T E X T T E I L - Ehningen
T E X T T E I L - Ehningen
T E X T T E I L - Ehningen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
T E X T T E I L<br />
STAND 19.01.2009<br />
Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Projektleiterin:<br />
Margarethe Stahl<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 1
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
INHALT<br />
I. Planungsrechtliche Festsetzungen.................................................................................... 3<br />
1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................................... 3<br />
2 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................................................ 4<br />
3 Bauweise............................................................................................................................................. 5<br />
4 Überbaubare Grundstücksflächen....................................................................................................... 5<br />
5 Sonstige Festsetzungen ...................................................................................................................... 5<br />
6 Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ............................................... 6<br />
7 Öffentliche Grünflächen....................................................................................................................... 6<br />
8 Regelung des Wasserabflusses .......................................................................................................... 7<br />
9 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft........................................................................................................................................... 7<br />
10 Leitungsrechte..................................................................................................................................... 8<br />
11 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ...................................................... 8<br />
12 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.................................................. 9<br />
13 Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.......................... 10<br />
14 Flächen für Böschungen und unterirdische Stützbauwerke zur Herstellung des Straßenkörpers ..... 11<br />
II. Örtliche Bauvorschriften.................................................................................................. 12<br />
1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen........................................................................................ 12<br />
2 Werbeanlagen ................................................................................................................................... 12<br />
3 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie der Einfriedigungen............ 13<br />
4 Abstandsflächen................................................................................................................................ 13<br />
5 Freileitungen...................................................................................................................................... 14<br />
6 Antennen ........................................................................................................................................... 14<br />
7 Stellplatzverpflichtung........................................................................................................................ 14<br />
III. Hinweise .................................................................................................................... 15<br />
1 Nachbarrecht..................................................................................................................................... 15<br />
2 Bodenschutz...................................................................................................................................... 16<br />
3 Lärmschutzmaßnahmen.................................................................................................................... 16<br />
4 Kollektoren und Solarzellen (Photovoltaik) ........................................................................................ 16<br />
5 Energieeinsparung ............................................................................................................................ 16<br />
6 Straßenbreiten................................................................................................................................... 17<br />
6 Drainage............................................................................................................................................ 17<br />
7 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser............................................................................ 17<br />
8 Grundwasserschutz........................................................................................................................... 17<br />
9 Grünordnungsplan............................................................................................................................. 18<br />
