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Geschäftsbericht 2011/2012 - BDPK

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<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong><br />

des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.<br />

<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong>


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Der <strong>BDPK</strong> und seine Landesverbände vertreten seit mehr als<br />

60 Jahren auf der Bundes- und Landesebene die rechtlichen<br />

und politischen Interessen ihrer Mitglieder. Dazu ist der Verband<br />

bei Gesetzgebungsverfahren anhörungsberechtigt und<br />

gleichzeitig auf der Ebene der Selbstverwaltung maßgebliche<br />

Spitzenorganisation im Sinne der sozialgesetzlichen<br />

Regelungen. Der <strong>BDPK</strong> und seine Landesverbände vertreten<br />

ihre Mitglieder in allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen<br />

Interessen nach außen. Sie unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen<br />

in Sach- und Rechtsfragen, bieten Hilfe in betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen und informieren über politische und<br />

rechtliche Entwicklungen. Bundesverband und Landesverbände<br />

sind Tarifpartner auf Bundes- bzw. Landesebene.


Inhalt<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

0. Vorwort Seite 04<br />

1. Gesundheitspolitik Seite 07<br />

2. Rehabilitation/Pflege Seite 13<br />

2.1 Finanzierung der Leistungen Seite 14<br />

2.2 Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation Seite 20<br />

2.3 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />

für Mutter/Vater- und Kind Seite 26<br />

2.4 Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Seite 28<br />

2.5 Qualitätssicherung in der Rehabilitation Seite 30<br />

3. Krankenhäuser Seite 35<br />

3.1 Finanzierung der Leistungen Seite 36<br />

3.2 Rahmenbedingungen für Krankenhäuser Seite 40<br />

3.3 Qualität in Krankenhäusern Seite 46<br />

3.4 Qualitätskliniken.de Seite 48<br />

4. Daten und Fakten Seite 55<br />

5. Themen und Berichte Seite 65<br />

5.1 Fachausschuss Europa Seite 66<br />

5.2 Fachausschuss Tarif- und Personalfragen Seite 69<br />

5.3 Partner und Kooperationen Seite 72<br />

5.4 Öffentlichkeitsarbeit Seite 76<br />

5.5 Telematik im Gesundheitswesen Seite 78<br />

6. IQMG Seite 81<br />

6.1 Zehn Jahre IQMG Seite 82<br />

6.2 Zertifizierungspflicht Seite 84<br />

6.3 Angebote und Produkte des IQMG Seite 85<br />

6.4 Zertifizierte Einrichtungen Seite 86<br />

6.5 Kooperationspartner Seite 92<br />

7. Organe Seite 95<br />

7.1 Vorstand Seite 96<br />

7.2 Mitglieder der Fachausschüsse Seite 96<br />

7.3 Mitgliederrat Seite 99<br />

7.4 Landesverbände Seite 100<br />

7.5 Impressum Seite 103<br />

Inhalt<br />

3


Dr. Katharina Nebel<br />

Präsidentin<br />

Dr. Ulrich Wandschneider<br />

1. Vizepräsident<br />

Eugen Münch<br />

2. Vizepräsident<br />

Peter Clausing<br />

Dr. Jens Deerberg-<br />

Wittram<br />

Norbert Glahn<br />

4 Vorwort<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Vorwort<br />

zum <strong>Geschäftsbericht</strong> 11 / 12<br />

„So viele Menschen in Arbeit wie nie zuvor –<br />

danke, Deutschland“<br />

Auf großen Plakaten bedankt sich die Bundesregierung bei ihren Bürgern für eine außergewöhnliche<br />

Erfolgsstory der deutschen Wirtschaft. In der Tat hat die Bundesrepublik Deutschland im<br />

internationalen Vergleich die Krise bisher extrem gut überstanden. Die Wirtschaft brummt und<br />

es sind so viele Menschen in Arbeit wie lange nicht. Die Zahl der Arbeitslosen liegt derzeit<br />

deutlich unter 3 Millionen Menschen. Die gute Beschäftigungslage ist mit dafür verantwortlich,<br />

dass auch die Kassen der Kranken- und Rentenversicherung gut gefüllt sind. Ein Luxusproblem<br />

wie die Verwaltung der Milliardenüberschüsse in der Sozialversicherung hat es seit langer Zeit<br />

nicht mehr gegeben. Doch von diesem Aufschwung profitieren die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken<br />

– im Gegensatz zu den Vertragsärzten - bislang nicht.<br />

Die Kliniken in privater Trägerschaft<br />

kommen vermutlich noch immer<br />

ein wenig besser mit den knappen<br />

finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen<br />

zurecht, als andere<br />

Kliniken. Beruhigend ist deshalb<br />

die Lage für die „Privaten“ aber keineswegs.<br />

Der finanzielle Spielraum<br />

für dringend notwendige Investitionen<br />

schwindet zunehmend, die<br />

Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser<br />

durch die Bundesländer<br />

nimmt weiterhin ab. Notwendige<br />

Investitionen müssen immer häufiger<br />

aus den DRGs abgezweigt oder<br />

durch Kredite finanziert werden.<br />

Die niedrigen Preise für die monistisch<br />

finanzierten Rehabilitationskliniken<br />

enthalten fast gar keine<br />

Anteile für Investitionsmittel. Auch<br />

die Last für Personalausgaben in<br />

deutschen Krankenhäusern und<br />

Rehabilitationskliniken ist immer<br />

schwerer zu tragen. Ohne gezielte<br />

politische Unterstützung sind die<br />

jüngsten Tarifabschlüsse mit dem<br />

Marburger Bund und Verdi nur<br />

noch mit weiteren Substanzverlust<br />

zu leisten.<br />

Neuerdings wird unsere Bundesregierung nicht müde, den demografischen Wandel in Deutschland<br />

nicht mehr als schicksalhafte Bedrohung sondern als besondere Herausforderung zu bezeichnen. In


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

diesem Zusammenhang wird sogar akzeptiert, dass die Gesundheitsversorgung der alternden Bevölkerung<br />

teurer wird. Realpolitisch hingegen vermissen die Klinikträger eine entsprechende gesundheitspolitische<br />

Gesetzgebung. Hier wird immer noch versucht, die Kliniken selbst für eine steigende Zahl<br />

von behandlungsbedürftigen Patienten zur Verantwortung zu ziehen. Dabei geht es nicht nur um die<br />

Auswirkungen der Demografie, sondern zusätzlich auch um steigende Morbidität und medizinischen<br />

Fortschritt. Heute kann die Lebensqualität von Patienten verbessert werden, denen man noch vor wenigen<br />

Jahren solche Operationen nicht zugemutet hätte. Dieses Risiko nun komplett auf die Krankenhäuser<br />

und auf die Rehabilitationskliniken zu verlagern, ist kein verantwortungsvoller Umgang mit gesellschaftlichen<br />

Veränderungen. Aus Sicht der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken ist es wichtig,<br />

das Gesundheitswesen auf der Leistungsseite fair und verlässlich weiterzuentwickeln.<br />

Dazu gehört aus unserer Sicht, dass die de facto staatliche Preisbindung in den Krankenhäusern vom<br />

Gesetzgeber so angepasst wird, dass eine weitgehende Refinanzierung objektiver Kostenentwicklungen<br />

möglich ist. Dies sind wir auch den Mitarbeitern in unseren Kliniken schuldig, die täglich Höchstleistungen<br />

erbringen. Ein leistungsorientiertes Preissystem ist für die medizinische Rehabilitation gleichermaßen<br />

unerlässlich. Wir wollen unsere Bemühungen darauf richten, in der kommenden Legislaturperiode<br />

ein solches Preissystem gesetzlich zu verankern.<br />

Die derzeit geführte unerfreuliche öffentliche Debatte über angebliche Fangprämien, Falschabrechnungen<br />

und unnötige Operationen untergräbt das Vertrauen der Patienten in die Kliniken und destabilisiert<br />

auf lange Sicht das Grundvertrauen in das Gesundheitssystem. Die Herausforderungen des demografischen<br />

Wandels bringen zwangsläufig Kostensteigerungen mit sich. Die von Krankenhäusern erbrachten<br />

Leistungen müssen allerdings mit der nötigen Verlässlichkeit auch vergütet werden. Das gegenseitige<br />

Vertauen der Partner ist Voraussetzung für ein funktionierendes System. Ansonsten steuern wir unweigerlich<br />

auf eine Vorabentscheidung der Krankenkassen zur medizinischen Notwendigkeit von Krankenhausleistungen<br />

zu, und das kann nicht im Sinne beider Seiten sein.<br />

Der Fachkräftebedarf in der deutschen Wirtschaft steigt weiter an. Gleichzeitig altert die bundesdeutsche<br />

Erwerbsbevölkerung rasant. Zusammen mit der politischen Entscheidung zur Rente mit 67 steigt<br />

dadurch der Bedarf, mit Rehabilitationsleistungen auch tatsächlich die politisch gewünschte längere<br />

Lebensarbeitszeit gesundheitlich leisten zu können. Die aktuelle politische Positionierung des zuständigen<br />

Ministeriums, das Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Rentenversicherungs-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes<br />

erst im Jahr 2017 anpassen zu wollen, passt<br />

nicht dazu. Das Budget muss dringend bereits im Jahr 2013 angehoben werden. Andernfalls muss in<br />

Kauf genommen werden, dass Menschen zu früh und vermeidbar aus dem Erwerbsleben ausscheiden<br />

und damit vom Risiko der Altersarmut betroffen sind.<br />

Diese Themen wollen und müssen wir für die Zukunft fest in den Blick nehmen.<br />

Berlin, im Juni <strong>2012</strong><br />

Dr. Katharina Nebel, M. Sc. Thomas Bublitz<br />

Präsidentin Hauptgeschäftsführer<br />

Hartmut Lielje<br />

Friedel Mägdefrau<br />

Herbert-M. Pichler<br />

Dr. Michael Philippi<br />

Dr. Dagmar Schmieder<br />

Vorwort<br />

5


6 1. Gesundheitspolitik<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

1. Gesundheitspolitik<br />

Die Regierungskoalition konnte im vergangenen Berichtsjahr auf keine einfache politische Wegstrecke<br />

zurückblicken. Außen- und innenpolitisch war das Jahr <strong>2011</strong> von Rettungsmaßnahmen um den Euro<br />

geprägt. Noch vor wenigen Jahren galt es als unwahrscheinlich, dass ein drohender Staatsbankrott<br />

einzelner Mitgliedsländer die gesamte Eurozone gefährden könnte. Nun mussten die Politiker der<br />

Bevölkerung Begriffe wie EFSM (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus), EFSF (Europäische<br />

Finanzstabilisierungsfazilität) und finanzielle Hilfspakete in beachtlicher Größe für Griechenland,<br />

Portugal und Spanien erläutern.<br />

Daran gemessen verlief die Debatte über gesundheitspolitische Meilensteine dieser Koalition vergleichsweise<br />

unspektakulär, obwohl es im Mai <strong>2011</strong> einen Wechsel des Bundesministers für Gesundheit<br />

gab. Dr. Philipp Rösler wurde neuer FDP-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister, sein gesundheitspolitisch<br />

erfahrener Staatssekretär Daniel Bahr löste ihn als Bundesgesundheitsminister<br />

ab. Trotz des Ministerwechsels gingen die Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz nahezu<br />

verzögerungsfrei weiter. Anders war die Situation beim geplanten Pflegereformgesetz, welches im<br />

„Jahr der Pflege“ <strong>2011</strong> nicht mehr vorgelegt wurde.<br />

1. Gesundheitspolitik<br />

7


GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />

Eine der wichtigsten Leistungen unseres Gesundheitssystems<br />

ist die wohnortnahe, bedarfsgerechte und flächendeckende<br />

medizinische Versorgung. Das auch als „Landärztegesetz“<br />

bezeichnete GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll<br />

diese Versorgungsstruktur auch in Zukunft gewährleisten,<br />

obwohl sich ein Versorgungsengpass ankündigt. Schließlich<br />

sind die niedergelassenen Ärzte im Schnitt über 52 Jahre alt<br />

und jeder fünfte hat bereits das sechzigste Lebensjahr erreicht.<br />

Bedingt durch die demografische Entwicklung sinkt<br />

die Anzahl von Absolventen eines Medizinstudiums. Das<br />

Problem verschärft sich durch die Tatsache, dass immer<br />

mehr Absolventen eine Karriere außerhalb der Arztpraxis<br />

anstreben. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz soll dieser<br />

Entwicklung entgegenwirken und den Arztberuf attraktiver<br />

machen. Etwa durch eine berufliche Freistellung für die Erziehung<br />

der Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig<br />

soll der auf Eigenverantwortlichkeit basierende freie<br />

Beruf des Arztes gegen rein kommerzielle Interessen des<br />

Marktes geschützt werden.<br />

Der Absicht des Gesetzgebers, die medizinische Versorgung<br />

der Bevölkerung auch auf dem Land sicherstellen zu wollen,<br />

ist unterstützenswert. Fraglich ist hingegen, ob dafür Gesetze<br />

geeignet sind, die in erster Linie niedergelassenen Ärzte<br />

gegen die Konkurrenz der Krankenhäuser schützen.<br />

In den unterversorgten Regionen sollen neue Versorgungsstrukturen<br />

jenseits der klassischen Praxismodelle organisiert<br />

werden. Eine leistungsgerechte Vergütung soll bewirken,<br />

dass sich die Bedingungen für Ärzte in strukturschwachen<br />

Gebieten wesentlich verbessern. Die Neuregelungen zielen<br />

vor allem auf folgende Bereiche:<br />

• bessere Versorgung für die Patienten<br />

• flexiblere Versorgungsstrukturen auf dem Land<br />

• Anreize für Ärzte in strukturschwachen Gebieten<br />

• gute Rahmenbedingungen für den Arztberuf<br />

• zielgenaue Bedarfsplanung.<br />

8 1. Gesundheitspolitik<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Infektionsschutz-Gesetz<br />

Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken erhalten mit<br />

dem Infektionsschutzgesetz klare hygienerechtliche Vorgaben.<br />

Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist bis Ende 2016<br />

müssen die Krankenhäuser, entsprechend der geltenden<br />

Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes, personelle<br />

Mindeststandards für ärztliche und pflegerische Hygienefachkräfte<br />

erfüllen. Darüber hinaus müssen sie zusätzlichen<br />

Melde- und Dokumentationspflichten nachkommen. Dafür<br />

zuständig sind die Leiter der Kliniken. Die eigentliche Herausforderung<br />

für die Krankenhäuser besteht darin, dass entsprechend<br />

qualifiziertes Personal nicht existiert. Für die Kliniken<br />

wurde zudem die Finanzierungsfrage ausgeklammert,<br />

während niedergelassene Ärzte zusätzliche Finanzmittel<br />

erhalten, um die neuen hygienerechtlichen Vorgaben umzusetzen.<br />

Schiedsstellen für die Vergütungsvereinbarungen zwischen<br />

Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />

und Krankenkassen<br />

Große Hoffnung setzen die Rehabilitationskliniken in die mit<br />

dem Infektionsschutzgesetz eingeführten Schiedsstellen im<br />

SGB V. Die Schiedsstellen vermitteln künftig bei Konflikten<br />

zwischen Krankenkassen und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen<br />

über die angemessene Höhe von Leistungen.<br />

Mit dieser Regelung entspricht der Gesetzgeber einer<br />

langjährigen Forderung des <strong>BDPK</strong> nach einem Interventionsmechanismus<br />

für die äußerst starke Marktposition der<br />

Krankenkassen gegenüber den Rehabilitationskliniken. Eine<br />

Vielzahl von Bundesländern bereitet derzeit entsprechende<br />

Rechtsverordnungen vor.<br />

Gesetzesentwürfe:<br />

Gesetz zur Einführung des pauschalierenden<br />

Entgeltsystems für psychiatrische und<br />

psychosomatische Einrichtungen<br />

Das neue Entgeltsystem setzt den gesundheitspolitisch<br />

begonnenen Weg von der krankenhausindividuellen Verhandlung<br />

kostenorientierter Budgets hin zu einer pauscha-


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

lierenden leistungsorientierten Krankenhausvergütung<br />

konsequent fort. Das Leistungsgeschehen soll transparenter<br />

werden. Der Gesetzgeber führt im Gesetzentwurf aus,<br />

dass die Einführung des Psych-Entgeltsystems auf die gesetzliche<br />

Krankenversicherung insgesamt keine finanziellen<br />

Auswirkungen hat, da nicht mehr Mittel verausgabt werden<br />

als bisher. Die Mittel würden zwischen den Einrichtungen<br />

lediglich stärker leistungsorientiert verteilt. Durch die Anhebung<br />

der Mindererlösausgleichsquote in den Optionsjahren<br />

2013 und 2014 von 20 Prozent auf 75 Prozent ergeben<br />

sich Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung<br />

von geschätzt rund 16 Mio. Euro für 2013 beziehungsweise<br />

rund 33 Mio. Euro für 2014. Dem stehen Einsparungen in<br />

nicht bezifferbarer Höhe gegenüber: Einrichtungen, die von<br />

der optionalen Anwendung des neuen Entgeltsystems keinen<br />

Gebrauch machen, erhalten keine Möglichkeit mehr zur<br />

Nachverhandlung von Personalstellen nach der Psychiatrie-<br />

Personalverordnung zum Ende des Jahres <strong>2012</strong> nach § 6 Absatz<br />

4 der Bundespflegesatzverordnung,<br />

Bei aller Sympathie für pauschalierende Entgeltsysteme weist<br />

der <strong>BDPK</strong> jedoch ausdrücklich darauf hin, dass daraus ein<br />

enormer bürokratischer Aufwand für psychiatrische und psychosomatische<br />

Krankenhäuser entsteht. Weiterhin kritisiert<br />

der <strong>BDPK</strong> die Tatsache, dass die Entscheidung der Krankenhäuser<br />

für die Beteiligung am neuen Entgeltsystem in den<br />

Optionsjahren 2013 und 2014 nicht freiwillig erfolgen kann.<br />

Denn eine auskömmliche Finanzierung der von der Psychiatrie-Personalverordnung<br />

geforderten Personalstellen hängt von<br />

der Beteiligung des Krankenhauses in den Optionsjahren ab.<br />

Eine für die Krankenhäuser entsprechend der Psychiatrie-<br />

Personalverordnung finanziell auskömmliche Situation und<br />

die wohnortnahe Versorgung scheint dabei nicht im Vordergrund<br />

zu stehen. An dieser Stelle muss sicher im Gesetzentwurf<br />

nachgearbeitet werden.<br />

Der <strong>BDPK</strong> begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft der Politik,<br />

in dem Gesetz weitere, dringend notwendige Krankenhausreformen<br />

anzugehen. Dazu gehört in erster Linie eine auskömmliche<br />

Finanzierung der Krankenhäuser. Derzeit wird<br />

diskutiert, die Krankenhäuser von den erheblichen Kostensteigerungen<br />

zu entlasten, die vor allem durch die jüngsten<br />

Tarifabschlüsse entstanden sind. So soll der gesetzlich<br />

beschlossene Orientierungswert endlich zur Anwendung<br />

kommen und einen Tarifausgleich gewähren. Wie dringend<br />

notwendig eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung<br />

ist, lässt sich an der steigenden Zahl finanzieller Schieflagen<br />

einzelner Krankenhäuser ablesen. Diese Krankenhäuser sind<br />

auf Zuschüsse ihrer in der Regel öffentlichen Träger angewiesen.<br />

Ohne diese wettbewerbsverzerrenden Zuschüsse<br />

aus Steuermitteln könnten diese Krankenhäuser nicht mehr<br />

existieren.<br />

Nach reflexartigen Aussagen der Krankenkassen wären zusätzliche<br />

Finanzmittel für Krankenhäuser nicht nötig, denn<br />

die Krankenhäuser bekämen ohnehin immer mehr Geld, weil<br />

sie sich ihre eigene Nachfrage schaffen würden. Bei dieser<br />

oberflächlichen Betrachtung wird allerdings nicht bedacht,<br />

dass die starren, gesetzlich administrierten Rahmenbedingungen<br />

den Krankenhäusern keine andere Möglichkeit lassen,<br />

als ihre Produktivität zu erhöhen. Das haben im Übrigen<br />

sowohl der Gesetzgeber als auch die Krankenkassen<br />

bei der Einführung des DRG-Systems gewusst und gewollt.<br />

Inzwischen werden diese Rahmenbedingungen durch andere<br />

Entwicklungen verstärkt, etwa der Alterung der bundesdeutschen<br />

Bevölkerung, dem medizinischen Fortschritt und einem<br />

schlechter werdenden ambulanten Versorgungsangebot.<br />

RV Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />

Nach Auffassung der Bundesregierung soll sich die Höhe<br />

der Rente darin widerspiegeln, ob jemand jahrzehntelang<br />

Beiträge bezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Aus diesem<br />

Grund sollen Menschen besser gestellt werden, die zwar wenig<br />

verdient, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt<br />

haben. Die Rentenversicherung soll diese Lebensleistung<br />

mit der neuen Zuschussrente anerkennen. Auch Zeiten der<br />

Kindererziehung und der Pflege werden berücksichtigt und<br />

damit in besonderer Weise die Biografieverläufe von Frauen<br />

gewürdigt. Gleichzeitig wird der Anreiz zur zusätzlichen<br />

Altersvorsorge erhöht: Die Zuschussrente trägt dazu bei,<br />

im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter<br />

und Erwerbsminderung angewiesen zu sein. Die so genannte<br />

Kombirente ermöglicht wiederum mehr Flexibilität für ein<br />

längeres Erwerbsleben: Teilzeitarbeit und vorgezogene Rente<br />

werden dadurch besser kombinierbar. Dies kommt vor allem<br />

Menschen zugute, die in Berufen mit hohen Belastungen arbeiten<br />

und die nicht Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze arbeiten<br />

können. Dadurch werden Chancen für höhere Alterseinkommen<br />

eröffnet.<br />

Eine bessere Absicherung sollen auch Menschen mit verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit erhalten: Erwerbsgeminderte<br />

werden langfristig so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen<br />

durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet<br />

hätten. Zudem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt<br />

der Erwerbsminderung nicht angerechnet, wenn sie die Bewertung<br />

der Zurechnungszeit verringern.<br />

Da die Generation der Babyboomer in das „reha-intensive“<br />

Alter (ab 45 Jahre bis zur Regelaltersgrenze) kommt, ist<br />

die Berücksichtigung einer temporären Demografiekomponente<br />

bei der Begrenzung der Rehaausgaben erforderlich.<br />

Dieser Ankündigung folgt jedoch keine Erhöhung des Budgets.<br />

Im Gegenteil wird das derzeitige, nicht ausreichende<br />

Budget trotz des weiter steigenden Bedarfs bis 2017 festgeschrieben.<br />

Die aktuellen Ankündigungen der Ministerin in<br />

der Presse, bei der Reha Effizienzreserven heben zu wollen,<br />

kann der <strong>BDPK</strong> für die Kliniken in privater Trägerschaft nicht<br />

nachvollziehen. Auch eine Diskussion über die Verlagerung<br />

1. Gesundheitspolitik<br />

9


von Leistungen nach § 31 SGB V für Kinder und krebskranke<br />

Menschen in die Gesetzliche Krankenversicherung ist entschieden<br />

zurückzuweisen und würde zu einer massiven Verschlechterung<br />

der Versorgung führen.<br />

Arbeits- und Sozialpolitiker im Deutschen Bundestag sehen<br />

den sofortigen Handlungsbedarf. Die nicht bedarfsgerechte<br />

Deckelung der Ausgaben für Rehabilitationsleistungen steht<br />

im drastischen Gegensatz zur gewünschten Absicherung von<br />

Arbeits- und Fachkräften: Erwerbsminderungsrentner haben<br />

ein fünffach höheres Risiko, von späterer Altersarmut betroffen<br />

zu sein, jeder 10. Empfänger von Erwerbsminderungsrenten<br />

ist auf Grundsicherung angewiesen. Eine zeitnahe<br />

Anpassung des Reha-Budgets kann vorzeitige Rentenbezüge<br />

vermeiden und Fachkräfte im Job halten. Deshalb fordert der<br />

<strong>BDPK</strong> die sofortige Erhöhung des Budgets.<br />

Mit der derzeitigen Systematik des Reha-Budgets in der<br />

Deutschen Rentenversicherung ist der Anstieg des Rehabilitationsbedarfs<br />

nicht mehr abzudecken. Die Budgetierung<br />

führt dazu, dass Leistungsanträge aus Gründen der Einhaltung<br />

des Reha-Budgets abgelehnt werden. Anders ist die<br />

weitgehende Einhaltung des Reha-Budgets trotz gestiegener<br />

Antragszahlen nicht zu erklären. Um Einsparungen zu erzielen,<br />

hat die Deutsche Rentenversicherung bereits pauschal<br />

die Behandlungsdauer für alle Indikationen gekürzt. Die<br />

Wirksamkeit der Rehabilitationsleistungen werden gefährdet,<br />

wenn noch weitere Leistungskürzungen erfolgen.<br />

Die sofortige Anhebung des Reha-Budgets ist ein Zeichen<br />

zuverlässiger Sozialpolitik. Wer Altersarmut nachhaltig bekämpfen<br />

will, darf nicht zulassen, dass Menschen wegen<br />

Krankheit auf den Bezug von Erwerbsminderungsrenten<br />

angewiesen sind, ehe sie die Regelaltersrente erreichen. Es<br />

muss alles versucht werden, diese Menschen im Job zu halten.<br />

Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

Mit ein wenig Verspätung legte das zuständige Bundesministerium<br />

für Gesundheit im April <strong>2012</strong> ein Gesetz zur<br />

Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

–PNG) vor. Darin sollen vor allem die Leistungen<br />

der Pflegeversicherung an die steigende Zahl der Pflegebedürftigen<br />

angepasst werden. Auch die steigende Zahl<br />

der Demenzkranken soll berücksichtigt werden, sie sollen<br />

zukünftig Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.<br />

Weitere Leistungsverbesserungen entstehen durch flexibilisierte<br />

Leistungsangebote, die verbesserte Finanzierung der<br />

Betreuung Pflegebedürftiger in Wohngruppen sowie die verbesserte<br />

Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen<br />

zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.<br />

Nach geltender Rechtslage ist der Medizinische Dienst der<br />

Krankenkassen verpflichtet, im Rahmen der Pflegebegutach-<br />

10 1. Gesundheitspolitik<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

tung eine „Feststellungen darüber zu treffen, ob und in welchem<br />

Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder<br />

Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit<br />

einschließlich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

geeignet, notwendig und zumutbar sind“. Das Ergebnis<br />

der Prüfung ist den Pflegekassen mitzuteilen.<br />

Die Feststellungen des Medizinischen Dienstes sollen zukünftig<br />

in einer Rehabilitationsempfehlung dokumentiert und<br />

dem Pflegebedürftigen übermittelt werden. Damit werden<br />

die Versicherten in die Lage versetzt, ihre Leistungsansprüche<br />

besser wahrzunehmen. Wir begrüßen diese Änderung,<br />

weil sie die Begutachtungs- und Bewilligungspraxis transparenter<br />

machen. Ergänzend zu den im Referentenentwurf<br />

vorgesehenen Maßnahmen zur besseren Information der<br />

Pflegebedürftigen ist jedoch eine Kostenerstattungsregelung<br />

zwischen Pflege- und Krankenversicherung notwendig.<br />

Die Krankenkasse erbringt in ihrer Zuständigkeit Leistungen<br />

zur Rehabilitation. Sofern ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit<br />

gestellt wurde, erstattet die Pflegeversicherung der Krankenkasse<br />

die für die Rehabilitation angefallenen Kosten. Nur so<br />

lassen sich unnötige Leistungsfälle in der Pflegeversicherung<br />

vermeiden. Auch den Lebensperspektiven älterer Menschen<br />

wird durch den längstmöglichen Erhalt eines selbstbestimmten<br />

Lebens in ihrem häuslichen Umfeld entsprochen.<br />

Patientenrechtegesetz<br />

Nach langer Diskussion wurde in diesem Berichtsjahr auch<br />

der Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes vorgelegt.<br />

An der Diskussion zu diesem Gesetz hat sich der<br />

<strong>BDPK</strong> beteiligt. Die Rechte der Patientinnen und Patienten<br />

sollen transparenter sowie bestehende Vollzugsdefizite abgebaut<br />

werden. Die Regelung des ärztlichen Behandlungsvertrages<br />

im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die Förderung<br />

einer Fehlervermeidungskultur in der ärztlichen Behandlung,<br />

die Kodifikation eines Haftungssystems und die Stärkung<br />

von Verfahrensrechten der Patientinnen und Patienten bei<br />

vermuteten Behandlungsfehlern sowie eine Verbesserung<br />

der Patentenbeteiligung und der Information der Leistungsempfänger<br />

über ihre Rechte sind wichtige Anliegen bei der<br />

Weiterentwicklung des Gesundheitssystems wie des Behandlungsverhältnisses<br />

zwischen Leistungserbringern und<br />

Patientinnen und Patienten.<br />

Die beabsichtigte Stärkung der Patientenrechte gegenüber<br />

Krankenkassen im Zusammenhang mit Bewilligungsverfahren<br />

ist notwendig und entspricht einer langjährigen Forderung<br />

des <strong>BDPK</strong>. Allerdings werden sich die angekündigten<br />

Verbesserungen lediglich auf Bewilligungsverfahren außerhalb<br />

der Leistungen der medizinischen Rehabilitation auswirken.<br />

Für die medizinische Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich<br />

der Krankenkassen ergibt sich keine nennenswerte<br />

Änderung.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung normiert<br />

eine maximal zulässige drei- beziehungsweise fünfwöchige<br />

Bearbeitungsfrist nach Leistungsanträgen bei Krankenkassen.<br />

Überschreitet die Krankenkasse diese Fristen, muss sie<br />

den Antragsteller informieren. Unterlässt die Krankenkasse<br />

diese Information, kann der Leistungsberechtigte der Krankenkasse<br />

eine Frist setzen und darf sich nach Ablauf der<br />

Frist die Leistung selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist<br />

verpflichtet, die Kosten zu erstatten und muss diese Fälle zur<br />

statistischen Erfassung an den GKV-Spitzenverband melden.<br />

Damit bleiben die Regelungen des Patientenrechtegesetzes<br />

deutlich hinter den rechtlichen Möglichkeiten und dem sachlich<br />

Gebotenen zurück. Sie erreichen ihr eigentliches Ziel<br />

– die Stärkung der Patientenautonomie gegenüber Krankenkassen<br />

- im Bereich der medizinischen Rehabilitation nicht.<br />

Zielführend wäre es, das gesamte Verfahren der Antragstellung<br />

und Leistungsgewährung durch ein einfaches Verordnungsverfahren<br />

abzulösen, wie es auch in allen anderen<br />

Leistungsbereichen angewendet wird.<br />

8. GWB-Novelle<br />

Im April <strong>2012</strong> wurde der Kabinettsentwurf zur 8. GWB-Novelle<br />

veröffentlicht. Im Kabinettsentwurf ist eine erweiterte<br />

Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auch auf das Handeln<br />

von Krankenkassen untereinander vorgesehen. Mit der<br />

Änderung soll sichergestellt werden, dass das wettbewerbliche<br />

Handeln der Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegt.<br />

Das gilt insbesondere für Fusionen von Krankenkassen. Daneben<br />

können zukünftig auch wettbewerbsbeschränkende<br />

Absprachen von Krankenkassen (etwa über Zusatzbeiträge)<br />

durch das Bundeskartellamt aufgegriffen werden. Der <strong>BDPK</strong><br />

begrüßt diese Regelung.<br />

Praktikumsaktion für Abgeordnete des<br />

Deutschen Bundestages<br />

Die Positionierung des <strong>BDPK</strong> zu den relevanten Gesetzgebungsverfahren<br />

wurde in diesem Berichtsjahr von einer<br />

Praktikumsaktion für Abgeordnete flankiert. Die Abgeordneten<br />

des Deutschen Bundestages können sich mit den<br />

Problemstellungen und Sichtweisen der Krankenhäuser und<br />

Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft vertraut machen.<br />

Die Abgeordneten erhalten Einblicke in die Kliniken ihrer<br />

Wahlkreise, wodurch dauerhafte Beziehungen zwischen<br />

den Abgeordneten und den Kliniken entstehen, über die sich<br />

sinnvolle Argumente austauschen lassen. Die Aktion wurde<br />

von den Kliniken wie auch von den Abgeordneten mit großem<br />

Interesse angenommen und wird auch in den kommenden<br />

Jahren fortgesetzt.<br />

Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, 3. von links<br />

Bundestagsabgeordneter Patrick Kurth, 1. von links<br />

1. Gesundheitspolitik<br />

11


12 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

Zentrale Themen im vergangenen Geschäftsjahr waren, die Grundsätze „Reha vor Rente“ und „Reha<br />

vor Pflege“ in den laufenden Gesetzgebungsverfahren einer besseren Umsetzung zuzuführen. Das<br />

Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung ist ausgeschöpft und der Bedarf steigt weiter an.<br />

Daher muss das Reha-Budget abgeschafft bzw. an den Bedarf angepasst werden. Die Ausgaben der<br />

Pflegeversicherung sollen abgefedert werden, aber die Krankenkassen sparen an Rehabilitationsleistungen.<br />

Hier müssen die Krankenkassen animiert werden, pflegevermeidende Rehabilitationsmaßnahmen<br />

zu erbringen. Daneben hat der <strong>BDPK</strong> die Gründung von Schiedsstellen auf Landesebene<br />

intensiv begleitet. Bei Streitigkeiten zwischen Reha-Einrichtungen und Krankenkassen besteht<br />

zukünftig die Möglichkeit, eine Schiedsstellenentscheidung herbei zu führen. Auch die erheblichen<br />

Zugangsprobleme in den Leistungsbereichen Mutter-/ Vater-Kind Vorsorge und Rehabilitation sowie<br />

Kinder- und Jugendrehabilitation haben die Verbandsaktivitäten geprägt. Der <strong>BDPK</strong> ist in vielen<br />

Netzwerken von Leistungsträgern und –erbringern der Rehabilitation aktiv, um die Interessen der<br />

Reha-Einrichtungen in privater Trägerschaft zu vertreten.<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

13


14 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.1 Finanzierung der Leistungen<br />

RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />

/ Reha-Budget<br />

Das seit 1997 gesetzlich gedeckelte Reha-Budget reicht<br />

nicht mehr aus, um den Rehabilitationsbedarf abzudecken,<br />

der tatsächlich in der Erwerbsbevölkerung besteht. Das liegt<br />

vor allem am steigenden Anteil der älteren Arbeitnehmer an<br />

der gesamten Beschäftigtenzahl.<br />

Sobald die Erwerbsfähigkeit mit zunehmendem Alter durch<br />

die Folgen chronischer Erkrankungen bedroht ist, sind Arbeitnehmer<br />

auf Rehabilitationsleistungen dringend angewiesen,<br />

um bis zum Renteneintrittsalter berufstätig sein zu<br />

können. 74 Prozent aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation<br />

in der Deutschen Rentenversicherung werden im<br />

Alter ab 45 Jahren benötigt.<br />

Die Bundesregierung definiert in ihrer Zuständigkeit fünf<br />

Pfade zur Sicherstellung der Versorgung der Wirtschaft mit<br />

Fachkräften, von denen der erste sich mit der „Aktivierung<br />

und Beschäftigungssicherung“ befasst. Hierzu gehören folgende<br />

politisch gewollte Entwicklungen, die allesamt zu<br />

einem steigenden Bedarf an Leistungen der medizinischen<br />

Rehabilitation in der Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

führen werden:<br />

• eine steigende Zahl von Erwerbstätigen im Alter<br />

von 55 Plus<br />

• eine Erhöhung des Erwerbsumfangs der heute<br />

Teilzeit Erwerbstätigen (vollzeitnahe Teilzeit)<br />

• die Gesunderhaltung alternder Belegschaften im<br />

Hinblick auf steigende Arbeitsunfähigkeitsquoten.<br />

Zusätzlich werden mehr medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

benötigt, weil sich die Behandlungsdauer in Akutkrankenhäusern<br />

immer weiter verkürzt und das Renteneintrittsalter<br />

auf 67 Jahre angehoben wird. Dadurch ist bis zum<br />

Jahr 2025 mit einem Anstieg des Bedarfs an Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation von mindestens 20 Prozent zu<br />

rechnen.<br />

Im Jahr 2010 wurde das Reha-Budget ausgeschöpft. Um<br />

die Auswirkungen einer absehbaren Überschreitung zu minimieren,<br />

haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung<br />

massive Sparmaßnahmen eingeleitet: Anträge wurden<br />

abgelehnt, Rehabilitationsleistungen verkürzt, der Anteil der<br />

Reha-Leistungen ohne unmittelbar vorhergehende Krankenhausbehandlung<br />

(Heilverfahren) ist zurückgegangen. Kostendeckende<br />

Vergütungssatzerhöhung wurden nicht mehr bezahlt.<br />

Durch diese Sparmaßnahmen haben längst nicht mehr alle<br />

Versicherten die Rehabilitationsleistungen bekommen, die<br />

sie zur Sicherung ihrer Erwerbstätigkeit benötigen. Menschen<br />

gelangen dadurch in einen vermeidbaren Rentenbezug,<br />

obwohl man sie im Erwerbsleben halten könnte.<br />

Für eine erfolgreiche Behandlung chronischer Erkrankung sind<br />

nachhaltige Änderungen des Lebensstils notwendig. Patienten<br />

haben jedoch kaum eine Chance, dies in verkürzten Rehabilitationsangeboten<br />

zu erlernen. Die aktuelle politische Diskussion<br />

über die frühere Sterblichkeit von Geringverdienern<br />

zeigt die gesellschaftliche Gefahr einer solchen absehbaren<br />

Entwicklung. Gleichzeitig gelten Arbeitsunfähigkeit und frühzeitiger<br />

Rentenbezug als hauptverantwortlich für die Altersarmut,<br />

die es auch nach Auffassung der Politik zu vermeiden gilt.<br />

Der Handlungsbedarf ist aus der Sicht des <strong>BDPK</strong> deutlich:<br />

Die heutigen Herausforderungen liegen im Gegensatz zu<br />

1997 darin, zu frühen Rentenbezug zu vermeiden und dem<br />

einzelnen Menschen auch im höheren Alter die Erwerbstätigkeit<br />

zu ermöglichen. Zu diesen veränderten Anforderungen<br />

passt keine Budgetierung von Reha-Leistungen. Deshalb<br />

muss das Reha-Budget in der Deutschen Rentenversicherung<br />

abgeschafft werden.<br />

Sollte für die verantwortlichen Sozialpolitiker eine Abschaffung<br />

des Rehabilitationsbudgets nicht in Betracht kommen,<br />

müssen die Ausgaben für Rehabilitation den zu erwartenden<br />

Teilhabebedarf zusätzlich zu der voraussichtlichen Entwicklung<br />

der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bei der<br />

Festsetzung der jährlichen Ausgaben berücksichtigen. Weiterhin<br />

muss die Vorgabe in § 220 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, nach<br />

der die Deutsche Rentenversicherung eine Überschreitung<br />

der Reha-Ausgaben aus dem Reha-Budget kompensieren<br />

muss, gestrichen werden.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Faktencheck: Was bringt die Reha?<br />

Um Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten, ist es erforderlich, zunächst in Rehabilitationsmaßnahmen zu<br />

investieren. Diese Investition zahlt sich letztendlich für alle aus:<br />

• Die Versicherten verbleiben länger im Erwerbsleben, ideal bis zum planmäßigen Renteneintritt<br />

• Rund 85 Prozent aller Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter verbleiben innerhalb der nächsten zwei Jahre nach<br />

einer medizinischen Rehabilitation im Berufsleben.<br />

• Dadurch zahlen sie Beiträge in die Renten- und Sozialversicherungen sowie Steuern.<br />

• Der vorzeitige Bezug von Erwerbsminderungsrenten sowie Sozialleistungen wird vermieden.<br />

• Dem Arbeits- und Fachkräftemangel kann durch die Gesunderhaltung älterer Arbeitnehmer begegnet werden.<br />

• Altersarmut kann wirksam verhindert werden. Versicherte, die wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Erwerbs<br />

leben ausscheiden, erhalten später geringere Regelaltersrenten und tragen ein erhebliches Risiko, wegen<br />

lückenhafter Beitragszahlung von Altersarmut betroffen zu sein.<br />

• Investitionen in die Beschäftigungssicherung älterer Menschen ist ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit.<br />

Es ist dringend geboten, Menschen zu befähigen, bis zum planmäßigen Renteneintritt erwerbstätig zu sein.<br />

Dies schont die Rentenkassen und entlastet jüngere Arbeitnehmer von unnötiger Beitragszahlung.<br />

Politische Aktivitäten<br />

Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation<br />

SGB IX, in der der <strong>BDPK</strong> Mitglied ist, wurde von der Prognos<br />

AG im August <strong>2011</strong> ein Kurzdossier zum Thema Reha-<br />

Budget vorgelegt. Titel der Studie lautet: „Reha-Budget: Der<br />

Deckel hält nicht mehr. Argumente, die eine Anhebung des<br />

Reha-Budgets erforderlich machen.“ Nach Berechnungen<br />

der Prognos AG kann dem Mangel<br />

an Arbeitskräften besonders<br />

durch medizinische Rehabilitationsmaßnahmen<br />

entgegengewirkt<br />

werden. Durch mehr Reha bleiben<br />

allein im Jahr 2025 rund 200.000<br />

Menschen dem Arbeitsmarkt zusätzlich<br />

erhalten. Das Dossier<br />

steht auf der Homepage des <strong>BDPK</strong><br />

zur Verfügung.<br />

Mit einem Dringlichkeits-Appell<br />

hat sich der <strong>BDPK</strong> an die Bundesarbeitsministerin<br />

Ursula von der<br />

Leyen und die Abgeordneten des<br />

Deutschen Bundestages gewandt,<br />

das Reha-Budget der Deutschen<br />

Rentenversicherung schnellstmöglich<br />

abzuschaffen. Das derzeitige<br />

Reha-Budget der Deutschen<br />

Rentenversicherung reicht längst<br />

nicht mehr, um die immer älter<br />

werdenden Arbeitskräfte bis zum<br />

Eintritt in das Renteneintrittsalter im Erwerbsleben halten<br />

zu können. Gelingt es nicht, gesundheitlich beeinträchtigte<br />

ältere Arbeitnehmer mit Rehabilitationsleistungen „im Job“<br />

zu halten, verschärft sich das Risiko für spätere Altersarmut<br />

enorm.<br />

Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe<br />

der 50- bis 65-Jahrigen<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

15


Abgeordnete der Fraktionen haben Anträge zur Abschaffung<br />

beziehungsweise zur Anhebung des Budgets im Bundestag<br />

gestellt. Der Antrag der Linken zur Abschaffung des Budgets<br />

wurde abgelehnt. Der Antrag der SPD zur Anhebung des<br />

Budgets wurde zunächst zustimmend im Bundestag beraten<br />

und anschließend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales<br />

verwiesen. Dort wurde der Antrag noch nicht beraten.<br />

Zwischenzeitlich ist der Referentenentwurf zum RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz<br />

vom Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales vorgelegt worden. Dieser sieht eine zusätzliche<br />

