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Bebauungsplan Nr. 48 „An der Weinkaje ... - Stadt Elsfleth

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BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007 <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“<br />

BEGRÜNDUNG<br />

(§ 9 (8) BauGB)<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>48</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong><br />

Fassung vom 10. April 2007


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

1. Allgemeine Grundlagen / Planungsanlass<br />

1.1 Planungsanlass<br />

Gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 erstellt die Gemeinde Bauleitpläne in eigener Verantwortung sobald und<br />

soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erfor<strong>der</strong>lich ist. Nach dem Abriss <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Weinbrennerei Pabst und Richarz sollen auf dem an <strong>der</strong> Hunte gelegenen Grundstück ein Ausbildungszentrum<br />

für maritime Berufe sowie weitere maritime Nutzungen angesiedelt werden.<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> fasste am 06. März 2007 den Beschluss, für diesen Bereich den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>.<strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ aufzustellen.<br />

1.2 Technische Grundlagen<br />

Als Kartengrundlage für den rechtlichen Nachweis <strong>der</strong> Grundstücke dient eine digitale Katasteramtsvorlage<br />

im Maßstab 1:1000.<br />

2. Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für die Standortsicherung und -verbesserung<br />

<strong>Elsfleth</strong>s als Zentrum <strong>der</strong> Berufsausbildung für maritime Berufe zu schaffen. Ferner soll die Ansiedlung<br />

maritimer Wirtschaftsbetriebe auf dem Gelände <strong>der</strong> ehemaligen Weinbrennerei Pabst und Richarz ermöglicht<br />

werden um Synergieeffekte aus Ausbildung und Forschung nutzen zu können.<br />

Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> wird Baurecht für die Nutzung des Geländes geschaffen und eine städtebaulich<br />

geordnete Bebauung des Grundstückes sichergestellt.<br />

3. Städtebauliche Idee<br />

Im Plangebiet soll ein maritimes Kompetenzzentrum entstehen. Einrichtungen <strong>der</strong> Berufsbildung, <strong>der</strong><br />

Wirtschaft und <strong>der</strong> Forschung sollen auf dem Gelände zusammengebracht werden und voneinan<strong>der</strong> profitieren.<br />

Vorbereitend zum <strong>Bebauungsplan</strong> wurde durch die Büros „ppp Architekten + <strong>Stadt</strong>planer“ aus Lübeck und<br />

„ arbos Landschaftsarchitekten“ aus Hamburg ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Rahmenplan<br />

aufgestellt. Grundidee <strong>der</strong> Planung ist es, die Baustruktur und die öffentlichen Räume auf die Wasserflächen<br />

von Hunte und Liene-Kanal auszurichten. Durch platzartig aufgeweitete, öffentliche Räume werden<br />

Blickbeziehungen aus allen Bereichen des Geländes zum Wasser hergestellt.<br />

Die Gebäude im östlichen Bereich des Plangebietes werden rechtwinklig zur Hunte aufgereiht und bilden<br />

mit ihrer kammartigen, zum Wasser hin geöffneten Struktur eine klare Baukante entlang des Flusses.<br />

2


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

4. Übergeordnete und vorbereitende Planungen<br />

4.1 Landes-Raumordnungsprogramm<br />

Das <strong>der</strong>zeit gültige Landes-Raumordnungsprogramm wurde am 02.März 1994 beschlossen und am 23.<br />

Februar 1998 sowie am 24. Oktober 2002 geän<strong>der</strong>t. <strong>Elsfleth</strong> gehört zum Ordnungsraum Bremen-<br />

Oldenburg. Für die Ordnungsräume werden im Landes-Raumordnungsprogramm die nachfolgend aufgelisteten<br />

Ziele formuliert:<br />

In Ordnungsräumen sind insbeson<strong>der</strong>e solche Maßnahmen vorrangig durchzuführen, die<br />

• die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Ober- und Mittelzentren als Wirtschafts- und Dienstleistungszentren erhalten<br />

und verbessern,<br />

• für die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen - auch über die Ordnungsräume<br />

hinaus - sowie für die Sicherung und Schaffung zukunftsbeständiger Arbeitsplätze wesentliche<br />

Bedeutung haben,<br />

• <strong>der</strong> Sicherung und Schaffung ausreichenden Wohnraumes dienen, insbeson<strong>der</strong>e zur Deckung<br />

dringenden Wohnraumbedarfs im Sozialen Mietwohnungsbau,<br />

• die Umwelt- und Lebensbedingungen durch Beseitigung gegenseitiger Störungen von gewerblicher<br />

Bebauung und Wohnbebauung, durch Beseitigung nachteiliger Verdichtungsfolgen im baulichen<br />

und Verkehrsbereich sowie durch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> städtebaulichen Entwicklung nachhaltig<br />

verbessern,<br />

• <strong>der</strong> Sicherung und Entwicklung des Freiraumes und <strong>der</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Schaffung eines angemessenen<br />

Freiflächenanteils dienen,<br />

• dem Ausbau des ÖPNV und dem nicht motorisierten Verkehr dienen,<br />

• <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>nutzung von gut erschlossenen Altgewerbe- und Altindustrieflächen an gewachsenen<br />