10 Magnetfelder der Deutschen Bundesbahn ........................................................................................ 18<br />
11 Erschütterungsgutachten................................................................................................................... 18<br />
12 Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen.................................................................... 19<br />
Das Baugebiet grenzt im Norden und Osten an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Aus diesem Grund ist<br />
mit der Nutzung entsprechenden Geruchs- und Lärmbelästigungen zu rechnen........................... 19<br />
Aufstellung und Bearbeitung: ............................................................................................... 20<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 2
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:<br />
I. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Baugesetzbuch -BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018).<br />
Baunutzungsverordnung -BauNVO- vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),<br />
zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) mit,<br />
Planzeichenverordnung 1990 -PlanzV90- vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58).<br />
Baunutzung- und Planzeichenverordnung mit den jeweils gültigen Änderungen.<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 - 15 BauNVO)<br />
Baugebiete:<br />
(§ 1 Abs. 3 BauNVO)<br />
Siehe Einschriebe im Lageplan.<br />
1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA 1 - 4)<br />
(§ 4 BauNVO)<br />
a) Zulässig sind (§ 4 Abs. 2 BauNVO)<br />
1. Wohngebäude<br />
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie nicht störende<br />
Handwerksbetriebe,<br />
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke.<br />
b) Ausnahmsweise zulässig sind (§ 4 Abs. 2 BauNVO)<br />
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
2. sonstige nicht störende Betriebe,<br />
3. Anlagen für Verwaltungen.<br />
c) Unzulässig sind (§ 4 Abs. 2 und 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6, Nr. 1<br />
BauNVO)<br />
1. Schank- und Speisewirtschaften,<br />
2. Gartenbaubetriebe,<br />
3. Tankstellen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 3
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
1.2 Allgemeines Wohngebiet (WA 5)<br />
d) Zulässig sind (§ 4 Abs. 2 BauNVO)<br />
1. Wohngebäude<br />
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und<br />
Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,<br />
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke.<br />
e) Ausnahmsweise zulässig sind (§ 4 Abs. 2 BauNVO)<br />
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
2. sonstige nicht störende Betriebe,<br />
3. Anlagen für Verwaltungen.<br />
f) Unzulässig sind (§ 4 Abs. 2 und 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6, Nr. 1<br />
BauNVO)<br />
1. Gartenbaubetriebe,<br />
2. Tankstellen.<br />
2 Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 - 21a BauNVO)<br />
2.2 Grundflächenzahl<br />
(§ 16 BauNVO und § 19 BauNVO)<br />
1. Siehe Einträge in den Nutzungsschablonen.<br />
2. Die zulässige Grundfläche darf im Wohngebiet WA 3 durch die Grundflächen von<br />
intensiv begrünten Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0<br />
überschritten werden. Die Stärke der Substratschicht muss mindestens 0,40 m<br />
betragen.<br />
3. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche bis 0,5 ist bei im Hauptgebäude<br />
im Erdgeschoss integrierten Garagen zulässig.<br />
2.3 Höhe der baulichen Anlagen<br />
(§ 16 BauNVO und § 18 BauNVO)<br />
Siehe Einschriebe im Lageplan.<br />
Die maximalen Firsthöhen (Fh. max.) gelten für die Oberkante der Firsthöhe bzw.<br />
dem höchsten Punkt beim Tonnendach bezogen auf die im Lageplan festgesetzten<br />
Bezugshöhen über NHN (Normalhöhennull).<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 4
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
3 Bauweise<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO)<br />
Siehe Einschriebe im Lageplan:<br />
1. Offene Bauweise (o) nach § 22 Abs. 2 BauNVO im WA 2,<br />
2. Abweichende Bauweise (a) nach § 22 Abs. 4 BauNVO wie offene Bauweise,<br />
jedoch ergibt sich die maximale Länge der Hausgruppen in Form von<br />
Kettenhaus-/Reihenhausbebauungen aus der im Plan festgesetzten<br />
überbaubaren Grundstücksfläche im WA 1, 3, 4.<br />
Kettenhäuser im Sinne dieses Bebauungsplans sind aneinandergereihte, deutlich<br />
erkennbare Wohnhäuser, welche an maximal einer Gebäudelängsseite auf die<br />
Grenze gebaut werden dürfen.<br />
4 Überbaubare Grundstücksflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO)<br />
Siehe Einzeichnungen im Lageplan: Baugrenzen.<br />
a) Die festgesetzten Baugrenzen können mit untergeordneten Bauteilen, Eingangs-<br />
und Terrassenüberdachungen um bis zu 1,50 m überschritten werden.<br />
b) Auf der straßenzugewandten Seite ist eine Überschreitung der Baugrenze, wenn<br />
diese zur öffentlichen Verkehrfläche nur einen Abstand von 2,00 m hat, nur durch<br />
Eingangsüberdachungen zulässig.<br />
c) Innerhalb der Baugrenzen ist die maximale Gebäudetiefe auf 12,00 m begrenzt.<br />
