Bebauungsplan Nr. 48 âÂÂAn der Weinkaje ... - Stadt Elsfleth
Bebauungsplan Nr. 48 âÂÂAn der Weinkaje ... - Stadt Elsfleth
Bebauungsplan Nr. 48 âÂÂAn der Weinkaje ... - Stadt Elsfleth
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007 <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“<br />
BEGRÜNDUNG<br />
(§ 9 (8) BauGB)<br />
zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />
Fassung vom 10. April 2007
BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
1. Allgemeine Grundlagen / Planungsanlass<br />
1.1 Planungsanlass<br />
Gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 erstellt die Gemeinde Bauleitpläne in eigener Verantwortung sobald und<br />
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich ist. Nach dem Abriss <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Weinbrennerei Pabst und Richarz sollen auf dem an <strong>der</strong> Hunte gelegenen Grundstück ein Ausbildungszentrum<br />
für maritime Berufe sowie weitere maritime Nutzungen angesiedelt werden.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> fasste am 06. März 2007 den Beschluss, für diesen Bereich den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>.<strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ aufzustellen.<br />
1.2 Technische Grundlagen<br />
Als Kartengrundlage für den rechtlichen Nachweis <strong>der</strong> Grundstücke dient eine digitale Katasteramtsvorlage<br />
im Maßstab 1:1000.<br />
2. Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für die Standortsicherung und -verbesserung<br />
<strong>Elsfleth</strong>s als Zentrum <strong>der</strong> Berufsausbildung für maritime Berufe zu schaffen. Ferner soll die Ansiedlung<br />
maritimer Wirtschaftsbetriebe auf dem Gelände <strong>der</strong> ehemaligen Weinbrennerei Pabst und Richarz ermöglicht<br />
werden um Synergieeffekte aus Ausbildung und Forschung nutzen zu können.<br />
Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> wird Baurecht für die Nutzung des Geländes geschaffen und eine städtebaulich<br />
geordnete Bebauung des Grundstückes sichergestellt.<br />
3. Städtebauliche Idee<br />
Im Plangebiet soll ein maritimes Kompetenzzentrum entstehen. Einrichtungen <strong>der</strong> Berufsbildung, <strong>der</strong><br />
Wirtschaft und <strong>der</strong> Forschung sollen auf dem Gelände zusammengebracht werden und voneinan<strong>der</strong> profitieren.<br />
Vorbereitend zum <strong>Bebauungsplan</strong> wurde durch die Büros „ppp Architekten + <strong>Stadt</strong>planer“ aus Lübeck und<br />
„ arbos Landschaftsarchitekten“ aus Hamburg ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Rahmenplan<br />
aufgestellt. Grundidee <strong>der</strong> Planung ist es, die Baustruktur und die öffentlichen Räume auf die Wasserflächen<br />
von Hunte und Liene-Kanal auszurichten. Durch platzartig aufgeweitete, öffentliche Räume werden<br />
Blickbeziehungen aus allen Bereichen des Geländes zum Wasser hergestellt.<br />
Die Gebäude im östlichen Bereich des Plangebietes werden rechtwinklig zur Hunte aufgereiht und bilden<br />
mit ihrer kammartigen, zum Wasser hin geöffneten Struktur eine klare Baukante entlang des Flusses.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
4. Übergeordnete und vorbereitende Planungen<br />
4.1 Landes-Raumordnungsprogramm<br />
Das <strong>der</strong>zeit gültige Landes-Raumordnungsprogramm wurde am 02.März 1994 beschlossen und am 23.<br />
Februar 1998 sowie am 24. Oktober 2002 geän<strong>der</strong>t. <strong>Elsfleth</strong> gehört zum Ordnungsraum Bremen-<br />
Oldenburg. Für die Ordnungsräume werden im Landes-Raumordnungsprogramm die nachfolgend aufgelisteten<br />
Ziele formuliert:<br />
In Ordnungsräumen sind insbeson<strong>der</strong>e solche Maßnahmen vorrangig durchzuführen, die<br />
• die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren als Wirtschafts- und Dienstleistungszentren erhalten<br />
und verbessern,<br />
• für die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen - auch über die Ordnungsräume<br />
hinaus - sowie für die Sicherung und Schaffung zukunftsbeständiger Arbeitsplätze wesentliche<br />
Bedeutung haben,<br />
• <strong>der</strong> Sicherung und Schaffung ausreichenden Wohnraumes dienen, insbeson<strong>der</strong>e zur Deckung<br />
dringenden Wohnraumbedarfs im Sozialen Mietwohnungsbau,<br />
• die Umwelt- und Lebensbedingungen durch Beseitigung gegenseitiger Störungen von gewerblicher<br />
Bebauung und Wohnbebauung, durch Beseitigung nachteiliger Verdichtungsfolgen im baulichen<br />
und Verkehrsbereich sowie durch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> städtebaulichen Entwicklung nachhaltig<br />
verbessern,<br />
• <strong>der</strong> Sicherung und Entwicklung des Freiraumes und <strong>der</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Schaffung eines angemessenen<br />
Freiflächenanteils dienen,<br />
• dem Ausbau des ÖPNV und dem nicht motorisierten Verkehr dienen,<br />
• <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>nutzung von gut erschlossenen Altgewerbe- und Altindustrieflächen an gewachsenen<br />
