Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK
Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK
Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK
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<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong><br />
des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.<br />
<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong>
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />
Der <strong>BDPK</strong> und seine Landesverbände vertreten seit mehr als<br />
60 Jahren auf der Bundes- und Landesebene die rechtlichen<br />
und politischen Interessen ihrer Mitglieder. Dazu ist der Verband<br />
bei Gesetzgebungsverfahren anhörungsberechtigt und<br />
gleichzeitig auf der Ebene der Selbstverwaltung maßgebliche<br />
Spitzenorganisation im Sinne der sozialgesetzlichen<br />
Regelungen. Der <strong>BDPK</strong> und seine Landesverbände vertreten<br />
ihre Mitglieder in allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen<br />
Interessen nach außen. Sie unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen<br />
in Sach- und Rechtsfragen, bieten Hilfe in betriebswirtschaftlichen<br />
Fragen und informieren über politische und<br />
rechtliche Entwicklungen. Bundesverband und Landesverbände<br />
sind Tarifpartner auf Bundes- bzw. Landesebene.
Inhalt<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
0. Vorwort Seite 04<br />
1. Gesundheitspolitik Seite 07<br />
2. Rehabilitation/Pflege Seite 13<br />
2.1 Finanzierung der Leistungen Seite 14<br />
2.2 Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation Seite 20<br />
2.3 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />
für Mutter/Vater- und Kind Seite 26<br />
2.4 Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Seite 28<br />
2.5 Qualitätssicherung in der Rehabilitation Seite 30<br />
3. Krankenhäuser Seite 35<br />
3.1 Finanzierung der Leistungen Seite 36<br />
3.2 Rahmenbedingungen für Krankenhäuser Seite 40<br />
3.3 Qualität in Krankenhäusern Seite 46<br />
3.4 Qualitätskliniken.de Seite 48<br />
4. Daten und Fakten Seite 55<br />
5. Themen und Berichte Seite 65<br />
5.1 Fachausschuss Europa Seite 66<br />
5.2 Fachausschuss Tarif- und Personalfragen Seite 69<br />
5.3 Partner und Kooperationen Seite 72<br />
5.4 Öffentlichkeitsarbeit Seite 76<br />
5.5 Telematik im Gesundheitswesen Seite 78<br />
6. IQMG Seite 81<br />
6.1 Zehn Jahre IQMG Seite 82<br />
6.2 Zertifizierungspflicht Seite 84<br />
6.3 Angebote und Produkte des IQMG Seite 85<br />
6.4 Zertifizierte Einrichtungen Seite 86<br />
6.5 Kooperationspartner Seite 92<br />
7. Organe Seite 95<br />
7.1 Vorstand Seite 96<br />
7.2 Mitglieder der Fachausschüsse Seite 96<br />
7.3 Mitgliederrat Seite 99<br />
7.4 Landesverbände Seite 100<br />
7.5 Impressum Seite 103<br />
Inhalt<br />
3
Dr. Katharina Nebel<br />
Präsidentin<br />
Dr. Ulrich Wandschneider<br />
1. Vizepräsident<br />
Eugen Münch<br />
2. Vizepräsident<br />
Peter Clausing<br />
Dr. Jens Deerberg-<br />
Wittram<br />
Norbert Glahn<br />
4 Vorwort<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Vorwort<br />
zum <strong>Geschäftsbericht</strong> 11 / 12<br />
„So viele Menschen in Arbeit wie nie zuvor –<br />
danke, Deutschland“<br />
Auf großen Plakaten bedankt sich die Bundesregierung bei ihren Bürgern für eine außergewöhnliche<br />
Erfolgsstory der deutschen Wirtschaft. In der Tat hat die Bundesrepublik Deutschland im<br />
internationalen Vergleich die Krise bisher extrem gut überstanden. Die Wirtschaft brummt und<br />
es sind so viele Menschen in Arbeit wie lange nicht. Die Zahl der Arbeitslosen liegt derzeit<br />
deutlich unter 3 Millionen Menschen. Die gute Beschäftigungslage ist mit dafür verantwortlich,<br />
dass auch die Kassen der Kranken- und Rentenversicherung gut gefüllt sind. Ein Luxusproblem<br />
wie die Verwaltung der Milliardenüberschüsse in der Sozialversicherung hat es seit langer Zeit<br />
nicht mehr gegeben. Doch von diesem Aufschwung profitieren die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken<br />
– im Gegensatz zu den Vertragsärzten - bislang nicht.<br />
Die Kliniken in privater Trägerschaft<br />
kommen vermutlich noch immer<br />
ein wenig besser mit den knappen<br />
finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen<br />
zurecht, als andere<br />
Kliniken. Beruhigend ist deshalb<br />
die Lage für die „Privaten“ aber keineswegs.<br />
Der finanzielle Spielraum<br />
für dringend notwendige Investitionen<br />
schwindet zunehmend, die<br />
Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser<br />
durch die Bundesländer<br />
nimmt weiterhin ab. Notwendige<br />
Investitionen müssen immer häufiger<br />
aus den DRGs abgezweigt oder<br />
durch Kredite finanziert werden.<br />
Die niedrigen Preise für die monistisch<br />
finanzierten Rehabilitationskliniken<br />
enthalten fast gar keine<br />
Anteile für Investitionsmittel. Auch<br />
die Last für Personalausgaben in<br />
deutschen Krankenhäusern und<br />
Rehabilitationskliniken ist immer<br />
schwerer zu tragen. Ohne gezielte<br />
politische Unterstützung sind die<br />
jüngsten Tarifabschlüsse mit dem<br />
Marburger Bund und Verdi nur<br />
noch mit weiteren Substanzverlust<br />
zu leisten.<br />
Neuerdings wird unsere Bundesregierung nicht müde, den demografischen Wandel in Deutschland<br />
nicht mehr als schicksalhafte Bedrohung sondern als besondere Herausforderung zu bezeichnen. In
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
diesem Zusammenhang wird sogar akzeptiert, dass die Gesundheitsversorgung der alternden Bevölkerung<br />
teurer wird. Realpolitisch hingegen vermissen die Klinikträger eine entsprechende gesundheitspolitische<br />
Gesetzgebung. Hier wird immer noch versucht, die Kliniken selbst für eine steigende Zahl<br />
von behandlungsbedürftigen Patienten zur Verantwortung zu ziehen. Dabei geht es nicht nur um die<br />
Auswirkungen der Demografie, sondern zusätzlich auch um steigende Morbidität und medizinischen<br />
Fortschritt. Heute kann die Lebensqualität von Patienten verbessert werden, denen man noch vor wenigen<br />
Jahren solche Operationen nicht zugemutet hätte. Dieses Risiko nun komplett auf die Krankenhäuser<br />
und auf die Rehabilitationskliniken zu verlagern, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit gesellschaftlichen<br />
Veränderungen. Aus Sicht der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist es wichtig,<br />
das Gesundheitswesen auf der Leistungsseite fair und verlässlich weiterzuentwickeln.<br />
Dazu gehört aus unserer Sicht, dass die de facto staatliche Preisbindung in den Krankenhäusern vom<br />
Gesetzgeber so angepasst wird, dass eine weitgehende Refinanzierung objektiver Kostenentwicklungen<br />
möglich ist. Dies sind wir auch den Mitarbeitern in unseren Kliniken schuldig, die täglich Höchstleistungen<br />
erbringen. Ein leistungsorientiertes Preissystem ist für die medizinische Rehabilitation gleichermaßen<br />
unerlässlich. Wir wollen unsere Bemühungen darauf richten, in der kommenden Legislaturperiode<br />
ein solches Preissystem gesetzlich zu verankern.<br />
Die derzeit geführte unerfreuliche öffentliche Debatte über angebliche Fangprämien, Falschabrechnungen<br />
und unnötige Operationen untergräbt das Vertrauen der Patienten in die Kliniken und destabilisiert<br />
auf lange Sicht das Grundvertrauen in das Gesundheitssystem. Die Herausforderungen des demografischen<br />
Wandels bringen zwangsläufig Kostensteigerungen mit sich. Die von Krankenhäusern erbrachten<br />
Leistungen müssen allerdings mit der nötigen Verlässlichkeit auch vergütet werden. Das gegenseitige<br />
Vertauen der Partner ist Voraussetzung für ein funktionierendes System. Ansonsten steuern wir unweigerlich<br />
auf eine Vorabentscheidung der Krankenkassen zur medizinischen Notwendigkeit von Krankenhausleistungen<br />
zu, und das kann nicht im Sinne beider Seiten sein.<br />
Der Fachkräftebedarf in der deutschen Wirtschaft steigt weiter an. Gleichzeitig altert die bundesdeutsche<br />
Erwerbsbevölkerung rasant. Zusammen mit der politischen Entscheidung zur Rente mit 67 steigt<br />
dadurch der Bedarf, mit Rehabilitationsleistungen auch tatsächlich die politisch gewünschte längere<br />
Lebensarbeitszeit gesundheitlich leisten zu können. Die aktuelle politische Positionierung des zuständigen<br />
Ministeriums, das Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Rentenversicherungs-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes<br />
erst im Jahr 2017 anpassen zu wollen, passt<br />
nicht dazu. Das Budget muss dringend bereits im Jahr 2013 angehoben werden. Andernfalls muss in<br />
Kauf genommen werden, dass Menschen zu früh und vermeidbar aus dem Erwerbsleben ausscheiden<br />
und damit vom Risiko der Altersarmut betroffen sind.<br />
Diese Themen wollen und müssen wir für die Zukunft fest in den Blick nehmen.<br />
Berlin, im Juni <strong>2012</strong><br />
Dr. Katharina Nebel, M. Sc. Thomas Bublitz<br />
Präsidentin Hauptgeschäftsführer<br />
Hartmut Lielje<br />
Friedel Mägdefrau<br />
Herbert-M. Pichler<br />
Dr. Michael Philippi<br />
Dr. Dagmar Schmieder<br />
Vorwort<br />
5
6 1. Gesundheitspolitik<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
1. Gesundheitspolitik<br />
Die Regierungskoalition konnte im vergangenen Berichtsjahr auf keine einfache politische Wegstrecke<br />
zurückblicken. Außen- und innenpolitisch war das Jahr <strong>2011</strong> von Rettungsmaßnahmen um den Euro<br />
geprägt. Noch vor wenigen Jahren galt es als unwahrscheinlich, dass ein drohender Staatsbankrott<br />
einzelner Mitgliedsländer die gesamte Eurozone gefährden könnte. Nun mussten die Politiker der<br />
Bevölkerung Begriffe wie EFSM (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus), EFSF (Europäische<br />
Finanzstabilisierungsfazilität) und finanzielle Hilfspakete in beachtlicher Größe für Griechenland,<br />
Portugal und Spanien erläutern.<br />
Daran gemessen verlief die Debatte über gesundheitspolitische Meilensteine dieser Koalition vergleichsweise<br />
unspektakulär, obwohl es im Mai <strong>2011</strong> einen Wechsel des Bundesministers für Gesundheit<br />
gab. Dr. Philipp Rösler wurde neuer FDP-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, sein gesundheitspolitisch<br />
erfahrener Staatssekretär Daniel Bahr löste ihn als Bundesgesundheitsminister<br />
ab. Trotz des Ministerwechsels gingen die Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz nahezu<br />
verzögerungsfrei weiter. Anders war die Situation beim geplanten Pflegereformgesetz, welches im<br />
„Jahr der Pflege“ <strong>2011</strong> nicht mehr vorgelegt wurde.<br />
1. Gesundheitspolitik<br />
7
GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />
Eine der wichtigsten Leistungen unseres Gesundheitssystems<br />
ist die wohnortnahe, bedarfsgerechte und flächendeckende<br />
medizinische Versorgung. Das auch als „Landärztegesetz“<br />
bezeichnete GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll<br />
diese Versorgungsstruktur auch in Zukunft gewährleisten,<br />
obwohl sich ein Versorgungsengpass ankündigt. Schließlich<br />
sind die niedergelassenen Ärzte im Schnitt über 52 Jahre alt<br />
und jeder fünfte hat bereits das sechzigste Lebensjahr erreicht.<br />
Bedingt durch die demografische Entwicklung sinkt<br />
die Anzahl von Absolventen eines Medizinstudiums. Das<br />
Problem verschärft sich durch die Tatsache, dass immer<br />
mehr Absolventen eine Karriere außerhalb der Arztpraxis<br />
anstreben. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll dieser<br />
Entwicklung entgegenwirken und den Arztberuf attraktiver<br />
machen. Etwa durch eine berufliche Freistellung für die Erziehung<br />
der Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig<br />
soll der auf Eigenverantwortlichkeit basierende freie<br />
Beruf des Arztes gegen rein kommerzielle Interessen des<br />
Marktes geschützt werden.<br />
Der Absicht des Gesetzgebers, die medizinische Versorgung<br />
der Bevölkerung auch auf dem Land sicherstellen zu wollen,<br />
ist unterstützenswert. Fraglich ist hingegen, ob dafür Gesetze<br />
geeignet sind, die in erster Linie niedergelassenen Ärzte<br />
gegen die Konkurrenz der Krankenhäuser schützen.<br />
In den unterversorgten Regionen sollen neue Versorgungsstrukturen<br />
jenseits der klassischen Praxismodelle organisiert<br />
werden. Eine leistungsgerechte Vergütung soll bewirken,<br />
dass sich die Bedingungen für Ärzte in strukturschwachen<br />
Gebieten wesentlich verbessern. Die Neuregelungen zielen<br />
vor allem auf folgende Bereiche:<br />
• bessere Versorgung für die Patienten<br />
• flexiblere Versorgungsstrukturen auf dem Land<br />
• Anreize für Ärzte in strukturschwachen Gebieten<br />
• gute Rahmenbedingungen für den Arztberuf<br />
• zielgenaue Bedarfsplanung.<br />
8 1. Gesundheitspolitik<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Infektionsschutz-Gesetz<br />
Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken erhalten mit<br />
dem Infektionsschutzgesetz klare hygienerechtliche Vorgaben.<br />
Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist bis Ende 2016<br />
müssen die Krankenhäuser, entsprechend der geltenden<br />
Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes, personelle<br />
Mindeststandards für ärztliche und pflegerische Hygienefachkräfte<br />
erfüllen. Darüber hinaus müssen sie zusätzlichen<br />
Melde- und Dokumentationspflichten nachkommen. Dafür<br />
zuständig sind die Leiter der Kliniken. Die eigentliche Herausforderung<br />
für die Krankenhäuser besteht darin, dass entsprechend<br />
qualifiziertes Personal nicht existiert. Für die Kliniken<br />
wurde zudem die Finanzierungsfrage ausgeklammert,<br />
während niedergelassene Ärzte zusätzliche Finanzmittel<br />
erhalten, um die neuen hygienerechtlichen Vorgaben umzusetzen.<br />
Schiedsstellen für die Vergütungsvereinbarungen zwischen<br />
Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />
und Krankenkassen<br />
Große Hoffnung setzen die Rehabilitationskliniken in die mit<br />
dem Infektionsschutzgesetz eingeführten Schiedsstellen im<br />
SGB V. Die Schiedsstellen vermitteln künftig bei Konflikten<br />
zwischen Krankenkassen und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />
über die angemessene Höhe von Leistungen.<br />
Mit dieser Regelung entspricht der Gesetzgeber einer<br />
langjährigen Forderung des <strong>BDPK</strong> nach einem Interventionsmechanismus<br />
für die äußerst starke Marktposition der<br />
Krankenkassen gegenüber den Rehabilitationskliniken. Eine<br />
Vielzahl von Bundesländern bereitet derzeit entsprechende<br />
Rechtsverordnungen vor.<br />
Gesetzesentwürfe:<br />
Gesetz zur Einführung des pauschalierenden<br />
Entgeltsystems für psychiatrische und<br />
psychosomatische Einrichtungen<br />
Das neue Entgeltsystem setzt den gesundheitspolitisch<br />
begonnenen Weg von der krankenhausindividuellen Verhandlung<br />
kostenorientierter Budgets hin zu einer pauscha-
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
lierenden leistungsorientierten Krankenhausvergütung<br />
konsequent fort. Das Leistungsgeschehen soll transparenter<br />
werden. Der Gesetzgeber führt im Gesetzentwurf aus,<br />
dass die Einführung des Psych-Entgeltsystems auf die gesetzliche<br />
Krankenversicherung insgesamt keine finanziellen<br />
Auswirkungen hat, da nicht mehr Mittel verausgabt werden<br />
als bisher. Die Mittel würden zwischen den Einrichtungen<br />
lediglich stärker leistungsorientiert verteilt. Durch die Anhebung<br />
der Mindererlösausgleichsquote in den Optionsjahren<br />
2013 und 2014 von 20 Prozent auf 75 Prozent ergeben<br />
sich Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung<br />
von geschätzt rund 16 Mio. Euro für 2013 beziehungsweise<br />
rund 33 Mio. Euro für 2014. Dem stehen Einsparungen in<br />
nicht bezifferbarer Höhe gegenüber: Einrichtungen, die von<br />
der optionalen Anwendung des neuen Entgeltsystems keinen<br />
Gebrauch machen, erhalten keine Möglichkeit mehr zur<br />
Nachverhandlung von Personalstellen nach der Psychiatrie-<br />
Personalverordnung zum Ende des Jahres <strong>2012</strong> nach § 6 Absatz<br />
4 der Bundespflegesatzverordnung,<br />
Bei aller Sympathie für pauschalierende Entgeltsysteme weist<br />
der <strong>BDPK</strong> jedoch ausdrücklich darauf hin, dass daraus ein<br />
enormer bürokratischer Aufwand für psychiatrische und psychosomatische<br />
Krankenhäuser entsteht. Weiterhin kritisiert<br />
der <strong>BDPK</strong> die Tatsache, dass die Entscheidung der Krankenhäuser<br />
für die Beteiligung am neuen Entgeltsystem in den<br />
Optionsjahren 2013 und 2014 nicht freiwillig erfolgen kann.<br />
Denn eine auskömmliche Finanzierung der von der Psychiatrie-Personalverordnung<br />
geforderten Personalstellen hängt von<br />
der Beteiligung des Krankenhauses in den Optionsjahren ab.<br />
Eine für die Krankenhäuser entsprechend der Psychiatrie-<br />
Personalverordnung finanziell auskömmliche Situation und<br />
die wohnortnahe Versorgung scheint dabei nicht im Vordergrund<br />
zu stehen. An dieser Stelle muss sicher im Gesetzentwurf<br />
nachgearbeitet werden.<br />
Der <strong>BDPK</strong> begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft der Politik,<br />
in dem Gesetz weitere, dringend notwendige Krankenhausreformen<br />
anzugehen. Dazu gehört in erster Linie eine auskömmliche<br />
Finanzierung der Krankenhäuser. Derzeit wird<br />
diskutiert, die Krankenhäuser von den erheblichen Kostensteigerungen<br />
zu entlasten, die vor allem durch die jüngsten<br />
Tarifabschlüsse entstanden sind. So soll der gesetzlich<br />
beschlossene Orientierungswert endlich zur Anwendung<br />
kommen und einen Tarifausgleich gewähren. Wie dringend<br />
notwendig eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung<br />
ist, lässt sich an der steigenden Zahl finanzieller Schieflagen<br />
einzelner Krankenhäuser ablesen. Diese Krankenhäuser sind<br />
auf Zuschüsse ihrer in der Regel öffentlichen Träger angewiesen.<br />
Ohne diese wettbewerbsverzerrenden Zuschüsse<br />
aus Steuermitteln könnten diese Krankenhäuser nicht mehr<br />
existieren.<br />
Nach reflexartigen Aussagen der Krankenkassen wären zusätzliche<br />
Finanzmittel für Krankenhäuser nicht nötig, denn<br />
die Krankenhäuser bekämen ohnehin immer mehr Geld, weil<br />
sie sich ihre eigene Nachfrage schaffen würden. Bei dieser<br />
oberflächlichen Betrachtung wird allerdings nicht bedacht,<br />
dass die starren, gesetzlich administrierten Rahmenbedingungen<br />
den Krankenhäusern keine andere Möglichkeit lassen,<br />
als ihre Produktivität zu erhöhen. Das haben im Übrigen<br />
sowohl der Gesetzgeber als auch die Krankenkassen<br />
bei der Einführung des DRG-Systems gewusst und gewollt.<br />
Inzwischen werden diese Rahmenbedingungen durch andere<br />
Entwicklungen verstärkt, etwa der Alterung der bundesdeutschen<br />
Bevölkerung, dem medizinischen Fortschritt und einem<br />
schlechter werdenden ambulanten Versorgungsangebot.<br />
RV Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />
Nach Auffassung der Bundesregierung soll sich die Höhe<br />
der Rente darin widerspiegeln, ob jemand jahrzehntelang<br />
Beiträge bezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Aus diesem<br />
Grund sollen Menschen besser gestellt werden, die zwar wenig<br />
verdient, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt<br />
haben. Die Rentenversicherung soll diese Lebensleistung<br />
mit der neuen Zuschussrente anerkennen. Auch Zeiten der<br />
Kindererziehung und der Pflege werden berücksichtigt und<br />
damit in besonderer Weise die Biografieverläufe von Frauen<br />
gewürdigt. Gleichzeitig wird der Anreiz zur zusätzlichen<br />
Altersvorsorge erhöht: Die Zuschussrente trägt dazu bei,<br />
im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter<br />
und Erwerbsminderung angewiesen zu sein. Die so genannte<br />
Kombirente ermöglicht wiederum mehr Flexibilität für ein<br />
längeres Erwerbsleben: Teilzeitarbeit und vorgezogene Rente<br />
werden dadurch besser kombinierbar. Dies kommt vor allem<br />
Menschen zugute, die in Berufen mit hohen Belastungen arbeiten<br />
und die nicht Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze arbeiten<br />
können. Dadurch werden Chancen für höhere Alterseinkommen<br />
eröffnet.<br />
Eine bessere Absicherung sollen auch Menschen mit verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit erhalten: Erwerbsgeminderte<br />
werden langfristig so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen<br />
durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet<br />
hätten. Zudem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt<br />
der Erwerbsminderung nicht angerechnet, wenn sie die Bewertung<br />
der Zurechnungszeit verringern.<br />
Da die Generation der Babyboomer in das „reha-intensive“<br />
Alter (ab 45 Jahre bis zur Regelaltersgrenze) kommt, ist<br />
die Berücksichtigung einer temporären Demografiekomponente<br />
bei der Begrenzung der Rehaausgaben erforderlich.<br />
Dieser Ankündigung folgt jedoch keine Erhöhung des Budgets.<br />
Im Gegenteil wird das derzeitige, nicht ausreichende<br />
Budget trotz des weiter steigenden Bedarfs bis 2017 festgeschrieben.<br />
Die aktuellen Ankündigungen der Ministerin in<br />
der Presse, bei der Reha Effizienzreserven heben zu wollen,<br />
kann der <strong>BDPK</strong> für die Kliniken in privater Trägerschaft nicht<br />
nachvollziehen. Auch eine Diskussion über die Verlagerung<br />
1. Gesundheitspolitik<br />
9
von Leistungen nach § 31 SGB V für Kinder und krebskranke<br />
Menschen in die Gesetzliche Krankenversicherung ist entschieden<br />
zurückzuweisen und würde zu einer massiven Verschlechterung<br />
der Versorgung führen.<br />
Arbeits- und Sozialpolitiker im Deutschen Bundestag sehen<br />
den sofortigen Handlungsbedarf. Die nicht bedarfsgerechte<br />
Deckelung der Ausgaben für Rehabilitationsleistungen steht<br />
im drastischen Gegensatz zur gewünschten Absicherung von<br />
Arbeits- und Fachkräften: Erwerbsminderungsrentner haben<br />
ein fünffach höheres Risiko, von späterer Altersarmut betroffen<br />
zu sein, jeder 10. Empfänger von Erwerbsminderungsrenten<br />
ist auf Grundsicherung angewiesen. Eine zeitnahe<br />
Anpassung des Reha-Budgets kann vorzeitige Rentenbezüge<br />
vermeiden und Fachkräfte im Job halten. Deshalb fordert der<br />
<strong>BDPK</strong> die sofortige Erhöhung des Budgets.<br />
Mit der derzeitigen Systematik des Reha-Budgets in der<br />
Deutschen Rentenversicherung ist der Anstieg des Rehabilitationsbedarfs<br />
nicht mehr abzudecken. Die Budgetierung<br />
führt dazu, dass Leistungsanträge aus Gründen der Einhaltung<br />
des Reha-Budgets abgelehnt werden. Anders ist die<br />
weitgehende Einhaltung des Reha-Budgets trotz gestiegener<br />
Antragszahlen nicht zu erklären. Um Einsparungen zu erzielen,<br />
hat die Deutsche Rentenversicherung bereits pauschal<br />
die Behandlungsdauer für alle Indikationen gekürzt. Die<br />
Wirksamkeit der Rehabilitationsleistungen werden gefährdet,<br />
wenn noch weitere Leistungskürzungen erfolgen.<br />
Die sofortige Anhebung des Reha-Budgets ist ein Zeichen<br />
zuverlässiger Sozialpolitik. Wer Altersarmut nachhaltig bekämpfen<br />
will, darf nicht zulassen, dass Menschen wegen<br />
Krankheit auf den Bezug von Erwerbsminderungsrenten<br />
angewiesen sind, ehe sie die Regelaltersrente erreichen. Es<br />
muss alles versucht werden, diese Menschen im Job zu halten.<br />
Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
Mit ein wenig Verspätung legte das zuständige Bundesministerium<br />
für Gesundheit im April <strong>2012</strong> ein Gesetz zur<br />
Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
–PNG) vor. Darin sollen vor allem die Leistungen<br />
der Pflegeversicherung an die steigende Zahl der Pflegebedürftigen<br />
angepasst werden. Auch die steigende Zahl<br />
der Demenzkranken soll berücksichtigt werden, sie sollen<br />
zukünftig Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.<br />
Weitere Leistungsverbesserungen entstehen durch flexibilisierte<br />
Leistungsangebote, die verbesserte Finanzierung der<br />
Betreuung Pflegebedürftiger in Wohngruppen sowie die verbesserte<br />
Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen<br />
zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.<br />
Nach geltender Rechtslage ist der Medizinische Dienst der<br />
Krankenkassen verpflichtet, im Rahmen der Pflegebegutach-<br />
10 1. Gesundheitspolitik<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
tung eine „Feststellungen darüber zu treffen, ob und in welchem<br />
Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder<br />
Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit<br />
einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
geeignet, notwendig und zumutbar sind“. Das Ergebnis<br />
der Prüfung ist den Pflegekassen mitzuteilen.<br />
Die Feststellungen des Medizinischen Dienstes sollen zukünftig<br />
in einer Rehabilitationsempfehlung dokumentiert und<br />
dem Pflegebedürftigen übermittelt werden. Damit werden<br />
die Versicherten in die Lage versetzt, ihre Leistungsansprüche<br />
besser wahrzunehmen. Wir begrüßen diese Änderung,<br />
weil sie die Begutachtungs- und Bewilligungspraxis transparenter<br />
machen. Ergänzend zu den im Referentenentwurf<br />
vorgesehenen Maßnahmen zur besseren Information der<br />
Pflegebedürftigen ist jedoch eine Kostenerstattungsregelung<br />
zwischen Pflege- und Krankenversicherung notwendig.<br />
Die Krankenkasse erbringt in ihrer Zuständigkeit Leistungen<br />
zur Rehabilitation. Sofern ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit<br />
gestellt wurde, erstattet die Pflegeversicherung der Krankenkasse<br />
die für die Rehabilitation angefallenen Kosten. Nur so<br />
lassen sich unnötige Leistungsfälle in der Pflegeversicherung<br />
vermeiden. Auch den Lebensperspektiven älterer Menschen<br />
wird durch den längstmöglichen Erhalt eines selbstbestimmten<br />
Lebens in ihrem häuslichen Umfeld entsprochen.<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Nach langer Diskussion wurde in diesem Berichtsjahr auch<br />
der Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes vorgelegt.<br />
An der Diskussion zu diesem Gesetz hat sich der<br />
<strong>BDPK</strong> beteiligt. Die Rechte der Patientinnen und Patienten<br />
sollen transparenter sowie bestehende Vollzugsdefizite abgebaut<br />
werden. Die Regelung des ärztlichen Behandlungsvertrages<br />
im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die Förderung<br />
einer Fehlervermeidungskultur in der ärztlichen Behandlung,<br />
die Kodifikation eines Haftungssystems und die Stärkung<br />
von Verfahrensrechten der Patientinnen und Patienten bei<br />
vermuteten Behandlungsfehlern sowie eine Verbesserung<br />
der Patentenbeteiligung und der Information der Leistungsempfänger<br />
über ihre Rechte sind wichtige Anliegen bei der<br />
Weiterentwicklung des Gesundheitssystems wie des Behandlungsverhältnisses<br />
zwischen Leistungserbringern und<br />
Patientinnen und Patienten.<br />
Die beabsichtigte Stärkung der Patientenrechte gegenüber<br />
Krankenkassen im Zusammenhang mit Bewilligungsverfahren<br />
ist notwendig und entspricht einer langjährigen Forderung<br />
des <strong>BDPK</strong>. Allerdings werden sich die angekündigten<br />
Verbesserungen lediglich auf Bewilligungsverfahren außerhalb<br />
der Leistungen der medizinischen Rehabilitation auswirken.<br />
Für die medizinische Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich<br />
der Krankenkassen ergibt sich keine nennenswerte<br />
Änderung.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung normiert<br />
eine maximal zulässige drei- beziehungsweise fünfwöchige<br />
Bearbeitungsfrist nach Leistungsanträgen bei Krankenkassen.<br />
Überschreitet die Krankenkasse diese Fristen, muss sie<br />
den Antragsteller informieren. Unterlässt die Krankenkasse<br />
diese Information, kann der Leistungsberechtigte der Krankenkasse<br />
eine Frist setzen und darf sich nach Ablauf der<br />
Frist die Leistung selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist<br />
verpflichtet, die Kosten zu erstatten und muss diese Fälle zur<br />
statistischen Erfassung an den GKV-Spitzenverband melden.<br />
Damit bleiben die Regelungen des Patientenrechtegesetzes<br />
deutlich hinter den rechtlichen Möglichkeiten und dem sachlich<br />
Gebotenen zurück. Sie erreichen ihr eigentliches Ziel<br />
– die Stärkung der Patientenautonomie gegenüber Krankenkassen<br />
- im Bereich der medizinischen Rehabilitation nicht.<br />
Zielführend wäre es, das gesamte Verfahren der Antragstellung<br />
und Leistungsgewährung durch ein einfaches Verordnungsverfahren<br />
abzulösen, wie es auch in allen anderen<br />
Leistungsbereichen angewendet wird.<br />
8. GWB-Novelle<br />
Im April <strong>2012</strong> wurde der Kabinettsentwurf zur 8. GWB-Novelle<br />
veröffentlicht. Im Kabinettsentwurf ist eine erweiterte<br />
Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auch auf das Handeln<br />
von Krankenkassen untereinander vorgesehen. Mit der<br />
Änderung soll sichergestellt werden, dass das wettbewerbliche<br />
Handeln der Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegt.<br />
Das gilt insbesondere für Fusionen von Krankenkassen. Daneben<br />
können zukünftig auch wettbewerbsbeschränkende<br />
Absprachen von Krankenkassen (etwa über Zusatzbeiträge)<br />
durch das Bundeskartellamt aufgegriffen werden. Der <strong>BDPK</strong><br />
begrüßt diese Regelung.<br />
Praktikumsaktion für Abgeordnete des<br />
Deutschen Bundestages<br />
Die Positionierung des <strong>BDPK</strong> zu den relevanten Gesetzgebungsverfahren<br />
wurde in diesem Berichtsjahr von einer<br />
Praktikumsaktion für Abgeordnete flankiert. Die Abgeordneten<br />
des Deutschen Bundestages können sich mit den<br />
Problemstellungen und Sichtweisen der Krankenhäuser und<br />
Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft vertraut machen.<br />
Die Abgeordneten erhalten Einblicke in die Kliniken ihrer<br />
Wahlkreise, wodurch dauerhafte Beziehungen zwischen<br />
den Abgeordneten und den Kliniken entstehen, über die sich<br />
sinnvolle Argumente austauschen lassen. Die Aktion wurde<br />
von den Kliniken wie auch von den Abgeordneten mit großem<br />
Interesse angenommen und wird auch in den kommenden<br />
Jahren fortgesetzt.<br />
Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, 3. von links<br />
Bundestagsabgeordneter Patrick Kurth, 1. von links<br />
1. Gesundheitspolitik<br />
11
12 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
Zentrale Themen im vergangenen Geschäftsjahr waren, die Grundsätze „Reha vor Rente“ und „Reha<br />
vor Pflege“ in den laufenden Gesetzgebungsverfahren einer besseren Umsetzung zuzuführen. Das<br />
Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung ist ausgeschöpft und der Bedarf steigt weiter an.<br />
Daher muss das Reha-Budget abgeschafft bzw. an den Bedarf angepasst werden. Die Ausgaben der<br />
Pflegeversicherung sollen abgefedert werden, aber die Krankenkassen sparen an Rehabilitationsleistungen.<br />
Hier müssen die Krankenkassen animiert werden, pflegevermeidende Rehabilitationsmaßnahmen<br />
zu erbringen. Daneben hat der <strong>BDPK</strong> die Gründung von Schiedsstellen auf Landesebene<br />
intensiv begleitet. Bei Streitigkeiten zwischen Reha-Einrichtungen und Krankenkassen besteht<br />
zukünftig die Möglichkeit, eine Schiedsstellenentscheidung herbei zu führen. Auch die erheblichen<br />
Zugangsprobleme in den Leistungsbereichen Mutter-/ Vater-Kind Vorsorge und Rehabilitation sowie<br />
Kinder- und Jugendrehabilitation haben die Verbandsaktivitäten geprägt. Der <strong>BDPK</strong> ist in vielen<br />
Netzwerken von Leistungsträgern und –erbringern der Rehabilitation aktiv, um die Interessen der<br />
Reha-Einrichtungen in privater Trägerschaft zu vertreten.<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
13
14 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2.1 Finanzierung der Leistungen<br />
RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />
/ Reha-Budget<br />
Das seit 1997 gesetzlich gedeckelte Reha-Budget reicht<br />
nicht mehr aus, um den Rehabilitationsbedarf abzudecken,<br />
der tatsächlich in der Erwerbsbevölkerung besteht. Das liegt<br />
vor allem am steigenden Anteil der älteren Arbeitnehmer an<br />
der gesamten Beschäftigtenzahl.<br />
Sobald die Erwerbsfähigkeit mit zunehmendem Alter durch<br />
die Folgen chronischer Erkrankungen bedroht ist, sind Arbeitnehmer<br />
auf Rehabilitationsleistungen dringend angewiesen,<br />
um bis zum Renteneintrittsalter berufstätig sein zu<br />
können. 74 Prozent aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation<br />
in der Deutschen Rentenversicherung werden im<br />
Alter ab 45 Jahren benötigt.<br />
Die Bundesregierung definiert in ihrer Zuständigkeit fünf<br />
Pfade zur Sicherstellung der Versorgung der Wirtschaft mit<br />
Fachkräften, von denen der erste sich mit der „Aktivierung<br />
und Beschäftigungssicherung“ befasst. Hierzu gehören folgende<br />
politisch gewollte Entwicklungen, die allesamt zu<br />
einem steigenden Bedarf an Leistungen der medizinischen<br />
Rehabilitation in der Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
führen werden:<br />
• eine steigende Zahl von Erwerbstätigen im Alter<br />
von 55 Plus<br />
• eine Erhöhung des Erwerbsumfangs der heute<br />
Teilzeit Erwerbstätigen (vollzeitnahe Teilzeit)<br />
• die Gesunderhaltung alternder Belegschaften im<br />
Hinblick auf steigende Arbeitsunfähigkeitsquoten.<br />
Zusätzlich werden mehr medizinische Rehabilitationsleistungen<br />
benötigt, weil sich die Behandlungsdauer in Akutkrankenhäusern<br />
immer weiter verkürzt und das Renteneintrittsalter<br />
auf 67 Jahre angehoben wird. Dadurch ist bis zum<br />
Jahr 2025 mit einem Anstieg des Bedarfs an Leistungen zur<br />
medizinischen Rehabilitation von mindestens 20 Prozent zu<br />
rechnen.<br />
Im Jahr 2010 wurde das Reha-Budget ausgeschöpft. Um<br />
die Auswirkungen einer absehbaren Überschreitung zu minimieren,<br />
haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung<br />
massive Sparmaßnahmen eingeleitet: Anträge wurden<br />
abgelehnt, Rehabilitationsleistungen verkürzt, der Anteil der<br />
Reha-Leistungen ohne unmittelbar vorhergehende Krankenhausbehandlung<br />
(Heilverfahren) ist zurückgegangen. Kostendeckende<br />
Vergütungssatzerhöhung wurden nicht mehr bezahlt.<br />
Durch diese Sparmaßnahmen haben längst nicht mehr alle<br />
Versicherten die Rehabilitationsleistungen bekommen, die<br />
sie zur Sicherung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Menschen<br />
gelangen dadurch in einen vermeidbaren Rentenbezug,<br />
obwohl man sie im Erwerbsleben halten könnte.<br />
Für eine erfolgreiche Behandlung chronischer Erkrankung sind<br />
nachhaltige Änderungen des Lebensstils notwendig. Patienten<br />
haben jedoch kaum eine Chance, dies in verkürzten Rehabilitationsangeboten<br />
zu erlernen. Die aktuelle politische Diskussion<br />
über die frühere Sterblichkeit von Geringverdienern<br />
zeigt die gesellschaftliche Gefahr einer solchen absehbaren<br />
Entwicklung. Gleichzeitig gelten Arbeitsunfähigkeit und frühzeitiger<br />
Rentenbezug als hauptverantwortlich für die Altersarmut,<br />
die es auch nach Auffassung der Politik zu vermeiden gilt.<br />
Der Handlungsbedarf ist aus der Sicht des <strong>BDPK</strong> deutlich:<br />
Die heutigen Herausforderungen liegen im Gegensatz zu<br />
1997 darin, zu frühen Rentenbezug zu vermeiden und dem<br />
einzelnen Menschen auch im höheren Alter die Erwerbstätigkeit<br />
zu ermöglichen. Zu diesen veränderten Anforderungen<br />
passt keine Budgetierung von Reha-Leistungen. Deshalb<br />
muss das Reha-Budget in der Deutschen Rentenversicherung<br />
abgeschafft werden.<br />
Sollte für die verantwortlichen Sozialpolitiker eine Abschaffung<br />
des Rehabilitationsbudgets nicht in Betracht kommen,<br />
müssen die Ausgaben für Rehabilitation den zu erwartenden<br />
Teilhabebedarf zusätzlich zu der voraussichtlichen Entwicklung<br />
der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bei der<br />
Festsetzung der jährlichen Ausgaben berücksichtigen. Weiterhin<br />
muss die Vorgabe in § 220 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, nach<br />
der die Deutsche Rentenversicherung eine Überschreitung<br />
der Reha-Ausgaben aus dem Reha-Budget kompensieren<br />
muss, gestrichen werden.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Faktencheck: Was bringt die Reha?<br />
Um Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten, ist es erforderlich, zunächst in Rehabilitationsmaßnahmen zu<br />
investieren. Diese Investition zahlt sich letztendlich für alle aus:<br />
• Die Versicherten verbleiben länger im Erwerbsleben, ideal bis zum planmäßigen Renteneintritt<br />
• Rund 85 Prozent aller Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter verbleiben innerhalb der nächsten zwei Jahre nach<br />
einer medizinischen Rehabilitation im Berufsleben.<br />
• Dadurch zahlen sie Beiträge in die Renten- und Sozialversicherungen sowie Steuern.<br />
• Der vorzeitige Bezug von Erwerbsminderungsrenten sowie Sozialleistungen wird vermieden.<br />
• Dem Arbeits- und Fachkräftemangel kann durch die Gesunderhaltung älterer Arbeitnehmer begegnet werden.<br />
• Altersarmut kann wirksam verhindert werden. Versicherte, die wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Erwerbs<br />
leben ausscheiden, erhalten später geringere Regelaltersrenten und tragen ein erhebliches Risiko, wegen<br />
lückenhafter Beitragszahlung von Altersarmut betroffen zu sein.<br />
• Investitionen in die Beschäftigungssicherung älterer Menschen ist ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit.<br />
Es ist dringend geboten, Menschen zu befähigen, bis zum planmäßigen Renteneintritt erwerbstätig zu sein.<br />
Dies schont die Rentenkassen und entlastet jüngere Arbeitnehmer von unnötiger Beitragszahlung.<br />
Politische Aktivitäten<br />
Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation<br />
SGB IX, in der der <strong>BDPK</strong> Mitglied ist, wurde von der Prognos<br />
AG im August <strong>2011</strong> ein Kurzdossier zum Thema Reha-<br />
Budget vorgelegt. Titel der Studie lautet: „Reha-Budget: Der<br />
Deckel hält nicht mehr. Argumente, die eine Anhebung des<br />
Reha-Budgets erforderlich machen.“ Nach Berechnungen<br />
der Prognos AG kann dem Mangel<br />
an Arbeitskräften besonders<br />
durch medizinische Rehabilitationsmaßnahmen<br />
entgegengewirkt<br />
werden. Durch mehr Reha bleiben<br />
allein im Jahr 2025 rund 200.000<br />
Menschen dem Arbeitsmarkt zusätzlich<br />
erhalten. Das Dossier<br />
steht auf der Homepage des <strong>BDPK</strong><br />
zur Verfügung.<br />
Mit einem Dringlichkeits-Appell<br />
hat sich der <strong>BDPK</strong> an die Bundesarbeitsministerin<br />
Ursula von der<br />
Leyen und die Abgeordneten des<br />
Deutschen Bundestages gewandt,<br />
das Reha-Budget der Deutschen<br />
Rentenversicherung schnellstmöglich<br />
abzuschaffen. Das derzeitige<br />
Reha-Budget der Deutschen<br />
Rentenversicherung reicht längst<br />
nicht mehr, um die immer älter<br />
werdenden Arbeitskräfte bis zum<br />
Eintritt in das Renteneintrittsalter im Erwerbsleben halten<br />
zu können. Gelingt es nicht, gesundheitlich beeinträchtigte<br />
ältere Arbeitnehmer mit Rehabilitationsleistungen „im Job“<br />
zu halten, verschärft sich das Risiko für spätere Altersarmut<br />
enorm.<br />
Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe<br />
der 50- bis 65-Jahrigen<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
15
Abgeordnete der Fraktionen haben Anträge zur Abschaffung<br />
beziehungsweise zur Anhebung des Budgets im Bundestag<br />
gestellt. Der Antrag der Linken zur Abschaffung des Budgets<br />
wurde abgelehnt. Der Antrag der SPD zur Anhebung des<br />
Budgets wurde zunächst zustimmend im Bundestag beraten<br />
und anschließend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales<br />
verwiesen. Dort wurde der Antrag noch nicht beraten.<br />
Zwischenzeitlich ist der Referentenentwurf zum RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />
vom Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales vorgelegt worden. Dieser sieht eine zusätzliche<br />
Erhöhung des Budgets erst ab 2017 vor. Eine frühere<br />
Anhebung sei nicht erforderlich, da laut Bundesrechnungshof<br />
noch Effizienzreserven vorhanden seien. Dazu hat<br />
der <strong>BDPK</strong> das Arbeitsministerium sowie die Abgeordneten<br />
der Bundestagsausschüsse Arbeit und Soziales, Gesundheit<br />
sowie Haushalt angeschrieben und auf die dringende Notwendigkeit<br />
einer sofortigen Anhebung des Reha-Budgets hingewiesen,<br />
um spätere Altersarmut zu verhindern. Erwerbsminderungsrentner<br />
haben ein fünffach höheres Risiko, von<br />
späterer Altersarmut betroffen zu sein. Jeder zehnte Empfänger<br />
von Erwerbsminderungsrenten ist auf Grundsicherung<br />
angewiesen! Es wäre eine rentenpolitische Farce, wenn<br />
man Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner verlängert,<br />
um sie als Altersrentner wirtschaftlich besserzustellen,<br />
wenn man nicht gleichzeitig versucht, den Bezug von<br />
Erwerbsminderungsrente durch Rehabilitationsleistungen zu<br />
verschieben oder zu verhindern.<br />
Der <strong>BDPK</strong> hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf<br />
abgegeben und an der Anhörung im Bundesarbeitsministeri-<br />
16 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Grafik auf Seite 16 ersetzenAusgaben<br />
und Reha-Deckel<br />
Deutsche Rentenversicherung gesamt<br />
6.000.000<br />
5.000.000<br />
4.000.000<br />
5.026.000<br />
4.765.300<br />
3.000.0001.317.879<br />
2.000.000<br />
1.000.000<br />
0<br />
881.330<br />
5.415.000<br />
5.382.900<br />
2.000.000<br />
1.690.818<br />
1.062.500<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />
3.000.000<br />
2.500.000<br />
1.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
0<br />
um teilgenommen. Bei der Anhörung hat der <strong>BDPK</strong> die Notwendigkeit<br />
der sofortigen Anhebung des Budgets nochmals<br />
deutlich gemacht. Im gleichen Sinne haben sich die Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />
sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zum Thema<br />
positioniert.<br />
Die AG MedReha hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.<br />
Es bleibt nun abzuwarten, ob der Bundestag eine Anhebung<br />
des Reha-Budgets bereits ab 2013 ins Gesetz aufnimmt.<br />
Reha-Schiedsstellen für<br />
Vergütungsvereinbarungen<br />
Der <strong>BDPK</strong> hatte sich mit seinen Positionen frühzeitig in die<br />
Koalitionsvereinbarungen eingebracht und erreicht, dass die<br />
Einführung einer Schiedsstelle darin Einzug gefunden hat.<br />
Die Einrichtung von Schiedsstellen für gescheiterte Vergütungsverhandlungen<br />