5 Sonstige Festsetzungen<br />
5.1 Nebenanlagen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO)<br />
1. Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO<br />
Je Grundstück ist innerhalb oder außerhalb der festgesetzten überbaubaren<br />
Grundstücksflächen, jedoch nicht im Vorgartenbereich, wenn die Baugrenze zur<br />
öffentlichen Verkehrsfläche nur einen Abstand von 2,00 m hat, eine Gerätehütte<br />
in Holzbauweise mit maximal 15 m 3 umbauten Raumes als untergeordnete<br />
Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO zulässig. Andere Nebenanlagen<br />
nach § 14 BauNVO sind nicht zulässig.<br />
2. Nebenanlagen für Versorgung gem. § 14 Abs. 2 BauNVO<br />
Standorte für Nebenanlagen (Verteilerschränke) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />
Beleuchtungskörper usw. sind noch nicht definitiv festgelegt und<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 5
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
müssen entlang der öffentlichen Straßen und Wege auf den privaten<br />
Grundstücken geduldet werden.<br />
5.2 Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)<br />
1. Carports und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und<br />
den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Flächen für Carports und Garagen<br />
zulässig.<br />
2. Erdüberdeckte Tiefgaragen sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig (die Festlegung der Flächen für Carports und<br />
Garagen bezieht sich nur auf oberirdische Carports und Garagen).<br />
3. Die Flächen für PKW-Stellplätze und Carports sind mit wasserdurchlässigen<br />
Materialien herzustellen.<br />
4. Garagen und Carports haben einen Mindestabstand von 0,25 m zur öffentlichen<br />
Verkehrsfläche einzuhalten (Seitenwände).<br />
6 Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen und Einschriebe im Lageplan: Regenrückhaltebecken (RRB),<br />
Sammelbecken.<br />
7 Öffentliche Grünflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen und Einschriebe im Lageplan.<br />
Gr 1: Lärmschutzwall.<br />
Gr 2: Öffentliche Grünfläche mit Fuß- und Radweg sowie integrierten<br />
Sitzgelegenheiten.<br />
Gr 3: Öffentliche Grünfläche zur Ableitung des im Planungsgebiet anfallenden<br />
Niederschlagswassers gemäß separatem Entwässerungskonzept mit Fuß- und<br />
Radwegen sowie integrierten Spiel- und Sitzgelegenheiten. Die Anordnung der<br />
Spielgeräte kann von der Gemeinde frei gewählt werden.<br />
Gr 4: Öffentliche Grünfläche zur Sammlung, Verdunstung, Reinigung und<br />
gedrosselten Ableitung des im Planungsgebiet anfallenden Niederschlagswassers<br />
aus Dachflächen und Verkehrsflächen (RRB, Sammelbecken) gemäß<br />
separatem Entwässerungskonzept.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 6
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
Gr 5: Grünland mit baumheckenartigem Gehölzbestand mit Einzelbäumen und<br />
Baumgruppen.<br />
Gr 6: Obstbaumwiese.<br />
8 Regelung des Wasserabflusses<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)<br />
Das von den Grundstücken abfließende Niederschlagswasser ist in die vorgesehenen<br />
Regenwasserkanäle abzuleiten. Die Lage und Höhe der Kanäle ist der Erschließungsplanung<br />
zu entnehmen (Drainagewasser siehe Hinweise Ziffer 6).<br />
9 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
1. Stellplätze und Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster)<br />
herzustellen. Wasserundurchlässig befestigte Grundstücksflächen sind zur<br />
Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen auf ein absolutes Mindestmaß zu<br />
beschränken.<br />
2. Die nicht überbauten Flächen sind, sofern sie nicht als Gehflächen, Zufahrten<br />
oder sonstige Erschließungsanlagen genutzt werden, gärtnerisch anzulegen<br />
und zu unterhalten.<br />
3. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 1 sind freiwachsende Hecken mit Krautsaum<br />
anzupflanzen und zu entwickeln sowie Laubgehölzhochstämme zu pflanzen.<br />
Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />
(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />
4. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 2 ist der Fuß- und Radweg<br />
wasserdurchlässig auszubilden. Entlang des Fuß- und Radwegs ist eine<br />
begleitende Baumreihe mit Laubgehölz- oder Obsthochstämmen und einzelnen<br />
Strauchgruppen bzw. kleinen Heckenabschnitten anzupflanzen und zu pflegen.<br />
Bei der Anpflanzung und Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan<br />
(Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zu beachten.<br />
5. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Gr 3 sind die Vorgaben aus dem<br />
Entwässerungskonzept des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007)<br />
umzusetzen. Der Fuß- und Radweg ist wasserdurchlässig auszubilden. Entlang<br />
des Fuß- und Radwegs sind Laubgehölz- oder Obsthochstämme und einzelne<br />
Strauchgruppen bzw. kleine Heckenabschnitten anzupflanzen. Die restlichen<br />
Flächen sind als extensive Wiesenflächen anzulegen. Bei der Anpflanzung und<br />
Pflege sind die Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle,<br />
19.01.2009) zu beachten.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 7
