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asuco 3 Zweitmarktfonds - Fondsvermittlung24.de

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<strong>asuco</strong> 3<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien


Beteiligungsangebot<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Die sicherheitsorientierte Investition<br />

in deutsche Immobilien<br />

1


2<br />

Vorwort<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und<br />

bankenunabhängiges Emissionshaus für geschlossene Fonds. Die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter handeln und entscheiden wie<br />

Unternehmer und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />

Anders als die meisten börsennotierten Emissionshäuser<br />

und solche mit institutionellem Hintergrund streben wir daher<br />

keine kurzfristigen, sondern langfristige und nachhaltige Erfolge<br />

an. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Anleger ohne<br />

Kompromisse in den Mittelpunkt all unseres Handelns stellen.<br />

Aufgabe der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist daher die Konzeption<br />

von innovativen, transparenten und fairen Beteiligungsangeboten<br />

für unsere Anleger, deren Markteinführung mit Hilfe<br />

von exklusiv ausgewählten Vertriebspartnern sowie das anschließende<br />

langfristige Fondsmanagement. Gerade in Zeiten einer<br />

weltweiten Finanzmarkt- und Vertrauenskrise richten wir unser<br />

Hauptaugenmerk dabei auf Sicherheitsaspekte, Rentabilität und<br />

Wertbeständigkeit unter Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen.<br />

Die weitgehend erfolgsabhängige Vergütung sorgt<br />

darüber hinaus für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und<br />

Anleger. Beste Voraussetzungen für eine vielversprechende<br />

Win-Win-Situation.<br />

Unternehmensstrategien, die darauf abzielen, möglichst viele<br />

Anlageklassen unterschiedlichster Kategorien abdecken zu<br />

„können“, enden regelmäßig nur im „wollen“. Wir gehen daher<br />

ganz bewusst den Weg der Spezialisierung auf Immobilien-<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong>, denn wir sind keine Alleskönner. Daher<br />

werden wir nach unserer Überzeugung in den von uns gewählten<br />

Tätigkeitsfeldern, die nicht miteinander konkurrieren und damit<br />

Interessenskonfl ikte vermeiden, weiterhin die qualitative und<br />

quantitative Marktführerschaft behalten. Unsere Anleger können<br />

auch zukünftig auf unsere Erfahrung sowie Expertise setzen und<br />

von uns Erfolg bei ihrer Kapitalanlage erwarten.<br />

Selbst als junges Unternehmen haben wir hiervon bereits jede<br />

Menge. So besitzen unsere Mitarbeiter seit teilweise mehr als


20 Jahren Branchenerfahrung in leitenden Funktionen. Sie<br />

waren u.a. verantwortlich für den Aufbau eines der führenden<br />

Emissionshäuser geschlossener Fonds im Konzern einer deutschen<br />

Großbank. Sie haben geschlossene Immobilienfonds<br />

mit Investitionen im In- und Ausland, <strong>Zweitmarktfonds</strong> und<br />

Flugzeug-Leasingfonds mit einem Investitionsvolumen von<br />

über 5 Mrd. EUR konzipiert, an denen sich seit Anfang der<br />

90er Jahre rd. 70.000 Anleger mit einem Eigenkapital von mehr<br />

als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben. Das eingeführte Konzept<br />

fl exibler Einzahlungen und fl exibler Ausschüttungen ist nach<br />

wie vor einzigartig. Richtungsweisend war die Implementierung<br />

eines internetbasierten Berichtswesens.<br />

Schließlich wurde im Jahr 1996 der erste Initiatoren übergreifende<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> emittiert, an dessen Erfolg<br />

im Jahr 2005 und im Jahr 2010 insgesamt drei weitere Fonds<br />

anknüpften. Diese Fonds verfügen über ein Investitionsvolumen<br />

von insgesamt rd. 370 Mio. EUR. Damit konnte ein funktionierender<br />

Zweitmarkt etabliert werden. Bis Ende 2011 waren wir<br />

für ein gehandeltes Volumen von kumuliert rd. 440 Mio. EUR<br />

Nominalkapital und rd. 9.000 Umsätze verantwortlich.<br />

Der Zweitmarkt von geschlossenen Immobilienfonds stellt u.a.<br />

durch die Etablierung der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG, einer Initiatoren übergreifenden Zweitmarkt-Handelsplattform<br />

der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und<br />

München, ein tendenziell wachsendes Segment dar. Aktuell kann<br />

man am Zweitmarkt davon profi tieren, dass zahlreiche Anleger<br />

verunsichert sind und sich von ihren Beteiligungen trennen<br />

wollen. Auch die überdurchschnittlich hohe Altersstruktur der<br />

Anleger geschlossener Fonds sorgt für eine steigende Verkaufsbereitschaft.<br />

Diese aktuelle Sondersituation, die nach wie vor<br />

geringe Transparenz bei der Kursfi ndung sowie unkonkrete<br />

Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen Anleger ermöglichen<br />

den mittelbaren Erwerb von Immobilieneigentum zu<br />

Preisen, die nicht selten unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten<br />

liegen.<br />

Doch nicht alle der rd. 2.350 in Deutschland<br />

gehandelten geschlossenen Immobilienfonds<br />

von über 220 Anbietern sind unterbewertet<br />

oder langfristig attraktiv. Wer daher langfristig<br />

erfolgreich am Zweitmarkt investieren möchte,<br />

muss sich nicht nur am Immobilienmarkt gut<br />

auskennen, sondern alle zum Investitionszeitpunkt<br />

bewertungsrelevanten und historischen<br />

Daten aus den Verkaufsprospekten, den<br />

Geschäfts berichten sowie weitere wichtige<br />

Marktinformationen über den jeweiligen<br />

Anbieter kennen und beurteilen können.<br />

Am einfachsten kann man an den chancenreichen<br />

Investitionsmöglichkeiten über eine<br />

Beteiligung an einem von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

professionell gemanagten<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> partizipieren.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an<br />

der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

bietet die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH privaten<br />

Anlegern bereits ab 5.000 EUR eine mittelbare<br />

Kapitalanlage in deutsche Immobilien an, die<br />

in diesem Verkaufsprospekt ausführlich<br />

dargestellt ist.<br />

Wir sind stolz darauf, dass es uns durch die<br />

Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

gelungen ist, auch in Krisenzeiten eine durch<br />

die ausgeprägte Risikostreuung sicherheitsorientierte<br />

Kapitalanlage anbieten zu können,<br />

die darüber hinaus eine überdurchschnittliche<br />

Renditechance eröffnet.<br />

<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

3


Prospektverantwortung<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden von den Prospektverantwortlichen mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />

und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen. Eine<br />

Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch zukünftige Änderungen der<br />

rechtlichen und steuerlichen Grundlagen sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen kann jedoch<br />

nicht übernommen werden.<br />

Die Verantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und vollständig<br />

sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Verantwortlich für die Prospektaufstellung und den Inhalt des Verkaufsprospektes sind:<br />

Anbieter <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />

und<br />

Prospektherausgeber <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 29.02.2012<br />

<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

als Anbieter<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

als Prospektherausgeber<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

5


6<br />

Inhalt<br />

8 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

18 Gründe, die für eine Beteiligung<br />

sprechen<br />

21 Risiken<br />

34 Informationen zur Risikoeinschätzung<br />

und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

40 Anbieter<br />

Beteiligungsangebot<br />

im Überblick<br />

Seite 8<br />

45 Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

69 Liquiditätsanlage<br />

70 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

72 Prognoserechnung<br />

78 Anlageerfolg<br />

Anbieter<br />

Seite 40<br />

86 Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose


Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

Seite 45<br />

90 Steuerliches Konzept<br />

98 Rechtliches Konzept<br />

109 Darstellung der wesentlichen Verträge<br />

110 Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />

112 Gesellschaftsvertrag<br />

126 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

133 Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

139 Verbraucherinformation für den<br />

Fernabsatz<br />

144 Angabenvorbehalt<br />

145 Stichwortverzeichnis<br />

147 Abwicklungshinweise<br />

148 Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />

Anlage Beitrittserklärung<br />

Anlageerfolg<br />

Seite 78<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

7


8<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Marktüberblick<br />

Geschlossene Fonds mit Investitionen in Immobilien,<br />

Schiffe, Private Equity, gebrauchte Lebensversicherungen<br />

etc. sind nicht wie Aktien<br />

oder festverzinsliche Wertpapiere an einer Börse<br />

handelbar. Anleger geschlossener Fonds haben<br />

daher immer dann ein Problem, wenn sie beispielsweise<br />

im Falle eines persönlichen Liquiditätsengpasses<br />

aufgrund einer fi nanziellen Notlage,<br />

bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidung<br />

etc. kurzfristig Liquidität benötigen. Sie<br />

sind dann darauf angewiesen, dass ein Verkauf<br />

über den sogenannten Zweitmarkt möglich ist.<br />

Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />

von in der Regel bereits vollplatzierten geschlos-<br />

senen Fonds gehandelt werden, befi ndet sich seit Jahren in einem<br />

dynamischen Wandel. Neben der traditionellen Vermittlung von<br />

Zweitmarktumsätzen durch den Anbieter bzw. Treuhänder eines Beteiligungsangebotes<br />

haben sich börsenbasierte und privat organisierte<br />

Zweitmarkt-Handelsplattformen etabliert. Als Käufer treten sowohl<br />

Privatanleger als auch institutionelle Investoren auf. Die Anzahl<br />

und das Volumen der Umsätze am Zweitmarkt weisen in den<br />

letzten zehn Jahren einen steigenden Trend auf. Nachdem im Jahr<br />

2007 erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze überschritten wurde, hat sich<br />

das Volumen in 2009 bzw. 2010 bedingt durch die Finanzmarktkrise<br />

bei 365 Mio. EUR bzw. 367 Mio. EUR stabilisiert. Die realisierten<br />

Kurse sind für Käufer auf einem nach wie vor attraktiven Niveau.<br />

Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität am Zweitmarkt<br />

trägt die Fondsgesellschaft dazu bei, dass Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds liquider und damit leichter veräußerbar<br />

werden. Sie schafft damit auch die Voraussetzungen, dass


das am Zweitmarkt gehandelte Volumen zukünftig wieder wachsen<br />

kann.<br />

Fondskonzept (Anlageziele und Anlagepolitik)<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem geplanten Fondsvermögen<br />

in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR an dem Kommanditkapital<br />

der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />

(sogenannter „Dachfonds“) sowie an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds ohne Zahlung eines Agios<br />

sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter Vertriebsprovisionen<br />

beteiligen. Diese Dachfonds investieren unter Beachtung von<br />

Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />

Die Zielfonds werden mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar erworben.<br />

Wenn im Nachfolgenden von „(erworbenen) Dachfonds“ die<br />

Rede ist, sind die Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den<br />

Dachfonds gemeint. Wenn im Nachfolgenden von „(erworbenen)<br />

Beteiligungen an Zielfonds“ die Rede ist, sind nicht die Beteiligungen<br />

der Fondsgesellschaft an den Dachfonds gemeint, sondern<br />

die Beteiligungen der Dachfonds in eine Vielzahl von geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds).<br />

Die Dachfonds werden als Investoren sämtliche zur Verfügung stehenden<br />

Möglichkeiten ausnutzen, um Beteiligungen an als attraktiv<br />

eingestuften Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben. Sie<br />

beabsichtigen, von den nach wie vor attraktiven Kursen am Zweitmarkt,<br />

der geringen Transparenz bei der Kursfi ndung sowie unkon-<br />

Fondskonzept<br />

<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />

(Dachfonds)<br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 2<br />

Einzelobjekt<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

kreten Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen<br />

Anleger zu profi tieren.<br />

Die Dachfonds beabsichtigen, Beteiligungen an<br />

insgesamt mehr als 200 verschiedenen Zielfonds<br />

von mehr als 40 Anbietern geschlossener<br />

Fonds einzugehen. Die Fondsgesellschaft wird<br />

über ihre Gesellschafterstellung an den Dachfonds<br />

neben weiteren u.U. auch institutionellen<br />

Gesellschaftern mittelbar (doppelstöckig) an voraussichtlich<br />

mehr als 350 Immobilien verschiedener<br />

Nutzungsarten beteiligt sein und durch<br />

die Risiko streuung Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />

Die Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den<br />

Dachfonds sowie deren Beteiligungen an den<br />

Zielfonds erfolgen mit einer langfristigen Investitionsabsicht.<br />

Die erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds verbleiben bis zu deren Liquidation<br />

im Bestand der Dachfonds und ein Handel<br />

(Ankauf / Verkauf) fi ndet grundsätzlich nicht<br />

statt. Daher bedarf eine Weiterveräußerung<br />

innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung der Dachfonds.<br />

Hiervon ausgenommen sind nur die Beteiligungen<br />

an Zielfonds, die von den Dachfonds über<br />

eine Kapitalgesellschaft gehalten werden. Diese<br />

können auch kurzfristig und ohne Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung der Dachfonds<br />

veräußert werden.<br />

Weitere von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagte Dachfonds<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 3<br />

Einzelobjekt<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1<br />

Objekt 2<br />

Vereinfachte Darstellung �<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

9


10<br />

Hotel- und Geschäftshaus „Galerie Rostocker Hof“, Rostock<br />

Fondsobjekt des BBV 14, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

Da die Dachfonds zum Datum der Prospektaufstellung<br />

noch nicht voll investiert sind, handelt<br />

es sich bei den Dachfonds und mittelbar damit<br />

auch bei der Fondsgesellschaft teilweise um einen<br />

sogenannten Blindpool.<br />

Zeichnungsangebot<br />

� Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

gemäß § 9 (1) Verkaufsprospektgesetz<br />

und endet mit Vollplatzierung des maxi malen Zeichnungskapitals,<br />

spätestens per 30.06.2014. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

sind berechtigt, die Zeichnungsfrist um bis zu 12<br />

Monate bis zum 30.06.2015 zu verlängern. Eine vorzeitige<br />

Schließung ist nicht möglich. Lediglich bei einer Überzeichnung<br />

können Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen gekürzt<br />

werden.<br />

� Die Vermögensanlage wird nur in der Bundesrepublik Deutschland<br />

angeboten.<br />

� Die Anleger können sich an der Fondsge sellschaft (geschlossener<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>) durch Zeichnung eines Kapitalanteils<br />

beteiligen. Die Beitrittserklärung wird von der <strong>asuco</strong><br />

Vertriebs GmbH, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Straße 18,<br />

81737 München, in ihrer Eigenschaft als Vertriebsgesellschaft<br />

entgegen genommen. Darüber hinaus wird die Fondsgesellschaft<br />

die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH mit dem Abschluss von weiteren<br />

Vertriebsvereinbarungen beauftragen, die auch im Namen<br />

der Fondsgesellschaft geschlossen werden können. Der Beitritt<br />

zur Fondsgesellschaft erfolgt durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Anleger und die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten, <strong>asuco</strong><br />

Treuhand GmbH, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Straße 18,<br />

81737 München. Ein Zugang der Annahmeerklärung ist nicht<br />

erforderlich.<br />

� Das Zeichnungskapital an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH<br />

& Co. KG beträgt maximal 50.000.000 EUR (Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage) und wird zum Emissionskurs<br />

von 100 % zuzüglich 5 % Agio angeboten.<br />

� Der Mindestzeichnungsbetrag ist 5.000 EUR (Erwerbspreis) zuzüglich<br />

5 % Agio. Höhere Zeichnungsbeträge sind möglich<br />

(Stückelung 1.000 EUR).<br />

� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen (KG-Anteile oder<br />

Treugeberanteile) beträgt maximal 10.000 à 5.000 EUR Zeichnungsbetrag.<br />

Einzahlung<br />

� Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />

40 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />

Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt.<br />

60 % des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013.<br />

� Beitritt nach dem 30.11.2013:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />

Monats, der auf die Annahme durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt.


Anlegerkreis<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>, die sich an Dachfonds<br />

beteiligen, die über den Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits<br />

platzierten geschlossenen Immobilienfonds investieren, können<br />

für Anleger geeignet sein, die<br />

� langfristige Anlageziele für einen Zeitraum von in der Regel<br />

mehr als zehn Jahren verfolgen,<br />

� eine in der Regel sichere und rentable Vermögensanlage wünschen,<br />

die langfristig einen teilweisen Infl ationsschutz bieten<br />

kann,<br />

� eine sachwertunterlegte Kapitalanlage suchen sowie eine<br />

breitere Diversifi zierung ihres Vermögens anstreben,<br />

� die ertragsteuerlichen Vorteile der Einkunftsart „Vermietung<br />

und Verpachtung” unter weitgehendem Verzicht auf anfängliche<br />

negative steuerliche Ergebnisse wahrnehmen wollen,<br />

� eine indirekte „Immobilienanlage“ ohne eigenen Verwaltungsaufwand<br />

suchen und / oder<br />

� bereit sind, die auf den Seiten 21 ff. beschriebenen<br />

Risiken einer unternehmerischen Beteiligung<br />

einzugehen.<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>, die<br />

sich an Dachfonds beteiligen, die über den<br />

Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits platzierten<br />

geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />

sind für Anleger nicht geeignet, die<br />

� eine kurzfristige Anlageform von in der Regel<br />

weniger als zehn Jahren suchen,<br />

� eine jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform<br />

wünschen oder<br />

� die auf den Seiten 21 ff. beschriebenen Risiken<br />

einer unternehmerischen Beteiligung<br />

nicht eingehen wollen.<br />

Büro- und Geschäftshaus „WilhelmGalerie“, Potsdam Fondsobjekt des DB 7, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

11


12<br />

Büro- und Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“, Köln Fondsobjekt des Merkens 17, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

Gesellschaftszweck<br />

Zweck der Fondsgesellschaft ist der langfristige<br />

Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />

von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

(Dachfonds), die Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen<br />

Gesellschaften (Zielfonds) unter Beachtung von<br />

Investitionskriterien eingehen.<br />

Investitionskriterien der<br />

Dachfonds<br />

Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />

mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar<br />

erwerben, die folgende Investitionskriterien<br />

zu erfüllen haben:<br />

� Investitionen der Zielfonds überwiegend in<br />

inländische Gewerbeimmobilien an ent-<br />

wicklungsfähigen Standorten und / oder mit hohem Vermietungsstand.<br />

� Rechtsform Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, stille<br />

Gesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (mit Haftungsbegrenzung<br />

bei der Fremdfi nanzierung).<br />

� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />

berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />

muss der Erwerb mittelbar über eine Kapitalgesellschaft<br />

erfolgen.<br />

� Vorlage des Verkaufsprospektes der Zielfonds sowie von Unterlagen<br />

der Zielfonds, die zumindest wesentliche Angaben zur<br />

Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />

Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />

� Vertragswerk der Zielfonds, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Dachfonds anlegerfreundlich<br />

ist (z.B. Mitspracherecht möglichst bei allen wesentlichen<br />

Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener Veräußerungserlös


eim Verkauf von Fondsimmobilien, Teilnahme am Verkehrswert<br />

der Immobilien – Ausnahme: Leasingkonzeptionen und<br />

Beteiligungen an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />

Zusatzentnahmen).<br />

� Investition der Dachfonds ausschließlich in Beteiligungen an<br />

Zielfonds, die am Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt<br />

maximal 15 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />

Dachfonds in Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />

eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

� Maximale Einzelinvestition jedes Dachfonds 10 Mio. EUR,<br />

aber nicht mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />

Zielfonds.<br />

� Ankaufskurs für die Zielfonds orientiert sich am inneren Wert<br />

(Verkehrswert), den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />

haben.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

� Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab Zahlungseingang<br />

bei der Fondsgesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeitsdatum<br />

der Einzahlungsraten (siehe Einzahlung auf Seite 10) und<br />

nach Identifi kation nach dem Geldwäschegesetz in Höhe von<br />

5 % p.a. bis Ende 2013 ausschüttungsberechtigt (Frühzeichnerbonus).<br />

� Die Prognoserechnung sieht Ausschüttungen (jeweils bezogen<br />

auf den unterjährigen Einzahlungsstand auf den vom Anleger<br />

zu erbringenden Kapitalanteil) vor, die von<br />

ca. 6 % (für 2014) auf bis zu ca. 7 % p.a. (für<br />

2033) ansteigen.<br />

� Im Prognosezeitraum 2014 bis 2033 sind<br />

insgesamt bis zu ca. 123 % Ausschüttungen<br />

prognostiziert.<br />

� Die Ausschüttungen sind im Ergebnis teilweise<br />

„steuerfrei“.<br />

� Ausschüttungen, deren Höhe vom unterjährigen<br />

Einzahlungsstand auf den vom Anleger<br />

zu erbringenden Kapitalanteil abhängig ist,<br />

können jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />

erfolgen.<br />

� Gemäß den Annahmen der Prognoserechnung<br />

für das mittlere Szenario hat eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft Ende<br />

2033 einen geschätzten Verkehrswert in<br />

Höhe von ca. 124,4 % – 137,2 % des Zeichnungsbetrages<br />

(vgl. Ausführungen auf Seite<br />

78 ff.), der von der Fondsgesellschaft unmittelbar<br />

bei Verkauf der Beteiligungen an den<br />

Dachfonds bzw. mittelbar bei Liquidation<br />

oder Verkauf der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an den Zielfonds realisiert<br />

werden könnte.<br />

Einkaufszentrum mit Hotel „SchwabenGalerie“, Stuttgart Fondsobjekt des DFH 73, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

13


14<br />

Den prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />

für den Fall, dass die Fondsgesellschaft ab<br />

Ende 2024 jährlich 20 % der Beteiligungen<br />

an den Dachfonds veräußert oder dass jährlich<br />

20 % der Zielfonds, an denen sich die<br />

Dachfonds beteiligt haben, ab Ende 2024 liquidiert<br />

werden oder von den Dachfonds<br />

veräußert werden, können den Ausführungen<br />

auf Seite 88 f. entnommen werden.<br />

Renditeprognose<br />

� Gemäß Prognoserechnung beträgt die Rendite<br />

(Methode interner Zinsfuß, vgl. auch<br />

Ausführungen auf Seite 81 ff.) bezogen auf<br />

das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital<br />

für einen erwarteten Investitionshorizont<br />

von 20,5 Jahren zwischen ca. 4,0 % p.a.<br />

und ca. 7,0 % p.a. nach Steuern (Annahme:<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,4 4,6 4,8<br />

pessimistisches<br />

Szenario 3<br />

5,5 5,6 5,8<br />

mittleres<br />

Szenario 3<br />

Veräußerungsgewinne bei den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung bleiben steuerfrei) in Abhängigkeit vom persönlichen<br />

Steuersatz des Anlegers (30 %, 45 %, Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 % bis zum Jahr 2021, ohne Berücksichtigung<br />

der Kirchensteuer), der Entwicklung der Einnahmen<br />

(Ausschüttungen der Dachfonds, Zinseinnahmen) und Ausgaben<br />

der Fondsgesellschaft (Vergütung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter und des Treuhandkommanditisten, Fondskosten),<br />

der Höhe der steuerlichen Ergebnisse der Dachfonds sowie<br />

der jährlichen Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds, die im Wesentlichen von der<br />

Wertentwicklung der von den einzelnen Zielfonds gehaltenen<br />

Immobilien sowie der Entschuldung der Zielfonds beeinfl usst<br />

wird.<br />

� Sinkt der persönliche Steuersatz des Anlegers in späteren Jahren,<br />

so erhöht sich die prognostizierte Rendite.<br />

� Alternative Renditeprognosen vgl. unten stehende Übersicht<br />

bzw. Seite 86 ff.<br />

6,8 6,9 7,0<br />

optimistisches<br />

Szenario 3<br />

Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Dachfonds<br />

� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />

Die nach der Methode des internen Zinsfußes ermittelte Rendite nach<br />

Steuern ist hinsichtlich Sicherheit und Kalkulierbarkeit nicht mit der Rendite<br />

festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar. Sie sollte daher nur zum<br />

Vergleich gleichartiger Kapitalanlagen herangezogen werden, wenn der<br />

Anleger ausschließlich auf die Verzinsung des zu jedem Zeitpunkt noch<br />

gebundenen Kapitals abstellt und freie Liquidität sofort und vollständig<br />

entnimmt sowie keine Wiederanlagen tätigt. Die Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />

sondern die Verzinsung des jeweils während der Beteiligungsdauer<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Der Gesamtüberschuss, den ein<br />

Anleger erzielt, ist nach folgender Faustregel ermittelbar:<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital x Rendite nach<br />

Steuern (Methode interner Zinsfuß) x Laufzeit = Gesamtüberschuss<br />

Beispiel mittleres Prognoseszenario, mittlerer Balken<br />

116.621 EUR x 5,6428 % x 20,5 Jahre = 134.907 EUR<br />

Die Prospektverantwortlichen empfehlen die<br />

Lektüre der Ausführungen auf Seite 81 ff. und des<br />

Kapitels „Risiken“ auf Seite 21 ff.<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %<br />

(2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.,<br />

Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 %<br />

Agio per 31.12.2013.<br />

3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende<br />

Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />

Seite 82):<br />

Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />

Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />

steigend auf<br />

2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />

Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fonds-<br />

gesellschaft erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />

steigend auf<br />

2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />

Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der<br />

Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />

Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />

Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />

Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %<br />


Bürozentrum „Falkenbrunnen“, Dresden Fondsobjekt des Real IS Dresden Falkenbrunnen, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

Steuerliche Behandlung<br />

� Die Fondsgesellschaft wird auch ohne die u.U. anfallenden<br />

steuerpfl ichtigen Veräußerungsgewinne anfänglich geringe, im<br />

Zeitablauf steigende positive steuerliche Ergebnisse erzielen.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse werden gemäß Prognose – allerdings<br />

mit steigender Tendenz – regelmäßig niedriger als die<br />

Ausschüttungen sein, so dass diese im Ergebnis teilweise „steuerfrei“<br />

vereinnahmt werden können.<br />

� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit aktuell steuerfreiem<br />

Veräußerungserlös nach Ablauf von zehn Jahren ab Beitritt<br />

des Anlegers, ab Erwerb einer Beteiligung an den Dachfonds<br />

durch die Fondsgesellschaft bzw. ab Erwerb einer Beteiligung<br />

am jeweiligen Zielfonds durch die Dachfonds (für den<br />

Beginn der Frist ist der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich)<br />

sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Teilweiser Infl ationsschutz bei Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds<br />

Infl ationsschutz kann in mehrfacher Hinsicht eintreten:<br />

� Soweit Wertsicherungsklauseln und / oder Staffelmieten in den<br />

Mietverträgen vereinbart sind, wird automatisch eine weitgehende<br />

Anpassung der Mieten an die Infl ationsrate erreicht und<br />

führt gemäß der Prognose zu steigenden Ausschüttungen der<br />

Zielfonds und somit mittelbar auch der Fondsgesellschaft.<br />

� Gegebenenfalls eintretende Wertsteigerungen der Immobilien<br />

führen zu einem Wertzuwachs der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds und schützen damit mittelbar das eingesetzte Kapital<br />

der Fondsgesellschaft teilweise vor Entwertung durch Infl ation.<br />

� Entschuldung auf Ebene der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds führt mittelbar auch bei der Fondsgesellschaft<br />

zu einem Wertzuwachs.<br />

Beteiligungsform<br />

� Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />

� Beteiligung an der Fondsgesellschaft wahlweise<br />

als Direktkommanditist oder als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten<br />

mit folgenden Rechten für den Anleger: mittelbare<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

und an den Ergebnissen der Fondsgesellschaft,<br />

Teilnahme- und Stimmrecht in der<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft,<br />

Recht zur Abstimmung über zustimmungspfl<br />

ichtige Rechtsgeschäfte, jeweils in<br />

Abhängigkeit von der Höhe des Kapitalanteils,<br />

Recht auf Ausschüttungen in Abhängigkeit<br />

von der Höhe der geleisteten und fälligen<br />

Einlage, Ausübung von Informationsrechten<br />

und gesetzlichen Kontrollrechten,<br />

Wahl eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht<br />

zur Übertragung des Kapitalanteils, Recht<br />

auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei<br />

Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft bzw.<br />

auf den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

� Haftungsbeschränkung des Anlegers auf 1 %<br />

des Zeichnungsbetrages (Hafteinlage) selbst<br />

im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

(vgl. Ausführungen zur Haftung auf den Seiten<br />

26, 105).<br />

� Keine gesellschaftsvertragliche Nachschusspfl<br />

icht (vgl. Ausführungen zur Nachschusspfl<br />

icht auf Seite 106) und keine persönliche<br />

Haftung für Fremdmittel.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

15


16<br />

Investition und Finanzierung<br />

� Gesamtinvestition inkl. 5 % Agio auf den<br />

Zeichnungsbetrag bis zu 52.510.000 EUR.<br />

� Davon sind 100 % durch Eigenkapital fi nanziert.<br />

� Die Gesamthöhe an Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen beträgt prognosegemäß<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft 13,2 %<br />

(6,579 Mio. EUR) bzw. beträgt prognosegemäß<br />

kumuliert im Rahmen der gesamten Vermögensanlage<br />

(auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

und auf Ebene der Dachfonds) 16,1 %<br />

(8,045 Mio. EUR), jeweils bezogen auf das<br />

Zeichnungskapital.<br />

Bezogen auf die Anschaffungskosten der von<br />

der Fondsgesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds betragen diese<br />

Kosten prognosegemäß 14,3 %. Sie betragen<br />

unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten<br />

(auch der auf Ebene der Dachfonds entstehenden<br />

Kosten) prognosegemäß 18,1 % bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten der von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds (inkl. fremder Erwerbsnebenkosten).<br />

� Die Fondsgesellschaft hat sich am Kommanditkapital<br />

der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />

GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1) zum 29.02.2012<br />

mit einem Betrag von 33,43 Mio. EUR beteiligt.<br />

Diese Beteiligung kann bis Ende 2012<br />

auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden.<br />

Außerdem wird sich die Fondsgesellschaft in<br />

Abhängigkeit von dem platzierten Zeichnungskapital<br />

an weiteren von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />

beteiligen.<br />

� Der <strong>asuco</strong> 1 hat bis zum 29.02.2012 Beteiligungen<br />

an 179 verschiedenen Zielfonds von<br />

39 Anbietern für einen Gesamtbetrag (inkl.<br />

Erwerbsnebenkosten) von ca. 43,2 Mio. EUR<br />

erworben. Die Fondsgesellschaft ist damit<br />

mittelbar an 319 überwiegend langfristig<br />

vermieteten Immobilien verschiedener Nutzungsarten<br />

beteiligt (vgl. Abbildung auf Seite<br />

60 ff.). Die durchschnittlich prognostizierte<br />

Ausschüttungsrendite für 2011 beträgt ca.<br />

6,45 % p.a. bei einem zusätzlichen jährli-<br />

Bürogebäude, Quickborn<br />

chen Tilgungsgewinn aus der Entschuldung der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds von ca. 5,35 % im Jahr 2011, jeweils<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten des <strong>asuco</strong> 1 (inkl.<br />

Erwerbsnebenkosten).<br />

Kein Verwaltungsaufwand beim Anleger<br />

Der geschäftsführende Kommanditist, die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH übernimmt:<br />

� sämtliche Aufgaben der Fonds- und Beteiligungsverwaltung sowie<br />

� die steuerliche Betreuung der Fondsgesellschaft.<br />

Dauer der Fondsgesellschaft / Kündigung /<br />

Übertragung von Anteilen / Handelbarkeit<br />

� Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

� Das Gesellschaftsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum 31.12.2025, nicht jedoch vor Erreichen<br />

eines Totalüberschusses, gekündigt werden.<br />

� Unabhängig von der individuellen Kündigungsmöglichkeit entscheiden<br />

die Anleger im Rahmen von Gesellschafterversamm-


lungen über den Zeitpunkt der Ausübung von Kündigungsrechten<br />

der Fondsgesellschaft an den Dachfonds sowie über die<br />

Aufl ösung der Fondsgesellschaft.<br />

� Jeder Anleger kann seinen Anteil mit Wirkung zum 01.01. des<br />

folgenden Jahres an Dritte übertragen.<br />

� Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt eine langfristige<br />

Kapitalanlage dar. Weder die Fondsgesellschaft noch der Anbieter<br />

übernehmen eine Gewähr für die Veräußerbarkeit der<br />

Beteiligung während der Laufzeit der Fondsgesellschaft. Es besteht<br />

kein liquider Markt, der vergleichbar ist mit geregelten<br />

Märkten wie bei Wertpapieren. Daher ist die freie Handelbarkeit<br />

der Beteiligung (der Vermögensanlage) eingeschränkt. Zum<br />

Datum der Prospektaufstellung kann auch kein Marktwert der<br />

Beteiligung für eine Veräußerung ermittelt werden.<br />

Erfahrener Partner<br />

Fondsobjekt des IC 17, Teilinvestition des <strong>asuco</strong> 1<br />

� Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein im Jahr 2009 gegründetes<br />

Unternehmen, das sich auf die Konzeption, den Vertrieb<br />

und das Fondsmanagement von geschlossenen Immobilien-<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />

spezialisiert hat.<br />

� Die Mitarbeiter haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />

in leitenden Funktionen. Sie waren u.a. verant-<br />

wortlich für den Aufbau eines der führenden<br />

Emissionshäuser geschlossener Fonds im<br />

Konzern einer deutschen Großbank und haben<br />

geschlossene Fonds mit Investitionen<br />

im In- und Ausland mit einem Investitionsvolumen<br />

von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />

an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd.<br />

70.000 Anleger mit einem Eigenkapital von<br />

mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben. Zu<br />

den Fonds gehörten auch der erste Initiatoren<br />

übergreifende Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

im Jahr 1996 sowie drei Folgefonds<br />

mit einem kumulierten Investitionsvolumen<br />

von ca. 370 Mio. EUR. Mit den Immobilien-<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> konnte ein funktionierender<br />

Zweitmarkt etabliert werden. Bis Ende<br />

2011 waren die Mitarbeiter für ein gehandeltes<br />

Volumen von kumuliert rd. 440 Mio. EUR<br />

Nominalkapital und rd. 9.000 Umsätze verantwortlich.<br />

� Der Treuhandkommanditist, die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

GmbH, wird die SachsenFonds Treuhand<br />

GmbH auf eigene Kosten mit der Erfüllung<br />

der übernommenen Aufgaben beauftragen.<br />

Die SachsenFonds Treuhand GmbH ist<br />

für die Anlegerbetreuung von aktuell über<br />

55.000 Anlegern der SachsenFonds-Gruppe<br />

und weiterer Anbieter verantwortlich. Ihre<br />

langjährige Expertise und das hohe Qualitätsniveau<br />

sind ausschlaggebende Gründe<br />

für die Zusammenarbeit. Die SachsenFonds-<br />

Gruppe hat seit dem Jahr 2000 in verschiedenen<br />

Asset-Klassen 49 geschlossene Fonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von ca.<br />

3,4 Mrd. EUR aufgelegt.<br />

IDW-Standard<br />

Der Prospektherausgeber hat diesen Verkaufsprospekt<br />

nach Maßgabe des IDW-Standards<br />

„Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />

Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />

Vermögensanlagen (IDW S4 vom 18.05.2006)“<br />

erstellt.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

17


18<br />

Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem<br />

Fondsvermögen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds beteiligen,<br />

die überwiegend in Beteiligungen an einer<br />

Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren.<br />

Darüber hinaus können die Dachfonds<br />

jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />

eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) erwerben, maximal jedoch<br />

15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />

Immobilien-Investitionen und damit auch die<br />

Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische Kapitalanlage.<br />

Der Anlageerfolg ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Umständen abhängig. Diese können<br />

sich über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung auch ändern,<br />

ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und in der Regel<br />

von der Fondsgesellschaft nicht beeinfl usst werden können. Auch<br />

nimmt die Prognosegenauigkeit und die Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintretens der prognostizierten Zahlenwerte mit zunehmender<br />

Dauer des Prognosezeitraums ab.<br />

Trotz der Chancen sollten interessierte Anleger, die nicht über die<br />

notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für Immobilien-Investitionen<br />

verfügen, daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ohne Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.


Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen beruhen sämtliche Berechnungen<br />

auf sorgfältig ermittelten Annahmen und auf Erfahrungswerten,<br />

Stand 29.02.2012.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen dem Anleger für seine<br />

persönliche Entscheidungsfi ndung mögliche Chancen beispielhaft<br />

transparent gemacht werden. Dies geschieht unabhängig davon,<br />

ob das Eintreten der Chancen wahrscheinlich oder unwahrscheinlich<br />

ist.<br />

Grundsätzlich sind bei der Fondsgesellschaft neben den immobilienspezifi<br />

schen Chancen auch Chancen aus der Fondskonzeption<br />

zu beachten.<br />

Immobilienspezifi sche Chancen<br />

� Sicherheitsorientierung durch<br />

– die geplante Risikostreuung der Investitionen der Dachfonds in<br />

ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200<br />

verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich mehr als 40 Anbietern<br />

und damit die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien verschiedener<br />

Immobiliengrößen, Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />

Nutzungsarten und Mieter (vgl. Seite 56 ff.),<br />

– die fortgeschrittene Entschuldung der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds durch die während der<br />

Fondslaufzeit durchgeführten Tilgungen sowie<br />

– dem 100%igen Eigenkapitalanteil der Fondsgesellschaft.<br />

� Überdurchschnittliche Ertrags- und Wertentwicklungschancen<br />

der Investitionen der Dachfonds durch<br />

– eine sorgfältige Auswahl der Zielfonds durch die Dachfonds,<br />

– die Einhaltung der Investitionskriterien der Dachfonds sowie<br />

– für Käufer attraktive Kurse am Zweitmarkt, die nicht selten<br />

den mittelbaren Erwerb von Immobilien unter den nachhaltigen<br />

Markt- / Verkehrswerten ermöglichen.<br />

� Geringe Korrelation der Erträge aus den Investitionen der Dachfonds<br />

und damit auch der Fondsgesellschaft mit der Entwicklung<br />

der Kapitalmärkte.<br />

� Indexierte Mietverträge und / oder Staffelmietvereinbarungen<br />

ermöglichen gemäß Prognose im Zeitablauf steigende Ausschüttungen<br />

und damit gegebenenfalls einen teilweisen Infl ationsschutz<br />

(vgl. Seite 72 ff.).<br />

� Hohe Renditechance nach Steuern, die sich zusammensetzt<br />

aus den prognostizierten jährlichen Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

nach Steuern sowie aus der gegebenenfalls eintretenden<br />

Wertsteigerung der Dachfonds, die im Wesentlichen<br />

von der Wertentwicklung der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

sowie der Entschuldung der Zielfonds beeinfl usst<br />

wird (vgl. Seite 78 ff.).<br />

� Kein wesentliches Kostenrisiko aus der Investitionsphase<br />

(vgl. Seite 34).<br />

Konzeptionelle Chancen<br />

� Nutzung des Know-hows eines auf die Konzeption,<br />

den Vertrieb und das Fondsmanagement<br />

von geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

sowie die Bewertung von geschlossenen<br />

Immobilienfonds spezialisierten<br />

Unternehmens und der teilweise über<br />

20-jährigen Branchenerfahrung der handelnden<br />

Personen (vgl. Seite 40 ff.).<br />

� Enge Zusammenarbeit der Dachfonds mit<br />

börsenbasierten und privat organisierten<br />

Zweitmarkt-Handelsplattformen sowie ein<br />

langjähriges Netzwerk mit Vertriebspartnern<br />

und Treuhandgesellschaften ermöglichen einen<br />

guten Marktzugang zu attraktiven Zielfonds<br />

(vgl. Seite 50 ff.).<br />

� Vermeidung von Interessenskonfl ikten durch<br />

den ausschließlichen Ankauf von Beteiligungen<br />

an Zielfonds durch die Dachfonds, die<br />

von fremden Anbietern aufgelegt wurden.<br />

� Vorteilhafte steuerliche Behandlung bei der<br />

Einkommensteuer (vgl. Seite 90 ff.).<br />

� Indirekte Immobilieninvestition ohne eigenen<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

� Im Marktvergleich geringe einmalige „weiche<br />

Kosten“ für die Durchführung der Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Dachfonds sowie eine mindestens zu rd.<br />

56 % von der Performance der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds abhängige laufende Gesamtvergütung<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe (pessimistisches<br />

Szenario) schaffen einen Interessensausgleich<br />

von Anbieter und Anlegern<br />

(vgl. Seite 75 f.).<br />

� Zahlreiche Mitwirkungsrechte der Anleger<br />

(vgl. Seite 103 ff.).<br />

Zu den Risiken einer Beteiligung verweisen wir<br />

auf die Ausführungen auf Seite 21 ff.<br />

Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />

19


Risiken<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich mit ihrem Fondsvermögen<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />

beteiligen, die überwiegend in Beteiligungen an einer Vielzahl<br />

von geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf<br />

auf dem Zweitmarkt investieren. Darüber hinaus können die<br />

Dachfonds jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />

aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) erwerben,<br />

maximal jedoch 15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />

Immobilien-Investitionen und damit auch die Beteiligung an der<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG sind eine langfristige,<br />

unternehmerische Kapitalanlage mit allen damit verbundenen Risiken.<br />

Der Anlageerfolg ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Umständen abhängig. Diese können sich<br />

über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung auch ändern,<br />

ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und in der Regel<br />

von der Fondsgesellschaft nicht beeinfl usst werden können. Auch<br />

nimmt die Prognosegenauigkeit und die Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintretens der prognostizierten Zahlenwerte mit zunehmender<br />

Dauer des Prognosezeitraumes ab.<br />

Interessierte Anleger, die nicht über die notwendigen Kenntnisse<br />

und Erfahrungen für Immobilien-Investitionen und für Investitionen<br />

in geschlossene Fonds verfügen, sollten daher eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft nicht ohne die Einschaltung fachkundiger<br />

Berater eingehen.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen dem Anleger für seine<br />

persönliche Entscheidungsfi ndung die wesentlichen Risiken transparent<br />

gemacht werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob das<br />

Eintreten der Risiken wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.<br />

Die nachfolgend beschriebenen Risiken umfassen lediglich die<br />

wesentlichen tatsächlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und<br />

rechtlichen Risiken. Sämtliche der nachfolgend beschriebenen Risiken<br />

können Prognose gefährdend sein, d.h. zu einer Verschlechterung<br />

der prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnisse führen.<br />

Verschiedene Risiken, die für sich alleine betrachtet geringe Auswirkungen<br />

haben, können kumulativ auftreten, sich gegenseitig<br />

verstärken und damit Anlage gefährdend werden. Im letztgenannten<br />

Fall können Entwicklungen eintreten, die von einem Ausfall<br />

von Ausschüttungen bis zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />

reichen (Totalverlustrisiko).<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung erhöht sich das Totalverlustrisiko<br />

um die Zinsen, sämtliche Kosten und die Tilgung und<br />

kann damit das weitere Vermögen des Anlegers gefährden (maximales<br />

Risiko).<br />

Eine Beteiligung sollte daher unter Berücksichtigung<br />

der persönlichen Verhältnisse des Anlegers<br />

und nur für einen dem Risiko angemessenen Teil<br />

seines Vermögens erfolgen.<br />

Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen<br />

werden, dass die nachfolgend dargestellten<br />

Risiken richtig eingeschätzt wurden und die<br />

Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken ausreichend<br />

sind.<br />

Grundsätzlich sind bei der Fondsgesellschaft<br />

neben den immobilienspezifi schen Risiken<br />

auch Risiken aus der Fondskonzeption zu beachten.<br />

Immobilienspezifi sche Risiken<br />

Sämtliche der nachfolgend beschriebenen immobilienspezifi<br />

schen Risiken fallen auf Ebene<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds und damit mittelbar auch bei<br />

der Fondsgesellschaft an.<br />

Finanzmarkt-, Wirtschafts- und<br />

Schuldenkrise<br />

Die ursprünglich aus den USA kommende Finanzmarkt-<br />

und Wirtschaftskrise wurde durch<br />

die Vergabe von Immobilienkrediten an bonitätsschwache<br />

Kreditnehmer in Verbindung mit<br />

fallenden Immobi lienpreisen ausgelöst. Sie hat<br />

sich mittlerweile zu einer globalen Schuldenkrise,<br />

insbesondere europäischer Staaten, ausgeweitet.<br />

Es kann derzeit nicht prognostiziert werden,<br />

ob es den Regierungen und den Notenbanken<br />

gelingen wird, die Krise durch eine expansive<br />

Geldpolitik und staatliche Konjunkturprogramme<br />

zu überwinden. Vor diesem Hintergrund<br />

ist ein negativer Effekt auf die Geschäfte<br />

und die Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft<br />

nicht auszuschließen. Zu nennen sind<br />

beispielsweise eine mangelnde Bereitschaft von<br />

Banken zur Verlängerung von Darlehen für die<br />

von den erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

(Kreditklemme), sinkende Immobilienpreise<br />

sowie reduzierte Mieteinnahmen durch<br />

Mieterinsolvenzen oder steigende Leerstände.<br />

Selbst der Zusammenbruch der Kapitalmärkte<br />

Risiken<br />

21


22<br />

und eine Währungsreform können nicht mehr<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die vorgenannten Umstände können zu einer<br />

Verringerung der Ausschüttungen der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

führen. Dies hätte für die Anleger zur Folge,<br />

dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

reduzieren und sich das wirtschaftliche<br />

Gesamtergebnis verschlechtert. Im schlimmsten<br />

Fall droht den Anlegern der Totalverlust des<br />

Zeichnungsbetrages.<br />

Investitionspläne der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle können<br />

z.B. durch Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen,<br />

den Ausfall von Vertragspartnern,<br />

die Ablehnung bzw. Verzögerung bei der Erteilung<br />

noch ausstehender Baugenehmigungen,<br />

höhere als kalkulierte Steuerzahlungen sowie<br />

eine verzögerte Platzierung des Eigenkapitals<br />

entstehen. Außerdem ist nicht auszuschließen,<br />

dass in den Folgejahren weitere, nicht vorhersehbare<br />

Erschließungskosten erhoben werden.<br />

Entsprechende Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />

müssten entweder durch eine<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der Ausschüttungen<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />

würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der<br />

Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die<br />

Anleger führen.<br />

Überwachung Bauqualität<br />

Die Bauqualität hat große Bedeutung für die<br />

langfristige Vermietbarkeit einer Immobilie. Beispielsweise<br />

können nicht behebbare Baumängel<br />

während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung<br />

und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />

im Rahmen der Bauabnahme,<br />

fehlende vorausschauende Planung<br />

der Instandsetzungsmaßnahmen die Ertragsfähigkeit<br />

einer Immobilie erheblich einschränken<br />

(Mietminderungen, eingeschränkter Kreis möglicher<br />

Mietinteressenten). Außerdem können<br />

hohe Aufwendungen für die Behebung der<br />

Mängel notwendig werden.<br />

Diese Kosten müssten entweder durch eine<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der Ausschüt-<br />

tungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

fi nanziert werden. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung<br />

der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Mietentwicklung<br />

Insbesondere bei gewerblichen Immobilien handelt es sich häufi g<br />

um Management- bzw. SpeziaIimmobilien, bei denen ein schlechtes<br />

Management zu einem Misserfolg der Investition führen kann.<br />

Bei Einzelhandelsimmobilien kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass sich das Konsumentenverhalten nachteilig ändert und sich die<br />

Bonität der Mieter oder die Stellung der Immobilien am Markt z.B.<br />

durch die spekulative Errichtung von Neubauten, eine steigende<br />

Anzahl von Wettbewerbern, Konkurrenten mit besserem Knowhow<br />

und / oder Veränderungen durch das Internet verschlechtern<br />

kann. Bei Bürogebäuden können sich verändernde Arbeitsplatzstrukturen<br />

und Kommunikationstechniken sowie die Möglichkeit<br />

der Einschränkung des Individualverkehrs nachteilig auf die Mieternachfrage<br />

und das Mietniveau auswirken. Dieselben Wirkungen<br />

können bei Logistikimmobilien der Trend zu einem Konzentrationsprozess<br />

unter Logistikanbietern aufgrund steigender Transportkosten<br />

und/oder der Trend zu größeren Hallen und / oder die Auflösung<br />

von regionalen Lagern zugunsten von kostengünstigeren<br />

Zentrallagern haben.<br />

Die Nachvermietung kann sich insbesondere dann als schwierig<br />

erweisen, wenn speziell auf die heutigen Bedürfnisse des Nutzers<br />

zugeschnittene Mietfl ächen oder Mietfl ächen mit einer eingeschränkten<br />

Drittverwendungsfähigkeit nicht mehr den Bedürfnissen<br />

eines Nachmieters entsprechen. In den genannten Fällen haben<br />

die Konkurrenzsituation der Immobilien und die Anforderungen<br />

des Marktes z.B. an energetische Standards eine besondere<br />

Bedeutung für die Höhe der erzielbaren Mieteinnahmen.<br />

Die langfristige Mietentwicklung ist aufgrund zahlreicher Unsicherheitsfaktoren<br />

nur schwer vorhersehbar. Dies gilt insbesondere<br />

bei durch „sale-and-lease-back“ (Verkauf und Rückmietung) mit<br />

u.U. überhöhten Mietansätzen erworbenen Immobilien, bei nur<br />

kurzfristigen Mietverträgen, bei einer vorzeitigen Beendigung der<br />

Mietverträge aufgrund eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts<br />

oder aus wichtigem Grund. Bei den abgeschlossenen<br />

Mietverträgen kann es bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der<br />

Mieter bzw. bei der Anschlussvermietung oder der Nicht-Ausübung<br />

von Mietverlängerungsoptionen zu Mietausfällen, Leerständen,<br />

schlechteren Mietmodalitäten sowie zusätzlichen Aufwendungen<br />

für den Umbau, die Modernisierung oder zur Anpassung<br />

an die Wettbewerbssituation kommen. So stehen die von den Zielfonds<br />

erworbenen Immobilien bei einer Nachvermietung als gebrauchte<br />

Immobilien in Konkurrenz zu Neubauten, so dass entsprechende<br />

Abschläge bei der Miethöhe möglich sind. Darüber<br />

hinaus ist die Höhe der Mieteinnahmen abhängig von der Mietentwicklung<br />

und dem Vermietungsstand.


Für den Fall, dass die Mietobjekte ganz oder teilweise untergehen,<br />

ganz oder teilweise zerstört werden, die Nutzung langfristig ausgeschlossen<br />

ist oder notwendige Umnutzungen nicht genehmigt<br />

werden bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar sind und die Mieter<br />

diese Gründe nicht zu vertreten haben, können die Mieter die Miete<br />

entsprechend mindern bzw. ist eine Vermietung nur noch eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Die in den umlagefähigen Nebenkosten enthaltenen kommunalen<br />

Gebühren sowie die Kosten für Heizung, Klimatisierung und Strom<br />

hatten in den letzten Jahren einen überproportionalen Anstieg zu<br />

verzeichnen. Sollte sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen,<br />

könnte das Mietsteigerungspotential begrenzt werden, wenn<br />

die „Warmmiete” das akzeptierte Niveau überschreitet.<br />

Für den Fall geringerer als kalkulierter Mieteinnahmen ist nicht<br />

auszuschließen, dass die kalkulierten Ausschüttungen der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erwirtschaftet<br />

werden können bzw. zusätzliche Aufwendungen zu Lasten<br />

der Liquiditätsreserve und / oder durch eine Fremdkapitalaufnahme<br />

fi nanziert werden müssen. Im Ex tremfall kann der Kapitaldienst<br />

von den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nur zum<br />

Teil erbracht und die Immobilien von den fi nanzierenden Kreditinstituten<br />

zwangsweise verwertet werden. Dies würde mittelbar<br />

auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Anleger führen.<br />

Infl ationsrate<br />

Es kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen<br />

der Infl ationsrate und der Mietentwicklung ein allgemeiner<br />

Zusammenhang besteht. Die Infl ationsrate hat aber durch die bei<br />

Gewerbeimmobilien i.d.R. vertraglich vereinbarte Indexierung der<br />

Mieten während der Mietlaufzeit Auswirkungen auf die Höhe der<br />

Mieteinnahmen und Ausgaben sowie ggf. auf die erzielbaren Veräußerungserlöse<br />

der Immobilien. Eine niedrigere Infl ation hat<br />

langsamer steigende Mieteinnahmen während der Mietlaufzeit<br />

und Ausgaben und damit tendenziell niedrigere Ausschüttungen<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

zur Folge. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der<br />

Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an die Anleger führen.<br />

Instandhaltung<br />

Bei Immobilien fallen regelmäßig Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen<br />

an. Nach Auslaufen der Gewährleistungsfristen<br />

steigen die Aufwendungen mit zunehmendem Alter der Immobilien.<br />

Auch bei einer bedarfs- und nutzungsgerechten Struktur und guter<br />

Ausstattungsqualität von Immobilien kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass unvorhergesehene Aufwendungen z.B. für energetische<br />

Sanierungen, für Werterhaltungsaufwendungen wegen technischen<br />

Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen bei Veränderungen<br />

im Konsumentenverhalten und Revitalisierungsaufwendungen bei<br />

Neuvermietungen anfallen.<br />

Ein derartiger Investitionsbedarf müsste entweder<br />

durch eine Fremdkapitalaufnahme, aus der<br />

Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />

der Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert<br />

werden. Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung<br />

der Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Anleger führen.<br />

Wertentwicklung der Immobilien<br />

Die Wertentwicklung einer Immobilie ist nur<br />

schwer vorherzusagen. Die zukünftige Entwicklung<br />

wird insbesondere bestimmt durch die tatsächlichen<br />

Mieteinnahmen, die Alterung der<br />

Immobilie, die Standortauswahl und Standortentwicklung,<br />

die Verkehrsanbindung, alternative<br />

Nutzungsmöglichkeiten, die allgemeine Wirtschafts-<br />

und Konjunkturentwicklung, die Leistungsfähigkeit<br />

der Objektverwaltung, die Baupreisentwicklung<br />

sowie die mögliche Änderung<br />

von Steuergesetzen (z.B. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen,<br />

steigende Grunderwerbsteuer).<br />

Auch die Laufzeit der Mietverträge zum Zeitpunkt<br />

der Objektveräußerung hat einen großen<br />

Einfl uss auf die Höhe des Verkaufserlöses.<br />

Es besteht das Risiko, dass der bei der Ermittlung<br />

der Ankaufskurse für die von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds zu Grunde<br />

gelegte Wert der jeweiligen Immobilie zu<br />

hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar ist. Dies<br />

könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn<br />

die geschäftsführenden Gesellschafter die Folgen<br />

der Finanzmarktkrise unterschätzen oder<br />

durch die Neubewertung der Kreditrisiken die<br />

Immobilienpreise zurückgehen. In diesem Fall<br />

sind Wertverluste auch über einen mittel- bis<br />

langfristigen Zeitraum nicht auszuschließen.<br />

Dieses Risiko wird dadurch erhöht, dass die<br />

Wertermittlung anhand des Verkaufsprospektes<br />

sowie von Unterlagen, die lediglich wesentliche<br />

Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />

Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

und zur steuerlichen Situation beinhalten<br />

müssen, erfolgt und nicht durch Objektbesichtigungen,<br />

Gutachter oder Marktuntersuchungen<br />

unterlegt ist.<br />

Für gewerbliche Immobilien besteht das Risiko,<br />

dass sich bei einer rückläufi gen Marktsituation<br />

insbesondere für Immobilien mit hohem Verkaufsvolumen<br />

eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten<br />

ergeben bzw. kein Investor gefunden<br />

werden kann. Bei einer Aufteilung von<br />

Risiken<br />

23


24<br />

gewerblichen Großimmobilien in Teileigentum<br />

sind Preisabschläge zu erwarten.<br />

Bei Staffelmietverträgen und bei teilindexierten<br />

Mietverträgen sind die Wertzuwachschancen insbesondere<br />

bei hohen Infl ationsraten begrenzt.<br />

Der bei der Ermittlung des Anlageerfolges unterstellte<br />

fi ktive Verkaufserlös der Dachfonds kann<br />

niedriger als prognostiziert ausfallen. Dies hätte<br />

für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft aus ihrer<br />

(Teil-)Liquidation reduzieren.<br />

Eine geringere als die prospektierte Wertentwicklung<br />

der Immobilien führt zu einem reduzierten<br />

Auseinandersetzungsguthaben der von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds. Dies hätte für die Anleger zur Folge,<br />

dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

aus ihrer (Teil-)Liquidation reduzieren.<br />

Altlasten<br />

Unter Altlast versteht man eine kontaminierte<br />

(Grundstücks-)Fläche, durch die schädliche Bodenveränderungen<br />

oder sonstige Gefahren für<br />

den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen<br />

werden können.<br />

Bestehende Kontaminationen müssen sachgerecht<br />

entfernt und beseitigt werden. Verpfl ichtet<br />

hierzu ist – nach dem Verursacherprinzip – derjenige,<br />

der die Verunreinigung herbeigeführt<br />

hat. Der Verursacher haftet für die Beseitigung<br />

und kann hierfür in Anspruch genommen werden,<br />

d.h. er ist sanierungsverpfl ichtet.<br />

In gleicher Weise sanierungsverpfl ichtet ist der<br />

Eigentümer der Liegenschaft (Zielfonds). Hierbei<br />

kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer von<br />

den Bodenkontaminationen etwas wusste oder<br />

hätte wissen können. Nach den Regelungen des<br />

Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gilt<br />

dies einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.<br />

Das BBodSchG sieht weiter eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung verschiedener Sanierungsverpfl<br />

ichteter (beispielsweise der Verursacher und<br />

der Eigentümer) vor. Im Innenverhältnis hängt<br />

die Kostenquote hierbei grundsätzlich von den<br />

Verursachungsbeiträgen bzw. den vertraglichen<br />

Vereinbarungen der Beteiligten ab.<br />

Unerwartete Ausgaben aufgrund von Altlasten müssten entweder<br />

durch eine Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder<br />

durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert werden.<br />

Dies würde mittelbar auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft an die Anleger führen.<br />

Risiken aus der Fondskonzeption<br />

Die nachfolgend beschriebenen Risiken aus der Fondskonzeption<br />

fallen auf Ebene der Fondsgesellschaft, auf Ebene der Dachfonds<br />

und grundsätzlich auch auf Ebene der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds an.<br />

Blindpool<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich zum 29.02.2012 am <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1) mit einem Betrag von<br />

33,43 Mio EUR beteiligt. Diese Beteiligung kann bis Ende 2012<br />

auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden. Sie wird sich außerdem<br />

an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds beteiligen.<br />

Der <strong>asuco</strong> 1 hat bis zum 29.02.2012 Beteiligungen für einen Gesamtbetrag<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) von ca. 43,2 Mio. EUR erworben.<br />

Der insgesamt von der <strong>asuco</strong> 1 in Beteiligungen an Zielfonds<br />

investierte Betrag wird bis zu ca. 97,15 Mio. EUR betragen.<br />

Bei dem <strong>asuco</strong> 1 und den weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds und mittelbar damit auch bei der<br />

Fondsgesellschaft handelt es sich daher teilweise um Blindpools,<br />

bei denen die endgültige Zusammensetzung des Portfolios von Beteiligungen<br />

an Zielfonds noch nicht feststeht.<br />

Hieraus ergeben sich die für Blindpools spezifi schen Risiken. So<br />

können sich die Anleger vor einem Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

kein vollumfassendes Bild von den Investitionen der Dachfonds<br />

machen. Selbst die zum Zeitpunkt des Beitritts zur Fondsgesellschaft<br />

erfolgten Beteiligungen der Dachfonds an Zielfonds sind<br />

nicht vollumfänglich bekannt, da der Verkaufsprospekt nicht laufend<br />

aktualisiert wird. Die Anleger haben auch keine Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />

auf die Zusammensetzung des Portfolios, müssen<br />

jedoch die wirtschaftlichen Risiken der Investitionen tragen.<br />

Einziger Anhaltspunkt sind die beim Ankauf von den Dachfonds<br />

einzuhaltenden Investitionskriterien sowie das bereits erworbene<br />

Anfangsportfolio des <strong>asuco</strong> 1.<br />

Da die Investitionen der Dachfonds teilweise noch nicht feststehen<br />

und die Einhaltung der Investitionskriterien nicht garantiert ist, besteht<br />

ein besonderes Prognoserisiko. So kann auch bei Einhaltung<br />

der Investitionskriterien der Dachfonds nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass eine ausgewogene Risikostreuung nicht erreicht wird. So<br />

besteht z.B. immer dann ein erhöhtes Ausfallrisiko, wenn sich die<br />

Investitionen der Dachfonds auf wenige Anbieter konzentrieren,<br />

bei den Immobilien, die von den erworbenen Beteiligungen an


Zielfonds gehaltenen werden, keine gleichmäßige Verteilung der<br />

Nutzungsarten gegeben ist, Spezialimmobilien oder Großimmobilien<br />

den Schwerpunkt bilden oder sich die Immobi lienstandorte in<br />

wenigen Regionen ballen. Die Investitionskriterien der Dachfonds<br />

können auch dafür verantwortlich sein, dass nicht rechtzeitig und<br />

nicht in dem geplanten Umfang Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />

werden können.<br />

Das Eintreten eines oder mehrerer dieser Risiken hat für die Anleger<br />

zur Folge, dass sich die prognostizierten Ausschüttungen der<br />

Fondsgesellschaft und das wirtschaftliche Gesamtergebnis verschlechtern<br />

kann.<br />

Auch während der Laufzeit der Fondsgesellschaft werden keine<br />

laufenden, ständig aktualisierten Informationen wie z.B. zur Zusammensetzung<br />

des Portfolios oder zur Wertentwicklung der von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds veröffentlicht,<br />

sondern lediglich in der Regel jährliche Geschäftsberichte an<br />

die Anleger versendet. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger<br />

keine oder erst verspätet Kenntnis von Entwicklungen erhält, die<br />

den Wert seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft negativ beeinfl<br />

ussen können. Damit besteht das Risiko, dass der Anleger in<br />

Unkenntnis des tatsächlichen Wertes seiner Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft weitere Vermögensdispositionen trifft, die er bei<br />

Kenntnis des tatsächlichen Wertes nicht getroffen hätte.<br />

Investitionsplan der Fondsgesellschaft und der Dachfonds<br />

Der Investitionsplan der Fondsgesellschaft sieht den Erwerb von<br />

Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR ohne Zahlung<br />

eines Agios sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />

Vertriebsprovisionen vor. Die Dachfonds wiederum beabsichtigen<br />

Beteiligungen an Zielfonds zu 100 % aus Eigenkapital zu erwerben.<br />

Für die Platzierung des Eigenkapitals sowohl der Fondsgesellschaft<br />

als auch der Dachfonds wurden keine Platzierungsgarantien<br />

abgegeben.<br />

Die Anleger sind aufgrund der Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />

z.B. auf die Kapitalmärkte, die Konjunktur und die Sicherheit des<br />

Arbeitsplatzes in hohem Maße verunsichert. Dies hat auch zu einem<br />

starken Rückgang des platzierten Eigenkapitalvolumens bei<br />

geschlossenen Fonds geführt. Für den Fall, dass das geplante Eigenkapital<br />

der Fondsgesellschaft und / oder der Dachfonds nicht platziert<br />

werden kann, wird die Risikostreuung nicht wie beabsichtigt<br />

umgesetzt. Die Auswirkungen von negativen Entwicklungen bei<br />

einer oder mehreren der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

auf die Dachfonds und mittelbar auf die Fondsgesellschaft steigen<br />

in diesem Fall. Dieselben Auswirkungen hätten höhere als kalkulierte<br />

Kosten der Investitionsphase sowohl der Fondsgesellschaft<br />

als auch der Dachfonds.<br />

Durch die Investitionskriterien der Dachfonds ist es denkbar, dass<br />

die Dachfonds mangels Angebot an interessanten und den Investitionskriterien<br />

genügenden Beteiligungen an Zielfonds das Gesell-<br />

schaftsvermögen nicht wie geplant investieren<br />

können.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese<br />

Veränderungen zu einer Reduzierung der prognostizierten<br />

Ausschüttungen der Dachfonds führen.<br />

Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass<br />

sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

reduzieren und das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />

sich verschlechtert.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die endgültige Anerkennung der dargestellten<br />

prognostizierten steuerlichen Auswirkungen sowie<br />

deren zeitliche Wirksamkeit erfolgt erst bei<br />

Veranlagung bzw. im Rahmen der abschließenden<br />

steuerlichen Betriebsprüfung, die erfahrungsgemäß<br />

innerhalb eines Zeitraumes von einem<br />

bis zu fünf Jahren stattfi ndet. Meinungsverschiedenheiten<br />

mit der Finanzverwaltung z.B.<br />

bei der Anerkennung der sofort abzugsfähigen<br />

Werbungskosten oder bei der Qualifi zierung<br />

der Einkunftsart sind nicht auszuschließen. Für<br />

den Fall, dass die BFH-Rechtsprechung restriktiver<br />

ist als die Praxis der Finanzverwaltung, ergeben<br />

sich bei evtl. Klageverfahren Risiken mit der<br />

Folge von möglicherweise höheren Steuerzahlungen<br />

der Anleger.<br />

Neue Entwicklungen bei der Rechtsprechung<br />

des BFH, Änderungen der Steuergesetze und der<br />

steuerlichen Verwaltungsanordnungen können<br />

während der Fondslaufzeit zu höheren steuerlichen<br />

Ergebnissen und daher zu zusätzlichen<br />

Steuerzahlungen der Anleger führen. Hierzu ist<br />

insbesondere auf die u.U. wegfallende Steuerfreiheit<br />

von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf<br />

der zehnjährigen Spekulationsfrist, die Abzugsfähigkeit<br />

von Funktionsträgergebühren sowie<br />

die in regelmäßigen Abständen diskutierte Wiedereinführung<br />

der Vermögensteuer hinzuweisen.<br />

Die Höhe der in der Prognoserechnung dargestellten<br />

steuerlichen Ergebnisse aus den von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

ist auf Basis von Erfahrungswerten geschätzt.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse können<br />

sich daher auch erhöhen und höhere als geplante<br />

Steuerzahlungen der Anleger auslösen.<br />

Bei Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

mit der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

wird die Einkunftsart des betroffenen<br />

Risiken<br />

25


26<br />

Dachfonds und mittelbar damit auch der Fondsgesellschaft<br />

u.U. in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifi ziert. Dasselbe könnte z.B. auch<br />

bei einer Umqualifi kation der Einkünfte bei einer<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an einem Zielfonds, bei häufi ger kurzfristiger<br />

