegers haben Einnahmen<br />
und Ausgaben, die früher erzielt werden, ein höheres<br />
ökonomisches Gewicht als später anfallende Zahlungen. Demzufolge<br />
wird ein renditeorientierter Anleger bestrebt sein, Einnahmen<br />
zeitlich vorzuziehen und Ausgaben in die Zukunft zu verschieben.<br />
Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfußes<br />
berücksichtigt diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen<br />
Zahlungsströme zu den jeweils angenommenen Fälligkeitsterminen.<br />
Es wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der<br />
Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind und damit zu<br />
einem Kapitalwert von Null führen.<br />
Die interne Zinsfußmethode ist eine der zahlreichen bekannten<br />
mehrperiodischen fi nanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung.<br />
Obwohl die Prämissen und die Anwendbarkeit<br />
dieser Methode in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers<br />
diskutiert werden, hat sie sich bei Industrieunternehmen und<br />
Banken als das am häufi gsten verwendete Verfahren zur Beurteilung<br />
der Vorteilhaftigkeit verschiedener Investitionen durchgesetzt.<br />
In der Preisangabenverordnung ist die interne Zinsfußmethode<br />
beim Ausweis des Effektivzinses bei Krediten und festverzinslichen<br />
Wertpapieren gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat sich daher auch<br />
bei der Renditeberechnung im Bereich renditeorientierter Kapitalanlagen<br />
eta bliert und ist nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
geeignet, alternative Investitionen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit<br />
beurteilen zu können.<br />
Die so ermittelte Rendite ist fi nanzmathematisch betrachtet unmittelbar<br />
vergleichbar mit der ausgewiesenen Rendite nach der Preisangabenverordnung<br />
z.B. bei Krediten oder bei festverzinslichen<br />
Wertpapieren und gibt die Verzinsung des während der Beteiligungsdauer<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Sie ist<br />
hinsichtlich der Prognostizierbarkeit jedoch nicht vergleichbar mit<br />
der Rendite von festverzinslichen Wertpapieren mit ihren weitgehend<br />
garantierten Zinsen und der Sicherheit des dort angelegten<br />
Kapitals (weitgehende Garantie zur Rückzahlung zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt). Die prognostizierte Rendite ist vielmehr die<br />
Rendite des Anlegers und einer Investition, wenn diese genau den<br />
der Berechnung zugrundegelegten Verlauf nimmt, was dem Charakter<br />
von Beteiligungen an geschlossenen Fonds in keiner Weise<br />
entspricht.<br />
Zum Vergleich unterschiedlicher Kapitalanlagen muss daher neben<br />
den Risiken, die Plausibilität der Prognoseannahmen sowie<br />
der Kapitalbindungsverlauf untersucht werden.<br />
Den in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />
Renditeprognosen nach Steuern liegen die auf<br />
Seite 74 ff. beschriebenen Annahmen sowie die<br />
folgenden Zahlungszeitpunkte zugrunde:<br />
� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />
zuzüglich 5 % Agio per 31.12.2013 ein.<br />
� Entnahme der Ausschüttungen und Steuerzahlungen<br />
/ -erstattungen per 30.06. des jeweiligen<br />
Folgejahres.<br />
� Zufl uss des Liquidationsnettoerlöses der<br />
Fondsgesellschaft (Ziffer 11) sowie der Ausschüttungen<br />
für das Jahr 2033 per 31.12.2033.<br />
Für den Veräußerungserlös der Dachfonds wurde<br />
eine jährliche Wertsteigerung der von der<br />
Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in<br />
Höhe von 1,85 % bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
(Ziffer 8) abzüglich der Vergütung<br />
des Komplementärs und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten (Ziffer 9) angenommen.<br />
Die Wertsteigerung der Dachfonds mit einem<br />
linearen jährlichen Betrag wurde aus Vereinfachungsgründen<br />
vorgenommen. Dies entspricht<br />
voraussichtlich nicht den tatsächlich zu erzielenden<br />
Wertsteigerungen.<br />
Wichtige Einfl ussfaktoren auf die Rendite sind<br />
die Einnahmen (Ausschüttungen der Dachfonds,<br />
Zinseinnahmen) und die Ausgaben der Fondsgesellschaft<br />
(Vergütung der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter und des Treuhandkommanditisten,<br />
Fondskosten), die Höhe der steuerlichen<br />
Ergebnisse der Dachfonds, die jährliche Wertsteigerung<br />
der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Dachfonds, die im Wesentlichen von der<br />
Wertentwicklung der von den einzelnen Zielfonds<br />
gehaltenen Immobilien sowie der Entschuldung<br />
der Zielfonds beeinfl usst wird, der<br />
individuelle Steuersatz während der Beteiligungsdauer,<br />
die Dauer der Erhebung und die<br />
Höhe des Solidaritätszuschlags sowie die Infl ationsrate.<br />
Die Prospektverantwortlichen haben aus diesen<br />
Gründen drei Prognoseszenarien (pessimistisch,<br />
mittel bzw. optimistisch) erstellt. Diesen Prognosen<br />
liegen die auf Seite 82 beschriebenen Annahmen<br />
zugrunde.<br />
Anlageerfolg<br />
81
82<br />
Annahmen für die Prognoseszenarien (Abweichungen von der Prognose)<br />
Szenario<br />
Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
pessimistisch mittel optimistisch<br />
2012 – 2013 7,00 % 7,00 % 7,00 %<br />
2014 – 2017 6,75 % 7,00 % 7,30 %<br />
2018 – 2025 6,95 % 7,25 % 7,60 %<br />
2026 – 2030 7,15 % 7,50 % 7,90 %<br />
2031 – 2032 7,30 % 7,75 % 8,20 %<br />
2033 7,45 % 8,00 % 8,50 %<br />
Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
bis 2014 3,25 % 3,00 % 2,75 %<br />
Steigerung um jährlich ca. 0,15 % 0,10 % 0,05 %<br />
2033 6,10 % 4,90 % 3,70 %<br />
Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in %<br />
2014 – 2018 3,00 % 2,50 % 2,00 %<br />
2019 – 2023 3,25 % 2,75 % 2,25 %<br />
2024 – 2033 3,50 % 3,00 % 2,50 %<br />
Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
Alternative 1 0,70 % 1,60 % 2,90 %<br />
Alternative 2 1,00 % 1,85 % 3,10 %<br />
Alternative 3 1,30 % 2,10 % 3,30 %<br />
Alternative Renditen sind in den Übersichten<br />
auf Seite 14 dargestellt. Weitere Einfl ussfaktoren<br />
sind auf den Seiten 21 ff., 34 ff. und 74 ff. beschrieben.<br />
Die Auswirkungen möglicher Veränderungen<br />
der Einfl ussfaktoren können sich sowohl addieren<br />
als auch gegenseitig kompensieren. Der tatsächliche<br />
Verlauf und die Rendite einer Beteiligung<br />
können sich daher erfahrungsgemäß auch<br />
außerhalb der aufgezeigten Bandbreiten entwickeln.<br />
�
Die Kapitalbindung<br />
Die Liquiditätszu- und -abfl üsse, die auch Grundlage für die Renditeberechnung<br />
sind, ergeben sich aus dem Zeichnungsbetrag,<br />
zuzüglich 5 % Agio, den Steuerzahlungen / -erstattungen, der<br />
Höhe der Ausschüttungen und dem geschätzten Verkehrswert der<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Jahr 2033.<br />
Die unten stehende Grafi k stellt den Kapitalbindungsverlauf bei<br />
einer Beteiligung von 100.000 EUR, im mittleren Szenario, bei<br />
30 % Steuersatz und bei einer jährlichen Wertsteigerung der von<br />
der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 %<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten dar.<br />
Danach fl ießen bis zum Jahr 2023 bereits bis zu ca. 44,5 % des<br />
Zeichnungsbetrages inkl. 5 % Agio an den Anleger zurück.<br />
Nach Rückführung des Kapitals erzielt der Anleger bis Mitte 2034<br />
einen Überschuss von insgesamt bis zu ca. 134.907 EUR.<br />
Kapitalbindungsverlauf (Prognose)<br />
Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zuzüglich 5 % Agio<br />
– Mittleres Szenario<br />
– Steuersatz 30 % 1<br />
– Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % p.a.<br />
(in % der Anschaffungskosten)<br />
in TEUR<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
50<br />
100<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
2024<br />
2025<br />
2026<br />
2027<br />
2028<br />
2029<br />
2030<br />
2031<br />
2032<br />
2033<br />
2034<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
83
84<br />
Die Methode des internen<br />
Zinsfußes leicht gemacht –<br />
für Anleger ohne<br />
fi nanzmathematische Kenntnisse<br />
Anleger, die beabsichtigen, sich an einem geschlossenen<br />
Fonds zu beteiligen, sollten wissen,<br />
welche Rendite sie aus dieser Beteiligung erwarten<br />
können. Schließlich wollen sie die zur Verfügung<br />
stehenden Anlageformen unter Berücksichtigung<br />
der Risiken miteinander vergleichen<br />
und erst dann die Anlageentscheidung treffen.<br />
Die alleinige Betrachtung z.B. der jährlichen<br />
Ausschüttungen und /oder des Wertes der Beteiligung<br />
bei Fondsaufl ösung müssen aber zwangsläufi<br />
g zu falschen Anlageentscheidungen führen,<br />
da die steuerlichen Auswirkungen und der<br />
Zeitpunkt der Zahlungen einen hohen Einfl uss<br />
auf die Attraktivität einer Beteiligung haben.<br />
Eine der wichtigsten Informationen für die Anleger<br />
stellt nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
bei Berücksichtigung der Risiken, der<br />
Plausibilität der Prognoseannahmen und des<br />
Kapitalbindungsverlaufs einer Kapitalanlage die<br />
Rendite nach Steuern nach der Methode des internen<br />
Zinsfußes dar. Im Nachfolgenden soll daher<br />
die Methode des internen Zinsfußes möglichst<br />
anschaulich erklärt und damit auch für<br />
den Anleger ohne fi nanzmathematische Kenntnisse<br />
verständlich gemacht werden.<br />
Beispiel<br />
Kapitalanlage mit 7 % Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes<br />
Jede Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann man sich als<br />
ein virtuelles (Spar-)Konto vorstellen. Vor Beginn und nach Beendigung<br />
der Beteiligung ist der Kontostand Null. Alle Zahlungen, die<br />
der Anleger im Zusammenhang mit der Beteiligung leistet (Einzahlungen<br />
des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio, Steuerzahlungen),<br />
sind Einzahlungen auf dieses (Spar-)Konto und erhöhen damit<br />
den Kontostand. Alle Zahlungen, die der Anleger aus der Beteiligung<br />
erhält (Ausschüttungen, Liquidationsnettoerlös, Steuererstattungen)<br />
sind Auszahlungen von diesem (Spar-)Konto und reduzieren<br />
damit den Kontostand. Der jeweilige Stand auf dem (Spar-)<br />
Konto entspricht dem kalkulatorisch gebundenen Kapital zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt während der Beteiligungsdauer und wird mit<br />
dem internen Zinsfuß nach Steuern verzinst. Die Gutschrift der<br />
Zinsen erfolgt täglich.<br />
Fazit<br />
� Der interne Zinsfuß gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />
sondern die Verzinsung des jeweiligen Standes des<br />
(Spar-)Kontos (kalkulatorisch gebundenes Kapital) an.<br />
� Ein Vergleich mehrerer Kapitalanlagen nach der Methode des<br />
internen Zinsfußes sollte auch die unterschiedlichen Risiken<br />
der jeweiligen Kapitalanlage, die Plausibilität der Prognoseannahmen<br />
sowie den Kapitalbindungsverlauf berücksichtigen.<br />
Sachverhalt Datum Einzahlung (+) Verzinsung Kontostand<br />
Auszahlung (-) 7 % (kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital)<br />
in EUR in EUR in EUR<br />
1 2 3 = 1 + 2<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrags<br />
zuzüglich 5 % Agio<br />
31.12.2013 105.000 – 105.000<br />
Ausschüttung 30.06.2015 -6.000 11.025 110.025<br />
7 % v. 105.000 EUR für 18 Monate<br />
Steuerzahlung aus positivem 30.07.2015 +1.000 642 111.667<br />
steuerlichen Ergebnis 7 % v. 110.025 EUR für 1 Monat<br />
Beendigung der Kapitalanlage 31.12.2015 -114.924 3.257 0<br />
(Liquidationsnettoerlös) 7 % v. 111.667 EUR für 5 Monate<br />
Gesamtüberschuss 14.924<br />
�
Kalkulatorisch gebundenes Kapital (Prognose)<br />
bei einer Beteiligung in Höhe von 100.000 EUR<br />
Annahmen: – Mittleres Szenario<br />
– 30 % Steuersatz 1<br />
– Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % p.a.<br />
(in % der Anschaffungskosten)<br />
Datum der Einzahlung Steuer- Ausschüttungen Verzinsung Kalkulatorisch<br />
Einzahlung / Zeichnungsbetrag zahlungen / (interner gebundenes<br />
Auszahlung zzgl. 5 % Agio / Steuer- Zinsfuß Kapital<br />
Liquidationsnettoerlös<br />
erstattungen 5,643 %)<br />
in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR<br />
1 2 3 4 5 = 1 + 2 + 3 + 4<br />
31.12.2013 105.000 0 0 0 105.000<br />
31.03.2014 0 0 0 1.431 106.431<br />
30.06.2014 0 0 0 1.467 107.898<br />
30.09.2014 0 0 0 1.503 109.401<br />
31.12.2014 0 0 0 1.524 110.925<br />
31.03.2015 0 0 0 1.512 112.437<br />
30.06.2015 0 719 -6.000 1.549 108.706<br />
30.09.2015 0 0 0 1.515 110.220<br />
31.12.2015 0 0 0 1.536 111.756<br />
31.03.2016 0 0 1.540 113.296<br />
30.06.2016 735 -6.000 1.561 109.592<br />
30.09.2016 0 0 1.527 111.119<br />
31.12.2016 0 0 1.548 112.667<br />
30.06.2017 761 -6.000 3.109 110.537<br />
30.06.2018 786 -6.000 6.238 111.560<br />
30.06.2019 811 -6.000 6.295 112.666<br />
30.06.2020 835 -6.000 6.376 113.877<br />
30.06.2021 860 -6.000 6.426 115.163<br />
30.06.2022 885 -6.000 6.499 116.546<br />
30.06.2023 863 -6.000 6.577 117.986<br />
30.06.2024 886 -6.000 6.677 119.549<br />
30.06.2025 910 -6.000 6.746 121.204<br />
30.06.2026 932 -6.000 6.839 122.976<br />
30.06.2027 955 -6.000 6.939 124.871<br />
30.06.2028 977 -6.000 7.066 126.913<br />
30.06.2029 1.000 -6.250 7.162 128.825<br />
30.06.2030 1.022 -6.250 7.269 130.867<br />
30.06.2031 1.043 -6.250 7.385 133.045<br />
30.06.2032 1.064 -6.500 7.529 135.138<br />
30.06.2033 1.084 -6.750 7.626 137.097<br />
31.12.2033 -130.655 0 -7.000 3.847 3.290<br />
30.06.2034 -3.380 0 91 0<br />
Summe -25.655 13.748 -123.000<br />
Gesamtüberschuss<br />
- 1 - 2 - 3 = 134.907<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
85
86<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
Auswirkungen auf die Rendite<br />
bei unterschiedlichen Prognoseszenarien<br />
Erläuterungen prognostizierte Rendite<br />
Aus den unten stehenden Abbildungen kann die<br />
prognostizierte Rendite nach Steuern (bei Steuersatz<br />
30 % bzw. 45 %) in Abhängigkeit von der<br />
jährlichen Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds und dem Prognoseszenario<br />
(pessimistisch, mittel bzw. optimistisch)<br />
entnommen werden.<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,4 4,6 4,8<br />
pessimistisches<br />
Szenario 3<br />
5,5 5,6 5,8<br />
mittleres<br />
Szenario 3<br />
6,8 6,9 7,0<br />
optimistisches<br />
Szenario 3<br />
Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />
� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />
1. Beispiel, Abbildung oben, 5. Balken von links:<br />
Die prognostizierte Rendite beträgt für Anleger<br />
mit einem Steuersatz von 30 %, einer jährlichen<br />
Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % bezogen<br />
auf die Anschaffungskosten und bei den<br />
Annahmen des mittleren Prognoseszenarios<br />
(vgl. Seite 82) ca. 5,6 % nach Steuern.<br />
Erläuterungen durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital<br />
Die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die<br />
Verzinsung des Zeichnungsbetrages, sondern die Verzinsung des<br />
während der Beteiligungsdauer<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen<br />
Kapitals an (vgl. Erläuterungen<br />
auf Seite 84 f.). Der Gesamtüberschuss,<br />
den ein Anleger erzielt,<br />
ist daher insbesondere bei<br />
renditeorientierten Kapitalanlagen<br />
wesentlich von der Höhe<br />
des kalkulatorisch gebundenen<br />
Faustregel<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital<br />
x Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß)<br />
x Laufzeit<br />
= Gesamtüberschuss �<br />
Kapitals während der Beteiligungsdauer abhängig. Eine hohe Renditeangabe<br />
muss damit nicht zwangsläufi g eine attraktive Kapitalanlage<br />
darstellen.<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />
pessimistisch 105 107 110<br />
mittel 114 117 119<br />
optimistisch 129 131 133<br />
�<br />
2. Beispiel, Abbildung oben, rechte Tabelle:<br />
Bei einem Steuersatz von 30 %, einer jährlichen Wertsteigerung<br />
der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von<br />
1,85 % (in % der Anschaffungskosten) und bei den Annahmen des<br />
mittleren Prognoseszenarios beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ca. 117 % des Zeichnungsbetrags. Die<br />
Rendite von 5,6 % nach Steuern aus dem 1. Beispiel bedeutet daher,<br />
dass ca. 117 % des Zeichnungsbetrags bis zum Jahr 2033 mit<br />
5,6 % nach Steuern jährlich verzinst werden (116.621 EUR x<br />
5,6428 % x 20,5 Jahre = 134.907 EUR). Der Gesamtüberschuss<br />
der Beteiligung in Höhe von 134.907 EUR kann auch auf Seite 79<br />
entnommen werden (239.907 EUR, Ziffer 7 � 105.000, Ziffer 3).
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,0 4,2 4,4<br />
pessimistisches<br />
Szenario 3<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a., Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />
5 % Agio per 31.12.2013.<br />
3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />
auf Seite 82):<br />
Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />
Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />
steigend auf<br />
2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />
Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />
steigend auf<br />
2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />
Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />
Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />
Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />
Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %<br />
4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />
5,2 5,3 5,5<br />
mittleres<br />
Szenario 3<br />
6,6 6,7 6,8<br />
optimistisches<br />
Szenario 3<br />
Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />
� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />
pessimistisch 104 107 110<br />
mittel 115 117 120<br />
optimistisch 130 132 135<br />
�<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
87
88<br />
Auswirkungen auf die Rendite bei<br />
Verkauf der Dachfonds durch die<br />
Fondsgesellschaft bzw.<br />
Liquidation / Verkauf der von den<br />
Dachfonds erworbenen Zielfonds<br />
ab dem Jahr 2024<br />
Die Dachfonds, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />
beteiligt hat bzw. beteiligen wird, erwerben<br />
die Beteiligungen an den jeweiligen Zielfonds<br />
mit langfristiger Investitionsabsicht, d.h.<br />
es fi ndet kein Handel (Ankauf / Verkauf) statt. So<br />
bedarf die Weiterveräußerung der erworbenen<br />
Zielfonds innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung des<br />
jeweiligen Dachfonds. Entsprechendes gilt für<br />
die von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Dachfonds. Da die Dachfonds an den jeweiligen<br />
Zielfonds regelmäßig nur Minderheitsbeteiligungen<br />
halten, ist es möglich, dass die anderen<br />
Gesellschafter der Zielfonds entgegen den<br />
Vorstellungen der Dachfonds den Verkauf einzelner<br />
der durch einen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
oder den Verkauf sämtlicher Immobilien<br />
einschließlich der jeweiligen Fondsliquidation<br />
beschließen.<br />
Ausschüttungsverlauf (Abweichungen von der Prognose)<br />
Mittleres Szenario<br />
Ausschüttungen der Fondsgesellschaft p.a. in % des Zeichnungskapitals 1,2<br />
Dieses Szenario ist eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.<br />
Mit hoher Sicherheit ist allerdings auszuschließen, dass die<br />
Fondsgesellschaft die Dachfonds sowie die Dachfonds die Zielfonds<br />
innerhalb von zehn Jahren veräußern.<br />
Im Falle des vorzeitigen Verkaufs einzelner der durch einen Zielfonds<br />
gehaltenen Immobilien oder des Verkaufs sämtlicher Immobilien<br />
einschließlich der jeweiligen Fondsliquidation würde dem<br />
betroffenen Dachfonds und damit mittelbar der Fondsgesellschaft<br />
das Auseinandersetzungsguthaben früher als in der auf Seite 72 f.<br />
dargestellten Prognoserechnung bzw. dem auf Seite 79 dargestellten<br />
Anlageerfolg zufl ießen. Entsprechendes gilt bei Verkauf der<br />
Dachfonds durch die Fondsgesellschaft bzw. bei Verkauf der Zielfonds<br />
durch die Dachfonds. Zu den Folgen eines Verkaufs innerhalb<br />
von zehn Jahren verweisen wir auf die Ausführungen auf Seite<br />
93 im steuerlichen Konzept.<br />
In den folgenden Abbildungen werden die Auswirkungen auf den<br />
Ausschüttungsverlauf und die prognostizierte Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß) aufgezeigt, wenn die vorzeitigen<br />
Kapitalrückfl üsse als Sonderausschüttungen (Entnahmen) der<br />
Dachfonds an die Fondsgesellschaft und von dieser an die Anleger<br />
ausgeschüttet werden. Dabei wird unterstellt, dass ab Ende 2024<br />
jährlich 20 % der von den Dachfonds erworbenen Zielfonds liquidiert<br />
werden. Damit würde sich die Laufzeit des Dachfonds und<br />
damit auch der Fondsgesellschaft auf das Jahr 2028 verkürzen. Entsprechendes<br />
gilt bei Verkauf der Dachfonds durch die Fondsgesellschaft<br />
bzw. bei Verkauf der Zielfonds durch die Dachfonds.<br />
� Verkauf der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. Liquidation der von den Dachfonds erworbenen Zielfonds Ende 2033<br />
� Verkauf von jährlich 20 % der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. Liquidation von jährlich 20 % der von den Dachfonds<br />
erworbenen Zielfonds ab Ende 2024<br />
6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
2024<br />
28,0 27,5 26,5<br />
6,0 6,0<br />
2025<br />
2026
Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2 bei Verkauf von jährlich 20 % der von der<br />
Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. bei Liquidation von jährlich 20 % der von den Dachfonds erworbenen<br />
Zielfonds ab Ende 2024.<br />
optimistisches<br />
Szenario3 mittleres<br />
Szenario3 pessimistisches<br />
Szenario3 4,0 4,2 4,4<br />
5,0 5,2 5,4<br />
6,3 6,5 6,6<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital<br />
Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />
� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />
4<br />
Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />
pessimistisch 90 92 93<br />
mittel 95 96 98<br />
optimistisch 102 104 105<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a., Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />
5 % Agio per 31.12.2013.<br />
3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />
auf Seite 82):<br />
Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />
Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />
steigend auf<br />
2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />
Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />
steigend auf<br />
2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />
Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />
Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />
Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />
Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %.<br />
4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />
25,5 24,8<br />
6,0 6,25 6,25 6,25 6,5 6,75<br />
2027<br />
2028<br />
2029<br />
2030<br />
2031<br />
Ausschüttung<br />
7,0<br />
Liquidationsnettoerlös<br />
130,7<br />
2032<br />
2033<br />
�<br />
1 Die Ausschüttungen (Entnahmen) können jeweils zum 30.06. des<br />
Folgejahres erfolgen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2033<br />
per 31.12.2033).<br />
2 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen<br />
zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle auf Seite 82):<br />
mittleres Szenario<br />
Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 7,0 %<br />
steigend auf<br />
2033 8,0 %<br />
Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />
2012 3,0 %<br />
steigend auf<br />
2033 4,9 %<br />
Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in %<br />
2,5 – 3,0 %<br />
Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten): 1,85 %<br />
�<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
89
90<br />
Steuerliches Konzept<br />
Vorbemerkungen<br />
Hauptgrundlage für die Anlageentscheidung<br />
sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft sein. Steuervorteile<br />
können nur als Zusatznutzen betrachtet<br />
werden. So erzielt ein Anleger aus dieser Beteiligung<br />
gemäß Prognoserechnung in der Summe<br />
erhebliche positive Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung. Nachfolgend sind die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
aufgeführt.<br />
Die vorliegende steuerliche Konzeption beruht<br />
auf der derzeitigen Rechtslage, insbesondere auf<br />
den Steuergesetzen, den einschlägigen Erlassen<br />
und den Stellungnahmen der Finanzverwaltung<br />
zum Datum der Prospektaufstellung. Die Prospektverantwortlichen<br />
sind mit Ausnahme der<br />
noch wenig konkreten Pläne für eine Steuerreform<br />
durch die Bundesregierung, die ein einfacheres,<br />
niedrigeres und gerechteres Steuersystem<br />
z.B. durch die geplante Einführung eines<br />
Stufentarifs bei der Einkommensteuer vorsehen,<br />
keine weiteren wichtigen Gesetzgebungsvorhaben<br />
bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung<br />
der steuerlichen Grundlagen in absehbarer<br />
Zeit führen könnten. Änderungen der steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen,<br />
geänderte Rechtsprechung oder<br />
geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften<br />
oder Regelungen) sind möglich und können<br />
die Rentabilität einer Beteiligung erheblich beeinfl<br />
ussen (vgl. Risiken auf Seite 25 f.).<br />
Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen<br />
ferner unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />
durch die Finanzverwaltung, so dass keine Haftung<br />
für deren Eintritt übernommen werden<br />
kann. Im Einzelfall empfi ehlt sich eine fachkundige<br />
Beratung.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass der Anleger<br />
seine Beteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />
gehalten, ergeben sich<br />
gemäß BMF-Schreiben vom<br />
29.04.1994 IV B2 – S 2241-<br />
9/94/IV A4 – S 0361<br />
-11/94 (BStBl. 1994 I S 282) andere steuerliche Auswirkungen,<br />
die der einzelne Anleger mit seinem Steuerberater abstimmen<br />
sollte.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird Beteiligungen an von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds erwerben<br />
und verwalten (siehe § 2 Gesellschaftsvertrag). Die Dachfonds haben<br />
bzw. werden unmittelbar bzw. mittelbar über einen Treuhänder<br />
in Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
mit einer langfristigen Investitionsabsicht investieren<br />
und diese verwalten. Neben der vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />
werden sowohl von der Fondsgesellschaft als auch von den Dachfonds<br />
keine besonderen Verpfl ichtungen übernommen. Die Anleger<br />
verwirklichen nach Ansicht der Prospektverantwortlichen in<br />
gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand der Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 (1) Nr.<br />
1 EStG (vgl. R 15.7 EStR 2008).<br />
Eine gewerbliche Prägung<br />
der Fondsgesellschaft<br />
und der Dachfonds<br />
scheidet aus, da<br />
bei diesen<br />
Gesellschaften<br />
neben der <strong>asuco</strong><br />
Komplementär<br />
GmbH auch die<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH als<br />
geschäfts-
führender Kommanditist zur Geschäftsführung berechtigt und verpfl<br />
ichtet ist.<br />
Da die Dachfonds nur Beteiligungen an Zielfonds direkt erwerben<br />
dürfen, die gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung berücksichtigten<br />
Unterlagen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, ist eine gewerbliche<br />
Infi zierung der Fondsgesellschaft und der Dachfonds gemäß<br />
§ 15 (3) Nr. 1 EStG grundsätzlich auszuschließen.<br />
Darüber hinaus können die Dachfonds Beteiligungen an Zielfonds<br />
mittelbar über eine Kapitalgesellschaft erwerben. Die hieraus<br />
vereinnahmten Dividenden und die Guthabenzinsen für die<br />
Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft sind von den Anlegern<br />
als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 (1) Nr. 1 und / oder § 20<br />
(2) Nr. 1 EStG) zu versteuern.<br />
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für treuhänderisch<br />
beteiligte Anleger, da der Treuhand- und Verwaltungsvertrag die im<br />
BMF-Schreiben vom 01.09.1994 - IV B3 - S2253a - 15/94 geregelten<br />
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen<br />
wie folgt beachtet:<br />
� Der Treuhänder erwirbt und hält die Beteiligung im Auftrag und<br />
für Rechnung des Treugebers.<br />
� Die Gesellschafterrechte werden gemäß der Weisung des Treugebers<br />
vom Treuhänder ausgeübt.<br />
� Im Innenverhältnis wird der Treugeber wie ein unmittelbar beteiligter<br />
Gesellschafter behandelt, insbesondere hinsichtlich<br />
der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und<br />
Verlust, an Ausschüttungen, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />
dem Liquidationsnettoerlös sowie der Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
� Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. In diesem<br />
Fall kann der Treugeber über das Treugut frei verfügen.<br />
Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen hat das doppelstöckige<br />
Treuhandverhältnis (Treuhandverhältnis auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />
der Dachfonds und auf Ebene der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds) keine Auswirkungen auf<br />
die vorstehenden Erläuterungen.<br />
Für den Fall, dass die Vermietungsinitiative der Anleger durch die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als zu gering angesehen wird,<br />
erzielen die Anleger nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen Gesellschaft<br />
gemäß § 20 (1) Nr. 4 EStG.<br />
Eine bloße Kapitalüberlassung des Anlegers und damit Zinseinkünfte<br />
liegen hingegen nicht vor, denn der Treugeber und die<br />
Fondsgesellschaft stehen sich nicht im Verhältnis<br />
Kreditgeber und Kreditnehmer gegenüber.<br />
Vielmehr verfolgen beide Parteien einen gemeinschaftlichen<br />
Zweck und begründen daher<br />
eine Innengesellschaft in Form einer typisch stillen<br />
Gesellschaft. Auch sprechen die den Anlegern<br />
zustehenden Stimmrechte bzw. Kontroll-<br />
und Widerspruchsrechte für das Vorliegen einer<br />
stillen Beteiligung.<br />
Einkunftserzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung von Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen und die Anerkennung<br />
von Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung ist das Vorliegen<br />
der Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene des<br />
Anlegers. Einkunftserzielungsabsicht ist das<br />
Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />
(Totalüberschuss) während der voraussichtlichen<br />
Dauer der Vermögensnutzung.<br />
In die Berechnung des Totalüberschusses gehen<br />
