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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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die Provinzial-Geschichte selbst nur die Beson<strong>der</strong>ung<br />

des allgemeinen Geistes und in ihren einzelnen Parthieen<br />

oft bloß ein Moment, eine Schattirung desselben.<br />

Äen Gehalt <strong>der</strong> Geschichte in abstraktere Formen<br />

zu bannen, Alles in ein System zu zwingen, ist<br />

die vergeblichste Mühe, welcher sich ein Historiker unterziehen<br />

kann 2). Mit leeren Abstraktionen ist in <strong>der</strong><br />

Geschichte nichts gewonnen; sich nach ihnen zu bemühen,<br />

ist unl nichts besser, ja noch schlechter, als die<br />

2) Wohin ein solches Verfahren führt, und welche Resultate<br />

es liefert, zeigt des Herrn Sietze Grundbegriff Preußischer Staatsund<br />

Rechts-Geschichte. (Berlin 1829.) Was Herr Sietze .hier als<br />

den vermeintlichen philosophischen Gehalt seines Stoffs herausgebracht<br />

hat, sind größtemheils Absurditäten. Ihre Zahl zu vergrößern,<br />

war mindestens ein zweideutiges Verdienst, und wenn <strong>der</strong><br />

Professor Leo diese Schrift als einen Vorläufer <strong>der</strong> literarischen<br />

Weichselzöpfe ansah, von denen auch bald einer auf dem bunten<br />

Felde <strong>der</strong> Deutschen Literatur zum Vorschein kam, <strong>der</strong> seinem<br />

Verfertiger, dem Herrn Or. Venda, zur Ehre gereicht, so darf sich<br />

Herr Siehe den Ruhm, ein solches Produkt hervorgerufen zu haben,<br />

mit unbestrittenem Recht anmaßen. Herrn Sietze's Buch kann<br />

zugleich ais eine Apotheose <strong>der</strong> Zahl 8 gelten. Nach Anleitung des<br />

Vaterunsers, welches er achtfach glie<strong>der</strong>t, behandelt er die Geschichte<br />

<strong>der</strong> Christlich-Germanischen Welt, im Ganzen wie im Einzelnen.<br />

In <strong>der</strong> Geschichte Deutschlands, doch beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> des Preußischen<br />

Staats, findet er diesen von ihm entdeckten Rhytmus wie<strong>der</strong>;<br />

sogar im Preußischen Landrecht, welches aber einigen Zwang leiden<br />

muß, um seine achtfache Glie<strong>der</strong>ung aufzuzeigen. Mit einer solchen<br />

Vaterunser-Historie ist nun wohl Niemandem als dem eigenen Verfasser<br />

gedient, welchem wir auch den Genuß nicht kümmern wollen,<br />

sich in ihr mit philosophischer Ruhe zu bespiegeln. Bemerkt muß<br />

jedoch werden, daß die Parthieen des Buchs, wohin die philosophische<br />

Leuchte des Herrn Sietzc nicht drang, von einem gründlichen Studium<br />

zeigen. Die Ausführung <strong>der</strong> Rechtmaßigkeit <strong>der</strong> Ansprüche des<br />

großen Kurfürsten auf Schlesien (S. 300 — 321), an dessen Erwerbung,<br />

nach <strong>der</strong> Meinung manches Historikers, ein Unrecht hasten<br />

soll, ist bündig und beweisend.

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