Umzugsratgeber - Die Schweizerische Post
Umzugsratgeber - Die Schweizerische Post
Umzugsratgeber - Die Schweizerische Post
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Umzugsratgeber
Ausgabe August 2012
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Liebe Kundin, lieber Kunde
Wer umzieht, kann jede Hilfe gebrauchen.
Deshalb hat die Schweizerische Post für Sie
den Umzugsrat geber realisiert. Nebst vielen
Tipps rund um den Umzug lernen Sie in dieser
praktischen Broschüre den umfassenden
Umzugsservice der Post kennen.
Weitere Infos dazu erhalten Sie unter
www.post.ch/umzugsservice. Hier können
Sie den Nachsendeauftrag gleich online aufgeben.
Sie profitieren von einem Jahr Nachsendung
Ihrer Post sendungen und wenn gewünscht
vom exklusiven Umzugs service. Damit
erhalten Sie Zugang zu einer Vielzahl von
Angeboten wie dem Abo- und Stempel service
sowie zu interessanten Ein kaufs ver günstigung
en. Dazu offerieren wir Ihnen wei t ere
nützliche Geschenke. Lassen Sie sich überraschen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Umzug.
Die Schweizerische Post
Inhalt
Übersicht Nachsendeauftrag 4
Nachsendeverfahren der Post 5
Der Onlineservice der Post 7
Gute Adressen kommen an 9
Sicher umziehen 11
Geplant umziehen 13
Tipps von A–Z 15/17
Checkliste vor dem Umzug 19
Checkliste während dem Umzug 19/21
AGB 22
3
Übersicht Nachsendeauftrag
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Wohnungswechsel der Post mitzuteilen:
Internet
Besuchen Sie uns unter
www.post.ch/umzugsservice
Dort können Sie entweder als
registrierter oder nicht registrierter
Kunde Ihren Auftrag online eingeben
Als nicht registrierter Kunde
(Expresszugang) zahlen Sie einen
Zuschlag
Der Betrag kann auf verschiedene
Arten beglichen werden
Der Auftrag wird für Sie ausgeführt
4
Postschalter
Sie gehen an den Postschalter
(bitte Ausweis mitbringen)
Sie geben Ihre Auftragsdaten mündlich
den Postmitarbeitenden an
Ihre Daten werden direkt am Schalter
erfasst
Sie bezahlen den entsprechenden
Betrag direkt am Postschalter
Der Auftrag wird für Sie ausgeführt
Telefon für Privatkunden
Sie wählen die Nummer 0848 33 22 11
(Mo.–Fr., 8.00–18.00 Uhr;
Sa., 8.00–12.00 Uhr)
Sie geben Ihre Angaben zum Umzug
der Agentin / dem Agenten an
Der Auftrag wird von der Agentin /
dem Agenten direkt erfasst
Sie bezahlen direkt mit der PostFinance
Card oder mit Kreditkarte
Der Auftrag wird für Sie ausgeführt
Nachsendeauftrag Wohnungswechsel (gültig für ein Jahr) Internet Postschalter,
(Preise für eine erwachsene* oder juristische Person) Telefon
Inland
Mit Einverständnis zur Adressaktualisierung CHF 30.00 CHF 42.00
Ohne Einverständnis zur Adressaktualisierung CHF 30.00 CHF 42.00
Ausland
Mit Einverständnis zur Adressaktualisierung CHF 90.00 CHF 102.00
Ohne Einverständnis zur Adressaktualisierung CHF 90.00 CHF 102.00
Verlängerung mit vorübergehend gültigem Nachsendeauftrag Internet Postschalter,
(Preise für eine erwachsene* oder juristische Person) Telefon
Inland
Basispreis vorübergehende Nachsendung für zwei Wochen CHF 10.00 CHF 22.00
Je zusätzliche Woche CHF 4.00 CHF 4.00
Ausland
Basispreis vorübergehende Nachsendung für zwei Wochen CHF 30.00 CHF 42.00
Je zusätzliche Woche CHF 10.00 CHF 10.00
Allgemeine Zuschläge
Je weitere erwachsene oder juristische Person CHF 5.00 CHF 5.00
Für Eilauftragserteilung CHF 10.00 CHF 10.00
Für Onlineauftrag ohne Registrierung CHF 5.00
*über 18 Jahre
Nachsendeverfahren der Post
Jährlich profitieren über 800 000 Per so n en
vom Umzugsservice der Schwei ze rischen
Post und lassen sich ihre Post sendungen
ans neue Domizil nachsenden.
