12.01.2013 Aufrufe

Business League - Done-by-Brix

Business League - Done-by-Brix

Business League - Done-by-Brix

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den<br />

Kennzeicheninhaber oder auf die von diesem<br />

angebotenen Produkte.<br />

Nach Auffassung des BGH kann der<br />

Markeninhaber in der Regel die Verwendung<br />

einer beschreibenden Angabe auch<br />

dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig<br />

benutzt und dadurch die Gefahr<br />

einer Verwechslung mit der geschützten<br />

Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof<br />

hat insoweit eine markenrechtlich<br />

erlaubte beschreibende Benutzung<br />

angenommen.<br />

BFH verschärft Steuerhaftung des<br />

Geschäftsführers<br />

Nach einer neuen Entscheidung endet die<br />

Steuerhaftung eines Geschäftsführers - z. B.<br />

für die Lohnsteuer - nicht mit dem Antrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.<br />

Sind noch liquide Mittel vorhanden, muss<br />

der Geschäftsführer die fällige Lohnsteuer<br />

abführen. Tut er das nicht, muss er die<br />

Lohnsteuer für seine Mitarbeiter aus eigener<br />

Tasche zahlen.<br />

Die Steuerhaftung für fällige Lohnsteuer<br />

endet erst, wenn ihm durch Bestellung<br />

eines Insolvenzverwalters oder durch die<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens die<br />

Verfügungsbefugnis entzogen ist.<br />

Für die Praxis: Ist die Krise einer<br />

Gesellschaft absehbar, müssen auf jeden<br />

Fall innerhalb der 3-Wochenfrist bis zum<br />

Insolvenzantrag vor jeder Lohnauszahlung<br />

bzw. der Lohnsteueranmeldung (Fälligkeit:<br />

jeweils zum 10. des Monats) geprüft werden,<br />

ob die entsprechende Liquidität noch<br />

vorhanden ist.<br />

Ist das nicht der Fall, sind die die Löhne<br />

anteilig zu kürzen.<br />

Besetzung aller Führungspositionen<br />

mit Männern indiziert Benachteiligung<br />

von Frauen bei<br />

Beförderungen<br />

Wichtiges Indiz für eine geschlechtsspezifische<br />

Diskriminierung bei Beförderungen<br />

ist die Geschlechterverteilung auf den einzelnen<br />

Hierarchieebenen. Es spricht daher<br />

für eine Benachteiligung von Frauen, wenn<br />

Kultur/Recht<br />

in einem Unternehmen mit überwiegend<br />

weiblichen Beschäftigten alle Führungspositionen<br />

mit Männern besetzt sind. Kann<br />

der Arbeitgeber dieses Indiz nicht widerlegen,<br />

kann er zu hohen Entschädigungszahlungen<br />

(hier: dauerhafte Erstattung der<br />

Vergütungsdifferenz plus 20.000 Euro) verurteilt<br />

werden.<br />

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für<br />

Ihre Fragen kurzfristig zur Verfügung.<br />

Rufen Sie uns gerne für einen kurzfristigen<br />

Beratungstermin an.<br />

Unseren umfangreichen aktuellen<br />

Newsletter „Recht für den Mittelstand“<br />

abbonieren Sie bitte über unsere E-Mail<br />

Adresse.<br />

Rechtsanwälte Dohm|Hajda|Kaden<br />

Hannover - Berlin<br />

Tel. 03322-21-7477<br />

Fax. 03322-217476<br />

e-mail: hajda@rechtsanwalt-dohmhajda.de<br />

Internet: www.rechtsanwalt-dohmhajda.de<br />

<strong>Business</strong> <strong>League</strong> 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!