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Infobroschüre MBSVRh

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motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Informationsmappe<br />

für Mitglieder des <strong>MBSVRh</strong><br />

Hafen Schwedenschanze


Übersicht<br />

motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

1. Vorwort 3<br />

2. Vereinsvorstand 5<br />

3. Umweltcodex 7<br />

4. Vereinsstatuten 8<br />

5. Hafenordnung 24<br />

6. Hafenplan 31<br />

7. Infrastruktur 32<br />

7.1 Sammelstelle für Wertstoffe und Restmüll 32<br />

7.2 Fäkalienabsaugstation 34<br />

7.3 Trinkwasserversorgung 35<br />

7.4 Stromversorgung 35<br />

7.5 WC-Anlagen und Duschen 36<br />

7.6 Waschmaschine und Wäschetrockner 37<br />

7.7 Personensicherheit – Verhalten im Notfall 37<br />

7.8 Seetankstelle 39<br />

7.8.1 Öffnungszeiten 39<br />

7.9 Unser Clublokal – Gasthaus Schwedenschanze 40<br />

7.9.1 Öffnungszeiten 40<br />

7.9.2 Unsere Wirtsleute 41<br />

8. Notizen 42<br />

2


1. Vorwort<br />

motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Ich freue mich, Sie als neues Mitglied bei uns im<br />

Verein des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta<br />

(<strong>MBSVRh</strong>) begrüßen zu können.<br />

Unser Verein wurde im Jahre 1960 gegründet. Die<br />

Schwedenschanze – so die weitläufige Bezeichnung<br />

unseres Hafens - beheimatet heute 330 Boote<br />

(Liegeplätze). Dem Verein gehören rund 440 Mitglieder<br />

(Aktiv- und Passivmitglieder) an.<br />

Im Laufe der Zeit hat sich die Hafenanlage „Schwedenschanze“ zu einer<br />

der schönsten Hafenanlagen am Bodenseeufer entwickelt.<br />

Neben attraktiven Bootsliegeplätzen steht den Vereinsmitgliedern und<br />

unseren Gästen ein Restaurant zur Verfügung, nämlich die „Schwedenschanze“,<br />

die zum gemütlichen Zusammensein als Clublokal einlädt.<br />

Unsere Hafenanlage ist mit dem Umweltzertifikat „Blauer Anker“ ausgezeichnet.<br />

Es handelt sich dabei um das Umweltzertifikat für Hafenanlagen<br />

am Bodensee. Das Zertifikat wird von der IWGB (Internationale Wassersportgemeinschaft<br />

Bodensee) im Rahmen eines Umweltaudits, das<br />

jährlich wiederholt wird, verliehen. Die Zielsetzung des Blauen Ankers<br />

ist, auf Basis eines Umwelt- und Zertifizierungskatalogs, eine nachhaltige<br />

Verbesserung der Hafenanlagen und Infrastruktur zu schaffen, als auch<br />

zum Schutz der Umwelt Maßnahmen zu entwickeln.<br />

3<br />

Martin Schweninger<br />

Präsident des <strong>MBSVRh</strong>


motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Der Motorboot-Segelsportverein Rheindelta hat seine Haltung zur Umwelt<br />

in einem Umweltcodex verankert. Wir messen der Sensibilisierung<br />

unserer Mitglieder bezüglich „Umwelt“ hohe Bedeutung bei. Die Informationen<br />

zu aktuellen Umweltthemen für unsere Mitglieder erfolgen regelmäßig,<br />

vor allem über die Clubzeitschrift und über die im Hafengelände<br />

befindlichen Schaukästen.<br />

Die Information an unsere Mitglieder über das Vereingeschehen erfolgt<br />

einerseits über die Homepage www.mbsv.at und andererseits über die<br />

regelmäßig erscheinende Clubzeitung.<br />

Auch der zu Jahresbeginn erscheinende Vereinskalender gibt über die<br />

Vereinstermine einen guten Überblick. Die Teilnahme unserer Mitglieder<br />

an den Veranstaltungen des Vereins, wie z.B. an der Jahreshauptversammlung,<br />

dem Schitag, der Saisoneröffnung und dem Sommerabschluss<br />

im Clublokal Schwedenschanze, dem Hafengrillfest und der<br />

Bootstaufe, dem Anmotoren/-segeln und dem Abmotoren/-segeln sowie<br />

den diversen Informationsabenden, trägt zur Belebung des Vereinslebens<br />

bei.<br />

Bitte nehmen Sie auch einen Einblick in die Hafenordnung. Daraus ersehen<br />

Sie die geforderten üblichen Verhaltensweisen, die für das Vereinsleben<br />

im Hafen gelten.<br />

Abschließend wünsche ich Ihnen als Mitglied bei uns im Motorboot-<br />

Segelsportverein Rheindelta eine schöne Zeit, erholsame Stunden auf<br />

dem Bodensee und „stets eine Handbreit Wasser unter Kiel und Schraube“.<br />

Martin Schweninger, Präsident des MBSV-Rh<br />

4


motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

2. Vereinsvorstand<br />

Erste Reihe (von links nach rechts):<br />

Emil Milz (Hafenausschuss), Josef Schweninger (Ehrenpräsident),<br />

Walter Kathan (Kassier), Martin Schweninger (Präsident), Werner Neyer<br />

(Vize-Präsident), Dietmar Plankensteiner (Schriftführer).<br />

Zweite Reihe (von links nach rechts):<br />

Dietmar Amann (Chronik, EDV), Irene Hanser (Hafenmeisterin),<br />

Wolfgang Lampert (Umwelt), Wilhelm Hämmerle (Sport und Jugend),<br />

Dr. Robert Mayer (juristischer Berater), Reinhard Lecher (Hafentechnik),<br />

Ernst Kojalek (Seedienstleiter), Kurt Ludescher (Veranstaltungen, Clubzeitung).<br />

5


Kontakt<br />

motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Funktion Name Mobil-Nummer<br />

