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Kreisjägerschaft Essen e.V. - Landesjagdverband NRW

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22<br />

Mitgliederinformation der <strong>Kreisjägerschaft</strong> <strong>Essen</strong> 2010<br />

Wildbrethygiene<br />

Wildbrethygiene-Seminare,<br />

zur „Kundigen Person“ im Sinne des<br />

neuen europäischen und nationalen<br />

Lebensmittelhygienerechts konnten sich<br />

im letzen Jagdjahr im Haus des Waldes 58<br />

Personen fortbilden. Diese nahmen an 2<br />

Seminaren teil und konnten anschließend<br />

ihre Urkunden im Namen der KJS <strong>Essen</strong> in<br />

Empfang nehmen.<br />

Insgesamt nahmen dabei 25 Jungjäger<br />

teil, die die Urkunde zur Anmeldung der<br />

Jägerprüfung benötigen (ohne diese Urkunde<br />

werden sie nicht zur Prüfung zugelassen).<br />

Wir erinnern daran, dass jeder Jäger, der<br />

eine von der <strong>Kreisjägerschaft</strong> ausgestellte<br />

Bescheinigung über die Teilnahme an<br />

einem Seminar über die Schulung zur<br />

„kundigen Person“ in Händen hat, sich<br />

unter Vorlage dieser Bescheinigung die<br />

Eigenschaft als „Kundige Person“ von der<br />

unteren Jagdbehörde in seinem Jagdschein<br />

attestieren lassen kann. Es ist daher<br />

nicht mehr erforderlich, im Bedarfsfall die<br />

Teilnahmebescheinigung im DIN A4-Format<br />

vorlegen zu müssen, die Bescheinigung kann<br />

als attraktive Urkunde an die Wand gehängt<br />

werden.<br />

Auch die Befähigung zur Entnahme von<br />

Trichinenproben wird in der Schulung zur<br />

„Kundigen Person“ gelehrt.<br />

Bei Bedarf wird die KJS weitere Seminare in<br />

bewährter Form durchführen. Interessenten<br />

melden sich bitte in der Geschäftsstelle<br />

Wie bereits aktuelle Berichte aufzeigen, ist<br />

diese Ausbildung enorm wichtig.<br />

Ein nicht zur „Kundigen Person“ geschulter<br />

Jäger riskiert von Jagdgelegenheiten ausgeschlossen<br />

zu werden, da der einladende<br />

Jagdausübungsberechtigte erwarten kann,<br />

dass sein Jagdgast das erlegte Stück<br />

auch aufbricht. Das Aufbrechen ist ein<br />

wesentlicher Bestandteil der hygienisch<br />

einwandfreien Behandlung von Wildfleisch.<br />

Die Verantwortung und Haftung für die<br />

ordnungsgemäße Bearbeitung des Wildes<br />

trägt der zur Abgabe berechtigte Jagdausübungsberechtigte.<br />

Zur Erfüllung seiner<br />

Verpflichtungen kann er Hilfe in Anspruch<br />

nehmen, in dem er z.B. den Erleger bittet<br />

das getötete Wild aufzubrechen. Diese<br />

Hilfestellung kommt nur in Frage, wenn der<br />

Jagdgast eine „Kundige Person“ ist.<br />

Zur Information stehen auf unserer Webseite<br />

www.kreisjaegerschaft-essen.de<br />

die relevanten Merkblätter des Veterinäramtes<br />

über Wildbrethygiene zur Verfügung.<br />

1) Bezug von Wildursprungsmarken<br />

2) Trichinenuntersuchung<br />

Wolfgang Decker,<br />

Hans-Bernhard<br />

Mann<br />

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