zwischen Krankenkassen und Vorsorge-<br />
und Rehabilitationskliniken wurde durch das Gesetz zur<br />
Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze<br />
geregelt. Seit dem 4. August <strong>2011</strong> besteht nunmehr<br />
die Möglichkeit der Anrufung der Schiedsstelle. Kommt eine<br />
Vergütungsvereinbarung innerhalb von zwei Monaten, nachdem<br />
eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen<br />
aufgefordert hat, nicht oder teilweise nicht zustande,<br />
wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch<br />
die Landesschiedsstelle festgesetzt.<br />
Reha-‐Budget in Tsd. Euro<br />
NeDo-‐Aufwendungen für Reha<br />
in Tsd. Euro<br />
Anzahl der Anträge med. Reha<br />
Anzahl der Bewilligungen med.<br />
Reha<br />
Die Landesregierungen sind ermächtigt,<br />
durch Rechtsverordnung<br />
das Nähere über die Zahl, die Bestellung,<br />
die Amtsdauer und die Amtsführung,<br />
die Erstattung der baren<br />
Auslagen und die Entschädigung<br />
für Zeitaufwand der Mitglieder der<br />
Schiedsstelle, die Geschäftsführung,<br />
das Verfahren, die Erhebung<br />
und die Höhe der Gebühren sowie<br />
über die Verteilung der Kosten zu<br />
bestimmen. Der Fachausschuss<br />
Rehabilitation und Pflege hat eine<br />
Facharbeitsgruppe zur Erarbeitung<br />
einer Muster-Rechtsverordnung<br />
eingesetzt. Diese wurde von den<br />
Landesverbänden als Vorschlag an<br />
die jeweiligen Landesregierungen<br />
gegeben.<br />
In einigen Bundesländern arbeiten<br />
die Ministerien an der Erstellung<br />
entsprechender Rechtsverordnungen.<br />
Andere Bundesländer wollen<br />
von ihrer Verordnungsmöglich-
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
keit keinen Gebrauch machen. Hier müssen sich die Beteiligten<br />
selbst einigen. In Bayern ist am 01.04.<strong>2012</strong> eine<br />
Reha-Schiedsstellenverordnung in Kraft getreten. In den<br />
Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein<br />
haben die zuständigen Ministerien einen<br />
Verordnungsentwurf vorgelegt und befinden sich in der<br />
Abstimmung mit den Beteiligten. In den Bundesländern Niedersachsen,<br />
Brandenburg und Thüringen haben die Krankenkassen<br />
einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Diese werden<br />
ebenfalls mit den Beteiligten erörtert.<br />
In der Diskussion steht für die Krankenkassen insbesondere<br />
der Ort der Geschäftsstelle. Hierfür wünschen sie einen<br />
„neutralen Ort“ und schlagen den Medizinischen Dienst der<br />
Krankenkassen (MDK) vor. Ein weiterer Diskussionspunkt<br />
ist die Regelung zu den Verfahrenskosten. In den meisten<br />
Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten<br />
des Verfahrens zu tragen hat. Da Antragsteller hauptsächlich<br />
Kliniken sein werden, das Scheitern der Verhandlung aber<br />
beiden zuzuschreiben ist, gehen die Verbände der Leistungserbringer<br />
gegen diese Regelung vor.<br />
GKV Reha-Ausgaben und Statistik<br />
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten<br />
Jahresergebnisse der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />
im Jahr <strong>2011</strong> zeigen erneut, dass die Krankenkassen<br />
an Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />
sparen. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um zwei<br />
Prozent gesunken.<br />
Die Ausgaben für medizinische Rehabilitation liegen immer<br />
noch auf dem Niveau von 1995. Das ist eine bedenkliche<br />
Fehlentwicklung, die die Gesundheit und Selbstbestimmung<br />
der Versicherten gefährdet. Deshalb muss der Zugang zu<br />
Reha-Leistungen dringend verbessert werden.<br />
Im Vergleich zu den sinkenden Reha-Ausgaben sind die<br />
Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seit 1995 um 53<br />
Prozent und die für Arzneimittel im selben Zeitraum sogar<br />
um 92 Prozent gestiegen. Die Redia-Studie belegt, dass der<br />
Anspruch an die Rehabilitationskliniken seit Einführung der<br />
DRGs im Jahr 2003 gestiegen ist, da sich der Gesundheitszustand<br />
der Patientinnen und Patienten zu Beginn einer Reha<br />
spürbar verschlechtert hat.<br />
Der größte Teil der GKV-Rehabilitationsleistungen wird von<br />
Patienten benötigt, die älter als 65 Jahre sind, und dadurch<br />
befähigt werden, sich länger selbst zu Hause zu versorgen.<br />
Allerdings wird der im SGB XI verankerte Grundsatz „Reha<br />
vor Pflege“ nicht bedarfsgerecht umgesetzt. Bislang lehnen<br />
die Krankenkassen häufig Rehabilitationsleistungen ab, da<br />
sie nicht selbst von den Erfolgen vermiedener oder verschobener<br />
Pflegebedürftigkeit profitieren, sondern die Pflegekassen.<br />
Die Ausgaben der Pflegeversicherung haben sich seit<br />
1996 verdoppelt.<br />
Die Leistungsausgaben gesetzlich normierte Antrags- GKV und in Millionen Bewilligungsstatistik Euro<br />
der Krankenkassen für das Jahr 2010 wurde vom BMG wegen<br />
Unplausibilität an den GKV-Spitzenverband<br />
1995 2009<br />
zurückgegeben.<br />
2010 <strong>2011</strong>*<br />
Die Vorsorge Statistik / für 2010 wurde erst im Mai <strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />
2.602 2.550 2.498 2.420<br />
Rehabilitation gesamt<br />
* vorläufiges Ergebnis<br />
Gutachten: Was kostet die Reha?<br />
Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen<br />
an die Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität<br />
transparent zu machen. Aber sind diese Anforderungen<br />
auch im Vergütungssatz angemessen abgebildet?<br />
Diese Frage hat der <strong>BDPK</strong> mit der AG MedReha durch die<br />
Beauftragung eines Gutachtens bei der aktiva – Beratung im<br />
Gesundheitswesen GmbH untersuchen lassen.<br />
Das Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung<br />
auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger<br />
vor. Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gesteigerten<br />
Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung<br />
(DRV) an die Rehabilitationskliniken stellen, mit<br />
den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits<br />
heute kaum noch zu erfüllen sind.<br />
Insbesondere die DRV stellt an die Kliniken umfassende<br />
Struktur-, Personal- und Leistungsanforderungen (KTL, Therapiestandards).<br />
Die Kalkulation der jeweiligen Vergütungssätze<br />
wird anhand dieser Vorgaben für die Indikationen<br />
Orthopädie, Kardiologie und Psychosomatik sowie einer Modellrechnung<br />
für Sach- und Kapitalkosten vorgenommen. Die<br />
notwendige Eigenkapitalverzinsung ist im Gutachten nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte<br />
und qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen<br />
erbringen können und eine leistungsgerechte Vergütung<br />
der Mitarbeiter sichergestellt werden kann, müssen die Vergütungssätze<br />
angepasst werden. Eine drohende Insolvenz<br />
konnten die meisten Kliniken bislang abwenden, indem Investitionen<br />
zurückgestellt, Synergien und Rationalisierungen<br />
sowie Prozessoptimierungen ausgeschöpft und Kapitalkosten<br />
zum Zweck der Insolvenzvermeidung ausgesetzt wurden.<br />
Der Aufwand für die Rehabilitationskliniken wird sich aber<br />
zukünftig noch aufgrund struktureller Veränderungen der<br />
Rahmenbedingungen (wie etwa Fachkräftemangel, bauliche<br />
Anforderungen an Barrierefreiheit, Gesetze) erhöhen. Hinzu<br />
kommen erweiterte Anforderungen an die Rehabilitationskliniken<br />
aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der<br />
Patienten und früherer Entlassungen aus dem Krankenhaus.<br />
Eine Bezahlung der Mitarbeiter unterhalb des TVöD wird zu-<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
17
künftig kaum mehr möglich sein: Dem Fachkräftemangel,<br />
der „Unattraktivität“ der Kliniken wegen ihrer vornehmlichen<br />
ländlichen Lage, dem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes<br />
Personal und den Gewerkschaftsforderungen müssen<br />
die Kliniken Rechnung tragen.<br />
Gutachten über Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen<br />
für das Jahr <strong>2012</strong><br />
Der <strong>BDPK</strong> hat gemeinsam mit der AG MedReha die aktiva<br />
Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit einer Neuauflage<br />
des „Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation<br />
der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen<br />
Rehabilitation“ beauftragt (ehemals GEBERA-Gutachten).<br />
Das Gutachten zeigt die für das Jahr <strong>2012</strong> zu erwartenden<br />
Kostenveränderungen auf Basis aktueller Entwicklungen auf.<br />
Anhand von Modellrechnungen werden die Konsequenzen<br />
der zukünftigen Kostenentwicklung auf die betriebswirtschaftliche<br />
Situation der Einrichtungen dargelegt. Dazu werden<br />
allgemein zugängliche Daten und Statistiken verwendet.<br />
Um die Prognosesicherheit der quantitativen Auswirkungen<br />
getroffener Annahmen zu erhöhen, werden minimale und<br />
maximale Veränderungsraten der einzelnen Positionen berechnet.<br />
Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> zeigt im Vergleich zu <strong>2011</strong> Steigerungsraten<br />
von rund 2,5 bis 3,0 Prozent.<br />
Die in der Modellrechnung dargestellten Entwicklungen betreffen<br />
Faktoren wie beispielsweise Tarifsteigerungen und<br />
Energiekosten, also ausschließlich solche, auf die die Rehabilitationseinrichtungen<br />
keinen direkten Einfluss haben. Die<br />
getroffenen Annahmen sind eher konservativ. Die Prognosesicherheit<br />
ist für das kommende Jahr als sehr hoch einzuschätzen.<br />
18 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen<br />
Kostenentwicklung kann von den Kliniken insbesondere für<br />
Verhandlungen mit den Rehabilitationsträgern verwendet<br />
werden. Rehabilitationseinrichtungen sollten auf Grundlage<br />
des Gutachtens Vergütungssatzerhöhungen bei den Rehabilitationsträgern<br />
beantragen.<br />
Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor allen Rehabilitationsträgern<br />
mit der Aufforderung zugesandt, die vergütungsrelevanten<br />
Kostensteigerungen und die Unterfinanzierung<br />
der letzten Jahre bei den Vergütungssatzverhandlungen<br />
mit den Rehabilitationskliniken zu berücksichtigen. Zudem<br />
wurde das Gutachten der DRV Bund am 30. November <strong>2011</strong><br />
von den Gutachtern und Vertretern der AG MedReha vorgestellt.<br />
Das Gutachten ist auf der Homepage des <strong>BDPK</strong> veröffentlicht.<br />
2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />
Gutachter-Prognose Kostensteigerung 4,15% 3,80% 3,00% 1,60% 2,39%<br />
Kumulierte Kostenentwicklung<br />
indexiert auf 100 104,15 108,11 111,35 113,13 115,84%<br />
Grundlohnentwicklung 0,64 % 1,41 % 1,54 % 1,15% 1,98%<br />
Kumulierte Grundlohnentwicklung<br />
indexiert auf 100 100,64 102,06 103,63 104,82 106,90
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
19
20 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2.2 Rahmenbedingungen für die<br />
medizinische Rehabilitation<br />
Pflegereform/Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
(PNG)<br />
Der Entwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG)<br />
nimmt die medizinische Rehabilitation gleich unter zwei<br />
Gesichtspunkten in den Fokus. Zum einen sind Veränderungen<br />
vorgesehen, mit denen der Grundsatz „Reha vor Pflege“<br />
gestärkt werden soll. Darüber hinaus werden die Belastungen<br />
in den Blick genommen, denen pflegende Angehörige<br />
ausgesetzt sind. Der Zugang zur Rehabilitation soll dieser<br />
Personengruppe einfacher als bisher möglich sein. Reha-<br />
Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, auch wenn sie keine<br />
zugelassenen Leistungserbringer des SGB XI sind, während<br />
der Rehabilitation pflegender Angehöriger auch deren zu<br />
pflegende Angehörige aufzunehmen und die dafür anfallenden<br />
Pflegeleistungen als Kurzzeitpflege der zuständigen Pflegekasse<br />
in Rechnung zu stellen.<br />
Mit Reha Pflege vermeiden<br />
Der <strong>BDPK</strong> wirbt für die Überwindung der Schnittstellenproblematik<br />
zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung<br />
durch eine Erstattungsregelung für die Kosten einer<br />
medizinischen Reha-Maßnahme zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit.<br />
Seit Einführung der Pflegeversicherung kommt es an der<br />
Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung zu<br />
dem Problem, dass Menschen notwendige Rehabilitationsmaßnahmen<br />
nicht erhalten und dadurch zu schnell in die<br />
Pflegebedürftigkeit abrutschen. Für die betroffenen Menschen<br />
bedeutet dies, dass sie ihre Selbstständigkeit dauerhaft<br />
aufgeben müssen und von fremder Hilfe im Pflegeheim<br />
abhängig werden. Neben dieser menschlichen Tragödie<br />
wirkt sich das Problem auch ökonomisch aus. Die erwartete<br />
Verdopplung der Pflegebedürftigen auf mehr als 4 Millionen<br />
bis zum Jahr 2040 dürfte mit einem erheblichen Anstieg von<br />
Pflegekosten einhergehen, den es durch Verschiebung oder<br />
Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu begrenzen gilt.<br />
Ganz im Gegensatz zu diesem Aspekt gehen die Ausgaben<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der<br />
medizinischen Rehabilitation trotz steigender Zahl von Pflegebedürftigen<br />
deutlich zurück.<br />
Den Aspekt „Reha vor Pflege“ nimmt das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
(PNG) folgerichtig in den Fokus, greift aber nicht<br />
an der richtigen Stelle ein. Nach geltender Rechtslage ist<br />
der Medizinische Dienst der Krankenkassen verpflichtet, im<br />
Rahmen der Pflegebegutachtung „Feststellungen darüber zu<br />
treffen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung,<br />
Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der<br />
Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar<br />
sind“. Das Ergebnis der Prüfung ist den Pflegekassen mitzuteilen.<br />
Wenn eine Pflegekasse feststellt, dass im Einzelfall<br />
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind,<br />
informiert sie unverzüglich den Versicherten sowie mit dessen<br />
Einwilligung den behandelnden Arzt und leitet mit Einwilligung<br />
des Versicherten eine entsprechende Mitteilung dem<br />
zuständigen Rehabilitationsträger zu. Soweit der Versicherte<br />
eingewilligt hat, gilt die Mitteilung an den Rehabilitationsträger<br />
als Antragstellung für das Verfahren nach § 14 SGB IX.<br />
Diese Regelung findet jedoch praktisch keine Umsetzung. Im<br />
Pflegebericht der Bundesregierung wird ausgeführt, dass im<br />
Jahr 2010 lediglich 1,15 Prozent der im häuslichen Bereich<br />
gepflegten Antragsteller im Rahmen der Erstbegutachtung<br />
Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation erhielten.<br />
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
kam zu dem Ergebnis, dass 41 Prozent derjenigen, denen<br />
der Medizinische Dienst der Krankenversicherung keine<br />
Heilmittel und keine Rehabilitationsleistungen empfohlen<br />
hat, der Meinung waren, dass entsprechende Maßnahmen<br />
notwendig und hilfreich gewesen wären.<br />
Im Gesetzentwurf ist nun festgehalten, dass die Feststellung<br />
des Reha-Bedarfs in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung<br />
dokumentiert und auch dem Pflegebedürftigen<br />
zeitnah zugestellt wird. Er soll zusätzlich darüber informiert<br />
werden, dass bei seiner Einwilligung die Weiterleitung des<br />
Gutachtens an den zuständigen Reha-Träger als Antrag gilt.<br />
Schließlich werden die Pflegekassen verpflichtet, jährlich<br />
über die Erfahrung mit der Umsetzung der Reha-Empfehlung<br />
zu berichten. Dadurch sollen die Versicherten ihre Leistungsansprüche<br />
besser wahrnehmen können.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Reha-‐Leistungsfälle gesamt 780.199 GKV 878.524 981.093 996.104 736.370 878.220 977.691 802.817 769.595 743.453 728.638 737.284<br />
Prognostizierte Zahl der Pflegebedürftigen 1.068.682 1.562.087 1.725.000 1.794.664 1.888.505 1.882.125 1.925.053 1.971.638 1.977.296 1.983.358<br />
Pflegebedür)ige<br />
5.000.000<br />
4.500.000<br />
4.000.000<br />
3.500.000<br />
3.000.000<br />
2.500.000<br />
2.000.000<br />
1.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
0<br />
Die bessere Information der Pflegebedürftigen macht die Begutachtungs-<br />
und Bewilligungspraxis für die Betroffenen und<br />
Angehörigen transparenter. Ob diese Regelung tatsächlich<br />
zu besser funktionierender Vermeidung oder Verschiebung<br />
von Pflegebedürftigkeit führen wird, muss sich erst zeigen.<br />
Denn auch ein informierter Versicherter wird am Widerstand<br />
der Krankenkassen scheitern, die aus wettbewerblichen und<br />
finanziellen Gründen kein allzu großes Interesse daran hat,<br />
Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen zur Vermeidung von<br />
Pflegebedürftigkeit zu übernehmen, von deren Erfolg „nur“<br />
die Pflegekasse und der von Pflegebedürftigkeit bedrohte<br />
Versicherte profitieren<br />
<strong>BDPK</strong>-Forderung:<br />
Kostenausgleich löst Schnittstellenproblem<br />
Ergänzend zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen<br />
zur besseren Information der Pflegebedürftigen ist<br />
deshalb eine Kostenerstattungsregelung von der Pflege- an<br />
die Krankenversicherung notwendig. Die Krankenkasse erbringt<br />
dann weiterhin in ihrer Zuständigkeit Leistungen zur<br />
Rehabilitation. Sofern ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit<br />
gestellt wurde oder Pflegebedürftigkeit droht, erstattet die<br />
Pflegeversicherung der Krankenkasse die für die Rehabilitation<br />
angefallenen Kosten.<br />
Gelingt es, nach einer Rehabilitationsmaßnahme den Eintritt<br />
von Pflegebedürftigkeit für rund vier Monate zu verschieben,<br />
ist die Regelung für die Pflegeversicherung ausgabenneutral.<br />
Jeder darüber hinausgehende Monat ohne Pflegebedürftigkeit<br />
bringt der Pflegeversicherung Einsparungen in Höhe von<br />
754 Euro.<br />
Prinzip "Reha vor Pflege"?<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2013 2016 2020 2023 2026 2030 2033 2036 2040 2043 2046 2050<br />
Ausgaben soziale<br />
Pflegeversicherung<br />
Leistungsempfänger<br />
ambulant und<br />
stationär<br />
2009 2010 <strong>2011</strong><br />
19,3 Mrd.<br />
Euro 1<br />
2,24<br />
Millionen<br />
Euro 4<br />
20,4 Mrd.<br />
Euro 2<br />
2,29<br />
Millionen<br />
Euro 5<br />
= Kosten je Leistungsempfänger und Jahr<br />
Einmalige Kosten für eine<br />
Rehabilitationsmaßnahme<br />
(ambulant und stationär, inklusive Geriatrie)<br />
Verschiebung von Pflegebedürftigkeit in<br />
Monaten, um Ausgabenneutralität für die<br />
Pflegeversicherung zu erreichen:<br />
Reha-‐Leistungsfälle gesamt<br />
GKV<br />
PrognosHzierte Zahl der<br />
PflegebedürJigen<br />
1: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />
2: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />
3: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />
4: Quelle: BMG „Soziale Pflegeversicherung Leistungsempfänger nach Altersgruppen<br />
und Pflegestufen am 31.12.2009“<br />
5: Quelle: BMG „Soziale Pflegeversicherung Leistungsempfänger nach Altersgruppen<br />
und Pflegestufen am 31.12.2010“<br />
6: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
20,9 Mrd.<br />
Euro 3<br />
2,31<br />
Millionen<br />
Euro 6<br />
9.048<br />
Euro<br />
(754 Euro<br />
je Monat)<br />
3.000<br />
Euro<br />
4<br />
21
Reha für Pflegende Angehörige<br />
Der damalige Bundesgesundheitsminister Rösler hatte sich<br />
im Zusammenhang des von ihm ausgerufenen Jahres der<br />
Pflege dafür stark gemacht, die Situation pflegender Angehöriger<br />
durch einen einfacheren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen<br />
zu verbessern. Sie sollten die Möglichkeit erhalten,<br />
zusammen mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen<br />
bei drohenden Gesundheitsstörungen Rehabilitationsleistungen<br />
in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich ist häufig deren<br />
physische und psychische Gesundheit stark angegriffen. Die<br />
Belastungen der Pflege rund um die Uhr führen nicht selten<br />
zum Burnout, Depressionen, Kopf- und Rückenschmerzen<br />
oder Störungen des Herz-/ Kreislaufsystems mit der Gefahr<br />
der Chronifizierung.<br />
Einen leichteren Zugang zur Rehabilitation will das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
(PNG) dadurch schaffen, dass die Belange<br />
pflegender Angehöriger im Ermessen des Reha-Trägers zu<br />
berücksichtigt sind. Die Mitaufnahme der zu pflegenden Angehörigen<br />
soll erleichtert werden, in dem der Anspruch auf<br />
Kurzzeitpflege auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />
besteht, wenn während einer Maßnahme<br />
der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eine gleichzeitige<br />
Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich<br />
ist. Um die im Zusammenhang mit der Unterbringung<br />
und der pflegerischen Betreuung des Pflegebedürftigen<br />
in der Rehabilitationsklinik anfallenden zusätzlichen Kosten<br />
abdecken zu können, bleibt der Anspruch auf halbes bzw.<br />
anteiliges Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege erhalten.<br />
Der <strong>BDPK</strong> hatte bereits frühzeitig in einem Schreiben an<br />
Bundesgesundheitsminister Rösler darauf hingewiesen, dass<br />
viele Reha-Einrichtungen die personellen und strukturellen<br />
Voraussetzungen für die Mitaufnahme und Versorgung pflegebedürftiger<br />
Angehörige vorhalten.<br />
Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses<br />
Der <strong>BDPK</strong> ist im Unterausschuss „veranlasste Leistungen“<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses vertreten, der unter<br />
anderem für die Gestaltung der Reha-Richtlinie zuständig<br />
ist. Auf Initiative des <strong>BDPK</strong> wird die Vereinfachung und<br />
Vereinheitlichung des Antragsverfahrens für Rehabilitationsleistungen<br />
im Ausschuss intensiv diskutiert. Kritisiert wird<br />
insbesondere, dass es für Kranken- und Rentenversicherung<br />
unterschiedliche Vordrucke und Anforderungen gibt. Zudem<br />
ist der Umfang der Formulare erheblich und stellt aus Sicht<br />
von Betroffenen eine hohe Zugangsschranke dar.<br />
Die aktuelle Reha-Richtlinie sieht vor, dass nur besonders<br />
fortgebildete, so genannte „Reha-Ärzte“ zur Verordnung von<br />
22 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
stationären Rehabilitationsbehandlungen berechtigt sind.<br />
Dies widerspricht dem Interesse, Rehabilitationsleistungen<br />
möglichst niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen, um den<br />
von chronischen Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit bedrohten<br />
Menschen möglichst rechtzeitig die notwendige medizinische<br />
Behandlung zukommen zu lassen. Der <strong>BDPK</strong> setzt<br />
sich daher für die Entbürokratisierung, Vereinheitlichung und<br />
Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens<br />
für Rehabilitationsleistungen ein.<br />
Eine Arbeitsgruppe des gemeinsamen Bundesausschusses<br />
hat einen gemeinsamen Vordruck für das Antragsverfahren<br />
entwickelt und entschieden, dessen Anwendung in einer Modellregion<br />
zu erproben.<br />
Datenübermittlung Rahmenvereinbarung<br />
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung über das Verfahren<br />
zur Abrechnung und Übermittlung von Daten zwischen<br />
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (§ 301 Abs. 4 SGB V) sowie der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung steht kurz bevor.<br />
Mit dieser Vereinbarung wird die Grundlage zum elektronischen<br />
Austausch von Abrechnungsdaten zwischen Reha-Einrichtungen<br />
und Kranken- bzw. Rentenversicherung erneuert.<br />
Die Datenübermittlung aufgrund der bestehenden Vereinbarung<br />
wurde bislang nur für Vertragsbeziehungen zwischen<br />
Einrichtungen und den Trägern der Deutschen Rentenversicherung<br />
genutzt. Mit der neuen Vereinbarung haben die<br />
Krankenkassen ihre Bereitschaft geäußert, zukünftig ebenfalls<br />
elektronisch übermittelte Abrechnungsdaten entgegenzunehmen.<br />
Das bislang zum Datenaustausch vereinbarte<br />
EDIFACT-Format wird mit der neuen Vereinbarung durch ein<br />
XML-Format ersetzt. Auch sollen ambulante Einrichtungen<br />
zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig am Datenaustausch<br />
aufgrund der Vereinbarung zu beteiligen.<br />
Der Zeitplan zur Umsetzung sieht dabei vor, dass das Verfahren<br />
zunächst zwischen einzelnen Krankenkassen und Reha-<br />
Einrichtungen eingeführt und getestet wird. Nach Abschluss<br />
der Pilotphase der GKV, voraussichtlich Januar 2015, beginnt<br />
die Deutsche Rentenversicherung mit der Umstellung des<br />
Übermittlungsverfahrens. Für Einrichtungen, die bereits am<br />
EDIFACT-Verfahren teilnehmen, beginnt zu diesem Zeitpunkt<br />
ein vierjähriger Bestandsschutz, an dessen Ende die Einrichtung<br />
in der Lage sein muss, das neue Verfahren im Pilotbetrieb<br />
anzuwenden. Die Rentenversicherung behält sich vor,<br />
bis zum Abschluss der GKV-Pilot-Phase neue Einrichtungen<br />
zur Teilnahme am EDIFACT-Verfahren aufzufordern.<br />
Kontrovers war die Übermittlung von KTL-Daten an die gesetzliche<br />
Krankenversicherung diskutiert worden. Da diese Daten<br />
weder für die externe Qualitätssicherung in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung benötigt werden, noch der Abrechnun-
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
gen von Reha-Leistungen zu Grunde liegen, die Krankenkasse<br />
diese Daten daher nicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen<br />
Aufgaben benötigt, sind die Verbände der Leistungserbringer<br />
der Auffassung, dass die Übermittlung dieser Daten von der<br />
gesetzlichen Übermittlungsgrundlage nicht erfasst werden. Es<br />
ist daher vereinbart worden, dass die Übermittlung von Einzelleistungsangaben<br />
an die GKV nur dann erfolgt, wenn entsprechende<br />
Vergütungsvereinbarungen bestehen, denen die<br />
Erbringung von Einzelleistungen zu Grunde liegt, so dass diese<br />
Angaben zu Abrechnungszwecken benötigt werden.<br />
Geriatrische Rehabilitation: Anfrage des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)<br />
Als fachübergreifende Interessenvertretung medizinischer<br />
Rehabilitationseinrichtungen nimmt der <strong>BDPK</strong> auch die Interessen<br />
von Leistungserbringern geriatrischer Rehabilitation<br />
wahr. Zur Vorbereitung eines Berichts der Bundesregierung<br />
an den Gesundheitsausschuss des Bundestags, hat das<br />
Bundesministerium für Gesundheit den <strong>BDPK</strong> um eine Stellungnahme<br />
zur Versorgungssituation im Bereich der medizinischen<br />
Rehabilitation für geriatrische Patienten gebeten. In<br />
seiner Stellungnahme hat der <strong>BDPK</strong> auf die Zugangsprobleme<br />
hingewiesen, die durch eine restriktive Ermessensausübung<br />
der Krankenkassen bei der Bewilligung von Rehabilitationsleistungen<br />
entstehen:<br />
• Sehr häufig ist festzustellen, dass die vorliegenden Voraussetzungen<br />
für die Genehmigung einer geriatrischen Rehabilitationsleistung<br />
von den Krankenkassen negiert werden.<br />
Ursächlich hierfür ist ein günstigerer Preis für eine<br />
indikationsspezifische Rehabilitation im Verhältnis zu einer<br />
geriatrischen Rehabilitation. Zudem fällt auf, dass die Krankenkassen<br />
bei Patienten, die frührehabilitative Leistungen im<br />
Krankenhaus erhalten haben, eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme<br />
häufig nicht genehmigen.<br />
• Weitere Erkenntnisse liefert ein Blick auf die DRG-Statistik,<br />
welche u.a. die Entlassungsgründe aus dem Krankenhaus<br />
dokumentiert. Während sich die Zahl der nach der Krankenhausbehandlung<br />
in Rehabilitationseinrichtungen entlassenen<br />
Patienten seit 2005 nur im einstelligen Prozentbereich<br />
entwickelt hat, ist die Zahl der in ein Pflegeheim entlassenen<br />
Patienten im gleichen Zeitraum um über 80 Prozent – also<br />
beinahe auf das Doppelte – angewachsen.<br />
• In der Praxis wird von den geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen<br />
berichtet, dass eine Zuweisung von Patienten<br />
mit „Pflegestufe 1“ in die geriatrische Reha so gut wie nicht<br />
vorkommt, obwohl hier häufig erhebliches Rehabilitationspotential<br />
besteht.<br />
• Häufig lehnen Krankenkassen Anträge auf Leistungen zur<br />
medizinischen Rehabilitation mit der Begründung ab, dass<br />
ambulante Leistungen ausreichend seien. Konkrete Maßnah-<br />
men für solche ambulanten Versorgungsangebote werden<br />
jedoch nicht unterbreitet. Der Antrag des Patienten wird<br />
abgelehnt, alternative Leistungen dem Patienten nicht mehr<br />
angeboten.<br />
Lösungsvorschlag:<br />
Eine sachgerechte Versorgung der Patienten mit Leistungen<br />
der medizinischen Rehabilitation ist unseres Erachtens nur<br />
zu erreichen, wenn sich die Entscheidungen über die Notwendigkeit<br />
und Durchführung ausschließlich nach dem vom<br />
niedergelassenen Arzt festgestellten medizinischen Bedarf<br />
richten. Dies bedeutet konkret, dass durch rechtliche Veränderung<br />
in § 40 SGB V der Entscheidungsspielraum der Krankenkasse<br />
auf die Auswahl der Einrichtung reduziert wird.<br />
Nationaler Aktionsplan<br />
UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit<br />
Behinderungen“, die so genannte UN-Behindertenrechtskonvention<br />
vom 3. Mai 2008, konkretisiert Menschenrechte, um<br />
Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe<br />
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Umsetzung<br />
der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wird<br />
von einer Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte<br />
begleitet.<br />
In einem Aktionsplan hat die Bundesregierung verbindlich<br />
Maßnahmen vereinbart, mit denen die in der Konvention<br />
beschriebenen Rechte umgesetzt werden sollen. Der <strong>BDPK</strong><br />
hatte sich im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplan<br />
(NAP) erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bedeutung<br />
der medizinischen Rehabilitation als zentraler Baustein zur<br />
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in diesem Aktionsplan<br />
angemessen abgebildet wird. So wurde insbesondere<br />
die Forderung, das Reha-Budget der Rentenversicherung<br />
anzuheben, nunmehr im NAP insoweit aufgenommen, dass<br />
die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Anhebung des<br />
Reha-Deckels prüfen wird. (Siehe Kasten NAP) Auch der<br />
Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“, der im Referentenentwurf<br />
noch keine Berücksichtigung fand, wurde in den Nationalen<br />
Aktionsplan aufgenommen.<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
23
Deutscher Reha-Tag<br />
Seit der Gründung des Reha-Tages vor zwölf Jahren ist der<br />
<strong>BDPK</strong> aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile<br />
25 Organisationen und Verbände aus allen Bereichen<br />
der Rehabilitation angehören.<br />
24 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Rentenversicherung-Perspektiven für Vertragskliniken“. Die<br />
Fortsetzung der Gesprächsrunde ist für den Herbst beabsichtigt.<br />
Konferenz der Spitzenverbände der<br />
Reha-Leistungserbringer<br />
Regelmäßig im September findet der offizielle Rehatag statt,<br />
an dem sich bundesweit Kliniken und Einrichtungen mit einer<br />
lokalen Veranstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren. Neben<br />
diesen lokalen Veranstaltungen, mit denen Anliegen und Im „Rehabilitationsgesetz“, dem neunten Buch Sozialgesetz-<br />
Informationen der Rehabilitation Entscheidungsträgern und buch (SGB IX) sind den Rehabilitationsträgern zahlreiche<br />
Betroffenen vor Ort nahe gebracht werden, richten sich zent- Aufgaben zur Koordinierung der Leistung der Rehabilitation<br />
rale Veranstaltungen in Berlin unmittelbar an die Akteure der zugewiesen. Ihre Aufgaben wie die Erstellung Gemeinsamer<br />
Bundespolitik. So hat der Deutsche Reha-Tag am 19.10.<strong>2011</strong> Empfehlungen oder die Festlegung grundsätzlicher Anforde-<br />
RoundTable REHA<br />
RoundTable REHA<br />
bereits rungen an ein Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 Satz 1<br />
Der<br />
zum<br />
Rahmen<br />
dritten Mal zum Parlamentarischen Ihre Gespräch Gesprächspartner<br />
in das Dachgartenrestaurant des Deutschen Bundestages SGB IX nehmen diese als Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-<br />
geladen. 18 Abgeordnete, Referenten und Vertreter der Mihabilitation (BAR) wahr. Den Reha-Leistungserbringern sind<br />
nisterien folgten der Einladung und zeigten damit, Gesprächspartner dass das für den gesetzliche „1. RoundTable Stellungnahmerechte eingeräumt. Zur Koordinie-<br />
REHA“ am 17.04.<strong>2012</strong> sind:<br />
Interesse am politischen Dialog zu aktuellen Anliegen der rung und effektiven Wahrnehmung dieser Rechte haben die<br />
Rehabilitation ungebrochen ist. Zu früher Stunde – noch maßgeblichen Spitzenverbände der Reha Leistungserbringer<br />
Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen<br />
vor Beginn der Ausschusssitzungen – standen Rentenversicherung sechs aktu- Bund (DRV Bund) auf Bundesebene sich in einer „Konferenz der Spitzenverelle<br />
Themen an den moderierten Frühstückstischen Dr. Katharina auf Nebel dem M. Sc., Präsidentin bände des der Reha Leistungserbringern“ zusammengeschlos-<br />
Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (<strong>BDPK</strong>) und<br />
Programm. Insgesamt, so das Resümee der Initiatoren sen. Die Koordinierung dieses Gremiums wird durch einen<br />
Geschäftsführerin der des Privaten Kliniken Dr. Dr. med. Nebel<br />
Reha-Tages, RoundTable konnte das REHA<br />
GmbH<br />
parlamentarische Frühstück erneut vierköpfigen Sprecherrat wahrgenommen. Als dessen Vor-<br />
zur Pullman Intensivierung Berlin Schweizerhof des Dialogs zwischen Akteuren Dr. Ulrich Wandschneider, der Re- 1. Vizepräsident sitzender des nimmt der Hauptgeschäftsführer des <strong>BDPK</strong> regel-<br />
Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (<strong>BDPK</strong>) und<br />
habilitation Budapester und Str. 25, Parlamentariern 10787 Berlin beitragen. Die Vorsitzender Moderation<br />
der Konzerngeschäftsführung mäßig der Asklepios an den Sitzungen des Arbeitskreises „Rehabilitation<br />
des<br />
Di<br />
Thementisches<br />
17.04.<strong>2012</strong> BERLIN<br />
Kliniken GmbH<br />
„Wirtschaftliche Bedeutung der Rehabi- und Teilhabe“ der BAR teil. Die Konferenz beteiligt sich an<br />
19.00 Uhr bis 21.30 Uhr<br />
litation angesichts von Demographie und Fachkräftemangel“ aktuellen Vorhaben der BAR, wie der Zusammenführung und<br />
hatte der <strong>BDPK</strong> übernommen.<br />
Überarbeitung der Empfehlungen:<br />
„Außerhalb der Tagesordnung und in<br />
entspannter Atmosphäre“ treffen sich die<br />
Verantwortlichen für die medizinische<br />
Rehabilitation zum intensiven Austausch. Dazu<br />
möchten wir herzlich einladen. Wir freuen uns<br />
auf interessante Gespräche!<br />
Roundtable REHA<br />
In einer entspannten Atmosphäre ermöglicht der „Round<br />
Table REHA“ einen intensiven persönlichen Austausch zwischen<br />
den im <strong>BDPK</strong> organisierten Unternehmern und zentralen<br />
Akteuren im Bereich der medizinischen Rehabilitation.<br />
Den Auftakt zu dieser neuen Gesprächsreihe machte im ersten<br />
Round Table REHA am 17.4.<strong>2012</strong> eine Veranstaltung mit<br />
Herrn Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund zum Thema „Rehabilitation in der Deutschen<br />
• Verbesserung der gegenseitigen Information<br />
und Kooperation vom 1. März 2004<br />
• Einheitlichkeit/ Nahtlosigkeit vom 1. April 2004<br />
• Teilhabeplan vom 1. Dezember 2004<br />
• frühzeitige Bedarfserkennung vom 1. April 2005.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
25
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2.3 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />
für Mutter/Vater und Kind<br />
Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen haben das Ziel, spe- Auch der Bundesrechnungshof hat sich Im Frühjahr <strong>2011</strong><br />
zifische Gesundheitsrisiken und bestehende Erkrankungen mit dem Leistungsgeschehen auseinandergesetzt. Er stell-<br />
von Müttern und Vätern durch eine ganzheitliche Therapie te fest, dass die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei<br />
zu behandeln oder ihnen entgegenzuwirken. Bei den Ange- der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-/<br />
boten werden besonders psychosoziale Problemsituationen Vater-Kind-Maßnahmen nicht transparent ist und den sozial-<br />
2.3. Vorsorge-‐ und Rehabilitationsleistungen für Mutter-‐/Vater-‐ und Kind<br />
von<br />
Mutter-‐<br />
Familien<br />
oder<br />
wie<br />
Vater-‐Kind-‐Maßnahmen<br />
Partnerschafts- und Erziehungsprobleme<br />
haben das Ziel, spezifische<br />
versicherungsrechtlichen<br />
Gesundheitsrisiken<br />
Anforderungen nicht genügt. Eine<br />
berücksichtigt.<br />
Gleichbehandlung der Versicherten ist nicht gewährleistet.<br />
und bestehende Erkrankungen von Müttern und Vätern durch eine ganzheitliche<br />
Krankenkassen beachteten ihre Pflicht, den Sachverhalt von<br />
Therapie zu behandeln oder ihnen entgegenzuwirken. Bei den Angeboten werden<br />
Es gab 2007 eine kurzzeitige Stabilisierung des Leistungsge- Amts wegen zu ermitteln, nicht hinreichend.<br />
schehens<br />
besonders<br />
durch<br />
psychosoziale<br />
die Änderungen<br />
Problemsituationen<br />
des GKV-Wettbewerbsstär-<br />
von Familien wie Partnerschafts-‐ und<br />
kungsgesetz Erziehungsprobleme (GKV-WSG), berücksichtigt.<br />
nach dem Medizinische Vorsorge- Daraufhin forderten der Gesundheitsausschuss des Bun-<br />
und Reha-Leistungen für Eltern zur Pflichtleistung wurden. destages und der Bundesminister für Gesundheit den<br />
Es gab eine kurzzeitige Stabilisierung des Leistungsgeschehens durch die Änderungen<br />
Seit dem Jahr 2008 waren die Bewilligungen wieder massiv GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des<br />
des GKV-‐Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-‐WSG), in denen Medizinische Vorsorge-‐<br />
zurückgegangen. Die Rückmeldungen der Versicherten, die GKV-Spitzenverbandes auf, spätestens bis Ende <strong>2011</strong> die<br />
in<br />
und<br />
den<br />
Reha-‐Leistungen<br />
Reha-Einrichtungen<br />
für Eltern<br />
in privater<br />
zur Pflichtleistung<br />
Trägerschaft auflie-<br />
wurden. Seither<br />
Entscheidungsgrundlagen<br />
sind die<br />
für die gesetzlichen Krankenkasfen,<br />
Bewilligungen ließen vermuten, dieser dass Leistungen Krankenkassen seit demjede Jahr Gelegenheit 2008 massiv zurückgegangen. sen klarer zu fassen. Die Insbesondere sollte die Begutachtungswahrnahmen,<br />
Rückmeldungen die Bewilligung der Versicherten, der Leistungen die in denzu Reha-‐Einrichtungen umgehen. Richtlinie in privater Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet sowie die<br />
Zur Trägerschaft Erörterung aufliefen, dieser Problematik ließen vermuten, war der dass <strong>BDPK</strong> Krankenkassen zu einem jede Antragsvordrucke Gelegenheit verbessert und vereinheitlicht werden.<br />
Fachgespräch wahrnahmen, mit diedem Bewilligung Bundesgesundheitsminister der Leistungen zu umgehen. Daniel Zur Erörterung dieser<br />
Bahr Problematik im Bundesministerium war der <strong>BDPK</strong>für zu Gesundheit einem Fachgespräch sowie im mit Ausdem<br />
Bundesgesundheitsminister<br />
Der <strong>BDPK</strong>, der ausdrücklich in diesen Prozess eingebunden<br />
schuss Daniel für Bahr Familie, im Bundesministerium Senioren, Frauen und für Gesundheit Jugend des sowie Deut- im Ausschuss werden für sollte, Familie, legte Verbesserungsvorschläge für die Beschen<br />
Senioren, Bundestages Frauen und eingeladen.<br />
Jugend des Deutschen Bundestages eingeladen. gutachtungsrichtlinie vor, die im Fachausschuss erarbeitet<br />
worden waren. Gefordert wurden<br />
insbesondere mehr Transparenz im<br />
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren,<br />
die Einhaltung des Untersuchungsgrundsatzes<br />
durch die<br />
Krankenkassen und die Besonderheit,<br />
dass der Grundsatz „ambulant<br />
vor stationär“ auf Eltern-Kind-Leistungen<br />
keine Anwendung findet,<br />
da diese ausschließlich stationär<br />
erbracht werden.<br />
Ausgaben Medizinische Vorsorge und Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (KJ1 2010):<br />
Ausgaben Medizinische Vorsorge und Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter<br />
(KJ1 2010):<br />
Im Frühjahr <strong>2011</strong> hat sich auch der Bundesrechnungshof mit dem Leistungsgeschehen<br />
26 auseinandergesetzt. 2. Rehabilitation Er / stellte Pflege fest, dass die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei<br />
der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-‐/Vater-‐Kind-‐Kuren nicht<br />
transparent ist und den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.<br />
In zahlreichen Fachgesprächen mit<br />
den Verbänden der Krankenkassen<br />
und dem Medizinischen Dienst des<br />
Spitzenverbands konnte ein Großteil<br />
der Vorschläge des <strong>BDPK</strong> umgesetzt<br />
werden:<br />
• Sowohl in der Begutachtungsrichtlinie<br />
als auch in den „Umsetzungsempfehlungen“<br />
werden die
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
relevanten gesetzlichen Grundlagen herausgestellt. Es wird<br />
deutlich, dass grundsätzlich der Untersuchungsgrundsatz<br />
gilt. Krankenkassen dürfen einen Antrag nicht aufgrund von<br />
mangelnden Informationen ablehnen, sondern müssen diese<br />
einholen.<br />
• Es wurde klargestellt, dass Eltern-Kind-Leistungen nicht<br />
ambulant erbracht werden. Die Anträge vorsorgebedürftiger<br />
Mütter- oder Väter dürfen nicht mit dem Hinweis auf mögliche<br />
ambulante Leistungen abgelehnt werden.<br />
• Es erfolgte eine Klarstellung, dass Eltern-Kind-Leistungen<br />
nicht durch die Deutsche Rentenversicherung erbracht werden.<br />
In der Vergangenheit waren Anträge auf Eltern-Kind-<br />
Leistungen häufig mit Hinweis auf die Leistungen der DRV<br />
abgelehnt worden.<br />
• Es wurde klargestellt, dass Erziehungsverantwortung<br />
grundsätzlich bis Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes<br />
gegeben ist.<br />
Gemeinsame Pressemitteilung<br />
GKV-Spitzenverband<br />
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />
Deutsches Müttergenesungswerk<br />
Berlin, 7.2.<strong>2012</strong><br />
Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für<br />
Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und<br />
einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband<br />
die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und<br />
Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am<br />
6. Februar <strong>2012</strong> beschlossen. Ziel der Überarbeitung<br />
ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen<br />
zu verbessern. Zudem soll mit<br />
der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung<br />
der Kassen sichergestellt und die Transparenz<br />
über die sozialmedizinischen Empfehlungen und<br />
Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />
Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen<br />
erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf<br />
anschaulich abgebildet und weitere<br />
klärende Informationen gegeben.<br />
In der Begutachtungs-Richtlinie werden zudem Faktoren,<br />
die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern<br />
und Vätern hervorrufen, wie etwa ständiger Zeitdruck<br />
oder Partner-/ Eheprobleme, konkret beschrieben.<br />
Dadurch können die besonderen Belastungssituationen<br />
von Müttern und Vätern besser für eine Genehmigung<br />
berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgen<br />
Klarstellungen, dass beispielsweise der Grundsatz<br />
„ambulant vor stationär“ bei diesen Maßnahmen<br />
nicht gilt und dass Rentenversicherungsträger keine<br />
Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen.<br />
Auch einzelne Gesundheitsstörungen, die typischerweise<br />
bei Müttern oder Vätern ein hohes Krankheitsrisiko<br />
bedingen, wie das Erschöpfungssyndrom,<br />
Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und<br />
Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, ausdrücklich<br />
zur Begutachtung herangezogen werden.<br />
Die neuen Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes<br />
sind das im Konsens getroffene Ergebnis<br />
intensiver Beratungen mit dem Medizinischen<br />
Dienst des GKV-Spitzenverbandes, dem Bundesverband<br />
Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk.<br />
Auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
des Forschungsverbundes Familiengesundheit<br />
konnten flankierend einbezogen werden. Damit sind<br />
die Beteiligten einem Auftrag des Gesundheitsausschusses<br />
des Deutschen Bundestages und des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit nachgekommen.<br />
Nach Auffassung aller Beteiligten haben die Gespräche<br />
zu einem guten Ergebnis geführt, mit dem eine<br />
bedarfsgerechtere Antragsbearbeitung und Versorgung<br />
von gesundheitlich beeinträchtigen Familien<br />
erreicht werden soll.<br />
Trotz der konstruktiven Überarbeitung der Leistungsgrundlagen,<br />
hat der <strong>BDPK</strong> Zweifel, dass das aktuelle patientenferne<br />
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren dem jeweiligen<br />
individuellen Versorgungsbedarf gerecht wird. Es wird vermutet,<br />
dass der behandelnde niedergelassene Arzt effizienter,<br />
mit weniger Bürokratieaufwand und sachgerechter beurteilen<br />
kann, ob eine stationäre Maßnahme im jeweiligen<br />
Einzelfall medizinisch notwendig ist. Statt des zweistufigen<br />
Antragsverfahrens fordert der <strong>BDPK</strong> eine Verordnungsberechtigung<br />
des Vertragsarztes zu erproben.<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
27
28 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2.4 Rehabilitation für Kinder und<br />
Jugendliche<br />
Die Zahl der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen<br />
nimmt stetig zu, doch immer weniger nehmen eine Rehabilitationsmaßnahme<br />
in Anspruch. Trotz steigenden Bedarfs<br />
sind die Anträge auf Maßnahmen zur Kinder- und Jugendrehabilitation<br />
bei der Deutschen Rentenversicherung um<br />
rund acht Prozent gesunken.<br />
Obwohl sich der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen<br />
in Deutschland seit Jahren verschlechtert, haben<br />
die Rentenversicherungsträger die Leistungen für Kinder und<br />
Jugendliche gekürzt: Die Rentenversicherung genehmigte<br />
nur noch jeden zweiten Reha-Antrag. In der Rentenversicherung<br />
ist die Kostenübernahme von Reha-Verfahren für Kinder<br />
und Jugendliche keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung,<br />
daher wurden die Anträge offenbar aufgrund der angespannten<br />
Budgetlage zurückgewiesen.<br />
Studien, wie die nationale Kinder und Jugendgesundheitsstudie<br />
„KiGGS“ des Robert-Koch-Instituts sowie internationale<br />
Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation(WHO)<br />
und von Unicef, belegen die Zunahme körperlicher und psychischer<br />
Störungen im Kindesalter.<br />
Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gleichrangig<br />
für die Leistungen zur Rehabilitation von Kindern<br />
und Jugendliche zuständig ist, gibt es keine aussagekräftige<br />
Statistik. Eine Antrags-, Bewilligungs- und Leistungsstatistik<br />
wird nicht geführt. In der Statistik über die Ausgaben<br />
für diese Leistungen (KV 45) werden nur Kinder bis 15 Jahre<br />
berücksichtigt. Ebenfalls nicht ausgewiesen sind die Ausgaben<br />
für Leistungen im Rahmen von Disease-Management-<br />
Programmen. Somit kann nicht festgestellt werden, wie viele<br />
Kinder tatsächlich eine Rehabilitationsmaßnahme der GKV<br />
erhalten. Vergleicht man die in der KV 45 aufgeführten Ausgaben<br />
im 1.-4. Quartal ergibt sich ein Rückgang der Ausgaben<br />
in den Jahren 2010 zu <strong>2011</strong> von 4 Prozent.<br />
Ausgaben gesetzliche Krankenversicherung KV 45<br />
stat. Vorsorge und<br />
Reha für Kinder<br />
1.-4. Quartal 2010 1.-4. Quartal <strong>2011</strong><br />
47.419.584 Euro 45.486.574 Euro<br />
Politische Gespräche<br />
Der <strong>BDPK</strong> hat in einer Presseerklärung und mit einem<br />
Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) auf die Diskrepanz zwischen beantragten, bewilligten<br />
und angetretenen Leistungen in der Kinder- und<br />
Jugendrehabilitation hingewiesen. Das BMAS hat daraufhin<br />
im März <strong>2011</strong> zu einem Fachgespräch mit allen Beteiligten<br />
eingeladen.<br />
Im Nachgang haben sich der GKV-Spitzenverband und die<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund im Mai <strong>2011</strong> darauf verständigt,<br />
die Informationen für Betroffene und Leistungserbringer<br />
verständlicher zu gestalten. Weiterhin sollten<br />
zwischen Kranken- und Rentenversicherung abgestimmte<br />
Informationen über die Abläufe im Rahmen der Einleitung /<br />
Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation veröffentlicht<br />
werden. Entwürfe dieser Informationspapiere werden<br />
derzeit in den jeweiligen Gremien der Rehabilitationsträger<br />
abgestimmt.<br />
Eine Fortführung des im März <strong>2011</strong> gestarteten Fachgesprächs<br />
wird derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales mit der Begründung abgelehnt, man wolle erst die<br />
im Rentendialog diskutierte Anpassung des Reha-Budgets<br />
der Rentenversicherung an die sich ändernden demografischen<br />
Verhältnisse abwarten. Erst dann werde das BMAS<br />
über sein weiteres Vorgehen in der Kinder- und Jugendrehabilitation<br />
entscheiden.<br />
Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr im Referentenentwurf<br />
des RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes eine<br />
Erhöhung des Reha-Budgets erst im Jahr 2017 vorgesehen.<br />
Es ist daher zu befürchten, dass es zu weiteren Einsparungen<br />
der Rehabilitation der Rentenversicherung kommen wird. Da<br />
Leistungen der Kinderrehabilitation nach § 31 SGB VI keine<br />
Pflichtleistungen sind, sind insbesondere hier weitere<br />
Kürzungen zu befürchten. Der <strong>BDPK</strong> hat deshalb in einem<br />
Schreiben an die Bundestagsausschüsse Arbeit und Soziales<br />
sowie Gesundheit darauf Aufmerksam gemacht, dass die<br />
Nichtanhebung des Budgets insbesondere die Rehabilitation<br />
von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Ermessensleistung<br />
treffen wird.
Gespräch mit der DRV Bund<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Am 9. März <strong>2012</strong> fand ein Gespräch zu den Rückgängen in<br />
der Kinderrehabilitation mit der DRV Bund und dem <strong>BDPK</strong><br />
sowie weiteren Verbänden der Kinder- und Jugendrehabilitation<br />
statt. In dem Gespräch hat die Rentenversicherung<br />
angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang für<br />
Kinder und Jugendliche zur Rehabilitation zu verbessern.<br />
Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet. Eine rentenversicherungsträgerübergreifende<br />
Vereinheitlichung des<br />
ärztlichen Befundberichts ist ebenfalls in Vorbereitung. Die<br />
grundsätzliche Bewilligung von Begleitpersonen wurde auf<br />
das vollendete achte Lebensjahr angehoben. Bisher wurden<br />
Begleitpersonen nur bis zum Vorschulalter genehmigt. Die<br />
hohe Quote von nicht angetretenen Maßnahmen bei Kindern<br />
im Alter zwischen 6 und 9 Jahren deutet darauf hin, dass<br />
sie deshalb nicht angetreten wurden, weil sie ohne Begleitperson<br />
genehmigt wurden. Die DRV Bund hat für April/Mai<br />
ein Positionspapier zur Kinder- und Jugendrehabilitation angekündigt.<br />
Handlungsbedarf<br />
Interessenverbund Kinder- und<br />
Jugendrehabilitation<br />
Die wachsende Zahl der gesundheitlich beeinträchtigten Kinder<br />
wird den zukünftigen Arbeitsmarkt empfindlich belasten.<br />
Da ohnehin der Bevölkerungsanteil der jungen Erwerbstätigen<br />
immer weiter schrumpft, kann dies gravierende Folgen<br />
für die Sozialsysteme haben. Daher dürfen Reha-Leistungen<br />
für Kinder nicht budgetiert werden und müssen eine Aufwertung<br />
Sozialsysteme als Pflichtleistung haben. Daher erfahren. dürfen Reha-‐Leistungen für Kinder nicht budgetiert werden<br />
und müssen eine Aufwertung als Pflichtleistung erfahren.<br />
Die Rentenversicherung hat angekündigt, sich ihrer Verant-<br />
Die Rentenversicherung hat angekündigt, sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit<br />
wortung für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu<br />
stellen.<br />
der Kinder<br />
Bleibt<br />
und<br />
abzuwarten,<br />
Jugendlichen<br />
ob auch<br />
zu stellen.<br />
die Krankenversicherung<br />
Bleibt abzuwarten, ob auch die<br />
sich Krankenversicherung ihrer Verantwortung sich bewusst ihrer Verantwortung wird. bewusst wird.<br />
Anträge, Bewilligungen und Leistungen Deutschen Rentenversicherung zur<br />
stationären Anträge, medizinischen Bewilligungen Rehabilitation und Leistungen für Kinder und Deutschen<br />
Jugendliche.<br />
Rentenversicherung zur stationären medizinischen<br />
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.<br />
Interessensverbund Kinder-‐ und Jugendrehabilitation<br />
Um die Interessen der Kinder-‐ und Jugendrehabilitation zu bündeln, haben sich die<br />
Leistungserbringerverbände der Kinder-‐ und Jugendrehabilitation zu einer formlosen<br />
Um die Interessen der Kinder- und Jugendrehabilitation zu<br />
bündeln, haben sich die Leistungserbringerverbände der Kinder-<br />
und Jugendrehabilitation zu einer formlosen Arbeitsgemeinschaft<br />
zusammengeschlossen. Dies sind die Verbände:<br />
• Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern<br />
und Jugendlichen - Bundesrepublik Deutschland e.V.<br />
(AG Kinderreha)<br />
• Bundesverband Katholischer Vorsorge- und<br />
Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und<br />
Jugendliche e.V. (BVRKJ)<br />
• Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />
(<strong>BDPK</strong>)<br />
• Diakonisches Werk Deutschlands (DW)<br />
• Deutsche Gesellschaft für pädiatrische<br />
Rehabilitation und Prävention e.V. (DGpRP)<br />
• Fachausschuss Stationäre Präventions- und<br />
Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und<br />
Jugendliche der Deutschen Gesellschaft für<br />
Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (FA DGSPJ)<br />
Der Verbund hat sich bisher zwei Mal getroffen. Zudem wurde<br />
mit der DRV Bund ein Gespräch geführt sowie das BMAS<br />
um eine Fortführung des Fachgesprächs gebeten.<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
29
30 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2.5 Qualitätssicherung in der<br />
Rehabilitation<br />
Die Qualität stationärer Rehabilitationseinrichtungen wird<br />
vielfältig gemessen und bewertet. Für den <strong>BDPK</strong> und seine<br />
Mitgliedseinrichtungen hat die Qualität in der Rehabilitation<br />
höchste Priorität. Wichtig ist dabei jedoch, dass Qualitätsmanagement-<br />
und Qualitätssicherungsverfahren keinen<br />
unnötigen Aufwand für die Rehabilitationseinrichtungen<br />
darstellen, sondern lebendige Verfahren sind, aus denen die<br />
Einrichtungen einen tatsächlichen Nutzen für ihre Arbeit und<br />
die Organisationsentwicklung ziehen können. Die seit Oktober<br />
2009 geltende gesetzliche Zertifizierungspflicht stellt<br />
sicher, dass die Einrichtungen ein von der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR) anerkanntes Qualitätsmanagementverfahren<br />
umsetzen, mit dem die internen<br />
Prozesse effizient und strukturiert organisiert werden. Trägerspezifische<br />
Verfahren der Externen Qualitätssicherung<br />
messen und bewerten auf den Ebenen Behandlungs- oder<br />
Ergebnisqualität, Strukturqualität und Rehabilitandenzufriedenheit<br />
die Leistungen der Kliniken. In Hinblick auf die<br />
Vermeidung eines unnötigen Aufwands für die Rehabilitationseinrichtungen<br />
müssen Doppelstrukturen in der externen<br />
Qualitätssicherung vermieden werden. Der <strong>BDPK</strong> fordert aus<br />
diesem Grund ein einheitliches System der externen Qualitätssicherung,<br />
das einen transparenten und fairen Vergleich<br />
zwischen Rehabilitationseinrichtungen ermöglicht und dessen<br />
Ergebnisse von den Einrichtungen im internen Qualitätsmanagement<br />
sinnvoll genutzt werden können.<br />
Zertifizierungspflicht<br />
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet,<br />
ein internes Qualitätsmanagement einzuführen<br />
und zu zertifizieren. Eine Vereinbarung der Reha-Träger auf<br />
Ebene der BAR konkretisiert die Anforderungen an das Qualitätsmanagement-<br />
beziehungsweise das Zertifizierungsverfahren.<br />
Zum 30. September <strong>2012</strong> endet die dort vereinbarte<br />
Übergangsfrist. Kliniken, die bis dahin kein gültiges von der<br />
BAR anerkanntes Zertifikat besitzen, dürfen dann nicht mehr<br />
belegt werden.<br />
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurden geeignete<br />
Zertifizierungsverfahren durch die BAR anerkannt. Derzeit<br />
sind 31 Verfahren von der BAR anerkannt. Als eines der ers-<br />
ten anerkannten Verfahren verfügt das verbandseigene QM-<br />
Verfahren IQMP-Reha in der Auflage 3.0 seit Anfang 2010<br />
über diese Anerkennung. Das Verfahren ist im Kapitel IQMG<br />
näher beschrieben. Zur größeren Transparenz veröffentlicht<br />
die BAR zertifizierte Einrichtungen auf ihrer Homepage www.<br />
bar-frankfurt.de. Bereits rund 740 stationäre Reha-Einrichtungen<br />
sind laut BAR nach einem anerkannten QM-Verfahren<br />
zertifiziert. Mit derzeit 118 BAR-Zertifizierungen zählt IQMP-<br />
Reha 3.0 damit zu den drei häufigsten genutzten Verfahren.<br />
Qualitätssicherung der Deutschen<br />
Rentenversicherung Bund (DRV Bund)<br />
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der<br />
die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung gemeinsam<br />
durch Leistungserbringer und Krankenkassen vereinbart<br />
werden, werden die Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
der Rentenversicherung durch die Rentenversicherungsträger<br />
festgesetzt.<br />
Der <strong>BDPK</strong> steht in einem regelmäßigen Austausch mit den<br />
QS-Koordinatoren der Deutschen Rentenversicherung zu<br />
aktuellen Entwicklungen und Auswertungen der externen<br />
Qualitätssicherung, in dem Anregungen und Erfahrungen<br />
aus den Reha-Einrichtungen mit den „QS Koordinatoren“ der<br />
DRV beraten werden.<br />
In den gemeinsamen Gesprächen haben die QS-Koordinatoren<br />
auf die in einigen Bereichen der externen QS deutlich<br />
besseren Ergebnisse der ambulanten Rehabilitation hingewiesen.<br />
Der <strong>BDPK</strong> geht davon aus, dass die Unterschiede vor<br />
allem darin begründet sind, dass die Rehabilitanden in stationären<br />
Einrichtungen schwerer betroffen beziehungsweise<br />
multimorbid erkrankt sind als ambulante Rehabilitanden.<br />
Die gemessenen Unterschiede sollen genauer analysiert und<br />
anschließend gemeinsam mit den QS-Koordinatoren beraten<br />
werden, ob eine Anpassung der Instrumente erforderlich ist.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung plant zudem eine Vereinheitlichung<br />
des Visitationsverfahrens, mit dem das Federführungsprinzip<br />
innerhalb der DRV gestärkt werden soll. Der<br />
<strong>BDPK</strong> und die Leistungserbringer betonten in den Gesprächen<br />
mit den QS-Koordinatoren, dass die Visitationsbewer-
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
tung transparent erfolgen und auf die Vergleichbarkeit von<br />
Expertenurteilen geachtet werden sollte.<br />
Konzept der DRV zur Bewertung der Rehaqualität<br />
(BQR)<br />
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der DRV beinhalten<br />
Messungen der Struktur- und Behandlungsqualität in den<br />
Einrichtungen sowie der Zufriedenheit der Rehabilitanden.<br />
Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Qualitätssicherung und<br />
Verdichtung der Informationen hat die DRV ein Konzept zur<br />
Bewertung der Rehaqualität (BQR) entwickelt. Das erreichbare<br />
Qualitätsoptimum wird dabei mit 100 Qualitätspunkten<br />
definiert. Die DRV plant, die einzelnen Bestandteile ihres<br />
Qualitätssicherungssystems<br />
• Behandlungsqualität (Peer Review- Verfahren,<br />
KTL, Reha-Therapiestandards)<br />
• Patientenorientierung (Rehabilitandenzufriedenheit<br />
und subjektives Behandlungsergebnis)<br />
• Strukturqualität<br />
• QS vor Ort (Visitationen)<br />
Schritt für Schritt in das „BQR-Konzept“, (auch „100-Punkte-Programm“),<br />
zu überführen. Die Ergebnisse zur Behandlungsqualität<br />
(auf Grundlage des Peer Review und der Entlassungsberichte),<br />
zur Rehabilitandenzufriedenheit und zum<br />
subjektiven Behandlungserfolg werden bereits in dieser<br />
Form dargestellt. Zur Darstellung der Ergebnisse der KTL-<br />
Dokumentation wurden Kennzahlen festgelegt, die in einem<br />
Pilotprojekt erprobt wurden. Vorüberlegungen bestehen darüber<br />
hinaus für die Bereiche Therapiestandards, Strukturanforderungen<br />
und Visitationen.<br />
Der Fachausschuss Rehabilitation und Pflege hatte eine<br />
Facharbeitsgruppe zur Bewertung des „100-Punkte-Programms“<br />
der DRV eingesetzt, die eine Erläuterung und eine<br />
Stellungnahme zum BQR-Konzept der DRV erarbeitet hat.<br />
Der <strong>BDPK</strong> stimmt dem Bewertungssystem der DRV weitgehend<br />
zu, kritisiert jedoch, dass die Berechnung der Qualitätspunkte<br />
nur schwer nachvollziehbar ist. Insgesamt begrüßt<br />
der <strong>BDPK</strong> die Verankerung von Qualitätsstandards sowie<br />
ein System, das Klinikvergleiche und Benchmarks ermöglicht.<br />
Kritisch ist jedoch, dass die Nachhaltigkeit der Reha-<br />
Maßnahme (Ergebnisqualität) nicht ausreichend bewertet<br />
wird. Der subjektive Behandlungserfolg wird nur einmal drei<br />
Monate nach der Maßnahme erfragt. Objektive Indikatoren<br />
(Beitragszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, „Return to Work“)<br />
werden nicht bewertet.<br />
Im Hinblick auf das Ziel der Qualitätsentwicklung sollten Bewertungskonzepte<br />
vom Grundsatz der „Orientierung am Bes-<br />
ten“ geprägt sein. Damit die Kliniken das Bewertungssystem<br />
zur Verbesserung ihrer Qualität optimal nutzen können, sind<br />
umfassende und nachvollziehbare Ergebnisrückmeldungen<br />
notwendig, die auch den der Bewertung zugrunde liegenden<br />
Algorithmus umfassen.<br />
Der <strong>BDPK</strong> fordert außerdem, dass die Auswertungsberichte<br />
zeitnah an die Einrichtungen geschickt werden (spätestens<br />
sechs Monate nach Erhebung der Daten), damit die Einrichtungen<br />
die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung für<br />
das interne Qualitätsmanagement effektiv nutzen können.<br />
Darüber hinaus sollten die Leistungserbringer in neue Entwicklungen<br />
der DRV, insbesondere im Bereich der Bewertungskennzahlen<br />
eingebunden werden.<br />
Qualitätssicherung der Krankenkassen<br />
Der Gemeinsame Ausschuss § 137d SGB V ist ein mit Verbänden<br />
der Leistungserbringer und der Krankenkassen paritätisch<br />
besetztes Gremium, in dem grundsätzliche Fragen<br />
der externen Qualitätssicherung gemeinsam beraten und<br />
entschieden werden. Der <strong>BDPK</strong> ist intensiv in die Aktivitäten<br />
des Gemeinsamen Ausschusses eingebunden und vertritt als<br />
Federführer auf Seiten der Leistungserbringerverbände die<br />
bereits in der Vereinbarung nach 137d SGB V niedergelegten<br />
Rechte und Positionen der Reha-Leistungserbringer. Ziel<br />
des <strong>BDPK</strong> ist es einerseits, objektive und faire Vergleiche sicherzustellen<br />
und andererseits Konsequenzen zu verankern,<br />
damit die Qualitätsanstrengungen der Mitgliedskliniken sich<br />
tatsächlich lohnen.<br />
Wiederaufnahme QS-Reha®<br />
Nach einer Überarbeitung und Aktualisierung wurde das QS-<br />
Reha®-Verfahren Ende <strong>2011</strong> wieder aufgenommen. In einem<br />
europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die BQS Institut<br />
für Qualität und Patientensicherheit GmbH den Zuschlag erhalten<br />
und fungiert nun als gesetzlich vorgeschriebene unabhängige<br />
Auswertungsstelle für das QS-Reha®-Verfahren.<br />
Zu Irritationen hatte die Aufforderung der BQS geführt,<br />
Belegungstage für GKV und DRV im Jahr 2010 anzugeben.<br />
Nach der Vereinbarung nach § 137d vom 1. Juni 2008 sind<br />
Einrichtungen, die nachweislich am QS-Verfahren der DRV<br />
teilnehmen, nicht zur Teilnahme am QS-Reha®-Verfahren<br />
verpflichtet. Dagegen vertritt der GKV-Spitzenverband den<br />
Standpunkt, dass dies nur für Einrichtungen gilt, deren<br />
Hauptbeleger die Deutsche Rentenversicherung ist. Da dieses<br />
Vorgehen einschließlich der Definition von „Hauptbelegerschaft“<br />
weder im Gemeinsamen Ausschuss noch mit der<br />
DRV abgestimmt war und daher auch die Konsequenzen<br />
dieser Abfrage nicht absehbar sind, hat der <strong>BDPK</strong> seinen<br />
Mitgliedern empfohlen, diese Angaben nicht zu leisten. Seinen<br />
Standpunkt hat der <strong>BDPK</strong> gegenüber dem GKV-Spitzen-<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
31
verband in persönlichen Gesprächen und einer schriftlichen<br />
Korrespondenz ausführlich dargelegt. Für Mai <strong>2012</strong> ist ein<br />
Gespräch zur gegenseitigen Anerkennung der QS-Verfahren<br />
zwischen dem GKV Spitzenverband und der DRV Bund auf<br />
Vorstandsebene geplant, von dem eine verbindliche und<br />
transparente Einigung mit der DRV zu erwarten ist.<br />
Die am QS-Reha®-Verfahren teilnehmenden Einrichtungen<br />
haben Koordinatoren benannt, die durch das BQS-Institut sowohl<br />
schriftlich als auch in dezentralen Schulungen über die<br />
Erhebung aber auch die Methoden des Verfahrens informiert<br />
werden. Das BQS-Institut unterstützt die Einrichtungen bei<br />
der Datenerhebung. Die Ergebnisse sollen den Einrichtungen<br />
zeitnah und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden.<br />
Im Frühjahr <strong>2012</strong> wurden bereits die ersten benannten Koordinatoren<br />
zu den Schulungen vom BQS-Institut eingeladen.<br />
Drei Schulungen haben bereits stattgefunden. Der weitere<br />
Zeitplan sieht vor, dass Mitte Mai die Strukturerhebung<br />
gestartet und bereits im Juni die Befragungsunterlagen zur<br />
Ergebnisqualität an die Koordinatoren in den Einrichtungen<br />
verschickt werden sollen.<br />
QS-Reha®-Geriatrie<br />
Im Zusammenhang mit der geplanten Ergänzung des QS-<br />
Reha®-Verfahrens der GKV um ein Modul für den Bereich der<br />
geriatrischen Rehabilitation (nach § 111 SGB V) hat der GKV<br />
Spitzenverband beim IGES Institut ein Projekt in Auftrag gegeben,<br />
in dem Kriterienkataloge für die Strukturqualität in<br />
geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen entwickelt wurden.<br />
Ziel war eine adäquate Abbildung der Strukturqualität<br />
in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen. Der <strong>BDPK</strong><br />
war bei beiden, im Rahmen des Projekts durchgeführten<br />
Experten-Workshops, mit Experten aus den Mitgliedseinrichtungen<br />
vertreten. Der im Rahmen des Projekts entwickelte<br />
Strukturerhebungsbogen wurde anschließend in einer Pilotstudie<br />
erprobt. Der <strong>BDPK</strong> hat die Anmerkungen zu den Strukturkriterienkatalogen<br />
aus dem Fachausschuss Rehabilitation<br />
und Pflege bei der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses<br />
beraten und konsentiert, wobei er die Forderungen hinsichtlich<br />
der kritisierten Strukturkriterien umfänglich durchsetzen<br />
konnte. Die Strukturkriterienkataloge und Visitationschecklisten<br />
für ambulante und stationäre Einrichtungen wurden<br />
daraufhin in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses im<br />
April <strong>2012</strong> beschlossen. Diese Strukturkriterienkataloge sollen<br />
noch im Berichtsjahr in die Erhebung der Strukturqualität<br />
im Rahmen des QS-Reha®-Verfahrens einbezogen werden.<br />
32 2. Rehabilitation / Pflege<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
QS-Reha® Vorsorge und Rehabilitation<br />
für Eltern mit ihren Kindern<br />
Im Bereich der Eltern-Kind-Leistungen wurde 2008 ein Projekt<br />
zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens durchgeführt.<br />
Die Projektergebnisse - insbesondere im Bereich<br />
der Ergebnisqualität - werden durch den <strong>BDPK</strong> kritisiert. Da<br />
hier keine geeigneten Instrumente zur Messung von Ergebnissen<br />
im Bereich der Eltern-Kind-Interaktion vorgeschlagen<br />
werden konnten, kann das Qualitätssicherungsverfahren die<br />
spezifischen Besonderheiten des Leistungsbereichs nicht<br />
abbilden. Der Vorschlag des <strong>BDPK</strong>, dennoch mit der Routineerhebung<br />
zu beginnen und parallel eine Weiterentwicklung<br />
von Instrumenten zur Messung der Ergebnisqualität durchzuführen,<br />
scheiterte am Votum der übrigen Leistungserbringerverbände.<br />
Dies bedeutet, dass Einrichtungen der Mutter/<br />
Vater/Kind Rehabilitation erst bei der zweiten Welle, 2015, in<br />
das QS-Reha®-Verfahren eingebunden werden können. Der<br />
<strong>BDPK</strong> kritisiert diese Verzögerung und bedauert die fehlende<br />
Transparenz in diesem Leistungsbereich.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
2. Rehabilitation / Pflege<br />
33
34 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
3. Krankenhäuser<br />
Das GKV-Finanzierungsgesetz trat am 1. Januar <strong>2011</strong> in Kraft, um das drohende Defizit in der gesetzlichen<br />
Krankenkasse zu vermeiden. Die Belastungen für Krankenhäuser bestehen <strong>2012</strong> im Kontext<br />
erheblicher Kassenüberschüsse weiter. Nach kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit und einer<br />
gemeinsamen Kampagne der Krankenhäuser wird von der Politik inzwischen anerkannt, dass erhebliche<br />
Kostensteigerungen, insbesondere im Personalbereich, nicht ohne Refinanzierung zu decken<br />
sind. Wenn gleichzeitig zu diesen überfälligen Ausgleichen jedoch über eine Verschärfung der Mengenbegrenzung<br />
nachgedacht wird, ist dies weder leistungs- noch kostenorientiert, sondern überträgt<br />
die Risiken der Morbiditätsentwicklung einseitig der Krankenhausseite.<br />
Die Finanzierung stationärer Versorgung – das ist ein Grunddilemma der vergangenen Jahre – darf<br />
nicht von der Haushaltslage der öffentlichen Hand und Krankenkassen abhängig gemacht werden,<br />
sondern muss die Kosten- und Leistungsentwicklung der stationären Versorgung widerspiegeln.<br />
Staatlich verordnete Mengenbegrenzung ist ein politisch willkürlicher Kostendämpfungsmechanismus,<br />
der die Leistungs- und Trägervielfalt in der stationären Versorgung gefährdet. Patienten<br />
sollen die Möglichkeit haben, sich auf Grundlage eines Qualitätsvergleichs zwischen Häusern unterschiedlicher<br />
Größe und Trägerschaft zu entscheiden. Es darf keine Situation entstehen, in der eine<br />
kostendeckende Leistungserbringung nur noch unter dem Dach von Großverbünden möglich ist.<br />
Unabhängig von der Trägerschaft besteht schon heute die Tendenz zum Zusammenschluss. Diese<br />
reichen von kommunalen Gemeinschaften in Hessen, über die Berliner Kooperation zwischen dem<br />
städtischen Vivantes-Konzern mit der Charité bis hin zur geplanten Großfusion von Helios und Rhön.<br />
3. Krankenhäuser<br />
35
36 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
3.1 Finanzierung der Leistungen<br />
Orientierungswert, Tarifausgleich und Finanzierung<br />
von Leistungsveränderungen<br />
Die Sparmaßnahmen des GKV-FinG, insbesondere die Nichtanwendung<br />
des Orientierungswerts, die von Kostengesichtspunkten<br />
losgelöste Begrenzung der Veränderungsrate und<br />
die Beschränkung von Mehrleistungen, wirkten sich auch<br />
im letzten Berichtsjahr massiv auf die finanzielle Situation<br />
der Krankenhäuser aus. Ein Großteil der Verbandsaktivitäten<br />
richtete sich deshalb auf die Verbesserung der finanziellen<br />
Rahmenbedingungen für Krankenhäuser.<br />
Der jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelte Orientierungswert<br />
wurde bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
2009 als krankenhausspezifischer Kostenindex<br />
eingeführt. Er soll die spezifische Entwicklung der<br />
Krankenhauskosten und -strukturen berücksichtigen und die<br />
Bindung an die Grundlohnsummensteigerungsrate ersetzen.<br />
Seine Anwendung wurde durch die beschriebenen Sparmaßnahmen<br />
jedoch ausgesetzt und die zugelassene Kostenentwicklung<br />
auf eine anteilige Grundlohnrate beschränkt. Die<br />
zulässigen Kostensteigerungen in Höhe von etwa einem<br />
Prozent führen zu einer Finanzierungslücke, die Krankenhäuser<br />
ohne angemessene Gegenfinanzierung weitgehend<br />
selbst tragen müssen. In seiner politischen Arbeit betonte<br />
der <strong>BDPK</strong> deshalb die Bedeutung des Orientierungswerts zur<br />
realistischen Abbildung der Kosten in den Krankenhäusern.<br />
Anders als die Grundlohnrate berücksichtigt dieser die Entwicklung<br />
weiterer Bereiche und muss zeitnah und in voller<br />
Höhe angewandt werden. Dies gilt sowohl für die somatische<br />
Versorgung als auch für den psychiatrischen Bereich, in dem<br />
das neue Entgeltsystem ab 2013 optional zur Anwendung<br />
kommt.<br />
Hinzu kommen erhebliche Tarifsteigerungen und ein hiermit<br />
verbundener Personalkostenanstieg im Jahr <strong>2012</strong>. Für Krankenhäuser<br />
als personalintensive Dienstleister entstanden so<br />
erhebliche Mehrkosten. Tarifsteigerungen von deutlich über<br />
drei Prozent können durch zugelassene Kostensteigerungen<br />
von rund einem Prozent nicht getragen werden und benötigen<br />
einen Ausgleich. Im Zuge einer leistungsgerechten Vergütung<br />
verdient das Krankenhauspersonal auch finanzielle<br />
Anerkennung, die aber nicht länger aus Effizienzreserven<br />
gedeckt werden kann. Mitarbeiter in Krankenhäuser dürfen<br />
nicht zum Opfer willkürlicher Kostendämpfungspolitik<br />
werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die ihren Höhepunkt<br />
in einer Großkampagne erreichte, machten Krankenhäuser<br />
auf diese schwierige Situation aufmerksam. Von<br />
politischer Seite wurde jüngst Verständnis für diese Argumentation<br />
geäußert und die Bereitschaft zur Einführung des<br />
Orientierungswerts ab 2013 und Kostenentlastungen in Höhe<br />
von rund 300 Mio. Euro durch einen Tarifausgleich gezeigt.<br />
Tarifeinigung für Bund und Kommunen<br />
(TVöD)<br />
Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, der für andere<br />
Leistungsbereiche eine erhebliche Vorbildfunktion<br />
entfaltet, sieht Entgeltsteigerungen von insgesamt<br />
6,3 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor.<br />
Der Tarifabschluss für den TVöD sieht im Wesentlichen<br />
folgende Regelungen vor:<br />
• Die Tabellenentgelte werden linear erhöht.<br />
• 3,5 Prozent ab 1. März <strong>2012</strong><br />
• 1,4 Prozent ab 1. Januar 2013<br />
• 1,4 Prozent ab 1. August 2013<br />
• Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte<br />
erhöhen sich ab 1. März <strong>2012</strong> um 50 Euro und<br />
ab 1. August 2013 um weitere 40 Euro.<br />
• Zukünftig erhalten alle Beschäftigten bei einer<br />
5-Tage-Woche 29 Tage Urlaub, nach dem<br />
vollendeten 55. Lebensjahr 30 Tage.<br />
• Der Tarifvertrag Pauschalzahlung <strong>2011</strong> wird für<br />
das Jahr <strong>2012</strong> mit der Maßgabe verlängert, dass<br />
die einmalige Pauschalzahlung 300 Euro beträgt.<br />
Für das Jahr 2013 wird der Tarifvertrag<br />
Pauschalzahlung <strong>2012</strong> verlängert, wenn bis<br />
spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung<br />
in Kraft tritt.<br />
• Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24<br />
Monaten bis zum 28. Februar 2014 vor.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
In der politischen Diskussion wird die Einführung von Entlastungen<br />
für Krankenhäuser an neue Maßnahmen zur Beschränkung<br />
der Mengenentwicklung geknüpft. Regelungen<br />
zur Beschränkung von Mehrleistungen dürfen die Morbiditätsentwicklung<br />
sowie demographische Risiken nicht einseitig<br />
der Leistungserbringerseite übertragen. Wenn bei<br />
technisch-medizinischem Fortschritt, einer Ausdünnung der<br />
ambulanten Versorgung und einer immer älter werdenden<br />
Bevölkerung die Zahl von Operationen eingeschränkt wird,<br />
kommt es zu einer faktischen Leistungsrationierung. Übereilte<br />
Regelungen zu Mehrleistungen bergen die Gefahr einer<br />
von Kostengesichtspunkten losgelösten Rationierungsdebatte.<br />
Der <strong>BDPK</strong> setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche<br />
Konsens, notwendige Operationen nicht von sozialem oder<br />
ökonomischem Status abhängig zu machen, sondern allein<br />
aus medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht<br />
aufgekündigt werden darf. Gleichzeitig wurde die Verantwortung<br />
der Partner der Selbstverwaltung bei der Weiterentwicklung<br />
eines Konzepts zur Mengenentwicklung anerkannt.<br />
Der <strong>BDPK</strong> entwickelte gemeinsam mit der DKG ein „Konzept<br />
zur zukünftigen Ausgestaltung der Finanzierung von Leistungsveränderungen“.<br />
Es ist an einen Vorschlag des Bundesrates<br />
angelehnt und enthält Regelungen zum zukünftigen<br />
Umgang mit Mehrleistungen.<br />
Wesentliche Eckpunkte des Konzepts sind:<br />
• Einführung des vollen Kostenorientierungswerts<br />
ab 2013 und Ablösung der Grundlohnrate.<br />
• Keine Berücksichtigung der<br />
Leistungsmengenentwicklung bei der Verhandlung<br />
der Landesbasisfallwerte.<br />
• Ausschließliche Steuerung von Mehrleistungen auf<br />
der Ebene des einzelnen Krankenhauses.<br />
• Staffelung der Abschlagshöhe (15 Prozent: bis 5<br />
Prozent Mehrleistungen, 7,5 Prozent: zwischen 5<br />
bis 10 Prozent Mehrleistungen)<br />
• Im Gegensatz zur aktuellen Regelung ist der<br />
Mehrleistungsabschlag dauerhaft angelegt<br />
(erst ab einer Schwelle von 10 Prozent<br />
gilt ein neues Basisjahr).<br />
Landesbasisfallwerte/<br />
Entgeltverhandlungen <strong>2012</strong><br />
Die im GKV-FinG festgelegte Begrenzung des Ausgabenzuwachses<br />
für Krankenhäuser erschwerte eine sachgerechte<br />
Abbildung der Kosten. Wie im Vorjahr waren die Verhandlungen<br />
der Landesbasisfallwerte durch die Obergrenze der<br />
gekürzten Veränderungsrate geprägt. Mit einer gesetzlich<br />
festgelegten Kürzung von 0,5 Prozent war diese für <strong>2012</strong><br />
auf maximal 1,48 Prozent gedeckelt. Ausnahmen von dieser<br />
Regelung bestanden lediglich für Zuschläge aus dem Pflegeförderprogramm<br />
und eine eventuelle Konvergenz an den Bundesbasisfallwertkorridor.<br />
Zusätzlich erschwert wurde die Verhand-<br />
lungssituation durch die hohen Tarifabschlüsse und die hiermit<br />
verbundene Finanzierungslücke im Krankenhausbereich.<br />
Inzwischen sind die Verhandlungen in fast allen Ländern abgeschlossen.<br />
Die Entwicklung der Landesbasisfallwerte sowie<br />
die Veränderungen zwischen <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> sind in der<br />
nachfolgenden Übersicht zusammengefasst.<br />
Bundesland<br />
Baden-Württemberg<br />
<strong>2012</strong><br />
in Euro<br />
<strong>2011</strong><br />
in Euro<br />
Veränderungen<br />
<strong>2012</strong>/<strong>2011</strong><br />
3.020,65 € 2.970,00 € 1,71%<br />
Bayern 3.036,02 € 2.982,60 € 1,79%<br />
Berlin 2.955,00 € 2.935,00 € 0,68%<br />
Brandenburg 2.935,00 € 2.900,00 € 1,21%<br />
Bremen 3.040,94 € 3.004,85 € 1,20%<br />
Hamburg 3.028,00 € 2.955,00 € 2,47%<br />
Hessen 2.989,37 € 2.959,65 € 1,00%<br />
Mecklenburg-VorpommernNiedersachsen<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
2.940,00 € 2.863,00 € 2,69%<br />
2.931,07 € 2.905,00 € 0,90%<br />
2.960,67 € 2.912,65 € 1,65%<br />
3.175,75 € 3.130,14 € 1,46%<br />
Saarland 3.175,75 € 3.058,00 € 1,11%<br />
Sachsen 2.942,24 € 2.884,00 € 2,02%<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
2.947,50 € 2.889,00 € 2,02%<br />
2.930,79 € 2.884,86 € 1,59%<br />
Thüringen 2.868,44 €<br />
Stand: 03.04.<strong>2012</strong><br />
Die zentralen Verhandlungsthemen haben sich gegenüber<br />
dem Jahr <strong>2011</strong> nur unwesentlich geändert. Entscheidendes<br />
Thema war auch <strong>2012</strong> die Leistungsmenge und insbesondere<br />
die Diskussion um eventuelle Mehrleistungen. Ein neues,<br />
3. Krankenhäuser<br />
37
typischerweise konfliktgeladenes Element der Verhandlungen<br />
war, dass der Mehrleistungsabschlag<br />
nicht wie in <strong>2011</strong> auf 30 Prozent gesetzlich festgelegt<br />
war, sondern vor Ort verhandelt werden konnte.<br />
Ebenfalls eine Neuerung in der Entgeltrunde<br />
<strong>2012</strong> war die Möglichkeit PKMS-Zusatzentgelte zu<br />
vereinbaren (Pflegekomplexmaßnahmen-Scores).<br />
Aus Sicht des <strong>BDPK</strong> ist die Deckelung der – bereits<br />
im zweiten Jahr – reduzierten Grundlohnrate durch<br />
den vollen Kostenorientierungswert zu ersetzen.<br />
Bezüglich der bestehenden Mehrleistungsabschläge<br />
ist, neben der unangemessenen Übertragung<br />
des Morbiditätsrisikos auf die Krankenhausseite,<br />
insbesondere die doppelte Berücksichtigung von<br />
Mehrleistungen auf Orts- und Landesebene zu kritisieren.<br />
Der gemeinsam mit der DKG entwickelte<br />
Vorschlag des <strong>BDPK</strong> zur Mengenentwicklung trägt<br />
diesem Umstand Rechnung und wurde gegenüber<br />
den verantwortlichen Politikern kommuniziert (Kapitel<br />
3.1).<br />
38 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Hauptabteilungs-<br />
DRGs<br />
Belegabteilungs-<br />
DRGs<br />
Teilstationäre<br />
DRGs<br />
Unbewertete<br />
DRGs<br />
Fallpauschalenkatalog <strong>2012</strong><br />
(Anlage<br />
3a)<br />
Bei der Fortschreibung des DRG-Vergütungssystems<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> musste eine Ersatzvornahme<br />
durch das BMG erfolgen. Ursächlich hierfür<br />
waren allerdings nicht sachliche Bedenken. Der GKV-Spitzenverband<br />
hatte eine Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs<br />
abhängig gemacht von dem Abschluss einer Bundesempfehlung<br />
zur Überführung der Pflegefördermittel in den<br />
Landesbasisfallwert. Dafür sah die Krankenhausseite keine<br />
Notwendigkeit. Nach Unterzeichnung der Ersatzvornahme<br />
durch den Bundesminister für Gesundheit wurde der G-DRG-<br />
Katalog <strong>2012</strong> am 28. November <strong>2011</strong> in Kraft gesetzt.<br />
Die mittlerweile 8. Katalogüberarbeitung des InEK zeigt insgesamt<br />
einen hohen Differenzierungsgrad des DRG-Systems<br />
und umfasst im Vergleich zum Vorjahr nur moderate Anpassungen<br />
in Detailbereichen. Klassifikatorische Erweiterungen<br />
wurden im Bereich der intensivmedizinischen Behandlung<br />
von Kindern vorgenommen, die hierdurch aufgewertet wurde.<br />
Zusätzlich wurde die Bereinigung von Kodieralternativen<br />
mit unterschiedlichen erlösrelevanten Eingruppierungen<br />
fortgesetzt, die in der Vergangenheit hohes Streitpotenzial<br />
hatten und unspezifische Reste-DRGs aufgelöst. Anhand<br />
des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) wurden zwei<br />
neue Zusatzentgelte gebildet. Hierbei handelt es sich um die<br />
Entgelte ZE130 für die hochaufwendige Pflege von Erwachsenen<br />
und ZE131 für die hochaufwendige Pflege von Kleinkindern<br />
oder von Kindern und Jugendlichen.<br />
Anzahl der DRGs im Katalog <strong>2012</strong><br />
im Vergleich zu den Vorjahren<br />
2008 2009 2010 <strong>2011</strong> <strong>2012</strong><br />
1089<br />
(davon 2<br />
ohne Kostengewicht:<br />
960Z und<br />
961Z)<br />
1.146<br />
(davon 2<br />
ohne Kostengewicht:<br />
960Z und<br />
961Z)<br />
Psych-EntgG<br />
1.154<br />
(davon 2<br />
ohne Kostengewicht:<br />
960Z und<br />
961Z)<br />
1149<br />
(davon 2<br />
ohne Kostengewicht:<br />
960Z und<br />
961Z)<br />
1148<br />
(davon 2<br />
ohne Kostengewicht:<br />
960Z und<br />
961Z)<br />
Veränderung<br />
<strong>2011</strong><br />
/ <strong>2012</strong><br />
933 882 873 857 844 13<br />
5<br />
(davon 4<br />
unbewertete<br />
in Anlage<br />
3b)<br />
5<br />
(davon 4<br />
unbewertete<br />
in Anlage<br />
3b)<br />
5<br />
(davon 4<br />
unbewertete<br />
in Anlage<br />
3b)<br />
Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene wurden<br />
durch § 17d des KHG mit der Entwicklung eines durchgängigen,<br />
leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystem<br />
auf Bundesebene beauftragt. Bereits Ende 2009 einigten<br />
sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene<br />
auf Grundstrukturen und Verfahren zur Ermittlung der Bewertungsrelationen<br />
und beauftragten das InEK mit Entwicklungsaufgaben.<br />
Die Vereinbarung der Abrechnungsbestimmungen<br />
ist für das dritte Quartal <strong>2012</strong> festgelegt.<br />
Das auf tagesbezogenen Entgelten basierende System soll<br />
2013 erstmals zur Anwendung kommen und das bestehende<br />
kostenorientierte Vergütungssystem durch eine leistungsorientierte<br />
Vergütung ersetzen. Der Gesetzentwurf deckt sich<br />
weitgehend mit der Systematik des KHEntgG für den somatischen<br />
Bereich.<br />
Der aktuelle Regierungsentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser<br />
bis 2016, in einer budgetneutralen Phase, Erfahrungen<br />
mit dem neuen Entgeltsystem sammeln können. Die „Scharfschaltung“<br />
des Systems erfolgt von 2017 bis 2021 schrittweise.<br />
5<br />
(davon 3<br />
unbewertete<br />
in Anlage<br />
3b)<br />
5<br />
(davon 4<br />
unbewertete<br />
in Anlage<br />
3b)<br />
43 41 41 40 40 ./.<br />
-1<br />
./.