Standorten dienen und so zum sparsamen Umgang mit Siedlungsflächen und Erhalt <strong>der</strong> Freiflächen<br />
in verdichteten Siedlungsbereichen beitragen,<br />
• <strong>der</strong> umwelt- und sozialverträglichen Nutzung von gewerblichen Bauflächen und <strong>der</strong> Schaffung von<br />
geeigneten Standortvoraussetzungen, insbeson<strong>der</strong>e für Klein- und Mittelbetriebe, in den vom<br />
Strukturwandel beson<strong>der</strong>s betroffenen Oberzentren dienen,<br />
• die Möglichkeiten zur Naherholung sichern und verbessern,<br />
• zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>-Umland-Probleme beitragen.<br />
Hierbei sind - insbeson<strong>der</strong>e bei Maßnahmen <strong>der</strong> Wirtschaft und des Verkehrs - die in einzelnen Ordnungsräumen<br />
entstandenen mehrpoligen Siedlungsstrukturen zu berücksichtigen.<br />
In Ordnungsräumen ist grundsätzlich eine Siedlungsstruktur anzustreben, die die Anbindung <strong>der</strong><br />
Siedlungsbereiche an das öffentliche Personennahverkehrsnetz sicherstellt. Zwischen den Räumen, die<br />
für Siedlungsentwicklung vorgesehen sind, sind ausreichende Freiräume zu erhalten; in ihnen sollen nur<br />
solche öffentlichen Anlagen o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen werden, die für den Ordnungsraum notwendig<br />
und siedlungsnah zu verwirklichen sind, für die im Siedlungsbereich jedoch keine geeigneten Flächen<br />
verfügbar sind. Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Freiräume darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.<br />
Das Landes-Raumordnungsprogramm wird <strong>der</strong>zeit überarbeitet und liegt als Entwurf vom Oktober 2006<br />
vor. Das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren wurde am 15.Februar 2007 beendet, die Ergebnisse<br />
dieses Verfahrens werden zur Zeit ausgewertet. Ziel <strong>der</strong> Novellierung des LROP ist die Stärkung <strong>der</strong> regionalen<br />
und kommunalen Planungskompetenz. Das LROP soll auf die Regelung <strong>der</strong> landesweiten Belange<br />
beschränkt werden, die Gestaltung <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung soll künftig maßgeblich in den Verantwortungsbereich<br />
<strong>der</strong> regionalen Planungsträger fallen. Im vorliegenden LROP- Entwurf werden neben den<br />
Zielen für Ober- und Mittelzentren lediglich allgemeingültige Aussagen getroffen, die den Rahmen für die<br />
Regionalen Raumordnungsprogramme vorgeben. Aussagen zur <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> lassen sich aus dem Entwurf<br />
nicht ableiten, die Formulierung von Zielen wird auf die Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung verlegt.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
4.2 Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Das <strong>der</strong>zeit gültige „Regionale Raumordnungsprogramm Landkreis Wesermarsch 2003“ ist durch den<br />
Kreistag des Landkreises Wesermarsch am 17.06.2002 als Satzung beschlossen worden.<br />
In <strong>der</strong> Planzeichnung zum regionalen Raumordnungsprogramm werden für die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> folgende<br />
Ziele festgesetzt:<br />
- <strong>Elsfleth</strong> ist als Grundzentrum mit <strong>der</strong> Aufgabe „Schwerpunkt für die Sicherung und Entwicklung<br />
von Arbeitsstätten“ ausgewiesen. Das dem Plangebiet gegenüberliegende Gebiet „<strong>Elsfleth</strong>er<br />
Sand“ ist als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ festgesetzt.<br />
- Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind die nachfolgenden Bereiche festgelegt:<br />
- Rockenmoor (Torf)<br />
- Moorhausen (Torf)<br />
- Birkenheide (Torf)<br />
- Als Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung sind die nachfolgenden Bereiche festgelegt:<br />
- westlich Oberhammelwarden (Ton)<br />
- Oberhammelwarden (Klei)<br />
- Neuenfelde (Ton)<br />
Folgende die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> betreffende Ziele werden im Text des regionalen Raumordnungsprogramms<br />
formuliert<br />
- Die industrielle Standortsicherung in Nordenham, Brake, <strong>Elsfleth</strong>, Berne und Lemwer<strong>der</strong> ... ist anzustreben.<br />
- In allen Landesteilen ist darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Arbeitsstätten im produzierenden<br />
Gewerbe sowie im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich gesichert, weiter entwickelt<br />
und durch neue ergänzt werden. Die betrieblichen Arbeitsplatz-, Ausbildungs und Weiterbildungsstrukturen<br />
sind zu sichern und weiter zu entwickeln. Der Qualifikationsstandart ist weiter zu<br />
erhöhen.<br />
- Das Ausbildungsspektrum an den berufsbildenden Schulen in Nordenham, Brake, <strong>Elsfleth</strong> sowie<br />
in Oldenburg und Delmenhorst soll eng mit dem regionalen Arbeitsplatzangebot abgestimmt werden.<br />
- Das Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg am Standort <strong>Elsfleth</strong><br />
