Daten ohne Schutz: Gläserne Belegschaften? Gläserne Betriebe ...
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18<br />
Stellungnahme des Unabhängigen<br />
Landeszentrums für <strong>Daten</strong>schutz<br />
Schleswig-Holstein<br />
zum Gesetzesentwurf der<br />
Bundesregierung<br />
zur Regelung des<br />
Beschäftigtendatenschutzes<br />
(BR-Drs. 535/10), Stand 12.10.2010<br />
Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines<br />
Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist<br />
neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defizite auf. Es verstößt in<br />
einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche<br />
Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf<br />
Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir<br />
setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam<br />
schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts<br />
einer Vielzahl von <strong>Daten</strong>schutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und<br />
2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab,<br />
Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte<br />
der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer<br />
Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken,<br />
also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung<br />
abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.<br />
Mit dem Beschäftigtendatenschutzrecht wird eine spezifische Form des<br />
Arbeitsrechtes normiert. Dem Entwurf gelingt es leider nicht, das <strong>Daten</strong>schutzrecht<br />
und das individuelle wie das kollektive Arbeitsrecht wirksam zusammenzuführen.<br />
Tatsächlich gibt es regelungsbedürftige Gemengelagen, z. B. hinsichtlich von<br />
Verwertungsverboten, kollektiver Regelungs- oder auch Klagemöglichkeiten oder<br />
Transparenzanforderungen.<br />
Der Gesetzesentwurf ist von einem grundsätzlichen Argwohn von Arbeitgebern<br />
gegenüber ihren Beschäftigten geprägt. Das für eine nachhaltige<br />
Beschäftigungsbeziehung erforderliche Vertrauen zwischen den Beteiligten wird<br />
dadurch nicht gefördert. Der Entwurf legalisiert – oft unter Missachtung des<br />
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – die Überwachung und Kontrolle von<br />
Beschäftigten durch Arbeitgeber. Er kann damit dazu beitragen, eine Atmosphäre<br />
des Misstrauens zu schüren.<br />
Der Entwurf zur Regulierung des Beschäftigtendatenschutzes wählt, anders als<br />
bisher regelmäßig vorgeschlagen, eine Normierung im