sowohl negative steuerliche Ergebnisse als auch<br />
positive steuerliche Ergebnisse ein. Sofern steuerfreie<br />
Veräußerungsgewinne anfallen, bleiben<br />
diese nach der derzeitigen Steuerrechtslage unberücksichtigt.<br />
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />
der Länder gehen im BMF-Schreiben vom<br />
08.10.2004 - IV C3 - S 2253- 91/04 davon aus,<br />
dass bei den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung bei einer auf Dauer angelegten<br />
Vermietungstätigkeit grundsätzlich vom Vorliegen<br />
der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen<br />
ist. Bei der Beurteilung, ob eine Vermietungstätigkeit<br />
auf Dauer ausgelegt ist, ist nicht<br />
die voraussichtliche Nutzungsdauer der bei<br />
den von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds zugrunde liegenden Immobilien<br />
anzusetzen, sondern die voraussichtliche<br />
Dauer der Fondsgesellschaft, die Dauer<br />
der geplanten Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />
an den Dachfonds bzw. die Dauer der<br />
Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft.<br />
Aus Vorsichtsgründen sollte daher ein Totalüberschuss<br />
bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit<br />
des Anlegers erreicht werden können. Auf<br />
der Grundlage der vorgelegten Prognoserechnung<br />
erzielt die Fondsgesellschaft bis zum<br />
Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglich-<br />
Steuerliches Konzept<br />
91
92<br />
keit im Jahr 2025 einen Totalüberschuss in Höhe<br />
von ca. 15,3 Mio. EUR (ca. 30,6 % des Zeichnungskapitals).<br />
Damit ist die Einkunftserzielungsabsicht<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
vorhanden.<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung ist<br />
auf Ebene des Anlegers darauf zu achten, dass<br />
auch bei Einbeziehung aller Werbungskosten<br />
wie z.B. Finanzierungskosten ein Totalüberschuss<br />
(ohne Einbeziehung der nach der derzeitigen<br />
Steuerrechtslage nach Ablauf von zehn<br />
Jahren steuerfreien Veräußerungsgewinne aus<br />
dem Verkauf der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Dachfonds, dem<br />
Verkauf der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds bzw. dem Verkauf der<br />
von den Zielfonds gehaltenen Immobilien) erzielt<br />
werden kann.<br />
Die Einkunftserzielungsabsicht könnte auch bei<br />
Anteilsveräußerungen vor Erreichen eines steuerlichen<br />
Totalüberschusses in Frage gestellt werden.<br />
Die Prospektverantwortlichen empfehlen, von<br />
persönlichen Anteilsfi nanzierungen abzusehen.<br />
Dies gilt insbesondere für den Fall einer beabsichtigten<br />
frühzeitigen Anteilsveräußerung seitens<br />
eines Anlegers.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
werden gemäß § 2 (2) i.V.m. §§ 8 ff. EStG als<br />
Überschuss der Einnahmen (steuerliche Ergebnisse<br />
aus den von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, Zinserträge) über<br />
die Werbungskosten (z.B. Fremdkapitalzinsen,<br />
Gesellschaftskosten) pro Kalenderjahr ermittelt.<br />
Hierbei wird sowohl die Gesellschaftsebene als<br />
auch die Anlegerebene (Sonderwerbungskosten)<br />
berücksichtigt. Es gilt das Zu- und Abfl ussprinzip<br />
(§ 11 EStG).<br />
Im steuerlichen Ergebnis der von den Dachfonds<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
sind die Abschreibungen aus einer „Ergänzungsrechnung“,<br />
die sich aus der Differenz der Kaufpreise<br />
der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds und den übernommenen<br />
Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />
Die von den Dachfonds vereinnahmten Dividenden<br />
aus der Beteiligung an einer Kapitalge-<br />
sellschaft und die Guthabenzinsen für die Liquiditätsreserve sind<br />
vom Anleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 (1) Nr. 1<br />
bzw. Nr. 7 EStG) zu versteuern und unterliegen gemäß § 32 d (1)<br />
EStG der Abgeltungssteuer. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen sind als Werbungskosten pauschal 801 EUR<br />
(Sparer-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung) bzw. pauschal 1.602<br />
EUR (Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung) abzuziehen.<br />
Die Geltendmachung von Werbungskosten in Höhe des tatsächlichen<br />
Anfalls ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dagegen<br />
nicht zulässig. Entsprechendes gilt, wenn die Einkünfte der<br />
Anleger aus der Fondsgesellschaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
aus einer typisch stillen Gesellschaft qualifi ziert werden.<br />
Die Finanzverwaltung hat die Abzugsfähigkeit von in gesonderten<br />
Verträgen vereinbarten Dienstleistungen im BMF-Schreiben vom<br />
20.10.2003 IV C3 - S 2253a - 48/03 (sogenannter Fondserlass) geregelt.<br />
Nach dem Fondserlass sind die Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />
der Anleger auf wesentliche Teile des Fondskonzeptes dafür<br />
verantwortlich, welche Aufwendungen sich als sofort abzugsfähige<br />
Werbungskosten qualifi zieren. Werden Aufwendungen an den Anbieter<br />
bezahlt, ist eine der weiteren Voraussetzungen zur sofortigen<br />
Abzugsfähigkeit u.a. die Abwählbarkeit der Leistungen durch<br />
die Anleger.<br />
Die Fondsgesellschaft wird teilweise abweichend vom Fondserlass<br />
im Rahmen der Steuerveranlagung die laufende Haftungsvergütung<br />
des Komplementärs und die laufenden Vergütungen des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, Treuhandgebühren sowie<br />
diverse Gesellschaftskosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />
geltend machen. Erfahrungen über die Handhabung des<br />
Fonds erlasses seitens der Finanzverwaltung liegen derzeit noch<br />
nicht vor.<br />
Für die steuerlichen Ergebnisse bis einschließlich 2013 wurde unterstellt,<br />
dass sich steuerpfl ichtige Einnahmen der Fondsgesellschaft<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds und<br />
Werbungskosten ausgleichen, so dass in diesem Zeitraum in der<br />
Summe keine steuerpfl ichtigen Ergebnisse anfallen. Ab 2014 werden<br />
anfänglich geringe, im Zeitablauf steigende positive steuerliche<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen<br />
prognostiziert (vgl. Seite 72 f.), die auf die Anleger gemäß<br />
§ 20 des Gesellschaftsvertrages verteilt werden.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2014 werden allen Anlegern,<br />
die sich im Rahmen der gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts, sofern steuerlich möglich, gleichmäßig zugerechnet.<br />
Während der Platzierungsphase können sich u.U. auch<br />
größere Verschiebungen der steuerpfl ichtigen Ergebnisse ergeben.<br />
Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus<br />
Steuerstundungsmodellen gemäß § 15 b EStG<br />
Gemäß § 15 b EStG können negative steuerliche Ergebnisse aus<br />
einem Steuerstundungsmodell nicht mit anderen Einkünften aus
geglichen werden. Negative steuerliche Ergebnisse, die 10 % des<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio übersteigen, können nur<br />
mit positiven steuerlichen Ergebnissen desselben Steuerstundungsmodells<br />
in den Folgejahren ausgeglichen werden.<br />
Ein Steuerstundungsmodell liegt dann vor, wenn aufgrund einer<br />
modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form von negativen<br />
steuerlichen Ergebnissen erzielt werden. Dies ist dann der Fall,<br />
wenn ein Anbieter mittels eines vorgefertigten Konzeptes Anlegern<br />
die Möglichkeit bietet, zumindest in der Anfangsphase der Fondsgesellschaft<br />
prognostizierte negative steuerliche Ergebnisse mit anderen<br />
Einkünften verrechnen zu können.<br />
Da die vorstehende Grenze von 10 % gemäß der erstellten Prognoserechnung<br />
nicht überschritten wird, ist § 15 b EStG nicht anzuwenden.<br />
Verlustausgleichsbegrenzung / Entnahmebesteuerung<br />
gemäß § 15 a EStG<br />
Gemäß § 15 a EStG i.V.m. § 21 EStG können Anleger einer vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaft negative steuerliche Ergebnisse<br />
aus Vermietung und Verpachtung nur in Höhe der vom<br />
Anleger geleisteten Einlage mit anderen positiven Einkünften ausgleichen<br />
(Verlustausgleichsvolumen). Das Verlustausgleichsvolumen<br />
wird durch Ausschüttungen (Entnahmen) und negative steuerliche<br />
Ergebnisse reduziert, durch Einlagen und positive steuerliche<br />
Ergebnisse der Fondsgesellschaft dagegen erhöht. In einzelnen Veranlagungszeiträumen<br />
nicht mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähige<br />
Verluste können nach derzeitiger Steuerrechtslage<br />
unbegrenzt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus der<br />
Beteiligung verrechnet werden.<br />
Gemäß § 15 a (3) EStG kann es zu einer fi ktiven Gewinnbesteuerung<br />
dann kommen, wenn das Kapitalkonto durch Ausschüttungen<br />
negativ wird oder diese ein negatives Kapitalkonto weiter erhöhen<br />
und eine Haftung aus der Art und Weise des Geschäftsbetriebes als<br />
unwahrscheinlich zu beurteilen ist.<br />
In der erstellten Prognoserechnung kommt es zu keinem negativen<br />
Kapitalkonto und damit zu keiner Verschiebung des steuerpfl ichtigen<br />
Ergebnisses. Die prognostizierten Ausschüttungen sind vom<br />
Anleger nicht als fi ktiver Gewinn i.S. der Regelung von § 15 a EStG<br />
zu versteuern.<br />
Verlustrücktrag/-vortrag gemäß § 10 d EStG<br />
Negative steuerliche Ergebnisse z.B. aus der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der<br />
Einkünfte des laufenden Jahres nicht ausgeglichen werden können,<br />
können frei wählbar (bis max. 511.500 EUR bei Einzelveranlagung<br />
bzw. 1.023.000 EUR bei Zusammenveranlagung) auf das vorangegangene<br />
Kalenderjahr zurückgetragen werden. Dieser negative<br />
Betrag wird vorrangig vor den Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />
Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen vom Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte abgezogen.<br />
Negative steuerliche Ergebnisse, die weder ausgeglichen<br />
werden können, noch zurückgetragen<br />
werden, sind in den Folgejahren bis zur Höhe<br />
von jährlich 1.000.000 EUR (bei Einzelveranlagung)<br />
bzw. 2.000.000 EUR (bei Zusammenveranlagung)<br />
vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen.<br />
Soweit der Gesamtbetrag der Einkünfte<br />
in einem Jahr 1.000.000 EUR / 2.000.000 EUR<br />
übersteigt, kann dieser maximal in Höhe von<br />
60 % mit den vorgetragenen steuerlichen Verlusten<br />
verrechnet werden.<br />
Gemäß der erstellten Prognoserechnung entstehen<br />
lediglich im Jahr 2033 negative steuerliche<br />
Ergebnisse.<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien<br />
oder dem Verkauf von Beteiligungen<br />
an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
sind nach der derzeitigen Steuerrechtslage<br />
gemäß §§ 22 Nr. 2 und 23 (1) Nr. 1 EStG<br />
nach einem Zeitraum von zehn Jahren steuerfrei.<br />
Erfolgt der Verkauf der Beteiligungen an der<br />
Fondsgesellschaft und / oder den Dachfonds, der<br />
Verkauf einer der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an einem Zielfonds oder der<br />
Verkauf der Fondsimmobilien durch einen Zielfonds<br />
jedoch innerhalb der Spekulationsfrist von<br />
zehn Jahren ab Erwerb der jeweiligen Beteiligung<br />
bzw. ab Beitritt des Anlegers oder liegt ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel vor (vgl. Seite 94),<br />
unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
der individuellen Besteuerung des Anlegers. Für<br />
den Beginn der Frist von zehn Jahren ist der jeweils<br />
späteste Zeitpunkt maßgeblich. Ein anteiliger<br />
Veräußerungsgewinn kann auch dann entstehen,<br />
wenn die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
innerhalb von zehn Jahren nach dem letzten<br />
Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
durch einen der Dachfonds veräußert wird. Ein<br />
vollständig steuerfreier Verkauf der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft wäre daher nach den<br />
aktuellen Planungen erst im Jahr 2024 möglich.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass während der<br />
Fondslaufzeit die Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne<br />
entfallen wird. Auch in diesem<br />
Fall unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
der individuellen Besteuerung des Anlegers.<br />
Diese Änderung hätte in Abhängigkeit von<br />
der individuellen steuerlichen Situation, der<br />
Methode zur Ermittlung des Veräußerungsge-<br />
Steuerliches Konzept<br />
93
94<br />
winns sowie der Höhe des anzuwendenden<br />
Steuersatzes u.U. erhebliche Auswirkungen auf<br />
den Kapitalrückfl uss, auf die Steuerzahlungen<br />
und auf die prognostizierte Rendite nach Steuern.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel, der zur<br />
Versteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne<br />
führen würde, liegt nach dem BMF-Schreiben<br />
vom 26.03.2004 IV A6 - S 2240 - 46/04<br />
dann vor, wenn durch den Verkauf einer Beteiligung<br />
des Anlegers an der Fondsgesellschaft,<br />
durch den Verkauf einer Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
an einem Dachfonds, durch den<br />
Verkauf einer Beteiligung der Dachfonds an einem<br />
Zielfonds oder durch den Verkauf von Immobilien<br />
durch einen Zielfonds innerhalb von<br />
fünf Jahren und in Sonderfällen innerhalb von<br />
zehn Jahren seit Anschaffung grundsätzlich<br />
mehr als drei Objekte veräußert werden.<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt nicht, die erworbenen<br />
Beteiligungen an den Dachfonds innerhalb<br />
von zehn Jahren zu veräußeren. Dasselbe<br />
gilt für die Beteiligungen der Dachfonds an<br />
den Zielfonds. Auch die Zielfonds, an denen die<br />
Dachfonds eine Beteiligung erworben haben,<br />
beabsichtigen grundsätzlich nicht, ihren Grundbesitz<br />
innerhalb von zehn Jahren zu veräußern.<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel durch die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann damit<br />
in der Regel nur dann begründet werden, wenn<br />
der Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren<br />
nach Erwerb einer Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
an den Dachfonds bzw. nach Beteiligung<br />
der Dachfonds an einem Zielfonds und / oder<br />
weitere Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />
oder Direktimmobilien veräußert. Dasselbe<br />
gilt, wenn ein Zielfonds, an dem einer der<br />
Dachfonds eine Beteiligung erworben hat, eine<br />
oder mehrere Immobilien innerhalb von fünf<br />
bzw. zehn Jahren nach Erwerb der Beteiligung<br />
der Fondsgesellschaft an den jeweiligen Dachfonds<br />
oder der Beteiligung des Dachfonds an<br />
den Zielfonds veräußert.<br />
Die Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Anleger, die Veräußerung<br />
einer von der Fondsgesellschaft erworbenen Beteiligung<br />
an einem der Dachfonds und die Veräußerung<br />
einer von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligung an einem der Zielfonds ist einer an-<br />
teiligen Immobilienveräußerung gleichzustellen. Für die „Drei-Objekt-Grenze“<br />
kommt es auf die Zahl der im Gesellschaftsvermögen<br />
befi ndlichen Immobilien an.<br />
Die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den<br />
Anleger, einer Veräußerung einer von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />
Beteiligung an einem der Dachfonds, der Veräußerung einer<br />
von den Dachfonds erworbenen Beteiligung an einem der Zielfonds<br />
oder bei der Veräußerung von Grundbesitz durch einen der<br />
Zielfonds, an dem einer der Dachfonds eine Beteiligung erworben<br />
hat, vorliegt, ist nur dann vorzunehmen, wenn der Gesellschafter<br />
an der Fondsgesellschaft mit mindestens 10 % beteiligt ist oder der<br />
Verkehrswert des Gesellschaftsanteils oder der Anteil an der bzw.<br />
den veräußerten Immobilien bei einer Beteiligung von weniger als<br />
10 % mehr als 250.000 EUR beträgt.<br />
Aus Vorsichtsgründen und aus Gründen der Steuerpfl icht auf Veräußerungsgewinne<br />
innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren<br />
sollte ein Verkauf der Fondsbeteiligung seitens des Anlegers<br />
als auch ein Verkauf der erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />
seitens der Fondsgesellschaft zumindest innerhalb der ersten<br />
zehn Jahre vermieden werden. Bei einem fi nanziellen Engpass<br />
sollte der Anleger unbedingt einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />
Einkommensteuersatz<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der individuellen<br />
Steuerbelastung jedes Anlegers. Entscheidend für die<br />
steuerliche Belastung ist der Grenzsteuersatz. Dieser beträgt ab<br />
einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR (Grundtabelle<br />
2012) bzw. 105.764 EUR (Splittingtabelle 2012) derzeit<br />
maximal 42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen, das<br />
250.730 EUR (Grundtabelle 2012) bzw. 501.460 EUR (Splittingtabelle<br />
2012) übersteigt, erhöht sich der Grenzsteuersatz um weitere<br />
3 % auf derzeit maximal 45 % (sogenannte „Reichensteuer“).<br />
Die Auswirkungen verschiedener Steuersätze auf die prognostizierte<br />
Rendite nach Steuern sind in den Abbildungen auf Seite<br />
86 ff. dargestellt.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.<br />
Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich aktuell 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer, maximal 28 %. Steuerpfl<br />
ichtige mit geringeren Steuersätzen haben die Möglichkeit,<br />
die Besteuerung mit einem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz<br />
zu beantragen (sogenannte Günstigerprüfung).<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Seit dem 01.01.1998 ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von aktuell<br />
5,5 % auf die Einkommensteuer zu entrichten. Die Laufzeit des<br />
Solidaritätszuschlages ist nicht befristet. Bei der Renditeberechnung<br />
wurde unterstellt, dass der Zuschlag in Höhe von 5,5 % in<br />
den Jahren 2012 bis 2021 anfällt.
Erbschaft- und Schenkungsteuersätze<br />
Wert des Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />
steuerpfl ichtigen Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag)<br />
Erwerbs Ehegatten (500.000 EUR) Eltern, Großeltern (soweit nicht eingetragene Lebenspartner<br />
Kinder, Stiefkinder (400.000 EUR) Steuerklasse I), Geschwister, (500.000 EUR<br />
Enkelkinder (200.000 EUR) Kinder von Geschwistern, alle anderen (20.000 EUR)<br />
Eltern, Großeltern – Todeserwerb Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />
(100.000 EUR) Schwiegerkinder, geschiedene<br />
Ehegatten (20.000 EUR)<br />
bis 75.000 EUR 7 % 15 % 30 %<br />
bis 300.000 EUR 11 % 20 % 30 %<br />
bis 600.000 EUR 15 % 25 % 30 %<br />
bis 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %<br />
bis 13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %<br />
bis 26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %<br />
über 26.000.000 EUR 30 % 43 % 50 %<br />
Sollte der Zuschlag in Höhe von 5,5 % über das Jahr 2021 hinaus<br />
erhoben werden, erhöht sich die Gesamtsteuerlast des Anlegers<br />
entsprechend. Die Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite<br />
nach Steuern sind gering.<br />
Gewerbesteuer<br />
Gewerbesteuer fällt weder auf die Erträge noch auf das Vermögen<br />
an, solange kein gewerblicher Grundstückshandel bei der Fondsgesellschaft,<br />
bei einem der Dachfonds, bei einem der Zielfonds, an<br />
dem einer der Dachfonds eine Beteiligung erworben hat, oder<br />
beim Anleger angenommen werden kann und die Tätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft sowie der Dachfonds sich auf die Verwaltung ihrer<br />
Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
und der Liquiditätsreserve beschränken.<br />
Vermögensteuer<br />
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die Bewertung<br />
des Grundbesitzes mit dem Einheitswert gegen den<br />
Gleichheitsgrundsatz und ist daher verfassungswidrig. Seit dem<br />
Jahr 1997 wird daher die private Vermögensteuer nicht mehr erhoben.<br />
Die „Wiedereinführung“ der Vermögensteuer wird in regelmäßigen<br />
Abständen politisch diskutiert.<br />
�<br />
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer<br />
Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig vom<br />
Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der Höhe<br />
des vererbten Vermögens und von der Ausnutzung<br />
bestehender Freibeträge.<br />
Sowohl direkt an der Fondsgesellschaft als auch<br />
über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligte Anleger sind am Vermögen der Fondsgesellschaft,<br />
am Vermögen der Dachfonds sowie<br />
am Vermögen der von den Dachfonds erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote beteiligt.<br />
Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalles für Grundvermögen eine Bedarfsbewertung<br />
durchgeführt. Bebaute Grundstücke<br />
sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen.<br />
Der gemeine Wert von gewerblichen Immobilien<br />
setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert<br />
zusammen.<br />
Der Bodenwert entspricht dem Wert des unbebauten<br />
Grundstücks und wird durch Multiplikation<br />
der Grundstücksfl äche mit dem Bodenrichtwert<br />
ermittelt.<br />
Für die Berechnung des Gebäudeertragswertes<br />
ist die am Bewertungsstichtag für den Zeitraum<br />
von 12 Monaten vertraglich vereinbarte Miete<br />
(Rohertrag) um die nachhaltig entstehenden Be-<br />
Steuerliches Konzept<br />
95
96<br />
wirtschaftungskosten z.B. für die Verwaltung,<br />
den Betrieb, Instandhaltungen, Mietausfallwagnis<br />
zu reduzieren. Bei Gewerbeimmobilien sind<br />
die Bewirtschaftungskosten in der Regel von der<br />
Restnutzungsdauer abhängig und sind mit pauschaliert<br />
18 % bis 23 % der Jahresmiete anzusetzen.<br />
Der so ermittelte Reinertrag ist um eine<br />
angemessene Bodenwertverzinsung (bei Gewerbeimmobilien<br />
6,5 %) zu vermindern und<br />
ergibt den Gebäudereinertrag. Der Gebäudereinertrag<br />
multipliziert mit einem u.a. von der<br />
Gebäudenutzungsdauer abhängigen Vervielfältiger<br />
ergibt den Gebäudeertragswert.<br />
Bankguthaben und Verbindlichkeiten werden<br />
mit dem Nominalwert berücksichtigt.<br />
Bei Schenkungen sowohl von direkt als auch<br />
von über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligungen<br />
gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsgrundsätze<br />
und Steuersätze wie bei Erbschaften.<br />
Grundlage für die Schenkung ist die<br />
tatsächliche Bereicherung des Beschenkten.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beschränkt<br />
sich auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen<br />
an den Dachfonds (Holding-Gesellschaft).<br />
Die Fondsgesellschaft ist daher gemäß<br />
des Urteils des EuGH vom 27.09.2001 nicht<br />
Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und damit<br />
nicht vorsteuerabzugsberechtigt.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Der Erwerb von Beteiligungen an den Dachfonds<br />
durch die Fondsgesellschaft, die Aufnahme<br />
einer Vielzahl von Gesellschaftern im Wege<br />
der Kapitalerhöhung sowie die Veräußerung eines<br />
Anteils an der Fondsgesellschaft unterliegen<br />
voraussichtlich nicht der Grunderwerbsteuer.<br />
Da die Fondsgesellschaft keinen Grundbesitz<br />
erwerben, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />
an den Dachfonds beteiligen wird, sind<br />
§§ 1, 2 oder 3 GrEStG nicht anzuwenden.<br />
Verfahrensrecht<br />
Einheitliche und gesonderte Feststellung<br />
Die Betriebsfi nanzämter der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds stellen die auf die Dachfonds entfallenden<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />
im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten Verfahrens<br />
fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden amtsintern<br />
mit verbindlicher Wirkung den Betriebsfi nanzämtern der Dachfonds<br />
mitgeteilt.<br />
Nach Abgabe der Steuererklärung der Dachfonds stellt das Betriebsfi<br />
nanzamt der Dachfonds die auf die Fondsgesellschaft entfallenden<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus<br />
Kapitalvermögen im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten<br />
Verfahrens fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden amtsintern<br />
mit verbindlicher Wirkung dem Betriebsfi nanzamt der<br />
Fondsgesellschaft mitgeteilt. Schließlich stellt das Betriebsfi nanzamt<br />
der Fondsgesellschaft nach Abgabe der Steuererklärung der<br />
Fondsgesellschaft die jeweiligen, auf den Anleger entfallenden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen in<br />
einem von der persönlichen Veranlagung getrennten Verfahren einheitlich<br />
und gesondert für alle Anleger fest (§ 180 (1) AO). Diese<br />
Feststellungen werden amtsintern mit verbindlicher Wirkung den<br />
zuständigen Wohnsitzfi nanzämtern der Anleger mitgeteilt und von<br />
Amts wegen bei der Einkommensteuerveranlagung des einzelnen<br />
Anlegers berücksichtigt. Hierzu bedarf es keiner besonderen Erklärung<br />
durch den Anleger. Damit ist eine steuerliche Gleichbehandlung<br />
sichergestellt.<br />
Die persönliche Steuererklärung der Anleger kann unabhängig von<br />
der Mitteilung über die Höhe der steuerlichen Werte aus der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft abgegeben werden. Die Erklärung<br />
zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft wird von der Fondsgesellschaft erstellt und<br />
dem Betriebsfi nanzamt der Fondsgesellschaft eingereicht.<br />
Etwaige Sonderwerbungskosten (persönlich getragene Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung) wie z.B. Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />
Zinsen aus einer persönlichen Anteilsfi<br />
nanzierung können nur von der Fondsgesellschaft steuerlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
Daher fragt die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH jeweils zu Beginn eines<br />
Kalenderjahres die Sonderwerbungskosten des vorangegangenen<br />
Jahres ab. Diese sind ihr belegmäßig nachzuweisen, damit sie im<br />
Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der<br />
Fondsgesellschaft berücksichtigt werden können. Ist die Sonderwerbungskostenmeldung<br />
eines Anlegers unvollständig, fehlt der<br />
belegmäßige Nachweis oder geht sie verspätet bei der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
GmbH ein, kann sie nicht in die Steuererklärung der Fondsgesellschaft<br />
aufgenommen werden und fehlt auch in der amtsinternen<br />
Mitteilung des Betriebsfi nanzamtes der Fondsgesellschaft an<br />
das Wohnsitzfi nanzamt der Anleger. Damit bleiben diese Sonder
Verfahrensablauf steuerliche Abwicklung<br />
Von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagte Dachfonds<br />
3<br />
1<br />
Zielfonds<br />
1<br />
Betriebsfi nanzamt<br />
der Zielfonds<br />
1<br />
2 2<br />
Zielfonds<br />
2<br />
Zielfonds<br />
3<br />
1 Abgabe der Steuererklärung des Zielfonds<br />
Betriebsfi<br />
nanzamt<br />
der von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten<br />
Dachfonds<br />
2 Prüfung der Unterlagen, Erlass des Steuerbescheides<br />
3 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />
4 Amtsinterne, verbindliche und automatische Mitteilung<br />
5 Abgabe der Steuererklärung der <strong>asuco</strong>-Dachfonds<br />
6 Prüfung der Unterlagen Erlass des Steuerbescheides<br />
7 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />
8 Amtsinterne, verbindliche Mitteilung und automatische<br />
Mitteilung<br />
1<br />
werbungskosten auch bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
des Anlegers unberücksichtigt.<br />
Es ist daher im Interesse jedes Anlegers, Änderungen der Anschrift,<br />
des Wohnsitzfi nanzamtes oder der Steuernummer unverzüglich der<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH mitzuteilen und auf eine vollständige Sonderwerbungskostenmeldung<br />
mit den entsprechenden Belegen zu<br />
achten, so dass Verzögerungen bei der Berücksichtigung der steuerlichen<br />
Ergebnisse und unnötiger organisatorischer Mehraufwand<br />
vermieden werden.<br />
Die Finanzverwaltung entscheidet im Rahmen einer steuerlichen<br />
Außenprüfung über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse.<br />
Detaillierte Ausführungen und ergänzende Hinweise enthält ein<br />
von der Fondsgesellschaft beauftragtes Gutachten.<br />
2<br />
6<br />
5<br />
4<br />
7<br />
8<br />
Betriebsfi<br />
nanzamt<br />
der Fondsgesellschaft<br />
14<br />
Wohnsitz<br />
fi nanzamt<br />
Gesellschafter /<br />
Anleger<br />
11<br />
12<br />
15<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
9<br />
10<br />
Gesellschafter /Anleger<br />
9 Abfrage der Sonderwerbungskosten<br />
10 Meldung der Sonderwerbungskosten<br />
11 Abgabe der Steuererklärung der<br />
Fondsgesellschaft<br />
12 Prüfung der Unterlagen, Erlass des Steuerbescheides<br />
13 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />
14 Amtsinterne, verbindliche und automatische Mitteilung<br />
15 Erlass / Änderung des Steuerbescheides des Anlegers<br />
13<br />
�<br />
Steuerliches Konzept<br />
97
98<br />
Rechtliches Konzept<br />
Fondsgesellschaft<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen<br />
geschlossenen Fonds, der als vermögensverwaltende<br />
Kommanditgesellschaft konzipiert<br />
ist. Die Fondsgesellschaft hat sich in Erfüllung<br />
ihres Gesellschaftszweckes an dem Kommanditkapital<br />
des <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH<br />
& Co. KG (sogenannter „Dachfonds“) zum<br />
29.02.2012 mit einem Betrag in Höhe von<br />
33,43 Mio. EUR beteiligt. Diese Beteiligung<br />
kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert<br />
werden. Außerdem wird sich die Fondsgesellschaft<br />
in Abhängigkeit von dem platzierten<br />
Zeichnungskapital an weiteren von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />
beteiligen. Die Beteiligung erfolgt ohne<br />
Zahlung eines Agios sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />
Vertriebsprovisionen. Diese Dachfonds investieren ihr Gesellschaftsvermögen<br />
unter Beachtung von Investitionskriterien überwiegend<br />
in eine Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 19.10.2011 von der <strong>asuco</strong> Komplementär<br />
GmbH (Komplementär), der <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH (geschäftsführender Kommanditist) und der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
GmbH (Treuhandkommanditist) mit einem Kommanditkapital in<br />
Höhe von insgesamt 10.000 EUR (voll eingezahlt) und einer<br />
Hafteinlage von insgesamt 100 EUR gegründet und ist seit dem<br />
21.10.2011 unter HRA 97912 beim Amtsgericht München eingetragen.<br />
Der Sitz der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter<br />
ist Oberhaching. Bis zum Datum der Prospektaufstellung<br />
haben sich keine Veränderungen ergeben.