Standorten dienen und so zum sparsamen Umgang mit Siedlungsflächen und Erhalt <strong>der</strong> Freiflächen<br />

in verdichteten Siedlungsbereichen beitragen,<br />

• <strong>der</strong> umwelt- und sozialverträglichen Nutzung von gewerblichen Bauflächen und <strong>der</strong> Schaffung von<br />

geeigneten Standortvoraussetzungen, insbeson<strong>der</strong>e für Klein- und Mittelbetriebe, in den vom<br />

Strukturwandel beson<strong>der</strong>s betroffenen Oberzentren dienen,<br />

• die Möglichkeiten zur Naherholung sichern und verbessern,<br />

• zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>-Umland-Probleme beitragen.<br />

Hierbei sind - insbeson<strong>der</strong>e bei Maßnahmen <strong>der</strong> Wirtschaft und des Verkehrs - die in einzelnen Ordnungsräumen<br />

entstandenen mehrpoligen Siedlungsstrukturen zu berücksichtigen.<br />

In Ordnungsräumen ist grundsätzlich eine Siedlungsstruktur anzustreben, die die Anbindung <strong>der</strong><br />

Siedlungsbereiche an das öffentliche Personennahverkehrsnetz sicherstellt. Zwischen den Räumen, die<br />

für Siedlungsentwicklung vorgesehen sind, sind ausreichende Freiräume zu erhalten; in ihnen sollen nur<br />

solche öffentlichen Anlagen o<strong>der</strong> Einrichtungen vorgesehen werden, die für den Ordnungsraum notwendig<br />

und siedlungsnah zu verwirklichen sind, für die im Siedlungsbereich jedoch keine geeigneten Flächen<br />

verfügbar sind. Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Freiräume darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.<br />

Das Landes-Raumordnungsprogramm wird <strong>der</strong>zeit überarbeitet und liegt als Entwurf vom Oktober 2006<br />

vor. Das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren wurde am 15.Februar 2007 beendet, die Ergebnisse<br />

dieses Verfahrens werden zur Zeit ausgewertet. Ziel <strong>der</strong> Novellierung des LROP ist die Stärkung <strong>der</strong> regionalen<br />

und kommunalen Planungskompetenz. Das LROP soll auf die Regelung <strong>der</strong> landesweiten Belange<br />

beschränkt werden, die Gestaltung <strong>der</strong> räumlichen Entwicklung soll künftig maßgeblich in den Verantwortungsbereich<br />

<strong>der</strong> regionalen Planungsträger fallen. Im vorliegenden LROP- Entwurf werden neben den<br />

Zielen für Ober- und Mittelzentren lediglich allgemeingültige Aussagen getroffen, die den Rahmen für die<br />

Regionalen Raumordnungsprogramme vorgeben. Aussagen zur <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> lassen sich aus dem Entwurf<br />

nicht ableiten, die Formulierung von Zielen wird auf die Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung verlegt.<br />

3


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

4.2 Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Das <strong>der</strong>zeit gültige „Regionale Raumordnungsprogramm Landkreis Wesermarsch 2003“ ist durch den<br />

Kreistag des Landkreises Wesermarsch am 17.06.2002 als Satzung beschlossen worden.<br />

In <strong>der</strong> Planzeichnung zum regionalen Raumordnungsprogramm werden für die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> folgende<br />

Ziele festgesetzt:<br />

- <strong>Elsfleth</strong> ist als Grundzentrum mit <strong>der</strong> Aufgabe „Schwerpunkt für die Sicherung und Entwicklung<br />

von Arbeitsstätten“ ausgewiesen. Das dem Plangebiet gegenüberliegende Gebiet „<strong>Elsfleth</strong>er<br />

Sand“ ist als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ festgesetzt.<br />

- Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind die nachfolgenden Bereiche festgelegt:<br />

- Rockenmoor (Torf)<br />

- Moorhausen (Torf)<br />

- Birkenheide (Torf)<br />

- Als Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung sind die nachfolgenden Bereiche festgelegt:<br />

- westlich Oberhammelwarden (Ton)<br />

- Oberhammelwarden (Klei)<br />

- Neuenfelde (Ton)<br />

Folgende die <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> betreffende Ziele werden im Text des regionalen Raumordnungsprogramms<br />

formuliert<br />

- Die industrielle Standortsicherung in Nordenham, Brake, <strong>Elsfleth</strong>, Berne und Lemwer<strong>der</strong> ... ist anzustreben.<br />

- In allen Landesteilen ist darauf hinzuwirken, dass die vorhandenen Arbeitsstätten im produzierenden<br />

Gewerbe sowie im privaten und öffentlichen Dienstleistungsbereich gesichert, weiter entwickelt<br />

und durch neue ergänzt werden. Die betrieblichen Arbeitsplatz-, Ausbildungs und Weiterbildungsstrukturen<br />

sind zu sichern und weiter zu entwickeln. Der Qualifikationsstandart ist weiter zu<br />

erhöhen.<br />

- Das Ausbildungsspektrum an den berufsbildenden Schulen in Nordenham, Brake, <strong>Elsfleth</strong> sowie<br />

in Oldenburg und Delmenhorst soll eng mit dem regionalen Arbeitsplatzangebot abgestimmt werden.<br />

- Das Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg am Standort <strong>Elsfleth</strong><br />

soll gesichert und um weitere zukunftsträchtige Studien- und Ausbildungsangebote erweitert<br />

werden.<br />

- Die durch industriellen Strukturwandel freien bzw. frei werdenden Flächen u.a. in Nordenham,<br />

