"Was tun nach einer Vergewaltigung"? - Stadt Emden
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<strong>Was</strong> <strong>tun</strong> <strong>nach</strong> <strong>einer</strong> Vergewaltigung?<br />
Wenn Sie Opfer <strong>einer</strong> Vergewaltigung oder <strong>einer</strong><br />
versuchten Vergewaltigung wurden, sollten Sie<br />
mit Ihren Gefühlen in dieser Situation möglichst<br />
nicht alleine sein.<br />
Gespräch mit <strong>einer</strong> Vertrauensperson<br />
Sprechen Sie mit <strong>einer</strong> Freundin oder <strong>einer</strong> anderen<br />
Person, der Sie das Erlebte anvertrauen<br />
können. Auch im Hinblick auf eine spätere Anzeige<br />
ist dies wichtig. Die vertraute Person kann<br />
durch ihre Angaben Ihre Aussage untermauern.<br />
Beweise sichern<br />
Wichtig: NICHT DUSCHEN!<br />
Vernichten Sie keine Beweismittel!<br />
Verändern Sie den Tatort nicht!<br />
Heben Sie Ihre zerrissene oder verschmutzte<br />
Kleidung trocken, möglichst getrennt verpackt<br />
- jedoch nicht luftdicht verschlossen<br />
- und ungewaschen auf.<br />
Schreiben Sie genau auf, was Ihnen passiert<br />
ist. (Gedächtnisprotokoll)<br />
Ärztliche Untersuchung<br />
Die Frauenklinik des Klinikums <strong>Emden</strong> ist rund<br />
um die Uhr besetzt.<br />
Tel.: 98 - 0 (Wenden Sie sich bitte an die diensthabende<br />
Ärztin / den diensthabenden Arzt).<br />
Gehen sie auch möglichst dann schnell zur Ärztin<br />
oder zu einem Arzt, wenn Sie zunächst keine<br />
Anzeige erstatten wollen.<br />
Das bedeutet für vergewaltigte Frauen, dass sie selbst<br />
das wichtigste „Beweismittel“ sind. Auch wenn es<br />
schwer fällt, sollten Sie sich erst <strong>nach</strong> der ärztlichen Untersuchung<br />
waschen und duschen!<br />
Die Ärztin / der Arzt sollte<br />
eventuelle Verletzungen behandeln,<br />
einen Hygieneabstrich vornehmen,<br />
Ihnen, wenn es erforderlich erscheint, die „Pille da<strong>nach</strong>“<br />
verschreiben (bis zu 48 S<strong>tun</strong>den <strong>nach</strong> der Tat<br />
möglich),<br />
Beweise sichern,<br />
den Befund attestieren.<br />
Lassen Sie sich einige Zeit später noch einmal ärztlich<br />
untersuchen, um eventuelle Folgen der Vergewaltigung<br />
zu erkennen.<br />
Wichtig: HIV – Tes<strong>tun</strong>g<br />
Sollten Sie die Befürch<strong>tun</strong>g haben, dass Sie sich mit<br />
AIDS infi ziert haben könnten, wenden Sie sich bitte an<br />
die Gesundheitsbera<strong>tun</strong>g des Life-Point des Gesundheitsamtes<br />
(ehemalige Aids-und Drogenbera<strong>tun</strong>g).<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, Gesundheitsbera<strong>tun</strong>g Life-Point,<br />
Tel.: 0 49 21 87 16 65<br />
Rat, Hilfe und Beglei<strong>tun</strong>g<br />
Um Rat und Unterstützung zu erhalten, können Sie<br />
sich an eine Bera<strong>tun</strong>gsstelle wenden. Die Bera<strong>tun</strong>g<br />
ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym erfolgen.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der<br />
Schweigepfl icht.<br />
Notruf für vergewaltigte Frauen und Frauenhaus<br />
<strong>Emden</strong>, AWO<br />
Tel.: 0 49 21 4 39 00 (rund um die Uhr)<br />
Frauenbera<strong>tun</strong>gsstelle und BISS (Bera<strong>tun</strong>gs-<br />
und Interventionsstelle bei häuslicher<br />
Gewalt) Tel.: 0 49 21 58 89 77<br />
Bera<strong>tun</strong>gsstelle bei Gewalt an Kindern<br />
und Jugendlichen Tel.: 0 49 21 3 13 15<br />
Pro Familia Tel.: 0 49 21 2 99 22<br />
Sozialer Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong><br />
Tel.: 0 49 21 87 16 00<br />
Des weiteren: Opferhilfebüro und Weißer<br />
Ring (siehe Rückseite des Faltblattes)<br />
Wo erstatten Sie Anzeige?<br />
Sie können die Vergewaltigung / sexuelle<br />
Nötigung sowie die damit verbundene Körperverletzung<br />
oder Beleidigung direkt bei der<br />
Kriminalpolizei anzeigen oder über „110“ Hilfe<br />
rufen oder Sie beauftragen eine Anwältin / einen<br />
Anwalt damit. Die Anzeige kann mündlich<br />
oder schriftlich erstattet werden.<br />
Polizei <strong>Emden</strong><br />
Tel.: 0 49 21 8 91 - 0<br />
Bei der Anzeige werden Sie meistens folgende<br />
Angaben machen müssen:<br />
Personalien, Fahndungshinweise,Täterbeschreibung,<br />
Fahrzeugbeschreibung,<br />
Tatort/-zeit<br />
Vernehmung durch eine Frau<br />
Anschließend erfolgt eine ausführliche Vernehmung<br />
durch die Kriminalpolizei. Sie können<br />
darauf bestehen, von <strong>einer</strong> Frau vernommen<br />
zu werden – auch <strong>nach</strong>ts.<br />
Bei der Kriminalpolizei <strong>Emden</strong> besteht die<br />
Möglichkeit, dass Ihre Vertrauensperson, sofern<br />
Sie nicht Zeugin der Tat war, bei der Vernehmung<br />
anwesend ist.<br />
I N F O R M A T I O N