Die Anleger beteiligen sich wahlweise als beschränkt haftende Gesellschafter<br />
(Direktkommanditisten) oder mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft, der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG.<br />
Nach Vollplatzierung des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft<br />
stellen sich die Beteiligungsverhältnisse wie nachfolgend<br />
dar:<br />
Persönlich haftender Gesellschafter ist die <strong>asuco</strong> Komplementär<br />
GmbH, Oberhaching, ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital,<br />
eine Gesellschaft, die bei allen von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Fonds als Komplementär eingesetzt wird. Die Satzung<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters weicht mit Ausnahme<br />
der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten für die Geschäftsanteile<br />
nicht von den gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung ab. Geschäftsführender Kom-<br />
manditist ist die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH, Oberhaching, mit einer Einlage von<br />
5.000 EUR (voll eingezahlt). Weiterer Kommanditist<br />
ist die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />
mit einer Einlage von 5.000 EUR (voll<br />
eingezahlt).<br />
Die Fondsgesellschaft wird das Kommanditkapital<br />
durch Aufnahme von treuhänderisch beteiligten<br />
Anlegern und Direktkommanditisten von<br />
aktuell 10.000 EUR (voll eingezahlt) auf insgesamt<br />
bis zu 50.010.000 EUR erhöhen.<br />
Die bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen<br />
Gesellschafter sind abweichend von<br />
den neu beitretenden Anlegern nicht zur Zahlung<br />
eines Agios auf ihren Kapitalanteil ver-<br />
Rechtliches Konzept<br />
99
100<br />
pfl ichtet und erhalten die nachfolgend dargestellten<br />
Vergütungen. Alle Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft haben die auf den Seiten 15<br />
und 99 ff. dargestellten Rechte und Haftsummen<br />
(Hauptmerkmale der Anteile). Darüber hinaus<br />
stimmen die Hauptmerkmale der Anteile<br />
der bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen<br />
Gesellschafter mit denen der zukünftig<br />
beitretenden Anleger überein.<br />
Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH erhält<br />
eine im Gesellschaftsvertrag geregelte jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 1 % der Einnahmen der<br />
Fondsgesellschaft sowie einmalig 126.376 EUR<br />
zuzüglich Umsatzsteuer für die Projektaufbereitung.<br />
Gemäß der Prognoserechnung (mittleres<br />
Szenario, jährliche Wertsteigerung der von der<br />
Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in<br />
Höhe von ca. 1,85 % bezogen auf die Anschaffungskosten)<br />
beträgt die Gesamtvergütung bis<br />
einschließlich des Jahres 2033 insgesamt ca.<br />
1.487 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH erhält – auch<br />
in Verlustjahren – einen im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelten Vorabgewinn in Höhe von jährlich<br />
0,25 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />
Einnahmen der Fondsgesellschaft. Gemäß<br />
der Prognoserechnung (mittleres Szenario) beträgt<br />
die Gesamtvergütung bis einschließlich<br />
des Jahres 2033 insgesamt ca. 340 TEUR zuzüglich<br />
u.U. anfallender Umsatzsteuer.<br />
Die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH erhält für die in Folge<br />
der Kapitalerhöhung zu erbringenden Leistungen<br />
eine im Gesellschaftsvertrag geregelte<br />
Einmalvergütung von insgesamt 15.000 EUR<br />
zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2013<br />
erhält sie zusätzlich eine pauschale Vergütung<br />
von 10.000 EUR p.a. sowie ab 2012 eine zusätzliche<br />
jährliche laufende Vergütung in Höhe<br />
von 0,3 % des Kommanditkapitals, das zum<br />
31.12. eines Geschäftsjahres verwaltet wird, jeweils<br />
zuzüglich Umsatzsteuer. Sämtliche Vergütungen<br />
werden ab 2014 jeweils an die Infl ationsrate<br />
angepasst. Gemäß der Prognoserechnung<br />
(mittleres Szenario) beträgt die Gesamtvergütung<br />
bis einschließlich des Jahres 2033 insgesamt<br />
ca. 4.484 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
üben dieselben Funktionen auch bei den<br />
Dachfonds aus, an denen sich die Fondsgesell-<br />
schaft beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist erhält bei den Dachfonds eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 2 % der Einnahmen der Dachfonds sowie eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung, deren Höhe von dem während der Beteiligungsdauer<br />
von den Dachfonds aus den jeweiligen Zielfonds<br />
erwirtschafteten durchschnittlichen Ertrag abhängig ist. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung beträgt 15 % des durchschnittlichen Ertrags,<br />
der 7 % p.a. überschreitet und reduziert sich um 15 % des<br />
durchschnittlichen Ertrags, der 4,5 % p.a. unterschreitet. Der Komplementär<br />
erhält für die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />
inkl. fremder Erwerbsnebenkosten sowie jährliche<br />
Vergütungen in Höhe von 0,5 % der Einnahmen der Dachfonds.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält neben einer Einmalvergütung<br />
von 20.000 EUR und einer pauschalen Vergütung von 5.000 EUR<br />
p.a., eine jährliche Staffelgebühr in Höhe von jeweils 150 EUR je<br />
Kapitalanteil für die ersten hundert Kapitalanteile sowie jeweils<br />
100 EUR je Kapitalanteil für alle weiteren Kapitalanteile. Die Vergütungen<br />
sind jeweils mit der Infl ationsrate indexiert.<br />
Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge<br />
stehen den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />
innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
nicht zu.<br />
Im Gegensatz zu dem aus dem HGB ersichtlichen Leitbild einer<br />
Kommanditgesellschaft als personalistisch geprägte Gesellschaft<br />
mit nur wenigen Gesellschaftern ist die Fondsgesellschaft als Publikumsgesellschaft<br />
darauf ausgerichtet, eine Vielzahl von Gesellschaftern<br />
aufzunehmen, die außer einer kapitalmäßigen Beteiligung<br />
keinen weiteren gemeinsamen Zweck verfolgen. Die gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen weichen daher teilweise von den<br />
gesetzlichen Regelungen ab, soweit diese nicht zwingend zu beachten<br />
sind. Es ergeben sich die folgenden Abweichungen:<br />
� Der Gesellschaftsvertrag sieht auch für Nicht-Gesellschafter<br />
(treuhänderisch beteiligte Anleger) die ab Seite 103 ff. beschriebenen<br />
Rechte und Pfl ichten wie für Direktkommanditisten vor.<br />
� Die Haftung der <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH ist trotz der Komplementärstellung<br />
auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />
� Beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind bestimmte Modalitäten<br />
zu beachten (vgl. §§ 4, 5 und 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(vgl. § 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die Gesellschafterkonten werden auf verschiedenen Kapitalkonten<br />
geführt (vgl. § 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Nicht nur der Komplementär, sondern auch der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist zur Geschäftsführung befugt (vgl. § 10<br />
des Gesellschaftsvertrages).
Beteiligungsstruktur nach Vollplatzierung<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
<strong>asuco</strong><br />
Komplementär<br />
GmbH<br />
Komplementär<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(0 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(0 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(0 %)<br />
Hans-Georg Acker 39,5 % | Dietmar Schloz 39,5 % | Leitende Mitarbeiter 21,0 %<br />
Anleger<br />
Treugeber<br />
<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />
GmbH & Co. KG<br />
(Dachfonds)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Treuhandvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
<strong>asuco</strong><br />
Treuhand GmbH<br />
Treuhandkommanditist<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. ca. 100 %)<br />
Gesellschaftsvertrag (100 %)<br />
Treuhandvertrag<br />
Vermögende Anleger<br />
Institutionelle Investoren,<br />
z.B. von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagte<br />
Publikumsfonds<br />
Anleger<br />
Direktkommanditisten<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. ca. 100 %)<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
<strong>asuco</strong><br />
Vertriebs GmbH<br />
Anbieter<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Leistungsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag (max. 33,43 %) Gesellschaftsvertrag (max. 25,96 %)<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 2<br />
Einzelobjekt<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 3<br />
Einzelobjekt<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(mind. 0,01 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
<strong>asuco</strong><br />
Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH<br />
Prospektherausgeber<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(mind. 0,05 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(mind. 0,05 %)<br />
Weitere von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe<br />
gemanagte Dachfonds<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligungen an<br />
weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1<br />
Objekt 2<br />
Vereinfachte Darstellung �<br />
Rechtliches Konzept<br />
101
102<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter und<br />
der Treuhandkommanditist sind vom Verbot<br />
des Insichgeschäfts befreit (vgl. § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
und § 2 des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages).<br />
� Die Gesellschafter haben die auf Seite 104<br />
bzw. in § 11 des Gesellschaftsvertrages beschriebenen<br />
Kontrollrechte.<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen<br />
Auskünfte zu persönlichen Daten von<br />
Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />
zu entnehmen sind, in dem erforderlichen<br />
Umfang nur den Unternehmen der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />
Finanzamt, den Kreditgebern der Fondsgesellschaft,<br />
dem Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpfl ichteten Prüfern,<br />
Anwälten und Beratern erteilen (vgl. § 11<br />
des Gesellschaftsvertrages und § 15 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
� Möglichkeit zur Bestellung eines Beirates<br />
(vgl. § 14 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter benötigen<br />
für bestimmte Rechtsgeschäfte die<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
(vgl. Seite 104 f. bzw. §§ 13 und 16 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
� Bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />
die auch im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren möglich sind, sind bestimmte<br />
Modalitäten zu beachten (vgl. Seite<br />
104 f. und §§ 15 und 17 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Bei Abstimmungen gelten verschiedene<br />
Mehrheitserfordernisse und teilweise Zustimmungserfordernisse<br />
(vgl. § 17 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Bei der Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses<br />
sind bestimmte Modalitäten zu beachten<br />
(vgl. §§ 16 und 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Angefallene Sonderwerbungskosten müssen<br />
von den Gesellschaftern bis zu einem bestimmten<br />
Datum mitgeteilt und belegmäßig<br />
nachgewiesen werden (vgl. § 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2013 werden durch<br />
Vorabzurechnung so verteilt, dass die Gesellschafter unabhängig<br />
von ihrem Beitritt am Ergebnis der Gesellschaft in der Summe<br />
in gleichem Verhältnis begünstigt oder belastet sind (vgl.<br />
§ 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die Gesellschafter sind nicht berechtigt, jederzeit Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) zu tätigen, sondern erhalten Ausschüttungen<br />
zugewiesen (vgl. § 21 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
erhalten unabhängig vom Gewinn der Fondsgesellschaft<br />
Sondervergütungen für ihre Tätigkeiten und sind nicht<br />
zur Leistung eines Agios verpfl ichtet (vgl. §§ 7, 22 und 23 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
� Für die Übertragung der Gesellschaftsanteile infolge Kauf,<br />
Schenkung, im Erbfall oder in Folge einer sonstigen Vereinbarung<br />
sind die auf Seite 105 bzw. in den §§ 24 und 25 des Gesellschaftsvertrages<br />
beschriebenen Regelungen einzuhalten.<br />
� Die Gesellschafter haben die auf Seite 105 bzw. in § 26 des<br />
Gesellschaftsvertrages beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten.<br />
� Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ohne Gesellschafterbeschluss sogar gegen ihren Willen von<br />
den geschäftsführenden Gesellschaftern aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (vgl. §§ 27 und 28 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Das Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich u.a. nach<br />
dem Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters<br />
aus der Fondsgesellschaft (vgl. § 30 des Gesellschaftsvertrages).<br />
� Die Übermittlung von Informationen an einen Gesellschafter<br />
kann nach dessen Zustimmung auch auf elektronischem Weg<br />
erfolgen (vgl. § 33 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Grundlage der Beteiligung sind der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, die auf<br />
Seite 112 ff. abgedruckt und feste Bestandteile des Beteiligungsangebotes<br />
sind.<br />
Gesellschaftszweck<br />
Zweck der Fondsgesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />
und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien<br />
eingehen. Die Fondsgesellschaft ist zu allen
Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />
erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />
fördern. Sie hat zur Erreichung des Gesellschaftszwecks eine Beteiligung<br />
an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG erworben<br />
und wird sich an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds beteiligen und diese Beteiligungen<br />
zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgeben. Die Fondsgesellschaft<br />
kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder<br />
zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte<br />
vornehmen lassen.<br />
Zum 29.02.2012 ist die Fondsgesellschaft an dem Kommanditkapital<br />
der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG mit einer<br />
Beteiligung in Höhe von 33,43 Mio. EUR beteiligt. Diese Beteiligung<br />
kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden<br />
(wichtigster Tätigkeitsbereich).<br />
Geschäftsführung<br />
Die Berechtigung und Verpfl ichtung zur Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft obliegt dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, wobei der Komplementär und der geschäftsführende<br />
Kommanditist zur Geschäftsführung jeweils einzeln<br />
berechtigt und verpfl ichtet sind. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum<br />
üblichen Betrieb der Fondsgesellschaft gehören. Darunter fallen<br />
z.B. auch die Ausübung der Stimmrechte der Fondsgesellschaft bei<br />
den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds sowie das Recht<br />
zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft, sofern<br />
dies zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen notwendig<br />
ist. Darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung<br />
des Investitionsplanes, die Veräußerung der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds innerhalb von zehn Jahren nach<br />
deren Erwerb sowie die Veräußerung von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres bedürfen der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Die Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält vom Komplementär<br />
eine widerrufl iche Generalvollmacht zur Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Herr Hans-Georg Acker und Herr Dietmar Schloz sind Geschäftsführer<br />
des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
und somit Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten. Die Geschäftsanschrift lautet: Pestalozzistraße<br />
33, 82041 Deisenhofen.<br />
Darüber hinaus sind Herr Acker und Herr Schloz Geschäftsführer<br />
des Treuhandkommanditisten sowohl der Fondsgesellschaft als<br />
auch der Dachfonds sowie des Anbieters der Vermögensanlage,<br />
der mit dem Vertrieb des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt ist.<br />
Rechtsstellung der Anleger<br />
Die Anleger können sich mittelbar über den<br />
Treuhandkommanditisten, die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
GmbH, oder unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die<br />
Beteiligung wird mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten,<br />
unabhängig vom Zugang der Annahmeerklärung,<br />
begründet.<br />
Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern erwirbt<br />
und verwaltet der Treuhandkommanditist die<br />
Beteiligung im eigenen Namen aber für Rechnung<br />
des Anlegers. Der Treuhänder wird als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eingetragen.<br />
Er hält die treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />
getrennt von seinem Vermögen und<br />
führt ein Treugeberregister, in das alle Treugeber<br />
mit ihrer jeweiligen Beteiligung eingetragen<br />
werden.<br />
Im Innenverhältnis werden die treuhänderisch<br />
beteiligten Anleger wie Direktkommanditisten<br />
behandelt. Der Treuhandkommanditist überträgt<br />
gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
sämtliche Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich<br />
zulässig ist – aus der Kommanditbeteiligung<br />
an den Anleger. Dieser kann z.B. an der<br />
Gesellschafterversammlung teilnehmen, sein<br />
Stimmrecht persönlich ausüben bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />
Weisungen erteilen und<br />
jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil, mit<br />
Ausnahme der Kosten für die Handelsregistervollmacht<br />
– seine Eintragung als Kommanditist<br />
in das Handelsregister verlangen. Dem treuhänderisch<br />
beteiligten Anleger wird somit das<br />
wirtschaftliche Eigentum an den Beteiligungen<br />
an den Dachfonds und mittelbar an den von<br />
den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds vermittelt.<br />
Einzelheiten ergeben sich aus dem vorgeschlagenen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der in<br />
diesem Verkaufsprospekt abgedruckt ist (vgl.<br />
auch Anmerkungen auf Seite 106 f.).<br />
Wählt der Anleger die Beteiligung als Direktkommanditist,<br />
so muss er dem Treuhänder eine<br />
unwiderrufl iche und notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
übergeben. Die Kosten<br />
dieser Vollmacht, die ca. 150 EUR betragen, sowie<br />
die Kosten des Treuhandkommanditisten für<br />
die Überwachung des Eingangs der Handelsre-<br />
Rechtliches Konzept<br />
103
104<br />
gistervollmacht im Zusammenhang mit der von<br />
ihm gewünschten Eintragung in das Handelsregister<br />
in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich<br />
Umsatzsteuer trägt der Anleger. Die Kosten für<br />
die erstmalige Eintragung ins Handelsregister<br />
trägt die Fondsgesellschaft. Folgeeintragungen,<br />
die vom Anleger verursacht werden (z.B. Adressänderungen,<br />
Erbfall), sind von diesem zu<br />
übernehmen. Die Eintragung mehrerer Personen<br />
für eine Beteiligung in das Handelsregister<br />
wie z.B. Ehegatten ist nicht möglich.<br />
Der Beitritt des Direktkommanditisten wird<br />
durch den hierzu beauftragten Treuhänder besorgt,<br />
der auch die Fondsbeteiligung im Namen<br />
und im Interesse des Kommanditisten verwaltet.<br />
Kontrollrechte<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sieht für den Anleger ein umfangreiches Auskunftsrecht<br />
vor. So hat er z.B. das Recht, die Unterlagen<br />
der Fondsgesellschaft auf seine Kosten<br />
durch einen Angehörigen der steuerberatenden<br />
oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu<br />
lassen.<br />
Beirat<br />
Von den Anlegern kann als Interessenvertretung<br />
ein Beirat gewählt werden. Die Wahl hat in jedem<br />
Fall zu erfolgen, bevor die Fondsgesellschaft<br />
aufgelöst wird oder mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres<br />
veräußert werden sollen. Aufgabe des Beirats ist<br />
die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />
der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />
den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
Weisungen zu erteilen. Er kann jedoch von<br />
der Geschäftsführung Berichterstattung über<br />
einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />
verlangen und eines seiner Mitglieder oder einen<br />
sachverständigen Dritten auf Kosten der<br />
Fondsgesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher<br />
der Fondsgesellschaft einzusehen und Bericht<br />
zu erstatten. Die Wahl des Beirats fi ndet<br />
auf der Gesellschafterversammlung für jeweils<br />
drei Jahre statt. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung<br />
und wählt aus seiner Mitte einen<br />
Vorsitzenden.<br />
Jahresabschluss<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten sechs<br />
Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie die Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen und bei<br />
einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss von einem Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu<br />
lassen. Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die<br />
Einnahmen- / Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />
allen Anlegern mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
zuzusenden.<br />
Gesellschafterversammlung /<br />
Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
Die Anleger nehmen ihre Rechte unmittelbar als Kommanditist<br />
oder als mittelbar beteiligter Treugeber in den Gesellschafterversammlungen<br />
wahr. Die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
fi ndet jährlich innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf<br />
des Geschäftsjahres statt, erstmals bis zum 30.11.2014 für die Jahre<br />
2012 und 2013. Hierzu sind die Anleger mindestens vier Wochen<br />
vorher einzuladen. Der Einladung sind die Tagesordnung, der<br />
Stimmzettel, ein ausführlicher Geschäftsbericht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter sowie der Bericht des Beirats und des Treuhandkommanditisten,<br />
der auch die wirtschaftliche Situation der<br />
großen Beteiligungen der Dachfonds an Zielfonds umfasst, beizufügen.<br />
Mit dem Stimmzettel kann der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />
Abstimmungsanweisungen erteilen oder einen Dritten<br />
zur Vertretung bevollmächtigen. Auf je 1.000 EUR Zeichnungsbetrag<br />
entfällt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung beschließt<br />
u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung<br />
des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die Aufl ösung der Fondsgesellschaft sowie über weitere<br />
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung des Investitionsplans<br />
oder Veräußerung der Beteiligungen an den Dachfonds<br />
innerhalb von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die<br />
Veräußerung von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />
eines Jahres. Damit fallen alle wesentlichen Entscheidungen<br />
in die Zuständigkeit der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Anstelle der Durchführung einer Gesellschafterversammlung kann<br />
auch eine schriftliche Abstimmung erfolgen, wenn diesem Verfahren<br />
nicht innerhalb von zwei Wochen mit mindestens 20 % der Stimmen<br />
der Gesellschafter widersprochen wird und mindestens 20 %<br />
der Stimmen aller Gesellschafter an der Abstimmung teilnehmen.<br />
Erteilt der Direktkommanditist bzw. Treugeber bei Beschlussfassungen<br />
keine Abstimmungsanweisung und ist er weder selbst noch<br />
durch Dritte bei der Beschlussfassung vertreten, wird der Komplementär,<br />
die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, bevollmächtigt, das<br />
Stimmrecht auszuüben. Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH wird sich<br />
der Ausübung der Gesellschafterrechte enthalten, soweit dies nicht
im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der Kommanditisten<br />
geboten ist. Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH ist im Falle, dass sie<br />
das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet ihr Abstimmverhalten vorab<br />
bekannt zu geben.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht schützende Stimmrechtsregeln für<br />
den Fall vor, dass 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder<br />
weniger Gesellschafter verteilt sind und diese die Empfehlung der<br />
geschäftsführenden Gesellschafter ablehnen. In diesem Fall tritt<br />
anstelle der bei wichtigen Beschlüssen notwendigen qualifi zierten<br />
Mehrheit von 75 %, eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />
Stimmen. Damit soll erreicht werden, dass die Geschäftspolitik im<br />
Interesse der Fondsgesellschaft nicht von wenigen Gesellschaftern<br />
mit Sperrminorität behindert werden kann.<br />
Über die in der Gesellschafterversammlung oder dem schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift<br />
anzufertigen und den Gesellschaftern zu übersenden. Beanstandungen<br />
der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter zu erklären. Die Unwirksamkeit<br />
eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat nach Absendung der Niederschrift durch<br />
eine gegen die Fondsgesellschaft zu richtende Klage geltend gemacht<br />
werden.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Gesellschafterversammlung entscheidet auf Basis eines vom<br />
Komplementär in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
dem Treuhandkommanditisten und dem Beirat unterbreiteten<br />
Vorschlags über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen zum 30.06. des jeweils folgenden<br />
Geschäftsjahres, erstmals zum 30.06.2013 für das Jahr<br />
2012 mittels Überweisung auf das vom Anleger genannte Konto.<br />
Dauer der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann<br />
erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2025, nicht<br />
jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses, gekündigt<br />
werden.<br />
Ein kündigender Gesellschafter scheidet gegen Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
aus. Für das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist der Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich. Scheidet<br />
ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, da ihm das Gesellschaftsverhältnis<br />
aus wichtigem Grund gekündigt wurde, er aus<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschlossen wurde oder über sein Vermö-<br />
gen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />
oder ein entsprechendes Verfahren nach<br />
ausländischem Recht eröffnet wurde, die Eröffnung<br />
eines solchen Verfahrens mangels Masse<br />
abgelehnt oder sein Kapitalanteil von einem<br />
Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten<br />
aufgehoben wurden, dann reduziert sich das<br />
Auseinandersetzungsguthaben auf 80 % des<br />
Verkehrswertes des Kapitalanteils.<br />
Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter<br />
aus, die Beteiligungen in Höhe von weniger als<br />
1 % des Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft<br />
halten, wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
nach billigem Ermessen verbindlich festgestellt.<br />
In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von einem Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />
Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat nicht<br />
die Aufl ösung der Fondsgesellschaft zur Folge.<br />
Übertragung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann seinen<br />
Gesellschaftsanteil mit Wirkung zum 01.01.,<br />
0.00 Uhr des folgenden Jahres im Wege der Abtretung<br />
infolge eines Verkaufs, Schenkung oder<br />
einer sonstigen Vereinbarung übertragen, sofern<br />
der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die<br />
Rechte und Pfl ichten aus dem Gesellschafts-<br />
sowie Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt<br />
und der Komplementär der Übertragung zustimmt.<br />
Im Todesfall geht die Beteiligung eines Gesellschafters<br />
oder Treugebers auf die Erben über.<br />
Die Erben und Vermächtnisnehmer haben einen<br />
Erbschein oder einen sonst zum Beleg der<br />
Rechtsänderung hinreichenden Nachweis sowie<br />
bei Direktkommanditisten die erforderlichen<br />
Handelsregistervollmachten gemäß den<br />
Anforderungen des § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
vorzulegen.<br />
Rechtliches Konzept<br />
105
106<br />
Die Haftung des Anlegers<br />
Die Haftung des Kommanditisten gegenüber<br />
Dritten ist in den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt.<br />
Sie ist auf das im Handelsregister eingetragene<br />
Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Gemäß<br />
§ 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Hafteinlage<br />
selbst im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
auf 1 % des Zeichnungsbetrages (Pfl ichteinlage)<br />
beschränkt.<br />
Soweit der Kommanditist seine gesamte Pfl ichteinlage<br />
geleistet hat, ist seine persönliche Haftung<br />
erloschen. Dies gilt auch für den Zeitraum<br />
zwischen Beitritt und Eintragung ins Handelsregister,<br />
da alle Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
auf die beschränkte Haftung der Anleger<br />
hingewiesen wurden (Ausnahme: gesetzlich begründete<br />
Ansprüche).<br />
Die Haftung lebt erst wieder auf, sofern die Einlage<br />
z.B. durch Ausschüttungen liquider Mittel,<br />
die keinem handelsrechtlichen Gewinn der<br />
Fondsgesellschaft entsprechen, an den Anleger<br />
zurückgezahlt wird und damit sein handelsrechtliches<br />
Kapitalkonto unter die Hafteinlage<br />
gemindert wird (§ 172 HGB – vgl. Ausführungen<br />
unter Risiken auf den Seiten 26 f., 77).<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />
Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />
das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />
von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
führen danach nicht zu einem Aufl eben<br />
der Haftung.<br />
Beim Direktkommanditisten ist wie beim treuhänderisch<br />
beteiligten Anleger die Haftung in<br />
dem Zeitraum zwischen Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
und Eintragung ins Handelsregister auf<br />
die Hafteinlage beschränkt, da er bis zu seiner<br />
Eintragung zunächst nur als treuhänderisch beteiligter<br />
Gesellschafter aufgenommen wird. Damit<br />
haftet in dieser Phase nur der Treuhandkommanditist.<br />
Allerdings muss der treuhänderisch<br />
beteiligte Anleger (Treugeber) den Treuhandkommanditisten<br />
von der Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />
Die Beteiligung über den Treuhandkommanditisten<br />
ändert folglich im Ergebnis hinsichtlich Sicherheit<br />
für den Anleger, Haftung oder steuerlicher<br />
Behandlung nichts gegenüber einer Direktbeteiligung.<br />
Sie stellt insbesondere eine Kosten-<br />
ersparnis und Arbeitserleichterung für die Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft dar, da bei einer Direktbeteiligung jeder einzelne<br />
Anleger ins Handelsregister eingetragen werden muss.<br />
Nach Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft und Aufl ösung der<br />
Fondsgesellschaft verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />
spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung in das<br />
Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche erst nach der Eintragung<br />
der Aufl ösung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />
Neben einer möglicherweise eintretenden Haftungsaufl ebung hat<br />
der Anleger keine weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen<br />
zu erbringen.<br />
Nachschusspfl icht<br />
Eine Nachschusspfl icht kann grundsätzlich nicht gegen den Willen<br />
eines Gesellschafters oder Treugebers beschlossen werden.<br />
Treuhandkommanditist<br />
Dem Treuhandkommanditisten, der <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (Sitz:<br />
Oberhaching), obliegen auf Basis des mit jedem Anleger geschlossenen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 126 ff.) die<br />
folgenden Pfl ichten / Aufgaben:<br />
� Er begründet und verwaltet im Auftrag des treuhänderisch beteiligten<br />
Anlegers (Treugeber) eine Kommanditbeteiligung in<br />
Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />
nach Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen<br />
für Rechnung des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung.<br />
Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaften und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
Der Treuhandkommanditist muss das verwaltete<br />
Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen<br />
verwalten.<br />
� Der Treuhandkommanditist übernimmt die Verwaltung der Beteiligung<br />
und wird hierzu im Interesse der Treugeber die erforderlichen<br />
Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />
die Information des Treugebers über wesentliche<br />
Angelegenheiten der Fondsgesellschaft, die Führung des<br />
Schriftverkehrs, die Einladung zu Gesellschafterversammlungen,<br />
organisatorische Un terstützung und Durchführung von<br />
Übertragungen von Beteiligungen, die Geltendmachung von<br />
Sonderwerbungskosten im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />
Feststellung und die Auszahlung von Ausschüttungen,<br />
soweit diese nicht von der Fondsgesellschaft direkt an die<br />
Treugeber erfolgen.
� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung ihrer<br />
Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />
Treugebern wahr.<br />
� Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />
mit den persönlichen wie den beteiligungsbezogenen Daten<br />
und übermittelt dem Treugeber einen Registerauszug.<br />
� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />
und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />
nur der Fondsgesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />
den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />
(hier: SachsenFonds Treuhand GmbH), den Unternehmen<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />
den Kreditgebern der Fondsgesellschaft, dem Beirat oder den<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />
und Beratern der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />
mitteilen.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />
dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />
Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />
Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />
Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben an<br />
den Treugeber abzutreten, sein Stimmrecht auf den Treugeber<br />
zu übertragen bzw. nur nach dessen Weisung auszuüben. Darüber<br />
hinaus muss er alle wesentlichen Unterlagen, die ihm als<br />
Gesellschafter zugehen, an den Treugeber weiterleiten.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />
es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />
fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />
vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />
und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />
und die Ertragsfähigkeit der von der Fondsgesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />
Anspruch auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren<br />
ab seiner Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />
gegenüber dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend<br />
zu machen.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />
eine Vergütung, die auf Seite 100 beschrieben ist.<br />
Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />
Rechte:<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt<br />
vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag berechtigt,<br />
wenn der Treugeber seiner Verpfl<br />
ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung<br />
nicht fristgerecht nachkommt. Der Treuhandkommanditist<br />
kann hierfür eine Schadenspauschale<br />
mindestens in Höhe des vereinbarten<br />
Agios geltend machen. Stattdessen<br />
kann der Treuhandkommanditist auch den<br />
Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen,<br />
der sich aufgrund der geleisteten Zahlung<br />
zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf<br />
die im Gesellschaftsvertrag geregelte Vergütung.<br />
Sondertätigkeiten können dem Treugeber<br />
zusätzlich berechnet werden.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht<br />
darauf, dass der Treugeber ihn von der Inanspruchnahme<br />
durch die Fondsgesellschaft<br />
oder durch Dritte freistellt.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
aus wichtigem Grund berechtigt. In einem<br />
solchen Fall sind die Treugeber verpfl<br />
ichtet, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />
zu halten.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />
unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom<br />
Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
gekündigt werden. Darüber hinaus endet er<br />
u.a. auch mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
aus der Fondsgesellschaft, mit Beendigung<br />
der Fondsgesellschaft oder der Beendigung<br />
der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />
Mit der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />
verbundene Kosten<br />
� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis<br />
(Zeichnungsbetrag) 5 % Agio zu bezahlen.<br />
� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate<br />
zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschafts-<br />
Rechtliches Konzept<br />
107
108<br />
vertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />
in Höhe von bis zu 1 % p.M. bzw. den<br />
Ersatz eines weitergehenden Schadens zu<br />
verlangen oder den Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
auszuschließen. Bei Ausschluss aus<br />
der Fondsgesellschaft trägt dieser die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden<br />
Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />
in Höhe des Agios.<br />
� Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist<br />
entstehen zusätzliche Kosten für die Handelsregistervollmacht,<br />
die ca. 150 EUR betragen<br />
sowie Gebühren für die Überwachung<br />
des Eingangs der Handelsregistervollmacht<br />
durch den Treuhänder in Höhe von<br />
pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />
werden aufgrund zusätzlichen<br />
Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />
in Höhe von 50 EUR je Mahnung<br />
berechnet.<br />
� Sonderwerbungskosten, die verspätet oder<br />
unvollständig gemeldet werden, werden wegen<br />
des anfallenden organisatorischen<br />
Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />
Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />
zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet.<br />
� Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung<br />
wegen unterlassener Mitteilung<br />
einer geänderten Bankverbindung<br />
hat der Anleger eine Bearbeitungspauschale<br />
von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
� Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />
Berechtigten auf Auslandskonten werden<br />
unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />
� Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen<br />
Verfügungen und im Erbfall eine Gebühr für<br />
die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />
geführten Register in Höhe von<br />
1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />
200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich<br />
Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
� Weiterhin können auch während der Laufzeit<br />
der Fondsgesellschaft zusätzliche Kosten<br />
bei den Anlegern entstehen. Dazu zählen<br />
Kosten der Teilnahme an Gesellschafterver-<br />
sammlungen, Kosten bei vorzeitigem Ausscheiden z.B. beim<br />
Verkauf der Beteiligung über den Zweitmarkt, der Erstattungsanspruch<br />
des Treuhandkommanditisten für Sondertätigkeiten,<br />
Kosten der Einsichtnahme in die Bücher der Fondsgesellschaft,<br />
Kosten für Telefon, Internet, Porto, Überweisungen sowie die<br />
von den Anlegern ggf. zu tragenden Kosten für ihre eigene<br />
Steuer-, Rechts- und sonstige Beratung im Zusammenhang mit<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft.<br />
Sofern die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben ist, sind diese<br />
nicht bezifferbar, hängen vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft<br />
und / oder von der individuellen Situation des Anlegers<br />
bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages ab.<br />
Darüber hinaus entstehen für den Anleger für den Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung der Beteiligung keine weiteren Kosten.