Ehrenpräsident Schweninger Josef +43 (0)664 2082000<br />

Präsident Schweninger Martin +43 (0)664 2082001<br />

Vize-Präsident Neyer Werner +43 (0)664 2116730<br />

Schriftführer Plankensteiner Dietmar +43 (0)664 4032700<br />

Kassier Kathan Walter +43 (0)664 1840206<br />

Hafenausschuss Milz Emil +43 (0)664 3580050<br />

Juristischer Berater Mayer Robert +43 (0)69910936414<br />

Hafentechnik Lecher Reinhard +43 (0)699 11544057<br />

Hafenmeisterin Hanser Irene +43 (0)664 4986677<br />

Chronik, EDV Amann Dietmar +43 (0)699 13693450<br />

Veranstaltungen, Clubzeitung Ludescher Kurt +43 (0)664 1413158<br />

Seedienstleiter Kojalek Ernst +43 (0)664 4905479<br />

Umweltreferent Lampert Wolfgang +43 (0)699 25988217<br />

Sport- und Jugendreferent Hämmerle Wilhelm +43 (0)650 7675768<br />

Weitere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Homepage www.mbsv.at<br />

unter der Rubrik „Kontakte“.<br />

6


motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

3. Umweltcodex<br />

Die Tatsache, dass der Motorboot - Segelsportverein Rheindelta in<br />

Fußach unmittelbar am Naturschutzgebiet einen Bootshafen betreiben<br />

kann, ist Privileg und Verpflichtung zugleich. Dank seiner sicheren und<br />

idyllisch gelegenen Wassersportanlage kann der Verein einer Vielzahl<br />

von Menschen – Hafenliegern, Bootsgästen und Spaziergängern – einen<br />

Aufenthalt in einer naturnahen und einmaligen Landschaft bieten. Auch<br />

für die Gemeinde sind Wassersport und Tourismus zweifellos Pluspunkte<br />

für den Erhalt von Arbeitsplätzen.<br />

Wer am See lebt, lebt zwangsläufig mit dem See. Das Privileg, am See<br />

seine Freizeit verbringen zu dürfen, begründet eine Anzahl von Verpflichtungen,<br />

den See und sein Ökosystem nach Kräften zu schützen. Seit<br />

der Errichtung seiner ersten Steganlagen hat der Motorboot-Segelsportverein<br />

Rheindelta (<strong>MBSVRh</strong>) alle den jeweiligen Erkenntnissen entsprechenden,<br />

verhältnismäßigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen,<br />

um seiner selbst auferlegten und ernst genommenen Verpflichtung zum<br />

Schutz der Umwelt nachzukommen.<br />

Die Teilnahme am Programm „Blauer Anker“ ermöglicht es dem Motorboot-Segelsportverein<br />

Rheindelta, seinen langjährigen Bemühungen<br />

zum Schutz der Natur einen klaren Rahmen zu geben, in welchen die<br />

Vereinsmitglieder und Gäste noch transparenter mit eingebunden werden<br />

können. Nicht zuletzt sieht der <strong>MBSVRh</strong> im Programm „Blauer Anker“<br />

eine gute Möglichkeit, einer breiteren Öffentlichkeit die bestehende,<br />

jederzeit gelebte Verpflichtung und die getroffenen erfolgreichen Umweltmaßnahmen<br />

zu kommunizieren.<br />

7


motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

4. Vereinsstatuten<br />

§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich<br />

Der Verein führt den Namen „Motorboot-Segelsportverein Rheindelta“,<br />

nachstehend kurz „<strong>MBSVRh</strong>“ genannt.<br />

Er hat seinen Sitz in Höchst und erstreckt seine Tätigkeit weltweit.<br />

§ 2 Flagge des Vereins<br />

Die Flagge ist ein blau-weißes Dreieck mit dem Vereinszeichen<br />

<strong>MBSVRh</strong>.<br />

§ 3 Zweck<br />

Der Verein ist gemeinnützig. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf<br />

Gewinn gerichtet ist, bezweckt:<br />

a) die Förderung und Pflege des Motorbootsportes;<br />

b) die Förderung und Pflege des Segelbootsportes;<br />

c) die Förderung und Pflege des Wasserskisportes;<br />

d) die Schaffung und Erhaltung von Erholungsräumen.<br />

§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<br />

Der Vereinszweck soll durch die im Folgenden angeführten ideellen und<br />

materiellen Mittel erreicht werden.<br />

Als ideelle Mittel dienen:<br />

a) Vorträge und Unterweisungen über den Motorbootsport, den<br />

Segelbootsport, den Wasserskisport und den Wassersport im<br />

Allgemeinen;<br />

b) Abhaltung von Versammlungen und geselligen Veranstaltungen;<br />

8


motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

c) Die Abhaltung von Segelbootregatten und weiterer wassersportlicher<br />

Wettkampfveranstaltungen;<br />

d) Mitwirkung bei Vereinigungen und Veranstaltungen, die sich mit<br />

dem Motorbootsport, Segelsport und Wasserskisport, vorzugsweise<br />

am Bodensee, befassen.<br />

Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br />

a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge<br />

b) Liegeplatzgebühren<br />

c) sonstige Gebühren<br />

d) Subventionen<br />

e) Spenden<br />

f) Erträgnisse aus Veranstaltungen, vereinseigenen Unternehmungen<br />

g) sonstige Zuwendungen<br />

Diese Mittel dienen ausschließlich der Erreichung des Vereinszwecks.<br />

Allfällige Überschüsse dürfen nur zur Erreichung des Vereinszwecks<br />

sowie zur Instandhaltung der Vereinsanlagen verwendet werden.<br />

Die Funktionäre des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.<br />

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motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

§ 5 Arten der Mitgliedschaft<br />

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder.<br />

Aktivmitglieder sind jene, die sich aktiv an der Vereinsarbeit und am Vereinsleben<br />

beteiligen und denen ein Wasserliegeplatz zugewiesen wurde.<br />

Passivmitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch<br />

Geldzuwendungen oder sonstige Aktivitäten unterstützen, ohne jedoch<br />

einen Liegeplatz zugewiesen erhalten zu haben. Passivmitglieder, die in<br />

den Vereinsvorstand gewählt wurden, sind Aktivmitgliedern gleichgestellt.<br />

Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste<br />

um den Verein ernannt werden.<br />

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br />

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Über die Aufnahme von Aktiv- und Passivmitgliedern entscheidet der Vorstand.<br />

Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.<br />

Die Aufnahme als aktives oder passives Mitglied erfolgt zunächst für<br />

ein Probejahr, nach Ablauf des Probejahrs entscheidet der Vorstand über<br />

die endgültige Aufnahme in den Verein.<br />

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch<br />

die Hauptversammlung.<br />

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, oder durch<br />

Ausschluss. Der Austritt kann nur zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen.<br />