Weiterveräußerung der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

und / oder dem Verkauf von Immobilien durch<br />

den jeweiligen Zielfonds innerhalb von zehn<br />

Jahren nach Erwerb der Beteiligung am Zielfonds<br />

durch einen der Dachfonds (gewerblicher<br />

Grundstückshandel) erfolgen. Ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel kann durch die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft auch auf Anlegerebene<br />

begründet werden, wenn der Anleger z.B. seine<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft innerhalb<br />

von fünf bzw. zehn Jahren und / oder weitere Beteiligungen<br />

an Grundstücksgesellschaften oder<br />

direkt erworbene Immobilien veräußert. Damit<br />

wäre die Gewerbesteuerfreiheit sowie die Steuerfreiheit<br />

auf Veräußerungsgewinne mit der Folge<br />

höherer Steuerzahlungen für die Anleger<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Für den Fall, dass eines oder mehrere der steuerlichen<br />

Risiken eintreten, hat dies für die Anleger<br />

zur Folge, dass sich ihre Steuerzahlungen erhöhen<br />

und sich ihr wirtschaftliches Gesamtergebnis<br />

nach Steuern damit verschlechtert.<br />

Haftung<br />

Anleger, die der Fondsgesellschaft als Kommanditisten<br />

beitreten, haften gegenüber den Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme (1 % des<br />

Zeichnungsbetrages). Diese persönliche Haftung<br />

erlischt zwar, wenn ein Kommanditist den<br />

Zeichnungsbetrag geleistet hat. Sie lebt allerdings<br />

wieder auf, sofern der Kommanditist Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) vornimmt, die sein<br />

handelsrechtliches Kapitalkonto unter den Betrag<br />

seiner Haftsumme reduzieren. Somit können<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) von liquiden<br />

Mitteln, die den handelsrechtlichen Gewinn der<br />

Fondsgesellschaft übersteigen, zu einem Wiederaufl<br />

eben der Haftung des Kommanditisten in<br />

Höhe der Haftsumme (1 % des Zeichnungsbetrages)<br />

führen.<br />

Daneben besteht das Risiko, dass Kommanditisten<br />

auch noch nach einem Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft oder nach Aufl ösung der<br />

Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme<br />

für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

haften. Die Haftung erlischt spätestens fünf Jahre nach Ausscheiden<br />

bzw. fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung der Fondsgesellschaft<br />

in das Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche erst<br />

nach der Eintragung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden<br />

der Ansprüche.<br />

Anleger, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen,<br />

haften nicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft.<br />

Allerdings muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung, die er für den Treugeber<br />

hält, freistellen. Wirtschaftlich betrachtet ist daher der Treugeber<br />

dem Kommanditisten bezüglich der Haftung gleichgestellt.<br />

Der oben dargestellten Haftung unterliegen sowohl die Fondsgesellschaft<br />

bei den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds als<br />

auch die Dachfonds bei den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass die Dachfonds und mittelbar<br />

damit auch die Fondsgesellschaft für Ausschüttungen aus den<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds haften, die weder die<br />

Dachfonds noch die Fondsgesellschaft, sondern der ehemalige<br />

Verkäufer der Beteiligung des Zielfonds erhalten hat.<br />

Eine Haftungsinanspruchnahme müsste entweder durch eine<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder durch eine<br />

Reduzierung der Ausschüttungen der Dachfonds fi nanziert werden.<br />

Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Finanzierung der Zielfonds<br />

Die Kreditvergabepraxis der Banken bei der Finanzierung von Immobilien<br />

war auch schon vor Ausbruch der Finanzmarktkrise restriktiv.<br />

Die Möglichkeit der Zielfonds, Fremdkapital aufzunehmen oder<br />

bestehende Finanzierungen zu verlängern, hat sich infolge der Finanzmarktkrise<br />

verschlechtert. Dies gilt auch im Falle einer positiven<br />

Entwicklung der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien.<br />

Sollten die Zielfonds z.B. vereinbarte Finanzkennzahlen nicht einhalten<br />

können oder bei Kreditprolongationen geforderte Kreditsicherheiten<br />

nicht stellen, gestiegene Kreditzinsen und / oder erhöhte<br />

Tilgungsraten nicht bedienen können, so sind die fi nanzierenden<br />

Banken zur Verwertung der fi nanzierten Immobilien berechtigt. In<br />

einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich, dass die Immobilien<br />

zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.<br />

Zahlungen an die fi nanzierenden Banken gehen Zahlungen an die<br />

Dachfonds und mittelbar damit auch an die Anleger vor.<br />

Höher als kalkulierte Zinsen und / oder Tilgungen, die Notwendigkeit<br />

zur Stellung weiterer Sicherheiten, die Verwertung fi nanzierter<br />

Immobilien durch die fi nanzierenden Banken der Zielfonds können<br />

die Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

an die Dachfonds und / oder deren Ausschüttungen an die


Fondsgesellschaft und reduzieren. Dies hätte für die Anleger zur<br />

Folge, dass sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft reduzieren<br />

und das wirtschaftliche Gesamtergebnis sich verschlechtert.<br />

Persönliche Anteilsfi nanzierung<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung der Beteiligung eines<br />

Anlegers an der Fondsgesellschaft stellt das jeweilige Kreditinstitut<br />

die Kreditentscheidung in der Regel nicht auf den Wert des Fondsanteils,<br />

sondern auf die persönliche Bonität des Anlegers ab. Außerdem<br />

besteht eine persönliche und unbegrenzte Haftung mit<br />

dem gesamten Vermögen des Anlegers. Häufi g verlangt das Kreditinstitut<br />

die Mitverpfl ichtung des Ehegatten. Jede persönliche Anteilsfi<br />

nanzierung schränkt daher den Kreditspielraum für zukünftige<br />

Kreditaufnahmen ein.<br />

Es ist zu beachten, dass die Zinsen und die Tilgung ab Valutierung<br />

des Darlehens anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen der<br />

Fondsgesellschaft jedoch voraussichtlich erstmals im Juli 2013 (bei<br />

Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio vor dem<br />

31.12.2012) bzw. erstmals im Juli 2014 (bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio vor dem 31.12.2013) erfolgt.<br />

Bis zum Zeitpunkt der Entnahme der ersten Ausschüttungen sind<br />

die Beträge für Zinsen und Tilgung daher aus Eigenmitteln zu erbringen.<br />

Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens sind unabhängig von<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft fällig. Dies<br />

gilt auch bei vollständigem Vermögensverfall der erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds und mittelbar damit der Fondsgesellschaft.<br />

Das kann auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden<br />

(Anleger gefährdendes Risiko).<br />

Die Risiken aus Abweichungen gegenüber den kalkulierten Darlehenskonditionen<br />

zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum<br />

Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen entsprechen den unter Finanzierung<br />

beschriebenen Risiken.<br />

Eine persönliche Anteilsfi nanzierung kann die Wiederveräußerbarkeit<br />

einschränken, da beim Verkauf der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

über den Zweitmarkt der Kredit gekündigt werden<br />

muss und Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.<br />

Von einer persönlichen Anteilsfi nanzierung wird abgeraten.<br />

Währungsrisiken<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Fremdfi nanzierung auf Ebene<br />

der Zielfonds, an denen sich die Dachfonds beteiligt haben, ganz<br />

oder teilweise in Fremdwährungen wie z.B. in Schweizer Franken<br />

oder Japanischen Yen erfolgt. Der Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) ist<br />

daher ganz oder teilweise in der jeweiligen ausländischen Währung<br />

zu erbringen. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind in der<br />

Regel nicht kursge sichert.<br />

Da der jeweilige Zielfonds Einnahmen in Euro<br />

erzielt, trägt er bei einer Währungsaufwertung<br />

der jeweiligen ausländischen Währung gegenüber<br />

dem Euro ein Währungsrisiko in Höhe der<br />

Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der<br />

Zahlung jeweils gültigen Wechselkurs und dem<br />

ursprünglichen Umtauschkurs.<br />

Die Prognose von Währungsentwicklungen ist<br />

ausgesprochen schwierig. Ein höherer Aufwand<br />

müsste entweder aus der Liquiditätsreserve oder<br />

durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der<br />

von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde mittelbar<br />

auch zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Die fi nanzierenden Banken lassen sich für den<br />

Fall einer Währungsaufwertung um 10 % in der<br />

Regel das Recht einräumen, weitere Grundschulden,<br />

sonstige zusätzliche Sicherheiten<br />

und / oder zusätzliche Tilgungen einzufordern.<br />

Dieses Szenario ist aufgrund der hohen Volatilitäten<br />

am Währungsmarkt durchaus wahrscheinlich.<br />

Ist der jeweilige Zielfonds nicht in der<br />

Lage, weitere Grundschulden oder sonstige Sicherheiten<br />

zu stellen, kann die fi nanzierende<br />

Bank u.U. die Währungspositionen sofort oder<br />

zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierung und<br />

damit zu einem für den jeweiligen Zielfonds<br />

möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt glatt<br />

stellen. Dies kann auch bei einer sonst positiven<br />

wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen<br />

Zielfonds die Höhe der Ausschüttungen reduzieren<br />

und / oder unmöglich machen. Dies hätte<br />

für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Cash-Management<br />

Die Fondsgesellschaft plant, ohne dass es hierzu<br />

bereits konkrete Vereinbarungen gibt, zur Optimierung<br />

der aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

erzielbaren Zinseinnahmen, zukünftig gegebenenfalls<br />

am Cash-Management der <strong>asuco</strong>-<br />

Fondsgesellschaften teilzunehmen.<br />

Bei Ausfall einer der kapitalaufnehmenden Gesellschaften<br />

sind sowohl die Rückzahlung der<br />

Kapitalanlagen als auch die Zinsgutschriften<br />

nicht sichergestellt, da hierfür ausschließlich die<br />

kapitalaufnehmende Gesellschaft haftet.<br />

Risiken<br />

27


28<br />

Ein Ausfall könnte grundsätzlich bei noch nicht<br />

platzierten und platzierten <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />

eintreten, wenn sich die zu stellenden<br />

Sicherheiten wie z.B. verpfändete Beteiligungen<br />

an Zielfonds im Verwertungsfall als nicht werthaltig<br />

erweisen oder die Bank den zur Verfügung<br />

gestellten Kreditrahmen kündigt, bevor eine Inanspruchnahme<br />

des Kreditrahmens erfolgt.<br />

Ein Ausfall der kapitalaufnehmenden Gesellschaft<br />

hätte für die Anleger bei prospektiertem<br />

Verlauf der Fondsgesellschaft zur Folge, dass<br />

sich die Ausschüttungen reduzieren.<br />

Entwicklung der Einnahmen aus den von<br />

den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Entwicklung der Einnahmen aus den von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds ist abhängig von der Möglichkeit der<br />

Dachfonds, zum kalkulierten Zeitpunkt das geplante<br />

Volumen in Beteiligungen an Zielfonds<br />

mit der kalkulierten anfänglichen Ausschüttungsrendite<br />

und der kalkulierten zukünftigen Ausschüttungsentwicklung<br />

erwerben zu können.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Investitionskriterien<br />

und damit auch die Zusammensetzung<br />

der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds als falsch herausstellen,<br />

Beteiligungen an Zielfonds nicht zum kalkulierten<br />

Zeitpunkt in dem geplanten Volumen<br />

erworben werden können oder die Annahmen<br />

zur Ausschüttungsrendite der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

sich als zu optimistisch erweisen.<br />

Geringer als kalkulierte Einnahmen aus den von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds würden zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />

der Dachfonds führen. Dies hätte<br />

für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Guthabenzinsen<br />

Bei einer niedrigeren Liquiditätsreserve der<br />

Fondsgesellschaft als kalkuliert bzw. einem<br />

niedrigeren Zinssatz als 1,5 % p.a. für die Jahre<br />

2014 – 2018, 1,75 % p.a. für die Jahre 2019 –<br />

2023 und 2,0 % p.a. ab 2024 für die Anlage der<br />

Liquiditätsreserve, mindern sich die ausgewiesenen<br />

Guthabenzinsen. Dies hätte für die Anleger<br />

zur Folge, dass sich die Ausschüttungen der<br />

Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Fondskosten<br />

Die Aufwendungen der Fondsgesellschaft z.B. für Steuerberatung,<br />

eine u.U. beschlossene Jahresabschlussprüfung, einen Beirat sowie<br />

für die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer sind geschätzt. Höhere Kosten<br />

als kalkuliert z.B. infolge der bevorstehenden Regulierung der<br />

geschlossenen Fonds, durch Erhöhung der Umsatzsteuer können zu<br />

einem geringeren Potential an Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Anleger führen.<br />

Die Vergütungen beispielsweise für den Treuhänder, den Komplementär,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten entstehen aufgrund<br />

der Dachfondskonstruktion auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />

auf Ebene der Dachfonds und auf Ebene der Zielfonds sowie gegebenenfalls<br />

auch auf Ebene weiterer Zwischen- und Untergesellschaften.<br />

Dies hat für die Anleger zur Folge, dass Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft erst nach Ausgleich dieser Kosten möglich<br />

sind.<br />

Wertentwicklung der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Wertentwicklung der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds ist nur schwer prognostizierbar. Sie wird im<br />

Wesentlichen bestimmt sein von der richtigen Wahl und der Einhaltung<br />

der Investitionskriterien der Dachfonds, von der Zusammensetzung<br />

des Portfolios der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, von der Entwicklung der Immobilienpreise<br />

(vgl. Ausführungen auf Seite 23 f.), von der Höhe der Entschuldung<br />

der Zielfonds sowie von der zukünftigen Ertragskraft der<br />

von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Ankaufskurse, die die<br />

Dachfonds für den Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds bezahlen,<br />

zu hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar sind. Dies könnte insbesondere<br />

dann der Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen, die Immobilienpreise<br />

durch die Neubewertung der Kreditrisiken zurückgehen,<br />

das Volumen verkaufswilliger Anleger im Verhältnis zum Anlagebedarf<br />

der Dachfonds zu niedrig ist oder die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter aufgrund der vereinbarten Vergütungsregelung<br />

aus Interessenskonfl ikten zu hohe Kurse bezahlen. In diesem Fall<br />

sind Wertverluste auch über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum<br />

nicht auszuschließen. Dieses Risiko wird dadurch erhöht,<br />

dass die Kaufpreisermittlung anhand des Verkaufsprospektes sowie<br />

von Unterlagen erfolgt, die lediglich Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />

Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

und zur steuerlichen Situation beinhalten und<br />

nicht durch Objektbesichtigungen, Gutachten oder Marktuntersuchungen<br />

unterlegt ist.<br />

Für Beteiligungen an Zielfonds besteht das Risiko, dass sich die<br />

Veräußerungsmöglichkeiten infolge eines nicht existierenden bzw.<br />

nicht funktionierenden Zweitmarktes stark beschränken und daher<br />

kein Erwerber gefunden bzw. kein angemessener Verkaufserlös erzielt<br />

werden kann.


Die nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft und<br />

der Dachfonds in der Investitionsphase wie z.B. die Provisionen<br />

des Komplementärs für die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds,<br />

das vereinbarte Agio (fällt nur auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

an) müssen zunächst durch Wertzuwächse der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ausgeglichen<br />

werden, ehe bei der Liquidation oder beim Verkauf der Beteiligungen<br />

an Zielfonds Veräußerungsgewinne entstehen.<br />

Können die prognostizierten Wertentwicklungen der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erzielt<br />

werden, hätte dies für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft aus ihrer (Teil-)Liquidation reduzieren.<br />

Management / Interessenskonfl ikte / Verwaltung<br />

Die Anleger sind weder bei der Fondsgesellschaft noch bei den<br />

Dachfonds oder bei den Zielfonds, an denen sich die Dachfonds<br />

beteiligt haben, an der Geschäftsführung beteiligt. Bei der Fondsgesellschaft<br />

und den Dachfonds ist hierzu nur der Komplementär<br />

und der geschäftsführende Kommanditist befugt. Es besteht daher<br />

das Risiko, dass die Anleger auch dann die wirtschaftlichen Folgen<br />

einer Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung tragen müssen,<br />

wenn sie mit den entsprechenden Entscheidungen nicht einverstanden<br />

sind bzw. hierbei keine Mitwirkungsreche haben. Bei<br />

Ausfall des Komplementärs und / oder des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten z.B. infolge einer Insolvenz besteht das Risiko,<br />

dass der Komplementär und / oder der geschäftsführende Kommanditist<br />

durch Dritte ersetzt werden muss / müssen, welcher / welche<br />

weniger qualifi ziert ist / sind, als die derzeitigen.<br />

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw.<br />

Unterlassung notwendiger Handlungen der jeweiligen geschäftsführenden<br />

Gesellschafter und die Verfolgung von Eigeninteressen<br />

des Anbieters, der geschäftsführenden Gesellschafter oder des Treuhandkommanditisten<br />

einschließlich eines möglichen Interessenskonfl<br />

iktes durch die bestehenden kapitalmäßigen und personellen<br />

Verfl echtungen (der Anbieter, der Prospektherausgeber, der geschäftsführende<br />

Kommanditist, der Komplementär sowie der Treuhandkommanditist<br />

sowohl der Fondsgesellschaft als auch die Dachfonds<br />

sind Gesellschaften der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, bei denen<br />

ausschließlich die Herren Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz Geschäftsführer sind) und die gleichzeitige Verwaltung<br />

gleichartiger, gegebenenfalls miteinander konkurrierender Fondsgesellschaften<br />

können die Entwicklung der Einnahmen der Fondsgesellschaft,<br />

der Dachfonds und / oder der Zielfonds negativ beeinfl ussen.<br />

Bei Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung, von<br />

Führungskräften und von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen<br />

müssten geeignete Nachfolger gefunden werden.<br />

Außerdem könnten geschäftspolitische Entscheidungen bei der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

sowie beim Fondsmanagement der Zielfonds,<br />

an denen sich die Dachfonds beteiligt haben, die z.B. das<br />

Aufgabenfeld oder die unternehmerischen Freiheiten, wie die Mög-<br />

lichkeit zur Einstellung ausreichend qualifi zierter<br />

Mitarbeiter beeinfl ussen, gravierende Auswirkungen<br />

auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft,<br />

der Dachfonds und / oder der jeweiligen Zielfonds<br />

haben. Die Notwendigkeit der Abberufung<br />

z.B. des geschäftsführenden Kommanditisten und<br />

die Beauftragung eines Dritten mit dem Fondsmanagement<br />

ist in diesem Fall nicht auszuschließen.<br />

Hierdurch ausgelöste Kostenerhöhungen und<br />

Einnahmenausfälle müssten entweder durch<br />

eine Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der Ausschüttungen<br />

der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert werden.<br />

Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass<br />

sich die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

reduzieren.<br />

Vertragspartner<br />

Die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und / oder<br />

die Zielfonds tragen das Risiko, dass sich nicht<br />

alle Vertragspartner immer vertragsgemäß verhalten<br />

und die Erfüllung berechtigter Ansprüche in<br />

unberechtigter Weise verweigern. Es kann auch<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass vertragliche<br />

Regelungen von verschiedenen Vertragsparteien<br />

unterschiedlich ausgelegt werden. Daher können<br />

die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und / oder<br />

die jeweiligen Zielfonds unter Umständen erst<br />

nach Durchführung eines langwierigen und kostenintensiven<br />

gerichtlichen Verfahrens berechtigte<br />

Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern<br />

geltend machen. Aber auch nach einer obsiegenden<br />

rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts ist<br />

nicht sichergestellt, dass die Ansprüche tatsächlich<br />

durchgesetzt werden können, da der Vertragspartner<br />

insolvent oder auf sonstige Weise<br />

vermögenslos geworden sein kann.<br />

Die Fondsgesellschaft, die Dachfonds und die<br />

Zielfonds tragen daher grundsätzlich auch die<br />

Bonitätsrisiken ihrer Vertragspartner wie z.B. der<br />

Verkäufer, der Mieter oder Unternehmen mit<br />

Gewährleistungspfl ichten. Die Beurteilung der<br />

sich hieraus ergebenden Risiken werden dadurch<br />

erschwert, dass häufi g keine oder nur Daten<br />

und Angaben Dritter vorliegen.<br />

Hierdurch ausgelöste geringere Einnahmen bzw.<br />

höhere Ausgaben müssten entweder durch eine<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der Ausschüt-<br />

Risiken<br />

29


30<br />

tungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />

hätte für die Anleger zur Folge, dass sich die Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Aussagen und Angaben Dritter<br />

Die Prospektverantwortlichen und die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

und der Dachfonds sowie der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

sind bei ihren Entscheidungen wie z.B.<br />

bei Ankauf einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

und dessen Preisfi ndung häufi g auf die Angaben<br />

und Aussagen Dritter angewiesen, die u.U. auf<br />

deren subjektiven Einschätzungen und / oder<br />

subjektiven Bewertungen basieren. Solche Angaben<br />

und Aussagen können nur auf Plausibilität<br />

geprüft werden. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass diese inhaltlich nicht richtig sind, etwa,<br />

weil sie von falschen Grundannahmen ausgehen<br />

oder aber falsche Schlüsse daraus gezogen<br />

werden. Insofern ist bei den getroffenen Entscheidungen<br />

zu berücksichtigen, dass diesen<br />

sehr persönliche Einschätzungen und Wertungen<br />

zu Grunde liegen können.<br />

Die sich hieraus ergebenden Risiken können erhebliche<br />

negative Auswirkungen auf die Höhe<br />

der Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds haben.<br />

Dies hätte für die Anleger zur Folge, dass sich<br />

die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft reduzieren.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Beschlüsse der Fondsgesellschaft bedürfen<br />

grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Lediglich Beschlüsse wie z.B.<br />

die Änderung des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft oder die Aufl ösung der Fondsgesellschaft<br />

bedürfen der Zustimmung von 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung<br />

eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Aufgrund<br />

der Mehrheitserfordernisse besteht das Risiko,<br />

dass ein Anleger seine Interessen in der<br />

Fondsgesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />

Erfahrungsgemäß nimmt nur eine Minderheit der<br />

Anleger der Fondsgesellschaft persönlich an den<br />

Gesellschafterversammlungen teil bzw. erteilt<br />

Weisungen zu Abstimmungen. Bei Nichtwahrnehmung<br />

der Gesellschafterstimmrechte können<br />

daher durch die bei einer Abstimmung vertretenen<br />

Anleger Beschlüsse gefasst werden, die spä-<br />

ter von allen Anlegern mitgetragen werden müssen. Dies gilt auch<br />

für Beschlüsse, denen der Anleger nicht zugestimmt hat. Für Anleger<br />

günstige Beschlüsse können u.U. nicht durchgesetzt werden, wenn<br />

diese der Zustimmung des Komplementärs bedürfen und der Komplementär<br />

nicht zustimmt. Bei Eintritt von Großanlegern wie z.B.<br />

institutionellen Anlegern oder bei Ausübung des Stimmrechts durch<br />

den Treuhandkommanditisten für Anleger, die nicht auf der Gesellschafterversammlung<br />

vertreten sind, kann außerdem die Majorisierung<br />

der Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Auch in<br />

diesem Fall besteht das Risiko, dass ein Anleger seine Interessen in<br />

der Fondsgesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />

Außerordentliche Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

fi nden auf Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die<br />

mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirats<br />

statt. Da sich die Anleger untereinander nicht kennen, kann von<br />

ihnen faktisch nur schwer eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

einberufen werden.<br />

Die vorstehend beschriebenen Risiken bestehen auch bei den<br />

Dachfonds, da diese häufi g nur Minderheitsbeteiligungen bei den<br />

jeweiligen Zielfonds halten.<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich an den Dachfonds und<br />

diese haben bzw. werden sich an einer Vielzahl von Zielfonds beteiligen.<br />

Der einzelne Anleger der Fondsgesellschaft ist damit nur<br />

mittelbar an den jeweiligen Zielfonds und den von diesen gehaltenen<br />

Immobilien beteiligt. Er ist nicht berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

der Dachfonds und der jeweiligen Zielfonds<br />

teilzunehmen. Dem Anleger stehen daher bei den Dachfonds<br />

und den jeweiligen Zielfonds keine Mitspracherechte wie<br />

z.B. bei Abstimmungen über den Erwerb von Zielfonds, die den<br />

Investitionskriterien nicht entsprechen und auch keine unmittelbaren<br />

Ansprüche gegen die Dachfonds oder die Zielfonds zu, an denen<br />

sich die Dachfonds beteiligt haben.<br />

Fungibilität / Veräußerung<br />

Investitionen in Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />

oder in Form des Anteilserwerbs an der Fondsgesellschaft – stellen<br />

grundsätzlich langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />

Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden, wenn der Anleger<br />

die langfristige Konzeption berücksichtigt und die investierten<br />

Mittel nicht kurzfristig wieder benötigt.<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />

Scheidung, Erbauseinandersetzung können eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erforderlich<br />

machen. Hierfür muss sich der Veräußerer des Zweitmarktes bedienen,<br />

bei dem es sich allerdings nicht um einen geregelten Markt<br />

wie für Wertpapiere (Börse), sondern um verschiedene dezentrale<br />

Koordinationsstellen handelt. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />

dass es zu stark voneinander abweichenden Kursen und innerhalb<br />

kurzer Zeit zu großen Kursschwankungen kommt. Auch ist mögli-


cherweise ein Verkauf der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

vor übergehend nicht oder nur deutlich unter dem tatsächlichen<br />

Wert möglich. Erfahrungsgemäß liegen die erzielbaren Kurse deutlich<br />

unter 100 % des Zeichnungsbetrages, so dass ein Verkauf ohne<br />

Verlust nicht möglich ist.<br />

Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist aus steuerlichen Gründen in<br />

den ersten Jahren unbedingt auf die bereits beschriebenen Notfälle<br />

zu beschränken. Ein Verkauf innerhalb der derzeitigen Spekulationsfrist<br />

von zehn Jahren führt zu einer Versteuerung des Spekulationsgewinns<br />

und bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils mit<br />

einem Verkehrswert von über 250.000 EUR zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel beim Anleger.<br />

Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist darüber hinaus nur möglich,<br />

wenn der Komplementär dem Verkauf zustimmt. Die Zustimmung<br />

darf aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Anleger<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zukünftig über den<br />

Zweitmarkt verkaufen kann.<br />

Die Auswirkungen z.B. des Vermögensanlagengesetzes, des neuen<br />

§ 34 f der Gewerbeordnung, die Änderungen des Kreditwesengesetzes<br />

sowie mögliche zukünftige Gesetzesänderungen auf den<br />

Zweitmarkt sind nicht endgültig abzuschätzen. Insbesondere die<br />

Notwendigkeit einer Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz für<br />

Zweitmarktplattformen, die Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />

und u.U. auch für Zweitmarkt-Dachfonds kann den Verkauf geschlossener<br />

Fonds erheblich erschweren.<br />

Aus den vorgenannten Gründen müssen die Anleger von einer<br />

langfristigen Kapitalbindung ausgehen. Eine Veräußerung der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft ist trotz Verkaufsinteresse eines<br />

Anlegers möglicherweise nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen<br />

möglich.<br />

Die dargestellten Schwierigkeiten der Wiederveräußerbarkeit gelten<br />

entsprechend auch für die von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an den Dachfonds sowie deren Beteiligungen<br />

an den Zielfonds. Auch hierdurch kann sich die Laufzeit der Beteiligung<br />

für den Anleger verlängern bzw. der Wert der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft für den Anleger negativ beeinfl usst werden.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Ein Anleger kann aus wichtigem Grund ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Anleger<br />

seinen Verpfl ichtungen zur Einzahlung seines Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung nicht oder nicht in voller<br />

Höhe nachkommt oder er während der Beteiligungsdauer die im<br />

Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben z.B. zu politisch exponierten<br />

Personen nicht macht. Ein weiterer Grund zum Ausscheiden<br />

eines Anlegers aus der Fondsgesellschaft kann z.B. sein, wenn<br />

über sein Vermögen oder seinen Nachlass das<br />

Insolvenzverfahren oder ein entsprechendes<br />

Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet,<br />

die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil von einem<br />

Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs<br />

Monaten aufgehoben werden. In den vorgenannten<br />

Fällen erhält der ausscheidende Anleger<br />

lediglich 80 % des Verkehrswertes seiner<br />

Beteiligung.<br />

Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen<br />

Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios in<br />

Höhe von 5 % und im „worst case“ auch ein<br />

Totalverlust nicht auszuschließen.<br />

Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />

Jeder Anleger kann die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von sechs Monaten,<br />

erstmals zum 31.12.2025, nicht jedoch vor Erreichen<br />

eines Totalüberschusses kündigen. Dem<br />

kündigenden Gesellschafter steht ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

als Abfi ndungszahlung zu.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />

nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und ist grundsätzlich vom jeweils<br />

bestellten Abschlussprüfer als Schiedsgutachter<br />

oder von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

nach billigem Ermessen (für den Fall,<br />

dass in einem Geschäftsjahr Anleger ausscheiden,<br />

die weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />

halten) verbindlich festzustellen. Es besteht<br />

das Risiko, dass das Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu Lasten des Anlegers entweder vom Abschlussprüfer<br />

oder von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern zu niedrig festgesetzt wird. Dies<br />

hätte für die kündigenden Anleger zur Folge,<br />

dass sie aus der Fondsgesellschaft ausscheiden,<br />

ohne den tatsächlichen Wert ihrer Beteiligung<br />

als (Schluss-)Ausschüttung zu erhalten.<br />

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

der kündigenden Anleger ist abhängig von<br />

der Liquiditätslage der Fondsgesellschaft bei<br />

Aufrechterhaltung der regulären Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) an die restlichen Anleger. Die<br />

Auszahlung ist auch so lange und soweit ausgeschlossen,<br />

als dass sie einen Grund für die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft herbeiführen würde.<br />

Sie kann sich daher über einen längeren Zeit-<br />

Risiken<br />

31


32<br />

raum hinziehen. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />

oder Kündigung der erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds oder deren Beteiligungen<br />

an Zielfonds während der Laufzeit der<br />

Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />

ist die Fondsgesellschaft berechtigt, die<br />

noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen<br />

und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu mindern, wenn der tatsächlich erzielte<br />

Verkaufspreis für die Beteiligungen an den<br />

Dachfonds und / oder dem jeweiligen Zielfonds<br />

von dem Wert zum Nachteil der Fondsgesellschaft<br />

abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens zugrunde<br />

gelegt wurde. Eine Erhöhung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt dagegen nicht.<br />

Das Risiko einer Verzögerung der Auszahlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens sowie das<br />

Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />

nachträglich reduziert wird, trägt der<br />

kündigende Anleger.<br />

Entsprechende Regelungen zur Auszahlung des<br />

Auseinandersetzungsguthabens weisen auch die<br />

Gesellschaftsverträge der Dachfonds und / oder<br />

können die Gesellschaftsverträge der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

aufweisen.<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und<br />

möglicherweise anderen Versorgungsbezügen<br />

vor Vollendung des sozialversicherungsrechtlichen<br />

regelmäßigen Renteneintrittsalters dürfen<br />

bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten<br />

werden. Auf diesen Hinzuverdienst<br />

wird auch das steuerpfl ichtige Einkommen aus<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft angerechnet.<br />

Ein Verlustabzug gemäß § 10 d EStG<br />

mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann somit<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall<br />

das steuerpfl ichtige Einkommen aus der<br />

Fondsgesellschaft die Hinzuverdienstgrenzen eines<br />

Anlegers überschreitet und damit zu einer<br />

Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen oder<br />

anderen Versorgungszahlungen führt.<br />

Ähnliches gilt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme<br />

von Sozialleistungen.<br />

Regulierung<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland<br />

derzeit keiner Regulierung. Daher besteht für<br />

die Fondsgesellschaft keine besondere öffentliche Aufsicht oder<br />

Kontrolle zum Schutz der Anleger, wie dies z.B. für in der Bundesrepublik<br />

beaufsichtigte Investmentvermögen der Fall ist. Daher<br />

besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Maßnahmen ergreifen<br />

oder Tätigkeiten vornehmen kann, die bei einem regulierten<br />

und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären.<br />

Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

einem höheren Risiko ausgesetzt ist, als dies bei vergleichbaren<br />

regulierten Vermögen der Fall wäre. Eine Realisierung dieses<br />

Risikos kann im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft führen und damit zu einem Totalverlust des<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios von 5 %.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft<br />

und / oder die Dachfonds durch das Gesetz zur Novellierung des<br />

Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, das ab<br />

01.06.2012 in Kraft tritt, als Finanzdienstleistungsinstitute angesehen<br />

werden, die die sog. Anlageverwaltung betreiben und daher<br />

unter die Regulierungspfl icht des Kreditwesengesetzes und möglicherweise<br />

weiterer Bestimmungen fallen bzw. dass während der<br />

Fondslaufzeit weitere Gesetze erlassen werden, die zusätzliche<br />

Regulierungsvorschriften für die Fondsgesellschaft und / oder die<br />

Dachfonds einführen. Die Folge der Einordnung als Finanzdienstleistungsinstitut<br />

wäre, dass die Fondsgesellschaft und / oder die<br />

Dachfonds eine Erlaubnis benötigen und ihnen verschiedene Verhaltenspfl<br />

ichten auferlegt werden, die im Einzelnen noch nicht<br />

feststehen. Ohne eine notwendige Erlaubnis besteht das Risiko,<br />

dass die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft und / oder der<br />

Dachfonds eingeschränkt oder sogar vollständig verboten wird,<br />

wenn z.B. die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds die an<br />

sie jeweils gestellten Anforderungen nicht erfüllen können. Dies<br />

kann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds<br />

frühzeitig liquidiert werden müssen. Dies hätte für die Anleger<br />

zur Folge, dass sich das wirtschaftliche Gesamtergebnis der<br />

Fondsgesellschaft verschlechtern kann. Aufgrund der möglichen<br />

kurzen Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich des Agios in Höhe von 5 % und im „worst<br />

case“ auch ein Totalverlust nicht auszuschließen.<br />

Auch für die Dachfonds und für die Zielfonds, an denen sich die<br />

Dachfonds beteiligt haben, gibt es derzeit keine Regulierungen.<br />

Die oben dargestellten Risiken bestehen daher auch für die Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft in eine Beteiligung an den Dachfonds<br />

und der Investitionen der Dachfonds in Beteiligungen an den<br />

jeweiligen Zielfonds.<br />

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am<br />

08.06.2011 eine Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds<br />

(AIFM) verabschiedet, deren Umsetzung auf nationaler<br />

Ebene bis zum 22.07.2013 zu erfolgen hat. Da die Richtinie dem<br />

nationalen Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt, steht<br />

die genaue Ausgestaltung der deutschen Regelung noch nicht endgültig<br />

fest. Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines umfassenden<br />

regulatorischen Rahmens für AIFM auf europäischer Ebene sowie


die Sicherstellung einer effektiven Aufsicht, um regulatorische Standards<br />

zu schaffen und die Transparenz gegenüber den Anlegern und<br />

der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten<br />

Fonds zu erhöhen. Die Richtlinie enthält z.B. die Verpfl ichtung<br />

zur behördlichen Zulassung der AIFM (Erlaubnis), besondere<br />

Anforderungen an die Organisation des AIFM und die Verwaltung<br />

der AIF (Fondsgesellschaften). Z.B. wird nach der Richtlinie die Einhaltung<br />

besonderer Anforderungen im Zusammenhang mit Verhaltensregeln,<br />

dem Liquiditätsmanagement, den Eigenmitteln, der<br />

Transparenz und der Organisation verlangt. Darüber hinaus ist die<br />

Bestellung einer Verwahrstelle zwingend vorgeschrieben. Die vorgenannten<br />

Anforderungen können die Fondsgesellschaft selbst, die<br />

Dachfonds, die Zielfonds (sofern sie jeweils als AIF qualifi ziert werden)<br />

oder die jeweilige Geschäftsführung treffen. Dies hat u.U. die<br />

Notwendigkeit einer behördlichen Zulassung der Fondsgesellschaft,<br />

der Dachfonds und der Zielfonds sowie besondere Anforderungen<br />

wie z.B. erhöhte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und<br />

die Risikosteuerung sowie die jährliche Bewertung der jeweiligen<br />

Investitionen zur Folge. Hieraus können höhere Kosten der Fondsgesellschaft,<br />

der Dachfonds und der Zielfonds resultieren. Dies hätte<br />

für die Anleger zur Folge, dass sich das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />

der Fondsgesellschaft verringert. Für den Fall, dass die Fondsgesellschaft<br />

und / oder die Dachfonds und / oder die Zielfonds nicht in<br />

der Lage sind, die vorgenannten Anforderungen zu erfüllen, müssten<br />

sie vorzeitig liquidiert werden. Im schlimmsten Fall können die Anleger<br />

bei einer vorzeitigen Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

und / oder der Dachfonds und / oder der Zielfonds auch ihren kompletten<br />

Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio verlieren.<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich nicht dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen und unterwirft<br />

sich daher auch nicht der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />

den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />

dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />

Anleger der Fondsgesellschaft haben daher nicht die Möglichkeit,<br />

an den Vorteilen einer außergerichtlichen Schlichtung teilzunehmen.<br />

Bei Schadensfällen muss daher der ordentliche Rechtsweg<br />

eingeschlagen werden.<br />

Sowohl die Dachfonds als auch die Mehrheit der Zielfonds, an<br />

denen sich die Dachfonds beteiligt haben bzw. beteiligen werden,<br />

werden sich voraussichtlich nicht dem Schlichtungsverfahren der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds anschließen. Damit muss auch<br />

die Fondsgesellschaft und / oder die Dachfonds bei Schadensfällen<br />

den ordentlichen Rechtsweg einschlagen.<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />

bei Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) sieht vor, dass Anleger<br />

zum Schutz vor einer unüberlegten Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit entsprechenden Verbraucherinformationen ausgestattet<br />

werden müssen. Darüber hinaus erhält der Anleger ein<br />

zweiwöchiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.<br />

Das Fernabsatzgesetz fi ndet Anwendung,<br />

wenn die Zeichnung ausschließlich über<br />

Fernkommunikationsmittel (Telefon, Telefax,<br />

eMail, Internet) zustande gekommen ist.<br />

Im Falle, dass die Vorschriften nicht eingehalten<br />

werden, hat der Anleger ein zeitlich unbegrenztes<br />

Widerrufsrecht seiner Beteiligung. Bei zahlreichen<br />

Abwicklungen ist eine Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen.<br />

Diese Risiken bestehen auch bei den Dachfonds<br />

und bei den von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Rückabwicklung<br />

Die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft ist<br />

zum Datum der Prospektaufstellung nicht vorgesehen.<br />

Dies könnte jedoch aufgrund eines derzeit<br />

nicht vorhersehbaren Grundes dennoch notwendig<br />

werden. Ein denkbarer Grund könnte z.B. die<br />

Folgen der beschlossenen Regulierungspfl icht<br />

wie z.B. das Versagen einer u.U. notwendigen<br />

Erlaubnis der Fondsgesellschaft für die Durchführung<br />

des Geschäftszweckes nach dem Kreditwesengesetz<br />

oder mangelndes Interesse von Anlegern<br />

zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

sein. In diesem Fall müssten die Anleger einen<br />

entsprechenden Liquidationsbeschluss fassen.<br />

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt wie auf Seite 31 f. unter „Auszahlung<br />

kündigender Gesellschafter“ dargestellt.<br />

Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen<br />

Beteiligungsdauer ist ein teilweiser Verlust des<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich des Agios in<br />

Höhe von 5 % und im „worst case“ auch ein<br />

Totalverlust nicht auszuschließen.<br />

Diese Risiken bestehen auch für die Investition<br />

der Fondsgesellschaft in die Dachfonds sowie<br />

deren Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters und der weiteren<br />

Prospektverantwortlichen bestehen zum Datum<br />

der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />

wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />

Risiken.<br />

Risiken<br />

33


34<br />

In dem Kapitel „Risiken“ Seite 21 ff. wurden die<br />

Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

dargestellt. In den nachfolgenden Ausführungen<br />

erhalten Sie Informationen zur Einschätzung<br />

der Risiken und Informationen über Maßnahmen,<br />

die zur Risikoreduzierung getroffen<br />

wurden oder werden (Stand: 03.04.2012).<br />

Immobilienspezifi sche Maßnahmen<br />

zur Risikoreduzierung<br />

Investitionspläne der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />

überwiegend erst dann erwerben, wenn<br />

die Investitionsphase bereits abgeschlossen und<br />

das Eigenkapital voll platziert ist. Bei Einhaltung<br />

der Investitionskriterien der Dachfonds sollte<br />

daher sichergestellt sein, dass Risiken aus den<br />

Investitionsplänen der Zielfonds, an denen sich<br />

die Dachfonds und mittelbar damit auch die<br />

Fondsgesellschaft beteiligt haben, überschaubar<br />

bleiben.<br />

Überwachung Bauqualität<br />

Bei Beachtung der Investitionskriterien der<br />

Dachfonds sollte sichergestellt sein, dass im<br />

Wesentlichen nur Beteiligungen an Zielfonds<br />

von leistungsstarken Anbietern erworben werden.<br />

Diese werden die wirtschaftliche, technische<br />

und juristische Betreuung der Baumaßnahmen<br />

zur Errichtung der Fondsobjekte sowie die<br />

Verwaltung der Fondsobjekte übernehmen.<br />

Mietentwicklung<br />

Die Investitionskriterien der Dachfonds sehen<br />

vor, dass überwiegend nur Beteiligungen an Zielfonds<br />

erworben werden, die an entwicklungsfähigen<br />

Standorten investiert haben und / oder deren<br />

Immobilien einen hohen Vermietungsstand<br />

aufweisen. Außerdem liegen zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs der Beteiligungen der Dachfonds an<br />

Zielfonds im Regelfall bereits Erfahrungen zur<br />

Standort- und Mietentwicklung vor.<br />

Durch die geplante Risikostreuung der Investitionen<br />

der Dachfonds in ein breit gestreutes Portfolio<br />

von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />

Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />

als 40 Anbietern und damit die mittelbare Beteiligung<br />

an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien<br />

verschiedener Immobiliengrößen, Immobi-<br />

Informationen<br />

zur Risikoeinschätzung<br />

und Maßnahmen<br />

zur Risikoreduzierung<br />

lienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten und Mieter treten<br />

Einzelrisiken in den Hintergrund. Die Mietentwicklung der einzelnen<br />

Immobilie besitzt für die Fondsgesellschaft daher nur eine untergeordnete<br />

Bedeutung.<br />

Infl ationsrate<br />

Die jeweilige Infl ationsrate ist Maßstab für die Entwicklung der<br />

Kaufkraft des Geldes. Höhere Infl ationsraten bedeuten auf der einen<br />

Seite grundsätzlich schneller steigende Mieteinnahmen auf<br />

der anderen Seite aber einen höheren Kaufkraftverlust. Demzufolge<br />

ist die Diskussion über eine höhere oder geringere Infl ation und<br />

damit die Möglichkeit, höhere oder geringere Ausschüttungen vornehmen<br />

zu können, ohne größere Bedeutung für den Anleger.<br />

Instandhaltung<br />

Instandhaltungsaufwendungen können bei Neubauten durch Gewährleistungen<br />

reduziert werden. Außerdem führen Modernisierungs-<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen in der Regel zu Mietsteigerungen<br />

und zu einem Werterhalt. Darüber hinaus können der-


artige Aufwendungen überwiegend steuerlich geltend gemacht<br />

werden, so dass die Auswirkungen hieraus auf die Rendite nach<br />

Steuern (Methode interner Zinsfuß) für den Anleger gering sind.<br />

Wertentwicklung der Immobilien<br />

Immobilienmärkte unterliegen zyklischen Schwankungen mit Phasen,<br />

in denen Wertzuwächse erzielbar sind und Phasen, in denen<br />

Wertverluste eintreten. Tendenziell sind aber steigende Preise zu<br />

beobachten. Dies gilt insbesondere für die Preisentwicklung an<br />

entwicklungsfähigen Standorten und / oder Immobilien mit hohem<br />

Vermietungsstand.<br />

Für Anleger, die annehmen, dass es den Regierungen und Notenbanken<br />

gelingen wird, die negativen Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />

zu begrenzen oder sogar zu überwinden, kann es daher<br />

gerade jetzt attraktiv sein, über einen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

mittelbar in Immobilien zu investieren. Dies gilt auch vor dem<br />

Hintergrund der Erwartung zahlreicher Experten, dass sich die Infl<br />

ationsrate infolge der expansiven Geldpolitik der Notenbanken<br />

stark erhöhen könnte. In diesem Fall haben sich<br />

Immobilien in der Vergangenheit als grundsätzlich<br />

geeignet erwiesen, einen Beitrag zum Werterhalt<br />

des Vermögens der Anleger zu leisten.<br />

Die Prospektverantwortlichen gehen daher davon<br />

aus, dass es den Dachfonds und damit mittelbar<br />

der Fondsgesellschaft durch die derzeitigen<br />

Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt<br />

und durch die langjährigen Erfahrungen der<br />

handelnden Personen bei den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern der Fondsgesellschaft und<br />

der Dachfonds insbesondere bei Einhaltung der<br />

Investitionskriterien gelingen wird, ein breit gestreutes<br />

Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds<br />

zu erwerben, deren Immobilien interessante<br />

Wertentwicklungschancen besitzen.<br />

Altlasten<br />

Aus den folgenden Gründen ist die Altlastenproblematik<br />

der Fondsgesellschaft überschaubar:<br />

� Risikostreuung auf eine Vielzahl von Beteiligungen<br />

an Zielfonds bzw. Immobilien.<br />

� Üblicherweise Übernahme der Altlastenproblematik<br />

durch Objektverkäufer.<br />

� Auftreten von Altlasten häufi g im Rahmen<br />

der Errichtung der Immobilien, die allerdings<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen<br />

an Zielfonds durch die Dachfonds<br />

im Regelfall abgeschlossen ist.<br />

� Haftungsbegrenzung bei einer Kommanditgesellschaft.<br />

Maßnahmen zur Risikoreduktion<br />

im Rahmen der Fondskonzeption<br />

Investitionsplan der Fondsgesellschaft<br />

und der Dachfonds<br />

Das Fondskonzept kommt dem infolge der Finanzmarktkrise<br />

gestiegenen Sicherheitsbedürfnis<br />

der Anleger in hohem Umfang entgegen. So<br />

wird beispielsweise durch die geplante Risikostreuung<br />

der Investitionen der Dachfonds und<br />

damit mittelbar der Fondsgesellschaft in ein<br />

Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />

Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />

als 40 Anbietern und damit die mittelbare Beteiligung<br />

an voraussichtlich mehr als 350 Immobi-<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

35


36<br />

lien verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />

Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />

und Mieter eine Sicherheitsorientierung erreicht.<br />

Die nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

erstmalig vereinbarte „echte“ erfolgsabhängige<br />

Vergütung auf Ebene der Dachfonds,<br />

die sich im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />

Performance einzelner von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

reduziert, ermöglicht eine faire Partnerschaft<br />

zwischen Anleger und Anbieter. Der <strong>asuco</strong> 1<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1,<br />

Dachfonds), an dem sich die Fondsgesellschaft<br />

zum 29.02.2012 mit 33,43 Mio. EUR beteiligt<br />

hat, hat per 31.12.2011 ein Kommanditkapital<br />

von 100,01 Mio. EUR erreicht.<br />

Die hohen Platzierungsvolumina der letzten<br />

Jahre, die Altersstruktur der Anleger geschlossener<br />

Immobilienfonds, die hohe Verkaufsbereitschaft<br />

verunsicherter Anleger sowie die zunehmende<br />

Professionalisierung des Zweitmarktes<br />

u.a. infolge der Etablierung der Fondsbörse<br />

Deutschland als übergreifende Zweitmarkt-<br />

Handelsplattform, lassen zukünftig steigende<br />

Verkaufswünsche von beteiligten Anlegern über<br />

den Zweitmarkt erwarten.<br />

Der <strong>asuco</strong> 1 konnte bis zum 29.02.2012 bereits<br />

Beteiligungen an Zielfonds für einen Gesamtbetrag<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) von insgesamt<br />

ca. 43,2 Mio. EUR erwerben. Es ist daher zu erwarten,<br />

dass der <strong>asuco</strong> 1 sowie die anderen von<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds ausreichend interessante und den<br />

Investitionskriterien genügende Beteiligungen<br />

an Zielfonds erwerben können.<br />

Steuervorteile<br />

Die steuerlichen Aussagen werden von den<br />

Prospektverantwortlichen sorgfältig ermittelt<br />

und basieren auf den derzeitigen gesetzlichen<br />

Regelungen, Erlassen, höchstrichterlichen Entscheidungen<br />

sowie der bekannten Handhabung<br />

durch die Finanzverwaltung. Aus diesem<br />

Grund ist damit zu rechnen, dass die prognostizierten<br />

steuerlichen Ergebnisse bestätigt werden.<br />

Für den Fall, dass die Fondsgesellschaft gegen<br />

Entscheidungen der Finanzverwaltung ein Klageverfahren<br />

einleitet, besteht das so genannte<br />

„Verböserungsverbot“, nach dem der Steuer-<br />

pfl ichtige nicht per Finanzgerichtsbarkeit schlechter als auf Finanzverwaltungsebene<br />

gestellt werden kann.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter der Dachfonds werden bei<br />

Umqualifi zierung der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

bei von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

die betroffenen Beteiligungen unverzüglich veräußern. Die<br />

Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds sowie deren<br />

Beteiligungen an den Zielfonds erfolgen mit einer langfristigen<br />

Investitionsabsicht, d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf) fi ndet grundsätzlich<br />

nicht statt. Darüber hinaus bedarf eine Weiterveräußerung<br />

innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

des jeweiligen Dachfonds. Hiervon ausgenommen sind<br />

nur die Beteiligungen an Zielfonds, die von den Dachfonds über<br />

eine Kapitalgesellschaft gehalten werden. Diese können auch<br />

kurzfristig und ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

des jeweiligen Dachfonds veräußert werden. Schließlich werden<br />

die Dachfonds versuchen, die ihnen zustehenden Gesellschafterstimmen<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen bei den jeweiligen Zielfonds<br />

so einzusetzen, dass für die Dachfonds und damit mittelbar<br />

auch für die Fondsgesellschaft nachteilige steuerliche Beschlüsse<br />

vermieden werden. Es ist daher zu erwarten, dass die Dachfonds<br />

und damit mittelbar auch die Fondsgesellschaft Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erzielen und die nachteiligen Auswirkungen<br />

der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />

bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt werden können.<br />

Da die Fondsgesellschaft keinen Grundbesitz erwirbt, sondern sich<br />

lediglich als Gesellschafter an den Dachfonds und diese sich als<br />

Gesellschafter an geschlossenen Immobilienfonds beteiligen, wird<br />

nach Ansicht der Prospektverantwortlichen keine zusätzliche<br />

Grunderwerbsteuer fällig.<br />

Haftung<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß der Prognoserechnung<br />

zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapital<br />

in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) führen danach nicht zu einem Aufl eben der Haftung.<br />

Finanzierung der Zielfonds<br />

Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus einer<br />

restriktiven Kreditvergabepraxis werden auf Ebene der Zielfonds<br />

reduziert, da sich die Zielfonds seit der Fondsaufl age teilweise<br />

erheblich entschuldet haben. Außerdem haften für eine Rückführung<br />

des Fremdkapitals in der Regel lediglich die Immobilien<br />

der jeweiligen Zielfonds und nicht die Fondsgesellschaft und ihre<br />

Anleger.<br />

Cash-Management<br />

Derzeit ist geplant, dass sich die Fondsgesellschaft im Falle der<br />

Teilnahme am Cash-Management der <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />

zur Abwicklung des Cash-Managements an einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts beteiligen wird. Gesellschafter werden <strong>asuco</strong>-<br />

Fondsgesellschaften sein.


Die <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften werden aufgrund der Vielzahl der<br />

zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine große<br />

Risikostreuung auf zahlreiche Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien<br />

verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />

Ge bäudetypen, Nutzungsarten und Mieter aufweisen. Dadurch<br />

verliert die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Beteiligung<br />

an einem Zielfonds grundsätzlich an Bedeutung für die jeweilige<br />

Fondsgesellschaft. Darüber hinaus sollte die Anwendung der Investitionskriterien<br />

zu einem breit gestreuten Portfolio von Beteiligungen<br />

an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der jeweiligen Fondsgesellschaft<br />

ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

auszuschließen.<br />

Für <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />

am Cash-Management, dass die kapitalaufnehmende Gesellschaft<br />

entsprechende Sicherheiten (z.B. verpfändete Beteiligungen an<br />

Zielfonds) stellt, einen frei verfügbaren Kreditrahmen bei einer<br />

Bank hat oder die Kapitalaufnahme im Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs (kurzfristige Kapitalaufnahme) erfolgt. Da die<br />

gewährten Gelder in der Regel täglich fällig sind, könnte die<br />

Fondsgesellschaft im Normalfall bei einer unerwarteten Verschlechterung<br />

der Bonität der aufnehmenden Gesellschaft entsprechend<br />

reagieren, d.h. die Darlehen zurückfordern oder die Sicherheiten<br />

durch Zwangsvollstreckung verwerten.<br />

Es sind daher zum Datum der Prospektaufstellung keine Anhaltspunkte<br />

erkennbar, dass <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften bei Teilnahme<br />

am Cash-Management ihre Verpfl ichtungen nicht erfüllen können.<br />

Die beim Cash-Management vereinbarten Zinssätze werden zwischen<br />

den am Kapitalmarkt üblichen Haben- und Soll-Zinssätzen<br />

für kurzfristige Kapitalanlagen liegen. Damit würden am Cash-<br />

Management sowohl die Gesellschaften mit Liquiditätsüberschuss<br />

wie auch die Gesellschaften mit Liquiditätsbedarf profi tieren.<br />

Durch ein aktives Cash-Management der Fondsgesellschaft könnten<br />

die Zinseinnahmen erhöht und die Zinsausgaben reduziert werden.<br />

Zins ausfälle wie auch Kapitalausfälle werden nicht erwartet.<br />

Entwicklung der Einnahmen aus den von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen Beteiligungen<br />

an 179 verschiedenen Zielfonds weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />

Ausschüttungsrendite für 2011 von ca. 6,45 % p.a. bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten des <strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

aus. Die Ausschüttungsrendite für 2011 wurde von einer<br />

starken Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro<br />

bei einigen der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

negativ beeinfl usst, da die fi nanzierenden Banken die Verpfändung<br />

der Liquiditätsreserve als zusätzliche Sicherheit gefordert<br />

haben und diese für Ausschüttungen daher nicht mehr zur Verfügung<br />

stand. Durch die aktuelle „quasi“-Bindung des Schweizer<br />

Frankens an den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist zu erwarten,<br />

dass dies ein einmaliger Effekt ist. Für 2012 bzw. 2013 ist<br />

daher wieder mit einer höheren Ausschüttungsrendite<br />

zu rechnen. In der Prognoserechnung<br />

des <strong>asuco</strong> 1 (mittleres Szenario) wurde eine Ausschüttungsrendite<br />

von 7,04 % für 2011 und<br />

7,28 % p.a. für die Jahre 2012 – 2017 steigend<br />

auf 8,01 % p.a. im Jahr 2033 angenommen, jeweils<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten des<br />

<strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten). Für die zukünftige<br />

Ausschüttungsentwicklung der Zielfonds<br />

ist neben der Währungsentwicklung insbesondere<br />

des Schweizer Frankens zum Euro auch<br />

entscheidend, inwieweit die auf den Seiten 21 ff.<br />

beschriebenen immobilienspezifi schen Risiken<br />

eintreffen. Die Vielzahl der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, die Investitionskriterien<br />

des <strong>asuco</strong> 1 und der anderen Dachfonds<br />

sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />

Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 sollten gewährleisten,<br />

dass die prognostizierten Ergebnisse eintreten<br />

bzw. sogar übertroffen werden.<br />

Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />

14 und 86 ff. dargestellt.<br />

Guthabenzinsen<br />

Der langfristige Vergleich aus der Vergangenheit<br />

zeigt, dass ab 2014 für mittelfristige Anlagen<br />

Zinssätze in Höhe von mindestens 2,0 % p.a.<br />

nach Abzug der Abgeltungssteuer erzielbar sein<br />

sollten.<br />

Fondskosten<br />

Die Fondskosten wurden anhand von Erfahrungswerten<br />

ermittelt.<br />

Die Vergütungen für den Komplementär und<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft sind vollständig von den Einnahmen<br />

aus den von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds abhängig.<br />

Wertentwicklung der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Mitarbeiter der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

der Dachfonds haben langjährige Erfahrungen<br />

bei der Bewertung von geschlossenen<br />

Immobilienfonds, dem Fondsmanagement von<br />

geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> und<br />

der Abwicklung von rd. 9.000 Zweitmarktumsätzen.<br />

Diese Erfahrungen waren Grundlage<br />

für die Festlegung der Investitionskriterien der<br />

Dachfonds und für das angewendete Verfahren<br />

der Kursermittlung auf Basis des sogenannten inneren<br />

Wertes.<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

37


38<br />

Bei Beachtung der Investitionskriterien sollten die<br />

Dachfonds daher in der Lage sein, ein breit gestreutes<br />

Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds<br />

zu erwerben. Die Wertentwicklung dürfte bei gegebener<br />

Ertragskraft und bei Beibehaltung der<br />

steuerlichen Vorteile aufgrund der geringen, nicht<br />

wertbildenden Aufwendungen positiv ausfallen.<br />

Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen<br />

Beteiligungen an 179 verschiedenen Zielfonds<br />

weisen einen voraussichtlichen durchschnittlichen<br />

jährlichen Tilgungsgewinn (siehe<br />

Erläuterungen auf Seite 59) von ca. 5,35 % im<br />

Jahr 2011 bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

des <strong>asuco</strong> 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten) auf.<br />

Dieser wurde bei einigen der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, die eine<br />

Schweizer Franken Finanzierung abgeschlossenen<br />

haben, durch die von den fi nanzierenden<br />

Banken geforderte Verpfändung der Liquiditätsreserve<br />

positiv beeinfl usst. Durch die aktuelle<br />

„quasi“-Bindung des Schweizer Frankens an<br />

den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist<br />

zu erwarten, dass dies ein einmaliger Effekt ist.<br />

In der Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 (mittleres<br />

Szenario) wurde daher aus Vorsichtsgründen lediglich<br />

ein Tilgungsgewinn von durchschnittlich<br />

ca. 2,61 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) angenommen.<br />

Der zukünftige Tilgungsgewinn ist neben<br />

der Währungsentwicklung davon abhängig,<br />

welche Tilgungsraten die jeweiligen Zielfonds<br />

mit den fi nanzierenden Banken vereinbaren<br />

bzw. zu leisten in der Lage sind. Die Vielzahl<br />

der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds, die Investitionskriterien der Dachfonds<br />

sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />

Prognoserechnung des <strong>asuco</strong> 1 sollten gewährleisten,<br />

dass die prognostizierte Wertentwicklung<br />

eintritt bzw. sogar überschritten wird. Dies<br />

wird durch die vom <strong>asuco</strong> 1 bei bisherigen<br />

Fondsliquidationen erzielten Gewinne bestätigt<br />

(siehe Darstellung auf Seite 64 f.).<br />

Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />

14 und 86 ff. dargestellt.<br />

Management / Interessenskonfl ikte /<br />

Verwaltung / Vertragspartner<br />

Den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft und der Dachfonds steht im<br />

Bedarfsfall ein Team von externen Fachleuten<br />

zur Verfügung. Bei der Auswahl wurde auf deren<br />

Erfahrung und Fachkompetenz besonderen Wert<br />

gelegt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fondsgesellschaft<br />

und die Dachfonds eine qualitativ hochwertige Beratung erhalten.<br />

Die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten und die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter sind bei effi zienter Organisation<br />

kostendeckend kalkuliert, so dass auch ein Dritter bereit sein<br />

müsste, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen.<br />

Die Anleger haben z.B. im Falle von Interessenskonfl ikten der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter oder bei für die Fondsgesellschaft<br />

und / oder die Dachfonds negativen geschäftspolitischen Entscheidungen<br />

in der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

die geschäftsführenden Gesellschafter auszutauschen.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jeder Gesellschafter der Fondsgesellschaft hat das Recht, sich in<br />

der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten vertreten zu<br />

lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Treuhänder entsprechende<br />

Weisungen zur Abstimmung zu erteilen.<br />

Die für die Entwicklung der Fondsgesellschaft maßgeblichen Beschlüsse<br />

wie z.B. Änderung des Gesellschaftsvertrages, Veräußerung<br />

der Beteiligungen an den Dachfonds innerhalb von zehn Jahren<br />

nach deren Erwerb sowie Aufl ösung der Fondsgesellschaft bedürfen<br />

einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie<br />

der Zustimmung eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Außerdem<br />

sieht der Gesellschaftsvertrag schützende Stimmrechtsregelungen<br />

vor.<br />

Der Treuhänder wird z.B. auf Antrag des Beirats eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einberufen. Aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />

ist daher die Interessenwahrung der Anleger<br />

in hohem Umfang gewährleistet.<br />

Fungibilität / Veräußerung<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlagen,<br />

Scheidung oder Erbauseinandersetzungen können eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erforderlich<br />

machen.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot bestehen grundsätzlich<br />

drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />

� Die Gesellschafter können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

mit 75%iger Mehrheit – frühestens jedoch<br />

zum 31.12.2025 und nicht vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses<br />

– die Fondsliquidation herbeiführen. Im Anschluss<br />

an den Verkauf der erworbenen Beteiligungen an den<br />

Dachfonds wird nach Abrechnung der Vergütungen an die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />

die verbleibende Liquidität an die Anleger ausgeschüttet.<br />

� Zusätzlich zu der möglichen Fondsliquidation steht jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von sechs Monaten eine individuelle<br />

Kündigungsmöglichkeit (frühestens per 31.12.2025) zu, so dass


der Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus<br />

der Fondsgesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

zu realisieren.<br />

� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />

eine zusätzliche Veräußerungsmöglichkeit dar.<br />

Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds ist ein tendenziell wachsendes<br />

Segment. Neben der Fondsbörse Deutschland machen es<br />

Zweitmarktplattformen und einige Anbieter intern organisierter<br />

Zweitmärkte Anlegern immer häufi ger möglich, sich auch vorzeitig<br />

wieder von ihrer Beteiligung zu trennen. Nachdem im Jahr<br />

2007 erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze überschritten wurde, hat<br />

sich das Volumen in 2009 und 2010 bedingt durch die Finanzmarktkrise<br />

bei 365 Mio. EUR bzw. 367 Mio. EUR stabilisiert. Von<br />

dieser grundsätzlich positiven Entwicklung profi tieren aber nicht<br />

alle Beteiligungsangebote in gleichem Maße, denn nach wie vor ist<br />

der Zweitmarkt nicht vergleichbar mit einem geregelten Markt wie<br />

bei Wertpapieren. Der Erstzeichner sollte daher die Möglichkeit<br />

des „Zweitmarkt-Services“ durch den Anbieter als Prüfkriterium<br />

bei der Anlageentscheidung mit einbeziehen.<br />

Die Mitarbeiter des Anbieters und zahlreiche Vertriebspartner des<br />

vorliegenden Beteiligungs angebotes verfügen über langjährige,<br />

positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Ankäufen über den<br />

Zweitmarkt. Bis Ende 2011 waren sie verantwortlich für ein am<br />

Zweitmarkt gehandeltes Volumen von rd. 440 Mio. EUR Nominalkapital<br />

bei rd. 9.000 Umsätzen. Durch die geplante Aufl age weiterer<br />

geschlossener Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> durch die <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe werden auf Sicht von 2 – 3 Jahren weitere<br />

Fondsgesellschaften zur Verfügung stehen, die im Wesentlichen<br />

dafür gegründet werden, um Beteiligungen von Anlegern am<br />

Zweitmarkt aufzukaufen und die nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

auch bei einer möglicherweise anstehenden Regulierung<br />

des Zweitmarktes Zweitmarktumsätze sicherstellen können.<br />

Der Anbieter ist zukünftig bereit, bei einer Veräußerungsabsicht vermittelnd<br />

und beratend tätig zu werden. Hieraus ist einerseits zwar<br />

keine Garantie abzuleiten, andererseits sprechen aber zahlreiche<br />

Argumente für den Kauf einer Beteiligung über den Zweitmarkt.<br />

Ein Zweitmarkt wird immer dann aufrecht erhalten werden können,<br />

wenn der Käufer am Zweitmarkt attraktive Vorteile erhält.<br />

Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />

der Zielfonds.<br />

� Durch Erwerb der Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />

besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />

� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />

über die Entwicklung der erworbenen Beteiligungen an den<br />

Zielfonds und die Leistungsfähigkeit des<br />

Fondsmanagements.<br />

� Die Kurse am Zweitmarkt sind für Käufer auf<br />

einem nach wie vor attraktiven Niveau. Nicht<br />

selten ist es möglich, mittelbar Immobilien<br />

unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten<br />

der von den jeweiligen Zielfonds gehaltenen<br />

Immobilien zu erwerben.<br />

Der „ideale“ Zweiterwerber legt daher Wert auf<br />

hohe laufende Ausschüttungen und sucht eine<br />

mittelbare Immobilieninvestition, die auch bei<br />

einer verkürzten Anlagedauer eine interessante<br />

Rendite ermöglicht.<br />

Für Käufer und Verkäufer von besonderem Interesse<br />

ist der erzielbare Kurs.<br />

Die in der Vergangenheit erzielten Kurse für geschlossene<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> weisen<br />

eine große Spannweite aus. In den ersten<br />

zehn Jahren liegt der Kurs erfahrungsgemäß<br />

auch bei einer planmäßigen Fondsentwicklung<br />

deutlich unter 100 %. Entscheidend ist jedoch,<br />

dass der Kurs zu einem fairen Interessenausgleich<br />

zwischen Käufer und Verkäufer führt.<br />

Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />

Nach Auszahlung der kündigenden Anleger und<br />

Herabsetzung des Kommanditkapitals der<br />

Fondsgesellschaft steigen die Ausschüttungen<br />

über die prognostizierten Werte, da der weitgehend<br />

unveränderte Einnahmenüberschuss auf<br />

ein geringeres Kommanditkapital verteilt werden<br />

muss. Aus dem gleichen Grund steigt auch<br />

der anteilige Veräußerungserlös eines Anlegers<br />

bei Fondsliquidation.<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes wurde<br />

mit der auf Seite 139 ff. enthaltenen Verbraucherinformation<br />

für den Fernabsatz nach Ansicht<br />

der Prospektverantwortlichen ausreichend<br />

Rechnung getragen. Einzelne durch Rückabwicklungen<br />

verfügbare Fondsanteile könnten<br />

z.B. durch einen in der Zukunft von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe aufgelegten geschlossenen<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> übernommen<br />

werden.<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

39


40<br />

Anbieter<br />

Der Markt der geschlossenen Fonds mit seinen<br />

zahlreichen Anlagemöglichkeiten in verschiedenste<br />

Vermögenswerte (Assetklassen) stellt an<br />

den Anleger bei der Anlageentscheidung<br />

höchste Anforderungen und macht die Entscheidung<br />

oftmals schwierig.<br />

Mit der Entscheidung für einen konkreten geschlossenen<br />

Fonds beginnt dann eine in der Regel<br />

langjährige Beziehung zwischen dem Anleger<br />

und dem Anbieter sowie den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern des Beteiligungsangebotes.<br />

