Infobroschüre MBSVRh
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Informationsmappe<br />
für Mitglieder des <strong>MBSVRh</strong><br />
Hafen Schwedenschanze
Übersicht<br />
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
1. Vorwort 3<br />
2. Vereinsvorstand 5<br />
3. Umweltcodex 7<br />
4. Vereinsstatuten 8<br />
5. Hafenordnung 24<br />
6. Hafenplan 31<br />
7. Infrastruktur 32<br />
7.1 Sammelstelle für Wertstoffe und Restmüll 32<br />
7.2 Fäkalienabsaugstation 34<br />
7.3 Trinkwasserversorgung 35<br />
7.4 Stromversorgung 35<br />
7.5 WC-Anlagen und Duschen 36<br />
7.6 Waschmaschine und Wäschetrockner 37<br />
7.7 Personensicherheit – Verhalten im Notfall 37<br />
7.8 Seetankstelle 39<br />
7.8.1 Öffnungszeiten 39<br />
7.9 Unser Clublokal – Gasthaus Schwedenschanze 40<br />
7.9.1 Öffnungszeiten 40<br />
7.9.2 Unsere Wirtsleute 41<br />
8. Notizen 42<br />
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1. Vorwort<br />
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Ich freue mich, Sie als neues Mitglied bei uns im<br />
Verein des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta<br />
(<strong>MBSVRh</strong>) begrüßen zu können.<br />
Unser Verein wurde im Jahre 1960 gegründet. Die<br />
Schwedenschanze – so die weitläufige Bezeichnung<br />
unseres Hafens - beheimatet heute 330 Boote<br />
(Liegeplätze). Dem Verein gehören rund 440 Mitglieder<br />
(Aktiv- und Passivmitglieder) an.<br />
Im Laufe der Zeit hat sich die Hafenanlage „Schwedenschanze“ zu einer<br />
der schönsten Hafenanlagen am Bodenseeufer entwickelt.<br />
Neben attraktiven Bootsliegeplätzen steht den Vereinsmitgliedern und<br />
unseren Gästen ein Restaurant zur Verfügung, nämlich die „Schwedenschanze“,<br />
die zum gemütlichen Zusammensein als Clublokal einlädt.<br />
Unsere Hafenanlage ist mit dem Umweltzertifikat „Blauer Anker“ ausgezeichnet.<br />
Es handelt sich dabei um das Umweltzertifikat für Hafenanlagen<br />
am Bodensee. Das Zertifikat wird von der IWGB (Internationale Wassersportgemeinschaft<br />
Bodensee) im Rahmen eines Umweltaudits, das<br />
jährlich wiederholt wird, verliehen. Die Zielsetzung des Blauen Ankers<br />
ist, auf Basis eines Umwelt- und Zertifizierungskatalogs, eine nachhaltige<br />
Verbesserung der Hafenanlagen und Infrastruktur zu schaffen, als auch<br />
zum Schutz der Umwelt Maßnahmen zu entwickeln.<br />
3<br />
Martin Schweninger<br />
Präsident des <strong>MBSVRh</strong>
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Der Motorboot-Segelsportverein Rheindelta hat seine Haltung zur Umwelt<br />
in einem Umweltcodex verankert. Wir messen der Sensibilisierung<br />
unserer Mitglieder bezüglich „Umwelt“ hohe Bedeutung bei. Die Informationen<br />
zu aktuellen Umweltthemen für unsere Mitglieder erfolgen regelmäßig,<br />
vor allem über die Clubzeitschrift und über die im Hafengelände<br />
befindlichen Schaukästen.<br />
Die Information an unsere Mitglieder über das Vereingeschehen erfolgt<br />
einerseits über die Homepage www.mbsv.at und andererseits über die<br />
regelmäßig erscheinende Clubzeitung.<br />
Auch der zu Jahresbeginn erscheinende Vereinskalender gibt über die<br />
Vereinstermine einen guten Überblick. Die Teilnahme unserer Mitglieder<br />
an den Veranstaltungen des Vereins, wie z.B. an der Jahreshauptversammlung,<br />
dem Schitag, der Saisoneröffnung und dem Sommerabschluss<br />
im Clublokal Schwedenschanze, dem Hafengrillfest und der<br />
Bootstaufe, dem Anmotoren/-segeln und dem Abmotoren/-segeln sowie<br />
den diversen Informationsabenden, trägt zur Belebung des Vereinslebens<br />
bei.<br />
Bitte nehmen Sie auch einen Einblick in die Hafenordnung. Daraus ersehen<br />
Sie die geforderten üblichen Verhaltensweisen, die für das Vereinsleben<br />
im Hafen gelten.<br />
Abschließend wünsche ich Ihnen als Mitglied bei uns im Motorboot-<br />
Segelsportverein Rheindelta eine schöne Zeit, erholsame Stunden auf<br />
dem Bodensee und „stets eine Handbreit Wasser unter Kiel und Schraube“.<br />
Martin Schweninger, Präsident des MBSV-Rh<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
2. Vereinsvorstand<br />
Erste Reihe (von links nach rechts):<br />
Emil Milz (Hafenausschuss), Josef Schweninger (Ehrenpräsident),<br />
Walter Kathan (Kassier), Martin Schweninger (Präsident), Werner Neyer<br />
(Vize-Präsident), Dietmar Plankensteiner (Schriftführer).<br />
Zweite Reihe (von links nach rechts):<br />
Dietmar Amann (Chronik, EDV), Irene Hanser (Hafenmeisterin),<br />
Wolfgang Lampert (Umwelt), Wilhelm Hämmerle (Sport und Jugend),<br />
Dr. Robert Mayer (juristischer Berater), Reinhard Lecher (Hafentechnik),<br />
Ernst Kojalek (Seedienstleiter), Kurt Ludescher (Veranstaltungen, Clubzeitung).<br />
5
Kontakt<br />
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Funktion Name Mobil-Nummer<br />
Ehrenpräsident Schweninger Josef +43 (0)664 2082000<br />
Präsident Schweninger Martin +43 (0)664 2082001<br />
Vize-Präsident Neyer Werner +43 (0)664 2116730<br />
Schriftführer Plankensteiner Dietmar +43 (0)664 4032700<br />
Kassier Kathan Walter +43 (0)664 1840206<br />
Hafenausschuss Milz Emil +43 (0)664 3580050<br />
Juristischer Berater Mayer Robert +43 (0)69910936414<br />
Hafentechnik Lecher Reinhard +43 (0)699 11544057<br />
Hafenmeisterin Hanser Irene +43 (0)664 4986677<br />
Chronik, EDV Amann Dietmar +43 (0)699 13693450<br />
Veranstaltungen, Clubzeitung Ludescher Kurt +43 (0)664 1413158<br />
Seedienstleiter Kojalek Ernst +43 (0)664 4905479<br />
Umweltreferent Lampert Wolfgang +43 (0)699 25988217<br />
Sport- und Jugendreferent Hämmerle Wilhelm +43 (0)650 7675768<br />
Weitere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Homepage www.mbsv.at<br />
unter der Rubrik „Kontakte“.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
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Begeisterung am See<br />
3. Umweltcodex<br />
Die Tatsache, dass der Motorboot - Segelsportverein Rheindelta in<br />
Fußach unmittelbar am Naturschutzgebiet einen Bootshafen betreiben<br />
kann, ist Privileg und Verpflichtung zugleich. Dank seiner sicheren und<br />
idyllisch gelegenen Wassersportanlage kann der Verein einer Vielzahl<br />
von Menschen – Hafenliegern, Bootsgästen und Spaziergängern – einen<br />
Aufenthalt in einer naturnahen und einmaligen Landschaft bieten. Auch<br />
