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Tax News – Dezember 2012 - Home - Ernst & Young - Schweiz

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Die Lizenzbox als Ei des Kolumbus?<br />

Rainer Hausmann, Partner, International <strong>Tax</strong> Services, rainer.hausmann@ch.ey.com<br />

Bis Ende des Jahres werden<br />

von der <strong>Schweiz</strong> wesentliche<br />

Fortschritte zur Beilegung des<br />

Steuerstreites mit der EU erwartet.<br />

In Zentrum der Diskussion steht<br />

die unterschiedliche Besteuerung<br />

von in- und ausländischen Erträgen<br />

bei kantonalen gemischten<br />

Gesellschaften.<br />

Diese werden sowohl von der EU als auch<br />

von der OECD kritisiert. Das Eidg. Finanzdepartement<br />

verhandelt zurzeit mit der<br />

EU über die genauen Details. Nun melden<br />

sich auch die steuerkräftigen Kantone<br />

wie Zürich, Genf und Basel-Stadt zu Wort<br />

und rechnen die Steuerausfälle vor, die<br />

bei Aufgabe der Steuerprivilegien (für die<br />

Unternehmen) entstehen würden.<br />

Diese sind in der Tat beträchtlich. Sollten<br />

die Unternehmenssteuern generell und<br />

massiv gesenkt werden müssen, um im<br />

internationalen Umfeld weiterhin attraktiv<br />

zu bleiben, so hätte das freilich auch<br />

Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich<br />

(NFA). Auch die sogenannten<br />

Nehmerkantone, die vom NFA profitieren,<br />

erheben nun ihre Stimmen und verweisen<br />

auf den Föderalismus und die Solidarität.<br />

Ob potentielle Steuerausfälle durch den<br />

Bund finanziert würden, ist fraglich, zumal<br />

das Finanzdepartement ja den Auftrag<br />

hat, den Streit mit der EU ohne Erhöhung<br />

der Steuern zu beenden. Es ist daher<br />

wichtig über alternative Steuer modelle<br />

nicht nur nachzudenken, sondern diese<br />

auch in die Verhandlungen mit der EU<br />

einzubringen.<br />

Als Rettungsanker wird von verschiedener<br />

Seite die Lizenzbox genannt, da diese<br />

bereits in der EU angewendet wird. Bei<br />

Die Aufwandbesteuerung <strong>–</strong> Aktuelle Entwicklungen<br />

auf Bundes- und Kantonsebene<br />

Frédéric Bonny, Manager, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, frédéric.bonny@ch.ey.com;<br />

Fabienne Brahier, Consultant, Personal <strong>Tax</strong> Services, Bern, fabienne.brahier@ch.ey.com<br />

Die Aufwandbesteuerung in der<br />

<strong>Schweiz</strong> bleibt nach wie vor im<br />

Fokus. Nachdem einige Kantone<br />

die Abschaffung respektive<br />

Verschärfung der Aufwandbesteuerung<br />

bereits beschlossen<br />

haben oder eine solche Abstimmung<br />

bevorsteht, wird man nun<br />

auch auf Bundesebene aktiv. Fast<br />

zeitgleich mit dem Beschluss<br />

des Parlaments, die gesetzlichen<br />

Bestimmungen der Aufwand-<br />

besteuerung auf Bundesebene zu<br />

revidieren, haben politisch links<br />

orientierte Organisationen die<br />

eidgenössische Volksinitiative<br />

zur schweizweiten Abschaffung<br />

der Aufwandbesteuerung bei der<br />

Bundeskanzlei eingereicht.<br />

Ausgangslage<br />

Die Aufwandbesteuerung, auch Pauschalbesteuerung<br />

genannt, stellt ein vereinfachtes<br />

Verfahren zur Bestimmung der<br />

Bemessungsgrundlage für ausländische<br />

Staatsangehörige dar, die ihren Wohnsitz<br />

in der <strong>Schweiz</strong> haben, hier jedoch nicht<br />

erwerbstätig sind. In der <strong>Schweiz</strong><br />

unterliegt momentan weniger als ein<br />

Promille der Steuerpflichtigen dem<br />

System der Aufwandbesteuerung.<br />

Dennoch gelangte die Aufwandbesteuerung<br />

in letzter Zeit mehr und<br />

mehr unter Beschuss. Als Argument<br />

wird mehrheitlich vorgebracht, dass<br />

diese Besteuerungsart nicht gerecht sei<br />

und gegen den verfassungsrechtlichen<br />

Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit verstosse.<br />

genauerem Hinschauen wird aber schnell<br />

klar, dass diese für die Kantone nur<br />

bedingt eine Lösung ist. Der Ansatz der<br />

Lizenzbox ist zwar gut, greift aber zu<br />

kurz, da die gemischten Gesellschaften<br />

vorwiegend Handelserträge generieren.<br />

Und hält man sich vor Augen, dass die gemischten<br />

steuerkräftigen Gesellschaften<br />

eher selten Forschung und Entwicklung<br />

betreiben, haben sie entsprechend prak-<br />

tisch auch keine Lizenzerträge. Eine her-<br />

kömmliche Lizenzbox würde deshalb<br />

weder zum gewünschten Resultat führen,<br />

noch würden die Steuerausfälle kompen-<br />

siert. Hier muss also Klarheit geschaffen<br />

werden, damit keine falschen Erwartun-<br />

gen entstehen. Ein möglicher Lösungsansatz<br />

wäre hingegen eine modifizierte<br />

Lizenzbox, bei welcher auch die Vertriebs-<br />

netze, die Verwertung von eigenen Kundenlisten<br />

und -beziehungen, der Goodwill<br />

etc. als Lizenzerträge im weiteren Sinne<br />

gelten. Eine so ausgestaltete Lizenzbox<br />

wäre eine echte Alternative zu den<br />

gemischten Gesellschaften, weil sie nicht<br />

nur die zu erwarteten Steuerausfälle kompensieren,<br />

sondern auch vor EU-Recht<br />

bestehen könnte.<br />

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick<br />

über die aktuellen Entwicklungen der<br />

Aufwandbesteuerung auf Bundes- und<br />

Kantonsebene verschafft werden.<br />

Entwicklungen auf Bundesebene<br />

Revision der Bundesgesetzgebung<br />

betreffend die Aufwandbesteuerung<br />

Auf Bundesebene lehnen Bundesrat<br />

und Parlament die Abschaffung der<br />

Aufwand besteuerung, vor allem aus<br />

volkswirtschaftlichen Gründen, nach wie<br />

vor ab. Jedoch soll die Steuergerechtigkeit<br />

sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung<br />

verbessert werden, weshalb der<br />

Bundesrat zuhanden des Parlaments<br />

<strong>Tax</strong> <strong>News</strong> <strong>Ernst</strong> & <strong>Young</strong> <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> 3

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