Diese Beziehung wird nur dann erfolgreich<br />

und zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen,<br />

wenn jeder weiß, was der andere erwartet<br />

und wenn alle eine faire Partnerschaft anstreben,<br />

die auf gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamen<br />

Wertvorstellungen aufbaut.<br />

Da die Geschäftspolitik und die Entscheidungen<br />

des Anbieters und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

den Anlageerfolg des Beteiligungsangebotes<br />

maßgeblich beeinfl ussen, ist die Ent-<br />

scheidung für den richtigen Partner oftmals wichtiger als die Entscheidung<br />

für oder gegen eine Assetklasse.<br />

Damit Sie die Weichen für den Anlageerfolg richtig stellen können,<br />

stellen wir uns nachfolgend vor.<br />

Gesellschafter<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe wurde als Emissionshaus für Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

im Jahr 2009 gegründet.<br />

Das Stammkapital des alleinigen Gesellschafters des Anbieters beträgt<br />

800.000 EUR und wird von den beiden Geschäftsführern Hans-<br />

Georg Acker und Dietmar Schloz in Höhe von jeweils 39,5 % sowie<br />

von leitenden Mitarbeitern gehalten.<br />

Erfahrung, Expertise und Erfolg<br />

Das Management und die Mitarbeiter der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />

in leitenden Funktionen. Im Einzelnen handelt es sich um:


� Aufbau eines der führenden Emissionshäuser für geschlossene<br />

Fonds im Konzern einer deutschen Großbank.<br />

� Konzeptions- und Fondsmanagement-Know-how für geschlossene<br />

Immobilien-, Leasing- und Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

mit Investitionen im In- und Ausland und einem Investitionsvolumen<br />

von über 5 Mrd. EUR und einer im Marktvergleich positiven<br />

Leistungsbilanz.<br />

� Vertriebsverantwortung für ein platziertes Eigenkapital von<br />

mehr als 2,5 Mrd. EUR, das von rd. 70.000 Anlegern gezeichnet<br />

wurde.<br />

� Etablierung eines funktionierenden Zweitmarktes mit einem<br />

kumulierten Umsatz von rd. 440 Mio. EUR Nominalkapital bei<br />

rd. 9.000 Umsätzen.<br />

� Entwicklung und Management von vier Initiatoren übergreifenden<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> mit ca. 370 Mio. EUR Investitionsvolumen<br />

und Beteiligungen an über 300 verschiedenen Fondsgesellschaften.<br />

� Aufbau des Know-hows zur Bewertung von Anteilen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds sowie eines Netzwerkes zum<br />

Ankauf von attraktiven Beteiligungen am Zweitmarkt.<br />

� Entwicklung und Implementierung eines nach wie vor einzigartigen<br />

Flexibilitätskonzeptes für geschlossene Fonds.<br />

� Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />

Unternehmensgrundsätze<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und bankenunabhängiges<br />

Emissionshaus für geschlossene Fonds. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter handeln und entscheiden wie Unternehmer<br />

und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />

Dabei werden keine kurzfristigen, sondern langfristige und<br />

nachhaltige Erfolge angestrebt. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />

Anleger ohne Kompromisse in den Mittelpunkt allen Handelns gestellt<br />

werden.<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe steht daher für<br />

die Prinzipien: fair, innovativ und transparent<br />

bei der Produktkonzeption, dem Vertrieb, dem<br />

Fondsmanagement sowie dem Berichtswesen an<br />

die Anleger. Und das sind keine Lippenbekenntnisse<br />

oder wohlklingende Marketingslogans,<br />

sondern tiefste Überzeugung; nicht nur wenn alles<br />

nach Plan verläuft, sondern erst Recht bei<br />

schlechten Nachrichten. So ist die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

als einziger Anbieter geschlossener<br />

Fonds bereit, eine „echte“ erfolgsabhängige<br />

Vergütung zu akzeptieren. Es ist vereinbart, dass<br />

die Vergütung aus einer überdurchschnittlichen<br />

Performance der von einem Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds um eine „negative<br />

Vergütung“ aus einer unterdurchschnittlichen<br />

Performance anderer von einem Dachfonds<br />

erworbener Beteiligungen an Zielfonds<br />

reduziert wird oder sogar ganz entfällt.<br />

Dies sorgt für gleichgerichtete Interessen von<br />

Anbieter und Anleger und ist die beste Voraussetzung<br />

für eine vielversprechende Win-Win-<br />

Situation.<br />

Produkte<br />

Leistungsbilanz der von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds in Kurzform<br />

(Stand 31.12.2011)<br />

fair<br />

innovativ<br />

transparent<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe hat sich ganz<br />

bewusst als ein auf Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

spezialisiertes Emissionshaus aufgestellt.<br />

Mit Privatplatzierungen für institutionelle Investoren<br />

sowie vermögende Anleger mit Zeichnungsbeträgen<br />

ab 250.000 EUR sowie mit<br />

Publikumsfonds mit Zeichnungsbeträgen ab<br />

5.000 EUR konnten wir innerhalb kürzester<br />

Fondsart Fonds Platzierungs- Kommanditkapital Ausschüttungen 2010 – 2011<br />

zeitraum kumuliert in % vom Kommanditkapital<br />

Plan Ist<br />

Privatplatzierung <strong>asuco</strong> 1 2010 – 2011 100,01 Mio. EUR 14 % 17,50 %<br />

Publikumsfonds <strong>asuco</strong> 2 2010 – 2011 30,01 Mio. EUR 10 % 12,75 %<br />

�<br />

Anbieter<br />

41


42<br />

Zeit die qualitative und quantitative Marktführerschaft<br />

erreichen.<br />

Privatplatzierungen werden ihr Fondsvermögen<br />

als Dachfonds unter Beachtung von Investitionskriterien<br />

überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds) durch<br />

Kauf auf dem Zweitmarkt investieren. Es ist beabsichtigt,<br />

Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen<br />

Zielfonds von mehr als 40 Anbietern<br />

geschlossener Fonds einzugehen. Ein Dachfonds<br />

wird damit nach Vollinvestition mittelbar (doppelstöckig)<br />

an voraussichtlich mehr als 350 Immobilien<br />

verschiedener Nutzungsarten beteiligt<br />

sein und durch die breite Risikostreuung Sicherheitsorientierung<br />

ausweisen.<br />

Publikumsfonds (vorliegendes Beteiligungsangebot)<br />

werden sich ihrerseits an den Dachfonds<br />

als Gesellschafter beteiligen und damit eine vergleichbare<br />

Risikostreuung und Sicherheit aufweisen.<br />

Management<br />

Dietmar Schloz<br />

Diplom-Kaufmann, 52<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Dietmar Schloz verfügt über eine mehr als<br />

20-jährige Erfahrung bei der Konzeption, dem<br />

Vertrieb, dem Fondscontrolling und der Anlegerbetreuung<br />

geschlossener Fonds. Er verantwortete<br />

den Bereich Produktmanagement für<br />

Geschlossene Fonds bei der HYPO-Bank. Mit<br />

Grün dung der H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen<br />

für Sachwerte GmbH (H.F.S.) als 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der heutigen HypoVereinsbank<br />

wurde er im Jahr 1992 zum Geschäftsführer berufen<br />

und verantwortete die Ressorts Vertrieb,<br />

Marketing, Fondskonzeption, Zweitmarkt,<br />

Fondscontrolling und die Anlegerbetreuung.<br />

1996 entstand unter seiner Federführung der<br />

erste Initiatoren übergreifende Immobilien-<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong>. Im Jahr 2007 übernahm er<br />

neben der Geschäftsführungsfunktion in der<br />

H.F.S. die Verantwortung für den Zweitmarktbereich<br />

in der Wealth Management Capital Holding<br />

GmbH (WealthCap). Während seiner Tätigkeit<br />

wurden 34 geschlossene Immobilien- und<br />

Mobilien-Leasingfonds mit Investitionen im In-<br />

und Ausland aufgelegt, für deren Konzeption<br />

und Management er verantwortlich zeichnete.<br />

Dietmar Schloz und Hans-Georg Acker<br />

Er war bei zahlreichen Fondsgesellschaften persönlich haftender<br />

Gesellschafter und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender<br />

Gesellschafter der AMMS Komplementär GmbH, die die Komplementärfunktion<br />

in zahlreichen geschlossenen Fonds der Wealth-<br />

Cap inne hat.<br />

Dietmar Schloz ist geschäftsführender Gesellschafter der <strong>asuco</strong><br />

Fonds GmbH und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.<br />

Hans-Georg Acker<br />

Diplom-Kaufman, 47<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Hans-Georg Acker verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung<br />

bei der Konzeption, der Finanzierung, dem Vertrieb und der Anlegerbetreuung<br />

geschlossener Fonds. Nach Tätigkeiten im Bereich<br />

Produktmanagement für Geschlossene Fonds bei der HYPO-Bank<br />

wechselte er Ende 1991 zur damaligen Württembergischen Hypothekenbank<br />

AG in Stuttgart und leitete den Bereich Unternehmensplanung<br />

und Controlling sowie das Projekt Finanzierung von geschlossenen<br />

Fonds. 1996 übernahm er als Prokurist in der H.F.S.<br />

HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (H.F.S.) die Leitung<br />

des Vertriebs und der Konzeption. Anfang 2007 wurde er zum<br />

Geschäftsführer der Wealth Management Capital Holding GmbH<br />

(WealthCap) berufen. Hier war er bis zu seinem Ausscheiden im<br />

März 2009 für die Ressorts Vertrieb, Marketing, Zweitmarkt und<br />

die Anlegerbetreuung verantwortlich. Während seiner Tätigkeit bei<br />

der H.F.S. und der WealthCap wurden mehr als 20 geschlossene<br />

Fonds mit Investitionen im In- und Ausland aufgelegt. Er war bei<br />

zahlreichen Fondsgesellschaften persönlich haftender Gesellschafter<br />

und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender Gesellschafter<br />

der AMMS Komplementär GmbH, die die Komplementärfunktion<br />

in zahlreichen geschlossenen Fonds der WealthCap inne hat.<br />

Hans-Georg Acker ist geschäftsführender Gesellschafter der <strong>asuco</strong><br />

Fonds GmbH und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.


Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe in der Presse<br />

Schnäppchen zum Start<br />

„Mit <strong>asuco</strong> sind zwei altbekannte Experten<br />

für geschlossene Immobilienfonds und vor<br />

allem Secondhand-Fondsanteile neu in den<br />

Markt der <strong>Zweitmarktfonds</strong> eingestiegen.“<br />

10 / 2010<br />

Auf dem Zweitmarkt kommt an uns keiner vorbei!<br />

„Das Geschäft mit <strong>Zweitmarktfonds</strong> für Anteile an geschlossenen<br />

Immobilienbeteiligun gen lief für die Initiatoren 2011 so, wie es unterschiedlicher<br />

kaum sein könnte. Während die von Dietmar Schloz und<br />

Hans-Georg Acker geführte Asuco auffallend starke Platzierungs-, Investitions-<br />

und Ausschüttungszahlen präsentierte, machte Lars Clasens<br />

HTB solides Geschäft, und Wolf-Dieter Ruchs Real Invest investierte<br />

zwar, kam aber im Vertrieb kaum vor. Die Unicredit-Tochter Wealthcap<br />

platzierte 2011 mangels neuer Fonds nichts, kaufte aber kräftig Zweitmarktanteile.<br />

2012 wollen Asuco, HTB und Real Invest neue Produkte<br />

bringen.<br />

Die 2009 in München gegründete Asuco legte im vergangenen Jahr<br />

einen Durchmarsch hin. Das Emissionshaus sammelte 54,3 Mio. Euro<br />

Eigenkapital ein - fast vier Mal so viel wie 2010 (14,7 Mio. Euro). Für<br />

die beiden Fonds <strong>asuco</strong> 1 pro (Private Placement) und <strong>asuco</strong> 2 (Publikumsfonds)<br />

werden 9% resp. 6,25% ausgeschüttet. Prospektiert waren<br />

nur 7% resp. 5%.<br />

Stark zugenommen hat auch das operative Geschäft auf dem Zweitmarkt.<br />

Die Münchner wickelten 2011 rund 900 Transaktionen mit<br />

mehr als 55,5 Mio. Euro Nominalkapital ab. Bei einem durchschnittlichen<br />

Kaufpreiskurs von etwa 56% entsprach das einem De-facto-Kaufvolumen<br />

von 31,1 Mio. Euro. Die Asuco-Fonds sind nunmehr an 169<br />

Zielfonds beteiligt und speisen sich aus Eigen kapital von 1.728 Anlegern.<br />

37% der Einkäufe erfolgten über Handelsplattformen, 32% über Geschäftspartner<br />

und 31% bei Anlegern direkt. Zum Vergleich: 2010 wurden<br />

im Zuge von 200 Transaktionen 9,8 Mio. Euro investiert. Seinerzeit<br />

lag der Anteil der Deals über Handelsplattformen bei 73%.<br />

Zur Jahresmitte 2012 will Asuco seinen nächsten Publikumsfonds (<strong>asuco</strong><br />

3) bringen. Im zweiten Halbjahr soll ein zweites Private Placement<br />

folgen. Die Ausschüttungen für die Fonds <strong>asuco</strong> 1 pro und <strong>asuco</strong> 2 sollen<br />

nach den Worten von Geschäftsführer Dietmar Schloz im Jahr 2012<br />

bei mindes tens 7% resp. 6% liegen.“<br />

‚k-mi‘-Prospekt-Check <strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

„‚k-mi‘-Fazit: Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung der verantwortlichen<br />

Personen und der sehr breiten Risikostreuung, ist das<br />

Angebot zur Beimischung sehr gut geeignet.“<br />

12.03.2010<br />

19.01.2012<br />

Erfahrener Neuling hat 100 Fonds<br />

auf dem Schirm<br />

„Meiner Meinung nach … ‚In jeder<br />

Krise liegen Chancen!‘... Dietmar<br />

Schloz und Hans-Georg Acker haben<br />

ihre Erfahrung und Kenntnisse<br />

in Sachen geschlossene Immobilienonds<br />

über viele Jahre bewiesen.<br />

Ihr Konzept knüpft an die früheren<br />

H.F.S.-Erfolge an (...).“<br />

01.04.2010<br />

Bestens sortiert<br />

„Mit dem <strong>Zweitmarktfonds</strong> der<br />

H.F.S. hat sich das Asuco-Führungsduo<br />

einen Namen gemacht.<br />

Mit einem perfektionierten<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> will es sich<br />

nun selbst übertreffen und die<br />

Wettbewerber alt aussehen lassen.<br />

(...)<br />

Nur wenn der Fonds gut läuft,<br />

verdient auch Asuco gut. Dass<br />

beides eintritt, sind die Immobilien-Maniaks<br />

dort eh überzeigt.“<br />

Fonds&Co.-Urteil: gut<br />

21.05.2010<br />

Anbieter<br />

43


44<br />

Die <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe in der Presse<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH (<strong>asuco</strong>) – ein neues<br />

Emissionshaus für geschlossene Zweitmarktimmobilienfonds<br />

geht an den Start<br />

„Die beachtliche H.F.S.-Leistungsbilanz<br />

wird angerechnet.“<br />

12.10.2009<br />

<strong>asuco</strong> Fonds<br />

Schloz + Acker wieder da<br />

„Der Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds ist um eine Adresse<br />

reicher. Die früheren Geschäftsführer der HypoVereinsbank Tochter<br />

H.F.S. (…) haben sich mit einem eigenen Emissionshaus für <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

namens <strong>asuco</strong> Fonds (Acker, Schloz & Co.) selbständig<br />

gemacht. Mit Blick auf die 800.000 Euro Stammkapital sei man nicht<br />

von kurzfristigen Erfolgen abhängig. (…) Erfahrungen mit Zweitmarktdeals<br />

haben die <strong>asuco</strong>-Gründer seit 1996 gesammelt. Damals legte<br />

die H.F.S. einen ersten <strong>Zweitmarktfonds</strong> für Anteile an geschlossenen<br />

Immobilienfonds auf. Er erreichte ein Volumen von 55,6 Mio. Euro.<br />

Das Nachfolgeprodukt wurde 2005 aufgelegt und brachte es auf<br />

181,3 Mio. Euro. Beide Fonds schafften ab Erreichen der Vollinvestition<br />

6% Ausschüttung p.a. (…).“<br />

18.10.2009<br />

<strong>asuco</strong> – Bekannte Gesichter<br />

„Mit <strong>asuco</strong> meldet sich ein neues Emissionshaus<br />

mit bekannten Gesichtern am Markt<br />

für geschlossene Fonds. Geschäftsführende<br />

Gesellschafter sind Hans-Georg Acker (44)<br />

und Dietmar Schloz (49). Beide waren viele<br />

Jahre lang für WealthCap, vorher H.F.S., aktiv.<br />

Erstes Angebot wird ein <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

sein, der mehr als 100 gebrauchte<br />

Immobilienanteile kaufen will.“<br />

16.10.2009<br />

„Alte Hasen“ gründen neues Emissionshaus<br />

„Der Ex-WealthCap-Geschäftsführer Hans-Georg Acker<br />

und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S. (…)<br />

Dietmar Schloz, haben die <strong>asuco</strong> Fonds GmbH gegründet,<br />

um Zweitmarkt-Immobilienfonds aufzulegen.“<br />

<strong>asuco</strong> – Neues Emissionshaus mit bekannten Gesichtern startet<br />

„In München gründeten die beiden früheren Geschäftsführer der<br />

HypoVereinsbank-Tochter H.F.S., Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz ein neues Emissionshaus (…). Die <strong>asuco</strong> tritt daher ab sofort<br />

am Zweitmarkt für mehr als 100 geschlossene Immobilienfonds als<br />

Käufer auf. (…)“<br />

13.10.2009<br />

k-mi-Laserstrahl<br />

„Wieder zurück melden sich der Ex-WealthCap-Geschäftsführer<br />

Hans-Georg Acker und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S.<br />

HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH, Dietmar Schloz.<br />

Beide haben unter Einbindung weiterer langjähriger Mitstreiter in<br />

München mit der <strong>asuco</strong> Fonds GmbH ein neues Emissionshaus gegründet.<br />

(…) Sowohl Schloz als auch Acker haben in der Vergangenheit<br />

reichlich Know-how gesammelt. Ab Dezember 2009 sollen institutionelle<br />

Investoren und vermögende Privatkunden ab 250.000 €<br />

Mindestbeteiligung die Anteile des ersten <strong>asuco</strong>-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

zeichnen können. Der gleich gestrickte Publikumsfonds mit einer<br />

Mindestbeteiligungssumme ab 5.000 € folgt kurz danach.“<br />

16.10.2009<br />

14.10.2009<br />

Neues Emissionshaus ascuo am Start<br />

„Zusammen mit einem Expertenteam gründeten<br />

Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz als geschäftsführende Gesellschafter<br />

im Oktober die ascuo Fonds GmbH.<br />

Das inhabergeführte und bankenunabhängige<br />

Emissionshaus spezialisiert sich anfänglich<br />

auf die Konzeption, den Vertrieb<br />

und das Management von geschlossenen<br />

Zweitmarkt-Immobilienfonds (…).“<br />

11 / 2009<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH:<br />

Ein neues Emissionshaus geht an den Start<br />

„Erste <strong>asuco</strong>-Fonds sind bereits in Vorbereitung und sollen<br />

ab Dezember 2009 neue Benchmark für <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

setzen.“<br />

20.10.2009


Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

Der geschlossene Immobilienfonds<br />

Zu allen Zeiten galt der Erwerb von Immobilien in langfristiger<br />

Hinsicht als eine krisenfeste Anlageform mit interessanten Renditechancen.<br />

Durch ein Europa ohne Grenzen mit dem Euro als einheitliche<br />

Währung gehört der deutsche Immobilienmarkt für in-<br />

und ausländische Investoren zu einem aussichtsreichen Investitionsziel.<br />

Vorteile<br />

Für den Anleger sind neben Wohnimmobilien besonders Gewerbeimmobilien<br />

interessant. Der Erwerb von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />

Hotels, Logistikimmobilien, Gewerbeparks oder Seniorenpfl<br />

egeheimen übersteigt in der Regel jedoch die Finanzkraft<br />

eines einzelnen Anlegers bzw. ermöglicht selbst Großinvestoren<br />

keine ausreichende Risikostreuung. Mit einer Beteiligung an einem<br />

geschlossenen Immobilienfonds kann jeder an der Ertragskraft von<br />

Großimmobilien teilhaben, ohne auf die Vorteile bei der Einkommensteuer<br />

verzichten zu müssen, die ein Direkterwerber erhält.<br />

Darüber hinaus wird der Anleger von sämtlichen Verwaltungsar-<br />

beiten entlastet, ohne deswegen seine Mitwirkungsrechte<br />

zu verlieren.<br />

Durch die permanente Kaufkraftentwertung (Infl<br />

ation) hat der Gedanke eines sachwertunterlegten<br />

Zusatzeinkommens eine hohe Bedeutung.<br />

Infl ationsschutz können insbesondere Gewerbeimmobilien<br />

bieten, deren Mieten in der<br />

Regel an den Verbraucherpreisindex gekoppelt<br />

sind und somit automatischen Anpassungen unterworfen<br />

werden.<br />

Es ist daher nicht verwunderlich, dass über eine<br />

Million Anleger von der Fondsidee überzeugt<br />

sind und seit 1993 über 100 Mrd. EUR in geschlossene<br />

Immobilienfonds investiert haben.<br />

Auf der anderen Seite stellen Investitionen in<br />

Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />

oder in Form des Anteilserwerbs an einem<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

45


46<br />

Grundsätzliche Vorteile bei geschlossenen<br />

Immobilienfonds<br />

� Aufbau eines Sachwerte unterlegten<br />

Zusatzeinkommens<br />

� Sicherheit von Immobilien<br />

� Rentabilität<br />

� Wertbeständigkeit<br />

� Steuervorteile als Zusatznutzen<br />

� Kein eigener Verwaltungsaufwand<br />

� Wiederveräußerbarkeit<br />

� Individuelle Wahl der Investmenthöhe<br />

� Mitwirkungsrechte des Anlegers �<br />

geschlossenen Immobilienfonds – grundsätzlich<br />

langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />

Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden,<br />

wenn der Anleger die langfristige Konzeption<br />

berücksichtigt und die investierten Mittel<br />

nicht kurzfristig wieder benötigt. Dem steht das<br />

Bedürfnis der infolge der Finanzmarktkrise häufi<br />

g verunsicherten Anleger gegenüber, sich mög-<br />

Typische Fondskonzeption<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

� Geschäftsführung<br />

� Immobilien- und<br />

Mietermanagement<br />

� Fondsverwaltung<br />

Anleger<br />

� Indirekte oder direkte Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

� Beschränkte Haftung<br />

� Schuldrechtliche Position gegenüber dem<br />

Treuhandkommanditisten<br />

Vereinfachte Darstellung<br />

lichst nur für einen überschaubaren Zeitraum festzulegen und<br />

möglichst fl exibel zu bleiben.<br />

Ausstiegsoptionen<br />

Für viele Anleger sind daher die Ausstiegsmöglichkeiten aus einem<br />

geschlossenen Immobilienfonds ein wichtiges Kriterium für ihre<br />

Investitionsentscheidung.<br />

Bei einem geschlossenen Immobilienfonds bestehen für den Anleger<br />

im Regelfall drei Ausstiegsoptionen:<br />

� Die Anleger können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

mit in der Regel 75%iger Mehrheit die Fondsliquidation<br />

herbeiführen. Im Anschluss an den Verkauf der Immobilien<br />

wird nach Tilgung der Fremdmittel und der Abrechnung<br />

der Vergütungen die verbleibende Liquidität an die Anleger<br />

ausgeschüttet.<br />

� Zusätzlich zu der möglichen Fondsliquidation steht jedem Anleger<br />

eine individuelle Kündigungsmöglichkeit zu, so dass der<br />

Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen der<br />

Immobilien zu realisieren.<br />

� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />

eine zusätzliche Ausstiegsmöglichkeit dar.<br />

Komplementär<br />

� Geschäftsführung<br />

� Unbeschränkte Haftung<br />

Immobilienfonds GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft<br />

Beirat<br />

� Durch die Anleger gewählt<br />

� Vertretung der<br />

Anlegerinteressen<br />

� Beratung, Unterstützung<br />

und Überwachung der<br />

Geschäftsführung<br />

Treuhandkommanditist<br />

� Vereinfachung bei Handelsregistereintragungen<br />

� Anonymisierung der Anleger<br />

� Übertragung der Gesellschafterrechte an die<br />

Anleger<br />


<strong>Zweitmarktfonds</strong> in der Presse<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

im Trend –<br />

Opportunitäten werden jetzt genutzt<br />

„<strong>Zweitmarktfonds</strong> sind derzeit scheinbar im Trend. (…)<br />

Raten, Kurse und Charts sind auf dem Tiefpunkt, die in der<br />

Regel als Einstiegssätze gelten. (…) Wer jetzt das Geld<br />

zum investieren hat, kann sich ohne Frage interessante<br />

Schnäppchen sichern. (…) Entscheidend ist deshalb jetzt<br />

für ein seriöses Angebot auf der einen Seite ein gutes Netzwerk,<br />

das die Beschaffung sichert, auf der anderen Seite<br />

ein konservativ kalkulierter Fonds mit einer schlanken<br />

Kostenstruktur. (…)“<br />

04 / 2009<br />

Zweitmarkt als letzter Ausweg<br />

für Zeichner geschlossener Fonds<br />

„(…) Angesichts der derzeit günstigen Preise lässt sich zwar für private<br />

Investoren durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen. Für<br />

unerfahrene Anleger eignet sich ein Kauf einer gebrauchten Beteiligung<br />

in der Regel nicht. Denn ihnen fehlt meistens das Wissen einen Fonds<br />

richtig einzuschätzen. (…) Eine Alternative für interessierte Käufer sind<br />

die <strong>Zweitmarktfonds</strong>, die Beteiligungen aufkaufen (…). (…) Gefahr lauert<br />

in der Möglichkeit, dass Emissionshäuser <strong>Zweitmarktfonds</strong> dazu nutzen,<br />

schlecht laufende Fonds aus dem Erstmarkt dort zu parken.“<br />

24.04.2009<br />

Moderne Piraten<br />

Endlich können Anleger Schiffs- und<br />

Immobilienbeteiligungen vor Ende der<br />

Fondslaufzeit zu attraktiven Preisen verkaufen.<br />

Der Zeitpunkt ist günstig.<br />

„Seeräuber von heute entern Schiffe nicht mehr unter Einsatz<br />

ihres Lebens auf hoher See, sondern ganz bequem<br />

vom Schreibtisch aus. Sie können Anlegern über Handelsplattformen<br />

im Internet Anteil für Anteil an Schiffsfonds abkaufen.<br />

Anders als früher nehmen sie außer Tankern und<br />

Containerriesen auch Immobilien ins Visier. (…) Wegen<br />

fehlender Kaufi nteressenten hatten Anleger früher kaum<br />

eine Chance, sich ohne Verlust von ihren Anteilen an geschlossenen<br />

Fonds zu trennen. (…) Doch die Flaute am<br />

Secondhand-Markt ist Vergangenheit. Wurden 2001 nur<br />

Fondsanteile im Wert von 53 Millionen Euro gehandelt,<br />

waren es im vergangenen Jahr schon 412 Millionen Euro<br />

(…).“ 30.07.2007<br />

Der Handel blüht<br />

„Immobilienfonds – Zweite Hand ist nicht<br />

gleich zweite Wahl: Beim Handel mit<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> machen im günstigsten<br />

Fall Anbieter und Käufer ein gutes Geschäft.<br />

Die vorzeitige Rückgabe von Fondsanteilen<br />

wird immer populärer.“<br />

06 / 2007<br />

Geschlossene Fonds:<br />

Gebraucht, günstig & gut<br />

„(…) Ab September 2008 jedoch gingen die Kurse zurück.<br />

Die weltweite Wirtschaftkrise war mittlerweile<br />

auch am Zweitmarkt für geschlossene Fonds angekommen<br />

und hat ein Ungleichgewicht geschaffen. (…) Derzeit<br />

treten deutlich mehr Verkaufswillige auf, so dass ein<br />

Angebotsüberschuss herrscht. Für die vergleichsweise<br />

wenigen Kaufi nteressenten bieten sich aber aufgrund<br />

dieses Überangebots gute Kaufgelegenheiten, denn viele<br />

Verkäufer bieten hochwertige Fonds an.“<br />

15.04.2009<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

sind die Gewinner<br />

in der Krise<br />

„Kapitalanleger, die jetzt in geschlossene<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> investieren, sind die großen<br />

Nutznießer der gegenwärtigen Krise auf den<br />

Anlagemärkten. Weil jetzt auch institutionelle<br />

Anleger ihre Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds verstärkt auf dem Zweitmarkt zum Kauf<br />

anbieten, werden Fondsbeteiligungen (…) mit<br />

Abschlägen von 50 % gehandelt.“<br />

26.03.2009<br />

H.F.S. <strong>Zweitmarktfonds</strong> Deutschland 2:<br />

Interessantes Beteiligungskonzept – zur Nachahmung<br />

empfohlen<br />

„(...) Ergebnis: Die H.F.S. beweist mit diesem innovativen<br />

Konzept Weitsicht, da allgemein ein starkes Anwachsen<br />

der Verkaufswünsche über den Zweitmarkt erwartet wird.<br />

Die Einrichtung eines <strong>Zweitmarktfonds</strong> bietet Zeichnern<br />

älterer Fonds die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu veräußern.<br />

Für den Anleger des <strong>Zweitmarktfonds</strong> eröffnet sich<br />

hingegen eine Beteiligungschance an einem breit diversifi<br />

zierten Portfolio von Anteilen an geschlossenen Fonds.<br />

Eine innovative Portfoliobeimischung, die dem Anleger<br />

auch noch eine erhöhte Flexibilität bietet.“<br />

22.02.2005<br />

Zweitmarkt-Idee der H.F.S. hat sich bewährt<br />

„Einzig bewährt hat sich die Idee eines <strong>Zweitmarktfonds</strong>. Dietmar<br />

Schloz, Geschäftsführer der Münchner H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen<br />

für Sachwerte GmbH, gebührt das Verdienst, die pfi ffi gste Idee gehabt<br />

zu haben, nämlich gebrauchte Fondsanteile von einer darauf spezialisierten<br />

(neuen) Fondsgesellschaft bewerten und ankaufen zu lassen.<br />

kmi-Fazit: Angesichts einiger Horror-Szenarien im Bereich geschlossener<br />

Immobilienfonds ist die H.F.S.-Zweitmarkt-Story eine erfreuliche<br />

unternehmerische Glanztat, die zur breiten Nachahmung empfohlen<br />

wird.“ 15/2002<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

47


48<br />

Feri Gesamtmarktstudie<br />

der Beteiligungsmodelle 2009<br />

Zweitmarkt: Quo vadis?<br />

„Für das Jahr 2007 war zum ersten Mal die Umsatzmilliarde im Zweitmarkt<br />

zu vermelden. In nur drei Jahren hatten sich die Zweitmarktumsätze<br />

vervierfacht. Ein bemerkenswerter Erfolg (…). Ein funktionierender<br />

Zweitmarkt ist (…) eine notwendige Voraussetzung für die weitere<br />

positive Entwicklung des Beteiligungsmarktes im Wettbewerb mit anderen<br />

Investmentprodukten. Denn er gibt dem Anleger die Möglichkeit,<br />

Anteile zeitnah, praktikabel und zu einem angemessenen Wert zu verkaufen.<br />

So mag der Rückgang der Zweitmarktumsätze auf 675 Millionen<br />

Euro in 2008 zunächst, Finanzkrise ein Mal unberücksichtigt gelassen,<br />

als Rückschlag erscheinen. Bereinigt man diese Zahlen jedoch um<br />

Sondereffekte des Vorjahres (…), so errechnet sich sogar eine leichte<br />

Steigerung von rd. 30 Millionen Euro. (…) ein respektables Ergebnis,<br />

das Anlass gibt, auf eine weitere positive Entwicklung zu hoffen, wenn<br />

insbesondere die Initiatoren ihren Anteil dazu leisten.“ 01 / 2009<br />

Geschlossene Immobilienfonds<br />

Zweitmarkt im siebten Himmel<br />

„(…) Zu den Kunden der Börsen zählt unter anderem der<br />

zweite <strong>Zweitmarktfonds</strong> der H.F.S., München. Der Fonds<br />

kauft seit 2003 und wird nach Aussage von Schloz bis<br />

Mitte nächsten Jahres voll investiert sein. Aktuell hat er<br />

130 Mio. seiner 166 Mio. Euro angelegt. Ursprünglich<br />

hatte sich der H.F.S.-Geschäftsführer bis 2013 Zeit nehmen<br />

wollen, den Fonds zu füllen. Dass es nun viel schneller<br />

geht, begründet Schloz mit dem Wunsch vieler Anleger,<br />

sich von Anteilen zu trennen, um liquide zu werden.<br />

(…)“<br />

20.11.2008<br />

Zweitmarkt für geschlossene Fonds<br />

Professionalisierung und Institutionalisierung<br />

„Die Entwicklung des Zweitmarktes für geschlossene<br />

Fonds hat in den vergangenen<br />

zwölf Monaten eine enorme Dynamik entfaltet<br />

(…). Das Angebot an geschlossenen<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> wird größer und vielfältiger<br />

(…).“<br />

12.10.2006<br />

Zweitmarkt für Fonds kommt in Schwung<br />

Es hakt noch an einer standardisierten<br />

Bewertung – Aber Potential für den Handel wächst stetig<br />

„Ganz wachgeküsst sind die Zweitmärkte für geschlossene Immobilienfonds immer<br />

noch nicht. In dieser Assetklasse sind deutschlandweit ca. 70 Mrd. Euro angelegt. (…)<br />

Dass sich zunehmend Zweitmarktinvestoren auch im Markt der geschlossenen Immobilienfonds<br />

tummeln, könnte man als Signal für eine wachsende Fungibilität und Marktreife<br />

werten. (…) Während es die Erstzeichner bei geschlossenen Immobilienfonds ganz<br />

überwiegend (85 %) mit einem Hauptmieter zu tun haben, ermöglichen es Zweitmarktinvestments,<br />

ein nach Standorten, Laufzeit, Nutzungsart und Fondsinitiator handverlesenes<br />

Portfolio zusammenzustellen (…).“ 03.07.2008<br />

Handel mit Anteilen an Immobilienfonds<br />

boomt – Private und Institutionelle<br />

schichten ihre Portfolios um. <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

fi nden günstigere Kaufgelegenheiten.<br />

„Das Geschäft mit gebrauchten Anteilen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds blüht. Beim<br />

Markt Fondsbörse Deutschland, dessen<br />

Handelsplattform (…) von der Börse Hamburg,<br />

Hannover und seit neuestem München<br />

betrieben wird, übertrumpfte im Oktober<br />

das Immobiliensegment den bisher dominierenden<br />

Handel mit Schiffsbeteiligungen<br />

bei weitem. (…)“<br />

07.11.2008<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

Von Gewinnern und Verlierern<br />

„ (…) Die Finanzkrise hat den Erstmarkt der geschlossenen<br />

Fonds schwer getroffen. Doch am Zweitmarkt<br />

scheint inzwischen das Gegenteil der Fall zu sein: Anbieter<br />

von <strong>Zweitmarktfonds</strong> sehen genau dort ihre historische<br />

Chance. Da viele Anleger durch die Krise verkaufen<br />

wollen oder müssen, um an Liquidität zu gelangen,<br />

ist das Angebot, so bestätigen die Fondseinkäufer<br />

der <strong>Zweitmarktfonds</strong> fast unisono, trotz zunehmender<br />

Konkurrenz immer noch sehr auskömmlich. Derzeit<br />

schein es sich zu lohnen. (…)“<br />

10 / 2009<br />

gerlach-report<br />

Wohin mit den Geschlossenen Immobilienfonds?<br />

Liquiditätsbeschaffung für Steuersparer wird erleichtert:<br />

Der <strong>Zweitmarktfonds</strong> der H.F.S.: Eine gute Idee<br />

„(...) Die H.F.S. kommt mit einem <strong>Zweitmarktfonds</strong> an den Markt, der<br />

die meistens der von uns aufgeworfenen Fragen beantwortet (...) und die<br />

erkannten Probleme löst. Es besteht Bedarf für eine funktionierende Verkaufsmöglichkeit<br />

für Geschlossene Immobilienfonds ... Auch auf Seiten<br />

potentieller Käufer, die die junge Hypo-Bank -Tochter, die in den vergangenen<br />

Jahren zu einem der Top-Anbieter“ für geschlossene Immobilienfonds<br />

wurde, ihren neuen <strong>Zweitmarktfonds</strong> Deutschland 1 KG.“<br />

31.05.1996<br />

H.F.S. meldet eindrucksvolle<br />

Leistungsbilanz für<br />

ihren <strong>Zweitmarktfonds</strong>.<br />

08 / 2000


<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro in der Presse<br />

„(…) Der Fonds wurde als Private Placement<br />

für Groß-Investoren konzipiert und<br />

zeichnet sich durch außergewöhnlich niedrig<br />

angesetzte Fondskosten aus. Bislang<br />

wurden 26 Zielfonds-Beteiligungen erworben,<br />

die insgesamt sehr lukrativ erscheinen.<br />

(...) Die Beteiligung ist solide konzipiert<br />

und sehr gut als Investitionsvehikel für große<br />

Vermögen geeignet.<br />

Gesamturteil: A (sehr gut)“<br />

19.02.2010<br />

„Summa summarum halte ich das Angebot<br />

des Initiators <strong>asuco</strong>, München, für ausgezeichnet.<br />

Das Konzept weist ein ausgesprochen<br />

gutes Chancen-Risiko-Profi l auf<br />

und ist Basis-Investment auf höchstem<br />

Qualitätsniveau. In meinen Augen hat das<br />

vorliegende Angebot eine Bewertung mit<br />

‚ausgezeichnet (1)‘ verdient.“<br />

07.02.2010<br />

<strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong> in der Presse<br />

Fonds-Duell:<br />

<strong>asuco</strong> 2 ist klarer Sieger<br />

„Das Konzept von <strong>asuco</strong> ist konsequenter,<br />

klarer vorgestellt und lässt<br />

mehr Markterfahrung erkennen.<br />

Wer in Immobilien-Zweitmarktbeteiligungen<br />

investieren möchte<br />

ist im <strong>asuco</strong>-Fonds besser aufgehoben<br />

als im Wealthcap-Fonds.“<br />

26.02.2010<br />

„Gestalt nehmen die ersten beiden Fonds des 2009 neu gegründeten<br />

Initiators <strong>asuco</strong> Fonds GmbH / München an. Auch wenn <strong>asuco</strong><br />

neu auf dem Markt ist, stehen mit Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz als Geschäftsführende Gesellschafter „alte Hasen“ an der<br />

Spitze des Unternehmens.<br />

Mit dem Konzept des Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> tummeln sie<br />

sich auf einem Feld, auf dem sie sich schon seit ihrer H.F.S.- bzw.<br />

WealthCap-Zeit auskennen. Dennoch wollten beide nicht mit einem<br />

Blind-Pool-Konzept starten und kaufen daher seit einigen Monaten<br />

Anteile an geschlossenen Immobilienfonds auf (vgl. „k-mi“<br />

42/09). Aktuell überschreitet das Anfangsportfolio den Gesamtwert<br />

von 2,2 Mio. € und enthält Beteiligungen von 24 verschiedenen<br />

Zielfonds mit einer anfänglichen Ausschüttungsrendite von ca.<br />

8,2 % p.a. Für die Kursermittlung der Fondsanteile wurde aktuell<br />

eine Zusammenarbeit mit der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG vereinbart. „Es freut uns, daß künftig unser Bewertungs-Knowhow<br />

bei <strong>asuco</strong> Fondsprodukten berücksichtigt<br />

wird“, untermauert Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse<br />

Deutschland, die Kooperation. Ab Mitte Februar sollen ein Private-<br />

Placement- und ein Publikums-Fonds mit dem gleichen Konzept in<br />

die Plazierung gehen. „Wir haben uns einige Besonderheiten bei<br />

der Konzeption einfallen lassen, die diese Beteiligungsangebote<br />

im Wettbewerb deutlich hervorstechen lassen. Insbesondere das<br />

erste wirklich erfolgsabhängige Gebührenmodell für den Initiator<br />

wird von sich reden machen“, zeigt sich Hans-Georg Acker überzeugt.<br />

‘k-mi‘ wird‘s prüfen.“<br />

01/2010<br />

„Summa summarum halte ich das<br />

Angebot (...) für sehr gut. Die<br />

Fonds-Konzeption ist grundsolide<br />

(...) Das Konzept eignet sich sehr<br />

gut als Basis-Investment mit einem<br />

beachtlichen Ertragspotential. In<br />

meinen Augen hat das vorliegende<br />

Angebot eine Bewertung mit ‚sehr<br />

gut‘ (1-) verdient.“<br />

04.02.2010<br />

„(...) Durch ein innovatives Vergütungsmodell<br />

besteht hohe Interessenskongruenz<br />

zwischen Anleger<br />

und dem Management. Der junge<br />

Initiator legt ein langfristig angelegtes<br />

und solide konzipiertes Beteiligungsangebot<br />

vor (...).“<br />

„Gesamturteil: A- (sehr gut)“<br />

16.02.2010<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

49


50<br />

Der Zweitmarkt für<br />

geschlossene Immobilienfonds<br />

Ein Markt mit Wachstumspotential<br />

Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />

von in der Regel bereits vollplatzierten geschlossenen<br />

Fonds gehandelt werden, stellt seit Jahren<br />

ein tendenziell wachsendes Segment dar. Neben<br />

der traditionellen Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />

durch den Anbieter bzw. den<br />

Treuhänder eines Beteiligungsangebotes haben<br />

sich börsenba sierte (Fondsbörse Deutschland)<br />

und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen<br />

(z.B. Deutsche Zweitmarkt AG,<br />

Deutsche Sekundärmarkt GmbH, Beneke Zweitmarkt<br />

AG) etabliert und stehen verkaufswilligen<br />

Anlegern als Verkaufsplattform zur Verfügung.<br />

Als Käufer treten institutionelle Investoren wie<br />

z.B. geschlossene <strong>Zweitmarktfonds</strong> und zunehmend<br />

private Anleger auf. Nach Angaben der<br />

Feri Euro Rating Services AG sind die Zweitmarktumsätze<br />

einschließlich einer geschätzten<br />

Dunkelziffer von rd. 196 Mio. EUR im Jahr 2000<br />

auf über eine Milliarde Euro im Jahr 2007 gestiegen.<br />

Im Jahr 2008 sank der Umsatz infolge<br />

der Finanzmarktkrise auf rd. 675 Mio. EUR. Er<br />

hat sich in den Jahren 2009 und 2010 bei<br />

365 EUR bzw. 367 EUR stabilisiert. Der Anteil<br />

der geschlossenen Immobilienfonds betrug rd.<br />

176 Mio. EUR im Jahr 2010 nach rd. 150 Mio.<br />

EUR im Jahr 2009.<br />

Ab 2012 wird wieder mit steigenden Umsätzen<br />

gerechnet (Prognose). Dies liegt alleine schon an<br />

den in den Vorjahren von Anlegern getätigten<br />

hohen Investitionsvolumina. So fl ossen seit 1993<br />

über 100 Mrd. EUR Eigenkapital in geschlossene<br />

Immobilienfonds. Unterstellt man beispielsweise,<br />

dass 75 % aller geschlossenen Immobilienfonds<br />

bei entsprechender Kursgestaltung handelbar<br />

sind, der durchschnittlich erzielbare Kurs bei<br />

50 % des Zeichnungsbetrages liegt und jährlich<br />

nur rd. 3 % aller Anleger ihre geschlossenen Immobilienfonds<br />

veräußern wollen, dann läge das<br />

Zweitmarktpotential alleine bei geschlossenen<br />

Immobilienfonds bei jährlich über einer Milliarde<br />

Euro. Dabei ist eine Steigerung der verkaufswilligen<br />

Anleger aufgrund der Altersstruktur<br />

durchaus denkbar. So betrug der Anteil der zum<br />

Zeitpunkt der Zeichnung über 50-jährigen die<br />

letzten Jahre regelmäßig über 60 % aller Anleger.<br />

Und diese Anleger sind heute oft schon zehn<br />

und mehr Jahre beteiligt.<br />

Entwicklung der Zweitmarktumsätze am Gesamtmarkt<br />

Gemeldete Umsätze inkl. Dunkelziffer<br />

in Mio. EUR<br />

196 203<br />

2000<br />

2001<br />

206<br />

2002<br />

333<br />

2003<br />

277<br />

2004<br />

445<br />

2005<br />

612<br />

2006<br />

1.036<br />

2007<br />

675<br />

2008<br />

Gründe für einen Verkauf über den Zweitmarkt<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Liquiditätsprobleme,<br />

eine fi nanzielle Notlage, Scheidung, Erbauseinandersetzung können<br />

eine vorzeitige Veräußerung der Fondsbeteiligung erforderlich<br />

machen. Hinzu kommt der Trend in der Vermögensverwaltung, die<br />

Buy-and-hold-Strategie durch ein aktives Portfoliomanagement zu<br />

ersetzen und laufend eine Optimierung des Beteiligungsportfolios<br />

vorzunehmen. Hierzu kann es auch gehören, in einer guten Marktphase<br />

Gewinne zu realisieren.<br />

Vorteile für Käufer am Zweitmarkt<br />

Der Zweitmarkt kann nur dann langfristig aufrecht erhalten werden<br />

bzw. die Aufl age eines geschlossenen Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

ist nur dann sinnvoll, wenn der Käufer am Zweitmarkt<br />

attraktive Vorteile erhält.<br />

Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

365 367<br />

2009<br />

Quelle: „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2011“, Feri EuroRating Services AG<br />

2010<br />

�<br />

� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />

einer Fondsgesellschaft.<br />

� Durch Erwerb einer Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />

besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />

� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />

über die Entwicklung der Fondsobjekte und die Leistungsfähigkeit<br />

des Fondsmanagements.<br />

� Die Kurse am Zweitmarkt sind für Käufer auf einem nach wie<br />

vor attraktiven Niveau. Nicht selten ist es möglich, mittelbar<br />

Immobilien unter den nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten der<br />

von den geschlossenen Immobilienfonds gehaltenen Immobilien<br />

zu erwerben.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass derzeit gute Investitionschancen<br />

am Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds bestehen.


Hohe Bedeutung der Expertise am Zweitmarkt<br />

Nicht alle der rd. 2.350 in Deutschland gehandelten geschlossenen<br />

Immobilienfonds von über 220 Anbietern sind unterbewertet<br />

oder für den Käufer langfristig attraktiv. Die Entscheidung, welcher<br />

Fonds zu welchem Preis erworben werden kann, überfordert die<br />

meisten Anleger vielfach. Vielmehr kann nur der am Zweitmarkt<br />

langfristig erfolgreich investieren, der sich am Immobilienmarkt<br />

gut auskennt, dem alle zum Investitionszeitpunkt bewertungsrelevanten<br />

und historischen Daten aus den Verkaufsprospekten und<br />

den Geschäftsberichten zur Verfügung stehen und der die Leistungsfähigkeit<br />

des Fondsmanagements einschätzen kann.<br />

Wer die hierfür notwendige jahrelange Branchenerfahrung nicht<br />

hat, kann am einfachsten über einen professionell gemanagten<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> an den Investitionschancen am<br />

Zweitmarkt teilnehmen. Hierzu zählen in besonderem Maße die<br />

Beteiligungsangebote der <strong>asuco</strong>-Unternehmens gruppe.<br />

Von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagte Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong>:<br />

eine exklusive Kapitalanlage<br />

Die Konzeptionsmerkmale<br />

Die überzeugenden Chancen am Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds<br />

waren Grundlage für die Entscheidung zur Aufl age<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot ist es gelungen, interessierten<br />

Investoren und Anlegern eine Kapitalanlage anzubieten, die<br />

nach Ansicht der Prospektverantwortlichen zahlreiche Alleinstellungsmerkmale<br />

aufweist. Neben den auf Seite 18 f. dargestellten<br />

Gründen, die für eine Beteiligung sprechen, sind dies insbesondere:<br />

� Im Marktvergleich geringe sogenannte „weiche Kosten“ ermöglichen<br />

einen günstigen mittelbaren Immobilienerwerb bei<br />

gleichzeitig höherer Risikostreuung als bei Beteiligung an einem<br />

oder mehreren neu aufgelegter geschlossener Immobilienfonds.<br />

� Eine „echte“ erfolgsabhängige Vergütung auf Ebene der Dachfonds<br />

sorgt für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und<br />

Kriterien für die Beurteilung von Beteiligungsangeboten an geschlossenen Immobilienfonds<br />

Qualitative Erfolgsfaktoren<br />

� Partnerwahl / Leistungsbilanz des Anbieters<br />

� Standortwahl<br />

� Bauqualität<br />

� Vermietungssituation<br />

� Flexible Nutzungsmöglichkeiten<br />

� Leistungsfähige Objektverwaltung<br />

� Zweitmarkt (Fungibilität der Beteiligung)<br />

Anleger und ist eine gute Voraussetzung für<br />

eine vielversprechende Win-Win-Situation.<br />

So ist vereinbart, dass die Vergütung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Dachfonds<br />

aus einer überdurchschnittlichen Performance<br />

einer von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligung an einem Zielfonds von<br />

mehr als 7 % p.a. im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />

Performance einer anderen erworbenen<br />

Beteiligung an einem Zielfonds<br />

von weniger als 4,5 % p.a. gekürzt wird oder<br />

sogar ganz entfällt.<br />

� Die Prospektannahmen der Dachfonds und<br />

mittelbar damit der Fondsgesellschaft zu der<br />

durchschnittlich erzielbaren Ausschüttungsrendite<br />

sowie der Wertsteigerung der von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds sind im Marktvergleich konservativ.<br />

Des Weiteren wird die Fondsgesellschaft wie<br />

folgt charakterisiert:<br />

� Anleger schließen sich in der Rechtsform der<br />

vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />

zusammen. Die Fondsgesellschaft beteiligt<br />

sich mit ihrem Fondsvermögen an von<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds, die überwiegend in Beteiligungen<br />

an am Zweitmarkt gehandelten geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds) investieren,<br />

deren Vollplatzierung in der Regel bereits<br />

erfolgt ist und die von den Erstzeichnern aus<br />

persönlichen Gründen verkauft werden.<br />

� Es erfolgt über die Beteiligungen an den<br />

Dachfonds mittelbar eine langfristige Anlage<br />

in ein nach Investitionskriterien ausgewähltes,<br />

breit diversifi ziertes Portfolio von Beteiligungen<br />

an Zielfonds, das zum Zeitpunkt der<br />

Beteiligung des Anlegers überwiegend noch<br />

nicht feststeht.<br />

Quantitative Erfolgsfaktoren (Kennzahlen)<br />

� Kaufpreis der Immobilie (Mietfaktor, Preis / qm)<br />

� „Weiche“ Kosten<br />

� Höhe der Mietansätze und geplante<br />

Mietsteigerungen<br />

� Vorsichtige Prognoserechnung<br />

(Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten,<br />

Instandhaltungen)<br />

�<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

51


52<br />

� Die Anleger sind wirtschaftlich und steuerlich<br />

weitgehend mit einem Immobilieneigentümer<br />

gleichgestellt.<br />

Die Investitionskriterien der Dachfonds<br />

Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds<br />

mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

bzw. eine Kapitalgesellschaft oder unmittelbar<br />

erwerben, die folgende Investitionskriterien<br />

zu erfüllen haben:<br />

� Investitionen der Zielfonds überwiegend in<br />

inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />

Standorten und / oder mit<br />

hohem Vermietungsstand.<br />

� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder<br />

GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft oder Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts (mit Haftungsbegrenzung<br />

bei der Fremdfi nanzierung).<br />

Fondskonzept<br />

<strong>asuco</strong> 1<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Dachfonds)<br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />

berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />

muss der Erwerb mittelbar über eine Kapitalgesellschaft<br />

erfolgen.<br />

� Vorlage des Verkaufsprospektes der Zielfonds sowie von Unterlagen<br />

der Zielfonds, die zumindest die wesentlichen Angaben<br />

zur Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu<br />

wesentlichen Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation<br />

beinhalten.<br />

� Vertragswerk der Zielfonds, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Dachfonds anlegerfreundlich<br />

ist (z.B. Mitspracherecht möglichst bei allen wesentlichen<br />

Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener Veräußerungserlös<br />

beim Verkauf von Fondsimmobilien, Teilnahme am Verkehrswert<br />

der Immobilien – Ausnahme: Leasingkonzeptionen und<br />

Beteiligungen an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />

Zusatzentnahmen).<br />

Anleger<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

Institutionelle Investoren (z.B. von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagte Publikumsfonds)<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 2<br />

Einzelobjekt<br />

Vermögende Privatanleger<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 3<br />

Einzelobjekt<br />

Weitere von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagte Dachfonds<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1<br />

Objekt 2<br />

Vereinfachte Darstellung �


� Investition der Dachfonds ausschließlich in Beteiligungen an<br />

Zielfonds, die am Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt<br />

maximal 15 % des Gesellschaftskapitals der Dachfonds in<br />

Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />

eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

� Maximale Einzelinvestition jedes Dachfonds 10 Mio. EUR,<br />

aber nicht mehr als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen<br />

Zielfonds.<br />

� Ankaufskurs für die Zielfonds orientiert sich am inneren Wert<br />

(Verkehrswert), den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />

haben.<br />

Die Investitionskriterien sind in den Gesellschaftsverträgen der<br />

Dachfonds festgelegt. Ihre Einhaltung wird von einem Anlageausschuss<br />

überwacht, der jedoch kein Weisungsrecht hat. Die Anlageentscheidung<br />

treffen daher ausschließlich die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Dachfonds.<br />

Der Immobilienmarkt in Deutschland<br />

Die Dachfonds werden Beteiligungen an Zielfonds erwerben, die<br />

ihrerseits überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />

Standorten und / oder mit hohem Vermietungsstand<br />

investiert sind. Da durch die Risikostreuung geplant ist, ein<br />

Portfolio von Beteiligungen an mehr als 200 verschiedenen Zielfonds<br />

und damit die mittelbare Beteiligung an voraussichtlich<br />

mehr als 350 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorten,<br />

Gebäudetypen, Nutzungsarten und Mieter<br />

aufzubauen, ist die Situation am deutschen gewerblichen Immobilienmarkt<br />

für die Dachfonds und damit mittelbar für die Fondsgesellschaft<br />

von Bedeutung.<br />

Der Investmentmarkt<br />

Der deutsche Investmentmarkt ist in 2011 weiter gewachsen. Nach<br />

Angaben des internationalen Maklerhauses Jones Lang LaSalle<br />

(Capital Markets Newsletter – 4. Quartal 2011) lag das Transaktionsvolumen<br />

um rd. 22 % höher als in 2010. Auch 2012 kann wieder<br />

ein gutes Jahr werden. Dafür verantwortlich könnten größere<br />

Transaktionsvolumen nach Nutzungsart 2011<br />

23,5 Mrd. EUR<br />

Andere<br />

10 %<br />

Gemischt<br />

10 %<br />

Einzelhandel<br />

45 %<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Quelle: Capital Markets Newsletter – Q4 2011, Jones Lang LaSalle<br />

Büro<br />

30 %<br />

Logistik/Industrie<br />

5 %<br />

�<br />

Deals, aktiv als Verkäufer auftretende geschlossene<br />

offene Fonds und der Druck auf Verkäufer<br />

durch restriktiv gehandhabte Anschlussfi nanzierungen<br />

der Banken sorgen. Einschränkungen<br />

könnten sich allerdings infolge von Finanzierungsengpässen<br />

ergeben.<br />

Von den Investoren waren vor allem Lage- und<br />

Objektqualität gefragt. Nach Angaben von Jones<br />

Lang LaSalle ging die Nachfrage außerhalb des<br />

Core-Segments weiter zurück. Eine Ausnahme<br />

bilden lediglich Developments, bei denen der<br />

Nutzer bereits feststand sowie bei sogenannten<br />

Forward Committments zur Sicherung einer<br />

Lage und einer Objektqualität, die im Bestand<br />

nur unzureichend angeboten werden. Außerdem<br />

konnten für Immobilien mit einem aufgrund<br />

des niederen Preises attraktiven Rendite-<br />

Risiko-Profi ls Nachfrage festgestellt werden.<br />

Nach Jones Lang LaSalle dominieren Einzelhandelsimmobilien,<br />

angeführt von Shopping-<br />

Centern, mit einem Anteil von 45 % bzw.<br />

10,6 Mrd. EUR Umsatz weiter den Investmentmarkt.<br />

Verkäufe von Büroimmobilien reduzierten<br />

sich auf einen Anteil von 30 % bzw.<br />

7,1 Mrd. EUR. Als Ursache hierfür führt Jones<br />

Lang LaSalle nicht eine mangelnde Nachfrage,<br />

sondern in erster Linie das eingeschränkte Angebot<br />

an nachfrageadäquaten Immobilien an.<br />

Als Käufer dominierten in 2011 eigenkapitalstarke<br />

Investoren wie Versicherungen, Pensionsfonds<br />

und geschlossene Immobilienfonds. Im<br />

kleinvolumigen Bereich bis 10 Mio. EUR waren<br />

Privatanleger besonders aktiv.<br />

Deutsche Investoren sind nach wie vor die größte<br />

Käufergruppe (60 %). Ausländische Investoren,<br />

die besonders großvolumige Objekte nachfragten,<br />

haben ihren Anteil in 2011 jedoch erhöht<br />

(40 %).<br />

Der Anteil der sieben Immobilienhochburgen<br />

am gesamten Transaktionsvolumen ist mit rd.<br />

50 % nach wie vor sehr hoch. Frankfurt liegt mit<br />

rd. 3,05 Mrd. EUR Umsatz vor München<br />

(2,9 Mrd. EUR), gefolgt von Berlin (2,1 Mrd. EUR)<br />

und Hamburg (2,0 Mrd. EUR).<br />

Laut Jones Lang LaSalle waren bei der Rendite<br />

von Prime- und Core-Immobilien leichte Rückgänge<br />

zu verzeichnen. Hierzu gegenläufi g erhöhten<br />

sich die Renditen bei Immobilien außerhalb<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

53


54<br />

des Prime- und Core-Bereiches, so dass sich die<br />

Schere auf bis zu 200 Basispunkte je nach Lage,<br />

Qualität, Restlaufzeit und Bonität der Mieter öffnete.<br />

Der Mietmarkt<br />

Der Vermietungsumsatz bei Einzelhandelsfl ächen<br />

hat nach Aussagen von Jones Lang LaSalle<br />

(Einzelhandelsmarktüberblick Q4 2011) in<br />

2011 einen neuen Rekord erzielt. Nach rd.<br />

365.000 qm im Vorjahr konnte das Umsatzvolumen<br />

in 2011 auf 686.000 qm gesteigert werden.<br />

Die Nachfrage in- und ausländischer Filialisten<br />

konzentrierte sich schwerpunktmäßig auf 1a-<br />

Lagen und war höher als das Angebot geeigneter<br />

Flächen. Dadurch sind die Spitzenmieten<br />

weiter gestiegen.<br />

Jones Lang LaSalle erwartet auch für 2012 eine<br />

hohe Nachfrage nach Einzelhandelsfl ächen in<br />

1a-Lagen.<br />

Nach Jones Lang LaSalle hat sich die Vermietungsleistung<br />

bei Büronutzungen in den sieben<br />

Immobilienhochburgen in 2011 stark belebt<br />

(Büromarktüberblick 4. Quartal 2011). Auch<br />

wenn erste Anzeichen auf verschlechterte Rahmenbedingungen<br />

hinweisen, so konnte der<br />

Flächenumsatz in 2011 auf 3,4 Mio. qm gesteigert<br />

werden. Jones Lang LaSalle erwartet in<br />

2012 einen Rückgang auf unter 3 Mio. qm.<br />

Die Nettoabsorption in 2011 betrug über<br />

1 Mio. qm, so dass die Leerstandsquote deutlich<br />

auf durchschnittlich rd. 9,5 % nach 10,4 % in<br />

2010 abgebaut werden konnte. Aufgrund des<br />

geringen geplanten Neubauvolumens könnte<br />

sich die Leerstandsquote in 2012 noch einmal<br />

geringfügig reduzieren.<br />

Bis auf die Städte Frankfurt und Köln haben die<br />

Spitzenmieten zugelegt. Es zeigt sich nach Beobachtungen<br />

von Jones Lang LaSalle, dass Mieter<br />

für qualitativ hochwertige und repräsentative<br />

Flächen bereit sind, einen Mietpreisaufschlag zu<br />

bezahlen. Wie im Investmentmarkt öffnet sich<br />

auch im Mietmarkt die Preisschere. Auch für<br />

2012 erwartet Jones Lang LaSalle ein moderates<br />

Mietpreiswachstum.<br />

Die Kursermittlung<br />

Der Ankaufskurs, zu dem die Dachfonds bereit<br />

sind, Beteiligungen an Zielfonds anzukaufen, ist<br />

Entwicklung der Spitzenrenditen<br />

8 %<br />

7 %<br />

6 %<br />

5 %<br />

4 %<br />

3 %<br />

Q4<br />

2001<br />

Lagerfl ächen<br />

Fachmarktzentren<br />

Shopping Center<br />

Bürofl ächen<br />

Geschäftshäuser<br />

Q4<br />

2002<br />

Q4<br />

2003<br />

Q4<br />

2004<br />

Q4<br />

2005<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />

Spitzenmieten im Einzelhandel<br />

Q4<br />

2006<br />

Q4<br />

2007<br />

Q4<br />

2008<br />

Q4<br />

2009<br />

EUR / qm / Monat<br />

350<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

Köln<br />

Nürnberg<br />

Hannover<br />

München<br />

Frankfurt/Main<br />

Stuttgart<br />

Berlin<br />

Hamburg<br />

Q4<br />

2010<br />

Leipzig<br />

Q4<br />

2011<br />

�<br />

2000 2002 2004 2006 2008 2010 1. Hj.<br />

2012<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011. �<br />

Bürofl ächen Leerstand inkl. Untermietfl ächen<br />

Q4 2010 Q4 2011<br />

qm Quote (%) qm Quote (%)<br />

Berlin 1.529.800 9,1 1.445.700 8,5<br />

Düsseldorf 1 1.151.900 13,0 999.200 11,2<br />

Frankfurt / Main 2 1.764.800 14,7 1.662.100 13,9<br />

Hamburg 1.377.200 9,6 1.236.900 8,5<br />

Köln 635.000 8,6 604.000 8,1<br />

München Region 3 2.068.100 10,5 1.911.600 9,6<br />

Stuttgart 4 582.000 7,1 500.000 6,1<br />

Gesamt 9.108.800 8.359.500<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />

�<br />

für den Anlageerfolg der Dachfonds und damit mittelbar für die<br />

Fondsgesellschaft in zweierlei Hinsicht wichtig:


Der Bürofl ächenmarkt der sieben deutschen Immobilienhochburgen<br />

Spitzenmietpreise in 1a-Lagen Fertigstellungen Bürofl ächenbestand<br />

(EUR/qm/Monat) (in qm) (in Mio. qm)<br />

Q4 2010 Q4 2011 % 2010 2011 % Q4 2010 Q4 2011 %<br />

Berlin 20,50 21,50 4,9 92.000 124.300 35,1 16,86 16,99 0,7<br />

Düsseldorf 1 23,00 24,00 4,3 167.500 66.000 -60,6 8,89 8,89 0,0<br />

Frankfurt / Main 2 33,00 33,00 0,0 274.500 189.100 -31,1 11,97 11,96 -0,1<br />

Hamburg 22,50 23,50 4,4 253.900 187.400 -26,2 14,40 14,49 0,6<br />

Köln 21,50 21,50 0,0 60.000 42.300 -29,5 7,42 7,45 0,3<br />

München Region 3 29,00 30,00 3,4 278.700 192.100 -31,1 19,76 19,88 0,6<br />

Stuttgart 4 17,50 18,00 2,9 43.900 79.100 80,2 8,20 8,24 0,5<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />

Bürofl ächenumsatz in qm<br />

2010 2011 in %<br />

Berlin 511.700 542.500 6,0<br />

Düsseldorf 1 400.500 394.200 -1,6<br />

Frankfurt / Main 2 470.000 424.400 -9,7<br />

Hamburg 502.800 540.000 7,4<br />

Köln 228.000 331.600 45,4<br />

München Region 3 584.100 887.000 51,9<br />

Stuttgart 4 190.700 280.400 47,0<br />

Gesamt 2.887.800 3.400.000 17,7<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Stand: Q4 2011.<br />

1 Inkl. Ratingen, Neuss, Erkrath und Hilden<br />

2 Inkl. Eschborn und Kaiserlei<br />

3 Inkl. Umlandgemeinden<br />

4 Inkl. Leinfelden-Echterdingen<br />

�<br />

� Je höher der Ankaufskurs ist, umso mehr Anleger werden bereit<br />

sein, ihre Beteiligungen über den Zweitmarkt an die Dachfonds<br />

zu veräußern. In diesem Fall sinken allerdings die Ausschüttungen<br />

sowie die Wertentwicklungschancen.<br />

� Je geringer der Ankaufskurs ist, umso mehr besteht die Gefahr,<br />

dass die Dachfonds ihr Fondsvermögen mangels Verkaufsbereitschaft<br />

der Anleger nicht in dem geplanten Umfang investieren<br />

können.<br />

Es wird daher entscheidend sein, dass der Ankaufskurs zu einem<br />

fairen Interessenausgleich zwischen Käufer (Dachfonds) und Verkäufer<br />

führt.<br />

Wesentlicher und objektivster Anhaltspunkt für den Ankaufskurs ist<br />

nach Ansicht der geschäftsführenden Gesellschafter der sogenannte<br />

„innere Wert“ der Beteiligung. Bei der Ermittlung des inneren Wertes<br />

wird fi ktiv eine Aufl ösung / Liquidation des jeweiligen Zielfonds<br />

unterstellt, d.h. für die Immobilien wird der sogenannte Markt- / Verkehrswert<br />