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
6. Die öffentlichen Grünflächen Gr 4 ist entsprechend dem Entwässerungskonzept<br />
des Büros Auwärter und Rebmann (26.10.2007) als Fläche zur Sammlung,<br />
Verdunstung, Reinigung und gedrosselten Ableitung des im Planungsgebiet<br />
anfallenden Niederschlagswassers aus Dachflächen und Verkehrsflächen<br />
auszubilden. Der Unterhaltungsweg ist mit wasserdurchlässigem Belag<br />
auszuführen. Die Flächen sind gemäß dem Grünordnungsplan (Planungsbüro<br />
Mändle, 19.01.2009) anzupflanzen und zu pflegen.<br />
7. Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 5 sind entlang der Erschließungsstraße<br />
„Bühlallee“ Laubgehölzhochstämme nach Plandarstellung zu pflanzen. Die<br />
Vorgaben aus dem Grünordnungsplan (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009) zur<br />
Auswahl der Gehölzart sind zu beachten.<br />
10 Leitungsrechte<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen im Lageplan: Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde und der<br />
Ver- und Entsorger.<br />
11 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile der<br />
Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen der in der Planzeichnung<br />
für die jeweiligen Fassaden angeführten Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109<br />
'Schallschutz im Hochbau –Anforderungen und Nachweise' vom November 1989<br />
gemäß nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße<br />
sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren<br />
auf Basis der DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau –<br />
Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 nachzuweisen.<br />
Ab Lärmpegelbereich III sind schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109,<br />
insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer zur lärmabgewandten Seite des<br />
Hauses auszurichten. Falls die Optimierung der Grundrissgestaltung im Einzelfall<br />
nicht möglich ist, müssen schallschutztechnisch ausreichend dimensionierte Fenster<br />
den erforderlichen Schallschutz gewährleisten. Bei Schlaf- und Kinderzimmern sind<br />
ab Lärmpegelbereich IV schallgedämmte fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen<br />
vorzusehen. Schalldämmende fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen werden<br />
gemäß VDI 2719 bei Schlaf- und Kinderzimmern ab einem maßgeblichen<br />
Außenlärmpegel von 50 dB(A) empfohlen. Das Schalldämmmaß von<br />
Lüftungseinrichtungen ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämmmaßes<br />
R’w,res zu berücksichtigen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 8
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
Lärmpegelbereich<br />
nach<br />
DIN 4109 vom<br />
November 1989<br />
„Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel“<br />
Erforderliches Gesamtschalldämmmaß<br />
der<br />
jeweiligen Außenbauteile (erf. R’w,res in dB)<br />
nach DIN 4109 vom November 1989, Tab. 8<br />
Aufenthaltsräume von<br />
Wohnungen,<br />
Übernachtungsräume<br />
in<br />
Beherbergungsstätten,<br />
Unterrichtsräume und<br />
Ähnliches<br />
[-] [dB(A)] [dB] [dB]<br />
II 56 bis 60 30 30<br />
III 61 bis 65 35 30<br />
IV 66 bis 70 40 35<br />
Büroräume und<br />
Ähnliches<br />
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall<br />
aufgrund der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vorhandenen Baulichkeiten bzw.<br />
der Eigenabschirmung geringere Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen,<br />
können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend<br />
den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.<br />
12 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Siehe Einzeichnungen im Lageplan.<br />
a) Entlang der Bühlallee sind auf den als Verkehrsgrün festgesetzten Flächen Laubgehölzhochstämme<br />
zu pflanzen. Die Grünflächen sind mit einzelnen<br />
Solitärsträuchern, standortgerechten Stauden oder bodendeckenden Gehölzen<br />
anzupflanzen bzw. als extensive Grünlandfläche anzulegen. Gehölzartenauswahl<br />
s. Pflanzenliste des Grünordnungsplans (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009).<br />
b) Im WA 3 sind Laubgehölzhochstämme gemäß Planeintrag zu pflanzen. Die<br />
Baumquartiere sind mit einzelnen Solitärsträuchern, standortgerechten Stauden<br />
oder bodendeckenden Gehölzen anzupflanzen bzw. als extensive<br />
Grünlandfläche anzulegen. Notwendige Zufahrten sind zwischen den<br />
Baumstandorten erlaubt, Mindestabstand zu den Baumstandorten 2,00 m,<br />
Mindestgröße des Baumbeetes 10 m². Gehölzartenauswahl s. Pflanzenliste des<br />
Grünordnungsplans (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009).<br />
c) Auf den als Verkehrsgrün festgesetzten Flächen sind Laubgehölzhochstämme zu<br />
pflanzen. Die Grünflächen sind mit einzelnen Solitärsträuchern,<br />
standortgerechten Stauden oder bodendeckenden Gehölzen anzupflanzen bzw.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 9
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
als extensive Grünland-fläche anzulegen. Gehölzartenauswahl s. Pflanzenliste<br />
des Grünordnungsplans (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009).<br />