Erhöhung des Budgets erst ab 2017 vor. Eine frühere<br />

Anhebung sei nicht erforderlich, da laut Bundesrechnungshof<br />

noch Effizienzreserven vorhanden seien. Dazu hat<br />

der <strong>BDPK</strong> das Arbeitsministerium sowie die Abgeordneten<br />

der Bundestagsausschüsse Arbeit und Soziales, Gesundheit<br />

sowie Haushalt angeschrieben und auf die dringende Notwendigkeit<br />

einer sofortigen Anhebung des Reha-Budgets hingewiesen,<br />

um spätere Altersarmut zu verhindern. Erwerbsminderungsrentner<br />

haben ein fünffach höheres Risiko, von<br />

späterer Altersarmut betroffen zu sein. Jeder zehnte Empfänger<br />

von Erwerbsminderungsrenten ist auf Grundsicherung<br />

angewiesen! Es wäre eine rentenpolitische Farce, wenn<br />

man Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner verlängert,<br />

um sie als Altersrentner wirtschaftlich besserzustellen,<br />

wenn man nicht gleichzeitig versucht, den Bezug von<br />

Erwerbsminderungsrente durch Rehabilitationsleistungen zu<br />

verschieben oder zu verhindern.<br />

Der <strong>BDPK</strong> hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf<br />

abgegeben und an der Anhörung im Bundesarbeitsministeri-<br />

16 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Grafik auf Seite 16 ersetzenAusgaben<br />

und Reha-Deckel<br />

Deutsche Rentenversicherung gesamt<br />

6.000.000<br />

5.000.000<br />

4.000.000<br />

5.026.000<br />

4.765.300<br />

3.000.0001.317.879<br />

2.000.000<br />

1.000.000<br />

0<br />

881.330<br />

5.415.000<br />

5.382.900<br />

2.000.000<br />

1.690.818<br />

1.062.500<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

um teilgenommen. Bei der Anhörung hat der <strong>BDPK</strong> die Notwendigkeit<br />

der sofortigen Anhebung des Budgets nochmals<br />

deutlich gemacht. Im gleichen Sinne haben sich die Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />

sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zum Thema<br />

positioniert.<br />

Die AG MedReha hat eine Pressemitteilung veröffentlicht.<br />

Es bleibt nun abzuwarten, ob der Bundestag eine Anhebung<br />

des Reha-Budgets bereits ab 2013 ins Gesetz aufnimmt.<br />

Reha-Schiedsstellen für<br />

Vergütungsvereinbarungen<br />

Der <strong>BDPK</strong> hatte sich mit seinen Positionen frühzeitig in die<br />

Koalitionsvereinbarungen eingebracht und erreicht, dass die<br />

Einführung einer Schiedsstelle darin Einzug gefunden hat.<br />

Die Einrichtung von Schiedsstellen für gescheiterte Vergütungsverhandlungen<br />

zwischen Krankenkassen und Vorsorge-<br />

und Rehabilitationskliniken wurde durch das Gesetz zur<br />

Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze<br />

geregelt. Seit dem 4. August <strong>2011</strong> besteht nunmehr<br />

die Möglichkeit der Anrufung der Schiedsstelle. Kommt eine<br />

Vergütungsvereinbarung innerhalb von zwei Monaten, nachdem<br />

eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen<br />

aufgefordert hat, nicht oder teilweise nicht zustande,<br />

wird ihr Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch<br />

die Landesschiedsstelle festgesetzt.<br />

Reha-­‐Budget in Tsd. Euro<br />

NeDo-­‐Aufwendungen für Reha<br />

in Tsd. Euro<br />

Anzahl der Anträge med. Reha<br />

Anzahl der Bewilligungen med.<br />

Reha<br />

Die Landesregierungen sind ermächtigt,<br />

durch Rechtsverordnung<br />

das Nähere über die Zahl, die Bestellung,<br />

die Amtsdauer und die Amtsführung,<br />

die Erstattung der baren<br />

Auslagen und die Entschädigung<br />

für Zeitaufwand der Mitglieder der<br />

Schiedsstelle, die Geschäftsführung,<br />

das Verfahren, die Erhebung<br />

und die Höhe der Gebühren sowie<br />

über die Verteilung der Kosten zu<br />

bestimmen. Der Fachausschuss<br />

Rehabilitation und Pflege hat eine<br />

Facharbeitsgruppe zur Erarbeitung<br />

einer Muster-Rechtsverordnung<br />

eingesetzt. Diese wurde von den<br />

Landesverbänden als Vorschlag an<br />

die jeweiligen Landesregierungen<br />

gegeben.<br />

In einigen Bundesländern arbeiten<br />

die Ministerien an der Erstellung<br />

entsprechender Rechtsverordnungen.<br />

Andere Bundesländer wollen<br />

von ihrer Verordnungsmöglich-


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

keit keinen Gebrauch machen. Hier müssen sich die Beteiligten<br />

selbst einigen. In Bayern ist am 01.04.<strong>2012</strong> eine<br />

Reha-Schiedsstellenverordnung in Kraft getreten. In den<br />

Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

haben die zuständigen Ministerien einen<br />

Verordnungsentwurf vorgelegt und befinden sich in der<br />

Abstimmung mit den Beteiligten. In den Bundesländern Niedersachsen,<br />

Brandenburg und Thüringen haben die Krankenkassen<br />

einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt. Diese werden<br />

ebenfalls mit den Beteiligten erörtert.<br />

In der Diskussion steht für die Krankenkassen insbesondere<br />

der Ort der Geschäftsstelle. Hierfür wünschen sie einen<br />

„neutralen Ort“ und schlagen den Medizinischen Dienst der<br />

Krankenkassen (MDK) vor. Ein weiterer Diskussionspunkt<br />

ist die Regelung zu den Verfahrenskosten. In den meisten<br />

Entwürfen ist vorgesehen, dass der Antragsteller die Kosten<br />

des Verfahrens zu tragen hat. Da Antragsteller hauptsächlich<br />

Kliniken sein werden, das Scheitern der Verhandlung aber<br />

beiden zuzuschreiben ist, gehen die Verbände der Leistungserbringer<br />

gegen diese Regelung vor.<br />

GKV Reha-Ausgaben und Statistik<br />

Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten<br />

Jahresergebnisse der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen<br />

im Jahr <strong>2011</strong> zeigen erneut, dass die Krankenkassen<br />

an Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />

sparen. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um zwei<br />

Prozent gesunken.<br />

Die Ausgaben für medizinische Rehabilitation liegen immer<br />

noch auf dem Niveau von 1995. Das ist eine bedenkliche<br />

Fehlentwicklung, die die Gesundheit und Selbstbestimmung<br />

der Versicherten gefährdet. Deshalb muss der Zugang zu<br />

Reha-Leistungen dringend verbessert werden.<br />

Im Vergleich zu den sinkenden Reha-Ausgaben sind die<br />

Ausgaben für Krankenhausbehandlungen seit 1995 um 53<br />

Prozent und die für Arzneimittel im selben Zeitraum sogar<br />

um 92 Prozent gestiegen. Die Redia-Studie belegt, dass der<br />

Anspruch an die Rehabilitationskliniken seit Einführung der<br />

DRGs im Jahr 2003 gestiegen ist, da sich der Gesundheitszustand<br />

der Patientinnen und Patienten zu Beginn einer Reha<br />

spürbar verschlechtert hat.<br />

Der größte Teil der GKV-Rehabilitationsleistungen wird von<br />

Patienten benötigt, die älter als 65 Jahre sind, und dadurch<br />

befähigt werden, sich länger selbst zu Hause zu versorgen.<br />

Allerdings wird der im SGB XI verankerte Grundsatz „Reha<br />

vor Pflege“ nicht bedarfsgerecht umgesetzt. Bislang lehnen<br />

die Krankenkassen häufig Rehabilitationsleistungen ab, da<br />

sie nicht selbst von den Erfolgen vermiedener oder verschobener<br />

Pflegebedürftigkeit profitieren, sondern die Pflegekassen.<br />

Die Ausgaben der Pflegeversicherung haben sich seit<br />

1996 verdoppelt.<br />

Die Leistungsausgaben gesetzlich normierte Antrags- GKV und in Millionen Bewilligungsstatistik Euro<br />

der Krankenkassen für das Jahr 2010 wurde vom BMG wegen<br />

Unplausibilität an den GKV-Spitzenverband<br />

1995 2009<br />

zurückgegeben.<br />

2010 <strong>2011</strong>*<br />

Die Vorsorge Statistik / für 2010 wurde erst im Mai <strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />

2.602 2.550 2.498 2.420<br />

Rehabilitation gesamt<br />

* vorläufiges Ergebnis<br />

Gutachten: Was kostet die Reha?<br />

Die Rehabilitationsträger stellen immer größere Anforderungen<br />

an die Rehabilitationskliniken, um die Leistung und Qualität<br />

transparent zu machen. Aber sind diese Anforderungen<br />

auch im Vergütungssatz angemessen abgebildet?<br />

Diese Frage hat der <strong>BDPK</strong> mit der AG MedReha durch die<br />

Beauftragung eines Gutachtens bei der aktiva – Beratung im<br />

Gesundheitswesen GmbH untersuchen lassen.<br />

Das Gutachten nimmt modellhaft eine Kostenberechnung<br />

auf Basis der Qualitätsanforderungen der Leistungsträger<br />

vor. Es zeigt anhand ausgewählter Indikationen, dass die gesteigerten<br />

Anforderungen, welche die Deutsche Rentenversicherung<br />

(DRV) an die Rehabilitationskliniken stellen, mit<br />

den aktuellen durchschnittlichen Vergütungssätzen bereits<br />

heute kaum noch zu erfüllen sind.<br />

Insbesondere die DRV stellt an die Kliniken umfassende<br />

Struktur-, Personal- und Leistungsanforderungen (KTL, Therapiestandards).<br />

Die Kalkulation der jeweiligen Vergütungssätze<br />

wird anhand dieser Vorgaben für die Indikationen<br />

Orthopädie, Kardiologie und Psychosomatik sowie einer Modellrechnung<br />

für Sach- und Kapitalkosten vorgenommen. Die<br />

notwendige Eigenkapitalverzinsung ist im Gutachten nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Damit Rehabilitationskliniken auch zukünftig anforderungsgerechte<br />

und qualitätsgesicherte Rehabilitationsmaßnahmen<br />

erbringen können und eine leistungsgerechte Vergütung<br />

der Mitarbeiter sichergestellt werden kann, müssen die Vergütungssätze<br />

angepasst werden. Eine drohende Insolvenz<br />

konnten die meisten Kliniken bislang abwenden, indem Investitionen<br />

zurückgestellt, Synergien und Rationalisierungen<br />

sowie Prozessoptimierungen ausgeschöpft und Kapitalkosten<br />

zum Zweck der Insolvenzvermeidung ausgesetzt wurden.<br />

Der Aufwand für die Rehabilitationskliniken wird sich aber<br />

zukünftig noch aufgrund struktureller Veränderungen der<br />

Rahmenbedingungen (wie etwa Fachkräftemangel, bauliche<br />

Anforderungen an Barrierefreiheit, Gesetze) erhöhen. Hinzu<br />

kommen erweiterte Anforderungen an die Rehabilitationskliniken<br />

aufgrund der zunehmenden Multimorbidität der<br />

Patienten und früherer Entlassungen aus dem Krankenhaus.<br />

Eine Bezahlung der Mitarbeiter unterhalb des TVöD wird zu-<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

17


künftig kaum mehr möglich sein: Dem Fachkräftemangel,<br />

der „Unattraktivität“ der Kliniken wegen ihrer vornehmlichen<br />

ländlichen Lage, dem zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes<br />

Personal und den Gewerkschaftsforderungen müssen<br />

die Kliniken Rechnung tragen.<br />

Gutachten über Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen<br />

für das Jahr <strong>2012</strong><br />

Der <strong>BDPK</strong> hat gemeinsam mit der AG MedReha die aktiva<br />

Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit einer Neuauflage<br />

des „Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation<br />

der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen<br />

Rehabilitation“ beauftragt (ehemals GEBERA-Gutachten).<br />

Das Gutachten zeigt die für das Jahr <strong>2012</strong> zu erwartenden<br />

Kostenveränderungen auf Basis aktueller Entwicklungen auf.<br />

Anhand von Modellrechnungen werden die Konsequenzen<br />

der zukünftigen Kostenentwicklung auf die betriebswirtschaftliche<br />

Situation der Einrichtungen dargelegt. Dazu werden<br />

allgemein zugängliche Daten und Statistiken verwendet.<br />

Um die Prognosesicherheit der quantitativen Auswirkungen<br />

getroffener Annahmen zu erhöhen, werden minimale und<br />

maximale Veränderungsraten der einzelnen Positionen berechnet.<br />

Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> zeigt im Vergleich zu <strong>2011</strong> Steigerungsraten<br />

von rund 2,5 bis 3,0 Prozent.<br />

Die in der Modellrechnung dargestellten Entwicklungen betreffen<br />

Faktoren wie beispielsweise Tarifsteigerungen und<br />

Energiekosten, also ausschließlich solche, auf die die Rehabilitationseinrichtungen<br />

keinen direkten Einfluss haben. Die<br />

getroffenen Annahmen sind eher konservativ. Die Prognosesicherheit<br />

ist für das kommende Jahr als sehr hoch einzuschätzen.<br />

18 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Die gutachterliche Stellungnahme zur perspektivischen<br />

Kostenentwicklung kann von den Kliniken insbesondere für<br />

Verhandlungen mit den Rehabilitationsträgern verwendet<br />

werden. Rehabilitationseinrichtungen sollten auf Grundlage<br />

des Gutachtens Vergütungssatzerhöhungen bei den Rehabilitationsträgern<br />

beantragen.<br />

Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor allen Rehabilitationsträgern<br />

mit der Aufforderung zugesandt, die vergütungsrelevanten<br />

Kostensteigerungen und die Unterfinanzierung<br />

der letzten Jahre bei den Vergütungssatzverhandlungen<br />

mit den Rehabilitationskliniken zu berücksichtigen. Zudem<br />

wurde das Gutachten der DRV Bund am 30. November <strong>2011</strong><br />

von den Gutachtern und Vertretern der AG MedReha vorgestellt.<br />

Das Gutachten ist auf der Homepage des <strong>BDPK</strong> veröffentlicht.<br />

2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />

Gutachter-Prognose Kostensteigerung 4,15% 3,80% 3,00% 1,60% 2,39%<br />

Kumulierte Kostenentwicklung<br />

indexiert auf 100 104,15 108,11 111,35 113,13 115,84%<br />

Grundlohnentwicklung 0,64 % 1,41 % 1,54 % 1,15% 1,98%<br />

Kumulierte Grundlohnentwicklung<br />

indexiert auf 100 100,64 102,06 103,63 104,82 106,90


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

19


20 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.2 Rahmenbedingungen für die<br />

medizinische Rehabilitation<br />

Pflegereform/Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

(PNG)<br />

Der Entwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG)<br />

nimmt die medizinische Rehabilitation gleich unter zwei<br />

Gesichtspunkten in den Fokus. Zum einen sind Veränderungen<br />

vorgesehen, mit denen der Grundsatz „Reha vor Pflege“<br />

gestärkt werden soll. Darüber hinaus werden die Belastungen<br />

in den Blick genommen, denen pflegende Angehörige<br />

ausgesetzt sind. Der Zugang zur Rehabilitation soll dieser<br />

Personengruppe einfacher als bisher möglich sein. Reha-<br />

Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, auch wenn sie keine<br />

zugelassenen Leistungserbringer des SGB XI sind, während<br />

der Rehabilitation pflegender Angehöriger auch deren zu<br />

pflegende Angehörige aufzunehmen und die dafür anfallenden<br />

Pflegeleistungen als Kurzzeitpflege der zuständigen Pflegekasse<br />

in Rechnung zu stellen.<br />

Mit Reha Pflege vermeiden<br />

Der <strong>BDPK</strong> wirbt für die Überwindung der Schnittstellenproblematik<br />

zwischen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung<br />

durch eine Erstattungsregelung für die Kosten einer<br />

medizinischen Reha-Maßnahme zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit.<br />

Seit Einführung der Pflegeversicherung kommt es an der<br />

Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung zu<br />

dem Problem, dass Menschen notwendige Rehabilitationsmaßnahmen<br />

nicht erhalten und dadurch zu schnell in die<br />

Pflegebedürftigkeit abrutschen. Für die betroffenen Menschen<br />

bedeutet dies, dass sie ihre Selbstständigkeit dauerhaft<br />

aufgeben müssen und von fremder Hilfe im Pflegeheim<br />

abhängig werden. Neben dieser menschlichen Tragödie<br />

wirkt sich das Problem auch ökonomisch aus. Die erwartete<br />

Verdopplung der Pflegebedürftigen auf mehr als 4 Millionen<br />

bis zum Jahr 2040 dürfte mit einem erheblichen Anstieg von<br />

Pflegekosten einhergehen, den es durch Verschiebung oder<br />

Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu begrenzen gilt.<br />

Ganz im Gegensatz zu diesem Aspekt gehen die Ausgaben<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der<br />

medizinischen Rehabilitation trotz steigender Zahl von Pflegebedürftigen<br />

deutlich zurück.<br />

Den Aspekt „Reha vor Pflege“ nimmt das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

(PNG) folgerichtig in den Fokus, greift aber nicht<br />

an der richtigen Stelle ein. Nach geltender Rechtslage ist<br />

der Medizinische Dienst der Krankenkassen verpflichtet, im<br />

Rahmen der Pflegebegutachtung „Feststellungen darüber zu<br />

treffen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung,<br />

Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der<br />

Pflegebedürftigkeit einschließlich der Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar<br />

sind“. Das Ergebnis der Prüfung ist den Pflegekassen mitzuteilen.<br />

Wenn eine Pflegekasse feststellt, dass im Einzelfall<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation angezeigt sind,<br />

informiert sie unverzüglich den Versicherten sowie mit dessen<br />

Einwilligung den behandelnden Arzt und leitet mit Einwilligung<br />

des Versicherten eine entsprechende Mitteilung dem<br />

zuständigen Rehabilitationsträger zu. Soweit der Versicherte<br />

eingewilligt hat, gilt die Mitteilung an den Rehabilitationsträger<br />

als Antragstellung für das Verfahren nach § 14 SGB IX.<br />

Diese Regelung findet jedoch praktisch keine Umsetzung. Im<br />

Pflegebericht der Bundesregierung wird ausgeführt, dass im<br />

Jahr 2010 lediglich 1,15 Prozent der im häuslichen Bereich<br />

gepflegten Antragsteller im Rahmen der Erstbegutachtung<br />

Empfehlungen zur medizinischen Rehabilitation erhielten.<br />

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

kam zu dem Ergebnis, dass 41 Prozent derjenigen, denen<br />

der Medizinische Dienst der Krankenversicherung keine<br />

Heilmittel und keine Rehabilitationsleistungen empfohlen<br />

hat, der Meinung waren, dass entsprechende Maßnahmen<br />

notwendig und hilfreich gewesen wären.<br />

Im Gesetzentwurf ist nun festgehalten, dass die Feststellung<br />

des Reha-Bedarfs in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung<br />

dokumentiert und auch dem Pflegebedürftigen<br />

zeitnah zugestellt wird. Er soll zusätzlich darüber informiert<br />

werden, dass bei seiner Einwilligung die Weiterleitung des<br />

Gutachtens an den zuständigen Reha-Träger als Antrag gilt.<br />

Schließlich werden die Pflegekassen verpflichtet, jährlich<br />

über die Erfahrung mit der Umsetzung der Reha-Empfehlung<br />

zu berichten. Dadurch sollen die Versicherten ihre Leistungsansprüche<br />

besser wahrnehmen können.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Reha-­‐Leistungsfälle gesamt 780.199 GKV 878.524 981.093 996.104 736.370 878.220 977.691 802.817 769.595 743.453 728.638 737.284<br />

Prognostizierte Zahl der Pflegebedürftigen 1.068.682 1.562.087 1.725.000 1.794.664 1.888.505 1.882.125 1.925.053 1.971.638 1.977.296 1.983.358<br />

Pflegebedür)ige<br />

5.000.000<br />

4.500.000<br />

4.000.000<br />

3.500.000<br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

Die bessere Information der Pflegebedürftigen macht die Begutachtungs-<br />

und Bewilligungspraxis für die Betroffenen und<br />

Angehörigen transparenter. Ob diese Regelung tatsächlich<br />

zu besser funktionierender Vermeidung oder Verschiebung<br />

von Pflegebedürftigkeit führen wird, muss sich erst zeigen.<br />

Denn auch ein informierter Versicherter wird am Widerstand<br />

der Krankenkassen scheitern, die aus wettbewerblichen und<br />

finanziellen Gründen kein allzu großes Interesse daran hat,<br />

Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen zur Vermeidung von<br />

Pflegebedürftigkeit zu übernehmen, von deren Erfolg „nur“<br />

die Pflegekasse und der von Pflegebedürftigkeit bedrohte<br />

Versicherte profitieren<br />

<strong>BDPK</strong>-Forderung:<br />

Kostenausgleich löst Schnittstellenproblem<br />

Ergänzend zu den im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen<br />

zur besseren Information der Pflegebedürftigen ist<br />

deshalb eine Kostenerstattungsregelung von der Pflege- an<br />

die Krankenversicherung notwendig. Die Krankenkasse erbringt<br />

dann weiterhin in ihrer Zuständigkeit Leistungen zur<br />

Rehabilitation. Sofern ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit<br />

gestellt wurde oder Pflegebedürftigkeit droht, erstattet die<br />

Pflegeversicherung der Krankenkasse die für die Rehabilitation<br />

angefallenen Kosten.<br />

Gelingt es, nach einer Rehabilitationsmaßnahme den Eintritt<br />

von Pflegebedürftigkeit für rund vier Monate zu verschieben,<br />

ist die Regelung für die Pflegeversicherung ausgabenneutral.<br />

Jeder darüber hinausgehende Monat ohne Pflegebedürftigkeit<br />

bringt der Pflegeversicherung Einsparungen in Höhe von<br />

754 Euro.<br />

Prinzip "Reha vor Pflege"?<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2013 2016 2020 2023 2026 2030 2033 2036 2040 2043 2046 2050<br />

Ausgaben soziale<br />

Pflegeversicherung<br />

Leistungsempfänger<br />

ambulant und<br />

stationär<br />

2009 2010 <strong>2011</strong><br />

19,3 Mrd.<br />

Euro 1<br />

2,24<br />

Millionen<br />

Euro 4<br />

20,4 Mrd.<br />

Euro 2<br />

2,29<br />

Millionen<br />

Euro 5<br />

= Kosten je Leistungsempfänger und Jahr<br />

Einmalige Kosten für eine<br />

Rehabilitationsmaßnahme<br />

(ambulant und stationär, inklusive Geriatrie)<br />

Verschiebung von Pflegebedürftigkeit in<br />

Monaten, um Ausgabenneutralität für die<br />

Pflegeversicherung zu erreichen:<br />

Reha-­‐Leistungsfälle gesamt<br />

GKV<br />

PrognosHzierte Zahl der<br />

PflegebedürJigen<br />

1: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />

2: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />

3: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />

4: Quelle: BMG „Soziale Pflegeversicherung Leistungsempfänger nach Altersgruppen<br />

und Pflegestufen am 31.12.2009“<br />

5: Quelle: BMG „Soziale Pflegeversicherung Leistungsempfänger nach Altersgruppen<br />

und Pflegestufen am 31.12.2010“<br />

6: Quelle: BMG „Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 04/12“<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

20,9 Mrd.<br />

Euro 3<br />

2,31<br />

Millionen<br />

Euro 6<br />

9.048<br />

Euro<br />

(754 Euro<br />

je Monat)<br />

3.000<br />

Euro<br />

4<br />

21


Reha für Pflegende Angehörige<br />

Der damalige Bundesgesundheitsminister Rösler hatte sich<br />

im Zusammenhang des von ihm ausgerufenen Jahres der<br />

Pflege dafür stark gemacht, die Situation pflegender Angehöriger<br />

durch einen einfacheren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen<br />

zu verbessern. Sie sollten die Möglichkeit erhalten,<br />

zusammen mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen<br />

bei drohenden Gesundheitsstörungen Rehabilitationsleistungen<br />

in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich ist häufig deren<br />

physische und psychische Gesundheit stark angegriffen. Die<br />

Belastungen der Pflege rund um die Uhr führen nicht selten<br />

zum Burnout, Depressionen, Kopf- und Rückenschmerzen<br />

oder Störungen des Herz-/ Kreislaufsystems mit der Gefahr<br />

der Chronifizierung.<br />

Einen leichteren Zugang zur Rehabilitation will das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

(PNG) dadurch schaffen, dass die Belange<br />

pflegender Angehöriger im Ermessen des Reha-Trägers zu<br />

berücksichtigt sind. Die Mitaufnahme der zu pflegenden Angehörigen<br />

soll erleichtert werden, in dem der Anspruch auf<br />

Kurzzeitpflege auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />

besteht, wenn während einer Maßnahme<br />

der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eine gleichzeitige<br />

Unterbringung und Pflege des Pflegebedürftigen erforderlich<br />

ist. Um die im Zusammenhang mit der Unterbringung<br />

und der pflegerischen Betreuung des Pflegebedürftigen<br />

in der Rehabilitationsklinik anfallenden zusätzlichen Kosten<br />

abdecken zu können, bleibt der Anspruch auf halbes bzw.<br />

anteiliges Pflegegeld während einer Kurzzeitpflege erhalten.<br />

Der <strong>BDPK</strong> hatte bereits frühzeitig in einem Schreiben an<br />

Bundesgesundheitsminister Rösler darauf hingewiesen, dass<br />

viele Reha-Einrichtungen die personellen und strukturellen<br />

Voraussetzungen für die Mitaufnahme und Versorgung pflegebedürftiger<br />

Angehörige vorhalten.<br />

Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses<br />

Der <strong>BDPK</strong> ist im Unterausschuss „veranlasste Leistungen“<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses vertreten, der unter<br />

anderem für die Gestaltung der Reha-Richtlinie zuständig<br />

ist. Auf Initiative des <strong>BDPK</strong> wird die Vereinfachung und<br />

Vereinheitlichung des Antragsverfahrens für Rehabilitationsleistungen<br />

im Ausschuss intensiv diskutiert. Kritisiert wird<br />

insbesondere, dass es für Kranken- und Rentenversicherung<br />

unterschiedliche Vordrucke und Anforderungen gibt. Zudem<br />

ist der Umfang der Formulare erheblich und stellt aus Sicht<br />

von Betroffenen eine hohe Zugangsschranke dar.<br />

Die aktuelle Reha-Richtlinie sieht vor, dass nur besonders<br />

fortgebildete, so genannte „Reha-Ärzte“ zur Verordnung von<br />

22 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

stationären Rehabilitationsbehandlungen berechtigt sind.<br />

Dies widerspricht dem Interesse, Rehabilitationsleistungen<br />

möglichst niedrigschwellig zur Verfügung zu stellen, um den<br />

von chronischen Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit bedrohten<br />

Menschen möglichst rechtzeitig die notwendige medizinische<br />

Behandlung zukommen zu lassen. Der <strong>BDPK</strong> setzt<br />

sich daher für die Entbürokratisierung, Vereinheitlichung und<br />

Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens<br />

für Rehabilitationsleistungen ein.<br />

Eine Arbeitsgruppe des gemeinsamen Bundesausschusses<br />

hat einen gemeinsamen Vordruck für das Antragsverfahren<br />

entwickelt und entschieden, dessen Anwendung in einer Modellregion<br />

zu erproben.<br />

Datenübermittlung Rahmenvereinbarung<br />

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung über das Verfahren<br />

zur Abrechnung und Übermittlung von Daten zwischen<br />

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (§ 301 Abs. 4 SGB V) sowie der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung steht kurz bevor.<br />

Mit dieser Vereinbarung wird die Grundlage zum elektronischen<br />

Austausch von Abrechnungsdaten zwischen Reha-Einrichtungen<br />

und Kranken- bzw. Rentenversicherung erneuert.<br />

Die Datenübermittlung aufgrund der bestehenden Vereinbarung<br />

wurde bislang nur für Vertragsbeziehungen zwischen<br />

Einrichtungen und den Trägern der Deutschen Rentenversicherung<br />

genutzt. Mit der neuen Vereinbarung haben die<br />

Krankenkassen ihre Bereitschaft geäußert, zukünftig ebenfalls<br />

elektronisch übermittelte Abrechnungsdaten entgegenzunehmen.<br />

Das bislang zum Datenaustausch vereinbarte<br />

EDIFACT-Format wird mit der neuen Vereinbarung durch ein<br />

XML-Format ersetzt. Auch sollen ambulante Einrichtungen<br />

zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig am Datenaustausch<br />

aufgrund der Vereinbarung zu beteiligen.<br />

Der Zeitplan zur Umsetzung sieht dabei vor, dass das Verfahren<br />

zunächst zwischen einzelnen Krankenkassen und Reha-<br />

Einrichtungen eingeführt und getestet wird. Nach Abschluss<br />

der Pilotphase der GKV, voraussichtlich Januar 2015, beginnt<br />

die Deutsche Rentenversicherung mit der Umstellung des<br />

Übermittlungsverfahrens. Für Einrichtungen, die bereits am<br />

EDIFACT-Verfahren teilnehmen, beginnt zu diesem Zeitpunkt<br />

ein vierjähriger Bestandsschutz, an dessen Ende die Einrichtung<br />

in der Lage sein muss, das neue Verfahren im Pilotbetrieb<br />

anzuwenden. Die Rentenversicherung behält sich vor,<br />

bis zum Abschluss der GKV-Pilot-Phase neue Einrichtungen<br />

zur Teilnahme am EDIFACT-Verfahren aufzufordern.<br />

Kontrovers war die Übermittlung von KTL-Daten an die gesetzliche<br />

Krankenversicherung diskutiert worden. Da diese Daten<br />

weder für die externe Qualitätssicherung in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung benötigt werden, noch der Abrechnun-


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

gen von Reha-Leistungen zu Grunde liegen, die Krankenkasse<br />

diese Daten daher nicht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen<br />

Aufgaben benötigt, sind die Verbände der Leistungserbringer<br />

der Auffassung, dass die Übermittlung dieser Daten von der<br />

gesetzlichen Übermittlungsgrundlage nicht erfasst werden. Es<br />

ist daher vereinbart worden, dass die Übermittlung von Einzelleistungsangaben<br />

an die GKV nur dann erfolgt, wenn entsprechende<br />

Vergütungsvereinbarungen bestehen, denen die<br />

Erbringung von Einzelleistungen zu Grunde liegt, so dass diese<br />

Angaben zu Abrechnungszwecken benötigt werden.<br />

Geriatrische Rehabilitation: Anfrage des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)<br />

Als fachübergreifende Interessenvertretung medizinischer<br />

Rehabilitationseinrichtungen nimmt der <strong>BDPK</strong> auch die Interessen<br />

von Leistungserbringern geriatrischer Rehabilitation<br />

wahr. Zur Vorbereitung eines Berichts der Bundesregierung<br />

an den Gesundheitsausschuss des Bundestags, hat das<br />

Bundesministerium für Gesundheit den <strong>BDPK</strong> um eine Stellungnahme<br />

zur Versorgungssituation im Bereich der medizinischen<br />

Rehabilitation für geriatrische Patienten gebeten. In<br />

seiner Stellungnahme hat der <strong>BDPK</strong> auf die Zugangsprobleme<br />

hingewiesen, die durch eine restriktive Ermessensausübung<br />

der Krankenkassen bei der Bewilligung von Rehabilitationsleistungen<br />

entstehen:<br />

• Sehr häufig ist festzustellen, dass die vorliegenden Voraussetzungen<br />

für die Genehmigung einer geriatrischen Rehabilitationsleistung<br />

von den Krankenkassen negiert werden.<br />

Ursächlich hierfür ist ein günstigerer Preis für eine<br />

indikationsspezifische Rehabilitation im Verhältnis zu einer<br />

geriatrischen Rehabilitation. Zudem fällt auf, dass die Krankenkassen<br />

bei Patienten, die frührehabilitative Leistungen im<br />

Krankenhaus erhalten haben, eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme<br />

häufig nicht genehmigen.<br />

• Weitere Erkenntnisse liefert ein Blick auf die DRG-Statistik,<br />

welche u.a. die Entlassungsgründe aus dem Krankenhaus<br />

dokumentiert. Während sich die Zahl der nach der Krankenhausbehandlung<br />

in Rehabilitationseinrichtungen entlassenen<br />

Patienten seit 2005 nur im einstelligen Prozentbereich<br />

entwickelt hat, ist die Zahl der in ein Pflegeheim entlassenen<br />

Patienten im gleichen Zeitraum um über 80 Prozent – also<br />

beinahe auf das Doppelte – angewachsen.<br />

• In der Praxis wird von den geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen<br />

berichtet, dass eine Zuweisung von Patienten<br />

mit „Pflegestufe 1“ in die geriatrische Reha so gut wie nicht<br />

vorkommt, obwohl hier häufig erhebliches Rehabilitationspotential<br />

besteht.<br />

• Häufig lehnen Krankenkassen Anträge auf Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation mit der Begründung ab, dass<br />

ambulante Leistungen ausreichend seien. Konkrete Maßnah-<br />

men für solche ambulanten Versorgungsangebote werden<br />

jedoch nicht unterbreitet. Der Antrag des Patienten wird<br />

abgelehnt, alternative Leistungen dem Patienten nicht mehr<br />

angeboten.<br />

Lösungsvorschlag:<br />

Eine sachgerechte Versorgung der Patienten mit Leistungen<br />

der medizinischen Rehabilitation ist unseres Erachtens nur<br />

zu erreichen, wenn sich die Entscheidungen über die Notwendigkeit<br />

und Durchführung ausschließlich nach dem vom<br />

niedergelassenen Arzt festgestellten medizinischen Bedarf<br />

richten. Dies bedeutet konkret, dass durch rechtliche Veränderung<br />

in § 40 SGB V der Entscheidungsspielraum der Krankenkasse<br />

auf die Auswahl der Einrichtung reduziert wird.<br />

Nationaler Aktionsplan<br />

UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderungen“, die so genannte UN-Behindertenrechtskonvention<br />

vom 3. Mai 2008, konkretisiert Menschenrechte, um<br />

Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Umsetzung<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wird<br />

von einer Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte<br />

begleitet.<br />

In einem Aktionsplan hat die Bundesregierung verbindlich<br />

Maßnahmen vereinbart, mit denen die in der Konvention<br />

beschriebenen Rechte umgesetzt werden sollen. Der <strong>BDPK</strong><br />

hatte sich im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplan<br />

(NAP) erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bedeutung<br />

der medizinischen Rehabilitation als zentraler Baustein zur<br />

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in diesem Aktionsplan<br />

angemessen abgebildet wird. So wurde insbesondere<br />

die Forderung, das Reha-Budget der Rentenversicherung<br />

anzuheben, nunmehr im NAP insoweit aufgenommen, dass<br />

die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Anhebung des<br />

Reha-Deckels prüfen wird. (Siehe Kasten NAP) Auch der<br />

Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“, der im Referentenentwurf<br />

noch keine Berücksichtigung fand, wurde in den Nationalen<br />

Aktionsplan aufgenommen.<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

23


Deutscher Reha-Tag<br />

Seit der Gründung des Reha-Tages vor zwölf Jahren ist der<br />

<strong>BDPK</strong> aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile<br />

25 Organisationen und Verbände aus allen Bereichen<br />

der Rehabilitation angehören.<br />

24 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Rentenversicherung-Perspektiven für Vertragskliniken“. Die<br />

Fortsetzung der Gesprächsrunde ist für den Herbst beabsichtigt.<br />

Konferenz der Spitzenverbände der<br />

Reha-Leistungserbringer<br />

Regelmäßig im September findet der offizielle Rehatag statt,<br />

an dem sich bundesweit Kliniken und Einrichtungen mit einer<br />

lokalen Veranstaltung in der Öffentlichkeit präsentieren. Neben<br />

diesen lokalen Veranstaltungen, mit denen Anliegen und Im „Rehabilitationsgesetz“, dem neunten Buch Sozialgesetz-<br />

Informationen der Rehabilitation Entscheidungsträgern und buch (SGB IX) sind den Rehabilitationsträgern zahlreiche<br />

Betroffenen vor Ort nahe gebracht werden, richten sich zent- Aufgaben zur Koordinierung der Leistung der Rehabilitation<br />

rale Veranstaltungen in Berlin unmittelbar an die Akteure der zugewiesen. Ihre Aufgaben wie die Erstellung Gemeinsamer<br />

Bundespolitik. So hat der Deutsche Reha-Tag am 19.10.<strong>2011</strong> Empfehlungen oder die Festlegung grundsätzlicher Anforde-<br />

RoundTable REHA<br />

RoundTable REHA<br />

bereits rungen an ein Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 Satz 1<br />

Der<br />

zum<br />

Rahmen<br />

dritten Mal zum Parlamentarischen Ihre Gespräch Gesprächspartner<br />

in das Dachgartenrestaurant des Deutschen Bundestages SGB IX nehmen diese als Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-<br />

geladen. 18 Abgeordnete, Referenten und Vertreter der Mihabilitation (BAR) wahr. Den Reha-Leistungserbringern sind<br />

nisterien folgten der Einladung und zeigten damit, Gesprächspartner dass das für den gesetzliche „1. RoundTable Stellungnahmerechte eingeräumt. Zur Koordinie-<br />

REHA“ am 17.04.<strong>2012</strong> sind:<br />

Interesse am politischen Dialog zu aktuellen Anliegen der rung und effektiven Wahrnehmung dieser Rechte haben die<br />

Rehabilitation ungebrochen ist. Zu früher Stunde – noch maßgeblichen Spitzenverbände der Reha Leistungserbringer<br />

Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen<br />

vor Beginn der Ausschusssitzungen – standen Rentenversicherung sechs aktu- Bund (DRV Bund) auf Bundesebene sich in einer „Konferenz der Spitzenverelle<br />

Themen an den moderierten Frühstückstischen Dr. Katharina auf Nebel dem M. Sc., Präsidentin bände des der Reha Leistungserbringern“ zusammengeschlos-<br />

Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (<strong>BDPK</strong>) und<br />

Programm. Insgesamt, so das Resümee der Initiatoren sen. Die Koordinierung dieses Gremiums wird durch einen<br />

Geschäftsführerin der des Privaten Kliniken Dr. Dr. med. Nebel<br />

Reha-Tages, RoundTable konnte das REHA<br />

GmbH<br />

parlamentarische Frühstück erneut vierköpfigen Sprecherrat wahrgenommen. Als dessen Vor-<br />

zur Pullman Intensivierung Berlin Schweizerhof des Dialogs zwischen Akteuren Dr. Ulrich Wandschneider, der Re- 1. Vizepräsident sitzender des nimmt der Hauptgeschäftsführer des <strong>BDPK</strong> regel-<br />

Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (<strong>BDPK</strong>) und<br />

habilitation Budapester und Str. 25, Parlamentariern 10787 Berlin beitragen. Die Vorsitzender Moderation<br />

der Konzerngeschäftsführung mäßig der Asklepios an den Sitzungen des Arbeitskreises „Rehabilitation<br />

des<br />

Di<br />

Thementisches<br />

17.04.<strong>2012</strong> BERLIN<br />

Kliniken GmbH<br />

„Wirtschaftliche Bedeutung der Rehabi- und Teilhabe“ der BAR teil. Die Konferenz beteiligt sich an<br />

19.00 Uhr bis 21.30 Uhr<br />

litation angesichts von Demographie und Fachkräftemangel“ aktuellen Vorhaben der BAR, wie der Zusammenführung und<br />

hatte der <strong>BDPK</strong> übernommen.<br />

Überarbeitung der Empfehlungen:<br />

„Außerhalb der Tagesordnung und in<br />

entspannter Atmosphäre“ treffen sich die<br />

Verantwortlichen für die medizinische<br />

Rehabilitation zum intensiven Austausch. Dazu<br />

möchten wir herzlich einladen. Wir freuen uns<br />

auf interessante Gespräche!<br />

Roundtable REHA<br />

In einer entspannten Atmosphäre ermöglicht der „Round<br />

Table REHA“ einen intensiven persönlichen Austausch zwischen<br />

den im <strong>BDPK</strong> organisierten Unternehmern und zentralen<br />

Akteuren im Bereich der medizinischen Rehabilitation.<br />

Den Auftakt zu dieser neuen Gesprächsreihe machte im ersten<br />

Round Table REHA am 17.4.<strong>2012</strong> eine Veranstaltung mit<br />

Herrn Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund zum Thema „Rehabilitation in der Deutschen<br />

• Verbesserung der gegenseitigen Information<br />

und Kooperation vom 1. März 2004<br />

• Einheitlichkeit/ Nahtlosigkeit vom 1. April 2004<br />

• Teilhabeplan vom 1. Dezember 2004<br />

• frühzeitige Bedarfserkennung vom 1. April 2005.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

25


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.3 Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen<br />

für Mutter/Vater und Kind<br />

Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen haben das Ziel, spe- Auch der Bundesrechnungshof hat sich Im Frühjahr <strong>2011</strong><br />

zifische Gesundheitsrisiken und bestehende Erkrankungen mit dem Leistungsgeschehen auseinandergesetzt. Er stell-<br />

von Müttern und Vätern durch eine ganzheitliche Therapie te fest, dass die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei<br />

zu behandeln oder ihnen entgegenzuwirken. Bei den Ange- der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-/<br />

boten werden besonders psychosoziale Problemsituationen Vater-Kind-Maßnahmen nicht transparent ist und den sozial-<br />

2.3. Vorsorge-­‐ und Rehabilitationsleistungen für Mutter-­‐/Vater-­‐ und Kind<br />

von<br />

Mutter-­‐<br />

Familien<br />

oder<br />

wie<br />

Vater-­‐Kind-­‐Maßnahmen<br />

Partnerschafts- und Erziehungsprobleme<br />

haben das Ziel, spezifische<br />

versicherungsrechtlichen<br />

Gesundheitsrisiken<br />

Anforderungen nicht genügt. Eine<br />

berücksichtigt.<br />

Gleichbehandlung der Versicherten ist nicht gewährleistet.<br />

und bestehende Erkrankungen von Müttern und Vätern durch eine ganzheitliche<br />

Krankenkassen beachteten ihre Pflicht, den Sachverhalt von<br />

Therapie zu behandeln oder ihnen entgegenzuwirken. Bei den Angeboten werden<br />

Es gab 2007 eine kurzzeitige Stabilisierung des Leistungsge- Amts wegen zu ermitteln, nicht hinreichend.<br />

schehens<br />

besonders<br />

durch<br />

psychosoziale<br />

die Änderungen<br />

Problemsituationen<br />

des GKV-Wettbewerbsstär-<br />

von Familien wie Partnerschafts-­‐ und<br />

kungsgesetz Erziehungsprobleme (GKV-WSG), berücksichtigt.<br />

nach dem Medizinische Vorsorge- Daraufhin forderten der Gesundheitsausschuss des Bun-<br />

und Reha-Leistungen für Eltern zur Pflichtleistung wurden. destages und der Bundesminister für Gesundheit den<br />

Es gab eine kurzzeitige Stabilisierung des Leistungsgeschehens durch die Änderungen<br />

