Kreisjägerschaft Essen e.V. - Landesjagdverband NRW
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Mitgliederinformation der <strong>Kreisjägerschaft</strong> <strong>Essen</strong> 2010<br />
Wildbrethygiene<br />
Wildbrethygiene-Seminare,<br />
zur „Kundigen Person“ im Sinne des<br />
neuen europäischen und nationalen<br />
Lebensmittelhygienerechts konnten sich<br />
im letzen Jagdjahr im Haus des Waldes 58<br />
Personen fortbilden. Diese nahmen an 2<br />
Seminaren teil und konnten anschließend<br />
ihre Urkunden im Namen der KJS <strong>Essen</strong> in<br />
Empfang nehmen.<br />
Insgesamt nahmen dabei 25 Jungjäger<br />
teil, die die Urkunde zur Anmeldung der<br />
Jägerprüfung benötigen (ohne diese Urkunde<br />
werden sie nicht zur Prüfung zugelassen).<br />
Wir erinnern daran, dass jeder Jäger, der<br />
eine von der <strong>Kreisjägerschaft</strong> ausgestellte<br />
Bescheinigung über die Teilnahme an<br />
einem Seminar über die Schulung zur<br />
„kundigen Person“ in Händen hat, sich<br />
unter Vorlage dieser Bescheinigung die<br />
Eigenschaft als „Kundige Person“ von der<br />
unteren Jagdbehörde in seinem Jagdschein<br />
attestieren lassen kann. Es ist daher<br />
nicht mehr erforderlich, im Bedarfsfall die<br />
Teilnahmebescheinigung im DIN A4-Format<br />
vorlegen zu müssen, die Bescheinigung kann<br />
als attraktive Urkunde an die Wand gehängt<br />
werden.<br />
Auch die Befähigung zur Entnahme von<br />
Trichinenproben wird in der Schulung zur<br />
„Kundigen Person“ gelehrt.<br />
Bei Bedarf wird die KJS weitere Seminare in<br />
bewährter Form durchführen. Interessenten<br />
melden sich bitte in der Geschäftsstelle<br />
Wie bereits aktuelle Berichte aufzeigen, ist<br />
diese Ausbildung enorm wichtig.<br />
Ein nicht zur „Kundigen Person“ geschulter<br />
Jäger riskiert von Jagdgelegenheiten ausgeschlossen<br />
zu werden, da der einladende<br />
Jagdausübungsberechtigte erwarten kann,<br />
dass sein Jagdgast das erlegte Stück<br />
auch aufbricht. Das Aufbrechen ist ein<br />
wesentlicher Bestandteil der hygienisch<br />
einwandfreien Behandlung von Wildfleisch.<br />
Die Verantwortung und Haftung für die<br />
ordnungsgemäße Bearbeitung des Wildes<br />
trägt der zur Abgabe berechtigte Jagdausübungsberechtigte.<br />
Zur Erfüllung seiner<br />
Verpflichtungen kann er Hilfe in Anspruch<br />
nehmen, in dem er z.B. den Erleger bittet<br />
das getötete Wild aufzubrechen. Diese<br />
Hilfestellung kommt nur in Frage, wenn der<br />
Jagdgast eine „Kundige Person“ ist.<br />
Zur Information stehen auf unserer Webseite<br />
www.kreisjaegerschaft-essen.de<br />
die relevanten Merkblätter des Veterinäramtes<br />
über Wildbrethygiene zur Verfügung.<br />
1) Bezug von Wildursprungsmarken<br />
2) Trichinenuntersuchung<br />
Wolfgang Decker,<br />
Hans-Bernhard<br />
Mann<br />
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