d) Auf der öffentliche Grünfläche Gr 6 sind Obsthochstämme sowie 1-2 reihige<br />
Hecken mit einer Maximallänge von jeweils 5,00 m in den Randbereichen zur<br />
freien Landschaft zu pflanzen und auf Dauer zu erhalten. Die Pflanzabstände der<br />
Sträucher sollten ca. 1,20 m betragen. Der Unterwuchs im Bereich der<br />
Obsthochstämme ist als Extensivgrünland zu unterhalten. Gehölzartenauswahl s.<br />
Pflanzenliste des Grünordnungsplans (Planungsbüro Mändle, 19.01.2009).<br />
e) Auf den Baugrundstücken sind die nicht überbauten Flächen dauerhaft als<br />
Grünflächen anzulegen und zu unterhalten. Ab 350 m² Grundstücksfläche ist ein<br />
standortgerechter Laub- bzw. Obstgehölzhochstamm pro angefangene 350 m² zu<br />
pflanzen. Auf den privaten Grundstücksflächen über 600 m² sind je angefangene<br />
300 m² ein standortgerechter Laub- bzw. Obstgehölzhochstamm zu pflanzen.<br />
Gehölzartenauswahl s. Pflanzenliste des Grünordnungsplans (Planungsbüro<br />
Mändle, 19.01.2009).<br />
f) Flachdächer auf Garagen und Carports sind extensiv mit einer Substratdicke von<br />
mindestens 0,10 m zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Zur Begrünung<br />
sind standortgerechte Gräsern und Kräutern zu verwenden.<br />
g) Im WA 2 sind auf der im Osten des Plangebietes im Lageplan eingetragenen<br />
Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur 1-2 reihige<br />
freiwachsende Hecken zu pflanzen, der Abstand der Gehölze sollte ca. 1,20 m<br />
betragen. Hierbei sind für die Heckenpflanzung 80% der Strauchgehölze als<br />
verpflanzte Sträucher 60-100 cm Höhe, 20% als Solitärsträucher 150-200 cm<br />
Höhe zu pflanzen. Die einzelnen Straucharten sind in Gruppen zu 3-5<br />
Exemplaren derselben Art zu pflanzen. Ergänzend sind alle 30,00 bis max. 50,00<br />
m Laubgehölz- bzw. Obsthochstämme zu pflanzen (Einzelgehölze bzw.<br />
Baumgruppen). Die Flächen sind gemäß dem Grünordnungsplan (Planungsbüro<br />
Mändle, 19.01.2009) anzupflanzen und zu pflegen. Gehölzartenauswahl s.<br />
Pflanzenliste des Grünordnungsplans (Planungsbüro Mändle, 03.09.2008).<br />
13 Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)<br />
a) Siehe Einzeichnungen im Lageplan: Die Bäume sind zu erhalten. Abgehende<br />
Bäume sind durch Arten der Pflanzliste zu ersetzen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 10
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
b) Der Obstbaumbestand im Bereich des ehemaligen Gartengrundstücks (Flurstück<br />
4640) ist soweit möglich zu erhalten.<br />
c) Auf der öffentlichen Grünfläche Gr 6 ist der baumheckenartige Gehölzbestand<br />
mit Einzelbäumen und Baumgruppen, Gartenbereiche sowie die<br />
Sukzessionsflächen mit Gehölzen und Gras-Kraut-Vegetation weitestgehend zu<br />
erhalten. Sofern Teilbereiche im Rahmen der Bautätigkeit für die Herstellung der<br />
Erschließungsstraße beeinträchtigt werden, sind diese durch Pflanzmaßnahmen<br />
bzw. Sukzession wiederherzustellen.<br />
14 Flächen für Böschungen und unterirdische Stützbauwerke zur Herstellung des<br />
Straßenkörpers<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB)<br />
1. Beim Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Verkehrsflächen sind der<br />
für den Halt der Grenzbauteile notwendige Hinterbeton sowie die Fundamente<br />
evtl. erforderlicher Stützmauern auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden.<br />
Entsprechend § 126 Abs. 1 und 2 BauGB haben die Eigentümer angrenzender<br />
Grundstücke das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen für<br />
Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung einschließlich der<br />
Beleuchtungskörper und des Zubehörs sowie Kennzeichen und Hinweisschildern<br />
für Erschließungsanlagen auf ihren Grundstücken zu dulden.<br />
2. Die für die Herstellung der Verkehrsflächen erforderlichen Böschungen sind auf<br />
den angrenzenden Grundstücken zu dulden (Steilste Neigung 1: 1,5).<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 11
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
II. Örtliche Bauvorschriften<br />
Rechtsgrundlage:<br />
§§ 74 und 75 Landesbauordnung -LBO- vom 08.08.1995 (GBl. S. 617),<br />
zuletzt geändert am 14.12.2004 (GBl. S. 895).<br />
1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />
(§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO)<br />
1.1 Dachgestaltung<br />
1. Dachneigungen entsprechend Planeinschrieb. Die festgelegten Dachneigungen<br />
gelten nicht für Garagen und Carports.<br />
2. Hausgruppen und Doppelhäuser sind jeweils in der Höhe, der Dachform und<br />
Dachneigung aufeinander abzustimmen. Dabei ist ein Versatz der tatsächlichen<br />
Traufhöhe von max. 1,00 m zulässig.<br />
3. Garagen und Carports mit Flach- und Pultdächern bis 15 ° sind extensiv zu<br />
begrünen, es sei denn, sie werden ganz oder teilweise als baurechtlich zulässige<br />
Dachterrassen genutzt.<br />
4. Dachformen, Ausbildung der Deckung<br />
Dachformen entsprechend Planeinschrieb (Sattel-, Pult- und Tonnendächer). Die<br />
festgelegten Dachformen gelten nicht für Garagen und Carports. Auf Erkern, Vor-<br />
und Zwischenbauten sowie sonstigen untergeordneten Bauteilen sind<br />