für die Gemeinde sind Wassersport und Tourismus zweifellos Pluspunkte<br />
für den Erhalt von Arbeitsplätzen.<br />
Wer am See lebt, lebt zwangsläufig mit dem See. Das Privileg, am See<br />
seine Freizeit verbringen zu dürfen, begründet eine Anzahl von Verpflichtungen,<br />
den See und sein Ökosystem nach Kräften zu schützen. Seit<br />
der Errichtung seiner ersten Steganlagen hat der Motorboot-Segelsportverein<br />
Rheindelta (<strong>MBSVRh</strong>) alle den jeweiligen Erkenntnissen entsprechenden,<br />
verhältnismäßigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen,<br />
um seiner selbst auferlegten und ernst genommenen Verpflichtung zum<br />
Schutz der Umwelt nachzukommen.<br />
Die Teilnahme am Programm „Blauer Anker“ ermöglicht es dem Motorboot-Segelsportverein<br />
Rheindelta, seinen langjährigen Bemühungen<br />
zum Schutz der Natur einen klaren Rahmen zu geben, in welchen die<br />
Vereinsmitglieder und Gäste noch transparenter mit eingebunden werden<br />
können. Nicht zuletzt sieht der <strong>MBSVRh</strong> im Programm „Blauer Anker“<br />
eine gute Möglichkeit, einer breiteren Öffentlichkeit die bestehende,<br />
jederzeit gelebte Verpflichtung und die getroffenen erfolgreichen Umweltmaßnahmen<br />
zu kommunizieren.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
4. Vereinsstatuten<br />
§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich<br />
Der Verein führt den Namen „Motorboot-Segelsportverein Rheindelta“,<br />
nachstehend kurz „<strong>MBSVRh</strong>“ genannt.<br />
Er hat seinen Sitz in Höchst und erstreckt seine Tätigkeit weltweit.<br />
§ 2 Flagge des Vereins<br />
Die Flagge ist ein blau-weißes Dreieck mit dem Vereinszeichen<br />
<strong>MBSVRh</strong>.<br />
§ 3 Zweck<br />
Der Verein ist gemeinnützig. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf<br />
Gewinn gerichtet ist, bezweckt:<br />
a) die Förderung und Pflege des Motorbootsportes;<br />
b) die Förderung und Pflege des Segelbootsportes;<br />
c) die Förderung und Pflege des Wasserskisportes;<br />
d) die Schaffung und Erhaltung von Erholungsräumen.<br />
§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<br />
Der Vereinszweck soll durch die im Folgenden angeführten ideellen und<br />
materiellen Mittel erreicht werden.<br />
Als ideelle Mittel dienen:<br />
a) Vorträge und Unterweisungen über den Motorbootsport, den<br />
Segelbootsport, den Wasserskisport und den Wassersport im<br />
Allgemeinen;<br />
b) Abhaltung von Versammlungen und geselligen Veranstaltungen;<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
c) Die Abhaltung von Segelbootregatten und weiterer wassersportlicher<br />
Wettkampfveranstaltungen;<br />
d) Mitwirkung bei Vereinigungen und Veranstaltungen, die sich mit<br />
dem Motorbootsport, Segelsport und Wasserskisport, vorzugsweise<br />
am Bodensee, befassen.<br />
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br />
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge<br />
b) Liegeplatzgebühren<br />
c) sonstige Gebühren<br />
d) Subventionen<br />
e) Spenden<br />
f) Erträgnisse aus Veranstaltungen, vereinseigenen Unternehmungen<br />
g) sonstige Zuwendungen<br />
Diese Mittel dienen ausschließlich der Erreichung des Vereinszwecks.<br />
Allfällige Überschüsse dürfen nur zur Erreichung des Vereinszwecks<br />
sowie zur Instandhaltung der Vereinsanlagen verwendet werden.<br />
Die Funktionäre des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 5 Arten der Mitgliedschaft<br />
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder.<br />
Aktivmitglieder sind jene, die sich aktiv an der Vereinsarbeit und am Vereinsleben<br />
beteiligen und denen ein Wasserliegeplatz zugewiesen wurde.<br />
Passivmitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch<br />
Geldzuwendungen oder sonstige Aktivitäten unterstützen, ohne jedoch<br />
einen Liegeplatz zugewiesen erhalten zu haben. Passivmitglieder, die in<br />
den Vereinsvorstand gewählt wurden, sind Aktivmitgliedern gleichgestellt.<br />
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste<br />
um den Verein ernannt werden.<br />
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die das<br />
16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Über die Aufnahme von Aktiv- und Passivmitgliedern entscheidet der Vorstand.<br />
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.<br />
Die Aufnahme als aktives oder passives Mitglied erfolgt zunächst für<br />
ein Probejahr, nach Ablauf des Probejahrs entscheidet der Vorstand über<br />
die endgültige Aufnahme in den Verein.<br />
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch<br />
die Hauptversammlung.<br />
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, oder durch<br />
Ausschluss. Der Austritt kann nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.<br />
Er muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum<br />
nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum<br />
der Postaufgabe maßgeblich.<br />
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch<br />
wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften<br />
Verhaltens verfügt werden:<br />
a) wegen wiederholter Missachtung der Hafenordnung;<br />
b) wegen Zahlungsverzuges gem. § 8;<br />
c) wegen Schädigung der Vereinsinteressen;<br />
d) wegen unehrenhaften Verhaltens zu Lande und zu Wasser.<br />
In all diesen Fällen führt der Vorstand die Untersuchung, zieht das Mitglied<br />
zur Rechenschaft und spricht in Ermangelung einer ausreichenden<br />
Rechtfertigung den Ausschluss aus. Mit Beendigung der Mitgliedschaft<br />
gehen alle damit verbundenen Rechte, insbesondere auch die Benützung<br />
des Wasserliegeplatzes, verloren.<br />
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den oben genannten<br />
Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen<br />
werden.<br />
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen<br />
und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen; auf die<br />
Zuweisung eines Wasserliegeplatzes besteht kein Rechtsanspruch. Das<br />
Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktive und passive<br />
Wahlrecht steht nur den Aktivmitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten<br />
zu verlangen.<br />
Mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder kann vom Vorstand<br />
die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen.<br />
Die Mitglieder sind in jeder Hauptversammlung vom Vorstand über die<br />
Tätigkeit und finanzielle Gebarung der Vereins zu informieren. Wenn<br />
mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe<br />
von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern<br />
eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<br />
Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss<br />
zu informieren. Geschieht dies in der Hauptversammlung, sind<br />
die Rechnungsprüfer einzubinden.<br />
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten<br />
Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und<br />
der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte; sie sollten sich am Vereinsleben<br />
beteiligen, Vereinsveranstaltungen nach besten Kräften besuchen,<br />
nach Möglichkeit das Vereinslokal frequentieren und den Kontakt<br />
mit anderen Mitgliedern pflegen. Sie haben die Vereinsstatuten und<br />
die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur<br />
pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge, Liegeplatz- und Aufnahmegebühren<br />
sowie aller sonstigen Gebühren verpflichtet. Diese Gebühren<br />
sind binnen 4 Wochen nach Zustellung der Vorschreibung zur Zahlung<br />
fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ergeht innert 14 Tagen die erste und<br />
innert weiteren 14 Tagen die zweite (eingeschriebene) Mahnung. Sollte<br />
auch die zweite Mahnung unbeachtet bleiben und der vorgeschriebene<br />
Betrag nicht innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen beim Verein einge-<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
langt sein, so kann dies den Ausschluss aus dem Verein und den Verlust<br />
des Liegeplatzes zur Folge haben. Die Verpflichtung zur Zahlung der<br />
fälligen Beiträge und Gebühren bleibt davon unberührt.<br />
§ 9 Vereinsorgane<br />
Organe des Vereins sind die Hauptversammlung (§§ 10 und 11), der Vorstand<br />
(§§ 12 bis 14), die Rechnungsprüfer (§ 15) und das Schiedsgericht<br />
(§ 16).<br />
§ 10 Hauptversammlung<br />
Die Hauptversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des<br />
Vereinsgesetzes 2002. Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich<br />
innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres statt.<br />
Eine außerordentliche Hauptversammlung findet auf<br />
a) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Hauptversammlung;<br />
b) schriftlich begründeten Antrag von mindestens der Hälfte der<br />
stimmberechtigten Mitglieder;<br />
c) Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz<br />
VereinsG);<br />
d) Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter<br />
Satz VereinsG, § 12 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten);<br />
e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Sowohl zu den ordentlichen, wie auch zu den außerordentlichen Hauptversammlungen<br />
sind alle Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Termin<br />
schriftlich, mittels Telefax, oder mittels E-Mail, einzuladen. Die Anberaumung<br />
der Hauptversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu<br />
erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (lit. a – c), durch<br />
die/einen Rechnungsprüfer (lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten<br />
Kurator (lit. e).<br />
Anträge zur Hauptversammlung sind mindestens 14 Tage vor dem Termin<br />
der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax<br />
oder per E-Mail, einzubringen. Anträge, die verspätet eingereicht oder<br />
erst bei der Hauptversammlung gestellt werden, können als Dringlichkeitsanträge<br />
nur behandelt werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder<br />
dem zustimmen.<br />
Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung<br />
einer außerordentlichen Hauptversammlung – können nur zur<br />
Tagesordnung und nicht unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges gefasst<br />
werden.<br />
Bei der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.<br />
Stimmberechtigt sind nur die Aktivmitglieder und die Ehremitglieder. Jedes<br />
Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechtes auf<br />
ein anderes Aktivmitglied oder Ehrenmitglied im Wege einer schriftlichen<br />
Bevollmächtigung ist zulässig. Dabei darf ein stimmberechtigtes Mitglied<br />
jedoch nur ein weiteres Mitglied vertreten.<br />
Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen<br />
beschlussfähig. Die Wahlen und Beschlussfassungen in der Generalversammlungen<br />
erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen. Beschlüsse mit denen das Statut des Vereins<br />
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rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer<br />
qualifizierten Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.<br />
Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident (Obmann),<br />
bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert<br />
ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den<br />
Vorsitz.<br />
§ 11 Aufgaben der Hauptversammlung<br />
Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br />
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts<br />
und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;<br />
b) Beschlussfassung über den Voranschlag;<br />
c) Bestellung, Entlastung und Enthebung der Mitglieder des Vorstands<br />
und der Rechnungsprüfer;<br />
d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern<br />
und Verein;<br />
e) Festsetzung der Höhe der Liegeplatzgebühr, der Aufnahmege<br />
bühren sowie der Mitgliedsbeiträge für aktive und passive Mitglieder;<br />
in berücksichtigungswürdigen Fällen kann jedoch der<br />
Vorstand die Gebühren und Beiträge einzelner Mitglieder herabsetzen;<br />
f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<br />
g) Entscheidung über Berufung gegen Ausschlüsse von Mitgliedern;<br />
h) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige<br />
Auflösung des Vereins;<br />
i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung<br />
stehende Fragen.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 12 Vorstand<br />
Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern und zwar aus dem Präsidenten,<br />
dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Kassier, dem Hafenmeister<br />
und sieben Beiräten. Die Hauptversammlung kann den Vorstand um<br />
zusätzlich fünf Beiräte erweitern. Den Beiräten können eigene Aufgabenbereiche<br />
zugewiesen werden.<br />
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand hat<br />
bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle<br />
ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche<br />
Genehmigung in der nächstfolgenden Hauptversammlung einzuholen ist.<br />
Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt<br />
oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer<br />
verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zum<br />
Zweck der Neuwahl des Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer<br />
handlungsunfähig sein, so hat jedes ordentliche Mitglied,<br />
dass die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators<br />
beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend<br />
eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br />
Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre. Auf jeden Fall<br />
währt sie jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Eine Wiederwahl<br />
ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.<br />
Der Vorstand wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten,<br />
schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf<br />
unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied<br />
den Vorstand einberufen. Über Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern<br />
muss der Vorstand durch den Präsidenten binnen 14<br />
Tagen einberufen werden.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen<br />
wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.<br />
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />
Den Vorsitz führt der Präsident, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist<br />
auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten<br />
anwesenden Vorstandsmitglied.<br />
Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion<br />
eines Vorstandmitglieds durch Enthebung und Rücktritt.<br />
Die Hauptversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne<br />
seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des<br />
neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<br />
Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.<br />
Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des<br />
gesamten Vorstands an die Hauptversammlung, zu richten. Der Rücktritt<br />
wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.<br />
Der Vorstand kann zur Bewältigung besonderer Aufgaben aus seiner<br />
Mitte einen oder mehrere, in seinem Namen handelnde, Unterausschüsse<br />
bilden.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 13 Aufgabenkreis des Vorstands<br />
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“<br />
im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die<br />
nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br />
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende taxativ aufgezählte<br />
Angelegenheiten:<br />
a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie die Abfassung des<br />
Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;<br />
b) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden<br />
Rechnungswesen mit laufender Aufzeichnungen der Einnahmen/Ausgaben<br />
und Führung eines Vermögensverzeichnisses<br />
als Mindesterfordernis;<br />
c) Vorbereitung und Einberufung der Hauptversammlung;<br />
d) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die<br />
Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;<br />
e) Verwaltung des Vereinsvermögens;<br />
f) Aufnahme und Ausschluss von Aktiv- und Passivmitgliedern;<br />
g) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;<br />
h) Herausgabe einer Hafenordnung sowie deren Überwachung;<br />
i) Zuweisung und Entzug der Wasserliegeplätze sowie die Festlegung<br />
der Zuweisungsgebühren und Abgeltung von Steganteilen.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<br />
Der Präsident ist der höchste Vereinsfunktionär. Er führt die laufenden<br />
Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein nach außen gegenüber<br />
Behörden und dritten Personen. Er führt den Vorsitz in der Hauptversammlung<br />
und im Vorstand. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch<br />
in Angelegenheiten die in den Wirkungsbereich der Hauptversammlung<br />
oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnung<br />
zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen<br />
Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. Schriftliche<br />
Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften<br />
des Präsidenten und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten<br />
(vermögenswerte Dispositionen) des Präsidenten und des Kassiers.<br />
Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen<br />
der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<br />
Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu<br />
vertreten bzw. für ihn zeichnen zu können, können ausschließlich von<br />
dem im vorhergehenden Absatz genannten Vorstandsmitgliedern erteilt<br />
werden.<br />
Der Schriftführer hat den Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte<br />
zu unterstützen. Ihm obliegt die Führung der Protokolle der<br />
Hauptversammlung und des Vorstands.<br />
Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<br />
Dem Hafenmeister obliegt die Überwachung der Hafenordnung.<br />
Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Präsidenten, des<br />
Schriftführers und des Kassiers ihre Stellvertreter.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 15 Rechnungsprüfer<br />
Zwei Rechnungsprüfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer<br />
von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer<br />
dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Hauptversammlung –<br />
angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.<br />
Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die<br />
Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Rechnungslegung und statutengemäße Verwendung der<br />
Mittel.<br />
Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen<br />
vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer<br />
haben der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu<br />
berichten.<br />
Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der<br />
Genehmigung durch die Generalversammlung. Im übrigen gelten für die<br />
Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 12 über die Enthebung und<br />
den Rücktritt sinngemäß.<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 16 Das Schiedsgericht<br />
Zur Schlichtung aller aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten<br />
ist das Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“<br />
im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach<br />
den §§ 577 ff ZPO.<br />
Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf Aktivmitgliedern zusammen. Es<br />
wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand zwei Schiedsrichter<br />
schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen<br />
sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen<br />
seinerseits zwei Schiedsrichter namhaft. Nach Verständigung durch den<br />
Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten<br />
Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein fünftes ordentliches Mitglied,<br />
welches dem Vorstand angehören muss, zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen<br />
das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit<br />
Ausnahme der Hauptversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand<br />
der Streitigkeit ist. Gegebenenfalls ist als Vorsitzender des<br />
Schiedsgerichts ein aktives Mitglied zu berufen, das nicht Mitglied des<br />
Vorstandes ist. Erfolgt die Wahl der Schiedsrichter nicht innerhalb der genannten<br />
Fristen, so steht dem Vorstand das Recht zu, für den säumigen<br />
Teil die Schiedsrichter zu wählen.<br />
Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen<br />
Gehörs bei Abwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />
Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine<br />
Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.<br />
21
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 17 Auflösung des Vereins<br />
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung<br />
und nur mit ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen<br />
werden. Die Hauptversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden<br />
ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie<br />
einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser,<br />
das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen, zu<br />
übertragen hat.<br />
Bei Auflösung des Verein oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten<br />
Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige,<br />
mildtätige oder kirchliche Zwecke im Lande Vorarlberg im Sinne der<br />
§§ 34 ff. BAO zu verwenden.<br />
§ 18 Haftung<br />
Der Verein übernimmt keine wie immer geartete Haftung, weder aus Unfällen<br />
aller Art, noch auf Verluste aller Art. Die Haftung des Vereins für<br />
rechtsgeschäftliche Handlungen seiner Organe ist auf das Vereinsvermögen<br />
beschränkt.<br />
22
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
§ 19 Vereinsjahr<br />
Das Vereinsjahr beginnt am 01. Jänner und endet am 31. Dezember eines<br />
jeden Jahres.<br />
§ 20 Verbände<br />
Der Verein anerkennt die Satzungen des Vereins „Österreichischenr Segelverband“<br />
(Ö.S.V.) und akzeptiert diese. Strafen, Verweise, Sperren,<br />
Suspendierung und Ausschließungen die vom Ö.S.V. verhängt werden,<br />
sind vom Verein durchzuführen.<br />
23
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
5. Hafenordnung<br />
Diese Hafenordnung regelt die Nutzung der Hafenanlage des Motorboot-<br />
Segelsportverein Rheindelta (<strong>MBSVRh</strong>) und ist für alle Benutzer verbindlich.<br />
Rechtsgrundlagen für den Betrieb der Hafenanlage sind die jeweils gültigen<br />
Statuten des MBSV, der Vertrag mit dem Landeswasserbauamt<br />
vom 29.1.1975 bzw. der Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz vom<br />
21.11.1998 - Vergleich als Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag vom<br />
29.1.1975 sowie der Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft<br />
Bregenz vom 25.3.1999, Zl. I-8-4/1993.<br />
1. Die Überwachung der Hafenordnung sowie die Leitung aller den Hafen<br />
betreffenden Geschäfte obliegen dem Vorstand, der dies durch den<br />
Hafenmeister ausführt. Den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge<br />
zu leisten. Der Hafenmeister und seine Beauftragten sind zur Ausübung<br />
ihrer Tätigkeiten, insbesondere in Notfällen berechtigt, die Boote zu betreten.<br />
2. Alle Benützer der Hafeneinrichtungen haben sich so zu verhalten, dass<br />
andere Personen weder gestört noch belästigt oder gefährdet werden.<br />
Bei Sturm oder sonstigen Gefahren ist jeder Liegeplatznutzer zur gegenseitigen<br />
Hilfeleistung verpflichtet.<br />
3. Die Benützung des Hafens und der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr.<br />
4. Die zeitweilige kurzfristige Zuweisung eines Liegeplatzes sowie eine<br />
eventuelle Umlegung erfolgt durch den Hafenmeister im Auftrag der Vereinsleitung<br />
des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta. Er übt hierbei<br />
das Hausrecht aus.<br />
24
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
5. Die Benützer des Hafens sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße<br />
Vertäuung ihrer Boote Sorge zu tragen. Über die Auslegung des Begriffes<br />
der ordnungsgemäßen Vertäuung entscheidet der Hafenmeister.<br />
6. Für Schäden, die bei der Benützung des Hafens, der Hafenanlagen,<br />
der Tankstelle sowie der Slipanlagen an Booten oder sonstigen Fahrzeugen<br />
entstehen, übernimmt der Motorboot-Segelsportverein Rheindelta<br />
keinerlei Haftung.<br />
7. Im Hafenbecken gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 4 km/h. Der Hafenmeister<br />
ist berechtigt, Bootsführer, die sich nicht an diese Beschränkung<br />
halten, aus dem Hafen zu verweisen.<br />
8. Ein- und auslaufende Boote haben möglichst die rechte Fahrwasserseite<br />
zu benützen und sind mit größter Sorgfalt zu fahren. Der Liegeplatz<br />