Brake, <strong>Elsfleth</strong> und Berne sowie durch Konversion freiwerdende Kasernen und militärisch Standorte<br />

innerhalb <strong>der</strong> Ortslagen Brake, <strong>Elsfleth</strong> und Rodenkirchen sind vorrangig einer städtebaulichen<br />

Nutzung zuzuführen.<br />

- Die im LROP bereits festgelegten Vorranggebiete für hafenorientierte industrielle Anlagen Nordenham<br />

und Brake sind um die Werftstandorte in <strong>Elsfleth</strong>, Berne und Lemwer<strong>der</strong> ergänzt und in<br />

<strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung (des RROP) festgelegt.<br />

- Der Städtetourismus in den Städten Nordenham, Brake und <strong>Elsfleth</strong> ist auszubauen.<br />

- Der Standort für die Schiffsmechanikerausbildung in <strong>Elsfleth</strong> ist zu sichern.<br />

- Der Standort des Fachbereiches Seefahrt in <strong>Elsfleth</strong> <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg ist zu sichern<br />

und bedarfsgerecht auszubauen.<br />

- Das neu gegründete „Institut für maritime Studien“ (IMS) soll <strong>der</strong> Nachfrage entsprechend weiter<br />

entwickelt werden.<br />

- Das maritime Kompetenzzentrum MARIKO.RIS soll mit seinem Standort in <strong>Elsfleth</strong> gesichert und<br />

weiter entwickelt werden.<br />

Der B-Plan <strong>48</strong> „an <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ dient u.a. <strong>der</strong> Sicherung und Entwicklung des Standortes <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Oldenburg sowie des Standortes für die Schiffsmechanikerausbildung in <strong>Elsfleth</strong> und entspricht<br />

somit den Zielen des regionalen Raumordnungsprogramms.<br />

4


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

4.3 Landschaftsrahmenplan<br />

Der Landschaftsrahmenplan ist datiert auf das Jahr 1992. Das Plangebiet liegt innerhalb <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

Landschaftseinheit „Weser mit Vordeichflächen“. Für das Plangebiet enthält <strong>der</strong> Landschaftsrahmenplan<br />

keinerlei Aussagen. In unmittelbarer Nachbarschaft, am gegenüberliegenden Ufer <strong>der</strong> Hunte,<br />

befindet sich das Gebiet „<strong>Elsfleth</strong>er Sand“, das als „Schutzwürdig als Naturschutzgebiet“ eingestuft wird.<br />

In diesem Bereich werden Massnahmen des Artenhilfsprogramms für Blaukehlchen (AP5) umgesetzt. Im<br />

Bereich des Huntelaufs ist im Landschaftsrahmenplan darüber hinaus die Umsetzung von Massnahmen<br />

des nie<strong>der</strong>sächsischen Fischotterprogramms (AP4) geplant.<br />

4.4 Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan für den Bereich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> befindet sich zur Zeit in Aufstellung.<br />

Mit dem FFH-Gebiet „Untere Hunte“ grenzt aber ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung<br />

an das Plangebiet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können nach Rückfrage darüber hinaus<br />

noch keine konkreten Aussagen für das Plangebiet gemacht werden.<br />

4.5 Flächennutzungsplan<br />

Der <strong>der</strong>zeit gültige Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> ist am 15. Juli 2006 in Kraft getreten. Er weist<br />

das Plangebiet als Son<strong>der</strong>baufläche „SO maritim“ aus. Im Erläuterungsbericht des FNP wird für den Bereich<br />

„<strong>Elsfleth</strong> <strong>Stadt</strong>“ folgendes Flächennutzungskonzept formuliert:<br />

- Grundzentrum im Ordnungsraum Oldenburg; Standort grundzentraler Funktionen und Einrichtungen<br />

- Hauptsiedlungspunkt, <strong>der</strong> in den Bereichen Arbeiten, gewerbliche Wirtschaft, Wohnen, Infrastruktur,<br />

Dienstleistungen und Einzelhandel durch Zuzug weiter entwickelt werden soll<br />

- hierfür sollen geeignete Bauflächen und Standorte gesichert und durch neue ergänzt werden<br />

- Die Ortschaft <strong>Elsfleth</strong> ist als Standort <strong>der</strong> Seefahrtsschule, die mit dem Fachbereich Seefahrt einen<br />

Teil <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven darstellt, zu sichern und<br />

weiterzuentwickeln. Diese Standortqualität und ihre maritime Tradition ist insbeson<strong>der</strong>e auch im<br />

Hinblick auf die För<strong>der</strong>ung des Tourismus in die städtebauliche Entwicklung zu integrieren.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5. Beschreibung des Plangebietes<br />

5.1 Lage und Größe des Geltungsbereiches<br />

Das Plangebiet liegt im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> an <strong>der</strong> Mündung des Lienekanals in die Hunte. Der Geltungsbereich<br />

wird im Norden durch das „Aussentief“, im Westen durch den Deich und im Osten durch die<br />

Hunte begrenzt. Er hat eine Größe von ca. 3,95 ha und umfasst die Flurstücke 127/61, 127/62, 772/5,<br />

772/6, 773/17, 773/18, 777/3, 807/3, 808, 809, sowie teilweise 127/57.<br />

5.2 Geländenutzung und Geländestruktur im Bestand<br />

Das Plangebiet war bis zum Jahr 2003 Standort <strong>der</strong> Weinbrennerei Pabst und Raicharz. Die Gebäude<br />

wurden inzwischen abgebrochen und abtransportiert. Seit <strong>der</strong> Räumung liegt das Gelände brach.<br />