Wann sollte ein Auftrag am besten
aufgegeben werden?
Aufträge sind möglichst frühzeitig einzureichen.
Kurzfristige Aufträge, die bis und mit
drei Werktage (Mo.–Sa.) vor dem ersten Nachsendetag
eingehen, werden als Eilaufträge
verrechnet. Der Aufgabetag ist nicht in diese
Frist einzurechnen.
Was wird nachgesandt?
Im Inland: Alle adressierten Postsendungen
werden nachgesandt. Die Nachsendung von
Paketen ist kostenpflichtig.
Ins Ausland: Alle adressierten Postsendungen
werden ohne zusätzliche Weiterleitungskosten
nachgesandt.
Was wird nicht nachgesandt?
Im Inland sowie ins Ausland: Von der
Nachsendung generell ausgeschlossen sind
PromoPost-Sendungen, Gratiszeitungen
sowie Aufträge mit einer Postlager- oder
Militäradresse als Zielort.
Betreibungsurkunden werden nur innerhalb
des Betreibungskreises nachgesandt.
Ins Ausland: Gerichtsurkunden, Pakete sowie
Militärsendungen werden nicht nachgesandt.
Verlängerung des Nachsendeauftrags
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Nachsendeauftrag
Wohnungswechsel vor Ablauf
der ordentlichen Nachsendefrist für eine bestimmte
oder unbestimmte Zeit kostenpflichtig
zu verlängern. Die Verlängerung ist mit einem
vorübergehend gültigen Nachsendeauftrag
möglich.
Nachsendeaufträge aus Institutionen
Nachsendeaufträge, die aus Institutionen
erteilt werden, können nicht angenommen
werden. Solche Institutionen können zum
Beispiel Heime, Spitäler, Hotels, Anstalten,
Baustellen, Frauenhäuser, Gefängnisse oder
Firmen sein. Die Aufzählung der Institutionen
ist nicht abschliessend und die Post behält
sich vor, sie im Einzelfall zu ergänzen.
Weitere wichtige Hinweise
Betrifft die Durchführung eines Nachsendeauftrags
«Nachsendeauftrag/ Wohnungswechsel»
ein Postfach, beachten Sie bitte zusätzlich die
AGB Postfach. Für Nachsendeaufträge via
Internet finden die AGB Login Post ergänzende
Anwendung.
Was geschieht mit Tageszeitungen?
Wir empfehlen Ihnen, die neue Adresse direkt
dem Zeitungsverlag mitzuteilen. Die Post lei tet
nur die Tageszeitungen weiter, die durch die
Post zugestellt werden. Im Rah men der
Frühzustellung beförderte Zeit ungen werden
nicht nachgesandt.
Vollmachten
Eine bei der Post hinterlegte Vollmacht ist bei
jeder Poststelle gültig. Im Falle eines Umzugs
müssen Sie deshalb nichts unternehmen.
5
Ihre Belohnung nach dem Zügelstress:
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Der Onlineservice der Post
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Mit Registrierung Ohne Registrierung
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Registrierung und Verifikation*
Auftragsauswahl:
Wohnungswechsel
Post zurückbehalten
Vorübergehend gültiger Nachsendeauftrag
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Vermieter die gleiche Funktion und Sicherheit wie ein Bankdepot.
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BEDINGUNGEN: Um sich anzumelden, füllen Sie einfach den Antrag für die Mietzinsgarantie aus und überweisen die pauschale
Beitrittsgebühr von CHF 231.-, welche bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig ist. In den Folgejahren entspricht Ihre
Jahresprämie 5% des Betrages Ihrer Mietzinsgarantie zuzüglich CHF 20.- Verwaltungskosten (zuzüglich der eidg. Stempelgebühr
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Per Telefon unter 0848 001 848
Am Schalter Ihrer Poststelle
Gute Adressen kommen an
Darf Ihre neue Postadresse einem Dritten, der bereits im Besitz Ihrer alten Adresse ist,
zur Verfügung gestellt werden (Adressaktualisierung)?