ist auf kürzestem Wege anzulaufen und zu verlassen. Unnötiges Fahren<br />
im Hafenbereich ist zu unterlassen.<br />
9. Der Betrieb des Bootsmotors ist innerhalb des Hafens nur für den<br />
Fahrbetrieb gestattet.<br />
10. Segelboote dürfen nur mit Motorenantrieb in den Hafen einlaufen.<br />
11.Innerhalb der Abschrankung am Molendamm dürfen Kraftfahrzeuge<br />
nur von Mitgliedern, nicht auch von deren Gästen oder sonstigen Personen<br />
abgestellt werden. Der Liegeplatzinhaber hat kein Recht, den unmittelbar<br />
zu seinem Bootsplatz verlaufenden Straßenanteil als seinen persönlichen<br />
Abstellplatz zu beanspruchen. In den Monaten Juli und August<br />
darf je Liegeplatz nur ein Fahrzeug abgestellt werden. Für Gäste steht<br />
der Parkplatz außerhalb der Abschrankung zur Verfügung (südlich Clubrestaurant<br />
Schwedenschanze bis zur Tankstelle).<br />
25
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Im engeren Hafenbereich müssen Kraftfahrzeuge in einem stumpfen<br />
Winkel zur Böschung (laut Markierung) abgestellt werden.<br />
12. Auf der Zufahrtstrasse und im Hafengelände (Abzweigung Dammstraße)<br />
gilt die Straßenverkehrsordnung. Im unmittelbaren Hafenbereich<br />
gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.<br />
13. Das Entfachen offener Feuer ist im gesamten Hafengebiet verboten.<br />
Das Aufstellen von elektrischen oder gasbetriebenen Grillgeräten ist nur<br />
mit Zustimmung des Hafenmeisters an den von ihm genannten Stellen gestattet.<br />
14. Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehen Mülltrennsystemen deponiert<br />
und entsorgt werden. Die Mülltrennung zwischen Glas, Papier,<br />
Metall und Restmüll ist Pflicht. Die tragbaren Chemo-WCs dürfen nur in<br />
der vorhandenen Schüttstelle im Clubheim entleert werden.<br />
15. Aus Sicherheitsgründen ist das Baden im Hafenbecken verboten.<br />
16. Die Verwendung von Rundfunk-, Fernseh- oder Tongeräten ist nur in<br />
einer Lautstärke, die nicht als störend empfunden wird, gestattet.<br />
17. Für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist das Befahren des Hafenareals<br />
uneingeschränkt gestattet. Die Zufahrten und Wege sind frei zu halten.<br />
18. Das Fischen und Jagen ist im Hafenbereich in der Zeit vom 1. April<br />
bis 30. Oktober grundsätzlich untersagt.<br />
19. Das Betanken von Booten ist ausnahmslos nur an der dafür vorgesehen<br />
Tankstelle und nur durch den vom Motorboot-Sportverein bestellten<br />
26
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Tankwart gestattet. Dabei ist mit größter Sorgfalt gegen überlaufenden<br />
Treibstoff zu achten. Bootseigner haben für eine einwandfreie Entlüftung<br />
der Treibstofftanks zu sorgen.<br />
20. Am Betankungs- und Wartesteg dürfen Boote nur zum Betanken<br />
von Treibstoff, zum Absaugen der Fäkalien oder Bilgenwasser bzw. zur<br />
Aufnahme von Trinkwasser vertäut werden. Das Trinkwasser darf nicht<br />
zur Reinigung von Booten oder zum Ausspülen von Fäkalien- und Grauwassertanks<br />
benutzt werden. Dafür steht eigens eine Seewasseranlage<br />
zur Verfügung.<br />
21. Für jedes Boot ist vor Benützung des zugewiesenen Liegeplatzes<br />
eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Kopie<br />
der Bootszulassung ist unaufgefordert innert 8 Tagen nach der Anmeldung<br />
bei der zuständigen Behörde dem Hafenmeister zu übergeben.<br />
22. Die Pflege, Erhaltung und allfällige Erneuerung der Steganlage hat<br />
durch den Liegeplatzinhaber und auf dessen eigene Rechnung im Einvernehmen<br />
mit dem Hafenmeister zu erfolgen. Bootsstege dürfen nur<br />
nach den vom Verein vorgegebenen Richtlinien erneuert bzw. eingesetzt<br />
werden.<br />
23. Die Boote müssen jeweils vom 1. Dezember bis zum 1. März. ausgewassert<br />
sein. Eine Überwinterung im Wasser ist nicht gestattet. Liegeplatzinhaber,<br />
die ihr Boot auf dem Winterlagerplatz des Vereines abstellen<br />
wollen, haben dies mit dem Hafenmeister abzusprechen und einen<br />
schriftlichen Vertrag für die entsprechende Zeit des Winterlagers mit dem<br />
Motorboot-Segelsportverein abzuschließen. Ab dem 1. Juni ist jede Einwasserung<br />
mindestens 3 Tage vorher mit dem Hafenmeister abzusprechen.<br />
27
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
24. Die Bedienung der Elektro-Slipanlage bei der Tankstelle ist nur vom<br />
Hafenmeister oder durch eine von ihm beauftragte Person gestattet.<br />
Boote mit mehr als 80 kg dürfen an der Anlage weder ein-, noch ausgewassert<br />
werden.<br />
25. Die Slipanlage im Ostteil der Hafenanlage steht ausschließlich Vereinsmitgliedern<br />
des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta und Einwohnern<br />
der Gemeinde Fußach, welche über einen Wasserliegeplatz in der<br />
Hafenanlage des Motorboot-Sportverein oder in den Hafenanlagen der<br />
Gemeinde Fußach verfügen und eine gültige Zulassungsurkunde der<br />
Bezirkshauptmannschaft Bregenz besitzen, zur Verfügung und darf maximal<br />
mit 1500 kg belastet werden. Der Schlüssel für die Abschrankung<br />
kann beim Hafenmeister nach vorheriger Vereinbarung und gegen Abgabe<br />
der Zulassung oder einem Depot ausgeliehen werden.<br />
26. Das richtige Einstellen der Belegtafel am eigenen Liegeplatz ist für<br />
jeden Liegeplatzinhaber Pflicht. Dies hat nach Anweisung durch den Hafenmeister<br />
zu geschehen.<br />
27. Die Dalben auf der Westseite der Hafenanlage dürfen ausschließlich<br />
von Gästebooten belegt werden. Die Zuweisung erfolgt durch den<br />
Hafenmeister.<br />
28. Für jeden zugewiesenen Liegeplatz sind die vom Motorboot-Segelsportverein<br />
Rheindelta festgesetzten Mitgliedsbeiträge sowie die Liegeplatz-<br />
und Aufnahmegebühren innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum<br />
mittels Erlagschein auf das jeweils angeführte Konto einzuzahlen.<br />
29. Auf sämtlichen Zugangs- und Schwimmstegen dürfen keine Gerätschaften,<br />
wie Kisten und sonstige Behälter etc. abgestellt oder angebracht<br />
werden.<br />
28
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
30. Surfbretter dürfen in der gesamten Hafenanlage nur auf dem Surfständer<br />
bei der Tankstelle oder auf den Booten selbst gelagert werden.<br />
Das Lagern auf Stegen ist nicht gestattet.<br />
31. Die Anbringung von Antennenanlagen im Bereich der Liegeplätze<br />
