TOP 2 - Stadt Ehingen
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soll zusätzlich die Möglichkeit eines Straßenumbaus planungsrechtlich vorbereitet<br />
werden. Ein Teil der Pfisterstraße wird aus diesem Grund in den Geltungsbereich<br />
aufgenommen.<br />
Umweltbelange<br />
Die entfallende Bestandsvegetation wird durch Neupflanzungen im Plangebiet ausgeglichen.<br />
Bisheriges Verfahren<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplans 'Pfisteranlage – Groggensee' erfüllt die Voraussetzungen<br />
des § 13a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br />
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan '1. Änderung Pfisteranlage-<br />
Groggensee' wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 17.11.2011<br />
gefasst.<br />
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />
zu fassen:<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans‚<br />
'1. Änderung Pfisteranlage – Groggensee' und der Begründung zum Bebauungsplan<br />
entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes vom 30.03.2012 zu.<br />
Anlagen<br />
- Plan<br />
- Textliche Festsetzungen und Begründung<br />
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im<br />
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden<br />
- Artenschutzrechtliche Einschätzung