Ihre Antwort ist Ja
Preise: Mit einem Ja zur Adressaktualisierung
ersparen Sie der Post aufwändige Nachsendun-
gen und bezahlen für den Nachsendeauftrag /
Wohnungswechsel:
Inland Ausland
Internet CHF 30.– CHF 90.–
Postschalter, Telefon CHF 42.– CHF 102.–
Ihre Postsendungen werden während 12
Monaten an Ihre neue Adresse nachgesandt.
Zusätzlich teilt die Post Ihre neue Adresse auf
Verlangen Dritten mit, die bereits im Besitz
Ihrer alten Adresse sind. Verschiedene Unternehmen
aktualisieren ihre eigenen Adressdatenbanken
durch die Adressinformationen
der Schweizerischen Post. Ein Unternehmen
erhält Ihre neue Adresse nur dann, wenn Ihre
alte Adresse bereits in der Adressdaten bank
geführt ist. Ihr Vorteil dabei ist, dass Ihre Postsendungen
richtig adressiert und ohne zeitliche
Verzögerung an Ihre neue Ad resse zugestellt
werden, ohne dass Sie alle Ihre Korrespondenz-
partner selber informieren müssen.
Wichtig! Dritte erhalten in allen Fällen
Ihre neue Adresse nur dann, wenn diese
bereits im Besitz Ihrer alten Adresse sind.
Ihre Antwort ist Nein
Preise: Mit einem Nein zur Adressaktualisierung
entstehen der Post Kosten für permanente
Nach sendung und Sie bezahlen für den
Nach sende auftrag / Wohnungswechsel:
Inland Ausland
Internet CHF 30.– CHF 90.–
Postschalter, Telefon CHF 42.– CHF 102.–
Ihre Postsendungen werden während 12
Monaten an Ihre neue Adresse nachgesandt.
Ohne Ihr Einverständnis hat die Post keine
Berechtigung, Ihre neue Adresse Dritten be-
kannt zu geben.* Dadurch entsteht der Post
mehr Arbeit, da Ihre Postsen dungen noch die
alte Adresse tragen und an die neue Adresse
umgeleitet werden müssen. Diese Nachsendungen
beanspruchen mehr Zeit und treffen
daher später bei Ihnen ein.
Wichtig! Benachrichtigen Sie alle Ihre
Korrespondenzpartner sofort über Ihren
Domizilwechsel. Die Post stellt Ihnen
dafür spezielle Adressänderungskarten
zur Verfügung.
* Ausgenommen von dieser Handhabung ist die
gesetzliche Auskunfts pflicht gegenüber Behörden.
Aktuelle Adressen
Bearbeitete Daten müssen gemäss Daten schutzgesetz richtig sein. Aus diesem Grund hat die
Schweizerische Post ein grosses Interesse an aktuellen Adressen. Eine richtige Adressierung
vermindert die Gefahr von Fehl zustellungen. Wichtig sind für die Post möglichst vollständige
und korrekte Angaben.
9
•A •B
Wenn Sie von A nach B ziehen,
führt kein Weg an
www.ch.ch/umzug vorbei.
Abmelden. Anmelden. Und noch viel mehr.
Sicher umziehen
Beim Zügeln gibt es zahlreiche Möglichkeiten,
sich zu verletzen: eingeklemmte Finger und
Zehen, Muskelzerrungen, Rückenschäden
und Sturzverletzungen. Wer sich sorgfältig
vorbereitet, vermeidet am Zügeltag übermässige
Hektik – und damit einen der Haupt-
gründe für Unfälle beim Zügeln.
Denken Sie daran: Wer morgens ausgeruht
und entspannt aufsteht, ist leistungsfähiger
und belastbarer. Eine gute Investition in einen
tiefen, gesunden Schlaf lohnt sich immer.
Tipp! Weitere Informationen finden Sie unter
www.bico.ch.
Rechtzeitig planen
– Den Haushalt gründlich entrümpeln – jede
Kiste, die nicht transportiert werden muss,
ist eine Entlastung. Kleinere Reparaturarbeiten
in der alten Wohnung frühzeitig
erledigen.
– Wenn auf eine professionelle Zügelfirma
verzichtet wird, rechtzeitig einen geeigneten
Möbelwagen mit Traggurten,
Transportrollis und Decken reservieren.
– Den Grundriss der neuen Wohnung studieren
und einen groben Möblierungsplan
erstellen. Die Möbel und Schachteln entsprechend
beschriften.