Seit dem Jahr 2008 waren die Bewilligungen wieder massiv GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des<br />

des GKV-­‐Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-­‐WSG), in denen Medizinische Vorsorge-­‐<br />

zurückgegangen. Die Rückmeldungen der Versicherten, die GKV-Spitzenverbandes auf, spätestens bis Ende <strong>2011</strong> die<br />

in<br />

und<br />

den<br />

Reha-­‐Leistungen<br />

Reha-Einrichtungen<br />

für Eltern<br />

in privater<br />

zur Pflichtleistung<br />

Trägerschaft auflie-<br />

wurden. Seither<br />

Entscheidungsgrundlagen<br />

sind die<br />

für die gesetzlichen Krankenkasfen,<br />

Bewilligungen ließen vermuten, dieser dass Leistungen Krankenkassen seit demjede Jahr Gelegenheit 2008 massiv zurückgegangen. sen klarer zu fassen. Die Insbesondere sollte die Begutachtungswahrnahmen,<br />

Rückmeldungen die Bewilligung der Versicherten, der Leistungen die in denzu Reha-­‐Einrichtungen umgehen. Richtlinie in privater Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet sowie die<br />

Zur Trägerschaft Erörterung aufliefen, dieser Problematik ließen vermuten, war der dass <strong>BDPK</strong> Krankenkassen zu einem jede Antragsvordrucke Gelegenheit verbessert und vereinheitlicht werden.<br />

Fachgespräch wahrnahmen, mit diedem Bewilligung Bundesgesundheitsminister der Leistungen zu umgehen. Daniel Zur Erörterung dieser<br />

Bahr Problematik im Bundesministerium war der <strong>BDPK</strong>für zu Gesundheit einem Fachgespräch sowie im mit Ausdem<br />

Bundesgesundheitsminister<br />

Der <strong>BDPK</strong>, der ausdrücklich in diesen Prozess eingebunden<br />

schuss Daniel für Bahr Familie, im Bundesministerium Senioren, Frauen und für Gesundheit Jugend des sowie Deut- im Ausschuss werden für sollte, Familie, legte Verbesserungsvorschläge für die Beschen<br />

Senioren, Bundestages Frauen und eingeladen.<br />

Jugend des Deutschen Bundestages eingeladen. gutachtungsrichtlinie vor, die im Fachausschuss erarbeitet<br />

worden waren. Gefordert wurden<br />

insbesondere mehr Transparenz im<br />

Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren,<br />

die Einhaltung des Untersuchungsgrundsatzes<br />

durch die<br />

Krankenkassen und die Besonderheit,<br />

dass der Grundsatz „ambulant<br />

vor stationär“ auf Eltern-Kind-Leistungen<br />

keine Anwendung findet,<br />

da diese ausschließlich stationär<br />

erbracht werden.<br />

Ausgaben Medizinische Vorsorge und Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (KJ1 2010):<br />

Ausgaben Medizinische Vorsorge und Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter<br />

(KJ1 2010):<br />

Im Frühjahr <strong>2011</strong> hat sich auch der Bundesrechnungshof mit dem Leistungsgeschehen<br />

26 auseinandergesetzt. 2. Rehabilitation Er / stellte Pflege fest, dass die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei<br />

der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-­‐/Vater-­‐Kind-­‐Kuren nicht<br />

transparent ist und den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.<br />

In zahlreichen Fachgesprächen mit<br />

den Verbänden der Krankenkassen<br />

und dem Medizinischen Dienst des<br />

Spitzenverbands konnte ein Großteil<br />

der Vorschläge des <strong>BDPK</strong> umgesetzt<br />

werden:<br />

• Sowohl in der Begutachtungsrichtlinie<br />

als auch in den „Umsetzungsempfehlungen“<br />

werden die


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

relevanten gesetzlichen Grundlagen herausgestellt. Es wird<br />

deutlich, dass grundsätzlich der Untersuchungsgrundsatz<br />

gilt. Krankenkassen dürfen einen Antrag nicht aufgrund von<br />

mangelnden Informationen ablehnen, sondern müssen diese<br />

einholen.<br />

• Es wurde klargestellt, dass Eltern-Kind-Leistungen nicht<br />

ambulant erbracht werden. Die Anträge vorsorgebedürftiger<br />

Mütter- oder Väter dürfen nicht mit dem Hinweis auf mögliche<br />

ambulante Leistungen abgelehnt werden.<br />

• Es erfolgte eine Klarstellung, dass Eltern-Kind-Leistungen<br />

nicht durch die Deutsche Rentenversicherung erbracht werden.<br />

In der Vergangenheit waren Anträge auf Eltern-Kind-<br />

Leistungen häufig mit Hinweis auf die Leistungen der DRV<br />

abgelehnt worden.<br />

• Es wurde klargestellt, dass Erziehungsverantwortung<br />

grundsätzlich bis Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes<br />

gegeben ist.<br />

Gemeinsame Pressemitteilung<br />

GKV-Spitzenverband<br />

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />

Deutsches Müttergenesungswerk<br />

Berlin, 7.2.<strong>2012</strong><br />

Damit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für<br />

Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und<br />

einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband<br />

die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und<br />

Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am<br />

6. Februar <strong>2012</strong> beschlossen. Ziel der Überarbeitung<br />

ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen<br />

zu verbessern. Zudem soll mit<br />

der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung<br />

der Kassen sichergestellt und die Transparenz<br />

über die sozialmedizinischen Empfehlungen und<br />

Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />

Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen<br />

erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf<br />

anschaulich abgebildet und weitere<br />

klärende Informationen gegeben.<br />

In der Begutachtungs-Richtlinie werden zudem Faktoren,<br />

die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern<br />

und Vätern hervorrufen, wie etwa ständiger Zeitdruck<br />

oder Partner-/ Eheprobleme, konkret beschrieben.<br />

Dadurch können die besonderen Belastungssituationen<br />

von Müttern und Vätern besser für eine Genehmigung<br />

berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgen<br />

Klarstellungen, dass beispielsweise der Grundsatz<br />

„ambulant vor stationär“ bei diesen Maßnahmen<br />

nicht gilt und dass Rentenversicherungsträger keine<br />

Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen.<br />

Auch einzelne Gesundheitsstörungen, die typischerweise<br />

bei Müttern oder Vätern ein hohes Krankheitsrisiko<br />

bedingen, wie das Erschöpfungssyndrom,<br />

Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und<br />

Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, ausdrücklich<br />

zur Begutachtung herangezogen werden.<br />

Die neuen Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes<br />

sind das im Konsens getroffene Ergebnis<br />

intensiver Beratungen mit dem Medizinischen<br />

Dienst des GKV-Spitzenverbandes, dem Bundesverband<br />

Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk.<br />

Auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

des Forschungsverbundes Familiengesundheit<br />

konnten flankierend einbezogen werden. Damit sind<br />

die Beteiligten einem Auftrag des Gesundheitsausschusses<br />

des Deutschen Bundestages und des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit nachgekommen.<br />

Nach Auffassung aller Beteiligten haben die Gespräche<br />

zu einem guten Ergebnis geführt, mit dem eine<br />

bedarfsgerechtere Antragsbearbeitung und Versorgung<br />

von gesundheitlich beeinträchtigen Familien<br />

erreicht werden soll.<br />

Trotz der konstruktiven Überarbeitung der Leistungsgrundlagen,<br />

hat der <strong>BDPK</strong> Zweifel, dass das aktuelle patientenferne<br />

Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren dem jeweiligen<br />

individuellen Versorgungsbedarf gerecht wird. Es wird vermutet,<br />

dass der behandelnde niedergelassene Arzt effizienter,<br />

mit weniger Bürokratieaufwand und sachgerechter beurteilen<br />

kann, ob eine stationäre Maßnahme im jeweiligen<br />

Einzelfall medizinisch notwendig ist. Statt des zweistufigen<br />

Antragsverfahrens fordert der <strong>BDPK</strong> eine Verordnungsberechtigung<br />

des Vertragsarztes zu erproben.<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

27


28 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.4 Rehabilitation für Kinder und<br />

Jugendliche<br />

Die Zahl der chronisch kranken Kinder und Jugendlichen<br />

nimmt stetig zu, doch immer weniger nehmen eine Rehabilitationsmaßnahme<br />

in Anspruch. Trotz steigenden Bedarfs<br />

sind die Anträge auf Maßnahmen zur Kinder- und Jugendrehabilitation<br />

bei der Deutschen Rentenversicherung um<br />

rund acht Prozent gesunken.<br />

Obwohl sich der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen<br />

in Deutschland seit Jahren verschlechtert, haben<br />

die Rentenversicherungsträger die Leistungen für Kinder und<br />

Jugendliche gekürzt: Die Rentenversicherung genehmigte<br />

nur noch jeden zweiten Reha-Antrag. In der Rentenversicherung<br />

ist die Kostenübernahme von Reha-Verfahren für Kinder<br />

und Jugendliche keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung,<br />

daher wurden die Anträge offenbar aufgrund der angespannten<br />

Budgetlage zurückgewiesen.<br />

Studien, wie die nationale Kinder und Jugendgesundheitsstudie<br />

„KiGGS“ des Robert-Koch-Instituts sowie internationale<br />

Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation(WHO)<br />

und von Unicef, belegen die Zunahme körperlicher und psychischer<br />

Störungen im Kindesalter.<br />

Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gleichrangig<br />

für die Leistungen zur Rehabilitation von Kindern<br />

und Jugendliche zuständig ist, gibt es keine aussagekräftige<br />

Statistik. Eine Antrags-, Bewilligungs- und Leistungsstatistik<br />

wird nicht geführt. In der Statistik über die Ausgaben<br />

für diese Leistungen (KV 45) werden nur Kinder bis 15 Jahre<br />

berücksichtigt. Ebenfalls nicht ausgewiesen sind die Ausgaben<br />

für Leistungen im Rahmen von Disease-Management-<br />

Programmen. Somit kann nicht festgestellt werden, wie viele<br />

Kinder tatsächlich eine Rehabilitationsmaßnahme der GKV<br />

erhalten. Vergleicht man die in der KV 45 aufgeführten Ausgaben<br />

im 1.-4. Quartal ergibt sich ein Rückgang der Ausgaben<br />

in den Jahren 2010 zu <strong>2011</strong> von 4 Prozent.<br />

Ausgaben gesetzliche Krankenversicherung KV 45<br />

stat. Vorsorge und<br />

Reha für Kinder<br />

1.-4. Quartal 2010 1.-4. Quartal <strong>2011</strong><br />

47.419.584 Euro 45.486.574 Euro<br />

Politische Gespräche<br />

Der <strong>BDPK</strong> hat in einer Presseerklärung und mit einem<br />

Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) auf die Diskrepanz zwischen beantragten, bewilligten<br />

und angetretenen Leistungen in der Kinder- und<br />

Jugendrehabilitation hingewiesen. Das BMAS hat daraufhin<br />

im März <strong>2011</strong> zu einem Fachgespräch mit allen Beteiligten<br />

eingeladen.<br />

Im Nachgang haben sich der GKV-Spitzenverband und die<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund im Mai <strong>2011</strong> darauf verständigt,<br />

die Informationen für Betroffene und Leistungserbringer<br />

verständlicher zu gestalten. Weiterhin sollten<br />

zwischen Kranken- und Rentenversicherung abgestimmte<br />

Informationen über die Abläufe im Rahmen der Einleitung /<br />

Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation veröffentlicht<br />

werden. Entwürfe dieser Informationspapiere werden<br />

derzeit in den jeweiligen Gremien der Rehabilitationsträger<br />

abgestimmt.<br />

Eine Fortführung des im März <strong>2011</strong> gestarteten Fachgesprächs<br />

wird derzeit vom Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales mit der Begründung abgelehnt, man wolle erst die<br />

im Rentendialog diskutierte Anpassung des Reha-Budgets<br />

der Rentenversicherung an die sich ändernden demografischen<br />

Verhältnisse abwarten. Erst dann werde das BMAS<br />

über sein weiteres Vorgehen in der Kinder- und Jugendrehabilitation<br />

entscheiden.<br />

Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr im Referentenentwurf<br />

des RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes eine<br />

Erhöhung des Reha-Budgets erst im Jahr 2017 vorgesehen.<br />

Es ist daher zu befürchten, dass es zu weiteren Einsparungen<br />

der Rehabilitation der Rentenversicherung kommen wird. Da<br />

Leistungen der Kinderrehabilitation nach § 31 SGB VI keine<br />

Pflichtleistungen sind, sind insbesondere hier weitere<br />

Kürzungen zu befürchten. Der <strong>BDPK</strong> hat deshalb in einem<br />

Schreiben an die Bundestagsausschüsse Arbeit und Soziales<br />

sowie Gesundheit darauf Aufmerksam gemacht, dass die<br />

Nichtanhebung des Budgets insbesondere die Rehabilitation<br />

von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Ermessensleistung<br />

treffen wird.


Gespräch mit der DRV Bund<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Am 9. März <strong>2012</strong> fand ein Gespräch zu den Rückgängen in<br />

der Kinderrehabilitation mit der DRV Bund und dem <strong>BDPK</strong><br />

sowie weiteren Verbänden der Kinder- und Jugendrehabilitation<br />

statt. In dem Gespräch hat die Rentenversicherung<br />

angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang für<br />

Kinder und Jugendliche zur Rehabilitation zu verbessern.<br />

Das Antragsformular wird derzeit überarbeitet. Eine rentenversicherungsträgerübergreifende<br />

Vereinheitlichung des<br />

ärztlichen Befundberichts ist ebenfalls in Vorbereitung. Die<br />

grundsätzliche Bewilligung von Begleitpersonen wurde auf<br />

das vollendete achte Lebensjahr angehoben. Bisher wurden<br />

Begleitpersonen nur bis zum Vorschulalter genehmigt. Die<br />

hohe Quote von nicht angetretenen Maßnahmen bei Kindern<br />

im Alter zwischen 6 und 9 Jahren deutet darauf hin, dass<br />

sie deshalb nicht angetreten wurden, weil sie ohne Begleitperson<br />

genehmigt wurden. Die DRV Bund hat für April/Mai<br />

ein Positionspapier zur Kinder- und Jugendrehabilitation angekündigt.<br />

Handlungsbedarf<br />

Interessenverbund Kinder- und<br />

Jugendrehabilitation<br />

Die wachsende Zahl der gesundheitlich beeinträchtigten Kinder<br />

wird den zukünftigen Arbeitsmarkt empfindlich belasten.<br />

Da ohnehin der Bevölkerungsanteil der jungen Erwerbstätigen<br />

immer weiter schrumpft, kann dies gravierende Folgen<br />

für die Sozialsysteme haben. Daher dürfen Reha-Leistungen<br />

für Kinder nicht budgetiert werden und müssen eine Aufwertung<br />

Sozialsysteme als Pflichtleistung haben. Daher erfahren. dürfen Reha-­‐Leistungen für Kinder nicht budgetiert werden<br />

und müssen eine Aufwertung als Pflichtleistung erfahren.<br />

Die Rentenversicherung hat angekündigt, sich ihrer Verant-<br />

Die Rentenversicherung hat angekündigt, sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit<br />

wortung für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu<br />

stellen.<br />

der Kinder<br />

Bleibt<br />

und<br />

abzuwarten,<br />

Jugendlichen<br />

ob auch<br />

zu stellen.<br />

die Krankenversicherung<br />

Bleibt abzuwarten, ob auch die<br />

sich Krankenversicherung ihrer Verantwortung sich bewusst ihrer Verantwortung wird. bewusst wird.<br />

Anträge, Bewilligungen und Leistungen Deutschen Rentenversicherung zur<br />

stationären Anträge, medizinischen Bewilligungen Rehabilitation und Leistungen für Kinder und Deutschen<br />

Jugendliche.<br />

Rentenversicherung zur stationären medizinischen<br />

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.<br />

Interessensverbund Kinder-­‐ und Jugendrehabilitation<br />

Um die Interessen der Kinder-­‐ und Jugendrehabilitation zu bündeln, haben sich die<br />

Leistungserbringerverbände der Kinder-­‐ und Jugendrehabilitation zu einer formlosen<br />

Um die Interessen der Kinder- und Jugendrehabilitation zu<br />

bündeln, haben sich die Leistungserbringerverbände der Kinder-<br />

und Jugendrehabilitation zu einer formlosen Arbeitsgemeinschaft<br />

zusammengeschlossen. Dies sind die Verbände:<br />

• Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern<br />

und Jugendlichen - Bundesrepublik Deutschland e.V.<br />

(AG Kinderreha)<br />

• Bundesverband Katholischer Vorsorge- und<br />

Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und<br />

Jugendliche e.V. (BVRKJ)<br />

• Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />

(<strong>BDPK</strong>)<br />

• Diakonisches Werk Deutschlands (DW)<br />

• Deutsche Gesellschaft für pädiatrische<br />

Rehabilitation und Prävention e.V. (DGpRP)<br />

• Fachausschuss Stationäre Präventions- und<br />

Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und<br />

Jugendliche der Deutschen Gesellschaft für<br />

Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (FA DGSPJ)<br />

Der Verbund hat sich bisher zwei Mal getroffen. Zudem wurde<br />

mit der DRV Bund ein Gespräch geführt sowie das BMAS<br />

um eine Fortführung des Fachgesprächs gebeten.<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

29


30 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2.5 Qualitätssicherung in der<br />

Rehabilitation<br />

Die Qualität stationärer Rehabilitationseinrichtungen wird<br />

vielfältig gemessen und bewertet. Für den <strong>BDPK</strong> und seine<br />

Mitgliedseinrichtungen hat die Qualität in der Rehabilitation<br />

höchste Priorität. Wichtig ist dabei jedoch, dass Qualitätsmanagement-<br />

und Qualitätssicherungsverfahren keinen<br />

unnötigen Aufwand für die Rehabilitationseinrichtungen<br />

darstellen, sondern lebendige Verfahren sind, aus denen die<br />

Einrichtungen einen tatsächlichen Nutzen für ihre Arbeit und<br />

die Organisationsentwicklung ziehen können. Die seit Oktober<br />

2009 geltende gesetzliche Zertifizierungspflicht stellt<br />

sicher, dass die Einrichtungen ein von der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR) anerkanntes Qualitätsmanagementverfahren<br />

umsetzen, mit dem die internen<br />

Prozesse effizient und strukturiert organisiert werden. Trägerspezifische<br />

Verfahren der Externen Qualitätssicherung<br />

messen und bewerten auf den Ebenen Behandlungs- oder<br />

Ergebnisqualität, Strukturqualität und Rehabilitandenzufriedenheit<br />

die Leistungen der Kliniken. In Hinblick auf die<br />

Vermeidung eines unnötigen Aufwands für die Rehabilitationseinrichtungen<br />

müssen Doppelstrukturen in der externen<br />

Qualitätssicherung vermieden werden. Der <strong>BDPK</strong> fordert aus<br />

diesem Grund ein einheitliches System der externen Qualitätssicherung,<br />

das einen transparenten und fairen Vergleich<br />

zwischen Rehabilitationseinrichtungen ermöglicht und dessen<br />

Ergebnisse von den Einrichtungen im internen Qualitätsmanagement<br />

sinnvoll genutzt werden können.<br />

Zertifizierungspflicht<br />

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet,<br />

ein internes Qualitätsmanagement einzuführen<br />

und zu zertifizieren. Eine Vereinbarung der Reha-Träger auf<br />

Ebene der BAR konkretisiert die Anforderungen an das Qualitätsmanagement-<br />

beziehungsweise das Zertifizierungsverfahren.<br />

Zum 30. September <strong>2012</strong> endet die dort vereinbarte<br />

Übergangsfrist. Kliniken, die bis dahin kein gültiges von der<br />

BAR anerkanntes Zertifikat besitzen, dürfen dann nicht mehr<br />

belegt werden.<br />

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurden geeignete<br />

Zertifizierungsverfahren durch die BAR anerkannt. Derzeit<br />

sind 31 Verfahren von der BAR anerkannt. Als eines der ers-<br />

ten anerkannten Verfahren verfügt das verbandseigene QM-<br />

Verfahren IQMP-Reha in der Auflage 3.0 seit Anfang 2010<br />

über diese Anerkennung. Das Verfahren ist im Kapitel IQMG<br />

näher beschrieben. Zur größeren Transparenz veröffentlicht<br />

die BAR zertifizierte Einrichtungen auf ihrer Homepage www.<br />

bar-frankfurt.de. Bereits rund 740 stationäre Reha-Einrichtungen<br />

sind laut BAR nach einem anerkannten QM-Verfahren<br />

zertifiziert. Mit derzeit 118 BAR-Zertifizierungen zählt IQMP-<br />

Reha 3.0 damit zu den drei häufigsten genutzten Verfahren.<br />

Qualitätssicherung der Deutschen<br />

Rentenversicherung Bund (DRV Bund)<br />

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der<br />

die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung gemeinsam<br />

durch Leistungserbringer und Krankenkassen vereinbart<br />

werden, werden die Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

der Rentenversicherung durch die Rentenversicherungsträger<br />

festgesetzt.<br />

Der <strong>BDPK</strong> steht in einem regelmäßigen Austausch mit den<br />

QS-Koordinatoren der Deutschen Rentenversicherung zu<br />

aktuellen Entwicklungen und Auswertungen der externen<br />

Qualitätssicherung, in dem Anregungen und Erfahrungen<br />

aus den Reha-Einrichtungen mit den „QS Koordinatoren“ der<br />

DRV beraten werden.<br />

In den gemeinsamen Gesprächen haben die QS-Koordinatoren<br />

auf die in einigen Bereichen der externen QS deutlich<br />

besseren Ergebnisse der ambulanten Rehabilitation hingewiesen.<br />

Der <strong>BDPK</strong> geht davon aus, dass die Unterschiede vor<br />

allem darin begründet sind, dass die Rehabilitanden in stationären<br />

Einrichtungen schwerer betroffen beziehungsweise<br />

multimorbid erkrankt sind als ambulante Rehabilitanden.<br />

Die gemessenen Unterschiede sollen genauer analysiert und<br />

anschließend gemeinsam mit den QS-Koordinatoren beraten<br />

werden, ob eine Anpassung der Instrumente erforderlich ist.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung plant zudem eine Vereinheitlichung<br />

des Visitationsverfahrens, mit dem das Federführungsprinzip<br />

innerhalb der DRV gestärkt werden soll. Der<br />

<strong>BDPK</strong> und die Leistungserbringer betonten in den Gesprächen<br />

mit den QS-Koordinatoren, dass die Visitationsbewer-


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

tung transparent erfolgen und auf die Vergleichbarkeit von<br />

Expertenurteilen geachtet werden sollte.<br />

Konzept der DRV zur Bewertung der Rehaqualität<br />

(BQR)<br />

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen der DRV beinhalten<br />

Messungen der Struktur- und Behandlungsqualität in den<br />

Einrichtungen sowie der Zufriedenheit der Rehabilitanden.<br />

Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Qualitätssicherung und<br />

Verdichtung der Informationen hat die DRV ein Konzept zur<br />

Bewertung der Rehaqualität (BQR) entwickelt. Das erreichbare<br />

Qualitätsoptimum wird dabei mit 100 Qualitätspunkten<br />

definiert. Die DRV plant, die einzelnen Bestandteile ihres<br />

Qualitätssicherungssystems<br />

• Behandlungsqualität (Peer Review- Verfahren,<br />

KTL, Reha-Therapiestandards)<br />

• Patientenorientierung (Rehabilitandenzufriedenheit<br />

und subjektives Behandlungsergebnis)<br />

• Strukturqualität<br />

• QS vor Ort (Visitationen)<br />

Schritt für Schritt in das „BQR-Konzept“, (auch „100-Punkte-Programm“),<br />

zu überführen. Die Ergebnisse zur Behandlungsqualität<br />

(auf Grundlage des Peer Review und der Entlassungsberichte),<br />

zur Rehabilitandenzufriedenheit und zum<br />

subjektiven Behandlungserfolg werden bereits in dieser<br />

Form dargestellt. Zur Darstellung der Ergebnisse der KTL-<br />

Dokumentation wurden Kennzahlen festgelegt, die in einem<br />

Pilotprojekt erprobt wurden. Vorüberlegungen bestehen darüber<br />

hinaus für die Bereiche Therapiestandards, Strukturanforderungen<br />

und Visitationen.<br />

Der Fachausschuss Rehabilitation und Pflege hatte eine<br />

Facharbeitsgruppe zur Bewertung des „100-Punkte-Programms“<br />

der DRV eingesetzt, die eine Erläuterung und eine<br />

Stellungnahme zum BQR-Konzept der DRV erarbeitet hat.<br />

Der <strong>BDPK</strong> stimmt dem Bewertungssystem der DRV weitgehend<br />

zu, kritisiert jedoch, dass die Berechnung der Qualitätspunkte<br />

nur schwer nachvollziehbar ist. Insgesamt begrüßt<br />

der <strong>BDPK</strong> die Verankerung von Qualitätsstandards sowie<br />

ein System, das Klinikvergleiche und Benchmarks ermöglicht.<br />

Kritisch ist jedoch, dass die Nachhaltigkeit der Reha-<br />

Maßnahme (Ergebnisqualität) nicht ausreichend bewertet<br />

wird. Der subjektive Behandlungserfolg wird nur einmal drei<br />

Monate nach der Maßnahme erfragt. Objektive Indikatoren<br />

(Beitragszeiten, Arbeitsunfähigkeitszeiten, „Return to Work“)<br />

werden nicht bewertet.<br />

Im Hinblick auf das Ziel der Qualitätsentwicklung sollten Bewertungskonzepte<br />

vom Grundsatz der „Orientierung am Bes-<br />

ten“ geprägt sein. Damit die Kliniken das Bewertungssystem<br />

zur Verbesserung ihrer Qualität optimal nutzen können, sind<br />

umfassende und nachvollziehbare Ergebnisrückmeldungen<br />

notwendig, die auch den der Bewertung zugrunde liegenden<br />

Algorithmus umfassen.<br />

Der <strong>BDPK</strong> fordert außerdem, dass die Auswertungsberichte<br />

zeitnah an die Einrichtungen geschickt werden (spätestens<br />

sechs Monate nach Erhebung der Daten), damit die Einrichtungen<br />

die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung für<br />

das interne Qualitätsmanagement effektiv nutzen können.<br />

Darüber hinaus sollten die Leistungserbringer in neue Entwicklungen<br />

der DRV, insbesondere im Bereich der Bewertungskennzahlen<br />

eingebunden werden.<br />

Qualitätssicherung der Krankenkassen<br />

Der Gemeinsame Ausschuss § 137d SGB V ist ein mit Verbänden<br />

der Leistungserbringer und der Krankenkassen paritätisch<br />

besetztes Gremium, in dem grundsätzliche Fragen<br />

der externen Qualitätssicherung gemeinsam beraten und<br />

entschieden werden. Der <strong>BDPK</strong> ist intensiv in die Aktivitäten<br />

des Gemeinsamen Ausschusses eingebunden und vertritt als<br />

Federführer auf Seiten der Leistungserbringerverbände die<br />

bereits in der Vereinbarung nach 137d SGB V niedergelegten<br />

Rechte und Positionen der Reha-Leistungserbringer. Ziel<br />

des <strong>BDPK</strong> ist es einerseits, objektive und faire Vergleiche sicherzustellen<br />

und andererseits Konsequenzen zu verankern,<br />

damit die Qualitätsanstrengungen der Mitgliedskliniken sich<br />

tatsächlich lohnen.<br />

Wiederaufnahme QS-Reha®<br />

Nach einer Überarbeitung und Aktualisierung wurde das QS-<br />

Reha®-Verfahren Ende <strong>2011</strong> wieder aufgenommen. In einem<br />

europaweiten Ausschreibungsverfahren hat die BQS Institut<br />

für Qualität und Patientensicherheit GmbH den Zuschlag erhalten<br />

und fungiert nun als gesetzlich vorgeschriebene unabhängige<br />

Auswertungsstelle für das QS-Reha®-Verfahren.<br />

Zu Irritationen hatte die Aufforderung der BQS geführt,<br />

Belegungstage für GKV und DRV im Jahr 2010 anzugeben.<br />

Nach der Vereinbarung nach § 137d vom 1. Juni 2008 sind<br />

Einrichtungen, die nachweislich am QS-Verfahren der DRV<br />

teilnehmen, nicht zur Teilnahme am QS-Reha®-Verfahren<br />

verpflichtet. Dagegen vertritt der GKV-Spitzenverband den<br />

Standpunkt, dass dies nur für Einrichtungen gilt, deren<br />

Hauptbeleger die Deutsche Rentenversicherung ist. Da dieses<br />

Vorgehen einschließlich der Definition von „Hauptbelegerschaft“<br />

weder im Gemeinsamen Ausschuss noch mit der<br />

DRV abgestimmt war und daher auch die Konsequenzen<br />

dieser Abfrage nicht absehbar sind, hat der <strong>BDPK</strong> seinen<br />

Mitgliedern empfohlen, diese Angaben nicht zu leisten. Seinen<br />

Standpunkt hat der <strong>BDPK</strong> gegenüber dem GKV-Spitzen-<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

31


verband in persönlichen Gesprächen und einer schriftlichen<br />

Korrespondenz ausführlich dargelegt. Für Mai <strong>2012</strong> ist ein<br />

Gespräch zur gegenseitigen Anerkennung der QS-Verfahren<br />

zwischen dem GKV Spitzenverband und der DRV Bund auf<br />

Vorstandsebene geplant, von dem eine verbindliche und<br />

transparente Einigung mit der DRV zu erwarten ist.<br />

Die am QS-Reha®-Verfahren teilnehmenden Einrichtungen<br />

haben Koordinatoren benannt, die durch das BQS-Institut sowohl<br />

schriftlich als auch in dezentralen Schulungen über die<br />

Erhebung aber auch die Methoden des Verfahrens informiert<br />

werden. Das BQS-Institut unterstützt die Einrichtungen bei<br />

der Datenerhebung. Die Ergebnisse sollen den Einrichtungen<br />

zeitnah und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden.<br />

Im Frühjahr <strong>2012</strong> wurden bereits die ersten benannten Koordinatoren<br />

zu den Schulungen vom BQS-Institut eingeladen.<br />

Drei Schulungen haben bereits stattgefunden. Der weitere<br />

Zeitplan sieht vor, dass Mitte Mai die Strukturerhebung<br />

gestartet und bereits im Juni die Befragungsunterlagen zur<br />

Ergebnisqualität an die Koordinatoren in den Einrichtungen<br />

verschickt werden sollen.<br />

QS-Reha®-Geriatrie<br />

Im Zusammenhang mit der geplanten Ergänzung des QS-<br />

Reha®-Verfahrens der GKV um ein Modul für den Bereich der<br />

geriatrischen Rehabilitation (nach § 111 SGB V) hat der GKV<br />

Spitzenverband beim IGES Institut ein Projekt in Auftrag gegeben,<br />

in dem Kriterienkataloge für die Strukturqualität in<br />

geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen entwickelt wurden.<br />

Ziel war eine adäquate Abbildung der Strukturqualität<br />

in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen. Der <strong>BDPK</strong><br />

war bei beiden, im Rahmen des Projekts durchgeführten<br />

Experten-Workshops, mit Experten aus den Mitgliedseinrichtungen<br />

vertreten. Der im Rahmen des Projekts entwickelte<br />

Strukturerhebungsbogen wurde anschließend in einer Pilotstudie<br />

erprobt. Der <strong>BDPK</strong> hat die Anmerkungen zu den Strukturkriterienkatalogen<br />

aus dem Fachausschuss Rehabilitation<br />

und Pflege bei der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses<br />

beraten und konsentiert, wobei er die Forderungen hinsichtlich<br />

der kritisierten Strukturkriterien umfänglich durchsetzen<br />

konnte. Die Strukturkriterienkataloge und Visitationschecklisten<br />

für ambulante und stationäre Einrichtungen wurden<br />

daraufhin in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses im<br />

April <strong>2012</strong> beschlossen. Diese Strukturkriterienkataloge sollen<br />

noch im Berichtsjahr in die Erhebung der Strukturqualität<br />

im Rahmen des QS-Reha®-Verfahrens einbezogen werden.<br />

32 2. Rehabilitation / Pflege<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

QS-Reha® Vorsorge und Rehabilitation<br />

für Eltern mit ihren Kindern<br />

Im Bereich der Eltern-Kind-Leistungen wurde 2008 ein Projekt<br />

zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens durchgeführt.<br />

Die Projektergebnisse - insbesondere im Bereich<br />

der Ergebnisqualität - werden durch den <strong>BDPK</strong> kritisiert. Da<br />

hier keine geeigneten Instrumente zur Messung von Ergebnissen<br />

im Bereich der Eltern-Kind-Interaktion vorgeschlagen<br />

werden konnten, kann das Qualitätssicherungsverfahren die<br />

spezifischen Besonderheiten des Leistungsbereichs nicht<br />

abbilden. Der Vorschlag des <strong>BDPK</strong>, dennoch mit der Routineerhebung<br />

zu beginnen und parallel eine Weiterentwicklung<br />

von Instrumenten zur Messung der Ergebnisqualität durchzuführen,<br />

scheiterte am Votum der übrigen Leistungserbringerverbände.<br />

Dies bedeutet, dass Einrichtungen der Mutter/<br />

Vater/Kind Rehabilitation erst bei der zweiten Welle, 2015, in<br />

das QS-Reha®-Verfahren eingebunden werden können. Der<br />

<strong>BDPK</strong> kritisiert diese Verzögerung und bedauert die fehlende<br />

Transparenz in diesem Leistungsbereich.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

2. Rehabilitation / Pflege<br />

33


34 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

3. Krankenhäuser<br />

Das GKV-Finanzierungsgesetz trat am 1. Januar <strong>2011</strong> in Kraft, um das drohende Defizit in der gesetzlichen<br />

Krankenkasse zu vermeiden. Die Belastungen für Krankenhäuser bestehen <strong>2012</strong> im Kontext<br />

erheblicher Kassenüberschüsse weiter. Nach kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit und einer<br />

gemeinsamen Kampagne der Krankenhäuser wird von der Politik inzwischen anerkannt, dass erhebliche<br />

Kostensteigerungen, insbesondere im Personalbereich, nicht ohne Refinanzierung zu decken<br />

sind. Wenn gleichzeitig zu diesen überfälligen Ausgleichen jedoch über eine Verschärfung der Mengenbegrenzung<br />

nachgedacht wird, ist dies weder leistungs- noch kostenorientiert, sondern überträgt<br />

die Risiken der Morbiditätsentwicklung einseitig der Krankenhausseite.<br />

Die Finanzierung stationärer Versorgung – das ist ein Grunddilemma der vergangenen Jahre – darf<br />

nicht von der Haushaltslage der öffentlichen Hand und Krankenkassen abhängig gemacht werden,<br />

sondern muss die Kosten- und Leistungsentwicklung der stationären Versorgung widerspiegeln.<br />

Staatlich verordnete Mengenbegrenzung ist ein politisch willkürlicher Kostendämpfungsmechanismus,<br />

der die Leistungs- und Trägervielfalt in der stationären Versorgung gefährdet. Patienten<br />

sollen die Möglichkeit haben, sich auf Grundlage eines Qualitätsvergleichs zwischen Häusern unterschiedlicher<br />

Größe und Trägerschaft zu entscheiden. Es darf keine Situation entstehen, in der eine<br />

kostendeckende Leistungserbringung nur noch unter dem Dach von Großverbünden möglich ist.<br />

Unabhängig von der Trägerschaft besteht schon heute die Tendenz zum Zusammenschluss. Diese<br />

reichen von kommunalen Gemeinschaften in Hessen, über die Berliner Kooperation zwischen dem<br />

städtischen Vivantes-Konzern mit der Charité bis hin zur geplanten Großfusion von Helios und Rhön.<br />

3. Krankenhäuser<br />

35


36 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

3.1 Finanzierung der Leistungen<br />

Orientierungswert, Tarifausgleich und Finanzierung<br />

von Leistungsveränderungen<br />

Die Sparmaßnahmen des GKV-FinG, insbesondere die Nichtanwendung<br />

des Orientierungswerts, die von Kostengesichtspunkten<br />

losgelöste Begrenzung der Veränderungsrate und<br />

die Beschränkung von Mehrleistungen, wirkten sich auch<br />

im letzten Berichtsjahr massiv auf die finanzielle Situation<br />

der Krankenhäuser aus. Ein Großteil der Verbandsaktivitäten<br />

richtete sich deshalb auf die Verbesserung der finanziellen<br />

Rahmenbedingungen für Krankenhäuser.<br />

Der jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelte Orientierungswert<br />

wurde bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

2009 als krankenhausspezifischer Kostenindex<br />

eingeführt. Er soll die spezifische Entwicklung der<br />

Krankenhauskosten und -strukturen berücksichtigen und die<br />

Bindung an die Grundlohnsummensteigerungsrate ersetzen.<br />

Seine Anwendung wurde durch die beschriebenen Sparmaßnahmen<br />

jedoch ausgesetzt und die zugelassene Kostenentwicklung<br />

auf eine anteilige Grundlohnrate beschränkt. Die<br />

zulässigen Kostensteigerungen in Höhe von etwa einem<br />

Prozent führen zu einer Finanzierungslücke, die Krankenhäuser<br />

ohne angemessene Gegenfinanzierung weitgehend<br />

selbst tragen müssen. In seiner politischen Arbeit betonte<br />

der <strong>BDPK</strong> deshalb die Bedeutung des Orientierungswerts zur<br />

realistischen Abbildung der Kosten in den Krankenhäusern.<br />

Anders als die Grundlohnrate berücksichtigt dieser die Entwicklung<br />

weiterer Bereiche und muss zeitnah und in voller<br />

Höhe angewandt werden. Dies gilt sowohl für die somatische<br />

Versorgung als auch für den psychiatrischen Bereich, in dem<br />

das neue Entgeltsystem ab 2013 optional zur Anwendung<br />

kommt.<br />

Hinzu kommen erhebliche Tarifsteigerungen und ein hiermit<br />

verbundener Personalkostenanstieg im Jahr <strong>2012</strong>. Für Krankenhäuser<br />

als personalintensive Dienstleister entstanden so<br />

erhebliche Mehrkosten. Tarifsteigerungen von deutlich über<br />

drei Prozent können durch zugelassene Kostensteigerungen<br />

von rund einem Prozent nicht getragen werden und benötigen<br />

einen Ausgleich. Im Zuge einer leistungsgerechten Vergütung<br />

verdient das Krankenhauspersonal auch finanzielle<br />

Anerkennung, die aber nicht länger aus Effizienzreserven<br />

gedeckt werden kann. Mitarbeiter in Krankenhäuser dürfen<br />

nicht zum Opfer willkürlicher Kostendämpfungspolitik<br />

werden. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die ihren Höhepunkt<br />

in einer Großkampagne erreichte, machten Krankenhäuser<br />

auf diese schwierige Situation aufmerksam. Von<br />

politischer Seite wurde jüngst Verständnis für diese Argumentation<br />

geäußert und die Bereitschaft zur Einführung des<br />

Orientierungswerts ab 2013 und Kostenentlastungen in Höhe<br />

von rund 300 Mio. Euro durch einen Tarifausgleich gezeigt.<br />

Tarifeinigung für Bund und Kommunen<br />

(TVöD)<br />

Der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, der für andere<br />

Leistungsbereiche eine erhebliche Vorbildfunktion<br />

entfaltet, sieht Entgeltsteigerungen von insgesamt<br />

6,3 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor.<br />

Der Tarifabschluss für den TVöD sieht im Wesentlichen<br />

folgende Regelungen vor:<br />

• Die Tabellenentgelte werden linear erhöht.<br />

• 3,5 Prozent ab 1. März <strong>2012</strong><br />

• 1,4 Prozent ab 1. Januar 2013<br />

• 1,4 Prozent ab 1. August 2013<br />

• Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte<br />

erhöhen sich ab 1. März <strong>2012</strong> um 50 Euro und<br />

ab 1. August 2013 um weitere 40 Euro.<br />

• Zukünftig erhalten alle Beschäftigten bei einer<br />

5-Tage-Woche 29 Tage Urlaub, nach dem<br />

vollendeten 55. Lebensjahr 30 Tage.<br />

• Der Tarifvertrag Pauschalzahlung <strong>2011</strong> wird für<br />

das Jahr <strong>2012</strong> mit der Maßgabe verlängert, dass<br />

die einmalige Pauschalzahlung 300 Euro beträgt.<br />

Für das Jahr 2013 wird der Tarifvertrag<br />

Pauschalzahlung <strong>2012</strong> verlängert, wenn bis<br />

spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung<br />

in Kraft tritt.<br />

• Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24<br />

Monaten bis zum 28. Februar 2014 vor.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

In der politischen Diskussion wird die Einführung von Entlastungen<br />

für Krankenhäuser an neue Maßnahmen zur Beschränkung<br />

der Mengenentwicklung geknüpft. Regelungen<br />

zur Beschränkung von Mehrleistungen dürfen die Morbiditätsentwicklung<br />

sowie demographische Risiken nicht einseitig<br />

der Leistungserbringerseite übertragen. Wenn bei<br />

technisch-medizinischem Fortschritt, einer Ausdünnung der<br />

ambulanten Versorgung und einer immer älter werdenden<br />

Bevölkerung die Zahl von Operationen eingeschränkt wird,<br />

kommt es zu einer faktischen Leistungsrationierung. Übereilte<br />

Regelungen zu Mehrleistungen bergen die Gefahr einer<br />

von Kostengesichtspunkten losgelösten Rationierungsdebatte.<br />

Der <strong>BDPK</strong> setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche<br />

Konsens, notwendige Operationen nicht von sozialem oder<br />

ökonomischem Status abhängig zu machen, sondern allein<br />

aus medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht<br />

aufgekündigt werden darf. Gleichzeitig wurde die Verantwortung<br />

der Partner der Selbstverwaltung bei der Weiterentwicklung<br />

eines Konzepts zur Mengenentwicklung anerkannt.<br />

Der <strong>BDPK</strong> entwickelte gemeinsam mit der DKG ein „Konzept<br />

zur zukünftigen Ausgestaltung der Finanzierung von Leistungsveränderungen“.<br />