Er muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich<br />

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motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum<br />

nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum<br />

der Postaufgabe maßgeblich.<br />

Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch<br />

wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften<br />

Verhaltens verfügt werden:<br />

a) wegen wiederholter Missachtung der Hafenordnung;<br />

b) wegen Zahlungsverzuges gem. § 8;<br />

c) wegen Schädigung der Vereinsinteressen;<br />

d) wegen unehrenhaften Verhaltens zu Lande und zu Wasser.<br />

In all diesen Fällen führt der Vorstand die Untersuchung, zieht das Mitglied<br />

zur Rechenschaft und spricht in Ermangelung einer ausreichenden<br />

Rechtfertigung den Ausschluss aus. Mit Beendigung der Mitgliedschaft<br />

gehen alle damit verbundenen Rechte, insbesondere auch die Benützung<br />

des Wasserliegeplatzes, verloren.<br />

Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den oben genannten<br />

Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen<br />

werden.<br />

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen<br />

und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen; auf die<br />

Zuweisung eines Wasserliegeplatzes besteht kein Rechtsanspruch. Das<br />

Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktive und passive<br />

Wahlrecht steht nur den Aktivmitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.<br />

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Begeisterung am See<br />

Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten<br />

zu verlangen.<br />

Mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder kann vom Vorstand<br />

die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen.<br />

Die Mitglieder sind in jeder Hauptversammlung vom Vorstand über die<br />

Tätigkeit und finanzielle Gebarung der Vereins zu informieren. Wenn<br />

mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe<br />

von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern<br />

eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.<br />

Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss<br />

zu informieren. Geschieht dies in der Hauptversammlung, sind<br />

die Rechnungsprüfer einzubinden.<br />

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach besten<br />

Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und<br />

der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte; sie sollten sich am Vereinsleben<br />

beteiligen, Vereinsveranstaltungen nach besten Kräften besuchen,<br />

nach Möglichkeit das Vereinslokal frequentieren und den Kontakt<br />

mit anderen Mitgliedern pflegen. Sie haben die Vereinsstatuten und<br />

die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur<br />

pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge, Liegeplatz- und Aufnahmegebühren<br />

sowie aller sonstigen Gebühren verpflichtet. Diese Gebühren<br />

sind binnen 4 Wochen nach Zustellung der Vorschreibung zur Zahlung<br />

fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ergeht innert 14 Tagen die erste und<br />

innert weiteren 14 Tagen die zweite (eingeschriebene) Mahnung. Sollte<br />

auch die zweite Mahnung unbeachtet bleiben und der vorgeschriebene<br />

Betrag nicht innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen beim Verein einge-<br />

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motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

langt sein, so kann dies den Ausschluss aus dem Verein und den Verlust<br />

des Liegeplatzes zur Folge haben. Die Verpflichtung zur Zahlung der<br />

fälligen Beiträge und Gebühren bleibt davon unberührt.<br />

§ 9 Vereinsorgane<br />

Organe des Vereins sind die Hauptversammlung (§§ 10 und 11), der Vorstand<br />

(§§ 12 bis 14), die Rechnungsprüfer (§ 15) und das Schiedsgericht<br />

(§ 16).<br />

§ 10 Hauptversammlung<br />

Die Hauptversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des<br />

Vereinsgesetzes 2002. Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich<br />

innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres statt.<br />

Eine außerordentliche Hauptversammlung findet auf<br />

a) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Hauptversammlung;<br />

b) schriftlich begründeten Antrag von mindestens der Hälfte der<br />

stimmberechtigten Mitglieder;<br />

c) Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz<br />

VereinsG);<br />

d) Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter<br />

Satz VereinsG, § 12 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten);<br />

e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2<br />

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Begeisterung am See<br />

Sowohl zu den ordentlichen, wie auch zu den außerordentlichen Hauptversammlungen<br />

sind alle Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Termin<br />

schriftlich, mittels Telefax, oder mittels E-Mail, einzuladen. Die Anberaumung<br />

der Hauptversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu<br />

erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (lit. a – c), durch<br />

die/einen Rechnungsprüfer (lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten<br />

Kurator (lit. e).<br />

Anträge zur Hauptversammlung sind mindestens 14 Tage vor dem Termin<br />

der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax<br />

oder per E-Mail, einzubringen. Anträge, die verspätet eingereicht oder<br />

erst bei der Hauptversammlung gestellt werden, können als Dringlichkeitsanträge<br />

nur behandelt werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder<br />

dem zustimmen.<br />

Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung<br />

einer außerordentlichen Hauptversammlung – können nur zur<br />

Tagesordnung und nicht unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges gefasst<br />

werden.<br />

Bei der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.<br />

Stimmberechtigt sind nur die Aktivmitglieder und die Ehremitglieder. Jedes<br />

Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechtes auf<br />

ein anderes Aktivmitglied oder Ehrenmitglied im Wege einer schriftlichen<br />

Bevollmächtigung ist zulässig. Dabei darf ein stimmberechtigtes Mitglied<br />

jedoch nur ein weiteres Mitglied vertreten.<br />

Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen<br />

beschlussfähig. Die Wahlen und Beschlussfassungen in der Generalversammlungen<br />

erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen. Beschlüsse mit denen das Statut des Vereins<br />

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Begeisterung am See<br />

geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer<br />

qualifizierten Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.<br />

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident (Obmann),<br />

bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert<br />

ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den<br />

Vorsitz.<br />

§ 11 Aufgaben der Hauptversammlung<br />

Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br />

a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts<br />

und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;<br />

b) Beschlussfassung über den Voranschlag;<br />

c) Bestellung, Entlastung und Enthebung der Mitglieder des Vorstands<br />

und der Rechnungsprüfer;<br />

d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern<br />

und Verein;<br />

e) Festsetzung der Höhe der Liegeplatzgebühr, der Aufnahmege<br />

bühren sowie der Mitgliedsbeiträge für aktive und passive Mitglieder;<br />

in berücksichtigungswürdigen Fällen kann jedoch der<br />

Vorstand die Gebühren und Beiträge einzelner Mitglieder herabsetzen;<br />

f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<br />

g) Entscheidung über Berufung gegen Ausschlüsse von Mitgliedern;<br />

h) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige<br />

Auflösung des Vereins;<br />

i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung<br />

stehende Fragen.<br />

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Begeisterung am See<br />

§ 12 Vorstand<br />

Der Vorstand besteht aus 12 Mitgliedern und zwar aus dem Präsidenten,<br />

dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Kassier, dem Hafenmeister<br />

und sieben Beiräten. Die Hauptversammlung kann den Vorstand um<br />

zusätzlich fünf Beiräte erweitern. Den Beiräten können eigene Aufgabenbereiche<br />

zugewiesen werden.<br />

Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand hat<br />

bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle<br />

ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche<br />

Genehmigung in der nächstfolgenden Hauptversammlung einzuholen ist.<br />

Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt<br />

oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer<br />

verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zum<br />

Zweck der Neuwahl des Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer<br />

handlungsunfähig sein, so hat jedes ordentliche Mitglied,<br />

dass die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators<br />

beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend<br />

eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br />

Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre. Auf jeden Fall<br />

währt sie jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Eine Wiederwahl<br />

ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.<br />

Der Vorstand wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten,<br />

schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf<br />

unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied<br />

den Vorstand einberufen. Über Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern<br />

muss der Vorstand durch den Präsidenten binnen 14<br />

Tagen einberufen werden.<br />

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Begeisterung am See<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen<br />

wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.<br />

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

Den Vorsitz führt der Präsident, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist<br />

auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten<br />

anwesenden Vorstandsmitglied.<br />

Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion<br />

eines Vorstandmitglieds durch Enthebung und Rücktritt.<br />

Die Hauptversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne<br />

seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des<br />

neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<br />

Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.<br />

Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des<br />

gesamten Vorstands an die Hauptversammlung, zu richten. Der Rücktritt<br />

wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.<br />

Der Vorstand kann zur Bewältigung besonderer Aufgaben aus seiner<br />

Mitte einen oder mehrere, in seinem Namen handelnde, Unterausschüsse<br />

bilden.<br />

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motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

§ 13 Aufgabenkreis des Vorstands<br />

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“<br />

im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die<br />

nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br />

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende taxativ aufgezählte<br />

Angelegenheiten:<br />

a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie die Abfassung des<br />

Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;<br />

b) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden<br />

Rechnungswesen mit laufender Aufzeichnungen der Einnahmen/Ausgaben<br />

und Führung eines Vermögensverzeichnisses<br />

als Mindesterfordernis;<br />

c) Vorbereitung und Einberufung der Hauptversammlung;<br />

d) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die<br />

Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;<br />

e) Verwaltung des Vereinsvermögens;<br />

f) Aufnahme und Ausschluss von Aktiv- und Passivmitgliedern;<br />

g) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;<br />

h) Herausgabe einer Hafenordnung sowie deren Überwachung;<br />

i) Zuweisung und Entzug der Wasserliegeplätze sowie die Festlegung<br />

der Zuweisungsgebühren und Abgeltung von Steganteilen.<br />

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Begeisterung am See<br />

§ 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<br />

Der Präsident ist der höchste Vereinsfunktionär. Er führt die laufenden<br />

Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein nach außen gegenüber<br />

Behörden und dritten Personen. Er führt den Vorsitz in der Hauptversammlung<br />

und im Vorstand. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch<br />

in Angelegenheiten die in den Wirkungsbereich der Hauptversammlung<br />

oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnung<br />

zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen<br />

Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. Schriftliche<br />

Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften<br />

des Präsidenten und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten<br />

(vermögenswerte Dispositionen) des Präsidenten und des Kassiers.<br />

Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen<br />

der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.<br />

Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu<br />

vertreten bzw. für ihn zeichnen zu können, können ausschließlich von<br />

dem im vorhergehenden Absatz genannten Vorstandsmitgliedern erteilt<br />

werden.<br />

Der Schriftführer hat den Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte<br />

zu unterstützen. Ihm obliegt die Führung der Protokolle der<br />

Hauptversammlung und des Vorstands.<br />

Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.<br />

Dem Hafenmeister obliegt die Überwachung der Hafenordnung.<br />

Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Präsidenten, des<br />

Schriftführers und des Kassiers ihre Stellvertreter.<br />

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motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

§ 15 Rechnungsprüfer<br />

Zwei Rechnungsprüfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer<br />

von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer<br />

dürfen keinem Organ - mit Ausnahme der Hauptversammlung –<br />

angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.<br />

Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die<br />

Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Rechnungslegung und statutengemäße Verwendung der<br />

Mittel.<br />

Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen<br />

vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer<br />

haben der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu<br />

berichten.<br />

Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der<br />

Genehmigung durch die Generalversammlung. Im übrigen gelten für die<br />

Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 12 über die Enthebung und<br />

den Rücktritt sinngemäß.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

§ 16 Das Schiedsgericht<br />

Zur Schlichtung aller aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten<br />

ist das Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“<br />

im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach<br />

den §§ 577 ff ZPO.<br />

Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf Aktivmitgliedern zusammen. Es<br />

wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand zwei Schiedsrichter<br />

schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen<br />

sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen<br />

seinerseits zwei Schiedsrichter namhaft. Nach Verständigung durch den<br />

Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten<br />

Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein fünftes ordentliches Mitglied,<br />

welches dem Vorstand angehören muss, zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen<br />

das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit<br />

Ausnahme der Hauptversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand<br />

der Streitigkeit ist. Gegebenenfalls ist als Vorsitzender des<br />

Schiedsgerichts ein aktives Mitglied zu berufen, das nicht Mitglied des<br />

Vorstandes ist. Erfolgt die Wahl der Schiedsrichter nicht innerhalb der genannten<br />

Fristen, so steht dem Vorstand das Recht zu, für den säumigen<br />

Teil die Schiedsrichter zu wählen.<br />

Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen<br />

Gehörs bei Abwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine<br />

Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

§ 17 Auflösung des Vereins<br />

Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung<br />

und nur mit ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen<br />

werden. Die Hauptversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden<br />

ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie<br />

einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser,<br />

das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen, zu<br />

übertragen hat.<br />

Bei Auflösung des Verein oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten<br />

Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige,<br />

mildtätige oder kirchliche Zwecke im Lande Vorarlberg im Sinne der<br />

§§ 34 ff. BAO zu verwenden.<br />

§ 18 Haftung<br />

Der Verein übernimmt keine wie immer geartete Haftung, weder aus Unfällen<br />

aller Art, noch auf Verluste aller Art. Die Haftung des Vereins für<br />

rechtsgeschäftliche Handlungen seiner Organe ist auf das Vereinsvermögen<br />

beschränkt.<br />

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Begeisterung am See<br />

§ 19 Vereinsjahr<br />

Das Vereinsjahr beginnt am 01. Jänner und endet am 31. Dezember eines<br />

jeden Jahres.<br />

§ 20 Verbände<br />

Der Verein anerkennt die Satzungen des Vereins „Österreichischenr Segelverband“<br />

