Blickpunkt 44 - Deutscher Alpenverein Sektion Hanau
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lick. sektion<br />
Einladung zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung<br />
am Donnerstag, 22. März 2012; 20.00 Uhr<br />
Sandelmühle, Philipp-August-Schleißner-Weg 2a, <strong>Hanau</strong><br />
gemäß § 20 der Satzung<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Genehmigung des Protokolls der Jahresmitgliederversammlung 2011<br />
4. Jahresbericht des Vorstandes<br />
5. Kassenbericht des Schatzmeisters<br />
Bericht der Rechnungsprüfer<br />
Entlastung des Schatzmeisters<br />
6. Entlastung des Vorstandes<br />
7. Satzungsänderungen *<br />
8. Berichte<br />
aus den Referaten<br />
aus den Gruppen<br />
9. Wahl Jugendreferent/-in<br />
10. Wahl Schriftführer/-in<br />
11. Bestätigung<br />
Leiter/-in Alpingruppe<br />
Leiter/-in IG Ski<br />
12. Haushaltvoranschlag<br />
* Erläuterungen im Anhang<br />
Der Entwurf der neuen Satzung sowie der Haushaltplan können ab<br />
Januar in der Geschäftsstelle eingesehen werden.<br />
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 31. Januar 2012<br />
an die Geschäftsstelle einzureichen.<br />
Das Protokoll der letzten Jahresmitgliederversammlung wurde im<br />
blick. Nr. 43 veröffentlicht.<br />
<strong>Hanau</strong>, im November 2011<br />
Der Vorstand<br />
Erläuterungen zu TOP 7 und 8 der Jahresmitgliederversammlung<br />
Satzungsänderung<br />
Die Mustersatzung für die <strong>Sektion</strong>en wurde anlässlich der<br />
Hauptversammlung 2011 in Heilbronn in verschiedenen Punkten<br />
geändert.<br />
Folgende Anpassungen werden übernommen:<br />
§ 3 Verwirklichung des Vereinszwecks<br />
Ziffer f) wird ergänzt durch: .... und für die Sicherheit aller<br />
Bergsportler ........<br />
§ 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung<br />
Ziffer 2) wird geändert in: ... können Mitglieder ab dem vollendeten<br />
16. Lebensjahr abstimmen und wählen ....<br />
Eingefügt neue Ziffer 3, alle weiteren Ziffern bleiben unverändert,<br />
verschieben sich jedoch auf 4 bis 6)<br />
Ziffer 3) Gastmitglieder (C-Mitglieder) haben weder<br />
Sitz noch Stimme in der Mitgliederversammlung und<br />
können nicht gewählt werden. Zu den vorgesehenen<br />
Bedingungen können sie das <strong>Sektion</strong>seigentum benutzen<br />
und an den Veranstaltungen der <strong>Sektion</strong> teilhaben.<br />
§ 7 Mitgliederpflichten<br />
(Eingefügt neue Ziffer 2, alle weiteren Ziffern bleiben unverändert,<br />
verschieben sich jedoch auf 3 bis 6)<br />
Ziffer 2)<br />
Jedes Mitglied hat eine von der Mitgliederversammlung zur<br />
Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs beschlossen<br />
Sonderumlage zu entrichten. Diese darf sich höchstens auf<br />
das einfache des jährlichen Mitgliedsbeitrages belaufen.<br />
§ 12 Ausschluss<br />
Ziffer 4) letzter Satz, Änderung der Schreibweise<br />
...... und dem Mitglied mittels eines eingeschriebenen Briefs<br />
zu geben.<br />
§ 15 Vertretung<br />
(Änderungen in kursiv)<br />
Die <strong>Sektion</strong> wird gerichtlich und außergerichtlich durch den<br />
(geschäftsführenden) Vorstand vertreten. Die Mitglieder des<br />
geschäftsführenden Vorstandes sind Vorstand im Sinne von<br />
§ 26 BGB. Der/Die Erste Vorsitzende, der/die Zweite Vorsitzende<br />
und der/die Schatzmeister/in sind jeweils einzeln vertretungsbefugt;<br />
handelt es sich um Rechtsgeschäfte über ei-<br />
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