Es ist an einen Vorschlag des Bundesrates<br />

angelehnt und enthält Regelungen zum zukünftigen<br />

Umgang mit Mehrleistungen.<br />

Wesentliche Eckpunkte des Konzepts sind:<br />

• Einführung des vollen Kostenorientierungswerts<br />

ab 2013 und Ablösung der Grundlohnrate.<br />

• Keine Berücksichtigung der<br />

Leistungsmengenentwicklung bei der Verhandlung<br />

der Landesbasisfallwerte.<br />

• Ausschließliche Steuerung von Mehrleistungen auf<br />

der Ebene des einzelnen Krankenhauses.<br />

• Staffelung der Abschlagshöhe (15 Prozent: bis 5<br />

Prozent Mehrleistungen, 7,5 Prozent: zwischen 5<br />

bis 10 Prozent Mehrleistungen)<br />

• Im Gegensatz zur aktuellen Regelung ist der<br />

Mehrleistungsabschlag dauerhaft angelegt<br />

(erst ab einer Schwelle von 10 Prozent<br />

gilt ein neues Basisjahr).<br />

Landesbasisfallwerte/<br />

Entgeltverhandlungen <strong>2012</strong><br />

Die im GKV-FinG festgelegte Begrenzung des Ausgabenzuwachses<br />

für Krankenhäuser erschwerte eine sachgerechte<br />

Abbildung der Kosten. Wie im Vorjahr waren die Verhandlungen<br />

der Landesbasisfallwerte durch die Obergrenze der<br />

gekürzten Veränderungsrate geprägt. Mit einer gesetzlich<br />

festgelegten Kürzung von 0,5 Prozent war diese für <strong>2012</strong><br />

auf maximal 1,48 Prozent gedeckelt. Ausnahmen von dieser<br />

Regelung bestanden lediglich für Zuschläge aus dem Pflegeförderprogramm<br />

und eine eventuelle Konvergenz an den Bundesbasisfallwertkorridor.<br />

Zusätzlich erschwert wurde die Verhand-<br />

lungssituation durch die hohen Tarifabschlüsse und die hiermit<br />

verbundene Finanzierungslücke im Krankenhausbereich.<br />

Inzwischen sind die Verhandlungen in fast allen Ländern abgeschlossen.<br />

Die Entwicklung der Landesbasisfallwerte sowie<br />

die Veränderungen zwischen <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> sind in der<br />

nachfolgenden Übersicht zusammengefasst.<br />

Bundesland<br />

Baden-Württemberg<br />

<strong>2012</strong><br />

in Euro<br />

<strong>2011</strong><br />

in Euro<br />

Veränderungen<br />

<strong>2012</strong>/<strong>2011</strong><br />

3.020,65 € 2.970,00 € 1,71%<br />

Bayern 3.036,02 € 2.982,60 € 1,79%<br />

Berlin 2.955,00 € 2.935,00 € 0,68%<br />

Brandenburg 2.935,00 € 2.900,00 € 1,21%<br />

Bremen 3.040,94 € 3.004,85 € 1,20%<br />

Hamburg 3.028,00 € 2.955,00 € 2,47%<br />

Hessen 2.989,37 € 2.959,65 € 1,00%<br />

Mecklenburg-VorpommernNiedersachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

2.940,00 € 2.863,00 € 2,69%<br />

2.931,07 € 2.905,00 € 0,90%<br />

2.960,67 € 2.912,65 € 1,65%<br />

3.175,75 € 3.130,14 € 1,46%<br />

Saarland 3.175,75 € 3.058,00 € 1,11%<br />

Sachsen 2.942,24 € 2.884,00 € 2,02%<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

2.947,50 € 2.889,00 € 2,02%<br />

2.930,79 € 2.884,86 € 1,59%<br />

Thüringen 2.868,44 €<br />

Stand: 03.04.<strong>2012</strong><br />

Die zentralen Verhandlungsthemen haben sich gegenüber<br />

dem Jahr <strong>2011</strong> nur unwesentlich geändert. Entscheidendes<br />

Thema war auch <strong>2012</strong> die Leistungsmenge und insbesondere<br />

die Diskussion um eventuelle Mehrleistungen. Ein neues,<br />

3. Krankenhäuser<br />

37


typischerweise konfliktgeladenes Element der Verhandlungen<br />

war, dass der Mehrleistungsabschlag<br />

nicht wie in <strong>2011</strong> auf 30 Prozent gesetzlich festgelegt<br />

war, sondern vor Ort verhandelt werden konnte.<br />

Ebenfalls eine Neuerung in der Entgeltrunde<br />

<strong>2012</strong> war die Möglichkeit PKMS-Zusatzentgelte zu<br />

vereinbaren (Pflegekomplexmaßnahmen-Scores).<br />

Aus Sicht des <strong>BDPK</strong> ist die Deckelung der – bereits<br />

im zweiten Jahr – reduzierten Grundlohnrate durch<br />

den vollen Kostenorientierungswert zu ersetzen.<br />

Bezüglich der bestehenden Mehrleistungsabschläge<br />

ist, neben der unangemessenen Übertragung<br />

des Morbiditätsrisikos auf die Krankenhausseite,<br />

insbesondere die doppelte Berücksichtigung von<br />

Mehrleistungen auf Orts- und Landesebene zu kritisieren.<br />

Der gemeinsam mit der DKG entwickelte<br />

Vorschlag des <strong>BDPK</strong> zur Mengenentwicklung trägt<br />

diesem Umstand Rechnung und wurde gegenüber<br />

den verantwortlichen Politikern kommuniziert (Kapitel<br />

3.1).<br />

38 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Hauptabteilungs-<br />

DRGs<br />

Belegabteilungs-<br />

DRGs<br />

Teilstationäre<br />

DRGs<br />

Unbewertete<br />

DRGs<br />

Fallpauschalenkatalog <strong>2012</strong><br />

(Anlage<br />

3a)<br />

Bei der Fortschreibung des DRG-Vergütungssystems<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> musste eine Ersatzvornahme<br />

durch das BMG erfolgen. Ursächlich hierfür<br />

waren allerdings nicht sachliche Bedenken. Der GKV-Spitzenverband<br />

hatte eine Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs<br />

abhängig gemacht von dem Abschluss einer Bundesempfehlung<br />

zur Überführung der Pflegefördermittel in den<br />

Landesbasisfallwert. Dafür sah die Krankenhausseite keine<br />

Notwendigkeit. Nach Unterzeichnung der Ersatzvornahme<br />

durch den Bundesminister für Gesundheit wurde der G-DRG-<br />

Katalog <strong>2012</strong> am 28. November <strong>2011</strong> in Kraft gesetzt.<br />

Die mittlerweile 8. Katalogüberarbeitung des InEK zeigt insgesamt<br />

einen hohen Differenzierungsgrad des DRG-Systems<br />

und umfasst im Vergleich zum Vorjahr nur moderate Anpassungen<br />

in Detailbereichen. Klassifikatorische Erweiterungen<br />

wurden im Bereich der intensivmedizinischen Behandlung<br />

von Kindern vorgenommen, die hierdurch aufgewertet wurde.<br />

Zusätzlich wurde die Bereinigung von Kodieralternativen<br />

mit unterschiedlichen erlösrelevanten Eingruppierungen<br />

fortgesetzt, die in der Vergangenheit hohes Streitpotenzial<br />

hatten und unspezifische Reste-DRGs aufgelöst. Anhand<br />

des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) wurden zwei<br />

neue Zusatzentgelte gebildet. Hierbei handelt es sich um die<br />

Entgelte ZE130 für die hochaufwendige Pflege von Erwachsenen<br />

und ZE131 für die hochaufwendige Pflege von Kleinkindern<br />

oder von Kindern und Jugendlichen.<br />

Anzahl der DRGs im Katalog <strong>2012</strong><br />

im Vergleich zu den Vorjahren<br />

2008 2009 2010 <strong>2011</strong> <strong>2012</strong><br />

1089<br />

(davon 2<br />

ohne Kostengewicht:<br />

960Z und<br />

961Z)<br />

1.146<br />

(davon 2<br />

ohne Kostengewicht:<br />

960Z und<br />

961Z)<br />

Psych-EntgG<br />

1.154<br />

(davon 2<br />

ohne Kostengewicht:<br />

960Z und<br />

961Z)<br />

1149<br />

(davon 2<br />

ohne Kostengewicht:<br />

960Z und<br />

961Z)<br />

1148<br />

(davon 2<br />

ohne Kostengewicht:<br />

960Z und<br />

961Z)<br />

Veränderung<br />

<strong>2011</strong><br />

/ <strong>2012</strong><br />

933 882 873 857 844 13<br />

5<br />

(davon 4<br />

unbewertete<br />

in Anlage<br />

3b)<br />

5<br />

(davon 4<br />

unbewertete<br />

in Anlage<br />

3b)<br />

5<br />

(davon 4<br />

unbewertete<br />

in Anlage<br />

3b)<br />

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene wurden<br />

durch § 17d des KHG mit der Entwicklung eines durchgängigen,<br />

leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystem<br />

auf Bundesebene beauftragt. Bereits Ende 2009 einigten<br />

sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene<br />

auf Grundstrukturen und Verfahren zur Ermittlung der Bewertungsrelationen<br />

und beauftragten das InEK mit Entwicklungsaufgaben.<br />

Die Vereinbarung der Abrechnungsbestimmungen<br />

ist für das dritte Quartal <strong>2012</strong> festgelegt.<br />

Das auf tagesbezogenen Entgelten basierende System soll<br />

2013 erstmals zur Anwendung kommen und das bestehende<br />

kostenorientierte Vergütungssystem durch eine leistungsorientierte<br />

Vergütung ersetzen. Der Gesetzentwurf deckt sich<br />

weitgehend mit der Systematik des KHEntgG für den somatischen<br />

Bereich.<br />

Der aktuelle Regierungsentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser<br />

bis 2016, in einer budgetneutralen Phase, Erfahrungen<br />

mit dem neuen Entgeltsystem sammeln können. Die „Scharfschaltung“<br />

des Systems erfolgt von 2017 bis 2021 schrittweise.<br />

5<br />

(davon 3<br />

unbewertete<br />

in Anlage<br />

3b)<br />

5<br />

(davon 4<br />

unbewertete<br />

in Anlage<br />

3b)<br />

43 41 41 40 40 ./.<br />

-1<br />

./.


<strong>BDPK</strong>-Positionen zum PsychEntgG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

In Absprache mit seinen Fachexperten positionierte sich der<br />

<strong>BDPK</strong> in mehreren schriftlichen Stellungnahmen zum laufenden<br />

Gesetzgebungsprozess. Betont wurde insbesondere,<br />

dass Besonderheiten der Psychiatrie und Psychosomatik wie<br />

die wohnortnahe Versorgung und Pflichtversorgung von Patienten,<br />

eine bloße Übertragung der Regelungen aus der Somatik<br />

unmöglich machen. Zusätzlich wirkte der <strong>BDPK</strong> darauf<br />

hin, wichtige Neuregelungen der finanziellen Rahmenbedingungen<br />

der Krankenhäuser insgesamt in den Gesetzentwurf<br />

mit aufzunehmen.<br />

Quelle: vitos, Bundesministerium für Gesundheit <strong>2012</strong><br />

Quelle: vitos, Bundesministerium für Gesundheit <strong>2012</strong><br />

<strong>BDPK</strong>-­‐Positionen zum PsychEntgG<br />

Die <strong>BDPK</strong>-Positionen zum PsychEntgG umfassen folgende<br />

Forderungen:<br />

• Der volle Orientierungswert und ein<br />

Tarifausgleich für alle Krankenhäuser müssen<br />

zeitnah umgesetzt werden.<br />

• Die finanzwirksame Umstellung für<br />

psychiatrische/psycho-somatische<br />

Einrichtungen sollte zurückgestellt werden,<br />

bis Erfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem<br />

gesammelt sind.<br />

Ansonsten drohen Zielkonflikte mit der<br />

wohnortnahen Versorgung und der<br />

Pflichtversorgung in der Psychiatrie.<br />

• Bei Einzelregelungen (etwa Nutzungsanreizen<br />

oder dem Mehrerlösausgleich) sollten<br />

psychiatrische/psycho-somatische Kliniken<br />

nicht schlechter gestellt werden als im<br />

somatischen Bereich, zum Zeitpunkt der<br />

DRG-Einführung.<br />

In Absprache mit seinen Fachexperten positionierte sich der <strong>BDPK</strong> in mehreren<br />

schriftlichen Stellungnahmen zum laufenden Gesetzgebungsprozess. Betont wurde<br />

insbesondere, dass Besonderheiten der Psychiatrie und Psychosomatik wie die<br />

wohnortnahe Versorgung und Pflichtversorgung von Patienten, eine bloße Übertragung<br />

der Regelungen aus der Somatik unmöglich machen. Zusätzlich wirkte der <strong>BDPK</strong> darauf<br />

hin, wichtige Neuregelungen der finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser<br />

insgesamt in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen.<br />

3. Krankenhäuser<br />

Die <strong>BDPK</strong>-­‐Positionen zum PsychEntgG umfassen folgende Forderungen:<br />

39


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

3.2 Rahmenbedingungen<br />

für Krankenhäuser<br />

Bedeutung der Krankenhäuser in privater<br />

Trägerschaft<br />

Der Anteil privater Krankenhäuser vergrößerte sich um 4,8 Prozentpunkte, die Zahl der<br />

Fälle um 3,9 Prozentpunkte. Private Krankenhäuser halten einen überproportional<br />

hohen Anteil an Intensivbetten vor. Die große Bedeutung, die Klinken in privater<br />

40 3. Krankenhäuser<br />

Trägerschaft bereits jetzt für die Patientenversorgung haben, wird auch zukünftig<br />

weiter zunehmen.<br />

ken in privater Trägerschaft bereits jetzt für die Patientenversorgung<br />

haben, wird auch zukünftig weiter zunehmen.<br />

Neben einem zunehmenden Anteil privater Kliniken sind im<br />

Zwischen 2005 und 2009 hat sich der Marktanteil von Kran-<br />

Krankenhausmarkt in den letzten Jahren eine Marktkonzenkenhäusern<br />

in privater Trägerschaft weiter erhöht. Dies gilt<br />

tration und eine steigende Zahl von Zusammenschlüssen zu<br />

sowohl für die Zahl allgemeiner Krankenhäuser als auch für<br />

beobachten. Klinikketten privater Trägerschaft sind im Be-<br />

die Zahl der Betten, der Fälle und der Intensivbetten.<br />

reich der Zusammenschlüsse und Kooperationen traditionell<br />

3.2 Rahmenbedingungen<br />

sehr aktiv. Höhepunkt der Entwicklung war die Ankündigung<br />

Der Anteil privater Krankenhäuser vergrößerte sich um 4,8<br />

der angestrebten Übernahme der Rhön-Kliniken durch He-<br />

Prozentpunkte, Bedeutung der die Krankenhäuser Zahl der Fälle in um privater 3,9 Trägerschaft Prozentpunkte.<br />

lios. Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich betreffen<br />

Private Krankenhäuser halten einen überproportional hohen<br />

Zwischen 2005 und 2009 hat sich der Marktanteil von Krankenhäusernaber in privater zunehmend auch Einrichtungen in öffentlicher und frei-<br />

Anteil an Intensivbetten vor. Die große Bedeutung, die Klin-<br />

Trägerschaft weiter erhöht. Dies gilt sowohl für die Zahl allgemeiner Krankenhäuser gemeinnütziger als Trägerschaft. Zu denken ist beispielsweise<br />

auch für die Zahl der Betten, der Fälle und der Intensivbetten.<br />

an den geplanten Zusammenschluss<br />

Schaubild 8<br />

Marktanteile der allgemeinen Krankenhäuser<br />

von Agaplesion und proDiako. Eine<br />

wichtige Ursache für diese Entwick-<br />

2005 und 2009; in %<br />

lung ist die starke Kostenbegrenzung<br />

sowie der nach wie vor bestehende<br />

Investitionsstau im Krankenhausbereich,<br />

der Einrichtungen zur Suche<br />

nach weiteren Synergieeffekten<br />

treibt.<br />

Quelle: ADMED, HCB, RWI; FDZ (<strong>2011</strong>).<br />

In seiner Arbeit stellte der <strong>BDPK</strong> der<br />

Fachöffentlichkeit, Politik und allen<br />

interessierten Bürgerinnen und<br />

Bürgern auch im vergangenen Berichtsjahr<br />

Zusammenhänge und aktuelle<br />

Kennzahlen der stationären<br />

Versorgung und Kliniken in privater<br />

Trägerschaft zur Verfügung. Eine<br />

detaillierte Bestandsaufnahme des<br />

Krankenhausmarktes, die einen besonderen<br />

Fokus auf die Situation der<br />

Kliniken in privater Trägerschaft legt,<br />

wird der <strong>BDPK</strong> gemeinsam mit dem<br />

Rheinisch-Westfälischen Institut für<br />

Wirtschaftsforschung (RWI) auf dem<br />

diesjährigen <strong>BDPK</strong> Bundeskongress<br />

vorstellen. Das bereits in der zweiten<br />

Auflage erscheinende Faktenbuch liefert<br />

aktuelle Kennzahlen und Zusammenhänge<br />

und kann ab Juli <strong>2012</strong> bei<br />

der Geschäftsstelle bestellt werden.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

EU-Beihilfeverfahren, Defizitfinanzierung<br />

Ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitssystem und eine<br />

effiziente Leistungserbringung gewährleisten auch langfristig<br />

ein hohes Qualitätsniveau der Patientenversorgung. Aus<br />

diesem Grund ist es ein zentrales Anliegen des <strong>BDPK</strong>, in der<br />

stationären Versorgung Rahmenbedingungen zu fördern, die<br />

Wettbewerbsverzerrungen verhindern und einen fairen Wettbewerb<br />

ermöglichen.<br />

Die Praxis von Städten und Gemeinden, die Defizite der in<br />

ihrer Trägerschaft stehenden öffentlichen Krankenhäuser<br />

nachträglich auszugleichen, wirkt für den Krankenhausmarkt<br />

wettbewerbsverzerrend. Diese zusätzlichen Zahlungen sind<br />

nicht Teil des Systems dualer Krankenhausfinanzierung,<br />

sondern staatliche Beihilfen, die Häusern in privater Trägerschaft<br />

nicht gewährt. Die Argumentation, dass staatliche<br />

Zuschüsse zur Sicherstellung der Versorgung in Unterversorgungsregionen<br />

unentbehrlich sei, ist nicht nachzuvollziehen.<br />

Das KHEntG hält für diesen Fall Sicherstellungszuschläge<br />

vor. Empfänger staatlicher Beihilfen waren in der Vergangenheit<br />

zudem nicht Krankenhäuser in Unterversorgungsgebieten,<br />

sondern häufig kommunale Krankenhäuser in Ballungsgebieten,<br />

die in enger räumlicher Nähe zu Krankenhäusern<br />

anderer Trägerschaft standen. Der <strong>BDPK</strong> koordiniert seine<br />

Aktivitäten gegen die wettbewerbsverzerrende Praxis der<br />

Defizitfinanzierung insbesondere im Rahmen seines Fachausschuss<br />

Europa. Im Kapitel Themen und Berichte wird<br />

über die Entwicklungen auf europäischer Ebene berichtet,<br />

etwa die Neuordnung der Europäischen Beihilfevorschriften<br />

im Rahmen der DAWI-Reform (Kapitel 4).<br />

MDK-Prüfungen/Vorwurf der Falschabrechnung<br />

durch die Kostenträger<br />

Der organisatorische und auch finanzielle Aufwand der MDK-<br />

Prüfungen nahm im vergangenen Berichtsjahr weiter zu und<br />

erreichte ein besorgniserregendes Niveau. An der jetzigen<br />

Ausgestaltung der Abrechnungsprüfung sind insbesondere<br />

die systemimmanenten Falschanreize kritisch zu bewerten.<br />

Prüfungen werden vom MDK aktuell nur selten als Stichprobenprüfung<br />

nach § 17c KHG, sondern insbesondere als<br />

Einzelfallprüfungen nach § 275 SGB V durchgeführt. Häufig<br />

ist die Zielsetzung der Einzelfallprüfung durch die Krankenkassen<br />

nicht die Überprüfung der Korrektheit der Rechnung,<br />

sondern die Rechnungskürzung. Folge ist eine Flut von unsinnigen<br />

und systemwidrigen Prüfungen, die nicht zur Reduktion<br />

fehlerhafter Abrechnungen führen, sondern vor allem<br />

eine bürokratische Belastung sind. Darüber hinaus nutzen<br />

vor allem die Krankenkassen die Prüfstatistiken, um immer<br />

wieder öffentlichkeitswirksam von Abrechnungsbetrug im<br />

Krankenhaus zu sprechen. In der Öffentlichkeit wird damit<br />

das Vertrauen der Bevölkerung in die Krankenhäuser beschädigt.<br />

Die Regierungskoalition diskutiert im Kontext des PsychEntgG<br />

die Schaffung weitergehender Prüfmöglichkeiten<br />

durch den MDK. Diese sollen dann möglich sein, wenn Einzelfallprüfungen<br />

nach § 275 Abs. 1c SGB V Auffälligkeiten<br />

aufweisen. Zusätzlich werden Strafzahlungen für Krankenhäuser<br />

im Kontext fehlerhafter Rechnungen diskutiert. Im<br />

Gespräch ist, dass bei Abrechnungsfehlern zu Lasten der<br />

Krankenkassen zukünftig Zahlungen in Höhe des halben Differenzbetrags<br />

von Krankenhäusern zu leisten seien.<br />

Der <strong>BDPK</strong> diskutierte dieses Thema intensiv in seinen Fachausschüssen,<br />

gab durch die Beauftragung eines Diskussionspapiers<br />

neue Impulse für die laufende politische Debatte<br />

und trat in den Dialog mit Kassenvertretern. Es wird bezweifelt,<br />

dass weitergehende Prüfmöglichkeiten und Strafzahlungen<br />

dazu geeignet sind, den Organisationsaufwand<br />

der Abrechnungsprüfungen zu reduzieren. Zielsetzung der<br />

künftigen Gestaltung muss es vielmehr sein, durch die Abschaffung<br />

bestehender Fehlanreize die Anzahl von Prüfungen<br />

zu verringern. Die immer wieder erhobenen Vorwürfe<br />

des Abrechnungsbetrugs von Kassenseite sind zu kritisieren.<br />

Es gibt keine Hinweise, dass Krankenhäuser – wie von den<br />

Kassen teilweise suggeriert wird – einen systematischen Abrechnungsbetrug<br />

betreiben. Die Ursache für fehlerhafte Abrechnungen<br />

liegt in der hohen Komplexität des DRG-Systems<br />

und der hohen bürokratischen Belastung der Krankenhäuser.<br />

Kernergebnisse des Gutachtens zum Abrechnungsverhalten<br />

deutscher Krankenhäuser sowie<br />

zu den Aufwendungen der Krankenhäuser aufgrund<br />

des Abrechnungsverfahrens (BDO, <strong>2011</strong>)<br />

• Aussagen und Veröffentlichungen der<br />

Kostenträger zum Thema „Falschabrechnungen<br />

im Krankenhaus sind sachlich falsch und<br />

interessengesteuert.<br />

• Der MDK ist nicht unabhängig und verursacht<br />

einen immensen Aufwand auf Seiten der<br />

Krankenhäuser.<br />

• Die meisten Rechnungskorrekturen entstehen<br />

durch die Nichtanerkennung tatsächlich<br />

erbrachter Leistungen.<br />

• Die Forderungen nach einer symmetrischen<br />

Aufwandspauschale sind unbegründet und<br />

systemschädlich.<br />

3. Krankenhäuser<br />

41


Stärkung der Stichprobenprüfung<br />

nach § 17c KHG<br />

Ein vom <strong>BDPK</strong> beauftragtes Papier zu MDK-Prüfungen diskutiert<br />

die Möglichkeit der Stärkung der Stichprobenprüfung<br />

nach § 17c KHG gegenüber der in der aktuellen Praxis<br />

vorherrschenden Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V. Das<br />

Papier argumentiert, dass die Stichprobenprüfung als generelle<br />

Prüfform nicht von den beschriebenen Fehlanreizen<br />

zur Rechnungsprüfung mit dem Ziel der Rechnungskürzung<br />

betroffen ist. Die notwendigen Daten liegen für die Krankenhäuser<br />

beim InEK bereits vor, so dass kein zusätzlicher bürokratischer<br />

Aufwand notwendig ist. Die Prüfung selbst könnte<br />

durch das InEK als neutrale Institution durchgeführt werden.<br />

Vorteile eines solchen Ansatzes wären unter anderem:<br />

• Wegfall des Fehlanreizes der Einzelfallprüfung<br />

• Einsparung personeller Ressourcen<br />

• Vermeidung von Gerichtsverfahren<br />

• Wegfall des Generalverdachts der<br />

Falschabrechnung<br />

• Gleichbehandlung aller Krankenhäuser und<br />

Detektion der tatsächlichen „schwarzen Schafe“<br />

Transplantationsgesetz<br />

Im Juli 2010 verabschiedete das Europäische Parlament die<br />

„Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur<br />

Transplantation bestimmte menschliche Organe“ (2010,<br />

53, EU), die einheitliche Standards im Bereich Organspende<br />

schaffen soll und bis August <strong>2012</strong> in nationales Recht<br />

umgesetzt werden muss. Im Zuge der Neugestaltung des<br />

Transplantationsgesetzes plant der Gesetzgeber zusätzlich,<br />

die Zahl der Organspender durch eine Neuregelung der Zustimmungspflichten<br />

zu erhöhen. Dadurch soll die Differenz<br />

zwischen dem Anteil der Personen mit einer hohen Organspendebereitschaft<br />

(etwa 75 Prozent) und den Personen, mit<br />

einem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende<br />

(rund 25 Prozent) reduziert werden.<br />

Bereits am 6. Juni <strong>2011</strong> hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf<br />

eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes<br />

beschlossen. Der ursprüngliche Zeitplan, der<br />

einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember<br />

<strong>2011</strong> vorsah, konnte nicht eingehalten werden. Im weiteren<br />

parlamentarischen Verfahren kam es zu einer Aufspaltung des<br />

Gesetzes in einen „technischen“ Teil zur Umsetzung der EU-<br />

Transplantationsrichtlinie und einen „ethischen Teil“, der die<br />

Zustimmungsfrage regeln soll. Der „ethische“ Teil wurde im<br />

Rahmen eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrages zur<br />

Organspende als eigenständiger Gesetzentwurf eingebracht.<br />

42 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Im Rahmen des Kabinettsentwurfs werden die Pflichten von<br />

Entnahmekrankenhäusern festgelegt. Insbesondere wird<br />

die Einführung eines Transplantationsbeauftragten verbindlich<br />

eingeführt. Kernpunkt des aktuellen Vorschlags des<br />

ethischen Teils ist die Einführung einer sogenannten „Entscheidungslösung“.<br />

Hiernach sollen gesetzliche und private<br />

Krankenkassen die von ihnen versicherten Personen über 16<br />

Jahren schriftlich auffordern, eine freiwillige Entscheidung<br />

zur Organspende abzugeben. Zusätzlich sollen Informationspflichten<br />

zum Thema Organspende für Krankenversicherungen<br />

und Behörden festgeschrieben werden. Am 22. März<br />

<strong>2012</strong> beschäftigte sich der Bundestag mit der Frage und<br />

überwies die Gesetzentwürfe zur weiteren Bearbeitung an<br />

den Ausschuss für Gesundheit.<br />

InfektionsschutzG und Hygieneverordnungen<br />

der Länder<br />

Das im Juni <strong>2011</strong> beschlossene Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes<br />

verpflichtete die Bundesländer bis Ende<br />

März <strong>2012</strong> dazu, per Rechtsverordnung Regelungen zur Einhaltung<br />

der Infektionshygiene im Gesundheitswesen zu treffen.<br />

Die Hygieneverordnungen umfasst Regelungen zur:<br />

• Einrichtung einer Hygienekommission: Bestehend<br />

aus Ärztlicher Leitung, Verwaltungs- und<br />

Pflegedienstleitung.<br />

• Festlegung des Mindestbedarfs an<br />

Hygienefachpersonal: Anstellung von<br />

Krankenhaushygienikern, Hygienefachkräften,<br />

Festlegung eines hygienebeauftragten Arztes<br />

• Qualifikationsanforderungen an<br />

Hygienefachpersonal.<br />

Die Ausgestaltung dieser Regelungen unterscheidet sich inhaltlich<br />

und in Bezug auf mögliche Übergangsfristen teilweise<br />

erheblich zwischen den Ländern. Fünf Bundesländer verabschiedeten<br />

nicht, wie im Infektionsschutzgesetz vorgesehen,<br />

rechtzeitig eine neue Hygieneverordnung. Um Mitgliedern und<br />

Landesverbänden einen aktuellen Überblick der Verordnungen<br />

in den Ländern zu geben, sammelte der <strong>BDPK</strong> Hygieneverordnungen<br />

und stellte sie im <strong>BDPK</strong>-Extranet zur Verfügung.<br />

Baden-Württemberg<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Brandenburg 06.02.<strong>2012</strong><br />

Bremen 27.03.<strong>2012</strong><br />

Anpassung bestehender<br />

Verordnung<br />

Anpassung bestehender<br />

Verordnung<br />

Anpassung bestehender<br />

Verordnung


Hamburg 27.03.<strong>2012</strong><br />

Hessen 09.12.<strong>2011</strong><br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

22.02.<strong>2012</strong><br />

Niedersachsen 26.03.<strong>2012</strong><br />

Nordrhein-Westfalen 13.03.<strong>2012</strong><br />

Rheinland-Pfalz 17.02.<strong>2012</strong><br />

Saarland 28.03.<strong>2012</strong><br />

Sachsen Offen<br />

Sachsen-Anhalt 26.03.<strong>2012</strong><br />

Schleswig-Holstein 08.09.<strong>2011</strong><br />

Thüringen Offen<br />

Stand: Mai <strong>2012</strong><br />

Honorarärzte im Krankenhaus<br />

Für viele Krankenhäuser ist der Einsatz von Drittärzten in<br />

eigenen Einrichtungen eine Notwendigkeit, die durch Entwicklungen<br />

wie den Ärztemangel aber auch zunehmende<br />

Anforderungen an die Flexibilität der Leistungsbereitstellung<br />

tendenziell zunimmt. Der Einsatz von Honorarärzten birgt<br />

für Krankenhäuser jedoch Risiken. Vor allem sozialversicherungsrechtliche<br />

Fragestellungen können für Krankenhäuser<br />

zum Problem werden. Wird die Honorararzttätigkeit etwa im<br />

Nachhinein als Angestelltenverhältnis deklariert, kann dies<br />

Quelle: Meyer-­‐Köring <strong>2012</strong><br />

für die Einrichtung mit erheblichen Nachzahlungen verbunden<br />

sein.<br />

Der <strong>BDPK</strong> diskutierte in seinen Gremien Problemfelder und<br />

Risiken beim Einsatz von Honorarärzten (vgl. Kapitel 5.2).<br />

Herr Rechtsanwalt Nitsche hat im Fachausschuss Krankenhäuser<br />

die Positionen des Bundesverbands der Honorarärzte<br />

(BV-H) zu Aspekten der Kooperation zwischen Krankenhäusern<br />

und Honorarärzten dargestellt – insbesondere zu einer<br />

möglichen Scheinselbständigkeit. Aus seiner Sicht handele<br />

es sich bei der Beschäftigung von Honorarärzten derzeit um<br />

eine unsichere Rechtslage. Es wurden praktische Hinweise<br />

für die Beschäftigung von Honorarärzten gegeben, die nach<br />

deren Ansicht eine Selbständigkeit begründen. Um hierbei<br />

jedoch Rechtssicherheit zu erlangen, sei es erforderlich,<br />

den Klageweg zu verfolgen. Der BV-Honorarärzte befinde<br />

sich allerdings mit ihrem (Muster)Honorararztvertrag noch<br />

im Widerspruchsverfahren bei der DRV Bund, so dass mit<br />

einer höchstrichterlichen Entscheidung erst in vier bis sechs<br />

Jahren zu rechnen sei.<br />

Endoprothesenregister<br />

Der <strong>BDPK</strong> diskutierte in seinen Gremien Problemfelder und Risiken beim Einsatz von<br />

Honorarärzten. Im Zuge der Arbeit im laufenden Berichtsjahr wurden in verschiedenen<br />

juristischen Gutachten Modelle zur juristischen Absicherung des Einsatzes von<br />

Honorarärzten entwickelt und in den Sitzungen des Fachausschuss Krankenhäuser<br />

vorgestellt und diskutiert.<br />

Die entwickelten Modelle eigenen sich sowohl zur juristischen Argumentation eines<br />

Das Endoprothesenregister Deutschland ist als zentrale<br />

Registerstelle am BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit<br />

angesiedelt und führt die Daten von teilnehmenden<br />

Krankenhäusern und Krankenkassen zusammen. Die Implantatdaten<br />

der teilnehmenden Kliniken und Abrechnungsdaten<br />

der Krankenkassen gehen in eine Datenbank ein und werden<br />

mit Informationen aus einer Produktdatenbank der Industrie<br />

verknüpft, in der alle auf dem deutschen Markt verwendeten<br />

Knie- und Hüftendoprothesen erfasst sind. Das Register<br />

soll eine verlässliche Datengrundlage<br />

für Revisionsgründe<br />

schaffen und dabei helfen, die<br />

Anzahl von Wechseloperationen<br />

zu verringern. Zurzeit befindet<br />

sich das Register noch<br />

im Aufbau und kurz vor Beginn<br />

der Pilotphase. Erste Analysen<br />

werden voraussichtlich Ende<br />

des Jahres 2013 vorliegen.<br />

Die volle Funktionsfähigkeit<br />

des Registers wird in fünf bis<br />

sieben Jahren erwartet. Der<br />

Fachausschuss Krankenhäuser<br />

sprach sich für eine Unterstützung<br />

des Endoprothesenregisters<br />

Deutschland aus. Der<br />

Fachausschuss wurde über<br />

den aktuellen Umsetzungsstand<br />

des Projekts informiert.<br />

3. Krankenhäuser<br />

43


GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />

Das GKV-VStG richtet sich mit seinen Regelungen zur Verbesserung<br />

der Versorgungsstruktur an unterschiedliche Akteure<br />

des Gesundheitswesens, insbesondere auch niedergelassene<br />

Ärzte (vgl. 1. Gesundheitspolitik). Für Krankenhäuser sind insbesondere<br />

die folgenden Neuregelungen entscheidend.<br />

Versorgungsmanagement / Entlassmanagement<br />

(§ 11 SGB V, § 39 SGB V)<br />

Das Entlassmanagement wird Bestandteil der Krankenhausbehandlung<br />

nach § 39 SGB V. Die Krankenhäuser werden<br />

außerdem verpflichtet, bei einer Anschlussbehandlung des<br />

Patienten für einen zeitnahen Behandlungstermin beim<br />

Facharzt Sorge zu tragen.<br />

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung<br />

(§ 116b SGB V)<br />

Leistungen aus dem Bereich der Erkrankungen mit besonderen<br />

Krankheitsverläufen (u. a. onkologische und rheumatologische<br />

Erkrankungen) sollen nur noch bei „schweren Verlaufsformen“<br />

zur spezialfachärztlichen Versorgung gehören.<br />

Die konkrete Abgrenzung der Leistungen erfolgt weiterhin<br />

durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt für<br />

Leistungen, die sowohl ambulant spezialfachärztlich als auch<br />

teilstationär oder stationär erbracht werden können, allgemeine<br />

Tatbestände. Liegen diese vor, kann eine ambulante<br />

Leistungserbringung ausnahmsweise nicht ausreichend sein<br />

und die Behandlung muss teilstationär oder stationär erbracht<br />

werden.<br />

Die Zulassung erfolgt über den Landesausschuss der Ärzte<br />

und Krankenkassen, der zu diesem Zweck um Vertreter der<br />

Landeskrankenhausgesellschaften erweitert wird. Zulassungsvoraussetzung<br />

ist die Erfüllung der weiterhin vom G-BA<br />

zu definierenden Anforderungen.<br />

Je nach Regelung durch den G-BA kann die Versorgung von<br />

Patienten mit schweren Verlaufsformen von Erkrankungen<br />

mit besonderen Krankheitsverläufen an das Erfordernis einer<br />

Kooperationsvereinbarung geknüpft werden; bei der Versorgung<br />

von Patienten mit schweren Verlaufsformen onkologischer<br />

Erkrankungen ist dies zwingend. Eine entsprechende<br />

Regelung durch den G-BA vorausgesetzt, wäre das Vorliegen<br />

einer Kooperationsvereinbarung dann in beiden Fällen<br />

Voraussetzung für die Leistungserbringung, es sei denn, es<br />

sind im relevanten Einzugsbereich keine geeigneten Kooperationspartner<br />

vorhanden oder es konnte trotz ernsthaften<br />

Bemühens keine Kooperation abgeschlossen werden.<br />

44 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Eine Zuordnung ausgewählter Leistungen aus dem AOP-Katalog<br />

(Ambulantes Operieren im Krankenhaus) nach § 115b<br />

SGB V in den spezialfachärztlichen Versorgungsbereich ist<br />

- entgegen der ursprünglichen Ankündigung - nicht vorgesehen.<br />

Bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen<br />

Krankheitsverläufen ist eine Überweisung durch einen<br />

Vertragsarzt notwendig. Dies gilt jedoch nicht bei einer Zuweisung<br />

aus dem stationären Bereich. Für die restlichen Bereiche<br />

regelt der G-BA, in welchen Fällen eine Überweisung<br />

durch den behandelnden Arzt erforderlich ist.<br />

Die Vergütung erfolgt weiterhin unmittelbar durch die Kassen,<br />

zunächst auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes<br />

(EBM). Bei öffentlich geförderten Krankenhäusern<br />

mit Investitionskostenabschlag von fünf Prozent, später auf<br />

Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Vergütungssystems<br />

zwischen den Gesetzlichen Krankenversicherungen,<br />

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft.<br />

Bis Ende <strong>2012</strong> soll der Gemeinsame Bundesausschuss die<br />

Leistungen in neue Richtlinien überführt haben. Ab dann gilt<br />

eine zweijährige Übergangsfrist, in der die Länder die Zulassungen<br />

aufheben können. Bis zur Aufhebung gilt der 5-prozentige<br />

Vergütungsabschlag nicht.<br />

Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bewerten<br />

die Auswirkungen der ambulant spezialfachärztlichen<br />

Versorgung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und<br />

legen ihre Einschätzungen dem Bundesministerium für Gesundheit<br />

bis zum 31. März 2017 vor.<br />

Medizinische Versorgungszentren<br />

(§§ 95 und 103 SGB V)<br />

Der ärztliche Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums<br />

(MVZ) muss selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt<br />

tätig sein.<br />

Die Gründung von MVZ durch zugelassene Krankenhäuser<br />

ist weiterhin möglich. Allerdings darf die Gründung nur noch<br />

in Rechtsform einer Personengesellschaft, einer GmbH oder<br />

einer eingetragenen Genossenschaft erfolgen (§ 95 SGB V).<br />

Für bestehende MVZ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des<br />

Versorgungsstukturgesetzes gibt es einen umfassenden Bestandsschutz.<br />

Voraussetzung dafür ist die Übertragung der<br />

ärztlichen Leitung auf einen im MVZ tätigen Arzt innerhalb<br />

von sechs Monaten ab Inkrafttreten (§ 95 SGB V).<br />

Wird eine vertragsärztliche Zulassung in einem Planungsbereich<br />

beendet, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet<br />

sind, entscheidet der Zulassungsausschuss der


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Kassenärztlichen Vereinigung darüber, ob ein Nachbesetzungsverfahren<br />

für den Vertragsarztsitz durchgeführt werden<br />

soll (§ 103 Abs. 3a SGB V).<br />

Vertragsärzte können weiterhin auf ihre Zulassung verzichten<br />

(gilt nicht als „Praxisnachfolge“), um bei einem anderen<br />

Vertragsarzt oder in einem MVZ als angestellter Arzt tätig zu<br />

werden. Der Zulassungsausschuss kann diesen Wechsel nun<br />

allerdings untersagen, wenn hierdurch die bedarfsgerechte<br />

Versorgung am bisherigen Sitz gefährdet wird (§ 103 Abs.<br />

4a SGB V).<br />

Im Rahmen des Praxisnachbesetzungsverfahrens wird freiberuflich<br />

tätigen Ärzten ein Vorrang gegenüber MVZ in Krankenhausträgerschaft<br />

eingeräumt. Diese Regelung tritt an die<br />

Stelle des zunächst vorgesehenen Vorkaufsrechts der Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen (§ 103 Abs. 4c SGB V).<br />

§ 103 Abs. 3a SGB V sowie die sich auf diesen beziehenden<br />

weiteren Änderungen des § 103 SGB V treten nicht schon<br />

zum 1. Januar <strong>2012</strong>, sondern erst zum 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Einbindung von Reha-Ärzten in die ambulante<br />

Versorgung<br />

Eine wesentliche Forderung des <strong>BDPK</strong> wurde mit der Zulassung<br />

der in Rehabilitationskliniken tätigen Ärzte erreicht.<br />

Dies ist ganz sicher ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität.<br />

Befinden sich doch gerade in ländlichen<br />

Regionen eine Vielzahl qualifizierter Rehabilitationseinrichtungen.<br />

3. Krankenhäuser<br />

45


Die Qualitätssicherung der Leistungserbringung ist eine<br />

entscheidende Voraussetzung für eine optimale, bedarfsgerechte<br />

und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und<br />

Patienten in Krankenhäusern. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet,<br />

sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen<br />

der Qualitätssicherung zu beteiligen und ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.<br />

Der <strong>BDPK</strong> und seine Mitgliedseinrichtungen legen<br />

großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Versorgung der<br />

Patienten und fordern, dass die Leistungserbringung in den<br />

Krankenhäusern, insbesondere in Hinblick auf die hohen<br />

Qualitätsanforderungen, sachgerecht und angemessen vergütet<br />

wird.<br />

Qualitätsberichte<br />

Seit 2005 sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, einen Qualitätsbericht<br />

zu veröffentlichen. Die Berichte bieten einerseits<br />

Patienten, Ärzten und Krankenkassen eine Orientierungshilfe,<br />

gleichzeitig können die Krankenhäuser anhand der<br />

Qualitätsberichte ihre Leistungen und deren Qualität nach<br />

außen darstellen. Ab dem Jahr 2013 gibt es einige gesetzliche<br />

Neuregelungen: Krankenhäuser müssen ihre Qualitätsberichte<br />

von da an jährlich veröffentlichen, nicht mehr nur im<br />

Abstand von zwei Jahren, wie bisher. Außerdem müssen zusätzlich<br />

Messergebnisse zur Hygienequalität enthalten sein,<br />

um die Hygienesituation in Krankenhäusern bewerten und<br />

vergleichen zu können.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Mai <strong>2011</strong><br />

den Inhalt, Umfang und das Datenformat der Berichte festgelegt:<br />

Insgesamt 182 Qualitätsindikatoren wurden als uneingeschränkt<br />

zur Veröffentlichung geeignet bewertet und<br />

müssen verpflichtend veröffentlicht werden.<br />

Die Kommission Qualitätssicherung der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

hat eine Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung<br />

Qualitätsberichte“ eingerichtet, um sich damit in den Gremien<br />

des G-BA zu positionieren. An dieser Arbeitsgruppe<br />

ist auch der <strong>BDPK</strong> beteiligt. In der ersten Sitzung im August<br />

<strong>2011</strong> wurden Vorschläge diskutiert, um den Qualitätsbericht<br />

für <strong>2012</strong> zu ändern und anzupassen. Wesentliche Diskussionsaspekte<br />

sind die Zielgruppen (Patienten, Angehörige,<br />

Einweiser, Kostenträger), die Form (gedruckt, elektronisch),<br />

sowie die Datenbanklösungen und die Datenquellen der<br />

Qualitätsberichte.<br />

46 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

3.3 Qualität in Krankenhäusern<br />

Änderung der Richtlinie über Maßnahmen<br />

der Qualitätssicherung in Krankernhäusern<br />

(QSKH-RL)<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Änderung der<br />

QSKH-RL beschlossen, die zum 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft getreten<br />

ist.<br />

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf:<br />

• die Aufnahme der Follow-Up-Daten zur Erprobung<br />

der längsschnittlichen Fallzusammenführung<br />

• die Fortführung der Follow-Up-Testung in <strong>2012</strong><br />

unter Einbindung der dann etablierten<br />

Vertrauensstelle<br />

• die Änderung der Sanktionsgrenze für die<br />

Dokumentationsrate auf 95 Prozent je<br />

Leistungsbereich<br />

• die Stichprobenziehung im<br />

Datenvalidierungsverfahren<br />

Das Plenum hat im Oktober <strong>2011</strong> Weiterentwicklungen in<br />

ausgesuchten Leistungsbereichen beschlossen. Damit wird<br />

das Datenflussmodell der Richtlinie über einrichtungs- und<br />

sektorenübergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />

erprobt. Es werden so genannte Patientenidentifizierende<br />

Daten (PID) erhoben, um längsschnittliche Fallzusammenführungen<br />

bei den endoprothetischen Leistungsbereichen<br />

(Hüfte und Knie) und in den Leistungsbereichen Geburtshilfe<br />

und Neonatologie zu erproben. Seit dem 1. Februar <strong>2012</strong><br />

sind die PID-Daten peseudonymisiert.<br />

Grundsätzlich besteht eine Dokumentationspflicht für alle<br />

Leistungsfälle. Finanzielle Sanktionen (150 Euro pro fehlende<br />

Dokumentation) wurden bislang allerdings nur bei einer<br />

Gesamtdokumentationsrate von unter 80 Prozent ausgesprochen.<br />

Verschiedene Seiten forderten eine Anhebung der<br />

Sanktionsgrenze von 80 auf 95 Prozent unter Bezugnahme<br />

jedes einzelnen Leistungsbereichs. Damit ist es nicht mehr<br />

möglich, Unterdokumentationen in Leistungsbereichen mit<br />

niedrigen Fallzahlen durch eine hohe Vollzähligkeit in anderen<br />

Leistungsbereichen zu kompensieren.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> gilt nun eine modulbezogene Dokumentationsrate<br />

von 95 Prozent. Wird diese unterschritten,<br />

wird jede nicht übermittelte Dokumentation modulbezogen<br />

mit 150 Euro sanktioniert.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Richtlinie über die sektorenübergreifende<br />

Qualitätssicherung (Qesü-RL)<br />

Die „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ (Qesü-RL)<br />

trat am 2. Dezember 2010 in Kraft. Damit wird die Qualität<br />

der medizinischen Versorgung über Sektorengrenzen hinweg<br />

(ambulante und stationäre Behandlung) sicher gestellt.<br />

Längsschnittbetrachtungen der Behandlungsqualität werden<br />

möglich und Behandlungsverläufe können im Ganzen beurteilt<br />

und über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer<br />

und größere Zeiträume hinweg analysiert werden. In der<br />

sektorenübergreifenden Qualitätssicherung werden dafür<br />

Datensätze derselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten,<br />

-sektoren und -zeiten zusammengeführt.<br />

Die besonderen Anforderungen an den Datenschutz erfordern<br />

ein Pseudonymisierungsverfahren: Eine unabhängige<br />

Vertrauensstelle macht die Daten unkenntlich, anhand derer<br />

die Patienten zu identifizieren sind. Damit ist eine Rückverfolgung<br />

zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen. Die Vertrauensstelle<br />

ist für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

von zentraler Bedeutung.<br />

Nach einem mehrmonatigen europaweiten Vergabeverfahren<br />

wurde die in Berlin ansässige mittelständische Firma<br />

SCHÜTZE Consulting Informationssysteme GmbH (SCI) mit<br />

dieser Aufgabe betraut. Die errichtete Vertrauensstelle hat<br />

im Januar <strong>2012</strong> ihre Arbeit aufgenommen.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das AQUA-Institut<br />

mit der Entwicklung geeigneter Qualitätsindikatoren und<br />

Instrumenten eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens<br />

für einzelne Leistungsbereiche beauftragt.<br />

Im März <strong>2012</strong> wurde die Entwicklung eines sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherungsverfahrens zur Versorgung<br />

bei psychischen Erkrankungen beauftragt.<br />

Patientenrechtegesetz<br />

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt,<br />

Patientenrechte zu bündeln und die Stellung der Patienten<br />

im Gesundheitssystem zu stärken. Der Referentenentwurf<br />

des Patientenrechtegesetzes sieht vor, dass Krankenhäuser<br />

und vertragsärztliche Praxen zukünftig verstärkt Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Fehlervermeidung<br />

durchführen. Dazu werden Krankenhäuser verpflichtet,<br />

im Rahmen ihres internen Qualitätsmanagements ein patientenorientiertes<br />

Beschwerdemanagement durchzuführen.<br />

In den jährlichen Qualitätsberichten müssen Krankenhäuser<br />

zudem über ihre Umsetzung von Risikomanagement- und<br />

Fehlermmeldesystemen informieren. Mindeststandards für<br />

das medizinische Risiko- und Fehlermanagement soll der<br />

Gemeinsame Bundesausschuss festlegen.<br />

Für die Beteiligung an einrichtungesübergreifenden Fehlermeldesystemen<br />

sollen für Krankenhäuser Vergütungszuschläge<br />

vereinbart werden.<br />

Länderauswertung mit Geodarstellung<br />

Im Rahmen der bundesweiten Auswertung von Qualitätssicherungsdaten<br />

wurde das AQUA-Institut vom Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, die Ergebnisse<br />

der Bundesländer grafisch darzustellen. Der G-BA hat gegen<br />

den Wunsch der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG) beschlossen, die Länderauswertung aus der Bundesauswertung<br />

2010 teilweise zur Veröffentlichung freizugeben.<br />

Die aktuelle Länderauswertung mit Geodarstellung für<br />

Indikatoren mit besonderem Handlungsbedarf (sogenannte<br />

C-Indikatoren) soll die Grundlage für die Entwicklung einer<br />

Länderauswertung und Geodarstellung für alle Qualitätsindikatoren<br />

bilden.<br />

Der <strong>BDPK</strong> sieht wie die DKG die Länderauswertung mit Geodarstellung<br />

kritisch. Die dargestellten Ergebnisse beruhen<br />

auf rechnerischen Auffälligkeiten der analysierten Qualitätsindikatoren,<br />

sind also ohne Abklärung tatsächlicher qualitativer<br />

Auffälligkeiten berechnet worden. Weiterhin führen<br />

bei kleineren Bundesländern geringe Krankenhausfallzahlen<br />

zu starken Abweichungen nach oben oder unten: Geringe<br />

Fallzahlen eines einzelnen rechnerisch auffälligen Krankenhauses<br />

beeinflussen das Landesergebnis stark negativ. Abweichungen,<br />

die in den Geodarstellungen abgebildet sind,<br />

zeigen bei (sehr) seltenen Ereignissen oft große Unterschiede,<br />

ohne dass diese in der Realität relevant beziehungsweise<br />

signifikant sind. Der <strong>BDPK</strong> wird gemeinsam mit der<br />

DKG die Aktivitäten des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

bezüglich einer weiterführenden Länderauswertung mit Geodarstellung<br />

weiterhin kritisch beobachten und im Sinne der<br />

Krankenhäuser beeinflussen.<br />

3. Krankenhäuser<br />

47


„Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung<br />

ist zwar eine gute Basis, aber nach Überzeugung der Kliniken<br />

in privater Trägerschaft noch nicht ausreichend<br />

für das Streben nach bestmöglicher Behandlungsqualität.<br />

Vor dem Hintergrund der besonderen Ansprüche<br />

der Patienten entwickelt eine Facharbeitsgruppe des<br />

<strong>BDPK</strong> ein Set aus Qualitätsindikatoren, das weit über<br />

die bestehenden Anforderungen der Gesundheitspolitik<br />

hinausgeht.“ So beschrieb der <strong>BDPK</strong> in seinem <strong>Geschäftsbericht</strong><br />

2008/2009 ein Projekt, das bereits im<br />

Sommer 2007 mit einer Expertenrunde unter dem Dach<br />

des <strong>BDPK</strong> in Berlin begonnen hatte. Im Juni 2010 ging<br />

das Klinikportal „Qualitätskliniken.de“ an den Start und<br />

feierte nun mit dem 3. Forum Qualitätskliniken am 3.<br />

Mai <strong>2012</strong> in Berlin bereits das zweite erfolgreiche Geschäftsjahr.<br />

Die Gründung der „4QD - Qualitätskliniken.de GmbH“ im Januar<br />

2010 war der offizielle Schritt, das von den drei privaten<br />

Klinikunternehmen Asklepios Kliniken GmbH, Rhön-Klinikum<br />

AG und Sana Kliniken AG initiierte Klinikportal „Qualitätskliniken.de“<br />

auf den Weg zu bringen. Mit diesem Portal können<br />

Patienten und medizinische Fachleute für sie geeignete<br />

Krankenhäuser leichter als bisher finden und hinsichtlich<br />

ihrer Qualität vergleichen. Bewertung und Darstellung der<br />

Kliniken basieren dabei auf rund 400 Qualitätsindikatoren,<br />

die aus vier Dimensionen zusammengestellt wurden: Medizinische<br />

Qualität, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit<br />

und Einweiserzufriedenheit. Damit bietet Qualitätskliniken.<br />

de den umfassendsten Ansatz, Qualität in Krankenhäusern<br />

aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.<br />

Im November <strong>2011</strong> wurde der Gesellschafterkreis um freigemeinnützige<br />

Eigentümer erweitert. Nach einer zwölfmonatigen<br />

Prüfungs- und Sondierungsphase schlossen sich der<br />

Zweckverband der Krankenhäuser Südwestfalen e.V. und<br />

der Zweckverband freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland<br />

und Ostwestfalen dem Kreis der Gesellschafter an.<br />

Beide Verbände vertreten mehr als 100 Kliniken.<br />

Damit bildet sich nun auch in den Eigentumsverhältnissen<br />

ab, was die im Portal vertretenen Kliniken schon seit lan-<br />

48 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

3.4 Qualitätskliniken.de<br />

gem verdeutlichen: als ursprüngliche Initiative privater Klinikträger<br />

wird Qualitätskliniken.de heute seinem Anspruch<br />

gerecht, unabhängig von Trägerformen oder einzelnen Klinikunternehmen<br />

zu sein.<br />

Qualität ist mehrdimensional<br />

Qualitätsklinken.de hebt sich von den zahlreichen bereits<br />

existierenden Verzeichnissen zur Suche von Gesundheitseinrichtungen<br />

durch eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen<br />

ab: Es bietet inhaltlich die bisher umfassendste Darstellung<br />

der medizinischen Qualität. Es verdichtet erstmals Indikatoren<br />

zur Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit und Einweiserzufriedenheit<br />

zu einer Gesamtbewertung der Kliniken.<br />

Vor allem anderen ist aber die individuelle Gewichtung der<br />

Qualitätsdimensionen über spezielle Regler ein absolutes<br />

Novum und bietet dem Nutzer somit die Möglichkeit, die Suche<br />

nach seinen eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Darüber<br />

hinaus bietet Qualitätskliniken.de dem Nutzer weitergehende<br />

Informationen zu Qualitätszertifikaten der Einrichtungen,<br />

Fallzahlen mit dem Anteil an Notfallpatienten, zum Leistungsspektrum<br />

(Fachabteilungen, fachabteilungsübergreifende<br />

Versorgungsschwerpunkte, medizinisch-pflegerische<br />

Leistungsangebote, apparative Leistungsangebote inklusive<br />

ihrer Verfügbarkeit sowie Serviceangebote).<br />

Qualitätskliniken.de – what’s new?<br />

Qualitätskliniken.de setzt auf bereits bekannte und anerkannte<br />

Qualitätsindikatoren und -informationen und kombiniert<br />

sie zu einem innovativen Mix. Dabei war es von Beginn<br />

an erklärter Wille, nach und nach weitere wissenschaftlich<br />

fundierte und im Gesundheitssystem akzeptierte Qualitätsindikatoren<br />

in das Portal zu integrieren.<br />

So gibt es auch aktuell einige Neuerungen im Portal, an der<br />

die zahlreichen Arbeitsgruppen bei Qualitätskliniken.de mitgewirkt<br />

haben:


Benchmarking und Klinikmonitoring<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Mit diesen Funktionalitäten haben Mitglieder exklusiv die<br />

Möglichkeit, sich auf Einzelindikatorebene mit den anderen<br />

Mitgliedern zu vergleichen und zu sehen, welchen Platz sie<br />

im Ranking verglichen zu den anderen Kliniken für diesen Indikator<br />

erreichen. Der Service wird durch downloadbare pdf-<br />

Grafiken und Statistiken ergänzt. Außerdem gibt es Warnfunktionen,<br />

die den Kliniken anzeigen, wenn Sie bei einem<br />

Indikator unter den letzten 10 Prozent der teilnehmenden<br />

Kliniken liegen, um gezielt Verbesserungsmaßnahmen einleiten<br />

zu können.<br />

Psychiatrie<br />

Für Psychiatrische Fachkliniken beziehungsweise psychiatrische<br />

Fachabteilungen an Akutsomatischen Krankenhäusern<br />

gibt es jetzt neu auch die Möglichkeit, im Portal abgebildet<br />

zu werden. Ab sofort werden Daten zur Patientensicherheit<br />

und zur Patienten- und Einweisezufriedenheit erhoben und<br />

ab August <strong>2012</strong> veröffentlicht. Eine Testversion steht bereits<br />

jetzt zur Verfügung.<br />

Hygiene<br />

Spätestens zum nächsten Jahr werden in der Dimension Patientensicherheit<br />

weitere Fragen zur Hygiene aufgenommen.<br />

Diese wurden mit Experten abgestimmt und befinden sich<br />

derzeit in einer Pilotphase. Die Dimension Patientensicherheit<br />

wird entsprechend umstrukturiert und bekommt drei<br />

Bereiche:<br />

• Allgemeine Anforderungen für alle<br />

bettenführenden Abteilungen<br />

entsprechend den Empfehlungen des<br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)<br />

• Anforderung für operativ tätige Abteilungen<br />

entsprechend der<br />

Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />

• Anforderungen an Standards der Hygiene<br />

angelehnt an Forderungen<br />

des Robert-Koch-Institutes (RKI)<br />

Die Hygiene-Anforderungen ergehen in folgenden Bereichen<br />

• Strukturen<br />

• Händedesinfektion<br />

• Berichterstattung<br />

• Aufbereitung<br />

• MRSA<br />

• MRE<br />

• Noro - Viren<br />

Mitglieder im Einsatz für Qualitätskliniken.de<br />

Neben vielen verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich mit<br />

der Weiterentwicklung des Portals beschäftigen, wurden aus<br />

den Reihen der Mitglieder namhafte Vertreter für die Gremien<br />

von Qualitätskliniken.de berufen. Bereits in ihrer ersten<br />

Sitzung im Mai 2010 hat die Mitgliederversammlung den<br />

Mitgliederbeirat berufen. Dieser vertritt die Interessen der<br />

Mitgliedseinrichtungen und nimmt Aufgaben einer Schiedsstelle<br />

wahr. Folgende Beiratsmitglieder vertreten die vier Trägergruppen<br />

in der Wahlperiode <strong>2012</strong>-2014<br />

Konfessionell:<br />

Martin Bosch<br />

St. Josefs-Hospital Wiesbaden · Wiesbaden<br />

Robert Möller<br />

Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand · Hamburg<br />

Werner Strotmeier<br />

St. Josef-Stift Sendenhorst · Sendenhorst<br />

Kommunal:<br />

Dr. Andrea Bronner<br />

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin<br />

Ralf Harmel<br />

Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH<br />

Wolfenbüttel<br />

Bernd Sieber<br />

Klinikum Esslingen GmbH · Esslingen a. N.<br />

Universitär:<br />

Dr. Hans-Jürgen Bartz<br />

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg<br />

Prof. Dr. Dr. Martin Misfeld<br />

Herzzentrum Leipzig GmbH · Leipzig<br />

Prof. Dr. Rainer Moosdorf<br />

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH<br />

Gießen<br />

Privat:<br />

Uwe Bauer<br />

Asklepios Klinik Weißenfels · Weißenfels<br />

Dr. Alice Börgel<br />

Klinikum Hildesheimer Land · Bad Salzdetfurth<br />

Dr. Nils Brüggemann<br />

Krankenhaus Rummelsberg gGmbH · Schwarzenbruck<br />

3. Krankenhäuser<br />

49


Datensicherheit und Audits bei<br />

Qualitätskliniken.de<br />

Qualitätssicherung ist nicht nur eine Anforderung an die<br />

Mitgliedskliniken, sondern auch eine Selbstverständlichkeit.<br />

Angekündigt in der Mitgliederversammlung <strong>2011</strong> hat sich die<br />

Geschäftsstelle im Dezember <strong>2011</strong> einem Audit nach den Anforderungen<br />

der DIN EN ISO 9001: 2008 unterzogen – und<br />

erfolgreich bestanden. Die Auditoren aus den Reihen der<br />

Mitgliedskliniken bescheinigen der Geschäftsstelle die entsprechende<br />

Zertifizierungsreife. Über diesen Erfolg freuen<br />

wir uns sehr und sind natürlich auch für das Jahr <strong>2012</strong> bestrebt,<br />

ein ebenso gutes Ergebnis zu erreichen. Die ständige<br />

Verbesserung unserer internen Prozesse, die Optimierung<br />

des Portals und allem Voran die reibungslose Kommunikation<br />

und der Austausch mit unseren Mitgliedern stehen dabei<br />

im Vordergrund.<br />

Die Audits in den Mitgliedseinrichtungen dienen der Validierung<br />

in der Dimension Patientensicherheit. Hier wird im Rahmen<br />

einer Selbstauskunft von den Kliniken ermittelt, ob und<br />

in welchem Umfang die 21 Kriterien zur Patientensicherheit<br />

umgesetzt werden. Diese Selbstauskunft wird stichprobenartig<br />

durch Auditoren von Qualitätskliniken.de überprüft. Pro<br />

Jahr werden 10 Prozent aller Mitgliedskliniken auditiert. Inzwischen<br />

sind 37 Auditoren nach dem Curriculum von Qualitätskliniken.de<br />

ausgebildet worden. Die Auditoren, die neben<br />

einer Ausbildung zum Visitor relevanter Qualitätsmanagementsysteme<br />

umfassende Erfahrung im Gesundheitswesen<br />

sowie praktische Erfahrung als Auditor mitbringen mussten,<br />

absolvierten erfolgreich den Lehrgang bei Qualitätskliniken.<br />

de. Von diesen waren im Jahr <strong>2011</strong> bereits 18 Auditoren in 15<br />

Kliniken im Einsatz. Mit hoher Fachkompetenz und kollegialem<br />

Rat haben sie die Selbstauskünfte überprüft und konnten<br />

nur in seltenen Fällen Abweichungen feststellen. Sowohl<br />

Kliniken als auch Auditoren haben die durchgeführten Audits<br />

im Nachgang evaluiert – und sind auch hier zu äußerst zufriedenstellenden<br />

Ergebnissen gelangt. Wir freuen uns bereits<br />

jetzt auf die im <strong>2012</strong> noch ausstehenden Audits.<br />

Eine Tradition entsteht –<br />

das 3. Forum Qualitätskliniken<br />

Schon mit dem 1. Forum Qualitätskliniken am 1. Juni 2010 in<br />

Berlin war das Interesse zahlreicher Besucher geweckt. Mit<br />

rund 160 Teilnehmern erfreute sich der Qualitätskongress<br />

zum Start des Portals großer Beliebtheit. Qualitätsmanager<br />

vieler Krankenhäuser, Vertreter von Mitgliedseinrichtungen<br />

und Entscheider aus Gesundheitseinrichtungen, der Politik<br />

und auch aus den Reihen der Krankenkassen erschienen<br />

zahlreich, um den Start von Qualitätskliniken.de mit zu begleiten.<br />

50 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> wurde diese noch junge, aber nicht<br />

weniger innovative und moderne Veranstaltung mit dem 3.<br />

Forum Qualitätskliniken in der Kalkscheune in Berlin-Mitte<br />

fortgesetzt. Anregungen ideenreicher Praktiker ergänzen<br />

hier den Input erfahrener Experten in Fragen der betrieblichen<br />

Steuerung und Marketing mit Qualitätsarbeit. Aber<br />

auch der Blick über den Tellerrand der Qualitätsarbeit wurde<br />

gewagt: Wie könnte Qualität unmittelbare Auswirkung auf<br />

Nachfrage und Vergütung haben, und wie entsteht Qualität<br />

in anderen Branchen?<br />

Ein weiteres Mal wurde die „Qualitätsarena“ in den Kongress<br />

integriert und bot die Möglichkeit inhaltliche Panels mit praxisorientierten<br />

Präsentationen zu verbinden: Mehr als 20<br />

innovative Ideen, Konzepte und Methoden der Qualitätsarbeit<br />

wurden im Rahmen dieser Ideenmesse von Praktikern<br />

vorgestellt.<br />

Qualitätskliniken.de ist trägerübergreifend und offen<br />

für alle Krankenhäuser, die sich den festgelegten Kriterien<br />

zur Teilnahme verbindlich verpflichten und sich wirkungsvoll<br />

an deren Weiterentwicklung beteiligen. Alle Krankenhäuser<br />

sind eingeladen, aktives Mitglied zu werden und nicht nur<br />

ihre Daten im Portal zu veröffentlichen.<br />

Rehabilitation<br />

Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Bürgy, MediClin<br />

AG erarbeitete methodischen Spezifikationen für ein Portal<br />

zur Suche von Rehabilitationskliniken. Dazu sind im Einzelnen<br />

folgende Teilziele umzusetzen:<br />

• Festlegung der vier Qualitätsdimensionen<br />

• Inhaltliche Definition der Indikatoren für die vier<br />

Qualitätsdimensionen<br />

• Berechnung des Qualitätsindex<br />

• Suchalgorithmus<br />

• Details der Klinikseiten<br />

Ergebnisse:<br />

1. Medizinische Qualität<br />

Die Dimension 1 wird im weiteren Verlauf des Projektes<br />

weiterentwickelt, da es für die Rehabilitation derzeit keine<br />

oder nur sehr wenige Indikatoren gibt, die das medizinische<br />

Ergebnis einer Rehabilitation bewertbar machen. Outcome-<br />

Messungen sind noch nicht etabliert. Außerdem gibt es in<br />

der heterogenen Reha-Landschaft kaum einheitliche elektronische<br />

Dokumentationen, was eine automatische Auswertung<br />

(wie z.B. im Krankenhaus mit Abrechnungsdaten / Routinedaten)<br />

erschwert.


2. Rehabilitandensicherheit<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Die Dimension Patientensicherheit spielt auch in der Rehabilitation<br />

eine wichtige Rolle. Die AG hat die für das Akutportal<br />

relevanten Indikatoren aus der Perspektive der Rehabilitation<br />

überprüft und an die Bedürfnisse der Reha angepasst.<br />

Ebenfalls mit einem Selbsterhebungsinstrument werden in<br />

der Reha künftig Kriterien zur Rehabilitandensicherheit abgefragt<br />

und im Portal abgebildet.<br />

3. Rehabilitandenzufriedenheit<br />

Die Zufriedenheit der Rehabilitanden ist selbstverständlich<br />

auch für Reha-Einrichtungen von großer Bedeutung. Daher<br />

wurde auf der Basis des 4QD-Fragebogens ein Befragungsinstrument<br />

entwickelt, das auf die Besonderheiten der Reha<br />

eingeht. Hier geht es wie auch in den Krankenhäusern um<br />

Zufriedenheit mit dem Aufenthalt, der medizinischen Betreuung,<br />

den organisatorischen Prozessen rund um Aufnahme<br />

und Entlassung aber im Sinne der Reha mit stärkerem Fokus<br />

auch um die Zufriedenheit mit dem therapeutischen Angebot<br />

und dem therapeutischen Personal. Im nächsten Schritt wird<br />

dieses Fragenset validiert.<br />

4. Einweiserzufriedenheit<br />

Die vierte Qualitätsdimension ist bei Qualitätskliniken.de die<br />

Einweiserzufriedenheit. Aufgrund der von den Akutkliniken<br />

abweichenden Zuweiserstrukturen ist eine Befragung der<br />

Einweiser in der Rehabilitation nicht aussagekräftig. In der<br />

Reha erfolgt die Zuweisung über die Belegungssystematik<br />

der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung und<br />

wird zusätzlich über die Sozialdienste koordiniert. Aus diesem<br />

Grund hat die AG Reha sich dafür entschieden, eine<br />

abweichende Dimension einzuführen, die sich mit der Prozessqualität<br />

in Rehaeinrichtungen befasst. Hier geht es um<br />

Kriterien wie Visiten, Diagnostik, sozialmedizinische Beurteilung,<br />

Patientenschulungen, Therapieziele und vieles mehr.<br />

Für die Erprobung des Reha-Portals haben sich knapp 70 Kliniken<br />

zusammengeschlossen. Einrichtungen der Allgemeine<br />

Hospitalgesellschaft AG, Asklepios Kliniken GmbH, Median<br />

Kliniken GmbH & Co. KG, MediClin GmbH & Co. KG, Reha-<br />

Zentren Passauer Wolf GmbH & Co, Rhön-Klinikum AG und<br />

der Sana Kliniken AG werden in der Pilotphase Daten erheben<br />

und in der zweiten Jahreshälfte <strong>2012</strong> veröffentlichen.<br />

Mitglieder der AG Reha (seit der Anfangsphase)<br />

Biörn Bohnsack<br />

MediClin GmbH & Co. KG<br />

Janina Brand<br />

Viktoriastift Bad Kreuznach<br />

Charly Büchner<br />

Asklepios Kliniken GmbH<br />

Dr. Ralf Bürgy<br />

MediClin GmbH & Co. KG<br />

Linda Feßer<br />

Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />

Norbert Glahn<br />

Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />

Ulrich Kräutter<br />

Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />

Ilona Michels<br />

Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />

Yildiz Okay<br />

Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />

Dr. Ruth Rusche<br />

Rhön Klinikum AG<br />

Dr. Jörg Sagasser<br />

Median Kliniken GmbH & Co. KG<br />

Rainer Schultes<br />

Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />

Martin Sternberg<br />

Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA<br />

Theo Vorländer<br />

Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH<br />

3. Krankenhäuser<br />

51


52 3. Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Benchmarking-Auswertungen exklusiv für Mitgliedsklinken von Qualitätskliniken.de. Neben zahlreichen anderen Neuerungen<br />

bringt dieses Tool einen großen Nutzen für klinikinterne Auswertungen.<br />

Noch in <strong>2012</strong> können Nutzer nun auch nach psychiatrischen Fachkliniken und –abteilungen suchen.


Titel: Noch in <strong>2012</strong> können Nutzer nun auch nach psychiatrischen Fachkliniken und –abteilungen<br />

suchen.<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Mit dem 3. Forum Qualitätskliniken setzte Qualitätskliniken.de eine Tradition fort. Qualitätsarena, Speakers‘ Corner und praxisnahe<br />

Workshops zeichneten diesen Kongress aus und lockten am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> mehr als 200 Gäste in die Kalkscheune in<br />

Berlin.<br />

Titel: Mit dem 3. Forum Qualitätskliniken setzte Qualitätskliniken.de eine Tradition fort.<br />

Qualitätsarena, Speakers‘ Corner und praxisnahe Workshops zeichneten diesen Kongress aus und<br />

lockten am 2. und 3. Mai <strong>2012</strong> erneut viele Gäste in die Kalkscheune in Berlin.<br />

3. Krankenhäuser<br />

53


54 4. Daten und Fakten<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

4. Daten und Fakten<br />

4. Daten und Fakten<br />

55


Gesamtstatistik<br />

56<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Gesundheitsausgaben in Deutschland 2010 (in Mio. Euro)<br />

Ambulante Einrichtungen<br />

Sta2onäre/teilsta2onäre<br />

Einrichtungen<br />

Sons2ge<br />

GKV Ausgaben <strong>2011</strong><br />

Quelle: KV 45, BMG<br />

4. Daten und Fakten<br />

Ambulante Einrichtungen<br />

Sta2onäre/teilsta2onäre<br />

Einrichtungen<br />

Sons2ge<br />

141.404 104.198<br />

Sons2ge<br />

41.691<br />

Krankenpflege<br />

2%<br />

Vorsorge- und Reha<br />

1%<br />

Fahrkosten<br />

2%<br />

Sta2onäre/teilsta2onäre<br />

Einrichtungen<br />

Krankengeld<br />

5%<br />

Krankenhausbehandlung<br />

33%<br />

Ambulante Einrichtungen<br />

sonst. Ausgaben<br />

Netto-Verwaltungskosten 4%<br />

5%<br />

1<br />

2<br />

3<br />

1 Vorsorge-/Rehabilita-<br />

tionseinrichtungen<br />

2 Stationäre-/<br />

Teilstationäre Pflege<br />

3 Krankenhäuser<br />

Vertragsärztl Versorgung<br />

18%<br />

Heil- und Hilfsmittel<br />

7%<br />

Zahnärztl Behandlung<br />

5%<br />

Zahnersatz<br />

2%<br />

Arzneimittel<br />

17%


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

1999 2002 2004<br />

0<br />

1<br />

% 1.398 %<br />

-­‐16,00 212 Rehabilitation<br />

47,77 369<br />

-­‐15,20<br />

64,73<br />

1.343<br />

238<br />

348<br />

%<br />

-­‐4,80<br />

55,36<br />

1.294<br />

234<br />

327<br />

%<br />

-­‐6,40<br />

45,98<br />

3 22,07 817 15,56 757 7,07 733 3,68<br />

Entwicklung der Zahl der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-­‐10<br />

-­‐20<br />

-­‐30<br />

1991 1992 1994 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010<br />

Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern (2010)<br />

56%<br />

18%<br />

26%<br />

Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />

2008 220 322 697<br />

2009 224 324 692<br />

2010 222 321 694<br />

öffentliche<br />

freigemeinnützige<br />

öffentliche<br />

freigemeinnützige<br />

1999 2002 2004<br />

2<br />

%<br />

-­‐7,78<br />

189.597<br />

27.413<br />

%<br />

-­‐14,92<br />

184.635<br />

31.068<br />

%<br />

-­‐3,58<br />

176.473<br />

4. Daten und Fakten<br />

30.187<br />

57<br />

%<br />

-­‐6,31<br />

2 33,42 33.142 51,37 30.460 39,12 28.353 29,50<br />

private<br />

private


58<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

1992 1994 1996 1999<br />

149.910 % 172.675 % 189.888 % 189.597<br />

0 32.100 -­‐0,37 30.332 -­‐5,86 29.712 -­‐7,78 27.41<br />

0 22.595 3,20 25.536 16,63 29.212 33,42 33.14<br />

0 95.215 5,73 116.807 29,70 130.964<br />

Entwicklung der Bettenanzahl in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen nach Trägern<br />

45,42 129.04<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

-­‐10<br />

-­‐20<br />

1991 1992 1994 1996 1999 2002 2004 2006 2008 2009 2010<br />

1<br />

39.789<br />

79.438<br />

%<br />

0<br />

0<br />

17%<br />

1995<br />

985.415<br />

16%<br />

67%<br />

900.973<br />

%<br />

17<br />

16<br />

1996<br />

öffentliche<br />

1.021.570<br />

freigemeinnützige<br />

private 930.278<br />

%<br />

22<br />

19<br />

1997<br />

629.752<br />

600.447<br />

%<br />

-­‐2<br />

-­‐2<br />

85.757 0 129.129 51 131.717 54 139.444 6<br />

23.130 0 24.368 5 24.392 5 20.748 -­‐1<br />

Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />

2008 28.967 27.678 114.415<br />

2009 29.584 27.410<br />

med. Reha DRV<br />

114.495<br />

2010 29.535 27.215 stat. Reha 114.974 (ohne AHB und Kinder)<br />

AHB<br />

4. Daten und Fakten<br />

Bettenzahl nach Trägern (2010)<br />

Kinderreha<br />

öffentliche<br />

freigemeinnützige<br />

private


eha ng Leistungsfälle<br />

839.789 0 985.415 17 1.021.570 22<br />

eha ng Reha-­‐Maßnahmen Leistungsfälle<br />

B und Kinder)<br />

eha<br />

rehabilitation/ Reha-­‐Maßnahmen<br />

1991 <strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> % 1995 11/12 %<br />

839.789 779.438 0 985.415 900.973 17 16<br />

1991 % 1995 % 1996<br />

839.789 0 985.415 17 1.021.570<br />

779.438 85.757 0 129.129 900.973 51 16<br />

1996<br />

1.021.570 930.278<br />

%<br />

22<br />

131.717 930.278<br />

%<br />

22 19<br />

1997<br />

629.752<br />

54 19<br />

BReha-­‐Maßnahmen und Kinder)<br />

779.438 0 900.973 16 930.278 19 600.447<br />

Brehabilitation/ und Kinder)<br />

85.757 0 129.129 51 131.717 54<br />

rehabilitation/ ha für Kinder Entwicklung der Leistungsfälle 85.757 23.130 DRV 0 0129.129 24.368 51 131.717 5 24.392 54 139.444 5<br />

ha für Kinder 23.130 0 24.368 5 24.392 5<br />

ha für Kinder 300<br />

23.130 0 24.368 5 24.392 5 20.748<br />

250<br />

300 300<br />

250 200 250<br />

200 150 200<br />

150<br />

100 150<br />

100<br />

100 50<br />

50<br />

500<br />

0<br />

-­‐50<br />

-­‐50 0<br />

med. Reha DRV<br />

stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />

med. Reha DRV<br />

med. Reha DRV<br />

stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />

stat. Reha (ohne AHB und Kinder)<br />

AHB Kinderreha<br />

Kinderreha AHB<br />

Kinderreha<br />

ngg Leistungsfälle<br />

-­‐50 DRV med. Reha<br />

1993 1993<br />

Stationäre Reha-Maßnahmen<br />

% (ohne<br />

%<br />

AHB 1994 und Kinder)<br />

1994<br />

Anschlussrehabilitation/<br />

% AHB<br />

% 1995<br />

Mediz. Reha für<br />

1995 % Kinder 1996 %<br />

2008<br />

g Leistungsfälle<br />

und MuKi)<br />

und MuKi) 2009<br />

942.622<br />

978.335<br />

1993 %<br />

804.006<br />

829.822<br />

1994<br />

275.756<br />

293.173<br />

% 1995<br />

37.568<br />

36.254<br />

%<br />

2010<br />

und MuKi)<br />

996.154 837.864 318.118 34.223<br />

Reha-­‐Maßnahmen 434.236 0 505.859 16 586.571 35 415.596<br />

Reha-­‐Maßnahmen 434.236 0 505.859 16 586.571 35<br />

rehabilitation<br />

rehabilitation Reha-­‐Maßnahmen<br />

0<br />

434.2360 0<br />

0 0<br />

505.8590 0 0<br />

16 0<br />

0<br />

586.5710 205.870<br />

35 0<br />

ha für Mütter & Väter 45.608 0 59.623 31 78.413 72 88.320<br />

rehabilitation ha für Mütter & Väter 45.6080 0 59.6230 31 0 78.4130 72 0<br />

ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26 996.104<br />

Entwicklung der Leistungsfälle GKV<br />

ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26<br />

ha für Mütter & Väter 45.608 0 59.623 31 78.413 72<br />

200<br />

ation gesamt 780.199 0 878.524 13 981.093 26<br />

200<br />

150<br />

100 150 200<br />

50 100 150<br />

1991 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Reha gesamt GKV<br />

stat. Reha (ohne AR und MuKi<br />

Anschlussreha (AR)<br />

med. Reha Mü\er&Väter<br />

Reha gesamt GKV<br />

0<br />

100 501993<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

stat. Reha (ohne AR un<br />

Reha gesamt GKV<br />

Anschlussreha (AR)<br />

-­‐50<br />

50 0<br />

-­‐100 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

stat. Reha (ohne AR un<br />

med. Reha Mü\er&Vät<br />

Anschlussreha (AR)<br />

-­‐500<br />

med. Reha Mü\er&Vät<br />

r Fälle nach Trägern 1993 Vorsorge 1994 Stationäre 1995 und Reha 1996 Reha- 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

r 2010<br />

Mediz. Reha für Mütter Rehabilitation<br />

GKV Maßnahmen Anschlussrehabilitation/AHB<br />

mt 1.974.731 -­‐100 -­‐50<br />

und Väter<br />

gesamt<br />

(ohne ar und MuKi)<br />

378.567<br />

nützige 2008 280.673 124.024 559.248 20.025 774.124<br />

r Fälle nach 1.315.491 -­‐100<br />

2009<br />

Trägern Vorsorge<br />

129.448<br />

und Reha<br />

573.001 öffentliche 17.223 787.531<br />

r 2010<br />

2010 142.871 557.956 13.356 797.322<br />

mt 1.974.731<br />

freigemeinnützige<br />

r Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha<br />

378.567<br />

private<br />

r 2010<br />

nützige<br />

mt 1.974.731<br />

280.673<br />

1.315.491<br />

378.567<br />

öffentliche 4. Daten und Fakten 59<br />

nützige 280.673<br />

1.315.491<br />

freigemeinnützige


60<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Anteil der Fälle nach Trägern Vorsorge und Reha<br />

67%<br />

19%<br />

14%<br />

Leistungsausgaben DRV / GKV<br />

DRV medizinische Reha medizinische Reha für Kinder<br />

1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />

2006 2.965.300.000 171.806.683<br />

Reha 1.400.839.419 1.731.012.955 2.074.897.283 2.151.899.582 1.862.715.413 2.111.650.873 2.3<br />

2007 3.130.100.000 173.587.320<br />

2008 3.319.300.000 181.880.984<br />

2009 3.470.400.000 182.666.022<br />

2010 3.510.000.000<br />

öffentliche<br />

freigemeinnützige<br />

private<br />

ha-­‐Maßnahmen 824.590.758 955.549.301 1.121.717.328 1.019.482.424 598.271.529 696.633.460<br />

MuKi)<br />

4.000.000.000<br />

3.500.000.000<br />

3.000.000.000<br />

2.500.000.000<br />

2.000.000.000<br />

1.500.000.000<br />

1.000.000.000<br />

500.000.000<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

abilitation 503.245.365 657.884.084 796.405.850 938.237.063 1.074.423.519 1.182.516.369<br />

Stationäre<br />

Mediz. Reha für Mütter<br />

ür Mütter & Väter GKV medizinische 73.003.296 Reha 117.579.570 Reha-Maßnahmen 156.774.106 Anschlussrehabilitation<br />

194.180.095 190.020.364 232.501.044<br />

und Väter<br />

(ohne AR und MuKi)<br />

2006 2.064.083.165 336.419.023 1.604.403.957 39.829.807<br />

2007 2.147.740.270 344.860.026 1.666.114.343 42.092.829<br />

2008 2.153.975.380 340.526.456 1.669.501.806 40.410.112<br />

2009 2.142.847.804 322.730.656 1.679.651.227 31.041.587<br />

ligungen, durchgeführte Leistungen med. Reha<br />

2010 2.129.834.796 317.785.523 1.679.982.067 25.549.026<br />

4. Daten und Fakten<br />

Anträge Bewilligungen durchgeführte<br />

Leistungen<br />

med. Reha DRV<br />

med. Reha GKV


Anzahl Krankenhäuser<br />

Krankenhäuser<br />

Entwicklung der Zahl der Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2<br />

insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % i<br />

öffentliche 1 062 0 876 -­‐17,51 831 Entwicklung der allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern<br />

freigemeinnützige 950 0,00 848 -­‐10,74 835<br />

-­‐21,75<br />

-­‐12,11<br />

788<br />

823<br />

-­‐25,80<br />

-­‐13,37<br />

744<br />

813<br />

-­‐29,94<br />

-­‐14,42<br />

private 369 0,00 365 -­‐1,08 374 1,36 419 13,55 446 20,87<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

-­‐20<br />

-­‐40<br />

-­‐60<br />

-­‐80<br />

Entwicklung der Allgemeinen Krankenhäuser nach Trägern<br />

(Veränderung in %)<br />

-­‐100<br />

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />

Tabelle Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft<br />

Krankenhäuser und Vorsorge-­‐ oder Rehabilitationseinrichtungen (Anzahl und je 100.000 Einwohner) sowie Aufenthalte (Fallzahl, Berechnungs-­‐/Belegungstage und Verweildauer). Gliederungsme<br />

Jahr KrankenhäuserÖffentliche gesamt Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser Kontrolle<br />

1991 2.411 1 110 943 358 2 411<br />

1992 2.381 1 062 950 369 2 381<br />

1993 2.354 1 023 950 381 2 354<br />

1994 2.089 876 848 365 2 089<br />

1995 2.081 863 845 373 2 081<br />

1996 2.081 831 835 374 2 040<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2.020<br />

2.030<br />

2.014<br />

818<br />

788<br />

33% 753<br />

820<br />

823<br />

832<br />

382<br />

419<br />

31% 429<br />

Öffentliche<br />

Krankenhäuser<br />

2 020<br />

2 030<br />

2 014<br />

2000<br />

2001<br />

2.003<br />

1.995<br />

744<br />

723<br />

813<br />

804<br />

446<br />

468 Freigemeinnützige<br />

2 003<br />

1 995<br />

2002 1.898 712 758 428 Krankenhäuser<br />

1 898<br />

2003<br />

2004<br />

1.868<br />

1.827<br />

689<br />

671<br />

737<br />

712<br />

442<br />

444 Private Krankenhäuser<br />

1 868<br />

1 827<br />

2005<br />

2006<br />

1.846<br />

1.809<br />

647<br />

614<br />

712<br />

36% 692<br />

487<br />

503<br />

1 846<br />

1 809<br />

2007 1.791 587 678 526 1 791<br />

2008 1.781 571 673 537 1 781<br />

2009 1.780 554 661 565 1 780<br />

2010 1.758 539 644 575 1 758<br />

Kuchendiagramm Allgemeine Krankenhäuser nach Trägerschaft<br />

Krankenhäuser nach Trägern (2010)<br />

Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />

Jahr KrankenhäuserÖffentliche gesamt Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser<br />

2010 1.758 539 644 575<br />

2006 614 692 503<br />

2007 587 678 526<br />

2008 571 673 537<br />

2009 554 661 565<br />

2010 539 644 575<br />

33%<br />

36%<br />

31%<br />

private Träger<br />

freigemeinnützige Träger<br />

öffentliche Träger<br />

Krankenhäuser nach Trägern<br />

(2010)<br />

Öffentliche Krankenhäuser<br />

Freigemeinnützige<br />

Krankenhäuser<br />

Private Krankenhäuser<br />

4. Daten und Fakten<br />

61


Entwicklung der Betten der Krankenhäuser<br />

Entwicklung der Bettenzahl nach Trägern in %<br />

62<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002<br />

insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg.<br />

öffentliche 387.207 0 355.312 -­‐8,26 327.071 -­‐15,53 306.957 -­‐20,73 295.382 -­‐23,71 283.537 -­‐26,77 272.293<br />

freigemeinnützige 206.936 0 211.137 2,03 212.030 2,46 211.647 2,28 202.270 -­‐2,25 200.611 -­‐3,06 190.426<br />

private 22.779 0 25.381 11,42 30.537<br />

Jahr: 2010, Region: Entwicklung Deutschland, Bettenart: der Bettenanzahl aufgestellte Betten nach Trägern<br />

34,06 33.545 47,26 36.118 58,56 38.966 71,06 41.965<br />

Summe 616.922 0 591.830 5 569.638 21 552.149 29 533.770 33 523.114 41 504.684<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-­‐50<br />

-­‐100<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />

Tabelle Betten in Allgemeinkrankenhäusern nach Trägerschaft<br />

Jahr Betten gesamtÖffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser Kontrolle<br />