<strong>BDPK</strong>-Positionen zum PsychEntgG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
In Absprache mit seinen Fachexperten positionierte sich der<br />
<strong>BDPK</strong> in mehreren schriftlichen Stellungnahmen zum laufenden<br />
Gesetzgebungsprozess. Betont wurde insbesondere,<br />
dass Besonderheiten der Psychiatrie und Psychosomatik wie<br />
die wohnortnahe Versorgung und Pflichtversorgung von Patienten,<br />
eine bloße Übertragung der Regelungen aus der Somatik<br />
unmöglich machen. Zusätzlich wirkte der <strong>BDPK</strong> darauf<br />
hin, wichtige Neuregelungen der finanziellen Rahmenbedingungen<br />
der Krankenhäuser insgesamt in den Gesetzentwurf<br />
mit aufzunehmen.<br />
Quelle: vitos, Bundesministerium für Gesundheit <strong>2012</strong><br />
Quelle: vitos, Bundesministerium für Gesundheit <strong>2012</strong><br />
<strong>BDPK</strong>-‐Positionen zum PsychEntgG<br />
Die <strong>BDPK</strong>-Positionen zum PsychEntgG umfassen folgende<br />
Forderungen:<br />
• Der volle Orientierungswert und ein<br />
Tarifausgleich für alle Krankenhäuser müssen<br />
zeitnah umgesetzt werden.<br />
• Die finanzwirksame Umstellung für<br />
psychiatrische/psycho-somatische<br />
Einrichtungen sollte zurückgestellt werden,<br />
bis Erfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem<br />
gesammelt sind.<br />
Ansonsten drohen Zielkonflikte mit der<br />
wohnortnahen Versorgung und der<br />
Pflichtversorgung in der Psychiatrie.<br />
• Bei Einzelregelungen (etwa Nutzungsanreizen<br />
oder dem Mehrerlösausgleich) sollten<br />
psychiatrische/psycho-somatische Kliniken<br />
nicht schlechter gestellt werden als im<br />
somatischen Bereich, zum Zeitpunkt der<br />
DRG-Einführung.<br />
In Absprache mit seinen Fachexperten positionierte sich der <strong>BDPK</strong> in mehreren<br />
schriftlichen Stellungnahmen zum laufenden Gesetzgebungsprozess. Betont wurde<br />
insbesondere, dass Besonderheiten der Psychiatrie und Psychosomatik wie die<br />
wohnortnahe Versorgung und Pflichtversorgung von Patienten, eine bloße Übertragung<br />
der Regelungen aus der Somatik unmöglich machen. Zusätzlich wirkte der <strong>BDPK</strong> darauf<br />
hin, wichtige Neuregelungen der finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser<br />
insgesamt in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen.<br />
3. Krankenhäuser<br />
Die <strong>BDPK</strong>-‐Positionen zum PsychEntgG umfassen folgende Forderungen:<br />
39
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
3.2 Rahmenbedingungen<br />
für Krankenhäuser<br />
Bedeutung der Krankenhäuser in privater<br />
Trägerschaft<br />
Der Anteil privater Krankenhäuser vergrößerte sich um 4,8 Prozentpunkte, die Zahl der<br />
Fälle um 3,9 Prozentpunkte. Private Krankenhäuser halten einen überproportional<br />
hohen Anteil an Intensivbetten vor. Die große Bedeutung, die Klinken in privater<br />
40 3. Krankenhäuser<br />
Trägerschaft bereits jetzt für die Patientenversorgung haben, wird auch zukünftig<br />
weiter zunehmen.<br />
ken in privater Trägerschaft bereits jetzt für die Patientenversorgung<br />
haben, wird auch zukünftig weiter zunehmen.<br />
Neben einem zunehmenden Anteil privater Kliniken sind im<br />
Zwischen 2005 und 2009 hat sich der Marktanteil von Kran-<br />
Krankenhausmarkt in den letzten Jahren eine Marktkonzenkenhäusern<br />
in privater Trägerschaft weiter erhöht. Dies gilt<br />
tration und eine steigende Zahl von Zusammenschlüssen zu<br />
sowohl für die Zahl allgemeiner Krankenhäuser als auch für<br />
beobachten. Klinikketten privater Trägerschaft sind im Be-<br />
die Zahl der Betten, der Fälle und der Intensivbetten.<br />
reich der Zusammenschlüsse und Kooperationen traditionell<br />
3.2 Rahmenbedingungen<br />
sehr aktiv. Höhepunkt der Entwicklung war die Ankündigung<br />
Der Anteil privater Krankenhäuser vergrößerte sich um 4,8<br />
der angestrebten Übernahme der Rhön-Kliniken durch He-<br />
Prozentpunkte, Bedeutung der die Krankenhäuser Zahl der Fälle in um privater 3,9 Trägerschaft Prozentpunkte.<br />
lios. Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich betreffen<br />
Private Krankenhäuser halten einen überproportional hohen<br />
Zwischen 2005 und 2009 hat sich der Marktanteil von Krankenhäusernaber in privater zunehmend auch Einrichtungen in öffentlicher und frei-<br />
Anteil an Intensivbetten vor. Die große Bedeutung, die Klin-<br />
Trägerschaft weiter erhöht. Dies gilt sowohl für die Zahl allgemeiner Krankenhäuser gemeinnütziger als Trägerschaft. Zu denken ist beispielsweise<br />
auch für die Zahl der Betten, der Fälle und der Intensivbetten.<br />
an den geplanten Zusammenschluss<br />
Schaubild 8<br />
Marktanteile der allgemeinen Krankenhäuser<br />
von Agaplesion und proDiako. Eine<br />
wichtige Ursache für diese Entwick-<br />
2005 und 2009; in %<br />
lung ist die starke Kostenbegrenzung<br />
sowie der nach wie vor bestehende<br />
Investitionsstau im Krankenhausbereich,<br />
der Einrichtungen zur Suche<br />
nach weiteren Synergieeffekten<br />
treibt.<br />
Quelle: ADMED, HCB, RWI; FDZ (<strong>2011</strong>).<br />
In seiner Arbeit stellte der <strong>BDPK</strong> der<br />
Fachöffentlichkeit, Politik und allen<br />
interessierten Bürgerinnen und<br />
Bürgern auch im vergangenen Berichtsjahr<br />
Zusammenhänge und aktuelle<br />
Kennzahlen der stationären<br />
Versorgung und Kliniken in privater<br />
Trägerschaft zur Verfügung. Eine<br />
detaillierte Bestandsaufnahme des<br />
Krankenhausmarktes, die einen besonderen<br />
Fokus auf die Situation der<br />
Kliniken in privater Trägerschaft legt,<br />
wird der <strong>BDPK</strong> gemeinsam mit dem<br />
Rheinisch-Westfälischen Institut für<br />
Wirtschaftsforschung (RWI) auf dem<br />
diesjährigen <strong>BDPK</strong> Bundeskongress<br />
vorstellen. Das bereits in der zweiten<br />
Auflage erscheinende Faktenbuch liefert<br />
aktuelle Kennzahlen und Zusammenhänge<br />
und kann ab Juli <strong>2012</strong> bei<br />
der Geschäftsstelle bestellt werden.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
EU-Beihilfeverfahren, Defizitfinanzierung<br />
Ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitssystem und eine<br />
effiziente Leistungserbringung gewährleisten auch langfristig<br />
ein hohes Qualitätsniveau der Patientenversorgung. Aus<br />
diesem Grund ist es ein zentrales Anliegen des <strong>BDPK</strong>, in der<br />
stationären Versorgung Rahmenbedingungen zu fördern, die<br />
Wettbewerbsverzerrungen verhindern und einen fairen Wettbewerb<br />
ermöglichen.<br />
Die Praxis von Städten und Gemeinden, die Defizite der in<br />
ihrer Trägerschaft stehenden öffentlichen Krankenhäuser<br />
nachträglich auszugleichen, wirkt für den Krankenhausmarkt<br />
wettbewerbsverzerrend. Diese zusätzlichen Zahlungen sind<br />
nicht Teil des Systems dualer Krankenhausfinanzierung,<br />
sondern staatliche Beihilfen, die Häusern in privater Trägerschaft<br />
nicht gewährt. Die Argumentation, dass staatliche<br />
Zuschüsse zur Sicherstellung der Versorgung in Unterversorgungsregionen<br />
unentbehrlich sei, ist nicht nachzuvollziehen.<br />
Das KHEntG hält für diesen Fall Sicherstellungszuschläge<br />
vor. Empfänger staatlicher Beihilfen waren in der Vergangenheit<br />
zudem nicht Krankenhäuser in Unterversorgungsgebieten,<br />
sondern häufig kommunale Krankenhäuser in Ballungsgebieten,<br />
die in enger räumlicher Nähe zu Krankenhäusern<br />
anderer Trägerschaft standen. Der <strong>BDPK</strong> koordiniert seine<br />
Aktivitäten gegen die wettbewerbsverzerrende Praxis der<br />
Defizitfinanzierung insbesondere im Rahmen seines Fachausschuss<br />
Europa. Im Kapitel Themen und Berichte wird<br />
über die Entwicklungen auf europäischer Ebene berichtet,<br />
etwa die Neuordnung der Europäischen Beihilfevorschriften<br />
im Rahmen der DAWI-Reform (Kapitel 4).<br />
MDK-Prüfungen/Vorwurf der Falschabrechnung<br />
durch die Kostenträger<br />
Der organisatorische und auch finanzielle Aufwand der MDK-<br />
Prüfungen nahm im vergangenen Berichtsjahr weiter zu und<br />
erreichte ein besorgniserregendes Niveau. An der jetzigen<br />
Ausgestaltung der Abrechnungsprüfung sind insbesondere<br />
die systemimmanenten Falschanreize kritisch zu bewerten.<br />
Prüfungen werden vom MDK aktuell nur selten als Stichprobenprüfung<br />
nach § 17c KHG, sondern insbesondere als<br />
Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V durchgeführt. Häufig<br />
ist die Zielsetzung der Einzelfallprüfung durch die Krankenkassen<br />
nicht die Überprüfung der Korrektheit der Rechnung,<br />
sondern die Rechnungskürzung. Folge ist eine Flut von unsinnigen<br />
und systemwidrigen Prüfungen, die nicht zur Reduktion<br />
fehlerhafter Abrechnungen führen, sondern vor allem<br />
eine bürokratische Belastung sind. Darüber hinaus nutzen<br />
vor allem die Krankenkassen die Prüfstatistiken, um immer<br />
wieder öffentlichkeitswirksam von Abrechnungsbetrug im<br />
Krankenhaus zu sprechen. In der Öffentlichkeit wird damit<br />
das Vertrauen der Bevölkerung in die Krankenhäuser beschädigt.<br />
Die Regierungskoalition diskutiert im Kontext des PsychEntgG<br />
die Schaffung weitergehender Prüfmöglichkeiten<br />
durch den MDK. Diese sollen dann möglich sein, wenn Einzelfallprüfungen<br />
nach § 275 Abs. 1c SGB V Auffälligkeiten<br />
aufweisen. Zusätzlich werden Strafzahlungen für Krankenhäuser<br />
im Kontext fehlerhafter Rechnungen diskutiert. Im<br />
Gespräch ist, dass bei Abrechnungsfehlern zu Lasten der<br />
Krankenkassen zukünftig Zahlungen in Höhe des halben Differenzbetrags<br />
von Krankenhäusern zu leisten seien.<br />
Der <strong>BDPK</strong> diskutierte dieses Thema intensiv in seinen Fachausschüssen,<br />
gab durch die Beauftragung eines Diskussionspapiers<br />
neue Impulse für die laufende politische Debatte<br />
und trat in den Dialog mit Kassenvertretern. Es wird bezweifelt,<br />
dass weitergehende Prüfmöglichkeiten und Strafzahlungen<br />
dazu geeignet sind, den Organisationsaufwand<br />
der Abrechnungsprüfungen zu reduzieren. Zielsetzung der<br />
künftigen Gestaltung muss es vielmehr sein, durch die Abschaffung<br />
bestehender Fehlanreize die Anzahl von Prüfungen<br />
zu verringern. Die immer wieder erhobenen Vorwürfe<br />
des Abrechnungsbetrugs von Kassenseite sind zu kritisieren.<br />
Es gibt keine Hinweise, dass Krankenhäuser – wie von den<br />
Kassen teilweise suggeriert wird – einen systematischen Abrechnungsbetrug<br />
betreiben. Die Ursache für fehlerhafte Abrechnungen<br />
liegt in der hohen Komplexität des DRG-Systems<br />
und der hohen bürokratischen Belastung der Krankenhäuser.<br />
Kernergebnisse des Gutachtens zum Abrechnungsverhalten<br />
deutscher Krankenhäuser sowie<br />
zu den Aufwendungen der Krankenhäuser aufgrund<br />
des Abrechnungsverfahrens (BDO, <strong>2011</strong>)<br />
• Aussagen und Veröffentlichungen der<br />
Kostenträger zum Thema „Falschabrechnungen<br />
im Krankenhaus sind sachlich falsch und<br />
interessengesteuert.<br />
• Der MDK ist nicht unabhängig und verursacht<br />
einen immensen Aufwand auf Seiten der<br />
Krankenhäuser.<br />
• Die meisten Rechnungskorrekturen entstehen<br />
durch die Nichtanerkennung tatsächlich<br />
erbrachter Leistungen.<br />
• Die Forderungen nach einer symmetrischen<br />
Aufwandspauschale sind unbegründet und<br />
systemschädlich.<br />
3. Krankenhäuser<br />
41
Stärkung der Stichprobenprüfung<br />
nach § 17c KHG<br />
Ein vom <strong>BDPK</strong> beauftragtes Papier zu MDK-Prüfungen diskutiert<br />
die Möglichkeit der Stärkung der Stichprobenprüfung<br />
nach § 17c KHG gegenüber der in der aktuellen Praxis<br />
vorherrschenden Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V. Das<br />
Papier argumentiert, dass die Stichprobenprüfung als generelle<br />
Prüfform nicht von den beschriebenen Fehlanreizen<br />
zur Rechnungsprüfung mit dem Ziel der Rechnungskürzung<br />
betroffen ist. Die notwendigen Daten liegen für die Krankenhäuser<br />
beim InEK bereits vor, so dass kein zusätzlicher bürokratischer<br />
Aufwand notwendig ist. Die Prüfung selbst könnte<br />
durch das InEK als neutrale Institution durchgeführt werden.<br />
Vorteile eines solchen Ansatzes wären unter anderem:<br />
• Wegfall des Fehlanreizes der Einzelfallprüfung<br />
• Einsparung personeller Ressourcen<br />
• Vermeidung von Gerichtsverfahren<br />
• Wegfall des Generalverdachts der<br />
Falschabrechnung<br />
• Gleichbehandlung aller Krankenhäuser und<br />
Detektion der tatsächlichen „schwarzen Schafe“<br />
Transplantationsgesetz<br />
Im Juli 2010 verabschiedete das Europäische Parlament die<br />
„Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur<br />
Transplantation bestimmte menschliche Organe“ (2010,<br />
53, EU), die einheitliche Standards im Bereich Organspende<br />
schaffen soll und bis August <strong>2012</strong> in nationales Recht<br />
umgesetzt werden muss. Im Zuge der Neugestaltung des<br />
Transplantationsgesetzes plant der Gesetzgeber zusätzlich,<br />
die Zahl der Organspender durch eine Neuregelung der Zustimmungspflichten<br />
zu erhöhen. Dadurch soll die Differenz<br />
zwischen dem Anteil der Personen mit einer hohen Organspendebereitschaft<br />
(etwa 75 Prozent) und den Personen, mit<br />
einem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende<br />
(rund 25 Prozent) reduziert werden.<br />
Bereits am 6. Juni <strong>2011</strong> hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf<br />
eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes<br />
beschlossen. Der ursprüngliche Zeitplan, der<br />
einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember<br />
<strong>2011</strong> vorsah, konnte nicht eingehalten werden. Im weiteren<br />
parlamentarischen Verfahren kam es zu einer Aufspaltung des<br />
Gesetzes in einen „technischen“ Teil zur Umsetzung der EU-<br />
Transplantationsrichtlinie und einen „ethischen Teil“, der die<br />
Zustimmungsfrage regeln soll. Der „ethische“ Teil wurde im<br />
Rahmen eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrages zur<br />
Organspende als eigenständiger Gesetzentwurf eingebracht.<br />
42 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Im Rahmen des Kabinettsentwurfs werden die Pflichten von<br />
Entnahmekrankenhäusern festgelegt. Insbesondere wird<br />
die Einführung eines Transplantationsbeauftragten verbindlich<br />
eingeführt. Kernpunkt des aktuellen Vorschlags des<br />
ethischen Teils ist die Einführung einer sogenannten „Entscheidungslösung“.<br />
Hiernach sollen gesetzliche und private<br />
Krankenkassen die von ihnen versicherten Personen über 16<br />
Jahren schriftlich auffordern, eine freiwillige Entscheidung<br />
zur Organspende abzugeben. Zusätzlich sollen Informationspflichten<br />
zum Thema Organspende für Krankenversicherungen<br />
und Behörden festgeschrieben werden. Am 22. März<br />
<strong>2012</strong> beschäftigte sich der Bundestag mit der Frage und<br />
überwies die Gesetzentwürfe zur weiteren Bearbeitung an<br />
den Ausschuss für Gesundheit.<br />
InfektionsschutzG und Hygieneverordnungen<br />
der Länder<br />
Das im Juni <strong>2011</strong> beschlossene Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes<br />
verpflichtete die Bundesländer bis Ende<br />
März <strong>2012</strong> dazu, per Rechtsverordnung Regelungen zur Einhaltung<br />
der Infektionshygiene im Gesundheitswesen zu treffen.<br />
Die Hygieneverordnungen umfasst Regelungen zur:<br />
• Einrichtung einer Hygienekommission: Bestehend<br />
aus Ärztlicher Leitung, Verwaltungs- und<br />
Pflegedienstleitung.<br />
• Festlegung des Mindestbedarfs an<br />
Hygienefachpersonal: Anstellung von<br />
Krankenhaushygienikern, Hygienefachkräften,<br />
Festlegung eines hygienebeauftragten Arztes<br />
• Qualifikationsanforderungen an<br />
Hygienefachpersonal.<br />
Die Ausgestaltung dieser Regelungen unterscheidet sich inhaltlich<br />
und in Bezug auf mögliche Übergangsfristen teilweise<br />
erheblich zwischen den Ländern. Fünf Bundesländer verabschiedeten<br />
nicht, wie im Infektionsschutzgesetz vorgesehen,<br />
rechtzeitig eine neue Hygieneverordnung. Um Mitgliedern und<br />
Landesverbänden einen aktuellen Überblick der Verordnungen<br />
in den Ländern zu geben, sammelte der <strong>BDPK</strong> Hygieneverordnungen<br />
und stellte sie im <strong>BDPK</strong>-Extranet zur Verfügung.<br />
Baden-Württemberg<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Brandenburg 06.02.<strong>2012</strong><br />
Bremen 27.03.<strong>2012</strong><br />
Anpassung bestehender<br />
Verordnung<br />
Anpassung bestehender<br />
Verordnung<br />
Anpassung bestehender<br />
Verordnung
Hamburg 27.03.<strong>2012</strong><br />
Hessen 09.12.<strong>2011</strong><br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
22.02.<strong>2012</strong><br />
Niedersachsen 26.03.<strong>2012</strong><br />
Nordrhein-Westfalen 13.03.<strong>2012</strong><br />
Rheinland-Pfalz 17.02.<strong>2012</strong><br />
Saarland 28.03.<strong>2012</strong><br />
Sachsen Offen<br />
Sachsen-Anhalt 26.03.<strong>2012</strong><br />
Schleswig-Holstein 08.09.<strong>2011</strong><br />
Thüringen Offen<br />
Stand: Mai <strong>2012</strong><br />
Honorarärzte im Krankenhaus<br />
Für viele Krankenhäuser ist der Einsatz von Drittärzten in<br />
eigenen Einrichtungen eine Notwendigkeit, die durch Entwicklungen<br />
wie den Ärztemangel aber auch zunehmende<br />
Anforderungen an die Flexibilität der Leistungsbereitstellung<br />
tendenziell zunimmt. Der Einsatz von Honorarärzten birgt<br />
für Krankenhäuser jedoch Risiken. Vor allem sozialversicherungsrechtliche<br />
Fragestellungen können für Krankenhäuser<br />
zum Problem werden. Wird die Honorararzttätigkeit etwa im<br />
Nachhinein als Angestelltenverhältnis deklariert, kann dies<br />
Quelle: Meyer-‐Köring <strong>2012</strong><br />
für die Einrichtung mit erheblichen Nachzahlungen verbunden<br />
sein.<br />
Der <strong>BDPK</strong> diskutierte in seinen Gremien Problemfelder und<br />
Risiken beim Einsatz von Honorarärzten (vgl. Kapitel 5.2).<br />
Herr Rechtsanwalt Nitsche hat im Fachausschuss Krankenhäuser<br />
die Positionen des Bundesverbands der Honorarärzte<br />
(BV-H) zu Aspekten der Kooperation zwischen Krankenhäusern<br />
und Honorarärzten dargestellt – insbesondere zu einer<br />
möglichen Scheinselbständigkeit. Aus seiner Sicht handele<br />
es sich bei der Beschäftigung von Honorarärzten derzeit um<br />
eine unsichere Rechtslage. Es wurden praktische Hinweise<br />
für die Beschäftigung von Honorarärzten gegeben, die nach<br />
deren Ansicht eine Selbständigkeit begründen. Um hierbei<br />
jedoch Rechtssicherheit zu erlangen, sei es erforderlich,<br />
den Klageweg zu verfolgen. Der BV-Honorarärzte befinde<br />
sich allerdings mit ihrem (Muster)Honorararztvertrag noch<br />
im Widerspruchsverfahren bei der DRV Bund, so dass mit<br />
einer höchstrichterlichen Entscheidung erst in vier bis sechs<br />
Jahren zu rechnen sei.<br />
Endoprothesenregister<br />
Der <strong>BDPK</strong> diskutierte in seinen Gremien Problemfelder und Risiken beim Einsatz von<br />
Honorarärzten. Im Zuge der Arbeit im laufenden Berichtsjahr wurden in verschiedenen<br />
juristischen Gutachten Modelle zur juristischen Absicherung des Einsatzes von<br />
Honorarärzten entwickelt und in den Sitzungen des Fachausschuss Krankenhäuser<br />
vorgestellt und diskutiert.<br />
Die entwickelten Modelle eigenen sich sowohl zur juristischen Argumentation eines<br />
Das Endoprothesenregister Deutschland ist als zentrale<br />
Registerstelle am BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit<br />
angesiedelt und führt die Daten von teilnehmenden<br />
Krankenhäusern und Krankenkassen zusammen. Die Implantatdaten<br />
der teilnehmenden Kliniken und Abrechnungsdaten<br />
der Krankenkassen gehen in eine Datenbank ein und werden<br />
mit Informationen aus einer Produktdatenbank der Industrie<br />
verknüpft, in der alle auf dem deutschen Markt verwendeten<br />
Knie- und Hüftendoprothesen erfasst sind. Das Register<br />
soll eine verlässliche Datengrundlage<br />
für Revisionsgründe<br />
schaffen und dabei helfen, die<br />
Anzahl von Wechseloperationen<br />
zu verringern. Zurzeit befindet<br />
sich das Register noch<br />
im Aufbau und kurz vor Beginn<br />
der Pilotphase. Erste Analysen<br />
werden voraussichtlich Ende<br />
des Jahres 2013 vorliegen.<br />
Die volle Funktionsfähigkeit<br />
des Registers wird in fünf bis<br />
sieben Jahren erwartet. Der<br />
Fachausschuss Krankenhäuser<br />
sprach sich für eine Unterstützung<br />
des Endoprothesenregisters<br />
Deutschland aus. Der<br />
Fachausschuss wurde über<br />
den aktuellen Umsetzungsstand<br />
des Projekts informiert.<br />
3. Krankenhäuser<br />
43
GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />
Das GKV-VStG richtet sich mit seinen Regelungen zur Verbesserung<br />
der Versorgungsstruktur an unterschiedliche Akteure<br />
des Gesundheitswesens, insbesondere auch niedergelassene<br />
Ärzte (vgl. 1. Gesundheitspolitik). Für Krankenhäuser sind insbesondere<br />
die folgenden Neuregelungen entscheidend.<br />
Versorgungsmanagement / Entlassmanagement<br />
(§ 11 SGB V, § 39 SGB V)<br />
Das Entlassmanagement wird Bestandteil der Krankenhausbehandlung<br />
nach § 39 SGB V. Die Krankenhäuser werden<br />
außerdem verpflichtet, bei einer Anschlussbehandlung des<br />
Patienten für einen zeitnahen Behandlungstermin beim<br />
Facharzt Sorge zu tragen.<br />
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung<br />
(§ 116b SGB V)<br />
Leistungen aus dem Bereich der Erkrankungen mit besonderen<br />
Krankheitsverläufen (u. a. onkologische und rheumatologische<br />
Erkrankungen) sollen nur noch bei „schweren Verlaufsformen“<br />
zur spezialfachärztlichen Versorgung gehören.<br />
Die konkrete Abgrenzung der Leistungen erfolgt weiterhin<br />
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt für<br />
Leistungen, die sowohl ambulant spezialfachärztlich als auch<br />
teilstationär oder stationär erbracht werden können, allgemeine<br />
Tatbestände. Liegen diese vor, kann eine ambulante<br />
Leistungserbringung ausnahmsweise nicht ausreichend sein<br />
und die Behandlung muss teilstationär oder stationär erbracht<br />
werden.<br />
Die Zulassung erfolgt über den Landesausschuss der Ärzte<br />
und Krankenkassen, der zu diesem Zweck um Vertreter der<br />
Landeskrankenhausgesellschaften erweitert wird. Zulassungsvoraussetzung<br />
ist die Erfüllung der weiterhin vom G-BA<br />
zu definierenden Anforderungen.<br />
Je nach Regelung durch den G-BA kann die Versorgung von<br />
Patienten mit schweren Verlaufsformen von Erkrankungen<br />
mit besonderen Krankheitsverläufen an das Erfordernis einer<br />
Kooperationsvereinbarung geknüpft werden; bei der Versorgung<br />
von Patienten mit schweren Verlaufsformen onkologischer<br />
Erkrankungen ist dies zwingend. Eine entsprechende<br />
Regelung durch den G-BA vorausgesetzt, wäre das Vorliegen<br />
einer Kooperationsvereinbarung dann in beiden Fällen<br />
Voraussetzung für die Leistungserbringung, es sei denn, es<br />
sind im relevanten Einzugsbereich keine geeigneten Kooperationspartner<br />
vorhanden oder es konnte trotz ernsthaften<br />
Bemühens keine Kooperation abgeschlossen werden.<br />
44 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Eine Zuordnung ausgewählter Leistungen aus dem AOP-Katalog<br />
(Ambulantes Operieren im Krankenhaus) nach § 115b<br />
SGB V in den spezialfachärztlichen Versorgungsbereich ist<br />
- entgegen der ursprünglichen Ankündigung - nicht vorgesehen.<br />
Bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen<br />
Krankheitsverläufen ist eine Überweisung durch einen<br />
Vertragsarzt notwendig. Dies gilt jedoch nicht bei einer Zuweisung<br />
aus dem stationären Bereich. Für die restlichen Bereiche<br />
regelt der G-BA, in welchen Fällen eine Überweisung<br />
durch den behandelnden Arzt erforderlich ist.<br />
Die Vergütung erfolgt weiterhin unmittelbar durch die Kassen,<br />
zunächst auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes<br />
(EBM). Bei öffentlich geförderten Krankenhäusern<br />
mit Investitionskostenabschlag von fünf Prozent, später auf<br />
Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Vergütungssystems<br />
zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen,<br />
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen<br />
Krankenhausgesellschaft.<br />
Bis Ende <strong>2012</strong> soll der Gemeinsame Bundesausschuss die<br />
Leistungen in neue Richtlinien überführt haben. Ab dann gilt<br />
eine zweijährige Übergangsfrist, in der die Länder die Zulassungen<br />
aufheben können. Bis zur Aufhebung gilt der 5-prozentige<br />
Vergütungsabschlag nicht.<br />
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewerten<br />
die Auswirkungen der ambulant spezialfachärztlichen<br />
Versorgung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und<br />
legen ihre Einschätzungen dem Bundesministerium für Gesundheit<br />
bis zum 31. März 2017 vor.<br />
Medizinische Versorgungszentren<br />
(§§ 95 und 103 SGB V)<br />
Der ärztliche Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums<br />
(MVZ) muss selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt<br />
tätig sein.<br />
Die Gründung von MVZ durch zugelassene Krankenhäuser<br />
ist weiterhin möglich. Allerdings darf die Gründung nur noch<br />
in Rechtsform einer Personengesellschaft, einer GmbH oder<br />
einer eingetragenen Genossenschaft erfolgen (§ 95 SGB V).<br />
Für bestehende MVZ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des<br />
Versorgungsstukturgesetzes gibt es einen umfassenden Bestandsschutz.<br />
Voraussetzung dafür ist die Übertragung der<br />
ärztlichen Leitung auf einen im MVZ tätigen Arzt innerhalb<br />
von sechs Monaten ab Inkrafttreten (§ 95 SGB V).<br />
Wird eine vertragsärztliche Zulassung in einem Planungsbereich<br />
beendet, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet<br />
sind, entscheidet der Zulassungsausschuss der
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Kassenärztlichen Vereinigung darüber, ob ein Nachbesetzungsverfahren<br />
für den Vertragsarztsitz durchgeführt werden<br />
soll (§ 103 Abs. 3a SGB V).<br />
Vertragsärzte können weiterhin auf ihre Zulassung verzichten<br />
(gilt nicht als „Praxisnachfolge“), um bei einem anderen<br />
Vertragsarzt oder in einem MVZ als angestellter Arzt tätig zu<br />
werden. Der Zulassungsausschuss kann diesen Wechsel nun<br />
allerdings untersagen, wenn hierdurch die bedarfsgerechte<br />
Versorgung am bisherigen Sitz gefährdet wird (§ 103 Abs.<br />
4a SGB V).<br />
Im Rahmen des Praxisnachbesetzungsverfahrens wird freiberuflich<br />
tätigen Ärzten ein Vorrang gegenüber MVZ in Krankenhausträgerschaft<br />
eingeräumt. Diese Regelung tritt an die<br />
Stelle des zunächst vorgesehenen Vorkaufsrechts der Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen (§ 103 Abs. 4c SGB V).<br />
§ 103 Abs. 3a SGB V sowie die sich auf diesen beziehenden<br />
weiteren Änderungen des § 103 SGB V treten nicht schon<br />
zum 1. Januar <strong>2012</strong>, sondern erst zum 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Einbindung von Reha-Ärzten in die ambulante<br />
Versorgung<br />
Eine wesentliche Forderung des <strong>BDPK</strong> wurde mit der Zulassung<br />
der in Rehabilitationskliniken tätigen Ärzte erreicht.<br />
Dies ist ganz sicher ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität.<br />