– Zweckmässiges Werkzeug für das Demontieren
der Möbel organisieren und kleines
Zubehör wie Schrauben in beschrifteten
Beuteln verschliessen.
Sorgfältig durchführen
– Praktische Kleider und rutschfeste Schuhe
tragen.
– Für gute Beleuchtung sorgen, speziell im
Treppenhaus, Keller und Estrich.
– Arbeiten nach Fähigkeiten einteilen:
Kräftige Staturen übernehmen das Tragen,
Verladen und Entladen am Zielort.
– Schwere und sperrige Gegenstände auf
Rollen oder mindestens zu zweit transportieren.
– Beim Heben von Kisten auf einen sicheren
Stand und geraden Rücken achten.
– Kisten aus der Hocke heraus heben und
diese nahe am Körper tragen.
– Möbelwagen zunächst mit grossen und
schweren Gegenständen beladen und
diese mit Bändern fixieren; auffüllen mit
leichtem, unzerbrechlichem Material.
– Der Zügelequipe vor Ort den Möblierungsplan
abgeben und ihn besprechen.
Tipp! Weitere Informationen finden Sie unter
www.bfu.ch.
11
Tropisches Bettklima?
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Geplant umziehen
Vorzeitige Kündigung
Sie schulden den Mietzins bis zum vertraglichen
Kündigungstermin. Eine Ausnahme
gilt, wenn eine Ersatzmieterin oder ein
Er satz mieter die Wohnung zu den gleichen
Be din gungen übernimmt. Eine von Ihnen
vor geschlagene Person muss für die Ver mie -
t er schaft zumutbar sein.
Auszug
Der gesetzliche Abgabetermin der Wohnung
ist am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäfts
zeit. Sprechen Sie den Termin früh zeitig
mit allen Parteien ab. Bei der Wohn ungsabgabe
ist es empfehlenswert Mängel, Schäden
oder fehlende Gegenstände in ein em
Protokoll, das von beiden Parteien zu un terzeichnen
ist, festzuhalten.
Bauliche Veränderungen
Sofern die Vermieterschaft bauliche Verän -
der ungen nicht beibehalten will, müssen Sie
diese rückgängig machen. Bei schriftlicher
Zustimmung zur Veränderung kann kein
Rückbau verlangt werden. Lassen Sie bauliche
Veränderungen vom Fachmann vornehmen.
Tipp! Gute Handwerker zu guten Preisen
finden Sie auf www.renovero.ch
Abnützung oder Schaden
Für die normale Abnutzung hat die Vermieterschaft
aufzukommen (z. B. Trampelpfade
auf Bodenbelägen und Schatten von Bildern
und Möbeln). Zu Ihren Lasten gehen hingegen
Schäden, die auf übermässige Ab nut -
z ung zurückzuführen sind (z. B. Brandloch im
Teppich). Dabei müssen Sie jedoch nicht den
Neuwert, sondern nur den Zeitwert der übermässig
abgenutzten Einrichtungsteile bezah-
len. Ebenfalls Sache der Mieterschaft ist der
«kleine Unterhalt» (Faustregel: Reparaturkosten
bis CHF 150.–).
Rückerstattung der Kaution
Mit Ihrem Einverständnis darf die Vermieterschaft
die Kaution für durch Sie verschuldete
Reparaturen verwenden. Die Schlussab rech -
nung sollte drei oder vier Monate nach Ihrem
Auszug vorliegen. Wenn der Vermie t er schaft
kein Geld mehr aus dem Kautions betrag
zu steht, hat die Rückzahlung des Rest betrags
zu erfolgen.
Privathaftpflicht-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen, mit der Verwaltung
und dem Haftpflichtversicherer früh über
Schä den an der Wohnung zu sprechen.
Ge ge b enenfalls ist es sinnvoll, für die Wohn
ungs abgabe die Versicherung beizuziehen.
Die meisten Schäden übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung.
Pro Schaden ereig nis
kommt dabei ein allfälliger Selbstbehalt zum
Abzug.
Tipp! Passende Produkte und Services finden
Sie unter www.zurichconnect.ch
Hausrat-Versicherung
Ihre Hausrat-Versicherung gilt in der Regel
auch während des Umzugs. Doch ist Ihr
Haus rat noch ausreichend versichert?
Bei Unterversicherung drohen Ihnen im
Schadens fall empfindliche Kürzungen der
Leistungen.