soll gesichert und um weitere zukunftsträchtige Studien- und Ausbildungsangebote erweitert<br />
werden.<br />
- Die durch industriellen Strukturwandel freien bzw. frei werdenden Flächen u.a. in Nordenham,<br />
Brake, <strong>Elsfleth</strong> und Berne sowie durch Konversion freiwerdende Kasernen und militärisch Standorte<br />
innerhalb <strong>der</strong> Ortslagen Brake, <strong>Elsfleth</strong> und Rodenkirchen sind vorrangig einer städtebaulichen<br />
Nutzung zuzuführen.<br />
- Die im LROP bereits festgelegten Vorranggebiete für hafenorientierte industrielle Anlagen Nordenham<br />
und Brake sind um die Werftstandorte in <strong>Elsfleth</strong>, Berne und Lemwer<strong>der</strong> ergänzt und in<br />
<strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung (des RROP) festgelegt.<br />
- Der Städtetourismus in den Städten Nordenham, Brake und <strong>Elsfleth</strong> ist auszubauen.<br />
- Der Standort für die Schiffsmechanikerausbildung in <strong>Elsfleth</strong> ist zu sichern.<br />
- Der Standort des Fachbereiches Seefahrt in <strong>Elsfleth</strong> <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg ist zu sichern<br />
und bedarfsgerecht auszubauen.<br />
- Das neu gegründete „Institut für maritime Studien“ (IMS) soll <strong>der</strong> Nachfrage entsprechend weiter<br />
entwickelt werden.<br />
- Das maritime Kompetenzzentrum MARIKO.RIS soll mit seinem Standort in <strong>Elsfleth</strong> gesichert und<br />
weiter entwickelt werden.<br />
Der B-Plan <strong>48</strong> „an <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ dient u.a. <strong>der</strong> Sicherung und Entwicklung des Standortes <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Oldenburg sowie des Standortes für die Schiffsmechanikerausbildung in <strong>Elsfleth</strong> und entspricht<br />
somit den Zielen des regionalen Raumordnungsprogramms.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
4.3 Landschaftsrahmenplan<br />
Der Landschaftsrahmenplan ist datiert auf das Jahr 1992. Das Plangebiet liegt innerhalb <strong>der</strong> naturräumlichen<br />
Landschaftseinheit „Weser mit Vordeichflächen“. Für das Plangebiet enthält <strong>der</strong> Landschaftsrahmenplan<br />
keinerlei Aussagen. In unmittelbarer Nachbarschaft, am gegenüberliegenden Ufer <strong>der</strong> Hunte,<br />
befindet sich das Gebiet „<strong>Elsfleth</strong>er Sand“, das als „Schutzwürdig als Naturschutzgebiet“ eingestuft wird.<br />
In diesem Bereich werden Massnahmen des Artenhilfsprogramms für Blaukehlchen (AP5) umgesetzt. Im<br />
Bereich des Huntelaufs ist im Landschaftsrahmenplan darüber hinaus die Umsetzung von Massnahmen<br />
des nie<strong>der</strong>sächsischen Fischotterprogramms (AP4) geplant.<br />
4.4 Landschaftsplan<br />
Der Landschaftsplan für den Bereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> befindet sich zur Zeit in Aufstellung.<br />
Mit dem FFH-Gebiet „Untere Hunte“ grenzt aber ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung<br />
an das Plangebiet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können nach Rückfrage darüber hinaus<br />
noch keine konkreten Aussagen für das Plangebiet gemacht werden.<br />
4.5 Flächennutzungsplan<br />
Der <strong>der</strong>zeit gültige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist am 15. Juli 2006 in Kraft getreten. Er weist<br />
das Plangebiet als Son<strong>der</strong>baufläche „SO maritim“ aus. Im Erläuterungsbericht des FNP wird für den Bereich<br />
„<strong>Elsfleth</strong> <strong>Stadt</strong>“ folgendes Flächennutzungskonzept formuliert:<br />
- Grundzentrum im Ordnungsraum Oldenburg; Standort grundzentraler Funktionen und Einrichtungen<br />
- Hauptsiedlungspunkt, <strong>der</strong> in den Bereichen Arbeiten, gewerbliche Wirtschaft, Wohnen, Infrastruktur,<br />
Dienstleistungen und Einzelhandel durch Zuzug weiter entwickelt werden soll<br />
- hierfür sollen geeignete Bauflächen und Standorte gesichert und durch neue ergänzt werden<br />
- Die Ortschaft <strong>Elsfleth</strong> ist als Standort <strong>der</strong> Seefahrtsschule, die mit dem Fachbereich Seefahrt einen<br />
Teil <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven darstellt, zu sichern und<br />
weiterzuentwickeln. Diese Standortqualität und ihre maritime Tradition ist insbeson<strong>der</strong>e auch im<br />
Hinblick auf die För<strong>der</strong>ung des Tourismus in die städtebauliche Entwicklung zu integrieren.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />
ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
5. Beschreibung des Plangebietes<br />
5.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches<br />
Das Plangebiet liegt im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> an <strong>der</strong> Mündung des Lienekanals in die Hunte. Der Geltungsbereich<br />
wird im Norden durch das „Aussentief“, im Westen durch den Deich und im Osten durch die<br />
Hunte begrenzt. Er hat eine Größe von ca. 3,95 ha und umfasst die Flurstücke 127/61, 127/62, 772/5,<br />