5.3 Erschließung<br />

Die verkehrliche und infrastrukturelle Anbindung des Geländes erfolgt von <strong>der</strong> „Mühlenstraße“ aus über<br />

die Zufahrt „an <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“.<br />

5.4 Topographie<br />

Der westliche Teil des Plangebietes bildet auf dem Höhenniveau des Deiches (ca. 5,5 m ü. NN) ein ebenes<br />

Plateau. Die an <strong>der</strong> Hunte und am Lienekanal liegenden Grünflächen liegen ca. 2 m tiefer im Überflutungsbereich<br />

<strong>der</strong> Hunte und sind durch Böschungen von dem Plateau abgesetzt.<br />

5


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

5.5 Bodenverhältnisse<br />

Der Bodenstandort ist stark anthropogen überformt. Die oberen Bodenschichten sind durch eine Anschüttung<br />

des gesamten Grundstücksbereiches im Zuge des Baus <strong>der</strong> Weinbrennerei Pabst und Richarz<br />

vollständig zerstört.<br />

Dem Geotechnischen Bericht <strong>Nr</strong>. 1 des Grundbaulabor Bremen vom 19.12.2006 zufolge handelt es sich<br />

im Bereich SO1 um eine Sandauffüllung in 4,16 m bis 6,45 m Mächtigkeit, die von humosen, tonigen<br />

Schluffen (Klei) bis in eine Tiefe von 12,94 m bis 15,30 m unterlagert werden. In die Kleischichten sind<br />

Torf- und Schluffschichten eingelagert. Unter den Kleischichten folgen Sande, die auf Lauenburger<br />

Schichten lagern.<br />

Das Deichvorland liegt um ca. 2,00 – 2,50 m unter <strong>der</strong> Oberkante <strong>der</strong> beschriebenen Auffüllungen. Oberflächennah<br />

steht sandiger Rohboden an. Für diesen Bereich liegen keine Gutachten vor.<br />

5.6 Naturschutz<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Ausarbeitung des Umweltberichtes wurde im März 2007 eine Biotoptypenkartierung und<br />

–Bewertung vorgenommen.<br />

Gemäß NNatSchG gesetzlich geschützte Biotope konnten auf <strong>der</strong> Fläche nicht nachgewiesen werden.<br />

Das Vorkommen von streng geschützten Farn- und Blütenpflanzen kann ausgeschlossen<br />

werden.<br />

5.7 Altlastenverdachtsflächen<br />

Für das Gelände wurde im August/September 2005 durch das Büro B.A.U.planung Gehrke und Schu<strong>der</strong>er<br />

GbR aus Bremen ein Altlastengutachten angefertigt. Es sollte ermittelt werden, ob und inwieweit durch<br />

die frühere gewerbliche Nutzung des Grundstückes o<strong>der</strong> durch Auffüllungen Schadstoffe in den Untergrund<br />

gelangt sind.<br />

Die Gutachter geben in <strong>der</strong> Untersuchung die folgende Stellungnahme und Empfehlung ab:<br />

„Die Stellungnahme zu den Untersuchungsgebieten erfolgt im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung<br />

von Schutzgütern wie die menschliche Gesundheit, Boden und Grundwasserqualität. Neben den chemischen<br />

Analyseergebnissen, den geologischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnissen sowie den<br />

Umfeldbedingungen werden auch die ehemalige und geplante Nutzung des Geländes für industrielle und<br />

gewerbliche Nutzung einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Nutzung<br />

auch Wohnnutzung zu berücksichtigen ist.<br />

Es ist zu bedenken, dass durch Rammkernbohrsondierungen auch bei nutzungsbedingten angepassten<br />

Untersuchungsrastern lediglich eine punktuelle Untersuchung des Untergrundes erfolgen kann. Es können<br />

daher wie üblich kleinere Verunreinigungen zwischen den Bohransatzpunkten nicht ausgeschlossen<br />

werden. Hinweise hierzu liegen jedoch nicht vor.<br />

Da es sich um einen Lebens-/Genussmittelbetrieb handelte, ist davon auszugehen, dass schon aus Eigeninteresse<br />

auf einen sachgerechten Umgang mit Schadstoffen geachtet wurde. Ferner ist zu beachten,<br />

dass das gesamte Gelände flächendeckend oberflächenversiegelt ist: Im Außenbereich durch Asphalt<br />

bzw. Stelcon-Platten, innerhalb <strong>der</strong> Gebäude durch Stahlbetonfussböden ( diese weisen eine Mächtigkeit<br />

von ca. 035 m , teilweise > 0,4 m auf). Insofern wäre eine Versickerung von Schadstoffen ohnehin weitestgehend<br />

unterbunden und nur in Randbereichen, undichten Fugen, Setzungsrissen etc. möglich. In<br />

diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Setzungen <strong>der</strong> flachgegründeten Hallenbereiche flächig<br />

erfolgte und die Hallenböden kaum Hinweise auf durchgehende Risse o<strong>der</strong> Fugen zeigten.<br />

Die Untersuchungen hinsichtlich nutzungs- und auffüllungsbedingter Schadstoffeinträge ergaben i.d.R.<br />

nur geringe Schadstoffgehalte.“<br />

6


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

6. Inhalt des verbindlichen Bauleitplanes<br />

6.1 Erschließung<br />

6.1.1 Äußere Erschließung<br />

Die äußere Erschließung des Geländes erfolgt von <strong>der</strong> Mühlenstraße über die Zufahrt „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“.<br />