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Ihr Hausrat noch richtig versichert ist.
Tipp! Passende Produkte und Services finden
Sie unter www.zurichconnect.ch
13
Coop Umzugsbroschüre
mit
attraktiven
Bons
Für den Einzug.
Mit über 1’800 Verkaufsstellen in der ganzen Schweiz
freuen wir uns auch in der Zukunft auf gute Nachbarschaft.
14
Mit attraktiven Bons zum Profitieren im Umzugsset der Post.
im Umzugsset der
Post.
Für Ihre neuen vier Wände.
Mit über 1’900 Verkaufsstellen in der ganzen Schweiz
freuen wir uns auch in der Zukunft auf gute Nachbarschaft.
Tipps von A–Z
Adressänderungen
– Aufträge sind frühzeitig einzureichen.
Kurzfristige Aufträge, die bis und mit drei
Werktage (Mo.–Sa.) vor dem ersten
Nachsendetag eingehen, werden als
Eilaufträge verrechnet. Sie können den
Nachsendeauftrag auch online unter
www.post.ch/umzugsservice aufgeben
– Beziehen Sie bei der Post die speziellen
Adressänderungskarten
Tipp! Fünf vorfrankierte Adressänderungskarten
erhalten Sie mit dem Umzugsset
– Lassen Sie Stempel und Drucksachen mit
Ihrer neuen Adresse anfertigen
Tipp! Stempel erhalten Sie direkt mit dem
Bestellschein im Umzugsset
Arbeitgeber
– Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den
neuen Wohnort und den Umzug
Tipp! Erkundigen Sie sich, ob Ihnen ein
freier Umzugstag zusteht
Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen
– Melden Sie sich bei der Billag AG an,
sofern Sie neu Radio- und/oder Fernsehpro
gram me empfangen und noch keine
Ge bühren zahlen
Tipp! Infoline 0844 834 834
Tipp! www.billag.com
Entsorgung
– Informieren Sie sich über die Möglichkeiten
in Ihrer Gemeinde, Sperrgut usw. umweltgerecht
zu entsorgen
Tipp! www.abfall.ch
Gemeinden
– Melden Sie sich bei der bisherigen
Gemeinde ab
Tipp! Schriftenempfangsschein bzw.
Niederlassungsbewilligung mitnehmen
– Melden Sie sich bei der neuen Gemeinde an
Tipp! Heimatschein, evtl. Familienbüchlein
mitnehmen
Tipp! Weitere Informationen erhalten Sie
bei Ihrer Gemeinde: www.ch.ch/umzug
Kinder
– Sprechen Sie mit Ihren Kindern lange im
Voraus über die Gründe des Umzugs
– Lassen Sie Kinder ihre Sachen selbst einpacken
und beim Umzug mithelfen
– Erkunden Sie mit Ihren Kindern die neue
Umgebung und lernen Sie die Kinder in
der Nachbarschaft kennen
– Informieren Sie die Schule oder den
Kindergarten am alten und am neuen Ort
Tipp! www.ch.ch/schule
Krankenversicherung
– Überprüfen Sie nach dem Umzug die Prä mien
Ihrer Krankenversicherung. Die Prämienunterschiede
sind vom Wohnort abhängig
Tipp! Einen neutralen Vergleich erhalten
Sie unter www.comparis.ch
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Mietzinsgarantie
– Beim Einzug in die Wohnung kann die
Liegenschaftsverwaltung vom Mieter eine
Mietzinsgarantie in der Höhe von drei
Monatsmieten (inklusive Nebenkosten) verlangen.
Diese Garantie muss entweder in
Form von Bargeld oder einem Wertpapier
geleistet werden. Der Mieter hat aber auch
die Möglichkeit, eine Mietzinsgarantie ohne
Depot zu leisten, beispielsweise bei einer
Versicherungsgesellschaft
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den grossen Umzug.
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44 l, 4.047.183. Deckel 4.047.184. CHF 6.90 7. Treppenleiter 3.902.209. 8 . Luftpolsterfolie 50 × 500 cm,
3.902.556. 9 . Seidenpapierrolle ca. 100 Stück, 50 × 75 cm, 4.046.648. 10 . Gepäckarm 2 Stück, 3.254.119.