772/6, 773/17, 773/18, 777/3, 807/3, 808, 809, sowie teilweise 127/57.<br />
5.2 Geländenutzung und Geländestruktur im Bestand<br />
Das Plangebiet war bis zum Jahr 2003 Standort <strong>der</strong> Weinbrennerei Pabst und Raicharz. Die Gebäude<br />
wurden inzwischen abgebrochen und abtransportiert. Seit <strong>der</strong> Räumung liegt das Gelände brach.<br />
5.3 Erschließung<br />
Die verkehrliche und infrastrukturelle Anbindung des Geländes erfolgt von <strong>der</strong> „Mühlenstraße“ aus über<br />
die Zufahrt „an <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“.<br />
5.4 Topographie<br />
Der westliche Teil des Plangebietes bildet auf dem Höhenniveau des Deiches (ca. 5,5 m ü. NN) ein ebenes<br />
Plateau. Die an <strong>der</strong> Hunte und am Lienekanal liegenden Grünflächen liegen ca. 2 m tiefer im Überflutungsbereich<br />
<strong>der</strong> Hunte und sind durch Böschungen von dem Plateau abgesetzt.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
5.5 Bodenverhältnisse<br />
Der Bodenstandort ist stark anthropogen überformt. Die oberen Bodenschichten sind durch eine Anschüttung<br />
des gesamten Grundstücksbereiches im Zuge des Baus <strong>der</strong> Weinbrennerei Pabst und Richarz<br />
vollständig zerstört.<br />
Dem Geotechnischen Bericht <strong>Nr</strong>. 1 des Grundbaulabor Bremen vom 19.12.2006 zufolge handelt es sich<br />
im Bereich SO1 um eine Sandauffüllung in 4,16 m bis 6,45 m Mächtigkeit, die von humosen, tonigen<br />
Schluffen (Klei) bis in eine Tiefe von 12,94 m bis 15,30 m unterlagert werden. In die Kleischichten sind<br />
Torf- und Schluffschichten eingelagert. Unter den Kleischichten folgen Sande, die auf Lauenburger<br />
Schichten lagern.<br />
Das Deichvorland liegt um ca. 2,00 – 2,50 m unter <strong>der</strong> Oberkante <strong>der</strong> beschriebenen Auffüllungen. Oberflächennah<br />
steht sandiger Rohboden an. Für diesen Bereich liegen keine Gutachten vor.<br />
5.6 Naturschutz<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Ausarbeitung des Umweltberichtes wurde im März 2007 eine Biotoptypenkartierung und<br />
–Bewertung vorgenommen.<br />
Gemäß NNatSchG gesetzlich geschützte Biotope konnten auf <strong>der</strong> Fläche nicht nachgewiesen werden.<br />
Das Vorkommen von streng geschützten Farn- und Blütenpflanzen kann ausgeschlossen<br />
werden.<br />
5.7 Altlastenverdachtsflächen<br />
Für das Gelände wurde im August/September 2005 durch das Büro B.A.U.planung Gehrke und Schu<strong>der</strong>er<br />
GbR aus Bremen ein Altlastengutachten angefertigt. Es sollte ermittelt werden, ob und inwieweit durch<br />
die frühere gewerbliche Nutzung des Grundstückes o<strong>der</strong> durch Auffüllungen Schadstoffe in den Untergrund<br />
gelangt sind.<br />
Die Gutachter geben in <strong>der</strong> Untersuchung die folgende Stellungnahme und Empfehlung ab:<br />
„Die Stellungnahme zu den Untersuchungsgebieten erfolgt im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung<br />
von Schutzgütern wie die menschliche Gesundheit, Boden und Grundwasserqualität. Neben den chemischen<br />
Analyseergebnissen, den geologischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnissen sowie den<br />
Umfeldbedingungen werden auch die ehemalige und geplante Nutzung des Geländes für industrielle und<br />
gewerbliche Nutzung einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Nutzung<br />
auch Wohnnutzung zu berücksichtigen ist.<br />
Es ist zu bedenken, dass durch Rammkernbohrsondierungen auch bei nutzungsbedingten angepassten<br />
Untersuchungsrastern lediglich eine punktuelle Untersuchung des Untergrundes erfolgen kann. Es können<br />
daher wie üblich kleinere Verunreinigungen zwischen den Bohransatzpunkten nicht ausgeschlossen<br />
werden. Hinweise hierzu liegen jedoch nicht vor.<br />
Da es sich um einen Lebens-/Genussmittelbetrieb handelte, ist davon auszugehen, dass schon aus Eigeninteresse<br />
auf einen sachgerechten Umgang mit Schadstoffen geachtet wurde. Ferner ist zu beachten,<br />
dass das gesamte Gelände flächendeckend oberflächenversiegelt ist: Im Außenbereich durch Asphalt<br />
bzw. Stelcon-Platten, innerhalb <strong>der</strong> Gebäude durch Stahlbetonfussböden ( diese weisen eine Mächtigkeit<br />
von ca. 035 m , teilweise > 0,4 m auf). Insofern wäre eine Versickerung von Schadstoffen ohnehin weitestgehend<br />
unterbunden und nur in Randbereichen, undichten Fugen, Setzungsrissen etc. möglich. In<br />
diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Setzungen <strong>der</strong> flachgegründeten Hallenbereiche flächig<br />
erfolgte und die Hallenböden kaum Hinweise auf durchgehende Risse o<strong>der</strong> Fugen zeigten.<br />
Die Untersuchungen hinsichtlich nutzungs- und auffüllungsbedingter Schadstoffeinträge ergaben i.d.R.<br />
nur geringe Schadstoffgehalte.“<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
6. Inhalt des verbindlichen Bauleitplanes<br />
6.1 Erschließung<br />
6.1.1 Äußere Erschließung<br />
