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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage - in der Stadt Emsdetten

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<strong>STADT</strong> <strong>EMSDETTEN</strong> <strong>Beschlussvorlage</strong><br />

Der Bürgermeister Anlagen: Ja<br />

FB I / FD 61 <strong>Stadt</strong>entwicklung und Umwelt<br />

öffentlich Drucksache 156/2011<br />

Beratungsfolge Term<strong>in</strong> Bemerkungen<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

Wirtschaft und Umwelt<br />

06.10.2011<br />

Bebauungsplan Nr. 13 "Kuckucksweg", 7.Än<strong>der</strong>ung<br />

- Aufstellungsbeschluss -<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckucksweg", 7. Än<strong>der</strong>ung wird gem.<br />

§ 13 a (2) BauGB <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 2 Abs. 1 BauGB mit <strong>der</strong> beigefügten Begründung<br />

beschlossen.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger e<strong>in</strong>en städtebaulichen Vertrag<br />

gem. § 11 Abs.1 BauGB über die Erstellung <strong>der</strong> Bauleitplanung und zur<br />

Kostenübernahme abzuschließen.<br />

Ziele:<br />

Der K+K-Markt an <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Straße <strong>in</strong> <strong>Emsdetten</strong> beabsichtigt, den vorhandenen<br />

Verbrauchermarkt (<strong>der</strong>zeit ca. 820 m² Verkaufsfläche) zu erweitern, wodurch <strong>der</strong><br />

Schwellenwert zur Großflächigkeit überschritten wird. Die Erhöhung <strong>der</strong> Verkaufsflächen<br />

erfolgt im S<strong>in</strong>ne von Verbraucherfreundlichkeit (u.a. alters- und beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerecht) und<br />

Attraktivitätsverbesserung.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen<br />

für die geplante Erweiterung des Nahversorgungsmarktes geschaffen werden.<br />

Kurzbegründung:<br />

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das förmliche Bauleitplanverfahren eröffnet. Er ist<br />

Voraussetzung für die E<strong>in</strong>leitung <strong>der</strong> nach dem Baugesetzbuch weiter erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Verfahrensschritte.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen:<br />

X<br />

Ja Ne<strong>in</strong><br />

Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme: €<br />

F<strong>in</strong>anzierung<br />

Maßnahmenbezogene E<strong>in</strong>nahmen (Zuschüsse / Beiträge): €<br />

Eigenanteil: €<br />

Jährliche Folgekosten: €<br />

Ergänzende Darstellung<br />

Sämtliche Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes, <strong>in</strong>kl. externer gutachterlicher<br />

Berichte und Stellungnahmen (voraussichtlich h<strong>in</strong>sichtlich Lärm durch Zu- und Abfahrts- bzw.


des ruhenden Verkehrs, Verkehrstechnische Anb<strong>in</strong>dung an die Nordwal<strong>der</strong> Straße,<br />

Artenschutz), werden vom Vorhabenträger getragen. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> städtebaulicher<br />

Vertrag wird nach Aufstellungsbeschluss abgeschlossen. Für die Begleitung des Verfahrens<br />

entstehen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong> Personal- und Sachkosten. Im oben genannten<br />

städtebaulichen Vertrag wird mit dem Vorhabenträger e<strong>in</strong>e Regelung zum<br />

Betreuungsaufwand getroffen. Sollte die Betreuung über das übliche Maß h<strong>in</strong>ausgehen,<br />

verpflichtet sich <strong>der</strong> Vorhabenträger zur Übernahme <strong>der</strong> Sach- und Personalkosten für den<br />

erhöhten Aufwand durch Korrekturen, städtebauliche Beratung, Abstimmungen, etc..<br />

Sachdarstellung:<br />

Im April 2011 beantragte die K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG e<strong>in</strong>en Vorbescheid für die<br />

geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes an <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Straße um<br />

ca. 580 m² Verkaufsfläche (VK). Dieses Vorhaben sollte e<strong>in</strong>hergehen mit dem Abbruch <strong>der</strong><br />

zurzeit nicht genutzten Bäckerei, <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>es Cafés zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Aufenthaltsqualität, <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Zu- und Abfahrt sowie <strong>der</strong> Parkplatzsituation und<br />