(Pfähle, Stege etc.) ist ausnahmslos verboten.<br />
32. Auf die Zuweisung eines Liegeplatzes durch den MBSV besteht<br />
kein Rechtsanspruch. Der MBSV kann über jeden Liegeplatz entschädigungslos<br />
verfügen, solange dieser vom Liegeplatzinhaber nicht selbst<br />
benützt wird. Der MBSV ist berechtigt, zum Zwecke des wirtschaftlichen<br />
Umganges mit dem beschränkten Bestand an Liegeplätzen, Mitgliedern<br />
einen anderen, zur Vertäuung des jeweiligen Bootes geeigneten Liegeplatz<br />
zuzuweisen, sofern beim bestehenden Liegeplatz eine noch nicht<br />
zugewiesene Wasserfläche vorhanden ist.<br />
33. Soweit nicht ein Eintritt gem. Punkt 34 und 35 erfolgt, erlischt mit Beendigung<br />
der Vereinsmitgliedschaft (Tod, Ausschluss, Austritt) oder mit<br />
dem Übertritt in die Passivmitgliedschaft auch die Zuweisung des Liegeplatzes.<br />
In diesem Falle erhält der bisherige Liegeplatzinhaber eine<br />
Entschädigung für seine Aufwendungen (Steganteil), deren Höhe der<br />
Vereinsvorstand beschließt.<br />
34.Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft durch Tod fällt für den<br />
Rechtsnachfolger im Eigentum des bislang vertäuten Bootes (eingeantworteter<br />
Erbe, Vermächtnisnehmer), wenn dieser Ehegatte, Lebensgefährte<br />
oder in direkter Linie verwandt ist, keine Liegeplatzzuweisungsgebühr<br />
an, sofern eine statutengemäße Aufnahme als Aktivmitglied in den<br />
Motorboot-Segelsportverein Rheindelta erfolgt. Bei Erbengemeinschaften<br />
kann nur jeweils einer namhaft zu machenden Person ein Liegeplatz<br />
zugewiesen werden.<br />
29
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Ausführungsbestimmungen beschließt der Vorstand. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Aufnahme in den Motorboot-Segelsportverein besteht nicht.<br />
35. Bei Veräußerung eines Bootes durch Verkauf oder Schenkung an<br />
Verwandte in direkter absteigender Linie oder den Ehegatten fällt für den<br />
Rechtsnachfolger im Eigentum des bislang vertäuten Bootes keine Liegeplatzzuweisungsgebühr<br />
an, sofern eine statutengemäße Aufnahme als<br />
Aktivmitglied in den Motorboot-Segelsportverein Rheindelta erfolgt. Ausführungsbestimmungen<br />
beschließt der Vorstand. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Aufnahme in den Motorboot-Segelsportverein besteht nicht.<br />
36. Eine Übertragung, Vermietung oder unentgeltliche Überlassung<br />
des Liegeplatzes an Dritte ist ausnahmslos untersagt und wird mit Ausschluss<br />
geahndet. Ebenso ist die Vermietung, gewerbliche Nutzung oder<br />
entgeltliche Überlassung eines Bootes untersagt. Liegeplätze sind nicht<br />
vererblich. Die Zuweisung kann grundsätzlich nur an eine einzige natürliche<br />
Person erfolgen.<br />
37. Die Höhe der Zuweisungsgebühren wird jährlich vom Vorstand festgelegt.<br />
Eine Staffelung kann nach sachlichen Gesichtspunkten (nutzbare<br />
Breite, nutzbare Länge, Uferlaufmeter udgl.) erfolgen.<br />
38. Wird einem Liegeplatzinhaber eine zusätzliche Wasserfläche zur Vergrößerung<br />
des Liegeplatzes zugewiesen, so ist dafür eine Zuweisungsgebühr<br />
zu bezahlen.<br />
Höchst, im Februar 2007<br />
30
ende:<br />
Dalben für Gästeboote 1-10<br />
Erste Hilfe Box<br />
Trinkwasser<br />
T<br />
M<br />
T<br />
Hafeneinfahrt<br />
Hafeneinfahrt<br />
T<br />
31<br />
6. Hafenplan Binnenbecken<br />
T<br />
T<br />
H<br />
T<br />
Legende:<br />
Erste Hilfe Box<br />
T Trinkwasser<br />
H Hafenmeister<br />
M Müllentsorgung<br />
6. Hafenplan Kanal<br />
M
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7. Infrastruktur<br />
7.1 Sammelstelle für Wertstoffe und Restmüll<br />
Die Sammelstelle für „Wertstoffe und Restmüll“ befindet sich östlich des<br />
Clublokals Schwedenschanze. Bei der Entsorgung von Abfällen ist zu beachten,<br />
dass die Abfälle nach den Wertstoffen GLAS, PAPIER, METALL,<br />
KUNSTSTOFF zu trennen sind.<br />
GLAS GLAS PAPIER METALL KUNSTSTOFF<br />
Es ist verboten, die im Hafengelände aufgestellten<br />
Robidogs für die Deponierung der Abfälle oder Wertstoffe<br />
zu verwenden!<br />
32<br />
RESTMÜLL
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Abfälle bzw. Sperrmüll, die z.B. im Zuge von Erneuerungs- bzw. Wartungsarbeiten<br />
bei Booten entstehen können (z.B. Polster, Motorenteile,<br />
Bootsbatterien, Persenninge, usw.) oder Problemstoffe (z.B. Öl) sind auf<br />
eigene Kosten fachgerecht zu entsorgen!<br />
Dasselbe gilt für Materialien, die in Folge von Umbauarbeiten bei Steganlagen<br />
anfallen.<br />
Bei Booten, die im Hafengelände zum Überwintern abgestellt wurden,<br />
ist die Durchführung irgendwelcher Arbeiten grundsätzlich verboten!<br />
33
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.2 Fäkalienabsaugstation<br />
Am Wartungssteg stehen während der Bootssaison<br />
kostenlos eine rund um die Uhr benutzbare Fäkalienabsauganlage<br />
sowie eine eigene Absauganlage<br />
für Bilgenwasser zur Verfügung.<br />
Am Wartungssteg befindet sich auch die Seewasserpumpe,<br />
die für das Ausspülen des Schwarz- und<br />
Grauwassertanks sowie für die Bootsreinigung zur<br />
Verfügung steht. Es ist verboten, für die zuvor erwähnten<br />
Reinigungen Trinkwasser zu verwenden!<br />
Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Fäkalientank<br />
biozidfreie Sanitärzusätze verwenden (siehe Merkblatt<br />
des Blauer Ankers – „Zusätze für Bordtoiletten“).<br />
Die für die Entleerung von tragbaren WC‘s erforderliche<br />
Schüttstelle befindet sich in einem eigenen<br />
Raum östlich des Restaurants Schwedenschanze.<br />
Die Schüttstelle ist kostenlos und während der<br />
Bootssaison rund um die Uhr benutzbar.<br />
34
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.3 Trinkwasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung im Hafengelände bietet<br />
unseren Mitgliedern und Gästen Trinkwasser und<br />
Brauchwasser (Seewasser). Die Entnahmestellen<br />
für Trinkwasser im Hafen sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Trinkwasser ist ein kostbares Gut! Der Umgang mit<br />
Trinkwasser sollte daher möglichst sparsam sein. Der Großteil der Entnahmestellen<br />
für Trinkwasser ist mit einer Automatik versehen, die den<br />
sparsamen Umgang mit Trinkwasser erleichtert. Das Betanken der Boote<br />