Zur Sicherung <strong>der</strong> Erschließung wird die Zufahrt als öffentliche Straßenfläche im Eigentum des Deichbandes<br />

gewidmet. In <strong>der</strong> Planzeichnung ist sie als „Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung“ mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> für die zukünftigen Nutzungen prognostizierten Verkehrsmengen sollte die<br />

Straße An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong> aus verkehrlicher Sicht eine Breite von mindestens 5,00 m aufweisen, um den<br />

Begegnungsfall Pkw / Pkw zu ermöglichen. Wenn eine Verbreiterung auf 5,50 m realisierbar ist, sollte<br />

dies vorgesehen werden, da dann <strong>der</strong> Begegnungsfall Lkw / Lkw möglich ist. Unabhängig von <strong>der</strong> Breite<br />

<strong>der</strong> Fahrbahn sind zur Absturzsicherung Schutzplanken vorzusehen.<br />

6.1.2 Innere Erschließung<br />

Den Auftakt <strong>der</strong> internen Erschließung des Plangebietes bildet eine Wendemöglichkeit, die mit einem<br />

Radius von 12,5 m für das Wenden eines LKW ausgelegt ist.<br />

Von dieser Wendeanlage ausgehend, wird <strong>der</strong> nördliche Bereich des Plangebietes über eine zentral im<br />

Gebiet liegende, verkehrsberuhigte Straße erschlossen, an <strong>der</strong>en Ende ein Wendeplatz für PKW und<br />

kleinere LKW geplant ist. Da <strong>der</strong> westlich <strong>der</strong> Erschließungsstraße geplante Gehweg sowie <strong>der</strong> westliche<br />

Rand des Wendeplatzes innerhalb <strong>der</strong> auf dem Grundstück nachzuweisenden Grenzabstände im SO1<br />

liegen, werden sie über ein zwischen <strong>der</strong> Baugrenze und <strong>der</strong> westlichen Begrenzungslinie <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />

eingetragenes Geh- und Fahrrecht gesichert.<br />

Die im Süden des Plangebietes liegende Fläche wird verkehrlich über den westlich <strong>der</strong> Baufläche liegenden<br />

Deichsicherungsweg erschlossen. Diese Erschließung wird durch ein Geh- und Fahrrecht gesichert.<br />

Für Versorgungsleitungen ist ein Leitungsrecht am westlichen Rand <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebietsfläche festgesetzt.<br />

6.1.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />

Um Parksuchverkehr im Plangebiet zu vermeiden, sind öffentliche Stellplatzflächen im Plangebiet nicht<br />

vorgesehen.<br />

Notwendige Stellplätze sind auf dem jeweiligen Grundstück bzw. auf den dafür vorgesehenen Flächen<br />

nachzuweisen. Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Einstellplätze kann gem. §47a NBauO durch die<br />

Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde abgelöst werden. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus<br />

<strong>der</strong> „Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong> über den Ablösebetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Elsfleth</strong>“.<br />

6.1.4 Fuß- und Radwegenetz<br />

Die Ufer <strong>der</strong> Hunte und des Außentiefs sollen <strong>der</strong> Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher sind<br />

am nördlichen und östlichen Gebietsrand Fußwege entlang dieser Gewässer festgesetzt.<br />

6.1.5 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Haltestellen des ÖPNV sind in fußläufiger Entfernung an <strong>der</strong> Mühlenstraße vorhanden.<br />

Das Plangebiet wird durch die Haltestelle „<strong>Elsfleth</strong>, Mühlenstraße“ erschlossen. Von dort verkehren die<br />

Linien 451, 461 und 462, welche auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs ausgerichtet sind.<br />

6.2 Bauliche Nutzung<br />

Um ein breites Nutzungsspektrum abdecken zu können und um eine große Gestaltungsvielfalt bei neu zu<br />

errichtenden Gebäuden zu ermöglichen, wurden nur wenige Festsetzungen zur Nutzung und zur Gestaltung<br />

baulicher Anlagen im Plangebiet getroffen. Diese Festsetzungen werden nachfolgend aufgelistet und<br />

erläutert:<br />

7


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

6.2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Im Plangebiet sollen ausschließlich bauliche Anlagen zugelassen werden, die maritimen Nutzungen dienen.<br />

In den Son<strong>der</strong>gebieten SO1 und SO3 sind maritime Bildungseinrichtungen wie z.B. Hochschuleinrichtungen<br />

o<strong>der</strong> Berufsschuleinrichtungen vorgesehen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachhochschule Oldenburg sowie dem<br />

Zentrum für die Schiffsmechanikerausbildung sollen hier in Übereinstimmung mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

Standorte angeboten werden, an denen sie ihr Ausbildungsangebot in <strong>Elsfleth</strong> sichern,<br />

verbessern und ausbauen können. Daher ist für diese Bereiche die Nutzung „Bildungseinrichtungen“<br />

ausgewiesen.<br />

Die Bereiche SO2 und SO4 sollen <strong>der</strong> maritimen Wirtschaft dienen. Aufgrund <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> benachbarten<br />

Wohnbebauung unverträglichen Emissionen wird produzierendes Gewerbe auf diesen Flächen ausgeschlossen.<br />

Zulässig sind Büro- und Forschungsnutzungen mit maritimem Hintergrund, sowie die mit diesen<br />