1991<br />

1992<br />

598.073<br />

591.830<br />

367.198 206.873<br />

355.312 16% 211.137<br />

24.002<br />

25.381<br />

598.073<br />

591.830<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

578.621<br />

569.638<br />

564.624<br />

340.488<br />

327.071<br />

319.999<br />

210.254<br />

212.030<br />

212.459<br />

27.879<br />

30.537<br />

32.166<br />

578.621<br />

Öffentliche<br />

569.638<br />

Krankenhäuser<br />

564.624<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

552.149<br />

540.914<br />

533.770<br />

306.957<br />

304.500<br />

295.382<br />

211.647<br />

204.811<br />

202.270<br />

33.545 48% 31.603<br />

36.118<br />

552.149<br />

Freigemeinnützige<br />

540.914<br />

533.770 Krankenhäuser<br />

1999<br />

2000<br />

528.946<br />

523.114<br />

287.127<br />

283.537 36%<br />

204.059<br />

200.611<br />

37.760<br />

38.966<br />

528.946<br />

523.114 Private Krankenhäuser<br />

2001 516.242 276.754 198.205 41.283 516.242<br />

2002 504.684 272.293 190.426 41.965 504.684<br />

2003 499.785 265.520 187.271 46.994 499.785<br />

2004 489.433 255.775 179.682 53.976 489.433<br />

2005 484.955 249.760 175.906 59.289 484.955<br />

2006 472.286 237.608 171.160 63.518 472.286<br />

2007 468.169 229.971 167.739 70.459 468.169<br />

2008 464.288 225.461 167.855 70.972 464.288<br />

2009 463.176 223.531 165.733 73.912 463.176<br />

2010 462.457 223.385 164.337 74.735 462.457<br />

Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />

Kuchendiagramm Betten nach Trägerschaft<br />

Entwicklung der BeJenanzahl nach Trägern<br />

(Veränderung in %)<br />

2006 237.608 171.160 63.518<br />

2007 229.971 167.739 63.518<br />

2008 225.461 167.855 70.972<br />

2009 223.531 165.733 73.912<br />

2010 223.385 164.337 74.735<br />

4. Daten und Fakten<br />

Betten nach Trägern (2010)<br />

private<br />

freigemeinnützige<br />

öffentliche


wicklung der Fälle der Krankenhäuser<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Träger 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002<br />

insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg. % insg.<br />

entliche 8.931.258 0 8.919.790 -­‐0,13<br />

igemeinnützige Entwicklung der Krankenhausfälle 5.208.292 0,00 5.544.142 nach Trägern 6,45<br />

vate 580.538 0,00 736.567 26,88<br />

9.022.234<br />

5.931.557<br />

892.407<br />

1,02<br />

13,89<br />

53,72<br />

9.351.761<br />

6.096.649<br />

1.039.054<br />

4,71<br />

17,06<br />

78,98<br />

9.357.139<br />

6.344.294<br />

1.160.761<br />

4,77<br />

21,81<br />

99,95<br />

9.310.057<br />

6.253.349<br />

1.370.177<br />

me 0 0 14.720.088 0 15.200.499 33 15.846.198 69 16.487.464 101 16.862.194 127 16.933.583<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

elle Fälle nach Trägerschaft<br />

r Fälle gesamt Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Private Krankenhäuser<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

14.720.088 8.931.258 5.208.292 580.538 14.720.088<br />

Anteil der Fälle nach Trägern (2010)<br />

1994 15.200.498 8.919.790 5.544.142 736.567 15.200.499<br />

1995 15.628.261 9.084.054 5.733.258 810.950 15.628.262<br />

1996 15.846.197 9.022.234 5.931.557 892.407 15.846.198<br />

1997 16.087.768 9.282.355 5.925.512 879.902 16.087.769<br />

1998<br />

1999<br />

16.487.463<br />

16.714.822<br />

9.351.761<br />

9.301.099<br />

6.096.649<br />

16% 6.300.541<br />

1.039.054<br />

1.113.183<br />

16.487.464<br />

16.714.823<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

16.862.194<br />

16.902.355<br />

16.933.582<br />

9.357.139<br />

9.270.129<br />

9.310.057<br />

6.344.294<br />

6.367.606<br />

6.253.349<br />

1.160.761<br />

1.264.621<br />

1.370.177<br />

16.862.194 Öffentliche<br />

16.902.356<br />

Krankenhäuser<br />

16.933.583<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

16.796.391<br />

16.283.746<br />

16.379.078<br />

9.102.652<br />

8.717.746<br />

8.703.437<br />

6.157.418<br />

5.842.991<br />

5.771.966<br />

1.536.321 49%<br />

1.723.009<br />

1.903.676<br />

16.796.391<br />

Freigemeinnützige<br />

16.283.746<br />

Krankenhäuser<br />

16.379.079<br />

2006<br />

2007<br />

16.339.454<br />

16.670.545<br />

8.435.751 5.791.887<br />

8.416.378 35% 5.846.393<br />

2.111.817<br />

2.407.774<br />

16.339.455<br />

Private Krankenhäuser<br />

16.670.545<br />

2008 16.993.276 8.480.427 6.025.405 2.487.445 16.993.277<br />

2009 17.268.317 8.580.693 6.043.949 2.643.676 17.268.318<br />

2010 17.485.806 8.667.373 6.075.314 2.743.120 17.485.807<br />

chendiagramm Fälle nach Trägerschaft<br />

0<br />

Entwicklung der Krankenhausfälle nach Trägern<br />

(Veränderung in %)<br />

-­‐50<br />

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010<br />

Anteil der Fälle nach Trägern<br />

Träger Öffentliche Freigemeinnützige Private<br />

2010<br />

2006 8.435.751 5.791.887 2.111.817<br />

2007 8.416.378 5.846.393 2.407.774<br />

16%<br />

2008 8.480.427 6.025.405 2.487.445<br />

49%<br />

Öffentliche Krankenhäuser<br />

2009 8.580.693 Freigemeinnützige 6.043.949 2.643.676<br />

Krankenhäuser<br />

2010 35% 8.667.373 6.075.314 2.743.120<br />

Private Krankenhäuser<br />

private Träger<br />

freigemeinnützige Träger<br />

öffentliche Träger<br />

4. Daten und Fakten<br />

63


64 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5. Themen und Berichte<br />

5. Themen und Berichte<br />

65


66 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5.1 Fachausschuss Europa<br />

Europäische Beihilfevorschriften DAWI Reform<br />

Grundsätzlich sind staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb<br />

verfälschen, nach EU-Recht nicht zulässig. Es gibt allerdings<br />

Ausnahmen für Dienstleistungen „von allgemeinem wirtschaftlichen<br />

Interesse“. Die Europäische Kommission traf<br />

dafür Ausnahmeregelungen im so genannten „Monti-Paket“.<br />

Das seit 2006 geltende Regelwerk wurde im Oktober <strong>2011</strong><br />

umfassend novelliert und trat am 31. Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Die EU-Kommission stellt darin staatliche Beihilfen für Krankenhausleistungen<br />

unter bestimmten Voraussetzungen frei.<br />

Der <strong>BDPK</strong> verfasste hierzu zwei Stellungnahmen. Auf europäischer<br />

Ebene an die EU-Kommission und in Deutschland<br />

an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.<br />

Zum Entwurf der neuen DAWI-Kriterien im Berichtsjahr konnten<br />

die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen. Das in Deutschland<br />

federführende Bundesministerium für Wirtschaft und<br />

Technologie lud den <strong>BDPK</strong> zu einer Erörterung des Entwurfs<br />

ein. Nach Auffassung des <strong>BDPK</strong> dürfen staatliche Beihilfen<br />

auch nach den bislang geltenden Regelungen nicht generell<br />

für „Krankenhausleistungen“ bereitgestellt werden. Die<br />

subventionierten Leistungen müssen vielmehr aus einer besonderen<br />

Gemeinwohlverpflichtung erwachsen, die andere<br />

Krankenhäuser im Rahmen ihres Versorgungsauftrages nicht<br />

als normale Krankenhausleistungen erbringen.<br />

In seiner Stellungnahme fordert der <strong>BDPK</strong> daher:<br />

• „Krankenhausleistungen“ dürfen nicht generell<br />

und automatisch als Dienstleistungen von<br />

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)<br />

gefördert werden<br />

• Nationalstaatliche Verpflichtung für ein<br />

Transparenzregister für staatliche Beihilfen an<br />

Krankenhäuser<br />

• Veröffentlichung des der Beihilfe zugrunde<br />

liegenden Betrauungsaktes<br />

Die neuen EU Beihilfekriterien traten zum 31. Januar <strong>2012</strong><br />

in Kraft und ersetzen das bisherige Montipaket. Ausgleichsleistungen<br />

an Krankenhäuser gelten zwar weiterhin unter bestimmten<br />

Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar.<br />

Neu aufgenommen wurden jedoch Bestimmungen zur<br />

Herstellung von Transparenz.<br />

Das neue „Almunia-Paket“ hat vier<br />

Bestandteile:<br />

1. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften<br />

der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen<br />

für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem<br />

wirtschaftlichen Interesse<br />

Die Mitteilung gibt einen Überblick über Schlüsselkonzepte,<br />

die der Anwendung der Beihilfevorschriften auf Ausgleichsleistungen<br />

für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen<br />

zugrunde liegen. Sie stellt allgemeine Grundsätze des Europäischen<br />

Gerichtshofs dar und gibt Auslegungshinweise zur<br />

Interpretation wesentlicher Begriffe wie dem der „Dienstleistung<br />

von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“<br />

oder des „Betrauungsakts“.<br />

2 . Beschluss der Kommission über die Anwendung von Art.<br />

106 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen<br />

Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen<br />

zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der<br />

Erbringung von DAWI betraut sind<br />

Der DAWI-Freistellungsbeschluss ersetzt die bisherige „Freistellungsverordnung“.<br />

Er beschreibt die Voraussetzungen,<br />

unter denen Ausgleichsleistungen für die Erbringung bestimmter<br />

DAWI als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten.<br />

Der Beschluss findet Anwendung auf Ausgleichsleistungen<br />

für die Erbringung von DAWI durch Krankenhäuser, allerdings<br />

nur, wenn der Zeitraum, für den das Unternehmen mit der<br />

Erbringung der DAWI betraut ist, nicht mehr als 10 Jahre beträgt<br />

(Art. 2).


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Die Erbringung von DAWI wird dem Unternehmen im Wege eines<br />

oder mehrerer Betrauungsakte übertragen, deren Form<br />

von den einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmt werden kann.<br />

Darin müssen insbesondere die Art und Dauer der gemeinwirtschaftlichen<br />

Verpflichtung sowie der Ausgleichsmechanismus<br />

und die Parameter für die Berechnung, Überwachung<br />

und Änderung der Ausgleichsleistung geregelt sein (Art. 4).<br />

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Beschluss umgesetzt<br />

wird (Art. 6).<br />

Bei Ausgleichsleistungen von mehr als 15 Mio. Euro, die einem<br />

Unternehmen gewährt werden, das außer DAWI noch<br />

andere Tätigkeiten ausübt, muss der Mitgliedsstaat den Betrauungsakt<br />

und den jährlichen Beihilfebetrag im Internet<br />

oder auf andere geeignete Weise veröffentlichen (Art. 7).<br />

Die Anforderungen an den Bericht der Bundesregierung<br />

sind konkretisiert worden. Dieser Bericht ist erstmals zum<br />

30.06.2014 vorzulegen (Art. 9).<br />

3. Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Anwendung<br />

der Artikel 107 und 108 AEUV auf De-minimis-<br />

Beihlifen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem<br />

wirtschaftlichen Interesse erbringen<br />

Nach der De-Minimis-Verordnung sollen geringfügige staatliche<br />

Ausgleichsleistungen freigestellt werden, die 500 000<br />

Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten.<br />

Die Verordnung soll im Frühjahr <strong>2012</strong> beschlossen<br />

werden.<br />

4. Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen<br />

in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher<br />

Dienstleistungen<br />

Der Rahmen beschreibt Grundsätze, nach denen die Vereinbarkeit<br />

von staatlichen Beihilfen für DAWI-Ausgleichsleistungen<br />

geprüft wird, die nicht in den Anwendungsbereich des<br />

Freistellungbeschlusses oder der De-Minimis-Verordnung<br />

fallen.<br />

Patientenrechte-Richtlinie<br />

Die Richtlinie „Über die Ausübung der Patientenrechte in der<br />

grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ vereinfacht<br />

für EU-Bürger die Inanspruchnahme ausländischer Gesundheitsdienstleistungen.<br />

Der <strong>BDPK</strong> begrüßt diese Öffnung des<br />

Marktes mit seinen Chancen und Herausforderungen.<br />

Krankenkassen werden durch die Richtlinie verpflichtet, die<br />

Kosten für Auslandsbehandlungen zu erstatten, jedoch nur<br />

in der Höhe der inländischen Sätze. Der Patient tritt dabei<br />

in Vorleistung und hat gegenüber der inländischen Krankenkasse<br />

ein Recht auf Rückerstattung bis zu einer Höhe, die die<br />

Krankenkasse auch im Inland für die Leistung aufgewendet<br />

hätte. Dabei gilt der Grundsatz, dass keine Unterscheidung<br />

zwischen in- und ausländischen Patienten gemacht werden<br />

darf.<br />

Jeder Mitgliedstaat benennt Nationale Kontaktstellen für<br />

die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Dadurch<br />

werden die Patienten in die Lage versetzt, sich umfassend<br />

über die Gesundheitsdienstleister und ihre Angebote zu informieren,<br />

um auf dieser Grundlage eine Auswahl treffen<br />

zu können. Damit der grenzüberschreitende Patient für<br />

ihn nachvollziehbare Informationen erhält, empfiehlt der<br />

<strong>BDPK</strong>, dass die Kontaktstellen darüber informieren, welche<br />

Fremdsprachenkenntnisse des medizinisch-therapeutische<br />

Personals in der Einrichtung verfügbar sind. Für den<br />

Krankenhausbereich hält der <strong>BDPK</strong> die Internetplattform<br />

„qualitätskliniken.de“ als Nationale Kontaktstelle für eine<br />

geeignete Informationsplattform, die neben allgemeinen Informationen<br />

über Krankenhäuser auch die Möglichkeit bietet,<br />

ergänzende Daten zu vier unterschiedlichen Qualitätsdimensionen<br />

abzufragen.<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

Erheblicher Widerstand bildete sich in Deutschland gegen<br />

die Überlegungen der EU-Kommission, die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

zu erneuern und dabei die Anerkennungsvoraussetzungen<br />

für Pflegekräfte anzuheben.<br />

Im Kommissionsentwurf ist vorgesehen, dass Krankenpflegerinnen<br />

und -pfleger sowie Hebammen im EU-Ausland<br />

künftig nur noch dann automatisch in ihrem Beruf anerkannt<br />

werden, wenn die Zulassung zu den entsprechenden Berufsausbildungen<br />

eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung<br />

voraussetzt. Bislang reicht hierfür in Deutschland eine zehnjährige<br />

Schulbildung aus. Die Gefahr besteht darin, dass sich<br />

der bereits bestehende Fachkräftemangel im Pflegebereich<br />

bei einer Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen drastisch<br />

verschärft. Eine Anhebung der Eingangsvoraussetzungen<br />

schränkt den Bewerberkreis für die Ausbildung erheblich<br />

ein und weitet den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel<br />

aus.<br />

Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, sich<br />

gegenüber der Kommission und im Rahmen der Verhandlungen<br />

für die Änderung der geplanten Regelung einzusetzen.<br />

Entscheidend für die Qualifikation der Pflegekräfte sei nicht<br />

die Dauer der Schulvorbildung, sondern die Qualität der Ausbildung.<br />

Die deutsche Ausbildung sei im internationalen Vergleich<br />

von hoher Qualität.<br />

5. Themen und Berichte<br />

67


Zahlungsverzugs-Richtlinie<br />

Bei Geschäftsvorgängen, in denen der Schuldner eine öffentliche<br />

Stelle ist, soll eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen<br />

nicht überschritten werden. Hierzu verpflichtet eine Europäische<br />

Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />

Geschäftsverkehr<br />

ihre Mitgliedsstaaten. Bei öffentlichen Einrichtungen, die Gesundheitsdienste<br />

anbieten, erhalten die Mitgliedsstaaten die<br />

Möglichkeit, diese Frist auf 60 Kalendertage zu verlängern.<br />

Die europäische Kommission hält ansonsten bei allgemeinen<br />

Zahlungsfristen die Sicherstellung der medizinischen Versorgung<br />

für gefährdet.<br />

Der <strong>BDPK</strong> hat in einem Schreiben an das federführende<br />

Bundesministerium für Justiz darauf hingewiesen, dass er<br />

das Instrument einer verlängerten Zahlungsfrist nicht für<br />

notwendig erachtet. Im Referentenentwurf für ein Gesetz<br />

zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr<br />

ist eine Sonderregelung für das Gesundheitswesen ebenfalls<br />

nicht vorgesehen, da kein Grund für eine Privilegierung dieser<br />

öffentlichen Stellen im Vergleich zu anderen Schuldnern<br />

gesehen wird.<br />

UEHP<br />

15 Verbände europäischer Privatkliniken haben sich zur<br />

European Union of Private Hospitals (UEHP) zusammengeschlossen.<br />

Mit ihrem Verbandssitz in Brüssel vertritt die<br />

Vereinigung die Interessen von Kliniken in privater Trägerschaft<br />

auf europäischer Ebene. Zu den zentralen Anliegen<br />

des Verbands gehört es, gegen Wettbewerbsverzerrungen<br />

durch staatliche Beihilfen vorzugehen und eine hochwertige<br />

Patientenversorgung sicherzustellen.<br />

68 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5.2 Fachausschuss<br />

Tarif- und Personalfragen<br />

Bundesmanteltarifvertrag<br />

Der <strong>BDPK</strong> hat 2006 mit der „DHV - Die Berufsgewerkschaft“<br />

und 2008 mit der Berufsgewerkschaft „medsonet - Die Gesundheitsgewerkschaft“<br />

des Christlichen Gewerkschaftsbundes<br />

(CGB) jeweils einen Bundesmanteltarifvertrag Nr.<br />

1 abgeschlossen. Diese Tarifverträge gelten unmittelbar für<br />

alle ordentlichen Mitglieder der Landesverbände, die dem<br />

Bundesverband Vollmacht zum Abschluss gegeben haben.<br />

Das ist ausschließlich der Landesverband Nordrhein-Westfalen.<br />

Die davor mit Verdi geführten Verhandlungen zum Abschluss<br />

eines Bundesmanteltarifvertrages Nr. 11 kamen nicht zu einem<br />

Ergebnis und wurden abgebrochen. Verdi versucht die<br />

bestehenden Tarifverträge mit den Konkurrenzgewerkschaften<br />

DHV und medsonet durch verschiedene Gerichtsverfahren<br />

zunichte zu machen.<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

am 17. April <strong>2012</strong> beschlossen, dass die DHV zum Zeitpunkt<br />

des Abschlusses des BMTV Nr. 1 nicht tarifzuständig war für<br />

den Abschluss von Tarifverträgen für die bei der Arbeitgeberin<br />

beschäftigten Arbeitnehmer, soweit sie nicht kaufmännische<br />

oder verwaltende Berufe ausüben und dass sie auch<br />

gegenwärtig nicht zuständig ist für den Abschluss von Tarifverträgen<br />

für in Privatkliniken beschäftigte Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer, die nicht zu den kaufmännischen und<br />

verwaltenden Berufen gehören. Die DHV hatte im Januar<br />

<strong>2011</strong> ihre Satzung geändert, indem sie in einem Anhang, der<br />

Bestandteil der Satzung sein soll, die spezielle Zuständigkeit<br />

für private Kliniken regelt. Diese Satzungsänderung leidet<br />

jedoch an formalen Mängeln, weshalb das Bundesarbeitsgericht<br />

die gegenwartsbezogene Tarifzuständigkeit verneint<br />

hat. Diesen formalen Mangel wird die DHV schnellstmöglich<br />

beseitigen.<br />

Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der von der DHV<br />

– Die Berufsgewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge<br />

wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen.<br />

Die Beschlussgründe liegen noch nicht vor.<br />

Verdi hat auch gegen die Gewerkschaft medsonet ein Verfahren<br />

eingeleitet, mit dem die Tariffähigkeit von medsonet<br />

bestritten wird. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht<br />

Hamburg haben festgestellt, dass medsonet<br />

keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne von § 2 Abs. 1<br />

TVG ist. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts fehle es auf<br />

der Grundlage des bislang vorgetragenen Sachverhalts an<br />

der Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Arbeitgeberseite.<br />

Von medsonet wurde vorgetragen, dass sie im eigenen<br />

Zuständigkeitsbereich über 7.000 Mitglieder verfüge. Medsonet<br />

habe sich einen bundesweiten Tätigkeitsbereich beigelegt,<br />

in dem etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmer tätig sind,<br />

so dass sie damit über einen Organisationsgrad von nur 0,32<br />

Prozent verfügten.<br />

Die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung kann<br />

sich auch darin zeigen, dass sie schon aktiv in den Prozess<br />

der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen<br />

hat. Beteiligt sich eine noch junge Arbeitnehmerkoalition<br />

im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Gründung am Aushandeln<br />

von Tarifverträgen, kann ohne Angaben zur Zahl<br />

ihrer Mitglieder und organisatorischen Leistungsfähigkeit<br />

allein die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge<br />

ihre Tariffähigkeit nicht belegen. Dies ergebe sich nachvollziehbar<br />

schon daraus, dass die Tariffähigkeit Voraussetzung,<br />

nicht Folge des Abschlusses von Tarifverträgen sei.<br />

Aufgrund des Beschlusses des Arbeitsgerichts hat medsonet<br />

durch Satzungsänderung ihren Zuständigkeitsbereich eingeschränkt.<br />

Dies hat jedoch für die Bejahung der Tariffähigkeit<br />

nicht ausgereicht. Das Landesarbeitsgericht hat seine<br />

Entscheidung maßgeblich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts<br />

vom 5. Oktober 2010 gestützt, in dem dieses<br />

für die Tariffähigkeit einer jungen Gewerkschaft hohe Anforderungen<br />

verlangt. Nach Ansicht der Kammer kann nicht<br />

davon ausgegangen werden, dass medsonet aufgrund ihrer<br />

Mitglieder- und Organisationsstärke vom Gegner ernst genommen<br />

wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen<br />

nicht einem Diktat der Arbeitgeberseite entspringt.<br />

Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist noch nicht<br />

rechtskräftig, die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.<br />

Den Antrag von ver.di, die Nichtigkeit des mit medsonet abgeschlossenen<br />

BMTV-Nr. 1 festzustellen, hat das LAG als<br />

unzulässig verworfen.<br />

5. Themen und Berichte<br />

69


Honorarärzte<br />

Die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)<br />

Bund bei Kliniken haben meist zur Folge, dass die Honorarärzte<br />

im Ergebnis als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer<br />

und damit als Scheinselbständige eingeordnet<br />

werden. In einigen Bundesländern ermittelt bereits die<br />

Staatsanwaltschaft.<br />

Die Einordnung der Tätigkeit des Honorararztes als Selbständiger<br />

oder als Arbeitnehmer erfolgt anhand einer Einzelfallprüfung.<br />

Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen anhand<br />

des Umfangs der Eingliederung in den betrieblichen Arbeitsablauf<br />

und des Umfangs der Weisungsgebundenheit des jeweils<br />

betroffenen Mitarbeiters.<br />

Die Feststellung einer scheinselbständigen Mitarbeit ist neben<br />

arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Folgen auch mit<br />

zum Teil nicht unerheblichen – rückwirkenden – Nachzahlungen<br />

von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung, Unfallversicherung,<br />

Zusatzversorgung und gegebenenfalls Lohnsteuer<br />

verbunden.<br />

Herr Wallhäuser, Rechtsanwalt der Sozietät Meyer-Köring<br />

berichtete sowohl im Fachausschuss Tarif- und Personalfragen<br />

als auch im Fachausschuss Krankenhäuser über die aktuellen<br />

Probleme zum Thema Honorarärzte (vgl. Kapitel 3.3).<br />

Die kurzzeitig aufgeworfene Frage, ob der Honorararzt für<br />

die Leistungen, die er für das Krankenhaus erbringt, Umsatzsteuer<br />

entrichten muss, wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil<br />

vom 18. August <strong>2011</strong> verneint. Es handele sich dabei um<br />

eine Leistung des Arztes, die Teil eines auf Patientenheilung<br />

ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem<br />

Krankenhaus sei.<br />

Der Fachausschuss diskutierte vergeblich, ob eine gesetzliche<br />

Regelung in Frage kommt, die die Tätigkeit von Honorarärzten<br />

legalisiert oder erschwert beziehungsweise unmöglich<br />

macht. Immer mehr Ärzte kündigen ihre Stellung im<br />

Krankenhaus, um sich als Honorararzt anzubieten. Mittlerweile<br />

gibt es auch Pflegekräfte auf Honorarbasis. Oftmals<br />

kann der Klinikbetrieb ohne Honorarärzte nicht aufrechterhalten<br />

werden.<br />

Eine praktische Lösung zum Umgang mit der Problematik wird<br />

derzeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyer-Köring erarbeitet.<br />

Richtlinie zur Heilkundeübertragung<br />

Einige Behandlungstätigkeiten, die bislang ausschließlich<br />

Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, können künftig im<br />

Rahmen von Modellprojekten probeweise auf ausgebildete<br />

Kranken- und Altenpflegekräfte übertragen werden. Dies regelt<br />

die neue Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA,<br />

die am 22. März <strong>2012</strong> in Kraft trat. Dem Gesetzesauftrag<br />

entsprechend bezieht sich die Richtlinie ausschließlich auf<br />

70 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege. Für Medizinische<br />

Fachangestellte (MFAs – also Arzthelfer und Arzthelferinnen<br />

in Praxen) gilt sie nicht. Dieser eigens geregelte<br />

Ausbildungsberuf ist in der zugrundeliegenden Regelung des<br />

SGB V (§ 63 Abs. 3c SGB V) nicht mit aufgeführt.<br />

Den in der Richtlinie zur Übertragung vorgesehenen Tätigkeiten<br />

muss eine ärztliche Verordnung vorausgehen. Die<br />

Diagnose selbst sowie die Indikationsstellung bleiben damit<br />

weiterhin in ärztlicher Hand.<br />

In der Richtlinie werden die an Pflegekräfte übertragbaren<br />

ärztlichen Tätigkeiten abschließend aufgelistet. Sie beschränken<br />

sich bislang auf bestimmte Tätigkeiten bei folgenden<br />

Diagnosen:<br />

• Diabetes mellitus Typ 1 und 2<br />

• Chronische Wunden<br />

• Demenz (ausgenommen die Palliativversorgung)<br />

• Verdacht auf Hypertonus<br />

(außerhalb von Schwangerschaften)<br />

In diesem Bereich übertragbar sind beispielsweise Blutentnahmen,<br />

die Durchführung von Infusionen und Injektionen,<br />

das Legen und Überwachen von bestimmten Sonden und<br />

Kathetern, die Verordnung und Versorgung mit Medizinprodukten,<br />

die beim Legen von Ableitungen, Entlastungen oder<br />

Zugängen benötigt werden, die Überwachung und Verabreichung<br />

enteraler Ernährung, die Schmerztherapie sowie das<br />

Überleitungsmanagement in weiterbehandelnde Einrichtungen.<br />

Es wird absehbar noch einige Zeit dauern, bis es in Deutschland<br />

die ersten Modellprojekte zur Übertragung ärztlicher<br />

Tätigkeiten an Pflegekräfte gibt. Denn sie müssen zunächst<br />

von gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />

entwickelt und vertraglich geregelt werden. Zudem müssen<br />

die mit den übertragenen Tätigkeiten betrauten Fachpflegekräfte<br />

zunächst entsprechende Qualifikationen erwerben<br />

und nachweisen können.<br />

Die Pflegefachkräfte werden im Rahmen der Modellprojekte<br />

als eigenständige Leistungserbringer auftreten, die für die<br />

ihnen übertragenen Aufgaben die fachliche, wirtschaftliche<br />

und rechtliche Verantwortung übernehmen. In welcher Form<br />

diese Einbindung in das ärztliche Leistungsgeschehen erfolgt,<br />

liegt in der Verantwortung der Modellvorhabenträger<br />

und richtet sich nach der Ausgestaltung der einzelnen Modellvorhaben.<br />

Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V geht auf das Pflege-<br />

Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 zurück. Darin<br />

beauftragte der Gesetzgeber den G-BA, in einer Richtlinie die<br />

Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der<br />

Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben<br />

zu regeln.


Fachkräftemangel<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Keine Vorrangprüfung für ausländische Fachärzte<br />

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 22. Juni<br />

<strong>2011</strong> können ab sofort ausländische Ärzte und Ingenieure<br />

der Fachrichtung Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der<br />

Elektrotechnik, die aus Drittstaaten kommen, ohne die so<br />

genannte Vorrangprüfung zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen<br />

werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass<br />

die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhe des Gehaltes,<br />

denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.<br />

Bisher hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)<br />

eine Vorrangprüfung durchführen müssen, bevor ein ausländischer<br />

Akademiker und Nicht-EU-Bürger für eine Arbeitsstelle<br />

in Deutschland zugelassen werden konnte. Bei dieser<br />

Prüfung suchte die ZAV nach inländischen Arbeitskräften für<br />

die Stelle. Wurde niemand gefunden, konnte für den Akademiker<br />

aus dem Ausland die Zustimmung erteilt werden.<br />

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt,<br />

diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren<br />

umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger<br />

innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die<br />

Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen. Mit der Zulassung von<br />

Nicht-EU-Bürgern aus den entsprechenden Berufsgruppen<br />

zum deutschen Arbeitsmarkt können offene Stellen in kürzester<br />

Zeit besetzt werden.<br />

„Blaue Karte EU“<br />

Die europäische Hochqualifizierten-Richtlinie regelt die Bedingungen<br />

für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen,<br />

um hochqualifizierte Beschäftigungen auszuüben.<br />

Der Bundesrat hat der Umsetzung des Gesetzes zugestimmt.<br />

Unter anderem wird der neue Aufenthaltstitel „Blaue Karte<br />

EU“ eingeführt. Damit soll hochqualifizierten Fachkräften<br />

aus Nicht-EU-Staaten sowohl die Zuwanderung als auch die<br />

Möglichkeit der Beschäftigung mit der „Blauen Karte EU“ in<br />

Deutschland erleichtert werden. Der Standort Deutschland<br />

soll für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver<br />

werden. Ausländische Absolventen einer deutschen<br />

Hochschule erhalten unbeschränkten Arbeitsmarktzugang<br />

während der einjährigen Suchphase nach einer Beschäftigung,<br />

die dem Studienabschluss angemessenen ist. Auf die<br />

Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bei<br />

der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer dem<br />

Studienabschluss angemessenen Beschäftigung, wird zukünftig<br />

verzichtet. Um den dauerhaften Zuzug von Hochqualifizierten<br />

nach Deutschland attraktiver zu gestalten, wird die<br />

Gehaltsschwelle abgesenkt. Auch die Aufnahme einer Berufsausbildung<br />

in Deutschland wird für Angehörige von Drittstaaten<br />

attraktiver: Fachkräfte aus Drittstaaten erhalten die<br />

Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland<br />

einreisen zu können, mit dem Ziel der Arbeitsuche.<br />

Pflegefachkräfte wurden explizit berücksichtigt: Wegen des<br />

anerkannt hohen Fachkräftebedarfes in der Pflege sorgte<br />

der Bundesrat im Februar dieses Jahres dafür, dass eine<br />

wirksame Regelung auch für den Bereich der Berufe getroffen<br />

wurde, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss<br />

voraussetzen.<br />

5. Themen und Berichte<br />

71


72 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5.3 Partner und Kooperationen<br />

Der <strong>BDPK</strong> arbeitet mit zahlreichen Verbänden und Institutionen<br />

zusammen, die hier vorgestellt werden.<br />

AG MedReha<br />

Der <strong>BDPK</strong> ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische<br />

Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX), einem Zusammenschluss<br />

der maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden<br />

der Leistungserbringer in der medizinischen<br />

Rehabilitation.<br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.<br />

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) versteht<br />

sich als Plattform für eine sichere Gesundheitsversorgung in<br />

Deutschland. Es wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion<br />

des <strong>BDPK</strong> und den Klinikunternehmen Asklepios GmbH,<br />

Rhön-Klinikum AG und Sana Klinken AG finanziell und inhaltlich<br />

in seiner Arbeit unterstützt.<br />

Arbeitskreis Gesundheit e.V.<br />

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss<br />

von Rehabilitationskliniken unterschiedlicher<br />

Fachrichtungen, der Informationen über die medizinische<br />

Versorgung veröffentlicht.<br />

Assekuranz AG - Internationale Versicherungsmakler<br />

Die Assekuranz AG ist als Internationaler Versicherungsmakler<br />

seit 25 Jahren im Arzt- und Krankenhausgeschäft erfolgreich<br />

am Markt tätig. Gerne informieren wir Sie über unsere<br />

Arbeit und unsere Leistungen.<br />

AssekuRisk AG<br />

AssekuRisk bündelt das aktuelle Wissen der Bereiche Medizin<br />

und Luftfahrt. Die besten Sicherheitsstrategien und Instrumente<br />

der Hochsicherheitsbranche Luftfahrt werden auf<br />

Ihre Tauglichkeit im Krankenhausalltag überprüft, adaptiert<br />

und eingesetzt.<br />

Deutscher Reha-Tag<br />

Seit der Gründung des Reha-Tages vor zwölf Jahren ist der<br />

<strong>BDPK</strong> aktiver Initiator dieses Aktionsbündnisses, dem mittlerweile<br />

25 Organisationen und Verbände aus allen Bereichen<br />

der Rehabilitation angehören.<br />

DKG - Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

Der <strong>BDPK</strong> ist Mitglied in der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

e.V.), Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen<br />

Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger.<br />

Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser<br />

& Gesundheitseinrichtungen DNRfK ENSH<br />

Deutschland<br />

Das Deutsche Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen<br />

DNRfK ist nationale Partnerorganisation des<br />

ENSH-Global Network for Tobacco Free Health Care Services.<br />

DVfR<br />

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ist das<br />

interdisziplinäre Forum für Rehabilitation. Sie organisiert den<br />

Dialog aller gesellschaftlichen Kräfte zur Weiterentwicklung<br />

der Rehabilitation in Deutschland.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />

e. V.<br />

Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />

e.V. (DVSG) mit Sitz in Berlin ist ein sektorenübergreifender<br />

Fachverband, der die Sozialarbeit im Gesundheitswesen<br />

fördert und dazu beiträgt, Soziale Arbeit in den<br />

verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheitswesens zu<br />

stärken und weiterzuentwickeln.<br />

führen & wirtschaften im Krankenhaus: Offizielles<br />

Organ des <strong>BDPK</strong><br />

Das Fachmagazin f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus<br />

ist das offizielle Organ des Bundesverbandes Deutscher<br />

Privatkliniken. Mit knapp 6000 Abonnenten und einer<br />

verbreiteten Auflage von 12.000 Exemplaren ist f & w seit<br />

Jahren der absolute Marktführer unter den Fachpublikationen<br />

für Krankenhausmanagement und Entscheidungsträger<br />

im Gesundheitswesen.<br />

GRB – Gesellschaft für Risikoberatung<br />

Seit 1994 berät die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung<br />

mbH Krankenhäuser und Einrichtungen im Gesundheitswesen<br />

in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau<br />

und bei der Etablierung von Risikomanagement-Systemen<br />

für Diagnostik, Therapie und Pflege. Die GRB ist ein Unternehmen<br />

der Ecclesia Gruppe, dem führenden deutschen Versicherungsmakler<br />

für Einrichtungen im Gesundheitswesen.<br />

IQMG - Institut für Qualitätsmanagement im<br />

Gesundheitswesen GmbH<br />

Die Qualität der Leistungserbringung zu sichern und weiterzuentwickeln<br />

stellt für die Zukunft der medizinischen Rehabilitation<br />

eine entscheidende Voraussetzung dar. Externe<br />

Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement gewinnen<br />

in der medizinischen Rehabilitation eine zunehmende<br />

Bedeutung.<br />

MEYER-KÖRING Anwaltssozietät<br />

Meyer-Köring ist eine bundesweit tätige Anwaltssozietät<br />

mit über 100jähriger Historie, die schwerpunktmäßig darauf<br />

spezialisiert ist, Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte und andere<br />

Leistungserbringer in allen medizin- und wirtschaftsrechtlichen<br />

Belangen zu beraten und zu vertreten.<br />

Die Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft P.E.G.<br />

Seit nahezu 40 Jahren steht die PEG für Beschaffungsmanagement<br />

in der Gesundheitswirtschaft als eine Gemeinschaft<br />

der Starken, die zusammen noch stärker sein möchten.<br />

Verein elektronische Fallakte (eFA)<br />

Der <strong>BDPK</strong> ist seit Mai 2010 Mitglied im Verein elektronische<br />

Fallakte (eFA). Dieser wurde gegründet, um eine bundesweit<br />

einheitliche Kommunikationsplattform zu etablieren. Eingebettet<br />

in die bestehende Telematikinfrakstruktur soll die<br />

elektronische Fallakte die sektorenübergreifende Behandlung<br />

unterstützen.<br />

5. Themen und Berichte<br />

73


KlinikRente - Ihr Partner für die betriebliche Altersversorgung<br />

Gemeinsam mit dem Fachverband für betriebliche Versorgungswerke<br />

e. V. hat der <strong>BDPK</strong> im Jahr 2002 das Versorgungswerk<br />

KlinikRente ins Leben gerufen. Im Jahr 2003<br />

wurde KlinikRente für alle Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen<br />

geöffnet und damit die Basis für einen deutschlandweiten<br />

Branchenstandard gelegt.<br />

KlinikRente – ein Baustein im Wettbewerb um<br />

Fachkräfte<br />

Immer mehr Unternehmen der Gesundheitswirtschaft nutzen<br />

die Betriebsrente in unterschiedlichen Formen als Baustein<br />

im Wettbewerb um die besten Köpfe. Deshalb haben<br />

sich im Berichtszeitraum 311 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft<br />

neu für eine Mitgliedschaft bei KlinikRente entschieden<br />

(+ 22 Prozent). Für diese Unternehmen waren hohe<br />

Sicherheit, niedrige Kosten und einfache Portabilität die ausschlaggebenden<br />

Kriterien.<br />

Insgesamt bieten jetzt 1.773 Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />

ihren Beschäftigten die Vorteile des Branchenversorgungswerkes.<br />

Gerade im Umfeld unruhiger Kapitalmärkte<br />

setzen die Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen auf<br />

hohe Sicherheit. Das im Jahr 2002 auf Initiative des <strong>BDPK</strong><br />

gegründete Versorgungswerk bietet wie andere große Versorgungswerke<br />

eine besondere Sicherheitsarchitektur. Die<br />

Verteilung der Anlagemittel auf mehrere Lebensversicherer<br />

(Allianz, Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung,<br />

Generali und Swiss Life) bietet die Sicherheit,<br />

auch in Zukunft die notwendige Stabilität zu gewährleisten.<br />

Deshalb haben alle fünf Gesellschaften eine Stabilitätsabrede<br />

getroffen, die es ermöglicht, schwach gewordene Anbieter<br />

auszutauschen.<br />

Wegen dieser Sicherheitsarchitektur vertrauen immer mehr<br />

Unternehmen der Gesundheitswirtschaft der KlinikRente.<br />

So stieg der Neuzugang beim laufenden Jahresbeitrag <strong>2011</strong><br />

um 5,5 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro. „Damit wird<br />

KlinikRente als Marktführer in der Gesundheitswirtschaft<br />

bestätigt“, sagt Geschäftsführer Friedhelm Gieseler. Mit 4,1<br />

Prozent laufender Gesamtverzinsung <strong>2012</strong> bei der Direktversicherung<br />

und „KlinikRente Plus“ (Unterstützungskasse) steht<br />

das Versorgungswerk auch in Zeiten schwieriger Kapitalmärkte<br />

gut da (Marktniveau: 3,9 Prozent). Samt Schlussüberschuss<br />

und Bewertungsreserven erreicht KlinikRente <strong>2012</strong> eine Gesamtverzinsung<br />

von 4,6 Prozent (<strong>2011</strong>: 4,7 Prozent)<br />

74 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Einfache Portabilität wird verstärkt nachgefragt<br />

Die Portabilität (Mitnahmemöglichkeit von Betriebsrenten<br />

bei einem Arbeitsplatzwechsel) gewinnt immer mehr an Bedeutung,<br />

weil Ärzte und auch andere Berufsgruppen im Laufe<br />

der Karriere den Arbeitsplatz häufiger wechseln. Damit wird<br />

die Portabilität zu einem wesentlichen Faktor für die Attraktivität<br />

von Betriebsrentenangeboten. Insbesondere bei der<br />

Entgeltumwandlung, weil die Mitarbeiter den Vertrag beim<br />

Arbeitsplatzwechsel ohne Nachteile mitnehmen möchten.<br />

Gerade die Ärztinnen und Ärzte, die relativ häufig den Arbeitgeber<br />

wechseln, interessieren sich für eine einfache, kostenfreie<br />

und administrationsarme Portabilität. Deshalb wird das<br />

für diese Berufsgruppe so wichtige Kriterium auch zunehmend<br />

von Tarifverträgen flankiert. „Ein Arbeitsplatzwechsel<br />

wird häufig davon abhängig gemacht, ob auch der neue Arbeitgeber<br />

KlinikRente anbietet. Die Anfragen von Ärzten und<br />

Schwestern, die sich im Vorfeld eines Arbeitsplatzwechsels<br />

mit diesem Thema befassen, nehmen beständig zu“, so Gieseler.<br />

Zwar ist die Übertragung der Ansprüche für Direktversicherung,<br />

Pensionskasse und Pensionsfonds gesetzlich geregelt<br />

(§ 3 Nr. 63 EStG), doch klappt dies nur mit Einschränkungen.<br />

Wenn die Übertragung zwischen verschiedenen Anbietern<br />

erfolgt, kommt es bei der Garantieleistung zu erheblichen<br />

Reduktionen - in vielen Fällen um ca. 20 Prozent. Grund:<br />

Beim Wechsel wird der Arbeitnehmer entsprechend dem aktuell<br />

niedrigen Rechnungszins und der neuesten Sterbetafel<br />

eingruppiert. Die ab Jahresende nur noch zugelassenen Unisex-Tarife<br />

werden diesen Nachteil noch weiter verstärken.<br />

Anders bei tariflichen Versorgungswerken wie KlinikRente.<br />

Hier wird die Mitnahme innerhalb des Versorgungswerkes<br />

durch einfache An- und Abmeldeverfahren geregelt. Es wird<br />

kein Deckungskapital übertragen, sondern der Vertrag kann<br />

beim neuen Arbeitgeber einfach weiter geführt werden. Damit<br />

erleidet der Beschäftigte keinerlei Abschläge bei seiner<br />

Betriebsrente. Allerdings muss der neue Arbeitgeber dazu<br />

Mitglied im selben Versorgungswerk sein oder werden. „Mit<br />

der kostenfreien Übertragung beim Jobwechsel besitzt die<br />

KlinikRente in der Gesundheitswirtschaft ein unschlagbares<br />

Alleinstellungsmerkmal“, so Gieselers Fazit.<br />

„KlinikRente Plus“ im Trend<br />

Besonders vorteilhaft ist die Entgeltumwandlung über „KlinikRente<br />

Plus“ (Unterstützungskasse).<br />

Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens hat dieser Durchführungsweg<br />

keine steuerlichen Höchstgrenzen und ist damit<br />

für Führungskräfte und Berufsgruppen mit höheren Einkommen<br />

sehr interessant. Zum Zweiten bestehen keine


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Wechselwirkungen zur Zusatzversorgung (ZVK, KZVK, VBL).<br />