11 . Handabroller mit Stretchfolie 100 mm × 150 m, 3.902.557. Ersatzrolle 3.902.558. CHF 8.90
Tipps von A–Z
Militär
– Melden Sie sich innert 8 Tagen beim
Sektionschef Ihres neuen Wohnortes
– Nehmen Sie das Dienstbüchlein mit und
füllen Sie die Meldekarte aus
Tipp! www.ch.ch/armee
Steuern
– Informieren Sie sich über die
Steuer sit uation im neuen Kanton
Tipp! www.estv.admin.ch/dienstleistungen
> Steuerrechner
Strassenverkehrsamt
– Adressänderung im Wohnsitzkanton: innert
14 Tagen unter Beilage des Führer- und
Fahrzeugausweises per Post dem STVA
mitteilen (Führerausweis im Kredit kartenformat:
Beilage Führerausweis nicht nötig)
– Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton:
Dem STVA im neuen Wohnsitz kanton den
Zuzug innert 14 Tagen melden. Nötige
Unterlagen: Wohnsitzbe stäti gung, Führerausweis,
Passfoto, Fahrzeug aus weis, neuer
Versicherungsausweis und bisherige Kontrollschilder
(Führerausweis im Kredit kartenformat:
Beilage Führeraus weis und Passfoto
nicht nötig)
Tipp! www.asa.ch
Strom
– Melden Sie Ihren Strom am alten Ort ab
und am neuen wieder an, damit Sie nicht
noch für den Nachmieter zahlen müssen
Tipp! Melden Sie Ihren Umzug Ihrem
Elektrizitätswerk
Telefon- und Internetanschluss
– Melden Sie Ihre neue Adresse frühzeitig
Ihrem Telekommunikationsunternehmen
– Bestellen Sie an Ihrem neuen Ort einen
Kabelnetzanschluss für Internet und
Festnetztelefonie, sofern Sie diesen an
Ihrem alten Ort noch nicht hatten.
Am alten Ort schon vorhandene Anschlüsse
werden nach Ihrer Meldung durch Ihr Telekommunikationsunternehmen
automatisch
auf Ihre neue Adresse umgeschaltet.
Tipp! www.bakom.ch
Tipp! Digitales TV, Internet und Telefon aus
einer Hand. Mehr dazu auf Seite 18.
Umzug
– Regeln Sie die Nebenkostenabrechnung
mit Ihrem bisherigen Vermieter
– Erstellen Sie einen Kaufvertrag für Mobiliar,
welches der Nachmieter übernimmt
– Besorgen Sie rechtzeitig Werkzeug und
Material für alle nötigen Reparaturarbeiten
Tipp! Grosse Auswahl bei Bau+Hobby –
www.coop.ch/standorte
Tipp! Kurze Rechtsauskünfte an der Hotline
des Schweizerischen Mieterinnen- und
Mieterver bandes: 0900 900 800,
Mo.–Fr., 9.00–15.00 Uhr, CHF 3.70/Min.
www.mieterverband.ch
www.hauseigentuemerverband.ch
Zivilschutz/Zivildienst
– Schicken Sie Ihre Umzugsmeldung zusammen
mit dem Dienstbüchlein umgehend
dem zuständigen Regionalzentrum
Tipp! www.zivi.admin.ch/org > Kontakt
und Adressen
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Beste Unterhaltung für Ihr neues
Zuhause: digitales Fernsehen, Internet
und Telefonie
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Checkliste Umzug
Tipp! Checklisten auch online abrufen
unter www.post.ch/umzugsservice
Vor dem Umzug
Adressänderung der Post melden
(www.post.ch/nachsendung)
Mobiliar auseinanderbauen und entsprechend
für den Transport vorbereiten
Schrauben und Tablarhalter in kleine Säcke
verpacken
Kartons und Behälter beschriften und
nicht überladen
Kleider in spezielle Kleiderboxen hängen
Sperrgut-Entsorgung und Brockenhaus
organisieren
Umzugsfahrzeug und Geräte wie
Teppichreiniger reservieren
Am alten und neuen Ort bei Verwaltung/
Hauswart eine freie Zufahrt reservieren
Termine der Wohnungsübernahme/-
übergabe mit den Vermietern vereinbaren
Schlüssel des alten Mietobjektes nachzählen
und eventuell Kopien anfertigen
Pflanzen für den Umzug verpacken,
Blumen erst nach dem Umzug giessen
Alle notwendigen und vertraglich festgehaltenen
Reparaturen durchführen
Adressänderung dem Telefonanbieter
melden
Genügend Bargeld für den Umzugstag
bereithalten
Betreuung von Kindern und Haustieren für
den Umzugstag organisieren
Kühlschrank und Tiefkühlschrank
ausschalten und abtauen
Nach Möglichkeit neues Mietobjekt mit
Übergabeprotokoll übernehmen
Nachmieter über den Bezugstermin Ihrer
alten Wohnung informieren
Ist der Vertrag für die neue Wohnung
unterschrieben und rechtsgültig?