Befinden sich doch gerade in ländlichen<br />
Regionen eine Vielzahl qualifizierter Rehabilitationseinrichtungen.<br />
3. Krankenhäuser<br />
45
Die Qualitätssicherung der Leistungserbringung ist eine<br />
entscheidende Voraussetzung für eine optimale, bedarfsgerechte<br />
und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und<br />
Patienten in Krankenhäusern. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet,<br />
sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen<br />
der Qualitätssicherung zu beteiligen und ein einrichtungsinternes<br />
Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.<br />
Der <strong>BDPK</strong> und seine Mitgliedseinrichtungen legen<br />
großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Versorgung der<br />
Patienten und fordern, dass die Leistungserbringung in den<br />
Krankenhäusern, insbesondere in Hinblick auf die hohen<br />
Qualitätsanforderungen, sachgerecht und angemessen vergütet<br />
wird.<br />
Qualitätsberichte<br />
Seit 2005 sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, einen Qualitätsbericht<br />
zu veröffentlichen. Die Berichte bieten einerseits<br />
Patienten, Ärzten und Krankenkassen eine Orientierungshilfe,<br />
gleichzeitig können die Krankenhäuser anhand der<br />
Qualitätsberichte ihre Leistungen und deren Qualität nach<br />
außen darstellen. Ab dem Jahr 2013 gibt es einige gesetzliche<br />
Neuregelungen: Krankenhäuser müssen ihre Qualitätsberichte<br />
von da an jährlich veröffentlichen, nicht mehr nur im<br />
Abstand von zwei Jahren, wie bisher. Außerdem müssen zusätzlich<br />
Messergebnisse zur Hygienequalität enthalten sein,<br />
um die Hygienesituation in Krankenhäusern bewerten und<br />
vergleichen zu können.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Mai <strong>2011</strong><br />
den Inhalt, Umfang und das Datenformat der Berichte festgelegt:<br />
Insgesamt 182 Qualitätsindikatoren wurden als uneingeschränkt<br />
zur Veröffentlichung geeignet bewertet und<br />
müssen verpflichtend veröffentlicht werden.<br />
Die Kommission Qualitätssicherung der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
hat eine Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung<br />
Qualitätsberichte“ eingerichtet, um sich damit in den Gremien<br />
des G-BA zu positionieren. An dieser Arbeitsgruppe<br />
ist auch der <strong>BDPK</strong> beteiligt. In der ersten Sitzung im August<br />
<strong>2011</strong> wurden Vorschläge diskutiert, um den Qualitätsbericht<br />
für <strong>2012</strong> zu ändern und anzupassen. Wesentliche Diskussionsaspekte<br />
sind die Zielgruppen (Patienten, Angehörige,<br />
Einweiser, Kostenträger), die Form (gedruckt, elektronisch),<br />
sowie die Datenbanklösungen und die Datenquellen der<br />
Qualitätsberichte.<br />
46 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
3.3 Qualität in Krankenhäusern<br />
Änderung der Richtlinie über Maßnahmen<br />
der Qualitätssicherung in Krankernhäusern<br />
(QSKH-RL)<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Änderung der<br />
QSKH-RL beschlossen, die zum 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft getreten<br />
ist.<br />
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf:<br />
• die Aufnahme der Follow-Up-Daten zur Erprobung<br />
der längsschnittlichen Fallzusammenführung<br />
• die Fortführung der Follow-Up-Testung in <strong>2012</strong><br />
unter Einbindung der dann etablierten<br />
Vertrauensstelle<br />
• die Änderung der Sanktionsgrenze für die<br />
Dokumentationsrate auf 95 Prozent je<br />
Leistungsbereich<br />
• die Stichprobenziehung im<br />
Datenvalidierungsverfahren<br />
Das Plenum hat im Oktober <strong>2011</strong> Weiterentwicklungen in<br />
ausgesuchten Leistungsbereichen beschlossen. Damit wird<br />
das Datenflussmodell der Richtlinie über einrichtungs- und<br />
sektorenübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
erprobt. Es werden so genannte Patientenidentifizierende<br />
Daten (PID) erhoben, um längsschnittliche Fallzusammenführungen<br />
bei den endoprothetischen Leistungsbereichen<br />
(Hüfte und Knie) und in den Leistungsbereichen Geburtshilfe<br />
und Neonatologie zu erproben. Seit dem 1. Februar <strong>2012</strong><br />
sind die PID-Daten peseudonymisiert.<br />
Grundsätzlich besteht eine Dokumentationspflicht für alle<br />
Leistungsfälle. Finanzielle Sanktionen (150 Euro pro fehlende<br />
Dokumentation) wurden bislang allerdings nur bei einer<br />
Gesamtdokumentationsrate von unter 80 Prozent ausgesprochen.<br />
Verschiedene Seiten forderten eine Anhebung der<br />
Sanktionsgrenze von 80 auf 95 Prozent unter Bezugnahme<br />
jedes einzelnen Leistungsbereichs. Damit ist es nicht mehr<br />
möglich, Unterdokumentationen in Leistungsbereichen mit<br />
niedrigen Fallzahlen durch eine hohe Vollzähligkeit in anderen<br />
Leistungsbereichen zu kompensieren.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> gilt nun eine modulbezogene Dokumentationsrate<br />
von 95 Prozent. Wird diese unterschritten,<br />
wird jede nicht übermittelte Dokumentation modulbezogen<br />
mit 150 Euro sanktioniert.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Richtlinie über die sektorenübergreifende<br />
Qualitätssicherung (Qesü-RL)<br />
Die „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden<br />
Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ (Qesü-RL)<br />
trat am 2. Dezember 2010 in Kraft. Damit wird die Qualität<br />
der medizinischen Versorgung über Sektorengrenzen hinweg<br />
(ambulante und stationäre Behandlung) sicher gestellt.<br />
Längsschnittbetrachtungen der Behandlungsqualität werden<br />
möglich und Behandlungsverläufe können im Ganzen beurteilt<br />
und über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer<br />
und größere Zeiträume hinweg analysiert werden. In der<br />
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung werden dafür<br />
Datensätze derselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten,<br />
-sektoren und -zeiten zusammengeführt.<br />
Die besonderen Anforderungen an den Datenschutz erfordern<br />
ein Pseudonymisierungsverfahren: Eine unabhängige<br />
Vertrauensstelle macht die Daten unkenntlich, anhand derer<br />
die Patienten zu identifizieren sind. Damit ist eine Rückverfolgung<br />
zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen. Die Vertrauensstelle<br />
ist für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
von zentraler Bedeutung.<br />
Nach einem mehrmonatigen europaweiten Vergabeverfahren<br />
wurde die in Berlin ansässige mittelständische Firma<br />
SCHÜTZE Consulting Informationssysteme GmbH (SCI) mit<br />
dieser Aufgabe betraut. Die errichtete Vertrauensstelle hat<br />
im Januar <strong>2012</strong> ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das AQUA-Institut<br />
mit der Entwicklung geeigneter Qualitätsindikatoren und<br />
Instrumenten eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens<br />
für einzelne Leistungsbereiche beauftragt.<br />
Im März <strong>2012</strong> wurde die Entwicklung eines sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherungsverfahrens zur Versorgung<br />
bei psychischen Erkrankungen beauftragt.<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt,<br />
Patientenrechte zu bündeln und die Stellung der Patienten<br />
im Gesundheitssystem zu stärken. Der Referentenentwurf<br />
des Patientenrechtegesetzes sieht vor, dass Krankenhäuser<br />
und vertragsärztliche Praxen zukünftig verstärkt Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Fehlervermeidung<br />
durchführen. Dazu werden Krankenhäuser verpflichtet,<br />
im Rahmen ihres internen Qualitätsmanagements ein patientenorientiertes<br />
Beschwerdemanagement durchzuführen.<br />
In den jährlichen Qualitätsberichten müssen Krankenhäuser<br />
zudem über ihre Umsetzung von Risikomanagement- und<br />
Fehlermmeldesystemen informieren. Mindeststandards für<br />
das medizinische Risiko- und Fehlermanagement soll der<br />
Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.<br />
Für die Beteiligung an einrichtungesübergreifenden Fehlermeldesystemen<br />
sollen für Krankenhäuser Vergütungszuschläge<br />
vereinbart werden.<br />
Länderauswertung mit Geodarstellung<br />
Im Rahmen der bundesweiten Auswertung von Qualitätssicherungsdaten<br />
wurde das AQUA-Institut vom Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, die Ergebnisse<br />
der Bundesländer grafisch darzustellen. Der G-BA hat gegen<br />
den Wunsch der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG) beschlossen, die Länderauswertung aus der Bundesauswertung<br />
2010 teilweise zur Veröffentlichung freizugeben.<br />
Die aktuelle Länderauswertung mit Geodarstellung für<br />
Indikatoren mit besonderem Handlungsbedarf (sogenannte<br />
C-Indikatoren) soll die Grundlage für die Entwicklung einer<br />
Länderauswertung und Geodarstellung für alle Qualitätsindikatoren<br />
bilden.<br />
Der <strong>BDPK</strong> sieht wie die DKG die Länderauswertung mit Geodarstellung<br />
kritisch. Die dargestellten Ergebnisse beruhen<br />
auf rechnerischen Auffälligkeiten der analysierten Qualitätsindikatoren,<br />
sind also ohne Abklärung tatsächlicher qualitativer<br />
Auffälligkeiten berechnet worden. Weiterhin führen<br />
bei kleineren Bundesländern geringe Krankenhausfallzahlen<br />
zu starken Abweichungen nach oben oder unten: Geringe<br />
Fallzahlen eines einzelnen rechnerisch auffälligen Krankenhauses<br />
beeinflussen das Landesergebnis stark negativ. Abweichungen,<br />
die in den Geodarstellungen abgebildet sind,<br />
zeigen bei (sehr) seltenen Ereignissen oft große Unterschiede,<br />
ohne dass diese in der Realität relevant beziehungsweise<br />
signifikant sind. Der <strong>BDPK</strong> wird gemeinsam mit der<br />
DKG die Aktivitäten des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
bezüglich einer weiterführenden Länderauswertung mit Geodarstellung<br />
weiterhin kritisch beobachten und im Sinne der<br />
Krankenhäuser beeinflussen.<br />
3. Krankenhäuser<br />
47
„Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung<br />
ist zwar eine gute Basis, aber nach Überzeugung der Kliniken<br />
in privater Trägerschaft noch nicht ausreichend<br />
für das Streben nach bestmöglicher Behandlungsqualität.<br />
Vor dem Hintergrund der besonderen Ansprüche<br />
der Patienten entwickelt eine Facharbeitsgruppe des<br />
<strong>BDPK</strong> ein Set aus Qualitätsindikatoren, das weit über<br />
die bestehenden Anforderungen der Gesundheitspolitik<br />
hinausgeht.“ So beschrieb der <strong>BDPK</strong> in seinem <strong>Geschäftsbericht</strong><br />
2008/2009 ein Projekt, das bereits im<br />
Sommer 2007 mit einer Expertenrunde unter dem Dach<br />
des <strong>BDPK</strong> in Berlin begonnen hatte. Im Juni 2010 ging<br />
das Klinikportal „Qualitätskliniken.de“ an den Start und<br />
feierte nun mit dem 3. Forum Qualitätskliniken am 3.<br />
Mai <strong>2012</strong> in Berlin bereits das zweite erfolgreiche Geschäftsjahr.<br />
Die Gründung der „4QD - Qualitätskliniken.de GmbH“ im Januar<br />
2010 war der offizielle Schritt, das von den drei privaten<br />
Klinikunternehmen Asklepios Kliniken GmbH, Rhön-Klinikum<br />
AG und Sana Kliniken AG initiierte Klinikportal „Qualitätskliniken.de“<br />
auf den Weg zu bringen. Mit diesem Portal können<br />
Patienten und medizinische Fachleute für sie geeignete<br />
Krankenhäuser leichter als bisher finden und hinsichtlich<br />
ihrer Qualität vergleichen. Bewertung und Darstellung der<br />
Kliniken basieren dabei auf rund 400 Qualitätsindikatoren,<br />
die aus vier Dimensionen zusammengestellt wurden: Medizinische<br />
Qualität, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit<br />
und Einweiserzufriedenheit. Damit bietet Qualitätskliniken.<br />
de den umfassendsten Ansatz, Qualität in Krankenhäusern<br />
aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.<br />
Im November <strong>2011</strong> wurde der Gesellschafterkreis um freigemeinnützige<br />
Eigentümer erweitert. Nach einer zwölfmonatigen<br />
Prüfungs- und Sondierungsphase schlossen sich der<br />
Zweckverband der Krankenhäuser Südwestfalen e.V. und<br />
der Zweckverband freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland<br />
und Ostwestfalen dem Kreis der Gesellschafter an.<br />
Beide Verbände vertreten mehr als 100 Kliniken.<br />
Damit bildet sich nun auch in den Eigentumsverhältnissen<br />
ab, was die im Portal vertretenen Kliniken schon seit lan-<br />
48 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
3.4 Qualitätskliniken.de<br />
gem verdeutlichen: als ursprüngliche Initiative privater Klinikträger<br />
wird Qualitätskliniken.de heute seinem Anspruch<br />
gerecht, unabhängig von Trägerformen oder einzelnen Klinikunternehmen<br />
zu sein.<br />
Qualität ist mehrdimensional<br />
Qualitätsklinken.de hebt sich von den zahlreichen bereits<br />
existierenden Verzeichnissen zur Suche von Gesundheitseinrichtungen<br />
durch eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen<br />
ab: Es bietet inhaltlich die bisher umfassendste Darstellung<br />
der medizinischen Qualität. Es verdichtet erstmals Indikatoren<br />
zur Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit und Einweiserzufriedenheit<br />
zu einer Gesamtbewertung der Kliniken.<br />
Vor allem anderen ist aber die individuelle Gewichtung der<br />
Qualitätsdimensionen über spezielle Regler ein absolutes<br />
Novum und bietet dem Nutzer somit die Möglichkeit, die Suche<br />
nach seinen eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Darüber<br />
hinaus bietet Qualitätskliniken.de dem Nutzer weitergehende<br />
Informationen zu Qualitätszertifikaten der Einrichtungen,<br />
Fallzahlen mit dem Anteil an Notfallpatienten, zum Leistungsspektrum<br />
(Fachabteilungen, fachabteilungsübergreifende<br />
Versorgungsschwerpunkte, medizinisch-pflegerische<br />
Leistungsangebote, apparative Leistungsangebote inklusive<br />
ihrer Verfügbarkeit sowie Serviceangebote).<br />
Qualitätskliniken.de – what’s new?<br />
Qualitätskliniken.de setzt auf bereits bekannte und anerkannte<br />
Qualitätsindikatoren und -informationen und kombiniert<br />
sie zu einem innovativen Mix. Dabei war es von Beginn<br />
an erklärter Wille, nach und nach weitere wissenschaftlich<br />
fundierte und im Gesundheitssystem akzeptierte Qualitätsindikatoren<br />
in das Portal zu integrieren.<br />
So gibt es auch aktuell einige Neuerungen im Portal, an der<br />
die zahlreichen Arbeitsgruppen bei Qualitätskliniken.de mitgewirkt<br />
haben:
Benchmarking und Klinikmonitoring<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Mit diesen Funktionalitäten haben Mitglieder exklusiv die<br />
Möglichkeit, sich auf Einzelindikatorebene mit den anderen<br />
Mitgliedern zu vergleichen und zu sehen, welchen Platz sie<br />
im Ranking verglichen zu den anderen Kliniken für diesen Indikator<br />
erreichen. Der Service wird durch downloadbare pdf-<br />
Grafiken und Statistiken ergänzt. Außerdem gibt es Warnfunktionen,<br />
die den Kliniken anzeigen, wenn Sie bei einem<br />
Indikator unter den letzten 10 Prozent der teilnehmenden<br />
Kliniken liegen, um gezielt Verbesserungsmaßnahmen einleiten<br />
zu können.<br />
Psychiatrie<br />
Für Psychiatrische Fachkliniken beziehungsweise psychiatrische<br />
Fachabteilungen an Akutsomatischen Krankenhäusern<br />
gibt es jetzt neu auch die Möglichkeit, im Portal abgebildet<br />
zu werden. Ab sofort werden Daten zur Patientensicherheit<br />
und zur Patienten- und Einweisezufriedenheit erhoben und<br />
ab August <strong>2012</strong> veröffentlicht. Eine Testversion steht bereits<br />
jetzt zur Verfügung.<br />
Hygiene<br />
Spätestens zum nächsten Jahr werden in der Dimension Patientensicherheit<br />
weitere Fragen zur Hygiene aufgenommen.<br />
Diese wurden mit Experten abgestimmt und befinden sich<br />
derzeit in einer Pilotphase. Die Dimension Patientensicherheit<br />
wird entsprechend umstrukturiert und bekommt drei<br />
Bereiche:<br />
• Allgemeine Anforderungen für alle<br />
bettenführenden Abteilungen<br />
entsprechend den Empfehlungen des<br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)<br />
• Anforderung für operativ tätige Abteilungen<br />
entsprechend der<br />
Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />
• Anforderungen an Standards der Hygiene<br />
angelehnt an Forderungen<br />
des Robert-Koch-Institutes (RKI)<br />
Die Hygiene-Anforderungen ergehen in folgenden Bereichen<br />
• Strukturen<br />
• Händedesinfektion<br />
• Berichterstattung<br />
• Aufbereitung<br />
• MRSA<br />
• MRE<br />
• Noro - Viren<br />
Mitglieder im Einsatz für Qualitätskliniken.de<br />
Neben vielen verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich mit<br />
der Weiterentwicklung des Portals beschäftigen, wurden aus<br />
den Reihen der Mitglieder namhafte Vertreter für die Gremien<br />
von Qualitätskliniken.de berufen. Bereits in ihrer ersten<br />
Sitzung im Mai 2010 hat die Mitgliederversammlung den<br />
Mitgliederbeirat berufen. Dieser vertritt die Interessen der<br />
Mitgliedseinrichtungen und nimmt Aufgaben einer Schiedsstelle<br />
wahr. Folgende Beiratsmitglieder vertreten die vier Trägergruppen<br />
in der Wahlperiode <strong>2012</strong>-2014<br />
Konfessionell:<br />
Martin Bosch<br />
St. Josefs-Hospital Wiesbaden · Wiesbaden<br />
Robert Möller<br />
Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand · Hamburg<br />
Werner Strotmeier<br />
St. Josef-Stift Sendenhorst · Sendenhorst<br />
Kommunal:<br />
Dr. Andrea Bronner<br />
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin<br />
Ralf Harmel<br />
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH<br />
Wolfenbüttel<br />
Bernd Sieber<br />
Klinikum Esslingen GmbH · Esslingen a. N.<br />
Universitär:<br />
Dr. Hans-Jürgen Bartz<br />
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg<br />
Prof. Dr. Dr. Martin Misfeld<br />
Herzzentrum Leipzig GmbH · Leipzig<br />
Prof. Dr. Rainer Moosdorf<br />
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH<br />
Gießen<br />
Privat:<br />
Uwe Bauer<br />
Asklepios Klinik Weißenfels · Weißenfels<br />
Dr. Alice Börgel<br />
Klinikum Hildesheimer Land · Bad Salzdetfurth<br />
Dr. Nils Brüggemann<br />
Krankenhaus Rummelsberg gGmbH · Schwarzenbruck<br />
3. Krankenhäuser<br />
49
Datensicherheit und Audits bei<br />
Qualitätskliniken.de<br />
Qualitätssicherung ist nicht nur eine Anforderung an die<br />
Mitgliedskliniken, sondern auch eine Selbstverständlichkeit.<br />
Angekündigt in der Mitgliederversammlung <strong>2011</strong> hat sich die<br />
Geschäftsstelle im Dezember <strong>2011</strong> einem Audit nach den Anforderungen<br />
der DIN EN ISO 9001: 2008 unterzogen – und<br />
erfolgreich bestanden. Die Auditoren aus den Reihen der<br />
Mitgliedskliniken bescheinigen der Geschäftsstelle die entsprechende<br />
Zertifizierungsreife. Über diesen Erfolg freuen<br />
wir uns sehr und sind natürlich auch für das Jahr <strong>2012</strong> bestrebt,<br />
ein ebenso gutes Ergebnis zu erreichen. Die ständige<br />
Verbesserung unserer internen Prozesse, die Optimierung<br />
des Portals und allem Voran die reibungslose Kommunikation<br />
und der Austausch mit unseren Mitgliedern stehen dabei<br />
im Vordergrund.<br />
Die Audits in den Mitgliedseinrichtungen dienen der Validierung<br />
in der Dimension Patientensicherheit. Hier wird im Rahmen<br />
einer Selbstauskunft von den Kliniken ermittelt, ob und<br />
in welchem Umfang die 21 Kriterien zur Patientensicherheit<br />
umgesetzt werden. Diese Selbstauskunft wird stichprobenartig<br />
durch Auditoren von Qualitätskliniken.de überprüft. Pro<br />
Jahr werden 10 Prozent aller Mitgliedskliniken auditiert. Inzwischen<br />
sind 37 Auditoren nach dem Curriculum von Qualitätskliniken.de<br />
ausgebildet worden. Die Auditoren, die neben<br />
einer Ausbildung zum Visitor relevanter Qualitätsmanagementsysteme<br />
umfassende Erfahrung im Gesundheitswesen<br />
sowie praktische Erfahrung als Auditor mitbringen mussten,<br />
absolvierten erfolgreich den Lehrgang bei Qualitätskliniken.<br />
de. Von diesen waren im Jahr <strong>2011</strong> bereits 18 Auditoren in 15<br />
Kliniken im Einsatz. Mit hoher Fachkompetenz und kollegialem<br />
Rat haben sie die Selbstauskünfte überprüft und konnten<br />
nur in seltenen Fällen Abweichungen feststellen. Sowohl<br />
Kliniken als auch Auditoren haben die durchgeführten Audits<br />
im Nachgang evaluiert – und sind auch hier zu äußerst zufriedenstellenden<br />
Ergebnissen gelangt. Wir freuen uns bereits<br />
jetzt auf die im <strong>2012</strong> noch ausstehenden Audits.<br />
Eine Tradition entsteht –<br />
das 3. Forum Qualitätskliniken<br />
Schon mit dem 1. Forum Qualitätskliniken am 1. Juni 2010 in<br />
Berlin war das Interesse zahlreicher Besucher geweckt. Mit<br />
rund 160 Teilnehmern erfreute sich der Qualitätskongress<br />
zum Start des Portals großer Beliebtheit. Qualitätsmanager<br />
vieler Krankenhäuser, Vertreter von Mitgliedseinrichtungen<br />
und Entscheider aus Gesundheitseinrichtungen, der Politik<br />
und auch aus den Reihen der Krankenkassen erschienen<br />
zahlreich, um den Start von Qualitätskliniken.de mit zu begleiten.<br />
50 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> wurde diese noch junge, aber nicht<br />
weniger innovative und moderne Veranstaltung mit dem 3.<br />
Forum Qualitätskliniken in der Kalkscheune in Berlin-Mitte<br />
fortgesetzt. Anregungen ideenreicher Praktiker ergänzen<br />
hier den Input erfahrener Experten in Fragen der betrieblichen<br />
Steuerung und Marketing mit Qualitätsarbeit. Aber<br />
auch der Blick über den Tellerrand der Qualitätsarbeit wurde<br />
gewagt: Wie könnte Qualität unmittelbare Auswirkung auf<br />
Nachfrage und Vergütung haben, und wie entsteht Qualität<br />
in anderen Branchen?<br />
Ein weiteres Mal wurde die „Qualitätsarena“ in den Kongress<br />
integriert und bot die Möglichkeit inhaltliche Panels mit praxisorientierten<br />
Präsentationen zu verbinden: Mehr als 20<br />
innovative Ideen, Konzepte und Methoden der Qualitätsarbeit<br />
wurden im Rahmen dieser Ideenmesse von Praktikern<br />
vorgestellt.<br />
Qualitätskliniken.de ist trägerübergreifend und offen<br />
für alle Krankenhäuser, die sich den festgelegten Kriterien<br />
zur Teilnahme verbindlich verpflichten und sich wirkungsvoll<br />
an deren Weiterentwicklung beteiligen. Alle Krankenhäuser<br />
sind eingeladen, aktives Mitglied zu werden und nicht nur<br />
ihre Daten im Portal zu veröffentlichen.<br />
Rehabilitation<br />
Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Bürgy, MediClin<br />
AG erarbeitete methodischen Spezifikationen für ein Portal<br />
zur Suche von Rehabilitationskliniken. Dazu sind im Einzelnen<br />
folgende Teilziele umzusetzen:<br />
• Festlegung der vier Qualitätsdimensionen<br />
• Inhaltliche Definition der Indikatoren für die vier<br />
Qualitätsdimensionen<br />
• Berechnung des Qualitätsindex<br />
• Suchalgorithmus<br />
• Details der Klinikseiten<br />
Ergebnisse:<br />
1. Medizinische Qualität<br />
Die Dimension 1 wird im weiteren Verlauf des Projektes<br />
weiterentwickelt, da es für die Rehabilitation derzeit keine<br />
oder nur sehr wenige Indikatoren gibt, die das medizinische<br />
Ergebnis einer Rehabilitation bewertbar machen. Outcome-<br />
Messungen sind noch nicht etabliert. Außerdem gibt es in<br />
der heterogenen Reha-Landschaft kaum einheitliche elektronische<br />
Dokumentationen, was eine automatische Auswertung<br />
(wie z.B. im Krankenhaus mit Abrechnungsdaten / Routinedaten)<br />
erschwert.
2. Rehabilitandensicherheit<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Die Dimension Patientensicherheit spielt auch in der Rehabilitation<br />
eine wichtige Rolle. Die AG hat die für das Akutportal<br />
relevanten Indikatoren aus der Perspektive der Rehabilitation<br />
überprüft und an die Bedürfnisse der Reha angepasst.<br />
Ebenfalls mit einem Selbsterhebungsinstrument werden in<br />
der Reha künftig Kriterien zur Rehabilitandensicherheit abgefragt<br />
und im Portal abgebildet.<br />
3. Rehabilitandenzufriedenheit<br />
Die Zufriedenheit der Rehabilitanden ist selbstverständlich<br />
auch für Reha-Einrichtungen von großer Bedeutung. Daher<br />
wurde auf der Basis des 4QD-Fragebogens ein Befragungsinstrument<br />
entwickelt, das auf die Besonderheiten der Reha<br />
eingeht. Hier geht es wie auch in den Krankenhäusern um<br />
Zufriedenheit mit dem Aufenthalt, der medizinischen Betreuung,<br />
den organisatorischen Prozessen rund um Aufnahme<br />
und Entlassung aber im Sinne der Reha mit stärkerem Fokus<br />
auch um die Zufriedenheit mit dem therapeutischen Angebot<br />
und dem therapeutischen Personal. Im nächsten Schritt wird<br />
dieses Fragenset validiert.<br />
4. Einweiserzufriedenheit<br />
Die vierte Qualitätsdimension ist bei Qualitätskliniken.de die<br />
Einweiserzufriedenheit. Aufgrund der von den Akutkliniken<br />
abweichenden Zuweiserstrukturen ist eine Befragung der<br />
Einweiser in der Rehabilitation nicht aussagekräftig. In der<br />
Reha erfolgt die Zuweisung über die Belegungssystematik<br />
der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung und<br />
wird zusätzlich über die Sozialdienste koordiniert. Aus diesem<br />
Grund hat die AG Reha sich dafür entschieden, eine<br />
abweichende Dimension einzuführen, die sich mit der Prozessqualität<br />
in Rehaeinrichtungen befasst. Hier geht es um<br />
Kriterien wie Visiten, Diagnostik, sozialmedizinische Beurteilung,<br />
Patientenschulungen, Therapieziele und vieles mehr.<br />
Für die Erprobung des Reha-Portals haben sich knapp 70 Kliniken<br />
zusammengeschlossen. Einrichtungen der Allgemeine<br />
Hospitalgesellschaft AG, Asklepios Kliniken GmbH, Median<br />
Kliniken GmbH & Co. KG, MediClin GmbH & Co. KG, Reha-<br />
Zentren Passauer Wolf GmbH & Co, Rhön-Klinikum AG und<br />
der Sana Kliniken AG werden in der Pilotphase Daten erheben<br />
und in der zweiten Jahreshälfte <strong>2012</strong> veröffentlichen.<br />
Mitglieder der AG Reha (seit der Anfangsphase)<br />
Biörn Bohnsack<br />
MediClin GmbH & Co. KG<br />
Janina Brand<br />
Viktoriastift Bad Kreuznach<br />
Charly Büchner<br />
Asklepios Kliniken GmbH<br />
Dr. Ralf Bürgy<br />
MediClin GmbH & Co. KG<br />
Linda Feßer<br />
Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />
Norbert Glahn<br />
Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />
Ulrich Kräutter<br />
Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />
Ilona Michels<br />
Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />
Yildiz Okay<br />
Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />
Dr. Ruth Rusche<br />
Rhön Klinikum AG<br />
Dr. Jörg Sagasser<br />
Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />
Rainer Schultes<br />
Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />
Martin Sternberg<br />
Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA<br />
Theo Vorländer<br />
Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH<br />
3. Krankenhäuser<br />
51
52 3. Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Benchmarking-Auswertungen exklusiv für Mitgliedsklinken von Qualitätskliniken.de. Neben zahlreichen anderen Neuerungen<br />
bringt dieses Tool einen großen Nutzen für klinikinterne Auswertungen.<br />
Noch in <strong>2012</strong> können Nutzer nun auch nach psychiatrischen Fachkliniken und –abteilungen suchen.
