Tax News – Dezember 2012 - Home - Ernst & Young - Schweiz
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Die Lizenzbox als Ei des Kolumbus?<br />
Rainer Hausmann, Partner, International <strong>Tax</strong> Services, rainer.hausmann@ch.ey.com<br />
Bis Ende des Jahres werden<br />
von der <strong>Schweiz</strong> wesentliche<br />
Fortschritte zur Beilegung des<br />
Steuerstreites mit der EU erwartet.<br />
In Zentrum der Diskussion steht<br />
die unterschiedliche Besteuerung<br />
von in- und ausländischen Erträgen<br />
bei kantonalen gemischten<br />
Gesellschaften.<br />
Diese werden sowohl von der EU als auch<br />
von der OECD kritisiert. Das Eidg. Finanzdepartement<br />
verhandelt zurzeit mit der<br />
EU über die genauen Details. Nun melden<br />
sich auch die steuerkräftigen Kantone<br />
wie Zürich, Genf und Basel-Stadt zu Wort<br />
und rechnen die Steuerausfälle vor, die<br />
bei Aufgabe der Steuerprivilegien (für die<br />
Unternehmen) entstehen würden.<br />
Diese sind in der Tat beträchtlich. Sollten<br />
die Unternehmenssteuern generell und<br />
massiv gesenkt werden müssen, um im<br />
internationalen Umfeld weiterhin attraktiv<br />
zu bleiben, so hätte das freilich auch<br />
Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich<br />
(NFA). Auch die sogenannten<br />
Nehmerkantone, die vom NFA profitieren,<br />
erheben nun ihre Stimmen und verweisen<br />
auf den Föderalismus und die Solidarität.<br />
Ob potentielle Steuerausfälle durch den<br />
Bund finanziert würden, ist fraglich, zumal<br />
das Finanzdepartement ja den Auftrag<br />
hat, den Streit mit der EU ohne Erhöhung<br />
der Steuern zu beenden. Es ist daher<br />
wichtig über alternative Steuer modelle<br />
nicht nur nachzudenken, sondern diese<br />
auch in die Verhandlungen mit der EU<br />
einzubringen.<br />
Als Rettungsanker wird von verschiedener<br />
Seite die Lizenzbox genannt, da diese<br />
bereits in der EU angewendet wird. Bei<br />
Die Aufwandbesteuerung <strong>–</strong> Aktuelle Entwicklungen<br />
auf Bundes- und Kantonsebene<br />
Frédéric Bonny, Manager, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, frédéric.bonny@ch.ey.com;<br />
Fabienne Brahier, Consultant, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, fabienne.brahier@ch.ey.com<br />
Die Aufwandbesteuerung in der<br />
<strong>Schweiz</strong> bleibt nach wie vor im<br />
Fokus. Nachdem einige Kantone<br />
die Abschaffung respektive<br />
Verschärfung der Aufwandbesteuerung<br />
bereits beschlossen<br />
haben oder eine solche Abstimmung<br />
bevorsteht, wird man nun<br />
auch auf Bundesebene aktiv. Fast<br />
zeitgleich mit dem Beschluss<br />
des Parlaments, die gesetzlichen<br />
Bestimmungen der Aufwand-<br />
besteuerung auf Bundesebene zu<br />
revidieren, haben politisch links<br />
orientierte Organisationen die<br />
eidgenössische Volksinitiative<br />
zur schweizweiten Abschaffung<br />
der Aufwandbesteuerung bei der<br />
Bundeskanzlei eingereicht.<br />
Ausgangslage<br />
Die Aufwandbesteuerung, auch Pauschalbesteuerung<br />
genannt, stellt ein vereinfachtes<br />
Verfahren zur Bestimmung der<br />
Bemessungsgrundlage für ausländische<br />
Staatsangehörige dar, die ihren Wohnsitz<br />
in der <strong>Schweiz</strong> haben, hier jedoch nicht<br />
erwerbstätig sind. In der <strong>Schweiz</strong><br />
unterliegt momentan weniger als ein<br />
Promille der Steuerpflichtigen dem<br />
System der Aufwandbesteuerung.<br />
Dennoch gelangte die Aufwandbesteuerung<br />
in letzter Zeit mehr und<br />
mehr unter Beschuss. Als Argument<br />
wird mehrheitlich vorgebracht, dass<br />
diese Besteuerungsart nicht gerecht sei<br />
und gegen den verfassungsrechtlichen<br />
Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit verstosse.<br />
genauerem Hinschauen wird aber schnell<br />
klar, dass diese für die Kantone nur<br />
bedingt eine Lösung ist. Der Ansatz der<br />
Lizenzbox ist zwar gut, greift aber zu<br />
kurz, da die gemischten Gesellschaften<br />
vorwiegend Handelserträge generieren.<br />
Und hält man sich vor Augen, dass die gemischten<br />
steuerkräftigen Gesellschaften<br />
eher selten Forschung und Entwicklung<br />
betreiben, haben sie entsprechend prak-<br />
tisch auch keine Lizenzerträge. Eine her-<br />
kömmliche Lizenzbox würde deshalb<br />
weder zum gewünschten Resultat führen,<br />
noch würden die Steuerausfälle kompen-<br />
siert. Hier muss also Klarheit geschaffen<br />
werden, damit keine falschen Erwartun-<br />
gen entstehen. Ein möglicher Lösungsansatz<br />
wäre hingegen eine modifizierte<br />
Lizenzbox, bei welcher auch die Vertriebs-<br />
netze, die Verwertung von eigenen Kundenlisten<br />
und -beziehungen, der Goodwill<br />
etc. als Lizenzerträge im weiteren Sinne<br />
gelten. Eine so ausgestaltete Lizenzbox<br />
wäre eine echte Alternative zu den<br />
gemischten Gesellschaften, weil sie nicht<br />
nur die zu erwarteten Steuerausfälle kompensieren,<br />
sondern auch vor EU-Recht<br />
bestehen könnte.<br />
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick<br />
über die aktuellen Entwicklungen der<br />
Aufwandbesteuerung auf Bundes- und<br />
Kantonsebene verschafft werden.<br />
Entwicklungen auf Bundesebene<br />
Revision der Bundesgesetzgebung<br />
betreffend die Aufwandbesteuerung<br />
Auf Bundesebene lehnen Bundesrat<br />
und Parlament die Abschaffung der<br />
Aufwand besteuerung, vor allem aus<br />
volkswirtschaftlichen Gründen, nach wie<br />
vor ab. Jedoch soll die Steuergerechtigkeit<br />
sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung<br />
verbessert werden, weshalb der<br />
Bundesrat zuhanden des Parlaments<br />
<strong>Tax</strong> <strong>News</strong> <strong>Ernst</strong> & <strong>Young</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 3