14.01.2013 Aufrufe

Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext

Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext

Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Als andere Bezugsgrößenberechnung kann auch die Einkommensentwicklung<br />

in anderen Berufsgruppen herangezogen<br />

werden. Hier ist ebenfalls eine Steigerung von über<br />

40 % seit 1988 erkennbar.<br />

Das Gehalt eines Beamten in der Besoldungsgruppe A 16<br />

(Oberstudiendirektor) höchste Dienstaltersstufe betrug im<br />

Januar 1988 inkl. Ortszuschlag und Anpassungszulage<br />

7481,20 DM (3825,07 €) und zum Januar 2003 5386,60 €,<br />

was einer Steigerung von 40,82 % entspricht.<br />

Dem Verfasser liegt noch eine Besoldungsabrechnung der<br />

Besoldungsgruppe A16 (damals Landgerichtsdirektor - vor<br />

der Überführung in die „R“-Besoldung) aus dem Jahre 1975<br />

vor, wonach die Bruttobezüge in dieser Besoldungsgruppe<br />

und höchsten Dienstaltersstufe inklusive Ortszuschlag<br />

4832,74 DM (2470,92 €) betrugen, was einer Steigerung zu<br />

den heutigen Bruttobezügen in der Besoldungsgruppe A 16<br />

von 118 % entspricht.<br />

Die Gebührenordnung für Zahnärzte von 1965 wurde kostenneutral<br />

in die GOZ 1988 überführt. Was eine neue GOZ<br />

200X für uns bringen wird, kann sich jeder selber ausmalen,<br />

wenn der Verband der privaten Krankenversicherung in<br />

einer Untersuchung vom März 2002 zum Standardtarif<br />

Zur Verdeutlichung der Veränderung der Einkommensentwicklung<br />

unterschiedlicher Branchen dient nachfolgende<br />

Tabelle. Als Berechnungsgrundlage diente ein verheirateter<br />

rund 31-jähriger kinderloser Angestellter mit Fachabschluss<br />

und ca. 10-jähriger Berufserfahrung.<br />

ausführt, dass die Beschränkung des Steigerungsfaktors auf<br />

das 1,7-fache zu keinem geringen Honorarvolumen führt,<br />

als die vertragszahnärztliche Vergütung bei einem Leistungsspektrum,<br />

das dem der GKV und damit im Wesentlichen<br />

auch von Versicherten im Standardtarif entspricht.<br />

Die vorstehenden Zahlen verdeutlichen in geradezu grotesker<br />

Weise, inwieweit die Zahnarzthonorare von der Einkommensentwicklung<br />

abgekoppelt wurden.<br />

Andere Gebührenordnungen freier Berufe haben eine derartige<br />

Abkopplung nicht erlitten.<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/03<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!