mit Trinkwasser hat am Wartungssteg bei der Tankstelle zu erfolgen. Dort<br />
befindet sich auch die Entnahmestelle für Brauchwasser (Seewasser).<br />
7.4 Stromversorgung<br />
Die Steckdosen für die Entnahme von Landstrom befinden sich jeweils<br />
an den Schwimmstegen. Darüber hinaus ist die Stromentnahme für Gastboote<br />
landseitig über Verteilerkästen (16A) möglich.<br />
Wegen der anschlusseitigen Begrenzung der Stromversorgung sollte der<br />
Betrieb von Geräten mit hohem Verbrauch bzw. hoher Anschlussleistung<br />
(Großverbraucher) wie Heizgeräte, Klimageräte u.ä. vermieden werden.<br />
Bitte bedenken Sie auch, dass im Falle längerer Abwesenheit Verbrauchsgeräte<br />
wie Kühlschrank nicht unbedingt betrieben werden müssen.<br />
35
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Beschränken Sie in solchen Situationen den Stromverbrauch.auf das unbedingt<br />
Notwendigste! Sie leisten damit einen Beitrag zum Energiesparen<br />
und schonen damit unsere Umwelt.<br />
7.5 WC-Anlagen und Duschen<br />
Im Restaurant Schwedenschanze stehen<br />
jeweils drei WC’s (Damen und Herren)<br />
sowie ein Behinderten gerechtes WC zur<br />
Verfügung. In Anbindung an die jeweiligen<br />
WC-Räumlichkeiten<br />
Duschräume.<br />
befinden sich die<br />
Das Duschen ist kostenlos. Sie erhalten<br />
nach dem Betätigen des Schalters für<br />
Warmwasser während ca. 3 Minuten ausreichend<br />
Warmwasser. Das Warmwasser wird über eine Solaranlage additiv<br />
zu konventionellen Energieträgern aufbereitet.<br />
Während den Öffnungszeiten des Clublokals Schwedenschanze sind die<br />
WC- und Duschanlagen über den Gasthausbereich frei zugänglich. Außerhalb<br />
der Öffnungszeiten des Gasthausbetriebs können die WC- und<br />
Duschanlagen nur mehr von der Ostseite (Hintereingang) unter Benützung<br />
eines Türcodes erreicht werden. Den jeweils gültigen Code für die<br />
Schließanlage erfahren Sie vom Hafenmeister.<br />
Neben den WC-Anlagen im Clublokal Schwedenschanze sind weitere<br />
Toiletten im unmittelbaren Barbereich situiert. Diese sind nur während des<br />
Barbetriebes geöffnet.<br />
36
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.6 Waschmaschine und Wäschetrockner<br />
Unseren Mitgliedern und Gästen stehen eine Waschmaschine sowie ein<br />
Wäschetrockner zur Verfügung. Die Benützung des Geräts kostet einen Euro.<br />
Der Raum, in dem beiden Geräte stationiert sind, befindet sind an der<br />
Ostseite des Clublokals Schwedenschanze. Der Geräteraum ist ebenfalls<br />
über ein Schließsystem abgesichert. Den Zugangscode erfahren Sie<br />
vom Hafenmeister.<br />
7.7 Personensicherheit – Verhalten im Notfall<br />
Im Hafengelände sind Sicherheitsstationen eingerichtet, die rund um die<br />
Uhr für Jedermann frei zugänglich sind. Sie sind mit folgenden Sicherungsmitteln<br />
ausgestattet: Alarmierungsplan, Erste-Hilfe-Box, Feuerlöscher,<br />
Löschdecke, Taschenlampe, Rettungsring mit Wurfleine.<br />
Eine Rettungstrage/-liege ist beim Hafenmeistergebäude stationiert.<br />
Eine Zahnrettungsbox ist in der Sicherheitsstation beim Hafenmeistergebäude<br />
enthalten.<br />
37
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rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.7.1 Defibrillator und Notarztrucksack (Notfallkoffer)<br />
Die Sicherheitsstation bei der Bar, die<br />
ebenfalls rund um die Uhr frei zugänglich<br />
ist, beinhaltet zusätzlich einen Defibrillator<br />
(für Jedermann verwendbar) sowie einen<br />
Notarztrucksack (nur für Ärzte).<br />
Im Notfall stehen zwei Megaphone zur<br />
akustischen Information der im Hafen anwesenden<br />
Mitglieder und Gäste bereit.<br />
Die Megaphone sind beim Hafenmeister<br />
sowie beim Wirt des Gasthauses Schwedenschanze<br />
stationiert.<br />
7.7.2 Schulung der Mitglieder und deren Familienangehörigen<br />
Vom Verein werden Kurse für unsere Vereinsmitglieder angeboten, die<br />
das Verhalten in Notsituationen in Bezug auf die Personensicherheit erleichtern.<br />
Wir verbringen unsere Freizeit an einem exponierten Standort. Das richtige<br />
Verhalten im Ernstfall kann für Mitglieder und Gäste im Hafen lebensrettend<br />
sein.<br />
38
7.8 Seetankstelle<br />
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
Für das Betanken der Boote steht eine Seetankstelle zur Verfügung. Bitte<br />
verwenden Sie beim Tankvorgang das im Umweltprogramm des Blauen<br />
Ankers empfohlene Tankvlies. Darüber hinaus empfehlen wir, an Bord ein<br />
Ölbindevlies für besondere Fälle verfügbar zu haben. Beide Vliese können<br />
Sie über den Hafenmeister gegen einen geringen Unkostenbeitrag<br />
beziehen.<br />
7.8.1 Öffnungszeiten<br />
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage:<br />
www.mbsv.at<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betanken der Boote an<br />
deren Liegeplätzen aus Kanistern verboten ist.<br />
39
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rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.9 Unser Clublokal – Gasthaus Schwedenschanze<br />
Unsere Schwedenschanze ist sowohl Clublokal als auch Gasthaus für<br />
Besucher aus dem Bodenseeraum und den nachbarschaftlichen Regionen.<br />
Das einmalige Ambiente am See lädt zum Verweilen am Naturschutzgebiet<br />
Rheindelta geradezu ein. Dafür stehen ca. 200 Sitzplätze im Gasthaus<br />
und ca. 200 Sitzplätze im Garten bereit.<br />
7.9.1 Öffnungszeiten<br />
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage:<br />
www.mbsv.at<br />
Tel.: 055 78 / 75 638<br />
Mail: gasthaus@schwedenschanze.at<br />
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motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
7.9.2 Unsere Wirtsleute<br />
Im Jahre 2011 erfolgte die Neuverpachtung an das Wirtepaar Nadja<br />
Künzle und Nikolaus Lorenzin. Unsere neuen Wirtsleute sind jung, dynamisch<br />
und kompetent.<br />
Nadja Künzle Peter Reis<br />
Stefan Gmeiner Nikolaus Lorenzin<br />
Küchenmeister, Haubenkoch Peter Reis und Küchenchef Stefan Gmeiner,<br />
sind Garanten für eine gutbürgerliche, innovative Küche und eine konstante<br />
Qualität.<br />
Über einen Besuch freut sich das Wirtepaar und seinTeam!<br />
41
8. Notizen<br />
motorboot-segel-sportverein<br />
rheindelta<br />
Begeisterung am See<br />
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Ausgabe März 2011