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Daten ohne Schutz: Gläserne Belegschaften? Gläserne Betriebe ...

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18<br />

Stellungnahme des Unabhängigen<br />

Landeszentrums für <strong>Daten</strong>schutz<br />

Schleswig-Holstein<br />

zum Gesetzesentwurf der<br />

Bundesregierung<br />

zur Regelung des<br />

Beschäftigtendatenschutzes<br />

(BR-Drs. 535/10), Stand 12.10.2010<br />

Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines<br />

Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist<br />

neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defizite auf. Es verstößt in<br />

einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche<br />

Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf<br />

Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir<br />

setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam<br />

schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts<br />

einer Vielzahl von <strong>Daten</strong>schutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und<br />

2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab,<br />

Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte<br />

der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer<br />

Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken,<br />

also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung<br />

abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.<br />

Mit dem Beschäftigtendatenschutzrecht wird eine spezifische Form des<br />

Arbeitsrechtes normiert. Dem Entwurf gelingt es leider nicht, das <strong>Daten</strong>schutzrecht<br />

und das individuelle wie das kollektive Arbeitsrecht wirksam zusammenzuführen.<br />

Tatsächlich gibt es regelungsbedürftige Gemengelagen, z. B. hinsichtlich von<br />

Verwertungsverboten, kollektiver Regelungs- oder auch Klagemöglichkeiten oder<br />

Transparenzanforderungen.<br />

Der Gesetzesentwurf ist von einem grundsätzlichen Argwohn von Arbeitgebern<br />

gegenüber ihren Beschäftigten geprägt. Das für eine nachhaltige<br />

Beschäftigungsbeziehung erforderliche Vertrauen zwischen den Beteiligten wird<br />

dadurch nicht gefördert. Der Entwurf legalisiert – oft unter Missachtung des<br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – die Überwachung und Kontrolle von<br />

Beschäftigten durch Arbeitgeber. Er kann damit dazu beitragen, eine Atmosphäre<br />

des Misstrauens zu schüren.<br />

Der Entwurf zur Regulierung des Beschäftigtendatenschutzes wählt, anders als<br />

bisher regelmäßig vorgeschlagen, eine Normierung im

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