Darstellung<br />
der wesentlichen Verträge<br />
Die Fondsgesellschaft hat neben den im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Verträgen folgende Verträge abgeschlossen, bzw. es bestehen<br />
folgende Vertragsangebote:<br />
Projektaufbereitungsvertrag<br />
Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH hat im Rahmen dieses Vertrages<br />
u.a. folgende Leistungen zu erbringen:<br />
Erstellung der rechtlichen und steuerlichen Konzeption sowie des<br />
Investitions- und Finanzierungsplanes.<br />
Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH mit der Platzierung<br />
des Zeichnungskapitals in Höhe von maximal<br />
50.000.000 EUR beauftragt. Diese ist berechtigt im Namen und<br />
auf Rechnung der Fondsgesellschaft Vertriebspartner und Untervermittler<br />
einzuschalten und den Vertriebs partnern die von der Fondsgesellschaft<br />
erhaltene Vermittlungsprovision ganz oder teilweise<br />
weiterzugeben.<br />
Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung<br />
Die laufende Steuerberatung und die Jahresabschlussprüfung wird<br />
eine renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
übernehmen.<br />
Die Vergütungen für die einzelnen Verträge<br />
sind im Investitionsplan (§§ 8, 22, 23 des Gesellschaftsvertrages<br />
auf Seite 112 ff.), in der<br />
Prognoserechnung auf Seite 72 f. und in den<br />
Erläuterungen zur Prognoserechnung auf Seite<br />
74 ff. dargestellt.<br />
Darstellung der wesentlichen Verträge<br />
109
110<br />
Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />
Funktion<br />
Firmierung<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Rechtsform<br />
Handelsregister<br />
Gegenstand des<br />
Unternehmens<br />
Kapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsanschrift<br />
der Geschäftsführer<br />
Anbieter<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
<strong>asuco</strong><br />
Vertriebs GmbH<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 180027<br />
am 25.06.2009<br />
Vertrieb von<br />
geschlossenen<br />
Fonds; Beratung für<br />
Fondsinitiatoren im<br />
Bereich Konzeption,<br />
Verwaltung und Vertrieb<br />
geschlossener Fonds sowie<br />
bei der Anlegerbetreuung;<br />
Erstellung von Schulungsund<br />
Marketingkonzepten<br />
sowie An- und Verkauf<br />
von Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds<br />
25.000 EUR,<br />
voll eingezahlt<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Geschäftsführender Kommanditist<br />
Prospektherausgeber<br />
<strong>asuco</strong><br />
Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 180028<br />
am 25.06.2009<br />
Übernahme der Geschäftsführung<br />
bei geschlossenen Fonds sowie<br />
Besorgung der mit dem<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
verbundenen Geschäfte von<br />
geschlossenen Fonds<br />
25.000 EUR,<br />
voll eingezahlt<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Komplementär 1<br />
<strong>asuco</strong><br />
Komplementär GmbH<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 179914<br />
am 18.06.2009<br />
Übernahme persönliche<br />
Haftung bei geschlossenen<br />
Fonds in Form einer<br />
Kommanditgesellschaft;<br />
Übernahme<br />
Geschäftsführung bei<br />
geschlossenen Fonds;<br />
Konzeption von<br />
geschlossenen Fonds<br />
25.000 EUR,<br />
voll eingezahlt<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen
Treuhandkommanditist<br />
Treuhänder<br />
Zahlstelle<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 181762<br />
am 12.10.2009<br />
Übernahme der Funktion als<br />
Treuhandkommanditist bei<br />
Beteiligungsangeboten;<br />
Besorgung sämtlicher im<br />
Treuhandvertrag mit<br />
unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligten Anlegern<br />
vereinbarten Tätigkeiten in<br />
eigenem Namen auf<br />
Rechnung der Anleger<br />
(Treugeber) sowie Halten von<br />
Beteiligungen in eigenem<br />
Namen<br />
25.000 EUR,<br />
voll eingezahlt<br />
<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Fondsgesellschaft<br />
Emittent<br />
<strong>asuco</strong> 3<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Kommanditgesellschaft (es gilt das<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland)<br />
Amtsgericht München<br />
HRA 97912<br />
am 21.10.2011<br />
Langfristiger Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung von Beteiligungen an<br />
von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Immobilien-<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> (Dachfonds), die<br />
Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds und sonstigen<br />
Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />
Beachtung von Investitionskriterien<br />
eingehen.<br />
Kommanditkapital nach<br />
Vollplatzierung 50.010.000 EUR<br />
(aktuell 10.000 EUR, voll eingezahlt)<br />
1. <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 1 ,<br />
Oberhaching, Komplementär,<br />
ohne Einlage<br />
2. <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />
Oberhaching, geschäftsführender<br />
Kommanditist,<br />
Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />
3. <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH,<br />
Oberhaching,<br />
Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />
Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />
4. Direktkommanditisten<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />
Oberhaching (Komplementär)<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />
Oberhaching (geschäftsführender<br />
Kommanditist)<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Dachfonds<br />
<strong>asuco</strong> 1<br />
<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Kommanditgesellschaft (es gilt das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland)<br />
Amtsgericht München<br />
HRA 94610<br />
am 04.11.2009<br />
Langfristiger Erwerb, Verwaltung<br />
und Veräußerung von Beteiligungen<br />
an geschlossenen Immobilienfonds,<br />
REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />
(Zielfonds) unter Beachtung von<br />
Investitionskriterien<br />
Kommanditkapital (Stand: 29.02.2012)<br />
100.010.000 EUR,<br />
davon eingezahlt 65.949.500 EUR<br />
1. <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 1 ,<br />
Oberhaching, Komplementär,<br />
ohne Einlage<br />
2. <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />
Oberhaching, geschäftsführender<br />
Kommanditist,<br />
Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />
3. <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />
Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />
Einlage 97.515.000 EUR,<br />
davon eingezahlt 63.554.500 EUR,<br />
davon <strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH<br />
& Co. KG, Oberhaching,<br />
Einlage 27.570.000 EUR,<br />
davon eingezahlt 27.570.000 EUR,<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co.<br />
KG, Oberhaching, Einlage<br />
33.370.000 EUR, davon eingezahlt 0 EUR<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />
Oberhaching (Komplementär)<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />
Oberhaching (geschäftsführender<br />
Kommanditist)<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
1 Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbeschränkt.<br />
Da der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist, haftet diese nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />
111
112<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />
die Firma <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
(1) Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Beteiligungen an von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />
Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie hat zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszwecks eine Beteiligung an der<br />
<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG in Höhe von<br />
33,43 Mio. EUR erworben und wird sich an weiteren von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds beteiligen<br />
und diese Beteiligungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder<br />
aufgeben. Die Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />
GmbH & Co. KG kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR<br />
reduziert werden. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />
Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst<br />
vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
II. Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist,<br />
Rechtsstellung der Treugeber<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) ist:<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, Oberhaching.<br />
Der Komplementär ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />
(2) Kommanditisten sind:<br />
a) <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH, Oberhaching, mit einem<br />
Kapitalanteil von 5.000 EUR (geschäftsführender<br />
Kommanditist).<br />
b) <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching – nachfolgend<br />
„Treuhandkommanditist” genannt – mit einem Kapitalanteil<br />
von 5.000 EUR zuzüglich eines Kapitalanteils wie er<br />
sich aus der Kapitalerhöhung gemäß § 4 (1) ergibt.<br />
c) Vom Treuhandkommanditisten in die Gesellschaft aufgenommene<br />
Dritte als weitere Kommanditisten mit den benannten<br />
Kapitalanteilen.<br />
(3) Die neu beitretenden Kommanditisten werden ihre Kapitalanteile<br />
nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />
§ 4 Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist<br />
(1) Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der im Investitionsplan<br />
gemäß § 8 (2) vorgesehenen Investitionen auf insgesamt<br />
bis zu 50.010.000 EUR erhöht werden. Der Treuhandkommanditist<br />
ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB<br />
befreit und berechtigt sowie bevollmächtigt, seinen Kapitalanteil<br />
– auch in Teilbeträgen – zu erhöhen, bzw. weitere Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen, bis die zur Durchführung<br />
des Investitionsplans maximal festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />
endgültig erreicht ist, spätestens jedoch bis zum<br />
30.06.2014. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt,<br />
die Zeichnungsfrist um bis zu 12 Monate bis zum 30.06.2015<br />
zu verlängern.<br />
(2) Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden zusammen<br />
das Festkapital der Gesellschaft.<br />
(3) Die für jeden Kommanditisten in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme (Hafteinlage) wird auf 1 % seiner Pfl ichteinlage<br />
(Kapitalanteil) festgesetzt.<br />
(4) Die Stückelung der Kapitalanteile beläuft sich stets auf volle<br />
1.000 EUR. Teilbeträge hiervon können nicht gebildet werden.<br />
Der Kapitalanteil eines Kommanditisten sollte mindestens<br />
5.000 EUR betragen. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt,<br />
Kapitalanteile mit geringeren Beträgen anzunehmen.<br />
(5) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen.<br />
§ 5 Rechtsstellung der Treugeber<br />
(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />
mit seinem Beitritt an der geplanten Kapitalerhöhung zwar<br />
im eigenen Namen, jedoch als Treuhandkommanditist für fremde<br />
Rechnung teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die Treugeber<br />
halten wird. Dieses Treuhandverhältnis ist in dem beigefügten<br />
Vorschlag eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt,<br />
den der Treuhandkommanditist mit jedem Gesellschafter<br />
sowie jedem Treugeber abschließt.<br />
(2) Die Gesellschafter haben diesen Entwurf des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Von
den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages darf<br />
ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht zu Lasten der Gesellschaft<br />
abgewichen werden. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis<br />
der Zustimmung des Komplementärs gemäß § 11 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Im Innenverhältnis gelten<br />
die Treugeber als Kommanditisten. Dies gilt insbesondere für die<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />
an einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös<br />
sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte,<br />
insbesondere Stimm- und Entnahme- (Ausschüttungs-)rechte.<br />
Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass<br />
die Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
und kraft der ihnen erteilten Vollmacht das auf ihren Kapitalanteil<br />
entfallende Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />
nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />
Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte<br />
ausüben können.<br />
(3) Übt der Treugeber das Stimmrecht weder selbst noch durch<br />
einen unterbevollmächtigten Dritten aus, wird der Treuhandkommanditist<br />
das Stimmrecht nach Weisung des Treugebers<br />
oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben. Erteilen der<br />
Treugeber, der Kommanditist oder der unterbevollmächtigte<br />
Dritte keine Weisung, wird der Komplementär bevollmächtigt,<br />
das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung des<br />
Stimmrechtes enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />
Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />
§ 13 a) bis f) sowie § 16 j) und m) gelten. Der Komplementär<br />
ist im Falle, dass er das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmverhalten<br />
im Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />
gemäß § 15 (4) vorab bekannt zu geben. Der Treuhandkommanditist<br />
und der Komplementär sind vom Verbot des<br />
Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen,<br />
die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />
(4) Jeder Treugeber, der als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen werden will, hat dem Treuhandkommanditisten eine<br />
unwiderrufl iche, über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte<br />
und nach deutschem Recht anerkannte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen, die den Treuhandkommanditisten zu allen<br />
Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein<br />
Kommanditist mitzuwirken verpfl ichtet ist. Eine entsprechende<br />
Verpfl ichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger an einem Kommanditanteil.<br />
Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung<br />
des Gesellschafters verbundenen Kosten trägt der Treugeber<br />
(Ausnahme: die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im<br />
Rahmen der gemäß § 4 geplanten Kapitalerhöhung). Der Treugeber<br />
trägt auch die Kosten des Treuhandkommanditisten für die<br />
Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht im<br />
Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Eintragung in das<br />
Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
Im Falle nicht rechtzeitiger Vollmachtsvorlage werden<br />
aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />
in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet. Vorstehende Kosten<br />
können mit Ansprüchen des Gesellschafters z.B. auf Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) verrechnet werden.<br />
(5) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
und vor Beitritt in die Gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />
(GWG) aufgeführten Angaben zu machen und seine Identifi zierung<br />
nach dem Geldwäschegesetz – sofern dies nicht bereits im<br />
Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht gemäß (4)<br />
erfolgt ist – entweder durch Übersendung eines von einem durch<br />
das Geldwäschegesetz Berechtigten bestätigten Identifi kationsnachweises<br />
oder durch Postidentverfahren nachzuweisen. (4)<br />
Sätze 3 und 5 gelten entsprechend. (5) gilt entsprechend für den<br />
wirtschaftlich Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />
abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede<br />
Änderung der im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />
hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich<br />
Berechtigte seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
erneut nachzuweisen.<br />
III. Gesellschafterkonten, Erbringung der Kommanditeinlagen,<br />
Investitions- und Finanzierungsplan, Ausschluss der<br />
Nachschusspfl icht<br />
§ 6 Gesellschafterkonten<br />
(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />
a) Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird auf dem Kapitalkonto<br />
I geführt. Kapitalkonto I ist unveränderlich.<br />
b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II<br />
gebucht.<br />
c) Ausschüttungen und sonstige Entnahmen sowie sonstige<br />
Einlagen werden auf dem Kapitalkonto III verbucht.<br />
d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV<br />
gebucht.<br />
Die auf den Kapitalkonten I bis IV verbuchten Beträge stellen<br />
Eigenkapital dar, das an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt.<br />
(2) Kapitalkonto I ist grundsätzlich maßgebend für die Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) gemäß § 21, für die steuerliche Ergebnisverteilung,<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen gemäß<br />
§ 20 sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
gemäß §§ 30 und 31. Für die Berechnung der Höhe der möglichen<br />
Entnahme ist der jeweilige unterjährig vorhandene Einzahlungsstand<br />
auf den vom Gesellschafter zu erbringenden fälligen<br />
Kapitalanteil maßgebend.<br />
(3) Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
(4) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen<br />
der Gesellschaft und den Gesellschaftern wie z.B. fällige<br />
Einzahlungsverpfl ichtungen auf den Kapitalanteil und das Agio<br />
wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
113
114<br />
im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs-<br />
und Verbindlichkeitscharakter.<br />
§ 7 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
(1) Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) beitretenden<br />
Kommanditisten sind unverzüglich nach Annahme der<br />
Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten zur Barleistung<br />
des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage) zuzüglich 5 % Agio gemäß<br />
den Bedingungen der Angebotserklärung (Beitrittserklärung),<br />
durch Einzahlung auf das dort angegebene Sonderkonto des<br />
Treuhandkommanditisten verpfl ichtet.<br />
Für die gemäß § 3 (2) a) und b) 1. Halbsatz i.V.m. § 4 (1) beitretenden<br />
Kommanditisten entfällt die Pfl icht zur Leistung eines<br />
Agios. Die Einzahlung ist jeweils mit Entstehen des Gesellschaftsanteils<br />
fällig und durch Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft<br />
zu erbringen.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist tritt mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />
bzw. der jeweiligen Kapitalerhöhung seine gegenwärtigen<br />
und künftigen Ansprüche wegen des jeweils zu erbringenden<br />
Kapitalanteils aus dem Treuhand- und Auskunftsvertrag einschließlich<br />
etwaiger Verzugsschadensansprüche gegen die jeweiligen<br />
Treugeber an die Gesellschaft ab. Eine weitergehende<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten für die Erbringung seines<br />
Kapitalanteils ist ausgeschlossen.<br />
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />
ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum – ohne dass es einer vorherigen<br />
Mahnung bedarf – Verzugszinsen bis zu 1 % p.M. zu verlangen.<br />
Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes<br />
bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />
einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
(4) Wird die Einzahlungsverpfl ichtung trotz Mahnung nicht oder<br />
nicht in voller Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erbracht,<br />
sind die geschäftsführenden Gesellschafter im Namen<br />
der Gesellschaft ermächtigt, von dem Beitrittsvertrag mit dem<br />
säumigen Gesellschafter zurückzutreten oder ihn durch schriftliche<br />
Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />
Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />
entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />
(5) Der ausscheidende Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens<br />
aber eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />
Macht die Gesellschaft diese Schadenspauschale geltend, bleibt<br />
es dem Gesellschafter vorbehalten, einen geringeren Schaden<br />
nachzuweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Schadensersatzansprüche<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen zu<br />
verrechnen. Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis,<br />
das im Rahmen der Kapitalerhöhung entsteht, nicht teil.<br />
(6) Anstelle des Rücktritts oder Ausschlusses sind die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter im Namen der Gesellschaft ermächtigt,<br />
den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Gesellschafters unter<br />
Beachtung des § 4 (4) auf den Betrag herabzusetzen, der sich<br />
aufgrund der von ihm geleisteten Zahlung zuzüglich 5 % Agio<br />
ergibt.<br />
§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(1) Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />
§ 2 auf der Grundlage des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
erreichen. Reduzierungen der einzelnen Positionen können sich<br />
ergeben, wenn zum Ende der Zeichnungsfrist weniger als das<br />
gemäß § 4 (1) maximal geplante Gesellschaftskapital platziert<br />
werden kann.<br />
(2) Investitionsplan / Mittelverwendung:<br />
Siehe nebenstehende Tabelle<br />
(3) Finanzierungsplan / Mittelherkunft:<br />
Siehe nachfolgende Tabelle<br />
Finanzierungsplan / Mittelherkunft<br />
Gründungskapital 10.000 EUR<br />
Zeichnungskapital 50.000.000 EUR<br />
Gesellschaftskapital 50.010.000 EUR<br />
Agio (5 %) 2.500.000 EUR<br />
Eigenkapital insgesamt 52.510.000 EUR<br />
§ 9 Ausschluss der Nachschusspfl icht<br />
(1) Die Kommanditisten sind über den vereinbarten Kapitalanteil<br />
(bei Gesellschaftern gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) zuzüglich<br />
5 % Agio) hinaus zu keinen Nachschüssen oder sonstigen<br />
Zahlungen verpfl ichtet. Die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen,<br />
insbesondere nach § 171 ff. HGB, bleibt jedoch unberührt.<br />
(2) Der einzelne Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung nicht<br />
verpfl ichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />
IV. Geschäftsführung, Kontrollrechte, Haftung,<br />
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Beirat<br />
§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />
�<br />
(1) Der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist<br />
(im Vertrag „die geschäftsführenden Gesellschafter“ genannt)<br />
sind zur Geschäftsführung der Gesellschaft einzeln berechtigt<br />
und verpfl ichtet.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter sind vom Verbot des Insichgeschäfts<br />
gemäß § 181 BGB befreit.
Investitionsplan und Mittelverwendung (Prognose)<br />
Zahlungsgrund Zahlungsempfänger Betrag in % der in % des<br />
in EUR Anschaffungs- Eigenkapitals<br />
kosten (inkl.<br />
5 % Agio)<br />
1. Anschaffungskosten für von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagte Dachfonds<br />
diverse 45.955.000 87,52<br />
2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2013<br />
(u.a. Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an den Dachfonds,<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter)<br />
- 23.874 100,00 -0,05<br />
3. Eigenkapitalbeschaffung<br />
(inkl. Agio)<br />
diverse 6.125.000 13,34 11,66<br />
4. Projektaufbereitung <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH 126.376 0,28 0,24<br />
5. Komplementär <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 268 0,001 0,001<br />
6. Geschäftsführender Kommanditist <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH 1.072 0,002 0,002<br />
7. Treuhandkommanditist <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH 205.030 0,45 0,39<br />
8. Diverse Kosten<br />
(u.a. Gründungskosten, Gutachten,<br />
nichtabziehbare Umsatzsteuer)<br />
diverse 121.127 0,26 0,23<br />
Gesamtaufwand 52.510.000 114,32 100,00<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören. Diese<br />
umfassen insbesondere:<br />
a) die Durchführung und Abwicklung der nach dem Investitions-<br />
und Finanzierungsplan vorgesehenen Rechtsgeschäfte<br />
einschließlich der Investition und der Reinvestition<br />
des Fondsvermögens,<br />
b) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />
der erworbenen Beteiligungen wie z.B. Ausüben der<br />
Stimmrechte der Gesellschaft, Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen,<br />
Wahrnehmen und Durchsetzen<br />
der Interessen der Gesellschaft,<br />
c) die Änderung des Gesellschaftsvertrages, sofern dies zur<br />
Erfüllung der regulatorischen Anforderungen notwendig<br />
ist,<br />
d) die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit der Betreuung und Information der<br />
Kommanditisten und Treugeber in Abstimmung mit dem<br />
Treuhandkommanditisten,<br />
e) die Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung<br />
und schriftlichen Abstimmungen, Unterrichtung<br />
des Beirates und des Komplementärs sowie Erstellung<br />
des jährlichen Geschäftsberichts der Gesellschaft in Abstimmung<br />
mit dem Komplementär und dem Treuhandkommanditisten,<br />
f) die Führung des Rechnungswesens der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Verbuchung der Geschäftsvorfälle, die Über-<br />
�<br />
wachung und Einziehung der Einzahlungen auf die Kommanditeinlagen,<br />
die Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.<br />
(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter können sich auf eigene<br />
Kosten zur Erfüllung der von ihnen übernommenen Aufgaben<br />
Dritter bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu verauslagen,<br />
sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt<br />
werden können.<br />
(4) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />
(5) Dem geschäftsführenden Kommanditisten wird zur Vertretung<br />
der Gesellschaft von dem Komplementär eine widerrufl iche<br />
Generalvollmacht erteilt, die ihn berechtigt, die Gesellschaft in<br />
allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich oder außergerichtlich<br />
zu vertreten, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />
die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen<br />
werden können oder bei denen das Gesetz eine Vertretung<br />
gestattet. Insbesondere umfasst die Vertretungsbefugnis<br />
a) die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen und den Abschluss<br />
von Verträgen mit Dritten,<br />
b) die Anforderung und Entgegennahme von Geldbeträgen,<br />
c) die Entgegennahme von Zustellungen und rechtsgeschäftlichen<br />
Erklärungen an die Gesellschaft und<br />
d) eine Kontoverfügungsvollmacht.<br />
Der Komplementär kann von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
jederzeit und in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
115
116<br />
Auskünfte verlangen, zur Vertretung der Gesellschaft Richtlinien<br />
erlassen und Weisungen erteilen. Der Komplementär kann bestimmen,<br />
bei welchen Arten von Geschäften die Vertretung der<br />
Gesellschaft seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Hierzu gehört<br />
vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den<br />
Komplementär zwingend die Vertretung der Gesellschaft bei Klageerhebungen<br />
jeglicher Art, ausgenommen die Einleitung des<br />
gerichtlichen Mahnverfahrens, sowie die Vertretung bei Eingehen<br />
von Verpfl ichtungen durch die Gesellschaft, die einen Betrag<br />
von 50.000 EUR übersteigen.<br />
Die Vollmacht ist im Ganzen nicht übertragbar. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist jedoch befugt, für bestimmte Arten<br />
von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu<br />
erteilen.<br />
§ 11 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />
(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166<br />
HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />
durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe bzw. einer entsprechenden Gesellschaft<br />
auf ihre Kosten einsehen zu lassen.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben jährlich den<br />
Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf, über wesentliche<br />
geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />
Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen Beteiligungen der<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> an Zielfonds zu berichten. Die Berichterstattung<br />
hat mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
zu erfolgen.<br />
(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />
persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />
zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang nur<br />
den Unternehmen der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />
Finanzamt, den Kreditgebern der Gesellschaft, dem<br />
Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />
Anwälten und Beratern der Gesellschaft erteilen. Von dieser<br />
Regelung unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />
§ 12 Haftung<br />
(1) Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
haben ihre Pfl ichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen zu erfüllen.<br />
Sie haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; es sei denn,<br />
es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
vor. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten<br />
haften die geschäftsführenden Gesellschafter auch bei einer fahrlässigen<br />
Verursachung, jedoch nur für typischerweise vorhersehbare<br />
Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden.<br />
Für die anderen Gesellschafter gelten vorstehende Haftungsregelungen<br />
entsprechend.<br />
(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />
die von den Gesellschaftern verfolgten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die<br />
Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen wird von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern und dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht übernommen. Sie haften auch nicht dafür, dass der<br />
Beirat sowie die Vertragspartner der Gesellschaft die ihnen obliegenden<br />
Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />
(3) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Derartige Ansprüche<br />
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden gegenüber dem Verpfl ichteten<br />
schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis führt zum<br />
Verlust der Ansprüche.<br />
§ 13 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />
Zu den folgenden Geschäften bedürfen die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die Maßnahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs insbesondere<br />
im Sinne von § 10 (2) hinausgehen oder für die Gesellschaft<br />
von besonderer Bedeutung sind;<br />
b) Änderungen des Investitionsplans; ausgenommen sind Änderungen,<br />
die sich aus § 8 (1) ergeben;<br />
c) Veräußerung von Beteiligungen der Gesellschaft innerhalb<br />
von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />
von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />
eines Jahres. Hiervon ausgenommen ist die Veräußerung<br />
von Beteiligungen, deren Einkunftsart als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
qualifi ziert wurden;<br />
d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen<br />
Verpfl ichtungen; ausgenommen hiervon sind Prozessbürgschaften;<br />
e) Kreditgewährung, ausgenommen die Vereinbarung von<br />
Zahlungszielen und Ratenzahlungen bezüglich rückständiger<br />
Forderungen, die Kreditgewährung an nicht platzierte<br />
sowie platzierte <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften sowie deren<br />
100%ige Tochtergesellschaften, sofern von den <strong>asuco</strong>-<br />
Fondsgesellschaften entsprechende Sicherheiten gestellt<br />
werden, ein entsprechender Kreditrahmen von einer Bank<br />
zur Verfügung steht oder die Kapitalaufnahme im Rahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erfolgt;<br />
f) Bestellung von Prokuristen und Generalbevollmächtigten.<br />
§ 14 Beirat<br />
(1) Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat wählen,<br />
der aus drei Mitgliedern bestehen soll. Die Wahl hat in jedem<br />
Fall zu erfolgen, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird oder mehr<br />
als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres veräußert<br />
werden sollen.<br />
(2) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit bis zu der dritten<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung bestellt, die auf ihre
Wahl folgt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />
während seiner Amtszeit aus, kann auf der nächsten<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung für die restliche Amtszeit<br />
ein Nachfolger gewählt werden.<br />
(3) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats können die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter einen vorläufi gen Beirat bestellen.<br />
(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend<br />
sind. Es können dann solche Beschlüsse gefasst werden,<br />
denen die beiden anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Beirat<br />
gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />
einen Vorsitzenden.<br />
(5) Aufgabe des Beirates ist die Beratung, Unterstützung und<br />
Überwachung der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />
den geschäftsführenden Gesellschaftern Weisungen zu erteilen.<br />
Er kann jedoch von der Geschäftsführung Berichterstattung<br />
über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen und<br />
eines seiner Mitglieder oder einen sachverständigen Dritten auf<br />
Kosten der Gesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher der<br />
Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />
(6) Die Mitglieder des Beirates nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />
teil. Auf Verlangen des Beirates nehmen mindestens<br />
einer der geschäftsführenden Gesellschafter oder ein von<br />
diesen zu benennender Vertreter und der Treuhandkommanditist<br />
an den Beiratssitzungen teil.<br />
(7) Der Beirat ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts. Seine Mitglieder<br />
haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche<br />
der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />
verjähren drei Jahre nach Entstehung. Die Haftung eines Beiratsmitglieds<br />
ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt worden ist.<br />
Der Beirat ist außerhalb der Gesellschaft über seine Tätigkeit zur<br />
Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />
(8) Über die vom Beirat gefassten Beschlüsse sind Niederschriften<br />
anzufertigen, die von dem Beiratsvorsitzenden zu unterzeichnen<br />
sind.<br />
(9) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine<br />
Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen<br />
ist.<br />
(10) Der Komplementär wird bei der Beschlussfassung über die<br />
Bestellung und die Abberufung von Beiratsmitgliedern und bei<br />
jeder sonstigen den Beirat betreffenden Beschlussfassung sein<br />
Stimmrecht gemäß § 5 (3) nicht ausüben.<br />
V. Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse,<br />
Niederschriften<br />
§ 15 Gesellschafterversammlung<br />
(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet jährlich<br />
innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />
statt; die erste Gesellschafterversammlung ist bis zum<br />
30.11.2014 für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 einzuberufen.<br />
Statt der Durchführung einer Gesellschafterversammlung können<br />
die geschäftsführenden Gesellschafter eine schriftliche Abstimmung<br />
durchführen lassen, wenn diesem Verfahren nicht<br />
durch Gesellschafter oder Treugeber, die mindestens 20 % des<br />
Gesellschaftskapitals vertreten, innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Absendung des Einladungsschreibens widersprochen wird.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben im Fall des Widerspruchs<br />
binnen 28 weiteren Tagen eine Gesellschafterversammlung<br />
zu den angekündigten Beschlussgegenständen einzuberufen.<br />
(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen fi nden auf<br />
Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens<br />
20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirates statt.<br />
Erfolgt in einem solchen Fall die Einberufung nicht innerhalb von<br />
14 Tagen, ist der Antragsteller oder der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, die Versammlung wirksam einzuberufen.<br />
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann auch im<br />
Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durchgeführt werden.<br />
In diesem Fall verkürzt sich die Widerspruchsfrist gemäß (1) auf<br />
sieben Tage. Im Falle des Widerspruchs haben die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von 14 Tagen einzuberufen.<br />
(3) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft oder München,<br />
soweit die Gesellschafter nicht etwas anderes beschließen.<br />
(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift der<br />
Gesellschafter durch die geschäftsführenden Gesellschafter unter<br />
Wahrung einer Frist von mindestens vier Wochen. Bei außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen kann die Einberufungsfrist<br />
auf bis zu zehn Tage verkürzt werden. Wird statt der<br />
außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein schriftliches<br />
Abstimmungsverfahren gewählt, kann der Zeitraum für eine gültige<br />