Ist der Vertrag für die bisherige Wohnung
fristgerecht gekündigt? Wenn nicht: dem
Vermieter die Adressen von mind. einem
Nachmieter mitteilen
Neue Zeitungen mit Bestellkarte aus dem
Umzugsset abonnieren
Während dem Umzug – am alten Ort
Zügelteam informieren und auf
Besonderheiten hinweisen
Reservierter Platz für Umzugswagen
frei halten
Treppenhaus und Gänge in der
Wohnung von Hindernissen befreien
Abdeckung zur Schonung von Böden,
Türrahmen und Wänden anbringen
Briefkasten leeren und Namenschilder an
Briefkasten und Klingel entfernen. Wenn
vorhanden: Kleber «Stopp – Keine
Werbung» am Briefkasten entfernen
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Umzugs- und Handwerkerprofis zu guten
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Checkliste Umzug
Tipp! Checklisten auch online abrufen
unter www.post.ch/umzugsservice
Während dem Umzug – am alten Ort
Nachbarn informieren
Strom-, Wasser- und Gaszähler zur
Kontrolle ablesen
Strom abmelden und am neuen Ort
anmelden
Wertsachen in Safe oder an sicherem
Ort verwahren
Schrauben, Schlüssel und Kleinteile
von Möbeln sicher aufbewahren
Verpflegung und Getränke für Helferinnen
und Helfer bereitstellen
Reinigungsmaterial und Spezial reinigungsmaschinen
bereitstellen
Nägel- und Schraublöcher zugipsen
Utensilien bereitlegen: WC-Papier,
Seife, Tücher, Abfallsäcke, Putzmaterial,
Schnur, Klebeband, Werkzeuge, Notfall-
Apo theke, Taschenlampe usw.
Schlüssel für die Abgabe des Mietobjektes
bereitlegen
Falls notwendig eine Kühlbox für
Tiefkühlprodukte bereitstellen
Kontrollgang nach erfolgter Räumung:
Vergewissern Sie sich, dass nichts liegen
geblieben ist. Keller? Estrich? Abstellraum
und Garage? Gartengeräte?
Altes Mietobjekt mit Übergabeprotokoll
abgeben
Kaution zurückfordern. Der Vermieter
muss, falls Abzüge gemacht werden,
innert 30 Tagen abrechnen
Während dem Umzug – am neuen Ort
Klingel und Briefkasten beschriften –
Bitte alle Personen im Haushalt auf
der Briefkastenbeschriftung einzeln
aufführen. Mit dem kostenlosen
Umzugsset erhalten Sie Etiketten für die
provisorische Briefkastenanschrift
Falls im Voraus nicht möglich, neues
Mietobjekt mit Übergabeprotokoll übernehmen
Treppenhaus und Gänge in der Wohnung
von Hindernissen befreien
Abdeckung zur Schonung von Böden,
Türrahmen und Wänden anbringen
Strom-, Wasser- und Gaszähler zur
Kontrolle ablesen
Möbelstellplan am neuen Ort gut sichtbar
auflegen und Zimmer beschriften
Verpflegung und Getränke für Helfer
und Helferinnen bereitstellen
Utensilien bereitlegen: WC-Papier,
Seife, Tücher, Abfallsäcke, Putzmaterial,
Schnur, Klebeband, Werkzeuge,
Notfall-Apotheke, Taschenlampe, usw.
