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Bewältigung von Personalentlassungen durch Gestaltung ... - EconBiz

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Betroffenen i.d.R. günstiger (vgl. hierzu ausführlicher Kirsch u.a. 2000, S. 69). Den<br />

Arbeitnehmern erscheint es attraktiver eine Verlängerung ihres Beschäftigungsverhältnisses<br />

über die Kündigungsfrist hinaus zu erhalten, was mit Strukturkurzarbeitergeld<br />

realisiert werden kann, als an Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.<br />

Denn dies ist für die meisten Arbeitnehmer ungewohnt und der Erfolg der Maßnahmen<br />

ist - auch aufgrund der bisher wenig gesicherten Daten - unbekannt. Daß sich die<br />

Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen ebenfalls als Leistung zur Sicherstellung des<br />

Lebensunterhalts der Arbeitnehmer (vgl. BfA 31.10.97, 254.1.1, Abs. 2, S. 3) in Form<br />

eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nutzen lassen, geht nicht<br />

aus dem Gesetzestext hervor. All dieses ist u.a. mit ursächlich dafür, daß die Zuschüsse<br />

zu Sozialplanmaßnahmen in einem so geringem Umfang zum Einsatz kommen. 56<br />

3.4.2 Österreich - Arbeitsstiftungen<br />

Entstehungsgeschichte des Instrumentes<br />

Eine meiner Ansicht nach sehr plausible Erklärung, warum und wie das Förderinstrument<br />

Arbeitsstiftung entstand, gibt Seckauer:<br />

Arbeitsstiftungen stellen ein Phänomen des österreichischen Korporatismus dar. Offenbar<br />

gedeihen diese auf dem Boden der österreichischen Sozialpartnerschaft bzw. des<br />

da<strong>durch</strong> zum Ausdruck kommenden Konkordanzklimas besonders gut 57 (vgl. Seckauer<br />

1997, S. 92). In der Konzeption der Arbeitsstiftung spiegelt sich der für den österreichischen<br />

Korporatismus charakteristische Tripartismus aus „Staat, Arbeitgeberverbänden<br />

und Gewerkschaften“ 58 wider (vgl. Gerlich 1985, S. 112, zit. nach Seckauer<br />

1997, S. 93). Dieses System basiert vor allem auf dem historischen Kompromiß<br />

zwischen Kapital und Arbeit und der da<strong>durch</strong> ermöglichten wirtschafts- und sozialpolitischen<br />

Steuerung an gesamtwirtschaftlichen Zielen orientierte Koordination der<br />

Interessenverbände (vgl. Lehmbruch 1985, S. 88, zit. nach Seckauer 1997, S. 93 und<br />

56 Eine sehr gute und weitaus ausführlichere Argumentation der Beziehung zwischen strukturbedingter<br />

Kurzarbeit und Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen ist im Kapitel 6 des zweiten Zwischenberichts der<br />

Begleitforschung zu den Zuschüssen zu Sozialplanmaßnahmen nach §§ 254ff. SGB III nachzulesen<br />

(vgl. Kirsch u.a. 2000, S. 65-72). Die wenigen Ausführungen, die in dieser Arbeit hierzu gemacht<br />

werden, genügen, da die Konkurrenzbeziehung in den beiden deutschen exemplarischen Fallstudien<br />

nicht zum Tragen kam. Bei dem Betrieb Müller handelte es sich um ein insolvent gewordenes<br />

Unternehmen. In solchen Fällen sind Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen ohnehin das einzige Förderinstrument,<br />

das zur Diskussion steht. Beim Unternehmen Bündel kam es auch zu keiner arbeitsmarktpolitisch<br />

bedenklichen Anwendung des Förderinstruments strukturbedingte Kurzarbeit, weil vom<br />

ersten Tag an Qualifizierungsmaßnahmen <strong>durch</strong>geführt wurden.<br />

57 Österreich gilt allgemein als „das klassische Beispiel eines korporatistischen Systems“ (Gerlich u.a.<br />

1985, S. 9, zit. nach Seckauer 1998, S. 136f.), dessen herausragendes Kennzeichen die „Domestikation<br />

des Konflikts“ (Seckauer 1998, S. 137) ist. Vor allem solcher Konflikte, die aus dem Interessengegensatz<br />

<strong>von</strong> Kapital und Arbeit entstehen, wie z.B. Lohn- und Preisfragen, aber auch Betriebsschließungen<br />

bzw. Massenentlassungen (vgl. Seckauer 1998, S. 137).<br />

58 Um eine Arbeitsstiftung einzurichten, müssen sowohl die betrieblichen als auch die überbetrieblichen<br />

kollektivvertragsfähigen Sozialpartner (vgl. § 18 Abs. 6, Satz a AlVG) diesem Unterfangen zustimmen.<br />

Des weiteren ist die öffentliche Hand (AMS) in den Gründungsprozeß und bei der Durchführung der<br />

Transfermaßnahmen mit einbezogen. Z.T. sind Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) mit<br />

eingebunden.<br />

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