Nutzungen verbundenen Nebennutzungen wie z.B. Gästehäuser.<br />

6.2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Baugrenzen - Baulinien<br />

Um die Lage <strong>der</strong> Gebäude auf dem Grundstück festzulegen werden Baufenster ausgewiesen, die durch<br />

Baugrenzen und Baulinien gebildet werden. Baulinien werden festgelegt, um den Platz und die Zufahrt im<br />

Zentrum des Gebietes baulich zu fassen.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Baufenster können Gebäude mit den nach NBauO (Nie<strong>der</strong>sächsische Bauordnung) erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Abständen zueinan<strong>der</strong> errichtet werden.<br />

Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Das Plangebiet befindet sich am Übergang zur Landschaft zwischen den westlich angrenzenden Wohngebieten<br />

und <strong>der</strong> Hunte. Es ist gegenüber <strong>der</strong> benachbarten Wohnbebauung erhöht gelegen, so dass neu<br />

zu errichtende Gebäude durch ihre exponierte Lage das Ortsbild an dieser Stelle stark prägen.<br />

Die nach BauNVO im SO-Gebiet als Höchstmaß zulässige, eher großstadttypische Bebauungsdichte mit<br />

einer GRZ von 0,8 wird <strong>der</strong> Lage zwischen den Wohngebieten und dem Fluss nicht gerecht. Daher wird<br />

eine reduzierte GRZ von 0,6 festgesetzt.<br />

Gebäudehöhen<br />

Da das Gelände gegenüber <strong>der</strong> westlich des Plangebietes verlaufenden Mühlenstraße und den daran<br />

angrenzenden Wohngebieten erhöht liegt, wird die maximal zulässige Gebäudehöhe im westlichen Bereich<br />

des Plangebietes auf 7,0 m festgesetzt. Dieses Maß wird aus städtebaulicher Sicht gegenüber <strong>der</strong><br />

angrenzenden Wohnnutzung als verträglich angesehen. Um einen Übergang in die Landschaft zu schaffen<br />

werden die maximalen Gebäudehöhen entlang <strong>der</strong> Hunte auf 10 m festgesetzt. Im Inneren des Gebietes<br />

ist aus städtebaulicher Sicht eine größere Gebäudehöhe verträglich. Daher wird die maximale Gebäudehöhe<br />

in diesem Bereich mit 12 m festgesetzt.<br />

6.2.3 Gestalterische Festsetzungen<br />

Aufgrund <strong>der</strong> exponierten Lage des Gebietes ist es notwendig, die Vielfalt <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten<br />

für neu zu errichtende Gebäude einzuschränken um einen zusammenhängenden Ausdruck des Gebietes<br />

als maritimes Bildungs- und Kompetenzzentrum zu gewährleisten. Aus diesem Grunde wurde die Materialwahl<br />

für Fassaden und für Dächer eingeschränkt.<br />

6.3 Topografie<br />

Um entlang <strong>der</strong> Hunte eine gleichmäßig Bebauungskante sicherzustellen, soll das Gelände im östlichen<br />

Bereich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebiete SO2 und SO3 auf das Niveau <strong>der</strong> übrigen Bauflächen aufgeschüttet werden.<br />

Die Aufschüttungsflächen sowie die neu zu erstellende Böschung sind in <strong>der</strong> Planzeichnung eingetragen.<br />

8


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

7.Grünordnerische Maßnahmen<br />

Durch die Vorbelastung des Grundstücks werden mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong> <strong>48</strong> „An <strong>der</strong> <strong>Weinkaje</strong>“ zwar<br />

keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet, durch die grünordnerischen Maßnahmen können aber<br />

bestehende Belastungen verringert und Mindestanteile ökologisch wirksamer Vegetations- und Bodenstrukturen<br />

gesichert werden.<br />

- Durch die Neubebauung besteht die Chance in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet Huntenie<strong>der</strong>ung die<br />

heute weitgehend versiegelte Fläche aufzuwerten. Zur Begrünung des Baugebietes sollen Mindestanteile<br />

ökologisch wirksamer Vegetationsstrukturen festgesetzt werden, die Nahrungs- und Rückzugsräume insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Vogelarten und Insekten innerhalb des Siedlungsraumes bieten. Der festgesetzte Mindestanteil<br />

von Vegetationsstrukturen mit Bäumen beeinflusst zudem die örtlichen Klimaverhältnisse positiv,<br />

indem Temperaturextreme durch eine Vegetationsbedeckung gemil<strong>der</strong>t, Stäube und Schadstoffe ausgekämmt<br />

werden und <strong>der</strong> Wasserabfluss verzögert wird. Durch eine geringere Verdunstung werden im Zusammenhang<br />

mit Beschattung ausgeglichenere Temperaturverhältnisse bewirkt und Aufheizeffekte versiegelter<br />

Flächen gemin<strong>der</strong>t. Darüber hinaus ist es das Ziel mit strukturbildenden Baumpflanzungen das<br />

Erscheinungsbild <strong>der</strong> öffentlichen und privaten Freiräume im Baugebiet zu bereichern und die Einbindung<br />

zu verbessern.<br />

- Zur gestalterischen Einbindung und ökologischen Aufwertung des Hunteufers soll die im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

festgesetzte öffentliche/private Grünfläche als Parkanlage angelegt und unterhalten werden. Durch die<br />