Hintergrund: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds<br />

eignen sich durch die steuerliche „Kollision“ mit<br />

den Beiträgen an die Zusatzversorgungskassen nur bedingt<br />

zur Entgeltumwandlung (s. § 3 Nr. 56 EStG und § 3 Nr. 63<br />

EStG). Den Ausweg bietet auch hier „KlinikRente Plus“.<br />

Obwohl es für U-Kassen keine gesetzliche Portabilität gibt,<br />

ist bei KlinikRente eine Mitnahme der Ansprüche auf Be-<br />

Anzahl der Gesundheitsunternehmen,<br />

die KlinikRente anbieten<br />

69<br />

195<br />

362<br />

459<br />

624<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong><br />

812<br />

936<br />

1.173<br />

1.414<br />

1.734<br />

triebsrente zum neuen Arbeitgeber möglich, da schon viele<br />

Unternehmen der Gesundheitswirtschaft Mitglied der Branchenlösung<br />

sind oder es werden.<br />

Personalkongress der Krankenhäuser<br />

Seminarveranstaltungen für Führungskräfte der Gesundheitswirtschaft<br />

bilden weiterhin einen Schwerpunkt der Arbeit<br />

des Versorgungswerkes. Wie in den Jahren davor war<br />

auch im letzten Jahr der Höhepunkt der gemeinsam mit der<br />

Deutschen Krankenhausgesellschaft veranstaltete Personalkongress<br />

der Krankenhäuser. Mehr als 240 Personalmanager<br />

und Führungskräfte der Krankenhäuser waren in Stuttgart<br />

zu Gast.<br />

Der 8. Personalkongress der Krankenhäuser findet am 27.<br />

und 28. September <strong>2012</strong> in Berlin statt. Auch in diesem Jahr<br />

werden hochkarätige Klinikmanager neben Wissenschaftlern<br />

und Tarifexperten die Veranstaltung bestimmen.<br />

5. Themen und Berichte<br />

75


76 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5.4 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Außendarstellung des <strong>BDPK</strong> richtet sich an die Fachöffentlichkeit,<br />

die Politik sowie die eigenen Mitglieder. Dafür<br />

nutzt der Verband Pressemitteilungen, Artikel und Beiträge<br />

in Zeitungen und Zeitschriften sowie jährlich sechs Ausgaben<br />

von Verbandsmitteilungen in der Zeitschrift f&w, führen<br />

und wirtschaften im Krankenhaus. Aktuelle Informationen<br />

werden täglich auf der <strong>BDPK</strong>-Website und in das mitgliederinterne<br />

„Extranet“ eingestellt.<br />

Über Aktivitäten des Bundesverbands wie beispielsweise<br />

das „Praktikum für Abgeordnete“, Resolutionen an die Politik<br />

und Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen berichtet der<br />

<strong>BDPK</strong> über die genannten Informationskanäle.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit ist der<br />

jährlich stattfindende Bundeskongress. Hierzu werden Vertreter<br />

aus der Gesundheitspolitik, von Krankenkassen und<br />

Rentenversicherungsträgern eingeladen, um über aktuelle<br />

politische Belange zu diskutieren.<br />

Pressemitteilungen<br />

15. August <strong>2011</strong><br />

Deutschlands Wirtschaft braucht mehr Reha<br />

17. Januar <strong>2012</strong><br />

Abschaffen des Reha-Budgets gesellschaftlich notwendig<br />

14. Februar <strong>2012</strong><br />

Neue Begutachtungs-Richtlinie für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen<br />

9. März <strong>2012</strong><br />

Trotz Milliardenüberschüssen im Gesundheitsfonds erschreckende<br />

Rückgänge bei Ausgaben für Reha-Leistungen<br />

Nach jeder Aussendung findet eine Presseauswertung statt.<br />

Die Pressemitteilungen erhalten überwiegend Resonanz in<br />

den einschlägigen Fachmedien wie der Ärztezeitung, Newsbibliomed<br />

und Rehanews 24. Über die Fachmedien hinaus<br />

wurde über die neue Begutachtungsrichtlinie für Mutter-/<br />

Vater-Kind-Maßnahmen berichtet.<br />

Überregionale Aufmerksamkeit erhielt die Pressearbeit des<br />

Verbands zum Thema „Abschaffen des Reha-Budgets“ mit<br />

einem ausführlichen Artikel am 22. Januar <strong>2012</strong> in der Frankfurter<br />

Allgemeinen Zeitung mit der Überschrift: „Rentenversicherung:<br />

Finanzmittel für Rehamaßnahmen werden knapp“.<br />

Beiträge in Zeitschriften und Zeitungen<br />

Im Oktober <strong>2011</strong> sowie im Januar und März <strong>2012</strong> erschienen<br />

Beiträge zum Thema Reha-Budget in der Zeitschrift „Mein<br />

gesundes Magazin“. Ebenfalls zu diesem Thema gab es einen<br />

Artikel in der Deutschen Handwerkszeitung am 3. Februar<br />

<strong>2012</strong>, in dem sich Thomas Bublitz für die Abschaffung des<br />

Reha-Budgets ausspricht.<br />

Im Letv-Verlag erschienen im Frühjahr <strong>2012</strong> zwei Beiträge<br />

zum Psychiatrie Entgeltsystem sowie zur Pflegereform und<br />

Pflegeneuausrichtungsgesetz.<br />

Neukonzeption der Website<br />

Zwischen Mai und August <strong>2011</strong> wurde die Website des <strong>BDPK</strong><br />

überarbeitet und neu konzipiert. Dabei ging es weniger um<br />

eine Neuauflage des Layouts sondern um eine Straffung und<br />

Neuzusammenstellung der Inhalte und eine Überarbeitung<br />

der vorhandenen Texte.<br />

Die Neuordnung der Rubriken und die veränderte Aufteilung<br />

der Untergliederung auf der Startseite bieten eine bessere<br />

Übersicht und ein leichteres Auffinden der Inhalte auf den<br />

Seiten des <strong>BDPK</strong>.<br />

Nachrichten des <strong>BDPK</strong> in f&w<br />

Jährlich erscheinen sechs Ausgaben der Verbandsmitteilungen<br />

in der Zeitschrift f&w, führen und wirtschaften im Krankenhaus<br />

des bibliomed-Verlages. Der Verband berichtet darin<br />

über aktuelle Gesetzesvorhaben und Entwicklungen in der<br />

Politik sowie verbandsinterne Neuigkeiten und Informationen.


Praktikum für Abgeordnete<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Im Juli <strong>2011</strong> hat der <strong>BDPK</strong> Bundestagsabgeordnete zu einem<br />

Praxistag in einer Mitgliedsklinik in ihrem Wahlkreis eingeladen.<br />

Gesprächen mit Ärzten, Verwaltungsmitarbeitern<br />

und Pflegekräften verdeutlichen den Abgeordneten den Arbeitsalltag<br />

in den Kliniken und sie erleben unmittelbar, wie<br />

sich Gesundheitspolitik auswirkt.<br />

Das „Praktikum für Abgeordnete“ führt die Politik mit der<br />

Praxis zusammen. Neben Klinikführungen und der Mitarbeit<br />

auf einer Station steht der Austausch mit Klinikmitarbeitern<br />

im Zentrum des Praktikumstages, von der Klinikleitung über<br />

die Pflegedienstleitung sowie mit ärztlichem und nichtärztlichem<br />

Personal. Die Klinikmitarbeiter wiederum erhalten die<br />

Möglichkeit, die Politik auf aktuelle Missstände und Probleme<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Als Reaktion auf die Einladung folgten rund 50 Anfragen von<br />

Bundestagsabgeordneten aus elf Bundesländern, quer durch<br />

alle Parteien. Stattgefunden haben inzwischen Besuche in<br />

Kliniken der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und<br />

Baden-Württemberg. Das Interesse war beachtlich und es<br />

treffen fortlaufend Anfragen von Politikern ein.<br />

<strong>BDPK</strong> Bundeskongress <strong>2011</strong>- Klinikexperten in<br />

Dresden<br />

<strong>BDPK</strong>-Präsidentin Dr. Katharina Nebel begrüßte am 29. und<br />

30. Juni <strong>2011</strong> rund 260 Experten aus Krankenhäusern und<br />

Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft, Vertreter aus<br />

der Gesundheitspolitik, von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.<br />

Sie alle waren der Einladung des Landesverbandes<br />

der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt<br />

sowie des <strong>BDPK</strong> nach Dresden gefolgt, um das 20-jährige<br />

Bestehen der Landesverbände der Privatkliniken zu feiern.<br />

Der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt<br />

Uwe Bauer blickte in seiner Begrüßung auf die<br />

Anfangszeiten des Engagements der Kliniken in privater Trägerschaft<br />

in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück. Ziel der<br />

privaten Klinikunternehmen sei damals und auch heute die<br />

Sicherstellung von hochwertiger medizinischer Versorgung.<br />

Kliniken mit erheblichem Investitionsbedarf wurden zu modernen<br />

Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, die in<br />

Sachen medizinischer Qualität und Leistungsfähigkeit keinen<br />

Vergleich mit anderen Regionen Deutschlands zu scheuen<br />

brauchten. So seien sichere und qualifizierte Arbeitsplätze<br />

in einer leistungsfähigen Gesundheitswirtschaftbranche<br />

entstanden. Zudem seien die privaten Klinikunternehmen<br />

bedeutende und verlässliche Steuerzahler.<br />

Die Grüße der sächsischen Landesregierung überbrachte<br />

Wilma Jessen aus dem sächsischen Staatsministerium für<br />

Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie verwies<br />

wie Bauer auf die exzellente und leistungsfähige Kliniklandschaft<br />

in Sachsen und den anderen östlichen Bundesländern<br />

und betonte, dass diese Kliniklandschaft durch den<br />

unternehmerischen Mut der Kliniken in privater Trägerschaft<br />

entstanden sei. Der steigende Druck auf die Kliniken durch<br />

zurückgehende Investitionsfinanzierung, steigende Kosten<br />

und nur begrenzt möglicher Refinanzierung seien absehbar.<br />

Dennoch sei sie zuversichtlich, dass sich gerade die Kliniken<br />

in privater Trägerschaft gut auf diese Veränderungen einstellen<br />

könnten.<br />

Den anschließenden Festvortrag hielt Professor Dr. Dr. Peter<br />

Koslowski, Vrije Universiteit Amsterdam zur provokanten Fragestellung<br />

„Darf man mit Gesundheit Geschäfte machen?“.<br />

Seine eindeutige und mit philosophischer und ökonomischer<br />

Substanz versehene Antwort kommt zu dem Ergebnis: Ärzte,<br />

Krankenhäuser und weitere Gesundheitsanbieter dürften<br />

nicht mit der Gesundheit der Menschen Geld verdienen aber<br />

mit der Heilung ihrer Krankheiten. Dies stifte Nutzen für die<br />

Patientinnen und Patienten und sei von diesen gewollt. „Gegen<br />

eine prosperierende Gesundheitswirtschaft ist nichts<br />

einzuwenden. Wenn nicht für ihre Gesundheit, wofür sollten<br />

die Leute sonst ihr Geld ausgeben?“, so Koslowski.<br />

Am darauf folgenden Seminartag stand die Frage im Vordergrund,<br />

wie das Gesundheitssystem mit allen Beteiligten auf<br />

den drohenden Fachkräftemangel reagieren kann. Dr. Karl<br />

Blum, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung des Deutschen<br />

Krankenhausinstituts, lieferte einen Ausblick auf die<br />

zukünftige personelle Entwicklung in den Kliniken. Derzeit<br />

seien in den Krankenhäusern rund 5500 Stellen nicht besetzt.<br />

Zukünftig würden Personalentwicklungs- und Mitarbeiterbindungskonzepte<br />

im Krankenhaus entscheidend sein,<br />

um Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf, berufliche Qualifikation und berufliche<br />

Weiterentwicklung stünden dabei im Vordergrund.<br />

Im Fachforum Rehabilitation wurden Perspektiven und Entwicklungen<br />

für die Rehabilitation erörtert. Dabei wurden<br />

etwa Entwicklungsperspektiven aus der Sicht der Patienten<br />

beleuchtet und Chancen des Versorgungsmanagements<br />

herausgestellt. Weitere Themen waren der steigende Reha-<br />

Bedarf bei begrenzten Budgets sowie die Zusammenarbeit<br />

bei Pflegeberatung und Entlassungsmanagement.<br />

Parallel dazu fand das Fachforum Krankenhaus statt. Erfolgsfaktoren<br />

im Krankenhaus wurden einerseits im Klinikmarketing<br />

verortet, andererseits bei der Patientenzufriedenheit<br />

und -sicherheit. Ein weiterer Vortrag erläuterte die Budgetverhandlung<br />

<strong>2011</strong>.<br />

5. Themen und Berichte<br />

77


78 5. Themen und Berichte<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

5.5 Telematik im Gesundheitswesen<br />

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />

Seit dem 1. Oktober <strong>2011</strong> haben die Krankenkassen bundesweit<br />

mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte<br />

(eGK) begonnen und tauschen die 1993 eingeführte Krankenversichertenkarte<br />

nach und nach aus. Bis Jahresende<br />

sollten mindestens zehn Prozent der Versicherten mit der<br />

neuen Karte ausgestattet sein. So sieht es das GKV-Finanzierungsgesetz<br />

vor. Ärzte und Psychotherapeuten benötigen<br />

ein Lesegerät, mit dem sie die neuen und die alten Karten<br />

einlesen können.<br />

Derzeit unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte<br />

vor allem durch ein Foto des Versicherten von der<br />

Krankenversicherungskarte. Darüber hinaus sind, wie auch<br />

bisher, die Versichertenstammdaten auf der Karte gespeichert<br />

und können nur lokal ausgewiesen werden. Zukünftig<br />

sollen über die eGK online-Anwendungen möglich sein: Die<br />

Krankenkassen können beispielsweise die Möglichkeit erhalten,<br />

die auf der Karte gespeicherten Versicherten-Stammdaten<br />

online über die Telematikinfrastruktur zu prüfen und<br />

zu aktualisieren. Auch Notfalldaten können auf den Karten<br />

hinterlegt werden und die eGK als Zugangsmittel zu elektronischen<br />

Fallakten dienen. Für diese Onlineanwendungen<br />

sind Feldtests erforderlich, deren Durchführung von der Betreiberorganisation<br />

der eGK, der Gematik, europaweit ausgeschrieben<br />

wurden.<br />

Die von der Initiative elektronische Fallakte (eFA) entwickelte<br />

Spezifikation ist webbasiert. Die elektronische Fallakte<br />

soll als so genannter Mehrwertdienst in die Telematikinfrastruktur<br />

integriert werden.<br />

Elektronische Fallakte<br />

Elektronische Fallakten (eFA) bieten Ärzten eine strukturierte<br />

Sicht auf die Daten eines Patienten, die für die Behandlung<br />

einer bestimmten Erkrankung (Diagnose) relevant sind.<br />

Es handelt sich also um Informationen zu einem einzelnen<br />

Behandlungsfall. Nur die Ärzte können die eFA eines Patienten<br />

einsehen, die vom Patienten eine Einwilligung erhalten.<br />

Die Daten der eFA verbleiben grundsätzlich in den Systemen<br />

und Verantwortlichkeiten derer, die sie angelegt haben. Der<br />

<strong>BDPK</strong> ist Mitglied im Verein elektronische Fallakte und unterstützt<br />

die Aktivitäten dieser Projektinitiative.<br />

• Die eFA stellt sicher, dass nur die im konkreten<br />

Fall relevanten Daten ausgetauscht werden.<br />

Dies sorgt für eine wirtschaftliche und medizinisch<br />

erfolgreiche Nutzung in diagnosebezogenden<br />

Versorgungsnetzen.<br />

• Für die Inhalte und Vollständigkeit der eFA sind<br />

die behandelnden Ärzte verantwortlich.<br />

Sie haben die gleiche Sicht auf den<br />

Behandlungsfall, ohne weitere Dokumente<br />

prüfen zu müssen. Dadurch fügt sich die eFA in<br />

einrichtungsübergreifende Behandlungsabläufe<br />

ein und kann in die lokale Falldokumentation<br />

integriert werden.<br />

• Medizinische Daten und Verwaltungsinformationen<br />

bleiben dezentral an ihren Speicherorten.<br />

Damit sind Fallakten einfacher und flexibler<br />

aufzusetzen als zentralisierte Aktensysteme.<br />

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die vom<br />

Patienten in die Behandlung dieses Falls<br />

eingebundenen Ärzte und Einrichtungen.<br />

Fallakten werden nur angelegt, wenn sie<br />

medizinisch sinnvoll sind und Einrichtungen<br />

fallbezogen über einen definierten Zeitraum<br />

kooperieren.<br />

• Patienten müssen nicht alle ihre Daten preisgeben.<br />

Sie gewähren nur den unmittelbar Behandelnden<br />

Zugang und zwar nur zu denjenigen Daten, die für<br />

die jeweilige Behandlung nötig sind.<br />

• Es steht jedem Behandler frei, seine Mitarbeit auf<br />

die Netzwerke zu konzentrieren, die für ihn<br />

interessant sind. Die eFA ermöglicht dies und ist<br />

wie eine Zweckgemeinschaft gegliedert, in der<br />

jeder Partner in mehreren Netzen vertreten sein<br />

kann und in der jedes Netzwerk aus anderen<br />

Partnern bestehen kann.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Die eFA-Plattform ist webbasiert. Die Spezifikationen wurden<br />

vom Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik<br />

entwickelt. Sie sind offen zugänglich und lizenzfrei nutzbar.<br />

Somit bietet sich eFA zusätzlich als vielfältig einsetzbarer<br />

medienübergreifender Standard für die IT-gestützte Kommunikation<br />

im Gesundheiswesen an.<br />

Mit der Gründung des eFA-Vereins hat sich die Projektinitiative<br />

in eine feste, nachhaltige und effiziente Institution gewandelt.<br />

Um die elektronischen Fallakten flächendeckend zu<br />

etablieren, bündelt der Verein die Interessen aller Teilnehmer<br />

des deutschen Gesundheitswesens und ist offen für neue<br />

Mitglieder.<br />

5. Themen und Berichte<br />

79


Peter Clausing, Verwaltungsratvorsitzender der IQMG GmbH<br />

80 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

6. IQMG<br />

Mit dem medizinischen Fortschritt steigen auch die Erwartungen der Patienten, Rehabilitanden und<br />

Kostenträger an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Einerseits sollen Patienten und Rehabilitanden<br />

die beste medizinische Versorgung erhalten, andererseits sind die Leistungserbringer<br />

durch ihre begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen in der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags<br />

stark eingeschränkt. Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung rücken in diesem<br />

Spannungsfeld immer stärker in den Mittelpunkt. Für die Zukunft der medizinischen Rehabilitation<br />

stellt somit die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungserbringung eine entscheidende<br />

Voraussetzung dar. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH<br />

(IQMG) unterstützt seit 2001 Kliniken und Einrichtungen in ihrem internen Qualitätsmanagement.<br />

6. IQMG<br />

81


82 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

6.1 Zehn Jahre Institut für Qualitätsmanagement<br />

im Gesundheitswesen<br />

Der <strong>BDPK</strong> hat am 14. September 2001 das Institut für Qualitätsmanagement<br />

im Gesundheitswesen GmbH (IQMG<br />

GmbH) als 100prozentige Tochter gegründet. Die Überzeugung,<br />

dass Qualität eine zentrale Bedeutung für die Leistungserbringung<br />

in Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

spielt, wurde somit zur institutionellen Basis.<br />

Peter Clausing, Verwaltungsratsvorsitzender der IQMG<br />

GmbH, hielt im Rahmen der IQMG-Jahrestagung am 20. und<br />

21. Oktober <strong>2011</strong> eine Festrede zum zehnjährigen Jubiläum.<br />

Der <strong>BDPK</strong> sei von Anfang an der festen Überzeugung gewesen,<br />

die qualitätsgesicherte Rehabilitation mit professionellen<br />

Qualitätsmanagementsystemen flankieren zu wollen.<br />

Unmittelbar nach der Reha-Krise war es keineswegs selbstverständlich,<br />

dass sich Reha-Kliniken und deren Verbände<br />

mit Konzeptionen zum Qualitätsmanagement auseinander<br />

setzen. So gab es beim Gründungsprozess durchaus kontroverse<br />

Diskussionen. Die Gründung der IQMG GmbH gab<br />

jedoch den Startschuss für die Entwicklung eines zukunftsweisenden<br />

und marktführenden Qualitätsmanagementverfahrens,<br />

dem IQMP-Reha, inzwischen ein Erfolgsmodell.<br />

Leitthema der diesjährigen Jahrestagung war die Qualität<br />

und Transparenz der Rehabilitation im Zeitalter des Internets.<br />

Die zentrale Botschaft des zweitätigen Kongresses<br />

lautete, dass das Internet ein sinnvolles und effektives Medium<br />

zur Selbstdarstellung sein kann. Allerdings müssen die<br />

zum Teil weitreichenden und schwerwiegenden Risiken des<br />

Internets als Kommunikationsmedium so weit wie möglich<br />

kontrolliert werden. Zu aktuellen Entwicklungen gehören die<br />

zunehmende Inanspruchnahme von Klinikportalen zur Meinungsbildung<br />

und die Entwicklung eines fachlich fundierten,<br />

auf Qualitätsdaten basierenden Reha-Portals.<br />

Neue Anforderungen an die<br />

Qualitätssicherung<br />

Dr. Hiltrud Kastenholz, Leiterin des Referates „Qualitätssicherung,<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen,<br />

Personal im Krankenhaus“ des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit überbrachte Glückwünsche zum<br />

Jubiläum und zeichnete die gesetzliche Ausgangslage für<br />

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung nach. Qualitätssicherung hinterfrage<br />

Ergebnisse der Leistungserbringung, gewährleiste eine<br />

verstärkte Transparenz sowie eine bessere Versorgung, so<br />

Kastenholz. Die Bundesregierung setze große Bedeutung in<br />

so genannte Pay for Performance-Modelle (P4P-Modelle).<br />

Eine qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen<br />

auf Grundlage valider Qualitätsdaten sei grundsätzlich denkbar.<br />

Um jedoch zahlreiche offene Fragen zu klären, wurde<br />

eine wissenschaftliche Studie beauftragt, deren Ergebnisse<br />

im nächsten Jahr vorliegen werden.<br />

Instrumente und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung<br />

und des Qualitätsmanagements<br />

Dr. Here Klosterhuis, Leiter des Bereichs Reha-Qualitätssicherung,<br />

Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (DRV), erläuterte bewährte, sowie in<br />

einer Neukonzipierung befindliche Verfahren und Instrumente<br />

des Reha-Qualitätssicherungsprogramms der DRV. Außerdem<br />

verglich er die QS-Ergebnisse stationärer und ambulanter<br />

Reha-Einrichtungen für ausgewählte Indikationsbereiche.<br />

Die QS-Ergebnisse seien zwar insgesamt positiv, jedoch mit<br />

Unterschieden bei einzelnen Indikationen zwischen ambu-


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

lanten und stationären Einrichtungen. Unterschiede von stationären<br />

gegenüber ambulanten Reha-Einrichtungen seien<br />

unklar, darüber gebe es weiteren Forschungsbedarf.<br />

Peter Follert, MBA in der Abteilung Medizin des Spitzenverbands<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), stellte<br />

das aktuelle QS-Reha®-Verfahren vor und stellte die Aufgaben<br />

der Auswertungsstelle, den Umgang mit den von den<br />

Einrichtungen übermittelten Daten und den QS-Ergebnissen<br />

sowie die konkrete Ablaufplanung des Verfahrens in den Fokus<br />

seines Vortrags.<br />

Im Anschluss daran erläuterte Dr. Ralf Bürgy, Leiter der Abteilung<br />

Qualität, Organisation & Revision der MediClin AG<br />

Offenburg, die Merkmale einer Selbstbewertung sowie des<br />

Selbstbewertungsprozesses im IQMP-Reha-Verfahren. Er<br />

hob den vielseitigen Nutzen eines Selbstbewertungsberichts<br />

für die Kliniken hervor. Dieser liegt nach Bürgys Einschätzung<br />

vor allem darin, Potenziale zu erkennen und Initiativen<br />

zur Verbesserung zu priorisieren.<br />

Aus der Praxis eines Krankenhaus-Konzerns nach der Zertifizierung<br />

berichtete Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Bereichsleiterin<br />

der Sana QualitätsMedizin. Im Jahr 2007 führten<br />

die Sana Kliniken zum ersten Mal Risikoaudits durch und<br />

erhielten das Qualitätszertifikat KTQ. Damit die erreichten<br />

Qualitätsstandards aufrecht erhalten werden konnten, gab<br />

es bei den Sana Kliniken eine gezielte Weiterentwicklung: In<br />

den Jahren 2008 bis <strong>2011</strong> wurden Risiko- und Hygieneauditoren<br />

ausgebildet und gegenseitige Audits durchgeführt. <strong>2011</strong><br />

wurde das Sana Qualitätsboard gebildet, die Mitglieder zu<br />

Peers ausgebildet und Peer Reviews im Pflegemanagement<br />

und im ärztlichen Bereich durchgeführt. Ziele waren und sind<br />

die Verbesserung der medizinischen Qualität, ein Erfahrungsaustausch<br />

unter den Kollegen sowie ein Know-How-Transfer.<br />

Risiken und Chancen der Neuen Medien für<br />

Kliniken<br />

Die Leiterin der Unternehmenskommunikation der Sana<br />

Kliniken, Susanne Heintzmann, sprach über neue Kommunikationsformen<br />

im Umfeld von Kliniken im Google-Zeitalter<br />

und ihren Kehrseiten. Wachsende Anforderungen an Kliniken<br />

entstehen demnach vor allem durch die rasante Beschleunigung<br />

der Kommunikation. Das machte sie am Beispiel<br />

einer Beschwerde eines Patienten deutlich, der sehr lange<br />

in der Notaufnahme warten musste. Er machte mit seinem<br />

Mobiltelefon unvorteilhafte Bilder in der Klinik, schrieb noch<br />

vor Ort einen Beschwerdebericht, den er auf dem Weg nach<br />

Hause im Internet veröffentlichte. Die Geschwindigkeit der<br />

Informationsverbreitung machte daher ein sofortiges Krisenmanagement<br />

in der Unternehmenskommunikation erforderlich.<br />

Allerdings benannte sie auch Vorteile des Internets<br />

für Kliniken: Der Dialog mit den Patienten und deren konst-<br />

ruktives Feedback diene der Nähe zu Patienten und könne<br />

ein Pluspunkt für die Klinik werden. Als weitere Stärken der<br />

Social Media bezeichnete sie die Kraft der Verbraucher, den<br />

mündigen Patienten sowie Vorteile für Kliniken bei der Personalrekrutierung.<br />

Den Blick auf Gesundheitsinformationen<br />

für Verbraucher im Internet richtete Ingo Bach, Redakteur<br />

des Berliner Tagesspiegels, für die Tagungsteilnehmer ins<br />

Zentrum. Bach ist verantwortlich für die Verlagsprodukte<br />

Klinikführer Berlin, Rehaklinikführer Berlin und Brandenburg<br />

sowie das Suchportal www.gesundheitsberater-berlin.de.<br />

Seit 2006 wurden zunächst in Berlin Klinikvergleiche angestellt,<br />

um den Patienten einen Überblick über die mehr als<br />

70 Krankenhäuser, 25 Rehazentren, 300 Pflegeheime, rund<br />

6700 niedergelassene Ärzte sowie Zahnärzte und Psychotherapeuten<br />

zu geben. Um den Patienten bei der Auswahl zu<br />

unterstützen, wurden Gesundheitsinformationen in den Klinikführern<br />

gebündelt sowie in einer Datenbank im Internet<br />

veröffentlicht. Die Informationen wurden für Laien geschrieben<br />

und die Texte entsprechend vereinfacht dargestellt, jedoch<br />

von Experten auf medizinische Richtigkeit geprüft. Ingo<br />

Bachs Fazit zum Thema Gesundheitsinformationen im Internet<br />

war, dass er sich einen offenen Wettbewerb wünscht,<br />

um das beste, fachlich fundierte und anwenderfreundliche<br />

Portal im Sinne der Patienten zu schaffen.<br />

Umfassende Informationen über Krankenhäuser bietet das<br />

Internetportal Qualitätskliniken.de. Der Geschäftsführer von<br />

4QD –Qualitätskliniken.de, Dr. Dr. Klaus Piwernetz stellte<br />

das Portal vor. Patienten können ihre Klinik nach Fachgebiet,<br />

Krankheitsbild oder Behandlung auswählen. Ebenso können<br />

sie nach Ort und Umkreis suchen, wie auch mit dem Körpermodell<br />

nach bestimmten Erkrankungen, die sie behandeln<br />

lassen möchten. Die Zielsetzung von Qulitätskliniken.de sei,<br />

den umfassendsten Blick auf Qualitätsdaten in Krankenhäusern<br />

zu liefern. Dieser Gedanke dränge sich auch für den Bereich<br />

der medizinischen Rehabilitation auf. Warum bieten die<br />

Rehabilitionskliniken nicht auch Patienteninformationen im<br />

Internet über die Qualität ihrer Leistungen? Dies sei ein logischer<br />

Weiterentwicklungsansatz der umfassenden Qualitätsstrategien,<br />

die sich aus den bisherigen Aktivitäten des IQMG<br />

ergeben. Anhand eines Prototypen skizzierte Piwernetz die<br />

Inhalte und das Design von „QualitätsRehaKliniken.de“.<br />

Qualitätsmanagement bringt<br />

betriebswirtschaftlichen Erfolg<br />

Den Abschluss des Qualitätskongresses bildete der Vortrag<br />

von Lutz Karnauchow, geschäftsführender Vorstand von<br />

domino e.V. Er stellte das Qualitätsmanagementsystem als<br />

erfolgreiches Modell zur Unternehmensführung vor. Hierbei<br />

gehe es um einen Wertemaßstab für Personal. Stabile<br />

und sichere Prozesse, motivierte und emotional gebundene<br />

Mitarbeiter sowie eine 92 prozentige Weiterempfehlungsquote<br />

bei Kunden führe zu einer deutlich und kontinuierlich<br />

6. IQMG<br />

83


steigenden Eigenkapitalquote. Dank eines durchdachten,<br />

nachhaltigen und konsequent verfolgten modernen Qualitätsmanagements<br />

seien bessere Dienstleitungen als bei<br />

Konkurrenzunternehmen möglich und dies zum gleichen<br />

Preis, so Karnauchow. Damit verdeutlichte er den erheblichen<br />

betriebswirtschaftlichen Nutzen von Qualitätsmanagement<br />

für Unternehmen und Kliniken.<br />

Workshops für die klinische Praxis<br />

In den fünf parallel stattfindenden Workshops am Vormittag<br />

des zweiten Kongresstages berichteten Klinikexperten von<br />

ihren Erfahrungen und boten in praktischen Übungen Anregungen<br />

und Hilfestellungen bei der Umsetzung von Qualitätsmanagement<br />

in den Klinikalltag. Die interaktiven Workshops<br />

zu den Themen Risikomanagement und Patientensicherheit,<br />

Umsetzung der BAR-Kriterien sowie Selbstbewertung und<br />

generierte Verbesserungsinitiativen im IQMP-Reha fanden<br />

großen Anklang bei den Teilnehmern der Jahrestagung <strong>2011</strong>.<br />

Die nächste Jahrestagung des IQMG wird am 29. und<br />

30.11.<strong>2012</strong> in Berlin stattfinden.<br />

6.2 Zertifizierungspflicht<br />

Für stationäre Rehabilitationseinrichtungen gelten die gesetzlichen<br />

Regelungen nach § 20 Abs. 2a SGB IX. Die Einführung<br />

eines internen Qualitätsmanagements allein ist nicht<br />

mehr ausreichend. Die stationären Rehabilitationseinrichtungen<br />

müssen zukünftig an einem von der BAR anerkannten<br />

Qualitätsmanagement-Verfahren teilnehmen und sich nach<br />

§ 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IX zertifizieren lassen. Bis zum 30.<br />

September <strong>2012</strong> müssen stationäre Rehabilitationsklinken<br />

ein von der BAR anerkanntes Zertifikat nachweisen, da sie<br />

ansonsten nicht mehr belegt werden. Für neu gegründete<br />

stationäre Rehabilitationseinrichtungen gilt eine Jahresfrist<br />

für den Nachweis der geforderten Zertifizierung.<br />

84 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Stationäre Rehabilitationseinrichtungen, die am 1. Oktober<br />

2009 nach einem QM-Verfahren zertifiziert waren, gelten<br />

bis zum Ablauf des bisher gültigen Zertifikats als geeignet,<br />

jedoch längstens bis vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.<br />

Da jedoch kein von der BAR anerkanntes QM-Zertifikat<br />

länger als drei Jahre gültig ist, müssen sich die Einrichtungen,<br />

die vor Inkrafttreten der Vereinbarung zertifiziert waren,<br />

bis zum Ende der Übergangsfrist zertifizieren lassen.<br />

Das integrierte Qualitätsmanagement-Programm-Rehabilitation<br />

(IQMP-Reha) in der Version 3.0 erfüllt die gesetzlichen<br />

Anforderungen an Zertifizierungsverfahren für Rehabilitationseinrichtungen<br />

und ist durch die BAR mit der Entscheidung<br />

vom 26. Januar 2010 als gültiges Verfahren gemäß<br />

§20 Abs. 2 SGB IX anerkannt worden. Es eignet sich für die<br />

erstmalige Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems<br />

in Rehabilitationseinrichtungen sowie für die rehabilitationsspezifische<br />

Ausgestaltung bereits früher installierter anderer<br />

Qualitätsmanagement-Modelle.<br />

Derzeit sind 31 QM-Verfahren von der BAR anerkannt und<br />

bereits rund 740 stationäre Reha-Einrichtungen nach einem<br />

anerkannten QM-Verfahren zertifiziert. 118 Einrichtungen<br />

sind nach IQMP-Reha 3.0 zertifiziert. Das IQMP-Reha-Verfahren<br />

gehört damit zu den drei am häufigsten angewendeten<br />

internen QM-Verfahren.<br />

Erstes ambulantes Reha-Zentrum nach IQMP-<br />

Reha zertifiziert<br />

Eine Premiere konnte das IQMG im Frühjahr <strong>2012</strong> feiern: Das<br />

RehaZentrum Bremen erhielt am 10. April <strong>2012</strong> als erstes<br />

ambulantes Rehabilitationszentrum eine erfolgreichen Zertifizierung<br />

nach IQMP-Reha. Mit dem Qualitätssiegel EQR wurde<br />

dem RehaZentrum Bremen eine exzellente Qualität in der<br />

Rehabilitation bescheinigt.


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

6.3 Angebote und Produkte des IQMG<br />

Das Schulungsangebot um Jahr <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong><br />

Die Seminarreihe <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> umfasst Veranstaltungen zu<br />

den Grundlagen des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen,<br />

zu QM-spezifischen Fachthemen bis hin zu IQMP-<br />

Reha-spezifischen Angeboten und richtet sich an Führungskräfte,<br />

Qualitätsmanagementbeauftragte und interessierte<br />

Mitarbeiter aus Kliniken im Akut- und Rehabilitationsbereich.<br />

Die ein- bis zweitägigen Seminarangebote vermitteln Fachkenntnisse,<br />

praktische Hilfestellungen und bieten eine Austauschplattform<br />

mit Kollegen aus anderen Unternehmen.<br />

Mit dem Inkrafttreten der Zertifizierungspflicht für stationäre<br />

Rehabilitationseinrichtungen durch die Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR) im Oktober<br />

2009 hat der Umgang mit dem internen Qualitätsmanagement<br />

für stationäre Rehabilitationseinrichtungen enorm an Bedeutung<br />

gewonnen. Im Hinblick auf das Ende der Übergangsfrist<br />

zur Zertifizierungspflicht am 30. September <strong>2012</strong> bietet das<br />

IQMG neben den IQMP-Reha-spezifischen Seminaren und<br />

Angeboten zum Prozess- und Projektmanagement, klinischen<br />

Risikomanagement und Beziehungs- und Beschwerdemanagement<br />

im Jahr <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> zudem Schwerpunktveranstaltungen<br />

zu den BAR-Kriterien und spezielle Seminare zur<br />

erfolgreichen Vorbereitung auf die Zertifizierung an.<br />

Die Seminare wurden durch die Seminarteilnehmerinnen<br />

und Seminarteilnehmer ausgewertet. Sämtliche Rückmeldungen<br />

waren ausgesprochen positiv, die Veranstaltungen<br />

wurden als empfehlenswert beurteilt.<br />

IQMP-Reha<br />

In Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Versorgungssystemforschung<br />

und Grundlagen der Qualitätssicherung in der<br />

Rehabilitation der Charité Berlin hat das IQMG das Integrierte<br />

Qualitätsmanagement-Programm-Reha (IQMP-Reha) entwickelt.<br />

Dieses auf Exzellenz ausgerichtete rehaspezifische Qualitätsmanagement-Verfahren<br />

steht in der 3. Auflage für die Anwendung<br />

in den Rehabilitationskliniken bereit. Derzeit ist IQMP-Reha bereits<br />

in mehr als 180 Rehabilitationseinrichtungen erfolgreich<br />

implementiert. Kliniken, die nach IQMP-Reha zertifiziert sind,<br />

können bei der Kooperation für Transparenz und Qualität<br />

im Gesundheitswesen GmbH (KTQ GmbH) die Anerkennung<br />

des Zertifikats beantragen und erhalten ein so genanntes<br />

Anerkennungszertifikat. Umgekehrt haben KTQ-zertifizierte<br />

Reha-Einrichtungen die Möglichkeit, ein IQMP-Reha-Anerkennungszertifikat<br />

zu beantragen. Anders als die jeweiligen<br />

Original-Zertifikate enthalten die Anerkennungszertifikate jedoch<br />

kein BAR-Logo.<br />

Um das IQMP-Reha-Verfahren noch benutzerfreundlicher zu<br />

gestalten, hat eine Arbeitsgruppe aus Klinikexperten eine<br />

Kommentierung zum Manual entwickelt, die Inhalt, Umfang<br />

und Bedeutung der Selbstbewertung in Hinblick auf die Zertifizierung<br />

erläutert, häufig gestellte Fragen beantwortet, die<br />

Qualitätsstufen konkretisiert und Beispiele für Nachweise<br />

anführt. Die Kommentierung zum IQMP-Reha-Manual 3.0<br />

wurde im Juli <strong>2011</strong> veröffentlicht und steht auf der Internetseite<br />

des IQMG zum Download bereit.<br />

Upgrade QB-Reha 3.0<br />

Der QB-Reha steht Reha-Einrichtungen seit 2007 zur Verfügung<br />

und findet eine breite Anwendung. Die nach dem Konzept<br />

des QB-Reha erstellten Qualitätsberichte informieren<br />

Patienten, einweisende Ärzte und Reha-Träger übersichtlich<br />

und vergleichbar über alle relevanten Struktur-, Leistungs-<br />

und Qualitätsmerkmale einer Reha-Einrichtung und versetzen<br />

sie damit in die Lage, auf der Grundlage eines Vergleichs<br />

eine bewusste Auswahlentscheidung für eine Einrichtung<br />

zu treffen. Mit dem Manual zum QB-Reha erhalten Reha-<br />

Einrichtungen einen Leitfaden für einen strukturierten und<br />

vergleichbaren Qualitätsbericht, mit dem sie sich Patienten<br />

und Zuweisern präsentieren können.<br />

Im Zuge der aktuellen Überarbeitung des QB-Reha in der<br />

inzwischen dritten Version wurden die Auswahllisten durch<br />

Ergänzungen praxistauglicher gestaltet und das Manual modifiziert:<br />

Reha-Einrichtungen wird damit eine Teilnahme am<br />

Internetportal „Qualitätskliniken.de“ ermöglicht.<br />

Das Internetportal „Qualitätskliniken.de“ liefert seit dem<br />

1. Juni 2010 Patienten, Angehörigen und einweisenden<br />

Ärzten Informationen zur Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit<br />

und Patientensicherheit von circa 2.000<br />

Krankenhäusern. Das Portal ermöglicht ein schnelles und<br />

einfaches Auffinden der Kliniken, die für die jeweiligen individuellen<br />

Anforderungen die höchste Qualität bieten. Nun<br />

wurde das Portal auch auf Reha-Einrichtungen erweitert.<br />

Die „Basis-Informationen“, die Reha-Einrichtungen im Qualitätskliniken-Portal<br />

zur Verfügung stellen können, werden im<br />

QB-Reha-Manual 3.0 erfragt und sind im Manual mit einem<br />

Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Daten aus dem Qualitätsbericht<br />

Reha in der dritten Version können mit Hilfe einer<br />

XML-Schnittstelle problemlos in das Qualitätskliniken-Portal<br />

exportiert werden, wenn die Reha-Einrichtung sich für eine<br />

aktive Teilnahme am Portal entscheidet.<br />

6. IQMG<br />

85


86 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

6.4 Zertifizierte Einrichtungen<br />

AOK Nordseeklinik Amrum<br />

Norddorf<br />

AOK-Klinik Rügen<br />

Wiek<br />

AOK Klinik Schlossberg<br />

Bad Liebenzell<br />

AOK Klinik Stöckenhöfe<br />

Wittnau bei Freiburg<br />

AOK Klinik Korbmattfelsenhof<br />

Baden-Baden<br />

Asklepios Klinik Schaufling GmbH<br />

Schaufling<br />

Augusta Klinik GmbH & Co. KG<br />

Bad Kreuznach<br />

BDH-Klinik Hessisch Oldendorf GmbH<br />

Hessisch Oldendorf<br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik<br />

Frankfurt am Main<br />

Capio Franz von Prümmer Klinik<br />

Bad Brückenau<br />

Capio Klinik an der Weißenburg<br />

Uhlstädt-Kirchhasel<br />

Caspar-Heinrich-Klinik<br />

Bad Driburg<br />

Charlottenhall Rehabilitations-<br />

und Vorsorgeklinik gGmbH<br />

Bad Salzungen<br />

De‘Ignis Fachklinik GmbH<br />

Egenhausen<br />

Drei-Burgen-Klinik<br />

Bad Münster am Stein-Ebernburg<br />

Edelsteinklinik<br />

Bruchweiler<br />

Edith-Stein-Fachklinik<br />

Bad Bergzabern<br />

Eifelhöhen-Klinik<br />

Nettersheim<br />

Elfenmaar-Klinik<br />

Bad Bertrich<br />

Fachklinik Alte Ölmühle<br />

Magdeburg<br />

Fachklinik Bad Bentheim<br />

Bad Bentheim<br />

Fachklinik Eußerthal<br />

Eußerthal<br />

Fachklinik St. Hedwig Illingen<br />

Illingen<br />

Feldbergklinik<br />

St. Blasien<br />

Gelderland-Klinik<br />

Geldern<br />

Gesundheits- und Rehazentrum<br />

Schwäbische Alb<br />

Bad Urach


Gesundheits- und VitalCenter Gollée<br />

Bad Lauterberg<br />

Gesundheits- Zentrum Saarschleife<br />

Mettlach-Orscholz<br />

Gesundheitspark Bad Gottleuba<br />

Bad Gottleuba<br />

Gollwitzer-Meyer-Klinik<br />

Bad Oeynhausen<br />

Hamm Kliniken - Klinik Bellevue<br />

Bad Soden-Salmünster<br />

Hamm Kliniken - Klinik Nahetal<br />

Bad Kreuznach<br />

Hamm Kliniken - Klinik Park-Therme<br />

Badenweiler<br />

Haus Niedersachsen gGmbH<br />

Dedelstorf/Oerrel<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Haus Saaletal GmbH - Adaptionseinrichtung<br />

