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Bebauungsplan „Sommerhalde III“ in Donzdorf - Stadt Donzdorf

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<strong>Bebauungsplan</strong> „Sommerhalde III“ <strong>in</strong> <strong>Donzdorf</strong> – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit ver-<br />

bundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen.<br />

Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem E<strong>in</strong>griff oder<br />

Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.<br />

Störungsverbot: Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-<br />

w<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten.<br />

Abweichend davon liegt e<strong>in</strong> Verbot nicht vor, wenn die Störung zu ke<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhal-<br />

tungszustands der lokalen Population führt.<br />

Besonders geschützte ungefährdete Arten<br />

Das Vorhaben führt nach bisheriger Kenntnis zu ke<strong>in</strong>em Verlust von Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten<br />

europäisch geschützter jedoch ungefährdeter Vogelarten nach Art. 1 der VSR. Lediglich während der<br />

Bauphase ist für das unmittelbar angrenzende Umfeld e<strong>in</strong> Funktionsverlust für die Nutzung als Bruthabitat<br />

möglich. Dabei handelt es sich jedoch um e<strong>in</strong>e Reihe von weit verbreiteten, ubiquitären oder<br />

anspruchsarmen und störungsunempf<strong>in</strong>dlichen Arten, deren Bestand landesweit weder gefährdet noch<br />

rückläufig ist und deren Lebensräume grundsätzlich ersetzbar s<strong>in</strong>d. Als ungefährdete Arten s<strong>in</strong>d von dem<br />

E<strong>in</strong>griff möglicherweise folgende Arten betroffen:<br />

Amsel Buntspecht Mönchsgrasmücke<br />

Blaumeise Kleiber<br />

Buchf<strong>in</strong>k Kohlmeise<br />

Diese ungefährdeten Vogelarten s<strong>in</strong>d meist anspruchsarm und wenig empf<strong>in</strong>dlich. Bei ihnen kann e<strong>in</strong>e gute<br />

regionale Vernetzung ihrer Vorkommen vorausgesetzt werden. Maßnahmen zum Schutz stärker gefährdeter<br />

bzw. geschützter Arten nützen im Vorhabensbereich auch ihren Beständen. Für diese Arten ist daher trotz<br />

möglicher örtlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Störungen sichergestellt, dass sich der Erhaltungszustand ihrer<br />

Lokalpopulationen nicht verschlechtert und die ökologische Funktion ihrer Lebensstätten im räumlichen<br />

Zusammenhang erfüllt bleibt.<br />

Streng geschützte, rückläufige oder gefährdete Arten<br />

Bei den naturschutzfachlich betroffenen Arten im Untersuchungsgebiet (Abb. 4) handelt es sich überwiegend<br />

um bestandsrückläufige Vogelarten der Vorwarnliste, die derzeit nicht gefährdet s<strong>in</strong>d. Auch für diese Arten<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e landesweit noch weite Verbreitung und e<strong>in</strong>e gute Vernetzung ihrer Vorkommen anzunehmen. Die<br />

meisten Arten s<strong>in</strong>d wenig empf<strong>in</strong>dlich. Aus Gründen der Planungssicherheit verbleiben sie aber im weiteren<br />

Prüfverfahren und werden <strong>in</strong> den folgenden Abschnitten detailliert behandelt. Verbotsverletzungen nach § 44<br />

BNatSchG, vor allem im H<strong>in</strong>blick auf den Erhaltungszustand der Populationen, s<strong>in</strong>d aber umso eher<br />

anzunehmen, je gefährdeter bzw. empf<strong>in</strong>dlicher e<strong>in</strong>e Art ist.<br />

© Tier- und Landschaftsökologie Dr. J. Deuschle 40

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