Beschädigungen am Umzugsgut der
Umzugsfirma sofort melden
Betrieb Telefonanschluss prüfen –
Telefonnummer 0800 800 800 gibt
Auskunft
Nachbarn informieren
21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachsendeauftrag / Wohnungswechsel
1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) bilden zusammen mit den AGB «Postdienstleistungen»
und den dazugehörenden Broschüren
«Umzugsratgeber» und «Produktbeschrieb Nachsendeauftrag
Wohnungswechsel» in ihrer jeweils gültigen
Fassung die Grundlage für die Weiterleitung von
Sendungen an eine andere Adresse der Kundinnen und
Kunden (nachfolgend Kunde genannt) der Schweizerischen
Post (nachfolgend Post genannt). Aufträge
sind kostenpflichtig und unterliegen einer Maximaldauer
von 12 Monaten. Bei der Auftragserteilung via
Internet finden die AGB Login Post ergänzende Anwendung.
Betrifft der Auftrag ein Postfach, gelten zusätzlich
die AGB über die Benutzung eines Postfachs.
2 Nach Ablauf der Maximaldauer von 12 Monaten werden
Sendungen, die an die bisherige Adresse gerichtet
sind, als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt.
Wünscht der Kunde eine verlängerte Nachsendung
über die Maximaldauer von 12 Monaten, so hat er
der Post einen neuen kostenpflichtigen Auftrag der
Dienstleistung «vorübergehend gültiger Nachsendeauftrag»
zu erteilen, wobei der erste Nachsendetag
des neuen Auftrages nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer
des bisherigen liegen darf. Es ist unzulässig,
mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Aufträge an
dieselbe Zieladresse zu erteilen.
3 Der Kunde hat der Post vollständige und wahrheitsgemässe
Angaben zu machen. Es dürfen keine zeitgleichen,
örtlich miteinander verbundenen Nachsendeaufträge
(Kettenkonstellationen) erteilt werden.
Natürliche sowie juristische Personen, die an derselben
Adresse domiziliert sind, dürfen in einem einzigen
Auftrag zusammengefasst werden.
4 Sendungen an Gäste und Bewohner von Institutionen
wie zum Beispiel Hotels, Spitäler oder Heime können
nicht an andere Adressen weitergeleitet werden.
5 Aufträge, die bis und mit 3 Werktage (Montag bis
Samstag) vor dem ersten Nachsendetag erteilt werden,
gelten als zuschlagspflichtige Eilaufträge.
6 Die Nachsendung von Paketsendungen ist grundsätzlich
kostenpflichtig. Von der Nachsendung generell
ausgeschlossen sind unadressierte Sendungen sowie
Aufträge mit einer Postlagernd- oder Militäradresse
als Zielort. Für die näheren Einzelheiten zu den jeweiligen
Sendungskategorien, Ausnahmen und Sachverhalte
gelten die in Ziff. 1 aufgeführten Unterlagen.
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7 Sendungen, die aufgrund von Ziff. 6 nicht an die neue
Adresse weitergeleitet werden, gelten als unzustellbar
und werden durch die Post unaufgefordert an
die jeweiligen Absender zurückgeschickt.
8 Ist der Kunde damit einverstanden, kann die neue
Postadresse einem Dritten, der bereits im Besitz der
alten Adresse ist, auf Verlangen während mindestens
12 Monaten für die Adressaktualisierung zur Verfügung
gestellt werden.
9 Die Preise richten sich nach der Publikation jeweils
jüngsten Datums der Post.
10 Jede Haftung der Post für die Nicht- oder Schlechterfüllung
von Nachsendeaufträgen ist ausgeschlossen,
soweit sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursacht hat. Massgebend für die Beurteilung
allfälliger Schadenersatzleistungen der Post
ist in jedem Fall der Transportauftrag, der durch den
Absender der jeweiligen Sendung erteilt wurde.
11 Der Kunde kann Aufträge jederzeit kündigen mit
einer Verarbeitungsfrist von maximal 5 Werktagen.
Es besteht kein Anspruch auf Preiserlass oder -rückerstattung.
Die analoge Kündigung von Aufträgen
durch die Post bleibt vorbehalten in Fällen von Missbrauch,
insbesondere wenn der Kunde an der bisherigen
Adresse nicht bekannt war.
12 Nachträgliche Änderungen der AGB bleiben jederzeit
vorbehalten. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches
Recht. Als Gerichtsstand wird Bern vereinbart.
Entgegenstehende zwingende Gesetzesbestimmungen
bleiben vorbehalten.
© Die Schweizerische Post, April 2012
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PostMail
Kompetenzcenter Adressen
Postfach
6009 Luzern
Servicenummer 0848 33 22 11 (Lokaltarif)
nachsendung@post.ch
www.post.ch/umzugsservice
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