überschlägig ermittelt und von diesem Wert die vertrag-<br />

�<br />

lich vereinbarten Veräußerungskosten sowie das<br />

aktuelle Fremdkapital abgezogen bzw. die Liquiditätsreserve<br />

sowie das u.U. noch nicht verbrauchte<br />

Damnum der Fremdfi nanzierung hinzuaddiert.<br />

Der verbleibende Liquidationsnettoerlös<br />

wird zu dem Gesellschaftskapital ins Verhältnis<br />

gesetzt und als Prozentsatz ausgewiesen.<br />

Aus dem Beispiel auf Seite 56 wird deutlich,<br />

dass der Verkehrswert der Immobilien und der<br />

Stand des Fremdkapitals maßgeblichen Einfl uss<br />

auf den inneren Wert und somit auf den Zweitmarktkurs<br />

haben. Eine während der Fondslaufzeit<br />

erfolgte Tilgung des Fremdkapitals (Tilgungsgewinn,<br />

siehe Erläuterungen auf Seite 59)<br />

führt damit zu einem höheren Zweitmarktkurs.<br />

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie<br />

werden u.a. folgende Faktoren berücksichtigt:<br />

� Allgemeine Situation am Immobilienmarkt<br />

� Entwicklung des Standortes<br />

� Vermietungssituation<br />

� Laufzeit der Mietverträge<br />

� Höhe der nachhaltig erzielbaren Marktmiete<br />

� Gebäudezustand<br />

Kursbestimmende Faktoren<br />

Innerer Wert<br />

� Angebot und Nachfrage<br />

� Prognostizierte steuerliche Ergebnisse<br />

� Prognostizierte Ausschüttungen<br />

� Prognostizierter Liquidationsnettoerlös<br />

� Situation am Immobilienmarkt<br />

� Allgemeines Zinsniveau �<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

55


56<br />

Ermittlung des inneren Wertes am Beispiel einer fi ktiven Fondsgesellschaft<br />

Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Immobilie 4<br />

Ist-Miete 3.256 TEUR 4.813 TEUR 4.274 TEUR 3.898 TEUR<br />

Abschlag Markt-Miete zu Ist-Miete 5 % 0 % 10 % 20 %<br />

Annahme permanenter Leerstand 5 % 0 % 0 % 5 %<br />

Nachhaltig erzielbare Marktmiete 2.939 TEUR 4.813 TEUR 3.847 TEUR 2.962 TEUR<br />

Verkaufsfaktor 14fache 14fache 13,5fache 13,5fache<br />

Verkehrswert 41.146 TEUR 67.382 TEUR 51.935 TEUR 39.987 TEUR<br />

Der innere Wert stellt folglich den Wert dar, der<br />

sich aufgrund der überschlägigen Ermittlung der<br />

Verkehrswerte bei Aufl ösung / Liquidation des jeweiligen<br />

Zielfonds ergeben würde. Bei der Ermittlung<br />

des inneren Wertes wird der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Dachfonds sich auf<br />

die ihm vorliegenden Unterlagen beschränken.<br />

Objektbesichtigungen, Gutachten, Marktuntersuchungen<br />

etc. werden aus Kostengründen nicht<br />

vorgenommen.<br />

Der Ankaufs- / Verkaufskurs, der sich am Zweitmarkt<br />

bildet, wird erfahrungsgemäß von einer<br />

Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. Angebot<br />

und Nachfrage, der Entwicklung des Immobilienmarktes,<br />

dem allgemeinen Zinsniveau, den<br />

prognostizierten Ausschüttungen und steuerlichen<br />

Ergebnissen sowie dem prognostizierten<br />

Liquidationsnettoerlös beeinfl usst.<br />

Er wird daher zwangsläufi g vom inneren Wert<br />

abweichen und sich dennoch am inneren Wert<br />

orientieren.<br />

Fondskonzept (Anlageziele und<br />

Anlagepolitik)<br />

Bei den Anlageobjekten der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um eine Beteiligung an dem Kommanditkapital<br />

des <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />

GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1, Dachfonds) sowie um<br />

Beteiligungen an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds.<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird sich an diesen<br />

Anlageobjekten in Höhe von bis zu ca.<br />

45,955 Mio. EUR ohne Zahlung eines Agios sowie<br />

ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />

Vertriebsprovisionen beteiligen.<br />

Anlageziel der Fondsgesellschaft ist der Erwerb<br />

von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds zum Zwe-<br />

Verkehrswert gesamt 200.450 TEUR<br />

� Veräußerungskosten 4 % 8.018 TEUR<br />

� Fremdkapital 120.307 TEUR<br />

+ Liquiditätsreserve 15.986 TEUR<br />

+ nicht verbrauchtes Damnum,<br />

Zinsvorauszahlung<br />

0 TEUR<br />

Liquidationsnettoerlös 88.111 TEUR<br />

Innerer Wert 67,78 %<br />

bezogen auf das Gesellschaftskapital in Höhe von 130.000 TEUR<br />

�<br />

cke der Erzielung von im Zeitablauf steigenden Ausschütungen für<br />

die Anleger sowie von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf,<br />

der Liquidation oder der Kündigung der Dachfonds.<br />

Das Anlageziel der Fondsgesellschaft soll durch die Einwerbung<br />

von Kommanditkapital erreicht werden (Anlagepolitik).<br />

Zum 29.02.2012 hat sich die Fondsgesellschaft am <strong>asuco</strong> 1 mit<br />

einem Betrag von 33,43 Mio. EUR beteiligt (davon eingezahlt<br />

0 EUR). Diese Beteiligung kann durch Verkauf der Beteiligung bis<br />

Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden. Die weiteren<br />

Beteiligungen der Fondsgesellschaft an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds, die in Abhängigkeit vom<br />

platzierten Zeichnungskapital der Fondsgesellschaft erfolgen werden,<br />

konnten bis zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht<br />

realisiert werden. Daher ist das Anlageziel der Fondsgesellschaft<br />

betreffend des Erwerbs von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemangten Dachfonds zur Erzielung von im Zeitablauf<br />

steigenden Ausschüttungen erst teilweise realisiert.<br />

Das Anlageziel der Fondsgesellschaft, durch Verkauf, Liquidation<br />

oder Kündigung der Dachfonds Veräußerungsgewinne zu erzielen<br />

ist zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht realisiert.<br />

Die von den Anlegern der Fondsgesellschaft zu leistenden Einlagen<br />

sowie das Agio werden auf Ebene der Fondsgesellschaft zur vollständigen<br />

Finanzierung der Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds sowie für die Begleichung<br />

der fondsspezifi schen Nebenkosten genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />

der Fondsgesellschaft werden ausschließlich für den Erwerb der


Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds und nicht für sonstige Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />

der Fondsgesellschaft aus den Einzahlungen der Anleger<br />

reichen für die Realisierung der von der Fondsgesellschaft beabsichtigten<br />

Investitionen (Anlageziele) aus. Neben dem vorgesehenen<br />

Eigenkapital ist daher weder die Aufnahme einer Zwischenfi<br />

nanzierung noch einer Endfi nanzierung notwendig und nicht<br />

geplant.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Dachfonds ist in allen wesentlichen<br />

Punkten identisch mit dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />

Abweichungen bestehen z.B. bei der Mindestbeteiligung<br />

(250.000 EUR), der Festlegung der Investitionskriterien, der Einsetzung<br />

eines Anlageausschusses sowie der Vereinbarung einer erfolgsabhängigen<br />

Vergütung für den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(siehe Seite 99 f.).<br />

Die Beteiligung an den Dachfonds ist mit folgenden Rechten verbunden:<br />

mittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und an<br />

den Ergebnissen der Dachfonds, Teilnahme- und Stimmrecht in<br />

den Gesellschafterversammlungen der Dachfonds, Recht zur Abstimmung<br />

über zustimmungspfl ichtige Rechtsgeschäfte, Recht zur<br />

Teilnahme an den Ausschüttungen, Ausübung von Informationsrechten<br />

und gesetzlichen Kontrollrechten, Vorschlagsrecht zur<br />

Wahl eines Beirates und eines Anlageausschusses, Kündigungsrecht,<br />

Recht zur Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus den Dachfonds<br />

bzw. auf den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung der<br />

Dachfonds.<br />

Die Fondsgesellschaft hat bei Abstimmungen bei den Dachfonds<br />

eine Stimme je 1.000 EUR Kapitalanteil. Die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

und an den Ergebnissen der Dachfonds, die<br />

Höhe des Auseinandersetzungsguthabens bzw. des Liquidationsnettoerlöses<br />

sowie die Ausschüttungen ermitteln sich entsprechend<br />

dem prozentualen Anteil der Fondsgesellschaft am Kommanditkapital<br />

des jeweiligen Dachfonds.<br />

Der <strong>asuco</strong> 1 sowie die weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds investieren unter Beachtung von<br />

Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />

Die Investitionen des <strong>asuco</strong> 1 sowie der weiteren von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds, an denen sich die<br />

Fondsgesellschaft beteiligt hat bzw. beteiligen wird, stehen zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Detail noch nicht endgültig<br />

fest. Es handelt sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot daher<br />

teilweise um einen „Blindpool“.<br />

Die Dachfonds werden als Investoren sämtliche zur Verfügung stehenden<br />

Möglichkeiten ausnutzen, um die als attraktiv eingestuften<br />

Zielfonds auf dem Zweitmarkt zu erwerben. Die Beteiligung der<br />

Dachfonds an Zielfonds erfolgt durch Abschluss einer Übertragungs-<br />

vereinbarung (Kaufvertrag) zwischen den Dachfonds<br />

und dem veräußernden Gesellschafter.<br />

Bestandsanalyse zum 29.02.2012<br />

Der <strong>asuco</strong> 1 hat seit Investitionsbeginn im vierten<br />

Quartal 2009 bis zum 29.02.2012 insgesamt<br />

1.376 Ankäufe am Zweitmarkt und zwei Zeichnungen<br />

am Erstmarkt getätigt. Er ist an 179 Zielfonds<br />

von 39 verschiedenen Initiatoren beteiligt<br />

und partizipiert damit an der Entwicklung von<br />

insgesamt 319 Immobilien, die einen durchschnittlichen<br />

Vermietungsstand von ca. 97 % aufweisen.<br />

Die gesamten Anschaffungskosten belaufen<br />

sich auf ca. 43,2 Mio. EUR. Davon wurden<br />

ca. 9,8 Mio. EUR über die Tochtergesellschaft<br />

<strong>asuco</strong> 1 pro GmbH investiert.<br />

Hinzu kommen Anschaffungskosten in Höhe<br />

von ca. 5,9 Mio. EUR, die über Liquidationserlöse<br />

bereits wieder zurückgefl ossen sind bzw.<br />

kurzfristig zurückfl ießen werden. Sie werden<br />

reinvestiert und sind deshalb nicht Bestandteil<br />

der folgenden Analysen.<br />

Nachfolgend wird die Zusammensetzung des<br />

Portfolios an Zielfonds nach unterschiedlichen<br />

Kriterien erläutert. Die Angaben erfolgen jeweils<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

1 .<br />

Sämtliche Zielfonds investieren in den deutschen<br />

Immobilienmarkt (Abbildung 1). Dieser<br />

wird von institutionellen Investoren als einer der<br />

derzeit weltweit attraktivsten Immobilienmärkte<br />

eingestuft.<br />

Die beiden Zielfonds HIH Siemens-Areal München<br />

und ILG 28 atypisch stille Gesellschaft<br />

wurden am Erstmarkt gezeichnet. Alle anderen<br />

Ankäufe und damit ca. 98 % erfolgten am<br />

Zweitmarkt (Abbildung 2).<br />

Alle Zielfonds fi rmieren in der Rechtsform der<br />

KG bzw. GmbH & Co. KG oder in der hinsichtlich<br />

der Rechte und Pfl ichten einschließlich<br />

Haftung wirtschaftlich der KG identischen atypisch<br />

stillen Gesellschaft (Abbildung 3).<br />

Ca. 84 % der Zielfonds wurden als klassische<br />

Immobilienfonds konzipiert. Auf Leasingfonds<br />

bzw. leasingähnliche Fonds entfallen ca. 15 %<br />

der Anschaffungskosten. Der ILG 28 atypisch<br />

stille Gesellschaft macht als atypisch stille Gesellschaft<br />

ca. 1 % aus (Abbildung 4).<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

57


58<br />

Abbildung 1<br />

Bestandsverteilung nach Investitionsobjekten<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

Immobilien Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Deutschland<br />

100 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Abbildung 2<br />

Bestandsverteilung nach Investitionswegen<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

�<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Zweitmarkt<br />

98 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Erstmarkt<br />

2 %<br />

Abbildung 3<br />

Bestandsverteilung nach Rechtsformen<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

�<br />

Atypisch stille<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Gesellschaft<br />

1 %<br />

KG bzw.<br />

GmbH & Co. KG<br />

99 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Abbildung 4<br />

Bestandsverteilung nach Fondskonstruktionen<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

�<br />

Atypisch stille<br />

Leasingfonds<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Gesellschaft<br />

15 %<br />

1 %<br />

Klassische<br />

Fonds 84 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

�<br />

Abbildung 5<br />

Bestandsverteilung nach Initiatoren<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

IBV 9 %<br />

AXA Merkens 9 %<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

HGA 9 %<br />

DWS 12 %<br />

Übrige 34 Initiatoren<br />

50 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Abbildung 6<br />

Die größten Fondsbeteiligungen<br />

in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

Übrige 40 Zielfonds der<br />

50 größten Investitionen<br />

43 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Abbildung 7<br />

Bestandsverteilung nach Bundesländern<br />

in % der nach Verkehrswerten gewichteten Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

Weitere Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe Sachsen 13 %<br />

10 Bundesländer 21 %<br />

Thüringen 5 %<br />

Bayern 9 %<br />

Berlin 16 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Hessen 19 %<br />

Nordrhein-Westfalen 17 %<br />

Abbildung 8<br />

Bestandsverteilung nach Nutzungsarten<br />

in % der nach Mietfl ächen gewichteten Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

�<br />

Sonstige 7 %<br />

(Lager, Nebenfl Publikumsfonds ächen) der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

Spezial 24 %<br />

(Hotel, Logistik, Klinik,<br />

Handel 28 %<br />

Senioren-Pfl egeheim)<br />

Wohnen 4 %<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

WealthCap 11 %<br />

�<br />

DFH 95 4 %<br />

RIAG Seniorenzentrum 3 %<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

IBV Landesbank Berlin 4 %<br />

Merkens 15 3 %<br />

HFS 10 3 %<br />

Dr. Ebertz SWF 79 4 %<br />

DB 6 3 %<br />

HGA Colonia Care 1<br />

7 %<br />

IBV Brand. Str. 3 %<br />

DB Einkaufs-Center-<br />

Immobilienfonds 3 %<br />

Weitere 129 Zielfonds<br />

20 %<br />

�<br />

Büro 37 %<br />


Abbildung 9<br />

Anschaffungskosten versus Marktwert und Innerer Wert<br />

Durchschnittswert in % des erworbenen Kommanditkapitals an den Zielfonds<br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

Grafi k: <strong>asuco</strong><br />

72 %<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

53 %<br />

durchschnittliche<br />

Anschaffungskosten<br />

inkl.<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

Abbildung 10<br />

Ausschüttungsrendite und Tilgungsgewinn 2011<br />

Durchschnittswert in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

11,80 %<br />

Publikumsfonds der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

9,65 %<br />

5,35 %<br />

2,61 %<br />

7,04 %<br />

Prospekt<br />

53 %<br />

Marktwert<br />

auf Basis der<br />

letzten Kurse<br />

an der<br />

Fondsbörse<br />

6,45%<br />

Ist<br />

51 %<br />

Innerer Wert<br />

auf Basis der<br />

nachhaltig<br />

erzielbaren<br />

Marktmiete<br />

Innerer Wert<br />

auf Basis der<br />

Ist-Miete<br />

Tilgungsgewinn 2011<br />

�<br />

Ausschüttungsrendite 2011<br />

�<br />

1 Die Angaben basieren auf den Geschäftsberichten 2010 der einzelnen Zielfonds und<br />

Berechnungen der <strong>asuco</strong>. Ausnahmen: Geschäftsbericht 2009 bei den Zielfonds DFH 75, DOBA<br />

Ansparfonds, DS 44, DS 58, DS 59, IBV Bavaria Bebra und ILG 31 sowie Verkaufsunterlagen beim<br />

Zielfonds ILG 28 atypisch stille Gesellschaft.<br />

2 Der innere Wert ist der Wert, der sich bei einer zeitnahen Aufl ösung / Liquidation der erworbenen<br />

Zielfonds ergeben würde. Bei Leasingfonds entspricht der innere Wert dem Barwert der zukünftigen<br />

Zahlungsströme. Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und West-<br />

Fonds 4 wurden nicht berücksichtigt.<br />

3 Die durchschnittliche Ausschüttungsrendite 2011 ist die für 2011 prognostizierte jährliche Ausschüttung<br />

der Zielfonds in Prozent bezogen auf die Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten.<br />

Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds 4 wurden<br />

nicht berücksichtigt. Bei den Zielfonds HFS 11 und HGA Hamburg Cottbus wurden die ursprünglichen<br />

Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten um Sonderausschüttungen aus einzelnen<br />

Objektverkäufen reduziert.<br />

4 Der durchschnittliche Tilgungsgewinn 2011 ist die in 2011 geplante Reduzierung der Nettoverschuldung<br />

(Fremdkapital, Liquidi tätsreserve) nach Ausschüttungen auf Ebene der Zielfonds in<br />

Prozent bezogen auf die Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten. Bei Darlehen in Fremdwährung<br />

werden in 2011 nicht realisierte Währungsgewinne bzw. -verluste nicht berücksichtigt.<br />

Der Tilgungsgewinn einzelner Zielfonds wurde bereinigt um Sondereffekte bei den Einnahmen<br />

(z.B. einmalige Abfi ndungszahlungen, Entschädigungen von Versicherungen) und bei den Ausgaben<br />

(z.B. Neubaumaßnahmen, umfangreiche Sanierungs- oder Umbaukosten, einmalige Zinsvorauszahlungen).<br />

Die in Liquidation befi ndlichen Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds<br />

4 wurden nicht berücksichtigt. Bei den Zielfonds HFS 11 und HGA Hamburg Cottbus wurden die<br />

ursprünglichen Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten um Sonderausschüttungen aus einzelnen<br />

Objektverkäufen reduziert.<br />

5 Für die Ermittlung des Marktwertes wurde grundsätzlich der letzte Kurs der Fondsbörse Deutschland<br />

herangezogen. Falls ein solcher nicht bekannt war, erfolgte die Bewertung auf Basis des vom<br />

<strong>asuco</strong> 1 gezahlten Kaufpreises inkl. der fremden Erwerbsnebenkosten.<br />

Ca. 50 % der Zielfonds wurden von fünf Initiatoren<br />

(AXA Merkens, DWS, HGA, IBV, Wealth-<br />

Cap) aufgelegt, bei denen es sich ausschließlich<br />

um langjährig am Markt befi ndliche und<br />

damit erfahrene Emissionshäuser handelt (Abbildung<br />

5).<br />

Die zehn größten Einzelinvestitionen repräsentieren<br />

ca. 37 % bzw. die 50 größten Einzelinvestitionen<br />

ca. 80 % des Portfolios (Abbildung 6).<br />

Auch die geografi sche Lage der Immobilien verdeutlicht<br />

die gute Risikostreuung. Ca. 74 % entfallen<br />

auf die wirtschaftlich starken Bundesländer<br />

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und<br />

Bayern sowie die Bundeshauptstadt Berlin (Abbildung<br />

7).<br />

Bei den Nutzungsarten dominieren die Büronutzung<br />

(ca. 37 %) und der Einzelhandel (ca. 28 %).<br />

Beide Nutzungsarten sind auch Investitionsschwerpunkt<br />

institutioneller Investoren. Insbesondere<br />

der Einzelhandel hat sich als sehr krisensicher<br />

erwiesen. Spezialimmobilien wie z.B.<br />

Seniorenpfl egeheime, Hotels und Logistikgebäude<br />

sind mit ca. 24 % vertreten (Abbildung 8).<br />

Der <strong>asuco</strong> 1 hat die Zielfonds zu Anschaffungskosten<br />

inkl. Erwerbsnebenkosten von durchschnittlich<br />

ca. 53 % des Kommanditkapitals der<br />

Zielfonds erworben. Bewertet man das zum<br />

29.02.2012 bestehende Portfolio von Zielfonds<br />

mit dem jeweils letzten an der Fondsbörse<br />

Deutschland erzielten Kurs, dann liegt der<br />

Marktwert 5 des Portfolios bei ca. 53 % des erworbenen<br />

Nominalkapitals. Dagegen beträgt<br />

der innere Wert 2 zwischen ca. 51 % (Bewertung<br />

der Immobilien bei Ansatz der nachhaltig erzielbaren<br />

Marktmiete) und ca. 72 % (Bewertung der<br />

Immobilien bei Ansatz der Ist-Miete). Dies verdeutlicht<br />

die erfolgreich umgesetzte Einkaufspolitik<br />

(Abbildung 9).<br />

Das zum 29.02.2012 bestehende Portfolio von<br />

Zielfonds weist durchschnittlich eine prognostizierte<br />

Ausschüttungsrendite für 2011 3 in Höhe<br />

von ca. 6,45 % und einen jährlichen Tilgungsgewinn<br />

2011 4 in Höhe von ca. 5,35 % auf. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass der <strong>asuco</strong> 1 die Ausschüttungsrendite<br />

jährlich erhält, die Tilgungsgewinne<br />

dagegen zwar jährlich anfallen, jedoch<br />

erst bei Verkauf der Immobilie und / oder Liquidation<br />

des jeweiligen Zielfonds kumuliert vom<br />

<strong>asuco</strong> 1 vereinnahmt werden können.<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

59


60<br />

Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />

Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />

Emission kapital<br />

in EUR<br />

HGA Colonia 2008 35.701.500 Pfl egezentrum Monheim/Rhein Seniorenheim<br />

CareConcept 1 u. Geschäftshaus<br />

„Pfl egezentrum Am Westfalentor“ Dortmund Seniorenheim<br />

„Senioren Centrum Königshof“ Hann. Münden Seniorenheim<br />

Seniorenzentrum „Haus Raphael“ Reichertshausen Seniorenheim<br />

Seniorenresidenz „Godenblick“ und<br />

„Godenberg Schlösschen“ Bad Malente<br />

Seniorenheim<br />

Kursana Domizil Ampfi ng Seniorenheim<br />

Dr. Ebertz SWF 79 1997 59.822.574 „Werre-Einkaufspark“ Bad Oeynhausen Fachmarktzentrum<br />

IBV Verwaltungsgebäude 1994 12.741.394 Verwaltungsgebäude der Bürogebäude<br />

Landesbank Berlin Landesbank Berlin Berlin<br />

DFH 95 2010 32.200.000 „Das Auge“ Darmstadt Bürogebäude<br />

Parkhaus Darmstadt Parkhaus<br />

RIAG Seniorenzentrum<br />

„Wendeberg“<br />

1998 3.875.000 Seniorenheim „Wendeberg“ Bad Hersfeld Seniorenheim<br />

Merkens 15 1996 65.675.000 „Sachsen-Allee“ Chemnitz Einkaufszentrum<br />

HFS 10 2005 327.650.000 „Behördenzentrum“ Frankfurt/Main Bürogebäude<br />

„Das Schloss“ Berlin Einkaufszentrum<br />

„Bahnhofspassagen“ Potsdam Büro- u. Einkaufszentrum<br />

mit Multiplex-Kino<br />

Zwei Wohngebäude Berlin Wohngebäude<br />

DB 6 1979 22.438.000 „Olympia-Einkaufszentrum“ München Einkaufszentrum<br />

IBV Brandenburgische<br />

Straße Berlin<br />

1994 4.509.594 Geschäftshaus Berlin Wilmersdorf Büro- u.<br />

DB Einkaufs-Center- 1975 34.003.200 „DEZ“ Kassel Einkaufszentrum<br />

Immobilienfonds „Rhein-Center“ Köln Einkaufszentrum<br />

„Roland-Center“ Bremen Einkaufszentrum<br />

„EASTGATE“ Berlin Einkaufszentrum<br />

„Alstertal-Einkaufszentrum“ Hamburg Einkaufszentrum<br />

„Allee-Center“ Essen Einkaufszentrum<br />

„Marktplatz-Center“ Neubrandenburg Einkaufszentrum<br />

„Stadtgalerie“ Plauen Einkaufszentrum<br />

„Hessen-Center“ Frankfurt am Main Einkaufszentrum<br />

„Leo-Center“ Leonberg Einkaufszentrum<br />

„Kornmarkt-Center“ Bautzen Einkaufszentrum<br />

„Franken-Center“ Nürnberg Einkaufszentrum<br />

„City-Center“ Köln Einkaufszentrum<br />

Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />

Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />

Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />

Bürogebäude Hamburg Bürogebäude<br />

DG Anlage 22 1988 37.303.856 „Wandelhalle“ Hauptbahnhof Hamburg Einkaufszentrum<br />

BI 23 1986 15.192.540 „Marriott-Hotel“ Sindelfi ngen Hotel<br />

IC 17 1999 28.397.151 Bürocenter Eschborn Bürogebäude<br />

Haus „Muldenblick“ Zwickau Seniorenheim<br />

ETAP-Hotel Quickborn Hotel<br />

Bürogebäude Quickborn Bürogebäude<br />

Haus „Schlobigpark“ Zwickau Seniorenheim<br />

Merkens 19 1998 52.985.000 AXA-Hauptverwaltung Köln Bürogebäude<br />

HFS 15 2000 74.955.393 „Galerie Roter Turm“ Chemnitz Einkaufszentrum<br />

Technisches Rathaus Chemnitz Bürogebäude<br />

„Mühlbach-Center“ Radolfzell Einkaufszentrum<br />

Continental-Logistikzentrum Neu-Ulm Logistikgebäude<br />

Drei Wohnungen Dresden Wohngebäude<br />

IBV BuD Brunnenstr. Berlin 1994 83.345.690 Büro- und Dienstleistungszentrum Berlin Bürogebäude<br />

HL 30 Gemma 1997 65.506.716 „Pohland-Passage“ Dresden Büro- u. Geschäftshaus<br />

„ListBogen“ Leipzig Büro- u. Geschäftshaus<br />

CFB 137 2000 230.081.347 Commerzbank „Trading Center“ Frankfurt/Main Bürogebäude<br />

Fundus 35 1999 64.780.500 „Rathaus-Center“ Berlin-Pankow Einkaufszentrum<br />

„Grips-Theater“ Berlin-Tiergarten Theater<br />

Real IS Fachmarktzentrum Erfurt 1991 16.500.000 Fachmarktzentrum Erfurt SB-Warenhaus<br />

HFS Leasing 1 1994 61.170.962 Büro- u. Geschäftshaus mit Baumarkt München Büro- u. Geschäftshaus


Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />

Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />

in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />

kosten inkl. kosten inkl.<br />

in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />

2007 4.495 100 2.894.606 8,3 0,4<br />

2008 4.840 100<br />

2002 11.970 100<br />

2008 4.465 100<br />

1900, 1970, 1994, 1998 5.590 100<br />

2005 5.750 100<br />

1998 51.350 93 1.889.982 0,0 7,9<br />

1995 2.190 100 1.842.193 6,2 1,6<br />

2008 15.819 100 1.524.400 7,9 0,2<br />

2008 6.665 98<br />

1990 3.733 100 1.478.880 7,1 10,3<br />

1997 42.730 99 1.369.872 7,3 3,4<br />

1879, 1993–94, 1981–2005 88.167 100 1.204.725 0,0 9,5<br />

2006 42.698 99<br />

1999 56.075 83<br />

1973 4.415 96<br />

1972, 1985, 1995, 2002 39.838 100 1.156.853 7,7 2,9<br />

1995 2.570 100 1.136.002 8,8 3,0<br />

1968, 1985, 1995–97 32.154 100 1.128.440 6,4 7,7<br />

1972, 1995, 2008 46.347 99<br />

1972, 1996 34.204 100<br />

2005 38.463 100<br />

1970, 2006 69.369 97<br />

1973, 1979, 2000 13.700 82<br />

1998 17.698 98<br />

2000 18.738 98<br />

1971, 1998, 2009 35.822 100<br />

1973, 1982, 1988, 1995, 1999 19.589 100<br />

2000, 2010 11.801 100<br />

1969, 1979, 1993 35.725 100<br />

1976 25.000 100<br />

1953 2.100 72<br />

1998 5.447 100<br />

2002 11.033 100<br />

2010 19.938 100<br />

1906, 1991 11.100 100 1.000.176 6,4 2,5<br />

1986 11.777 100 886.089 0,0 12,7<br />

1999 8.614 91 877.521 8,9 6,9<br />

1895, 2001 3.554 100<br />

1996 1.620 100<br />

1998, 2000 11.364 88<br />

2000 6.803 100<br />

1983 76.066 100 807.911 7,6 1,9<br />

2000, 2008 36.700 94 785.731 6,8 5,3<br />

1926, 1985, 1988, 1992, 1996 12.113 100<br />

2000 7.467 100<br />

1998 16.325 100<br />

1995 208 100<br />

1989, 1994 65.766 100 751.280 7,4 7,8<br />

1995 9.811 100 730.679 4,4 8,4<br />

1996 24.723 100<br />

2001 60.780 100 718.656 7,1 1,3<br />

1999, 2006 29.561 99 704.537 6,6 5,4<br />

1958, 1994 2.080 100<br />

1992 7.412 97 641.006 7,4 -0,7<br />

1997 49.584 100 536.073 6,2 2,7<br />

�<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

61


62<br />

Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />

Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />

Emission kapital<br />

in EUR<br />

DB 10 City Center 1997 130.000.000 „Ring-Center II“ Berlin Einkaufszentrum<br />

„City-Galerie“ Siegen Einkaufszentrum<br />

„Schlosspark-Center“ Schwerin Einkaufszentrum<br />

„City-Point“ Nürnberg Einkaufszentrum<br />

ZBI 4 2006 188.810.000 Beteiligung an 25 Objektgesellschaften mit Büro-, Wohninsges.<br />

309 Einzelobjekten und Geschäftshaus<br />

DB 12 1999 150.000.000 „Main-Taunus-Zentrum“ Sulzbach am Taunus Einkaufszentrum<br />

ILG 28 atyp. Gesellschaft 2010 4.900.000 Erweiterungsbau „Ring Center“ Offenbach Fachmarktzentrum<br />

HFS <strong>Zweitmarktfonds</strong> 2 2005 125.000.000 Beteiligungen an 123 Zielfonds mit<br />

insges. 255 Immobilien<br />

DB 1 1992 52.000.000 Technisches Zentrum Schkeuditz bei Leipzig Bürogebäude<br />

BBV 14 1994 113.070.000 Bürogebäude „Am Spreebogen“ Berlin Bürogebäude<br />

Bürogebäude Dresden Büro- u. Geschäftshaus<br />

„Galerie Rostocker Hof“ Rostock Hotel u. Geschäftshaus<br />

HFS 16 2002 89.930.000 „Weststadt-Türme“ Essen Bürogebäude<br />

Kaufhof-Hauptverwaltung Köln Bürogebäude<br />

Ford „Supplier-Park“ Köln Logistikgebäude<br />

Ford Parkhaus Köln Parkhaus<br />

Iveco-Logistikzentrum Langenau Logistikgebäude<br />

Call-Center Schweinfurt Bürogebäude<br />

DS 23 1989 7.347.264 Columbia Hotel Rüsselsheim Hotel<br />

Fundus 30 1994 33.000.000 „pentahotel“ Chemnitz Hotel<br />

DS 18 1986 6.058.809 Carat Golf & Sporthotel Grömitz Hotel<br />

Schwimmbad und Spa, Sporthotel Grömitz Schwimmbad, Spa<br />

HGA New Campus Kronberg 2002 48.500.000 Campus Kronberg Bürogebäude<br />

DG Anlage 28 1991 35.780.206 Büro-, Wohn- u. Geschäftshaus Frankfurt/Main Büro-, Wohn- u.<br />

Geschäftshaus<br />

Groupe SEB, Offenbach Bürogebäude<br />

Fachmarktzentrum Lahr Fachmarktzentrum<br />

DFH 73 2004 75.609.950 „Daimler Global Training Center“ Stuttgart Büro- u.<br />

Schulungsgebäude<br />

„SchwabenGalerie“ Stuttgart Einkaufszentrum<br />

m. Hotel<br />

„Bürgerforum“ Stuttgart Bürogebäude<br />

ILG 28 1998 32.605.083 „Ring Center“ Offenbach Einkaufszentrum<br />

DIV 25 1995 37.835.599 Landesbank Finanzzentrum Erfurt Bürogebäude<br />

HFS 18 2004 117.050.000 „O2“ Mannheim Büro- u. Geschäftshaus<br />

Telekom-Fernmeldeamt Eschborn Bürogebäude<br />

Hewlett Packard-Niederlassung Rüsselsheim Bürogebäude<br />

C&A Bad Kreuznach Geschäftshaus<br />

C&A Berlin Geschäftshaus<br />

C&A Freiburg Geschäftshaus<br />

C&A Gelsenkirchen Geschäftshaus<br />

C&A Hildesheim Geschäftshaus<br />

C&A Iserlohn Geschäftshaus<br />

C&A Kaiserslautern Geschäftshaus<br />

C&A Minden Geschäftshaus<br />

C&A Ravensburg Geschäftshaus<br />

C&A Wuppertal Geschäftshaus<br />

HFS Leasing 7 1996 56.605.127 „Fürstenhof“ Leipzig Büro- u. Geschäftshaus<br />

Bürogebäude Schwalbach am Taunus Bürogebäude<br />

DG Anlage 18 1985 38.837.731 „Gildehof-Center“ Essen Büro- u. Geschäftshaus<br />

T-Systems-Rechenzentrum Frankfurt/Main Bürogebäude<br />

DS 17 1985 4.530.046 Mercure-Hotel Bielefeld Hotel<br />

Fundus 32 1997 115.000.000 „Forum Köpenick“ Berlin Einkaufszentrum<br />

GHF Wohnstift<br />

Auf der Kronenburg<br />

1995 34.256.556 Wohnstift „Auf der Kronenburg“ Dortmund Seniorenheim<br />

Merkens 23 2004 72.945.000 AXA-Hauptverwaltung Köln (Erweiterungsbau) Bürogebäude<br />

HIH Siemens-Areal München 2009 92.000.000 Siemens-Areal München Büro- u.<br />

Produktionsgebäude<br />

Merkens 3 1989 8.765.000 Real-Markt Heiligenhaus SB-Warenhaus


Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />

Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />

in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />

kosten inkl. kosten inkl.<br />

in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />

1997 20.058 100 531.701 8,0 0,9<br />

1998 31.455 99<br />

1998 32.430 100<br />

1956–61, 1999 17.636 94<br />

div. 518.797 94 526.926 5,1 -0,1<br />

1964, 1994, 2001, 2004, 2011 116.846 100 508.213 5,4 0,7<br />

2011 4.564 95 491.825 2,5 0,0<br />

469.285 7,8 1,9<br />

1994 31.169 100 468.463 6,0 1,5<br />

1995 9.853 99 455.055 0,0 23,5<br />

1997 8.852 88<br />

1995 19.307 97<br />

1994 12.286 100 441.324 10,0 3,3<br />

1955, 1960, 2003 38.000 100<br />

2001 53.811 100<br />

2001 12.200 100<br />

1994 40.677 100<br />

2001 4.940 100<br />

1991 7.025 100 432.698 9,2 6,3<br />

1996 12.964 100 417.234 6,1 4,5<br />

1971 8.612 100 391.168 2,7 10,8<br />

2014 1.700 100<br />

2002 29.197 100 388.134 11,1 9,3<br />

1994 9.268 66 388.126 0,0 8,8<br />

1984 7.521 100<br />

1992 5.554 100<br />

2004 17.228 100 360.209 3,8 9,5<br />

2004 38.001 97<br />

2004 1.910 100<br />

1999 33.416 100 358.919 8,8 4,0<br />

1997 16.602 100 346.678 9,5 4,1<br />

1957 14.879 100 318.845 6,4 3,8<br />

1971, 1986, 1992 29.878 100<br />

1984 21.690 100<br />

1992 4.820 100<br />

1964, 1973, 1987 6.587 100<br />

1971, 1980, 1987 7.957 100<br />

1958, 1965, 1971, 1973 8.323 100<br />

1960, 1963, 1986 6.698 100<br />

1975, 1987 5.628 100<br />

1966, 1979, 1983 6.043 100<br />

1977, 1989 6.260 100<br />

1970, 1990 8.310 100<br />

1962, 1974 7.816 100<br />

1997 13.273 100 290.246 5,6 1,8<br />

1997 30.045 100<br />

1987 32.653 100 281.621 5,9 18,3<br />

1982 8.413 100<br />

1986 15.376 100 276.753 22,4 -17,4<br />

1997 40.596 96 270.121 0,0 15,8<br />

1997 23.890 100 268.118 9,3 3,4<br />

2004 55.401 100 261.115 6,8 2,6<br />

1977, 1988 371.671 100 248.723 8,0 1,7<br />

1977, 2009 9.185 100 247.984 8,7 4,1<br />

�<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

63


64<br />

Bestandsübersicht der 50 größten Beteiligungen des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />

Zielfonds Jahr der Gesellschafts- Objektbezeichnung Objekttyp<br />

Emission kapital<br />

in EUR<br />

IBV Alexanderhaus Berlin 1994 88.581.318 „Alexanderhaus“ Berlin Büro- u. Geschäftshaus<br />

Fundus 24 1991 77.550.000 DETECON-Haus Bonn Bürogebäude<br />

HGA Hamburg Cottbus 1999 19.000.000 Bürogebäude Cottbus Bürogebäude<br />

DB 8 1996 11.286.600 Bank- und Geschäftshaus Rostock Büro- u. Geschäftshaus<br />

129 weitere Zielfonds mit insgesamt 205 Immobilien<br />

179 Zielfonds 319 Immobilien<br />

1 Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten reduziert um Sonderausschüttungen aus Objektverkauf (vgl. unten stehende Übersicht „Geplante Objektverkäufe und<br />

Liquidationen von Zielfonds des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012“).<br />

Geplante Objektverkäufe und Liquidationen von Zielfonds des <strong>asuco</strong> 1 zum 29.02.2012<br />

Zielfonds Jahr des Anschaffungs- Immobilien Jahr des<br />

ersten Ankaufs kosten inkl. Objekt-<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

in EUR<br />

verkaufs<br />

BBV 6 2011 1.805 Rewe-Markt Frechen<br />

Hotel „Schweizer Hof“ Hannover<br />

Verbrauchermarkt Ahaus-Wüllen<br />

Verbrauchermarkt Altenberge<br />

Netto-Markt Emmerich<br />

Zentrallager Köln<br />

Fachmarktzentrum Krefeld<br />

SB-Markt Meschede<br />

SB-Markt Lippetal<br />

Geschäftshaus Waltrop<br />

2012<br />

DG Anlage 15 2011 10.680 „Forum am Westkreuz“ München<br />

„Bockenheimer Warte“ Frankfurt/Main<br />

2011<br />

HFS 11 2009 701.665 „Gropius Passagen“ Berlin<br />

„Amerikahaus“ Bielefeld<br />

Telekom-Areal Bielefeld<br />

2012<br />

HGA Hamburg Cottbus 2011 281.752 Bürogebäude Hamburg<br />

Bürogebäude Cottbus<br />

2012<br />

RWI 47 2010 20.153 „Ruhr-Park“ Bochum 2010<br />

WestFonds 1 2010 44.944 „Ulrichshaus“ Magdeburg 2012<br />

WestFonds 4 2010 5.116.939 „Gera Arcaden“ Gera 2011<br />

1 Keine Sonderausschüttungen, da Erlöse aus dem Immobilienverkauf ausschließlich zur Darlehenstilgung bzw. zum Aufbau der Liquiditätsreserve des Zielfonds verwendet wurde.<br />

2 Gewinnermittlung noch nicht möglich, da weitere Fondsimmobilien noch nicht verkauft wurden.<br />

3 Vorläufi ger Gewinn, der sich durch weitere Verkäufe von Fondsimmobilien voraussichtlich erhöhen wird.<br />

Bei einigen Zielfonds, die eine Finanzierung<br />

z.B. in Schweizer Franken abgeschlossen haben,<br />

kam es zu einer Reduzierung der Ausschüttungen<br />

zugunsten des Tilgungsgewinns, da<br />

die fi nanzierenden Banken durch die starke<br />

Aufwertung des Schweizer Frankens die Verpfändung<br />

der Liquiditätsreserve als zusätzliche<br />

Sicherheit gefordert haben. Diese stand für Ausschüttungen<br />

damit nicht zur Verfügung und er-<br />

höhte den Tilgungsgewinn. Für 2012 und 2013 ist daher wieder<br />

mit einer höheren Ausschüttungsrendite und einem geringeren Tilgungsgewinn<br />

zu rechnen.<br />

Die Zielfonds RWI 47, WestFonds 1 und WestFonds 4 befi nden<br />

sich in Liquidation. Die vom <strong>asuco</strong> 1 erzielten Gewinne betragen<br />

voraussichtlich ca. 195 %, ca. 86 % bzw. ca. 30 % (vgl. oben stehende<br />

Übersicht). Dies bestätigt die Chancen am Zweitmarkt,<br />

auch wenn solche Erfolge in diesem Umfang nicht planbar sind.


Jahr der Mietfl äche Vermietungs- Anschaffungs- progn. Ausschüttungs- progn.<br />

Fertigstellung in qm stand kosten rendite für 2011 Tilgungsgewinn 2011<br />

in % inkl. Erwerbs- in % der Anschaffungs- in % der Anschaffungsnebenkosten<br />

kosten inkl. kosten inkl.<br />

in EUR Erwerbsnebenkosten Erwerbsnebenkosten<br />

1929–32, 1950-53, 1992–95 30.581 100 236.651 8,7 1,2<br />

1992, 2000 28.328 100 235.470 10,5 0,0<br />

1999 15.229 100 228.2021 0,0 20,0<br />

1909, 1998 3.570 100 227.354 9,4 2,5<br />

3.199.159 8.807.554<br />

6.458.054 97 43.240.326 6,4 5,4<br />

Voraussichtliche Gewinn in % der Situation des Zielfonds<br />

Sonderausschüttungen / Anschaffungskosten<br />

Liquidationserlöse in EUR inkl. Erwerbsnebenkosten<br />

01 -2 Verkauf Objekt Frechen in 2012<br />

sukzessiver Verkauf der anderen Immobilien geplant<br />

01 -2 Verkauf Objekt München in 2011<br />

zeitnaher Verkauf der Immobilie in Frankfurt/Main geplant<br />

745.903 6,303 Verkauf Objekt Berlin in 2012<br />

Verkauf der beiden Immobilien in Bielefeld ab 2013 geplant<br />

53.550 -2 Verkauf Objekt Hamburg in 2012<br />

Verkauf der Immobilie in Cottbus mittelfristig geplant<br />

59.512 195,30 Fonds in Liquidation<br />

83.614 86,04 Fonds in Liquidation<br />

6.638.699 29,74 Fonds in Liquidation<br />

Wie das zum 29.02.2012 bestehende Portfolio von Beteiligungen<br />

an Zielfonds zeigt, ermöglicht der Zweitmarkt eine indirekte Investition<br />

in ausgewählte deutsche Qualitätsimmobilien und das nicht<br />

selten erheblich unter deren Markt- / Verkehrswert (vgl. auch die realisierten<br />

Kaufpreisfaktoren der auf den Seiten 66 ff. dargestellten<br />

Immobilien). Die bei Aufl ösung / Liquidation der jeweiligen Zielfonds<br />

realisierbaren stillen Reserven, die zukünftige Ertragskraft sowie<br />

Wertzuwachschancen der Immobilien ergeben hohe Renditeperspektiven<br />

bei einer ausgeprägten Sicherheitsorientierung durch<br />

�<br />

�<br />

die Diversifi kation auf verschiedenste Immobilientypen,<br />

Nutzungsarten, Standorte, Mieter etc.<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

65


66<br />

Beispiele ausgewählter Zielfonds<br />

„EASTGATE“, Berlin<br />

Fondsobjekt des DB Einkaufs-Center-<br />

Immobilienfonds<br />

Baujahr 2005<br />

Nutzfl äche ca. 38.463 qm<br />

Hauptmieter Rewe, Saturn, C&A<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Kaufpreis inkl. 11,5-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 15-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />

„Main-Taunus-Zentrum“,<br />

Sulzbach am Taunus<br />

Fondsobjekt des DB 12<br />

Baujahr 1964, 1994, 2001,<br />

2004, 2011<br />

Nutzfl äche ca. 116.846 qm<br />

Hauptmieter Kaufhof, Media<br />

Markt, Breuninger,<br />

Peek&Cloppenburg<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Kaufpreis inkl. 14,2-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 15-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

„Olympia-Einkaufszentrum“,<br />

München<br />

Fondsobjekt des DB 6<br />

Baujahr 1972, 1985, 1995,<br />

2002<br />

Nutzfl äche ca. 39.838 qm<br />

Hauptmieter Kaufhof, Woolworth,<br />

Wöhrl, Douglas,<br />

EDEKA<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Kaufpreis inkl. 10,2-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 15-faches<br />

Verkehrswert 1


AXA, München<br />

Fondsobjekt des Merkens 21<br />

Baujahr 1990, 1991<br />

Nutzfl äche ca. 15.676 qm<br />

Mieter Axa Konzern<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.12.2020<br />

Kaufpreis inkl. 13,7-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 14-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

„Daimler Global Training Center“,<br />

Stuttgart<br />

Fondsobjekt des DFH 73<br />

Baujahr 2004<br />

Nutzfl äche ca. 17.228 qm<br />

Mieter Daimler<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 30.06.2019, zzgl.<br />

2 x 5 Jahre Option<br />

Kaufpreis inkl. 11,9-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 14-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />

Deutsche Bank, Alter Wall, Hamburg<br />

Fondsobjekt des DB 20<br />

Baujahr 1884, 1953<br />

Nutzfl äche ca. 16.004 qm<br />

Mieter DEBEKO (Deutsche<br />

Bank-Gruppe)<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.12.2021<br />

Kaufpreis inkl. 9,5-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 12,5-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

Geschlossene Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

67


68<br />

Carat Golf & Sporthotel, Grömitz<br />

Fondsobjekt des DS 18<br />

Baujahr 1971<br />

Nutzfl äche ca. 8.612 qm<br />

Mieter Eigennutzung<br />

Kaufpreis inkl. 6-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 10-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

Continental-Logistikzentrum,<br />

Neu-Ulm<br />

Fondsobjekt der HFS 15<br />

Baujahr 1998<br />

Nutzfl äche ca. 16.325 qm<br />

Mieter Continental<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.12.2013<br />

zzgl.<br />

2 x 5 Jahre Option<br />

Kaufpreis inkl. 8,8-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 10,5-faches<br />

Verkehrswert 1<br />

1 Berechnungen <strong>asuco</strong>, Stand 29.02.2012<br />

„Moritz-Rehabilitationsklinik“,<br />

Bad Klosterlausnitz<br />

Fondsobjekt des Merkens 7<br />

Baujahr 1993, 2002<br />

Nutzfl äche ca. 17.339 qm<br />

Mieter Moritz Klinik<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.08.2028<br />

Kaufpreis inkl. 10,6-faches<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

1<br />

Markt- / 11-faches<br />

Verkehrswert 1


Liquiditätsanlage<br />

Der Fondsgesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />

Bodensatzliquidität zur Verfügung. Diese setzt sich aus den jährlich<br />

erwirtschafteten Einnahmenüberschüssen abzüglich der Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) an die Anleger zusammen. Die Liquidität<br />

der Fondsgesellschaft dient im Wesentlichen als Rücklage für<br />

nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist, die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH, übernimmt die Anlage der Liquiditätsreserve.<br />

Die kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehenden Gelder werden<br />

grundsätzlich bei Banken, die der deutschen Einlagensicherung<br />

unterliegen, als Tages- / Festgeldanlage angelegt.<br />

Langfristig zur Verfügung stehende Gelder können grundsätzlich in<br />

Beteiligungen an Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> als auch in festverzinsliche<br />

Wertpapiere der öffentlichen Hand, von staatlichen Institutionen<br />

aus Westeuropa bzw. den OECD-Ländern sowie Banken<br />

und Unternehmen mit mindestens BBB Bonität der Rating-Agentur<br />

Standard & Poor’s investiert werden.<br />

Zur Optimierung der Zinserträge ist gegebenenfalls<br />

geplant – ohne dass es hierzu bereits konkrete<br />

Vereinbarungen gibt –, dass die Fondsgesellschaft<br />

die liquiden Gelder im Rahmen des<br />

Cash-Managements der <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften<br />

(vgl. Seite 27 f., 36 f.) diesen als täglich fällige<br />

Kapitalanlage zur Verfügung stellt. Für <strong>asuco</strong>-<br />

Fondsgesellschaften ist hierfür Voraussetzung,<br />

dass die aufnehmende Gesellschaft entsprechende<br />

werthaltige Sicherheiten stellt (z.B. Verpfändung<br />

unbelasteter Beteiligungen an Dach-<br />

bzw. Zielfonds) oder über einen Kreditrahmen<br />

einer Bank verfügt oder die Kapitalaufnahme im<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

(kurzfristige Kreditaufnahme) erfolgt.<br />

Liquiditätsanlage<br />

69


70<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds nicht allein auf die Maximierung von Steuervorteilen<br />

abzielen sollten. Oberste Kriterien für die Konzeption der<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG waren daher Sicherheits-<br />

und Wirtschaftlichkeitsaspekte. Beides wird durch die<br />

100%ige Eigenkapitalfi nanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

und auf Ebene der Dachfonds erreicht.<br />

Der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung ist im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen<br />

dargestellt. Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen,<br />

da die Fondsgesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />

Die Positionen des Investitionsplanes beruhen auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, gesetzlichen Vorschriften und auf Erfahrungswerten.<br />

Die Leistungsgebühren sind auf den Seiten 72 ff., 99 f., 109 bzw.<br />

in den §§ 8, 22 und 23 des Gesellschaftsvertrages dargestellt.<br />

Des Weiteren wurden die folgenden Annahmen getroffen:<br />

� Der geplante Gesamtaufwand beträgt bis zu 52.510.000 EUR.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Platzierung des Zeichnungskapitals<br />

bis 30.06.2014 erfolgen. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter sind berechtigt, die Zeichnungsfrist um bis zu 12<br />

Monate bis zum 30.06.2015 zu verlängern.<br />

� Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />

Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />

40 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />

Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt, 60 % des Zeichnungsbetrages zum<br />

27.12.2013.<br />

Beitritt nach dem 30.11.2013:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />

Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt.<br />

� Die Vergütungen für den Komplementär, den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten und die<br />

Eigenkapitalvermittlung sind abhängig von der Höhe der Einnahmen<br />

aus den Dachfonds sowie dem Umfang des platzierten<br />

Zeichnungskapitals.<br />

� Die Fondsgesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen durch<br />

Erwerb von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds wie in der Übersicht auf Seite<br />

74 dargestellt investieren.


Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

Investitionszeitraum von 31.12.2011 bis 31.12.2013 (Prognose)<br />

Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />

Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />

1. Beteiligung an den von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds<br />

45.955 87,52 87,52<br />

2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2013 -24 -0,05 -0,05<br />

3. Gesellschaftskosten 6.579 12,53 12,53<br />

Gesamtaufwand 52.510 100,00 100,00<br />

Mittelherkunft<br />

1. Gründungskapital 10<br />

2. Zeichnungskapital 50.000<br />

3. Gesellschaftskapital 50.010<br />

4. Agio (5 %) 2.500<br />

Finanzierungsmittel (Eigenkapital insgesamt) 52.510<br />

� Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft aus den Einzahlungen<br />

der Anleger reichen für die Realisierung der von der Fondsgesellschaft<br />

beabsichtigten Investitionen (Anlageziele) aus. Neben<br />

dem vorgesehenen Eigenkapital ist daher weder die Aufnahme<br />

einer Zwischenfi nanzierung noch einer Endfi nanzierung<br />

notwendig und nicht geplant.<br />

Es gibt für eine Zwischen- sowie eine Endfi nanzierung auch<br />

keine Zusage seitens eines Kreditgebers. Fälligkeiten können<br />

damit nicht angegeben werden.<br />

Auch bei den Dachfonds reichen die Einzahlungen der Gesellschafter<br />

für die Realisierung der von den Dachfonds beabsichtigten<br />

Investitionen aus. Neben dem vorgesehenen Eigenkapital<br />

ist daher die Aufnahme von Fremdkapital durch die Dachfonds<br />

nicht notwendig und nicht geplant.<br />

�<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

71


72<br />

Prognoserechnung<br />

Prognoserechnung für den Zeitraum 2014 – 2033 in TEUR 1<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

A Einnahmen<br />

1. Einnahmen aus den Dachfonds 2.064 3.217 3.217 3.217 3.217 3.332 3.332 3.332<br />

2. Guthabenzinsen 2 4 3 2 1 1 2 3<br />

Summe Einnahmen 2.066 3.220 3.220 3.219 3.218 3.333 3.334 3.334<br />

B Ausgaben<br />

1. Komplementär 5 8 8 8 8 8 8 8<br />

2. Treuhandkommanditist 164 168 172 177 181 186 191 196<br />

3. Geschäftsführender Kommanditist 21 32 32 32 32 33 33 33<br />

4. Fondskosten 54 58 59 60 62 63 65 67<br />

Summe Ausgaben 244 266 272 277 283 291 297 304<br />

Einnahmenüberschuss 1.822 2.954 2.948 2.942 2.935 3.042 3.036 3.030<br />

5. Ausschüttungen (Entnahmen) 2 4.563 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001<br />

6. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

in % des Zeichnungsbetrages,<br />

insgesamt ca. 123 %<br />

6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00<br />

7. Liquiditätsreserve 218 213 160 102 36 78 114 144<br />

C Steuerliche Prognoserechnung<br />

1. Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds 1.379 1.425 1.471 1.517 1.562 1.608 1.654 1.700<br />

2. Guthabenzinsen A 2. 2 4 3 2 1 1 2 3<br />

3. Ausgaben B 1. – 4. 244 266 272 277 283 291 297 304<br />

4. Steuerliches Ergebnis 1.137 1.162 1.202 1.241 1.281 1.319 1.359 1.399<br />

in % des Zeichnungsbetrages,<br />

insgesamt ca. 44,7 %<br />

5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

2,3 2,3 2,4 2,5 2,6 2,6 2,7 2,8<br />

bei Steuersatz 30 % 3 5,3 5,3 5,2 5,2 5,2 5,2 5,1 5,1<br />

bei Steuersatz 45 % 3 4,9 4,9 4,9 4,8 4,8 4,7 4,7 4,7<br />

6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

zum 31.12. in % des Zeichnungsbetrages<br />

107,3 103,6 100,0 96,5 93,0 89,7 86,4 83,2<br />

7. Eigenkapitalrückzahlung<br />

in % des Zeichnungsbetrages<br />

0,0 3,7 3,6 3,5 3,4 3,4 3,3 3,2<br />

1 EDV-bedingt sind Auf- und Abrundungsdifferenzen möglich.<br />

2 Die Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen jeweils bezogen auf den Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate und können<br />

jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2033 per 31.12.2033). Die Ausschüttungen für 2014 enthalten die Ausschüttungen für<br />

2013 und 2014.


In der Prognoserechnung werden zukünftige Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />

Der Farbverlauf versucht die im Zeitablauf steigenden Risiken darzustellen (vgl. „Risiken“ Seite 21 ff.).<br />

2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033<br />

3.332 3.332 3.332 3.332 3.332 3.447 3.447 3.447 3.447 3.447 3.562 7.238<br />

3 3 4 4 4 5 7 8 7 5 4 1<br />

3.335 3.335 3.336 3.336 3.336 3.452 3.454 3.454 3.453 3.452 3.565 7.239<br />

8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 18<br />

201 207 213 219 225 232 239 246 254 261 269 277<br />

33 33 33 33 33 35 35 35 35 35 36 72<br />

68 70 72 73 75 78 80 82 84 86 89 100<br />

311 318 326 334 343 353 362 372 381 391 403 468<br />

3.024 3.017 3.010 3.002 2.993 3.099 3.091 3.083 3.072 3.061 3.163 6.771<br />

3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.001 3.126 3.126 3.126 3.251 3.376 3.501<br />

6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,25 6,25 6,25 6,50 6,75 7,00<br />

167 183 192 194 186 284 375 332 279 214 126 3.521<br />

1.746 1.792 1.838 1.884 1.930 1.976 2.022 2.068 2.114 2.160 2.206 -4.182<br />

3 3 4 4 4 5 7 8 7 5 4 1<br />

311 318 326 334 343 353 362 372 381 391 403 1.454 4<br />

1.438 1.477 1.517 1.554 1.592 1.628 1.667 1.704 1.739 1.774 1.807 -5.635<br />

2,9 3,0 3,0 3,1 3,2 3,3 3,3 3,4 3,5 3,5 3,6 -11,3<br />

5,1 5,1 5,1 5,1 5,0 5,0 5,3 5,2 5,2 5,4 5,7 10,4<br />

4,7 4,7 4,6 4,6 4,6 4,5 4,8 4,7 4,7 4,9 5,1 12,1<br />

80,1 77,0 74,1 71,2 68,3 65,6 62,9 60,1 57,3 54,6 51,7 28,1<br />

3,1 3,0 3,0 2,9 2,8 2,7 2,7 2,8 2,8 2,7 2,9 7,0<br />

3 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

4 Inkl. der laufenden Vergütung des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten auf den geschätzten Verkehrswert der Beteiligungen an den Dachfonds in Höhe<br />

von ca. 829 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer, mittleres Szenario, Verkaufserlös bei einer Wertsteigerung in Höhe von 1,85 % p.a. der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Dachfonds (in % der Anschaffungskosten).<br />

�<br />

Prognoserechnung<br />

73


74<br />

Erläuterungen zur<br />

Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt die voraussichtliche<br />

liquiditätsmäßige und steuerliche Entwicklung<br />

bis zum Jahr 2033 dar. Es handelt sich nicht<br />

um eine nach fi nanzmathematischen Grundsätzen<br />

durchgeführte Rentabilitätsrechnung.<br />

Kritiker von Prognoserechnungen sind der Ansicht,<br />

dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung<br />

bei geschlossenen Fonds zu unsicher<br />

sei und man daher auf Prognosen verzichten<br />

sollte.<br />

Die Prospektverantwortlichen sind jedoch der<br />

Ansicht, dass zur Beurteilung einer Kapitalanlage<br />

auch bei einem teilweisen Blindpool, der<br />

eine Beteiligung an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds erwirbt,<br />

Prognosen unverzichtbar sind. Auch in der<br />

Wirtschaft werden Investitionsentscheidungen<br />

auf Basis langfristiger Prognoserechnungen getroffen.<br />

Ein Verzicht hierauf wäre geradezu fahrlässig.<br />

In der Prognoserechnung werden zukünftige<br />

Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />

Die einzelnen Annahmen wurden sorgfältig<br />

analysiert. Da für einen Teil der Einnahmen- und<br />

Ausgabenpositionen keine festen vertraglichen<br />

Vereinbarungen getroffen wurden oder werden<br />

können bzw. vertragliche Vereinbarungen während<br />

des Prognosezeitraums auslaufen können,<br />

wird es zwangsläufi g zu Abweichungen sowohl<br />

betragsmäßig als auch in ihrer zeitlichen Realisierung<br />

kommen (vgl. „Risiken“ auf Seite 21 ff.).<br />

Im Wesentlichen liegen der Prognoserechnung<br />

folgende Annahmen zugrunde:<br />

� Das geplante Zeichnungskapital in Höhe<br />

von 50 Mio. EUR kann per 06 / 2013 vollständig<br />

platziert werden. Sämtliche in der<br />

Prognoserechnung ausgewiesenen Einnahmen-<br />

und Ausgabenpositionen verändern<br />

sich proportional zu dem tatsächlich realisierten<br />

Investitionsvolumen (Ausnahme: Teile<br />

der Treuhandvergütung und der Fondskosten<br />

wie z.B. Beirat, Steuerberatung und Jahresabschlussprüfung).<br />

� Die Dachfonds und die Fondsgesellschaft<br />

nehmen kein Fremdkapital auf.<br />

� Die Fondsgesellschaft nimmt alle angebotenen Leistungen in<br />

Anspruch.<br />

Weitere Einfl ussfaktoren sind in den nachstehenden Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung dargestellt. Es bleibt der persönlichen Einschätzung<br />

eines jeden Anlegers überlassen, andere Annahmen zu<br />

treffen. Alternative Berechnungen sind auf Seite 86 ff. dargestellt.<br />

Ernsthafte Interessenten können weitere alternative Berechnungen<br />

bei den Prospektverantwortlichen anfordern.<br />

A Einnahmen<br />

1. Einnahmen aus den Dachfonds<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich mit ihrem geplanten Fondsvermögen<br />

in Höhe von bis zu ca. 45,955 Mio. EUR an dem Kommanditkapital<br />

der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG (<strong>asuco</strong> 1,<br />

Dachfonds) sowie an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds beteiligen. Diese von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds werden überwiegend in<br />

eine Vielzahl von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren, die<br />

zum Datum der Prospektaufstellung teilweise noch nicht bekannt<br />

sind. Darüber hinaus können die Dachfonds für jeweils maximal<br />

15 % ihres Gesellschaftskapitals Zielfonds von jeweils bis zu 7 %<br />

des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />

erwerben. Das macht eine verlässliche Prognose<br />

über die zu erwartenden Einnahmen der Fondsgesellschaft aus den<br />

Beteiligungen an den Dachfonds grundsätzlich sehr schwierig (vgl.<br />

„Risiken“ auf Seite 28).<br />

Die vom <strong>asuco</strong> 1 bis zum 29.02.2012 erworbenen Beteiligungen<br />

an 179 Zielfonds mit einem Gesamtbetrag von ca. 43,2 Mio. EUR<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />

Ausschüttungsrendite für 2011 bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) von aktuell ca. 6,45 % p.a.<br />

aus. Die Ausschüttungsrendite für 2011 wurde von einer starken<br />

Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro bei einigen<br />

der vom <strong>asuco</strong> 1 erworbenen Beteiligungen an Zielfonds negativ<br />

beeinfl usst. Durch die aktuelle „quasi“-Bindung des Schweizer<br />

Frankens an den Euro durch die Schweizer Nationalbank ist zu<br />

erwarten, dass dies ein einmaliger Effekt ist. Für 2012 bzw. 2013 ist<br />

daher wieder mit einer höheren Ausschüttungsrendite zu rechnen.<br />

In der Prognoserechnung wurden folgende Annahmen getroffen:<br />

Verlauf der Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

in Beteiligungen an Dachfonds (Prognose)<br />

Investitionszeitpunkt<br />

12 / 2012 9.189 TEUR<br />

06 / 2013 41.351 TEUR<br />

12 / 2013 45.955 TEUR<br />


� Die Fondsgesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen wie auf<br />

Seite 74 dargestellt investieren.<br />

� Die Fondsgesellschaft erzielt aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds eine Ausschüttungsrendite vor Steuern,<br />

die sich wie folgt entwickelt:<br />

Prognostizierte Ausschüttungsrendite 1 vor Steuern<br />

(Prognose)<br />

2012 – 2018 7,00 %<br />

2019 – 2026 7,25 %<br />

2027 – 2031 7,50 %<br />

2032 – 2033 7,75 %<br />

12 / 2033 8,00 %<br />

1 Prognostizierte Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />

bezogen auf die Höhe der Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds.<br />

�<br />

� Der Fondsgesellschaft stehen die Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an den Dachfonds jeweils am 30.06. des<br />

Folgejahres zur Verfügung (Ausnahme: Ausschüttungen im Jahr<br />

2033, deren Eingang per 31.12.2033 kalkuliert wird).<br />

� Die Zielfonds, an denen die Dachfonds Beteiligungen erworben<br />

haben, werden während des Prognosezeitraums nicht aufgelöst<br />

oder veräußert. Im Falle einer unerwarteten und in der<br />

Prognoserechnung nicht berücksichtigten Liquidation dieser<br />

Zielfonds z.B. durch Verkauf der Immobilien vor dem Jahr 2033<br />

würde den jeweiligen Dachfonds das Auseinandersetzungsguthaben<br />

früher als geplant zufl ießen. Diese vorzeitigen Kapitalrückfl<br />

üsse können grundsätzlich entweder in neue Beteiligungen<br />

an Zielfonds investiert oder als Sonderausschüttungen (Entnahmen)<br />

an die Fondsgesellschaft verteilt werden.<br />

Die Prospektverantwortlichen gehen davon aus, dass die prognostizierten<br />

Einnahmen der Dachfonds aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds (vgl. Darstellung der Annahmen auf Seite 82)<br />

eine realistische Abbildung der zu erwartenden Einnahmen darstellen,<br />

da fundierte Erfahrungswerte zugrunde liegen. Außerdem<br />

wird durch die Vielzahl der zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds<br />

eine breite Risikostreuung erreicht. Auch überdurchschnittliche<br />

Abweichungen bei nur einem oder bei wenigen der jeweiligen<br />

Zielfonds haben daher nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen<br />

des Gesamtportfolios.<br />

Berechnungen mit alternativen Prognoseannahmen sind auf den<br />

Seiten 14 und 86 ff. dargestellt.<br />

2. Guthabenzinsen<br />

Der Fondsgesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />

Bodensatzliquidität zur Anlage zur Verfügung.<br />

Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde<br />

ein Zinssatz von 1,5 % p.a. für die Jahre 2014<br />

bis 2018, 1,75 % p.a. für die Jahre 2019 bis<br />

2023 und 2,0 % p.a. ab 2024 unterstellt.<br />

Von den Guthabenzinsen wird bei inländischen<br />

Kreditinstituten seit dem 01.01.2009 eine<br />

25%ige Abgeltungssteuer, erhöht um den<br />

5,5%igen Solidaritätszuschlag, einbehalten und<br />

an das Finanzamt unmittelbar abgeführt. Die<br />

Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag<br />

reduzieren daher die von der Fondsgesellschaft<br />

erzielten Guthabenzinsen.<br />

In der Prognoserechnung wird aus Vereinfachungsgründen<br />

von einem gesonderten Ausweis<br />

der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags<br />

abgesehen.<br />

B Ausgaben<br />

1. Komplementär<br />

Die Komplementärvergütung ist in § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Der laufende Vorabgewinn<br />

des Komplementärs beträgt jährlich<br />

0,25 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft zuzüglich<br />

Umsatzsteuer. Unter Einnahmen der Fondsgesellschaft<br />

fallen laufende Ausschüttungen aus<br />

Beteiligungen sowie sämtliche Erlöse aus der Liquidation,<br />

Veräußerung oder Kündigung von<br />

Beteiligungen und Guthabenzinsen der Fondsgesellschaft.<br />

Es wurde unterstellt, dass der Komplementär<br />

quartalsweise Abschlagszahlungen<br />

erhält. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als<br />

Ausgabe in der Position „Fondskosten” enthalten.<br />

2. Treuhandkommanditist<br />

Die Vergütung für den Treuhandkommanditisten<br />

ist in § 23 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Sie setzt sich aus einer pauschalen Vergütung in<br />

