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Gegendarstellung des Verwaltungsausschusses zum ... - Wangerooge

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Die Kündigung <strong>des</strong> Bauauftrages am 19. Juni 2012 war einzig und allein in den<br />

Schlechtleistungen <strong>des</strong> Baugeschäftes Albers, der nicht fristgerechten Nachbesserung nach<br />

vielen mündlichen und schriftlichen Mängelrügen und fruchtlosen Baubegehungen (Protokolle<br />

wurden erstellt und sind auch dem Baugeschäft Albers zugegangen), dem Einsatz nicht<br />

zugelassener Subunternehmer und dem Umstand, dass der Gemeinde durch die Verzögerungen<br />

im Baufortschritt bei anderen Gewerken erhebliche Mehrkosten entstehen, begründet.<br />

Mit Kündigung <strong>des</strong> Bauauftrages waren die Streifenfundamente und die Sohlplatte noch nicht<br />

wieder vollständig zurückgebaut. Der restliche Rückbau einschl. Entsorgung verursacht Kosten<br />

im Umfange von rd. 41.000 €, wobei als verwertbares Schreddergut ca. 28.000 €<br />

gegengerechnet werden können. Für erbrachte Bauleistungen wurden insgesamt rd. 80.500 €<br />

vergütet; die Bürgschaft über rd. 46.000 € wird in Anspruch genommen werden. Mit den von der<br />

Gemeinde getragenen Kosten (Bauzaun, Kosten der Begutachtung der Betongüte, Vorkehrungen<br />

gegen Sandflug, Beweissicherung pp.) über rd. 9.000 €, die Übernahme von Entsorgungskosten<br />

bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kündigung <strong>des</strong> Bauauftrages (als Vorleistung), Mehrkosten mit neuer<br />

Auftragsvergabe über rd. 151.000 €, mittlerweile eingetretene Preissteigerungen bei<br />

nachfolgenden Gewerken sowie Mehrkosten an Ingenieurleistungen im Umfange von rd. 18.500<br />

€, sind insgesamt mithin Mehrkosten von mehr als 210.000 € entstanden.<br />

Es existieren keine Forderungen <strong>des</strong> Baugeschäftes Albers, die noch zu begleichen wären. Es<br />

wurden in Rechnung gestellte Leistungen aber nicht in vollem Umfange anerkannt, welche<br />

mithin auch keine Forderungen <strong>des</strong> Baugeschäftes Albers darstellen können, die noch zu<br />

vergüten wären. Vertraglich geregelte Leistungen wurden durch das Baugeschäft Albers<br />

schlichtweg nicht erbracht.<br />

Nach erfolgter Mängelrüge wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen für die mangelhaften<br />

Streifenfundamente und der Sohlplatte unter Beteiligung <strong>des</strong> von der Gemeinde beauftragten<br />

Statikerbüros erarbeitet und überschlägig gerechnet. Ein Aufbetonieren kam wegen der<br />

Höhenverhältnisse der Grundplatte <strong>des</strong> Baukörpers zur Straße hin (erhebliches Gefälle), weiterer<br />

Kosten für eine Sanierungsstatik und zusätzlicher Planungsleistungen bei verbleibenden<br />

Unsicherheiten in Bezug auf die Standsicherheit (Setzung, Risse etc.) <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> nicht in<br />

Betracht. Nachweislich hätten hierdurch auch lediglich rd. 9.000 € eingespart werden können.<br />

Nachdem alle Sanierungsvarianten verworfen wurden, kamen nur der komplette Rückbau und<br />

die Neuerrichtung von Streifenfundamenten und der Sohlplatte in Betracht. Das Baugeschäft<br />

Albers konnte mit dem Statiker zudem auch gar nichts vereinbaren. Die Statik ist Grundlage der<br />

zu erbringenden Leistung und die zu erbringende Leistung bestimmt die Gemeinde als Bauherr<br />

und nicht das Baugeschäft Albers als Auftragnehmer.<br />

<strong>Wangerooge</strong>, den 12. September 2012<br />

Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nordseeheilbad <strong>Wangerooge</strong>:<br />

Holger Kohls, Bürgermeister/Vorsitzender<br />

Uwe Osterloh, 1. stellv. Bürgermeister<br />

Ratsherr Jürgen Wiebach (in Vertretung der Beigeordneten Bärbel Herfel)<br />

Ratsherr Dr. Fritz Peters

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