(Ö.S.V.) und akzeptiert diese. Strafen, Verweise, Sperren,<br />

Suspendierung und Ausschließungen die vom Ö.S.V. verhängt werden,<br />

sind vom Verein durchzuführen.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

5. Hafenordnung<br />

Diese Hafenordnung regelt die Nutzung der Hafenanlage des Motorboot-<br />

Segelsportverein Rheindelta (<strong>MBSVRh</strong>) und ist für alle Benutzer verbindlich.<br />

Rechtsgrundlagen für den Betrieb der Hafenanlage sind die jeweils gültigen<br />

Statuten des MBSV, der Vertrag mit dem Landeswasserbauamt<br />

vom 29.1.1975 bzw. der Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz vom<br />

21.11.1998 - Vergleich als Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag vom<br />

29.1.1975 sowie der Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft<br />

Bregenz vom 25.3.1999, Zl. I-8-4/1993.<br />

1. Die Überwachung der Hafenordnung sowie die Leitung aller den Hafen<br />

betreffenden Geschäfte obliegen dem Vorstand, der dies durch den<br />

Hafenmeister ausführt. Den Anordnungen des Hafenmeisters ist Folge<br />

zu leisten. Der Hafenmeister und seine Beauftragten sind zur Ausübung<br />

ihrer Tätigkeiten, insbesondere in Notfällen berechtigt, die Boote zu betreten.<br />

2. Alle Benützer der Hafeneinrichtungen haben sich so zu verhalten, dass<br />

andere Personen weder gestört noch belästigt oder gefährdet werden.<br />

Bei Sturm oder sonstigen Gefahren ist jeder Liegeplatznutzer zur gegenseitigen<br />

Hilfeleistung verpflichtet.<br />

3. Die Benützung des Hafens und der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr.<br />

4. Die zeitweilige kurzfristige Zuweisung eines Liegeplatzes sowie eine<br />

eventuelle Umlegung erfolgt durch den Hafenmeister im Auftrag der Vereinsleitung<br />

des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta. Er übt hierbei<br />

das Hausrecht aus.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

5. Die Benützer des Hafens sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße<br />

Vertäuung ihrer Boote Sorge zu tragen. Über die Auslegung des Begriffes<br />

der ordnungsgemäßen Vertäuung entscheidet der Hafenmeister.<br />

6. Für Schäden, die bei der Benützung des Hafens, der Hafenanlagen,<br />

der Tankstelle sowie der Slipanlagen an Booten oder sonstigen Fahrzeugen<br />

entstehen, übernimmt der Motorboot-Segelsportverein Rheindelta<br />

keinerlei Haftung.<br />

7. Im Hafenbecken gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 4 km/h. Der Hafenmeister<br />

ist berechtigt, Bootsführer, die sich nicht an diese Beschränkung<br />

halten, aus dem Hafen zu verweisen.<br />

8. Ein- und auslaufende Boote haben möglichst die rechte Fahrwasserseite<br />

zu benützen und sind mit größter Sorgfalt zu fahren. Der Liegeplatz<br />

ist auf kürzestem Wege anzulaufen und zu verlassen. Unnötiges Fahren<br />

im Hafenbereich ist zu unterlassen.<br />

9. Der Betrieb des Bootsmotors ist innerhalb des Hafens nur für den<br />

Fahrbetrieb gestattet.<br />

10. Segelboote dürfen nur mit Motorenantrieb in den Hafen einlaufen.<br />

11.Innerhalb der Abschrankung am Molendamm dürfen Kraftfahrzeuge<br />

nur von Mitgliedern, nicht auch von deren Gästen oder sonstigen Personen<br />

abgestellt werden. Der Liegeplatzinhaber hat kein Recht, den unmittelbar<br />

zu seinem Bootsplatz verlaufenden Straßenanteil als seinen persönlichen<br />

Abstellplatz zu beanspruchen. In den Monaten Juli und August<br />

darf je Liegeplatz nur ein Fahrzeug abgestellt werden. Für Gäste steht<br />

der Parkplatz außerhalb der Abschrankung zur Verfügung (südlich Clubrestaurant<br />

Schwedenschanze bis zur Tankstelle).<br />

25


motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

Im engeren Hafenbereich müssen Kraftfahrzeuge in einem stumpfen<br />

Winkel zur Böschung (laut Markierung) abgestellt werden.<br />

12. Auf der Zufahrtstrasse und im Hafengelände (Abzweigung Dammstraße)<br />

gilt die Straßenverkehrsordnung. Im unmittelbaren Hafenbereich<br />

gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.<br />

13. Das Entfachen offener Feuer ist im gesamten Hafengebiet verboten.<br />

Das Aufstellen von elektrischen oder gasbetriebenen Grillgeräten ist nur<br />

mit Zustimmung des Hafenmeisters an den von ihm genannten Stellen gestattet.<br />

14. Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehen Mülltrennsystemen deponiert<br />

und entsorgt werden. Die Mülltrennung zwischen Glas, Papier,<br />

Metall und Restmüll ist Pflicht. Die tragbaren Chemo-WCs dürfen nur in<br />

der vorhandenen Schüttstelle im Clubheim entleert werden.<br />

15. Aus Sicherheitsgründen ist das Baden im Hafenbecken verboten.<br />

16. Die Verwendung von Rundfunk-, Fernseh- oder Tongeräten ist nur in<br />

einer Lautstärke, die nicht als störend empfunden wird, gestattet.<br />

17. Für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist das Befahren des Hafenareals<br />

uneingeschränkt gestattet. Die Zufahrten und Wege sind frei zu halten.<br />

18. Das Fischen und Jagen ist im Hafenbereich in der Zeit vom 1. April<br />

bis 30. Oktober grundsätzlich untersagt.<br />

19. Das Betanken von Booten ist ausnahmslos nur an der dafür vorgesehen<br />

Tankstelle und nur durch den vom Motorboot-Sportverein bestellten<br />

26


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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Tankwart gestattet. Dabei ist mit größter Sorgfalt gegen überlaufenden<br />

Treibstoff zu achten. Bootseigner haben für eine einwandfreie Entlüftung<br />

der Treibstofftanks zu sorgen.<br />

20. Am Betankungs- und Wartesteg dürfen Boote nur zum Betanken<br />

von Treibstoff, zum Absaugen der Fäkalien oder Bilgenwasser bzw. zur<br />

Aufnahme von Trinkwasser vertäut werden. Das Trinkwasser darf nicht<br />

zur Reinigung von Booten oder zum Ausspülen von Fäkalien- und Grauwassertanks<br />

benutzt werden. Dafür steht eigens eine Seewasseranlage<br />

zur Verfügung.<br />

21. Für jedes Boot ist vor Benützung des zugewiesenen Liegeplatzes<br />

eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Kopie<br />

der Bootszulassung ist unaufgefordert innert 8 Tagen nach der Anmeldung<br />

bei der zuständigen Behörde dem Hafenmeister zu übergeben.<br />

22. Die Pflege, Erhaltung und allfällige Erneuerung der Steganlage hat<br />

durch den Liegeplatzinhaber und auf dessen eigene Rechnung im Einvernehmen<br />

mit dem Hafenmeister zu erfolgen. Bootsstege dürfen nur<br />

nach den vom Verein vorgegebenen Richtlinien erneuert bzw. eingesetzt<br />

werden.<br />

23. Die Boote müssen jeweils vom 1. Dezember bis zum 1. März. ausgewassert<br />

sein. Eine Überwinterung im Wasser ist nicht gestattet. Liegeplatzinhaber,<br />

die ihr Boot auf dem Winterlagerplatz des Vereines abstellen<br />

wollen, haben dies mit dem Hafenmeister abzusprechen und einen<br />

schriftlichen Vertrag für die entsprechende Zeit des Winterlagers mit dem<br />

Motorboot-Segelsportverein abzuschließen. Ab dem 1. Juni ist jede Einwasserung<br />

mindestens 3 Tage vorher mit dem Hafenmeister abzusprechen.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

24. Die Bedienung der Elektro-Slipanlage bei der Tankstelle ist nur vom<br />

Hafenmeister oder durch eine von ihm beauftragte Person gestattet.<br />

Boote mit mehr als 80 kg dürfen an der Anlage weder ein-, noch ausgewassert<br />

werden.<br />

25. Die Slipanlage im Ostteil der Hafenanlage steht ausschließlich Vereinsmitgliedern<br />

des Motorboot-Segelsportverein Rheindelta und Einwohnern<br />

der Gemeinde Fußach, welche über einen Wasserliegeplatz in der<br />

Hafenanlage des Motorboot-Sportverein oder in den Hafenanlagen der<br />

Gemeinde Fußach verfügen und eine gültige Zulassungsurkunde der<br />

Bezirkshauptmannschaft Bregenz besitzen, zur Verfügung und darf maximal<br />

mit 1500 kg belastet werden. Der Schlüssel für die Abschrankung<br />

kann beim Hafenmeister nach vorheriger Vereinbarung und gegen Abgabe<br />

der Zulassung oder einem Depot ausgeliehen werden.<br />

26. Das richtige Einstellen der Belegtafel am eigenen Liegeplatz ist für<br />

jeden Liegeplatzinhaber Pflicht. Dies hat nach Anweisung durch den Hafenmeister<br />

zu geschehen.<br />

27. Die Dalben auf der Westseite der Hafenanlage dürfen ausschließlich<br />

von Gästebooten belegt werden. Die Zuweisung erfolgt durch den<br />

Hafenmeister.<br />

28. Für jeden zugewiesenen Liegeplatz sind die vom Motorboot-Segelsportverein<br />

Rheindelta festgesetzten Mitgliedsbeiträge sowie die Liegeplatz-<br />

und Aufnahmegebühren innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum<br />

mittels Erlagschein auf das jeweils angeführte Konto einzuzahlen.<br />

29. Auf sämtlichen Zugangs- und Schwimmstegen dürfen keine Gerätschaften,<br />

wie Kisten und sonstige Behälter etc. abgestellt oder angebracht<br />

werden.<br />

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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

30. Surfbretter dürfen in der gesamten Hafenanlage nur auf dem Surfständer<br />

bei der Tankstelle oder auf den Booten selbst gelagert werden.<br />

Das Lagern auf Stegen ist nicht gestattet.<br />

31. Die Anbringung von Antennenanlagen im Bereich der Liegeplätze<br />

(Pfähle, Stege etc.) ist ausnahmslos verboten.<br />

32. Auf die Zuweisung eines Liegeplatzes durch den MBSV besteht<br />

kein Rechtsanspruch. Der MBSV kann über jeden Liegeplatz entschädigungslos<br />

verfügen, solange dieser vom Liegeplatzinhaber nicht selbst<br />

benützt wird. Der MBSV ist berechtigt, zum Zwecke des wirtschaftlichen<br />

Umganges mit dem beschränkten Bestand an Liegeplätzen, Mitgliedern<br />

einen anderen, zur Vertäuung des jeweiligen Bootes geeigneten Liegeplatz<br />

zuzuweisen, sofern beim bestehenden Liegeplatz eine noch nicht<br />

zugewiesene Wasserfläche vorhanden ist.<br />

33. Soweit nicht ein Eintritt gem. Punkt 34 und 35 erfolgt, erlischt mit Beendigung<br />

der Vereinsmitgliedschaft (Tod, Ausschluss, Austritt) oder mit<br />

dem Übertritt in die Passivmitgliedschaft auch die Zuweisung des Liegeplatzes.<br />

In diesem Falle erhält der bisherige Liegeplatzinhaber eine<br />

Entschädigung für seine Aufwendungen (Steganteil), deren Höhe der<br />

Vereinsvorstand beschließt.<br />

34.Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft durch Tod fällt für den<br />

Rechtsnachfolger im Eigentum des bislang vertäuten Bootes (eingeantworteter<br />

Erbe, Vermächtnisnehmer), wenn dieser Ehegatte, Lebensgefährte<br />

oder in direkter Linie verwandt ist, keine Liegeplatzzuweisungsgebühr<br />

an, sofern eine statutengemäße Aufnahme als Aktivmitglied in den<br />

Motorboot-Segelsportverein Rheindelta erfolgt. Bei Erbengemeinschaften<br />

kann nur jeweils einer namhaft zu machenden Person ein Liegeplatz<br />

zugewiesen werden.<br />

29


motorboot-segel-sportverein<br />

rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

Ausführungsbestimmungen beschließt der Vorstand. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Aufnahme in den Motorboot-Segelsportverein besteht nicht.<br />