Titel: Noch in <strong>2012</strong> können Nutzer nun auch nach psychiatrischen Fachkliniken und –abteilungen<br />
suchen.<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Mit dem 3. Forum Qualitätskliniken setzte Qualitätskliniken.de eine Tradition fort. Qualitätsarena, Speakers‘ Corner und praxisnahe<br />
Workshops zeichneten diesen Kongress aus und lockten am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> mehr als 200 Gäste in die Kalkscheune in<br />
Berlin.<br />
Titel: Mit dem 3. Forum Qualitätskliniken setzte Qualitätskliniken.de eine Tradition fort.<br />
Qualitätsarena, Speakers‘ Corner und praxisnahe Workshops zeichneten diesen Kongress aus und<br />
lockten am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> erneut viele Gäste in die Kalkscheune in Berlin.<br />
3. Krankenhäuser<br />
53
54 4. Daten und Fakten<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
4. Daten und Fakten<br />
4. Daten und Fakten<br />
55
Gesamtstatistik<br />
56<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Gesundheitsausgaben in Deutschland 2010 (in Mio. Euro)<br />
Ambulante Einrichtungen<br />
Sta2onäre/teilsta2onäre<br />
Einrichtungen<br />
Sons2ge<br />
GKV Ausgaben <strong>2011</strong><br />
Quelle: KV 45, BMG<br />
4. Daten und Fakten<br />
Ambulante Einrichtungen<br />
Sta2onäre/teilsta2onäre<br />
Einrichtungen<br />
Sons2ge<br />
141.404 104.198<br />
Sons2ge<br />
41.691<br />
Krankenpflege<br />
2%<br />
Vorsorge- und Reha<br />
1%<br />
Fahrkosten<br />
2%<br />
Sta2onäre/teilsta2onäre<br />
Einrichtungen<br />
Krankengeld<br />
5%<br />
Krankenhausbehandlung<br />
33%<br />
Ambulante Einrichtungen<br />
sonst. Ausgaben<br />
Netto-Verwaltungskosten 4%<br />
5%<br />
1<br />
2<br />
3<br />
1 Vorsorge-/Rehabilita-<br />
tionseinrichtungen<br />
2 Stationäre-/<br />
Teilstationäre Pflege<br />
3 Krankenhäuser<br />
Vertragsärztl Versorgung<br />
18%<br />
Heil- und Hilfsmittel<br />
7%<br />
Zahnärztl Behandlung<br />
5%<br />
Zahnersatz<br />
2%<br />
Arzneimittel<br />
17%
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
1999 2002 2004<br />
0<br />
1<br />
% 1.398 %<br />
-‐16,00 212 Rehabilitation<br />
47,77 369<br />
-‐15,20<br />
64,73<br />
1.343<br />
238<br />
348<br />
%<br />
-‐4,80<br />
55,36<br />
1.294<br />
234<br />
327<br />
%<br />
-‐6,40<br />
45,98<br />
3 22,07 817 15,56 757 7,07 733 3,68<br />
Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
-‐10<br />
-‐20<br />
-‐30<br />
1991 1992 1994 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010<br />
Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern (2010)<br />
56%<br />
18%<br />
26%<br />
Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />
2008 220 322 697<br />
2009 224 324 692<br />
2010 222 321 694<br />
öffentliche<br />
freigemeinnützige<br />
öffentliche<br />
freigemeinnützige<br />
1999 2002 2004<br />
2<br />
%<br />
-‐7,78<br />
189.597<br />
27.413<br />
%<br />
-‐14,92<br />
184.635<br />
31.068<br />
%<br />
-‐3,58<br />
176.473<br />
4. Daten und Fakten<br />
30.187<br />
57<br />
%<br />
-‐6,31<br />
2 33,42 33.142 51,37 30.460 39,12 28.353 29,50<br />
private<br />
private
58<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
1992 1994 1996 1999<br />
149.910 % 172.675 % 189.888 % 189.597<br />
0 32.100 -‐0,37 30.332 -‐5,86 29.712 -‐7,78 27.41<br />
0 22.595 3,20 25.536 16,63 29.212 33,42 33.14<br />
0 95.215 5,73 116.807 29,70 130.964<br />
Entwicklung der Bettenanzahl in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern<br />
45,42 129.04<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
-‐10<br />
-‐20<br />
1991 1992 1994 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010<br />
1<br />
39.789<br />
79.438<br />
%<br />
0<br />
0<br />
17%<br />
1995<br />
985.415<br />
16%<br />
67%<br />
900.973<br />
%<br />
17<br />
16<br />
1996<br />
öffentliche<br />
1.021.570<br />
freigemeinnützige<br />
private 930.278<br />
%<br />
22<br />
19<br />
1997<br />
629.752<br />
600.447<br />
%<br />
-‐2<br />
-‐2<br />
85.757 0 129.129 51 131.717 54 139.444 6<br />
23.130 0 24.368 5 24.392 5 20.748 -‐1<br />
Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />
2008 28.967 27.678 114.415<br />
2009 29.584 27.410<br />
med. Reha DRV<br />
114.495<br />
2010 29.535 27.215 stat. Reha 114.974 (ohne AHB und Kinder)<br />
AHB<br />
4. Daten und Fakten<br />
Bettenzahl nach Trägern (2010)<br />
Kinderreha<br />
öffentliche<br />
freigemeinnützige<br />
private
eha ng Leistungsfälle<br />
839.789 0 985.415 17 1.021.570 22<br />
eha ng Reha-‐Maßnahmen Leistungsfälle<br />
B und Kinder)<br />
eha<br />
rehabilitation/ Reha-‐Maßnahmen<br />
1991 <strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> % 1995 11/12 %<br />
839.789 779.438 0 985.415 900.973 17 16<br />
1991 % 1995 % 1996<br />
839.789 0 985.415 17 1.021.570<br />
779.438 85.757 0 129.129 900.973 51 16<br />
1996<br />
1.021.570 930.278<br />
%<br />
22<br />
131.717 930.278<br />
%<br />
22 19<br />
1997<br />
629.752<br />
54 19<br />
BReha-‐Maßnahmen und Kinder)<br />
779.438 0 900.973 16 930.278 19 600.447<br />
Brehabilitation/ und Kinder)<br />
85.757 0 129.129 51 131.717 54<br />
rehabilitation/ ha für Kinder Entwicklung der Leistungsfälle 85.757 23.130 DRV 0 0129.129 24.368 51 131.717 5 24.392 54 139.444 5<br />
ha für Kinder 23.130 0 24.368 5 24.392 5<br />
ha für Kinder 300<br />
23.130 0 24.368 5 24.392 5 20.748<br />
250<br />
300 300<br />
250 200 250<br />
200 150 200<br />
150<br />
100 150<br />
100<br />
100 50<br />
50<br />
500<br />
0<br />
-‐50<br />
-‐50 0<br />
med. Reha DRV<br />
stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />
med. Reha DRV<br />
med. Reha DRV<br />
stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />
stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />
AHB Kinderreha<br />
Kinderreha AHB<br />
Kinderreha<br />
ngg Leistungsfälle<br />
-‐50 DRV med. Reha<br />
1993 1993<br />
Stationäre Reha-Maßnahmen<br />
% (ohne<br />
%<br />
AHB 1994 und Kinder)<br />
1994<br />
Anschlussrehabilitation/<br />
% AHB<br />
% 1995<br />
Mediz. Reha für<br />
1995 % Kinder 1996 %<br />
2008<br />
g Leistungsfälle<br />
und MuKi)<br />
und MuKi) 2009<br />
942.622<br />
978.335<br />
1993 %<br />
804.006<br />
829.822<br />
1994<br />
275.756<br />
293.173<br />
% 1995<br />
37.568<br />
36.254<br />
%<br />
2010<br />
und MuKi)<br />
996.154 837.864 318.118 34.223<br />
Reha-‐Maßnahmen 434.236 0 505.859 16 586.571 35 415.596<br />
Reha-‐Maßnahmen 434.236 0 505.859 16 586.571 35<br />
rehabilitation<br />
rehabilitation Reha-‐Maßnahmen<br />
0<br />
434.2360 0<br />
0 0<br />
505.8590 0 0<br />
16 0<br />
0<br />
586.5710 205.870<br />
35 0<br />
ha für Mütter & Väter 45.608 0 59.623 31 78.413 72 88.320<br />
rehabilitation ha für Mütter & Väter 45.6080 0 59.6230 31 0 78.4130 72 0<br />
ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26 996.104<br />
Entwicklung der Leistungsfälle GKV<br />
ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26<br />
ha für Mütter & Väter 45.608 0 59.623 31 78.413 72<br />
200<br />
ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26<br />
200<br />
150<br />
100 150 200<br />
50 100 150<br />
1991 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Reha gesamt GKV<br />
stat. Reha (ohne AR und MuKi<br />
Anschlussreha (AR)<br />
med. Reha Mü\er&Väter<br />
Reha gesamt GKV<br />
0<br />
100 501993<br />
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
stat. Reha (ohne AR un<br />
Reha gesamt GKV<br />
Anschlussreha (AR)<br />
-‐50<br />
50 0<br />
-‐100 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
stat. Reha (ohne AR un<br />
med. Reha Mü\er&Vät<br />
Anschlussreha (AR)<br />
-‐500<br />
med. Reha Mü\er&Vät<br />
r Fälle nach Trägern 1993 Vorsorge 1994 Stationäre 1995 und Reha 1996 Reha- 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
r 2010<br />
Mediz. Reha für Mütter Rehabilitation<br />
GKV Maßnahmen Anschlussrehabilitation/AHB<br />
mt 1.974.731 -‐100 -‐50<br />
und Väter<br />
gesamt<br />
(ohne ar und MuKi)<br />
378.567<br />
nützige 2008 280.673 124.024 559.248 20.025 774.124<br />
r Fälle nach 1.315.491 -‐100<br />
2009<br />
Trägern Vorsorge<br />
129.448<br />
und Reha<br />
573.001 öffentliche 17.223 787.531<br />
r 2010<br />
2010 142.871 557.956 13.356 797.322<br />
mt 1.974.731<br />
freigemeinnützige<br />
r Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha<br />
378.567<br />
private<br />
r 2010<br />
nützige<br />
mt 1.974.731<br />
280.673<br />
1.315.491<br />
378.567<br />
öffentliche 4. Daten und Fakten 59<br />
nützige 280.673<br />
1.315.491<br />
freigemeinnützige
60<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha<br />
67%<br />
19%<br />
14%<br />
Leistungsausgaben DRV / GKV<br />
DRV medizinische Reha medizinische Reha für Kinder<br />
1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />
2006 2.965.300.000 171.806.683<br />
Reha 1.400.839.419 1.731.012.955 2.074.897.283 2.151.899.582 1.862.715.413 2.111.650.873 2.3<br />
2007 3.130.100.000 173.587.320<br />
2008 3.319.300.000 181.880.984<br />
2009 3.470.400.000 182.666.022<br />
2010 3.510.000.000<br />
öffentliche<br />
freigemeinnützige<br />
private<br />
ha-‐Maßnahmen 824.590.758 955.549.301 1.121.717.328 1.019.482.424 598.271.529 696.633.460<br />
MuKi)<br />
4.000.000.000<br />
3.500.000.000<br />
3.000.000.000<br />
2.500.000.000<br />
2.000.000.000<br />
1.500.000.000<br />
1.000.000.000<br />
500.000.000<br />
0<br />
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
abilitation 503.245.365 657.884.084 796.405.850 938.237.063 1.074.423.519 1.182.516.369<br />
Stationäre<br />
Mediz. Reha für Mütter<br />
ür Mütter & Väter GKV medizinische 73.003.296 Reha 117.579.570 Reha-Maßnahmen 156.774.106 Anschlussrehabilitation<br />
194.180.095 190.020.364 232.501.044<br />
und Väter<br />
(ohne AR und MuKi)<br />
2006 2.064.083.165 336.419.023 1.604.403.957 39.829.807<br />
2007 2.147.740.270 344.860.026 1.666.114.343 42.092.829<br />
2008 2.153.975.380 340.526.456 1.669.501.806 40.410.112<br />
2009 2.142.847.804 322.730.656 1.679.651.227 31.041.587<br />
ligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha<br />
2010 2.129.834.796 317.785.523 1.679.982.067 25.549.026<br />
4. Daten und Fakten<br />
Anträge Bewilligungen durchgeführte<br />
Leistungen<br />
med. Reha DRV<br />
med. Reha GKV
Anzahl Krankenhäuser<br />
Krankenhäuser<br />
Entwicklung der Zahl der Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2<br />
insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % i<br />
öffentliche 1 062 0 876 -‐17,51 831 Entwicklung der allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern<br />
freigemeinnützige 950 0,00 848 -‐10,74 835<br />
-‐21,75<br />
-‐12,11<br />
788<br />
823<br />
-‐25,80<br />
-‐13,37<br />
744<br />
813<br />
-‐29,94<br />
-‐14,42<br />
private 369 0,00 365 -‐1,08 374 1,36 419 13,55 446 20,87<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
-‐20<br />
-‐40<br />
-‐60<br />
-‐80<br />
Entwicklung der Allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern<br />
(Veränderung in %)<br />
-‐100<br />
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />
Tabelle Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft<br />
Krankenhäuser und Vorsorge-‐ oder Rehabilitationseinrichtungen (Anzahl und je 100.000 Einwohner) sowie Aufenthalte (Fallzahl, Berechnungs-‐/Belegungstage und Verweildauer). Gliederungsme<br />
Jahr KrankenhäuserÖffentliche gesamt Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser Kontrolle<br />
1991 2.411 1 110 943 358 2 411<br />
1992 2.381 1 062 950 369 2 381<br />
1993 2.354 1 023 950 381 2 354<br />
1994 2.089 876 848 365 2 089<br />
1995 2.081 863 845 373 2 081<br />
1996 2.081 831 835 374 2 040<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2.020<br />
2.030<br />
2.014<br />
818<br />
788<br />
33% 753<br />
820<br />
823<br />
832<br />
382<br />
419<br />
31% 429<br />
Öffentliche<br />
Krankenhäuser<br />
2 020<br />
2 030<br />
2 014<br />
2000<br />
2001<br />
2.003<br />
1.995<br />
744<br />
723<br />
813<br />
804<br />
446<br />
468 Freigemeinnützige<br />
2 003<br />
1 995<br />
2002 1.898 712 758 428 Krankenhäuser<br />
1 898<br />
2003<br />
2004<br />
1.868<br />
1.827<br />
689<br />
671<br />
737<br />
712<br />
442<br />
444 Private Krankenhäuser<br />
1 868<br />
1 827<br />
2005<br />
2006<br />
1.846<br />
1.809<br />
647<br />
614<br />
712<br />
36% 692<br />
487<br />
503<br />
1 846<br />
1 809<br />
2007 1.791 587 678 526 1 791<br />
2008 1.781 571 673 537 1 781<br />
2009 1.780 554 661 565 1 780<br />
2010 1.758 539 644 575 1 758<br />
Kuchendiagramm Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft<br />
Krankenhäuser nach Trägern (2010)<br />
Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />
Jahr KrankenhäuserÖffentliche gesamt Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser<br />
2010 1.758 539 644 575<br />
2006 614 692 503<br />
2007 587 678 526<br />
2008 571 673 537<br />
2009 554 661 565<br />
2010 539 644 575<br />
33%<br />
36%<br />
31%<br />
private Träger<br />
freigemeinnützige Träger<br />
öffentliche Träger<br />
Krankenhäuser nach Trägern<br />
(2010)<br />
Öffentliche Krankenhäuser<br />
Freigemeinnützige<br />
Krankenhäuser<br />
Private Krankenhäuser<br />
4. Daten und Fakten<br />
61
Entwicklung der Betten der Krankenhäuser<br />
Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern in %<br />
62<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002<br />
insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg.<br />
öffentliche 387.207 0 355.312 -‐8,26 327.071 -‐15,53 306.957 -‐20,73 295.382 -‐23,71 283.537 -‐26,77 272.293<br />
freigemeinnützige 206.936 0 211.137 2,03 212.030 2,46 211.647 2,28 202.270 -‐2,25 200.611 -‐3,06 190.426<br />
private 22.779 0 25.381 11,42 30.537<br />
Jahr: 2010, Region: Entwicklung Deutschland, Bettenart: der Bettenanzahl aufgestellte Betten nach Trägern<br />
34,06 33.545 47,26 36.118 58,56 38.966 71,06 41.965<br />
Summe 616.922 0 591.830 5 569.638 21 552.149 29 533.770 33 523.114 41 504.684<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-‐50<br />
-‐100<br />
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />
Tabelle Betten in Allgemeinkrankenhäusern nach Trägerschaft<br />
Jahr Betten gesamtÖffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser Kontrolle<br />
1991<br />
1992<br />
598.073<br />
591.830<br />
367.198 206.873<br />
355.312 16% 211.137<br />
24.002<br />
25.381<br />
598.073<br />
591.830<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
578.621<br />
569.638<br />
564.624<br />
340.488<br />
327.071<br />
319.999<br />
210.254<br />
212.030<br />
212.459<br />
27.879<br />
30.537<br />
32.166<br />
578.621<br />
Öffentliche<br />
569.638<br />
Krankenhäuser<br />
564.624<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
552.149<br />
540.914<br />
533.770<br />
306.957<br />
304.500<br />
295.382<br />
211.647<br />
204.811<br />
202.270<br />
33.545 48% 31.603<br />
36.118<br />
552.149<br />
Freigemeinnützige<br />
540.914<br />
533.770 Krankenhäuser<br />
1999<br />
2000<br />
528.946<br />
523.114<br />
287.127<br />
283.537 36%<br />
204.059<br />
200.611<br />
37.760<br />
38.966<br />
528.946<br />
523.114 Private Krankenhäuser<br />
2001 516.242 276.754 198.205 41.283 516.242<br />
2002 504.684 272.293 190.426 41.965 504.684<br />
2003 499.785 265.520 187.271 46.994 499.785<br />
2004 489.433 255.775 179.682 53.976 489.433<br />
2005 484.955 249.760 175.906 59.289 484.955<br />
2006 472.286 237.608 171.160 63.518 472.286<br />
2007 468.169 229.971 167.739 70.459 468.169<br />
2008 464.288 225.461 167.855 70.972 464.288<br />
2009 463.176 223.531 165.733 73.912 463.176<br />
2010 462.457 223.385 164.337 74.735 462.457<br />
Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />
Kuchendiagramm Betten nach Trägerschaft<br />
Entwicklung der BeJenanzahl nach Trägern<br />
(Veränderung in %)<br />
2006 237.608 171.160 63.518<br />
2007 229.971 167.739 63.518<br />
2008 225.461 167.855 70.972<br />
2009 223.531 165.733 73.912<br />
2010 223.385 164.337 74.735<br />
4. Daten und Fakten<br />
Betten nach Trägern (2010)<br />
private<br />
freigemeinnützige<br />
öffentliche
wicklung der Fälle der Krankenhäuser<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002<br />
insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg.<br />
entliche 8.931.258 0 8.919.790 -‐0,13<br />
igemeinnützige Entwicklung der Krankenhausfälle 5.208.292 0,00 5.544.142 nach Trägern 6,45<br />
vate 580.538 0,00 736.567 26,88<br />
9.022.234<br />
5.931.557<br />
892.407<br />
1,02<br />
13,89<br />
53,72<br />
9.351.761<br />
6.096.649<br />
1.039.054<br />
4,71<br />
17,06<br />
78,98<br />
9.357.139<br />
6.344.294<br />
1.160.761<br />
4,77<br />
21,81<br />
99,95<br />
9.310.057<br />
6.253.349<br />
1.370.177<br />
me 0 0 14.720.088 0 15.200.499 33 15.846.198 69 16.487.464 101 16.862.194 127 16.933.583<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
elle Fälle nach Trägerschaft<br />
r Fälle gesamt Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
14.720.088 8.931.258 5.208.292 580.538 14.720.088<br />
Anteil der Fälle nach Trägern (2010)<br />
1994 15.200.498 8.919.790 5.544.142 736.567 15.200.499<br />
1995 15.628.261 9.084.054 5.733.258 810.950 15.628.262<br />
1996 15.846.197 9.022.234 5.931.557 892.407 15.846.198<br />
1997 16.087.768 9.282.355 5.925.512 879.902 16.087.769<br />
1998<br />
1999<br />
16.487.463<br />
16.714.822<br />
9.351.761<br />
9.301.099<br />
6.096.649<br />
16% 6.300.541<br />
1.039.054<br />
1.113.183<br />
16.487.464<br />
16.714.823<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
16.862.194<br />
16.902.355<br />
16.933.582<br />
9.357.139<br />
9.270.129<br />
9.310.057<br />
6.344.294<br />
6.367.606<br />
6.253.349<br />
1.160.761<br />
1.264.621<br />
1.370.177<br />
16.862.194 Öffentliche<br />
16.902.356<br />
Krankenhäuser<br />
16.933.583<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
16.796.391<br />
16.283.746<br />
16.379.078<br />
9.102.652<br />
8.717.746<br />
8.703.437<br />
6.157.418<br />
5.842.991<br />
5.771.966<br />
1.536.321 49%<br />
1.723.009<br />
1.903.676<br />
16.796.391<br />
Freigemeinnützige<br />
16.283.746<br />
Krankenhäuser<br />
16.379.079<br />
2006<br />
2007<br />
16.339.454<br />
16.670.545<br />
8.435.751 5.791.887<br />
8.416.378 35% 5.846.393<br />
2.111.817<br />
2.407.774<br />
16.339.455<br />
Private Krankenhäuser<br />
16.670.545<br />
2008 16.993.276 8.480.427 6.025.405 2.487.445 16.993.277<br />
2009 17.268.317 8.580.693 6.043.949 2.643.676 17.268.318<br />
2010 17.485.806 8.667.373 6.075.314 2.743.120 17.485.807<br />
chendiagramm Fälle nach Trägerschaft<br />
0<br />
Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern<br />
(Veränderung in %)<br />
-‐50<br />
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />
Anteil der Fälle nach Trägern<br />
Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />
2010<br />
2006 8.435.751 5.791.887 2.111.817<br />
2007 8.416.378 5.846.393 2.407.774<br />
16%<br />
2008 8.480.427 6.025.405 2.487.445<br />
49%<br />
Öffentliche Krankenhäuser<br />
2009 8.580.693 Freigemeinnützige 6.043.949 2.643.676<br />
Krankenhäuser<br />
2010 35% 8.667.373 6.075.314 2.743.120<br />
Private Krankenhäuser<br />
private Träger<br />
freigemeinnützige Träger<br />
öffentliche Träger<br />
4. Daten und Fakten<br />
63
64 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5. Themen und Berichte<br />
5. Themen und Berichte<br />
65
66 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5.1 Fachausschuss Europa<br />
Europäische Beihilfevorschriften DAWI Reform<br />
Grundsätzlich sind staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb<br />
verfälschen, nach EU-Recht nicht zulässig. Es gibt allerdings<br />
Ausnahmen für Dienstleistungen „von allgemeinem wirtschaftlichen<br />
Interesse“. Die Europäische Kommission traf<br />
dafür Ausnahmeregelungen im so genannten „Monti-Paket“.<br />
Das seit 2006 geltende Regelwerk wurde im Oktober <strong>2011</strong><br />
umfassend novelliert und trat am 31. Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Die EU-Kommission stellt darin staatliche Beihilfen für Krankenhausleistungen<br />
unter bestimmten Voraussetzungen frei.<br />
Der <strong>BDPK</strong> verfasste hierzu zwei Stellungnahmen. Auf europäischer<br />
Ebene an die EU-Kommission und in Deutschland<br />
an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.<br />
Zum Entwurf der neuen DAWI-Kriterien im Berichtsjahr konnten<br />
die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen. Das in Deutschland<br />
federführende Bundesministerium für Wirtschaft und<br />
Technologie lud den <strong>BDPK</strong> zu einer Erörterung des Entwurfs<br />
ein. Nach Auffassung des <strong>BDPK</strong> dürfen staatliche Beihilfen<br />
auch nach den bislang geltenden Regelungen nicht generell<br />
für „Krankenhausleistungen“ bereitgestellt werden. Die<br />
subventionierten Leistungen müssen vielmehr aus einer besonderen<br />
Gemeinwohlverpflichtung erwachsen, die andere<br />
Krankenhäuser im Rahmen ihres Versorgungsauftrages nicht<br />
als normale Krankenhausleistungen erbringen.<br />
In seiner Stellungnahme fordert der <strong>BDPK</strong> daher:<br />
• „Krankenhausleistungen“ dürfen nicht generell<br />
und automatisch als Dienstleistungen von<br />
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)<br />
gefördert werden<br />
• Nationalstaatliche Verpflichtung für ein<br />
Transparenzregister für staatliche Beihilfen an<br />
Krankenhäuser<br />
• Veröffentlichung des der Beihilfe zugrunde<br />
liegenden Betrauungsaktes<br />
Die neuen EU Beihilfekriterien traten zum 31. Januar <strong>2012</strong><br />
in Kraft und ersetzen das bisherige Montipaket. Ausgleichsleistungen<br />
an Krankenhäuser gelten zwar weiterhin unter bestimmten<br />
Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar.<br />
Neu aufgenommen wurden jedoch Bestimmungen zur<br />
Herstellung von Transparenz.<br />
Das neue „Almunia-Paket“ hat vier<br />
Bestandteile:<br />
1. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften<br />
der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen<br />
für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem<br />
wirtschaftlichen Interesse<br />
Die Mitteilung gibt einen Überblick über Schlüsselkonzepte,<br />
die der Anwendung der Beihilfevorschriften auf Ausgleichsleistungen<br />
für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen<br />
zugrunde liegen. Sie stellt allgemeine Grundsätze des Europäischen<br />
Gerichtshofs dar und gibt Auslegungshinweise zur<br />
Interpretation wesentlicher Begriffe wie dem der „Dienstleistung<br />
von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“<br />
oder des „Betrauungsakts“.<br />
2 . Beschluss der Kommission über die Anwendung von Art.<br />
106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen<br />
Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen<br />
zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der<br />
Erbringung von DAWI betraut sind<br />
Der DAWI-Freistellungsbeschluss ersetzt die bisherige „Freistellungsverordnung“.<br />
Er beschreibt die Voraussetzungen,<br />
unter denen Ausgleichsleistungen für die Erbringung bestimmter<br />
DAWI als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten.<br />
Der Beschluss findet Anwendung auf Ausgleichsleistungen<br />
für die Erbringung von DAWI durch Krankenhäuser, allerdings<br />
nur, wenn der Zeitraum, für den das Unternehmen mit der<br />
Erbringung der DAWI betraut ist, nicht mehr als 10 Jahre beträgt<br />
(Art. 2).
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Die Erbringung von DAWI wird dem Unternehmen im Wege eines<br />
oder mehrerer Betrauungsakte übertragen, deren Form<br />
von den einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmt werden kann.<br />
Darin müssen insbesondere die Art und Dauer der gemeinwirtschaftlichen<br />
Verpflichtung sowie der Ausgleichsmechanismus<br />
und die Parameter für die Berechnung, Überwachung<br />
und Änderung der Ausgleichsleistung geregelt sein (Art. 4).<br />
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Beschluss umgesetzt<br />
wird (Art. 6).<br />
Bei Ausgleichsleistungen von mehr als 15 Mio. Euro, die einem<br />
Unternehmen gewährt werden, das außer DAWI noch<br />
andere Tätigkeiten ausübt, muss der Mitgliedsstaat den Betrauungsakt<br />
und den jährlichen Beihilfebetrag im Internet<br />
oder auf andere geeignete Weise veröffentlichen (Art. 7).<br />
Die Anforderungen an den Bericht der Bundesregierung<br />
sind konkretisiert worden. Dieser Bericht ist erstmals zum<br />
30.06.2014 vorzulegen (Art. 9).<br />
3. Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Anwendung<br />
der Artikel 107 und 108 AEUV auf De-minimis-<br />
Beihlifen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem<br />
wirtschaftlichen Interesse erbringen<br />
Nach der De-Minimis-Verordnung sollen geringfügige staatliche<br />
Ausgleichsleistungen freigestellt werden, die 500 000<br />
Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten.<br />
Die Verordnung soll im Frühjahr <strong>2012</strong> beschlossen<br />
werden.<br />
4. Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen<br />
in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher<br />
Dienstleistungen<br />
Der Rahmen beschreibt Grundsätze, nach denen die Vereinbarkeit<br />
von staatlichen Beihilfen für DAWI-Ausgleichsleistungen<br />
geprüft wird, die nicht in den Anwendungsbereich des<br />
Freistellungbeschlusses oder der De-Minimis-Verordnung<br />
fallen.<br />
Patientenrechte-Richtlinie<br />
Die Richtlinie „Über die Ausübung der Patientenrechte in der<br />
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ vereinfacht<br />
für EU-Bürger die Inanspruchnahme ausländischer Gesundheitsdienstleistungen.<br />
Der <strong>BDPK</strong> begrüßt diese Öffnung des<br />
Marktes mit seinen Chancen und Herausforderungen.<br />
Krankenkassen werden durch die Richtlinie verpflichtet, die<br />
Kosten für Auslandsbehandlungen zu erstatten, jedoch nur<br />
in der Höhe der inländischen Sätze. Der Patient tritt dabei<br />
in Vorleistung und hat gegenüber der inländischen Krankenkasse<br />
ein Recht auf Rückerstattung bis zu einer Höhe, die die<br />
Krankenkasse auch im Inland für die Leistung aufgewendet<br />
hätte. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Unterscheidung<br />
zwischen in- und ausländischen Patienten gemacht werden<br />
darf.<br />
Jeder Mitgliedstaat benennt Nationale Kontaktstellen für<br />
die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Dadurch<br />
werden die Patienten in die Lage versetzt, sich umfassend<br />
über die Gesundheitsdienstleister und ihre Angebote zu informieren,<br />
um auf dieser Grundlage eine Auswahl treffen<br />
zu können. Damit der grenzüberschreitende Patient für<br />
ihn nachvollziehbare Informationen erhält, empfiehlt der<br />
<strong>BDPK</strong>, dass die Kontaktstellen darüber informieren, welche<br />
Fremdsprachenkenntnisse des medizinisch-therapeutische<br />
Personals in der Einrichtung verfügbar sind. Für den<br />
Krankenhausbereich hält der <strong>BDPK</strong> die Internetplattform<br />
„qualitätskliniken.de“ als Nationale Kontaktstelle für eine<br />
geeignete Informationsplattform, die neben allgemeinen Informationen<br />
über Krankenhäuser auch die Möglichkeit bietet,<br />
ergänzende Daten zu vier unterschiedlichen Qualitätsdimensionen<br />
abzufragen.<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
Erheblicher Widerstand bildete sich in Deutschland gegen<br />
die Überlegungen der EU-Kommission, die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
zu erneuern und dabei die Anerkennungsvoraussetzungen<br />
für Pflegekräfte anzuheben.<br />
Im Kommissionsentwurf ist vorgesehen, dass Krankenpflegerinnen<br />
und -pfleger sowie Hebammen im EU-Ausland<br />
künftig nur noch dann automatisch in ihrem Beruf anerkannt<br />
werden, wenn die Zulassung zu den entsprechenden Berufsausbildungen<br />
eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung<br />
voraussetzt. Bislang reicht hierfür in Deutschland eine zehnjährige<br />
Schulbildung aus. Die Gefahr besteht darin, dass sich<br />
der bereits bestehende Fachkräftemangel im Pflegebereich<br />
bei einer Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen drastisch<br />
verschärft. Eine Anhebung der Eingangsvoraussetzungen<br />
schränkt den Bewerberkreis für die Ausbildung erheblich<br />
ein und weitet den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel<br />
aus.<br />
Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, sich<br />
gegenüber der Kommission und im Rahmen der Verhandlungen<br />
für die Änderung der geplanten Regelung einzusetzen.<br />
Entscheidend für die Qualifikation der Pflegekräfte sei nicht<br />
die Dauer der Schulvorbildung, sondern die Qualität der Ausbildung.<br />
Die deutsche Ausbildung sei im internationalen Vergleich<br />
von hoher Qualität.<br />
5. Themen und Berichte<br />
67
Zahlungsverzugs-Richtlinie<br />
Bei Geschäftsvorgängen, in denen der Schuldner eine öffentliche<br />
Stelle ist, soll eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen<br />
nicht überschritten werden. Hierzu verpflichtet eine Europäische<br />
Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />
Geschäftsverkehr<br />
ihre Mitgliedsstaaten. Bei öffentlichen Einrichtungen, die Gesundheitsdienste<br />
anbieten, erhalten die Mitgliedsstaaten die<br />
Möglichkeit, diese Frist auf 60 Kalendertage zu verlängern.<br />
Die europäische Kommission hält ansonsten bei allgemeinen<br />
Zahlungsfristen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung<br />
für gefährdet.<br />
Der <strong>BDPK</strong> hat in einem Schreiben an das federführende<br />
Bundesministerium für Justiz darauf hingewiesen, dass er<br />
das Instrument einer verlängerten Zahlungsfrist nicht für<br />
notwendig erachtet. Im Referentenentwurf für ein Gesetz<br />
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr<br />
ist eine Sonderregelung für das Gesundheitswesen ebenfalls<br />
nicht vorgesehen, da kein Grund für eine Privilegierung dieser<br />
öffentlichen Stellen im Vergleich zu anderen Schuldnern<br />
gesehen wird.<br />
UEHP<br />
15 Verbände europäischer Privatkliniken haben sich zur<br />
European Union of Private Hospitals (UEHP) zusammengeschlossen.<br />
Mit ihrem Verbandssitz in Brüssel vertritt die<br />
Vereinigung die Interessen von Kliniken in privater Trägerschaft<br />
auf europäischer Ebene. Zu den zentralen Anliegen<br />
des Verbands gehört es, gegen Wettbewerbsverzerrungen<br />
durch staatliche Beihilfen vorzugehen und eine hochwertige<br />
Patientenversorgung sicherzustellen.<br />
68 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5.2 Fachausschuss<br />
Tarif- und Personalfragen<br />
Bundesmanteltarifvertrag<br />
Der <strong>BDPK</strong> hat 2006 mit der „DHV - Die Berufsgewerkschaft“<br />
und 2008 mit der Berufsgewerkschaft „medsonet - Die Gesundheitsgewerkschaft“<br />
des Christlichen Gewerkschaftsbundes<br />
(CGB) jeweils einen Bundesmanteltarifvertrag Nr.<br />
1 abgeschlossen. Diese Tarifverträge gelten unmittelbar für<br />
alle ordentlichen Mitglieder der Landesverbände, die dem<br />
Bundesverband Vollmacht zum Abschluss gegeben haben.<br />
Das ist ausschließlich der Landesverband Nordrhein-Westfalen.<br />
Die davor mit Verdi geführten Verhandlungen zum Abschluss<br />
eines Bundesmanteltarifvertrages Nr. 11 kamen nicht zu einem<br />
Ergebnis und wurden abgebrochen. Verdi versucht die<br />
bestehenden Tarifverträge mit den Konkurrenzgewerkschaften<br />
DHV und medsonet durch verschiedene Gerichtsverfahren<br />
zunichte zu machen.<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />
am 17. April <strong>2012</strong> beschlossen, dass die DHV zum Zeitpunkt<br />
des Abschlusses des BMTV Nr. 1 nicht tarifzuständig war für<br />
den Abschluss von Tarifverträgen für die bei der Arbeitgeberin<br />
beschäftigten Arbeitnehmer, soweit sie nicht kaufmännische<br />
oder verwaltende Berufe ausüben und dass sie auch<br />
gegenwärtig nicht zuständig ist für den Abschluss von Tarifverträgen<br />
für in Privatkliniken beschäftigte Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer, die nicht zu den kaufmännischen und<br />
verwaltenden Berufen gehören. Die DHV hatte im Januar<br />
<strong>2011</strong> ihre Satzung geändert, indem sie in einem Anhang, der<br />
Bestandteil der Satzung sein soll, die spezielle Zuständigkeit<br />
für private Kliniken regelt. Diese Satzungsänderung leidet<br />
jedoch an formalen Mängeln, weshalb das Bundesarbeitsgericht<br />
die gegenwartsbezogene Tarifzuständigkeit verneint<br />
hat. Diesen formalen Mangel wird die DHV schnellstmöglich<br />
beseitigen.<br />
Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der von der DHV<br />
– Die Berufsgewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge<br />
wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.<br />
Die Beschlussgründe liegen noch nicht vor.<br />
Verdi hat auch gegen die Gewerkschaft medsonet ein Verfahren<br />
eingeleitet, mit dem die Tariffähigkeit von medsonet<br />
bestritten wird. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht<br />
Hamburg haben festgestellt, dass medsonet<br />
keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne von § 2 Abs. 1<br />
TVG ist. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts fehle es auf<br />
der Grundlage des bislang vorgetragenen Sachverhalts an<br />
der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite.<br />
Von medsonet wurde vorgetragen, dass sie im eigenen<br />
Zuständigkeitsbereich über 7.000 Mitglieder verfüge. Medsonet<br />
habe sich einen bundesweiten Tätigkeitsbereich beigelegt,<br />
in dem etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmer tätig sind,<br />
so dass sie damit über einen Organisationsgrad von nur 0,32<br />
Prozent verfügten.<br />
Die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung kann<br />
sich auch darin zeigen, dass sie schon aktiv in den Prozess<br />
der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen<br />
hat. Beteiligt sich eine noch junge Arbeitnehmerkoalition<br />
im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Gründung am Aushandeln<br />
von Tarifverträgen, kann ohne Angaben zur Zahl<br />
ihrer Mitglieder und organisatorischen Leistungsfähigkeit<br />
allein die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge<br />
ihre Tariffähigkeit nicht belegen. Dies ergebe sich nachvollziehbar<br />
schon daraus, dass die Tariffähigkeit Voraussetzung,<br />
nicht Folge des Abschlusses von Tarifverträgen sei.<br />
Aufgrund des Beschlusses des Arbeitsgerichts hat medsonet<br />
durch Satzungsänderung ihren Zuständigkeitsbereich eingeschränkt.<br />
Dies hat jedoch für die Bejahung der Tariffähigkeit<br />
nicht ausgereicht. Das Landesarbeitsgericht hat seine<br />
Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts<br />
vom 5. Oktober 2010 gestützt, in dem dieses<br />
für die Tariffähigkeit einer jungen Gewerkschaft hohe Anforderungen<br />
verlangt. Nach Ansicht der Kammer kann nicht<br />
davon ausgegangen werden, dass medsonet aufgrund ihrer<br />
Mitglieder- und Organisationsstärke vom Gegner ernst genommen<br />
wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen<br />
nicht einem Diktat der Arbeitgeberseite entspringt.<br />
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist noch nicht<br />
rechtskräftig, die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.<br />
Den Antrag von ver.di, die Nichtigkeit des mit medsonet abgeschlossenen<br />
BMTV-Nr. 1 festzustellen, hat das LAG als<br />
unzulässig verworfen.<br />
5. Themen und Berichte<br />
69
Honorarärzte<br />
Die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)<br />
Bund bei Kliniken haben meist zur Folge, dass die Honorarärzte<br />
im Ergebnis als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer<br />
und damit als Scheinselbständige eingeordnet<br />
werden. In einigen Bundesländern ermittelt bereits die<br />
Staatsanwaltschaft.<br />
Die Einordnung der Tätigkeit des Honorararztes als Selbständiger<br />
oder als Arbeitnehmer erfolgt anhand einer Einzelfallprüfung.<br />
Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen anhand<br />
des Umfangs der Eingliederung in den betrieblichen Arbeitsablauf<br />
und des Umfangs der Weisungsgebundenheit des jeweils<br />
betroffenen Mitarbeiters.<br />
Die Feststellung einer scheinselbständigen Mitarbeit ist neben<br />
arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Folgen auch mit<br />
zum Teil nicht unerheblichen – rückwirkenden – Nachzahlungen<br />
von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung, Unfallversicherung,<br />
Zusatzversorgung und gegebenenfalls Lohnsteuer<br />
verbunden.<br />
Herr Wallhäuser, Rechtsanwalt der Sozietät Meyer-Köring<br />
berichtete sowohl im Fachausschuss Tarif- und Personalfragen<br />
als auch im Fachausschuss Krankenhäuser über die aktuellen<br />
Probleme zum Thema Honorarärzte (vgl. Kapitel 3.3).<br />
Die kurzzeitig aufgeworfene Frage, ob der Honorararzt für<br />
die Leistungen, die er für das Krankenhaus erbringt, Umsatzsteuer<br />
entrichten muss, wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil<br />
vom 18. August <strong>2011</strong> verneint. Es handele sich dabei um<br />
eine Leistung des Arztes, die Teil eines auf Patientenheilung<br />
ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem<br />
Krankenhaus sei.<br />
Der Fachausschuss diskutierte vergeblich, ob eine gesetzliche<br />
Regelung in Frage kommt, die die Tätigkeit von Honorarärzten<br />
legalisiert oder erschwert beziehungsweise unmöglich<br />
macht. Immer mehr Ärzte kündigen ihre Stellung im<br />
Krankenhaus, um sich als Honorararzt anzubieten. Mittlerweile<br />
gibt es auch Pflegekräfte auf Honorarbasis. Oftmals<br />
kann der Klinikbetrieb ohne Honorarärzte nicht aufrechterhalten<br />
werden.<br />
Eine praktische Lösung zum Umgang mit der Problematik wird<br />
derzeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Köring erarbeitet.<br />
Richtlinie zur Heilkundeübertragung<br />
Einige Behandlungstätigkeiten, die bislang ausschließlich<br />
Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, können künftig im<br />
Rahmen von Modellprojekten probeweise auf ausgebildete<br />
Kranken- und Altenpflegekräfte übertragen werden. Dies regelt<br />
die neue Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA,<br />
die am 22. März <strong>2012</strong> in Kraft trat. Dem Gesetzesauftrag<br />
entsprechend bezieht sich die Richtlinie ausschließlich auf<br />
70 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege. Für Medizinische<br />
Fachangestellte (MFAs – also Arzthelfer und Arzthelferinnen<br />
in Praxen) gilt sie nicht. Dieser eigens geregelte<br />
Ausbildungsberuf ist in der zugrundeliegenden Regelung des<br />
SGB V (§ 63 Abs. 3c SGB V) nicht mit aufgeführt.<br />
Den in der Richtlinie zur Übertragung vorgesehenen Tätigkeiten<br />
muss eine ärztliche Verordnung vorausgehen. Die<br />
Diagnose selbst sowie die Indikationsstellung bleiben damit<br />
weiterhin in ärztlicher Hand.<br />
In der Richtlinie werden die an Pflegekräfte übertragbaren<br />
ärztlichen Tätigkeiten abschließend aufgelistet. Sie beschränken<br />
sich bislang auf bestimmte Tätigkeiten bei folgenden<br />
Diagnosen:<br />
• Diabetes mellitus Typ 1 und 2<br />
• Chronische Wunden<br />
• Demenz (ausgenommen die Palliativversorgung)<br />
• Verdacht auf Hypertonus<br />
(außerhalb von Schwangerschaften)<br />
In diesem Bereich übertragbar sind beispielsweise Blutentnahmen,<br />
die Durchführung von Infusionen und Injektionen,<br />
das Legen und Überwachen von bestimmten Sonden und<br />
Kathetern, die Verordnung und Versorgung mit Medizinprodukten,<br />
die beim Legen von Ableitungen, Entlastungen oder<br />
Zugängen benötigt werden, die Überwachung und Verabreichung<br />
enteraler Ernährung, die Schmerztherapie sowie das<br />
Überleitungsmanagement in weiterbehandelnde Einrichtungen.<br />
Es wird absehbar noch einige Zeit dauern, bis es in Deutschland<br />
die ersten Modellprojekte zur Übertragung ärztlicher<br />
Tätigkeiten an Pflegekräfte gibt. Denn sie müssen zunächst<br />
von gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />
entwickelt und vertraglich geregelt werden. Zudem müssen<br />
die mit den übertragenen Tätigkeiten betrauten Fachpflegekräfte<br />
zunächst entsprechende Qualifikationen erwerben<br />
und nachweisen können.<br />
Die Pflegefachkräfte werden im Rahmen der Modellprojekte<br />
als eigenständige Leistungserbringer auftreten, die für die<br />
ihnen übertragenen Aufgaben die fachliche, wirtschaftliche<br />
und rechtliche Verantwortung übernehmen. In welcher Form<br />
diese Einbindung in das ärztliche Leistungsgeschehen erfolgt,<br />
liegt in der Verantwortung der Modellvorhabenträger<br />
und richtet sich nach der Ausgestaltung der einzelnen Modellvorhaben.<br />
Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V geht auf das Pflege-<br />
Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 zurück. Darin<br />
beauftragte der Gesetzgeber den G-BA, in einer Richtlinie die<br />
Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der<br />
Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben<br />
zu regeln.