Stimmabgabe ebenfalls auf bis zu zehn Tage verkürzt werden.<br />
Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der Absendung<br />
und der Tag der Versammlung mitgezählt. Bei der Einberufung<br />
ist die Tagesordnung bekannt zu geben.<br />
(5) Ergänzende Anträge und Gegenanträge zur Tagesordnung<br />
können vom Beirat sowie von Gesellschaftern und Treugebern,<br />
die zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />
bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der ordentli-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
117
118<br />
chen Gesellschafterversammlung bzw. im Rahmen einer schriftlichen<br />
Abstimmung gemäß § 17 (8) zwei Wochen vor Ablauf der<br />
Abstimmungsfrist gestellt werden. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
beträgt diese Frist eine Woche. Für die<br />
Fristwahrung kommt es auf den Zugang bei einem der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter an. In diesen Fällen ist die Gesellschafterversammlung<br />
unter Wahrung der Fristen gemäß (4) erneut<br />
einzuberufen. Erneute ergänzende Anträge und erneute Gegenanträge<br />
sind nur wegen neu aufgenommener Tagesordnungspunkte<br />
zulässig.<br />
(6) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der<br />
Komplementär oder der geschäftsführende Kommanditist.<br />
(7) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />
vertreten lassen.<br />
§ 16 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere für folgende<br />
Beschlussfassungen zuständig:<br />
a) Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gemäß § 13;<br />
b) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
c) Festlegung der auf Kapitalkonto III zu verbuchenden Beträge<br />
(Ausschüttungen / Entnahmen);<br />
d) Wahl des Abschlussprüfers;<br />
e) Entlastung des Komplementärs;<br />
f) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
g) Abberufung des geschäftsführenden Kommanditisten aus<br />
wichtigem Grund;<br />
h) Berufung eines neuen Komplementärs bzw. eines neuen<br />
geschäftsführenden Kommanditisten im Fall der Kündigung<br />
gemäß § 28;<br />
i) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats;<br />
j) Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ausnahme: Änderungen<br />
gemäß § 10 (2) c);<br />
k) Ausschluss von Gesellschaftern, vorbehaltlich der Regelungen<br />
in §§ 7 (4), 27 (1) und 28 (1);<br />
l) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten;<br />
m) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />
§ 17 Beschlussfassung<br />
(1) Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />
und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können in<br />
Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />
Abstimmung gefasst werden.<br />
(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und einer der<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />
anwesend oder vertreten sind. Im Wege der schriftlichen<br />
Abstimmung kommt ein Beschluss nur zustande, wenn mindestens<br />
20 % des Gesellschaftskapitals an der Abstimmung teilneh-<br />
men und der schriftlichen Abstimmung nicht mit der Quote des<br />
§ 15 (1) widersprochen wird.<br />
(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen grundsätzlich<br />
der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit<br />
nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />
bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben<br />
gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt<br />
ein Antrag als abgelehnt. Gesellschafter können auch in der<br />
Form an der Abstimmung in einer Gesellschafterversammlung<br />
teilnehmen, dass sie die Stimmzettel, die ihnen mit der Einberufung<br />
der Gesellschafterversammlung zugesandt worden sind,<br />
ausgefüllt und unterzeichnet dem Treuhandkommanditisten bis<br />
zum Beginn der Gesellschafterversammlung zusenden.<br />
(4) Beschlüsse zu § 16 g), h), j) bis m) sowie nach § 16 a) in Verbindung<br />
mit § 13 b) und c) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />
der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter, die nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden kann. Gleiches gilt für Beschlüsse nach<br />
§ 16 c), soweit eine höhere Ausschüttung, als gemäß § 21 (1)<br />
vorgeschlagen, beschlossen werden soll.<br />
Sind 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />
verteilt und lehnen diese die Empfehlungen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ab, tritt anstelle der Mehrheit<br />
von 75 % eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen.<br />
(5) Eine Nachschusspfl icht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden.<br />
(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />
kann entsprechend ihm erteilter Weisungen voneinander abweichende<br />
Stimmen abgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten<br />
und den Komplementär; diese sind berechtigt, das<br />
ihnen zustehende Stimmrecht gespalten auszuüben. Im Übrigen<br />
kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil nur eine einheitliche<br />
Stimme abgeben. Die Gesellschaft kann ihr Stimmrecht in<br />
einer anderen Gesellschaft nur einheitlich ausüben.<br />
(7) Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />
Weise, dass auf je 1.000 EUR Kapitalanteil eine Stimme entfällt.<br />
Bei späteren Aufteilungen bzw. Zusammenlegungen von Kapitalanteilen<br />
sind diese Stimmen den neu entstehenden Kapitalanteilen<br />
im Verhältnis der Aufteilung bzw. Zusammenlegung zuzurechnen.<br />
(8) Bei schriftlichen Abstimmungen haben die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten<br />
Stellungnahme bekannt zu geben. Die Abstimmungsunterlagen<br />
sind zuvor dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten<br />
mit angemessener Frist vorzulegen. Soweit diese eigene<br />
Stellungnahmen abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen<br />
beizufügen. Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss inner
halb der festgelegten Abstimmungsfrist von mindestens vier Wochen<br />
nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />
Gesellschaft eingehen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt<br />
durch die Gesellschaft; der Treuhandkommanditist und der Beirat<br />
haben das Recht, die Auszählung zu überprüfen. Sofern<br />
nichts anderes bestimmt ist, wird ein im schriftlichen Verfahren<br />
gefasster Beschluss am Beginn des ersten Tages wirksam, der auf<br />
den Ablauf der Abstimmungsfrist folgt.<br />
(9) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />
nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
der Niederschrift gemäß § 18 (1) bzw. der schriftlichen Mitteilung<br />
gemäß § 18 (2) durch eine gegen die Gesellschaft zu<br />
richtende Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist<br />
gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
§ 18 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />
(1) Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />
ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter,<br />
dem Treuhandkommanditisten und einem Beiratsmitglied<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />
ist.<br />
(2) Über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung nach § 17<br />
(8) sind die Gesellschafter schriftlich zu unterrichten.<br />
(3) Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift<br />
nach (1) oder der schriftlichen Mitteilung nach (2) sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter zu erklären. § 17 (9)<br />
bleibt unberührt.<br />
VI. Jahresabschluss, Ergebnisbeteiligung, Entnahmen,<br />
Vergütungen<br />
§ 19 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Steuerveranlagungen,<br />
Sonderwerbungskosten<br />
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten<br />
sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft<br />
sowie die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche<br />
Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen.<br />
(3) Buchführung und Jahresabschluss sowie die Einnahmen- /<br />
Überschussrechnung können nach Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüft werden. Bis zur ersten Gesellschafterversammlung<br />
wird der Abschlussprüfer von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern bestellt.<br />
(4) Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />
/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />
allen Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung zuzusenden. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter haben auf Verlangen den Prüfungsbericht<br />
dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten auszuhändigen.<br />
(5) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass sie Sonderwerbungskosten<br />
(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit ihrer<br />
Beteiligung) nicht bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />
sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten<br />
und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft geltend<br />
machen können.<br />
(6) Die Gesellschaft wird ihre Gesellschafter rechtzeitig auffordern,<br />
die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
bis zum 31.03. mitzuteilen und belegmäßig nachzuweisen.<br />
Sonderwerbungskostenmeldungen, die nach diesem Stichtag<br />
eingehen bzw. unvollständig sind, werden wegen des anfallenden<br />
organisatorischen Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />
Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />
bearbeitet und in die Feststellungserklärung aufgenommen.<br />
(7) Die Gesellschafter verpfl ichten sich untereinander, Rechtsbehelfe<br />
oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen<br />
der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit der Gesellschaft,<br />
d.h. nach Zustimmung durch einen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter, einzulegen, auch soweit sie persönlich (z.B.<br />
Sonderwerbungskosten) betroffen sind.<br />
§ 20 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />
(1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile gemäß<br />
Kapitalkonto I am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />
beteiligt. Das Auseinandersetzungsguthaben bzw. der Anteil<br />
des Vermögens bei Aufl ösung der Gesellschaft ermittelt sich<br />
gemäß § 30 bzw. § 31.<br />
Das steuerliche Ergebnis für einen Gesellschafter, wie es sich<br />
nach Berücksichtigung des anteiligen Vorabgewinns des Komplementärs<br />
gemäß § 22 ergibt, ist einem Gesellschafter in dem<br />
Verhältnis zuzurechnen, in dem er zum jeweiligen Bilanzstichtag<br />
an der Gesellschaft gemäß Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />
Abweichend hiervon gilt:<br />
Steuerliche Ergebnisse, die bis zum 31.12.2013 entstehen und<br />
den auf Basis dieses Gesellschaftsvertrages beitretenden Gesellschaftern<br />
nach der vorstehenden Regelung zuzurechnen wären,<br />
werden – durch Vorabzurechnung – so verteilt, dass sämtliche<br />
Gesellschafter, die sich bis zum 31.12.2013 an der Gesellschaft<br />
gemäß § 4 (1) beteiligen, zu diesem Bilanzstichtag in der Summe<br />
im gleichen Verhältnis begünstigt und belastet sind.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
119
120<br />
(2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />
wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />
(3) Soweit der geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft<br />
Leistungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung erbringt,<br />
ist er – auch in Verlustjahren – berechtigt, die im Investitionsplan<br />
gemäß § 8 bezeichneten gesellschaftsvertraglich geregelten<br />
Vergütungen zu entnehmen. Diese Vergütungen gelten im<br />
Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />
als Aufwand der Gesellschaft.<br />
§ 21 Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet unter Berücksichtigung<br />
der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung<br />
über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />
(Entnahmen), soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />
oder sonstiger Verpfl ichtungen benötigt werden. Der<br />
Komplementär unterbreitet der Gesellschafterversammlung in<br />
Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />
Treuhandkommanditisten und dem Beirat einen Vorschlag über<br />
die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden<br />
Ausschüttungen (Entnahmen).<br />
Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 betragen die Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) 5 % p.a.<br />
(2) Die ersten Ausschüttungen (Entnahmen) sind für das Geschäftsjahr<br />
2012 geplant. Sie werden zum 30.06.2013 ausgezahlt.<br />
Der Komplementär ist in Abstimmung mit dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Beirat berechtigt, Entnahmen als Vorabausschüttung für das<br />
vergangene Geschäftsjahr unter Verrechnung mit offenen Beträgen<br />
aus dem Verrechnungskonto auch vor einem Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung auszuschütten, nicht jedoch vor<br />
dem 30.06. des Folgejahres.<br />
(3) Soweit der Komplementär gemäß § 22 (1) und (4) Anspruch<br />
auf einen Vorabgewinn hat, ist er berechtigt, diesen unbeschadet<br />
der Regelungen in (1) und (2) während des laufenden Geschäftsjahres<br />
zu entnehmen.<br />
(4) Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen auch dann, wenn der<br />
Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />
(5) Soweit Gesellschafter der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres<br />
beitreten, erhalten sie die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
für das Beitrittsjahr zeitanteilig.<br />
§ 22 Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
(1) Der Komplementär erhält – auch in Verlustjahren – einen<br />
Vorabgewinn in Höhe von jährlich 0,25 % der im jeweiligen<br />
Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß (3).<br />
Scheidet der Komplementär aus, erhält er diesen Vorabgewinn<br />
zeitanteilig.<br />
(2) Der geschäftsführende Kommanditist erhält für die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben gemäß § 10 (2) b) – f) eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 1 % der Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />
(3). Scheidet der geschäftsführende Kommanditist aus, erhält er<br />
diese Vergütung zeitanteilig.<br />
(3) Unter Einnahmen der Gesellschaft fallen laufende Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) aus Beteiligungen sowie sämtliche Erlöse<br />
aus der Liquidation, Veräußerung oder Kündigung von Beteiligungen<br />
und Guthabenzinsen der Gesellschaft (ohne Anrechnung<br />
einer von einem Schuldner einbehaltenen Abgeltungssteuer).<br />
(4) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />
Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />
gemäß § 195 BGB.<br />
(5) Der Vorabgewinn nach vorstehendem (1) sowie die Vergütungen<br />
nach (2) sind spätestens am 31.12. eines Jahres fällig. Die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, angemessene<br />
Abschlagszahlungen zu entnehmen.<br />
§ 23 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Der Treuhandkommanditist erhält für die in Folge der Kapitalerhöhung<br />
zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />
von 15.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Die Einmalvergütung<br />
ist im Investitionsplan gemäß § 8 berücksichtigt und wird zum<br />
31.12.2012 fällig.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist erhält ab dem 01.01.2013 eine<br />
pauschale Vergütung von 10.000 EUR p.a. sowie ab 2012 eine<br />
zusätzliche jährliche laufende Vergütung in Höhe von 0,3 % des<br />
Kommanditkapitals, der zum 31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten<br />
Kapitalanteile, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die<br />
pauschale Vergütung und die jährliche laufende Vergütung sind<br />
spätestens am 31.12. eines Jahres fällig. Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu entnehmen.<br />
(3) Sollte während der Laufzeit des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder dessen<br />
Ersatz- oder Nachfolgeindex, festgestellt vom Statistischen<br />
Bundesamt in Wiesbaden, gegenüber dem Stand Dezember<br />
2012 (Basisjahr 2005=100) bzw. gegenüber dem Stand der letzten<br />
Anpassung gestiegen oder gefallen sein, so ist der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, eine Anpassung der Vergütung gemäß<br />
(2) im gleichen Verhältnis ab dem 01.01. des Jahres, das auf das<br />
Jahr folgt, in welchem die vorstehend defi nierte Änderung eingetreten<br />
ist, zu verlangen.
(4) Die Vergütungen für Leistungen, die gegenüber den Treugebern<br />
außerhalb der laufenden Tätigkeiten individuell erbracht<br />
werden, werden unter Entlastung der Treugeber von der Gesellschaft<br />
geschuldet und im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />
als Aufwand der Gesellschaft behandelt.<br />
(5) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />
Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter als Erfüllungsgehilfen<br />
bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu<br />
tragen, sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt werden<br />
können.<br />
VII. Verfügungen, Tod eines Gesellschafters<br />
§ 24 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Kapitalanteile<br />
(1) Kapitalanteile sind übertragbar. Die Verfügung über Kapitalanteile<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist dem<br />
Treuhandkommanditisten durch Übersendung der Verfügungsunterlagen<br />
unverzüglich anzuzeigen. Die Verfügung eines Kommanditisten<br />
mit Ausnahme des Treuhandkommanditisten, für<br />
den die Sonderregelung unter (3) gilt, steht unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der schriftlichen Zustimmung des Komplementärs<br />
und wird – mit Ausnahme der Fälle des § 25 – zum<br />
01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche Verfügung und<br />
die schriftliche Zustimmung des Komplementärs folgt. Die Zustimmung<br />
des Komplementärs darf nur aus wichtigem Grund<br />
versagt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn infolge<br />
der Verfügung Kapitalanteile entstehen, die den Anforderungen<br />
des § 4 (4) nicht genügen oder seitens des Erwerbers eine<br />
den Anforderungen des § 5 (4) entsprechende Handelsregistervollmacht<br />
nicht in angemessener Frist erteilt wird oder die in § 5<br />
(5) geregelten Angaben nach dem Geldwäschegesetz nicht gemacht<br />
werden und / oder eine entsprechende Legitimation im<br />
Sinne des Geldwäschegesetzes nicht erfolgt. Die Zustimmung ist<br />
nicht erforderlich im Falle der anfänglichen Abtretung oder Verpfändung<br />
des Kapitalanteils zum Zwecke der teilweisen Finanzierung<br />
der Kommanditbeteiligung.<br />
(2) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Kommanditist<br />
solange als Gesellschafter, bis dem Treuhandkommanditisten die<br />
Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
bis zum erfolgten Zugang dieser Anzeige mit schuldbefreiender<br />
Wirkung, auch gegenüber dem neuen Kommanditisten, an<br />
den bisherigen Kommanditisten Auszahlungen vorzunehmen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist kann seinen Kapitalanteil im<br />
Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Zustimmung oder auf<br />
schriftliche Weisung des jeweiligen Treugebers abtreten oder in<br />
sonstiger Weise darüber verfügen. Jeder neue Kommanditist hat<br />
zur Handelsregisteranmeldung die nach § 5 (4) vorgesehene<br />
Handelsregistervollmacht zu erteilen und eine den Anforderungen<br />
des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />
nachzuweisen.<br />
(4) Unbeschadet der Abtretung des Kapitalanteils bleibt die Gesellschaft<br />
ermächtigt, alle Entnahmen, die auf den abgetretenen<br />
Kapitalanteil entfallen, mit schuldbefreiender Wirkung auch für<br />
Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers an den Treuhandkommanditisten<br />
zu leisten.<br />
(5) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen<br />
Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />
werden alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten<br />
hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten ist nicht<br />
möglich.<br />
(6) Die Absätze (1) und (4) gelten entsprechend für die Abtretung<br />
und Verpfändung von einzelnen Rechten aus dem Kapitalanteil,<br />
insbesondere für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen<br />
auf Entnahmen (Ausschüttungen) und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
§ 25 Tod eines Kommanditisten<br />
(1) Stirbt ein Kommanditist, geht der Kapitalanteil mit allen<br />
Rechten und Pfl ichten auf seine Erben in Höhe der jeweiligen<br />
Erbquote und ggf. dann auf seine Vermächtnisnehmer über. Die<br />
Gesellschaft wird mit dem oder den Erben fortgesetzt. Die Erben<br />
und Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder solche Unterlagen,<br />
die der Treuhandkommanditist oder der Komplementär<br />
nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis der Erbfolge, insbesondere<br />
gemäß § 12 (1) Satz 3 HGB i.V.m. § 35 GBO, als<br />
ausreichend erachtet, im Original, in öffentlich beglaubigter<br />
Ausfertigung oder in öffentlich beglaubigter Abschrift, die zum<br />
Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung nicht älter als drei Monate<br />
sein darf, sowie die erforderlichen Handelsregistervollmachten<br />
gemäß den Anforderungen des § 5 (4) vorzulegen. Werden<br />
ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des<br />
Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />
auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />
zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf<br />
die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen. § 4 (4)<br />
und (5) gelten für den/die Erben und Vermächtnisnehmer entsprechend.<br />
(2) Jeder Kommanditist bevollmächtigt für den Fall seines Todes<br />
widerrufl ich den Komplementär, die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
bis zum ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation<br />
gemäß (1) Satz 3 im Interesse der Erben wahrzunehmen und<br />
die Erben im Rahmen ihres Kapitalanteils zu vertreten. Der Komplementär<br />
wird insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />
des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten ist. Für<br />
Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
121
122<br />
(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen gemäß § 24 entsprechend. § 4 (4) und<br />
(5) fi ndet Anwendung.<br />
VIII. Dauer der Gesellschaft, Kündigung,<br />
Ausschluss von Gesellschaftern<br />
§ 26 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Sie<br />
kann erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2025,<br />
nicht jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses,<br />
gekündigt werden, danach ist sie mit gleicher Frist jeweils zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres kündbar.<br />
Der Treuhandkommanditist kann nur mit schriftlicher Zustimmung<br />
oder auf schriftliche Weisung des Treugebers kündigen.<br />
(2) Für die geschäftsführenden Gesellschafter gelten die in (1)<br />
dargestellten Kündigungsfristen.<br />
Sind nur jeweils ein persönlich haftender Gesellschafter und ein<br />
geschäftsführender Kommanditist vorhanden, scheiden diese<br />
bzw. einer davon erst aus, wenn ein neuer persönlich haftender<br />
Gesellschafter bzw. geschäftsführender Kommanditist in die Gesellschaft<br />
aufgenommen und gemäß § 16 h) gewählt wurde. Im<br />
Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, scheidet der kündigende<br />
Gesellschafter spätestens sechs Monate nach Zugang des<br />
Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft aus. Das Vorschlagsrecht<br />
zur Wahl des Komplementärs bzw. des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben der nicht ausscheidende geschäftsführende<br />
Gesellschafter und Gesellschafter, die mindestens 20 %<br />
des Gesellschaftskapitals vertreten bzw., wenn alle geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ausscheiden, zusätzlich der Beirat.<br />
(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft,<br />
in den Fällen gemäß (2) an den Treuhandkommanditisten<br />
zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />
ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft<br />
bzw. dem Treuhandkommanditisten.<br />
(4) Die Kündigung hat nicht die Aufl ösung der Gesellschaft, sondern<br />
nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />
Folge.<br />
(5) Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />
Frist von 12 Monaten nach Eingang der Kündigung die Liquidation,<br />
so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der Liquidation<br />
teil.<br />
§ 27 Ausschluss eines Gesellschafters<br />
(1) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grunde aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
vor, wenn ein Gesellschafter seinen Verpfl ichtungen<br />
zur Erbringung des Kapitalanteils gemäß § 7 (1) trotz Mahnung<br />
nicht oder nicht in voller Höhe nachkommt oder während der<br />
Beteiligungsdauer die im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben<br />
z.B. zu politisch exponierten Personen nicht macht. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter sind dann ermächtigt, den säumigen<br />
Gesellschafter ohne Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
im Namen der Gesellschaft auszuschließen und<br />
unter Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181<br />
BGB in entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />
(2) Der persönlich haftende Gesellschafter scheidet ohne Abfi ndung<br />
mit Wirkung zu Beginn des Tages aus der Gesellschaft aus,<br />
an dem für ihn oder für eine andere Gesellschaft, in der er die<br />
Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters inne hat, Antrag<br />
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Mit Ausscheiden<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters tritt die <strong>asuco</strong><br />
Ersatz-Komplementär GmbH, Oberhaching, auf Grundlage des<br />
jeweils geltenden Gesellschaftsvertrages als persönlich haftender<br />
Gesellschafter in die Gesellschaft ein.<br />
(3) In allen anderen Fällen eines wichtigen Grundes obliegt der<br />
Ausschluss eines Gesellschafters der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.<br />
(4) Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.<br />
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend mit der<br />
Folge des § 29, wenn der wichtige Grund nicht bei dem Treuhandkommanditisten,<br />
aber bei seinem Treugeber vorliegt.<br />
IX. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalherabsetzung<br />
§ 28 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />
worden ist;<br />
c) ihm gegenüber gemäß § 7 (4) der Rücktritt erklärt worden<br />
ist;<br />
d) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist - und<br />
zwar jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs- bzw.<br />
Rücktritts- oder Ausschlusserklärung;<br />
e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />
oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem<br />
Recht eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />
von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />
wurden und der Komplementär bzw. der geschäftsführende<br />
Kommanditist ihm aus den vorgenannten Gründen<br />
gekündigt haben. Sie sind hierzu von den Gesellschaftern<br />
unwiderrufl ich ermächtigt.
Das Ausscheiden erfolgt jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs-<br />
bzw. Ausschlusserklärung. Bei Ausscheiden eines oder<br />
beider geschäftsführenden Gesellschafter gilt mit Ausnahme von<br />
§ 27 (2) die Regelung von § 26 (2) entsprechend.<br />
(2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />
mit der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />
Treuhandkommanditist unter Übertragung seines Kapitalanteils<br />
an die Treugeber aus der Gesellschaft aus, wird diese mit den<br />
Treugebern oder einem gemäß (3) bestellten neuen Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt.<br />
(3) Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann gemäß<br />
§ 16 l) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden,<br />
der unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
in alle Rechte und Pfl ichten des ausscheidenden<br />
Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu ist eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einzuberufen; es sei<br />
denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet innerhalb<br />
von zwei Monaten nach dem Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
statt. Wird ein neuer Treuhandkommanditist<br />
bestellt, haben alle Gesellschafter ihr bisheriges Treuhandverhältnis<br />
nach Maßgabe der Beschlussfassung mit diesem fortzusetzen.<br />
Der Komplementär ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat<br />
einen neuen Treuhandkommanditisten zu bestellen. Die Bestellung<br />
bedarf der Genehmigung der Gesellschafterversammlung<br />
gemäß vorstehendem Absatz.<br />
(4) Die aus (3) resultierenden Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
§ 29 Kapitalherabsetzung<br />
(1) Liegen Gründe, die die Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter<br />
zum Rücktritt, zur Kündigung oder zum Ausschluss<br />
berechtigen, in der Person eines Treugebers vor, können in entsprechender<br />
Anwendung der Regelungen dieses Vertrages der<br />
Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />
in dem Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag<br />
dieses Treugebers entspricht.<br />
(2) Bei einer Kapitalherabsetzung hat der Treuhandkommanditist<br />
Anspruch auf ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben<br />
gemäß § 30; es sei denn, der Treugeber oder ein sonstiger Berechtigter<br />
kann nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
sowie des Gesellschaftsvertrages die Herausgabe<br />
des Kapitalanteils und seine persönliche Eintragung in das<br />
Handelsregister verlangen.<br />
X. Abfi ndung, Liquidation<br />
§ 30 Auseinandersetzungsguthaben<br />
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Für die Ermittlung<br />
des Guthabens ist der Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres<br />
maßgebend. Die auf dem Verrechnungskonto verbuchten<br />
Beträge werden mit dem Auseinandersetzungsguthaben<br />
verrechnet.<br />
(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 28 (1) b), d) und e) aus<br />
der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
nach dem um einen Abschlag in Höhe von 20 % verminderten<br />
Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />
(3) In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />
richtet sich das Auseinandersetzungsguthaben nach dem<br />
vollen Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />
(4) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />
außer Ansatz.<br />
(5) Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Kapitalanteile<br />
in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />
halten, ist das Auseinandersetzungsguthaben von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern nach billigem Ermessen verbindlich<br />
festzustellen. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />
festgestellt.<br />
(6) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />
seiner verbindlichen Feststellung und abhängig von der Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft fällig. Die Auszahlung ist so lange und<br />
soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
herbeiführen würde. Soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
ermöglicht, werden vorab Auszahlungen unter Anrechnung<br />
auf das verbindlich festgestellte Auseinandersetzungsguthaben<br />
an die Gesellschafter erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
den Restbetrag des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />
der Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />
der regulären Ausschüttungen (Entnahmen) an die restlichen<br />
Gesellschafter vorzunehmen. In diesem Fall ist der jeweils<br />
rückständige Rest mit dem Prozentsatz zu vergüten, der sich bei<br />
den Ausschüttungen (Entnahmen) bezogen auf das übrige Gesellschaftskapital<br />
ergibt. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />
oder Kündigung einer der Beteiligungen an Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
oder deren Beteiligungen an Zielfonds während der<br />
Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die noch ausstehenden Zahlungsraten<br />
anzupassen und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu mindern, wenn der tatsächlich erzielte Verkaufspreis<br />
für die jeweilige Beteiligung an den Immobilien-Zweitmarkt-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
123
124<br />
fonds und / oder dem Zielfonds von dem Wert zum Nachteil der<br />
Gesellschaft abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens zugrunde gelegt wurde. Eine Erhöhung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt dagegen<br />
nicht.<br />
(7) Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben keinen<br />
Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger Inanspruchnahme<br />
durch Gesellschaftsgläubiger. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter kann als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />
Sonderrecht bei seinem Ausscheiden Freistellung von der Forthaftung<br />
für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />
§ 31 Aufl ösung der Gesellschaft<br />
(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />
werden, frühestens jedoch zum 31.12.2025 und nicht vor<br />
Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses.<br />
Im Falle einer Aufl ösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />
abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />
zu verwerten. Vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />
von Beteiligungen von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres ist der Beirat darüber zu hören,<br />
ob der angebotene Kaufpreis angemessen und das Interesse<br />
der Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />
(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />
Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />
wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihres Kapitalanteils<br />
am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt.<br />
Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
XI. Schlussbestimmungen<br />
§ 32 Schriftform<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen werden. Genügen<br />
sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für diese<br />
Klausel selbst.<br />
§ 33 Übermittlung von Informationen an die Gesellschafter<br />
In diesem Vertrag sind zahlreiche Informations- bzw. Mitteilungsverpfl<br />
ichtungen des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
den Gesellschaftern geregelt. Hierzu wird verwiesen z.B.<br />
auf die Informationspfl icht der geschäftsführenden Gesellschaf-<br />
ter über den Geschäftsverlauf, über wesentliche geschäftliche<br />
Vorgänge und über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie<br />
der wesentlichen Beteiligungen der Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
an Zielfonds durch Versendung des jährlichen Geschäftsberichts<br />
(§ 11 (2)), Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />
(§ 15 (4)), Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstandes<br />
sowie eines Beschlussvorschlages (§ 17 (8)), Übersendung<br />
der Niederschrift der Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung<br />
(§ 18 (1)), Unterrichtung der Gesellschafter über das Ergebnis<br />
der schriftlichen Abstimmung (§ 18 (2)), Zusendung des geprüften<br />
bzw. ungeprüften Jahresabschlusses (§ 19 (4)) und Aufforderung<br />
zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten (§ 19 (6)).<br />
Diese Verpfl ichtungen werden gegenüber den Gesellschaftern<br />
durch Zusendung entsprechender Unterlagen an die der Gesellschaft<br />
zuletzt benannte Anschrift der Gesellschafter erfüllt. Vorbehaltlich<br />
der vorherigen Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters<br />
können diese Verpfl ichtungen auch auf elektronischem<br />
Weg erfolgen, vorausgesetzt, dass der Treuhandkommanditist<br />
oder von ihm beauftragte Dritte über eine technische Lösung<br />
verfügen. Die geschäftsführenden Gesellschafter entscheiden<br />
nach eigenem Ermessen über die konkrete technische Umsetzung,<br />
z.B. durch eMail-Nachricht über die passwortgeschützte<br />
Hinterlegung der jeweiligen Unterlagen im Internet an die der<br />
Gesellschaft zuletzt benannte eMail-Adresse des jeweiligen Gesellschafters.<br />
Für die Berechnung von Fristen entspricht der Tag<br />
der Absendung dem Tag, an dem die eMail-Nachricht über die<br />
Hinterlegung abgesendet wird. Die Zustimmung des einzelnen<br />
Gesellschafters ist jederzeit widerrufbar.<br />
§ 34 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />
Rechtsform<br />
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />
andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />
gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />
(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform (Ausnahme: für die Annahme der Beitrittserklärung<br />
genügt die Unterzeichnung durch Faksimile). Die Änderung dieser<br />
Klausel des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der<br />
schriftlichen Form. Kein Gesellschafter kann sich auf eine von<br />
diesem Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, solange<br />
die Abweichung nicht schriftlich festgelegt ist.<br />
(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />
München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />
Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.