35. Bei Veräußerung eines Bootes durch Verkauf oder Schenkung an<br />

Verwandte in direkter absteigender Linie oder den Ehegatten fällt für den<br />

Rechtsnachfolger im Eigentum des bislang vertäuten Bootes keine Liegeplatzzuweisungsgebühr<br />

an, sofern eine statutengemäße Aufnahme als<br />

Aktivmitglied in den Motorboot-Segelsportverein Rheindelta erfolgt. Ausführungsbestimmungen<br />

beschließt der Vorstand. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Aufnahme in den Motorboot-Segelsportverein besteht nicht.<br />

36. Eine Übertragung, Vermietung oder unentgeltliche Überlassung<br />

des Liegeplatzes an Dritte ist ausnahmslos untersagt und wird mit Ausschluss<br />

geahndet. Ebenso ist die Vermietung, gewerbliche Nutzung oder<br />

entgeltliche Überlassung eines Bootes untersagt. Liegeplätze sind nicht<br />

vererblich. Die Zuweisung kann grundsätzlich nur an eine einzige natürliche<br />

Person erfolgen.<br />

37. Die Höhe der Zuweisungsgebühren wird jährlich vom Vorstand festgelegt.<br />

Eine Staffelung kann nach sachlichen Gesichtspunkten (nutzbare<br />

Breite, nutzbare Länge, Uferlaufmeter udgl.) erfolgen.<br />

38. Wird einem Liegeplatzinhaber eine zusätzliche Wasserfläche zur Vergrößerung<br />

des Liegeplatzes zugewiesen, so ist dafür eine Zuweisungsgebühr<br />

zu bezahlen.<br />

Höchst, im Februar 2007<br />

30


ende:<br />

Dalben für Gästeboote 1-10<br />

Erste Hilfe Box<br />

Trinkwasser<br />

T<br />

M<br />

T<br />

Hafeneinfahrt<br />

Hafeneinfahrt<br />

T<br />

31<br />

6. Hafenplan Binnenbecken<br />

T<br />

T<br />

H<br />

T<br />

Legende:<br />

Erste Hilfe Box<br />

T Trinkwasser<br />

H Hafenmeister<br />

M Müllentsorgung<br />

6. Hafenplan Kanal<br />

M


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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

7. Infrastruktur<br />

7.1 Sammelstelle für Wertstoffe und Restmüll<br />

Die Sammelstelle für „Wertstoffe und Restmüll“ befindet sich östlich des<br />

Clublokals Schwedenschanze. Bei der Entsorgung von Abfällen ist zu beachten,<br />

dass die Abfälle nach den Wertstoffen GLAS, PAPIER, METALL,<br />

KUNSTSTOFF zu trennen sind.<br />

GLAS GLAS PAPIER METALL KUNSTSTOFF<br />

Es ist verboten, die im Hafengelände aufgestellten<br />

Robidogs für die Deponierung der Abfälle oder Wertstoffe<br />

zu verwenden!<br />

32<br />

RESTMÜLL


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Begeisterung am See<br />

Abfälle bzw. Sperrmüll, die z.B. im Zuge von Erneuerungs- bzw. Wartungsarbeiten<br />

bei Booten entstehen können (z.B. Polster, Motorenteile,<br />

Bootsbatterien, Persenninge, usw.) oder Problemstoffe (z.B. Öl) sind auf<br />

eigene Kosten fachgerecht zu entsorgen!<br />

Dasselbe gilt für Materialien, die in Folge von Umbauarbeiten bei Steganlagen<br />

anfallen.<br />

Bei Booten, die im Hafengelände zum Überwintern abgestellt wurden,<br />

ist die Durchführung irgendwelcher Arbeiten grundsätzlich verboten!<br />

33


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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

7.2 Fäkalienabsaugstation<br />

Am Wartungssteg stehen während der Bootssaison<br />

kostenlos eine rund um die Uhr benutzbare Fäkalienabsauganlage<br />

sowie eine eigene Absauganlage<br />

für Bilgenwasser zur Verfügung.<br />

Am Wartungssteg befindet sich auch die Seewasserpumpe,<br />

die für das Ausspülen des Schwarz- und<br />

Grauwassertanks sowie für die Bootsreinigung zur<br />

Verfügung steht. Es ist verboten, für die zuvor erwähnten<br />

Reinigungen Trinkwasser zu verwenden!<br />

Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Fäkalientank<br />

biozidfreie Sanitärzusätze verwenden (siehe Merkblatt<br />

des Blauer Ankers – „Zusätze für Bordtoiletten“).<br />

Die für die Entleerung von tragbaren WC‘s erforderliche<br />

Schüttstelle befindet sich in einem eigenen<br />

Raum östlich des Restaurants Schwedenschanze.<br />

Die Schüttstelle ist kostenlos und während der<br />

Bootssaison rund um die Uhr benutzbar.<br />

34


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rheindelta<br />

Begeisterung am See<br />

7.3 Trinkwasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung im Hafengelände bietet<br />

unseren Mitgliedern und Gästen Trinkwasser und<br />

Brauchwasser (Seewasser). Die Entnahmestellen<br />

für Trinkwasser im Hafen sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Trinkwasser ist ein kostbares Gut! Der Umgang mit<br />

Trinkwasser sollte daher möglichst sparsam sein. Der Großteil der Entnahmestellen<br />

für Trinkwasser ist mit einer Automatik versehen, die den<br />

sparsamen Umgang mit Trinkwasser erleichtert. Das Betanken der Boote<br />

mit Trinkwasser hat am Wartungssteg bei der Tankstelle zu erfolgen. Dort<br />

befindet sich auch die Entnahmestelle für Brauchwasser (Seewasser).<br />

7.4 Stromversorgung<br />

Die Steckdosen für die Entnahme von Landstrom befinden sich jeweils<br />

an den Schwimmstegen. Darüber hinaus ist die Stromentnahme für Gastboote<br />

landseitig über Verteilerkästen (16A) möglich.<br />

Wegen der anschlusseitigen Begrenzung der Stromversorgung sollte der<br />

Betrieb von Geräten mit hohem Verbrauch bzw. hoher Anschlussleistung<br />

(Großverbraucher) wie Heizgeräte, Klimageräte u.ä. vermieden werden.<br />

Bitte bedenken Sie auch, dass im Falle längerer Abwesenheit Verbrauchsgeräte<br />

wie Kühlschrank nicht unbedingt betrieben werden müssen.<br />

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Begeisterung am See<br />

Beschränken Sie in solchen Situationen den Stromverbrauch.auf das unbedingt<br />

