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06. Gemeinderatssitzung vom 30. August 2007 - Gemeinde Raeren

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2. Alle mit dieser Immobilientransaktion jetzt und in Zukunft verbundenen Kosten gehen<br />

ausschließlich zu Lasten der Erwerber, d.h. der Fa. Klein, inklusive etwaiger Ansprüche<br />

betreffend Vorkaufsrecht, Pachtentschädigung, welche jetzt oder in Zukunft erhoben<br />

werden könnten.<br />

3. Eine angepasste Baumbepflanzung wird bei der Erteilung der Baugenehmigung<br />

berücksichtigt und seitens der <strong>Gemeinde</strong> zur Auflage gemacht werden.<br />

Ein entsprechendes Auffangbecken zwecks Regularisierung der Oberflächenwässer<br />

muss auf jeden Fall angelegt werden und zwar im Verhältnis zum Bauvolumen bzw.<br />

der versiegelten Fläche.<br />

4. Falls die verkaufte Parzelle nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Beurkundung<br />

bebaut wurde, verpflichtet sich die Firma zu einer Neubepflanzung.<br />

Der Ankäufer verpflichtet sich ebenfalls und verpflichtet desgleichen seine Erben und<br />

Rechtsnachfolger, in welcher Eigenschaft auch immer, für den Fall, dass die Bebauung<br />

nicht innerhalb der hiervor vorgesehenen Frist von drei Jahren erfolgt wäre, der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Raeren</strong> dieses Baugrundstück wieder abzutreten und dies zum<br />

Ankaufspreis und ohne Zinsen. Alle Aktkosten, Einregistrierungs- und<br />

Abschreibungsgebühren sind dann zu Lasten der Fa. Klein bzw. der Erben- und<br />

Rechtsnachfolger.<br />

5. Ein eventuelles Wohnhaus darf nur im Betriebsgebäude integriert werden; eine<br />

spätere Teilung der Parzelle durch gesonderte Veräußerung des Wohnhauses wird<br />

nicht gestattet, da Wohnhaus bzw. Wohnung mit dem Betriebssitz stets ein Ganzes<br />

bleiben muss.<br />

6. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich ein Rückkaufrecht zum heutigen Verkaufspreis vor, ohne die<br />

notariellen Kosten sowie die Vermessungskosten zurückerstatten zu müssen, falls die<br />

verkaufte Parzelle nicht innerhalb von 3 Jahren bebaut wird und die betrieblichen<br />

Aktivitäten nicht stattfinden.<br />

7. Die Zusage zum Verkauf des Geländes gemäß diesem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sowie<br />

die Preisgarantie gilt nur für eine Dauer von 6 Monaten ab Zustellung an den<br />

Kaufinteressenten, der somit über genügend Zeit verfügt, um seinen Notar zu<br />

benennen und den Vermessungsplan in Auftrag zu geben.<br />

8. Das <strong>Gemeinde</strong>kollegium wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.<br />

9. Eine Ausfertigung dieses Beschlusses ergeht an den Herrn Einnehmer.<br />

3. A) NEUBAU FUHRPARK – PHASE I<br />

GENEHMIGUNG DER MEHRKOSTEN<br />

RATIFIZIERUNG DES BESCHLUSSES DES GEMEINDEKOLLEGIUMS VOM<br />

<strong>06.</strong><strong>06.</strong><strong>2007</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />

B E S C H L I E S S T mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Ecolo:

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