Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz
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(2) Kammern<br />
Ein zweites Charakteristikum der Struktur der industriellen Beziehungen in Österreich<br />
bilden die sogenannten Kammern (siehe Fußnote 16, S. 12), die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen<br />
vertreten. In Deutschland existieren lediglich in zwei Bundesländern<br />
Arbeiterkammern, im Saarland und in Bremen 17 . Solche Körperschaften sind in Deutschland<br />
allerdings <strong>von</strong> geringerer Bedeutung als in Österreich. Die österreichischen Arbeiterkammern<br />
haben wie die Arbeitgeberkammern mehr Macht und Einfluß als ihre<br />
Äquivalente in Deutschland bzw. in anderen Ländern. Es ist ihre Teilnahme in dem oben<br />
skizzierten österreichischen System der Sozialpartnerschaft, die ihnen Prestige und<br />
Autorität verleihen. Die Kammern werden in Österreich <strong>von</strong> der Regierung als Partner<br />
für bestimmte Angelegenheiten betrachtet; sie müssen <strong>von</strong> der Regierung konsultiert<br />
werden, bevor ein Gesetzesvorschlag, der die Interessen ihrer Mitglieder tangiert, im<br />
Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert wird. Sie können auch<br />
selbst Gesetzesentwürfe formulieren. In Deutschland werden die Sozialpartner i.d.R. auf<br />
informellem Wege über beabsichtigte Gesetzesinitiativen informiert; dies ist jedoch nicht<br />
zwingend vorgeschrieben.<br />
Ganz allgemein kann gesagt werden, daß sich das österreichische System der Sozialpartnerschaft<br />
in seiner Endphase befindet, denn die organisationellen Verbindungen zum<br />
Staat gehen immer mehr verloren. Die österreichischen Kammern befinden sich ebenfalls<br />
in einer Krise. Kritik wird an der Pflichtmitgliedschaft aller Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber<br />
18 , an den hohen Gehältern der Verantwortlichen der Kammern sowie an der<br />
Partizipation der Parteien in den Kammern 19 geübt (vgl. EIRR 1997, S. 28).<br />
(3) Personalunion<br />
Ein drittes wichtiges Phänomen, das die Konsensbereitschaft der Sozialpartner in<br />
Österreich begünstigt, ist das der Personalunion. Die Sozialpartner unterhalten enge<br />
Verbindungen zu der einen oder anderen großen politischen Partei 20 . Das schließt auch<br />
ein, daß z.B. offizielle Personen des ÖGBs oder der Bundeswirtschaftskammer 21<br />
17<br />
Genauer: Im Saarland gibt es eine Arbeitskammer und in Bremen eine Angestelltenkammer und eine<br />
Arbeiterkammer (vgl. EIRR 1997, S. 27).<br />
18 Alle unselbständig Beschäftigte - mit Ausnahme der Zivilbeschäftigten des öffentlichen Dienstes<br />
(deren Interessen werden ausschließlich <strong>von</strong> den Gewerkschaften übernommen) und Arbeitnehmer in<br />
Führungspositionen - müssen Mitglied in den Arbeiterkammern sein.<br />
Verstaatlichte (Wirtschafts)unternehmen wie auch alle anderen Betriebe, die <strong>durch</strong> die Abteilungen der<br />
Wirtschaftskammern erfaßt werden - und das sind fast alle Betriebe - müssen Mitglied in den Wirtschaftskammern<br />
und deren Untereinheiten sowie in der Bundeswirtschaftskammer und deren Untereinheiten<br />
sein.<br />
19 In den 80er Jahren stellten die Gewerkschaften die einzigen Wahlkandidaten für die Wahl in die<br />
Arbeiterkammern der beiden deutschen Bundesländern, in Österreich konkurrieren seit 1945 Fraktionen<br />
um die Macht in den Arbeiterkammern (vgl. EIRR 1997, S. 27).<br />
20 Der ÖGB und die Arbeiterkammern favorisieren die SPÖ, und die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern<br />
stehen der ÖVP nahe (vgl. Tomandl/Fuerboeck 1986, S. 16; vgl. Lehmbruch 1985,<br />
S. 106).<br />
21 Diese beiden Organisationen haben bzw. hatten eine führende Rolle in dem System der Sozialpartnerschaft<br />
(vgl. Tomandl/Fuerboeck 1986, S. 23).<br />
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