„Maria Stern“<br />

Bad Neustadt/Saale<br />

Haus Saaletal GmbH - Klinik Neumühle<br />

Hollstadt<br />

Haus Saaletal GmbH - Saaletalklinik<br />

Bad Neustadt/Saale<br />

Herz Reha Hamburg<br />

Hamburg<br />

Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg<br />

Rotenburg<br />

HKB-Klinik GmbH & Co. Klinik Rabenstein KG<br />

Nidda - Bad Salzhausen<br />

Holsing Vital GmbH<br />

Bad Holzhausen<br />

Johannesbad Fachklinik<br />

Bad Füssing<br />

Kaiser-Karl-Klinik GmbH<br />

Bonn<br />

Kerckhoff-Rehabilitationszentrum<br />

Bad Nauheim<br />

Kirchberg-Klinik<br />

Bad Lauterberg<br />

Kirchberg-Klinik und Gesundheits- und Vital-<br />

Center Gollée<br />

Bad Lauterberg<br />

Klinik am Hainberg<br />

Bad Hersfeld<br />

Klinik am Rosengarten<br />

Bad Oeynhause<br />

Klinik am Tharandter Wald<br />

Niederschöna<br />

Klinik Fallingbostel<br />

Bad Fallingbostel<br />

Klinik im Kurpark<br />

Bad Rothenfeld<br />

Klinik Malchower See GmbH<br />

Malchow<br />

Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Herz- und<br />

Kreislauferkrankungen und Erkrankungen der<br />

Atmungsorgane<br />

Bad Lippspringe<br />

Klinik Martinusquelle, Fachklinik für Psychosomatik<br />

Bad Lippspringe<br />

Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH & Co.<br />

KG<br />

Bad Nenndorf<br />

Klinik Porta Westfalica<br />

Bad Oeynhausen<br />

Klinik Solequelle<br />

Bad Westernkotten<br />

Klinik Wiesengrund<br />

Bad Westernkotten<br />

Kliniken Schmieder Allensbach<br />

Allensbach<br />

6. IQMG<br />

87


Kliniken Schmieder Gailingen<br />

Gailingen<br />

Kliniken Schmieder Heidelberg<br />

Heidelberg<br />

Kliniken Schmieder Konstanz<br />

Konstanz<br />

Kliniken Schmieder Stuttgart-Gerlingen<br />

Gerlingen<br />

Kliniken Schmieder Stuttgart Tagesklinik<br />

Stuttgart<br />

Klinikzentrum Mühlengrund GmbH<br />

Bad Wildungen<br />

KTB Klink für Tumorbiologie GmbH & Co. KG<br />

Freiburg<br />

Kurpark-Klinik Dr. Lauterbach-Klinik GmbH<br />

Bad Liebenstein<br />

Lielje Gruppe, Kinder-Reha-Klinik<br />

„Am Nicolausholz“<br />

Bad Kösen<br />

Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klinik I<br />

St. Peter-Ording<br />

Lielje Gruppe, Nordsee Reha-Klinikum, Klink II<br />

St. Peter-Ording<br />

Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik I<br />

Bad Kösen<br />

Lielje Gruppe, Saale Reha-Klinik II<br />

Bad Kösen<br />

Lielje Gruppe, Salze Klinik<br />

Bad Salzdetfurth<br />

LWL Institut für Rehabilitation Gütersloh<br />

- Hans Peter Kitzig Institut -<br />

Gütersloh<br />

Marcus-Klinik<br />

Bad Driburg<br />

Median Klinik Berlin-Kladow<br />

Berlin<br />

88 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Median Klinik Berlin-Mitte<br />

Berlin<br />

Median Klinik Bernkastel-Kues<br />

Bernkastel-Kues<br />

Median Klinik für Rehabilitation Bad Salzuflen<br />

- Klinik Flachsheide<br />

Bad Salzuflen<br />

Median Klinik Grünheide<br />

Grünheide<br />

Median Klinik Hoppegarten<br />

Hoppegarten<br />

MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen -<br />

MEDIAN Klinik am Park<br />

Bad Oeynhausen<br />

MEDIAN Kliniken Bad Oeynhausen -<br />

MEDIAN Weserklinik<br />

Bad Oeynhausen<br />

MEDIAN Kliniken Bad Salzuflen - MEDIAN<br />

Klinik am Burggraben<br />

Bad Salzuflen<br />

MEDIAN Klinik Wismar<br />

Wismar<br />

MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />

MEDIAN Klinik Bernkastel<br />

Bernkastel-Kues<br />

MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />

Median Klinik Burg Landshut<br />

Bernkastel-Kues<br />

MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />

Median Klinik Kues<br />

Bernkastel-Kues<br />

MEDIAN Reha-Zentrum Bernkastel-Kues -<br />

Median Klinik Moselhöhe<br />

Bernkastel-Kues<br />

MEDIAN Rheingau-Taunus Klinik<br />

Bad Schwalbach


MediClin Albert Schweizer Klinik<br />

Königsfeld<br />

MediClin Baar Klinik<br />

Königsfeld<br />

MediClin Bliestal Kliniken<br />

Blieskastel<br />

MediClin Bosenberg Kliniken<br />

St. Wendel<br />

MediClin Deister Weser Kliniken<br />

Bad Münder<br />

MediClin Dünenwald Klinik<br />

Seebad Trassenheide<br />

MediClin Fachklinik Rhein/Ruhr<br />

Essen<br />

MediClin Klinik am Brunnenberg<br />

Bad Elster<br />

MediClin Klinik am Rennsteig<br />

Tabarz<br />

MediClin am Vogelsang<br />

Donaueschingen<br />

MediClin Klinikum Soltau<br />

Soltau<br />

MediClin Kraichgau-Klinik<br />

Bad Rappenau<br />

MediClin Reha-Zentrum am Hahnberg<br />

Bad Wildungen<br />

MediClin Reha Zentrum Bad Düben<br />

Bad Düben<br />

MediClin Reha-Zentrum Bad Orb<br />

Bad Orb<br />

MediClin Reha-Zentrum Gernsbach<br />

Gernsbach<br />

MediClin Reha-Zentrum Plau am See<br />

Plau am See<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

MediClin Reha-Zentrum Reichshof<br />

Reichshof<br />

MediClin Reha-Zentrum Spreewald<br />

Burg/Spreewald<br />

MediClin Rose Klinik<br />

Horn-Bad Meinberg<br />

MediClin Seepark Klinik<br />

Bad Bodenteich<br />

MediClin Schlüsselbad Klinik<br />

Bad Peterstal-Griesbach<br />

MediClin Seidel-Klinik<br />

Bad Bellingen<br />

MediClin Staufenburg Klinik<br />

Durbach<br />

MEDIGREIF Inselklinik Heringsdorf<br />

GmbH & Co. KG Haus Kulm<br />

Ostseebad Heringsdorf<br />

MEDIGREIF Parkklinik GmbH<br />

Greifswald<br />

MediVital Therapiezentrum GmbH<br />

Erwitte-Bad-Westernkotte<br />

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />

Lippspringe GmbH<br />

Allergie- und Asthma-Klinik<br />

Bad Lippspringe<br />

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />

Lippspringe GmbH<br />

Auguste-Viktoria-Klinik<br />

Bad Lippspringe<br />

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad<br />

Lippspringe GmbH<br />

Cecilien-Klinik<br />

Bad Lippspringe<br />

Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />

Bad Lippspringe GmbH<br />

Klinik Martinusquelle<br />

Bad Lippspringe<br />

6. IQMG<br />

89


Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />

Bad Lippspringe GmbH<br />

Teutoburger-Wald-Klinik<br />

Bad Lippspringe<br />

Meduna-Klinik GmbH<br />

Bad Bertrich<br />

Mittelrhein-Klinik Bad Salzig<br />

Boppard-Bad Salzig<br />

Moritz-Klinik<br />

Bad Klosterlausnitz<br />

Mühlenbergklinik - Holsteinische Schweiz<br />

Bad Malente<br />

Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt<br />

Bad Neustadt/Saale<br />

Neurologische Klinik Hessisch Oldendorf<br />

Hessisch Oldendorf<br />

Orthopädisches Zentrum Martin-Ulbrich-Haus<br />

Rothenburg gGmbH<br />

Rothenburg<br />

Ostseeklinik Grömitz<br />

Grömitz<br />

Ostseeklinik Prerow<br />

Ostseebad Prerow<br />

Ostseeklinik Schönberg-Holm<br />

Ostseebad Schönberg<br />

Ostseeklinik Zingst<br />

Zingst<br />

Paracelsus-Berghofklinik<br />

Bad Essen<br />

Paracelsus-Harz-Klinik<br />

Bad Suderode<br />

Paracelsus-Klinik Am Schillergarten<br />

Bad Elster<br />

Paracelsus-Klinik am See<br />

Bad Gandersheim<br />

Paracelsus Klinik an der Gande<br />

Bad Gandersheim<br />

90 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Paracelsus-Roswitha-Klinik<br />

Bad Gandersheim<br />

Paracelsus-Rotenfelsklinik<br />

Bad Münster<br />

Paracelsus Klinik Scheidegg<br />

Scheidegg<br />

Paracelsus-Wiehengebirgsklinik<br />

Bad Essen<br />

Paracelsus-Wittekindklinik<br />

Bad Essen<br />

Park-Klinik GmbH & Co. KG<br />

Bad Nauheim<br />

Park-Klinik Bad Hermannsborn GmbH & Co. KG<br />

Bad Driburg<br />

Pitzer Kliniken - Hohenfeld-Kliniken<br />

Bad Camberg<br />

Pitzer Kliniken - Kaiserberg Klinik<br />

Bad Nauheim<br />

Pitzer Kliniken - Kinzigtal-Klinik<br />

Bad Soden-Salmünster<br />

Pitzer Kliniken - Klinik am Südpark<br />

Bad Nauheim<br />

Pitzer Kliniken - Rheumazentrum Schlangenbad<br />

Schlangenbad<br />

Psychosomatische Fachklinik<br />

St. Franziska Stift<br />

Bad Kreuznach<br />

Psychosomatische Klinik Bad Neustadt<br />

Bad Neustadt a.d. Saale<br />

reha Flex Saline Rehabilitationsklinik Halle<br />

Halle<br />

Reha Klinikum „Hoher Fläming“<br />

im Oberlinhaus gGmbH<br />

Bad Belzig<br />

Rehabilitationsklinik Garder See<br />

Lohmen


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Rehabilitationsklinik Massow GmbH & Co. KG<br />

Halbe / OT Massow<br />

Rehabilitationsklinik Park-Therme<br />

Badenweiler<br />

REHA-Klinik Sonnenhof<br />

Bad Iburg<br />

Reha-Klinik Wiesengrund<br />

Bad Sassendorf<br />

RehaZentrum Bremen GmbH<br />

Bremen<br />

Reha-Zentrum Lübben Kliniken Professor<br />

Dr. Schendel GmbH & Co. KG<br />

Lübben<br />

Salztal Klinik GmbH & Co. KG<br />

Bad Soden Salmünster<br />

Sankt Rochus Kliniken<br />

Bad Schönborn<br />

Seeklinik Zechlin GmbH<br />

Dorf Zechlin<br />

Stillachhaus Privatklinik GmbH<br />

Oberstdorf<br />

TOMESA Fachklinik e. K.<br />

Bad Salzschlirf<br />

Viktoriastift Bad Kreuznach<br />

Bad Kreuznach<br />

Vital Kliniken GmbH - Klinik Buchenholm<br />

Bad Malente-Gremsmühlen<br />

Vital Kliniken GmbH - Klinik Dreizehnlinden<br />

Bad Driburg<br />

Vital Kliniken GmbH - Schloss-Klinik Sonnenbühl<br />

Bad Dürrheim<br />

Vitalisklinik Bad Hersfeld<br />

Bad Hersfeld<br />

Vogtland-Klinik Bad Elster<br />

Bad Elster<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Argental-Klinik<br />

Isny-Neutrauchburg<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Alpenblick<br />

Isny-Neutrauchburg<br />

Waldburg-Zeil Kliniken - Klinik im Hofgarten<br />

Bad Waldsee<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Niederbayern<br />

Bad Füssing<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Klinik Schwabenland<br />

Isny-Neutrauchburg<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Parksanatorium Aulendorf<br />

Aulendorf<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />

Bad Salzelmen<br />

Schönebeck Elbe<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />

Bad Wurzach<br />

Bad Wurzach<br />

Waldburg Zeil Kliniken - Rehabilitationsklinik<br />

Saulgau<br />

Bad Saulgau<br />

Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG<br />

Jesteburg<br />

Weserland-Klinik Bad Hopfenberg<br />

Petershagen<br />

Weserland-Klinik Bad Seebruch<br />

Vlotho<br />

6. IQMG<br />

91


92 6. IQMG<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

6.5 Kooperationspartner<br />

Das IQMG betreibt Qualitätssicherung in eigener Sache und stellt hohe<br />

Anforderungen an seine Kooperationspartner<br />

Das IQMG bietet hochwertige Beratungs- und Evaluierungsleistungen<br />

für Einrichtungen des Gesundheitswesens und<br />

arbeitet mit speziell ausgewählten Partnern zusammen. Die<br />

mit dem IQMG kooperierenden Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen<br />

müssen die Bedingungen eines speziellen<br />

Kriterienkataloges erfüllen („Kriterien für die Zulassung<br />

und Empfehlung von IQMG-Partnern“) und werden regelmäßig<br />

überprüft. Die zur Zertifizierung von IQMP-Reha eingesetzten<br />

Auditoren erfüllen besondere Voraussetzungen: mindestens<br />

eine fünfjährige Erfahrung in Akutkrankenhäusern<br />

beziehungsweise Rehabilitationskliniken, mindestens zwei<br />

Jahre Berufserfahrung im Qualitätsmanagement, eine klinikspezifische<br />

Ausbildung und eine zertifizierte Ausbildung<br />

im Qualitätsmanagement. Zudem sind externe IQMP-Reha-<br />

Auditoren zur Teilnahme an einer zweitägigen Basisschulung<br />

und alle zwei Jahre zur Teilnahme an den „IQMP-Reha-Refresher-Kursen“<br />

verpflichtet. Die „Zulassung“ eines Auditors erfolgt<br />

für zwei Jahre, so dass die Erfüllung der Anforderungen<br />

regelmäßig überprüft und gesichert wird. Auf der Homepage<br />

des IQMG werden die anerkannten externen IQMP-Reha-Auditoren<br />

mit ihren Qualifikationen veröffentlicht.<br />

IQMP-Partner begleiten den Aufbau oder die Weiterentwicklung<br />

von Qualitätsmanagementsystemen bei Rehabilitations-<br />

Einrichtungen auf der Basis des IQMP-Reha. Dabei werden die<br />

Ausgangsbedingungen und individuellen Anforderungen der<br />

Einrichtungen berücksichtigt. Die Zertifizierungsunternehmen<br />

übernehmen als IQMG-Partner die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen<br />

und die Vergabe von EQR-Zertifikaten<br />

(„Exzellente Qualität in der Rehabilitation“) für die erfolgreiche<br />

Umsetzung des IQMP-Reha in den Rehabilitations-Einrichtungen.<br />

Die IQMG GmbH hat auf der Grundlage von Rahmenverträgen<br />

folgende Beratungs-und Zertifizierungsunternehmen<br />

als Kooperationspartner gewonnen:<br />

Beratungsunternehmen<br />

isquo<br />

Institut für Qualitätsmanagement und<br />

Organisationsberatung<br />

KrückenConsulting - Wendt & Huber GbR<br />

QM-BASE Dr. Dr. Nebel<br />

Quintessenz Beratung GmbH<br />

RC Management Consult GmbH<br />

SAMA Sozial- und Arbeitsmedizinische<br />

Akademie Baden-Württemberg e.V.<br />

ZeQ AG<br />

Zertifizierungsunternehmen<br />

BSI Management Systems<br />

und Umweltgutachter Deutschland GmbH<br />

DIOcert GmbH<br />

DQS GmbH<br />

LGA InterCert GmbH<br />

Für Reha-Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft besteht<br />

die Möglichkeit, das IQMP-Reha-Verfahren in einer Version<br />

zu nutzen, welche ihre spezifische konfessionelle Qualitätsphilosophie<br />

einbezieht. Die konfessionelle Zertifizierungsgesellschaft<br />

proCum Cert ist Kooperationspartner des IQMG<br />

und bietet die Möglichkeit einer Zertifizierung nach IQMP-<br />

Reha für den kirchlichen Bereich.<br />

ProCum Cert GmbH


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Das IQMG kooperiert auch mit ausgewählten Softwareunternehmen,<br />

die unterschiedliche Software-Lösungen für die<br />

IQMG-Produkte anbieten. Mit folgenden Softwareunternehmen<br />

bestehen Rahmenverträge mit der IQMG Institut für<br />

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH:<br />

Continuat GmbH & Co. KG<br />

empira Software GmbH<br />

NEXUS / QM GmbH<br />

3M Medica<br />

6. IQMG<br />

93


Organisationsstruktur<br />

des<br />

94 7. Organe<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

VORSTAND MITGLIEDERRAT<br />

GESCHÄFTSSTELLE<br />

13 LANDESVERBÄNDE<br />

FACHAUSSCHÜSSE FACHARBEITSGRUPPEN


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

7. Organe<br />

7. Organe<br />

95


Gremien<br />

Mitglieder des Vorstands<br />

Präsidentin: Dr. Katharina Nebel M. Sc.,<br />

Private Kliniken Dr. Dr. med. Nebel, Vlotho<br />

Vizepräsident: Dr. Ulrich Wandschneider,<br />

Asklepios Kliniken GmbH, Hamburg<br />

Vizepräsident: Eugen Münch,<br />

Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />

Peter Clausing, Berlin<br />

Dr. Jens Deerberg-Wittram, Schön Klinik Verwaltung<br />

GmbH, Prien am Chiemsee (bis April <strong>2012</strong>)<br />

Norbert Glahn, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />

Düsseldorf<br />

Dr. Tobias Kaltenbach, Asklepios-Kliniken GmbH,<br />

Königstein-Falkenstein, (bis November <strong>2011</strong>)<br />

Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />

und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />

Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken<br />

in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Dr. Michael Philippi, Sana Kliniken AG, Ismaning<br />

Herbert M. Pichler, FuturaMed AG, München<br />

Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />

(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />

Mitglieder der<br />

Fachausschüsse<br />

Fachausschuss Krankenhäuser<br />

Vorsitzende: Dr. Tobias Kaltenbach, Asklepios-Kliniken<br />

GmbH, Königstein-Falkenstein / Dr. Michael Philippi, Sana<br />

Kliniken AG, Ismaning<br />

Dr. Klaus-Christopher Amelung, Privatklinik Dr. Amelung,<br />

Königstein<br />

Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation<br />

GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

Dr. Kathleen Balle, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />

Rehabilitations KG, Kreischa<br />

Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />

am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />

Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels<br />

Harald Becker, Rheumazentrum Oberammergau,<br />

Oberammergau<br />

Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH<br />

& Co. KG, Bad Mergentheim<br />

Dieter von Bomhard,<br />

Privatklinik Bad Gleisweiler Hilz KG, Gleisweiler<br />

96 7. Organe<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

A. Cornelia Bönnighausen,<br />

KAV Krankenhaus GmbH, Ehringshausen<br />

Oliver Bredel, Sana Kliniken AG, Remscheid<br />

Veronika Diepolder, m&i Klinikgruppe Enzensberg,<br />

Hopfen am See<br />

Dirk Döbele, MediClin, Offenburg<br />

Volker Feldkamp, Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />

Arno Fritzen,<br />

Klinik für Tumorbiologie GmbH & Co. KG, Freiburg<br />

Franz Gahrmann, HELIOS Klinik Borna, Borna<br />

Joachim Gemmel, Hanseklinikum Stralsund GmbH, Stralsund<br />

Dr. Peter Görlich, Ethianum Betriebsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG, Heidelberg<br />

Dr. Uwe Gretscher, Sana Kliniken AG, Stuttgart<br />

Ronald Gudath, Mittelweser Kliniken GmbH, Nienburg<br />

Hartmut Hain, Medical Park AG, Amerang<br />

Isabell Halletz, Verband privater Kliniken<br />

und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />

Stefan Härtel, Asklepios Orthopädische Klinik Hohwald,<br />

Neustadt<br />

Andreas Heilmann, Helios Vogtland-Klinikum Plauen, Plauen<br />

Peter Heimscheid, Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft<br />

mbh, Lich<br />

Bernd Hirtreiter, Asklepios Fachkliniken München-Gauting,<br />

Gauting<br />

Dr. Claas Hohmann, WolfartKlinik, Gräfelfing<br />

Rolf Kliche, Klinik Dr. Koch GmbH & Co KG i.L., Oberursel<br />

Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />

Dr. Falko Kronsbein, Felsenlandklinik Dahn, Dahn<br />

Dr. Arno Kuge, Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH &<br />

Co.KGaA, Osnabrück<br />

Dr. Thomas Leucht, Havelklinik BSB<br />

Sanatoriumsgesellschaft mbH, Berlin<br />

Christian Macke, Schön Klinik Harthausen, Bad Aibling<br />

Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz e.V., Wiesbaden<br />

Joachim Manz, Berlin<br />

Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling<br />

Mirko Papenfuß, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt<br />

(Oder)<br />

Herbert-M. Pichler, FuturaMed AG, M-Unterföhring<br />

Marc-Andrè Pogonke, Paracelsus-Kliniken-Deutschland<br />

GmbH & CO. KGaA, Osnabrück<br />

Jens Raddatz, Werner-Wicker-Klinik, Bad Wildungen<br />

Dr. Christian Rotering,<br />

Park-Klinik Manhagen GmbH & Co. KG, Großhansdorf<br />

Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und<br />

Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />

Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />

gGmbH, Bad Lippspringe<br />

Dr. Jens Schick, Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH, Berlin<br />

Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />

(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />

Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />

Markus Stark, Kliniken Dr. Erler gGmbH, Nürnberg


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />

in Bayern e.V., München<br />

Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />

Bayern e.V., München<br />

Bernhard Wehde, Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus<br />

KG, Göppingen<br />

Madeleine Weitzel, Herz- und Kreislaufzentrum Rotenburg<br />

a. d. Fulda, Rotenburg a.d. Fulda<br />

Jens Wernick, München<br />

Dr. Thomas Wolfram, SRH Kliniken GmbH, Heidelberg<br />

Fachausschuss Rehabilitation und Pflege<br />

Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin<br />

Stv. Vorsitzender: Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios<br />

Kliniken GmbH, Hamburg<br />

Dr. Hans-Heinrich Aldag, Waldklinik Jesteburg Aldag<br />

GmbH & Co. KG, Jesteburg<br />

Frank J. Alemany, Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH<br />

& Co. KGaA, Osnabrück<br />

Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />

& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />

am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />

Bernd Baumbach, Johannesbad Saarschleife AG & Co. KG,<br />

Mettlach-Orscholz<br />

Christian Baumbach, Median Reha-Zentrum Bernkastel-<br />

Kues, Bernkastel-Kues<br />

Dr. Ursula Becker, Dr. Becker Klinikgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Köln<br />

Rita Bernhardt, MediClin, Klinik am Brunnenberg, Bad Elster<br />

Dr. Christoph Berwanger, Hardtwaldklinik I, Bad Zwesten<br />

Thomas Bold, Gräfliche Kliniken Bad Driburg, Bad Driburg<br />

Otto Böttcher, MediClin, Klinik am Rennsteig, Tabarz<br />

Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-Kliniken GmbH, Jever<br />

Heinz Dahlhaus, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Bad Pyrmont<br />

Jutta Doepner, Malbergklinik GmbH, Bad Ems<br />

Christoph Essmann, AHG Klinik Schweriner See, Lübstorf<br />

Prof. Lothar Feige, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft<br />

AG, Düsseldorf<br />

Linda Feßer, Verband privater Kliniken und<br />

Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />

Thomas Fettweiß, Ostseeklinik Schönberg-Holm, Schönberg<br />

Michael Fitz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Bad<br />

Füssing<br />

Wilfried Frank, Sana Kliniken Sommerfeld, Kremmen<br />

Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik Graal-Müritz GmbH, Graal-<br />

Müritz<br />

Björn Gollée, Kirchberg Klinik, Bad Lauterberg<br />

Horst Gollée, Gollée GmbH & Co. KG, Bad Lauterberg<br />

Rainer Grimm, Moorbad, Bad Doberan<br />

Hartmut Hain, Medical Park AG, Amerang<br />

Bernd Hamann, Saline Bad Sassendorf GmbH, Bad Sassendorf<br />

Detlef Hambücker, Reha-Klinik Schwertbad, Aachen<br />

Roland Harlaux, Lielje Gruppe in der Saale Reha-Klinikum<br />

II, Bad Kösen<br />

Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken Küppelsmühle, Bad Orb<br />

Dieter Holk, Salztal Klinik GmbH & Co. KG, Bad Soden-<br />

Salmünster<br />

Johannes Jäcker, Ostseeklinik Königshörn Jäcker<br />

GmbH & Co. KG, Glowe/Rügen<br />

Heike Jost, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />

Klaus Kinast, Fachklinik Bad Bentheim, Bad Bentheim<br />

Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />

am See<br />

Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad<br />

Kreuznach<br />

Volker Kull, SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen<br />

gGmbH, Bad Wimpfen<br />

Dr. Markus-Michael Küthmann, Aatalklinik Wünnenberg<br />

GmbH, Bad Wünnenberg<br />

Matthias Langenbach, MediClin, Klinik am Brunnenberg,<br />

Bad Elster<br />

Susanne Leciejewski, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />

Ulf Ludwig, HELIOS Kliniken GmbH, Berlin<br />

Friedel Mägdefrau, Landesverbände der Privatkliniken in<br />

Hessen und Rheinland-Pfalz e.V., Wiesbaden<br />

Jürgen Melchers, Rhön - Klinik Prof. Dr. Keck GmbH & Co.<br />

KG, Gersfeld<br />

Wulf Meueler, MediClin, Staufenburg Klinik, Durbach<br />

Ilona Michels, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />

Düsseldorf<br />

Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik,<br />

Barby Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg<br />

Carla Naumann, Schön Klinik Verwaltung GmbH, Bad Aibling<br />

Dr. Katharina Nebel M. Sc., Private Kliniken Dr. Dr. med.<br />

Nebel, Vlotho<br />

Dr. Ilona Nowak, Medical Park AG, Berlin<br />

Heiko Pichler, Reha-Klinik Damp GmbH, Ostseebad Damp<br />

Frank Porten, St. Georg Vorsorge-<br />

und Rehabilitationskliniken, Höhenschwand<br />

Dietgrim Reene, Berlin<br />

Jörg Rieger, Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt<br />

Petra Rose, Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn<br />

GmbH, Lippstadt<br />

Bernd Rullang, Hochwald-Kliniken Weiskirchen, Weiskirchen<br />

Jörg Sagasser, Median Kliniken GmbH & Co. KG, Berlin<br />

Lutz-Peter Sandhagen, Verband privater Kliniken und<br />

Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e. V., Berlin<br />

Achim Schäfer, Medizinisches Zentrum für Gesundheit<br />

gGmbH, Bad Lippspringe<br />

Rudi Schäfer, AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG,<br />

Düsseldorf<br />

Stefan Scharl, Reha-Zentren Passauer Wolf GmbH, Bad<br />

Griesbach<br />

Michael Scheider, Sachsenklinik GmbH & Co. KG, Bennewitz<br />

Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />

und Co. KG, Bad Nenndorf<br />

7. Organe<br />

97


Matthias H. Schindler, Paracelsus-Klinik Scheidegg,<br />

Scheidegg<br />

Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />

(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />

Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />

Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />

für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />

Alexander Spachholz, MediClin, Offenburg<br />

Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />

in Bayern e.V., München<br />

Hartmut Stern, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />

Rehabilitations KG, Kreischa<br />

Dr. Michael Stödtler, Pitzer-Kliniken, Bad Nauheim<br />

Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />

Bayern e.V., München<br />

Dr. Franz Theisen, Lauterbacher Mühle Klinik GmbH & Co.<br />

KG, Seeshaupt<br />

Olaf Werner, Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau<br />

GmbH, Bad Rappenau<br />

Jens Wernick, München<br />

Rüdiger Wörnle, Mooswaldklinik, Freiburg<br />

Uli Wüstner, m&i-Fachkliniken Hohenurach, Bad Urach<br />

Fachausschuss Vorsorge und Rehabilitation<br />

für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und<br />

Kind<br />

Vorsitzender: Peter Clausing, Berlin<br />

Stv. Vorsitzender: Thomas Bruns, Friesenhörn-Nordsee-<br />

Kliniken GmbH, Jever<br />

Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />

& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

Alwin Baumann, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG,<br />

Wangen<br />

Roland Berlinger, Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind<br />

Kur-Kliniken Marketing GmbH, Neuhaus am Inn<br />

Petra Bierwirth, Kindernachsorgeklinik<br />

Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau<br />

Thomas Eisenla, AHG Klinik für Kinder und Jugendliche,<br />

Beelitz-Heilstätten<br />

Michael Grosskurth, Klinik Bad Oexen, Bad Oeynhausen<br />

Axel Hilbrig, Charlottenhall Rehabilitations-<br />

und Vorsorgeklinik gGmbH, Bad Salzungen<br />

Stefan Hügel, SEWO Seniorenwohnen Baugesellschaft<br />

mbH, Offenburg<br />

Johannes Jäcker, Ostseeklinik Königshörn Jäcker GmbH &<br />

Co. KG, Glowe/Rügen<br />

Steffen Kreß, Gesundheitszentrum an der Höhle, Buchen<br />

Klaus Kurre, Viktoriastift Rehabilitations- und<br />

Vorsorgeklinik für Kinder und Jugendliche, Bad Kreuznach<br />

Gerhard R. Lang, Klinik Grömitz GmbH & Co. KG, Melsdorf<br />

Dr. Henner Montanus, Elbe-Saale Klinik, Barby<br />

98 7. Organe<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Frank Roschewsky, Rehasan Mutter Kind Klinik, Norddorf/Amrum<br />

Heinz Rüsch, Kurklinik Strandrobbe Neptunweg GmbH,<br />

Cuxhaven<br />

Marion Schmutz, Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria<br />

Rehabilitations KG, Kreischa<br />

Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />

für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />

Achim Schulz-Lauterbach,<br />

Klinik Schönsicht Berchtesgaden, Berchtesgaden<br />

Fachausschuss Tarif- und Personalfragen<br />

Vorsitzender: Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />

und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />

Stv. Vorsitzender: Friedel Mägdefrau, Landesverbände<br />

der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz e.V.,<br />

Wiesbaden<br />

Frank Acker, Tessinum GmbH, Tessin<br />

Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation GmbH<br />

& Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

Detlef Bätz, Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V.,<br />

Bad Klosterlausnitz<br />

Jürgen Benz, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-<br />

Neutrauchburg<br />

Claudia Blachut, Schwärzberg Klinik GmbH, Bad Rappenau<br />

Thomas Böer, Diabetes Zentrum Bad Mergentheim GmbH<br />

& Co. KG, Bad Mergentheim<br />

Manuela Flacke, Verband der Privatkliniken Niedersachsen<br />

und Bremen e. V., Osnabrück<br />

Gerhard Göttsche, Unternehmensberatung, Bad Oeynhausen<br />

Michael Groos, Kliniken Schmieder Allensbach (Stiftung &<br />

Co.) KG, Allensbach<br />

Stefan Hübner, Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH,<br />

Sankt Augustin<br />

Bernd Kümmerle, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />

am See<br />

Dr. Winfried Ludwig, Recura Kliniken GmbH, Beelitz-<br />

Heilstätten<br />

Martin Menger, Verband der Privatkliniken Niedersachsen<br />

und Bremen e. V., Osnabrück<br />

Thorn Plöger, HESCURO – Klinik REGINA – GmbH & Co.<br />

KG, Bad Kissingen<br />

Lutz Peter Reuter, Klinikgruppe Graf von Oeynhausen-<br />

Sierstorpff, Bad Driburg<br />

Birgit Rossak, Klinikum Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder)<br />

Ingrid Sacher, Sana-Krankenhaus Rügen GmbH, Bergen/<br />

Rügen<br />

Dirk Schmitz, MediClin, Offenburg<br />

Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der Privatkrankenanstalten<br />

in Bayern e.V., München<br />

Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />

Bayern e.V., München


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Günther Tillmann, Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH<br />

& Co. KGaA, Osnabrück<br />

Rolf Treutler, Freiburg<br />

Wilfried Wagner, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />

Jens Wernick, München<br />

Fachausschuss Europa<br />

Vorsitzender: Dr. Jens Deerberg-Wittram,<br />

Schön Klinik Verwaltung GmbH, Prien am Chiemsee<br />

Stv. Vorsitzender: Jens Wernick, München<br />

Johannes Assfalg, Maternus Klinik für Rehabilitation<br />

GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen<br />

Harald Barlage, Rehabilitations- und Präventionszentrum<br />

am Klinikum Bad Bocklet GmbH & Co. KG, Bad Bocklet<br />

Detlef Bätz, Moritz-Klinik, Bad Klosterlausnitz<br />

Christian Baumbach, Median Reha-Zentrum Bernkastel-<br />

Kues, Bernkastel-Kues<br />

Thomas Bold, Gräfliche Kliniken Bad Driburg, Bad Driburg<br />

Dr. Heike Fritsche-Huth, Klinik Graal-Müritz GmbH,<br />

Graal-Müritz<br />

Dr. Markus-Michael Küthmann,<br />

Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg<br />

Hartmut Lielje, Deucon Consulting-, Management-<br />

und Handelsgesellschaft mbH, Bad Oeynhausen<br />

Joachim Manz, Berlin<br />

Berthold Müller, Celenus-Kliniken GmbH, Offenburg<br />

Dr. Dagmar Schmieder, Kliniken Schmieder Allensbach<br />

(Stiftung & Co.) KG, Allensbach<br />

Ellio Schneider, Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny<br />

Dr. Ann-Kristin Stenger, Verband der<br />

Privatkrankenanstalten in Bayern e.V., München<br />

Michael Strobach, Verband der Privatkrankenanstalten in<br />

Bayern e.V., München<br />

Dr. Philipp Teubner, MediClin, Offenburg<br />

Rolf Treutler, Freiburg<br />

Mitgliederrat<br />

Vorsitzender: Dietgrim Reene, Berlin<br />

Stv. Vorsitzender: Michael P. Herrmann, Reha-Kliniken<br />

Küppelsmühle, Bad Orb<br />

Uwe Bauer, Asklepios Klinik Weißenfels, Weißenfels<br />

Otto Böttcher, MediClin, Klinik am Rennsteig, Tabarz<br />

Rainer Grimm, Landesverband der Privatkliniken des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern e.V., Bad Doberan<br />

Mario Krabbe, Schlosspark-Klinik GmbH, Berlin<br />

Klaus Krotschek, m&i Klinikgruppe Enzensberg, Hopfen<br />

am See<br />

Olaf Kügelchen, Augusta Klinik GmbH & Co. KG, Bad<br />

Kreuznach<br />

Sabine Lessing, Schön Klinik Hamburg-Eilbek, Hamburg<br />

Dr. Philipp Lubinus, Lubinus Clinicum GmbH & Co. KG, Kiel<br />

Arno Prem, AHG Klinik Berus AG & Co. KG, Berus<br />

Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />

und Co. KG, Bad Nenndorf<br />

Franz Schreijäg, Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik<br />

für Mutter-Vater-Kind Hänslehof, Bad Dürrheim<br />

Rechnungsprüfer<br />

Horst Schiller, Klinik Niedersachsen Erwin Röver GmbH<br />

und Co. KG, Bad Nenndorf<br />

Klaus Terharn,<br />

AHG Klinik Tönisstein, Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />

7. Organe<br />

99


Landesverbände<br />

Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft<br />

in Baden-Württemberg e.V.<br />

Vorsitzender: Berthold Müller<br />

Geschäftsführer: Dr. Clemens Bold<br />

Posener Straße 1, 71065 Sindelfingen<br />

Telefon: 07031 - 95 05 40, Telefax: 07031 - 95 05 49<br />

E-Mail: info@vpka-bw.de<br />

Internet: www.vpka-bw.de<br />

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.<br />

Vorsitzender: Herbert M. Pichler<br />

Hauptgeschäftsführerin: Dr. Ann-Kristin Stenger<br />

Geschäftsführer: Michael Strobach<br />

Kreillerstraße24, 81673 München<br />

Telefon: 089 - 57 30 99, Telefax: 089 - 57 34 88<br />

E-Mail: info@vpka-bayern.de<br />

Internet: www.vpka-bayern.de<br />

Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen<br />

Berlin-Brandenburg e. V<br />

Vorsitzender: Mario Krabbe<br />

Geschäftsführer: Lutz-Peter Sandhagen<br />

Einemstraße 20, 10785 Berlin<br />

Telefon: 030 - 2 13 70 73, Telefax: 030 - 2 11 36 69<br />

E-Mail: info@vpkbb.de<br />

Internet: www.vpkbb.de<br />

Verband Deutscher Privatkliniken<br />

– Landesverband Hamburg<br />

c/o Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG<br />

Vorsitzende: Dr. Manuela Guth<br />

Neuer Jungfernstieg 17 A<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: 040 - 34 10 31 13, Telefax: 040 - 35 71 05 00<br />

E-Mail: hoffmann@drguth.de<br />

Internet: www.vpkhh.de<br />

Landesverbände der Privatkliniken in Hessen und<br />

Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Vorsitzender (Hessen): Michael Herrmann<br />

Vorsitzender (Rheinl.-Pfalz): Dr. Christoph Smolenski<br />

Geschäftsführer: Friedel Mägdefrau<br />

Von-Leyden-Straße 23 a, 65191 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611 - 26 75 611, Telefax: 0611 - 20 58 162<br />

E-Mail: sekretariat@vdpk.de<br />

Internet: www.vdpk.de<br />

100 7. Organe<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen<br />

e.V.<br />

Vorsitzender: Hartmut Lielje<br />

Geschäftsführer: Martin Menger<br />

Franz-Lenz-Str. 14b, 49084 Osnabrück<br />

Telefon: 0541 - 33 56 633, Telefax: 0541 - 33 56 634<br />

E-Mail: info@vdpkn.de<br />

Internet: www.vdpkn.de<br />

Verband der Privatkliniken Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Vorsitzender: Dietgrim Reene<br />

Geschäftsführer: Günther Knauer<br />

Fleher Straße 3a, 40223 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211 - 55 79 399, Telefax: 0211 - 55 79 622<br />

E-Mail: info@vdpk-nrw.de<br />

Internet: www.vdpk-nrw.de<br />

Landesverband der Privatkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

e.V.<br />

c/o „Moorbad“ Bad Doberan<br />

Vorsitzender und Geschäftsführer: Rainer Grimm<br />

Schwaaner Chaussee 2, 18209 Bad Doberan<br />

Telefon: 038203 - 93 629, Telefax: 038203 - 93 680<br />

E-Mail: grimm@moorbad-doberan.de<br />

Internet: www.pkmv.de<br />

Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e.V.<br />

AHG Klinik Berus<br />

Vorsitzender und Geschäftsführer: Arno Prem<br />

Orannastraße 55, 66802 Berus<br />

Telefon: 06836 - 39 143<br />

E-Mail: aprem@ahg.de<br />

Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-<br />

Anhalt e. V.<br />

Vorsitzender: Uwe Bauer<br />

Hauptgeschäftsführer: Ingo Dörr<br />

Gustav-Mahler-Straße 2, 04109 Leipzig<br />

Telefon: 0341 - 98 00 861, Telefax: 0341 - 98 00 860<br />

E-Mail: info@pks-leipzig.de<br />

Internet: www.pks-leipzig.de


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V.<br />

Vorsitzender: Dr. Philipp Lubinus<br />

Geschäftsführer: Bernd Krämer<br />

Feldstraße 75, 24105 Kiel<br />

Telefon: 0431 - 84 035, Telefax: 0431 - 84 055<br />

E-Mail: gf@vpksh.de<br />

Internet: www.vpksh.de<br />

Verband der Privatkliniken in Thüringen e. V.<br />

c/o Moritz-Klinik Bad Klosterlausnitz<br />

Vorsitzender: Dr. Thomas Wolfram<br />

Geschäftsführer: Detlef Bätz<br />

Hermann-Sachse-Str. 46, 07639 Bad Klosterlausitz<br />

Telefon: 036601 - 49 441, Telefax: 036601 - 49 449<br />

E-Mail: detlef.baetz@moritz-klinik.de<br />

Internet: www.vpkt.de<br />

7. Organe<br />

101


102<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12


<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 11/12<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>BDPK</strong> - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.<br />

Friedrichstraße 60, 10117 Berlin<br />

Layout + Druck<br />

Druckerei Wilke, Hilchenbach<br />

Wir danken unseren Mitgliedsunternehmen<br />

für das zur Verfügung gestellte Bildmaterial.<br />

Bildnachweis:<br />

Fotolia.de (S. 12, 34, 54, 78)<br />

Deutscher Bundestag/Thomas Koehler/photothek.net (S. 6)<br />

Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger (S. 8)<br />

<strong>2012</strong><br />

Weitere Informationen des <strong>BDPK</strong> unter<br />

www.bdpk.de<br />

im Internet<br />

<strong>BDPK</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> 10/11<br />

<strong>BDPK</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

Hauptgeschäftsführer: Thomas Bublitz<br />

Geschäftsbereich Krankenhäuser: Jonathan Graf<br />

Geschäftsbereich Rehabilitation:<br />

Karoline Körber, Antonia Walch<br />

Geschäftsbereich Qualitätssicherung und<br />

Qualitätsmanagement in Krankenhäusern und<br />

Reha-Einrichtungen: Konstanze Zapff<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Stefanie Erdrich<br />

Geschäftsstellenleitung: Klaus Mehring<br />

Organisation / Sekretariat : Karin Müller, Petra Voß<br />

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.<br />

Friedrichstraße 60<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 030 - 2 40 08 99 -0<br />

Telefax: 030 - 2 40 08 99 -30<br />

E-Mail: post@bdpk.de<br />

Internet: www.bdpk.de<br />

Impressum<br />

103


<strong>Geschäftsbericht</strong><br />

des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.<br />

<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Friedrichstraße 60 · 10117 Berlin<br />

Tel.: 0049 (0) 30 - 2 40 08 99 -0<br />

Fax: 0049 (0) 30 - 2 40 08 99 -30<br />

Mail: post@bdpk.de · www.bdpk.de

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