Oberhaching, den 29.02.2012<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />
(Komplementär)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
(Geschäftsführender Kommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
(Treuhandkommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
<strong>asuco</strong> Ersatz-Komplementär GmbH<br />
(Ersatzkomplementär)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
125
126<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die Begründung und<br />
Verwaltung einer Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG – nachstehend „KG“ genannt.<br />
§ 1 Treuhandauftrag<br />
(1) Der Treugeber beauftragt die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Büroanschrift:<br />
Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München, als Treuhandkommanditist<br />
für ihn eine Kommanditbeteiligung an der KG<br />
in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />
zu begründen und treuhänderisch zu verwalten, nach<br />
Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen für Rechnung<br />
des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung gemäß<br />
§ 9. Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />
und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
(2) Der Treugeber hält sich unbeschadet gesetzlicher Widerrufsrechte<br />
an das Treuhand- und Verwaltungsvertragsangebot gemäß<br />
Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten ab Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung gebunden. Der Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten innerhalb der<br />
Annahmefrist auch ohne Zugang beim Treugeber zustande. Tag<br />
des Vertragsabschlusses ist der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten. Die Annahme<br />
wird dem Treugeber durch den Treuhandkommanditisten informatorisch<br />
mitgeteilt.<br />
(3) Der Zeichnungsbetrag ohne Agio beträgt mindestens<br />
5.000 EUR (Stückelung 1.000 EUR). Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, geringere Beträge anzunehmen.<br />
(4) Die KG hat eine Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
pro GmbH & Co. KG (Dachfonds) erworben und wird sich an<br />
weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds beteiligen. Diese Dachfonds gehen Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften<br />
(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien ein. Mit<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung erklärt der Treugeber ausdrücklich<br />
seine Zustimmung zum Erwerb dieser Beteiligungen.<br />
(5) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der KG entsprechend.<br />
Der Gesellschaftsvertrag liegt dem Treugeber vor und ist Vertragsbestandteil.<br />
§ 2 Auftragsdurchführung<br />
(1) Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die Kommanditbeteiligung<br />
erst zu begründen, wenn der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag<br />
oder, sofern Raten vereinbart sind, die erste Rate<br />
zuzüglich des vereinbarten Agios gemäß den Bedingungen der<br />
Beitrittserklärung eingezahlt hat sowie die Identifi zierung nach<br />
dem Geldwäschegesetz erfolgt ist.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist hält seine Kommanditbeteiligung<br />
für die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Er tritt nach außen im eigenen Namen auf und wird<br />
als Kommanditist entsprechend der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen der KG mit einer Haftsumme in Höhe von 1 % der<br />
Pfl ichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Diese Haftsumme<br />
entfällt anteilig in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages<br />
auf den Treugeber. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />
Treugebers, so dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist<br />
ist.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung seiner<br />
Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />
Treugebern wahr. Er ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
(4) Im Rahmen der Verwaltung der Beteiligung wird der Treuhandkommanditist<br />
die im Interesse des Treugebers erforderlichen<br />
Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />
die Information des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />
der KG, die Führung des Schriftverkehrs, die Einladung<br />
zu Gesellschafterversammlungen oder die Durchführung<br />
von schriftlichen Abstimmungen, die organisatorische Unterstützung<br />
und Durchführung von Übertragungen von Beteiligungen,<br />
die Geltendmachung von Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />
der gesonderten und einheitlichen Feststellung und die Auszahlung<br />
von Ausschüttungen, soweit diese nicht von der KG direkt<br />
an die Treugeber erfolgen.<br />
(5) Der Treuhandkommanditist ist zur Erbringung von Tätigkeiten<br />
nach dem Rechtsberatungsgesetz weder berechtigt noch verpfl<br />
ichtet. Der Treuhandkommanditist ist nicht verpfl ichtet, die<br />
Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt zu überprüfen und<br />
den Treugeber darüber zu beraten, ob die Beteiligung wirtschaftlich<br />
für ihn sinnvoll ist.<br />
(6) Absatz (2) und (3) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />
sind.<br />
§ 3 Rechte des Treugebers<br />
(1) Der Treuhandkommanditist tritt anteilig entsprechend des<br />
Zeichnungsbetrages des Treugebers alle übertragbaren Rechte
aus der Kommanditbeteiligung an den dies annehmenden Treugeber<br />
ab, insbesondere seine Ansprüche auf den festgestellten<br />
Gewinn, die beschlossenen Ausschüttungen (Entnahmen) sowie<br />
auf dasjenige, was ihm im Falle seines Ausscheidens oder der<br />
Beendigung der KG zusteht. Die Abtretung ist aufl ösend bedingt<br />
durch den Rücktritt des Treuhandkommanditisten gemäß § 4 (3).<br />
Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />
(2) Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen. Der Treuhandkommanditist wird ihm die<br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung nebst Anlagen, eventuelle<br />
Anträge von Gesellschaftern gemäß § 15 (5) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG, sowie die Niederschrift über die in der<br />
Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse übersenden.<br />
Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist bevollmächtigt den Treugeber,<br />
sein Stimmrecht entsprechend der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />
auszuüben. Der Treugeber ist berechtigt, Dritten schriftlich Untervollmacht<br />
zu erteilen. Übt der Treugeber das Stimmrecht weder<br />
selbst noch durch einen unterbevollmächtigten Dritten aus,<br />
wird der Treuhandkommanditist das Stimmrecht nach Weisung<br />
des Treugebers oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben.<br />
Erteilt der Treugeber oder der unterbevollmächtigte Dritte keine<br />
Weisung, bevollmächtigt der Treugeber den Komplementär der<br />
KG, das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung<br />
des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />
Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />
§ 13 a) – f) sowie § 16 j) und m) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG gelten. Der Komplementär ist im Falle, dass er das<br />
Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmungsverhalten im<br />
Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß<br />
§ 15 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG bekannt zu geben.<br />
Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen,<br />
gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(4) Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber Vollmacht,<br />
die ihm zustehenden Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte<br />
auszuüben.<br />
(5) Vorstehende Regelungen fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />
beteiligt sind.<br />
§ 4 Pfl ichten des Treugebers<br />
(1) Der Treugeber ist verpfl ichtet, den vereinbarten Zeichnungsbetrag<br />
(zuzüglich Agio) gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />
auf das dort genannte Sonderkonto zu bezahlen. Er ist<br />
über den vereinbarten Zeichnungsbetrag (zuzüglich vereinbartes<br />
Agio) hinaus zu keinen Nachschüssen oder sonstigen Zahlungen<br />
verpfl ichtet.<br />
(2) Auf rückständige Zahlungen können ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum<br />
– ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf –<br />
Verzugszinsen bis zu 1 % p. M. verlangt werden. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Dem<br />
säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />
nachzuweisen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />
berechtigt, wenn der Treugeber seiner Verpfl ichtung zur<br />
Leistung des Zeichnungsbetrages trotz Mahnung nicht fristgerecht<br />
nachkommt. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />
auch den Zeichnungsbetrag unter Beachtung des Mindestbetrages<br />
gemäß § 1 (3) auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund<br />
der geleisteten Zahlung zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />
(4) Im Fall des (3) trägt der Treugeber die im Zusammenhang mit<br />
dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />
in Höhe des vereinbarten Agios. Macht der Treuhandkommanditist<br />
diese Schadenspauschale geltend, bleibt es<br />
dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen<br />
zu verrechnen.<br />
(5) Soweit dem Treugeber gemäß § 3 Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
von dem Treuhandkommanditisten übertragen<br />
werden, ist er verpfl ichtet, auch die sich hieraus ergebenden<br />
Pfl ichten eines Kommanditisten gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
zu tragen. Der Treugeber ist insbesondere<br />
verpfl ichtet, den Treuhandkommanditisten entsprechend seines<br />
Zeichnungsbetrages von der Inanspruchnahme durch die Gesellschaft<br />
oder Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche<br />
nach §§ 171 ff. HGB, soweit der Treugeber seinen<br />
Zeichnungsbetrag nicht oder nicht mehr in Höhe der Hafteinlage<br />
erbracht hat. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
im Zusammenhang mit nicht übertragbaren<br />
Rechten aus der Kommanditbeteiligung.<br />
(6) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
und vor Begründung einer Kommanditbeteiligung die im<br />
Geldwäschegesetz (GWG) aufgeführten Angaben zu machen<br />
und seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz – sofern<br />
dies nicht bereits im Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht<br />
gemäß § 9 (5) erfolgt ist – entweder durch Übersendung<br />
eines von einem durch das Geldwäschegesetz Berechtigten<br />
bestätigten Identifi kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />
nachzuweisen. § 5 (4) Sätze 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG gelten entsprechend. (6) gilt entsprechend für den<br />
wirtschaftlich Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />
abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede<br />
Änderung der im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />
hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich<br />
Berechtigte seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
erneut nachzuweisen.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
127
128<br />
(7) Gegen Ansprüche des Treuhandkommanditisten ist eine Aufrechnung<br />
nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />
(8) Absatz (3) bis (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber, die<br />
gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />
sind.<br />
§ 5 Rechnungslegung, Berichtspfl icht<br />
(1) Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, für jeden Treugeber<br />
die in § 6 des Gesellschaftsvertrages der KG vorgesehenen<br />
Konten zu führen. Für den Fall, dass eine Jahresabschlussprüfung<br />
stattfi ndet, ist die Treuhandbuchhaltung zusammen mit dem Jahresabschluss<br />
der KG von dem Abschlussprüfer zu prüfen.<br />
(2) Von der Verpfl ichtung nach (1) ist der Treuhandkommanditist<br />
befreit, wenn die KG die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung<br />
integriert.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist hat alle wesentlichen Unterlagen<br />
und Informationen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an den<br />
Treugeber weiterzuleiten. Der Treuhandkommanditist hat den<br />
Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge der KG<br />
mindestens einmal jährlich zu informieren.<br />
§ 6 Treuhandvermögen<br />
(1) Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />
(2) Der Treugeber ist entsprechend seines Zeichnungsbetrages<br />
am Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten und damit<br />
am Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt. § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG gilt entsprechend. Diese Regelung fi ndet<br />
keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9 als Kommanditisten<br />
unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />
(3) Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen dem jeweils<br />
im Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister gemäß<br />
§ 15 eingetragenen Treugeber zu, soweit dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht schriftlich anders lautende Erklärungen vorliegen.<br />
§ 7 Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />
(1) Dem Treugeber ist bekannt, dass er Sonderwerbungskosten<br />
(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung)<br />
nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />
sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten und<br />
einheitlichen Feststellung der Einkünfte der KG geltend machen<br />
kann.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber rechtzeitig<br />
auffordern, die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene<br />
Kalenderjahr bis zum 31.03. mitzuteilen und durch Beleg nachzuweisen.<br />
Sonderwerbungskostenmeldungen, die trotz Auffor-<br />
derung nach diesem Stichtag eingehen bzw. unvollständig sind,<br />
werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />
erst nach Zahlung eines Kostenbeitrags von mindestens<br />
200 EUR zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet und in die Feststellungserklärung<br />
aufgenommen. Der Treuhandkommanditist leistet<br />
keine Gewähr dafür, dass die verspätete Anmeldung noch<br />
berücksichtigt werden kann.<br />
(3) Gemäß § 19 (7) des Gesellschaftsvertrages der KG sind die<br />
Gesellschafter untereinander verpfl ichtet, Rechtsbehelfe oder<br />
sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />
KG nur im Einvernehmen mit der KG, d.h. nach Zustimmung<br />
durch einen der geschäftsführenden Gesellschafter, einzulegen,<br />
auch soweit sie persönlich (z.B. Sonderwerbungskosten) betroffen<br />
sind. Der Treugeber erkennt diese Regelung als für sich verbindlich<br />
an.<br />
§ 8 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Die Vergütung des Treuhandkommanditisten regelt sich nach<br />
§ 23 des Gesellschaftsvertrages der KG. Die Vergütung von Leistungen<br />
gegenüber den Treugebern nach diesem Vertrag wird<br />
demzufolge von der KG geschuldet.<br />
(2) Sondertätigkeiten (Registerumschreibung, Kapitalherabsetzung,<br />
Sonderwerbungskosten etc.) kann der Treuhandkommanditist<br />
dem Treugeber zusätzlich berechnen. Insoweit ist der Treuhandkommanditist<br />
zur Verrechnung mit Ansprüchen des Treugebers<br />
z.B. auf Entnahmen (Ausschüttungen) berechtigt.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />
Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter bedienen.<br />
Die Kosten sind von der KG zu tragen, sofern sie von der<br />
KG auf Dritte umgelegt werden können.<br />
§ 9 Eintragung als Kommanditist<br />
(1) Der Treugeber kann jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil<br />
– seine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister<br />
verlangen.<br />
(2) Dieses Verlangen kann bereits in der Beitrittserklärung gestellt<br />
werden. Wird das Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt<br />
gestellt, ist es aus Gründen der Beweissicherung durch schriftliche<br />
Erklärung per Einschreiben / Rückschein an den Treuhandkommanditisten<br />
zu übermitteln.<br />
(3) Ist der Kommanditanteil noch nicht begründet, wird der Treuhandkommanditist<br />
diesen zunächst im Innenverhältnis im eigenen<br />
Namen begründen. Der Übergang des Kommanditanteils<br />
auf den Treugeber erfolgt dann nach Maßgabe des (4). Eine vorherige<br />
Eintragung des Treuhandkommanditisten im Handelsregister<br />
ist nicht erforderlich.<br />
(4) Der Treuhandkommanditist tritt hiermit aufschiebend bedingt<br />
durch das Verlangen nach (1) den treuhänderisch gehalte-
nen oder noch zu begründenden Gesellschaftsanteil an den dies<br />
annehmenden Treugeber in der Höhe der von diesem übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages ab. Im Innenverhältnis wird die Abtretung<br />
wirksam mit dem Tag nach dem Zugang des Eintragungsverlangens<br />
beim Treuhandkommanditisten, frühestens jedoch<br />
mit Begründung des Gesellschaftsanteils im Innenverhältnis. Die<br />
Abtretung des Gesellschaftsanteils ist im Außenverhältnis zusätzlich<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />
ins Handelsregister.<br />
(5) Der Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten eine Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen. § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG fi ndet Anwendung. Der Treugeber wird als Kommanditist<br />
mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 % seines Zeichnungsbetrages<br />
ohne Agio ins Handelsregister eingetragen. Die mit der<br />
Vollmachtserteilung und der Eintragung ins Handelsregister verbundenen<br />
Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme: die erstmalige<br />
Eintragung ins Handelsregister im Rahmen der gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages der KG geplanten Kapitalerhöhung).<br />
(6) Der Treuhandkommanditist wird die Beteiligung nach Maßgabe<br />
dieses Vertrages treuhänderisch verwalten, nach Begründung<br />
der Kommanditbeteiligung fi nden jedoch § 2 (2) und (3),<br />
§ 3, § 4 (3) bis (5), § 6 (2), § 11 (1), (4), (5) und § 13 (6) Satz 2<br />
keine Anwendung. Nimmt der Treuhandkommanditist Zahlungen<br />
der KG für den Treugeber entgegen, so handelt er für den als<br />
Direktkommanditisten beteiligten Treugeber als Empfangsbote.<br />
Bis zur Weiterleitung dieser Zahlungen an den Treugeber verwaltet<br />
der Treuhandkommanditist diese Zahlungen treuhänderisch.<br />
(7) Im Übrigen gelten für die Kommanditbeteiligung die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(8) Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen, der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse oder Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
durch Gläubiger des Treuhandkommanditisten in den<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil tritt der Treuhandkommanditist<br />
hiermit aufschiebend bedingt für diese Fälle den<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />
Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />
ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der<br />
Treugeber hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Absatz<br />
(5) Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />
§ 10 Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />
es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei ei-<br />
ner fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />
vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und<br />
Mangelfolgeschäden.<br />
(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />
die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die Ertragsfähigkeit<br />
der erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />
Treuhandkommanditist haftet auch nicht dafür, dass der Komplementär,<br />
der geschäftsführende Kommanditist oder der Beirat sowie<br />
die Vertragspartner der KG die ihnen obliegenden Verpfl ichtungen<br />
ordnungsgemäß erfüllen.<br />
(3) Der Anspruch auf Schadensersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund – verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner Entstehung.<br />
Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />
Die Fristversäumnis führt zum Verlust der Ansprüche.<br />
§ 11 Rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />
(1) Die Treuhandbeteiligung ist übertragbar. Die Verfügung über<br />
die Treuhandbeteiligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform<br />
und ist dem Treuhandkommanditisten durch Übersendung<br />
der Verfügungsunterlagen unverzüglich anzuzeigen. Sie steht<br />
unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten und des Komplementärs<br />
und wird zum 01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche<br />
Verfügung und die schriftliche Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />
und des Komplementärs folgt. Die Zustimmung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Als wichtiger Grund<br />
gilt insbesondere, wenn infolge der Verfügung Zeichnungsbeträge<br />
entstehen, die den Anforderungen des § 1 (3) nicht genügen.<br />
Die Zustimmung ist nicht erforderlich im Falle der anfänglichen<br />
Abtretung oder Verpfändung der Treuhandbeteiligung zum Zwecke<br />
der teilweisen Finanzierung der Treuhandbeteiligung.<br />
(2) Gegenüber dem Treuhandkommanditisten und der KG gilt<br />
der bisherige Treugeber solange als Treugeber, bis dem Treuhandkommanditisten<br />
die Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Der<br />
Treuhandkommanditist ist berechtigt, bis zum erfolgten Zugang<br />
dieser Anzeige mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber<br />
dem neuen Treugeber, an den bisherigen Treugeber Auszahlungen<br />
vorzunehmen.<br />
(3) Der Treugeber hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr<br />
in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />
200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu<br />
entrichten.<br />
(4) Bei jedem Übergang des Treuhandverhältnisses werden alle<br />
Konten gemäß § 5 (1) unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich nur<br />
einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
129
130<br />
(5) Absatz (1) gilt entsprechend für die Abtretung und Verpfändung<br />
von einzelnen Rechten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und von abgetretenen Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der KG, insbesondere für die Abtretung und Verpfändung<br />
von Ansprüchen auf Entnahmen und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
(6) Absatz (1), (4) und (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />
beteiligt sind.<br />
§ 12 Tod des Treugebers<br />
(1) Stirbt ein Treugeber, gehen die Rechte und Pfl ichten aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag und damit sein Anteil an der<br />
von dem Treuhandkommanditisten treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung auf seine Erben als Ganzes und ggf. dann<br />
auf seine Vermächtnisnehmer über. Das Treuhandverhältnis wird<br />
mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben<br />
und Vermächtnisnehmer haben sich durch einen Erbschein oder<br />
durch solche Unterlagen, die der Treuhandkommanditist oder<br />
der Komplementär nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis<br />
der Erbfolge, insbesondere gemäß § 35 GBO, als ausreichend<br />
erachtet, im Original oder in einer sonstigen geforderten<br />
Form vorzulegen. Werden ausländische Urkunden zum Nachweis<br />
der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />
vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt, auf Kosten<br />
dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />
stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />
im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen.<br />
Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen einvernehmlich,<br />
schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus, der zur Entgegennahme<br />
von Ausschüttungen (Entnahmen) berechtigt ist. § 16<br />
(Personenmehrheiten) fi ndet Anwendung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist bis zum endgültigen Nachweis<br />
der Erbfolge berechtigt aber nicht verpfl ichtet, Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihm zuletzt als Ausschüttungsbankverbindung<br />
benannte Konto des Erblassers zu leisten.<br />
Der Erbe hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr in<br />
Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens 200 EUR,<br />
maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
(2) Der Komplementär der KG ist berechtigt, die Stimm-, Antrags-<br />
und Widerspruchsrechte gemäß § 3 (2) bis (4) bis zum<br />
ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation gemäß (1) Satz 3<br />
und der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Interesse<br />
der Erben wahrzunehmen. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />
des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung<br />
der Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben ge-<br />
boten ist. Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts<br />
gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat<br />
betreffen, gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen gemäß § 11 entsprechend. Die Regelungen<br />
zur Mindestbeteiligung gemäß § 1 (3) fi nden Anwendung.<br />
§ 13 Laufzeit und Beendigung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
(1) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er endet<br />
a) durch Kündigung,<br />
b) mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der KG<br />
vorbehaltlich (4),<br />
c) mit Beendigung der KG oder der Kommanditbeteiligung<br />
eines nach § 9 beteiligten Treugebers,<br />
d) bei Rücktritt der KG wegen Zahlungsverzugs eines nach<br />
§ 9 beteiligten Treugebers gemäß § 7 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG oder<br />
e) bei Kapitalherabsetzung gemäß § 29 des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG.<br />
(2) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann vom Treugeber<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat schriftlich<br />
zu erfolgen. Vor Begründung der Kommanditbeteiligung und<br />
Eintragung ins Handelsregister ist eine Kündigung des Treugebers<br />
nur aus wichtigem Grund, den der Treuhandkommanditist zu<br />
vertreten hat, zulässig.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages nur aus wichtigem Grund berechtigt.<br />
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Treugeber seinen<br />
Verpfl ichtungen nach § 4 (6) nicht nachkommt.<br />
(4) Scheidet der Treuhandkommanditist aus der KG aus und wird<br />
gemäß § 28 (3) des Gesellschaftsvertrages der KG ein neuer Treuhandkommanditist<br />
bestellt, der in alle Rechte und Pfl ichten des<br />
ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt, wird der Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag mit dem neuen Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt. Der Treugeber erklärt bereits jetzt unwiderrufl<br />
ich hierzu seine Zustimmung. Das Recht zur Kündigung<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
(5) Für den Fall der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
durch Kündigung gemäß (1) a) oder Ausscheiden gemäß<br />
(1) b) des Treuhandkommanditisten wird der Treugeber<br />
Kommanditist der KG. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit<br />
aufschiebend bedingt für diese Fälle der Beendigung den treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />
Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />
ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt durch
die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der Treugeber<br />
hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Treugeber<br />
wird als Kommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 %<br />
seines Zeichnungsbetrages ohne Agio ins Handelsregister eingetragen.<br />
§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG fi ndet Anwendung.<br />
Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung ins<br />
Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme:<br />
die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im Rahmen<br />
der gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der KG geplanten<br />
Kapitalerhöhung).<br />
(6) Bei Beendigung der KG oder Kapitalherabsetzung gemäß<br />
§ 29 des Gesellschaftsvertrages der KG steht dem betroffenen<br />
Treugeber ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe von<br />
§ 30 des Gesellschaftsvertrages der KG zu. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt seine diesbezüglichen Ansprüche an den Treugeber<br />
ab, der diese Abtretung annimmt. Weitergehende Ansprüche<br />
gegen den Treuhandkommanditisten stehen dem Treugeber nicht<br />
zu. Satz 2 fi ndet keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9<br />
als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />
§ 14 Anpassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bei<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KG<br />
(1) Ändern sich Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
KG durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung oder<br />
schriftliche Abstimmung, ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
entsprechend anzupassen.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist wird in diesem Fall den Treugebern<br />
eine Neufassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen und den<br />
zugrunde liegenden Änderungsbeschluss an die dem Treuhandkommanditisten<br />
zuletzt benannte Anschrift des Treugebers übermitteln.<br />
(3) Soweit sich die Anpassungen im Rahmen der Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages halten und lediglich diese Änderungen<br />
sinngemäß auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag übertragen<br />
werden, ist jeder Treugeber verpfl ichtet, seine Zustimmung<br />
zu den Änderungen zu erteilen, solange er im Innenverhältnis<br />
einem unmittelbar an der KG beteiligten Kommanditisten<br />
gleichgestellt ist. Durch die Änderungen darf der Treugeber nicht<br />
schlechter gestellt werden als ein an der KG unmittelbar beteiligter<br />
Kommanditist.<br />
(4) Widerspricht der Treugeber innerhalb von vier Wochen nach<br />
Mitteilung der Änderungen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.<br />
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung zu laufen. Auf die<br />
Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung des Schweigens ist bei<br />
Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />
(5) Die Änderungen werden erst wirksam, wenn alle Treugeber<br />
den Änderungen zugestimmt, bzw. innerhalb der Frist des (4)<br />
nicht widersprochen haben. Nach (6) ausscheidende Treugeber<br />
werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis des Anpassungsverfahrens<br />
ist den Treugebern nach Abschluss mitzuteilen.<br />
(6) Widerspricht der Treugeber den Änderungen entgegen (3), so<br />
ist der Treuhandkommanditist berechtigt, ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der<br />
Folge zu kündigen, dass der bisherige Treugeber Kommanditist<br />
der KG wird. § 13 (5) gilt entsprechend. Auf dieses Kündigungsrecht<br />
ist bei Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />
§ 15 Treugeberregister<br />
(1) Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />
mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />
Diese sind insbesondere Name, Anschrift, Wohnsitzfi nanzamt,<br />
Steuernummer bzw. Steuer-Identifi kationsnummer, Legitimationsdaten<br />
und die Ausschüttungsbankverbindung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, Zahlungsverpfl ichtungen<br />
gegenüber dem Treugeber durch Zahlung auf die letzte gemäß<br />
Satz 1 übermittelte Ausschüttungsbankverbindung des Treugebers<br />
mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.<br />
(2) Der Treugeber erhält einen Registerauszug mit allen wesentlichen<br />
beteiligungsbezogenen Daten. Er ist verpfl ichtet, alle Änderungen<br />
seiner eingetragenen Daten dem Treuhandkommanditisten<br />
unverzüglich bekannt zu geben und auf Verlangen durch Vorlage<br />
entsprechender Urkunden nachzuweisen. Für die durch unterlassene<br />
Mitteilung einer geänderten Bankverbindung notwendige<br />
manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung – z.B. bei<br />
Rückgabe der Zahlung durch die Empfängerbank – wird neben<br />
den Kosten der beteiligten Bank (Drittkosten) eine Bearbeitungspauschale<br />
der KG von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhoben.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, jederzeit über die über ihn im Treugeberregister<br />
geführten Daten Auskunft zu verlangen. Ein Anspruch<br />
auf Mitteilung von Daten anderer Treugeber besteht nicht.<br />
(3) Rechte können grundsätzlich nur aus dem Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag sowie dem Gesellschaftsvertrag der KG hergeleitet<br />
werden.<br />
(4) Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />
darf der Treuhandkommanditist in dem erforderlichen Umfang<br />
nur der KG und den geschäftsführenden Gesellschaftern, den<br />
Dritten gemäß § 8 (3), den Unternehmen der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe,<br />
dem zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern,<br />
dem Beirat oder zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />
Anwälten und Beratern der KG oder des Treuhandkommanditisten<br />
erteilen. Sofern die Empfänger der Auskünfte nicht von<br />
Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet sind, hat der<br />
Treuhandkommanditist sicherzustellen, dass die Auskünfte von<br />
den Empfängern ebenfalls vertraulich behandelt werden. Der<br />
Treugeber verpfl ichtet sich seinerseits, Daten, die er über andere<br />
Treugeber erhält, vertraulich zu behandeln. Von dieser Regelung<br />
unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
131
132<br />
§ 16 Personenmehrheit<br />
(1) Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber einer<br />
Kommanditbeteiligung sind, übernehmen alle Verpfl ichtungen<br />
als Gesamtschuldner. Sie können die Rechte aus der Beteiligung<br />
nur einheitlich ausüben. Sie haben hierfür einen gemeinsamen<br />
Vertreter zu bestellen.<br />
(2) Sofern keine abweichende Vertretungsregelung getroffen ist,<br />
bevollmächtigen sich die Personen der Personenmehrheit für die<br />
Dauer des Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />
die einer von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />
für und gegen alle entgegenzunehmen. Dies gilt nicht für Erklärungen,<br />
die auf die Aufhebung, Veräußerung oder Änderung der<br />
Beteiligung gerichtet sind. Leistungen, die dem Treuhandkommanditisten<br />
zur Erfüllung der gemäß § 3 (1) abgetretenen Ansprüche<br />
obliegen, kann er an eine Person der Personenmehrheit<br />
mit schuldbefreiender Wirkung gegen alle erbringen. Die Personen<br />
der Personenmehrheit bevollmächtigen sich gegenseitig<br />
Stimm-, Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte nach diesem<br />
Vertrag mit Wirkung für und gegen alle auszuüben.<br />
§ 17 Schlussbestimmungen<br />
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />
andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />
gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />
(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Die Änderung dieser Klausel des Schriftformerfordernisses<br />
bedarf ebenfalls der schriftlichen Form. Kein Gesellschafter<br />
kann sich auf eine von diesem Vertrag abweichende<br />
tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht<br />
schriftlich festgelegt ist.<br />
(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />
der Treuhandkommanditist.<br />
(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />
München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />
Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Oberhaching, den 29.02.2012<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
(Treuhandkommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
Oberhaching, den 29.02.2012<br />
Treugeber<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
für den in der Beitrittserklärung genannten Anleger
Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm-<br />
VerkProspV) muss der Verkaufsprospekt für den Fall, dass die<br />
Fondsgesellschaft / der Emittent wie im vorliegenden Fall vor weniger<br />
als 18 Monaten gegründet wurde, folgende Angaben enthalten:<br />
� die Eröffnungsbilanz,<br />
� eine Zwischenübersicht,<br />
� die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mindestens<br />
für das laufende und das folgende Geschäftsjahr sowie<br />
� die Planzahlen insbesondere zu Investitionen, Produktion,<br />
Umsatz und Ergebnis mindestens für die folgenden drei Geschäftsjahre.<br />
Dabei sind die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge in geeigneter Form zu erläutern.<br />
Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge<br />
Für die Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden<br />
eine Reihe von Annahmen getroffen. Künftige Abweichungen von<br />
diesen Prognoseannahmen sind wahrscheinlich.<br />
So wurde unterstellt, dass alle Anleger ein Agio in Höhe von 5 %<br />
bezogen auf das Zeichnungskapital bezahlen. Da sich insbesondere<br />
die diversen Kosten nicht variabel in Abhängigkeit von der Höhe<br />
des platzierten Zeichnungskapitals entwickeln, kann es zu Verschiebungen<br />
in den Relationen zwischen Kosten und den in Beteiligungen<br />
an den Dachfonds investierten Beträgen kommen.<br />
Es wurde weiter unterstellt, dass im Jahr 2012 Zeichnungskapital in<br />
Höhe von 9,99 Mio. EUR sowie im Jahr 2013 weitere 40,01 Mio.<br />
EUR platziert werden kann und das Zeichnungskapital per<br />
31.12.2012 bzw. per 31.12.2013, jeweils zuzüglich 5 % Agio, eingezahlt<br />
wird. Investitionen in Beteiligungen an den Dachfonds sind<br />
in Höhe von ca. 38,43 Mio. EUR (eingezahlt ca. 9,189 Mio. EUR)<br />
im Jahr 2012 und weitere ca. 7,525 Mio. EUR (eingezahlt ca.<br />
36,766 Mio. EUR) im Jahr 2013 geplant.<br />
Die Planungen sehen vor, dass Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten wie z.B. die Provision für die Eigenkapitalbeschaffung,<br />
die laufenden Vergütungen des Komplementärs und<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten bereits im laufenden Jahr<br />
liquiditätsmäßig abfl ießen.<br />
Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />
können von der Fondsgesellschaft / dem Emittenten erst im<br />
Folgejahr, d.h. erstmalig im Jahr 2013, vereinnahmt werden. Das-<br />
selbe gilt für die nicht liquiditätswirksamen und<br />
von der Höhe der Ausschüttungen abweichenden<br />
Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds.<br />
Ausschüttungen an die Anleger der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten fl ießen erstmalig im Jahr<br />
2013.<br />
Zu den detaillierten Prognoseannahmen verweisen<br />
wir auf die Ausführungen im Kapitel „Investitions-<br />
und Finanzierungsplan“, Seite 70 f.,<br />
„Prognoserechnung“, Seite 72 f., „Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung“, Seite 74 ff.<br />
Prognose der Vermögenslage<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Die Fondsgesellschaft / der Emittent wurde am<br />
19.10.2011 gegründet. Das Kommanditkapital<br />
beträgt 10.000 EUR und wurde am 28.10.2011<br />
eingezahlt.<br />
Zwischenübersicht 29.02.2012<br />
Ab Gründung der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
wurden bis zum 29.02.2012 nur geringfügige<br />
Aufwendungen getätigt.<br />
Planbilanzen per 31.12.2012 sowie per<br />
31.12.2013<br />
Die Planbilanzen der Jahre 2012 sowie 2013<br />
sind der Abbildung auf Seite 134 zu entnehmen.<br />
Der Bilanzansatz für die Beteiligungen an den<br />
Dachfonds erhöht sich um die prognostizierten<br />
nicht liquiditätswirksamen und von der Höhe der<br />
Ausschüttungen abweichenden Erträge aus den<br />
erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />
bzw. er reduziert sich um die von den Dachfonds<br />
geplanten Ausschüttungen. Im Umlaufvermögen<br />
werden die Bankguthaben ausgewiesen. Sämtliche<br />
Kosten werden als Aufwand verbucht.<br />
Prognose der Finanzlage<br />
Die Prognose der Finanzlage ist der Abbildung<br />
auf Seite 135 zu entnehmen.<br />
Die Finanzlage zeigt die im jeweiligen Jahr geplanten<br />
zahlungswirksamen Beträge aus der In-<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
133
134<br />
Vermögenslage in TEUR<br />
Aktiva Eröffnungsbilanz Zwischenübersicht Planbilanz Planbilanz<br />
19.10.2011 29.02.2012 31.12.2012 31.12.2013<br />
(Prognose) (Prognose)<br />
A Ausstehende Einlagen 10 0 0 0<br />
B Anlagevermögen 0 33.430 33.430 45.848<br />
C Umlaufvermögen 0 10 0 0<br />
Summe Aktiva 10 33.440 33.430 45.848<br />
Passiva<br />
A Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 10 10 10.000 50.010<br />
II. Kapitalrücklage (Agio) 0 0 500 2.500<br />
III. Entnahmen 0 0 0 -83<br />
IV. Ergebniskonten 0 0 -1.310 -6.579<br />
B Verbindlichkeiten 0 33.430 24.241 0<br />
Summe Passiva 10 33.440 33.430 45.848<br />
vestitionstätigkeit (Investition in Beteiligungen<br />
an den Dachfonds), der Finanzierungstätigkeit<br />
(Einzahlung des Kommanditkapitals) sowie der<br />
laufenden Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten (Platzierung des Kommanditkapitals,<br />
Verwaltung der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Dachfonds).<br />
Prognose der Ertragslage<br />
Die Prognose der Ertragslage kann der Abbildung<br />
auf Seite 135 entnommen werden.<br />
Die Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)<br />
berücksichtigt die geplanten Erträge und Aufwendungen<br />
nicht im Jahr der Zahlung, sondern<br />
in dem Jahr, für das sie wirtschaftlich vereinnahmt<br />
wurden bzw. angefallen sind.<br />
�<br />
Prognose der Investitionen, der Produktion, des Umsatzes und<br />
des handelsrechtliches Ergebnisses<br />
Eine Prognose für die Produktion und den Umsatz ist nicht möglich,<br />
da die Fondsgesellschaft /der Emittent keine Produktion unterhält<br />
und keine Umsätze erwirtschaftet, sondern ausschließlich Erträge<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds erzielt.<br />
Die prognostizierte Investition berücksichtigt nur die Höhe der Beteiligungen<br />
an den Dachfonds.<br />
Die prognostizierten handelsrechtlichen Ergebnisse ermitteln sich<br />
aus den prognostizierten nicht liquiditätswirksamen und von der<br />
Höhe der Ausschüttungen abweichenden Erträgen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an den Dachfonds, den laufenden Vergütungen<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten sowie den geplanten diversen Kosten der<br />
Fondsgesellschaft / des Emittenten.
