06. Gemeinderatssitzung vom 30. August 2007 - Gemeinde Raeren
06. Gemeinderatssitzung vom 30. August 2007 - Gemeinde Raeren
06. Gemeinderatssitzung vom 30. August 2007 - Gemeinde Raeren
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2. Alle mit dieser Immobilientransaktion jetzt und in Zukunft verbundenen Kosten gehen<br />
ausschließlich zu Lasten der Erwerber, d.h. der Fa. Klein, inklusive etwaiger Ansprüche<br />
betreffend Vorkaufsrecht, Pachtentschädigung, welche jetzt oder in Zukunft erhoben<br />
werden könnten.<br />
3. Eine angepasste Baumbepflanzung wird bei der Erteilung der Baugenehmigung<br />
berücksichtigt und seitens der <strong>Gemeinde</strong> zur Auflage gemacht werden.<br />
Ein entsprechendes Auffangbecken zwecks Regularisierung der Oberflächenwässer<br />
muss auf jeden Fall angelegt werden und zwar im Verhältnis zum Bauvolumen bzw.<br />
der versiegelten Fläche.<br />
4. Falls die verkaufte Parzelle nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Beurkundung<br />
bebaut wurde, verpflichtet sich die Firma zu einer Neubepflanzung.<br />
Der Ankäufer verpflichtet sich ebenfalls und verpflichtet desgleichen seine Erben und<br />
Rechtsnachfolger, in welcher Eigenschaft auch immer, für den Fall, dass die Bebauung<br />
nicht innerhalb der hiervor vorgesehenen Frist von drei Jahren erfolgt wäre, der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Raeren</strong> dieses Baugrundstück wieder abzutreten und dies zum<br />
Ankaufspreis und ohne Zinsen. Alle Aktkosten, Einregistrierungs- und<br />
Abschreibungsgebühren sind dann zu Lasten der Fa. Klein bzw. der Erben- und<br />
Rechtsnachfolger.<br />
5. Ein eventuelles Wohnhaus darf nur im Betriebsgebäude integriert werden; eine<br />
spätere Teilung der Parzelle durch gesonderte Veräußerung des Wohnhauses wird<br />
nicht gestattet, da Wohnhaus bzw. Wohnung mit dem Betriebssitz stets ein Ganzes<br />
bleiben muss.<br />
6. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich ein Rückkaufrecht zum heutigen Verkaufspreis vor, ohne die<br />
notariellen Kosten sowie die Vermessungskosten zurückerstatten zu müssen, falls die<br />
verkaufte Parzelle nicht innerhalb von 3 Jahren bebaut wird und die betrieblichen<br />
Aktivitäten nicht stattfinden.<br />
7. Die Zusage zum Verkauf des Geländes gemäß diesem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sowie<br />
die Preisgarantie gilt nur für eine Dauer von 6 Monaten ab Zustellung an den<br />
Kaufinteressenten, der somit über genügend Zeit verfügt, um seinen Notar zu<br />
benennen und den Vermessungsplan in Auftrag zu geben.<br />
8. Das <strong>Gemeinde</strong>kollegium wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.<br />
9. Eine Ausfertigung dieses Beschlusses ergeht an den Herrn Einnehmer.<br />
3. A) NEUBAU FUHRPARK – PHASE I<br />
GENEHMIGUNG DER MEHRKOSTEN<br />
RATIFIZIERUNG DES BESCHLUSSES DES GEMEINDEKOLLEGIUMS VOM<br />
<strong>06.</strong><strong>06.</strong><strong>2007</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
B E S C H L I E S S T mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Ecolo: