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Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

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(2) Kammern<br />

Ein zweites Charakteristikum der Struktur der industriellen Beziehungen in Österreich<br />

bilden die sogenannten Kammern (siehe Fußnote 16, S. 12), die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen<br />

vertreten. In Deutschland existieren lediglich in zwei Bundesländern<br />

Arbeiterkammern, im Saarland und in Bremen 17 . Solche Körperschaften sind in Deutschland<br />

allerdings <strong>von</strong> geringerer Bedeutung als in Österreich. Die österreichischen Arbeiterkammern<br />

haben wie die Arbeitgeberkammern mehr Macht und Einfluß als ihre<br />

Äquivalente in Deutschland bzw. in anderen Ländern. Es ist ihre Teilnahme in dem oben<br />

skizzierten österreichischen System der Sozialpartnerschaft, die ihnen Prestige und<br />

Autorität verleihen. Die Kammern werden in Österreich <strong>von</strong> der Regierung als Partner<br />

für bestimmte Angelegenheiten betrachtet; sie müssen <strong>von</strong> der Regierung konsultiert<br />

werden, bevor ein Gesetzesvorschlag, der die Interessen ihrer Mitglieder tangiert, im<br />

Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wird. Sie können auch<br />

selbst Gesetzesentwürfe formulieren. In Deutschland werden die Sozialpartner i.d.R. auf<br />

informellem Wege über beabsichtigte Gesetzesinitiativen informiert; dies ist jedoch nicht<br />

zwingend vorgeschrieben.<br />

Ganz allgemein kann gesagt werden, daß sich das österreichische System der Sozialpartnerschaft<br />

in seiner Endphase befindet, denn die organisationellen Verbindungen zum<br />

Staat gehen immer mehr verloren. Die österreichischen Kammern befinden sich ebenfalls<br />

in einer Krise. Kritik wird an der Pflichtmitgliedschaft aller Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber<br />

18 , an den hohen Gehältern der Verantwortlichen der Kammern sowie an der<br />

Partizipation der Parteien in den Kammern 19 geübt (vgl. EIRR 1997, S. 28).<br />

(3) Personalunion<br />

Ein drittes wichtiges Phänomen, das die Konsensbereitschaft der Sozialpartner in<br />

Österreich begünstigt, ist das der Personalunion. Die Sozialpartner unterhalten enge<br />

Verbindungen zu der einen oder anderen großen politischen Partei 20 . Das schließt auch<br />

ein, daß z.B. offizielle Personen des ÖGBs oder der Bundeswirtschaftskammer 21<br />

17<br />

Genauer: Im Saarland gibt es eine Arbeitskammer und in Bremen eine Angestelltenkammer und eine<br />

Arbeiterkammer (vgl. EIRR 1997, S. 27).<br />

18 Alle unselbständig Beschäftigte - mit Ausnahme der Zivilbeschäftigten des öffentlichen Dienstes<br />

(deren Interessen werden ausschließlich <strong>von</strong> den Gewerkschaften übernommen) und Arbeitnehmer in<br />

Führungspositionen - müssen Mitglied in den Arbeiterkammern sein.<br />

Verstaatlichte (Wirtschafts)unternehmen wie auch alle anderen Betriebe, die <strong>durch</strong> die Abteilungen der<br />

Wirtschaftskammern erfaßt werden - und das sind fast alle Betriebe - müssen Mitglied in den Wirtschaftskammern<br />

und deren Untereinheiten sowie in der Bundeswirtschaftskammer und deren Untereinheiten<br />

sein.<br />

19 In den 80er Jahren stellten die Gewerkschaften die einzigen Wahlkandidaten für die Wahl in die<br />

Arbeiterkammern der beiden deutschen Bundesländern, in Österreich konkurrieren seit 1945 Fraktionen<br />

um die Macht in den Arbeiterkammern (vgl. EIRR 1997, S. 27).<br />

20 Der ÖGB und die Arbeiterkammern favorisieren die SPÖ, und die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern<br />

stehen der ÖVP nahe (vgl. Tomandl/Fuerboeck 1986, S. 16; vgl. Lehmbruch 1985,<br />

S. 106).<br />

21 Diese beiden Organisationen haben bzw. hatten eine führende Rolle in dem System der Sozialpartnerschaft<br />

(vgl. Tomandl/Fuerboeck 1986, S. 23).<br />

13

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