Notwendigste! Sie leisten damit einen Beitrag zum Energiesparen<br />

und schonen damit unsere Umwelt.<br />

7.5 WC-Anlagen und Duschen<br />

Im Restaurant Schwedenschanze stehen<br />

jeweils drei WC’s (Damen und Herren)<br />

sowie ein Behinderten gerechtes WC zur<br />

Verfügung. In Anbindung an die jeweiligen<br />

WC-Räumlichkeiten<br />

Duschräume.<br />

befinden sich die<br />

Das Duschen ist kostenlos. Sie erhalten<br />

nach dem Betätigen des Schalters für<br />

Warmwasser während ca. 3 Minuten ausreichend<br />

Warmwasser. Das Warmwasser wird über eine Solaranlage additiv<br />

zu konventionellen Energieträgern aufbereitet.<br />

Während den Öffnungszeiten des Clublokals Schwedenschanze sind die<br />

WC- und Duschanlagen über den Gasthausbereich frei zugänglich. Außerhalb<br />

der Öffnungszeiten des Gasthausbetriebs können die WC- und<br />

Duschanlagen nur mehr von der Ostseite (Hintereingang) unter Benützung<br />

eines Türcodes erreicht werden. Den jeweils gültigen Code für die<br />

Schließanlage erfahren Sie vom Hafenmeister.<br />

Neben den WC-Anlagen im Clublokal Schwedenschanze sind weitere<br />

Toiletten im unmittelbaren Barbereich situiert. Diese sind nur während des<br />

Barbetriebes geöffnet.<br />

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Begeisterung am See<br />

7.6 Waschmaschine und Wäschetrockner<br />

Unseren Mitgliedern und Gästen stehen eine Waschmaschine sowie ein<br />

Wäschetrockner zur Verfügung. Die Benützung des Geräts kostet einen Euro.<br />

Der Raum, in dem beiden Geräte stationiert sind, befindet sind an der<br />

Ostseite des Clublokals Schwedenschanze. Der Geräteraum ist ebenfalls<br />

über ein Schließsystem abgesichert. Den Zugangscode erfahren Sie<br />

vom Hafenmeister.<br />

7.7 Personensicherheit – Verhalten im Notfall<br />

Im Hafengelände sind Sicherheitsstationen eingerichtet, die rund um die<br />

Uhr für Jedermann frei zugänglich sind. Sie sind mit folgenden Sicherungsmitteln<br />

ausgestattet: Alarmierungsplan, Erste-Hilfe-Box, Feuerlöscher,<br />

Löschdecke, Taschenlampe, Rettungsring mit Wurfleine.<br />

Eine Rettungstrage/-liege ist beim Hafenmeistergebäude stationiert.<br />

Eine Zahnrettungsbox ist in der Sicherheitsstation beim Hafenmeistergebäude<br />

enthalten.<br />

37


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Begeisterung am See<br />

7.7.1 Defibrillator und Notarztrucksack (Notfallkoffer)<br />

Die Sicherheitsstation bei der Bar, die<br />

ebenfalls rund um die Uhr frei zugänglich<br />

ist, beinhaltet zusätzlich einen Defibrillator<br />

(für Jedermann verwendbar) sowie einen<br />

Notarztrucksack (nur für Ärzte).<br />

Im Notfall stehen zwei Megaphone zur<br />

akustischen Information der im Hafen anwesenden<br />

Mitglieder und Gäste bereit.<br />

Die Megaphone sind beim Hafenmeister<br />

sowie beim Wirt des Gasthauses Schwedenschanze<br />

stationiert.<br />

7.7.2 Schulung der Mitglieder und deren Familienangehörigen<br />

Vom Verein werden Kurse für unsere Vereinsmitglieder angeboten, die<br />

das Verhalten in Notsituationen in Bezug auf die Personensicherheit erleichtern.<br />

Wir verbringen unsere Freizeit an einem exponierten Standort. Das richtige<br />

Verhalten im Ernstfall kann für Mitglieder und Gäste im Hafen lebensrettend<br />

sein.<br />

38


7.8 Seetankstelle<br />

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Für das Betanken der Boote steht eine Seetankstelle zur Verfügung. Bitte<br />

verwenden Sie beim Tankvorgang das im Umweltprogramm des Blauen<br />

Ankers empfohlene Tankvlies. Darüber hinaus empfehlen wir, an Bord ein<br />

Ölbindevlies für besondere Fälle verfügbar zu haben. Beide Vliese können<br />

Sie über den Hafenmeister gegen einen geringen Unkostenbeitrag<br />

beziehen.<br />

7.8.1 Öffnungszeiten<br />

Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage:<br />

www.mbsv.at<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betanken der Boote an<br />

deren Liegeplätzen aus Kanistern verboten ist.<br />

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Begeisterung am See<br />

7.9 Unser Clublokal – Gasthaus Schwedenschanze<br />

Unsere Schwedenschanze ist sowohl Clublokal als auch Gasthaus für<br />

Besucher aus dem Bodenseeraum und den nachbarschaftlichen Regionen.<br />

Das einmalige Ambiente am See lädt zum Verweilen am Naturschutzgebiet<br />

Rheindelta geradezu ein. Dafür stehen ca. 200 Sitzplätze im Gasthaus<br />

und ca. 200 Sitzplätze im Garten bereit.<br />

7.9.1 Öffnungszeiten<br />

Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage:<br />

www.mbsv.at<br />

Tel.: 055 78 / 75 638<br />

Mail: gasthaus@schwedenschanze.at<br />

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Begeisterung am See<br />

7.9.2 Unsere Wirtsleute<br />

Im Jahre 2011 erfolgte die Neuverpachtung an das Wirtepaar Nadja<br />

Künzle und Nikolaus Lorenzin. Unsere neuen Wirtsleute sind jung, dynamisch<br />

und kompetent.<br />

Nadja Künzle Peter Reis<br />

Stefan Gmeiner Nikolaus Lorenzin<br />

Küchenmeister, Haubenkoch Peter Reis und Küchenchef Stefan Gmeiner,<br />

sind Garanten für eine gutbürgerliche, innovative Küche und eine konstante<br />

Qualität.<br />

Über einen Besuch freut sich das Wirtepaar und seinTeam!<br />

41


8. Notizen<br />

motorboot-segel-sportverein<br />

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Begeisterung am See<br />

Ausgabe März 2011

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