Höhe von 10.000 EUR p.a. sowie jährlich 0,3 %<br />

des Gesellschaftskapitals, jeweils zuzüglich<br />

Umsatzsteuer zusammen. Es wurde unterstellt,<br />

dass der Treuhandkommanditist quartalsweise<br />

Abschlagszahlungen erhält. Die Vergütung verändert<br />

sich erstmalig im Jahr 2014 entsprechend<br />

der unterstellten Infl ationsrate von 2,5 % p.a. für<br />

die Jahre 2014 – 2018, 2,75 % p.a. für die Jahre<br />

2019 – 2023 und 3,0 % p.a. ab 2024. Die nicht<br />

abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in der<br />

Position „Fondskosten“ enthalten.<br />

Prognoserechnung<br />

75


76<br />

3. Geschäftsführender Kommanditist<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält gemäß<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung<br />

in Höhe von jährlich 1 % der im jeweiligen<br />

Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der<br />

Fondsgesellschaft zuzüglich Umsatzsteuer. Unter<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft fallen laufende<br />

Ausschüttungen aus Beteiligungen sowie<br />

sämtliche Erlöse aus der Liquidation, Veräußerung<br />

oder Kündigung von Beteiligungen und<br />

Guthabenzinsen der Fondsgesellschaft. Es wurde<br />

unterstellt, dass der geschäftsführende Kommanditist<br />

quartalsweise Abschlagszahlungen<br />

erhält. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als<br />

Ausgabe in der Position „Fondskosten“ enthalten.<br />

4. Fondskosten<br />

In dieser Position sind u.a. die Aufwendungen<br />

für den Wirtschaftsprüfer (5.000 EUR), sonstige<br />

Fondskosten wie z.B. Steuerberatung, Beirat,<br />

Kontoführungsgebühren etc. (10.000 EUR) und<br />

die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Fondskosten basieren nicht auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, sondern sind geschätzt und<br />

entsprechend der unterstellten Infl ationsrate<br />

(siehe unter B 2.) dynamisiert.<br />

5. + 6. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Prognoserechnung erlaubt Ausschüttungen<br />

(jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag), da<br />

die Einnahmen die laufenden Ausgaben regelmäßig<br />

übersteigen. Die prognostizierten Ausschüttungen<br />

entwickeln sich bezogen auf den<br />

Zeichnungsbetrag von ca. 6 % für das Jahr 2014<br />

auf bis zu ca. 7 % für das Jahr 2033. Insgesamt<br />

sind Ausschüttungen in Höhe von bis zu ca.<br />

123 % bezogen auf den Zeichnungsbetrag prognostiziert.<br />

Die Ausschüttungen, deren Höhe<br />

vom Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag<br />

abhängig sind, erfolgen jeweils zum 30.06.<br />

des Folgejahres – d.h. erstmals zum 30.06.2015<br />

– und damit abweichend von der Darstellung in<br />

der Prognoserechnung.<br />

Wie unter Position A 2. bereits erläutert, wird<br />

von einem gesonderten Ausweis der Abgeltungssteuer<br />

und des Solidaritätszuschlages aus<br />

Vereinfachungsgründen abgesehen.<br />

Ausschüttungen sind steuerlich als Entnahmen<br />

zu behandeln und nicht zu versteuern. Sie sind<br />

daher auch nicht in die Einkommensteuererklärung<br />

eines Anlegers aufzunehmen. Einkommen-<br />

steuerpfl ichtig sind ausschließlich die zu versteuernden Ergebnisse<br />

(Position C 4.).<br />

Unter Haftungsgesichtspunkten setzen sich die Ausschüttungen<br />

aus einer Gewinnausschüttung und aus einer Eigenkapitalrückzahlung<br />

zusammen (Position C 7., siehe Ausführungen unter „Handelsrechtliches<br />

Kapitalkonto“ auf Seite 77).<br />

7. Liquiditätsreserve<br />

In der Liquiditätsreserve werden die nicht entnommenen Einnahmenüberschüsse<br />

angesammelt. Sie dient im Wesentlichen zur Ausschüttungsglättung<br />

und als Rücklage für nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />

Die dargestellte Liquidität zum 31.12. berücksichtigt, dass die Ausschüttungen<br />

für das jeweilige Geschäftsjahr erst im jeweiligen Folgejahr<br />

zum 30.06. entnommen werden können.<br />

C Steuerliche Prognoserechnung<br />

1. Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

den Dachfonds werden im Rahmen des einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellungsverfahrens von den Betriebsfi nanzämtern der<br />

vom jeweiligen Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

festgestellt, anschließend den Betriebsfi nanzämtern der<br />

Dachfonds und schließlich dem Betriebsfi nanzamt der Fondsgesellschaft<br />

amtsintern mit verbindlicher Wirkung mitgeteilt. In diese<br />

steuerlichen Ergebnisse sind neben dem Überschuss der Einnahmen<br />

(Miete, Zinserträge) über die Werbungskosten (z.B. Abschreibungen,<br />

Fremdkapitalzinsen) die Abschreibungen aus der „Ergänzungsrechnung“<br />

sowohl der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds als auch der Dachfonds (vgl. Ausführungen<br />

auf Seite 92) einzubeziehen.<br />

Bei der Prognose der steuerlichen Ergebnisse aus den Dachfonds<br />

werden, wie unter A 1. „Einnahmen aus den Dachfonds“ beschrieben,<br />

Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Im Einzelnen wurden die<br />

nachstehend aufgeführten Annahmen unterstellt.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds (Prognose) 1<br />

2014 3,0 %<br />

2015 3,1 %<br />

2016 3,2 %<br />

2017 3,3 %<br />

2018 3,4 %<br />

2019 3,5 %<br />

2020 3,6 %<br />

2021 3,7 %<br />

2022 3,8 %<br />

2023 3,9 %<br />

2024 4,0 %<br />

2025 4,1 %<br />

2026 4,2 %<br />

2027 4,3 %<br />

2028 4,4 %<br />

2029 4,5 %<br />

2030 4,6 %<br />

2031 4,7 %<br />

2032 4,8 %<br />

2033 -9,1 %<br />

1 Jeweils bezogen auf die Höhe der Beteiligungen der Fondsgesellschaft an den Dachfonds.<br />


4. Steuerliches Ergebnis<br />

Die steuerliche Rechnung zeigt die angenommenen steuerlichen<br />

Ergebnisse der Fondsgesellschaft während des Prognosezeitraumes,<br />

in der ersten Zeile in absoluten Beträgen und<br />

in der zweiten Zeile als Prozentsatz bezogen auf<br />

den Zeichnungsbetrag. Positive steuerliche Ergebnisse,<br />

die prognosegemäß ab 2014 anfallen werden,<br />

erhöhen das zu versteuernde Einkommen des<br />

Anlegers und sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden<br />

persönlichen Steuersatz zu versteuern.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu<br />

periodischen Verschiebungen der steuerpfl ichtigen<br />

Ergebnisse z.B. wegen unterschiedlicher Zu- und<br />

Abfl üsse der Umsatzsteuer kommt. Änderungen<br />

können sich auch ergeben, wenn die von den<br />

Dachfonds zugewiesenen steuerlichen Ergebnisse<br />

von den prognostizierten Werten abweichen oder<br />

kalkulierte Ausgaben wie z.B. Fondskosten nicht<br />

anfallen und diese Beträge der Fondsgesellschaft zusätzlich zur<br />

Verfügung stehen.<br />

5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

Der Liquiditätsrückfl uss nach Steuern ist der Betrag, den der Anleger<br />

unter Berücksichtigung seiner individuellen Steuerbelastung<br />

auf die zu versteuernden Ergebnisse und die prognostizierten Ausschüttungen<br />

in dem jeweiligen Jahr zur Verfügung hat. Er errechnet<br />

sich wie nachfolgend dargestellt.<br />

Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

bei 30 % 1 Steuersatz (Prognose)<br />

in % des Zeichnungsbetrages<br />

Ausschüttung für das Jahr 2015 6,00 %<br />

Steuerzahlung auf positives steuerliches Ergebnis<br />

für das Jahr 2015 (2,3232 % x 30 % x 1,055) 0,74 %<br />

Liquiditätsrückfl uss nach Steuern 5,26 %<br />

1 Zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 %<br />

�<br />

6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

Auf dem handelsrechtlichen Kapitalkonto werden die Einzahlungen,<br />

die handelsrechtlichen Ergebnisse (Annahme: handelsrechtliche<br />

Ergebnisse entsprechen aus Vereinfachungsgründen den<br />

steuerlichen Ergebnissen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

den Dachfonds, Position C 1.) und die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

verrechnet. Da die Ausschüttungen (Entnahmen) regelmäßig<br />

höher sind als die handelsrechtlichen Ergebnisse, kommt es<br />

in Höhe der Differenz zu einer Rückzahlung des Eigenkapitals<br />

/ des Zeichnungsbetrages (vgl. Ausführungen zum Wiederaufleben<br />

der Haftung auf Seite 26 sowie auf Seite 105). Es ist jeweils<br />

die Ausschüttung des Vorjahres zu berücksichtigen, da diese erst<br />

im Folgejahr tatsächlich ausgezahlt wird.<br />

Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

Entwicklung bis 2015 (Prognose)<br />

Die Entwicklung des handelsrechtlichen Kapitalkontos<br />

entnehmen Sie bitte der nachfolgenden<br />

Darstellung.<br />

Einzahlung inkl. 5 % Agio<br />

in % des Zeichnungsbetrages<br />

105,00 %<br />

+ Handelsrechtliches Ergebnis 20141 2,29 %<br />

Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2014 107,29 %<br />

+ Handelsrechtliches Ergebnis 2015 2,32 %<br />

� Ausschüttungen (Entnahmen) für 2014 6,00 %<br />

Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2015 103,61 %<br />

1 Es wird unterstellt, dass bis 2013 kumuliert kein steuerpfl ichtiges Ergebnis anfällt.<br />

�<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />

der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />

das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />

von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

führen danach nicht zu einem Aufl eben<br />

der Haftung.<br />

7. Eigenkapitalrückzahlung<br />

Die Eigenkapitalrückzahlung ist der Anteil der<br />

Ausschüttungen, um den diese die handelsrechtlichen<br />

Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

übersteigen (vgl. Ausführungen zum Wiederaufleben<br />

der Haftung auf Seite 26 sowie auf Seite<br />

105).<br />

Prognoserechnung<br />

77


78<br />

Anlageerfolg<br />

Erläuterungen zum Anlageerfolg einer<br />

Beteiligung<br />

Grundsätzlich gilt, dass kurzfristig ausgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

dem langfristig ausgelegten Wirtschaftsgut „Immobilie“<br />

nicht gerecht werden können. Die Beispielrechnungen auf<br />

Seite 79 basieren daher auf der langfristigen Prognoserechnung.<br />

Der angenommene Prognosezeitraum bis zum Jahr 2033 legt<br />

selbstverständlich die tatsächliche Haltedauer der Beteiligung<br />

durch einen Anleger nicht fest.<br />

Der Anlageerfolg der Fondsgesellschaft, die plant, sich über den<br />

Erwerb von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds mittelbar an mehr als 350 Immobilien zu<br />

beteiligen, kann sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen<br />

zusammensetzen:<br />

� laufende Ausschüttungen (Entnahmen),<br />

� bei langfristiger Betrachtung teilweise Infl ationsschutz durch<br />

Wertsteigerungen der von den Zielfonds erworbenen Immobilien,<br />

die in der Regel bei Verkauf oder Liquidation der von den<br />

Dachfonds erworbenen Beteiligungen an Zielfonds realisiert<br />

werden können und<br />

� Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge.<br />

Diese Vorteile sind der wesentliche Unterschied zu den meisten<br />

Geldanlagen, wie beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, deren<br />

Ertrag im Allgemeinen allein aus einer steuerpfl ichtigen Verzinsung<br />

besteht.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Höhe der Ausschüttungen der einzelnen Jahre sind von der<br />

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben abhängig. Entscheidend<br />

für den Anleger ist aber nicht die nominelle Höhe der Ausschüttungen,<br />

sondern die Erhaltung der Kaufkraft. Dies ist bei gewerblichen<br />

Mietverträgen durch Staffelmietverträge bzw. durch die<br />

Kopplung der Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />

im Gegensatz zu anderen Anlage- und Sparformen in gewissem<br />

Umfang möglich.<br />

Zu versteuern sind nicht die jährlich entnommenen Ausschüttungen<br />

(liquides Ergebnis, Ziffer 4), sondern das auf jeden Anleger<br />

entfallende, anteilige steuerliche Ergebnis (Ziffer 5). Dieses ist gemäß<br />

der Prognoserechnung – allerdings mit steigender Tendenz –<br />

regelmäßig niedriger als die prognostizierten Ausschüttungen.


Anlageerfolg einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von 100.000 EUR<br />

bis zum Jahr 2033 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />

Steuersatz 1 (bezogen auf steuerliches Ergebnis)<br />

30 % 45 %<br />

1. Zeichnungsbetrag 100.000 100.000<br />

2. Agio (5 %) 5.000 5.000<br />

3. Einzahlung insgesamt 105.000 105.000<br />

4. Summe prognostizierte Ausschüttungen 2014–2033 123.000 123.000<br />

5. Steuerzahlungen auf Summe der<br />

steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2014–2033<br />

(C 4. der Prognoserechnung)<br />

in Höhe von ca. 44.715 EUR<br />

-13.748 -20.622<br />

6. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

im Jahr 2033 (Ziffer 11, 1,85 % Wertsteigerung p.a.)<br />

130.655 130.655<br />

7. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern bis 2033 239.907 233.033<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß<br />

5,6 % 5,3 %<br />

2 )<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 116.621 117.142<br />

Geschätzter Verkehrswert einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe von 100.000 EUR<br />

im Jahr 2033 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />

Prognostizierte jährliche Wertsteigerung Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />

der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds 3 (in % der Anschaffungskosten)<br />

1,6 % 1,85 % 2,1 %<br />

8. Möglicher Wert der erworbenen Beteiligung<br />

an den Dachfonds<br />

126.226 132.586 139.249<br />

9. Vergütung des Komplementärs und des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten (inkl. Umsatzsteuer)<br />

-1.878 -1.972 -2.071<br />

10. Liquiditätsreserve 41 41 41<br />

11. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Jahr 2033<br />

(Liquidationsnettoerlös)<br />

124.390 130.655 137.218<br />

12. Wertsteigerungsgewinne in % auf Einzahlung<br />

insgesamt gemäß Ziffer 3<br />

18,5 % 24,4 % 30,7 %<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die jeweiligen Steuersätze in voller Höhe<br />

auf die steuerlichen Ergebnisse anzuwenden sind. § 15 b EStG fi ndet keine Anwendung. Es wird unterstellt, dass die Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (vgl. Ausführungen im<br />

Steuerlichen Konzept auf Seite 93 f.).<br />

2 Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio per 31.12.2013. Bezogen auf jeweils kalkulatorisch gebundenes Kapital.<br />

3 Die prognostizierte jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds z.B. in Höhe von ca. 1,85 % setzt aufgrund der nicht substanzbildenden<br />

Aufwendungen auf Ebene der Dachfonds eine jährliche Wertsteigerung der Zielfonds in Höhe von ca. 2,02 % voraus und berücksichtigt die auf Seite 100 dargestellten<br />

erfolgsabhängigen Vergütungen der geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

�<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

79


80<br />

Infl ationsschutz durch Wertsteigerungen<br />

Gewerblich genutzte Immobilien an sorgfältig<br />

ausgewählten Standorten können langfristig betrachtet<br />

Wertsteigerungen verzeichnen. Da sich<br />

der Verkehrswert regelmäßig aus dem nachhaltig<br />

erzielbaren Ertrag ergibt, erhöht sich der<br />

Wert der Immobilien mit steigenden Mieten und<br />

damit auch der Wert der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds.<br />

Da eine genaue Vorhersage der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

und damit mittelbar auch der Dachfonds über<br />

einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren nur<br />

schwer möglich ist, wurde die Wertentwicklung<br />

der Dachfonds bei verschiedenen jährlichen<br />

Wertsteigerungen dargestellt, ohne dass dies<br />

eine best-case- oder worst-case-Darstellung<br />

sein kann.<br />

Unterschiedliche Auswirkungen sind nachfolgend<br />

beispielhaft dargestellt:<br />

Liquides versus steuerliches Ergebnis<br />

Liquides Ergebnis<br />

Einnahmen Einnahmen aus den<br />

Dachfonds<br />

Guthabenzinsen<br />

� Ausgaben Komplementär<br />

Treuhandkommanditist<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

Fondskosten<br />

= Einnahmenüberschuss (Ausschüttungen bzw.<br />

Zuführung Liquiditätsreserve)<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

+ Steuerliche Ergebnisse aus den Dachfonds 1<br />

+ Guthabenzinsen<br />

� Ausgaben (s.o.)<br />

� Sonderwerbungskosten<br />

= Zu versteuerndes Ergebnis<br />

1 Enthält Abschreibungen aus „Ergänzungsrechnungen“ der<br />

Dachfonds und der Zielfonds.<br />

�<br />

� Bei Liquidation der Fondsgesellschaft durch Verkauf der erworbenen<br />

Beteiligung an den Dachfonds bei einer unterstellten<br />

jährlichen Wertsteigerung der Dachfonds in Höhe von 1,85 %<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten sind daher Wertsteigerungsgewinne<br />

in Höhe von insgesamt ca. 24,4 % bezogen auf<br />

die Einzahlung zu erwarten (Ziffer 3, 8 – 12).<br />

� Bei einer jährlichen Wertsteigerung in Höhe von 0,74 % erhält<br />

ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio zurück.<br />

Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge<br />

Positive steuerliche Ergebnisse, die prognosegemäß ab 2014 anfallen<br />

werden, erhöhen das zu versteuernde Einkommen des Anlegers<br />

und sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden persönlichen<br />

Steuersatz zu versteuern. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse<br />

sind prognosegemäß regelmäßig geringer als die Ausschüttungen,<br />

so dass diese im Ergebnis teilweise „steuerfrei“ vereinnahmt werden<br />

können.<br />

Der unten stehenden Übersicht können die derzeitig gültigen Steuersätze<br />

in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen entnommen<br />

werden.<br />

Einkommensteuertarif 2012<br />

Grundtarif 2012:<br />

Eingangsstufe bei 8.005 EUR mit Grenzsteuersatz 14 %<br />

Endstufe bei 52.881 EUR mit Grenzsteuersatz 42 %<br />

— Grenzsteuersatz 1<br />

— Durchschnittssteuersatz<br />

14 %<br />

0 %<br />

18,6 %<br />

3,2 %<br />

8.004 10.000<br />

27,1 %<br />

13,5 %<br />

20.000<br />

31,8 %<br />

18,8 %<br />

30.000<br />

36,3 %<br />

22,5 %<br />

40.000<br />

40,9 %<br />

25,7 %<br />

50.000<br />

d k<br />

1 Der Grenzsteuersatz erhöht sich auf 45 % für das Einkommen, das 250.730 EUR<br />

(Ledige) bzw. 501.460 EUR (Verheiratete) übersteigt.<br />

42,0 %<br />

28,4 %<br />

60.000<br />


Berechnung der prognostizierten Rendite nach<br />

der Methode des internen Zinsfußes<br />

Kapitaleinzahlung, Ausschüttungen, Steuerzahlungen / -erstattungen<br />

und der Liquidationsnettoerlös (Ziffer 11) fallen zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten an. Aus Sicht des Anlegers haben Einnahmen<br />

und Ausgaben, die früher erzielt werden, ein höheres<br />

ökonomisches Gewicht als später anfallende Zahlungen. Demzufolge<br />

wird ein renditeorientierter Anleger bestrebt sein, Einnahmen<br />

zeitlich vorzuziehen und Ausgaben in die Zukunft zu verschieben.<br />

Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

berücksichtigt diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen<br />

Zahlungsströme zu den jeweils angenommenen Fälligkeitsterminen.<br />

Es wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der<br />

Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind und damit zu<br />

einem Kapitalwert von Null führen.<br />

Die interne Zinsfußmethode ist eine der zahlreichen bekannten<br />

mehrperiodischen fi nanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung.<br />

Obwohl die Prämissen und die Anwendbarkeit<br />

dieser Methode in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers<br />

diskutiert werden, hat sie sich bei Industrieunternehmen und<br />

Banken als das am häufi gsten verwendete Verfahren zur Beurteilung<br />

der Vorteilhaftigkeit verschiedener Investitionen durchgesetzt.<br />

In der Preisangabenverordnung ist die interne Zinsfußmethode<br />

beim Ausweis des Effektivzinses bei Krediten und festverzinslichen<br />

Wertpapieren gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat sich daher auch<br />

bei der Renditeberechnung im Bereich renditeorientierter Kapitalanlagen<br />

eta bliert und ist nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

geeignet, alternative Investitionen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit<br />

beurteilen zu können.<br />

Die so ermittelte Rendite ist fi nanzmathematisch betrachtet unmittelbar<br />

vergleichbar mit der ausgewiesenen Rendite nach der Preisangabenverordnung<br />

z.B. bei Krediten oder bei festverzinslichen<br />

Wertpapieren und gibt die Verzinsung des während der Beteiligungsdauer<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Sie ist<br />

hinsichtlich der Prognostizierbarkeit jedoch nicht vergleichbar mit<br />

der Rendite von festverzinslichen Wertpapieren mit ihren weitgehend<br />

garantierten Zinsen und der Sicherheit des dort angelegten<br />

Kapitals (weitgehende Garantie zur Rückzahlung zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt). Die prognostizierte Rendite ist vielmehr die<br />

Rendite des Anlegers und einer Investition, wenn diese genau den<br />

der Berechnung zugrundegelegten Verlauf nimmt, was dem Charakter<br />

von Beteiligungen an geschlossenen Fonds in keiner Weise<br />

entspricht.<br />

Zum Vergleich unterschiedlicher Kapitalanlagen muss daher neben<br />

den Risiken, die Plausibilität der Prognoseannahmen sowie<br />

der Kapitalbindungsverlauf untersucht werden.<br />

Den in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />

Renditeprognosen nach Steuern liegen die auf<br />

Seite 74 ff. beschriebenen Annahmen sowie die<br />

folgenden Zahlungszeitpunkte zugrunde:<br />

� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />

zuzüglich 5 % Agio per 31.12.2013 ein.<br />

� Entnahme der Ausschüttungen und Steuerzahlungen<br />

/ -erstattungen per 30.06. des jeweiligen<br />

Folgejahres.<br />

� Zufl uss des Liquidationsnettoerlöses der<br />

Fondsgesellschaft (Ziffer 11) sowie der Ausschüttungen<br />

für das Jahr 2033 per 31.12.2033.<br />

Für den Veräußerungserlös der Dachfonds wurde<br />

eine jährliche Wertsteigerung der von der<br />

Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in<br />

Höhe von 1,85 % bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

(Ziffer 8) abzüglich der Vergütung<br />

des Komplementärs und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (Ziffer 9) angenommen.<br />

Die Wertsteigerung der Dachfonds mit einem<br />

linearen jährlichen Betrag wurde aus Vereinfachungsgründen<br />

vorgenommen. Dies entspricht<br />

voraussichtlich nicht den tatsächlich zu erzielenden<br />

Wertsteigerungen.<br />

Wichtige Einfl ussfaktoren auf die Rendite sind<br />

die Einnahmen (Ausschüttungen der Dachfonds,<br />

Zinseinnahmen) und die Ausgaben der Fondsgesellschaft<br />

(Vergütung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter und des Treuhandkommanditisten,<br />

Fondskosten), die Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse der Dachfonds, die jährliche Wertsteigerung<br />

der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Dachfonds, die im Wesentlichen von der<br />

Wertentwicklung der von den einzelnen Zielfonds<br />

gehaltenen Immobilien sowie der Entschuldung<br />

der Zielfonds beeinfl usst wird, der<br />

individuelle Steuersatz während der Beteiligungsdauer,<br />

die Dauer der Erhebung und die<br />

Höhe des Solidaritätszuschlags sowie die Infl ationsrate.<br />

Die Prospektverantwortlichen haben aus diesen<br />

Gründen drei Prognoseszenarien (pessimistisch,<br />

mittel bzw. optimistisch) erstellt. Diesen Prognosen<br />

liegen die auf Seite 82 beschriebenen Annahmen<br />

zugrunde.<br />

Anlageerfolg<br />

81


82<br />

Annahmen für die Prognoseszenarien (Abweichungen von der Prognose)<br />

Szenario<br />

Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

pessimistisch mittel optimistisch<br />

2012 – 2013 7,00 % 7,00 % 7,00 %<br />

2014 – 2017 6,75 % 7,00 % 7,30 %<br />

2018 – 2025 6,95 % 7,25 % 7,60 %<br />

2026 – 2030 7,15 % 7,50 % 7,90 %<br />

2031 – 2032 7,30 % 7,75 % 8,20 %<br />

2033 7,45 % 8,00 % 8,50 %<br />

Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

bis 2014 3,25 % 3,00 % 2,75 %<br />

Steigerung um jährlich ca. 0,15 % 0,10 % 0,05 %<br />

2033 6,10 % 4,90 % 3,70 %<br />

Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in %<br />

2014 – 2018 3,00 % 2,50 % 2,00 %<br />

2019 – 2023 3,25 % 2,75 % 2,25 %<br />

2024 – 2033 3,50 % 3,00 % 2,50 %<br />

Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

Alternative 1 0,70 % 1,60 % 2,90 %<br />

Alternative 2 1,00 % 1,85 % 3,10 %<br />

Alternative 3 1,30 % 2,10 % 3,30 %<br />

Alternative Renditen sind in den Übersichten<br />

auf Seite 14 dargestellt. Weitere Einfl ussfaktoren<br />

sind auf den Seiten 21 ff., 34 ff. und 74 ff. beschrieben.<br />

Die Auswirkungen möglicher Veränderungen<br />

der Einfl ussfaktoren können sich sowohl addieren<br />

als auch gegenseitig kompensieren. Der tatsächliche<br />

Verlauf und die Rendite einer Beteiligung<br />

können sich daher erfahrungsgemäß auch<br />

außerhalb der aufgezeigten Bandbreiten entwickeln.<br />


Die Kapitalbindung<br />

Die Liquiditätszu- und -abfl üsse, die auch Grundlage für die Renditeberechnung<br />

sind, ergeben sich aus dem Zeichnungsbetrag,<br />

zuzüglich 5 % Agio, den Steuerzahlungen / -erstattungen, der<br />

Höhe der Ausschüttungen und dem geschätzten Verkehrswert der<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Jahr 2033.<br />

Die unten stehende Grafi k stellt den Kapitalbindungsverlauf bei<br />

einer Beteiligung von 100.000 EUR, im mittleren Szenario, bei<br />

30 % Steuersatz und bei einer jährlichen Wertsteigerung der von<br />

der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 %<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten dar.<br />

Danach fl ießen bis zum Jahr 2023 bereits bis zu ca. 44,5 % des<br />

Zeichnungsbetrages inkl. 5 % Agio an den Anleger zurück.<br />

Nach Rückführung des Kapitals erzielt der Anleger bis Mitte 2034<br />

einen Überschuss von insgesamt bis zu ca. 134.907 EUR.<br />

Kapitalbindungsverlauf (Prognose)<br />

Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zuzüglich 5 % Agio<br />

– Mittleres Szenario<br />

– Steuersatz 30 % 1<br />

– Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % p.a.<br />

(in % der Anschaffungskosten)<br />

in TEUR<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

50<br />

100<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

2024<br />

2025<br />

2026<br />

2027<br />

2028<br />

2029<br />

2030<br />

2031<br />

2032<br />

2033<br />

2034<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

83


84<br />

Die Methode des internen<br />

Zinsfußes leicht gemacht –<br />

für Anleger ohne<br />

fi nanzmathematische Kenntnisse<br />

Anleger, die beabsichtigen, sich an einem geschlossenen<br />

Fonds zu beteiligen, sollten wissen,<br />

welche Rendite sie aus dieser Beteiligung erwarten<br />

können. Schließlich wollen sie die zur Verfügung<br />

stehenden Anlageformen unter Berücksichtigung<br />

der Risiken miteinander vergleichen<br />

und erst dann die Anlageentscheidung treffen.<br />

Die alleinige Betrachtung z.B. der jährlichen<br />

Ausschüttungen und /oder des Wertes der Beteiligung<br />

bei Fondsaufl ösung müssen aber zwangsläufi<br />

g zu falschen Anlageentscheidungen führen,<br />

da die steuerlichen Auswirkungen und der<br />

Zeitpunkt der Zahlungen einen hohen Einfl uss<br />

auf die Attraktivität einer Beteiligung haben.<br />

Eine der wichtigsten Informationen für die Anleger<br />

stellt nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

bei Berücksichtigung der Risiken, der<br />

Plausibilität der Prognoseannahmen und des<br />

Kapitalbindungsverlaufs einer Kapitalanlage die<br />

Rendite nach Steuern nach der Methode des internen<br />

Zinsfußes dar. Im Nachfolgenden soll daher<br />

die Methode des internen Zinsfußes möglichst<br />

anschaulich erklärt und damit auch für<br />

den Anleger ohne fi nanzmathematische Kenntnisse<br />

verständlich gemacht werden.<br />

Beispiel<br />

Kapitalanlage mit 7 % Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

Jede Beteiligung an einem geschlossenen Fonds kann man sich als<br />

ein virtuelles (Spar-)Konto vorstellen. Vor Beginn und nach Beendigung<br />

der Beteiligung ist der Kontostand Null. Alle Zahlungen, die<br />

der Anleger im Zusammenhang mit der Beteiligung leistet (Einzahlungen<br />

des Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio, Steuerzahlungen),<br />

sind Einzahlungen auf dieses (Spar-)Konto und erhöhen damit<br />

den Kontostand. Alle Zahlungen, die der Anleger aus der Beteiligung<br />

erhält (Ausschüttungen, Liquidationsnettoerlös, Steuererstattungen)<br />

sind Auszahlungen von diesem (Spar-)Konto und reduzieren<br />

damit den Kontostand. Der jeweilige Stand auf dem (Spar-)<br />

Konto entspricht dem kalkulatorisch gebundenen Kapital zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt während der Beteiligungsdauer und wird mit<br />

dem internen Zinsfuß nach Steuern verzinst. Die Gutschrift der<br />

Zinsen erfolgt täglich.<br />

Fazit<br />

� Der interne Zinsfuß gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />

sondern die Verzinsung des jeweiligen Standes des<br />

(Spar-)Kontos (kalkulatorisch gebundenes Kapital) an.<br />

� Ein Vergleich mehrerer Kapitalanlagen nach der Methode des<br />

internen Zinsfußes sollte auch die unterschiedlichen Risiken<br />

der jeweiligen Kapitalanlage, die Plausibilität der Prognoseannahmen<br />

sowie den Kapitalbindungsverlauf berücksichtigen.<br />

Sachverhalt Datum Einzahlung (+) Verzinsung Kontostand<br />

Auszahlung (-) 7 % (kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital)<br />

in EUR in EUR in EUR<br />

1 2 3 = 1 + 2<br />

Einzahlung des Zeichnungsbetrags<br />

zuzüglich 5 % Agio<br />

31.12.2013 105.000 – 105.000<br />

Ausschüttung 30.06.2015 -6.000 11.025 110.025<br />

7 % v. 105.000 EUR für 18 Monate<br />

Steuerzahlung aus positivem 30.07.2015 +1.000 642 111.667<br />

steuerlichen Ergebnis 7 % v. 110.025 EUR für 1 Monat<br />

Beendigung der Kapitalanlage 31.12.2015 -114.924 3.257 0<br />

(Liquidationsnettoerlös) 7 % v. 111.667 EUR für 5 Monate<br />

Gesamtüberschuss 14.924<br />


Kalkulatorisch gebundenes Kapital (Prognose)<br />

bei einer Beteiligung in Höhe von 100.000 EUR<br />

Annahmen: – Mittleres Szenario<br />

– 30 % Steuersatz 1<br />

– Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % p.a.<br />

(in % der Anschaffungskosten)<br />

Datum der Einzahlung Steuer- Ausschüttungen Verzinsung Kalkulatorisch<br />

Einzahlung / Zeichnungsbetrag zahlungen / (interner gebundenes<br />

Auszahlung zzgl. 5 % Agio / Steuer- Zinsfuß Kapital<br />

Liquidationsnettoerlös<br />

erstattungen 5,643 %)<br />

in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR<br />

1 2 3 4 5 = 1 + 2 + 3 + 4<br />

31.12.2013 105.000 0 0 0 105.000<br />

31.03.2014 0 0 0 1.431 106.431<br />

30.06.2014 0 0 0 1.467 107.898<br />

30.09.2014 0 0 0 1.503 109.401<br />

31.12.2014 0 0 0 1.524 110.925<br />

31.03.2015 0 0 0 1.512 112.437<br />

30.06.2015 0 719 -6.000 1.549 108.706<br />

30.09.2015 0 0 0 1.515 110.220<br />

31.12.2015 0 0 0 1.536 111.756<br />

31.03.2016 0 0 1.540 113.296<br />

30.06.2016 735 -6.000 1.561 109.592<br />

30.09.2016 0 0 1.527 111.119<br />

31.12.2016 0 0 1.548 112.667<br />

30.06.2017 761 -6.000 3.109 110.537<br />

30.06.2018 786 -6.000 6.238 111.560<br />

30.06.2019 811 -6.000 6.295 112.666<br />

30.06.2020 835 -6.000 6.376 113.877<br />

30.06.2021 860 -6.000 6.426 115.163<br />

30.06.2022 885 -6.000 6.499 116.546<br />

30.06.2023 863 -6.000 6.577 117.986<br />

30.06.2024 886 -6.000 6.677 119.549<br />

30.06.2025 910 -6.000 6.746 121.204<br />

30.06.2026 932 -6.000 6.839 122.976<br />

30.06.2027 955 -6.000 6.939 124.871<br />

30.06.2028 977 -6.000 7.066 126.913<br />

30.06.2029 1.000 -6.250 7.162 128.825<br />

30.06.2030 1.022 -6.250 7.269 130.867<br />

30.06.2031 1.043 -6.250 7.385 133.045<br />

30.06.2032 1.064 -6.500 7.529 135.138<br />

30.06.2033 1.084 -6.750 7.626 137.097<br />

31.12.2033 -130.655 0 -7.000 3.847 3.290<br />

30.06.2034 -3.380 0 91 0<br />

Summe -25.655 13.748 -123.000<br />

Gesamtüberschuss<br />

- 1 - 2 - 3 = 134.907<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

85


86<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

Auswirkungen auf die Rendite<br />

bei unterschiedlichen Prognoseszenarien<br />

Erläuterungen prognostizierte Rendite<br />

Aus den unten stehenden Abbildungen kann die<br />

prognostizierte Rendite nach Steuern (bei Steuersatz<br />

30 % bzw. 45 %) in Abhängigkeit von der<br />

jährlichen Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds und dem Prognoseszenario<br />

(pessimistisch, mittel bzw. optimistisch)<br />

entnommen werden.<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,4 4,6 4,8<br />

pessimistisches<br />

Szenario 3<br />

5,5 5,6 5,8<br />

mittleres<br />

Szenario 3<br />

6,8 6,9 7,0<br />

optimistisches<br />

Szenario 3<br />

Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />

� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />

1. Beispiel, Abbildung oben, 5. Balken von links:<br />

Die prognostizierte Rendite beträgt für Anleger<br />

mit einem Steuersatz von 30 %, einer jährlichen<br />

Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds in Höhe von 1,85 % bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten und bei den<br />

Annahmen des mittleren Prognoseszenarios<br />

(vgl. Seite 82) ca. 5,6 % nach Steuern.<br />

Erläuterungen durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital<br />

Die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die<br />

Verzinsung des Zeichnungsbetrages, sondern die Verzinsung des<br />

während der Beteiligungsdauer<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen<br />

Kapitals an (vgl. Erläuterungen<br />

auf Seite 84 f.). Der Gesamtüberschuss,<br />

den ein Anleger erzielt,<br />

ist daher insbesondere bei<br />

renditeorientierten Kapitalanlagen<br />

wesentlich von der Höhe<br />

des kalkulatorisch gebundenen<br />

Faustregel<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital<br />

x Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß)<br />

x Laufzeit<br />

= Gesamtüberschuss �<br />

Kapitals während der Beteiligungsdauer abhängig. Eine hohe Renditeangabe<br />

muss damit nicht zwangsläufi g eine attraktive Kapitalanlage<br />

darstellen.<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />

pessimistisch 105 107 110<br />

mittel 114 117 119<br />

optimistisch 129 131 133<br />

�<br />

2. Beispiel, Abbildung oben, rechte Tabelle:<br />

Bei einem Steuersatz von 30 %, einer jährlichen Wertsteigerung<br />

der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in Höhe von<br />

1,85 % (in % der Anschaffungskosten) und bei den Annahmen des<br />

mittleren Prognoseszenarios beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ca. 117 % des Zeichnungsbetrags. Die<br />

Rendite von 5,6 % nach Steuern aus dem 1. Beispiel bedeutet daher,<br />

dass ca. 117 % des Zeichnungsbetrags bis zum Jahr 2033 mit<br />

5,6 % nach Steuern jährlich verzinst werden (116.621 EUR x<br />

5,6428 % x 20,5 Jahre = 134.907 EUR). Der Gesamtüberschuss<br />

der Beteiligung in Höhe von 134.907 EUR kann auch auf Seite 79<br />

entnommen werden (239.907 EUR, Ziffer 7 � 105.000, Ziffer 3).


Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,0 4,2 4,4<br />

pessimistisches<br />

Szenario 3<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a., Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />

5 % Agio per 31.12.2013.<br />

3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />

auf Seite 82):<br />

Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />

Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />

steigend auf<br />

2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />

Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />

steigend auf<br />

2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />

Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />

Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />

Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />

Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %<br />

4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />

5,2 5,3 5,5<br />

mittleres<br />

Szenario 3<br />

6,6 6,7 6,8<br />

optimistisches<br />

Szenario 3<br />

Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />

� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />

pessimistisch 104 107 110<br />

mittel 115 117 120<br />

optimistisch 130 132 135<br />

�<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

87


88<br />

Auswirkungen auf die Rendite bei<br />

Verkauf der Dachfonds durch die<br />

Fondsgesellschaft bzw.<br />

Liquidation / Verkauf der von den<br />

Dachfonds erworbenen Zielfonds<br />

ab dem Jahr 2024<br />

Die Dachfonds, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />

beteiligt hat bzw. beteiligen wird, erwerben<br />

die Beteiligungen an den jeweiligen Zielfonds<br />

mit langfristiger Investitionsabsicht, d.h.<br />

es fi ndet kein Handel (Ankauf / Verkauf) statt. So<br />

bedarf die Weiterveräußerung der erworbenen<br />

Zielfonds innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung des<br />

jeweiligen Dachfonds. Entsprechendes gilt für<br />

die von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Dachfonds. Da die Dachfonds an den jeweiligen<br />

Zielfonds regelmäßig nur Minderheitsbeteiligungen<br />

halten, ist es möglich, dass die anderen<br />

Gesellschafter der Zielfonds entgegen den<br />

Vorstellungen der Dachfonds den Verkauf einzelner<br />

der durch einen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

oder den Verkauf sämtlicher Immobilien<br />

einschließlich der jeweiligen Fondsliquidation<br />

beschließen.<br />

Ausschüttungsverlauf (Abweichungen von der Prognose)<br />

Mittleres Szenario<br />

Ausschüttungen der Fondsgesellschaft p.a. in % des Zeichnungskapitals 1,2<br />

Dieses Szenario ist eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.<br />

Mit hoher Sicherheit ist allerdings auszuschließen, dass die<br />

Fondsgesellschaft die Dachfonds sowie die Dachfonds die Zielfonds<br />

innerhalb von zehn Jahren veräußern.<br />

Im Falle des vorzeitigen Verkaufs einzelner der durch einen Zielfonds<br />

gehaltenen Immobilien oder des Verkaufs sämtlicher Immobilien<br />

einschließlich der jeweiligen Fondsliquidation würde dem<br />

betroffenen Dachfonds und damit mittelbar der Fondsgesellschaft<br />

das Auseinandersetzungsguthaben früher als in der auf Seite 72 f.<br />

dargestellten Prognoserechnung bzw. dem auf Seite 79 dargestellten<br />

Anlageerfolg zufl ießen. Entsprechendes gilt bei Verkauf der<br />

Dachfonds durch die Fondsgesellschaft bzw. bei Verkauf der Zielfonds<br />

durch die Dachfonds. Zu den Folgen eines Verkaufs innerhalb<br />

von zehn Jahren verweisen wir auf die Ausführungen auf Seite<br />

93 im steuerlichen Konzept.<br />

In den folgenden Abbildungen werden die Auswirkungen auf den<br />

Ausschüttungsverlauf und die prognostizierte Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß) aufgezeigt, wenn die vorzeitigen<br />

Kapitalrückfl üsse als Sonderausschüttungen (Entnahmen) der<br />

Dachfonds an die Fondsgesellschaft und von dieser an die Anleger<br />

ausgeschüttet werden. Dabei wird unterstellt, dass ab Ende 2024<br />

jährlich 20 % der von den Dachfonds erworbenen Zielfonds liquidiert<br />

werden. Damit würde sich die Laufzeit des Dachfonds und<br />

damit auch der Fondsgesellschaft auf das Jahr 2028 verkürzen. Entsprechendes<br />

gilt bei Verkauf der Dachfonds durch die Fondsgesellschaft<br />

bzw. bei Verkauf der Zielfonds durch die Dachfonds.<br />

� Verkauf der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. Liquidation der von den Dachfonds erworbenen Zielfonds Ende 2033<br />

� Verkauf von jährlich 20 % der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. Liquidation von jährlich 20 % der von den Dachfonds<br />

erworbenen Zielfonds ab Ende 2024<br />

6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

2024<br />

28,0 27,5 26,5<br />

6,0 6,0<br />

2025<br />

2026


Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2 bei Verkauf von jährlich 20 % der von der<br />

Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds bzw. bei Liquidation von jährlich 20 % der von den Dachfonds erworbenen<br />

Zielfonds ab Ende 2024.<br />

optimistisches<br />

Szenario3 mittleres<br />

Szenario3 pessimistisches<br />

Szenario3 4,0 4,2 4,4<br />

5,0 5,2 5,4<br />

6,3 6,5 6,6<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital<br />

Jährliche Wertsteigerung der von der Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds<br />

� Alternative 1 � Alternative 2 � Alternative 3<br />

4<br />

Szenario 3 Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3<br />

pessimistisch 90 92 93<br />

mittel 95 96 98<br />

optimistisch 102 104 105<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2012 – 2021) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a., Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />

5 % Agio per 31.12.2013.<br />

3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />

auf Seite 82):<br />

Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />

Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 7,0 % 7,0 % 7,0 %<br />

steigend auf<br />

2033 7,45 % 8,0 % 8,5 %<br />

Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 3,25 % 3,0 % 2,75 %<br />

steigend auf<br />

2033 6,1 % 4,9 % 3,7 %<br />

Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in % 3,0 – 3,5 % 2,5 – 3,0 % 2,0 – 2,5 %<br />

Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

Alternative 1 0,7 % 1,6 % 2,9 %<br />

Alternative 2 1,0 % 1,85 % 3,1 %<br />

Alternative 3 1,3 % 2,1 % 3,3 %.<br />

4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />

25,5 24,8<br />

6,0 6,25 6,25 6,25 6,5 6,75<br />

2027<br />

2028<br />

2029<br />

2030<br />

2031<br />

Ausschüttung<br />

7,0<br />

Liquidationsnettoerlös<br />

130,7<br />

2032<br />

2033<br />

�<br />

1 Die Ausschüttungen (Entnahmen) können jeweils zum 30.06. des<br />

Folgejahres erfolgen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2033<br />

per 31.12.2033).<br />

2 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen<br />

zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle auf Seite 82):<br />

mittleres Szenario<br />

Prognostizierte Ausschüttungen p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 7,0 %<br />

steigend auf<br />

2033 8,0 %<br />

Prognostiziertes steuerliches Ergebnis p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten)<br />

2012 3,0 %<br />

steigend auf<br />

2033 4,9 %<br />

Prognostizierte Steigerung der Ausgaben p.a. der Fondsgesellschaft in %<br />

2,5 – 3,0 %<br />

Prognostizierte Wertsteigerung p.a. der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Dachfonds (in % der Anschaffungskosten): 1,85 %<br />

�<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

89


90<br />

Steuerliches Konzept<br />

Vorbemerkungen<br />

Hauptgrundlage für die Anlageentscheidung<br />

sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft sein. Steuervorteile<br />

können nur als Zusatznutzen betrachtet<br />

werden. So erzielt ein Anleger aus dieser Beteiligung<br />

gemäß Prognoserechnung in der Summe<br />

erhebliche positive Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung. Nachfolgend sind die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

aufgeführt.<br />

Die vorliegende steuerliche Konzeption beruht<br />

auf der derzeitigen Rechtslage, insbesondere auf<br />

den Steuergesetzen, den einschlägigen Erlassen<br />

und den Stellungnahmen der Finanzverwaltung<br />

zum Datum der Prospektaufstellung. Die Prospektverantwortlichen<br />

sind mit Ausnahme der<br />

noch wenig konkreten Pläne für eine Steuerreform<br />

durch die Bundesregierung, die ein einfacheres,<br />

niedrigeres und gerechteres Steuersystem<br />

z.B. durch die geplante Einführung eines<br />

Stufentarifs bei der Einkommensteuer vorsehen,<br />

keine weiteren wichtigen Gesetzgebungsvorhaben<br />

bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung<br />

der steuerlichen Grundlagen in absehbarer<br />

Zeit führen könnten. Änderungen der steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen,<br />

geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften<br />

oder Regelungen) sind möglich und können<br />

die Rentabilität einer Beteiligung erheblich beeinfl<br />

ussen (vgl. Risiken auf Seite 25 f.).<br />

Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen<br />

ferner unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung, so dass keine Haftung<br />

für deren Eintritt übernommen werden<br />

kann. Im Einzelfall empfi ehlt sich eine fachkundige<br />

Beratung.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Anleger<br />

seine Beteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

gehalten, ergeben sich<br />

gemäß BMF-Schreiben vom<br />

29.04.1994 IV B2 – S 2241-<br />

9/94/IV A4 – S 0361<br />

-11/94 (BStBl. 1994 I S 282) andere steuerliche Auswirkungen,<br />

die der einzelne Anleger mit seinem Steuerberater abstimmen<br />

sollte.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird Beteiligungen an von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds erwerben<br />

und verwalten (siehe § 2 Gesellschaftsvertrag). Die Dachfonds haben<br />

bzw. werden unmittelbar bzw. mittelbar über einen Treuhänder<br />

in Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

mit einer langfristigen Investitionsabsicht investieren<br />

und diese verwalten. Neben der vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />

werden sowohl von der Fondsgesellschaft als auch von den Dachfonds<br />

keine besonderen Verpfl ichtungen übernommen. Die Anleger<br />

verwirklichen nach Ansicht der Prospektverantwortlichen in<br />

gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand der Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 (1) Nr.<br />

1 EStG (vgl. R 15.7 EStR 2008).<br />

Eine gewerbliche Prägung<br />

der Fondsgesellschaft<br />

und der Dachfonds<br />

scheidet aus, da<br />

bei diesen<br />

Gesellschaften<br />

neben der <strong>asuco</strong><br />

Komplementär<br />

GmbH auch die<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH als<br />

geschäfts-


führender Kommanditist zur Geschäftsführung berechtigt und verpfl<br />

ichtet ist.<br />

Da die Dachfonds nur Beteiligungen an Zielfonds direkt erwerben<br />

dürfen, die gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung berücksichtigten<br />

Unterlagen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, ist eine gewerbliche<br />

Infi zierung der Fondsgesellschaft und der Dachfonds gemäß<br />

§ 15 (3) Nr. 1 EStG grundsätzlich auszuschließen.<br />

Darüber hinaus können die Dachfonds Beteiligungen an Zielfonds<br />

mittelbar über eine Kapitalgesellschaft erwerben. Die hieraus<br />

vereinnahmten Dividenden und die Guthabenzinsen für die<br />

Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft sind von den Anlegern<br />

als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 (1) Nr. 1 und / oder § 20<br />

(2) Nr. 1 EStG) zu versteuern.<br />

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für treuhänderisch<br />

beteiligte Anleger, da der Treuhand- und Verwaltungsvertrag die im<br />

BMF-Schreiben vom 01.09.1994 - IV B3 - S2253a - 15/94 geregelten<br />

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen<br />

wie folgt beachtet:<br />

� Der Treuhänder erwirbt und hält die Beteiligung im Auftrag und<br />

für Rechnung des Treugebers.<br />

� Die Gesellschafterrechte werden gemäß der Weisung des Treugebers<br />

vom Treuhänder ausgeübt.<br />

� Im Innenverhältnis wird der Treugeber wie ein unmittelbar beteiligter<br />

Gesellschafter behandelt, insbesondere hinsichtlich<br />

der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und<br />

Verlust, an Ausschüttungen, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />

dem Liquidationsnettoerlös sowie der Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

� Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. In diesem<br />

Fall kann der Treugeber über das Treugut frei verfügen.<br />

Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen hat das doppelstöckige<br />

Treuhandverhältnis (Treuhandverhältnis auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />

der Dachfonds und auf Ebene der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds) keine Auswirkungen auf<br />

die vorstehenden Erläuterungen.<br />

Für den Fall, dass die Vermietungsinitiative der Anleger durch die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als zu gering angesehen wird,<br />

erzielen die Anleger nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen Gesellschaft<br />

gemäß § 20 (1) Nr. 4 EStG.<br />

Eine bloße Kapitalüberlassung des Anlegers und damit Zinseinkünfte<br />

liegen hingegen nicht vor, denn der Treugeber und die<br />

Fondsgesellschaft stehen sich nicht im Verhältnis<br />

Kreditgeber und Kreditnehmer gegenüber.<br />

Vielmehr verfolgen beide Parteien einen gemeinschaftlichen<br />

Zweck und begründen daher<br />

eine Innengesellschaft in Form einer typisch stillen<br />

Gesellschaft. Auch sprechen die den Anlegern<br />

zustehenden Stimmrechte bzw. Kontroll-<br />

und Widerspruchsrechte für das Vorliegen einer<br />

stillen Beteiligung.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung von Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen und die Anerkennung<br />

von Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung ist das Vorliegen<br />

der Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene des<br />

Anlegers. Einkunftserzielungsabsicht ist das<br />

Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />

(Totalüberschuss) während der voraussichtlichen<br />

Dauer der Vermögensnutzung.<br />

In die Berechnung des Totalüberschusses gehen<br />

sowohl negative steuerliche Ergebnisse als auch<br />

positive steuerliche Ergebnisse ein. Sofern steuerfreie<br />

Veräußerungsgewinne anfallen, bleiben<br />

diese nach der derzeitigen Steuerrechtslage unberücksichtigt.<br />

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />

der Länder gehen im BMF-Schreiben vom<br />

08.10.2004 - IV C3 - S 2253- 91/04 davon aus,<br />

dass bei den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung bei einer auf Dauer angelegten<br />

Vermietungstätigkeit grundsätzlich vom Vorliegen<br />

der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen<br />

ist. Bei der Beurteilung, ob eine Vermietungstätigkeit<br />

auf Dauer ausgelegt ist, ist nicht<br />

die voraussichtliche Nutzungsdauer der bei<br />

den von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds zugrunde liegenden Immobilien<br />

anzusetzen, sondern die voraussichtliche<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, die Dauer<br />

der geplanten Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />

an den Dachfonds bzw. die Dauer der<br />

Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft.<br />

Aus Vorsichtsgründen sollte daher ein Totalüberschuss<br />

bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit<br />

des Anlegers erreicht werden können. Auf<br />

der Grundlage der vorgelegten Prognoserechnung<br />

erzielt die Fondsgesellschaft bis zum<br />

Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglich-<br />

Steuerliches Konzept<br />

91


92<br />

keit im Jahr 2025 einen Totalüberschuss in Höhe<br />

von ca. 15,3 Mio. EUR (ca. 30,6 % des Zeichnungskapitals).<br />

Damit ist die Einkunftserzielungsabsicht<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

vorhanden.<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung ist<br />

auf Ebene des Anlegers darauf zu achten, dass<br />

auch bei Einbeziehung aller Werbungskosten<br />

wie z.B. Finanzierungskosten ein Totalüberschuss<br />

(ohne Einbeziehung der nach der derzeitigen<br />

Steuerrechtslage nach Ablauf von zehn<br />

Jahren steuerfreien Veräußerungsgewinne aus<br />

dem Verkauf der von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Dachfonds, dem<br />

Verkauf der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds bzw. dem Verkauf der<br />

von den Zielfonds gehaltenen Immobilien) erzielt<br />

werden kann.<br />

Die Einkunftserzielungsabsicht könnte auch bei<br />

Anteilsveräußerungen vor Erreichen eines steuerlichen<br />

Totalüberschusses in Frage gestellt werden.<br />

Die Prospektverantwortlichen empfehlen, von<br />

persönlichen Anteilsfi nanzierungen abzusehen.<br />

Dies gilt insbesondere für den Fall einer beabsichtigten<br />

frühzeitigen Anteilsveräußerung seitens<br />

eines Anlegers.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden gemäß § 2 (2) i.V.m. §§ 8 ff. EStG als<br />

Überschuss der Einnahmen (steuerliche Ergebnisse<br />

aus den von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, Zinserträge) über<br />

die Werbungskosten (z.B. Fremdkapitalzinsen,<br />

Gesellschaftskosten) pro Kalenderjahr ermittelt.<br />

Hierbei wird sowohl die Gesellschaftsebene als<br />

auch die Anlegerebene (Sonderwerbungskosten)<br />

berücksichtigt. Es gilt das Zu- und Abfl ussprinzip<br />

(§ 11 EStG).<br />

Im steuerlichen Ergebnis der von den Dachfonds<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

sind die Abschreibungen aus einer „Ergänzungsrechnung“,<br />

die sich aus der Differenz der Kaufpreise<br />

der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds und den übernommenen<br />

Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />

Die von den Dachfonds vereinnahmten Dividenden<br />

aus der Beteiligung an einer Kapitalge-<br />

sellschaft und die Guthabenzinsen für die Liquiditätsreserve sind<br />

vom Anleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 (1) Nr. 1<br />

bzw. Nr. 7 EStG) zu versteuern und unterliegen gemäß § 32 d (1)<br />

EStG der Abgeltungssteuer. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen sind als Werbungskosten pauschal 801 EUR<br />

(Sparer-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung) bzw. pauschal 1.602<br />

EUR (Sparer-Pauschbetrag bei Zusammenveranlagung) abzuziehen.<br />

Die Geltendmachung von Werbungskosten in Höhe des tatsächlichen<br />

Anfalls ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dagegen<br />

nicht zulässig. Entsprechendes gilt, wenn die Einkünfte der<br />

Anleger aus der Fondsgesellschaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

aus einer typisch stillen Gesellschaft qualifi ziert werden.<br />

Die Finanzverwaltung hat die Abzugsfähigkeit von in gesonderten<br />

Verträgen vereinbarten Dienstleistungen im BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003 IV C3 - S 2253a - 48/03 (sogenannter Fondserlass) geregelt.<br />

Nach dem Fondserlass sind die Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />

der Anleger auf wesentliche Teile des Fondskonzeptes dafür<br />

verantwortlich, welche Aufwendungen sich als sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten qualifi zieren. Werden Aufwendungen an den Anbieter<br />

bezahlt, ist eine der weiteren Voraussetzungen zur sofortigen<br />

Abzugsfähigkeit u.a. die Abwählbarkeit der Leistungen durch<br />

die Anleger.<br />

Die Fondsgesellschaft wird teilweise abweichend vom Fondserlass<br />

im Rahmen der Steuerveranlagung die laufende Haftungsvergütung<br />

des Komplementärs und die laufenden Vergütungen des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, Treuhandgebühren sowie<br />

diverse Gesellschaftskosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

geltend machen. Erfahrungen über die Handhabung des<br />

Fonds erlasses seitens der Finanzverwaltung liegen derzeit noch<br />

nicht vor.<br />

Für die steuerlichen Ergebnisse bis einschließlich 2013 wurde unterstellt,<br />

dass sich steuerpfl ichtige Einnahmen der Fondsgesellschaft<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds und<br />

Werbungskosten ausgleichen, so dass in diesem Zeitraum in der<br />

Summe keine steuerpfl ichtigen Ergebnisse anfallen. Ab 2014 werden<br />

anfänglich geringe, im Zeitablauf steigende positive steuerliche<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen<br />

prognostiziert (vgl. Seite 72 f.), die auf die Anleger gemäß<br />

§ 20 des Gesellschaftsvertrages verteilt werden.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2014 werden allen Anlegern,<br />

die sich im Rahmen der gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts, sofern steuerlich möglich, gleichmäßig zugerechnet.<br />

Während der Platzierungsphase können sich u.U. auch<br />

größere Verschiebungen der steuerpfl ichtigen Ergebnisse ergeben.<br />

Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus<br />

Steuerstundungsmodellen gemäß § 15 b EStG<br />

Gemäß § 15 b EStG können negative steuerliche Ergebnisse aus<br />

einem Steuerstundungsmodell nicht mit anderen Einkünften aus


geglichen werden. Negative steuerliche Ergebnisse, die 10 % des<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio übersteigen, können nur<br />

mit positiven steuerlichen Ergebnissen desselben Steuerstundungsmodells<br />

in den Folgejahren ausgeglichen werden.<br />

Ein Steuerstundungsmodell liegt dann vor, wenn aufgrund einer<br />

modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form von negativen<br />

steuerlichen Ergebnissen erzielt werden. Dies ist dann der Fall,<br />

wenn ein Anbieter mittels eines vorgefertigten Konzeptes Anlegern<br />

die Möglichkeit bietet, zumindest in der Anfangsphase der Fondsgesellschaft<br />

prognostizierte negative steuerliche Ergebnisse mit anderen<br />

Einkünften verrechnen zu können.<br />

Da die vorstehende Grenze von 10 % gemäß der erstellten Prognoserechnung<br />

nicht überschritten wird, ist § 15 b EStG nicht anzuwenden.<br />

Verlustausgleichsbegrenzung / Entnahmebesteuerung<br />

gemäß § 15 a EStG<br />

Gemäß § 15 a EStG i.V.m. § 21 EStG können Anleger einer vermögensverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaft negative steuerliche Ergebnisse<br />

aus Vermietung und Verpachtung nur in Höhe der vom<br />

Anleger geleisteten Einlage mit anderen positiven Einkünften ausgleichen<br />

(Verlustausgleichsvolumen). Das Verlustausgleichsvolumen<br />

wird durch Ausschüttungen (Entnahmen) und negative steuerliche<br />

Ergebnisse reduziert, durch Einlagen und positive steuerliche<br />

Ergebnisse der Fondsgesellschaft dagegen erhöht. In einzelnen Veranlagungszeiträumen<br />

nicht mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähige<br />

Verluste können nach derzeitiger Steuerrechtslage<br />

unbegrenzt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus der<br />

Beteiligung verrechnet werden.<br />

Gemäß § 15 a (3) EStG kann es zu einer fi ktiven Gewinnbesteuerung<br />

dann kommen, wenn das Kapitalkonto durch Ausschüttungen<br />

negativ wird oder diese ein negatives Kapitalkonto weiter erhöhen<br />

und eine Haftung aus der Art und Weise des Geschäftsbetriebes als<br />

unwahrscheinlich zu beurteilen ist.<br />

In der erstellten Prognoserechnung kommt es zu keinem negativen<br />

Kapitalkonto und damit zu keiner Verschiebung des steuerpfl ichtigen<br />

Ergebnisses. Die prognostizierten Ausschüttungen sind vom<br />

Anleger nicht als fi ktiver Gewinn i.S. der Regelung von § 15 a EStG<br />

zu versteuern.<br />

Verlustrücktrag/-vortrag gemäß § 10 d EStG<br />

Negative steuerliche Ergebnisse z.B. aus der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der<br />

Einkünfte des laufenden Jahres nicht ausgeglichen werden können,<br />

können frei wählbar (bis max. 511.500 EUR bei Einzelveranlagung<br />

bzw. 1.023.000 EUR bei Zusammenveranlagung) auf das vorangegangene<br />

Kalenderjahr zurückgetragen werden. Dieser negative<br />

Betrag wird vorrangig vor den Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />

Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen vom Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte abgezogen.<br />

Negative steuerliche Ergebnisse, die weder ausgeglichen<br />

werden können, noch zurückgetragen<br />

werden, sind in den Folgejahren bis zur Höhe<br />

von jährlich 1.000.000 EUR (bei Einzelveranlagung)<br />

bzw. 2.000.000 EUR (bei Zusammenveranlagung)<br />

vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen.<br />

Soweit der Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

in einem Jahr 1.000.000 EUR / 2.000.000 EUR<br />

übersteigt, kann dieser maximal in Höhe von<br />

60 % mit den vorgetragenen steuerlichen Verlusten<br />

verrechnet werden.<br />

Gemäß der erstellten Prognoserechnung entstehen<br />

lediglich im Jahr 2033 negative steuerliche<br />

Ergebnisse.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien<br />

oder dem Verkauf von Beteiligungen<br />

an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

sind nach der derzeitigen Steuerrechtslage<br />

gemäß §§ 22 Nr. 2 und 23 (1) Nr. 1 EStG<br />

nach einem Zeitraum von zehn Jahren steuerfrei.<br />

Erfolgt der Verkauf der Beteiligungen an der<br />

Fondsgesellschaft und / oder den Dachfonds, der<br />

Verkauf einer der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an einem Zielfonds oder der<br />

Verkauf der Fondsimmobilien durch einen Zielfonds<br />

jedoch innerhalb der Spekulationsfrist von<br />

zehn Jahren ab Erwerb der jeweiligen Beteiligung<br />

bzw. ab Beitritt des Anlegers oder liegt ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel vor (vgl. Seite 94),<br />

unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

der individuellen Besteuerung des Anlegers. Für<br />

den Beginn der Frist von zehn Jahren ist der jeweils<br />

späteste Zeitpunkt maßgeblich. Ein anteiliger<br />

Veräußerungsgewinn kann auch dann entstehen,<br />

wenn die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

innerhalb von zehn Jahren nach dem letzten<br />

Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

durch einen der Dachfonds veräußert wird. Ein<br />

vollständig steuerfreier Verkauf der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft wäre daher nach den<br />

aktuellen Planungen erst im Jahr 2024 möglich.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass während der<br />

Fondslaufzeit die Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne<br />

entfallen wird. Auch in diesem<br />

Fall unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

der individuellen Besteuerung des Anlegers.<br />

Diese Änderung hätte in Abhängigkeit von<br />

der individuellen steuerlichen Situation, der<br />

Methode zur Ermittlung des Veräußerungsge-<br />

Steuerliches Konzept<br />

93


94<br />

winns sowie der Höhe des anzuwendenden<br />

Steuersatzes u.U. erhebliche Auswirkungen auf<br />

den Kapitalrückfl uss, auf die Steuerzahlungen<br />

und auf die prognostizierte Rendite nach Steuern.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel, der zur<br />

Versteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne<br />

führen würde, liegt nach dem BMF-Schreiben<br />

vom 26.03.2004 IV A6 - S 2240 - 46/04<br />

dann vor, wenn durch den Verkauf einer Beteiligung<br />

des Anlegers an der Fondsgesellschaft,<br />

durch den Verkauf einer Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an einem Dachfonds, durch den<br />

Verkauf einer Beteiligung der Dachfonds an einem<br />

Zielfonds oder durch den Verkauf von Immobilien<br />

durch einen Zielfonds innerhalb von<br />

fünf Jahren und in Sonderfällen innerhalb von<br />

zehn Jahren seit Anschaffung grundsätzlich<br />

mehr als drei Objekte veräußert werden.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt nicht, die erworbenen<br />

Beteiligungen an den Dachfonds innerhalb<br />

von zehn Jahren zu veräußeren. Dasselbe<br />

gilt für die Beteiligungen der Dachfonds an<br />

den Zielfonds. Auch die Zielfonds, an denen die<br />

Dachfonds eine Beteiligung erworben haben,<br />

beabsichtigen grundsätzlich nicht, ihren Grundbesitz<br />

innerhalb von zehn Jahren zu veräußern.<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel durch die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann damit<br />

in der Regel nur dann begründet werden, wenn<br />

der Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren<br />

nach Erwerb einer Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an den Dachfonds bzw. nach Beteiligung<br />

der Dachfonds an einem Zielfonds und / oder<br />

weitere Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />

oder Direktimmobilien veräußert. Dasselbe<br />

gilt, wenn ein Zielfonds, an dem einer der<br />

Dachfonds eine Beteiligung erworben hat, eine<br />

oder mehrere Immobilien innerhalb von fünf<br />

bzw. zehn Jahren nach Erwerb der Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft an den jeweiligen Dachfonds<br />

oder der Beteiligung des Dachfonds an<br />

den Zielfonds veräußert.<br />

Die Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Anleger, die Veräußerung<br />

einer von der Fondsgesellschaft erworbenen Beteiligung<br />

an einem der Dachfonds und die Veräußerung<br />

einer von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligung an einem der Zielfonds ist einer an-<br />

teiligen Immobilienveräußerung gleichzustellen. Für die „Drei-Objekt-Grenze“<br />

kommt es auf die Zahl der im Gesellschaftsvermögen<br />

befi ndlichen Immobilien an.<br />

Die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den<br />

Anleger, einer Veräußerung einer von der Fondsgesellschaft erworbenen<br />

Beteiligung an einem der Dachfonds, der Veräußerung einer<br />

von den Dachfonds erworbenen Beteiligung an einem der Zielfonds<br />

oder bei der Veräußerung von Grundbesitz durch einen der<br />

Zielfonds, an dem einer der Dachfonds eine Beteiligung erworben<br />

hat, vorliegt, ist nur dann vorzunehmen, wenn der Gesellschafter<br />

an der Fondsgesellschaft mit mindestens 10 % beteiligt ist oder der<br />

Verkehrswert des Gesellschaftsanteils oder der Anteil an der bzw.<br />

den veräußerten Immobilien bei einer Beteiligung von weniger als<br />

10 % mehr als 250.000 EUR beträgt.<br />

Aus Vorsichtsgründen und aus Gründen der Steuerpfl icht auf Veräußerungsgewinne<br />

innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren<br />

sollte ein Verkauf der Fondsbeteiligung seitens des Anlegers<br />

als auch ein Verkauf der erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />

seitens der Fondsgesellschaft zumindest innerhalb der ersten<br />

zehn Jahre vermieden werden. Bei einem fi nanziellen Engpass<br />

sollte der Anleger unbedingt einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />

Einkommensteuersatz<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der individuellen<br />

Steuerbelastung jedes Anlegers. Entscheidend für die<br />

steuerliche Belastung ist der Grenzsteuersatz. Dieser beträgt ab<br />

einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR (Grundtabelle<br />

2012) bzw. 105.764 EUR (Splittingtabelle 2012) derzeit<br />

maximal 42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen, das<br />

250.730 EUR (Grundtabelle 2012) bzw. 501.460 EUR (Splittingtabelle<br />

2012) übersteigt, erhöht sich der Grenzsteuersatz um weitere<br />

3 % auf derzeit maximal 45 % (sogenannte „Reichensteuer“).<br />

Die Auswirkungen verschiedener Steuersätze auf die prognostizierte<br />

Rendite nach Steuern sind in den Abbildungen auf Seite<br />

86 ff. dargestellt.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.<br />

Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich aktuell 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer, maximal 28 %. Steuerpfl<br />

ichtige mit geringeren Steuersätzen haben die Möglichkeit,<br />

die Besteuerung mit einem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz<br />

zu beantragen (sogenannte Günstigerprüfung).<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Seit dem 01.01.1998 ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von aktuell<br />

5,5 % auf die Einkommensteuer zu entrichten. Die Laufzeit des<br />

Solidaritätszuschlages ist nicht befristet. Bei der Renditeberechnung<br />

wurde unterstellt, dass der Zuschlag in Höhe von 5,5 % in<br />

den Jahren 2012 bis 2021 anfällt.