Finanzlage in TEUR (Prognose)<br />
Einzahlungen 2012 2013<br />
Liquiditätsreserve per 01.01. 10 0<br />
Einzahlung Kommanditkapital 9.990 40.010<br />
Einzahlung Agio 500 2.001<br />
Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds 0 107<br />
Zufl uss Fremdkapital 0 0<br />
Auszahlungen<br />
Erwerb der Beteiligungen an den Dachfonds 9.189 36.766<br />
Ausschüttungen an Gesellschafter 0 83<br />
Projektaufbereitung 25 101<br />
Eigenkapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.224 4.901<br />
Komplementär 0 0<br />
Geschäftsführender Kommanditist 0 1<br />
Treuhandkommanditist 45 160<br />
Diverse Kosten 16 105<br />
Zahlungswirksame Veränderungen -10 0<br />
Liquiditätsreserve per 31.12. 0 0<br />
Ertragslage in TEUR (Prognose)<br />
Zwischenübersicht 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.<br />
19.10.2011 – 29.02.2012 2012 2013<br />
Erträge aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds 0 0 0<br />
Guthabenzinsen 0 0 0<br />
Projektaufbereitung 0 25 101<br />
Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 1.224 4.901<br />
Komplementär 0 0 0<br />
Treuhandkommanditist 0 45 160<br />
Geschäftsführender Kommanditist 0 0 1<br />
Diverse Kosten 0 16 105<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 -1.310 -5.269<br />
Sonstige in TEUR (Prognose)<br />
2012 2013 2014 2015<br />
Investitionen 9.189 36.766 0 0<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
Umsatz 0 0 0 0<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -1.310 -5.269 1.137 1.162<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
135
136<br />
Negativtestate<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) sind in einen<br />
Verkaufsprospekt zahlreiche Angaben aufzunehmen.<br />
Für den Fall, dass für das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot eine geforderte Angabe<br />
nicht zutrifft, sind Negativtestate in den Verkaufsprospekt<br />
aufzunehmen.<br />
� Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in<br />
deutscher Sprache abgefasst. Es entfällt daher<br />
eine deutsche Zusammenfassung mit den<br />
wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />
Angaben zur Fondsgesellschaft / zum Emittenten,<br />
der Vermögensanlage und den Anlageobjekten<br />
(§ 2 (1) Satz 5 VermVerk ProspV).<br />
� Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von<br />
Steuern für die Anleger (§ 4 Satz 1 Nr. 2 HS.<br />
2 VermVerkProspV).<br />
� Die Vermögensanlage wird nur in der Bundesrepublik<br />
Deutschland angeboten. Die<br />
Angabe von Teilbeträgen des Zeichnungskapitals<br />
für verschiedene Staaten entfällt daher<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerk ProspV).<br />
� Die Satzung des Komplementärs weicht mit<br />
Ausnahme der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />
für die Geschäftsanteile<br />
nicht von den gesetzlichen Bestimmungen<br />
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
ab (§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist kein<br />
Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent hat zum<br />
Datum der Prospektaufstellung außer dem<br />
vorliegenden Beteiligungsangebot keine<br />
weiteren Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist keine<br />
Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien und hat daher keine umlaufenden<br />
Wertpapiere begeben, die den Gläubigern<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte auf<br />
Aktien einräumen. Daher sind auch keine<br />
Angaben über die Bedingungen und das Ver-<br />
fahren für den Umtausch oder den Bezug zu benennen (§ 6<br />
Satz 2, 3 VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt sind. Die <strong>asuco</strong> Fonds GmbH, die<br />
100 % der Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hält<br />
auch 100 % der Anteile an der <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH, die<br />
von der Fondsgesellschaft /dem Emittenten mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist (§ 7 (2) Nr. 1<br />
VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die der Fondsgesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen (§ 7 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen (§ 7 (2) Nr. 3 VermVerk ProspV).<br />
� Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft / des Emittenten besteht<br />
in der Investition des Fondsvermögens in Beteiligungen an<br />
von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds,<br />
die ebenfalls von den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />
Fondsgesellschaft / des Emittenten gemanagt werden. Die Ertragslage<br />
ist daher ganz wesentlich von der Entwicklung der<br />
Einnahmen aus den von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds, den von den jeweiligen Zielfonds abgeschlossenen<br />
Verträgen wie z.B. Kauf- und Mietverträge (vgl.<br />
Darstellung der Risiken auf Seite 21 ff.) sowie den von der<br />
Fondsgesellschaft abgeschlossenen und auf Seite 109 beschriebenen<br />
Verträgen abhängig. Patente, Lizenzen, weitere Verträge<br />
oder neue Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />
für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten sind, bestehen nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
zum Datum der Prospektaufstellung nicht<br />
(§ 8 (1) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
� Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfl<br />
uss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft / des<br />
Emittenten haben können, sind nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
zum Datum der Prospektaufstellung nicht bekannt<br />
(§ 8 (1) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Neben der Beteiligung der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG ist die<br />
Fondsgesellschaft / der Emittent zum Datum der Prospektaufstellung<br />
durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinfl usst<br />
worden (§ 8 (2) VermVerkProspV).
� Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
werden ausschließlich für den Erwerb von Beteiligungen an von<br />
der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds (Anlageobjekte)<br />
und nicht für sonstige Zwecke genutzt (§ 9 (1) Verm-<br />
VerkProspV).<br />
� Der Komplementär (ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital),<br />
der geschäftsführende Kommanditist (Kapitalanteil<br />
5.000 EUR) und der Treuhänder der Fondsgesellschaft (Kapitalanteil<br />
5.000 EUR) sind Gesellschafter bei der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
pro GmbH & Co. KG. Herr Hans-Georg Acker und<br />
Herr Dietmar Schloz, beide Geschäftsführer des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />
der Fondsgesellschaft / des Emittenten und der von der<br />
<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds, sind am<br />
Gesellschaftskapital der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH<br />
& Co. KG mit 750.000 EUR bzw. 1.000.000 EUR beteiligt. Die<br />
Beteiligung von Herrn Dietmar Schloz wurde zum 31.12.2011<br />
von ursprünglich 1.100.000 EUR auf vorstehend genannten<br />
Betrag zum Kurs von 100 % des Zeichnungsbetrages reduziert.<br />
Darüber hinaus standen oder stehen den Personen oder Gesellschaften,<br />
die für den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung<br />
übernehmen (vgl. Seite 5), den Gründungsgesellschaftern,<br />
dem Treuhänder sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft / des Emittenten zum Datum<br />
der Prospektaufstellung kein Eigentum oder dingliche<br />
Berechtigung an den zu erwerbenden Anlageobjekten (Beteiligungen<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds) der Fondsgesellschaft / des Emittenten oder wesentliche<br />
Teile derselben zu (§ 9 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung bestehen weder erhebliche<br />
noch unerhebliche dingliche Belastungen bei den beabsichtigten<br />
Anlageobjekten (der Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds) der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten (§ 9 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Neben den auf Seite 30 f. beschriebenen Schwierigkeiten bei<br />
der Verwertung / beim Verkauf der Anlageobjekte (der Beteiligungen<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Dachfonds) über den sogenannten Zweitmarkt bestehen nach<br />
Kenntnis der Prospektverantwortlichen zum Datum der Prospektaufstellung<br />
keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte<br />
(Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds), insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />
(§ 9 (2) Nr. 4 VermVerk ProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung sind keine behördlichen<br />
Genehmigungen erforderlich (§ 9 (2) Nr. 5 VermVerk ProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />
außer der Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
pro GmbH & Co. KG keine weiteren Verträge (Abga-<br />
be einer Beitrittserklärung am 31.12.2011)<br />
über die Anschaffung oder Herstellung der<br />
Anlageobjekte (Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />
gemanagten Dachfonds)<br />
oder wesentlicher Teile davon abgeschlossen<br />
(§ 9 (2) Nr. 6 VermVerkProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung existieren<br />
keine Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte<br />
(Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />
Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds)<br />
(§ 9 (2) Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
� Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH hat<br />
als Gründungsgesellschafter und geschäftsführender<br />
Kommanditist im Rahmen des auf<br />
Seite 109 beschriebenen Projektaufbereitungsvertrages<br />
bestimmte Aufgaben für die<br />
Fondsgesellschaft / den Emittenten übernommen.<br />
Die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH ist als Anbieter<br />
beauftragt, das Zeichnungskapital zu<br />
platzieren. Darüber hinaus erbringen Personen<br />
oder Gesellschaften, die für den Inhalt<br />
des Verkaufsprospektes die Verantwortung<br />
übernehmen (vgl. Seite 5), die Gründungsgesellschafter,<br />
der Treuhänder sowie die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten zum Datum der<br />
Prospektaufstellung keine, nicht nur geringfügigen<br />
Leistungen und Lieferungen (§ 9 (2)<br />
Nr. 8 VermVerkProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent wurde<br />
vor weniger als 18 Monaten gegründet und<br />
hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne<br />
des § 10 (1) Nr. 1 VermVerkProspV erstellt.<br />
Da die Fondsgesellschaft / der Emittent die<br />
verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />
§ 15 VermVerkProspV geltend macht, liegen<br />
kein nach § 8 h (1) Verkaufsprospektgesetz<br />
oder nach anderen Vorschriften aufgestellter<br />
und geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht<br />
sowie keine veröffentlichte Zwischenübersicht<br />
vor (§ 10 (1) Satz 1 Nr. 3 VermVerk-<br />
ProspV). Daher konnte auch keine Angabe<br />
über den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung<br />
des Abschlussprüfers, der<br />
den Jahresabschluss geprüft hat, und kein<br />
Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher<br />
Bemerkungen angegeben werden (§ 11<br />
VermVerkProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist nicht<br />
Teil eines Konzerns. Sie / er ist daher zur Auf-<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
137
138<br />
stellung eines Konzernabschlusses nicht verpfl<br />
ichtet (§ 10 (2) Satz 1 HS. 1 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Die Fondsgesellschaft / der Emittent verfügt<br />
über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien.<br />
Ein Beirat wurde zum Datum der<br />
Prospektaufstellung noch nicht bestellt (§ 12<br />
(1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft / des<br />
Emittenten werden jeweils durch zwei Geschäftsführer<br />
vertreten (vgl. Seite 110 f.).<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind<br />
keine besonderen Funktionen zugewiesen<br />
worden (§ 12 (1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
/ des Emittenten sowie den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung des Komplementärs<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) wurden<br />
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
von der Fondsgesellschaft / dem Emittenten<br />
keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art gewährt,<br />
so dass eine Aufteilung der Gesamtbezüge<br />
nicht möglich ist (§ 12 (1) Nr. 2<br />
VermVerk ProspV).<br />
� Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Komplementärs (Hans-Georg Acker, Dietmar<br />
Schloz) und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar<br />
Schloz) sind Geschäftsführer der <strong>asuco</strong> Vertriebs<br />
GmbH, die von der Fondsgesellschaft /<br />
vom Emittenten mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage beauftragt wurde.<br />
Darüber hinaus sind der Komplementär und<br />
der geschäftsführende Kommanditist sowie<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft / des Emittenten nicht für<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen Vermögensanlagen betraut<br />
sind. (§ 12 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft /<br />
des Emittenten sowie die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung des Komplementärs (Hans-Georg Acker,<br />
Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) sind nicht für Unternehmen<br />
tätig, die der Fondsgesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />
geben (§ 12 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
� Der geschäftsführende Kommanditist ist für die Projektaufbereitung<br />
verantwortlich. Darüber hinaus sind der Komplementär,<br />
der geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft / des<br />
Emittenten sowie die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Komplementärs (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar<br />
Schloz) nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen (§ 12 (2) Nr. 3<br />
VermVerk ProspV).<br />
� Der Treuhandkommanditist (<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH) ist wie<br />
der Komplementär (<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH) und der geschäftsführende<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />
(<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH) sowie der Anbieter<br />
der Vermögensanlage (<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH) eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der <strong>asuco</strong> Fonds GmbH. Aus diesen Verfl<br />
echtungen können Interessenskonfl ikte entstehen. Weitere<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonfl ikte begründen<br />
können, bestehen zum Datum der Prospektaufstellung<br />
nicht (§ 12 (3) Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
� Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte angabepfl ichtiger Personen<br />
fallen, die aber die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst haben, gibt es<br />
nicht (§ 12 Absatz 4 VermVerkProspV).<br />
� Für die vorliegende Vermögensanlage haben keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung übernommen (§ 14 VermVerkProspV).
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Informationen zum Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern<br />
auftretenden Personen<br />
Fondsgesellschaft / Emittent<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRA 97912<br />
USt-IdNr. noch nicht zugeteilt<br />
Geschäftsführung<br />
Der Komplementär (s.u.) und der geschäftsführende Kommanditist<br />
(s.u.) sind zur Geschäftsführung einzeln berechtigt und verpfl<br />
ichtet.<br />
Gesetzlicher Vertreter (Komplementär)<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH s.u.<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Langfristiger Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />
unter Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />
Persönlich haftender Gesellschafter /Komplementär<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 179914<br />
USt-IdNr. DE 266443938<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme persönliche Haftung bei geschlossenen<br />
Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft;<br />
Übernahme Geschäftsführung bei geschlossenen<br />
Fonds; Konzeption von geschlossenen Fonds.<br />
Geschäftsführender Kommanditist<br />
<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 180028<br />
USt-IdNr. DE 266693581<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme der Geschäftsführung bei geschlossenen<br />
Fonds sowie Besorgung der mit dem gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden<br />
Geschäfte von geschlossenen Fonds.<br />
Treuhänder / Treuhandkommanditist<br />
Treuhänder für Anleger, die sich unmittelbar als<br />
Kommanditist mit persönlicher Eintragung ins<br />
Handelsregister beteiligen.<br />
Treuhandkommanditist für Anleger, die sich mittelbar,<br />
d.h. ohne persönliche Eintragung in das<br />
Handelsregister, beteiligen.<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de,<br />
Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 181762<br />
USt-IdNr. DE 267245411<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
139
140<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme der Funktion als Treuhandkommanditist<br />
bei Beteiligungsangeboten; Besorgung<br />
sämtlicher im Treuhandvertrag mit unmittelbar<br />
oder mittelbar beteiligten Anlegern vereinbarten<br />
Tätigkeiten im eigenen Namen auf Rechnung<br />
der Anleger (Treugeber) sowie Halten von Beteiligungen<br />
in eigenem Namen.<br />
Anbieter<br />
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 180027<br />
USt-IdNr. DE 266693590<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Vertrieb von geschlossenen Fonds; Beratung für<br />
Fondsinitiatoren im Bereich Konzeption, Verwaltung<br />
und Vertrieb geschlossener Fonds sowie<br />
bei Anlegerbetreuung; Erstellung von Schulungs-<br />
und Marketingkonzepten sowie An- und<br />
Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds.<br />
Name und Anschrift des für den Anbieter<br />
handelnden Vermittlers<br />
Siehe Eintragungen auf der Beitrittserklärung.<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Nach Rechtslage zum Datum der Prospektaufstellung<br />
ist für die vorgenannten Gesellschaften<br />
eine Aufsichtsbehörde nicht vorgesehen.<br />
Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis<br />
und die Kommunikation mit dem Anleger ist<br />
deutsch.<br />
Rechtsordnung / Gerichtsstand<br />
Für Verträge und sonstige Schuldverhältnisse,<br />
die für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
Fondsgesellschaft maßgeblich sind, gilt das<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer<br />
entsprechenden ausländischen gesetzlichen Regelung ist, gelten<br />
hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansonsten<br />
ist als Erfüllungsort für den Gesellschaftsvertrag sowie für<br />
den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Oberhaching und als Gerichtsstand<br />
München vereinbart.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
können Anleger – unbeschadet ihres Rechts,<br />
die Gerichte anzurufen – die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Die Voraussetzungen für den<br />
Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung,<br />
die zusammen mit einem Merkblatt bei der Schlichtungsstelle<br />
erhältlich sind. Die Anschrift lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt<br />
Telefon (069) 23 88-19 07, Fax (069) 23 88-19 19<br />
eMail: schlichtung@bundesbank.de<br />
Internet: www.bundesbank.de<br />
Einlagensicherung<br />
Es besteht kein Garantiefonds oder eine vergleichbare Sicherung<br />
der Einlagen der Direktkommanditisten und der Treugeber.<br />
2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
Dieser Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG“ vom 29.02.2012 – nachfolgend<br />
„Prospekt“ genannt – sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />
Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />
Einzelheiten wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber über<br />
den Treuhandkommanditisten (vgl. Abschnitt oben „Treuhänder<br />
/ Treuhandkommanditist“) oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />
an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(Fondsgesellschaft). Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der<br />
langfristige Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />
Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> (Dachfonds), die Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften<br />
(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird mit den von den Anlegern geleisteten<br />
Einlagen abzüglich der in § 8 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft dargestellten Fondsnebenkosten eine Beteiligung<br />
an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />
erwerben, verwalten und veräußern.
Die Anleger partizipieren an den Erträgen der Dachfonds direkt<br />
über die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft und mittelbar über<br />
die Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds.<br />
Die weiteren Einzelheiten zu den vorgenannten wesentlichen Leistungsmerkmalen<br />
sind dem Prospekt (Seite 8 ff.) zu entnehmen.<br />
Preise<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio zu leisten.<br />
Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten,<br />
zusätzliche Telekommunika tionskosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />
Bei einer Beteiligung des Anlegers als Direktkommanditist fallen als<br />
weitere Kosten Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht sowie Gebühren für die Überwachung<br />
des Eingangs der Handelsregistervollmacht durch den<br />
Treuhänder in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />
an. Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />
werden aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />
in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />
Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen und im Erbfall<br />
eine Gebühr für die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />
geführten Register in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages,<br />
mindestens 200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich<br />
Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
Verspätet oder unvollständig gemeldete Sonderwerbungskosten,<br />
werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />
erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />
zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet.<br />
Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung wegen<br />
unterlassener Mitteilung einer geänderten Bankverbindung hat der<br />
Anleger eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />
zu entrichten.<br />
Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen Berechtigten auf<br />
Auslandskonten werden unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />
Weiterhin können auch während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
zusätzliche Kosten bei den Anlegern entstehen. Dazu zählen<br />
Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Kosten bei<br />
vorzeitigem Ausscheiden z.B. beim Verkauf der Beteiligung über<br />
den Zweitmarkt, der Erstattungsanspruch des Treuhandkommanditisten<br />
für Sondertätigkeiten, Kosten der Einsichtnahme in die Bücher<br />
der Fondsgesellschaft, Kosten für Telefon, Internet, Porto,<br />
Überweisungen sowie die von den Anlegern ggf. zu tragenden<br />
Kosten für ihre eigene Steuer-, Rechts- und sonstige Beratung im<br />
Zusammenhang mit einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Sofern die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben<br />
ist, sind diese nicht bezifferbar, hängen<br />
vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft<br />
und / oder von der individuellen Situation<br />
des Anlegers bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />
ab.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />
im Prospekt, insbesondere im Kapitel „Steuerliches<br />
Konzept“ (vgl. Seite 90 ff.) verwiesen. Bei<br />
Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige<br />
Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />
Berater wenden.<br />
Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />
Verzugszinsen, weitere Vertragsbedingungen<br />
Der Anleger hat 40 % des in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />
5 % Agio am 15. des Monats, der auf die<br />
Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) folgt und 60 % des<br />
Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 (Beitritt<br />
bis zum 30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats,<br />
der auf die Annahme der Beteiligung durch den<br />
Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt (Beitritt<br />
nach dem 30.11.2013), durch Überweisung<br />
auf nachstehend genanntes Konto zu leisten:<br />
Empfänger <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
(Zahlstelle) Sonderkonto <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />
GmbH & Co. KG<br />
Bank UniCredit Bank AG<br />
Konto-Nr. 15140032<br />
BLZ 70020270<br />
Bei Abgabe einer Einzugsermächtigung auf der<br />
Beitrittserklärung werden 40 % des übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio<br />
am 15. des Monats, der auf die Annahme der<br />
Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) folgt und 60 % des Zeichnungsbetrages<br />
zum 27.12.2012 (Beitritt bis zum<br />
30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats, der auf<br />
die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) folgt (Beitritt<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
141
142<br />
nach dem 30.11.2013), durch Lastschrift eingezogen<br />
und dem o.g. Treuhandsonderkonto gutgeschrieben.<br />
Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab<br />
Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft, frühestens<br />
jedoch ab dem Fälligkeitstermin und<br />
nach Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
in Höhe von 5 % p.a. ausschüttungsberechtigt<br />
(Frühzeichnerbonus). Die Ausschüttungen /<br />
Entnahmen für die Jahre 2012 bzw. 2013 erfolgen<br />
zum 01.07.2013 bzw. 30.06.2014.<br />
Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsraten<br />
zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in<br />
Höhe von 1 % p.M. bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />
Schadens zu verlangen oder den<br />
Anleger aus der Fondsgesellschaft auszuschließen.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />
sowie aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft (vgl. Seite 112 ff. des<br />
Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
(vgl. Seite 126 ff. des Prospektes).<br />
Die vom Treuhänder / Treuhandkommanditisten<br />
zu erbringenden Leistungen sind im Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag (vgl. Seite 126 ff. des<br />
Prospektes), die Leistungen der Fondsgesellschaft<br />
und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in<br />
§ 10 (vgl. Seite 114 ff. des Prospektes), geregelt.<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich nur an einzelne<br />
Personen oder Gesellschaften. Eine Beteiligung<br />
von Gemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />
und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
Es besteht kein Anspruch des Anlegers oder des<br />
wirtschaftlich Berechtigten auf Aufnahme in die<br />
Fondsgesellschaft. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht unverzüglich und vor Beitritt in die<br />
Fondsgesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />
(GWG) aufgeführten Angaben macht und seine<br />
Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
nicht durch Übersendung eines von einem<br />
durch das Geldwäschegesetz Berechtigten be-<br />
stätigten Identifi kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />
nachweist.<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft unterliegt den üblichen<br />
Risiken, die mit einer mittelbaren Investition in teilweise als Blindpools<br />
konzipierten Dachfonds verbunden sind. Eine ausführliche<br />
Darstellung der mit der Beteiligung verbundenen Risiken befi ndet<br />
sich im Prospekt im Kapitel „Risiken“ auf Seite 21 ff.<br />
3. Informationen über die Besonderheiten des<br />
Fernabsatzvertrages<br />
Informationen zum Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />
Beitrittserklärung an die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (vgl. obigen<br />
Abschnitt „Treuhänder / Treuhandkommanditist“) ein für ihn<br />
bindendes Angebot auf den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab, mit dem Auftrag, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft zu begründen.<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die <strong>asuco</strong><br />
Treuhand GmbH dieses Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />
im eigenen Namen und im Namen sämtlicher anderer<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft annimmt. Auf den Zugang<br />
der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger. Allerdings wird der<br />
Treuhänder / Treuhandkommanditist dem Anleger die Annahme<br />
der Beitrittserklärung schriftlich mitteilen.<br />
Widerrufsrecht<br />
Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb<br />
der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer<br />
Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, insbesondere der<br />
Widerrufsfristen, wird auf die „Widerrufsbelehrungen“ in der<br />
Beitrittserklärung verwiesen.<br />
Mindestlaufzeit der Verträge;<br />
vertragliche Kündigungsregelungen<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet (§ 26 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Gesellschafter der Fondsgesellschaft, also<br />
auch die Anleger, können ihr Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten erstmalig zum 31.12.2025, danach mit<br />
der gleichen Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, nicht<br />
jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses, kündigen.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Ein Anleger kann vom Komplementär oder vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (z.B. bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />
bei Nichtleistung oder Zuwenigleistung der
Einlage und / oder des vereinbarten Agios). Einzelheiten bestimmen<br />
§§ 7 und 28 des Gesellschaftsvertrages. Bei vorzeitigem Ausscheiden<br />
aus der Fondsgesellschaft bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
des Anlegers nach § 30 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Gesellschaftsvertrag kann nach § 16 j) des Gesellschaftsvertrages<br />
mit 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter<br />
sowie der Zustimmung einer der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter geändert werden.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der sowohl zwischen dem<br />
mittelbar als auch unmittelbar beteiligten Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />
/ Treuhänder geschlossen wird, gilt für unbestimmte<br />
Zeit (§ 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Der<br />
Anleger kann diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen<br />
mit der Folge, dass der Treuhandkommanditist die für den<br />
Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an diesen überträgt<br />
und der Anleger somit unmittelbar als Kommanditist an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt wird. Im Übrigen endet der Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag mit Ausscheiden des Treuhänders / Treuhandkommanditisten<br />
und / oder des Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />
sowie mit Beendigung der Fondsgesellschaft. Der Treuhänder<br />
/ Treuhandkommanditist kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Komplementär<br />
ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat einen neuen<br />
Treuhänder / Treuhandkommanditisten zu bestellen. In diesem<br />
Fall tritt der neue Treuhänder / Treuhandkommanditist in alle<br />
Rechte und Pfl ichten ein, so dass der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mit dem neuen Treuhänder / Treuhandkommanditist fortgesetzt<br />
wird.<br />
Sprache und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen<br />
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf dem<br />
Stand der Prospektaufstellung. Sie sind während der Dauer des öffentlichen<br />
Angebots wirksam und werden während dieses Zeitraumes<br />
gegebenenfalls durch Nachträge zum Prospekt aktualisiert.<br />
Sämtliche Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
143
144<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt<br />
wurden von den Prospektverantwortlichen<br />
mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt<br />
und überprüft. Sie entsprechen dem<br />
Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />
und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen<br />
und steuerlichen Vorschriften sowie<br />
Verwaltungsanweisungen. Eine Haftung für das<br />
Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie<br />
für Abweichungen durch zukünftige Änderungen<br />
der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer<br />
Entwicklungen kann jedoch nicht übernommen<br />
werden.<br />
Mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen ist<br />
jeder Vertragspartner der Fondsgesellschaft nur<br />
für die Angaben im Verkaufsprospekt verantwortlich,<br />
die seine Vertragsleistungen betreffen. Eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />
für die Richtigkeit und Vollständigkeit des<br />
Verkaufsprospektes wird ausgeschlossen.<br />
Soweit in diesem Verkaufsprospekt Aussagen<br />
oder Inhalte aus Gutachten oder Analysen Dritter<br />
zitiert oder wieder gegeben werden, weisen<br />
die Prospektverantwortlichen darauf hin, dass<br />
sie diese inhaltlich nicht überprüft haben (vgl.<br />
„Risiken“ auf Seite 30).<br />
Die Prospektverantwortlichen versichern, insbesondere<br />
im Hinblick auf § 264 a StGB, nach<br />
bestem Wissen und Gewissen, über ihnen bekannte<br />
erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
von Bedeutung sind, keine unrichtigen,<br />
vorteilhaften Angaben gemacht und keine nachteiligen<br />
Tatsachen verschwiegen zu haben.<br />
Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />
ist allein dieser Verkaufsprospekt.<br />
Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist<br />
berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu<br />
machen. Die Vermittler sowie deren Untervermittler<br />
sind nicht Erfüllungsgehilfen der Prospektverantwortlichen<br />
und der Fondsgesellschaft.<br />
Von einer etwaigen Haftung für die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit der Prospektangaben sind<br />
Vermittler und die Gutachter freigestellt.<br />
Die Haftung der Fondsgesellschaft, des persönlich haftenden Gesellschafters,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten, des Treuhandkommanditisten,<br />
der Prospektverantwortlichen sowie deren<br />
Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter und deren Angestellten<br />
ist für Pfl ichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen,<br />
auf einen Betrag begrenzt, der der geleisteten Einlage entspricht.<br />
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche im<br />
Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung zum Beitritt zur Fondsgesellschaft.<br />
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung<br />
vertragswesentlicher Pfl ichten (sogenannte Kardinalspfl ichten)<br />
sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Ansprüche<br />
verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Beitritt in die Fondsgesellschaft.<br />
Mit Unterschrift der Beitrittserklärung gibt der Anleger sein Einverständnis<br />
zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />
Der Verkaufsprospekt kann für den einzelnen Anleger lediglich die<br />
wesentlichen, nicht aber alle individuellen Sachverhalte darstellen.<br />
Eine individuelle Prüfung kann der Verkaufsprospekt daher<br />
nicht ersetzen, so dass jeder Interessent das Beteiligungsangebot<br />
zusammen mit seinen persönlichen Beratern eingehend analysieren<br />
sollte.<br />
Die Prospektverantwortlichen haben den Verkaufsprospekt nach<br />
Maßgabe des IDW-Standards: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
(IDW S 4 vom 18.05.2006) erstellt.<br />
Erklärung zur Prospekthaftung<br />
Die gesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 VerkProspG in Verbindung<br />
mit § 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG kann nur von Anlegern geltend<br />
gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab dem ersten<br />
öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes beigetreten<br />
sind. Der Anbieter <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />
Benachteiligung später beitretender Anleger und hat<br />
daher freiwillig durch selbständiges Schuldversprechen eine Haftung<br />
für Prospektfehler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig<br />
von der Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung<br />
mit § 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können<br />
auch solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes beigetreten<br />
sind, Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.
