09.01.2013 Aufrufe

Blickpunkt 44 - Deutscher Alpenverein Sektion Hanau

Blickpunkt 44 - Deutscher Alpenverein Sektion Hanau

Blickpunkt 44 - Deutscher Alpenverein Sektion Hanau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

lick. sektion<br />

Einladung zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung<br />

am Donnerstag, 22. März 2012; 20.00 Uhr<br />

Sandelmühle, Philipp-August-Schleißner-Weg 2a, <strong>Hanau</strong><br />

gemäß § 20 der Satzung<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Genehmigung des Protokolls der Jahresmitgliederversammlung 2011<br />

4. Jahresbericht des Vorstandes<br />

5. Kassenbericht des Schatzmeisters<br />

Bericht der Rechnungsprüfer<br />

Entlastung des Schatzmeisters<br />

6. Entlastung des Vorstandes<br />

7. Satzungsänderungen *<br />

8. Berichte<br />

aus den Referaten<br />

aus den Gruppen<br />

9. Wahl Jugendreferent/-in<br />

10. Wahl Schriftführer/-in<br />

11. Bestätigung<br />

Leiter/-in Alpingruppe<br />

Leiter/-in IG Ski<br />

12. Haushaltvoranschlag<br />

* Erläuterungen im Anhang<br />

Der Entwurf der neuen Satzung sowie der Haushaltplan können ab<br />

Januar in der Geschäftsstelle eingesehen werden.<br />

Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 31. Januar 2012<br />

an die Geschäftsstelle einzureichen.<br />

Das Protokoll der letzten Jahresmitgliederversammlung wurde im<br />

blick. Nr. 43 veröffentlicht.<br />

<strong>Hanau</strong>, im November 2011<br />

Der Vorstand<br />

Erläuterungen zu TOP 7 und 8 der Jahresmitgliederversammlung<br />

Satzungsänderung<br />

Die Mustersatzung für die <strong>Sektion</strong>en wurde anlässlich der<br />

Hauptversammlung 2011 in Heilbronn in verschiedenen Punkten<br />

geändert.<br />

Folgende Anpassungen werden übernommen:<br />

§ 3 Verwirklichung des Vereinszwecks<br />

Ziffer f) wird ergänzt durch: .... und für die Sicherheit aller<br />

Bergsportler ........<br />

§ 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung<br />

Ziffer 2) wird geändert in: ... können Mitglieder ab dem vollendeten<br />

16. Lebensjahr abstimmen und wählen ....<br />

Eingefügt neue Ziffer 3, alle weiteren Ziffern bleiben unverändert,<br />

verschieben sich jedoch auf 4 bis 6)<br />

Ziffer 3) Gastmitglieder (C-Mitglieder) haben weder<br />

Sitz noch Stimme in der Mitgliederversammlung und<br />

können nicht gewählt werden. Zu den vorgesehenen<br />

Bedingungen können sie das <strong>Sektion</strong>seigentum benutzen<br />

und an den Veranstaltungen der <strong>Sektion</strong> teilhaben.<br />

§ 7 Mitgliederpflichten<br />

(Eingefügt neue Ziffer 2, alle weiteren Ziffern bleiben unverändert,<br />

verschieben sich jedoch auf 3 bis 6)<br />

Ziffer 2)<br />

Jedes Mitglied hat eine von der Mitgliederversammlung zur<br />

Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs beschlossen<br />

Sonderumlage zu entrichten. Diese darf sich höchstens auf<br />

das einfache des jährlichen Mitgliedsbeitrages belaufen.<br />

§ 12 Ausschluss<br />

Ziffer 4) letzter Satz, Änderung der Schreibweise<br />

...... und dem Mitglied mittels eines eingeschriebenen Briefs<br />

zu geben.<br />

§ 15 Vertretung<br />

(Änderungen in kursiv)<br />

Die <strong>Sektion</strong> wird gerichtlich und außergerichtlich durch den<br />

(geschäftsführenden) Vorstand vertreten. Die Mitglieder des<br />

geschäftsführenden Vorstandes sind Vorstand im Sinne von<br />

§ 26 BGB. Der/Die Erste Vorsitzende, der/die Zweite Vorsitzende<br />

und der/die Schatzmeister/in sind jeweils einzeln vertretungsbefugt;<br />

handelt es sich um Rechtsgeschäfte über ei-<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!