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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Gleichwohl ist die Quartiernutzung bei Fledermäusen zeitlich und räumlich nicht konstant, so dass die<br />

Präsenz von Zwischenquartieren im Vorhabensbereich nicht abschließend ausgeschlossen werden kann.<br />

5.1.1.6 Wirkungsprognose<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anh. IV FFH-RL<br />

1. Schutz und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand lokale Population Baden-Württemberg kont. biogeograph. Region<br />

günstig günstig günstig<br />

ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend ungünstig/unzureichend<br />

ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht ungünstig/schlecht<br />

unbekannt unbekannt unbekannt<br />

Rote Liste Status: Deutschland: - Bad.-Württ.: 3 Messtischbl.: 7324<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Die Zwergfledermaus ist die im Untersuchungsgebiet am häufigsten angetroffene Fledermausart. Da sie auch<br />

landesweit die häufigste Art mit den höchsten Siedlungsdichten ist, kann von e<strong>in</strong>er stabilen, großen und<br />

zusammenhängenden Lokalpopulation dieser Art im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Donzdorf</strong> und <strong>in</strong> den umliegenden<br />

Siedlungsbereichen ausgegangen werden.<br />

Auch im Vorhabensbereich ist die Zwergfledermaus die häufigste Art (Karte 1). Der Aktivitätsschwerpunkt lag hierbei<br />

im Bereich des Altholzbestands im Südwesten des Vorhabensbereichs entlang des Roten Weges. Dieser Bestand<br />

erfüllt für die Zwergfledermaus die Funktion e<strong>in</strong>er Leitstruktur während Jagd- und Transferflügen. Durch e<strong>in</strong>e im<br />

Grünordnungsplan festgelegte Pflanzb<strong>in</strong>dung für diese Fläche (Pfb 1) bleibt der Erhalt der Leitstrukturfunktion<br />

gewährleistet. Die im Grünordnungsplan vorgesehene Verlängerung des Gehölzriegels nach Norden<br />

(Ausgleichsmaßnahme A2) ist für die Art sogar förderlich (Kap. 4.2.3).<br />

E<strong>in</strong> vollständiger Lebensraumverlust für die vergleichsweise anspruchsarme und häufig auch <strong>in</strong> Siedlungen jagende<br />

Art ist somit auch nach Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten. Die Zwergfledermaus nutzt fast ausschließlich<br />

Gebäudequartiere. Baumhöhlen s<strong>in</strong>d für diese Art vor allem als Zwischenquartier von Bedeutung. Durch die<br />

nochmalige Kontrolle und anschließenden Verschluss von entfallenden Baumhöhlen im Vorhabensbereich<br />

unmittelbar vor der Baufeldräumung ist sichergestellt, dass ke<strong>in</strong>e Tiere verletzt oder getötet werden (Kap. 4.2.1).<br />

Durch das rechtzeitige Ausbr<strong>in</strong>gen von Ersatzquartieren im Umfeld des Vorhabens bleibt die Funktion der<br />

überplanten Baumhöhlen als potenzielle Zwischenquartiere erhalten (Kap. 4.3.1). Störungen auf jagende<br />

Fledermäuse durch den Baustellenbetrieb treten aufgrund der überwiegend nächtlichen Aktivität ebenfalls nicht auf.<br />

Durch die Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen werden zudem erhebliche Störungen für jagende<br />

Zwergfledermäuse vermieden (Kap. 4.2.4). Insgesamt führt das Vorhaben somit zu ke<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung der<br />

lokalen Population der Zwergfledermaus.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1 Baubetrieb:<br />

• Baumfällungen nur außerhalb der Wochenstubenzeit (Kap. 4.2.1)<br />

• nochmalige Kontrolle und Verschluss von entfallenden Baumhöhlen (Kap. 4.2.1)<br />

3.2 Projektgestaltung:<br />

• Erhalt der Gehölzstruktur entlang des Roten Weges als Leitstruktur für Fledermäuse (Kap. 4.2.3)<br />

• Vermeidung raumwirksamer Lichtemissionen (Kap. 4.2.4)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen:<br />

• Ausbr<strong>in</strong>gung von Ersatzquartieren für die überplanten Baumhöhlen (Kap. 4.3.1)<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements: -<br />

4. Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 26

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