Erbschaft- und Schenkungsteuersätze<br />

Wert des Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />

steuerpfl ichtigen Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag)<br />

Erwerbs Ehegatten (500.000 EUR) Eltern, Großeltern (soweit nicht eingetragene Lebenspartner<br />

Kinder, Stiefkinder (400.000 EUR) Steuerklasse I), Geschwister, (500.000 EUR<br />

Enkelkinder (200.000 EUR) Kinder von Geschwistern, alle anderen (20.000 EUR)<br />

Eltern, Großeltern – Todeserwerb Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />

(100.000 EUR) Schwiegerkinder, geschiedene<br />

Ehegatten (20.000 EUR)<br />

bis 75.000 EUR 7 % 15 % 30 %<br />

bis 300.000 EUR 11 % 20 % 30 %<br />

bis 600.000 EUR 15 % 25 % 30 %<br />

bis 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %<br />

bis 13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %<br />

bis 26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %<br />

über 26.000.000 EUR 30 % 43 % 50 %<br />

Sollte der Zuschlag in Höhe von 5,5 % über das Jahr 2021 hinaus<br />

erhoben werden, erhöht sich die Gesamtsteuerlast des Anlegers<br />

entsprechend. Die Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite<br />

nach Steuern sind gering.<br />

Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt weder auf die Erträge noch auf das Vermögen<br />

an, solange kein gewerblicher Grundstückshandel bei der Fondsgesellschaft,<br />

bei einem der Dachfonds, bei einem der Zielfonds, an<br />

dem einer der Dachfonds eine Beteiligung erworben hat, oder<br />

beim Anleger angenommen werden kann und die Tätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Dachfonds sich auf die Verwaltung ihrer<br />

Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

und der Liquiditätsreserve beschränken.<br />

Vermögensteuer<br />

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die Bewertung<br />

des Grundbesitzes mit dem Einheitswert gegen den<br />

Gleichheitsgrundsatz und ist daher verfassungswidrig. Seit dem<br />

Jahr 1997 wird daher die private Vermögensteuer nicht mehr erhoben.<br />

Die „Wiedereinführung“ der Vermögensteuer wird in regelmäßigen<br />

Abständen politisch diskutiert.<br />

�<br />

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer<br />

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig vom<br />

Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der Höhe<br />

des vererbten Vermögens und von der Ausnutzung<br />

bestehender Freibeträge.<br />

Sowohl direkt an der Fondsgesellschaft als auch<br />

über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligte Anleger sind am Vermögen der Fondsgesellschaft,<br />

am Vermögen der Dachfonds sowie<br />

am Vermögen der von den Dachfonds erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote beteiligt.<br />

Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles für Grundvermögen eine Bedarfsbewertung<br />

durchgeführt. Bebaute Grundstücke<br />

sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen.<br />

Der gemeine Wert von gewerblichen Immobilien<br />

setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert<br />

zusammen.<br />

Der Bodenwert entspricht dem Wert des unbebauten<br />

Grundstücks und wird durch Multiplikation<br />

der Grundstücksfl äche mit dem Bodenrichtwert<br />

ermittelt.<br />

Für die Berechnung des Gebäudeertragswertes<br />

ist die am Bewertungsstichtag für den Zeitraum<br />

von 12 Monaten vertraglich vereinbarte Miete<br />

(Rohertrag) um die nachhaltig entstehenden Be-<br />

Steuerliches Konzept<br />

95


96<br />

wirtschaftungskosten z.B. für die Verwaltung,<br />

den Betrieb, Instandhaltungen, Mietausfallwagnis<br />

zu reduzieren. Bei Gewerbeimmobilien sind<br />

die Bewirtschaftungskosten in der Regel von der<br />

Restnutzungsdauer abhängig und sind mit pauschaliert<br />

18 % bis 23 % der Jahresmiete anzusetzen.<br />

Der so ermittelte Reinertrag ist um eine<br />

angemessene Bodenwertverzinsung (bei Gewerbeimmobilien<br />

6,5 %) zu vermindern und<br />

ergibt den Gebäudereinertrag. Der Gebäudereinertrag<br />

multipliziert mit einem u.a. von der<br />

Gebäudenutzungsdauer abhängigen Vervielfältiger<br />

ergibt den Gebäudeertragswert.<br />

Bankguthaben und Verbindlichkeiten werden<br />

mit dem Nominalwert berücksichtigt.<br />

Bei Schenkungen sowohl von direkt als auch<br />

von über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligungen<br />

gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsgrundsätze<br />

und Steuersätze wie bei Erbschaften.<br />

Grundlage für die Schenkung ist die<br />

tatsächliche Bereicherung des Beschenkten.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beschränkt<br />

sich auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen<br />

an den Dachfonds (Holding-Gesellschaft).<br />

Die Fondsgesellschaft ist daher gemäß<br />

des Urteils des EuGH vom 27.09.2001 nicht<br />

Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und damit<br />

nicht vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb von Beteiligungen an den Dachfonds<br />

durch die Fondsgesellschaft, die Aufnahme<br />

einer Vielzahl von Gesellschaftern im Wege<br />

der Kapitalerhöhung sowie die Veräußerung eines<br />

Anteils an der Fondsgesellschaft unterliegen<br />

voraussichtlich nicht der Grunderwerbsteuer.<br />

Da die Fondsgesellschaft keinen Grundbesitz<br />

erwerben, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />

an den Dachfonds beteiligen wird, sind<br />

§§ 1, 2 oder 3 GrEStG nicht anzuwenden.<br />

Verfahrensrecht<br />

Einheitliche und gesonderte Feststellung<br />

Die Betriebsfi nanzämter der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds stellen die auf die Dachfonds entfallenden<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />

im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten Verfahrens<br />

fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden amtsintern<br />

mit verbindlicher Wirkung den Betriebsfi nanzämtern der Dachfonds<br />

mitgeteilt.<br />

Nach Abgabe der Steuererklärung der Dachfonds stellt das Betriebsfi<br />

nanzamt der Dachfonds die auf die Fondsgesellschaft entfallenden<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus<br />

Kapitalvermögen im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten<br />

Verfahrens fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden amtsintern<br />

mit verbindlicher Wirkung dem Betriebsfi nanzamt der<br />

Fondsgesellschaft mitgeteilt. Schließlich stellt das Betriebsfi nanzamt<br />

der Fondsgesellschaft nach Abgabe der Steuererklärung der<br />

Fondsgesellschaft die jeweiligen, auf den Anleger entfallenden Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen in<br />

einem von der persönlichen Veranlagung getrennten Verfahren einheitlich<br />

und gesondert für alle Anleger fest (§ 180 (1) AO). Diese<br />

Feststellungen werden amtsintern mit verbindlicher Wirkung den<br />

zuständigen Wohnsitzfi nanzämtern der Anleger mitgeteilt und von<br />

Amts wegen bei der Einkommensteuerveranlagung des einzelnen<br />

Anlegers berücksichtigt. Hierzu bedarf es keiner besonderen Erklärung<br />

durch den Anleger. Damit ist eine steuerliche Gleichbehandlung<br />

sichergestellt.<br />

Die persönliche Steuererklärung der Anleger kann unabhängig von<br />

der Mitteilung über die Höhe der steuerlichen Werte aus der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft abgegeben werden. Die Erklärung<br />

zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft wird von der Fondsgesellschaft erstellt und<br />

dem Betriebsfi nanzamt der Fondsgesellschaft eingereicht.<br />

Etwaige Sonderwerbungskosten (persönlich getragene Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung) wie z.B. Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Zinsen aus einer persönlichen Anteilsfi<br />

nanzierung können nur von der Fondsgesellschaft steuerlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

Daher fragt die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH jeweils zu Beginn eines<br />

Kalenderjahres die Sonderwerbungskosten des vorangegangenen<br />

Jahres ab. Diese sind ihr belegmäßig nachzuweisen, damit sie im<br />

Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der<br />

Fondsgesellschaft berücksichtigt werden können. Ist die Sonderwerbungskostenmeldung<br />

eines Anlegers unvollständig, fehlt der<br />

belegmäßige Nachweis oder geht sie verspätet bei der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

GmbH ein, kann sie nicht in die Steuererklärung der Fondsgesellschaft<br />

aufgenommen werden und fehlt auch in der amtsinternen<br />

Mitteilung des Betriebsfi nanzamtes der Fondsgesellschaft an<br />

das Wohnsitzfi nanzamt der Anleger. Damit bleiben diese Sonder


Verfahrensablauf steuerliche Abwicklung<br />

Von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagte Dachfonds<br />

3<br />

1<br />

Zielfonds<br />

1<br />

Betriebsfi nanzamt<br />

der Zielfonds<br />

1<br />

2 2<br />

Zielfonds<br />

2<br />

Zielfonds<br />

3<br />

1 Abgabe der Steuererklärung des Zielfonds<br />

Betriebsfi<br />

nanzamt<br />

der von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten<br />

Dachfonds<br />

2 Prüfung der Unterlagen, Erlass des Steuerbescheides<br />

3 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />

4 Amtsinterne, verbindliche und automatische Mitteilung<br />

5 Abgabe der Steuererklärung der <strong>asuco</strong>-Dachfonds<br />

6 Prüfung der Unterlagen Erlass des Steuerbescheides<br />

7 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />

8 Amtsinterne, verbindliche Mitteilung und automatische<br />

Mitteilung<br />

1<br />

werbungskosten auch bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

des Anlegers unberücksichtigt.<br />

Es ist daher im Interesse jedes Anlegers, Änderungen der Anschrift,<br />

des Wohnsitzfi nanzamtes oder der Steuernummer unverzüglich der<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH mitzuteilen und auf eine vollständige Sonderwerbungskostenmeldung<br />

mit den entsprechenden Belegen zu<br />

achten, so dass Verzögerungen bei der Berücksichtigung der steuerlichen<br />

Ergebnisse und unnötiger organisatorischer Mehraufwand<br />

vermieden werden.<br />

Die Finanzverwaltung entscheidet im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse.<br />

Detaillierte Ausführungen und ergänzende Hinweise enthält ein<br />

von der Fondsgesellschaft beauftragtes Gutachten.<br />

2<br />

6<br />

5<br />

4<br />

7<br />

8<br />

Betriebsfi<br />

nanzamt<br />

der Fondsgesellschaft<br />

14<br />

Wohnsitz<br />

fi nanzamt<br />

Gesellschafter /<br />

Anleger<br />

11<br />

12<br />

15<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

9<br />

10<br />

Gesellschafter /Anleger<br />

9 Abfrage der Sonderwerbungskosten<br />

10 Meldung der Sonderwerbungskosten<br />

11 Abgabe der Steuererklärung der<br />

Fondsgesellschaft<br />

12 Prüfung der Unterlagen, Erlass des Steuerbescheides<br />

13 Unverbindliche Mitteilung über steuerliches Ergebnis<br />

14 Amtsinterne, verbindliche und automatische Mitteilung<br />

15 Erlass / Änderung des Steuerbescheides des Anlegers<br />

13<br />

�<br />

Steuerliches Konzept<br />

97


98<br />

Rechtliches Konzept<br />

Fondsgesellschaft<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen<br />

geschlossenen Fonds, der als vermögensverwaltende<br />

Kommanditgesellschaft konzipiert<br />

ist. Die Fondsgesellschaft hat sich in Erfüllung<br />

ihres Gesellschaftszweckes an dem Kommanditkapital<br />

des <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH<br />

& Co. KG (sogenannter „Dachfonds“) zum<br />

29.02.2012 mit einem Betrag in Höhe von<br />

33,43 Mio. EUR beteiligt. Diese Beteiligung<br />

kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert<br />

werden. Außerdem wird sich die Fondsgesellschaft<br />

in Abhängigkeit von dem platzierten<br />

Zeichnungskapital an weiteren von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />

beteiligen. Die Beteiligung erfolgt ohne<br />

Zahlung eines Agios sowie ohne gegebenenfalls weiterer kalkulierter<br />

Vertriebsprovisionen. Diese Dachfonds investieren ihr Gesellschaftsvermögen<br />

unter Beachtung von Investitionskriterien überwiegend<br />

in eine Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 19.10.2011 von der <strong>asuco</strong> Komplementär<br />

GmbH (Komplementär), der <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH (geschäftsführender Kommanditist) und der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

GmbH (Treuhandkommanditist) mit einem Kommanditkapital in<br />

Höhe von insgesamt 10.000 EUR (voll eingezahlt) und einer<br />

Hafteinlage von insgesamt 100 EUR gegründet und ist seit dem<br />

21.10.2011 unter HRA 97912 beim Amtsgericht München eingetragen.<br />

Der Sitz der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter<br />

ist Oberhaching. Bis zum Datum der Prospektaufstellung<br />

haben sich keine Veränderungen ergeben.


Die Anleger beteiligen sich wahlweise als beschränkt haftende Gesellschafter<br />

(Direktkommanditisten) oder mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft, der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG.<br />

Nach Vollplatzierung des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft<br />

stellen sich die Beteiligungsverhältnisse wie nachfolgend<br />

dar:<br />

Persönlich haftender Gesellschafter ist die <strong>asuco</strong> Komplementär<br />

GmbH, Oberhaching, ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital,<br />

eine Gesellschaft, die bei allen von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Fonds als Komplementär eingesetzt wird. Die Satzung<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters weicht mit Ausnahme<br />

der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten für die Geschäftsanteile<br />

nicht von den gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung ab. Geschäftsführender Kom-<br />

manditist ist die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH, Oberhaching, mit einer Einlage von<br />

5.000 EUR (voll eingezahlt). Weiterer Kommanditist<br />

ist die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />

mit einer Einlage von 5.000 EUR (voll<br />

eingezahlt).<br />

Die Fondsgesellschaft wird das Kommanditkapital<br />

durch Aufnahme von treuhänderisch beteiligten<br />

Anlegern und Direktkommanditisten von<br />

aktuell 10.000 EUR (voll eingezahlt) auf insgesamt<br />

bis zu 50.010.000 EUR erhöhen.<br />

Die bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen<br />

Gesellschafter sind abweichend von<br />

den neu beitretenden Anlegern nicht zur Zahlung<br />

eines Agios auf ihren Kapitalanteil ver-<br />

Rechtliches Konzept<br />

99


100<br />

pfl ichtet und erhalten die nachfolgend dargestellten<br />

Vergütungen. Alle Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft haben die auf den Seiten 15<br />

und 99 ff. dargestellten Rechte und Haftsummen<br />

(Hauptmerkmale der Anteile). Darüber hinaus<br />

stimmen die Hauptmerkmale der Anteile<br />

der bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen<br />

Gesellschafter mit denen der zukünftig<br />

beitretenden Anleger überein.<br />

Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH erhält<br />

eine im Gesellschaftsvertrag geregelte jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 1 % der Einnahmen der<br />

Fondsgesellschaft sowie einmalig 126.376 EUR<br />

zuzüglich Umsatzsteuer für die Projektaufbereitung.<br />

Gemäß der Prognoserechnung (mittleres<br />

Szenario, jährliche Wertsteigerung der von der<br />

Fondsgesellschaft erworbenen Dachfonds in<br />

Höhe von ca. 1,85 % bezogen auf die Anschaffungskosten)<br />

beträgt die Gesamtvergütung bis<br />

einschließlich des Jahres 2033 insgesamt ca.<br />

1.487 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH erhält – auch<br />

in Verlustjahren – einen im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Vorabgewinn in Höhe von jährlich<br />

0,25 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft. Gemäß<br />

der Prognoserechnung (mittleres Szenario) beträgt<br />

die Gesamtvergütung bis einschließlich<br />

des Jahres 2033 insgesamt ca. 340 TEUR zuzüglich<br />

u.U. anfallender Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH erhält für die in Folge<br />

der Kapitalerhöhung zu erbringenden Leistungen<br />

eine im Gesellschaftsvertrag geregelte<br />

Einmalvergütung von insgesamt 15.000 EUR<br />

zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2013<br />

erhält sie zusätzlich eine pauschale Vergütung<br />

von 10.000 EUR p.a. sowie ab 2012 eine zusätzliche<br />

jährliche laufende Vergütung in Höhe<br />

von 0,3 % des Kommanditkapitals, das zum<br />

31.12. eines Geschäftsjahres verwaltet wird, jeweils<br />

zuzüglich Umsatzsteuer. Sämtliche Vergütungen<br />

werden ab 2014 jeweils an die Infl ationsrate<br />

angepasst. Gemäß der Prognoserechnung<br />

(mittleres Szenario) beträgt die Gesamtvergütung<br />

bis einschließlich des Jahres 2033 insgesamt<br />

ca. 4.484 TEUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

üben dieselben Funktionen auch bei den<br />

Dachfonds aus, an denen sich die Fondsgesell-<br />

schaft beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist erhält bei den Dachfonds eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 2 % der Einnahmen der Dachfonds sowie eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung, deren Höhe von dem während der Beteiligungsdauer<br />

von den Dachfonds aus den jeweiligen Zielfonds<br />

erwirtschafteten durchschnittlichen Ertrag abhängig ist. Die erfolgsabhängige<br />

Vergütung beträgt 15 % des durchschnittlichen Ertrags,<br />

der 7 % p.a. überschreitet und reduziert sich um 15 % des<br />

durchschnittlichen Ertrags, der 4,5 % p.a. unterschreitet. Der Komplementär<br />

erhält für die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />

inkl. fremder Erwerbsnebenkosten sowie jährliche<br />

Vergütungen in Höhe von 0,5 % der Einnahmen der Dachfonds.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält neben einer Einmalvergütung<br />

von 20.000 EUR und einer pauschalen Vergütung von 5.000 EUR<br />

p.a., eine jährliche Staffelgebühr in Höhe von jeweils 150 EUR je<br />

Kapitalanteil für die ersten hundert Kapitalanteile sowie jeweils<br />

100 EUR je Kapitalanteil für alle weiteren Kapitalanteile. Die Vergütungen<br />

sind jeweils mit der Infl ationsrate indexiert.<br />

Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />

innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

nicht zu.<br />

Im Gegensatz zu dem aus dem HGB ersichtlichen Leitbild einer<br />

Kommanditgesellschaft als personalistisch geprägte Gesellschaft<br />

mit nur wenigen Gesellschaftern ist die Fondsgesellschaft als Publikumsgesellschaft<br />

darauf ausgerichtet, eine Vielzahl von Gesellschaftern<br />

aufzunehmen, die außer einer kapitalmäßigen Beteiligung<br />

keinen weiteren gemeinsamen Zweck verfolgen. Die gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen weichen daher teilweise von den<br />

gesetzlichen Regelungen ab, soweit diese nicht zwingend zu beachten<br />

sind. Es ergeben sich die folgenden Abweichungen:<br />

� Der Gesellschaftsvertrag sieht auch für Nicht-Gesellschafter<br />

(treuhänderisch beteiligte Anleger) die ab Seite 103 ff. beschriebenen<br />

Rechte und Pfl ichten wie für Direktkommanditisten vor.<br />

� Die Haftung der <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH ist trotz der Komplementärstellung<br />

auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />

� Beim Beitritt zur Fondsgesellschaft sind bestimmte Modalitäten<br />

zu beachten (vgl. §§ 4, 5 und 7 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(vgl. § 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die Gesellschafterkonten werden auf verschiedenen Kapitalkonten<br />

geführt (vgl. § 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Nicht nur der Komplementär, sondern auch der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist zur Geschäftsführung befugt (vgl. § 10<br />

des Gesellschaftsvertrages).


Beteiligungsstruktur nach Vollplatzierung<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

<strong>asuco</strong><br />

Komplementär<br />

GmbH<br />

Komplementär<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(0 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(0 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(0 %)<br />

Hans-Georg Acker 39,5 % | Dietmar Schloz 39,5 % | Leitende Mitarbeiter 21,0 %<br />

Anleger<br />

Treugeber<br />

<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Dachfonds)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Treuhandvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

<strong>asuco</strong><br />

Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditist<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. ca. 100 %)<br />

Gesellschaftsvertrag (100 %)<br />

Treuhandvertrag<br />

Vermögende Anleger<br />

Institutionelle Investoren,<br />

z.B. von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagte<br />

Publikumsfonds<br />

Anleger<br />

Direktkommanditisten<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. ca. 100 %)<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

<strong>asuco</strong><br />

Vertriebs GmbH<br />

Anbieter<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Leistungsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag (max. 33,43 %) Gesellschaftsvertrag (max. 25,96 %)<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 2<br />

Einzelobjekt<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 3<br />

Einzelobjekt<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(mind. 0,01 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

<strong>asuco</strong><br />

Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH<br />

Prospektherausgeber<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(mind. 0,05 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(mind. 0,05 %)<br />

Weitere von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe<br />

gemanagte Dachfonds<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligungen an<br />

weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1<br />

Objekt 2<br />

Vereinfachte Darstellung �<br />

Rechtliches Konzept<br />

101


102<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter und<br />

der Treuhandkommanditist sind vom Verbot<br />

des Insichgeschäfts befreit (vgl. § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

und § 2 des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages).<br />

� Die Gesellschafter haben die auf Seite 104<br />

bzw. in § 11 des Gesellschaftsvertrages beschriebenen<br />

Kontrollrechte.<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen<br />

Auskünfte zu persönlichen Daten von<br />

Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />

zu entnehmen sind, in dem erforderlichen<br />

Umfang nur den Unternehmen der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />

Finanzamt, den Kreditgebern der Fondsgesellschaft,<br />

dem Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpfl ichteten Prüfern,<br />

Anwälten und Beratern erteilen (vgl. § 11<br />

des Gesellschaftsvertrages und § 15 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

� Möglichkeit zur Bestellung eines Beirates<br />

(vgl. § 14 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter benötigen<br />

für bestimmte Rechtsgeschäfte die<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

(vgl. Seite 104 f. bzw. §§ 13 und 16 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

� Bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />

die auch im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren möglich sind, sind bestimmte<br />

Modalitäten zu beachten (vgl. Seite<br />

104 f. und §§ 15 und 17 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Bei Abstimmungen gelten verschiedene<br />

Mehrheitserfordernisse und teilweise Zustimmungserfordernisse<br />

(vgl. § 17 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Bei der Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses<br />

sind bestimmte Modalitäten zu beachten<br />

(vgl. §§ 16 und 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Angefallene Sonderwerbungskosten müssen<br />

von den Gesellschaftern bis zu einem bestimmten<br />

Datum mitgeteilt und belegmäßig<br />

nachgewiesen werden (vgl. § 19 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2013 werden durch<br />

Vorabzurechnung so verteilt, dass die Gesellschafter unabhängig<br />

von ihrem Beitritt am Ergebnis der Gesellschaft in der Summe<br />

in gleichem Verhältnis begünstigt oder belastet sind (vgl.<br />

§ 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die Gesellschafter sind nicht berechtigt, jederzeit Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) zu tätigen, sondern erhalten Ausschüttungen<br />

zugewiesen (vgl. § 21 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

erhalten unabhängig vom Gewinn der Fondsgesellschaft<br />

Sondervergütungen für ihre Tätigkeiten und sind nicht<br />

zur Leistung eines Agios verpfl ichtet (vgl. §§ 7, 22 und 23 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

� Für die Übertragung der Gesellschaftsanteile infolge Kauf,<br />

Schenkung, im Erbfall oder in Folge einer sonstigen Vereinbarung<br />

sind die auf Seite 105 bzw. in den §§ 24 und 25 des Gesellschaftsvertrages<br />

beschriebenen Regelungen einzuhalten.<br />

� Die Gesellschafter haben die auf Seite 105 bzw. in § 26 des<br />

Gesellschaftsvertrages beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten.<br />

� Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ohne Gesellschafterbeschluss sogar gegen ihren Willen von<br />

den geschäftsführenden Gesellschaftern aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (vgl. §§ 27 und 28 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Das Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich u.a. nach<br />

dem Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters<br />

aus der Fondsgesellschaft (vgl. § 30 des Gesellschaftsvertrages).<br />

� Die Übermittlung von Informationen an einen Gesellschafter<br />

kann nach dessen Zustimmung auch auf elektronischem Weg<br />

erfolgen (vgl. § 33 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Grundlage der Beteiligung sind der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, die auf<br />

Seite 112 ff. abgedruckt und feste Bestandteile des Beteiligungsangebotes<br />

sind.<br />

Gesellschaftszweck<br />

Zweck der Fondsgesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien<br />

eingehen. Die Fondsgesellschaft ist zu allen


Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />

fördern. Sie hat zur Erreichung des Gesellschaftszwecks eine Beteiligung<br />

an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG erworben<br />

und wird sich an weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds beteiligen und diese Beteiligungen<br />

zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgeben. Die Fondsgesellschaft<br />

kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder<br />

zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte<br />

vornehmen lassen.<br />

Zum 29.02.2012 ist die Fondsgesellschaft an dem Kommanditkapital<br />

der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG mit einer<br />

Beteiligung in Höhe von 33,43 Mio. EUR beteiligt. Diese Beteiligung<br />

kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR reduziert werden<br />

(wichtigster Tätigkeitsbereich).<br />

Geschäftsführung<br />

Die Berechtigung und Verpfl ichtung zur Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft obliegt dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, wobei der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist zur Geschäftsführung jeweils einzeln<br />

berechtigt und verpfl ichtet sind. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum<br />

üblichen Betrieb der Fondsgesellschaft gehören. Darunter fallen<br />

z.B. auch die Ausübung der Stimmrechte der Fondsgesellschaft bei<br />

den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds sowie das Recht<br />

zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft, sofern<br />

dies zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen notwendig<br />

ist. Darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung<br />

des Investitionsplanes, die Veräußerung der erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds innerhalb von zehn Jahren nach<br />

deren Erwerb sowie die Veräußerung von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres bedürfen der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält vom Komplementär<br />

eine widerrufl iche Generalvollmacht zur Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Herr Hans-Georg Acker und Herr Dietmar Schloz sind Geschäftsführer<br />

des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

und somit Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten. Die Geschäftsanschrift lautet: Pestalozzistraße<br />

33, 82041 Deisenhofen.<br />

Darüber hinaus sind Herr Acker und Herr Schloz Geschäftsführer<br />

des Treuhandkommanditisten sowohl der Fondsgesellschaft als<br />

auch der Dachfonds sowie des Anbieters der Vermögensanlage,<br />

der mit dem Vertrieb des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt ist.<br />

Rechtsstellung der Anleger<br />

Die Anleger können sich mittelbar über den<br />

Treuhandkommanditisten, die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

GmbH, oder unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die<br />

Beteiligung wird mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten,<br />

unabhängig vom Zugang der Annahmeerklärung,<br />

begründet.<br />

Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern erwirbt<br />

und verwaltet der Treuhandkommanditist die<br />

Beteiligung im eigenen Namen aber für Rechnung<br />

des Anlegers. Der Treuhänder wird als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eingetragen.<br />

Er hält die treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />

getrennt von seinem Vermögen und<br />

führt ein Treugeberregister, in das alle Treugeber<br />

mit ihrer jeweiligen Beteiligung eingetragen<br />

werden.<br />

Im Innenverhältnis werden die treuhänderisch<br />

beteiligten Anleger wie Direktkommanditisten<br />

behandelt. Der Treuhandkommanditist überträgt<br />

gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

sämtliche Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich<br />

zulässig ist – aus der Kommanditbeteiligung<br />

an den Anleger. Dieser kann z.B. an der<br />

Gesellschafterversammlung teilnehmen, sein<br />

Stimmrecht persönlich ausüben bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />

Weisungen erteilen und<br />

jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil, mit<br />

Ausnahme der Kosten für die Handelsregistervollmacht<br />

– seine Eintragung als Kommanditist<br />

in das Handelsregister verlangen. Dem treuhänderisch<br />

beteiligten Anleger wird somit das<br />

wirtschaftliche Eigentum an den Beteiligungen<br />

an den Dachfonds und mittelbar an den von<br />

den Dachfonds erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds vermittelt.<br />

Einzelheiten ergeben sich aus dem vorgeschlagenen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der in<br />

diesem Verkaufsprospekt abgedruckt ist (vgl.<br />

auch Anmerkungen auf Seite 106 f.).<br />

Wählt der Anleger die Beteiligung als Direktkommanditist,<br />

so muss er dem Treuhänder eine<br />

unwiderrufl iche und notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

übergeben. Die Kosten<br />

dieser Vollmacht, die ca. 150 EUR betragen, sowie<br />

die Kosten des Treuhandkommanditisten für<br />

die Überwachung des Eingangs der Handelsre-<br />

Rechtliches Konzept<br />

103


104<br />

gistervollmacht im Zusammenhang mit der von<br />

ihm gewünschten Eintragung in das Handelsregister<br />

in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich<br />

Umsatzsteuer trägt der Anleger. Die Kosten für<br />

die erstmalige Eintragung ins Handelsregister<br />

trägt die Fondsgesellschaft. Folgeeintragungen,<br />

die vom Anleger verursacht werden (z.B. Adressänderungen,<br />

Erbfall), sind von diesem zu<br />

übernehmen. Die Eintragung mehrerer Personen<br />

für eine Beteiligung in das Handelsregister<br />

wie z.B. Ehegatten ist nicht möglich.<br />

Der Beitritt des Direktkommanditisten wird<br />

durch den hierzu beauftragten Treuhänder besorgt,<br />

der auch die Fondsbeteiligung im Namen<br />

und im Interesse des Kommanditisten verwaltet.<br />

Kontrollrechte<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sieht für den Anleger ein umfangreiches Auskunftsrecht<br />

vor. So hat er z.B. das Recht, die Unterlagen<br />

der Fondsgesellschaft auf seine Kosten<br />

durch einen Angehörigen der steuerberatenden<br />

oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu<br />

lassen.<br />

Beirat<br />

Von den Anlegern kann als Interessenvertretung<br />

ein Beirat gewählt werden. Die Wahl hat in jedem<br />

Fall zu erfolgen, bevor die Fondsgesellschaft<br />

aufgelöst wird oder mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres<br />

veräußert werden sollen. Aufgabe des Beirats ist<br />

die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />

der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />

den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

Weisungen zu erteilen. Er kann jedoch von<br />

der Geschäftsführung Berichterstattung über<br />

einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

verlangen und eines seiner Mitglieder oder einen<br />

sachverständigen Dritten auf Kosten der<br />

Fondsgesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher<br />

der Fondsgesellschaft einzusehen und Bericht<br />

zu erstatten. Die Wahl des Beirats fi ndet<br />

auf der Gesellschafterversammlung für jeweils<br />

drei Jahre statt. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung<br />

und wählt aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden.<br />

Jahresabschluss<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten sechs<br />

Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie die Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen und bei<br />

einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss von einem Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu<br />

lassen. Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die<br />

Einnahmen- / Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />

allen Anlegern mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zuzusenden.<br />

Gesellschafterversammlung /<br />

Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

Die Anleger nehmen ihre Rechte unmittelbar als Kommanditist<br />

oder als mittelbar beteiligter Treugeber in den Gesellschafterversammlungen<br />

wahr. Die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

fi ndet jährlich innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf<br />

des Geschäftsjahres statt, erstmals bis zum 30.11.2014 für die Jahre<br />

2012 und 2013. Hierzu sind die Anleger mindestens vier Wochen<br />

vorher einzuladen. Der Einladung sind die Tagesordnung, der<br />

Stimmzettel, ein ausführlicher Geschäftsbericht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter sowie der Bericht des Beirats und des Treuhandkommanditisten,<br />

der auch die wirtschaftliche Situation der<br />

großen Beteiligungen der Dachfonds an Zielfonds umfasst, beizufügen.<br />

Mit dem Stimmzettel kann der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />

Abstimmungsanweisungen erteilen oder einen Dritten<br />

zur Vertretung bevollmächtigen. Auf je 1.000 EUR Zeichnungsbetrag<br />

entfällt eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung beschließt<br />

u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung<br />

des Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

die Aufl ösung der Fondsgesellschaft sowie über weitere<br />

zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung des Investitionsplans<br />

oder Veräußerung der Beteiligungen an den Dachfonds<br />

innerhalb von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die<br />

Veräußerung von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />

eines Jahres. Damit fallen alle wesentlichen Entscheidungen<br />

in die Zuständigkeit der Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Anstelle der Durchführung einer Gesellschafterversammlung kann<br />

auch eine schriftliche Abstimmung erfolgen, wenn diesem Verfahren<br />

nicht innerhalb von zwei Wochen mit mindestens 20 % der Stimmen<br />

der Gesellschafter widersprochen wird und mindestens 20 %<br />

der Stimmen aller Gesellschafter an der Abstimmung teilnehmen.<br />

Erteilt der Direktkommanditist bzw. Treugeber bei Beschlussfassungen<br />

keine Abstimmungsanweisung und ist er weder selbst noch<br />

durch Dritte bei der Beschlussfassung vertreten, wird der Komplementär,<br />

die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, bevollmächtigt, das<br />

Stimmrecht auszuüben. Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH wird sich<br />

der Ausübung der Gesellschafterrechte enthalten, soweit dies nicht


im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der Kommanditisten<br />

geboten ist. Die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH ist im Falle, dass sie<br />

das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet ihr Abstimmverhalten vorab<br />

bekannt zu geben.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht schützende Stimmrechtsregeln für<br />

den Fall vor, dass 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder<br />

weniger Gesellschafter verteilt sind und diese die Empfehlung der<br />

geschäftsführenden Gesellschafter ablehnen. In diesem Fall tritt<br />

anstelle der bei wichtigen Beschlüssen notwendigen qualifi zierten<br />

Mehrheit von 75 %, eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />

Stimmen. Damit soll erreicht werden, dass die Geschäftspolitik im<br />

Interesse der Fondsgesellschaft nicht von wenigen Gesellschaftern<br />

mit Sperrminorität behindert werden kann.<br />

Über die in der Gesellschafterversammlung oder dem schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen und den Gesellschaftern zu übersenden. Beanstandungen<br />

der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zu erklären. Die Unwirksamkeit<br />

eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat nach Absendung der Niederschrift durch<br />

eine gegen die Fondsgesellschaft zu richtende Klage geltend gemacht<br />

werden.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Gesellschafterversammlung entscheidet auf Basis eines vom<br />

Komplementär in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Beirat unterbreiteten<br />

Vorschlags über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen zum 30.06. des jeweils folgenden<br />

Geschäftsjahres, erstmals zum 30.06.2013 für das Jahr<br />

2012 mittels Überweisung auf das vom Anleger genannte Konto.<br />

Dauer der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann<br />

erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2025, nicht<br />

jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses, gekündigt<br />

werden.<br />

Ein kündigender Gesellschafter scheidet gegen Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

aus. Für das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist der Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich. Scheidet<br />

ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, da ihm das Gesellschaftsverhältnis<br />

aus wichtigem Grund gekündigt wurde, er aus<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschlossen wurde oder über sein Vermö-<br />

gen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

oder ein entsprechendes Verfahren nach<br />

ausländischem Recht eröffnet wurde, die Eröffnung<br />

eines solchen Verfahrens mangels Masse<br />

abgelehnt oder sein Kapitalanteil von einem<br />

Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten<br />

aufgehoben wurden, dann reduziert sich das<br />

Auseinandersetzungsguthaben auf 80 % des<br />

Verkehrswertes des Kapitalanteils.<br />

Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter<br />

aus, die Beteiligungen in Höhe von weniger als<br />

1 % des Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft<br />

halten, wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

nach billigem Ermessen verbindlich festgestellt.<br />

In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von einem Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />

Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat nicht<br />

die Aufl ösung der Fondsgesellschaft zur Folge.<br />

Übertragung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann seinen<br />

Gesellschaftsanteil mit Wirkung zum 01.01.,<br />

0.00 Uhr des folgenden Jahres im Wege der Abtretung<br />

infolge eines Verkaufs, Schenkung oder<br />

einer sonstigen Vereinbarung übertragen, sofern<br />

der Rechtsnachfolger vollumfänglich in die<br />

Rechte und Pfl ichten aus dem Gesellschafts-<br />

sowie Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt<br />

und der Komplementär der Übertragung zustimmt.<br />

Im Todesfall geht die Beteiligung eines Gesellschafters<br />

oder Treugebers auf die Erben über.<br />

Die Erben und Vermächtnisnehmer haben einen<br />

Erbschein oder einen sonst zum Beleg der<br />

Rechtsänderung hinreichenden Nachweis sowie<br />

bei Direktkommanditisten die erforderlichen<br />

Handelsregistervollmachten gemäß den<br />

Anforderungen des § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

vorzulegen.<br />

Rechtliches Konzept<br />

105


106<br />

Die Haftung des Anlegers<br />

Die Haftung des Kommanditisten gegenüber<br />

Dritten ist in den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt.<br />

Sie ist auf das im Handelsregister eingetragene<br />

Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Gemäß<br />

§ 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Hafteinlage<br />

selbst im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

auf 1 % des Zeichnungsbetrages (Pfl ichteinlage)<br />

beschränkt.<br />

Soweit der Kommanditist seine gesamte Pfl ichteinlage<br />

geleistet hat, ist seine persönliche Haftung<br />

erloschen. Dies gilt auch für den Zeitraum<br />

zwischen Beitritt und Eintragung ins Handelsregister,<br />

da alle Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />

auf die beschränkte Haftung der Anleger<br />

hingewiesen wurden (Ausnahme: gesetzlich begründete<br />

Ansprüche).<br />

Die Haftung lebt erst wieder auf, sofern die Einlage<br />

z.B. durch Ausschüttungen liquider Mittel,<br />

die keinem handelsrechtlichen Gewinn der<br />

Fondsgesellschaft entsprechen, an den Anleger<br />

zurückgezahlt wird und damit sein handelsrechtliches<br />

Kapitalkonto unter die Hafteinlage<br />

gemindert wird (§ 172 HGB – vgl. Ausführungen<br />

unter Risiken auf den Seiten 26 f., 77).<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />

Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />

das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />

von 1 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

führen danach nicht zu einem Aufl eben<br />

der Haftung.<br />

Beim Direktkommanditisten ist wie beim treuhänderisch<br />

beteiligten Anleger die Haftung in<br />

dem Zeitraum zwischen Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

und Eintragung ins Handelsregister auf<br />

die Hafteinlage beschränkt, da er bis zu seiner<br />

Eintragung zunächst nur als treuhänderisch beteiligter<br />

Gesellschafter aufgenommen wird. Damit<br />

haftet in dieser Phase nur der Treuhandkommanditist.<br />

Allerdings muss der treuhänderisch<br />

beteiligte Anleger (Treugeber) den Treuhandkommanditisten<br />

von der Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />

Die Beteiligung über den Treuhandkommanditisten<br />

ändert folglich im Ergebnis hinsichtlich Sicherheit<br />

für den Anleger, Haftung oder steuerlicher<br />

Behandlung nichts gegenüber einer Direktbeteiligung.<br />

Sie stellt insbesondere eine Kosten-<br />

ersparnis und Arbeitserleichterung für die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft dar, da bei einer Direktbeteiligung jeder einzelne<br />

Anleger ins Handelsregister eingetragen werden muss.<br />

Nach Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft und Aufl ösung der<br />

Fondsgesellschaft verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />

spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung in das<br />

Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche erst nach der Eintragung<br />

der Aufl ösung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />

Neben einer möglicherweise eintretenden Haftungsaufl ebung hat<br />

der Anleger keine weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen<br />

zu erbringen.<br />

Nachschusspfl icht<br />

Eine Nachschusspfl icht kann grundsätzlich nicht gegen den Willen<br />

eines Gesellschafters oder Treugebers beschlossen werden.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Dem Treuhandkommanditisten, der <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (Sitz:<br />

Oberhaching), obliegen auf Basis des mit jedem Anleger geschlossenen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 126 ff.) die<br />

folgenden Pfl ichten / Aufgaben:<br />

� Er begründet und verwaltet im Auftrag des treuhänderisch beteiligten<br />

Anlegers (Treugeber) eine Kommanditbeteiligung in<br />

Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />

nach Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen<br />

für Rechnung des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung.<br />

Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaften und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

Der Treuhandkommanditist muss das verwaltete<br />

Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen<br />

verwalten.<br />

� Der Treuhandkommanditist übernimmt die Verwaltung der Beteiligung<br />

und wird hierzu im Interesse der Treugeber die erforderlichen<br />

Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />

die Information des Treugebers über wesentliche<br />

Angelegenheiten der Fondsgesellschaft, die Führung des<br />

Schriftverkehrs, die Einladung zu Gesellschafterversammlungen,<br />

organisatorische Un terstützung und Durchführung von<br />

Übertragungen von Beteiligungen, die Geltendmachung von<br />

Sonderwerbungskosten im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />

Feststellung und die Auszahlung von Ausschüttungen,<br />

soweit diese nicht von der Fondsgesellschaft direkt an die<br />

Treugeber erfolgen.


� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung ihrer<br />

Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />

Treugebern wahr.<br />

� Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />

mit den persönlichen wie den beteiligungsbezogenen Daten<br />

und übermittelt dem Treugeber einen Registerauszug.<br />

� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />

und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />

nur der Fondsgesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />

den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />

(hier: SachsenFonds Treuhand GmbH), den Unternehmen<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />

den Kreditgebern der Fondsgesellschaft, dem Beirat oder den<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />

und Beratern der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />

mitteilen.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />

dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />

Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />

Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />

Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben an<br />

den Treugeber abzutreten, sein Stimmrecht auf den Treugeber<br />

zu übertragen bzw. nur nach dessen Weisung auszuüben. Darüber<br />

hinaus muss er alle wesentlichen Unterlagen, die ihm als<br />

Gesellschafter zugehen, an den Treugeber weiterleiten.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />

es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />

fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />

vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />

und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />

und die Ertragsfähigkeit der von der Fondsgesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />

Anspruch auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren<br />

ab seiner Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

gegenüber dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend<br />

zu machen.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />

eine Vergütung, die auf Seite 100 beschrieben ist.<br />

Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />

Rechte:<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt<br />

vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag berechtigt,<br />

wenn der Treugeber seiner Verpfl<br />

ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio trotz Mahnung<br />

nicht fristgerecht nachkommt. Der Treuhandkommanditist<br />

kann hierfür eine Schadenspauschale<br />

mindestens in Höhe des vereinbarten<br />

Agios geltend machen. Stattdessen<br />

kann der Treuhandkommanditist auch den<br />

Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen,<br />

der sich aufgrund der geleisteten Zahlung<br />

zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf<br />

die im Gesellschaftsvertrag geregelte Vergütung.<br />

Sondertätigkeiten können dem Treugeber<br />

zusätzlich berechnet werden.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht<br />

darauf, dass der Treugeber ihn von der Inanspruchnahme<br />

durch die Fondsgesellschaft<br />

oder durch Dritte freistellt.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

aus wichtigem Grund berechtigt. In einem<br />

solchen Fall sind die Treugeber verpfl<br />

ichtet, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />

zu halten.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom<br />

Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

gekündigt werden. Darüber hinaus endet er<br />

u.a. auch mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

aus der Fondsgesellschaft, mit Beendigung<br />

der Fondsgesellschaft oder der Beendigung<br />

der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />

Mit der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft (Vermögensanlage)<br />

verbundene Kosten<br />

� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis<br />

(Zeichnungsbetrag) 5 % Agio zu bezahlen.<br />

� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate<br />

zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschafts-<br />

Rechtliches Konzept<br />

107


108<br />

vertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />

in Höhe von bis zu 1 % p.M. bzw. den<br />

Ersatz eines weitergehenden Schadens zu<br />

verlangen oder den Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />

auszuschließen. Bei Ausschluss aus<br />

der Fondsgesellschaft trägt dieser die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden<br />

Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />

in Höhe des Agios.<br />

� Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist<br />

entstehen zusätzliche Kosten für die Handelsregistervollmacht,<br />

die ca. 150 EUR betragen<br />

sowie Gebühren für die Überwachung<br />

des Eingangs der Handelsregistervollmacht<br />

durch den Treuhänder in Höhe von<br />

pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />

werden aufgrund zusätzlichen<br />

Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 50 EUR je Mahnung<br />

berechnet.<br />

� Sonderwerbungskosten, die verspätet oder<br />

unvollständig gemeldet werden, werden wegen<br />

des anfallenden organisatorischen<br />

Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />

Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />

zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet.<br />

� Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung<br />

wegen unterlassener Mitteilung<br />

einer geänderten Bankverbindung<br />

hat der Anleger eine Bearbeitungspauschale<br />

von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

� Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />

Berechtigten auf Auslandskonten werden<br />

unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />

� Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen<br />

Verfügungen und im Erbfall eine Gebühr für<br />

die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />

geführten Register in Höhe von<br />

1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />

200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich<br />

Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

� Weiterhin können auch während der Laufzeit<br />

der Fondsgesellschaft zusätzliche Kosten<br />

bei den Anlegern entstehen. Dazu zählen<br />

Kosten der Teilnahme an Gesellschafterver-<br />

sammlungen, Kosten bei vorzeitigem Ausscheiden z.B. beim<br />

Verkauf der Beteiligung über den Zweitmarkt, der Erstattungsanspruch<br />

des Treuhandkommanditisten für Sondertätigkeiten,<br />

Kosten der Einsichtnahme in die Bücher der Fondsgesellschaft,<br />

Kosten für Telefon, Internet, Porto, Überweisungen sowie die<br />

von den Anlegern ggf. zu tragenden Kosten für ihre eigene<br />

Steuer-, Rechts- und sonstige Beratung im Zusammenhang mit<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft.<br />

Sofern die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben ist, sind diese<br />

nicht bezifferbar, hängen vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft<br />

und / oder von der individuellen Situation des Anlegers<br />

bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages ab.<br />

Darüber hinaus entstehen für den Anleger für den Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung der Beteiligung keine weiteren Kosten.


Darstellung<br />

der wesentlichen Verträge<br />

Die Fondsgesellschaft hat neben den im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Verträgen folgende Verträge abgeschlossen, bzw. es bestehen<br />

folgende Vertragsangebote:<br />

Projektaufbereitungsvertrag<br />

Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH hat im Rahmen dieses Vertrages<br />

u.a. folgende Leistungen zu erbringen:<br />

Erstellung der rechtlichen und steuerlichen Konzeption sowie des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes.<br />

Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH mit der Platzierung<br />

des Zeichnungskapitals in Höhe von maximal<br />

50.000.000 EUR beauftragt. Diese ist berechtigt im Namen und<br />

auf Rechnung der Fondsgesellschaft Vertriebspartner und Untervermittler<br />

einzuschalten und den Vertriebs partnern die von der Fondsgesellschaft<br />

erhaltene Vermittlungsprovision ganz oder teilweise<br />

weiterzugeben.<br />

Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung<br />

Die laufende Steuerberatung und die Jahresabschlussprüfung wird<br />

eine renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

übernehmen.<br />

Die Vergütungen für die einzelnen Verträge<br />

sind im Investitionsplan (§§ 8, 22, 23 des Gesellschaftsvertrages<br />

auf Seite 112 ff.), in der<br />

Prognoserechnung auf Seite 72 f. und in den<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung auf Seite<br />

74 ff. dargestellt.<br />

Darstellung der wesentlichen Verträge<br />

109


110<br />

Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />

Funktion<br />

Firmierung<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsform<br />

Handelsregister<br />

Gegenstand des<br />

Unternehmens<br />

Kapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsanschrift<br />

der Geschäftsführer<br />

Anbieter<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

<strong>asuco</strong><br />

Vertriebs GmbH<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 180027<br />

am 25.06.2009<br />

Vertrieb von<br />

geschlossenen<br />

Fonds; Beratung für<br />

Fondsinitiatoren im<br />

Bereich Konzeption,<br />

Verwaltung und Vertrieb<br />

geschlossener Fonds sowie<br />

bei der Anlegerbetreuung;<br />

Erstellung von Schulungsund<br />

Marketingkonzepten<br />

sowie An- und Verkauf<br />

von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds<br />

25.000 EUR,<br />

voll eingezahlt<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Prospektherausgeber<br />

<strong>asuco</strong><br />

Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 180028<br />

am 25.06.2009<br />

Übernahme der Geschäftsführung<br />

bei geschlossenen Fonds sowie<br />

Besorgung der mit dem<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

verbundenen Geschäfte von<br />

geschlossenen Fonds<br />

25.000 EUR,<br />

voll eingezahlt<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Komplementär 1<br />

<strong>asuco</strong><br />

Komplementär GmbH<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 179914<br />

am 18.06.2009<br />

Übernahme persönliche<br />

Haftung bei geschlossenen<br />

Fonds in Form einer<br />

Kommanditgesellschaft;<br />

Übernahme<br />

Geschäftsführung bei<br />

geschlossenen Fonds;<br />

Konzeption von<br />

geschlossenen Fonds<br />

25.000 EUR,<br />

voll eingezahlt<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen


Treuhandkommanditist<br />

Treuhänder<br />

Zahlstelle<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 181762<br />

am 12.10.2009<br />

Übernahme der Funktion als<br />

Treuhandkommanditist bei<br />

Beteiligungsangeboten;<br />

Besorgung sämtlicher im<br />

Treuhandvertrag mit<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligten Anlegern<br />

vereinbarten Tätigkeiten in<br />

eigenem Namen auf<br />

Rechnung der Anleger<br />

(Treugeber) sowie Halten von<br />

Beteiligungen in eigenem<br />

Namen<br />

25.000 EUR,<br />

voll eingezahlt<br />

<strong>asuco</strong> Fonds GmbH,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Fondsgesellschaft<br />

Emittent<br />

<strong>asuco</strong> 3<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Kommanditgesellschaft (es gilt das<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland)<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 97912<br />

am 21.10.2011<br />

Langfristiger Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung von Beteiligungen an<br />

von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Immobilien-<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> (Dachfonds), die<br />

Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds und sonstigen<br />

Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />

Beachtung von Investitionskriterien<br />

eingehen.<br />

Kommanditkapital nach<br />

Vollplatzierung 50.010.000 EUR<br />

(aktuell 10.000 EUR, voll eingezahlt)<br />

1. <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 1 ,<br />

Oberhaching, Komplementär,<br />

ohne Einlage<br />

2. <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />

Oberhaching, geschäftsführender<br />

Kommanditist,<br />

Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />

3. <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH,<br />

Oberhaching,<br />

Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />

Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />

4. Direktkommanditisten<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />

Oberhaching (Komplementär)<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />

Oberhaching (geschäftsführender<br />

Kommanditist)<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Dachfonds<br />

<strong>asuco</strong> 1<br />

<strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Kommanditgesellschaft (es gilt das Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland)<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 94610<br />

am 04.11.2009<br />

Langfristiger Erwerb, Verwaltung<br />

und Veräußerung von Beteiligungen<br />

an geschlossenen Immobilienfonds,<br />

REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />

(Zielfonds) unter Beachtung von<br />

Investitionskriterien<br />

Kommanditkapital (Stand: 29.02.2012)<br />

100.010.000 EUR,<br />

davon eingezahlt 65.949.500 EUR<br />

1. <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 1 ,<br />

Oberhaching, Komplementär,<br />

ohne Einlage<br />

2. <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />

Oberhaching, geschäftsführender<br />

Kommanditist,<br />

Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />

3. <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />

Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />

Einlage 97.515.000 EUR,<br />

davon eingezahlt 63.554.500 EUR,<br />

davon <strong>asuco</strong> 2 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH<br />

& Co. KG, Oberhaching,<br />

Einlage 27.570.000 EUR,<br />

davon eingezahlt 27.570.000 EUR,<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co.<br />

KG, Oberhaching, Einlage<br />

33.370.000 EUR, davon eingezahlt 0 EUR<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />

Oberhaching (Komplementär)<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH,<br />

Oberhaching (geschäftsführender<br />

Kommanditist)<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

1 Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbeschränkt.<br />

Da der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist, haftet diese nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />

111


112<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />

die Firma <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG.<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

(1) Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Beteiligungen an von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />

Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />

berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie hat zur<br />

Erreichung des Gesellschaftszwecks eine Beteiligung an der<br />

<strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG in Höhe von<br />

33,43 Mio. EUR erworben und wird sich an weiteren von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds beteiligen<br />

und diese Beteiligungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder<br />

aufgeben. Die Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro<br />

GmbH & Co. KG kann bis Ende 2012 auf bis zu 20 Mio. EUR<br />

reduziert werden. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />

Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst<br />

vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

II. Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist,<br />

Rechtsstellung der Treugeber<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) ist:<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, Oberhaching.<br />

Der Komplementär ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />

(2) Kommanditisten sind:<br />

a) <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH, Oberhaching, mit einem<br />

Kapitalanteil von 5.000 EUR (geschäftsführender<br />

Kommanditist).<br />

b) <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching – nachfolgend<br />

„Treuhandkommanditist” genannt – mit einem Kapitalanteil<br />

von 5.000 EUR zuzüglich eines Kapitalanteils wie er<br />

sich aus der Kapitalerhöhung gemäß § 4 (1) ergibt.<br />

c) Vom Treuhandkommanditisten in die Gesellschaft aufgenommene<br />

Dritte als weitere Kommanditisten mit den benannten<br />

Kapitalanteilen.<br />

(3) Die neu beitretenden Kommanditisten werden ihre Kapitalanteile<br />

nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />

§ 4 Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist<br />

(1) Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der im Investitionsplan<br />

gemäß § 8 (2) vorgesehenen Investitionen auf insgesamt<br />

bis zu 50.010.000 EUR erhöht werden. Der Treuhandkommanditist<br />

ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB<br />

befreit und berechtigt sowie bevollmächtigt, seinen Kapitalanteil<br />

– auch in Teilbeträgen – zu erhöhen, bzw. weitere Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen, bis die zur Durchführung<br />

des Investitionsplans maximal festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />

endgültig erreicht ist, spätestens jedoch bis zum<br />

30.06.2014. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt,<br />

die Zeichnungsfrist um bis zu 12 Monate bis zum 30.06.2015<br />

zu verlängern.<br />

(2) Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden zusammen<br />

das Festkapital der Gesellschaft.<br />

(3) Die für jeden Kommanditisten in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme (Hafteinlage) wird auf 1 % seiner Pfl ichteinlage<br />

(Kapitalanteil) festgesetzt.<br />

(4) Die Stückelung der Kapitalanteile beläuft sich stets auf volle<br />

1.000 EUR. Teilbeträge hiervon können nicht gebildet werden.<br />

Der Kapitalanteil eines Kommanditisten sollte mindestens<br />

5.000 EUR betragen. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt,<br />

Kapitalanteile mit geringeren Beträgen anzunehmen.<br />

(5) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen.<br />

§ 5 Rechtsstellung der Treugeber<br />

(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />

mit seinem Beitritt an der geplanten Kapitalerhöhung zwar<br />

im eigenen Namen, jedoch als Treuhandkommanditist für fremde<br />

Rechnung teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die Treugeber<br />

halten wird. Dieses Treuhandverhältnis ist in dem beigefügten<br />

Vorschlag eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt,<br />

den der Treuhandkommanditist mit jedem Gesellschafter<br />

sowie jedem Treugeber abschließt.<br />

(2) Die Gesellschafter haben diesen Entwurf des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Von


den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages darf<br />

ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht zu Lasten der Gesellschaft<br />

abgewichen werden. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis<br />

der Zustimmung des Komplementärs gemäß § 11 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Im Innenverhältnis gelten<br />

die Treugeber als Kommanditisten. Dies gilt insbesondere für die<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />

an einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös<br />

sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte,<br />

insbesondere Stimm- und Entnahme- (Ausschüttungs-)rechte.<br />

Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass<br />

die Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />

und kraft der ihnen erteilten Vollmacht das auf ihren Kapitalanteil<br />

entfallende Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />

nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />

Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte<br />

ausüben können.<br />

(3) Übt der Treugeber das Stimmrecht weder selbst noch durch<br />

einen unterbevollmächtigten Dritten aus, wird der Treuhandkommanditist<br />

das Stimmrecht nach Weisung des Treugebers<br />

oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben. Erteilen der<br />

Treugeber, der Kommanditist oder der unterbevollmächtigte<br />

Dritte keine Weisung, wird der Komplementär bevollmächtigt,<br />

das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung des<br />

Stimmrechtes enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />

Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />

§ 13 a) bis f) sowie § 16 j) und m) gelten. Der Komplementär<br />

ist im Falle, dass er das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmverhalten<br />

im Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 15 (4) vorab bekannt zu geben. Der Treuhandkommanditist<br />

und der Komplementär sind vom Verbot des<br />

Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen,<br />

die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />

(4) Jeder Treugeber, der als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen werden will, hat dem Treuhandkommanditisten eine<br />

unwiderrufl iche, über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte<br />

und nach deutschem Recht anerkannte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, die den Treuhandkommanditisten zu allen<br />

Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein<br />

Kommanditist mitzuwirken verpfl ichtet ist. Eine entsprechende<br />

Verpfl ichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger an einem Kommanditanteil.<br />

Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung<br />

des Gesellschafters verbundenen Kosten trägt der Treugeber<br />

(Ausnahme: die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im<br />

Rahmen der gemäß § 4 geplanten Kapitalerhöhung). Der Treugeber<br />

trägt auch die Kosten des Treuhandkommanditisten für die<br />

Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht im<br />

Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Eintragung in das<br />

Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Im Falle nicht rechtzeitiger Vollmachtsvorlage werden<br />

aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet. Vorstehende Kosten<br />

können mit Ansprüchen des Gesellschafters z.B. auf Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) verrechnet werden.<br />

(5) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

und vor Beitritt in die Gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />

(GWG) aufgeführten Angaben zu machen und seine Identifi zierung<br />

nach dem Geldwäschegesetz – sofern dies nicht bereits im<br />

Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht gemäß (4)<br />

erfolgt ist – entweder durch Übersendung eines von einem durch<br />

das Geldwäschegesetz Berechtigten bestätigten Identifi kationsnachweises<br />

oder durch Postidentverfahren nachzuweisen. (4)<br />

Sätze 3 und 5 gelten entsprechend. (5) gilt entsprechend für den<br />

wirtschaftlich Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />

abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede<br />

Änderung der im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />

hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich<br />

Berechtigte seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

erneut nachzuweisen.<br />

III. Gesellschafterkonten, Erbringung der Kommanditeinlagen,<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, Ausschluss der<br />

Nachschusspfl icht<br />

§ 6 Gesellschafterkonten<br />

(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />

a) Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird auf dem Kapitalkonto<br />

I geführt. Kapitalkonto I ist unveränderlich.<br />

b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II<br />

gebucht.<br />

c) Ausschüttungen und sonstige Entnahmen sowie sonstige<br />

Einlagen werden auf dem Kapitalkonto III verbucht.<br />

d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV<br />

gebucht.<br />

Die auf den Kapitalkonten I bis IV verbuchten Beträge stellen<br />

Eigenkapital dar, das an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt.<br />

(2) Kapitalkonto I ist grundsätzlich maßgebend für die Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) gemäß § 21, für die steuerliche Ergebnisverteilung,<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen gemäß<br />

§ 20 sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß §§ 30 und 31. Für die Berechnung der Höhe der möglichen<br />

Entnahme ist der jeweilige unterjährig vorhandene Einzahlungsstand<br />

auf den vom Gesellschafter zu erbringenden fälligen<br />

Kapitalanteil maßgebend.<br />

(3) Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

(4) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen<br />

der Gesellschaft und den Gesellschaftern wie z.B. fällige<br />

Einzahlungsverpfl ichtungen auf den Kapitalanteil und das Agio<br />

wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

113


114<br />

im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs-<br />

und Verbindlichkeitscharakter.<br />

§ 7 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

(1) Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) beitretenden<br />

Kommanditisten sind unverzüglich nach Annahme der<br />

Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten zur Barleistung<br />

des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage) zuzüglich 5 % Agio gemäß<br />

den Bedingungen der Angebotserklärung (Beitrittserklärung),<br />

durch Einzahlung auf das dort angegebene Sonderkonto des<br />

Treuhandkommanditisten verpfl ichtet.<br />

Für die gemäß § 3 (2) a) und b) 1. Halbsatz i.V.m. § 4 (1) beitretenden<br />

Kommanditisten entfällt die Pfl icht zur Leistung eines<br />

Agios. Die Einzahlung ist jeweils mit Entstehen des Gesellschaftsanteils<br />

fällig und durch Einzahlung auf das Konto der Gesellschaft<br />

zu erbringen.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist tritt mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />

bzw. der jeweiligen Kapitalerhöhung seine gegenwärtigen<br />

und künftigen Ansprüche wegen des jeweils zu erbringenden<br />

Kapitalanteils aus dem Treuhand- und Auskunftsvertrag einschließlich<br />

etwaiger Verzugsschadensansprüche gegen die jeweiligen<br />

Treugeber an die Gesellschaft ab. Eine weitergehende<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten für die Erbringung seines<br />

Kapitalanteils ist ausgeschlossen.<br />

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />

ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum – ohne dass es einer vorherigen<br />

Mahnung bedarf – Verzugszinsen bis zu 1 % p.M. zu verlangen.<br />

Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes<br />

bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />

einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

(4) Wird die Einzahlungsverpfl ichtung trotz Mahnung nicht oder<br />

nicht in voller Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erbracht,<br />

sind die geschäftsführenden Gesellschafter im Namen<br />

der Gesellschaft ermächtigt, von dem Beitrittsvertrag mit dem<br />

säumigen Gesellschafter zurückzutreten oder ihn durch schriftliche<br />

Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />

Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />

entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />

(5) Der ausscheidende Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens<br />

aber eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />

Macht die Gesellschaft diese Schadenspauschale geltend, bleibt<br />

es dem Gesellschafter vorbehalten, einen geringeren Schaden<br />

nachzuweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Schadensersatzansprüche<br />

mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen zu<br />

verrechnen. Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis,<br />

das im Rahmen der Kapitalerhöhung entsteht, nicht teil.<br />

(6) Anstelle des Rücktritts oder Ausschlusses sind die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter im Namen der Gesellschaft ermächtigt,<br />

den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Gesellschafters unter<br />

Beachtung des § 4 (4) auf den Betrag herabzusetzen, der sich<br />

aufgrund der von ihm geleisteten Zahlung zuzüglich 5 % Agio<br />

ergibt.<br />

§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(1) Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />

§ 2 auf der Grundlage des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

erreichen. Reduzierungen der einzelnen Positionen können sich<br />

ergeben, wenn zum Ende der Zeichnungsfrist weniger als das<br />

gemäß § 4 (1) maximal geplante Gesellschaftskapital platziert<br />

werden kann.<br />

(2) Investitionsplan / Mittelverwendung:<br />

Siehe nebenstehende Tabelle<br />

(3) Finanzierungsplan / Mittelherkunft:<br />

Siehe nachfolgende Tabelle<br />

Finanzierungsplan / Mittelherkunft<br />

Gründungskapital 10.000 EUR<br />

Zeichnungskapital 50.000.000 EUR<br />

Gesellschaftskapital 50.010.000 EUR<br />

Agio (5 %) 2.500.000 EUR<br />

Eigenkapital insgesamt 52.510.000 EUR<br />

§ 9 Ausschluss der Nachschusspfl icht<br />

(1) Die Kommanditisten sind über den vereinbarten Kapitalanteil<br />

(bei Gesellschaftern gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) zuzüglich<br />

5 % Agio) hinaus zu keinen Nachschüssen oder sonstigen<br />

Zahlungen verpfl ichtet. Die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen,<br />

insbesondere nach § 171 ff. HGB, bleibt jedoch unberührt.<br />

(2) Der einzelne Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung nicht<br />

verpfl ichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

IV. Geschäftsführung, Kontrollrechte, Haftung,<br />

zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Beirat<br />

§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />

�<br />

(1) Der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist<br />

(im Vertrag „die geschäftsführenden Gesellschafter“ genannt)<br />

sind zur Geschäftsführung der Gesellschaft einzeln berechtigt<br />

und verpfl ichtet.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter sind vom Verbot des Insichgeschäfts<br />

gemäß § 181 BGB befreit.