Die äußere Erschließung des Geländes erfolgt von <strong>der</strong> Mühlenstraße über die Zufahrt „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“.<br />
Zur Sicherung <strong>der</strong> Erschließung wird die Zufahrt als öffentliche Straßenfläche im Eigentum des Deichbandes<br />
gewidmet. In <strong>der</strong> Planzeichnung ist sie als „Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung“ mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> für die zukünftigen Nutzungen prognostizierten Verkehrsmengen sollte die<br />
Straße An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong> aus verkehrlicher Sicht eine Breite von mindestens 5,00 m aufweisen, um den<br />
Begegnungsfall Pkw / Pkw zu ermöglichen. Wenn eine Verbreiterung auf 5,50 m realisierbar ist, sollte<br />
dies vorgesehen werden, da dann <strong>der</strong> Begegnungsfall Lkw / Lkw möglich ist. Unabhängig von <strong>der</strong> Breite<br />
<strong>der</strong> Fahrbahn sind zur Absturzsicherung Schutzplanken vorzusehen.<br />
6.1.2 Innere Erschließung<br />
Den Auftakt <strong>der</strong> internen Erschließung des Plangebietes bildet eine Wendemöglichkeit, die mit einem<br />
Radius von 12,5 m für das Wenden eines LKW ausgelegt ist.<br />
Von dieser Wendeanlage ausgehend, wird <strong>der</strong> nördliche Bereich des Plangebietes über eine zentral im<br />
Gebiet liegende, verkehrsberuhigte Straße erschlossen, an <strong>der</strong>en Ende ein Wendeplatz für PKW und<br />
kleinere LKW geplant ist. Da <strong>der</strong> westlich <strong>der</strong> Erschließungsstraße geplante Gehweg sowie <strong>der</strong> westliche<br />
Rand des Wendeplatzes innerhalb <strong>der</strong> auf dem Grundstück nachzuweisenden Grenzabstände im SO1<br />
liegen, werden sie über ein zwischen <strong>der</strong> Baugrenze und <strong>der</strong> westlichen Begrenzungslinie <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />
eingetragenes Geh- und Fahrrecht gesichert.<br />
Die im Süden des Plangebietes liegende Fläche wird verkehrlich über den westlich <strong>der</strong> Baufläche liegenden<br />
Deichsicherungsweg erschlossen. Diese Erschließung wird durch ein Geh- und Fahrrecht gesichert.<br />
Für Versorgungsleitungen ist ein Leitungsrecht am westlichen Rand <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebietsfläche festgesetzt.<br />
6.1.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />
Um Parksuchverkehr im Plangebiet zu vermeiden, sind öffentliche Stellplatzflächen im Plangebiet nicht<br />
vorgesehen.<br />
Notwendige Stellplätze sind auf dem jeweiligen Grundstück bzw. auf den dafür vorgesehenen Flächen<br />
nachzuweisen. Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Einstellplätze kann gem. §47a NBauO durch die<br />
Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde abgelöst werden. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus<br />
<strong>der</strong> „Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über den Ablösebetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>“.<br />
6.1.4 Fuß- und Radwegenetz<br />
Die Ufer <strong>der</strong> Hunte und des Außentiefs sollen <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher sind<br />
am nördlichen und östlichen Gebietsrand Fußwege entlang dieser Gewässer festgesetzt.<br />
6.1.5 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Haltestellen des ÖPNV sind in fußläufiger Entfernung an <strong>der</strong> Mühlenstraße vorhanden.<br />
Das Plangebiet wird durch die Haltestelle „<strong>Elsfleth</strong>, Mühlenstraße“ erschlossen. Von dort verkehren die<br />
Linien 451, 461 und 462, welche auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs ausgerichtet sind.<br />
6.2 Bauliche Nutzung<br />
Um ein breites Nutzungsspektrum abdecken zu können und um eine große Gestaltungsvielfalt bei neu zu<br />
errichtenden Gebäuden zu ermöglichen, wurden nur wenige Festsetzungen zur Nutzung und zur Gestaltung<br />
baulicher Anlagen im Plangebiet getroffen. Diese Festsetzungen werden nachfolgend aufgelistet und<br />
erläutert:<br />
7
BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
6.2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Im Plangebiet sollen ausschließlich bauliche Anlagen zugelassen werden, die maritimen Nutzungen dienen.<br />
In den Son<strong>der</strong>gebieten SO1 und SO3 sind maritime Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschuleinrichtungen<br />
o<strong>der</strong> Berufsschuleinrichtungen vorgesehen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg sowie dem<br />
Zentrum für die Schiffsmechanikerausbildung sollen hier in Übereinstimmung mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />
Standorte angeboten werden, an denen sie ihr Ausbildungsangebot in <strong>Elsfleth</strong> sichern,<br />
verbessern und ausbauen können. Daher ist für diese Bereiche die Nutzung „Bildungseinrichtungen“<br />
ausgewiesen.<br />
Die Bereiche SO2 und SO4 sollen <strong>der</strong> maritimen Wirtschaft dienen. Aufgrund <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> benachbarten<br />
