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Kreisjägerschaft Essen e.V. - Landesjagdverband NRW

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Mitgliederinformation der <strong>Kreisjägerschaft</strong> <strong>Essen</strong> 2010<br />

Bericht des Schatzmeisters über das Geschäftsjahr 2009<br />

I. Allgemeines<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Kreisjägerschaft</strong><br />

<strong>Essen</strong> e.V. auf den 31. Dezember 2009 wurde<br />

am 08.02.2010 aufgestellt. Eine Prüfung<br />

dieses Jahresabschlusses durch die Kassenprüfer<br />

ist bis zur Abfassung des Berichts<br />

aus Termingründen noch nicht erfolgt.<br />

Die KJS ist als gemeinnütziger Verein durch<br />

das Finanzamt <strong>Essen</strong>-Süd anerkannt (Bescheid<br />

vom 24.02.2010 für das Jahr 2008).<br />

Die KJS fördert nach ihrer Satzung den<br />

Naturschutz und die Landschaftspflege<br />

sowie den Tierschutz.<br />

Die KJS unterhält neben ihrem sog. ideellen<br />

Bereich, mit dem die Satzungszwecke unmittelbar<br />

verfolgt werden, wirtschaftliche<br />

Geschäftsbetriebe.<br />

Als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt<br />

eine selbständige nachhaltige Tätigkeit,<br />

durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche<br />

Vorteile erzielt werden und die<br />

über den Rahmen einer Vermögensverwaltung<br />

hinausgeht. Nicht erforderlich ist die<br />

Absicht Gewinn zu erzielen (§ 14 AO).<br />

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der KJS<br />

sind nach dieser Definition:<br />

• die Jungjägerausbildung<br />

• der Hundeführerlehrgang<br />

• der Bläserlehrgang<br />

• die Wildbrethygieneseminare,<br />

jedenfalls soweit sie gegen<br />

Teilnahmegebühren stattfinden<br />

• der Verkauf von Abzeichen und<br />

sonstigen Gegenständen<br />

• das Inserategeschäft<br />

Steuervergünstigungen, wie z.B. die Befreiung<br />

von der Körperschaftsteuer und der<br />

Gewerbesteuer, für gemeinnützige Vereine<br />

sind ausgeschlossen, wenn der Verein<br />

einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />

unterhält, der nicht als Zweckbetrieb i.S<br />

der §§ 65 ff AO anzusehen ist und dieser<br />

sog. steuerschädliche Geschäftsbetrieb<br />

Einnahmen von mehr als 35.000,00 € p. A.<br />

erzielt (§ 64 AO).<br />

Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn (insbesondere)<br />

der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb<br />

in seiner Gesamtrichtung dazu<br />

dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen<br />

Zwecke des Verein zu verwirklichen<br />

(§ 65 Nr. 1 AO).<br />

12<br />

Zweckbetriebe sind daher in unserem<br />

Fall die verschiedenen von uns angebotenen<br />

belehrenden Veranstaltungen (ausdrücklich<br />

erwähnt in § 68 Nr. 8 AO). Keine<br />

Zweckbetriebe und damit zumindest<br />

grundsätzlich steuerschädlich sind die von<br />

uns betriebenen Handelsgeschäfte und<br />

das Inserategeschäft.<br />

Im Geschäftsjahr 2009 haben die Einnahmen<br />

der KJS aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />

insgesamt 24.768,85 €<br />

betragen. Sie überschritten damit nicht<br />

die gesetzlich festgelegte Grenze von<br />

35.000,00 €. Gleich wohl erschien es sachgerecht,<br />

die im vorangegangenen Geschäftsjahr<br />

gewählte Jahresabschlussgliederung<br />

beizubehalten, die dokumentiert, wie<br />

sich diese Einnahmen auf Zweckbetriebe<br />

und andere Geschäftsbetriebe verteilen.<br />

Der Jahresabschluss wurde den Mitgliedern<br />

des erweiterten Vorstands ausgehändigt.<br />

II. Erläuterungen zum<br />

Jahresabschluss<br />

(Vorjahreszahlen)<br />

A. Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage<br />

a) Vermögenslage<br />

Das Anlagevermögen erhöhte sich um<br />

822,50 e. Anlagenzugänge waren i.H.v.<br />

2.810,75 e zu verzeichnen. Ein gebrauchtes<br />

Kopiergerät wurde zurückgegeben,<br />

der Restbuchwert i.H.v. 250,00 e<br />

ist als Aufwand behandelt worden. Die<br />

planmäßigen Abschreibungen beliefen<br />

sich auf 1.736,75 e. Für außerplanmäßige<br />

Abschreibungen bestand kein Anlass.<br />

Das Vorratsvermögen blieb mit 390,00 e<br />

unverändert.<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag<br />

in Höhe von 615,00 e. Hierin enthalten<br />

ist die Lehrgangsgebühr eines Teilnehmers<br />

am Jungjägerlehrgang in Höhe von<br />

545,00 e. Die Forderung ist i.H.v. 540,00 e<br />

wertberichtigt. Daneben bestand eine<br />

Forderung i.H.v. 70,00 e gegen einen<br />

Teilnehmer des laufenden Jagdhornbläserlehrgangs.<br />

Diese Forderung ist bis zur<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses ausgeglichen<br />

worden.<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände<br />

i.H.v. 361,00 e entfallen in Höhe von<br />

150,00 e auf den Geldtransit und in Höhe<br />

von 211,00 e auf rückständige Mietgliederbeiträge.<br />

Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte<br />

sich um 3.769,87 e auf 45.118,12 e. Die<br />

Verringerung ist zurückzuführen auf das<br />

negative Vereinsergebnis.<br />

Der Anstieg der aktiven Posten der Rechnungsabgrenzung<br />

auf 182,00 (128,67 e) ist<br />

Folge geschäftsüblicher Schwankungen.<br />

Die Eigenkapitalausstattung der KJS verringert<br />

sich im Geschäftsjahr ergebnisbedingt<br />

um 4.056,55 e.<br />

Die Höhe der Verbindlichkeiten (einschließlich<br />

der Rückstellungen) ist gegenüber dem<br />

Vorjahr um 1.528,04 e auf 17.500,96 e<br />

angestiegen. Der Anstieg beruht auf geschäftsüblichen<br />

Schwankungen.<br />

Die Bilanzsumme von 53.043,62 e<br />

(55.684,13 e) war zu 66,87 e (70,98 %)<br />

durch Eigenkapital finanziert.<br />

b) Finanzlage<br />

Sämtliche Verbindlichkeiten (einschließlich<br />

der Rückstellungen) i.H.v. 17.500,96 e waren<br />

2,63 - fach (3,10 - fach) durch liquide<br />

Mittel gedeckt.<br />

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