Investitionsplan und Mittelverwendung (Prognose)<br />

Zahlungsgrund Zahlungsempfänger Betrag in % der in % des<br />

in EUR Anschaffungs- Eigenkapitals<br />

kosten (inkl.<br />

5 % Agio)<br />

1. Anschaffungskosten für von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagte Dachfonds<br />

diverse 45.955.000 87,52<br />

2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2013<br />

(u.a. Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an den Dachfonds,<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter)<br />

- 23.874 100,00 -0,05<br />

3. Eigenkapitalbeschaffung<br />

(inkl. Agio)<br />

diverse 6.125.000 13,34 11,66<br />

4. Projektaufbereitung <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH 126.376 0,28 0,24<br />

5. Komplementär <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH 268 0,001 0,001<br />

6. Geschäftsführender Kommanditist <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH 1.072 0,002 0,002<br />

7. Treuhandkommanditist <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH 205.030 0,45 0,39<br />

8. Diverse Kosten<br />

(u.a. Gründungskosten, Gutachten,<br />

nichtabziehbare Umsatzsteuer)<br />

diverse 121.127 0,26 0,23<br />

Gesamtaufwand 52.510.000 114,32 100,00<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören. Diese<br />

umfassen insbesondere:<br />

a) die Durchführung und Abwicklung der nach dem Investitions-<br />

und Finanzierungsplan vorgesehenen Rechtsgeschäfte<br />

einschließlich der Investition und der Reinvestition<br />

des Fondsvermögens,<br />

b) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

der erworbenen Beteiligungen wie z.B. Ausüben der<br />

Stimmrechte der Gesellschaft, Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen,<br />

Wahrnehmen und Durchsetzen<br />

der Interessen der Gesellschaft,<br />

c) die Änderung des Gesellschaftsvertrages, sofern dies zur<br />

Erfüllung der regulatorischen Anforderungen notwendig<br />

ist,<br />

d) die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit der Betreuung und Information der<br />

Kommanditisten und Treugeber in Abstimmung mit dem<br />

Treuhandkommanditisten,<br />

e) die Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung<br />

und schriftlichen Abstimmungen, Unterrichtung<br />

des Beirates und des Komplementärs sowie Erstellung<br />

des jährlichen Geschäftsberichts der Gesellschaft in Abstimmung<br />

mit dem Komplementär und dem Treuhandkommanditisten,<br />

f) die Führung des Rechnungswesens der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Verbuchung der Geschäftsvorfälle, die Über-<br />

�<br />

wachung und Einziehung der Einzahlungen auf die Kommanditeinlagen,<br />

die Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.<br />

(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter können sich auf eigene<br />

Kosten zur Erfüllung der von ihnen übernommenen Aufgaben<br />

Dritter bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu verauslagen,<br />

sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt<br />

werden können.<br />

(4) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />

(5) Dem geschäftsführenden Kommanditisten wird zur Vertretung<br />

der Gesellschaft von dem Komplementär eine widerrufl iche<br />

Generalvollmacht erteilt, die ihn berechtigt, die Gesellschaft in<br />

allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich oder außergerichtlich<br />

zu vertreten, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />

die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen<br />

werden können oder bei denen das Gesetz eine Vertretung<br />

gestattet. Insbesondere umfasst die Vertretungsbefugnis<br />

a) die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen und den Abschluss<br />

von Verträgen mit Dritten,<br />

b) die Anforderung und Entgegennahme von Geldbeträgen,<br />

c) die Entgegennahme von Zustellungen und rechtsgeschäftlichen<br />

Erklärungen an die Gesellschaft und<br />

d) eine Kontoverfügungsvollmacht.<br />

Der Komplementär kann von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

jederzeit und in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

115


116<br />

Auskünfte verlangen, zur Vertretung der Gesellschaft Richtlinien<br />

erlassen und Weisungen erteilen. Der Komplementär kann bestimmen,<br />

bei welchen Arten von Geschäften die Vertretung der<br />

Gesellschaft seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Hierzu gehört<br />

vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den<br />

Komplementär zwingend die Vertretung der Gesellschaft bei Klageerhebungen<br />

jeglicher Art, ausgenommen die Einleitung des<br />

gerichtlichen Mahnverfahrens, sowie die Vertretung bei Eingehen<br />

von Verpfl ichtungen durch die Gesellschaft, die einen Betrag<br />

von 50.000 EUR übersteigen.<br />

Die Vollmacht ist im Ganzen nicht übertragbar. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist jedoch befugt, für bestimmte Arten<br />

von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu<br />

erteilen.<br />

§ 11 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />

(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166<br />

HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />

durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe bzw. einer entsprechenden Gesellschaft<br />

auf ihre Kosten einsehen zu lassen.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben jährlich den<br />

Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf, über wesentliche<br />

geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />

Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen Beteiligungen der<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> an Zielfonds zu berichten. Die Berichterstattung<br />

hat mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

zu erfolgen.<br />

(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />

persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />

zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang nur<br />

den Unternehmen der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />

Finanzamt, den Kreditgebern der Gesellschaft, dem<br />

Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />

Anwälten und Beratern der Gesellschaft erteilen. Von dieser<br />

Regelung unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />

§ 12 Haftung<br />

(1) Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

haben ihre Pfl ichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen zu erfüllen.<br />

Sie haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; es sei denn,<br />

es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

vor. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten<br />

haften die geschäftsführenden Gesellschafter auch bei einer fahrlässigen<br />

Verursachung, jedoch nur für typischerweise vorhersehbare<br />

Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden.<br />

Für die anderen Gesellschafter gelten vorstehende Haftungsregelungen<br />

entsprechend.<br />

(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />

die von den Gesellschaftern verfolgten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die<br />

Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen wird von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern und dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht übernommen. Sie haften auch nicht dafür, dass der<br />

Beirat sowie die Vertragspartner der Gesellschaft die ihnen obliegenden<br />

Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />

(3) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Derartige Ansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber dem Verpfl ichteten<br />

schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis führt zum<br />

Verlust der Ansprüche.<br />

§ 13 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />

Zu den folgenden Geschäften bedürfen die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die Maßnahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs insbesondere<br />

im Sinne von § 10 (2) hinausgehen oder für die Gesellschaft<br />

von besonderer Bedeutung sind;<br />

b) Änderungen des Investitionsplans; ausgenommen sind Änderungen,<br />

die sich aus § 8 (1) ergeben;<br />

c) Veräußerung von Beteiligungen der Gesellschaft innerhalb<br />

von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />

von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />

eines Jahres. Hiervon ausgenommen ist die Veräußerung<br />

von Beteiligungen, deren Einkunftsart als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

qualifi ziert wurden;<br />

d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen<br />

Verpfl ichtungen; ausgenommen hiervon sind Prozessbürgschaften;<br />

e) Kreditgewährung, ausgenommen die Vereinbarung von<br />

Zahlungszielen und Ratenzahlungen bezüglich rückständiger<br />

Forderungen, die Kreditgewährung an nicht platzierte<br />

sowie platzierte <strong>asuco</strong>-Fondsgesellschaften sowie deren<br />

100%ige Tochtergesellschaften, sofern von den <strong>asuco</strong>-<br />

Fondsgesellschaften entsprechende Sicherheiten gestellt<br />

werden, ein entsprechender Kreditrahmen von einer Bank<br />

zur Verfügung steht oder die Kapitalaufnahme im Rahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erfolgt;<br />

f) Bestellung von Prokuristen und Generalbevollmächtigten.<br />

§ 14 Beirat<br />

(1) Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat wählen,<br />

der aus drei Mitgliedern bestehen soll. Die Wahl hat in jedem<br />

Fall zu erfolgen, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird oder mehr<br />

als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres veräußert<br />

werden sollen.<br />

(2) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit bis zu der dritten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung bestellt, die auf ihre


Wahl folgt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />

während seiner Amtszeit aus, kann auf der nächsten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung für die restliche Amtszeit<br />

ein Nachfolger gewählt werden.<br />

(3) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats können die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter einen vorläufi gen Beirat bestellen.<br />

(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend<br />

sind. Es können dann solche Beschlüsse gefasst werden,<br />

denen die beiden anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Beirat<br />

gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />

einen Vorsitzenden.<br />

(5) Aufgabe des Beirates ist die Beratung, Unterstützung und<br />

Überwachung der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />

den geschäftsführenden Gesellschaftern Weisungen zu erteilen.<br />

Er kann jedoch von der Geschäftsführung Berichterstattung<br />

über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen und<br />

eines seiner Mitglieder oder einen sachverständigen Dritten auf<br />

Kosten der Gesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher der<br />

Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />

(6) Die Mitglieder des Beirates nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />

teil. Auf Verlangen des Beirates nehmen mindestens<br />

einer der geschäftsführenden Gesellschafter oder ein von<br />

diesen zu benennender Vertreter und der Treuhandkommanditist<br />

an den Beiratssitzungen teil.<br />

(7) Der Beirat ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts. Seine Mitglieder<br />

haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />

verjähren drei Jahre nach Entstehung. Die Haftung eines Beiratsmitglieds<br />

ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt worden ist.<br />

Der Beirat ist außerhalb der Gesellschaft über seine Tätigkeit zur<br />

Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />

(8) Über die vom Beirat gefassten Beschlüsse sind Niederschriften<br />

anzufertigen, die von dem Beiratsvorsitzenden zu unterzeichnen<br />

sind.<br />

(9) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine<br />

Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen<br />

ist.<br />

(10) Der Komplementär wird bei der Beschlussfassung über die<br />

Bestellung und die Abberufung von Beiratsmitgliedern und bei<br />

jeder sonstigen den Beirat betreffenden Beschlussfassung sein<br />

Stimmrecht gemäß § 5 (3) nicht ausüben.<br />

V. Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse,<br />

Niederschriften<br />

§ 15 Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet jährlich<br />

innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

statt; die erste Gesellschafterversammlung ist bis zum<br />

30.11.2014 für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 einzuberufen.<br />

Statt der Durchführung einer Gesellschafterversammlung können<br />

die geschäftsführenden Gesellschafter eine schriftliche Abstimmung<br />

durchführen lassen, wenn diesem Verfahren nicht<br />

durch Gesellschafter oder Treugeber, die mindestens 20 % des<br />

Gesellschaftskapitals vertreten, innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Absendung des Einladungsschreibens widersprochen wird.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben im Fall des Widerspruchs<br />

binnen 28 weiteren Tagen eine Gesellschafterversammlung<br />

zu den angekündigten Beschlussgegenständen einzuberufen.<br />

(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen fi nden auf<br />

Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens<br />

20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirates statt.<br />

Erfolgt in einem solchen Fall die Einberufung nicht innerhalb von<br />

14 Tagen, ist der Antragsteller oder der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, die Versammlung wirksam einzuberufen.<br />

Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann auch im<br />

Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durchgeführt werden.<br />

In diesem Fall verkürzt sich die Widerspruchsfrist gemäß (1) auf<br />

sieben Tage. Im Falle des Widerspruchs haben die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von 14 Tagen einzuberufen.<br />

(3) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft oder München,<br />

soweit die Gesellschafter nicht etwas anderes beschließen.<br />

(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift der<br />

Gesellschafter durch die geschäftsführenden Gesellschafter unter<br />

Wahrung einer Frist von mindestens vier Wochen. Bei außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen kann die Einberufungsfrist<br />

auf bis zu zehn Tage verkürzt werden. Wird statt der<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein schriftliches<br />

Abstimmungsverfahren gewählt, kann der Zeitraum für eine gültige<br />

Stimmabgabe ebenfalls auf bis zu zehn Tage verkürzt werden.<br />

Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der Absendung<br />

und der Tag der Versammlung mitgezählt. Bei der Einberufung<br />

ist die Tagesordnung bekannt zu geben.<br />

(5) Ergänzende Anträge und Gegenanträge zur Tagesordnung<br />

können vom Beirat sowie von Gesellschaftern und Treugebern,<br />

die zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />

bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der ordentli-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

117


118<br />

chen Gesellschafterversammlung bzw. im Rahmen einer schriftlichen<br />

Abstimmung gemäß § 17 (8) zwei Wochen vor Ablauf der<br />

Abstimmungsfrist gestellt werden. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

beträgt diese Frist eine Woche. Für die<br />

Fristwahrung kommt es auf den Zugang bei einem der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter an. In diesen Fällen ist die Gesellschafterversammlung<br />

unter Wahrung der Fristen gemäß (4) erneut<br />

einzuberufen. Erneute ergänzende Anträge und erneute Gegenanträge<br />

sind nur wegen neu aufgenommener Tagesordnungspunkte<br />

zulässig.<br />

(6) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der<br />

Komplementär oder der geschäftsführende Kommanditist.<br />

(7) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />

vertreten lassen.<br />

§ 16 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere für folgende<br />

Beschlussfassungen zuständig:<br />

a) Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gemäß § 13;<br />

b) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

c) Festlegung der auf Kapitalkonto III zu verbuchenden Beträge<br />

(Ausschüttungen / Entnahmen);<br />

d) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

e) Entlastung des Komplementärs;<br />

f) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

g) Abberufung des geschäftsführenden Kommanditisten aus<br />

wichtigem Grund;<br />

h) Berufung eines neuen Komplementärs bzw. eines neuen<br />

geschäftsführenden Kommanditisten im Fall der Kündigung<br />

gemäß § 28;<br />

i) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats;<br />

j) Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ausnahme: Änderungen<br />

gemäß § 10 (2) c);<br />

k) Ausschluss von Gesellschaftern, vorbehaltlich der Regelungen<br />

in §§ 7 (4), 27 (1) und 28 (1);<br />

l) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten;<br />

m) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

§ 17 Beschlussfassung<br />

(1) Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />

und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können in<br />

Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />

Abstimmung gefasst werden.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und einer der<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend oder vertreten sind. Im Wege der schriftlichen<br />

Abstimmung kommt ein Beschluss nur zustande, wenn mindestens<br />

20 % des Gesellschaftskapitals an der Abstimmung teilneh-<br />

men und der schriftlichen Abstimmung nicht mit der Quote des<br />

§ 15 (1) widersprochen wird.<br />

(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen grundsätzlich<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit<br />

nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />

bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben<br />

gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

ein Antrag als abgelehnt. Gesellschafter können auch in der<br />

Form an der Abstimmung in einer Gesellschafterversammlung<br />

teilnehmen, dass sie die Stimmzettel, die ihnen mit der Einberufung<br />

der Gesellschafterversammlung zugesandt worden sind,<br />

ausgefüllt und unterzeichnet dem Treuhandkommanditisten bis<br />

zum Beginn der Gesellschafterversammlung zusenden.<br />

(4) Beschlüsse zu § 16 g), h), j) bis m) sowie nach § 16 a) in Verbindung<br />

mit § 13 b) und c) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, die nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden kann. Gleiches gilt für Beschlüsse nach<br />

§ 16 c), soweit eine höhere Ausschüttung, als gemäß § 21 (1)<br />

vorgeschlagen, beschlossen werden soll.<br />

Sind 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />

verteilt und lehnen diese die Empfehlungen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ab, tritt anstelle der Mehrheit<br />

von 75 % eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen.<br />

(5) Eine Nachschusspfl icht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden.<br />

(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />

kann entsprechend ihm erteilter Weisungen voneinander abweichende<br />

Stimmen abgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten<br />

und den Komplementär; diese sind berechtigt, das<br />

ihnen zustehende Stimmrecht gespalten auszuüben. Im Übrigen<br />

kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil nur eine einheitliche<br />

Stimme abgeben. Die Gesellschaft kann ihr Stimmrecht in<br />

einer anderen Gesellschaft nur einheitlich ausüben.<br />

(7) Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />

Weise, dass auf je 1.000 EUR Kapitalanteil eine Stimme entfällt.<br />

Bei späteren Aufteilungen bzw. Zusammenlegungen von Kapitalanteilen<br />

sind diese Stimmen den neu entstehenden Kapitalanteilen<br />

im Verhältnis der Aufteilung bzw. Zusammenlegung zuzurechnen.<br />

(8) Bei schriftlichen Abstimmungen haben die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten<br />

Stellungnahme bekannt zu geben. Die Abstimmungsunterlagen<br />

sind zuvor dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten<br />

mit angemessener Frist vorzulegen. Soweit diese eigene<br />

Stellungnahmen abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen<br />

beizufügen. Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss inner


halb der festgelegten Abstimmungsfrist von mindestens vier Wochen<br />

nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der<br />

Gesellschaft eingehen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt<br />

durch die Gesellschaft; der Treuhandkommanditist und der Beirat<br />

haben das Recht, die Auszählung zu überprüfen. Sofern<br />

nichts anderes bestimmt ist, wird ein im schriftlichen Verfahren<br />

gefasster Beschluss am Beginn des ersten Tages wirksam, der auf<br />

den Ablauf der Abstimmungsfrist folgt.<br />

(9) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

der Niederschrift gemäß § 18 (1) bzw. der schriftlichen Mitteilung<br />

gemäß § 18 (2) durch eine gegen die Gesellschaft zu<br />

richtende Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist<br />

gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 18 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />

ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter,<br />

dem Treuhandkommanditisten und einem Beiratsmitglied<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />

ist.<br />

(2) Über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung nach § 17<br />

(8) sind die Gesellschafter schriftlich zu unterrichten.<br />

(3) Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift<br />

nach (1) oder der schriftlichen Mitteilung nach (2) sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter zu erklären. § 17 (9)<br />

bleibt unberührt.<br />

VI. Jahresabschluss, Ergebnisbeteiligung, Entnahmen,<br />

Vergütungen<br />

§ 19 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Steuerveranlagungen,<br />

Sonderwerbungskosten<br />

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten<br />

sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />

die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft<br />

sowie die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche<br />

Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen.<br />

(3) Buchführung und Jahresabschluss sowie die Einnahmen- /<br />

Überschussrechnung können nach Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüft werden. Bis zur ersten Gesellschafterversammlung<br />

wird der Abschlussprüfer von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern bestellt.<br />

(4) Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />

/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />

allen Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung zuzusenden. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter haben auf Verlangen den Prüfungsbericht<br />

dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten auszuhändigen.<br />

(5) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass sie Sonderwerbungskosten<br />

(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit ihrer<br />

Beteiligung) nicht bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />

sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft geltend<br />

machen können.<br />

(6) Die Gesellschaft wird ihre Gesellschafter rechtzeitig auffordern,<br />

die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

bis zum 31.03. mitzuteilen und belegmäßig nachzuweisen.<br />

Sonderwerbungskostenmeldungen, die nach diesem Stichtag<br />

eingehen bzw. unvollständig sind, werden wegen des anfallenden<br />

organisatorischen Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />

Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />

bearbeitet und in die Feststellungserklärung aufgenommen.<br />

(7) Die Gesellschafter verpfl ichten sich untereinander, Rechtsbehelfe<br />

oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen<br />

der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit der Gesellschaft,<br />

d.h. nach Zustimmung durch einen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, einzulegen, auch soweit sie persönlich (z.B.<br />

Sonderwerbungskosten) betroffen sind.<br />

§ 20 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />

(1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile gemäß<br />

Kapitalkonto I am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />

beteiligt. Das Auseinandersetzungsguthaben bzw. der Anteil<br />

des Vermögens bei Aufl ösung der Gesellschaft ermittelt sich<br />

gemäß § 30 bzw. § 31.<br />

Das steuerliche Ergebnis für einen Gesellschafter, wie es sich<br />

nach Berücksichtigung des anteiligen Vorabgewinns des Komplementärs<br />

gemäß § 22 ergibt, ist einem Gesellschafter in dem<br />

Verhältnis zuzurechnen, in dem er zum jeweiligen Bilanzstichtag<br />

an der Gesellschaft gemäß Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />

Abweichend hiervon gilt:<br />

Steuerliche Ergebnisse, die bis zum 31.12.2013 entstehen und<br />

den auf Basis dieses Gesellschaftsvertrages beitretenden Gesellschaftern<br />

nach der vorstehenden Regelung zuzurechnen wären,<br />

werden – durch Vorabzurechnung – so verteilt, dass sämtliche<br />

Gesellschafter, die sich bis zum 31.12.2013 an der Gesellschaft<br />

gemäß § 4 (1) beteiligen, zu diesem Bilanzstichtag in der Summe<br />

im gleichen Verhältnis begünstigt und belastet sind.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

119


120<br />

(2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />

wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />

(3) Soweit der geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft<br />

Leistungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung erbringt,<br />

ist er – auch in Verlustjahren – berechtigt, die im Investitionsplan<br />

gemäß § 8 bezeichneten gesellschaftsvertraglich geregelten<br />

Vergütungen zu entnehmen. Diese Vergütungen gelten im<br />

Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />

als Aufwand der Gesellschaft.<br />

§ 21 Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung<br />

über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

(Entnahmen), soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />

oder sonstiger Verpfl ichtungen benötigt werden. Der<br />

Komplementär unterbreitet der Gesellschafterversammlung in<br />

Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />

Treuhandkommanditisten und dem Beirat einen Vorschlag über<br />

die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden<br />

Ausschüttungen (Entnahmen).<br />

Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 betragen die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) 5 % p.a.<br />

(2) Die ersten Ausschüttungen (Entnahmen) sind für das Geschäftsjahr<br />

2012 geplant. Sie werden zum 30.06.2013 ausgezahlt.<br />

Der Komplementär ist in Abstimmung mit dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Beirat berechtigt, Entnahmen als Vorabausschüttung für das<br />

vergangene Geschäftsjahr unter Verrechnung mit offenen Beträgen<br />

aus dem Verrechnungskonto auch vor einem Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung auszuschütten, nicht jedoch vor<br />

dem 30.06. des Folgejahres.<br />

(3) Soweit der Komplementär gemäß § 22 (1) und (4) Anspruch<br />

auf einen Vorabgewinn hat, ist er berechtigt, diesen unbeschadet<br />

der Regelungen in (1) und (2) während des laufenden Geschäftsjahres<br />

zu entnehmen.<br />

(4) Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen auch dann, wenn der<br />

Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />

(5) Soweit Gesellschafter der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres<br />

beitreten, erhalten sie die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

für das Beitrittsjahr zeitanteilig.<br />

§ 22 Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

(1) Der Komplementär erhält – auch in Verlustjahren – einen<br />

Vorabgewinn in Höhe von jährlich 0,25 % der im jeweiligen<br />

Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß (3).<br />

Scheidet der Komplementär aus, erhält er diesen Vorabgewinn<br />

zeitanteilig.<br />

(2) Der geschäftsführende Kommanditist erhält für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben gemäß § 10 (2) b) – f) eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 1 % der Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />

(3). Scheidet der geschäftsführende Kommanditist aus, erhält er<br />

diese Vergütung zeitanteilig.<br />

(3) Unter Einnahmen der Gesellschaft fallen laufende Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) aus Beteiligungen sowie sämtliche Erlöse<br />

aus der Liquidation, Veräußerung oder Kündigung von Beteiligungen<br />

und Guthabenzinsen der Gesellschaft (ohne Anrechnung<br />

einer von einem Schuldner einbehaltenen Abgeltungssteuer).<br />

(4) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />

Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />

gemäß § 195 BGB.<br />

(5) Der Vorabgewinn nach vorstehendem (1) sowie die Vergütungen<br />

nach (2) sind spätestens am 31.12. eines Jahres fällig. Die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, angemessene<br />

Abschlagszahlungen zu entnehmen.<br />

§ 23 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Der Treuhandkommanditist erhält für die in Folge der Kapitalerhöhung<br />

zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />

von 15.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Die Einmalvergütung<br />

ist im Investitionsplan gemäß § 8 berücksichtigt und wird zum<br />

31.12.2012 fällig.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist erhält ab dem 01.01.2013 eine<br />

pauschale Vergütung von 10.000 EUR p.a. sowie ab 2012 eine<br />

zusätzliche jährliche laufende Vergütung in Höhe von 0,3 % des<br />

Kommanditkapitals, der zum 31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten<br />

Kapitalanteile, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die<br />

pauschale Vergütung und die jährliche laufende Vergütung sind<br />

spätestens am 31.12. eines Jahres fällig. Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu entnehmen.<br />

(3) Sollte während der Laufzeit des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder dessen<br />

Ersatz- oder Nachfolgeindex, festgestellt vom Statistischen<br />

Bundesamt in Wiesbaden, gegenüber dem Stand Dezember<br />

2012 (Basisjahr 2005=100) bzw. gegenüber dem Stand der letzten<br />

Anpassung gestiegen oder gefallen sein, so ist der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, eine Anpassung der Vergütung gemäß<br />

(2) im gleichen Verhältnis ab dem 01.01. des Jahres, das auf das<br />

Jahr folgt, in welchem die vorstehend defi nierte Änderung eingetreten<br />

ist, zu verlangen.


(4) Die Vergütungen für Leistungen, die gegenüber den Treugebern<br />

außerhalb der laufenden Tätigkeiten individuell erbracht<br />

werden, werden unter Entlastung der Treugeber von der Gesellschaft<br />

geschuldet und im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />

als Aufwand der Gesellschaft behandelt.<br />

(5) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />

Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter als Erfüllungsgehilfen<br />

bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu<br />

tragen, sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt werden<br />

können.<br />

VII. Verfügungen, Tod eines Gesellschafters<br />

§ 24 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Kapitalanteile<br />

(1) Kapitalanteile sind übertragbar. Die Verfügung über Kapitalanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist dem<br />

Treuhandkommanditisten durch Übersendung der Verfügungsunterlagen<br />

unverzüglich anzuzeigen. Die Verfügung eines Kommanditisten<br />

mit Ausnahme des Treuhandkommanditisten, für<br />

den die Sonderregelung unter (3) gilt, steht unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der schriftlichen Zustimmung des Komplementärs<br />

und wird – mit Ausnahme der Fälle des § 25 – zum<br />

01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche Verfügung und<br />

die schriftliche Zustimmung des Komplementärs folgt. Die Zustimmung<br />

des Komplementärs darf nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn infolge<br />

der Verfügung Kapitalanteile entstehen, die den Anforderungen<br />

des § 4 (4) nicht genügen oder seitens des Erwerbers eine<br />

den Anforderungen des § 5 (4) entsprechende Handelsregistervollmacht<br />

nicht in angemessener Frist erteilt wird oder die in § 5<br />

(5) geregelten Angaben nach dem Geldwäschegesetz nicht gemacht<br />

werden und / oder eine entsprechende Legitimation im<br />

Sinne des Geldwäschegesetzes nicht erfolgt. Die Zustimmung ist<br />

nicht erforderlich im Falle der anfänglichen Abtretung oder Verpfändung<br />

des Kapitalanteils zum Zwecke der teilweisen Finanzierung<br />

der Kommanditbeteiligung.<br />

(2) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Kommanditist<br />

solange als Gesellschafter, bis dem Treuhandkommanditisten die<br />

Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

bis zum erfolgten Zugang dieser Anzeige mit schuldbefreiender<br />

Wirkung, auch gegenüber dem neuen Kommanditisten, an<br />

den bisherigen Kommanditisten Auszahlungen vorzunehmen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist kann seinen Kapitalanteil im<br />

Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Zustimmung oder auf<br />

schriftliche Weisung des jeweiligen Treugebers abtreten oder in<br />

sonstiger Weise darüber verfügen. Jeder neue Kommanditist hat<br />

zur Handelsregisteranmeldung die nach § 5 (4) vorgesehene<br />

Handelsregistervollmacht zu erteilen und eine den Anforderungen<br />

des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />

nachzuweisen.<br />

(4) Unbeschadet der Abtretung des Kapitalanteils bleibt die Gesellschaft<br />

ermächtigt, alle Entnahmen, die auf den abgetretenen<br />

Kapitalanteil entfallen, mit schuldbefreiender Wirkung auch für<br />

Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers an den Treuhandkommanditisten<br />

zu leisten.<br />

(5) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen<br />

Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />

werden alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten<br />

hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten ist nicht<br />

möglich.<br />

(6) Die Absätze (1) und (4) gelten entsprechend für die Abtretung<br />

und Verpfändung von einzelnen Rechten aus dem Kapitalanteil,<br />

insbesondere für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen<br />

auf Entnahmen (Ausschüttungen) und Auseinandersetzungsguthaben.<br />

§ 25 Tod eines Kommanditisten<br />

(1) Stirbt ein Kommanditist, geht der Kapitalanteil mit allen<br />

Rechten und Pfl ichten auf seine Erben in Höhe der jeweiligen<br />

Erbquote und ggf. dann auf seine Vermächtnisnehmer über. Die<br />

Gesellschaft wird mit dem oder den Erben fortgesetzt. Die Erben<br />

und Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder solche Unterlagen,<br />

die der Treuhandkommanditist oder der Komplementär<br />

nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis der Erbfolge, insbesondere<br />

gemäß § 12 (1) Satz 3 HGB i.V.m. § 35 GBO, als<br />

ausreichend erachtet, im Original, in öffentlich beglaubigter<br />

Ausfertigung oder in öffentlich beglaubigter Abschrift, die zum<br />

Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung nicht älter als drei Monate<br />

sein darf, sowie die erforderlichen Handelsregistervollmachten<br />

gemäß den Anforderungen des § 5 (4) vorzulegen. Werden<br />

ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />

auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf<br />

die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen. § 4 (4)<br />

und (5) gelten für den/die Erben und Vermächtnisnehmer entsprechend.<br />

(2) Jeder Kommanditist bevollmächtigt für den Fall seines Todes<br />

widerrufl ich den Komplementär, die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

bis zum ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation<br />

gemäß (1) Satz 3 im Interesse der Erben wahrzunehmen und<br />

die Erben im Rahmen ihres Kapitalanteils zu vertreten. Der Komplementär<br />

wird insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />

des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten ist. Für<br />

Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

121


122<br />

(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen gemäß § 24 entsprechend. § 4 (4) und<br />

(5) fi ndet Anwendung.<br />

VIII. Dauer der Gesellschaft, Kündigung,<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

§ 26 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Sie<br />

kann erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2025,<br />

nicht jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses,<br />

gekündigt werden, danach ist sie mit gleicher Frist jeweils zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres kündbar.<br />

Der Treuhandkommanditist kann nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

oder auf schriftliche Weisung des Treugebers kündigen.<br />

(2) Für die geschäftsführenden Gesellschafter gelten die in (1)<br />

dargestellten Kündigungsfristen.<br />

Sind nur jeweils ein persönlich haftender Gesellschafter und ein<br />

geschäftsführender Kommanditist vorhanden, scheiden diese<br />

bzw. einer davon erst aus, wenn ein neuer persönlich haftender<br />

Gesellschafter bzw. geschäftsführender Kommanditist in die Gesellschaft<br />

aufgenommen und gemäß § 16 h) gewählt wurde. Im<br />

Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, scheidet der kündigende<br />

Gesellschafter spätestens sechs Monate nach Zugang des<br />

Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft aus. Das Vorschlagsrecht<br />

zur Wahl des Komplementärs bzw. des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten haben der nicht ausscheidende geschäftsführende<br />

Gesellschafter und Gesellschafter, die mindestens 20 %<br />

des Gesellschaftskapitals vertreten bzw., wenn alle geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ausscheiden, zusätzlich der Beirat.<br />

(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft,<br />

in den Fällen gemäß (2) an den Treuhandkommanditisten<br />

zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft<br />

bzw. dem Treuhandkommanditisten.<br />

(4) Die Kündigung hat nicht die Aufl ösung der Gesellschaft, sondern<br />

nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />

Folge.<br />

(5) Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />

Frist von 12 Monaten nach Eingang der Kündigung die Liquidation,<br />

so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der Liquidation<br />

teil.<br />

§ 27 Ausschluss eines Gesellschafters<br />

(1) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grunde aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn ein Gesellschafter seinen Verpfl ichtungen<br />

zur Erbringung des Kapitalanteils gemäß § 7 (1) trotz Mahnung<br />

nicht oder nicht in voller Höhe nachkommt oder während der<br />

Beteiligungsdauer die im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben<br />

z.B. zu politisch exponierten Personen nicht macht. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter sind dann ermächtigt, den säumigen<br />

Gesellschafter ohne Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

im Namen der Gesellschaft auszuschließen und<br />

unter Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181<br />

BGB in entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />

(2) Der persönlich haftende Gesellschafter scheidet ohne Abfi ndung<br />

mit Wirkung zu Beginn des Tages aus der Gesellschaft aus,<br />

an dem für ihn oder für eine andere Gesellschaft, in der er die<br />

Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters inne hat, Antrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Mit Ausscheiden<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters tritt die <strong>asuco</strong><br />

Ersatz-Komplementär GmbH, Oberhaching, auf Grundlage des<br />

jeweils geltenden Gesellschaftsvertrages als persönlich haftender<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft ein.<br />

(3) In allen anderen Fällen eines wichtigen Grundes obliegt der<br />

Ausschluss eines Gesellschafters der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.<br />

(4) Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.<br />

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend mit der<br />

Folge des § 29, wenn der wichtige Grund nicht bei dem Treuhandkommanditisten,<br />

aber bei seinem Treugeber vorliegt.<br />

IX. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalherabsetzung<br />

§ 28 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />

b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />

worden ist;<br />

c) ihm gegenüber gemäß § 7 (4) der Rücktritt erklärt worden<br />

ist;<br />

d) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist - und<br />

zwar jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs- bzw.<br />

Rücktritts- oder Ausschlusserklärung;<br />

e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem<br />

Recht eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />

von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wurden und der Komplementär bzw. der geschäftsführende<br />

Kommanditist ihm aus den vorgenannten Gründen<br />

gekündigt haben. Sie sind hierzu von den Gesellschaftern<br />

unwiderrufl ich ermächtigt.


Das Ausscheiden erfolgt jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs-<br />

bzw. Ausschlusserklärung. Bei Ausscheiden eines oder<br />

beider geschäftsführenden Gesellschafter gilt mit Ausnahme von<br />

§ 27 (2) die Regelung von § 26 (2) entsprechend.<br />

(2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

mit der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />

Treuhandkommanditist unter Übertragung seines Kapitalanteils<br />

an die Treugeber aus der Gesellschaft aus, wird diese mit den<br />

Treugebern oder einem gemäß (3) bestellten neuen Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt.<br />

(3) Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann gemäß<br />

§ 16 l) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden,<br />

der unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

in alle Rechte und Pfl ichten des ausscheidenden<br />

Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu ist eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen; es sei<br />

denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet innerhalb<br />

von zwei Monaten nach dem Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

statt. Wird ein neuer Treuhandkommanditist<br />

bestellt, haben alle Gesellschafter ihr bisheriges Treuhandverhältnis<br />

nach Maßgabe der Beschlussfassung mit diesem fortzusetzen.<br />

Der Komplementär ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat<br />

einen neuen Treuhandkommanditisten zu bestellen. Die Bestellung<br />

bedarf der Genehmigung der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß vorstehendem Absatz.<br />

(4) Die aus (3) resultierenden Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

§ 29 Kapitalherabsetzung<br />

(1) Liegen Gründe, die die Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter<br />

zum Rücktritt, zur Kündigung oder zum Ausschluss<br />

berechtigen, in der Person eines Treugebers vor, können in entsprechender<br />

Anwendung der Regelungen dieses Vertrages der<br />

Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />

in dem Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag<br />

dieses Treugebers entspricht.<br />

(2) Bei einer Kapitalherabsetzung hat der Treuhandkommanditist<br />

Anspruch auf ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß § 30; es sei denn, der Treugeber oder ein sonstiger Berechtigter<br />

kann nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages die Herausgabe<br />

des Kapitalanteils und seine persönliche Eintragung in das<br />

Handelsregister verlangen.<br />

X. Abfi ndung, Liquidation<br />

§ 30 Auseinandersetzungsguthaben<br />

(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Für die Ermittlung<br />

des Guthabens ist der Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres<br />

maßgebend. Die auf dem Verrechnungskonto verbuchten<br />

Beträge werden mit dem Auseinandersetzungsguthaben<br />

verrechnet.<br />

(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 28 (1) b), d) und e) aus<br />

der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

nach dem um einen Abschlag in Höhe von 20 % verminderten<br />

Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />

(3) In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />

richtet sich das Auseinandersetzungsguthaben nach dem<br />

vollen Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />

(4) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />

außer Ansatz.<br />

(5) Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Kapitalanteile<br />

in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />

halten, ist das Auseinandersetzungsguthaben von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern nach billigem Ermessen verbindlich<br />

festzustellen. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />

festgestellt.<br />

(6) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />

seiner verbindlichen Feststellung und abhängig von der Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft fällig. Die Auszahlung ist so lange und<br />

soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

herbeiführen würde. Soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

ermöglicht, werden vorab Auszahlungen unter Anrechnung<br />

auf das verbindlich festgestellte Auseinandersetzungsguthaben<br />

an die Gesellschafter erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

den Restbetrag des Auseinandersetzungsguthabens entsprechend<br />

der Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />

der regulären Ausschüttungen (Entnahmen) an die restlichen<br />

Gesellschafter vorzunehmen. In diesem Fall ist der jeweils<br />

rückständige Rest mit dem Prozentsatz zu vergüten, der sich bei<br />

den Ausschüttungen (Entnahmen) bezogen auf das übrige Gesellschaftskapital<br />

ergibt. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />

oder Kündigung einer der Beteiligungen an Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

oder deren Beteiligungen an Zielfonds während der<br />

Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die noch ausstehenden Zahlungsraten<br />

anzupassen und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu mindern, wenn der tatsächlich erzielte Verkaufspreis<br />

für die jeweilige Beteiligung an den Immobilien-Zweitmarkt-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

123


124<br />

fonds und / oder dem Zielfonds von dem Wert zum Nachteil der<br />

Gesellschaft abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung des<br />

Auseinandersetzungsguthabens zugrunde gelegt wurde. Eine Erhöhung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt dagegen<br />

nicht.<br />

(7) Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben keinen<br />

Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger Inanspruchnahme<br />

durch Gesellschaftsgläubiger. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter kann als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />

Sonderrecht bei seinem Ausscheiden Freistellung von der Forthaftung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

§ 31 Aufl ösung der Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden, frühestens jedoch zum 31.12.2025 und nicht vor<br />

Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses.<br />

Im Falle einer Aufl ösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />

zu verwerten. Vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />

von Beteiligungen von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres ist der Beirat darüber zu hören,<br />

ob der angebotene Kaufpreis angemessen und das Interesse<br />

der Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />

(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />

Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />

wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihres Kapitalanteils<br />

am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt.<br />

Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

XI. Schlussbestimmungen<br />

§ 32 Schriftform<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen werden. Genügen<br />

sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für diese<br />

Klausel selbst.<br />

§ 33 Übermittlung von Informationen an die Gesellschafter<br />

In diesem Vertrag sind zahlreiche Informations- bzw. Mitteilungsverpfl<br />

ichtungen des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

den Gesellschaftern geregelt. Hierzu wird verwiesen z.B.<br />

auf die Informationspfl icht der geschäftsführenden Gesellschaf-<br />

ter über den Geschäftsverlauf, über wesentliche geschäftliche<br />

Vorgänge und über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie<br />

der wesentlichen Beteiligungen der Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

an Zielfonds durch Versendung des jährlichen Geschäftsberichts<br />

(§ 11 (2)), Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />

(§ 15 (4)), Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstandes<br />

sowie eines Beschlussvorschlages (§ 17 (8)), Übersendung<br />

der Niederschrift der Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung<br />

(§ 18 (1)), Unterrichtung der Gesellschafter über das Ergebnis<br />

der schriftlichen Abstimmung (§ 18 (2)), Zusendung des geprüften<br />

bzw. ungeprüften Jahresabschlusses (§ 19 (4)) und Aufforderung<br />

zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten (§ 19 (6)).<br />

Diese Verpfl ichtungen werden gegenüber den Gesellschaftern<br />

durch Zusendung entsprechender Unterlagen an die der Gesellschaft<br />

zuletzt benannte Anschrift der Gesellschafter erfüllt. Vorbehaltlich<br />

der vorherigen Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters<br />

können diese Verpfl ichtungen auch auf elektronischem<br />

Weg erfolgen, vorausgesetzt, dass der Treuhandkommanditist<br />

oder von ihm beauftragte Dritte über eine technische Lösung<br />

verfügen. Die geschäftsführenden Gesellschafter entscheiden<br />

nach eigenem Ermessen über die konkrete technische Umsetzung,<br />

z.B. durch eMail-Nachricht über die passwortgeschützte<br />

Hinterlegung der jeweiligen Unterlagen im Internet an die der<br />

Gesellschaft zuletzt benannte eMail-Adresse des jeweiligen Gesellschafters.<br />

Für die Berechnung von Fristen entspricht der Tag<br />

der Absendung dem Tag, an dem die eMail-Nachricht über die<br />

Hinterlegung abgesendet wird. Die Zustimmung des einzelnen<br />

Gesellschafters ist jederzeit widerrufbar.<br />

§ 34 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />

Rechtsform<br />

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />

andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />

gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />

(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform (Ausnahme: für die Annahme der Beitrittserklärung<br />

genügt die Unterzeichnung durch Faksimile). Die Änderung dieser<br />

Klausel des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der<br />

schriftlichen Form. Kein Gesellschafter kann sich auf eine von<br />

diesem Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, solange<br />

die Abweichung nicht schriftlich festgelegt ist.<br />

(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />

München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />

Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.


Oberhaching, den 29.02.2012<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />

(Komplementär)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

(Geschäftsführender Kommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

<strong>asuco</strong> Ersatz-Komplementär GmbH<br />

(Ersatzkomplementär)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

125


126<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die Begründung und<br />

Verwaltung einer Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG – nachstehend „KG“ genannt.<br />

§ 1 Treuhandauftrag<br />

(1) Der Treugeber beauftragt die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Büroanschrift:<br />

Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München, als Treuhandkommanditist<br />

für ihn eine Kommanditbeteiligung an der KG<br />

in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />

zu begründen und treuhänderisch zu verwalten, nach<br />

Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen für Rechnung<br />

des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung gemäß<br />

§ 9. Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />

und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

(2) Der Treugeber hält sich unbeschadet gesetzlicher Widerrufsrechte<br />

an das Treuhand- und Verwaltungsvertragsangebot gemäß<br />

Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten ab Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung gebunden. Der Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten innerhalb der<br />

Annahmefrist auch ohne Zugang beim Treugeber zustande. Tag<br />

des Vertragsabschlusses ist der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten. Die Annahme<br />

wird dem Treugeber durch den Treuhandkommanditisten informatorisch<br />

mitgeteilt.<br />

(3) Der Zeichnungsbetrag ohne Agio beträgt mindestens<br />

5.000 EUR (Stückelung 1.000 EUR). Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, geringere Beträge anzunehmen.<br />

(4) Die KG hat eine Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

pro GmbH & Co. KG (Dachfonds) erworben und wird sich an<br />

weiteren von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds beteiligen. Diese Dachfonds gehen Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften<br />

(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien ein. Mit<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung erklärt der Treugeber ausdrücklich<br />

seine Zustimmung zum Erwerb dieser Beteiligungen.<br />

(5) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />

die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der KG entsprechend.<br />

Der Gesellschaftsvertrag liegt dem Treugeber vor und ist Vertragsbestandteil.<br />

§ 2 Auftragsdurchführung<br />

(1) Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, die Kommanditbeteiligung<br />

erst zu begründen, wenn der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag<br />

oder, sofern Raten vereinbart sind, die erste Rate<br />

zuzüglich des vereinbarten Agios gemäß den Bedingungen der<br />

Beitrittserklärung eingezahlt hat sowie die Identifi zierung nach<br />

dem Geldwäschegesetz erfolgt ist.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist hält seine Kommanditbeteiligung<br />

für die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Er tritt nach außen im eigenen Namen auf und wird<br />

als Kommanditist entsprechend der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der KG mit einer Haftsumme in Höhe von 1 % der<br />

Pfl ichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Diese Haftsumme<br />

entfällt anteilig in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages<br />

auf den Treugeber. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />

Treugebers, so dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist<br />

ist.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung seiner<br />

Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />

Treugebern wahr. Er ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

(4) Im Rahmen der Verwaltung der Beteiligung wird der Treuhandkommanditist<br />

die im Interesse des Treugebers erforderlichen<br />

Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />

die Information des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />

der KG, die Führung des Schriftverkehrs, die Einladung<br />

zu Gesellschafterversammlungen oder die Durchführung<br />

von schriftlichen Abstimmungen, die organisatorische Unterstützung<br />

und Durchführung von Übertragungen von Beteiligungen,<br />

die Geltendmachung von Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />

der gesonderten und einheitlichen Feststellung und die Auszahlung<br />

von Ausschüttungen, soweit diese nicht von der KG direkt<br />

an die Treugeber erfolgen.<br />

(5) Der Treuhandkommanditist ist zur Erbringung von Tätigkeiten<br />

nach dem Rechtsberatungsgesetz weder berechtigt noch verpfl<br />

ichtet. Der Treuhandkommanditist ist nicht verpfl ichtet, die<br />

Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt zu überprüfen und<br />

den Treugeber darüber zu beraten, ob die Beteiligung wirtschaftlich<br />

für ihn sinnvoll ist.<br />

(6) Absatz (2) und (3) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />

sind.<br />

§ 3 Rechte des Treugebers<br />

(1) Der Treuhandkommanditist tritt anteilig entsprechend des<br />

Zeichnungsbetrages des Treugebers alle übertragbaren Rechte


aus der Kommanditbeteiligung an den dies annehmenden Treugeber<br />

ab, insbesondere seine Ansprüche auf den festgestellten<br />

Gewinn, die beschlossenen Ausschüttungen (Entnahmen) sowie<br />

auf dasjenige, was ihm im Falle seines Ausscheidens oder der<br />

Beendigung der KG zusteht. Die Abtretung ist aufl ösend bedingt<br />

durch den Rücktritt des Treuhandkommanditisten gemäß § 4 (3).<br />

Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />

(2) Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen. Der Treuhandkommanditist wird ihm die<br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung nebst Anlagen, eventuelle<br />

Anträge von Gesellschaftern gemäß § 15 (5) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG, sowie die Niederschrift über die in der<br />

Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse übersenden.<br />

Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist bevollmächtigt den Treugeber,<br />

sein Stimmrecht entsprechend der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />

auszuüben. Der Treugeber ist berechtigt, Dritten schriftlich Untervollmacht<br />

zu erteilen. Übt der Treugeber das Stimmrecht weder<br />

selbst noch durch einen unterbevollmächtigten Dritten aus,<br />

wird der Treuhandkommanditist das Stimmrecht nach Weisung<br />

des Treugebers oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben.<br />

Erteilt der Treugeber oder der unterbevollmächtigte Dritte keine<br />

Weisung, bevollmächtigt der Treugeber den Komplementär der<br />

KG, das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung<br />

des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />

Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />

§ 13 a) – f) sowie § 16 j) und m) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG gelten. Der Komplementär ist im Falle, dass er das<br />

Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmungsverhalten im<br />

Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß<br />

§ 15 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG bekannt zu geben.<br />

Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen,<br />

gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(4) Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber Vollmacht,<br />

die ihm zustehenden Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte<br />

auszuüben.<br />

(5) Vorstehende Regelungen fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />

beteiligt sind.<br />

§ 4 Pfl ichten des Treugebers<br />

(1) Der Treugeber ist verpfl ichtet, den vereinbarten Zeichnungsbetrag<br />

(zuzüglich Agio) gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />

auf das dort genannte Sonderkonto zu bezahlen. Er ist<br />

über den vereinbarten Zeichnungsbetrag (zuzüglich vereinbartes<br />

Agio) hinaus zu keinen Nachschüssen oder sonstigen Zahlungen<br />

verpfl ichtet.<br />

(2) Auf rückständige Zahlungen können ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum<br />

– ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf –<br />

Verzugszinsen bis zu 1 % p. M. verlangt werden. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Dem<br />

säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />

nachzuweisen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />

berechtigt, wenn der Treugeber seiner Verpfl ichtung zur<br />

Leistung des Zeichnungsbetrages trotz Mahnung nicht fristgerecht<br />

nachkommt. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />

auch den Zeichnungsbetrag unter Beachtung des Mindestbetrages<br />

gemäß § 1 (3) auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund<br />

der geleisteten Zahlung zuzüglich 5 % Agio ergibt.<br />

(4) Im Fall des (3) trägt der Treugeber die im Zusammenhang mit<br />

dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />

in Höhe des vereinbarten Agios. Macht der Treuhandkommanditist<br />

diese Schadenspauschale geltend, bleibt es<br />

dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch<br />

mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen<br />

zu verrechnen.<br />

(5) Soweit dem Treugeber gemäß § 3 Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

von dem Treuhandkommanditisten übertragen<br />

werden, ist er verpfl ichtet, auch die sich hieraus ergebenden<br />

Pfl ichten eines Kommanditisten gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

zu tragen. Der Treugeber ist insbesondere<br />

verpfl ichtet, den Treuhandkommanditisten entsprechend seines<br />

Zeichnungsbetrages von der Inanspruchnahme durch die Gesellschaft<br />

oder Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche<br />

nach §§ 171 ff. HGB, soweit der Treugeber seinen<br />

Zeichnungsbetrag nicht oder nicht mehr in Höhe der Hafteinlage<br />

erbracht hat. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

im Zusammenhang mit nicht übertragbaren<br />

Rechten aus der Kommanditbeteiligung.<br />

(6) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

und vor Begründung einer Kommanditbeteiligung die im<br />

Geldwäschegesetz (GWG) aufgeführten Angaben zu machen<br />

und seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz – sofern<br />

dies nicht bereits im Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht<br />

gemäß § 9 (5) erfolgt ist – entweder durch Übersendung<br />

eines von einem durch das Geldwäschegesetz Berechtigten<br />

bestätigten Identifi kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />

nachzuweisen. § 5 (4) Sätze 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG gelten entsprechend. (6) gilt entsprechend für den<br />

wirtschaftlich Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />

abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede<br />

Änderung der im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />

hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich<br />

Berechtigte seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

erneut nachzuweisen.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

127


128<br />

(7) Gegen Ansprüche des Treuhandkommanditisten ist eine Aufrechnung<br />

nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />

(8) Absatz (3) bis (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber, die<br />

gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />

sind.<br />

§ 5 Rechnungslegung, Berichtspfl icht<br />

(1) Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, für jeden Treugeber<br />

die in § 6 des Gesellschaftsvertrages der KG vorgesehenen<br />

Konten zu führen. Für den Fall, dass eine Jahresabschlussprüfung<br />

stattfi ndet, ist die Treuhandbuchhaltung zusammen mit dem Jahresabschluss<br />

der KG von dem Abschlussprüfer zu prüfen.<br />

(2) Von der Verpfl ichtung nach (1) ist der Treuhandkommanditist<br />

befreit, wenn die KG die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung<br />

integriert.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist hat alle wesentlichen Unterlagen<br />

und Informationen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an den<br />

Treugeber weiterzuleiten. Der Treuhandkommanditist hat den<br />

Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge der KG<br />

mindestens einmal jährlich zu informieren.<br />

§ 6 Treuhandvermögen<br />

(1) Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />

(2) Der Treugeber ist entsprechend seines Zeichnungsbetrages<br />

am Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten und damit<br />

am Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt. § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG gilt entsprechend. Diese Regelung fi ndet<br />

keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9 als Kommanditisten<br />

unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />

(3) Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen dem jeweils<br />

im Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister gemäß<br />

§ 15 eingetragenen Treugeber zu, soweit dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht schriftlich anders lautende Erklärungen vorliegen.<br />

§ 7 Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />

(1) Dem Treugeber ist bekannt, dass er Sonderwerbungskosten<br />

(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung)<br />

nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />

sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung der Einkünfte der KG geltend machen<br />

kann.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber rechtzeitig<br />

auffordern, die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene<br />

Kalenderjahr bis zum 31.03. mitzuteilen und durch Beleg nachzuweisen.<br />

Sonderwerbungskostenmeldungen, die trotz Auffor-<br />

derung nach diesem Stichtag eingehen bzw. unvollständig sind,<br />

werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />

erst nach Zahlung eines Kostenbeitrags von mindestens<br />

200 EUR zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet und in die Feststellungserklärung<br />

aufgenommen. Der Treuhandkommanditist leistet<br />

keine Gewähr dafür, dass die verspätete Anmeldung noch<br />

berücksichtigt werden kann.<br />

(3) Gemäß § 19 (7) des Gesellschaftsvertrages der KG sind die<br />

Gesellschafter untereinander verpfl ichtet, Rechtsbehelfe oder<br />

sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />

KG nur im Einvernehmen mit der KG, d.h. nach Zustimmung<br />

durch einen der geschäftsführenden Gesellschafter, einzulegen,<br />

auch soweit sie persönlich (z.B. Sonderwerbungskosten) betroffen<br />

sind. Der Treugeber erkennt diese Regelung als für sich verbindlich<br />

an.<br />

§ 8 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Die Vergütung des Treuhandkommanditisten regelt sich nach<br />

§ 23 des Gesellschaftsvertrages der KG. Die Vergütung von Leistungen<br />

gegenüber den Treugebern nach diesem Vertrag wird<br />

demzufolge von der KG geschuldet.<br />

(2) Sondertätigkeiten (Registerumschreibung, Kapitalherabsetzung,<br />

Sonderwerbungskosten etc.) kann der Treuhandkommanditist<br />

dem Treugeber zusätzlich berechnen. Insoweit ist der Treuhandkommanditist<br />

zur Verrechnung mit Ansprüchen des Treugebers<br />

z.B. auf Entnahmen (Ausschüttungen) berechtigt.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />

Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter bedienen.<br />

Die Kosten sind von der KG zu tragen, sofern sie von der<br />

KG auf Dritte umgelegt werden können.<br />

§ 9 Eintragung als Kommanditist<br />

(1) Der Treugeber kann jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil<br />

– seine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister<br />

verlangen.<br />

(2) Dieses Verlangen kann bereits in der Beitrittserklärung gestellt<br />

werden. Wird das Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt<br />

gestellt, ist es aus Gründen der Beweissicherung durch schriftliche<br />

Erklärung per Einschreiben / Rückschein an den Treuhandkommanditisten<br />

zu übermitteln.<br />

(3) Ist der Kommanditanteil noch nicht begründet, wird der Treuhandkommanditist<br />

diesen zunächst im Innenverhältnis im eigenen<br />

Namen begründen. Der Übergang des Kommanditanteils<br />

auf den Treugeber erfolgt dann nach Maßgabe des (4). Eine vorherige<br />

Eintragung des Treuhandkommanditisten im Handelsregister<br />

ist nicht erforderlich.<br />

(4) Der Treuhandkommanditist tritt hiermit aufschiebend bedingt<br />

durch das Verlangen nach (1) den treuhänderisch gehalte-


nen oder noch zu begründenden Gesellschaftsanteil an den dies<br />

annehmenden Treugeber in der Höhe der von diesem übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages ab. Im Innenverhältnis wird die Abtretung<br />

wirksam mit dem Tag nach dem Zugang des Eintragungsverlangens<br />

beim Treuhandkommanditisten, frühestens jedoch<br />

mit Begründung des Gesellschaftsanteils im Innenverhältnis. Die<br />

Abtretung des Gesellschaftsanteils ist im Außenverhältnis zusätzlich<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />

ins Handelsregister.<br />

(5) Der Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten eine Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen. § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG fi ndet Anwendung. Der Treugeber wird als Kommanditist<br />

mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 % seines Zeichnungsbetrages<br />

ohne Agio ins Handelsregister eingetragen. Die mit der<br />

Vollmachtserteilung und der Eintragung ins Handelsregister verbundenen<br />

Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme: die erstmalige<br />

Eintragung ins Handelsregister im Rahmen der gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages der KG geplanten Kapitalerhöhung).<br />

(6) Der Treuhandkommanditist wird die Beteiligung nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages treuhänderisch verwalten, nach Begründung<br />

der Kommanditbeteiligung fi nden jedoch § 2 (2) und (3),<br />

§ 3, § 4 (3) bis (5), § 6 (2), § 11 (1), (4), (5) und § 13 (6) Satz 2<br />

keine Anwendung. Nimmt der Treuhandkommanditist Zahlungen<br />

der KG für den Treugeber entgegen, so handelt er für den als<br />

Direktkommanditisten beteiligten Treugeber als Empfangsbote.<br />

Bis zur Weiterleitung dieser Zahlungen an den Treugeber verwaltet<br />

der Treuhandkommanditist diese Zahlungen treuhänderisch.<br />

(7) Im Übrigen gelten für die Kommanditbeteiligung die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(8) Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />

Vermögen, der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse oder Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

durch Gläubiger des Treuhandkommanditisten in den<br />

treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil tritt der Treuhandkommanditist<br />

hiermit aufschiebend bedingt für diese Fälle den<br />

treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />

Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />

ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der<br />

Treugeber hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Absatz<br />

(5) Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />

§ 10 Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />

es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei ei-<br />

ner fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />

vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und<br />

Mangelfolgeschäden.<br />

(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />

die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die Ertragsfähigkeit<br />

der erworbenen Beteiligungen wird nicht übernommen. Der<br />

Treuhandkommanditist haftet auch nicht dafür, dass der Komplementär,<br />

der geschäftsführende Kommanditist oder der Beirat sowie<br />

die Vertragspartner der KG die ihnen obliegenden Verpfl ichtungen<br />

ordnungsgemäß erfüllen.<br />

(3) Der Anspruch auf Schadensersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund – verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner Entstehung.<br />

Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />

Die Fristversäumnis führt zum Verlust der Ansprüche.<br />

§ 11 Rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />

(1) Die Treuhandbeteiligung ist übertragbar. Die Verfügung über<br />

die Treuhandbeteiligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform<br />

und ist dem Treuhandkommanditisten durch Übersendung<br />

der Verfügungsunterlagen unverzüglich anzuzeigen. Sie steht<br />

unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten und des Komplementärs<br />

und wird zum 01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche<br />

Verfügung und die schriftliche Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />

und des Komplementärs folgt. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden. Als wichtiger Grund<br />

gilt insbesondere, wenn infolge der Verfügung Zeichnungsbeträge<br />

entstehen, die den Anforderungen des § 1 (3) nicht genügen.<br />

Die Zustimmung ist nicht erforderlich im Falle der anfänglichen<br />

Abtretung oder Verpfändung der Treuhandbeteiligung zum Zwecke<br />

der teilweisen Finanzierung der Treuhandbeteiligung.<br />

(2) Gegenüber dem Treuhandkommanditisten und der KG gilt<br />

der bisherige Treugeber solange als Treugeber, bis dem Treuhandkommanditisten<br />

die Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Der<br />

Treuhandkommanditist ist berechtigt, bis zum erfolgten Zugang<br />

dieser Anzeige mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber<br />

dem neuen Treugeber, an den bisherigen Treugeber Auszahlungen<br />

vorzunehmen.<br />

(3) Der Treugeber hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr<br />

in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />

200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu<br />

entrichten.<br />

(4) Bei jedem Übergang des Treuhandverhältnisses werden alle<br />

Konten gemäß § 5 (1) unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich nur<br />

einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

129


130<br />

(5) Absatz (1) gilt entsprechend für die Abtretung und Verpfändung<br />

von einzelnen Rechten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und von abgetretenen Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der KG, insbesondere für die Abtretung und Verpfändung<br />

von Ansprüchen auf Entnahmen und Auseinandersetzungsguthaben.<br />

(6) Absatz (1), (4) und (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />

beteiligt sind.<br />

§ 12 Tod des Treugebers<br />

(1) Stirbt ein Treugeber, gehen die Rechte und Pfl ichten aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag und damit sein Anteil an der<br />

von dem Treuhandkommanditisten treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung auf seine Erben als Ganzes und ggf. dann<br />

auf seine Vermächtnisnehmer über. Das Treuhandverhältnis wird<br />

mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben<br />

und Vermächtnisnehmer haben sich durch einen Erbschein oder<br />

durch solche Unterlagen, die der Treuhandkommanditist oder<br />

der Komplementär nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis<br />

der Erbfolge, insbesondere gemäß § 35 GBO, als ausreichend<br />

erachtet, im Original oder in einer sonstigen geforderten<br />

Form vorzulegen. Werden ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt, auf Kosten<br />

dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />

stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />

im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen.<br />

Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen einvernehmlich,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus, der zur Entgegennahme<br />

von Ausschüttungen (Entnahmen) berechtigt ist. § 16<br />

(Personenmehrheiten) fi ndet Anwendung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist bis zum endgültigen Nachweis<br />

der Erbfolge berechtigt aber nicht verpfl ichtet, Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihm zuletzt als Ausschüttungsbankverbindung<br />

benannte Konto des Erblassers zu leisten.<br />

Der Erbe hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr in<br />

Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens 200 EUR,<br />

maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

(2) Der Komplementär der KG ist berechtigt, die Stimm-, Antrags-<br />

und Widerspruchsrechte gemäß § 3 (2) bis (4) bis zum<br />

ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation gemäß (1) Satz 3<br />

und der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Interesse<br />

der Erben wahrzunehmen. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />

des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung<br />

der Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben ge-<br />

boten ist. Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts<br />

gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat<br />

betreffen, gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen gemäß § 11 entsprechend. Die Regelungen<br />

zur Mindestbeteiligung gemäß § 1 (3) fi nden Anwendung.<br />

§ 13 Laufzeit und Beendigung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

(1) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er endet<br />

a) durch Kündigung,<br />

b) mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der KG<br />

vorbehaltlich (4),<br />

c) mit Beendigung der KG oder der Kommanditbeteiligung<br />

eines nach § 9 beteiligten Treugebers,<br />

d) bei Rücktritt der KG wegen Zahlungsverzugs eines nach<br />

§ 9 beteiligten Treugebers gemäß § 7 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG oder<br />

e) bei Kapitalherabsetzung gemäß § 29 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG.<br />

(2) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann vom Treugeber<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat schriftlich<br />

zu erfolgen. Vor Begründung der Kommanditbeteiligung und<br />

Eintragung ins Handelsregister ist eine Kündigung des Treugebers<br />

nur aus wichtigem Grund, den der Treuhandkommanditist zu<br />

vertreten hat, zulässig.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages nur aus wichtigem Grund berechtigt.<br />

Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Treugeber seinen<br />

Verpfl ichtungen nach § 4 (6) nicht nachkommt.<br />

(4) Scheidet der Treuhandkommanditist aus der KG aus und wird<br />

gemäß § 28 (3) des Gesellschaftsvertrages der KG ein neuer Treuhandkommanditist<br />

bestellt, der in alle Rechte und Pfl ichten des<br />

ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt, wird der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag mit dem neuen Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt. Der Treugeber erklärt bereits jetzt unwiderrufl<br />

ich hierzu seine Zustimmung. Das Recht zur Kündigung<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

(5) Für den Fall der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

durch Kündigung gemäß (1) a) oder Ausscheiden gemäß<br />

(1) b) des Treuhandkommanditisten wird der Treugeber<br />

Kommanditist der KG. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit<br />

aufschiebend bedingt für diese Fälle der Beendigung den treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />

Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />

ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt durch


die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der Treugeber<br />

hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Treugeber<br />

wird als Kommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von 1 %<br />

seines Zeichnungsbetrages ohne Agio ins Handelsregister eingetragen.<br />

§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG fi ndet Anwendung.<br />

Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung ins<br />

Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme:<br />

die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im Rahmen<br />

der gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der KG geplanten<br />

Kapitalerhöhung).<br />

(6) Bei Beendigung der KG oder Kapitalherabsetzung gemäß<br />

§ 29 des Gesellschaftsvertrages der KG steht dem betroffenen<br />

Treugeber ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe von<br />

§ 30 des Gesellschaftsvertrages der KG zu. Der Treuhandkommanditist<br />

tritt seine diesbezüglichen Ansprüche an den Treugeber<br />

ab, der diese Abtretung annimmt. Weitergehende Ansprüche<br />

gegen den Treuhandkommanditisten stehen dem Treugeber nicht<br />

zu. Satz 2 fi ndet keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9<br />

als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />

§ 14 Anpassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bei<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KG<br />

(1) Ändern sich Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

KG durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung oder<br />

schriftliche Abstimmung, ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

entsprechend anzupassen.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist wird in diesem Fall den Treugebern<br />

eine Neufassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen und den<br />

zugrunde liegenden Änderungsbeschluss an die dem Treuhandkommanditisten<br />

zuletzt benannte Anschrift des Treugebers übermitteln.<br />

(3) Soweit sich die Anpassungen im Rahmen der Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages halten und lediglich diese Änderungen<br />

sinngemäß auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag übertragen<br />

werden, ist jeder Treugeber verpfl ichtet, seine Zustimmung<br />

zu den Änderungen zu erteilen, solange er im Innenverhältnis<br />

einem unmittelbar an der KG beteiligten Kommanditisten<br />

gleichgestellt ist. Durch die Änderungen darf der Treugeber nicht<br />

schlechter gestellt werden als ein an der KG unmittelbar beteiligter<br />

Kommanditist.<br />

(4) Widerspricht der Treugeber innerhalb von vier Wochen nach<br />

Mitteilung der Änderungen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.<br />

Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung zu laufen. Auf die<br />

Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung des Schweigens ist bei<br />

Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />

(5) Die Änderungen werden erst wirksam, wenn alle Treugeber<br />

den Änderungen zugestimmt, bzw. innerhalb der Frist des (4)<br />

nicht widersprochen haben. Nach (6) ausscheidende Treugeber<br />

werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis des Anpassungsverfahrens<br />

ist den Treugebern nach Abschluss mitzuteilen.<br />

(6) Widerspricht der Treugeber den Änderungen entgegen (3), so<br />

ist der Treuhandkommanditist berechtigt, ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der<br />

Folge zu kündigen, dass der bisherige Treugeber Kommanditist<br />

der KG wird. § 13 (5) gilt entsprechend. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

ist bei Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />

§ 15 Treugeberregister<br />

(1) Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />

mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />

Diese sind insbesondere Name, Anschrift, Wohnsitzfi nanzamt,<br />

Steuernummer bzw. Steuer-Identifi kationsnummer, Legitimationsdaten<br />

und die Ausschüttungsbankverbindung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, Zahlungsverpfl ichtungen<br />

gegenüber dem Treugeber durch Zahlung auf die letzte gemäß<br />

Satz 1 übermittelte Ausschüttungsbankverbindung des Treugebers<br />

mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.<br />

(2) Der Treugeber erhält einen Registerauszug mit allen wesentlichen<br />

beteiligungsbezogenen Daten. Er ist verpfl ichtet, alle Änderungen<br />

seiner eingetragenen Daten dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich bekannt zu geben und auf Verlangen durch Vorlage<br />

entsprechender Urkunden nachzuweisen. Für die durch unterlassene<br />

Mitteilung einer geänderten Bankverbindung notwendige<br />

manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung – z.B. bei<br />

Rückgabe der Zahlung durch die Empfängerbank – wird neben<br />

den Kosten der beteiligten Bank (Drittkosten) eine Bearbeitungspauschale<br />

der KG von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erhoben.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, jederzeit über die über ihn im Treugeberregister<br />

geführten Daten Auskunft zu verlangen. Ein Anspruch<br />

auf Mitteilung von Daten anderer Treugeber besteht nicht.<br />

(3) Rechte können grundsätzlich nur aus dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag sowie dem Gesellschaftsvertrag der KG hergeleitet<br />

werden.<br />

(4) Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />

darf der Treuhandkommanditist in dem erforderlichen Umfang<br />

nur der KG und den geschäftsführenden Gesellschaftern, den<br />

Dritten gemäß § 8 (3), den Unternehmen der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe,<br />

dem zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern,<br />

dem Beirat oder zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />

Anwälten und Beratern der KG oder des Treuhandkommanditisten<br />

erteilen. Sofern die Empfänger der Auskünfte nicht von<br />

Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet sind, hat der<br />

Treuhandkommanditist sicherzustellen, dass die Auskünfte von<br />

den Empfängern ebenfalls vertraulich behandelt werden. Der<br />

Treugeber verpfl ichtet sich seinerseits, Daten, die er über andere<br />

Treugeber erhält, vertraulich zu behandeln. Von dieser Regelung<br />

unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

131


132<br />

§ 16 Personenmehrheit<br />

(1) Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber einer<br />

Kommanditbeteiligung sind, übernehmen alle Verpfl ichtungen<br />

als Gesamtschuldner. Sie können die Rechte aus der Beteiligung<br />

nur einheitlich ausüben. Sie haben hierfür einen gemeinsamen<br />

Vertreter zu bestellen.<br />

(2) Sofern keine abweichende Vertretungsregelung getroffen ist,<br />

bevollmächtigen sich die Personen der Personenmehrheit für die<br />

Dauer des Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />

die einer von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />

für und gegen alle entgegenzunehmen. Dies gilt nicht für Erklärungen,<br />

die auf die Aufhebung, Veräußerung oder Änderung der<br />

Beteiligung gerichtet sind. Leistungen, die dem Treuhandkommanditisten<br />

zur Erfüllung der gemäß § 3 (1) abgetretenen Ansprüche<br />

obliegen, kann er an eine Person der Personenmehrheit<br />

mit schuldbefreiender Wirkung gegen alle erbringen. Die Personen<br />

der Personenmehrheit bevollmächtigen sich gegenseitig<br />

Stimm-, Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte nach diesem<br />

Vertrag mit Wirkung für und gegen alle auszuüben.<br />

§ 17 Schlussbestimmungen<br />

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />

andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />

gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />

(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Die Änderung dieser Klausel des Schriftformerfordernisses<br />

bedarf ebenfalls der schriftlichen Form. Kein Gesellschafter<br />

kann sich auf eine von diesem Vertrag abweichende<br />

tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht<br />

schriftlich festgelegt ist.<br />

(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />

der Treuhandkommanditist.<br />

(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />

München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />

Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Oberhaching, den 29.02.2012<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

Oberhaching, den 29.02.2012<br />

Treugeber<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

für den in der Beitrittserklärung genannten Anleger


Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm-<br />

VerkProspV) muss der Verkaufsprospekt für den Fall, dass die<br />

Fondsgesellschaft / der Emittent wie im vorliegenden Fall vor weniger<br />

als 18 Monaten gegründet wurde, folgende Angaben enthalten:<br />

� die Eröffnungsbilanz,<br />

� eine Zwischenübersicht,<br />

� die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mindestens<br />

für das laufende und das folgende Geschäftsjahr sowie<br />

� die Planzahlen insbesondere zu Investitionen, Produktion,<br />

Umsatz und Ergebnis mindestens für die folgenden drei Geschäftsjahre.<br />

Dabei sind die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge in geeigneter Form zu erläutern.<br />

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge<br />

Für die Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden<br />

eine Reihe von Annahmen getroffen. Künftige Abweichungen von<br />

diesen Prognoseannahmen sind wahrscheinlich.<br />

So wurde unterstellt, dass alle Anleger ein Agio in Höhe von 5 %<br />

bezogen auf das Zeichnungskapital bezahlen. Da sich insbesondere<br />

die diversen Kosten nicht variabel in Abhängigkeit von der Höhe<br />

des platzierten Zeichnungskapitals entwickeln, kann es zu Verschiebungen<br />

in den Relationen zwischen Kosten und den in Beteiligungen<br />

an den Dachfonds investierten Beträgen kommen.<br />

Es wurde weiter unterstellt, dass im Jahr 2012 Zeichnungskapital in<br />

Höhe von 9,99 Mio. EUR sowie im Jahr 2013 weitere 40,01 Mio.<br />

EUR platziert werden kann und das Zeichnungskapital per<br />

31.12.2012 bzw. per 31.12.2013, jeweils zuzüglich 5 % Agio, eingezahlt<br />

wird. Investitionen in Beteiligungen an den Dachfonds sind<br />

in Höhe von ca. 38,43 Mio. EUR (eingezahlt ca. 9,189 Mio. EUR)<br />

im Jahr 2012 und weitere ca. 7,525 Mio. EUR (eingezahlt ca.<br />

36,766 Mio. EUR) im Jahr 2013 geplant.<br />

Die Planungen sehen vor, dass Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten wie z.B. die Provision für die Eigenkapitalbeschaffung,<br />

die laufenden Vergütungen des Komplementärs und<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten bereits im laufenden Jahr<br />

liquiditätsmäßig abfl ießen.<br />

Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />

können von der Fondsgesellschaft / dem Emittenten erst im<br />

Folgejahr, d.h. erstmalig im Jahr 2013, vereinnahmt werden. Das-<br />

selbe gilt für die nicht liquiditätswirksamen und<br />

von der Höhe der Ausschüttungen abweichenden<br />

Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds.<br />

Ausschüttungen an die Anleger der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten fl ießen erstmalig im Jahr<br />

2013.<br />

Zu den detaillierten Prognoseannahmen verweisen<br />

wir auf die Ausführungen im Kapitel „Investitions-<br />

und Finanzierungsplan“, Seite 70 f.,<br />

„Prognoserechnung“, Seite 72 f., „Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung“, Seite 74 ff.<br />

Prognose der Vermögenslage<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Die Fondsgesellschaft / der Emittent wurde am<br />

19.10.2011 gegründet. Das Kommanditkapital<br />

beträgt 10.000 EUR und wurde am 28.10.2011<br />

eingezahlt.<br />

Zwischenübersicht 29.02.2012<br />

Ab Gründung der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

wurden bis zum 29.02.2012 nur geringfügige<br />

Aufwendungen getätigt.<br />

Planbilanzen per 31.12.2012 sowie per<br />

31.12.2013<br />

Die Planbilanzen der Jahre 2012 sowie 2013<br />

sind der Abbildung auf Seite 134 zu entnehmen.<br />

Der Bilanzansatz für die Beteiligungen an den<br />

Dachfonds erhöht sich um die prognostizierten<br />

nicht liquiditätswirksamen und von der Höhe der<br />

Ausschüttungen abweichenden Erträge aus den<br />

erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds<br />

bzw. er reduziert sich um die von den Dachfonds<br />

geplanten Ausschüttungen. Im Umlaufvermögen<br />

werden die Bankguthaben ausgewiesen. Sämtliche<br />

Kosten werden als Aufwand verbucht.<br />

Prognose der Finanzlage<br />

Die Prognose der Finanzlage ist der Abbildung<br />

auf Seite 135 zu entnehmen.<br />

Die Finanzlage zeigt die im jeweiligen Jahr geplanten<br />

zahlungswirksamen Beträge aus der In-<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

133


134<br />

Vermögenslage in TEUR<br />

Aktiva Eröffnungsbilanz Zwischenübersicht Planbilanz Planbilanz<br />

19.10.2011 29.02.2012 31.12.2012 31.12.2013<br />

(Prognose) (Prognose)<br />

A Ausstehende Einlagen 10 0 0 0<br />

B Anlagevermögen 0 33.430 33.430 45.848<br />

C Umlaufvermögen 0 10 0 0<br />

Summe Aktiva 10 33.440 33.430 45.848<br />

Passiva<br />

A Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 10 10 10.000 50.010<br />

II. Kapitalrücklage (Agio) 0 0 500 2.500<br />

III. Entnahmen 0 0 0 -83<br />

IV. Ergebniskonten 0 0 -1.310 -6.579<br />

B Verbindlichkeiten 0 33.430 24.241 0<br />

Summe Passiva 10 33.440 33.430 45.848<br />

vestitionstätigkeit (Investition in Beteiligungen<br />

an den Dachfonds), der Finanzierungstätigkeit<br />

(Einzahlung des Kommanditkapitals) sowie der<br />

laufenden Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten (Platzierung des Kommanditkapitals,<br />

Verwaltung der erworbenen Beteiligungen<br />

an den Dachfonds).<br />

Prognose der Ertragslage<br />

Die Prognose der Ertragslage kann der Abbildung<br />

auf Seite 135 entnommen werden.<br />

Die Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)<br />

berücksichtigt die geplanten Erträge und Aufwendungen<br />

nicht im Jahr der Zahlung, sondern<br />

in dem Jahr, für das sie wirtschaftlich vereinnahmt<br />

wurden bzw. angefallen sind.<br />

�<br />

Prognose der Investitionen, der Produktion, des Umsatzes und<br />

des handelsrechtliches Ergebnisses<br />

Eine Prognose für die Produktion und den Umsatz ist nicht möglich,<br />

da die Fondsgesellschaft /der Emittent keine Produktion unterhält<br />

und keine Umsätze erwirtschaftet, sondern ausschließlich Erträge<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds erzielt.<br />

Die prognostizierte Investition berücksichtigt nur die Höhe der Beteiligungen<br />

an den Dachfonds.<br />

Die prognostizierten handelsrechtlichen Ergebnisse ermitteln sich<br />

aus den prognostizierten nicht liquiditätswirksamen und von der<br />

Höhe der Ausschüttungen abweichenden Erträgen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an den Dachfonds, den laufenden Vergütungen<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten sowie den geplanten diversen Kosten der<br />

Fondsgesellschaft / des Emittenten.