Anlage einer extensiven Parkanlage mit standortgerechten Grossgehölzen kann die Vorlandfläche als<br />

Nahrungs- und Rückzugsraum insbeson<strong>der</strong>e für Vogelarten und Insekten innerhalb des Siedlungsraumes<br />

aufgewertet werden und einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Hunteufers leisten. Gleichzeitig<br />

bietet sie einen attraktiven Aussichtspunkt für Erholungssuchende am Hunteufer.<br />

- Zur gestalterischen Einbindung und ökologischen Aufwertung sollen ebenerdige Stellplätze im Geltungsbereich<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es begrünt werden. Die Anpflanzung von Bäumen (je 4 Stellplätze 1<br />

Baum) auf Stellplatzanlagen schafft ökologisch wirksames Grünvolumen, das über Beschattung, Verdunstung<br />

sowie Staub- und Schadstoffbindung durch das Blattwerk zur Kompensation negativer Wirkungen<br />

versiegelter Verkehrsflächen beiträgt und eine Verbesserung des Lokalklimas bewirkt. Gleiches gilt<br />

für die 6 Grossbäume, die an <strong>der</strong> Hauptzufahrt zum Maritimen Kompetenzzentrum gepflanzt werden sollen.<br />

Diese 6 Grossbäume bilden zugleich den gestalteten Haupteingang zum neuen Dienstleistungsstandort.<br />

- Die Verwendung standortgerechter Baumarten soll festgesetzt werden, damit sich Anpflanzungen mit<br />

geringem Pflegeaufwand optimal entwickeln und Nahrungsgrundlage sowie Lebensräume für die standorttypische<br />

Tierwelt bieten.<br />

- Im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Grünflächen sollen Wege, soweit sie über <strong>der</strong> Hochwasserlinie liegen, in<br />

wasserdurchlässigem Aufbau hergestellt werden, um auch auf befestigten Flächen weitgehend die Speicher-<br />

und Versickerungsfunktion des Bodens für Nie<strong>der</strong>schlagswasser zu erhalten. Die Herstellung von<br />

Wegeflächen mit wasserdurchlässigem Aufbau erhält zumindest teilweise die Versickerungs- und Speicherfähigkeit<br />

befestigter Böden.<br />

- Die neu herzustellende Böschung im Baufeld SO 2 soll mit einem Neigungsverhältnis von 1:2 und in<br />

einer Breite von 4,5 m hergestellt werden, um die Aufschüttung im Bereich des Vorlandes zur Hunte zu<br />

minimieren und um gleichzeitig die baulich gewünschte klare Raumkante zur Hunte auch mit <strong>der</strong> Topographie<br />

des Geländes zu unterstützen.<br />

8. Immissionsschutz<br />

8.1 Lärmschutz<br />

Für das B-Plangebiet wurde durch das Büro M+O ein Schallgutachten erstellt. Zusammenfassend kommt<br />

das Schallgutachten zu folgenden Ergebnissen:<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Zunahme des Verkehrslärms auf <strong>der</strong> Mühlenstraße und Peterstraße auf die<br />

Wohnnutzung außerhalb des Gebietes.<br />

Der Lärm durch die Zunahme des Verkehrs auf den Straßen Mühlenstraße und Peterstraße ist bei Verwirklichung<br />

des Bauvorhabens Marikom und <strong>der</strong> weiter geplanten Nutzung unerheblich. In <strong>der</strong> folgenden<br />

Tabelle sind die Verkehrsmengen für den Plannullfall und Planfall wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

9


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

Tabelle 5 Vergleich <strong>der</strong> Emissionspegel auf den Straßen<br />

In den letzten beiden Spalten sind die Emissionspegel <strong>der</strong> Straße angegeben. Wie <strong>der</strong> Tabelle zu entnehmen<br />

ist, wird <strong>der</strong> Verkehrslärm um bis zu 0,7 dB(A) ansteigen. Dieser Anstieg ist vernachlässigbar, da<br />

er für den Betroffenen nahezu nicht wahrnehmbar sein wird.<br />

Eine Festsetzung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Konflikt zwischen <strong>der</strong> Metallwerkstatt <strong>der</strong> Schiffsmechanikerschule und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />

außerhalb des Gebietes<br />

Die Metallwerkstatt im geplanten Schulungszentrum kann bei gekipptem Fenster <strong>der</strong> Werkstattträume<br />

problemlos am Tage betrieben werden, da dann die Immissionsrichtwerte in <strong>der</strong> Nachbarschaft eingehalten<br />

sind.<br />

Festsetzungsvorschlag für das Son<strong>der</strong>gebiet 1 zur Behebung des Konfliktes:<br />

technische Vorrichtungen (§ 9 <strong>Nr</strong>. 24 BauGB):<br />

Die Be- und Entlüftung <strong>der</strong> Werkstatträume ist so zu gestalten, dass von den Werkstätten keine schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen ausgehen.<br />

Konflikt zwischen dem Brandübungsplatz <strong>der</strong> Schiffsmechanikerschule und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />

außerhalb des Gebietes<br />

Inwiefern ein Brandübungsplatz, <strong>der</strong>, wie in diesem Fall, in nächster Nähe zur Wohnbebauung geplant ist,<br />

aus schalltechnischer Sicht zulässig ist, kann nicht umfassend beantwortet werden. Je nach Gestaltung<br />

und Betrieb <strong>der</strong> Übungsanlage kann es zu Konflikten kommen. Aus diesem Grund lassen sich die künftigen<br />

Emissionen nicht feststellen.<br />

Festsetzungsvorschlag für das Son<strong>der</strong>gebiet 1 zur Behebung des Konfliktes:<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V. mit § 15 BauNVO):<br />

Zulässig sind Bildungseinrichtungen und <strong>der</strong>en Nebenanlagen, wenn von <strong>der</strong> Nutzung und ihren Nebenanlagen<br />

keine Belästigung o<strong>der</strong> Störung ausgeht. Eine Belästigung o<strong>der</strong> Störung liegt dann vor, wenn<br />

schützenswerte Nutzungen in <strong>der</strong> Nachbarschaft einem Schallimmissionspegel ausgesetzt sind, <strong>der</strong> über<br />

den Richtwerten <strong>der</strong> Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), 26. August 1998 (GMBl 1998, <strong>Nr</strong>. 26, S. 503)<br />

liegt.<br />

Konflikt zwischen den maritim-nahen Betrieben und angrenzen<strong>der</strong> Wohnnutzung<br />

außerhalb des Gebietes<br />

Nicht wesentlich störende Betriebe sind aus lärmtechnischer Sicht möglich. In Betrieben, die in <strong>der</strong> Nacht<br />

zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr arbeiten, kann es je nach Art <strong>der</strong> Tätigkeit und Lage <strong>der</strong> Quellen zu Einschränkungen<br />

kommen. Dies regelt sich im Baugenehmigungsverfahren.<br />

Die durch die Nutzung erzeugten Verkehre dürfen insgesamt 1000 Kfz/24h im Querschnitt nicht übersteigen,<br />

so dass großflächiger Einzelhandel o<strong>der</strong> Speditionen ausgeschlossen sein sollten.<br />

10


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

Festsetzungsvorschlag für die Son<strong>der</strong>gebiete 1 und 4 zur Behebung des Konfliktes:<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V. mit § 15 BauNVO):<br />

Sonstige das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sind ausnahmsweise zulässig.<br />

Die Genehmigungsfähigkeit ist dann im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.<br />

Ermittlungen <strong>der</strong> Einwirkungen des Verkehrslärms umgeben<strong>der</strong> Straßen auf das B-Plangebiet<br />

Für Son<strong>der</strong>gebiete sind die Orientierungswerte im Einzelfall nach ihrem Zweck einzustufen. Da in den<br />

Son<strong>der</strong>gebieten kein Wohnen vorgesehen ist, und maritim-nahe Betriebe angesiedelt werden sollen, sind<br />

die Son<strong>der</strong>gebiete immissionsschutzrechtlich einem Mischgebiet vergleichbar.<br />

Die Verkehrslärmimmissionen halten die Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 von 60/50 dB(A) an den baulichen<br />

Anlagen in den Son<strong>der</strong>gebieten ein. Eine Festsetzung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

9. Grünordnerischer Fachbeitrag<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung auf Natur und Landschaft wurden durch das Büro arbos Landschaftsarchitekten<br />

untersucht und in einem grünordnerischen Fachbeitrag zusammengefasst. Dieser grünordnerische<br />

Fachbeitrag liegt <strong>der</strong> Begründung im Anhang bei.<br />

10. Technische Infrastruktur<br />

10.1 Elektrizität<br />

Die Stromversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz <strong>der</strong> EWE Aktiengesellschaft<br />

sichergestellt.<br />

10.2 Gasversorgung<br />

Die Gasversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz <strong>der</strong> EWE Aktiengesellschaft<br />

sichergestellt.<br />

10.3 Trinkwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung ist durch einen Anschluss an das vorhandene Versorgungsnetz des Oldenburgisch-Ostfriesischen<br />

Wasserverbandes sichergestellt.<br />

10.4 Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung für das Plangebiet ist sichergestellt durch den vorhandenen Unterflurhydranten<br />

an <strong>der</strong> Mühlenstraße sowie durch das nördlich des Plangebietes gelegene "Außentief".<br />

10.5 Abwasser<br />

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über den vorhandenen Schmutzwasserkanal des Oldenburgisch-<br />

Ostfriesischen Wasserverbandes.<br />

10.6 Regenwasser<br />

Das Regenwasser wird über den herzustellenden Regenwasserkanal des Oldenburgisch-Ostfriesischen<br />

Wasserverbandes in die Hunte abgeleitet.<br />

10.7 Reststoffentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Wesermarsch, Brake. Die Deponie befindet sich in Brake-Käseburg.<br />

10.8 Telekommunikation<br />

Das Plangebiet wird von <strong>der</strong> Telekom AG an das bestehende Telefonnetz angeschlossen.<br />

11. Bodenordnung<br />

Die Neuordnung <strong>der</strong> Grundstücke wird privatrechtlich geregelt.<br />

11


BEGRÜNDUNG Stand 10. April 2007<br />

12. Flächenbilanz<br />

Für das ca. 4 ha große Plangebiet ergeben sich folgende Flächengrößen und Wohneinheiten:<br />

Flächengrößen:<br />

Grünflächen 0,76 ha<br />

SO-Gebiet 2,46 ha<br />

Verkehrsflächen<br />

davon:<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

Verkehrsberuhigte Strassen<br />

Fußgängerbereiche und Radwege<br />

0,74 ha<br />

0,06 ha<br />

0,36 ha<br />

0,32 ha<br />

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