Fachkräftemangel<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Keine Vorrangprüfung für ausländische Fachärzte<br />
Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni<br />
<strong>2011</strong> können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure<br />
der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der<br />
Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so<br />
genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen<br />
werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass<br />
die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes,<br />
denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.<br />
Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)<br />
eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer<br />
Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle<br />
in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser<br />
Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für<br />
die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker<br />
aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.<br />
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt,<br />
diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren<br />
umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger<br />
innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die<br />
Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen. Mit der Zulassung von<br />
Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen<br />
zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester<br />
Zeit besetzt werden.<br />
„Blaue Karte EU“<br />
Die europäische Hochqualifizierten-Richtlinie regelt die Bedingungen<br />
für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen,<br />
um hochqualifizierte Beschäftigungen auszuüben.<br />
Der Bundesrat hat der Umsetzung des Gesetzes zugestimmt.<br />
Unter anderem wird der neue Aufenthaltstitel „Blaue Karte<br />
EU“ eingeführt. Damit soll hochqualifizierten Fachkräften<br />
aus Nicht-EU-Staaten sowohl die Zuwanderung als auch die<br />
Möglichkeit der Beschäftigung mit der „Blauen Karte EU“ in<br />
Deutschland erleichtert werden. Der Standort Deutschland<br />
soll für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver<br />
werden. Ausländische Absolventen einer deutschen<br />
Hochschule erhalten unbeschränkten Arbeitsmarktzugang<br />
während der einjährigen Suchphase nach einer Beschäftigung,<br />
die dem Studienabschluss angemessenen ist. Auf die<br />
Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bei<br />
der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer dem<br />
Studienabschluss angemessenen Beschäftigung, wird zukünftig<br />
verzichtet. Um den dauerhaften Zuzug von Hochqualifizierten<br />
nach Deutschland attraktiver zu gestalten, wird die<br />
Gehaltsschwelle abgesenkt. Auch die Aufnahme einer Berufsausbildung<br />
in Deutschland wird für Angehörige von Drittstaaten<br />
attraktiver: Fachkräfte aus Drittstaaten erhalten die<br />
Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland<br />
einreisen zu können, mit dem Ziel der Arbeitsuche.<br />
Pflegefachkräfte wurden explizit berücksichtigt: Wegen des<br />
anerkannt hohen Fachkräftebedarfes in der Pflege sorgte<br />
der Bundesrat im Februar dieses Jahres dafür, dass eine<br />
wirksame Regelung auch für den Bereich der Berufe getroffen<br />
wurde, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss<br />
voraussetzen.<br />
5. Themen und Berichte<br />
71
72 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5.3 Partner und Kooperationen<br />
Der <strong>BDPK</strong> arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen<br />
zusammen, die hier vorgestellt werden.<br />
AG MedReha<br />
Der <strong>BDPK</strong> ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische<br />
Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss<br />
der maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden<br />
der Leistungserbringer in der medizinischen<br />
Rehabilitation.<br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.<br />
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) versteht<br />
sich als Plattform für eine sichere Gesundheitsversorgung in<br />
Deutschland. Es wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion<br />
des <strong>BDPK</strong> und den Klinikunternehmen Asklepios GmbH,<br />
Rhön-Klinikum AG und Sana Klinken AG finanziell und inhaltlich<br />
in seiner Arbeit unterstützt.<br />
Arbeitskreis Gesundheit e.V.<br />
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss<br />
von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher<br />
Fachrichtungen, der Informationen über die medizinische<br />
Versorgung veröffentlicht.<br />
Assekuranz AG - Internationale Versicherungsmakler<br />
Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler<br />
seit 25 Jahren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich<br />
am Markt tätig. Gerne informieren wir Sie über unsere<br />
Arbeit und unsere Leistungen.<br />
AssekuRisk AG<br />
AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin<br />
und Luftfahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente<br />
der Hochsicherheitsbranche Luftfahrt werden auf<br />
Ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag überprüft, adaptiert<br />
und eingesetzt.<br />
Deutscher Reha-Tag<br />
Seit der Gründung des Reha-Tages vor zwölf Jahren ist der<br />
<strong>BDPK</strong> aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile<br />
25 Organisationen und Verbände aus allen Bereichen<br />
der Rehabilitation angehören.<br />
DKG - Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
Der <strong>BDPK</strong> ist Mitglied in der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
e.V.), Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen<br />
Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger.<br />
Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser<br />
& Gesundheitseinrichtungen DNRfK ENSH<br />
Deutschland<br />
Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen<br />
DNRfK ist nationale Partnerorganisation des<br />
ENSH-Global Network for Tobacco Free Health Care Services.<br />
DVfR<br />
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das<br />
interdisziplinäre Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den<br />
Dialog aller gesellschaftlichen Kräfte zur Weiterentwicklung<br />
der Rehabilitation in Deutschland.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />
e. V.<br />
Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />
e.V. (DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender<br />
Fachverband, der die Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />
fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den<br />
verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu<br />
stärken und weiterzuentwickeln.<br />
führen & wirtschaften im Krankenhaus: Offizielles<br />
Organ des <strong>BDPK</strong><br />
Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus<br />
ist das offizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher<br />
Privatkliniken. Mit knapp 6000 Abonnenten und einer<br />
verbreiteten Auflage von 12.000 Exemplaren ist f & w seit<br />
Jahren der absolute Marktführer unter den Fachpublikationen<br />
für Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger<br />
im Gesundheitswesen.<br />
GRB – Gesellschaft für Risikoberatung<br />
Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung<br />
mbH Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen<br />
in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau<br />
und bei der Etablierung von Risikomanagement-Systemen<br />
für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB ist ein Unternehmen<br />
der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Versicherungsmakler<br />
für Einrichtungen im Gesundheitswesen.<br />
IQMG - Institut für Qualitätsmanagement im<br />
Gesundheitswesen GmbH<br />
Die Qualität der Leistungserbringung zu sichern und weiterzuentwickeln<br />
stellt für die Zukunft der medizinischen Rehabilitation<br />
eine entscheidende Voraussetzung dar. Externe<br />
Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement gewinnen<br />
in der medizinischen Rehabilitation eine zunehmende<br />
Bedeutung.<br />
MEYER-KÖRING Anwaltssozietät<br />
Meyer-Köring ist eine bundesweit tätige Anwaltssozietät<br />
mit über 100jähriger Historie, die schwerpunktmäßig darauf<br />
spezialisiert ist, Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte und andere<br />
Leistungserbringer in allen medizin- und wirtschaftsrechtlichen<br />
Belangen zu beraten und zu vertreten.<br />
Die Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft P.E.G.<br />
Seit nahezu 40 Jahren steht die PEG für Beschaffungsmanagement<br />
in der Gesundheitswirtschaft als eine Gemeinschaft<br />
der Starken, die zusammen noch stärker sein möchten.<br />
Verein elektronische Fallakte (eFA)<br />
Der <strong>BDPK</strong> ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische<br />
Fallakte (eFA). Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit<br />
einheitliche Kommunikationsplattform zu etablieren. Eingebettet<br />
in die bestehende Telematikinfrakstruktur soll die<br />
elektronische Fallakte die sektorenübergreifende Behandlung<br />
unterstützen.<br />
5. Themen und Berichte<br />
73
KlinikRente - Ihr Partner für die betriebliche Altersversorgung<br />
Gemeinsam mit dem Fachverband für betriebliche Versorgungswerke<br />
e. V. hat der <strong>BDPK</strong> im Jahr 2002 das Versorgungswerk<br />
KlinikRente ins Leben gerufen. Im Jahr 2003<br />
wurde KlinikRente für alle Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen<br />
geöffnet und damit die Basis für einen deutschlandweiten<br />
Branchenstandard gelegt.<br />
KlinikRente – ein Baustein im Wettbewerb um<br />
Fachkräfte<br />
Immer mehr Unternehmen der Gesundheitswirtschaft nutzen<br />
die Betriebsrente in unterschiedlichen Formen als Baustein<br />
im Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb haben<br />
sich im Berichtszeitraum 311 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft<br />
neu für eine Mitgliedschaft bei KlinikRente entschieden<br />
(+ 22 Prozent). Für diese Unternehmen waren hohe<br />
Sicherheit, niedrige Kosten und einfache Portabilität die ausschlaggebenden<br />
Kriterien.<br />
Insgesamt bieten jetzt 1.773 Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />
ihren Beschäftigten die Vorteile des Branchenversorgungswerkes.<br />
Gerade im Umfeld unruhiger Kapitalmärkte<br />
setzen die Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen auf<br />
hohe Sicherheit. Das im Jahr 2002 auf Initiative des <strong>BDPK</strong><br />
gegründete Versorgungswerk bietet wie andere große Versorgungswerke<br />
eine besondere Sicherheitsarchitektur. Die<br />
Verteilung der Anlagemittel auf mehrere Lebensversicherer<br />
(Allianz, Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung,<br />
Generali und Swiss Life) bietet die Sicherheit,<br />
auch in Zukunft die notwendige Stabilität zu gewährleisten.<br />
Deshalb haben alle fünf Gesellschaften eine Stabilitätsabrede<br />
getroffen, die es ermöglicht, schwach gewordene Anbieter<br />
auszutauschen.<br />
Wegen dieser Sicherheitsarchitektur vertrauen immer mehr<br />
Unternehmen der Gesundheitswirtschaft der KlinikRente.<br />
So stieg der Neuzugang beim laufenden Jahresbeitrag <strong>2011</strong><br />
um 5,5 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. „Damit wird<br />
KlinikRente als Marktführer in der Gesundheitswirtschaft<br />
bestätigt“, sagt Geschäftsführer Friedhelm Gieseler. Mit 4,1<br />
Prozent laufender Gesamtverzinsung <strong>2012</strong> bei der Direktversicherung<br />
und „KlinikRente Plus“ (Unterstützungskasse) steht<br />
das Versorgungswerk auch in Zeiten schwieriger Kapitalmärkte<br />
gut da (Marktniveau: 3,9 Prozent). Samt Schlussüberschuss<br />
und Bewertungsreserven erreicht KlinikRente <strong>2012</strong> eine Gesamtverzinsung<br />
von 4,6 Prozent (<strong>2011</strong>: 4,7 Prozent)<br />
74 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Einfache Portabilität wird verstärkt nachgefragt<br />
Die Portabilität (Mitnahmemöglichkeit von Betriebsrenten<br />
bei einem Arbeitsplatzwechsel) gewinnt immer mehr an Bedeutung,<br />
weil Ärzte und auch andere Berufsgruppen im Laufe<br />
der Karriere den Arbeitsplatz häufiger wechseln. Damit wird<br />
die Portabilität zu einem wesentlichen Faktor für die Attraktivität<br />
von Betriebsrentenangeboten. Insbesondere bei der<br />
Entgeltumwandlung, weil die Mitarbeiter den Vertrag beim<br />
Arbeitsplatzwechsel ohne Nachteile mitnehmen möchten.<br />
Gerade die Ärztinnen und Ärzte, die relativ häufig den Arbeitgeber<br />
wechseln, interessieren sich für eine einfache, kostenfreie<br />
und administrationsarme Portabilität. Deshalb wird das<br />
für diese Berufsgruppe so wichtige Kriterium auch zunehmend<br />
von Tarifverträgen flankiert. „Ein Arbeitsplatzwechsel<br />
wird häufig davon abhängig gemacht, ob auch der neue Arbeitgeber<br />
KlinikRente anbietet. Die Anfragen von Ärzten und<br />
Schwestern, die sich im Vorfeld eines Arbeitsplatzwechsels<br />
mit diesem Thema befassen, nehmen beständig zu“, so Gieseler.<br />
Zwar ist die Übertragung der Ansprüche für Direktversicherung,<br />
Pensionskasse und Pensionsfonds gesetzlich geregelt<br />
(§ 3 Nr. 63 EStG), doch klappt dies nur mit Einschränkungen.<br />
Wenn die Übertragung zwischen verschiedenen Anbietern<br />
erfolgt, kommt es bei der Garantieleistung zu erheblichen<br />
Reduktionen - in vielen Fällen um ca. 20 Prozent. Grund:<br />
Beim Wechsel wird der Arbeitnehmer entsprechend dem aktuell<br />
niedrigen Rechnungszins und der neuesten Sterbetafel<br />
eingruppiert. Die ab Jahresende nur noch zugelassenen Unisex-Tarife<br />
werden diesen Nachteil noch weiter verstärken.<br />
Anders bei tariflichen Versorgungswerken wie KlinikRente.<br />
Hier wird die Mitnahme innerhalb des Versorgungswerkes<br />
durch einfache An- und Abmeldeverfahren geregelt. Es wird<br />
kein Deckungskapital übertragen, sondern der Vertrag kann<br />
beim neuen Arbeitgeber einfach weiter geführt werden. Damit<br />
erleidet der Beschäftigte keinerlei Abschläge bei seiner<br />
Betriebsrente. Allerdings muss der neue Arbeitgeber dazu<br />
Mitglied im selben Versorgungswerk sein oder werden. „Mit<br />
der kostenfreien Übertragung beim Jobwechsel besitzt die<br />
KlinikRente in der Gesundheitswirtschaft ein unschlagbares<br />
Alleinstellungsmerkmal“, so Gieselers Fazit.<br />
„KlinikRente Plus“ im Trend<br />
Besonders vorteilhaft ist die Entgeltumwandlung über „KlinikRente<br />
Plus“ (Unterstützungskasse).<br />
Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens hat dieser Durchführungsweg<br />
keine steuerlichen Höchstgrenzen und ist damit<br />
für Führungskräfte und Berufsgruppen mit höheren Einkommen<br />
sehr interessant. Zum Zweiten bestehen keine
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Wechselwirkungen zur Zusatzversorgung (ZVK, KZVK, VBL).<br />
Hintergrund: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds<br />
eignen sich durch die steuerliche „Kollision“ mit<br />
den Beiträgen an die Zusatzversorgungskassen nur bedingt<br />
zur Entgeltumwandlung (s. § 3 Nr. 56 EStG und § 3 Nr. 63<br />
EStG). Den Ausweg bietet auch hier „KlinikRente Plus“.<br />
Obwohl es für U-Kassen keine gesetzliche Portabilität gibt,<br />
ist bei KlinikRente eine Mitnahme der Ansprüche auf Be-<br />
Anzahl der Gesundheitsunternehmen,<br />
die KlinikRente anbieten<br />
69<br />
195<br />
362<br />
459<br />
624<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />
812<br />
936<br />
1.173<br />
1.414<br />
1.734<br />
triebsrente zum neuen Arbeitgeber möglich, da schon viele<br />
Unternehmen der Gesundheitswirtschaft Mitglied der Branchenlösung<br />
sind oder es werden.<br />
Personalkongress der Krankenhäuser<br />
Seminarveranstaltungen für Führungskräfte der Gesundheitswirtschaft<br />
bilden weiterhin einen Schwerpunkt der Arbeit<br />
des Versorgungswerkes. Wie in den Jahren davor war<br />
auch im letzten Jahr der Höhepunkt der gemeinsam mit der<br />
Deutschen Krankenhausgesellschaft veranstaltete Personalkongress<br />
der Krankenhäuser. Mehr als 240 Personalmanager<br />
und Führungskräfte der Krankenhäuser waren in Stuttgart<br />
zu Gast.<br />
Der 8. Personalkongress der Krankenhäuser findet am 27.<br />
und 28. September <strong>2012</strong> in Berlin statt. Auch in diesem Jahr<br />
werden hochkarätige Klinikmanager neben Wissenschaftlern<br />
und Tarifexperten die Veranstaltung bestimmen.<br />
5. Themen und Berichte<br />
75
76 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5.4 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Außendarstellung des <strong>BDPK</strong> richtet sich an die Fachöffentlichkeit,<br />
die Politik sowie die eigenen Mitglieder. Dafür<br />
nutzt der Verband Pressemitteilungen, Artikel und Beiträge<br />
in Zeitungen und Zeitschriften sowie jährlich sechs Ausgaben<br />
von Verbandsmitteilungen in der Zeitschrift f&w, führen<br />
und wirtschaften im Krankenhaus. Aktuelle Informationen<br />
werden täglich auf der <strong>BDPK</strong>-Website und in das mitgliederinterne<br />
„Extranet“ eingestellt.<br />
Über Aktivitäten des Bundesverbands wie beispielsweise<br />
das „Praktikum für Abgeordnete“, Resolutionen an die Politik<br />
und Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen berichtet der<br />
<strong>BDPK</strong> über die genannten Informationskanäle.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit ist der<br />
jährlich stattfindende Bundeskongress. Hierzu werden Vertreter<br />
aus der Gesundheitspolitik, von Krankenkassen und<br />
Rentenversicherungsträgern eingeladen, um über aktuelle<br />
politische Belange zu diskutieren.<br />
Pressemitteilungen<br />
15. August <strong>2011</strong><br />
Deutschlands Wirtschaft braucht mehr Reha<br />
17. Januar <strong>2012</strong><br />
Abschaffen des Reha-Budgets gesellschaftlich notwendig<br />
14. Februar <strong>2012</strong><br />
Neue Begutachtungs-Richtlinie für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen<br />
9. März <strong>2012</strong><br />
Trotz Milliardenüberschüssen im Gesundheitsfonds erschreckende<br />
Rückgänge bei Ausgaben für Reha-Leistungen<br />
Nach jeder Aussendung findet eine Presseauswertung statt.<br />
Die Pressemitteilungen erhalten überwiegend Resonanz in<br />
den einschlägigen Fachmedien wie der Ärztezeitung, Newsbibliomed<br />
und Rehanews 24. Über die Fachmedien hinaus<br />
wurde über die neue Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/<br />
Vater-Kind-Maßnahmen berichtet.<br />
Überregionale Aufmerksamkeit erhielt die Pressearbeit des<br />
Verbands zum Thema „Abschaffen des Reha-Budgets“ mit<br />
einem ausführlichen Artikel am 22. Januar <strong>2012</strong> in der Frankfurter<br />
Allgemeinen Zeitung mit der Überschrift: „Rentenversicherung:<br />
Finanzmittel für Rehamaßnahmen werden knapp“.<br />
Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen<br />
Im Oktober <strong>2011</strong> sowie im Januar und März <strong>2012</strong> erschienen<br />
Beiträge zum Thema Reha-Budget in der Zeitschrift „Mein<br />
gesundes Magazin“. Ebenfalls zu diesem Thema gab es einen<br />
Artikel in der Deutschen Handwerkszeitung am 3. Februar<br />
<strong>2012</strong>, in dem sich Thomas Bublitz für die Abschaffung des<br />
Reha-Budgets ausspricht.<br />
Im Letv-Verlag erschienen im Frühjahr <strong>2012</strong> zwei Beiträge<br />
zum Psychiatrie Entgeltsystem sowie zur Pflegereform und<br />
Pflegeneuausrichtungsgesetz.<br />
Neukonzeption der Website<br />
Zwischen Mai und August <strong>2011</strong> wurde die Website des <strong>BDPK</strong><br />
überarbeitet und neu konzipiert. Dabei ging es weniger um<br />
eine Neuauflage des Layouts sondern um eine Straffung und<br />
Neuzusammenstellung der Inhalte und eine Überarbeitung<br />
der vorhandenen Texte.<br />
Die Neuordnung der Rubriken und die veränderte Aufteilung<br />
der Untergliederung auf der Startseite bieten eine bessere<br />
Übersicht und ein leichteres Auffinden der Inhalte auf den<br />
Seiten des <strong>BDPK</strong>.<br />
Nachrichten des <strong>BDPK</strong> in f&w<br />
Jährlich erscheinen sechs Ausgaben der Verbandsmitteilungen<br />
in der Zeitschrift f&w, führen und wirtschaften im Krankenhaus<br />
des bibliomed-Verlages. Der Verband berichtet darin<br />
über aktuelle Gesetzesvorhaben und Entwicklungen in der<br />
Politik sowie verbandsinterne Neuigkeiten und Informationen.
Praktikum für Abgeordnete<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Im Juli <strong>2011</strong> hat der <strong>BDPK</strong> Bundestagsabgeordnete zu einem<br />
Praxistag in einer Mitgliedsklinik in ihrem Wahlkreis eingeladen.<br />
Gesprächen mit Ärzten, Verwaltungsmitarbeitern<br />
und Pflegekräften verdeutlichen den Abgeordneten den Arbeitsalltag<br />
in den Kliniken und sie erleben unmittelbar, wie<br />
sich Gesundheitspolitik auswirkt.<br />
Das „Praktikum für Abgeordnete“ führt die Politik mit der<br />
Praxis zusammen. Neben Klinikführungen und der Mitarbeit<br />
auf einer Station steht der Austausch mit Klinikmitarbeitern<br />
im Zentrum des Praktikumstages, von der Klinikleitung über<br />
die Pflegedienstleitung sowie mit ärztlichem und nichtärztlichem<br />
Personal. Die Klinikmitarbeiter wiederum erhalten die<br />
Möglichkeit, die Politik auf aktuelle Missstände und Probleme<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Als Reaktion auf die Einladung folgten rund 50 Anfragen von<br />
Bundestagsabgeordneten aus elf Bundesländern, quer durch<br />
alle Parteien. Stattgefunden haben inzwischen Besuche in<br />
Kliniken der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und<br />
Baden-Württemberg. Das Interesse war beachtlich und es<br />
treffen fortlaufend Anfragen von Politikern ein.<br />
<strong>BDPK</strong> Bundeskongress <strong>2011</strong>- Klinikexperten in<br />
Dresden<br />
<strong>BDPK</strong>-Präsidentin Dr. Katharina Nebel begrüßte am 29. und<br />
30. Juni <strong>2011</strong> rund 260 Experten aus Krankenhäusern und<br />
Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft, Vertreter aus<br />
der Gesundheitspolitik, von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.<br />
Sie alle waren der Einladung des Landesverbandes<br />
der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt<br />
sowie des <strong>BDPK</strong> nach Dresden gefolgt, um das 20-jährige<br />
Bestehen der Landesverbände der Privatkliniken zu feiern.<br />
Der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt<br />
Uwe Bauer blickte in seiner Begrüßung auf die<br />
Anfangszeiten des Engagements der Kliniken in privater Trägerschaft<br />
in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück. Ziel der<br />
privaten Klinikunternehmen sei damals und auch heute die<br />
Sicherstellung von hochwertiger medizinischer Versorgung.<br />
Kliniken mit erheblichem Investitionsbedarf wurden zu modernen<br />
Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, die in<br />
Sachen medizinischer Qualität und Leistungsfähigkeit keinen<br />
Vergleich mit anderen Regionen Deutschlands zu scheuen<br />
brauchten. So seien sichere und qualifizierte Arbeitsplätze<br />
in einer leistungsfähigen Gesundheitswirtschaftbranche<br />
entstanden. Zudem seien die privaten Klinikunternehmen<br />
bedeutende und verlässliche Steuerzahler.<br />
Die Grüße der sächsischen Landesregierung überbrachte<br />
Wilma Jessen aus dem sächsischen Staatsministerium für<br />
Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie verwies<br />
wie Bauer auf die exzellente und leistungsfähige Kliniklandschaft<br />
in Sachsen und den anderen östlichen Bundesländern<br />
und betonte, dass diese Kliniklandschaft durch den<br />
unternehmerischen Mut der Kliniken in privater Trägerschaft<br />
entstanden sei. Der steigende Druck auf die Kliniken durch<br />
zurückgehende Investitionsfinanzierung, steigende Kosten<br />
und nur begrenzt möglicher Refinanzierung seien absehbar.<br />
Dennoch sei sie zuversichtlich, dass sich gerade die Kliniken<br />
in privater Trägerschaft gut auf diese Veränderungen einstellen<br />
könnten.<br />
Den anschließenden Festvortrag hielt Professor Dr. Dr. Peter<br />
Koslowski, Vrije Universiteit Amsterdam zur provokanten Fragestellung<br />
„Darf man mit Gesundheit Geschäfte machen?“.<br />
Seine eindeutige und mit philosophischer und ökonomischer<br />
Substanz versehene Antwort kommt zu dem Ergebnis: Ärzte,<br />
Krankenhäuser und weitere Gesundheitsanbieter dürften<br />
nicht mit der Gesundheit der Menschen Geld verdienen aber<br />
mit der Heilung ihrer Krankheiten. Dies stifte Nutzen für die<br />
Patientinnen und Patienten und sei von diesen gewollt. „Gegen<br />
eine prosperierende Gesundheitswirtschaft ist nichts<br />
einzuwenden. Wenn nicht für ihre Gesundheit, wofür sollten<br />
die Leute sonst ihr Geld ausgeben?“, so Koslowski.<br />
Am darauf folgenden Seminartag stand die Frage im Vordergrund,<br />
wie das Gesundheitssystem mit allen Beteiligten auf<br />
den drohenden Fachkräftemangel reagieren kann. Dr. Karl<br />
Blum, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung des Deutschen<br />
Krankenhausinstituts, lieferte einen Ausblick auf die<br />
zukünftige personelle Entwicklung in den Kliniken. Derzeit<br />
seien in den Krankenhäusern rund 5500 Stellen nicht besetzt.<br />
Zukünftig würden Personalentwicklungs- und Mitarbeiterbindungskonzepte<br />
im Krankenhaus entscheidend sein,<br />
um Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf, berufliche Qualifikation und berufliche<br />
Weiterentwicklung stünden dabei im Vordergrund.<br />
Im Fachforum Rehabilitation wurden Perspektiven und Entwicklungen<br />
für die Rehabilitation erörtert. Dabei wurden<br />
etwa Entwicklungsperspektiven aus der Sicht der Patienten<br />
beleuchtet und Chancen des Versorgungsmanagements<br />
herausgestellt. Weitere Themen waren der steigende Reha-<br />
Bedarf bei begrenzten Budgets sowie die Zusammenarbeit<br />
bei Pflegeberatung und Entlassungsmanagement.<br />
Parallel dazu fand das Fachforum Krankenhaus statt. Erfolgsfaktoren<br />
im Krankenhaus wurden einerseits im Klinikmarketing<br />
verortet, andererseits bei der Patientenzufriedenheit<br />
und -sicherheit. Ein weiterer Vortrag erläuterte die Budgetverhandlung<br />
<strong>2011</strong>.<br />
5. Themen und Berichte<br />
77
78 5. Themen und Berichte<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
5.5 Telematik im Gesundheitswesen<br />
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />
Seit dem 1. Oktober <strong>2011</strong> haben die Krankenkassen bundesweit<br />
mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte<br />
(eGK) begonnen und tauschen die 1993 eingeführte Krankenversichertenkarte<br />
nach und nach aus. Bis Jahresende<br />
sollten mindestens zehn Prozent der Versicherten mit der<br />
neuen Karte ausgestattet sein. So sieht es das GKV-Finanzierungsgesetz<br />
vor. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen<br />
ein Lesegerät, mit dem sie die neuen und die alten Karten<br />
einlesen können.<br />
Derzeit unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte<br />
vor allem durch ein Foto des Versicherten von der<br />
Krankenversicherungskarte. Darüber hinaus sind, wie auch<br />
bisher, die Versichertenstammdaten auf der Karte gespeichert<br />
und können nur lokal ausgewiesen werden. Zukünftig<br />
sollen über die eGK online-Anwendungen möglich sein: Die<br />
Krankenkassen können beispielsweise die Möglichkeit erhalten,<br />
die auf der Karte gespeicherten Versicherten-Stammdaten<br />
online über die Telematikinfrastruktur zu prüfen und<br />
zu aktualisieren. Auch Notfalldaten können auf den Karten<br />
hinterlegt werden und die eGK als Zugangsmittel zu elektronischen<br />
Fallakten dienen. Für diese Onlineanwendungen<br />
sind Feldtests erforderlich, deren Durchführung von der Betreiberorganisation<br />
der eGK, der Gematik, europaweit ausgeschrieben<br />
wurden.<br />
Die von der Initiative elektronische Fallakte (eFA) entwickelte<br />
Spezifikation ist webbasiert. Die elektronische Fallakte<br />
soll als so genannter Mehrwertdienst in die Telematikinfrastruktur<br />
integriert werden.<br />
Elektronische Fallakte<br />
Elektronische Fallakten (eFA) bieten Ärzten eine strukturierte<br />
Sicht auf die Daten eines Patienten, die für die Behandlung<br />
einer bestimmten Erkrankung (Diagnose) relevant sind.<br />
Es handelt sich also um Informationen zu einem einzelnen<br />
Behandlungsfall. Nur die Ärzte können die eFA eines Patienten<br />
einsehen, die vom Patienten eine Einwilligung erhalten.<br />
Die Daten der eFA verbleiben grundsätzlich in den Systemen<br />
und Verantwortlichkeiten derer, die sie angelegt haben. Der<br />
<strong>BDPK</strong> ist Mitglied im Verein elektronische Fallakte und unterstützt<br />
die Aktivitäten dieser Projektinitiative.<br />
• Die eFA stellt sicher, dass nur die im konkreten<br />
Fall relevanten Daten ausgetauscht werden.<br />
Dies sorgt für eine wirtschaftliche und medizinisch<br />
erfolgreiche Nutzung in diagnosebezogenden<br />
Versorgungsnetzen.<br />
• Für die Inhalte und Vollständigkeit der eFA sind<br />
die behandelnden Ärzte verantwortlich.<br />
Sie haben die gleiche Sicht auf den<br />
Behandlungsfall, ohne weitere Dokumente<br />
prüfen zu müssen. Dadurch fügt sich die eFA in<br />
einrichtungsübergreifende Behandlungsabläufe<br />
ein und kann in die lokale Falldokumentation<br />
integriert werden.<br />
• Medizinische Daten und Verwaltungsinformationen<br />
bleiben dezentral an ihren Speicherorten.<br />
Damit sind Fallakten einfacher und flexibler<br />
aufzusetzen als zentralisierte Aktensysteme.<br />
Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die vom<br />
Patienten in die Behandlung dieses Falls<br />
eingebundenen Ärzte und Einrichtungen.<br />
Fallakten werden nur angelegt, wenn sie<br />
medizinisch sinnvoll sind und Einrichtungen<br />
fallbezogen über einen definierten Zeitraum<br />
kooperieren.<br />
• Patienten müssen nicht alle ihre Daten preisgeben.<br />
Sie gewähren nur den unmittelbar Behandelnden<br />
Zugang und zwar nur zu denjenigen Daten, die für<br />
die jeweilige Behandlung nötig sind.<br />
• Es steht jedem Behandler frei, seine Mitarbeit auf<br />
die Netzwerke zu konzentrieren, die für ihn<br />
interessant sind. Die eFA ermöglicht dies und ist<br />
wie eine Zweckgemeinschaft gegliedert, in der<br />
jeder Partner in mehreren Netzen vertreten sein<br />
kann und in der jedes Netzwerk aus anderen<br />
Partnern bestehen kann.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Die eFA-Plattform ist webbasiert. Die Spezifikationen wurden<br />
vom Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik<br />
entwickelt. Sie sind offen zugänglich und lizenzfrei nutzbar.<br />
Somit bietet sich eFA zusätzlich als vielfältig einsetzbarer<br />
medienübergreifender Standard für die IT-gestützte Kommunikation<br />
im Gesundheiswesen an.<br />
Mit der Gründung des eFA-Vereins hat sich die Projektinitiative<br />
in eine feste, nachhaltige und effiziente Institution gewandelt.<br />
Um die elektronischen Fallakten flächendeckend zu<br />
etablieren, bündelt der Verein die Interessen aller Teilnehmer<br />
des deutschen Gesundheitswesens und ist offen für neue<br />
Mitglieder.<br />
5. Themen und Berichte<br />
79
Peter Clausing, Verwaltungsratvorsitzender der IQMG GmbH<br />
80 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
6. IQMG<br />
Mit dem medizinischen Fortschritt steigen auch die Erwartungen der Patienten, Rehabilitanden und<br />
Kostenträger an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Einerseits sollen Patienten und Rehabilitanden<br />
die beste medizinische Versorgung erhalten, andererseits sind die Leistungserbringer<br />
durch ihre begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags<br />
stark eingeschränkt. Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung rücken in diesem<br />
Spannungsfeld immer stärker in den Mittelpunkt. Für die Zukunft der medizinischen Rehabilitation<br />
stellt somit die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungserbringung eine entscheidende<br />
Voraussetzung dar. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH<br />
(IQMG) unterstützt seit 2001 Kliniken und Einrichtungen in ihrem internen Qualitätsmanagement.<br />
6. IQMG<br />
81
82 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
6.1 Zehn Jahre Institut für Qualitätsmanagement<br />
im Gesundheitswesen<br />
Der <strong>BDPK</strong> hat am 14. September 2001 das Institut für Qualitätsmanagement<br />
im Gesundheitswesen GmbH (IQMG<br />
GmbH) als 100prozentige Tochter gegründet. Die Überzeugung,<br />
dass Qualität eine zentrale Bedeutung für die Leistungserbringung<br />
in Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
spielt, wurde somit zur institutionellen Basis.<br />
Peter Clausing, Verwaltungsratsvorsitzender der IQMG<br />
GmbH, hielt im Rahmen der IQMG-Jahrestagung am 20. und<br />
21. Oktober <strong>2011</strong> eine Festrede zum zehnjährigen Jubiläum.<br />
Der <strong>BDPK</strong> sei von Anfang an der festen Überzeugung gewesen,<br />
die qualitätsgesicherte Rehabilitation mit professionellen<br />
Qualitätsmanagementsystemen flankieren zu wollen.<br />
Unmittelbar nach der Reha-Krise war es keineswegs selbstverständlich,<br />
dass sich Reha-Kliniken und deren Verbände<br />
mit Konzeptionen zum Qualitätsmanagement auseinander<br />
setzen. So gab es beim Gründungsprozess durchaus kontroverse<br />
Diskussionen. Die Gründung der IQMG GmbH gab<br />
jedoch den Startschuss für die Entwicklung eines zukunftsweisenden<br />
und marktführenden Qualitätsmanagementverfahrens,<br />
dem IQMP-Reha, inzwischen ein Erfolgsmodell.<br />
Leitthema der diesjährigen Jahrestagung war die Qualität<br />
und Transparenz der Rehabilitation im Zeitalter des Internets.<br />
Die zentrale Botschaft des zweitätigen Kongresses<br />
lautete, dass das Internet ein sinnvolles und effektives Medium<br />
zur Selbstdarstellung sein kann. Allerdings müssen die<br />
zum Teil weitreichenden und schwerwiegenden Risiken des<br />
Internets als Kommunikationsmedium so weit wie möglich<br />
kontrolliert werden. Zu aktuellen Entwicklungen gehören die<br />
zunehmende Inanspruchnahme von Klinikportalen zur Meinungsbildung<br />
und die Entwicklung eines fachlich fundierten,<br />
auf Qualitätsdaten basierenden Reha-Portals.<br />
Neue Anforderungen an die<br />
Qualitätssicherung<br />
Dr. Hiltrud Kastenholz, Leiterin des Referates „Qualitätssicherung,<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen,<br />
Personal im Krankenhaus“ des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit überbrachte Glückwünsche zum<br />
Jubiläum und zeichnete die gesetzliche Ausgangslage für<br />
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung nach. Qualitätssicherung hinterfrage<br />
Ergebnisse der Leistungserbringung, gewährleiste eine<br />
verstärkte Transparenz sowie eine bessere Versorgung, so<br />
Kastenholz. Die Bundesregierung setze große Bedeutung in<br />
so genannte Pay for Performance-Modelle (P4P-Modelle).<br />
Eine qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen<br />
auf Grundlage valider Qualitätsdaten sei grundsätzlich denkbar.<br />
Um jedoch zahlreiche offene Fragen zu klären, wurde<br />
eine wissenschaftliche Studie beauftragt, deren Ergebnisse<br />
im nächsten Jahr vorliegen werden.<br />
Instrumente und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung<br />
und des Qualitätsmanagements<br />
Dr. Here Klosterhuis, Leiter des Bereichs Reha-Qualitätssicherung,<br />
Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (DRV), erläuterte bewährte, sowie in<br />
einer Neukonzipierung befindliche Verfahren und Instrumente<br />
des Reha-Qualitätssicherungsprogramms der DRV. Außerdem<br />
verglich er die QS-Ergebnisse stationärer und ambulanter<br />
Reha-Einrichtungen für ausgewählte Indikationsbereiche.<br />
Die QS-Ergebnisse seien zwar insgesamt positiv, jedoch mit<br />
Unterschieden bei einzelnen Indikationen zwischen ambu-
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
lanten und stationären Einrichtungen. Unterschiede von stationären<br />
gegenüber ambulanten Reha-Einrichtungen seien<br />
unklar, darüber gebe es weiteren Forschungsbedarf.<br />
Peter Follert, MBA in der Abteilung Medizin des Spitzenverbands<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), stellte<br />
das aktuelle QS-Reha®-Verfahren vor und stellte die Aufgaben<br />
der Auswertungsstelle, den Umgang mit den von den<br />
Einrichtungen übermittelten Daten und den QS-Ergebnissen<br />
sowie die konkrete Ablaufplanung des Verfahrens in den Fokus<br />
seines Vortrags.<br />
Im Anschluss daran erläuterte Dr. Ralf Bürgy, Leiter der Abteilung<br />
Qualität, Organisation & Revision der MediClin AG<br />
Offenburg, die Merkmale einer Selbstbewertung sowie des<br />
Selbstbewertungsprozesses im IQMP-Reha-Verfahren. Er<br />
hob den vielseitigen Nutzen eines Selbstbewertungsberichts<br />
für die Kliniken hervor. Dieser liegt nach Bürgys Einschätzung<br />
vor allem darin, Potenziale zu erkennen und Initiativen<br />
zur Verbesserung zu priorisieren.<br />
Aus der Praxis eines Krankenhaus-Konzerns nach der Zertifizierung<br />
berichtete Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Bereichsleiterin<br />
der Sana QualitätsMedizin. Im Jahr 2007 führten<br />
die Sana Kliniken zum ersten Mal Risikoaudits durch und<br />
erhielten das Qualitätszertifikat KTQ. Damit die erreichten<br />
Qualitätsstandards aufrecht erhalten werden konnten, gab<br />
es bei den Sana Kliniken eine gezielte Weiterentwicklung: In<br />
den Jahren 2008 bis <strong>2011</strong> wurden Risiko- und Hygieneauditoren<br />
ausgebildet und gegenseitige Audits durchgeführt. <strong>2011</strong><br />
wurde das Sana Qualitätsboard gebildet, die Mitglieder zu<br />
Peers ausgebildet und Peer Reviews im Pflegemanagement<br />
und im ärztlichen Bereich durchgeführt. Ziele waren und sind<br />
die Verbesserung der medizinischen Qualität, ein Erfahrungsaustausch<br />
unter den Kollegen sowie ein Know-How-Transfer.<br />
Risiken und Chancen der Neuen Medien für<br />
Kliniken<br />
Die Leiterin der Unternehmenskommunikation der Sana<br />
Kliniken, Susanne Heintzmann, sprach über neue Kommunikationsformen<br />
im Umfeld von Kliniken im Google-Zeitalter<br />
und ihren Kehrseiten. Wachsende Anforderungen an Kliniken<br />
entstehen demnach vor allem durch die rasante Beschleunigung<br />
der Kommunikation. Das machte sie am Beispiel<br />
einer Beschwerde eines Patienten deutlich, der sehr lange<br />
in der Notaufnahme warten musste. Er machte mit seinem<br />
Mobiltelefon unvorteilhafte Bilder in der Klinik, schrieb noch<br />
vor Ort einen Beschwerdebericht, den er auf dem Weg nach<br />
Hause im Internet veröffentlichte. Die Geschwindigkeit der<br />
Informationsverbreitung machte daher ein sofortiges Krisenmanagement<br />
in der Unternehmenskommunikation erforderlich.<br />
Allerdings benannte sie auch Vorteile des Internets<br />
für Kliniken: Der Dialog mit den Patienten und deren konst-<br />
ruktives Feedback diene der Nähe zu Patienten und könne<br />
ein Pluspunkt für die Klinik werden. Als weitere Stärken der<br />
Social Media bezeichnete sie die Kraft der Verbraucher, den<br />
mündigen Patienten sowie Vorteile für Kliniken bei der Personalrekrutierung.<br />
Den Blick auf Gesundheitsinformationen<br />
für Verbraucher im Internet richtete Ingo Bach, Redakteur<br />
des Berliner Tagesspiegels, für die Tagungsteilnehmer ins<br />
Zentrum. Bach ist verantwortlich für die Verlagsprodukte<br />
Klinikführer Berlin, Rehaklinikführer Berlin und Brandenburg<br />
sowie das Suchportal www.gesundheitsberater-berlin.de.<br />
Seit 2006 wurden zunächst in Berlin Klinikvergleiche angestellt,<br />
um den Patienten einen Überblick über die mehr als<br />
70 Krankenhäuser, 25 Rehazentren, 300 Pflegeheime, rund<br />
6700 niedergelassene Ärzte sowie Zahnärzte und Psychotherapeuten<br />
zu geben. Um den Patienten bei der Auswahl zu<br />
unterstützen, wurden Gesundheitsinformationen in den Klinikführern<br />
gebündelt sowie in einer Datenbank im Internet<br />
veröffentlicht. Die Informationen wurden für Laien geschrieben<br />
und die Texte entsprechend vereinfacht dargestellt, jedoch<br />
von Experten auf medizinische Richtigkeit geprüft. Ingo<br />
Bachs Fazit zum Thema Gesundheitsinformationen im Internet<br />
war, dass er sich einen offenen Wettbewerb wünscht,<br />
um das beste, fachlich fundierte und anwenderfreundliche<br />
Portal im Sinne der Patienten zu schaffen.<br />
Umfassende Informationen über Krankenhäuser bietet das<br />
Internetportal Qualitätskliniken.de. Der Geschäftsführer von<br />
4QD –Qualitätskliniken.de, Dr. Dr. Klaus Piwernetz stellte<br />
das Portal vor. Patienten können ihre Klinik nach Fachgebiet,<br />
Krankheitsbild oder Behandlung auswählen. Ebenso können<br />
sie nach Ort und Umkreis suchen, wie auch mit dem Körpermodell<br />
nach bestimmten Erkrankungen, die sie behandeln<br />
lassen möchten. Die Zielsetzung von Qulitätskliniken.de sei,<br />
den umfassendsten Blick auf Qualitätsdaten in Krankenhäusern<br />
zu liefern. Dieser Gedanke dränge sich auch für den Bereich<br />
der medizinischen Rehabilitation auf. Warum bieten die<br />
Rehabilitionskliniken nicht auch Patienteninformationen im<br />
Internet über die Qualität ihrer Leistungen? Dies sei ein logischer<br />
Weiterentwicklungsansatz der umfassenden Qualitätsstrategien,<br />
die sich aus den bisherigen Aktivitäten des IQMG<br />
ergeben. Anhand eines Prototypen skizzierte Piwernetz die<br />
Inhalte und das Design von „QualitätsRehaKliniken.de“.<br />
Qualitätsmanagement bringt<br />
betriebswirtschaftlichen Erfolg<br />
Den Abschluss des Qualitätskongresses bildete der Vortrag<br />
von Lutz Karnauchow, geschäftsführender Vorstand von<br />
domino e.V. Er stellte das Qualitätsmanagementsystem als<br />
erfolgreiches Modell zur Unternehmensführung vor. Hierbei<br />
gehe es um einen Wertemaßstab für Personal. Stabile<br />
und sichere Prozesse, motivierte und emotional gebundene<br />
Mitarbeiter sowie eine 92 prozentige Weiterempfehlungsquote<br />
bei Kunden führe zu einer deutlich und kontinuierlich<br />
6. IQMG<br />
83
steigenden Eigenkapitalquote. Dank eines durchdachten,<br />
nachhaltigen und konsequent verfolgten modernen Qualitätsmanagements<br />
seien bessere Dienstleitungen als bei<br />
Konkurrenzunternehmen möglich und dies zum gleichen<br />
Preis, so Karnauchow. Damit verdeutlichte er den erheblichen<br />
betriebswirtschaftlichen Nutzen von Qualitätsmanagement<br />
für Unternehmen und Kliniken.<br />
Workshops für die klinische Praxis<br />
In den fünf parallel stattfindenden Workshops am Vormittag<br />
des zweiten Kongresstages berichteten Klinikexperten von<br />
ihren Erfahrungen und boten in praktischen Übungen Anregungen<br />
und Hilfestellungen bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement<br />
in den Klinikalltag. Die interaktiven Workshops<br />
zu den Themen Risikomanagement und Patientensicherheit,<br />
Umsetzung der BAR-Kriterien sowie Selbstbewertung und<br />
generierte Verbesserungsinitiativen im IQMP-Reha fanden<br />
großen Anklang bei den Teilnehmern der Jahrestagung <strong>2011</strong>.<br />
Die nächste Jahrestagung des IQMG wird am 29. und<br />
30.11.<strong>2012</strong> in Berlin stattfinden.<br />
6.2 Zertifizierungspflicht<br />
Für stationäre Rehabilitationseinrichtungen gelten die gesetzlichen<br />
Regelungen nach § 20 Abs. 2a SGB IX. Die Einführung<br />
eines internen Qualitätsmanagements allein ist nicht<br />
mehr ausreichend. Die stationären Rehabilitationseinrichtungen<br />
müssen zukünftig an einem von der BAR anerkannten<br />
Qualitätsmanagement-Verfahren teilnehmen und sich nach<br />
§ 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IX zertifizieren lassen. Bis zum 30.<br />
September <strong>2012</strong> müssen stationäre Rehabilitationsklinken<br />
ein von der BAR anerkanntes Zertifikat nachweisen, da sie<br />
ansonsten nicht mehr belegt werden. Für neu gegründete<br />
stationäre Rehabilitationseinrichtungen gilt eine Jahresfrist<br />
für den Nachweis der geforderten Zertifizierung.<br />
84 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Stationäre Rehabilitationseinrichtungen, die am 1. Oktober<br />
2009 nach einem QM-Verfahren zertifiziert waren, gelten<br />
bis zum Ablauf des bisher gültigen Zertifikats als geeignet,<br />
jedoch längstens bis vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.<br />
Da jedoch kein von der BAR anerkanntes QM-Zertifikat<br />
länger als drei Jahre gültig ist, müssen sich die Einrichtungen,<br />
die vor Inkrafttreten der Vereinbarung zertifiziert waren,<br />
bis zum Ende der Übergangsfrist zertifizieren lassen.<br />
Das integrierte Qualitätsmanagement-Programm-Rehabilitation<br />
(IQMP-Reha) in der Version 3.0 erfüllt die gesetzlichen<br />
Anforderungen an Zertifizierungsverfahren für Rehabilitationseinrichtungen<br />
und ist durch die BAR mit der Entscheidung<br />
vom 26. Januar 2010 als gültiges Verfahren gemäß<br />
§20 Abs. 2 SGB IX anerkannt worden. Es eignet sich für die<br />
erstmalige Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems<br />
in Rehabilitationseinrichtungen sowie für die rehabilitationsspezifische<br />
Ausgestaltung bereits früher installierter anderer<br />
Qualitätsmanagement-Modelle.<br />
Derzeit sind 31 QM-Verfahren von der BAR anerkannt und<br />
bereits rund 740 stationäre Reha-Einrichtungen nach einem<br />
anerkannten QM-Verfahren zertifiziert. 118 Einrichtungen<br />
sind nach IQMP-Reha 3.0 zertifiziert. Das IQMP-Reha-Verfahren<br />
gehört damit zu den drei am häufigsten angewendeten<br />
internen QM-Verfahren.<br />
Erstes ambulantes Reha-Zentrum nach IQMP-<br />
Reha zertifiziert<br />
Eine Premiere konnte das IQMG im Frühjahr <strong>2012</strong> feiern: Das<br />
RehaZentrum Bremen erhielt am 10. April <strong>2012</strong> als erstes<br />
ambulantes Rehabilitationszentrum eine erfolgreichen Zertifizierung<br />
nach IQMP-Reha. Mit dem Qualitätssiegel EQR wurde<br />
dem RehaZentrum Bremen eine exzellente Qualität in der<br />
Rehabilitation bescheinigt.
