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TOP 2 - Stadt Ehingen

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soll zusätzlich die Möglichkeit eines Straßenumbaus planungsrechtlich vorbereitet<br />

werden. Ein Teil der Pfisterstraße wird aus diesem Grund in den Geltungsbereich<br />

aufgenommen.<br />

Umweltbelange<br />

Die entfallende Bestandsvegetation wird durch Neupflanzungen im Plangebiet ausgeglichen.<br />

Bisheriges Verfahren<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Pfisteranlage – Groggensee' erfüllt die Voraussetzungen<br />

des § 13a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage-<br />

Groggensee' wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2011<br />

gefasst.<br />

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />

zu fassen:<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans‚<br />

'1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee' und der Begründung zum Bebauungsplan<br />

entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes vom 30.03.2012 zu.<br />

Anlagen<br />

- Plan<br />

- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />

- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />

Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />

- Artenschutzrechtliche Einschätzung

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