Flachdachbereiche zulässig.<br />
5. Dachaufbauten/-einschnitte<br />
Dachaufbauten, untergeordnete Quergiebel und Dacheinschnitte sind zulässig,<br />
sofern sie der jeweils gültigen Gaubensatzung der Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />
entsprechen.<br />
2 Werbeanlagen<br />
(§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO)<br />
Werbeanlagen sind nur über 0,5 qm genehmigungspflichtig und dann nur wie folgt<br />
zulässig:<br />
a) Werbeanlagen an Fassaden: max. 1 m 2 pro Grundstück zulässig,<br />
b) Werbeanlagen auf oder über Dächern sind unzulässig,<br />
c) Leuchtreklamen sind nicht zulässig,<br />
d) freistehende Werbeanlagen sind unzulässig.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 12
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
3 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie der<br />
Einfriedigungen<br />
(§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />
3.1 Einfriedungen und Sockel- bzw. Stützmauern<br />
Entlang der Grenzen zu den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft und zur später freien Landschaft sind<br />
Sockel- und Stützmauern nicht zulässig.<br />
Entlang der öffentlichen Straßen und Wege sind Sockel – und Stützmauern nur aus<br />
Naturstein- oder Natursteinverblendung und nur bis zu einer Höhe von max. 0,50 m<br />
(bezogen auf die angrenzende Verkehrs- bzw. Geländeoberfläche) zulässig.<br />
An den sonstigen Grundstücksgrenzen zwischen Privatgrundstücken sind Sockel-<br />
und Stützmauern bis max. 1,00 m über der Höhe des ursprünglichen<br />
Geländeniveaus zulässig.<br />
Entlang der öffentlichen Straßen und Wege und entlang der Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und zur<br />
freien Landschaft sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von maximal 1,50 m<br />
(bezogen auf die angrenzende Verkehrs- bzw. Grundstücksfläche) zulässig.<br />
Dabei ist zu beachten, dass bei der Erstellung einer Einfriedung auf einer Sockel-<br />
oder Stützmauer, die jeweils max. zulässige Höhe der Sockel- oder Stützmauer<br />
eingehalten werden muss. Die darauf mögliche Einzäunung darf eine max. Höhe der<br />
Differenz zwischen tatsächlicher Sockel- oder Stützmauerhöhe und der max.<br />
Gesamthöhe von 1,5 m haben.<br />
Einzelne oder mehrere Sichtschutzwände oder Sichtschutzelemente und Mauern als<br />
Einfriedungen sind unzulässig.<br />
3.2 Sichtschutzwände<br />
Zur Abschirmung der Wohnbereiche bei Hausgruppen und Doppelhäusern sind<br />
Sichtschutzeinrichtungen mit einer Höhe bis zu 2,00 m und einer Tiefe bis zu 4,00 m<br />
ab Hausgrund zulässig. Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist jedoch ein Abstand von<br />
1,50 m einzuhalten.<br />
4 Abstandsflächen<br />
(§ 74 (1) Nr.6 und § 6 Abs. 1 LBO)<br />
Außenwände von erdüberdeckten Tiefgaragen mit mehr als 3 Stellplätzen und einer<br />
Länge > 6,00 m müssen bei einer Wandhöhe von > 0,50 m bezogen auf die Höhen<br />
der angrenzenden Verkehrsflächen und entlang der öffentlichen Grünflächen (GR 2<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 13
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
und GR 3) bezogen auf die geplanten Geländehöhen einen Abstand von 1,50 m zu<br />
den Grundstücksgrenzen einhalten.<br />
5 Freileitungen<br />
(§ 74 (1) Nr.5 LBO)<br />
Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig.<br />
6 Antennen<br />
(§ 74 (1) Nr. 4 LBO)<br />
1. Pro Gebäude ist nur eine Außenantenne (Satellitenempfangsanlage) zulässig.<br />
Hierbei dürfen Parabolspiegel bzw. Antennen entsprechend dem Stand der<br />
Technik verwendet werden. Zur Wahrung der Informationsfreiheit kann als<br />
Ausnahme eine weitere Außenantenne je Gebäude zugelassen werden.<br />
2. Funkantennen und Antennenanlagen für Mobilfunk sind nicht zulässig.<br />
7 Stellplatzverpflichtung<br />
(§ 74 (2) Nr.2 LBO)<br />
Es sind pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Sofern sich bei der Ermittlung<br />
der herzustellenden Stellplätze keine ganzzahlige Stellplatzanzahl ergibt, ist<br />
aufzurunden.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 14
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
III. Hinweise<br />
1 Nachbarrecht<br />
§§ 27 und 11 NRG<br />
Bei der Errichtung baulicher Anlagen und Einfriedigungen sowie bei Bepflanzungen<br />
sind die Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzte (NRG) zu beachten. Dies gilt<br />
insbesondere gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Auf die §§ 27<br />
und 11 NRG wird hingewiesen:<br />
Tote Einfriedigungen<br />
§ 11 NRG<br />
(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich<br />
genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote<br />
Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der<br />
Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.<br />
(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer<br />
Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe<br />
einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.<br />
(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so<br />
eingerichtet sein, dass ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des<br />
Zauns aus möglich ist.<br />
(4) Freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50 m<br />
dürfen nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden.<br />
Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
§ 27 NRG<br />
Enthält ein Bebauungsplan oder eine sonstige Satzung nach dem Baugesetzbuch<br />
oder dem Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch Festsetzungen über<br />
Böschungen, Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen, so<br />
müssen hierfür die nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Abstände insoweit nicht<br />
eingehalten werden, als es die Verwirklichung der planerischen Festsetzungen<br />
erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 15
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
2 Bodenschutz<br />
Überschüssiger Bodenaushub ist seiner Eignung entsprechend einer Verwertung<br />
zuzuführen. Beim Umgang mit dem Bodenmaterial, das zu Rekultivierungszwecken<br />
eingesetzt werden soll, ist die DIN 19731 zu beachten.<br />
Zu Beginn der Baumaßnahme ist der humose Oberboden abzuschieben und bis zur<br />
Wiederverwertung in Mieten getrennt zu lagern und nach erfolgter Untergrundlockerung<br />
nach Ende der Bauarbeiten in den Grünflächenbereichen wieder aufzutragen.<br />
Im Bereich von Retentionsflächen und Versickerungsanlagen, sowie sonstiger Freiflächen<br />
dürfen Bodenarbeiten nur mit Kettenfahrzeugen mit einem maximalen<br />
Bodendruck von 4 N/cm2 durchgeführt werden.<br />
Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche<br />
Bodenbelastungen (z.B. Verdichtungen) auf das engere Baufeld beschränkt bleiben.<br />
Eingetretene Verdichtungen im Bereich unbebauter Flächen sind nach Ende der<br />
Bauarbeiten zu beseitigen.<br />
Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw.<br />
Vermischungen mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind. Werden im Zuge der Bauarbeiten<br />
wider Erwarten stoffliche Bodenbelastungen angetroffen, so ist unverzüglich<br />
das Wasserwirtschaftsamt des Landratsamtes Böblingen zu benachrichtigen.<br />
Unbrauchbare und/oder belastete Böden sind von verwertbarem Bodenaushub zu<br />
trennen und einer Aufbereitung oder einer geordneten Entsorgung zuzuführen.<br />
3 Lärmschutzmaßnahmen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen entlang der K 1000 und der Bahn werden<br />
im Zuge der Erschließungsmaßnahmen vom Erschließungsträger erstellt.<br />
4 Kollektoren und Solarzellen (Photovoltaik)<br />
Kollektoren und Solarzellen (Photovoltaik) sind zulässig und werden empfohlen.<br />
5 Energieeinsparung<br />
1. Die Vorschriften des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) sind zu beachten<br />
und einzuhalten. Dies bedeutet, dass gem. § 4 Abs. 1 EWärmeG mindestens 20%<br />
des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Es wird<br />
empfohlen den jährlichen Wärmebedarf um weiter 30 % durch erneuerbare Energien zu<br />
decken.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 16
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
2. Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zu beachten und<br />
einzuhalten. Dem Landratsamt – Bau- und Umweltschutzamt – ist gemäß § 16 Abs.<br />
1 EnEV innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung oder Inbetriebnahme des<br />
Gebäudes ein Energieausweis entsprechend der Anlage 6 oder 7 der EnEV unter<br />
Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes<br />
vorzulegen.<br />
6 Straßenbreiten<br />
Die angegebenen Straßenbreiten beinhalten immer die notwendigen<br />
Randeinfassungen. Die Grenze der öffentlichen Erschließung ist damit immer als<br />
Hinterkante der notwendigen Randeinfassung festgelegt.<br />
6 Drainage<br />
Drainagen dürfen nicht an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden.<br />
Drainagewasser ist wenn möglich zu versickern oder anderweitig zurückzuhalten.<br />
Unter der Bodenplatte oder im Untergrund des Baufeldes ist das Schichtwasser in<br />
einer Drainfläche zu versickern.<br />
Überschüssiges Drainagewasser kann danach in den vorgesehenen Regenwasserkanal<br />
abgeleitet werden. Wegen der Höhenlage des Regenwasserkanals kann es<br />
erforderlich sein, das Drainagewasser zu pumpen. Zur Vermeidung wird empfohlen,<br />
Bauteile soweit in wasserundurchlässigem Beton zu erstellen, wie dies zur direkten<br />
Ableitung des Drainagewassers in den Regenwasserkanal erforderlich ist.<br />
7 Anlagen zum Sammeln von Niederschlagswasser<br />
Es wird empfohlen, das anfallende, nicht schädlich verunreinigte<br />
Niederschlagswasser der Dachflächen auf den jeweiligen Grundstücken in Zisternen<br />
- wenn möglich in Retentionszisternen - zu fassen und zur Gartenbewässerung zu<br />
verwenden.<br />
8 Grundwasserschutz<br />
Maßnahmen, die in das Grundwasser eingreifen könnten, sind beim Landratsamt<br />
Wasserwirtschaft rechtzeitig anzuzeigen und bedürfen ggf. einer wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis (z.B. Grundwasseranfall in der Baugrube). Eine dauerhafte Grundwasserabsenkung<br />
ist nicht zulässig. Besonders im südöstlichen Bereich der Bebauungsplanfläche<br />
wird den Bauherren empfohlen, vorab für das jeweilige Baufeld eine gesonderte<br />
hydrogeologische Erkundung durchzuführen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 17