Wohnbebauung unverträglichen Emissionen wird produzierendes Gewerbe auf diesen Flächen ausgeschlossen.<br />
Zulässig sind Büro- und Forschungsnutzungen mit maritimem Hintergrund, sowie die mit diesen<br />
Nutzungen verbundenen Nebennutzungen wie z.B. Gästehäuser.<br />
6.2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Baugrenzen - Baulinien<br />
Um die Lage <strong>der</strong> Gebäude auf dem Grundstück festzulegen werden Baufenster ausgewiesen, die durch<br />
Baugrenzen und Baulinien gebildet werden. Baulinien werden festgelegt, um den Platz und die Zufahrt im<br />
Zentrum des Gebietes baulich zu fassen.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Baufenster können Gebäude mit den nach NBauO (Nie<strong>der</strong>sächsische Bauordnung) erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Abständen zueinan<strong>der</strong> errichtet werden.<br />
Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Das Plangebiet befindet sich am Übergang zur Landschaft zwischen den westlich angrenzenden Wohngebieten<br />
und <strong>der</strong> Hunte. Es ist gegenüber <strong>der</strong> benachbarten Wohnbebauung erhöht gelegen, so dass neu<br />
zu errichtende Gebäude durch ihre exponierte Lage das Ortsbild an dieser Stelle stark prägen.<br />
Die nach BauNVO im SO-Gebiet als Höchstmaß zulässige, eher großstadttypische Bebauungsdichte mit<br />
einer GRZ von 0,8 wird <strong>der</strong> Lage zwischen den Wohngebieten und dem Fluss nicht gerecht. Daher wird<br />
eine reduzierte GRZ von 0,6 festgesetzt.<br />
Gebäudehöhen<br />
Da das Gelände gegenüber <strong>der</strong> westlich des Plangebietes verlaufenden Mühlenstraße und den daran<br />
angrenzenden Wohngebieten erhöht liegt, wird die maximal zulässige Gebäudehöhe im westlichen Bereich<br />
des Plangebietes auf 7,0 m festgesetzt. Dieses Maß wird aus städtebaulicher Sicht gegenüber <strong>der</strong><br />
angrenzenden Wohnnutzung als verträglich angesehen. Um einen Übergang in die Landschaft zu schaffen<br />
werden die maximalen Gebäudehöhen entlang <strong>der</strong> Hunte auf 10 m festgesetzt. Im Inneren des Gebietes<br />
ist aus städtebaulicher Sicht eine größere Gebäudehöhe verträglich. Daher wird die maximale Gebäudehöhe<br />
in diesem Bereich mit 12 m festgesetzt.<br />
6.2.3 Gestalterische Festsetzungen<br />
Aufgrund <strong>der</strong> exponierten Lage des Gebietes ist es notwendig, die Vielfalt <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten<br />
für neu zu errichtende Gebäude einzuschränken um einen zusammenhängenden Ausdruck des Gebietes<br />
als maritimes Bildungs- und Kompetenzzentrum zu gewährleisten. Aus diesem Grunde wurde die Materialwahl<br />
für Fassaden und für Dächer eingeschränkt.<br />
6.3 Topografie<br />
Um entlang <strong>der</strong> Hunte eine gleichmäßig Bebauungskante sicherzustellen, soll das Gelände im östlichen<br />
Bereich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete SO2 und SO3 auf das Niveau <strong>der</strong> übrigen Bauflächen aufgeschüttet werden.<br />
Die Aufschüttungsflächen sowie die neu zu erstellende Böschung sind in <strong>der</strong> Planzeichnung eingetragen.<br />
8
BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
7.Grünordnerische Maßnahmen<br />
Durch die Vorbelastung des Grundstücks werden mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong> <strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ zwar<br />
keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet, durch die grünordnerischen Maßnahmen können aber<br />
bestehende Belastungen verringert und Mindestanteile ökologisch wirksamer Vegetations- und Bodenstrukturen<br />
gesichert werden.<br />
- Durch die Neubebauung besteht die Chance in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet Huntenie<strong>der</strong>ung die<br />
heute weitgehend versiegelte Fläche aufzuwerten. Zur Begrünung des Baugebietes sollen Mindestanteile<br />
ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen festgesetzt werden, die Nahrungs- und Rückzugsräume insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Vogelarten und Insekten innerhalb des Siedlungsraumes bieten. Der festgesetzte Mindestanteil<br />
von Vegetationsstrukturen mit Bäumen beeinflusst zudem die örtlichen Klimaverhältnisse positiv,<br />
indem Temperaturextreme durch eine Vegetationsbedeckung gemil<strong>der</strong>t, Stäube und Schadstoffe ausgekämmt<br />
werden und <strong>der</strong> Wasserabfluss verzögert wird. Durch eine geringere Verdunstung werden im Zusammenhang<br />
mit Beschattung ausgeglichenere Temperaturverhältnisse bewirkt und Aufheizeffekte versiegelter<br />
Flächen gemin<strong>der</strong>t. Darüber hinaus ist es das Ziel mit strukturbildenden Baumpflanzungen das<br />
Erscheinungsbild <strong>der</strong> öffentlichen und privaten Freiräume im Baugebiet zu bereichern und die Einbindung<br />
zu verbessern.<br />
- Zur gestalterischen Einbindung und ökologischen Aufwertung des Hunteufers soll die im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
