10.01.2013 Aufrufe

Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nahmen zur Eingliederung müssen „lediglich“ vorgesehen sein. Wenn sie z.B. mangels<br />

Teilnehmerinteresse - was nach einem sechsmonatigen passiven Bezug <strong>von</strong><br />

Strukturkurzarbeitergeld der Kurzarbeitenden eher wahrscheinlich ist - oder aufgrund zu<br />

wenig Werbung und Engagement <strong>von</strong> seiten der Vertreter des Unternehmens bzw. der<br />

Belegschaft nicht stattfinden, wird das Strukturkurzarbeitergeld auch nach einem sechsmonatigen<br />

Bezug weiter gezahlt. In diesem Falle gibt es <strong>von</strong> seiten der Bundesanstalt für<br />

Arbeit jedoch wenig wirksame Sanktionsmaßnahmen weder gegenüber den Arbeitnehmern<br />

noch gegenüber den Unternehmen bzw. der Transfergesellschaft (vgl. Kirsch<br />

u.a. 2000, S. 70).<br />

3.4.1.2 Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen 50<br />

Absicht beim Einsatz des Instrumentes<br />

Mit dem Übergang vom Arbeitsförderungsgesetz zum SGB III am 1.1.1998 trat ein<br />

weiteres aktives betriebsnahes arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument, die Zuschüsse<br />

zu Sozialplanmaßnahmen, in Kraft. Das Ziel bzw. die Absicht dieses Förderinstrumentes<br />

ist es, Anreize zu schaffen, die bisherige klassische Sozialplanpraxis, die meistens<br />

lediglich passive Abfindungsleistungen für die <strong>von</strong> Personalabbau betroffenen Arbeitnehmer<br />

vorsieht, <strong>durch</strong> beschäftigungswirksameren Einsatz <strong>von</strong> betrieblichen Sozialplanmitteln<br />

- zumindest teilweise - zu ersetzen. Die betrieblichen Sozialplanmittel können<br />

<strong>durch</strong> Zuschüsse <strong>von</strong> der Bundesanstalt für Arbeit ergänzt werden, wenn der Sozialplan<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>von</strong> Arbeitslosigkeit und die Eingliederung in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt vorsieht.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen und Implikationen des Instrumentes<br />

Wie aus dem Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit hervorgeht können mit dem Förderinstrument<br />

Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen „sowohl die Kosten der Eingliederungsmaßnahmen<br />

selbst, als auch die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts der<br />

Arbeitnehmer gefördert werden“ (BfA 31.10.97, 254.1.1, Abs. 2, S. 3). Es können, wie<br />

Übersicht 1 zeigt, folgende Eingliederungsmaßnahmen bezuschußt werden:<br />

50 Wenn nichts anderes vermerkt ist, stützt sich dieser Abschnitt auf den Erlaß der Bundesanstalt für<br />

Arbeit <strong>von</strong> 1997. Lediglich wenn direkt aus dieser Quelle zitiert wird, folgt im Anschluß an das direkte<br />

Zitat die Quellenangabe.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!