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
9 Grünordnungsplan<br />
Der Grünordnungsplan/Umweltbericht vom 03.09.2008 (Planungsbüro Mändle) mit<br />
Begründung und Eingriffs- Ausgleichsbilanz ist Bestandteil der Begründung des<br />
Bebauungsplans.<br />
10 Magnetfelder der Deutschen Bundesbahn<br />
Immissionen aus dem Betrieb und der Unterhaltung der Eisenbahn sind<br />
entschädigungslos zu dulden. Hierzu gehören Bremsstaub, Lärm, Erschütterungen<br />
und ggf. elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder. Schutzmaßnahmen<br />
haben auf Kosten der Anlieger außerhalb des Eisenbahngeländes zu erfolgen.<br />
In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecken ist mit der Beeinflussung von<br />
Monitoren, medizinischen Geräten und anderen auf magnetische Felder<br />
empfindlichen Geräten zu rechnen. Es obliegt dem Bauherrn, für<br />
Schutzvorkehrungen zu sorgen.<br />
Entlang dem Grenzbereich dürfen keine Abgrabungen und Aufschüttungen<br />
vorgenommen werden. Die Standsicherheit der Bahnanlagen ist zu gewährleisten.<br />
Bei der Bepflanzung entlang des Bahngeländes ist das Nachbarrechts-Gesetz von<br />
B-W einzuhalten. Die Sicht auf Eisenbahnsignale darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
Beleuchtungsanlagen von Parkplätzen, Wegen, Werbung und dergleichen sind<br />
blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind in ihrer Farbgebung<br />
und Strahlrichtung so anzuordnen, dass jegliche Signalverwechslung und<br />
Blendwirkung ausgeschlossen ist.<br />
11 Erschütterungsgutachten<br />
Auf das Gutachten für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen des Steinbruchs<br />
Baresel und der Bahnstrecke 4860 (Horb – Böblingen) auf das geplante<br />
Neubaugebiet des Büros für Geophysik, Dr. Jürgen Wieck, 72666 Neckartailfingen<br />
vom 02.06.2003 wird hingewiesen. Das Gutachten kann bei der Gemeinde im Bauamt<br />
eingesehen werden. Das Gutachten kommt in seiner Zusammenfassung zu<br />
folgendem Ergebnis:<br />
“Es gibt keine Erschütterungseinwirkungen auf das Neubaugebiet „Bühl 1“, das dort<br />
zu Gebäudeschäden führen könnte. Für die Einwirkungen auf die Bewohner in den<br />
Gebäuden geht es um die Vermeidung einer „erheblichen“ (und damit unzumutbaren)<br />
Belästigung.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 18
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
Für die Sprengungen im Steinbruch der Fa. Baresel ist diese Bedingung für die<br />
zurzeit genehmigte und in Abbau befindliche Fläche erfüllt. Die Strengerschütterungen<br />
liegen jedoch in einem Bereich, in dem sie in den Gebäuden deutlich gespürt<br />
werden können.<br />
Für die längerfristige Vorhabensfläche ist dies für die der Bebauung nächstliegenden<br />
Bereiche nur durch gewisse Einschränkungen entweder in den Sprengzeiten oder<br />
den Sprengparametern gewährleistet.<br />
Bezüglich der Einwirkungen aus dem Bahnverkehr ist mit keinen erheblichen Belästigungen<br />
durch die Erschütterungen zu rechnen. Die Mehrzahl der Zugdurchfahrten<br />
führt zu Bewegungen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Es ist aber<br />
nicht auszuschließen, dass einzelne Züge in den der Bahnlinie näher liegenden<br />
Gebäuden gespürt werden können.“<br />
Ergänzend zur Zusammenfassung des Gutachtens wird darauf hingewiesen, dass<br />
die Ausweisung der längerfristigen Vorhabensfläche erst zum Zeitpunkt erfolgte als<br />
das Wohngebiet „Bühl“ bereits im Flächennutzungsplan dargestellt war. Aus diesem<br />
Grund sind von der Firma Baresel die Sprengzeiten bzw. Sprengparametern so zu<br />
gestalten, dass die Einwirkungen auf die Bewohner zu keinen unzumutbaren Belästigungen<br />
führen und keine Gebäudeschäden entstehen können.<br />
12 Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
Das Baugebiet grenzt im Norden und Osten an landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Aus diesem Grund ist mit der Nutzung entsprechenden Geruchs- und<br />
Lärmbelästigungen zu rechnen.<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 19
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Textteil<br />
Gemarkung <strong>Ehningen</strong><br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bühl 2“<br />
Stand 19.01.2009<br />
Aufstellung und Bearbeitung:<br />
Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />
<strong>Ehningen</strong>, den ………………<br />
___________________<br />
Claus Unger<br />
Bürgermeister<br />
Ausfertigung:<br />
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit seinen Festsetzungen durch<br />
Zeichnung, Farbe, Schrift und Text sowie der örtlichen Bauvorschriften mit den hierzu<br />
ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats übereinstimmt und dass die für die<br />
Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften beachtet wurden.<br />
<strong>Ehningen</strong>, den……………<br />
___________________<br />
Claus Unger<br />
Bürgermeister<br />
Bearbeitung:<br />
Kommunalentwicklung<br />
Stuttgart, den …………<br />
___________________ ___________________<br />
ppa. Peter Fülbier Margarethe Stahl<br />
LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung GmbH Seite 20