festgesetzte öffentliche/private Grünfläche als Parkanlage angelegt und unterhalten werden. Durch die<br />
Anlage einer extensiven Parkanlage mit standortgerechten Grossgehölzen kann die Vorlandfläche als<br />
Nahrungs- und Rückzugsraum insbeson<strong>der</strong>e für Vogelarten und Insekten innerhalb des Siedlungsraumes<br />
aufgewertet werden und einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Hunteufers leisten. Gleichzeitig<br />
bietet sie einen attraktiven Aussichtspunkt für Erholungssuchende am Hunteufer.<br />
- Zur gestalterischen Einbindung und ökologischen Aufwertung sollen ebenerdige Stellplätze im Geltungsbereich<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es begrünt werden. Die Anpflanzung von Bäumen (je 4 Stellplätze 1<br />
Baum) auf Stellplatzanlagen schafft ökologisch wirksames Grünvolumen, das über Beschattung, Verdunstung<br />
sowie Staub- und Schadstoffbindung durch das Blattwerk zur Kompensation negativer Wirkungen<br />
versiegelter Verkehrsflächen beiträgt und eine Verbesserung des Lokalklimas bewirkt. Gleiches gilt<br />
für die 6 Grossbäume, die an <strong>der</strong> Hauptzufahrt zum Maritimen Kompetenzzentrum gepflanzt werden sollen.<br />
Diese 6 Grossbäume bilden zugleich den gestalteten Haupteingang zum neuen Dienstleistungsstandort.<br />
- Die Verwendung standortgerechter Baumarten soll festgesetzt werden, damit sich Anpflanzungen mit<br />
geringem Pflegeaufwand optimal entwickeln und Nahrungsgrundlage sowie Lebensräume für die standorttypische<br />
Tierwelt bieten.<br />
- Im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Grünflächen sollen Wege, soweit sie über <strong>der</strong> Hochwasserlinie liegen, in<br />
wasserdurchlässigem Aufbau hergestellt werden, um auch auf befestigten Flächen weitgehend die Speicher-<br />
und Versickerungsfunktion des Bodens für Nie<strong>der</strong>schlagswasser zu erhalten. Die Herstellung von<br />
Wegeflächen mit wasserdurchlässigem Aufbau erhält zumindest teilweise die Versickerungs- und Speicherfähigkeit<br />
befestigter Böden.<br />
- Die neu herzustellende Böschung im Baufeld SO 2 soll mit einem Neigungsverhältnis von 1:2 und in<br />
einer Breite von 4,5 m hergestellt werden, um die Aufschüttung im Bereich des Vorlandes zur Hunte zu<br />
minimieren und um gleichzeitig die baulich gewünschte klare Raumkante zur Hunte auch mit <strong>der</strong> Topographie<br />
des Geländes zu unterstützen.<br />
8. Immissionsschutz<br />
8.1 Lärmschutz<br />
Für das B-Plangebiet wurde durch das Büro M+O ein Schallgutachten erstellt. Zusammenfassend kommt<br />
das Schallgutachten zu folgenden Ergebnissen:<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Zunahme des Verkehrslärms auf <strong>der</strong> Mühlenstraße und Peterstraße auf die<br />
Wohnnutzung außerhalb des Gebietes.<br />
Der Lärm durch die Zunahme des Verkehrs auf den Straßen Mühlenstraße und Peterstraße ist bei Verwirklichung<br />
des Bauvorhabens Marikom und <strong>der</strong> weiter geplanten Nutzung unerheblich. In <strong>der</strong> folgenden<br />
Tabelle sind die Verkehrsmengen für den Plannullfall und Planfall wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
Tabelle 5 Vergleich <strong>der</strong> Emissionspegel auf den Straßen<br />
In den letzten beiden Spalten sind die Emissionspegel <strong>der</strong> Straße angegeben. Wie <strong>der</strong> Tabelle zu entnehmen<br />
ist, wird <strong>der</strong> Verkehrslärm um bis zu 0,7 dB(A) ansteigen. Dieser Anstieg ist vernachlässigbar, da<br />
er für den Betroffenen nahezu nicht wahrnehmbar sein wird.<br />
Eine Festsetzung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Konflikt zwischen <strong>der</strong> Metallwerkstatt <strong>der</strong> Schiffsmechanikerschule und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />
außerhalb des Gebietes<br />
Die Metallwerkstatt im geplanten Schulungszentrum kann bei gekipptem Fenster <strong>der</strong> Werkstattträume<br />
problemlos am Tage betrieben werden, da dann die Immissionsrichtwerte in <strong>der</strong> Nachbarschaft eingehalten<br />
sind.<br />
Festsetzungsvorschlag für das Son<strong>der</strong>gebiet 1 zur Behebung des Konfliktes:<br />
technische Vorrichtungen (§ 9 <strong>Nr</strong>. 24 BauGB):<br />
Die Be- und Entlüftung <strong>der</strong> Werkstatträume ist so zu gestalten, dass von den Werkstätten keine schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen ausgehen.<br />
Konflikt zwischen dem Brandübungsplatz <strong>der</strong> Schiffsmechanikerschule und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />
außerhalb des Gebietes<br />
Inwiefern ein Brandübungsplatz, <strong>der</strong>, wie in diesem Fall, in nächster Nähe zur Wohnbebauung geplant ist,<br />
aus schalltechnischer Sicht zulässig ist, kann nicht umfassend beantwortet werden. Je nach Gestaltung<br />
und Betrieb <strong>der</strong> Übungsanlage kann es zu Konflikten kommen. Aus diesem Grund lassen sich die künftigen<br />