Finanzlage in TEUR (Prognose)<br />

Einzahlungen 2012 2013<br />

Liquiditätsreserve per 01.01. 10 0<br />

Einzahlung Kommanditkapital 9.990 40.010<br />

Einzahlung Agio 500 2.001<br />

Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds 0 107<br />

Zufl uss Fremdkapital 0 0<br />

Auszahlungen<br />

Erwerb der Beteiligungen an den Dachfonds 9.189 36.766<br />

Ausschüttungen an Gesellschafter 0 83<br />

Projektaufbereitung 25 101<br />

Eigenkapitalbeschaffung (inkl. Agio) 1.224 4.901<br />

Komplementär 0 0<br />

Geschäftsführender Kommanditist 0 1<br />

Treuhandkommanditist 45 160<br />

Diverse Kosten 16 105<br />

Zahlungswirksame Veränderungen -10 0<br />

Liquiditätsreserve per 31.12. 0 0<br />

Ertragslage in TEUR (Prognose)<br />

Zwischenübersicht 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.<br />

19.10.2011 – 29.02.2012 2012 2013<br />

Erträge aus den erworbenen Beteiligungen an den Dachfonds 0 0 0<br />

Guthabenzinsen 0 0 0<br />

Projektaufbereitung 0 25 101<br />

Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 1.224 4.901<br />

Komplementär 0 0 0<br />

Treuhandkommanditist 0 45 160<br />

Geschäftsführender Kommanditist 0 0 1<br />

Diverse Kosten 0 16 105<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 -1.310 -5.269<br />

Sonstige in TEUR (Prognose)<br />

2012 2013 2014 2015<br />

Investitionen 9.189 36.766 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -1.310 -5.269 1.137 1.162<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

135


136<br />

Negativtestate<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) sind in einen<br />

Verkaufsprospekt zahlreiche Angaben aufzunehmen.<br />

Für den Fall, dass für das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot eine geforderte Angabe<br />

nicht zutrifft, sind Negativtestate in den Verkaufsprospekt<br />

aufzunehmen.<br />

� Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in<br />

deutscher Sprache abgefasst. Es entfällt daher<br />

eine deutsche Zusammenfassung mit den<br />

wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />

Angaben zur Fondsgesellschaft / zum Emittenten,<br />

der Vermögensanlage und den Anlageobjekten<br />

(§ 2 (1) Satz 5 VermVerk ProspV).<br />

� Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von<br />

Steuern für die Anleger (§ 4 Satz 1 Nr. 2 HS.<br />

2 VermVerkProspV).<br />

� Die Vermögensanlage wird nur in der Bundesrepublik<br />

Deutschland angeboten. Die<br />

Angabe von Teilbeträgen des Zeichnungskapitals<br />

für verschiedene Staaten entfällt daher<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerk ProspV).<br />

� Die Satzung des Komplementärs weicht mit<br />

Ausnahme der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />

für die Geschäftsanteile<br />

nicht von den gesetzlichen Bestimmungen<br />

für Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

ab (§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist kein<br />

Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent hat zum<br />

Datum der Prospektaufstellung außer dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot keine<br />

weiteren Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

ausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist keine<br />

Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien und hat daher keine umlaufenden<br />

Wertpapiere begeben, die den Gläubigern<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte auf<br />

Aktien einräumen. Daher sind auch keine<br />

Angaben über die Bedingungen und das Ver-<br />

fahren für den Umtausch oder den Bezug zu benennen (§ 6<br />

Satz 2, 3 VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind. Die <strong>asuco</strong> Fonds GmbH, die<br />

100 % der Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hält<br />

auch 100 % der Anteile an der <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH, die<br />

von der Fondsgesellschaft /dem Emittenten mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist (§ 7 (2) Nr. 1<br />

VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die der Fondsgesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen (§ 7 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen (§ 7 (2) Nr. 3 VermVerk ProspV).<br />

� Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft / des Emittenten besteht<br />

in der Investition des Fondsvermögens in Beteiligungen an<br />

von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds,<br />

die ebenfalls von den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft / des Emittenten gemanagt werden. Die Ertragslage<br />

ist daher ganz wesentlich von der Entwicklung der<br />

Einnahmen aus den von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds, den von den jeweiligen Zielfonds abgeschlossenen<br />

Verträgen wie z.B. Kauf- und Mietverträge (vgl.<br />

Darstellung der Risiken auf Seite 21 ff.) sowie den von der<br />

Fondsgesellschaft abgeschlossenen und auf Seite 109 beschriebenen<br />

Verträgen abhängig. Patente, Lizenzen, weitere Verträge<br />

oder neue Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten sind, bestehen nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

zum Datum der Prospektaufstellung nicht<br />

(§ 8 (1) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

� Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfl<br />

uss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft / des<br />

Emittenten haben können, sind nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

zum Datum der Prospektaufstellung nicht bekannt<br />

(§ 8 (1) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Neben der Beteiligung der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH & Co. KG ist die<br />

Fondsgesellschaft / der Emittent zum Datum der Prospektaufstellung<br />

durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinfl usst<br />

worden (§ 8 (2) VermVerkProspV).


� Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

werden ausschließlich für den Erwerb von Beteiligungen an von<br />

der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds (Anlageobjekte)<br />

und nicht für sonstige Zwecke genutzt (§ 9 (1) Verm-<br />

VerkProspV).<br />

� Der Komplementär (ohne Beteiligung am Gesellschaftskapital),<br />

der geschäftsführende Kommanditist (Kapitalanteil<br />

5.000 EUR) und der Treuhänder der Fondsgesellschaft (Kapitalanteil<br />

5.000 EUR) sind Gesellschafter bei der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

pro GmbH & Co. KG. Herr Hans-Georg Acker und<br />

Herr Dietmar Schloz, beide Geschäftsführer des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten und des Treuhänders<br />

der Fondsgesellschaft / des Emittenten und der von der<br />

<strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds, sind am<br />

Gesellschaftskapital der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong> pro GmbH<br />

& Co. KG mit 750.000 EUR bzw. 1.000.000 EUR beteiligt. Die<br />

Beteiligung von Herrn Dietmar Schloz wurde zum 31.12.2011<br />

von ursprünglich 1.100.000 EUR auf vorstehend genannten<br />

Betrag zum Kurs von 100 % des Zeichnungsbetrages reduziert.<br />

Darüber hinaus standen oder stehen den Personen oder Gesellschaften,<br />

die für den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung<br />

übernehmen (vgl. Seite 5), den Gründungsgesellschaftern,<br />

dem Treuhänder sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft / des Emittenten zum Datum<br />

der Prospektaufstellung kein Eigentum oder dingliche<br />

Berechtigung an den zu erwerbenden Anlageobjekten (Beteiligungen<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds) der Fondsgesellschaft / des Emittenten oder wesentliche<br />

Teile derselben zu (§ 9 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung bestehen weder erhebliche<br />

noch unerhebliche dingliche Belastungen bei den beabsichtigten<br />

Anlageobjekten (der Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds) der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten (§ 9 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Neben den auf Seite 30 f. beschriebenen Schwierigkeiten bei<br />

der Verwertung / beim Verkauf der Anlageobjekte (der Beteiligungen<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Dachfonds) über den sogenannten Zweitmarkt bestehen nach<br />

Kenntnis der Prospektverantwortlichen zum Datum der Prospektaufstellung<br />

keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte<br />

(Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds), insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />

(§ 9 (2) Nr. 4 VermVerk ProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung sind keine behördlichen<br />

Genehmigungen erforderlich (§ 9 (2) Nr. 5 VermVerk ProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />

außer der Beteiligung an der <strong>asuco</strong> 1 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

pro GmbH & Co. KG keine weiteren Verträge (Abga-<br />

be einer Beitrittserklärung am 31.12.2011)<br />

über die Anschaffung oder Herstellung der<br />

Anlageobjekte (Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe<br />

gemanagten Dachfonds)<br />

oder wesentlicher Teile davon abgeschlossen<br />

(§ 9 (2) Nr. 6 VermVerkProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung existieren<br />

keine Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte<br />

(Beteiligungen an von der <strong>asuco</strong>-<br />

Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds)<br />

(§ 9 (2) Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

� Die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH hat<br />

als Gründungsgesellschafter und geschäftsführender<br />

Kommanditist im Rahmen des auf<br />

Seite 109 beschriebenen Projektaufbereitungsvertrages<br />

bestimmte Aufgaben für die<br />

Fondsgesellschaft / den Emittenten übernommen.<br />

Die <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH ist als Anbieter<br />

beauftragt, das Zeichnungskapital zu<br />

platzieren. Darüber hinaus erbringen Personen<br />

oder Gesellschaften, die für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospektes die Verantwortung<br />

übernehmen (vgl. Seite 5), die Gründungsgesellschafter,<br />

der Treuhänder sowie die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten zum Datum der<br />

Prospektaufstellung keine, nicht nur geringfügigen<br />

Leistungen und Lieferungen (§ 9 (2)<br />

Nr. 8 VermVerkProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent wurde<br />

vor weniger als 18 Monaten gegründet und<br />

hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne<br />

des § 10 (1) Nr. 1 VermVerkProspV erstellt.<br />

Da die Fondsgesellschaft / der Emittent die<br />

verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />

§ 15 VermVerkProspV geltend macht, liegen<br />

kein nach § 8 h (1) Verkaufsprospektgesetz<br />

oder nach anderen Vorschriften aufgestellter<br />

und geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht<br />

sowie keine veröffentlichte Zwischenübersicht<br />

vor (§ 10 (1) Satz 1 Nr. 3 VermVerk-<br />

ProspV). Daher konnte auch keine Angabe<br />

über den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung<br />

des Abschlussprüfers, der<br />

den Jahresabschluss geprüft hat, und kein<br />

Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher<br />

Bemerkungen angegeben werden (§ 11<br />

VermVerkProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent ist nicht<br />

Teil eines Konzerns. Sie / er ist daher zur Auf-<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

137


138<br />

stellung eines Konzernabschlusses nicht verpfl<br />

ichtet (§ 10 (2) Satz 1 HS. 1 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Die Fondsgesellschaft / der Emittent verfügt<br />

über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien.<br />

Ein Beirat wurde zum Datum der<br />

Prospektaufstellung noch nicht bestellt (§ 12<br />

(1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft / des<br />

Emittenten werden jeweils durch zwei Geschäftsführer<br />

vertreten (vgl. Seite 110 f.).<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind<br />

keine besonderen Funktionen zugewiesen<br />

worden (§ 12 (1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

/ des Emittenten sowie den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Komplementärs<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) wurden<br />

für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

von der Fondsgesellschaft / dem Emittenten<br />

keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art gewährt,<br />

so dass eine Aufteilung der Gesamtbezüge<br />

nicht möglich ist (§ 12 (1) Nr. 2<br />

VermVerk ProspV).<br />

� Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Komplementärs (Hans-Georg Acker, Dietmar<br />

Schloz) und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar<br />

Schloz) sind Geschäftsführer der <strong>asuco</strong> Vertriebs<br />

GmbH, die von der Fondsgesellschaft /<br />

vom Emittenten mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage beauftragt wurde.<br />

Darüber hinaus sind der Komplementär und<br />

der geschäftsführende Kommanditist sowie<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft / des Emittenten nicht für<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlagen betraut<br />

sind. (§ 12 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft /<br />

des Emittenten sowie die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung des Komplementärs (Hans-Georg Acker,<br />

Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die der Fondsgesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />

geben (§ 12 (2) Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

� Der geschäftsführende Kommanditist ist für die Projektaufbereitung<br />

verantwortlich. Darüber hinaus sind der Komplementär,<br />

der geschäftsführende Kommanditist der Fondsgesellschaft / des<br />

Emittenten sowie die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Komplementärs (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar<br />

Schloz) nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen (§ 12 (2) Nr. 3<br />

VermVerk ProspV).<br />

� Der Treuhandkommanditist (<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH) ist wie<br />

der Komplementär (<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH) und der geschäftsführende<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft / des Emittenten<br />

(<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH) sowie der Anbieter<br />

der Vermögensanlage (<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH) eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der <strong>asuco</strong> Fonds GmbH. Aus diesen Verfl<br />

echtungen können Interessenskonfl ikte entstehen. Weitere<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonfl ikte begründen<br />

können, bestehen zum Datum der Prospektaufstellung<br />

nicht (§ 12 (3) Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

� Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte angabepfl ichtiger Personen<br />

fallen, die aber die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst haben, gibt es<br />

nicht (§ 12 Absatz 4 VermVerkProspV).<br />

� Für die vorliegende Vermögensanlage haben keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung übernommen (§ 14 VermVerkProspV).


Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

Informationen zum Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern<br />

auftretenden Personen<br />

Fondsgesellschaft / Emittent<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRA 97912<br />

USt-IdNr. noch nicht zugeteilt<br />

Geschäftsführung<br />

Der Komplementär (s.u.) und der geschäftsführende Kommanditist<br />

(s.u.) sind zur Geschäftsführung einzeln berechtigt und verpfl<br />

ichtet.<br />

Gesetzlicher Vertreter (Komplementär)<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH s.u.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Langfristiger Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

(Dachfonds), die Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />

unter Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter /Komplementär<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 179914<br />

USt-IdNr. DE 266443938<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme persönliche Haftung bei geschlossenen<br />

Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft;<br />

Übernahme Geschäftsführung bei geschlossenen<br />

Fonds; Konzeption von geschlossenen Fonds.<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

<strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs GmbH<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 180028<br />

USt-IdNr. DE 266693581<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme der Geschäftsführung bei geschlossenen<br />

Fonds sowie Besorgung der mit dem gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden<br />

Geschäfte von geschlossenen Fonds.<br />

Treuhänder / Treuhandkommanditist<br />

Treuhänder für Anleger, die sich unmittelbar als<br />

Kommanditist mit persönlicher Eintragung ins<br />

Handelsregister beteiligen.<br />

Treuhandkommanditist für Anleger, die sich mittelbar,<br />

d.h. ohne persönliche Eintragung in das<br />

Handelsregister, beteiligen.<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de,<br />

Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 181762<br />

USt-IdNr. DE 267245411<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

139


140<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme der Funktion als Treuhandkommanditist<br />

bei Beteiligungsangeboten; Besorgung<br />

sämtlicher im Treuhandvertrag mit unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligten Anlegern vereinbarten<br />

Tätigkeiten im eigenen Namen auf Rechnung<br />

der Anleger (Treugeber) sowie Halten von Beteiligungen<br />

in eigenem Namen.<br />

Anbieter<br />

<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@<strong>asuco</strong>.de, Internet: www.<strong>asuco</strong>.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 180027<br />

USt-IdNr. DE 266693590<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Vertrieb von geschlossenen Fonds; Beratung für<br />

Fondsinitiatoren im Bereich Konzeption, Verwaltung<br />

und Vertrieb geschlossener Fonds sowie<br />

bei Anlegerbetreuung; Erstellung von Schulungs-<br />

und Marketingkonzepten sowie An- und<br />

Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds.<br />

Name und Anschrift des für den Anbieter<br />

handelnden Vermittlers<br />

Siehe Eintragungen auf der Beitrittserklärung.<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Nach Rechtslage zum Datum der Prospektaufstellung<br />

ist für die vorgenannten Gesellschaften<br />

eine Aufsichtsbehörde nicht vorgesehen.<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis<br />

und die Kommunikation mit dem Anleger ist<br />

deutsch.<br />

Rechtsordnung / Gerichtsstand<br />

Für Verträge und sonstige Schuldverhältnisse,<br />

die für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

Fondsgesellschaft maßgeblich sind, gilt das<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer<br />

entsprechenden ausländischen gesetzlichen Regelung ist, gelten<br />

hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansonsten<br />

ist als Erfüllungsort für den Gesellschaftsvertrag sowie für<br />

den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Oberhaching und als Gerichtsstand<br />

München vereinbart.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

können Anleger – unbeschadet ihres Rechts,<br />

die Gerichte anzurufen – die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Die Voraussetzungen für den<br />

Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung,<br />

die zusammen mit einem Merkblatt bei der Schlichtungsstelle<br />

erhältlich sind. Die Anschrift lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt<br />

Telefon (069) 23 88-19 07, Fax (069) 23 88-19 19<br />

eMail: schlichtung@bundesbank.de<br />

Internet: www.bundesbank.de<br />

Einlagensicherung<br />

Es besteht kein Garantiefonds oder eine vergleichbare Sicherung<br />

der Einlagen der Direktkommanditisten und der Treugeber.<br />

2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

Dieser Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG“ vom 29.02.2012 – nachfolgend<br />

„Prospekt“ genannt – sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />

Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />

Einzelheiten wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten (vgl. Abschnitt oben „Treuhänder<br />

/ Treuhandkommanditist“) oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />

an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft). Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der<br />

langfristige Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten<br />

Immobilien-<strong>Zweitmarktfonds</strong> (Dachfonds), die Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds und sonstigen Gesellschaften<br />

(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien eingehen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird mit den von den Anlegern geleisteten<br />

Einlagen abzüglich der in § 8 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft dargestellten Fondsnebenkosten eine Beteiligung<br />

an von der <strong>asuco</strong>-Unternehmensgruppe gemanagten Dachfonds<br />

erwerben, verwalten und veräußern.


Die Anleger partizipieren an den Erträgen der Dachfonds direkt<br />

über die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft und mittelbar über<br />

die Ausschüttungen der von den Dachfonds erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds.<br />

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgenannten wesentlichen Leistungsmerkmalen<br />

sind dem Prospekt (Seite 8 ff.) zu entnehmen.<br />

Preise<br />

Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 % Agio zu leisten.<br />

Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten,<br />

zusätzliche Telekommunika tionskosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />

Bei einer Beteiligung des Anlegers als Direktkommanditist fallen als<br />

weitere Kosten Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht sowie Gebühren für die Überwachung<br />

des Eingangs der Handelsregistervollmacht durch den<br />

Treuhänder in Höhe von pauschal 250 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />

an. Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />

werden aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />

Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen und im Erbfall<br />

eine Gebühr für die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />

geführten Register in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages,<br />

mindestens 200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zuzüglich<br />

Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

Verspätet oder unvollständig gemeldete Sonderwerbungskosten,<br />

werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />

erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />

zuzüglich Umsatzsteuer bearbeitet.<br />

Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung wegen<br />

unterlassener Mitteilung einer geänderten Bankverbindung hat der<br />

Anleger eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR zuzüglich Umsatzsteuer<br />

zu entrichten.<br />

Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen Berechtigten auf<br />

Auslandskonten werden unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />

Weiterhin können auch während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

zusätzliche Kosten bei den Anlegern entstehen. Dazu zählen<br />

Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Kosten bei<br />

vorzeitigem Ausscheiden z.B. beim Verkauf der Beteiligung über<br />

den Zweitmarkt, der Erstattungsanspruch des Treuhandkommanditisten<br />

für Sondertätigkeiten, Kosten der Einsichtnahme in die Bücher<br />

der Fondsgesellschaft, Kosten für Telefon, Internet, Porto,<br />

Überweisungen sowie die von den Anlegern ggf. zu tragenden<br />

Kosten für ihre eigene Steuer-, Rechts- und sonstige Beratung im<br />

Zusammenhang mit einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Sofern die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben<br />

ist, sind diese nicht bezifferbar, hängen<br />

vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft<br />

und / oder von der individuellen Situation<br />

des Anlegers bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />

ab.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />

im Prospekt, insbesondere im Kapitel „Steuerliches<br />

Konzept“ (vgl. Seite 90 ff.) verwiesen. Bei<br />

Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige<br />

Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />

Berater wenden.<br />

Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />

Verzugszinsen, weitere Vertragsbedingungen<br />

Der Anleger hat 40 % des in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />

5 % Agio am 15. des Monats, der auf die<br />

Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) folgt und 60 % des<br />

Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 (Beitritt<br />

bis zum 30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats,<br />

der auf die Annahme der Beteiligung durch den<br />

Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt (Beitritt<br />

nach dem 30.11.2013), durch Überweisung<br />

auf nachstehend genanntes Konto zu leisten:<br />

Empfänger <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

(Zahlstelle) Sonderkonto <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

Bank UniCredit Bank AG<br />

Konto-Nr. 15140032<br />

BLZ 70020270<br />

Bei Abgabe einer Einzugsermächtigung auf der<br />

Beitrittserklärung werden 40 % des übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio<br />

am 15. des Monats, der auf die Annahme der<br />

Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) folgt und 60 % des Zeichnungsbetrages<br />

zum 27.12.2012 (Beitritt bis zum<br />

30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats, der auf<br />

die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) folgt (Beitritt<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

141


142<br />

nach dem 30.11.2013), durch Lastschrift eingezogen<br />

und dem o.g. Treuhandsonderkonto gutgeschrieben.<br />

Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab<br />

Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft, frühestens<br />

jedoch ab dem Fälligkeitstermin und<br />

nach Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

in Höhe von 5 % p.a. ausschüttungsberechtigt<br />

(Frühzeichnerbonus). Die Ausschüttungen /<br />

Entnahmen für die Jahre 2012 bzw. 2013 erfolgen<br />

zum 01.07.2013 bzw. 30.06.2014.<br />

Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsraten<br />

zuzüglich 5 % Agio ist die Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in<br />

Höhe von 1 % p.M. bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />

Schadens zu verlangen oder den<br />

Anleger aus der Fondsgesellschaft auszuschließen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />

sowie aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft (vgl. Seite 112 ff. des<br />

Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

(vgl. Seite 126 ff. des Prospektes).<br />

Die vom Treuhänder / Treuhandkommanditisten<br />

zu erbringenden Leistungen sind im Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag (vgl. Seite 126 ff. des<br />

Prospektes), die Leistungen der Fondsgesellschaft<br />

und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in<br />

§ 10 (vgl. Seite 114 ff. des Prospektes), geregelt.<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich nur an einzelne<br />

Personen oder Gesellschaften. Eine Beteiligung<br />

von Gemeinschaften, eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />

und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

Es besteht kein Anspruch des Anlegers oder des<br />

wirtschaftlich Berechtigten auf Aufnahme in die<br />

Fondsgesellschaft. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht unverzüglich und vor Beitritt in die<br />

Fondsgesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />

(GWG) aufgeführten Angaben macht und seine<br />

Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

nicht durch Übersendung eines von einem<br />

durch das Geldwäschegesetz Berechtigten be-<br />

stätigten Identifi kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />

nachweist.<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft unterliegt den üblichen<br />

Risiken, die mit einer mittelbaren Investition in teilweise als Blindpools<br />

konzipierten Dachfonds verbunden sind. Eine ausführliche<br />

Darstellung der mit der Beteiligung verbundenen Risiken befi ndet<br />

sich im Prospekt im Kapitel „Risiken“ auf Seite 21 ff.<br />

3. Informationen über die Besonderheiten des<br />

Fernabsatzvertrages<br />

Informationen zum Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />

Beitrittserklärung an die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (vgl. obigen<br />

Abschnitt „Treuhänder / Treuhandkommanditist“) ein für ihn<br />

bindendes Angebot auf den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ab, mit dem Auftrag, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft zu begründen.<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die <strong>asuco</strong><br />

Treuhand GmbH dieses Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung<br />

im eigenen Namen und im Namen sämtlicher anderer<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft annimmt. Auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger. Allerdings wird der<br />

Treuhänder / Treuhandkommanditist dem Anleger die Annahme<br />

der Beitrittserklärung schriftlich mitteilen.<br />

Widerrufsrecht<br />

Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb<br />

der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer<br />

Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, insbesondere der<br />

Widerrufsfristen, wird auf die „Widerrufsbelehrungen“ in der<br />

Beitrittserklärung verwiesen.<br />

Mindestlaufzeit der Verträge;<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet (§ 26 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Gesellschafter der Fondsgesellschaft, also<br />

auch die Anleger, können ihr Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten erstmalig zum 31.12.2025, danach mit<br />

der gleichen Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, nicht<br />

jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses, kündigen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Ein Anleger kann vom Komplementär oder vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (z.B. bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />

bei Nichtleistung oder Zuwenigleistung der


Einlage und / oder des vereinbarten Agios). Einzelheiten bestimmen<br />

§§ 7 und 28 des Gesellschaftsvertrages. Bei vorzeitigem Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Anlegers nach § 30 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag kann nach § 16 j) des Gesellschaftsvertrages<br />

mit 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter<br />

sowie der Zustimmung einer der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter geändert werden.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der sowohl zwischen dem<br />

mittelbar als auch unmittelbar beteiligten Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />

/ Treuhänder geschlossen wird, gilt für unbestimmte<br />

Zeit (§ 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Der<br />

Anleger kann diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen<br />

mit der Folge, dass der Treuhandkommanditist die für den<br />

Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an diesen überträgt<br />

und der Anleger somit unmittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt wird. Im Übrigen endet der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag mit Ausscheiden des Treuhänders / Treuhandkommanditisten<br />

und / oder des Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />

sowie mit Beendigung der Fondsgesellschaft. Der Treuhänder<br />

/ Treuhandkommanditist kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Komplementär<br />

ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat einen neuen<br />

Treuhänder / Treuhandkommanditisten zu bestellen. In diesem<br />

Fall tritt der neue Treuhänder / Treuhandkommanditist in alle<br />

Rechte und Pfl ichten ein, so dass der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

mit dem neuen Treuhänder / Treuhandkommanditist fortgesetzt<br />

wird.<br />

Sprache und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf dem<br />

Stand der Prospektaufstellung. Sie sind während der Dauer des öffentlichen<br />

Angebots wirksam und werden während dieses Zeitraumes<br />

gegebenenfalls durch Nachträge zum Prospekt aktualisiert.<br />

Sämtliche Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

143


144<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt<br />

wurden von den Prospektverantwortlichen<br />

mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt<br />

und überprüft. Sie entsprechen dem<br />

Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />

und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen<br />

und steuerlichen Vorschriften sowie<br />

Verwaltungsanweisungen. Eine Haftung für das<br />

Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie<br />

für Abweichungen durch zukünftige Änderungen<br />

der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer<br />

Entwicklungen kann jedoch nicht übernommen<br />

werden.<br />

Mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen ist<br />

jeder Vertragspartner der Fondsgesellschaft nur<br />

für die Angaben im Verkaufsprospekt verantwortlich,<br />

die seine Vertragsleistungen betreffen. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />

für die Richtigkeit und Vollständigkeit des<br />

Verkaufsprospektes wird ausgeschlossen.<br />

Soweit in diesem Verkaufsprospekt Aussagen<br />

oder Inhalte aus Gutachten oder Analysen Dritter<br />

zitiert oder wieder gegeben werden, weisen<br />

die Prospektverantwortlichen darauf hin, dass<br />

sie diese inhaltlich nicht überprüft haben (vgl.<br />

„Risiken“ auf Seite 30).<br />

Die Prospektverantwortlichen versichern, insbesondere<br />

im Hinblick auf § 264 a StGB, nach<br />

bestem Wissen und Gewissen, über ihnen bekannte<br />

erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

von Bedeutung sind, keine unrichtigen,<br />

vorteilhaften Angaben gemacht und keine nachteiligen<br />

Tatsachen verschwiegen zu haben.<br />

Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

ist allein dieser Verkaufsprospekt.<br />

Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist<br />

berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu<br />

machen. Die Vermittler sowie deren Untervermittler<br />

sind nicht Erfüllungsgehilfen der Prospektverantwortlichen<br />

und der Fondsgesellschaft.<br />

Von einer etwaigen Haftung für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der Prospektangaben sind<br />

Vermittler und die Gutachter freigestellt.<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft, des persönlich haftenden Gesellschafters,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten, des Treuhandkommanditisten,<br />

der Prospektverantwortlichen sowie deren<br />

Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter und deren Angestellten<br />

ist für Pfl ichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen,<br />

auf einen Betrag begrenzt, der der geleisteten Einlage entspricht.<br />

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche im<br />

Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung zum Beitritt zur Fondsgesellschaft.<br />

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung<br />

vertragswesentlicher Pfl ichten (sogenannte Kardinalspfl ichten)<br />

sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Ansprüche<br />

verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Beitritt in die Fondsgesellschaft.<br />

Mit Unterschrift der Beitrittserklärung gibt der Anleger sein Einverständnis<br />

zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />

Der Verkaufsprospekt kann für den einzelnen Anleger lediglich die<br />

wesentlichen, nicht aber alle individuellen Sachverhalte darstellen.<br />

Eine individuelle Prüfung kann der Verkaufsprospekt daher<br />

nicht ersetzen, so dass jeder Interessent das Beteiligungsangebot<br />

zusammen mit seinen persönlichen Beratern eingehend analysieren<br />

sollte.<br />

Die Prospektverantwortlichen haben den Verkaufsprospekt nach<br />

Maßgabe des IDW-Standards: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

(IDW S 4 vom 18.05.2006) erstellt.<br />

Erklärung zur Prospekthaftung<br />

Die gesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 VerkProspG in Verbindung<br />

mit § 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG kann nur von Anlegern geltend<br />

gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab dem ersten<br />

öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes beigetreten<br />

sind. Der Anbieter <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />

Benachteiligung später beitretender Anleger und hat<br />

daher freiwillig durch selbständiges Schuldversprechen eine Haftung<br />

für Prospektfehler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig<br />

von der Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung<br />

mit § 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können<br />

auch solche Anleger, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes beigetreten<br />

sind, Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.


Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abgeltungssteuer 94<br />

Abschreibung Ergänzungsrechnung 92<br />

Abwicklungshinweise 147<br />

AIFM 32 f.<br />

Altlasten 24, 35<br />

Anbieter 40<br />

Angabenvorbehalt 144<br />

Anlageerfolg 78 ff.<br />

Anlegerzielgruppe / -kreis 11<br />

Annahmen der Prognoserechnung 72 ff., 82<br />

Anteilsfi nanzierung 27<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) 13 f., 72 ff., 105, 120<br />

Ausschüttungsrendite 16, 37, 57 ff., 74 f., 82<br />

B<br />

Beirat 104, 116 f.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 8 ff.<br />

C<br />

Chancen der Beteiligung 18 f., 34 ff., 50 ff.<br />

D<br />

Dauer der Fondsgesellschaft 16 f., 105, 121 f.<br />

E<br />

Einzahlung des Zeichnungskapitals 10, 114, 141 f., 147<br />

Einkommensteuer 90 ff.<br />

Einkommensteuersatz 94<br />

Emittent 98 ff., 111<br />

Erbschaftsteuer 95 f.<br />

F<br />

Fernabsatzgesetz 33, 39, 139 ff.<br />

Fondsgesellschaft 98 ff., 111<br />

Fremdfi nanzierung 26 f., 36<br />

G<br />

Geschäftsführender Kommanditist 101 ff., 110 f., 114 ff.<br />

Geschäftsführung 103, 110 f., 114 ff.<br />

Gesellschafterversammlung 30, 38, 104 f., 117 f.<br />

Gesellschaftsvertrag 112 ff.<br />

Gesellschaftszweck 12, 102 f., 111, 112<br />

Gewerbesteuer 95<br />

Gewerblicher Grundstückshandel 94<br />

Grunderwerbsteuer 96<br />

H<br />

Haftung 15, 26, 36, 77, 106<br />

I<br />

Infl ationsrate 15, 23 f., 34<br />

Innerer Wert 54 ff.<br />

Instandhaltungen 23, 34 f.<br />

Interner Zinsfuß 81 ff.<br />

Investitionskriterien 12 f., 52 f.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 70 f.<br />

K<br />

Kapitalbindung 83<br />

Kommanditkapital 10, 70 f., 98 ff., 111, 112<br />

Konzeptionsmerkmale 9 f., 50 ff.<br />

Komplementär 101 ff., 111, 114 ff.<br />

Kursermittlung 54 ff.<br />

L<br />

Leistungsverträge 109<br />

M<br />

Mietentwicklung 22 f., 34<br />

Mindestbeteiligung 10, 112, 126<br />

N<br />

Nachschusspfl icht 15, 106<br />

Negativtestate 136 ff.<br />

Stichwortverzeichnis<br />

145


146<br />

P<br />

Partner 17, 40 ff., 110 f.<br />

Prognoserechnung 72 f.<br />

Prospektherausgeber 5, 110<br />

R<br />

Rechtliches Konzept 98 ff.<br />

Rechtsstellung der Anleger / 15, 103 f., 112 ff.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten<br />

Renditeprognose 78 ff.<br />

Risiken 21 ff.<br />

Rückabwicklung 33<br />

S<br />

Schenkungsteuer 96<br />

Sensitivitätsanalyse 86 ff.<br />

Solidaritätszuschlag 94 f.<br />

Steuerliches Konzept 90 ff.<br />

T<br />

Tilgungsgewinn 37 f., 59<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 126 ff.<br />

U<br />

Übertragungsvereinbarung 57<br />

Umsatzsteuer 96<br />

V<br />

Veräußerung / 16 f., 30 f., 38 f., 105,121, 129 f.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Veräußerungsgewinne 93 f.<br />

Verfahrensrecht 96 f.<br />

Vermögensanlagen- 133 ff.<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Vermögensteuer 95<br />

Vertragspartner 110 f.<br />

W<br />

Währungsrisiko 27<br />

Z<br />

Zielfonds 16, 57 ff.<br />

Zweitmarkt 16 f., 30 f., 38 f., 50 f.<br />

Bildnachweis<br />

Titel Dmitry Sunagator (fotolia), Seite 4 m.edi (Photocase), Seite 8 Dimitrieva Daria (fotolia), Seite 10 <strong>asuco</strong>, Seite 11<br />

<strong>asuco</strong>, Seite 12 <strong>asuco</strong>, Seite 13 <strong>asuco</strong>, Seite 15 <strong>asuco</strong>, Seite 16 / 17 <strong>asuco</strong>, Seite 18 KONG (Photocase), Seite 34 / 35 maspi<br />

(Photocase), Seite 40 Zooropa (fotolia), Seite 42 <strong>asuco</strong> (Fotograf: Sebastian Tanner), Seite 45 Edyta Pawlowska (fotolia),<br />

Seite 66 „Main-Taunus-Zentrum“ DWS Finanz-Service GmbH; „EASTGATE“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co.<br />

KG; „Olympia-Einkaufszentrum“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG; Seite 67 „AXA “ <strong>asuco</strong>; „Deutsche Bank“<br />

<strong>asuco</strong>; „Daimler Global Training Center“ <strong>asuco</strong>; Seite 68 „Carat Golf und Sporthotel“ <strong>asuco</strong>; „Moritz-Rehabilitationsklinik“<br />

<strong>asuco</strong>; „Continental-Logistikzentrum“ <strong>asuco</strong>, Seite 69 Astonishing (Photocase), Seite 70 / 71 kallejipp (Photocase), Seite 73<br />

Andreas Rodriguez (fotolia), Seite 78 kallejipp (Photocase), Seite 90 Amanda Rohde (iStockphoto), Seite 98 / 99 cw-design<br />

(Photocase), Seite 109 sandrobrezger (Photocase)


Abwicklungshinweise<br />

Die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH (Zahlstelle) hält den<br />

Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Senden Sie bitte die Beitrittserklärung (Original und<br />

2 Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach<br />

vom Anleger unterzeichnet an:<br />

<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

Thomas-Dehler-Straße 18<br />

81737 München<br />

Die Beitrittserklärungen werden vom Treuhandkommanditisten<br />

(<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Thomas-<br />

Dehler-Straße 18, 81737 München) in der Reihenfolge<br />

des Posteingangs angenommen. Von ihr erhalten<br />

Sie eine mit der Annahmebestätigung versehene<br />

Durchschrift der Beitrittserklärung zurück.<br />

Der Anleger hat 40 % des in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungsbetrag zuzüglich 5 %<br />

Agio am 15. des Monats, der auf die Annahme der<br />

Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) folgt und 60 % des Zeichnungsbetrages<br />

zum 27.12.2013 (Beitritt zum 30.11.2013) bzw.<br />

100 % des in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des<br />

Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch<br />

den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt,<br />

durch Überweisung auf nachstehend genanntes<br />

Konto zu leisten:<br />

Empfänger <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

(Zahlstelle) Sonderkonto<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Bank UniCredit Bank AG<br />

Konto-Nr. 15140032<br />

BLZ 70020270<br />

Bei Abgabe einer Einzugsermächtigung auf der Beitrittserklärung<br />

werden 40 % des übernommenen Zeichnungsbetrages zuzüglich<br />

5 % Agio am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle) folgt und 60 %<br />

des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 (Beitritt bis zum<br />

30.11.2013) bzw. 100 % des in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages zuzüglich 5 % Agio am 15. des Monats,<br />

der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) folgt, durch Lastschrift eingezogen und<br />

dem o.g. Treuhandsonderkonto gutgeschrieben.<br />

Ich,<br />

Vorname Name<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit<br />

PLZ Wohnort Straße, Hausnummer<br />

erteile hiermit der<br />

<strong>asuco</strong> Komplementär GmbH,<br />

(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 179914)<br />

- nachstehend „Komplementär“ genannt -<br />

Vollmacht, meinen Eintritt als Kommanditist in die<br />

<strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR A 97912)<br />

- nachstehend „KG“ genannt -<br />

mit einer Haftsumme von<br />

€ *** 1.000,00 ***,<br />

die 1 % der nominalen Pflichteinlage beträgt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />

Der Komplementär ist berechtigt, den Eintritt und das Ausscheiden anderer Gesellschafter sowie mein eigenes Ausscheiden<br />

in meinem Namen im Handelsregister anzumelden und mich bei allen anderen in Angelegenheiten der KG anfallenden Handelsregisteranmeldungen,<br />

für die die Mitwirkung des Kommanditisten gesetzlich erforderlich ist, einschließlich etwaiger<br />

Rechtsmittelverfahren, zu vertreten.<br />

Die Vollmacht ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus. Der Komplementär ist von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit und kann entsprechend Untervollmacht erteilen.<br />

Mit dem Festhalten des Namens aufgrund meines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Festhaltens meines<br />

Geburtsdatums, meines Geburtsortes und meiner Staatsangehörigkeit sowie der Anschrift (aus dem Dokument) und des<br />

Festhaltens von Art, Nummer und ausstellender Behörde meines amtlichen Ausweises erfüllt der Notar gleichzeitig meine Identifizierung<br />

gemäß Geldwäschegesetz.<br />

Ort, Datum Unterschrift – notarielle Beglaubigung erforderlich –<br />

Beglaubigung*<br />

Urkundenrolle Nr.<br />

des Notars mit Amtssitz in<br />

Die vorstehende vor mir vollzogene Unterschrift von<br />

Name: Vorname:<br />

Straße, Hausnr.: PLZ, Ort:<br />

Geburtsdatum:<br />

Nationalität:<br />

Geburtsort:<br />

ausgewiesen durch: * Nr.: *<br />

ausstellende Behörde: *<br />

ausgestellt am: gültig bis:<br />

beglaubige ich hiermit öffentlich.<br />

(Notar)<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

*Bitte auch bei persönlich bekannten Personen wegen der Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren<br />

Straftaten ("Geldwäschegesetz") vollständig angeben.<br />

Wir weisen darauf hin, dass gemäß höchstrichterlicher<br />

Rechtsprechung eine Gesellschaftseinlage<br />

erst mit der Gutschrift auf dem Konto<br />

der Fondsgesellschaft als erbracht gilt und nicht<br />

schon mit der Belastung auf dem Konto des Gesellschafters.<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird vom<br />

Treuhänder gemäß der Erklärung im Annahmeschreiben<br />

bewirkt.<br />

Sofern Sie gemäß Beitrittserklärung Ihre persönliche<br />

Eintragung in das Handelsregister wünschen,<br />

erhalten Sie vom Treuhänder gleichzeitig<br />

mit dem Annahmeschreiben den Text für die<br />

hierfür notwendige Handelsregistervollmacht<br />

(vgl. oben stehend), die nach notarieller Beglaubigung<br />

an den Treuhänder zurückzugeben ist.<br />

Die Beglaubigungsgebühr des Notars ist von<br />

Ihnen zu tragen, die Handelsregisterkosten für<br />

die erstmalige Handelsregisteranmeldung und<br />

-eintragung trägt die Fondsgesellschaft.<br />

Abwicklungshinweise<br />

147


3<br />

148<br />

Beitrittserklärung <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG<br />

Form der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Ich biete der <strong>asuco</strong> Treuhand den Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch die <strong>asuco</strong> Treuhand zwischen mir und der <strong>asuco</strong> Treuhand zustande<br />

kommt. Ich beauftrage die <strong>asuco</strong> Treuhand, meine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

treuhänderisch für mich nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie Gesellschaftsvertrages zu erwerben und zu halten. Sie oder<br />

ein von ihr beauftragter Dritter ist unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

in meinem Namen alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die<br />

für meine Beteiligung notwendig und zweckdienlich sind oder in Zukunft werden.<br />

Ich wähle folgende Form der Beteiligung:<br />

(Bitte ankreuzen; ohne Ankreuzen beteilige ich mich als Treugeber):<br />

� Treugeber („Treugeberbeteiligung“)<br />

Ich möchte nicht persönlich in das Handelsregister eingetragen werden.<br />

� Direktkommanditist („Direktbeteiligung“)<br />

Ich biete allen Gesellschaftern der Fondsgesellschaft den Erwerb einer Beteiligung<br />

als Direktkommanditist gemäß dem im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch die <strong>asuco</strong> Treuhand für sich selbst und in Vertretung für die übrigen Gesellschafter<br />

zustande kommt.<br />

Ich verpfl ichte mich, der <strong>asuco</strong> Treuhand oder einem von ihr beauftragten Dritten<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht (wird nach Eingang<br />

der Beitrittserklärung zugesandt) zu erteilen.<br />

Die Beglaubigungsgebühr des Notars wird von mir übernommen. Die Handelsregisterkosten<br />

für die erstmalige Handelsregisteranmeldung und -eintragung<br />

übernimmt die Fondsgesellschaft. Mir ist bekannt, dass ich bis zur persönlichen<br />

Eintragung in das Handelsregister über den Treuhandkommanditisten<br />

beteiligt bin.<br />

Annahme der Beitrittserklärung<br />

Die Annahme meiner Beitrittserklärung setzt voraus, dass ich der <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

die Beitrittserklärung im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt sowie von mir zweifach<br />

unterzeichnet (Beitrittserklärung und eine Widerrufsbelehrung), zur Verfügung<br />

gestellt habe und ich nach dem Geldwäschegesetz identifi ziert wurde. Hiermit<br />

verzichte ich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Annahme inkl. Annahmedatum<br />

wird mir jedoch informatorisch mitgeteilt. Ebenso werde ich umgehend<br />

in Kenntnis gesetzt, falls meine Beitrittserklärung nicht angenommen wird. Ein Anspruch<br />

auf die Annahme der Beitrittserklärung besteht nicht.<br />

Anleger<br />

Nachname Vorname Geburtsdatum / Geburtsort<br />

Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Fax<br />

Wohnsitzfi nanzamt Steuernummer / Steuer-ID Staatsangehörigkeit<br />

Konto-Nr. BLZ Bank<br />

Ich, der / die Unterzeichnende (nachfolgend „Anleger“ genannt) beabsichtige<br />

mich an der <strong>asuco</strong> 3 <strong>Zweitmarktfonds</strong> GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhaching<br />

(nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt) in folgender Höhe zu beteiligen:<br />

Zeichnungsbetrag 2 _________________ EUR<br />

(mindestens 5.000 EUR bzw.<br />

durch 1.000 glatt teilbarer höherer Betrag)<br />

zzgl. 5 % Agio _________________ EUR<br />

auf den Zeichnungsbetrag<br />

Gesamtbetrag (Einzahlungsverpfl ichtung) _________________ EUR<br />

Die Fondsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />

HRA 97912 eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (nachfolgend<br />

„Komplementär“ genannt) ist die <strong>asuco</strong> Komplementär GmbH, Oberhaching.<br />

Geschäftsführender Kommanditist ist die <strong>asuco</strong> Geschäftsbesorgungs<br />

GmbH, Oberhaching.<br />

Die Haftsumme beträgt 1 % des Zeichnungsbetrages.<br />

Thomas-Dehler-Straße 18 | 81737 München<br />

Beteiligung<br />

Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />

1 Bitte geben sie sowohl Ihre Steuernummer als auch Ihre<br />

Steuer-ID an.<br />

2 Zeichnungsbetrag ohne Agio.<br />

1<br />

Einzahlung<br />

Der Anleger hat die in dieser Beitrittserklärung übernommene Einzahlungsverpfl<br />

ichtung wie folgt zu erbringen:<br />

Beitritt bis zum 30.11.2013:<br />

- 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 % Agio = ________________ EUR<br />

am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle), die <strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Oberhaching,<br />

(nachfolgend „<strong>asuco</strong> Treuhand“ genannt) folgt;<br />

- 60 % des Zeichnungsbetrages zum 27.12.2013 = ________________ EUR)<br />

Beitritt nach dem 30.11.2013<br />

- 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 % Agio = ________________ EUR)<br />

am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung durch die <strong>asuco</strong><br />

Treuhand (Zahlstelle) folgt.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Einzahlungen (nach Abzug des Agios) sind ab Zahlungseingang bei der<br />

Fondsgesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeitsdatum und nach Identifi -<br />

kation nach dem Geldwäschegesetz in Höhe von 5 % p.a. (Prognose) ausschüttungsberechtigt<br />

(Frühzeichnerbonus).<br />

Sonstige Angaben<br />

Einzahlung des Zeichnungsbetrags zzgl. 5 % Agio<br />

� Überweisung durch den Anleger<br />

Ich verpfl ichte mich, meine in dieser Beitrittserklärung übernommene Einzahlungsverpfl<br />

ichtung wie in der oben unter „Einzahlung“ vereinbarten Höhe und<br />

zu den vereinbarten Zeitpunkten selbst auf das Treuhandsonderkonto bei der<br />

UniCredit Bank AG, München, BLZ 700 202 70, Konto-Nr. 15140032, zu<br />

überweisen.<br />

� Lastschrift (Einzugsermächtigung) durch die <strong>asuco</strong> Treuhand<br />

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine in dieser Beitrittserklärung übernommene<br />

Einzahlungsverpfl ichtung wie in der oben unter „Einzahlung“ vereinbarten<br />

Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunkten zu Lasten meines Kontos durch<br />

die <strong>asuco</strong> Treuhand automatisch eingezogen und dem Treuhandsonderkonto bei<br />

der UniCredit Bank AG, München, BLZ 700 202 70, Konto-Nr. 15140032, gutgeschrieben<br />

wird. Ich werde dafür Sorge tragen, dass bei Fälligkeit ausreichend<br />

Deckung auf dem jeweils gewählten Konto vorhanden ist.<br />

Folgen verspäteter Einzahlung<br />

Erfolgt der Geldeingang nicht zum Fälligkeitstermin auf dem o.g. Treuhandsonderkonto,<br />

können Verzugszinsen gemäß § 7 (3) des Gesellschaftsvertrages und § 4 (1)<br />

und (2) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in Höhe von bis zu 1 % p.M. berechnet<br />

werden. Alternativ kann die <strong>asuco</strong> Treuhand gemäß § 4 (3) des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages zurücktreten oder die Beteiligung auf den Betrag herabsetzen,<br />

der sich aufgrund der geleisteten Zahlung unter Beachtung der Mindestbeteiligung<br />

in Höhe von 5.000 EUR zzgl. 5 % Agio ergibt. In diesem Fall trage ich die<br />

im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandenen Kosten, mindestens aber eine<br />

Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />

Erklärung zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten1 Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass ich beim Erwerb der Beteiligung<br />

� im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handle. Ich bin der wirtschaftlich<br />

Berechtigte.<br />

� nicht für mich selbst, sondern für den nachfolgend genannten wirtschaftlich<br />

Berechtigten handle:<br />

Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten 2<br />

1 Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine<br />

Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Hierzu zählen insbesondere: 1. bei Gesellschaften jede natürliche Person, die mehr als 25 % der<br />

Kapitalanteile hält oder der Stimmrechte kontrolliert, 2. bei rechtsfähigen Stiftungen und treuhänderischen Vermögensverwaltungen oder -verteilungen jede natürliche Person, die 25 % oder<br />

mehr des Vermögens kontrolliert, auf sonstige Weise einen beherrschenden Einfl uss ausübt oder zu 25 % oder mehr begünstigt ist, 3. bei Handeln auf Veranlassung derjenige, auf dessen<br />

Veranlassung gehandelt wird. Soweit der Vertragspartner als Treuhänder handelt, handelt er ebenfalls auf Veranlassung.<br />

2 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug und bei juristischen Personen zusätzlich eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Gesellschafter,<br />

die mit mindestens 25 % beteiligt sind, haben sich gesondert zu legitimieren.<br />

3 Der Verzicht auf die Eintragung ins Handelsregister spart<br />

Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

(bitte Ausführungen auf Seite 103 beachten).<br />

4 Entscheiden Sie sich, ob Sie Ihre Einzahlungsverpfl ichtung<br />

selbst überweisen wollen oder ob Sie eine Ermächtigung<br />

zum Einzug der Einzahlungsverpfl ichtung zu den vereinbarten<br />

Terminen erteilen.<br />

5 Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich<br />

nur möglich, wenn Sie eine Erklärung zur Feststellung des<br />

wirtschaftlich Berechtigten abgegeben haben.<br />

6 Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich<br />

nur möglich, wenn Sie eine Erklärung zur Feststellung einer<br />

politisch exponierten Person abgegeben haben.<br />

7 Bitte nicht vergessen! Beitrittserklärung (weiß, Original und<br />

zwei Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach vom<br />

Anleger unterzeichnet (nur eine Widerrufsbelehrung!) sen-<br />

5<br />

4<br />

6<br />

Erklärung zur Feststellung politisch exponierter Personen<br />

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine sich derzeit im Amt befi ndliche oder<br />

ehemalige (innerhalb eines Jahres vor Zeichnung) hochrangige Führungsperson<br />

der Exekutive (z.B. Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister<br />

und Staatssekretäre), der Legislative (z.B. Parlamentsmitglieder), der Verwaltung<br />

(z.B. Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zen tralbanken, Botschafter,<br />

Geschäftsträger), des Militärs (z.B. hochrangige Offi ziere der Streitkräfte)<br />

oder der Judikative eines Staates (z.B. Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten<br />

oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren<br />

Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, keine Rechtsmittel<br />

eingelegt werden können), der EU oder einer internationalen Organisation<br />

sowie Mitglieder der Verwaltungs-, der Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher<br />

Unternehmen. Eine Person, die ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene<br />

ausübt oder ausgeübt hat, ist nur dann eine PEP in diesem Sinne, wenn die<br />

politische Bedeutung des Amtes mit einer ähnlichen Position auf nationaler Ebene<br />

vergleichbar ist.<br />

Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass<br />

� ich bzw. der wirtschaftlich Berechtigte, für den ich handle, keine PEP, kein<br />

unmittelbares Familienmitglied einer PEP und keine einer PEP bekanntermaßen<br />

nahe stehenden Person bin / ist.<br />

� ich bzw. der wirtschaftlich Berechtigte, für den ich handle, eine PEP bzw. ein<br />

unmittelbares Familienmitglied einer PEP bzw. eine einer PEP bekanntermaßen<br />

nahe stehende Person bin / ist. Mir ist bekannt, dass die Annahme dieser<br />

Beitrittserklärung aus diesem Grund abgelehnt werden kann. Gleiches gilt für<br />

die Fortführung der Geschäftsbeziehung, wenn durch mich bzw. den wirtschaftlich<br />

Berechtigten erst im Laufe der Geschäftsbeziehung die Voraussetzungen<br />

einer PEP erfüllt werden oder der nach dem Geldwäschegesetz Verpfl<br />

ichtete, davon erst im Laufe der Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt.<br />

Grundlage für die Beteiligung<br />

Ich erkenne ausdrücklich an, dass für meine Beteiligung ausschließlich der Inhalt<br />

dieser Beitrittserklärung einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Inhalt des Verkaufsprospekts<br />

vom 03.04.2012 nebst ggf. Nachtrag vom ________________ mit den<br />

Risikohinweisen, der Verbraucherinformation über den Fernabsatz, dem Gesellschaftsvertrag<br />

und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag maßgebend und rechtsverbindlich<br />

ist. Dies gilt auch im Verhältnis zu den Prospektverantwortlichen, zu<br />

Vertriebsbeauftragten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Anlageberatern<br />

und Vermittlern oder sonstigen Dritten, die an der Erstellung des Verkaufsprospektes<br />

und der Konzeption des Beteiligungsangebotes mitgewirkt haben.<br />

�� Widerrufsbelehrung Fernabsatz<br />

� Die Prüfung der Identität erfolgt über das PostIdent-Verfahren (wird mit<br />

der Annahme der Beitrittserklärung zugeschickt).<br />

� Persönliche Prüfung der Identität<br />

Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifi zierung anwesend war, und<br />

dass ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen Personalausweises<br />

/ Reisepasses (Unzutreffendes bitte streichen) überprüft habe.<br />

Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />

Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.<br />

Ausstellende Behörde gültig bis<br />

den an: <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH, Thomas-Dehler-Straße 18,<br />

81737 München.<br />

8 Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass Sie sich vor einer<br />

Beteiligung legitimieren. Von Ihnen wird daher die bestätigte<br />

Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt. Bitte beachten<br />

Sie, dass die Kopie folgenden Anforderungen genügen<br />

muss:<br />

– Gut lesbare Kopie eines gültigen Reisepasses / Personalausweises<br />

– Beglaubigung (Stempel, eine Unterschrift mit Vermerk „Original<br />

hat vorgelegen“) wahlweise von / durch:<br />

- vertreibendem deutschen Kreditinstitut,<br />

- vertreibendem Versicherungsvermittler (§ 34 d, 34 f GewO)<br />

- PostIdent-Verfahren,<br />

- Wirtschaftsprüfer, vereidigter Betriebsprüfer, Steuer berater,<br />

Steuerbevollmächtigter oder Notar (zusätzliche Kosten<br />

sind vom Anleger zu tragen).<br />

9 Unterschrift des Identifi zierenden und dessen Eigenschaft ankreuzen.<br />

10 Angaben zum Vermittler.<br />

Datenschutz<br />

Ich bin mit der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner in dieser Beitrittserklärung<br />

angegebenen personen- und beteiligungsbezogenen Daten durch die<br />

<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH als Anbieter, den Treuhandkommanditisten, den Komplementär,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten und die Fondsgesellschaft sowie<br />

durch die von diesen mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />

Stellen (dies ist insbesondere die SachsenFonds Treuhand GmbH, die Vertriebspartner,<br />

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) einverstanden.<br />

Die Daten werden nur im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung notwendigen<br />

Maßnahmen genutzt und verarbeitet. Ich bin berechtigt, diese Einwilligung<br />

jederzeit zu widerrufen, soweit meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten<br />

nicht zur Verwaltung meiner Beteiligung erforderlich sind.<br />

Erhaltene Unterlagen<br />

Ich bestätige, dass ich diese Beitrittserklärung, den Verkaufsprospekt vom<br />

03.04.2012 nebst ggf. Nachtrag vom ________________ mit den Risikohinweisen,<br />

der Verbraucherinformation für den Fernabsatz, dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag rechtzeitig vor Abgabe dieses Beitrittsangebotes<br />

erhalten habe. Ich hatte ausreichend Zeit, den Inhalt dieser Unterlagen<br />

vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen und erkenne deren Inhalt als für mich<br />

verbindlich an.<br />

Ort / Datum<br />

�<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Die <strong>asuco</strong> Treuhand nimmt das Angebot des Anlegers zum Abschluss des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages im eigenen Namen an. Im Fall einer Direktbeteiligung<br />

nimmt die <strong>asuco</strong> Treuhand das Angebot des Anlegers auf Erwerb der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Namen sämtlicher Gesellschafter an, wozu sie<br />

gemäß § 4 (1) des Gesellschaftsvertrages berechtigt und bevollmächtigt ist.<br />

Ort / Datum<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH<br />

Bitte nur die zutreffende Widerrufsbelehrung (Fernabsatz ODER Haustürsituation) unterschreiben<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Zugang der<br />

Mitteilung über die Annahme Ihrer Beitrittserklärung und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspfl ichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />

Fax: (089) 490 26 87-29, eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen<br />

(z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />

zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.<br />

Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für<br />

den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpfl ichtungen zur Erstattung<br />

von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt<br />

für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />

beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr<br />

Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

�<br />

Ort / Datum Unterschrift des Anlegers<br />

Identitätsprüfung – vom Identifi zierenden auszufüllen<br />

Vermittlung erfolgt durch<br />

�� Widerrufsbelehrung Haustürsituation<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14<br />

Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>asuco</strong> Treuhand GmbH,<br />

Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />

Fax: (089) 490 26 87-29, eMail: treuhand@<strong>asuco</strong>.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />

gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />

Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand<br />

zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />

Wertersatz leisten. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen<br />

müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für<br />

Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren<br />

Empfang.<br />

�<br />

Ort / Datum Unterschrift des Anlegers<br />

Ich habe die Identifi zierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />

� Kreditinstitut / Finanzdienstleistungsinstitut i.S.v. § 1 (1) und (1a) KWG,<br />

jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />

� Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pfl ichten<br />

des Geldwäschegesetzes<br />

� Vermittler (§§ 34d, 34f GewO) mit gesonderter Vereinbarung<br />

� Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtiger<br />

oder Notar<br />

Ausstellungsdatum Ausstellungsort<br />

�<br />

Firmenstempel Name des Identifi zierenden in Druckbuchstaben / Unterschrift<br />

Firma Nachname Vorname Vermittlernummer<br />

Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon eMail<br />

8<br />

10<br />

7<br />

9<br />

7<br />

Original + 2 Durchschläge: <strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH / 1 Durchschlag: Vermittler / 1 Durchschlag: Anleger zum Verbleib


<strong>asuco</strong> Vertriebs GmbH<br />

Thomas-Dehler-Straße 18<br />

81737 München<br />

Telefon (089) 490 26 87-0<br />

Telefax (089) 490 26 87-29<br />

info@<strong>asuco</strong>.de<br />

www.<strong>asuco</strong>.de

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