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
6.3 Angebote und Produkte des IQMG<br />
Das Schulungsangebot um Jahr <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong><br />
Die Seminarreihe <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> umfasst Veranstaltungen zu<br />
den Grundlagen des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen,<br />
zu QM-spezifischen Fachthemen bis hin zu IQMP-<br />
Reha-spezifischen Angeboten und richtet sich an Führungskräfte,<br />
Qualitätsmanagementbeauftragte und interessierte<br />
Mitarbeiter aus Kliniken im Akut- und Rehabilitationsbereich.<br />
Die ein- bis zweitägigen Seminarangebote vermitteln Fachkenntnisse,<br />
praktische Hilfestellungen und bieten eine Austauschplattform<br />
mit Kollegen aus anderen Unternehmen.<br />
Mit dem Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für stationäre<br />
Rehabilitationseinrichtungen durch die Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR) im Oktober<br />
2009 hat der Umgang mit dem internen Qualitätsmanagement<br />
für stationäre Rehabilitationseinrichtungen enorm an Bedeutung<br />
gewonnen. Im Hinblick auf das Ende der Übergangsfrist<br />
zur Zertifizierungspflicht am 30. September <strong>2012</strong> bietet das<br />
IQMG neben den IQMP-Reha-spezifischen Seminaren und<br />
Angeboten zum Prozess- und Projektmanagement, klinischen<br />
Risikomanagement und Beziehungs- und Beschwerdemanagement<br />
im Jahr <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> zudem Schwerpunktveranstaltungen<br />
zu den BAR-Kriterien und spezielle Seminare zur<br />
erfolgreichen Vorbereitung auf die Zertifizierung an.<br />
Die Seminare wurden durch die Seminarteilnehmerinnen<br />
und Seminarteilnehmer ausgewertet. Sämtliche Rückmeldungen<br />
waren ausgesprochen positiv, die Veranstaltungen<br />
wurden als empfehlenswert beurteilt.<br />
IQMP-Reha<br />
In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Versorgungssystemforschung<br />
und Grundlagen der Qualitätssicherung in der<br />
Rehabilitation der Charité Berlin hat das IQMG das Integrierte<br />
Qualitätsmanagement-Programm-Reha (IQMP-Reha) entwickelt.<br />
Dieses auf Exzellenz ausgerichtete rehaspezifische Qualitätsmanagement-Verfahren<br />
steht in der 3. Auflage für die Anwendung<br />
in den Rehabilitationskliniken bereit. Derzeit ist IQMP-Reha bereits<br />
in mehr als 180 Rehabilitationseinrichtungen erfolgreich<br />
implementiert. Kliniken, die nach IQMP-Reha zertifiziert sind,<br />
können bei der Kooperation für Transparenz und Qualität<br />
im Gesundheitswesen GmbH (KTQ GmbH) die Anerkennung<br />
des Zertifikats beantragen und erhalten ein so genanntes<br />
Anerkennungszertifikat. Umgekehrt haben KTQ-zertifizierte<br />
Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, ein IQMP-Reha-Anerkennungszertifikat<br />
zu beantragen. Anders als die jeweiligen<br />
Original-Zertifikate enthalten die Anerkennungszertifikate jedoch<br />
kein BAR-Logo.<br />
Um das IQMP-Reha-Verfahren noch benutzerfreundlicher zu<br />
gestalten, hat eine Arbeitsgruppe aus Klinikexperten eine<br />
Kommentierung zum Manual entwickelt, die Inhalt, Umfang<br />
und Bedeutung der Selbstbewertung in Hinblick auf die Zertifizierung<br />
erläutert, häufig gestellte Fragen beantwortet, die<br />
Qualitätsstufen konkretisiert und Beispiele für Nachweise<br />
anführt. Die Kommentierung zum IQMP-Reha-Manual 3.0<br />
wurde im Juli <strong>2011</strong> veröffentlicht und steht auf der Internetseite<br />
des IQMG zum Download bereit.<br />
Upgrade QB-Reha 3.0<br />
Der QB-Reha steht Reha-Einrichtungen seit 2007 zur Verfügung<br />
und findet eine breite Anwendung. Die nach dem Konzept<br />
des QB-Reha erstellten Qualitätsberichte informieren<br />
Patienten, einweisende Ärzte und Reha-Träger übersichtlich<br />
und vergleichbar über alle relevanten Struktur-, Leistungs-<br />
und Qualitätsmerkmale einer Reha-Einrichtung und versetzen<br />
sie damit in die Lage, auf der Grundlage eines Vergleichs<br />
eine bewusste Auswahlentscheidung für eine Einrichtung<br />
zu treffen. Mit dem Manual zum QB-Reha erhalten Reha-<br />
Einrichtungen einen Leitfaden für einen strukturierten und<br />
vergleichbaren Qualitätsbericht, mit dem sie sich Patienten<br />
und Zuweisern präsentieren können.<br />
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung des QB-Reha in der<br />
inzwischen dritten Version wurden die Auswahllisten durch<br />
Ergänzungen praxistauglicher gestaltet und das Manual modifiziert:<br />
Reha-Einrichtungen wird damit eine Teilnahme am<br />
Internetportal „Qualitätskliniken.de“ ermöglicht.<br />
Das Internetportal „Qualitätskliniken.de“ liefert seit dem<br />
1. Juni 2010 Patienten, Angehörigen und einweisenden<br />
Ärzten Informationen zur Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit<br />
und Patientensicherheit von circa 2.000<br />
Krankenhäusern. Das Portal ermöglicht ein schnelles und<br />
einfaches Auffinden der Kliniken, die für die jeweiligen individuellen<br />
Anforderungen die höchste Qualität bieten. Nun<br />
wurde das Portal auch auf Reha-Einrichtungen erweitert.<br />
Die „Basis-Informationen“, die Reha-Einrichtungen im Qualitätskliniken-Portal<br />
zur Verfügung stellen können, werden im<br />
QB-Reha-Manual 3.0 erfragt und sind im Manual mit einem<br />
Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Daten aus dem Qualitätsbericht<br />
Reha in der dritten Version können mit Hilfe einer<br />
XML-Schnittstelle problemlos in das Qualitätskliniken-Portal<br />
exportiert werden, wenn die Reha-Einrichtung sich für eine<br />
aktive Teilnahme am Portal entscheidet.<br />
6. IQMG<br />
85
86 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
6.4 Zertifizierte Einrichtungen<br />
AOK Nordseeklinik Amrum<br />
Norddorf<br />
AOK-Klinik Rügen<br />
Wiek<br />
AOK Klinik Schlossberg<br />
Bad Liebenzell<br />
AOK Klinik Stöckenhöfe<br />
Wittnau bei Freiburg<br />
AOK Klinik Korbmattfelsenhof<br />
Baden-Baden<br />
Asklepios Klinik Schaufling GmbH<br />
Schaufling<br />
Augusta Klinik GmbH & Co. KG<br />
Bad Kreuznach<br />
BDH-Klinik Hessisch Oldendorf GmbH<br />
Hessisch Oldendorf<br />
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />
Frankfurt am Main<br />
Capio Franz von Prümmer Klinik<br />
Bad Brückenau<br />
Capio Klinik an der Weißenburg<br />
Uhlstädt-Kirchhasel<br />
Caspar-Heinrich-Klinik<br />
Bad Driburg<br />
Charlottenhall Rehabilitations-<br />
und Vorsorgeklinik gGmbH<br />
Bad Salzungen<br />
De‘Ignis Fachklinik GmbH<br />
Egenhausen<br />
Drei-Burgen-Klinik<br />
Bad Münster am Stein-Ebernburg<br />
Edelsteinklinik<br />
Bruchweiler<br />
Edith-Stein-Fachklinik<br />
Bad Bergzabern<br />
Eifelhöhen-Klinik<br />
Nettersheim<br />
Elfenmaar-Klinik<br />
Bad Bertrich<br />
Fachklinik Alte Ölmühle<br />
Magdeburg<br />
Fachklinik Bad Bentheim<br />
Bad Bentheim<br />
Fachklinik Eußerthal<br />
Eußerthal<br />
Fachklinik St. Hedwig Illingen<br />
Illingen<br />
Feldbergklinik<br />
St. Blasien<br />
Gelderland-Klinik<br />
Geldern<br />
Gesundheits- und Rehazentrum<br />
Schwäbische Alb<br />
Bad Urach
Gesundheits- und VitalCenter Gollée<br />
Bad Lauterberg<br />
Gesundheits- Zentrum Saarschleife<br />
Mettlach-Orscholz<br />
Gesundheitspark Bad Gottleuba<br />
Bad Gottleuba<br />
Gollwitzer-Meyer-Klinik<br />
Bad Oeynhausen<br />
Hamm Kliniken - Klinik Bellevue<br />
Bad Soden-Salmünster<br />
Hamm Kliniken - Klinik Nahetal<br />
Bad Kreuznach<br />
Hamm Kliniken - Klinik Park-Therme<br />
Badenweiler<br />
Haus Niedersachsen gGmbH<br />
Dedelstorf/Oerrel<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Haus Saaletal GmbH - Adaptionseinrichtung<br />
„Maria Stern“<br />
Bad Neustadt/Saale<br />
Haus Saaletal GmbH - Klinik Neumühle<br />
Hollstadt<br />
Haus Saaletal GmbH - Saaletalklinik<br />
Bad Neustadt/Saale<br />
Herz Reha Hamburg<br />
Hamburg<br />
Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg<br />
Rotenburg<br />
HKB-Klinik GmbH & Co. Klinik Rabenstein KG<br />
Nidda - Bad Salzhausen<br />
Holsing Vital GmbH<br />
Bad Holzhausen<br />
Johannesbad Fachklinik<br />
Bad Füssing<br />
Kaiser-Karl-Klinik GmbH<br />
Bonn<br />
Kerckhoff-Rehabilitationszentrum<br />
Bad Nauheim<br />
Kirchberg-Klinik<br />
Bad Lauterberg<br />
Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und Vital-<br />
Center Gollée<br />
Bad Lauterberg<br />
Klinik am Hainberg<br />
Bad Hersfeld<br />
Klinik am Rosengarten<br />
Bad Oeynhause<br />
Klinik am Tharandter Wald<br />
Niederschöna<br />
Klinik Fallingbostel<br />
Bad Fallingbostel<br />
Klinik im Kurpark<br />
Bad Rothenfeld<br />
Klinik Malchower See GmbH<br />
Malchow<br />
Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Herz- und<br />
Kreislauferkrankungen und Erkrankungen der<br />
Atmungsorgane<br />
Bad Lippspringe<br />
Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Psychosomatik<br />
Bad Lippspringe<br />
Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH & Co.<br />
KG<br />
Bad Nenndorf<br />
Klinik Porta Westfalica<br />
Bad Oeynhausen<br />
Klinik Solequelle<br />
Bad Westernkotten<br />
Klinik Wiesengrund<br />
Bad Westernkotten<br />
Kliniken Schmieder Allensbach<br />
Allensbach<br />
6. IQMG<br />
87
Kliniken Schmieder Gailingen<br />
Gailingen<br />
Kliniken Schmieder Heidelberg<br />
Heidelberg<br />
Kliniken Schmieder Konstanz<br />
Konstanz<br />
Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen<br />
Gerlingen<br />
Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik<br />
Stuttgart<br />
Klinikzentrum Mühlengrund GmbH<br />
Bad Wildungen<br />
KTB Klink für Tumorbiologie GmbH & Co. KG<br />
Freiburg<br />
Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik GmbH<br />
Bad Liebenstein<br />
Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik<br />
„Am Nicolausholz“<br />
Bad Kösen<br />
Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klinik I<br />
St. Peter-Ording<br />
Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klink II<br />
St. Peter-Ording<br />
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I<br />
Bad Kösen<br />
Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II<br />
Bad Kösen<br />
Lielje Gruppe, Salze Klinik<br />
Bad Salzdetfurth<br />
LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh<br />
- Hans Peter Kitzig Institut -<br />
Gütersloh<br />
Marcus-Klinik<br />
Bad Driburg<br />
Median Klinik Berlin-Kladow<br />
Berlin<br />
88 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Median Klinik Berlin-Mitte<br />
Berlin<br />
Median Klinik Bernkastel-Kues<br />
Bernkastel-Kues<br />
Median Klinik für Rehabilitation Bad Salzuflen<br />
- Klinik Flachsheide<br />
Bad Salzuflen<br />
Median Klinik Grünheide<br />
Grünheide<br />
Median Klinik Hoppegarten<br />
Hoppegarten<br />
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen -<br />
MEDIAN Klinik am Park<br />
Bad Oeynhausen<br />
MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen -<br />
MEDIAN Weserklinik<br />
Bad Oeynhausen<br />
MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen - MEDIAN<br />
Klinik am Burggraben<br />
Bad Salzuflen<br />
MEDIAN Klinik Wismar<br />
Wismar<br />
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />
MEDIAN Klinik Bernkastel<br />
Bernkastel-Kues<br />
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />
Median Klinik Burg Landshut<br />
Bernkastel-Kues<br />
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />
Median Klinik Kues<br />
Bernkastel-Kues<br />
MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />
Median Klinik Moselhöhe<br />
Bernkastel-Kues<br />
MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik<br />
Bad Schwalbach
MediClin Albert Schweizer Klinik<br />
Königsfeld<br />
MediClin Baar Klinik<br />
Königsfeld<br />
MediClin Bliestal Kliniken<br />
Blieskastel<br />
MediClin Bosenberg Kliniken<br />
St. Wendel<br />
MediClin Deister Weser Kliniken<br />
Bad Münder<br />
MediClin Dünenwald Klinik<br />
Seebad Trassenheide<br />
MediClin Fachklinik Rhein/Ruhr<br />
Essen<br />
MediClin Klinik am Brunnenberg<br />
Bad Elster<br />
MediClin Klinik am Rennsteig<br />
Tabarz<br />
MediClin am Vogelsang<br />
Donaueschingen<br />
MediClin Klinikum Soltau<br />
Soltau<br />
MediClin Kraichgau-Klinik<br />
Bad Rappenau<br />
MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg<br />
Bad Wildungen<br />
MediClin Reha Zentrum Bad Düben<br />
Bad Düben<br />
MediClin Reha-Zentrum Bad Orb<br />
Bad Orb<br />
MediClin Reha-Zentrum Gernsbach<br />
Gernsbach<br />
MediClin Reha-Zentrum Plau am See<br />
Plau am See<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
MediClin Reha-Zentrum Reichshof<br />
Reichshof<br />
MediClin Reha-Zentrum Spreewald<br />
Burg/Spreewald<br />
MediClin Rose Klinik<br />
Horn-Bad Meinberg<br />
MediClin Seepark Klinik<br />
Bad Bodenteich<br />
MediClin Schlüsselbad Klinik<br />
Bad Peterstal-Griesbach<br />
MediClin Seidel-Klinik<br />
Bad Bellingen<br />
MediClin Staufenburg Klinik<br />
Durbach<br />
MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf<br />
GmbH & Co. KG Haus Kulm<br />
Ostseebad Heringsdorf<br />
MEDIGREIF Parkklinik GmbH<br />
Greifswald<br />
MediVital Therapiezentrum GmbH<br />
Erwitte-Bad-Westernkotte<br />
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />
Lippspringe GmbH<br />
Allergie- und Asthma-Klinik<br />
Bad Lippspringe<br />
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />
Lippspringe GmbH<br />
Auguste-Viktoria-Klinik<br />
Bad Lippspringe<br />
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />
Lippspringe GmbH<br />
Cecilien-Klinik<br />
Bad Lippspringe<br />
Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />
Bad Lippspringe GmbH<br />
Klinik Martinusquelle<br />
Bad Lippspringe<br />
6. IQMG<br />
89
Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />
Bad Lippspringe GmbH<br />
Teutoburger-Wald-Klinik<br />
Bad Lippspringe<br />
Meduna-Klinik GmbH<br />
Bad Bertrich<br />
Mittelrhein-Klinik Bad Salzig<br />
Boppard-Bad Salzig<br />
Moritz-Klinik<br />
Bad Klosterlausnitz<br />
Mühlenbergklinik - Holsteinische Schweiz<br />
Bad Malente<br />
Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt<br />
Bad Neustadt/Saale<br />
Neurologische Klinik Hessisch Oldendorf<br />
Hessisch Oldendorf<br />
Orthopädisches Zentrum Martin-Ulbrich-Haus<br />
Rothenburg gGmbH<br />
Rothenburg<br />
Ostseeklinik Grömitz<br />
Grömitz<br />
Ostseeklinik Prerow<br />
Ostseebad Prerow<br />
Ostseeklinik Schönberg-Holm<br />
Ostseebad Schönberg<br />
Ostseeklinik Zingst<br />
Zingst<br />
Paracelsus-Berghofklinik<br />
Bad Essen<br />
Paracelsus-Harz-Klinik<br />
Bad Suderode<br />
Paracelsus-Klinik Am Schillergarten<br />
Bad Elster<br />
Paracelsus-Klinik am See<br />
Bad Gandersheim<br />
Paracelsus Klinik an der Gande<br />
Bad Gandersheim<br />
90 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Paracelsus-Roswitha-Klinik<br />
Bad Gandersheim<br />
Paracelsus-Rotenfelsklinik<br />
Bad Münster<br />
Paracelsus Klinik Scheidegg<br />
Scheidegg<br />
Paracelsus-Wiehengebirgsklinik<br />
Bad Essen<br />
Paracelsus-Wittekindklinik<br />
Bad Essen<br />
Park-Klinik GmbH & Co. KG<br />
Bad Nauheim<br />
Park-Klinik Bad Hermannsborn GmbH & Co. KG<br />
Bad Driburg<br />
Pitzer Kliniken - Hohenfeld-Kliniken<br />
Bad Camberg<br />
Pitzer Kliniken - Kaiserberg Klinik<br />
Bad Nauheim<br />
Pitzer Kliniken - Kinzigtal-Klinik<br />
Bad Soden-Salmünster<br />
Pitzer Kliniken - Klinik am Südpark<br />
Bad Nauheim<br />
Pitzer Kliniken - Rheumazentrum Schlangenbad<br />
Schlangenbad<br />
Psychosomatische Fachklinik<br />
St. Franziska Stift<br />
Bad Kreuznach<br />
Psychosomatische Klinik Bad Neustadt<br />
Bad Neustadt a.d. Saale<br />
reha Flex Saline Rehabilitationsklinik Halle<br />
Halle<br />
Reha Klinikum „Hoher Fläming“<br />
im Oberlinhaus gGmbH<br />
Bad Belzig<br />
Rehabilitationsklinik Garder See<br />
Lohmen
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Rehabilitationsklinik Massow GmbH & Co. KG<br />
Halbe / OT Massow<br />
Rehabilitationsklinik Park-Therme<br />
Badenweiler<br />
REHA-Klinik Sonnenhof<br />
Bad Iburg<br />
Reha-Klinik Wiesengrund<br />
Bad Sassendorf<br />
RehaZentrum Bremen GmbH<br />
Bremen<br />
Reha-Zentrum Lübben Kliniken Professor<br />
Dr. Schendel GmbH & Co. KG<br />
Lübben<br />
Salztal Klinik GmbH & Co. KG<br />
Bad Soden Salmünster<br />
Sankt Rochus Kliniken<br />
Bad Schönborn<br />
Seeklinik Zechlin GmbH<br />
Dorf Zechlin<br />
Stillachhaus Privatklinik GmbH<br />
Oberstdorf<br />
TOMESA Fachklinik e. K.<br />
Bad Salzschlirf<br />
Viktoriastift Bad Kreuznach<br />
Bad Kreuznach<br />
Vital Kliniken GmbH - Klinik Buchenholm<br />
Bad Malente-Gremsmühlen<br />
Vital Kliniken GmbH - Klinik Dreizehnlinden<br />
Bad Driburg<br />
Vital Kliniken GmbH - Schloss-Klinik Sonnenbühl<br />
Bad Dürrheim<br />
Vitalisklinik Bad Hersfeld<br />
Bad Hersfeld<br />
Vogtland-Klinik Bad Elster<br />
Bad Elster<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Argental-Klinik<br />
Isny-Neutrauchburg<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Alpenblick<br />
Isny-Neutrauchburg<br />
Waldburg-Zeil Kliniken - Klinik im Hofgarten<br />
Bad Waldsee<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Niederbayern<br />
Bad Füssing<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Schwabenland<br />
Isny-Neutrauchburg<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Parksanatorium Aulendorf<br />
Aulendorf<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />
Bad Salzelmen<br />
Schönebeck Elbe<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />
Bad Wurzach<br />
Bad Wurzach<br />
Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />
Saulgau<br />
Bad Saulgau<br />
Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG<br />
Jesteburg<br />
Weserland-Klinik Bad Hopfenberg<br />
Petershagen<br />
Weserland-Klinik Bad Seebruch<br />
Vlotho<br />
6. IQMG<br />
91
92 6. IQMG<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
6.5 Kooperationspartner<br />
Das IQMG betreibt Qualitätssicherung in eigener Sache und stellt hohe<br />
Anforderungen an seine Kooperationspartner<br />
Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen<br />
für Einrichtungen des Gesundheitswesens und<br />
arbeitet mit speziell ausgewählten Partnern zusammen. Die<br />
mit dem IQMG kooperierenden Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen<br />
müssen die Bedingungen eines speziellen<br />
Kriterienkataloges erfüllen („Kriterien für die Zulassung<br />
und Empfehlung von IQMG-Partnern“) und werden regelmäßig<br />
überprüft. Die zur Zertifizierung von IQMP-Reha eingesetzten<br />
Auditoren erfüllen besondere Voraussetzungen: mindestens<br />
eine fünfjährige Erfahrung in Akutkrankenhäusern<br />
beziehungsweise Rehabilitationskliniken, mindestens zwei<br />
Jahre Berufserfahrung im Qualitätsmanagement, eine klinikspezifische<br />
Ausbildung und eine zertifizierte Ausbildung<br />
im Qualitätsmanagement. Zudem sind externe IQMP-Reha-<br />
Auditoren zur Teilnahme an einer zweitägigen Basisschulung<br />
und alle zwei Jahre zur Teilnahme an den „IQMP-Reha-Refresher-Kursen“<br />
verpflichtet. Die „Zulassung“ eines Auditors erfolgt<br />
für zwei Jahre, so dass die Erfüllung der Anforderungen<br />
regelmäßig überprüft und gesichert wird. Auf der Homepage<br />
des IQMG werden die anerkannten externen IQMP-Reha-Auditoren<br />
mit ihren Qualifikationen veröffentlicht.<br />
IQMP-Partner begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung<br />
von Qualitätsmanagementsystemen bei Rehabilitations-<br />
Einrichtungen auf der Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die<br />
Ausgangsbedingungen und individuellen Anforderungen der<br />
Einrichtungen berücksichtigt. Die Zertifizierungsunternehmen<br />
übernehmen als IQMG-Partner die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen<br />
und die Vergabe von EQR-Zertifikaten<br />
(„Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche<br />
Umsetzung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen.<br />
Die IQMG GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen<br />
folgende Beratungs-und Zertifizierungsunternehmen<br />
als Kooperationspartner gewonnen:<br />
Beratungsunternehmen<br />
isquo<br />
Institut für Qualitätsmanagement und<br />
Organisationsberatung<br />
KrückenConsulting - Wendt & Huber GbR<br />
QM-BASE Dr. Dr. Nebel<br />
Quintessenz Beratung GmbH<br />
RC Management Consult GmbH<br />
SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische<br />
Akademie Baden-Württemberg e.V.<br />
ZeQ AG<br />
Zertifizierungsunternehmen<br />
BSI Management Systems<br />
und Umweltgutachter Deutschland GmbH<br />
DIOcert GmbH<br />
DQS GmbH<br />
LGA InterCert GmbH<br />
Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht<br />
die Möglichkeit, das IQMP-Reha-Verfahren in einer Version<br />
zu nutzen, welche ihre spezifische konfessionelle Qualitätsphilosophie<br />
einbezieht. Die konfessionelle Zertifizierungsgesellschaft<br />
proCum Cert ist Kooperationspartner des IQMG<br />
und bietet die Möglichkeit einer Zertifizierung nach IQMP-<br />
Reha für den kirchlichen Bereich.<br />
ProCum Cert GmbH
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Softwareunternehmen,<br />
die unterschiedliche Software-Lösungen für die<br />
IQMG-Produkte anbieten. Mit folgenden Softwareunternehmen<br />
bestehen Rahmenverträge mit der IQMG Institut für<br />
Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH:<br />
Continuat GmbH & Co. KG<br />
empira Software GmbH<br />
NEXUS / QM GmbH<br />
3M Medica<br />
6. IQMG<br />
93
Organisationsstruktur<br />
des<br />
94 7. Organe<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
VORSTAND MITGLIEDERRAT<br />
GESCHÄFTSSTELLE<br />
13 LANDESVERBÄNDE<br />
FACHAUSSCHÜSSE FACHARBEITSGRUPPEN
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
7. Organe<br />
7. Organe<br />
95
Gremien<br />
Mitglieder des Vorstands<br />
Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc.,<br />
Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho<br />
Vizepräsident: Dr. Ulrich Wandschneider,<br />
Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg<br />
Vizepräsident: Eugen Münch,<br />
Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />
Peter Clausing, Berlin<br />
Dr. Jens Deerberg-Wittram, Schön Klinik Verwaltung<br />
GmbH, Prien am Chiemsee (bis April <strong>2012</strong>)<br />
Norbert Glahn, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />
Düsseldorf<br />
Dr. Tobias Kaltenbach, Asklepios-Kliniken GmbH,<br />
Königstein-Falkenstein, (bis November <strong>2011</strong>)<br />
Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />
und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken<br />
in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning<br />
Herbert M. Pichler, FuturaMed AG, München<br />
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />
(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />
Mitglieder der<br />
Fachausschüsse<br />
Fachausschuss Krankenhäuser<br />
Vorsitzende: Dr. Tobias Kaltenbach, Asklepios-Kliniken<br />
GmbH, Königstein-Falkenstein / Dr. Michael Philippi, Sana<br />
Kliniken AG, Ismaning<br />
Dr. Klaus-Christopher Amelung, Privatklinik Dr. Amelung,<br />
Königstein<br />
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation<br />
GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen<br />
Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />
Rehabilitations KG, Kreischa<br />
Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />
am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />
Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels<br />
Harald Becker, Rheumazentrum Oberammergau,<br />
Oberammergau<br />
Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH<br />
& Co. KG, Bad Mergentheim<br />
Dieter von Bomhard,<br />
Privatklinik Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler<br />
96 7. Organe<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
A. Cornelia Bönnighausen,<br />
KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen<br />
Oliver Bredel, Sana Kliniken AG, Remscheid<br />
Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe Enzensberg,<br />
Hopfen am See<br />
Dirk Döbele, MediClin, Offenburg<br />
Volker Feldkamp, Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />
Arno Fritzen,<br />
Klinik für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg<br />
Franz Gahrmann, HELIOS Klinik Borna, Borna<br />
Joachim Gemmel, Hanseklinikum Stralsund GmbH, Stralsund<br />
Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG, Heidelberg<br />
Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG, Stuttgart<br />
Ronald Gudath, Mittelweser Kliniken GmbH, Nienburg<br />
Hartmut Hain, Medical Park AG, Amerang<br />
Isabell Halletz, Verband privater Kliniken<br />
und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />
Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische Klinik Hohwald,<br />
Neustadt<br />
Andreas Heilmann, Helios Vogtland-Klinikum Plauen, Plauen<br />
Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft<br />
mbh, Lich<br />
Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken München-Gauting,<br />
Gauting<br />
Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik, Gräfelfing<br />
Rolf Kliche, Klinik Dr. Koch GmbH & Co KG i.L., Oberursel<br />
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />
Dr. Falko Kronsbein, Felsenlandklinik Dahn, Dahn<br />
Dr. Arno Kuge, Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH &<br />
Co.KGaA, Osnabrück<br />
Dr. Thomas Leucht, Havelklinik BSB<br />
Sanatoriumsgesellschaft mbH, Berlin<br />
Christian Macke, Schön Klinik Harthausen, Bad Aibling<br />
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in<br />
Hessen und Rheinland-Pfalz e.V., Wiesbaden<br />
Joachim Manz, Berlin<br />
Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling<br />
Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt<br />
(Oder)<br />
Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG, M-Unterföhring<br />
Marc-Andrè Pogonke, Paracelsus-Kliniken-Deutschland<br />
GmbH & CO. KGaA, Osnabrück<br />
Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen<br />
Dr. Christian Rotering,<br />
Park-Klinik Manhagen GmbH & Co. KG, Großhansdorf<br />
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und<br />
Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />
Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />
gGmbH, Bad Lippspringe<br />
Dr. Jens Schick, Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH, Berlin<br />
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />
(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />
Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH, Nürnberg
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />
in Bayern e.V., München<br />
Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />
Bayern e.V., München<br />
Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus<br />
KG, Göppingen<br />
Madeleine Weitzel, Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg<br />
a. d. Fulda, Rotenburg a.d. Fulda<br />
Jens Wernick, München<br />
Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />
Fachausschuss Rehabilitation und Pflege<br />
Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin<br />
Stv. Vorsitzender: Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios<br />
Kliniken GmbH, Hamburg<br />
Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag<br />
GmbH & Co. KG, Jesteburg<br />
Frank J. Alemany, Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH<br />
& Co. KGaA, Osnabrück<br />
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />
& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />
Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />
am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />
Bernd Baumbach, Johannesbad Saarschleife AG & Co. KG,<br />
Mettlach-Orscholz<br />
Christian Baumbach, Median Reha-Zentrum Bernkastel-<br />
Kues, Bernkastel-Kues<br />
Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinikgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Köln<br />
Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am Brunnenberg, Bad Elster<br />
Dr. Christoph Berwanger, Hardtwaldklinik I, Bad Zwesten<br />
Thomas Bold, Gräfliche Kliniken Bad Driburg, Bad Driburg<br />
Otto Böttcher, MediClin, Klinik am Rennsteig, Tabarz<br />
Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH, Jever<br />
Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont<br />
Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH, Bad Ems<br />
Christoph Essmann, AHG Klinik Schweriner See, Lübstorf<br />
Prof. Lothar Feige, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft<br />
AG, Düsseldorf<br />
Linda Feßer, Verband privater Kliniken und<br />
Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />
Thomas Fettweiß, Ostseeklinik Schönberg-Holm, Schönberg<br />
Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Bad<br />
Füssing<br />
Wilfried Frank, Sana Kliniken Sommerfeld, Kremmen<br />
Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik Graal-Müritz GmbH, Graal-<br />
Müritz<br />
Björn Gollée, Kirchberg Klinik, Bad Lauterberg<br />
Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG, Bad Lauterberg<br />
Rainer Grimm, Moorbad, Bad Doberan<br />
Hartmut Hain, Medical Park AG, Amerang<br />
Bernd Hamann, Saline Bad Sassendorf GmbH, Bad Sassendorf<br />
Detlef Hambücker, Reha-Klinik Schwertbad, Aachen<br />
Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der Saale Reha-Klinikum<br />
II, Bad Kösen<br />
Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken Küppelsmühle, Bad Orb<br />
Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH & Co. KG, Bad Soden-<br />
Salmünster<br />
Johannes Jäcker, Ostseeklinik Königshörn Jäcker<br />
GmbH & Co. KG, Glowe/Rügen<br />
Heike Jost, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />
Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim<br />
Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />
am See<br />
Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad<br />
Kreuznach<br />
Volker Kull, SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen<br />
gGmbH, Bad Wimpfen<br />
Dr. Markus-Michael Küthmann, Aatalklinik Wünnenberg<br />
GmbH, Bad Wünnenberg<br />
Matthias Langenbach, MediClin, Klinik am Brunnenberg,<br />
Bad Elster<br />
Susanne Leciejewski, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />
Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin<br />
Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in<br />
Hessen und Rheinland-Pfalz e.V., Wiesbaden<br />
Jürgen Melchers, Rhön - Klinik Prof. Dr. Keck GmbH & Co.<br />
KG, Gersfeld<br />
Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg Klinik, Durbach<br />
Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />
Düsseldorf<br />
Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik,<br />
Barby Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg<br />
Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling<br />
Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private Kliniken Dr. Dr. med.<br />
Nebel, Vlotho<br />
Dr. Ilona Nowak, Medical Park AG, Berlin<br />
Heiko Pichler, Reha-Klinik Damp GmbH, Ostseebad Damp<br />
Frank Porten, St. Georg Vorsorge-<br />
und Rehabilitationskliniken, Höhenschwand<br />
Dietgrim Reene, Berlin<br />
Jörg Rieger, Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />
Petra Rose, Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn<br />
GmbH, Lippstadt<br />
Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken Weiskirchen, Weiskirchen<br />
Jörg Sagasser, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />
Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und<br />
Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />
Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />
gGmbH, Bad Lippspringe<br />
Rudi Schäfer, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />
Düsseldorf<br />
Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH, Bad<br />
Griesbach<br />
Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH & Co. KG, Bennewitz<br />
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />
und Co. KG, Bad Nenndorf<br />
7. Organe<br />
97
Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik Scheidegg,<br />
Scheidegg<br />
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />
(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />
für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />
Alexander Spachholz, MediClin, Offenburg<br />
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />
in Bayern e.V., München<br />
Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />
Rehabilitations KG, Kreischa<br />
Dr. Michael Stödtler, Pitzer-Kliniken, Bad Nauheim<br />
Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />
Bayern e.V., München<br />
Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle Klinik GmbH & Co.<br />
KG, Seeshaupt<br />
Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau<br />
GmbH, Bad Rappenau<br />
Jens Wernick, München<br />
Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik, Freiburg<br />
Uli Wüstner, m&i-Fachkliniken Hohenurach, Bad Urach<br />
Fachausschuss Vorsorge und Rehabilitation<br />
für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und<br />
Kind<br />
Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin<br />
Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-<br />
Kliniken GmbH, Jever<br />
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />
& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />
Alwin Baumann, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG,<br />
Wangen<br />
Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind<br />
Kur-Kliniken Marketing GmbH, Neuhaus am Inn<br />
Petra Bierwirth, Kindernachsorgeklinik<br />
Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau<br />
Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder und Jugendliche,<br />
Beelitz-Heilstätten<br />
Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen, Bad Oeynhausen<br />
Axel Hilbrig, Charlottenhall Rehabilitations-<br />
und Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen<br />
Stefan Hügel, SEWO Seniorenwohnen Baugesellschaft<br />
mbH, Offenburg<br />
Johannes Jäcker, Ostseeklinik Königshörn Jäcker GmbH &<br />
Co. KG, Glowe/Rügen<br />
Steffen Kreß, Gesundheitszentrum an der Höhle, Buchen<br />
Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitations- und<br />
Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach<br />
Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH & Co. KG, Melsdorf<br />
Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik, Barby<br />
98 7. Organe<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind Klinik, Norddorf/Amrum<br />
Heinz Rüsch, Kurklinik Strandrobbe Neptunweg GmbH,<br />
Cuxhaven<br />
Marion Schmutz, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />
Rehabilitations KG, Kreischa<br />
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />
für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />
Achim Schulz-Lauterbach,<br />
Klinik Schönsicht Berchtesgaden, Berchtesgaden<br />
Fachausschuss Tarif- und Personalfragen<br />
Vorsitzender: Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />
und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />
Stv. Vorsitzender: Friedel Mägdefrau, Landesverbände<br />
der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.,<br />
Wiesbaden<br />
Frank Acker, Tessinum GmbH, Tessin<br />
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />
& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />
Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V.,<br />
Bad Klosterlausnitz<br />
Jürgen Benz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-<br />
Neutrauchburg<br />
Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik GmbH, Bad Rappenau<br />
Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH<br />
& Co. KG, Bad Mergentheim<br />
Manuela Flacke, Verband der Privatkliniken Niedersachsen<br />
und Bremen e. V., Osnabrück<br />
Gerhard Göttsche, Unternehmensberatung, Bad Oeynhausen<br />
Michael Groos, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung &<br />
Co.) KG, Allensbach<br />
Stefan Hübner, Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH,<br />
Sankt Augustin<br />
Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />
am See<br />
Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken GmbH, Beelitz-<br />
Heilstätten<br />
Martin Menger, Verband der Privatkliniken Niedersachsen<br />
und Bremen e. V., Osnabrück<br />
Thorn Plöger, HESCURO – Klinik REGINA – GmbH & Co.<br />
KG, Bad Kissingen<br />
Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe Graf von Oeynhausen-<br />
Sierstorpff, Bad Driburg<br />
Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder)<br />
Ingrid Sacher, Sana-Krankenhaus Rügen GmbH, Bergen/<br />
Rügen<br />
Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg<br />
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />
in Bayern e.V., München<br />
Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />
Bayern e.V., München
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Günther Tillmann, Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH<br />
& Co. KGaA, Osnabrück<br />
Rolf Treutler, Freiburg<br />
Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />
Jens Wernick, München<br />
Fachausschuss Europa<br />
Vorsitzender: Dr. Jens Deerberg-Wittram,<br />
Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee<br />
Stv. Vorsitzender: Jens Wernick, München<br />
Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation<br />
GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen<br />
Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />
am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />
Detlef Bätz, Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz<br />
Christian Baumbach, Median Reha-Zentrum Bernkastel-<br />
Kues, Bernkastel-Kues<br />
Thomas Bold, Gräfliche Kliniken Bad Driburg, Bad Driburg<br />
Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik Graal-Müritz GmbH,<br />
Graal-Müritz<br />
Dr. Markus-Michael Küthmann,<br />
Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg<br />
Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />
und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />
Joachim Manz, Berlin<br />
Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg<br />
Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />
(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />
Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />
Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der<br />
Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München<br />
Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />
Bayern e.V., München<br />
Dr. Philipp Teubner, MediClin, Offenburg<br />
Rolf Treutler, Freiburg<br />
Mitgliederrat<br />
Vorsitzender: Dietgrim Reene, Berlin<br />
Stv. Vorsitzender: Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken<br />
Küppelsmühle, Bad Orb<br />
Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels<br />
Otto Böttcher, MediClin, Klinik am Rennsteig, Tabarz<br />
Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern e.V., Bad Doberan<br />
Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />
Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />
am See<br />
Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad<br />
Kreuznach<br />
Sabine Lessing, Schön Klinik Hamburg-Eilbek, Hamburg<br />
Dr. Philipp Lubinus, Lubinus Clinicum GmbH & Co. KG, Kiel<br />
Arno Prem, AHG Klinik Berus AG & Co. KG, Berus<br />
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />
und Co. KG, Bad Nenndorf<br />
Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />
für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />
Rechnungsprüfer<br />
Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />
und Co. KG, Bad Nenndorf<br />
Klaus Terharn,<br />
AHG Klinik Tönisstein, Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />
7. Organe<br />
99
Landesverbände<br />
Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft<br />
in Baden-Württemberg e.V.<br />
Vorsitzender: Berthold Müller<br />
Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold<br />
Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen<br />
Telefon: 07031 - 95 05 40, Telefax: 07031 - 95 05 49<br />
E-Mail: info@vpka-bw.de<br />
Internet: www.vpka-bw.de<br />
Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.<br />
Vorsitzender: Herbert M. Pichler<br />
Hauptgeschäftsführerin: Dr. Ann-Kristin Stenger<br />
Geschäftsführer: Michael Strobach<br />
Kreillerstraße24, 81673 München<br />
Telefon: 089 - 57 30 99, Telefax: 089 - 57 34 88<br />
E-Mail: info@vpka-bayern.de<br />
Internet: www.vpka-bayern.de<br />
Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />
Berlin-Brandenburg e. V<br />
Vorsitzender: Mario Krabbe<br />
Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen<br />
Einemstraße 20, 10785 Berlin<br />
Telefon: 030 - 2 13 70 73, Telefax: 030 - 2 11 36 69<br />
E-Mail: info@vpkbb.de<br />
Internet: www.vpkbb.de<br />
Verband Deutscher Privatkliniken<br />
– Landesverband Hamburg<br />
c/o Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG<br />
Vorsitzende: Dr. Manuela Guth<br />
Neuer Jungfernstieg 17 A<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: 040 - 34 10 31 13, Telefax: 040 - 35 71 05 00<br />
E-Mail: hoffmann@drguth.de<br />
Internet: www.vpkhh.de<br />
Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und<br />
Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Vorsitzender (Hessen): Michael Herrmann<br />
Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz): Dr. Christoph Smolenski<br />
Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau<br />
Von-Leyden-Straße 23 a, 65191 Wiesbaden<br />
Telefon: 0611 - 26 75 611, Telefax: 0611 - 20 58 162<br />
E-Mail: sekretariat@vdpk.de<br />
Internet: www.vdpk.de<br />
100 7. Organe<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen<br />
e.V.<br />
Vorsitzender: Hartmut Lielje<br />
Geschäftsführer: Martin Menger<br />
Franz-Lenz-Str. 14b, 49084 Osnabrück<br />
Telefon: 0541 - 33 56 633, Telefax: 0541 - 33 56 634<br />
E-Mail: info@vdpkn.de<br />
Internet: www.vdpkn.de<br />
Verband der Privatkliniken Nordrhein-Westfalen e.V.<br />
Vorsitzender: Dietgrim Reene<br />
Geschäftsführer: Günther Knauer<br />
Fleher Straße 3a, 40223 Düsseldorf<br />
Telefon: 0211 - 55 79 399, Telefax: 0211 - 55 79 622<br />
E-Mail: info@vdpk-nrw.de<br />
Internet: www.vdpk-nrw.de<br />
Landesverband der Privatkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
e.V.<br />
c/o „Moorbad“ Bad Doberan<br />
Vorsitzender und Geschäftsführer: Rainer Grimm<br />
Schwaaner Chaussee 2, 18209 Bad Doberan<br />
Telefon: 038203 - 93 629, Telefax: 038203 - 93 680<br />
E-Mail: grimm@moorbad-doberan.de<br />
Internet: www.pkmv.de<br />
Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e.V.<br />
AHG Klinik Berus<br />
Vorsitzender und Geschäftsführer: Arno Prem<br />
Orannastraße 55, 66802 Berus<br />
Telefon: 06836 - 39 143<br />
E-Mail: aprem@ahg.de<br />
Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-<br />
Anhalt e. V.<br />
Vorsitzender: Uwe Bauer<br />
Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr<br />
Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig<br />
Telefon: 0341 - 98 00 861, Telefax: 0341 - 98 00 860<br />
E-Mail: info@pks-leipzig.de<br />
Internet: www.pks-leipzig.de
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V.<br />
Vorsitzender: Dr. Philipp Lubinus<br />
Geschäftsführer: Bernd Krämer<br />
Feldstraße 75, 24105 Kiel<br />
Telefon: 0431 - 84 035, Telefax: 0431 - 84 055<br />
E-Mail: gf@vpksh.de<br />
Internet: www.vpksh.de<br />
Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V.<br />
c/o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz<br />
Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram<br />
Geschäftsführer: Detlef Bätz<br />
Hermann-Sachse-Str. 46, 07639 Bad Klosterlausitz<br />
Telefon: 036601 - 49 441, Telefax: 036601 - 49 449<br />
E-Mail: detlef.baetz@moritz-klinik.de<br />
Internet: www.vpkt.de<br />
7. Organe<br />
101
102<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>BDPK</strong> - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin<br />
Layout + Druck<br />
Druckerei Wilke, Hilchenbach<br />
Wir danken unseren Mitgliedsunternehmen<br />
für das zur Verfügung gestellte Bildmaterial.<br />
Bildnachweis:<br />
Fotolia.de (S. 12, 34, 54, 78)<br />
Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net (S. 6)<br />
Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger (S. 8)<br />
<strong>2012</strong><br />
Weitere Informationen des <strong>BDPK</strong> unter<br />
www.bdpk.de<br />
im Internet<br />
<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 10/11<br />
<strong>BDPK</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz<br />
Geschäftsbereich Krankenhäuser: Jonathan Graf<br />
Geschäftsbereich Rehabilitation:<br />
Karoline Körber, Antonia Walch<br />
Geschäftsbereich Qualitätssicherung und<br />
Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und<br />
Reha-Einrichtungen: Konstanze Zapff<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Stefanie Erdrich<br />
Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring<br />
Organisation / Sekretariat : Karin Müller, Petra Voß<br />
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.<br />
Friedrichstraße 60<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0<br />
Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30<br />
E-Mail: post@bdpk.de<br />
Internet: www.bdpk.de<br />
Impressum<br />
103
<strong>Geschäftsbericht</strong><br />
des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.<br />
<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />
Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin<br />
Tel.: 0049 (0) 30 - 2 40 08 99 -0<br />
Fax: 0049 (0) 30 - 2 40 08 99 -30<br />
Mail: post@bdpk.de · www.bdpk.de