Emissionen nicht feststellen.<br />
Festsetzungsvorschlag für das Son<strong>der</strong>gebiet 1 zur Behebung des Konfliktes:<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V. mit § 15 BauNVO):<br />
Zulässig sind Bildungseinrichtungen und <strong>der</strong>en Nebenanlagen, wenn von <strong>der</strong> Nutzung und ihren Nebenanlagen<br />
keine Belästigung o<strong>der</strong> Störung ausgeht. Eine Belästigung o<strong>der</strong> Störung liegt dann vor, wenn<br />
schützenswerte Nutzungen in <strong>der</strong> Nachbarschaft einem Schallimmissionspegel ausgesetzt sind, <strong>der</strong> über<br />
den Richtwerten <strong>der</strong> Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), 26. August 1998 (GMBl 1998, <strong>Nr</strong>. 26, S. 503)<br />
liegt.<br />
Konflikt zwischen den maritim-nahen Betrieben und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />
außerhalb des Gebietes<br />
Nicht wesentlich störende Betriebe sind aus lärmtechnischer Sicht möglich. In Betrieben, die in <strong>der</strong> Nacht<br />
zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr arbeiten, kann es je nach Art <strong>der</strong> Tätigkeit und Lage <strong>der</strong> Quellen zu Einschränkungen<br />
kommen. Dies regelt sich im Baugenehmigungsverfahren.<br />
Die durch die Nutzung erzeugten Verkehre dürfen insgesamt 1000 Kfz/24h im Querschnitt nicht übersteigen,<br />
so dass großflächiger Einzelhandel o<strong>der</strong> Speditionen ausgeschlossen sein sollten.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
Festsetzungsvorschlag für die Son<strong>der</strong>gebiete 1 und 4 zur Behebung des Konfliktes:<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V. mit § 15 BauNVO):<br />
Sonstige das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sind ausnahmsweise zulässig.<br />
Die Genehmigungsfähigkeit ist dann im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.<br />
Ermittlungen <strong>der</strong> Einwirkungen des Verkehrslärms umgeben<strong>der</strong> Straßen auf das B-Plangebiet<br />
Für Son<strong>der</strong>gebiete sind die Orientierungswerte im Einzelfall nach ihrem Zweck einzustufen. Da in den<br />
Son<strong>der</strong>gebieten kein Wohnen vorgesehen ist, und maritim-nahe Betriebe angesiedelt werden sollen, sind<br />
die Son<strong>der</strong>gebiete immissionsschutzrechtlich einem Mischgebiet vergleichbar.<br />
Die Verkehrslärmimmissionen halten die Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 von 60/50 dB(A) an den baulichen<br />
Anlagen in den Son<strong>der</strong>gebieten ein. Eine Festsetzung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
9. Grünordnerischer Fachbeitrag<br />
Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf Natur und Landschaft wurden durch das Büro arbos Landschaftsarchitekten<br />
untersucht und in einem grünordnerischen Fachbeitrag zusammengefasst. Dieser grünordnerische<br />
Fachbeitrag liegt <strong>der</strong> Begründung im Anhang bei.<br />
10. Technische Infrastruktur<br />
10.1 Elektrizität<br />
Die Stromversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz <strong>der</strong> EWE Aktiengesellschaft<br />
sichergestellt.<br />
10.2 Gasversorgung<br />
Die Gasversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz <strong>der</strong> EWE Aktiengesellschaft<br />
sichergestellt.<br />
10.3 Trinkwasserversorgung<br />
Die Trinkwasserversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz des Oldenburgisch-Ostfriesischen<br />
Wasserverbandes sichergestellt.<br />
10.4 Löschwasserversorgung<br />
Die Löschwasserversorgung für das Plangebiet ist sichergestellt durch den vorhandenen Unterflurhydranten<br />
an <strong>der</strong> Mühlenstraße sowie durch das nördlich des Plangebietes gelegene "Außentief".<br />
10.5 Abwasser<br />
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über den vorhandenen Schmutzwasserkanal des Oldenburgisch-<br />
Ostfriesischen Wasserverbandes.<br />
10.6 Regenwasser<br />
Das Regenwasser wird über den herzustellenden Regenwasserkanal des Oldenburgisch-Ostfriesischen<br />
Wasserverbandes in die Hunte abgeleitet.<br />
10.7 Reststoffentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Wesermarsch, Brake. Die Deponie befindet sich in Brake-Käseburg.<br />
10.8 Telekommunikation<br />
Das Plangebiet wird von <strong>der</strong> Telekom AG an das bestehende Telefonnetz angeschlossen.<br />
11. Bodenordnung<br />
Die Neuordnung <strong>der</strong> Grundstücke wird privatrechtlich geregelt.<br />
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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />
12. Flächenbilanz<br />
Für das ca. 4 ha große Plangebiet ergeben sich folgende Flächengrößen und Wohneinheiten:<br />
Flächengrößen:<br />
Grünflächen 0,76 ha<br />
SO-Gebiet 2,46 ha<br />
Verkehrsflächen<br />
davon:<br />
Straßenverkehrsflächen<br />
Verkehrsberuhigte Strassen<br />
Fußgängerbereiche und Radwege<br />
0,74 ha<br />
0,06 ha<br />
0,36 ha<br />
0,32 ha<br />
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