Stichwortverzeichnis<br />
A<br />
Abgeltungssteuer 94<br />
Abschreibung Ergänzungsrechnung 92<br />
Abwicklungshinweise 147<br />
AIFM 32 f.<br />
Altlasten 24, 35<br />
Anbieter 40<br />
Angabenvorbehalt 144<br />
Anlageerfolg 78 ff.<br />
Anlegerzielgruppe / -kreis 11<br />
Annahmen der Prognoserechnung 72 ff., 82<br />
Anteilsfi nanzierung 27<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) 13 f., 72 ff., 105, 120<br />
Ausschüttungsrendite 16, 37, 57 ff., 74 f., 82<br />
B<br />
Beirat 104, 116 f.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick 8 ff.<br />
C<br />
Chancen der Beteiligung 18 f., 34 ff., 50 ff.<br />
D<br />
Dauer der Fondsgesellschaft 16 f., 105, 121 f.<br />
E<br />
Einzahlung des Zeichnungskapitals 10, 114, 141 f., 147<br />
Einkommensteuer 90 ff.<br />
Einkommensteuersatz 94<br />
Emittent 98 ff., 111<br />
Erbschaftsteuer 95 f.<br />
F<br />
Fernabsatzgesetz 33, 39, 139 ff.<br />
Fondsgesellschaft 98 ff., 111<br />
Fremdfi nanzierung 26 f., 36<br />
G<br />
Geschäftsführender Kommanditist 101 ff., 110 f., 114 ff.<br />
Geschäftsführung 103, 110 f., 114 ff.<br />
Gesellschafterversammlung 30, 38, 104 f., 117 f.<br />
Gesellschaftsvertrag 112 ff.<br />
Gesellschaftszweck 12, 102 f., 111, 112<br />
Gewerbesteuer 95<br />
Gewerblicher Grundstückshandel 94<br />
Grunderwerbsteuer 96<br />
H<br />
Haftung 15, 26, 36, 77, 106<br />
I<br />
Infl ationsrate 15, 23 f., 34<br />
Innerer Wert 54 ff.<br />
Instandhaltungen 23, 34 f.<br />
Interner Zinsfuß 81 ff.<br />
Investitionskriterien 12 f., 52 f.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan 70 f.<br />
K<br />
Kapitalbindung 83<br />
Kommanditkapital 10, 70 f., 98 ff., 111, 112<br />
Konzeptionsmerkmale 9 f., 50 ff.<br />
Komplementär 101 ff., 111, 114 ff.<br />
Kursermittlung 54 ff.<br />
L<br />
Leistungsverträge 109<br />
M<br />
Mietentwicklung 22 f., 34<br />
Mindestbeteiligung 10, 112, 126<br />
N<br />
Nachschusspfl icht 15, 106<br />
Negativtestate 136 ff.<br />
Stichwortverzeichnis<br />
145
146<br />
P<br />
Partner 17, 40 ff., 110 f.<br />
Prognoserechnung 72 f.<br />
Prospektherausgeber 5, 110<br />
R<br />
Rechtliches Konzept 98 ff.<br />
Rechtsstellung der Anleger / 15, 103 f., 112 ff.<br />
Beteiligungsmöglichkeiten<br />
Renditeprognose 78 ff.<br />
Risiken 21 ff.<br />
Rückabwicklung 33<br />
S<br />
Schenkungsteuer 96<br />
Sensitivitätsanalyse 86 ff.<br />
Solidaritätszuschlag 94 f.<br />
Steuerliches Konzept 90 ff.<br />
T<br />
Tilgungsgewinn 37 f., 59<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag 126 ff.<br />
U<br />
Übertragungsvereinbarung 57<br />
Umsatzsteuer 96<br />
V<br />
Veräußerung / 16 f., 30 f., 38 f., 105,121, 129 f.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Veräußerungsgewinne 93 f.<br />
Verfahrensrecht 96 f.<br />
Vermögensanlagen- 133 ff.<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Vermögensteuer 95<br />
Vertragspartner 110 f.<br />
W<br />
Währungsrisiko 27<br />
Z<br />
Zielfonds 16, 57 ff.<br />
Zweitmarkt 16 f., 30 f., 38 f., 50 f.<br />
Bildnachweis<br />
Titel Dmitry Sunagator (fotolia), Seite 4 m.edi (Photocase), Seite 8 Dimitrieva Daria (fotolia), Seite 10 <strong>asuco</strong>, Seite 11<br />
<strong>asuco</strong>, Seite 12 <strong>asuco</strong>, Seite 13 <strong>asuco</strong>, Seite 15 <strong>asuco</strong>, Seite 16 / 17 <strong>asuco</strong>, Seite 18 KONG (Photocase), Seite 34 / 35 maspi<br />
(Photocase), Seite 40 Zooropa (fotolia), Seite 42 <strong>asuco</strong> (Fotograf: Sebastian Tanner), Seite 45 Edyta Pawlowska (fotolia),<br />
Seite 66 „Main-Taunus-Zentrum“ DWS Finanz-Service GmbH; „EASTGATE“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co.<br />
KG; „Olympia-Einkaufszentrum“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG; Seite 67 „AXA “ <strong>asuco</strong>; „Deutsche Bank“<br />
<strong>asuco</strong>; „Daimler Global Training Center“ <strong>asuco</strong>; Seite 68 „Carat Golf und Sporthotel“ <strong>asuco</strong>; „Moritz-Rehabilitationsklinik“<br />
<strong>asuco</strong>; „Continental-Logistikzentrum“ <strong>asuco</strong>, Seite 69 Astonishing (Photocase), Seite 70 / 71 kallejipp (Photocase), Seite 73<br />
Andreas Rodriguez (fotolia), Seite 78 kallejipp (Photocase), Seite 90 Amanda Rohde (iStockphoto), Seite 98 / 99 cw-design<br />
(Photocase), Seite 109 sandrobrezger (Photocase)
Abwicklungshinweise<br />
Die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (Zahlstelle) hält den<br />
Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Senden Sie bitte die Beitrittserklärung (Original und<br />
2 Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach<br />
vom Anleger unterzeichnet an:<br />
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
Thomas-Dehler-Straße 18<br />
81737 München<br />
Die Beitrittserklärungen werden vom Treuhandkommanditisten<br />
(<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Thomas-<br />
Dehler-Straße 18, 81737 München) in der Reihenfolge<br />
des Posteingangs angenommen. Von ihr erhalten<br />
Sie eine mit der Annahmebestätigung versehene<br />
Durchschrift der Beitrittserklärung zurück.<br />
Der Anleger hat 40 % des in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 %<br />
Agio am 15. des Monats, der auf die Annahme der<br />
Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) folgt und 60 % des Zeichnungsbetrages<br />
zum 27.12.2013 (Beitritt zum 30.11.2013) bzw.<br />
100 % des in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />
Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch<br />
den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt,<br />
durch Überweisung auf nachstehend genanntes<br />
Konto zu leisten:<br />
Empfänger <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
(Zahlstelle) Sonderkonto<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Bank UniCredit Bank AG<br />
Konto-Nr. 15140032<br />
BLZ 70020270<br />
Bei Abgabe einer Einzugsermächtigung auf der Beitrittserklärung<br />
werden 40 % des übernommenen Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />
5 % Agio am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt und 60 %<br />
des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 (Beitritt bis zum<br />
30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats,<br />
der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) folgt, durch Lastschrift eingezogen und<br />
dem o.g. Treuhandsonderkonto gutgeschrieben.<br />
Ich,<br />
Vorname Name<br />
HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />
PLZ Wohnort Straße, Hausnummer<br />
erteile hiermit der<br />
<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 179914)<br />
- nachstehend „Komplementär“ genannt -<br />
Vollmacht, meinen Eintritt als Kommanditist in die<br />
<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR A 97912)<br />
- nachstehend „KG“ genannt -<br />
mit einer Haftsumme von<br />
€ *** 1.000,00 ***,<br />
die 1 % der nominalen Pflichteinlage beträgt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />
Der Komplementär ist berechtigt, den Eintritt und das Ausscheiden anderer Gesellschafter sowie mein eigenes Ausscheiden<br />
in meinem Namen im Handelsregister anzumelden und mich bei allen anderen in Angelegenheiten der KG anfallenden Handelsregisteranmeldungen,<br />
für die die Mitwirkung des Kommanditisten gesetzlich erforderlich ist, einschließlich etwaiger<br />
Rechtsmittelverfahren, zu vertreten.<br />
Die Vollmacht ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus. Der Komplementär ist von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und kann entsprechend Untervollmacht erteilen.<br />
Mit dem Festhalten des Namens aufgrund meines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Festhaltens meines<br />
Geburtsdatums, meines Geburtsortes und meiner Staatsangehörigkeit sowie der Anschrift (aus dem Dokument) und des<br />
Festhaltens von Art, Nummer und ausstellender Behörde meines amtlichen Ausweises erfüllt der Notar gleichzeitig meine Identifizierung<br />
gemäß Geldwäschegesetz.<br />
Ort, Datum Unterschrift – notarielle Beglaubigung erforderlich –<br />
Beglaubigung*<br />
Urkundenrolle Nr.<br />
des Notars mit Amtssitz in<br />
Die vorstehende vor mir vollzogene Unterschrift von<br />
Name: Vorname:<br />
Straße, Hausnr.: PLZ, Ort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Nationalität:<br />
Geburtsort:<br />
ausgewiesen durch: * Nr.: *<br />
ausstellende Behörde: *<br />
ausgestellt am: gültig bis:<br />
beglaubige ich hiermit öffentlich.<br />
(Notar)<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
*Bitte auch bei persönlich bekannten Personen wegen der Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren<br />
Straftaten ("Geldwäschegesetz") vollständig angeben.<br />
Wir weisen darauf hin, dass gemäß höchstrichterlicher<br />
Rechtsprechung eine Gesellschaftseinlage<br />
erst mit der Gutschrift auf dem Konto<br />
der Fondsgesellschaft als erbracht gilt und nicht<br />
schon mit der Belastung auf dem Konto des Gesellschafters.<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird vom<br />
Treuhänder gemäß der Erklärung im Annahmeschreiben<br />
bewirkt.<br />
Sofern Sie gemäß Beitrittserklärung Ihre persönliche<br />
Eintragung in das Handelsregister wünschen,<br />
erhalten Sie vom Treuhänder gleichzeitig<br />
mit dem Annahmeschreiben den Text für die<br />
hierfür notwendige Handelsregistervollmacht<br />
(vgl. oben stehend), die nach notarieller Beglaubigung<br />
an den Treuhänder zurückzugeben ist.<br />
Die Beglaubigungsgebühr des Notars ist von<br />
Ihnen zu tragen, die Handelsregisterkosten für<br />
die erstmalige Handelsregisteranmeldung und<br />
-eintragung trägt die Fondsgesellschaft.<br />
Abwicklungshinweise<br />
147
3<br />
148<br />
Beitrittserklärung <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />
Form der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
Ich biete der <strong>asuco</strong> Treuhand den Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch die <strong>asuco</strong> Treuhand zwischen mir und der <strong>asuco</strong> Treuhand zustande<br />
kommt. Ich beauftrage die <strong>asuco</strong> Treuhand, meine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
treuhänderisch für mich nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
sowie Gesellschaftsvertrages zu erwerben und zu halten. Sie oder<br />
ein von ihr beauftragter Dritter ist unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
in meinem Namen alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die<br />
für meine Beteiligung notwendig und zweckdienlich sind oder in Zukunft werden.<br />
Ich wähle folgende Form der Beteiligung:<br />
(Bitte ankreuzen; ohne Ankreuzen beteilige ich mich als Treugeber):<br />
� Treugeber („Treugeberbeteiligung“)<br />
Ich möchte nicht persönlich in das Handelsregister eingetragen werden.<br />
� Direktkommanditist („Direktbeteiligung“)<br />
Ich biete allen Gesellschaftern der Fondsgesellschaft den Erwerb einer Beteiligung<br />
als Direktkommanditist gemäß dem im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch die <strong>asuco</strong> Treuhand für sich selbst und in Vertretung für die übrigen Gesellschafter<br />
zustande kommt.<br />
Ich verpfl ichte mich, der <strong>asuco</strong> Treuhand oder einem von ihr beauftragten Dritten<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht (wird nach Eingang<br />
der Beitrittserklärung zugesandt) zu erteilen.<br />
Die Beglaubigungsgebühr des Notars wird von mir übernommen. Die Handelsregisterkosten<br />
für die erstmalige Handelsregisteranmeldung und -eintragung<br />
übernimmt die Fondsgesellschaft. Mir ist bekannt, dass ich bis zur persönlichen<br />
Eintragung in das Handelsregister über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligt bin.<br />
Annahme der Beitrittserklärung<br />
Die Annahme meiner Beitrittserklärung setzt voraus, dass ich der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
die Beitrittserklärung im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt sowie von mir zweifach<br />
unterzeichnet (Beitrittserklärung und eine Widerrufsbelehrung), zur Verfügung<br />
gestellt habe und ich nach dem Geldwäschegesetz identifi ziert wurde. Hiermit<br />
verzichte ich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Annahme inkl. Annahmedatum<br />
wird mir jedoch informatorisch mitgeteilt. Ebenso werde ich umgehend<br />
in Kenntnis gesetzt, falls meine Beitrittserklärung nicht angenommen wird. Ein Anspruch<br />
auf die Annahme der Beitrittserklärung besteht nicht.<br />
Anleger<br />
Nachname Vorname Geburtsdatum / Geburtsort<br />
Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Fax<br />
Wohnsitzfi nanzamt Steuernummer / Steuer-ID Staatsangehörigkeit<br />
Konto-Nr. BLZ Bank<br />
Ich, der / die Unterzeichnende (nachfolgend „Anleger“ genannt) beabsichtige<br />
mich an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhaching<br />
(nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt) in folgender Höhe zu beteiligen:<br />
Zeichnungsbetrag 2 _________________ EUR<br />
(mindestens 5.000 EUR bzw.<br />
durch 1.000 glatt teilbarer höherer Betrag)<br />
zzgl. 5 % Agio _________________ EUR<br />
auf den Zeichnungsbetrag<br />
Gesamtbetrag (Einzahlungsverpfl ichtung) _________________ EUR<br />
Die Fondsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />
HRA 97912 eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (nachfolgend<br />
„Komplementär“ genannt) ist die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, Oberhaching.<br />
Geschäftsführender Kommanditist ist die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />
GmbH, Oberhaching.<br />
Die Haftsumme beträgt 1 % des Zeichnungsbetrages.<br />
Thomas-Dehler-Straße 18 | 81737 München<br />
Beteiligung<br />
Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />
1 Bitte geben sie sowohl Ihre Steuernummer als auch Ihre<br />
Steuer-ID an.<br />
2 Zeichnungsbetrag ohne Agio.<br />
1<br />
Einzahlung<br />
Der Anleger hat die in dieser Beitrittserklärung übernommene Einzahlungsverpfl<br />
ichtung wie folgt zu erbringen:<br />
Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />
- 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 % Agio = ________________ EUR<br />
am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle), die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />
(nachfolgend „<strong>asuco</strong> Treuhand“ genannt) folgt;<br />
- 60 % des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 = ________________ EUR)<br />
Beitritt nach dem 30.11.2013<br />
- 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 % Agio = ________________ EUR)<br />
am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch die <strong>asuco</strong><br />
Treuhand (Zahlstelle) folgt.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab Zahlungseingang bei der<br />
Fondsgesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeitsdatum und nach Identifi -<br />
kation nach dem Geldwäschegesetz in Höhe von 5 % p.a. (Prognose) ausschüttungsberechtigt<br />
(Frühzeichnerbonus).<br />
Sonstige Angaben<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrags zzgl. 5 % Agio<br />
� Überweisung durch den Anleger<br />
Ich verpfl ichte mich, meine in dieser Beitrittserklärung übernommene Einzahlungsverpfl<br />
ichtung wie in der oben unter „Einzahlung“ vereinbarten Höhe und<br />
zu den vereinbarten Zeitpunkten selbst auf das Treuhandsonderkonto bei der<br />
UniCredit Bank AG, München, BLZ 700 202 70, Konto-Nr. 15140032, zu<br />
überweisen.<br />
� Lastschrift (Einzugsermächtigung) durch die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine in dieser Beitrittserklärung übernommene<br />
Einzahlungsverpfl ichtung wie in der oben unter „Einzahlung“ vereinbarten<br />
Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten zu Lasten meines Kontos durch<br />
die <strong>asuco</strong> Treuhand automatisch eingezogen und dem Treuhandsonderkonto bei<br />
der UniCredit Bank AG, München, BLZ 700 202 70, Konto-Nr. 15140032, gutgeschrieben<br />
wird. Ich werde dafür Sorge tragen, dass bei Fälligkeit ausreichend<br />
Deckung auf dem jeweils gewählten Konto vorhanden ist.<br />
Folgen verspäteter Einzahlung<br />
Erfolgt der Geldeingang nicht zum Fälligkeitstermin auf dem o.g. Treuhandsonderkonto,<br />
können Verzugszinsen gemäß § 7 (3) des Gesellschaftsvertrages und § 4 (1)<br />
und (2) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in Höhe von bis zu 1 % p.M. berechnet<br />
werden. Alternativ kann die <strong>asuco</strong> Treuhand gemäß § 4 (3) des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages zurücktreten oder die Beteiligung auf den Betrag herabsetzen,<br />
der sich aufgrund der geleisteten Zahlung unter Beachtung der Mindestbeteiligung<br />
in Höhe von 5.000 EUR zzgl. 5 % Agio ergibt. In diesem Fall trage ich die<br />
im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandenen Kosten, mindestens aber eine<br />
Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />
Erklärung zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten1 Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass ich beim Erwerb der Beteiligung<br />
� im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handle. Ich bin der wirtschaftlich<br />
Berechtigte.<br />
� nicht für mich selbst, sondern für den nachfolgend genannten wirtschaftlich<br />
Berechtigten handle:<br />
Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten 2<br />
1 Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine<br />
Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Hierzu zählen insbesondere: 1. bei Gesellschaften jede natürliche Person, die mehr als 25 % der<br />
Kapitalanteile hält oder der Stimmrechte kontrolliert, 2. bei rechtsfähigen Stiftungen und treuhänderischen Vermögensverwaltungen oder -verteilungen jede natürliche Person, die 25 % oder<br />
mehr des Vermögens kontrolliert, auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfl uss ausübt oder zu 25 % oder mehr begünstigt ist, 3. bei Handeln auf Veranlassung derjenige, auf dessen<br />
Veranlassung gehandelt wird. Soweit der Vertragspartner als Treuhänder handelt, handelt er ebenfalls auf Veranlassung.<br />
2 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug und bei juristischen Personen zusätzlich eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Gesellschafter,<br />
die mit mindestens 25 % beteiligt sind, haben sich gesondert zu legitimieren.<br />
3 Der Verzicht auf die Eintragung ins Handelsregister spart<br />
Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
(bitte Ausführungen auf Seite 103 beachten).<br />
4 Entscheiden Sie sich, ob Sie Ihre Einzahlungsverpfl ichtung<br />
selbst überweisen wollen oder ob Sie eine Ermächtigung<br />
zum Einzug der Einzahlungsverpfl ichtung zu den vereinbarten<br />
Terminen erteilen.<br />
5 Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich<br />
nur möglich, wenn Sie eine Erklärung zur Feststellung des<br />
wirtschaftlich Berechtigten abgegeben haben.<br />
6 Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich<br />
nur möglich, wenn Sie eine Erklärung zur Feststellung einer<br />
politisch exponierten Person abgegeben haben.<br />
7 Bitte nicht vergessen! Beitrittserklärung (weiß, Original und<br />
zwei Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach vom<br />
Anleger unterzeichnet (nur eine Widerrufsbelehrung!) sen-<br />
5<br />
4<br />
6<br />
Erklärung zur Feststellung politisch exponierter Personen<br />
Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine sich derzeit im Amt befi ndliche oder<br />
ehemalige (innerhalb eines Jahres vor Zeichnung) hochrangige Führungsperson<br />
der Exekutive (z.B. Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister<br />
und Staatssekretäre), der Legislative (z.B. Parlamentsmitglieder), der Verwaltung<br />
(z.B. Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zen tralbanken, Botschafter,<br />
Geschäftsträger), des Militärs (z.B. hochrangige Offi ziere der Streitkräfte)<br />
oder der Judikative eines Staates (z.B. Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten<br />
oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren<br />
Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, keine Rechtsmittel<br />
eingelegt werden können), der EU oder einer internationalen Organisation<br />
sowie Mitglieder der Verwaltungs-, der Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher<br />
Unternehmen. Eine Person, die ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene<br />
ausübt oder ausgeübt hat, ist nur dann eine PEP in diesem Sinne, wenn die<br />
politische Bedeutung des Amtes mit einer ähnlichen Position auf nationaler Ebene<br />
vergleichbar ist.<br />
Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass<br />
� ich bzw. der wirtschaftlich Berechtigte, für den ich handle, keine PEP, kein<br />
unmittelbares Familienmitglied einer PEP und keine einer PEP bekanntermaßen<br />
nahe stehenden Person bin / ist.<br />
� ich bzw. der wirtschaftlich Berechtigte, für den ich handle, eine PEP bzw. ein<br />
unmittelbares Familienmitglied einer PEP bzw. eine einer PEP bekanntermaßen<br />
nahe stehende Person bin / ist. Mir ist bekannt, dass die Annahme dieser<br />
Beitrittserklärung aus diesem Grund abgelehnt werden kann. Gleiches gilt für<br />
die Fortführung der Geschäftsbeziehung, wenn durch mich bzw. den wirtschaftlich<br />
Berechtigten erst im Laufe der Geschäftsbeziehung die Voraussetzungen<br />
einer PEP erfüllt werden oder der nach dem Geldwäschegesetz Verpfl<br />
ichtete, davon erst im Laufe der Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt.<br />
Grundlage für die Beteiligung<br />
Ich erkenne ausdrücklich an, dass für meine Beteiligung ausschließlich der Inhalt<br />
dieser Beitrittserklärung einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
vom 03.04.2012 nebst ggf. Nachtrag vom ________________ mit den<br />
Risikohinweisen, der Verbraucherinformation über den Fernabsatz, dem Gesellschaftsvertrag<br />
und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag maßgebend und rechtsverbindlich<br />
ist. Dies gilt auch im Verhältnis zu den Prospektverantwortlichen, zu<br />
Vertriebsbeauftragten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Anlageberatern<br />
und Vermittlern oder sonstigen Dritten, die an der Erstellung des Verkaufsprospektes<br />
und der Konzeption des Beteiligungsangebotes mitgewirkt haben.<br />
�� Widerrufsbelehrung Fernabsatz<br />
� Die Prüfung der Identität erfolgt über das PostIdent-Verfahren (wird mit<br />
der Annahme der Beitrittserklärung zugeschickt).<br />
� Persönliche Prüfung der Identität<br />
Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifi zierung anwesend war, und<br />
dass ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen Personalausweises<br />
/ Reisepasses (Unzutreffendes bitte streichen) überprüft habe.<br />
Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />
Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.<br />
Ausstellende Behörde gültig bis<br />
den an: <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH, Thomas-Dehler-Straße 18,<br />
81737 München.<br />
8 Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass Sie sich vor einer<br />
Beteiligung legitimieren. Von Ihnen wird daher die bestätigte<br />
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt. Bitte beachten<br />
Sie, dass die Kopie folgenden Anforderungen genügen<br />
muss:<br />
– Gut lesbare Kopie eines gültigen Reisepasses / Personalausweises<br />
– Beglaubigung (Stempel, eine Unterschrift mit Vermerk „Original<br />
hat vorgelegen“) wahlweise von / durch:<br />
- vertreibendem deutschen Kreditinstitut,<br />
- vertreibendem Versicherungsvermittler (§ 34 d, 34 f GewO)<br />
- PostIdent-Verfahren,<br />
- Wirtschaftsprüfer, vereidigter Betriebsprüfer, Steuer berater,<br />
Steuerbevollmächtigter oder Notar (zusätzliche Kosten<br />
sind vom Anleger zu tragen).<br />
9 Unterschrift des Identifi zierenden und dessen Eigenschaft ankreuzen.<br />
10 Angaben zum Vermittler.<br />
Datenschutz<br />
Ich bin mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner in dieser Beitrittserklärung<br />
angegebenen personen- und beteiligungsbezogenen Daten durch die<br />
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH als Anbieter, den Treuhandkommanditisten, den Komplementär,<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten und die Fondsgesellschaft sowie<br />
durch die von diesen mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />
Stellen (dies ist insbesondere die SachsenFonds Treuhand GmbH, die Vertriebspartner,<br />
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) einverstanden.<br />
Die Daten werden nur im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen<br />
Maßnahmen genutzt und verarbeitet. Ich bin berechtigt, diese Einwilligung<br />
jederzeit zu widerrufen, soweit meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten<br />
nicht zur Verwaltung meiner Beteiligung erforderlich sind.<br />
Erhaltene Unterlagen<br />
Ich bestätige, dass ich diese Beitrittserklärung, den Verkaufsprospekt vom<br />
03.04.2012 nebst ggf. Nachtrag vom ________________ mit den Risikohinweisen,<br />
der Verbraucherinformation für den Fernabsatz, dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag rechtzeitig vor Abgabe dieses Beitrittsangebotes<br />
erhalten habe. Ich hatte ausreichend Zeit, den Inhalt dieser Unterlagen<br />
vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen und erkenne deren Inhalt als für mich<br />
verbindlich an.<br />
Ort / Datum<br />
�<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Die <strong>asuco</strong> Treuhand nimmt das Angebot des Anlegers zum Abschluss des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages im eigenen Namen an. Im Fall einer Direktbeteiligung<br />
nimmt die <strong>asuco</strong> Treuhand das Angebot des Anlegers auf Erwerb der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Namen sämtlicher Gesellschafter an, wozu sie<br />
gemäß § 4 (1) des Gesellschaftsvertrages berechtigt und bevollmächtigt ist.<br />
Ort / Datum<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />
Bitte nur die zutreffende Widerrufsbelehrung (Fernabsatz ODER Haustürsituation) unterschreiben<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Zugang der<br />
Mitteilung über die Annahme Ihrer Beitrittserklärung und auch nicht vor Erfüllung<br />
unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />
Fax: (089) 490 26 87-29, eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen<br />
(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />
zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.<br />
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für<br />
den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpfl ichtungen zur Erstattung<br />
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt<br />
für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr<br />
Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
�<br />
Ort / Datum Unterschrift des Anlegers<br />
Identitätsprüfung – vom Identifi zierenden auszufüllen<br />
Vermittlung erfolgt durch<br />
�� Widerrufsbelehrung Haustürsituation<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14<br />
Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH,<br />
Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />
Fax: (089) 490 26 87-29, eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />
Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />
zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />
Wertersatz leisten. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen<br />
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für<br />
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren<br />
Empfang.<br />
�<br />
Ort / Datum Unterschrift des Anlegers<br />
Ich habe die Identifi zierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />
� Kreditinstitut / Finanzdienstleistungsinstitut i.S.v. § 1 (1) und (1a) KWG,<br />
jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />
� Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pfl ichten<br />
des Geldwäschegesetzes<br />
� Vermittler (§§ 34d, 34f GewO) mit gesonderter Vereinbarung<br />
� Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtiger<br />
oder Notar<br />
Ausstellungsdatum Ausstellungsort<br />
�<br />
Firmenstempel Name des Identifi zierenden in Druckbuchstaben / Unterschrift<br />
Firma Nachname Vorname Vermittlernummer<br />
Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon eMail<br />
8<br />
10<br />
7<br />
9<br />
7<br />
Original + 2 Durchschläge: <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH / 1 Durchschlag: Vermittler / 1 Durchschlag: Anleger zum Verbleib
<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />
Thomas-Dehler-Straße 18<br />
81737 München<br />
Telefon (089) 490 26 87-0<br />
Telefax (089) 490 26 87-29<br />
info@<strong>asuco</strong>.de<br />
www.<strong>asuco</strong>.de