<strong>der</strong> Neugestaltung und architektonischen Aufwertung <strong>der</strong> Fassaden.<br />

Die planungs- und baurechtliche Überprüfung ergab, dass für die Zulässigkeit dieser<br />

Umbaumaßnahme das Planungsrecht geän<strong>der</strong>t werden müsste.<br />

Mit Schreiben vom 19.07.2011 beantragte die Geschäftsführung des K+K-Marktes die<br />

Än<strong>der</strong>ung des betreffenden Bebauungsplanes (siehe Anlage 1). Als Begründung wurde<br />

vorrangig aufgeführt:<br />

� Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zentralen Versorgungsbereich ( Nahversorgungszentrum gem.<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsentwicklungs- un Zentrenkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong>, Stand Juli 2009)<br />

und dessen Stärkung<br />

� verän<strong>der</strong>te E<strong>in</strong>kaufsstruktur und verän<strong>der</strong>tes E<strong>in</strong>kaufsverhalten <strong>der</strong> Kundschaft<br />

� demographischer Wandel<br />

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 "Kuckucksweg" ist das betreffende Grundstück als<br />

„Mischgebiet“ nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, <strong>in</strong> dem großflächige<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe unzulässig s<strong>in</strong>d. Die Erweiterung bewirkt das Anwachsen <strong>der</strong><br />

Verkaufsfläche auf ca. 1.400 m² und überschreitet somit die Grenze zur Großflächigkeit (800<br />

m² VK). Durch die B-Plan-Än<strong>der</strong>ung soll das bestehende Mischgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet<br />

(großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel) umgewandelt werden. Die Folge ist, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

dann von <strong>der</strong> Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong><br />

<strong>in</strong> diesem Bereich (Wohnbauflächen) abweicht. Solange e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes aber nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird, wovon bei diesem konkreten Vorhaben<br />

ausgegangen werden kann, ist die Abweichung als nicht erheblich zu betrachten. Gemäß<br />

§ 13 a Abs.2 Nr. 2 BauGB ist die vorzeitige Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes erlaubt. Der<br />

Flächennutzungsplan kann anschließend, ohne entsprechenden Ratsbeschluss, redaktionell<br />

berichtigt werden, da durch den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan <strong>der</strong> Rat dem<br />

konkreteren Vorhaben bereits zugestimmt haben wird und dadurch die verb<strong>in</strong>dliche<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> vorbereitenden voraus geeilt ist. Der Bebauungsplan ist auch gem.<br />

§ 32 Landesplanungsgesetzt (LPlG) vorzulegen, wenn er nicht aus den Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplanes entwickelt ist.<br />

Laut E<strong>in</strong>zelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong> (EHZK, Stand<br />

Juli 2009) ist <strong>der</strong> Standort an <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Straße e<strong>in</strong> zentraler Versorgungsbereich. Der<br />

bestehende K+k-Markt hat die Funktion e<strong>in</strong>es Magnetbetriebes <strong>in</strong> diesem<br />

Nahversorgungszentrum. Auf Grund <strong>der</strong> Versorgungsbedeutung für die umliegende<br />

Wohnbevölkerung und vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> Erschließung neuer Wohngebiete im<br />

Bereich Lerchenfeld s<strong>in</strong>d gemäß EHZK die Bemühugen auf e<strong>in</strong>e Bestandssicherung und<br />

Stärkung <strong>der</strong> vorhandenen Versorgungse<strong>in</strong>richtungen zu konzentrieren. Mit <strong>der</strong> geplanten<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong> 156/2011 Seite 2 von 4


Umbaumaßnahme würde genau dieser Zielsetzung entsprochen, weshalb auch e<strong>in</strong> starkes<br />

öffentliches Interesse daran besteht.<br />

Die Bezirksregierung Münster (Regionalplanung) und die Industrie- und Handelskammer<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (IHK) waren im Arbeitskreis zur Aufstellung des EHZK <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Emsdetten</strong> beteiligt und haben die Abgrenzungen <strong>der</strong> zentralen Versorgungsbereiche<br />

unterstützt.<br />

Verfahren:<br />

Die beschleunigende Aufstellungs-, Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsmöglichkeit zu Gunsten von<br />

Bebauungsplänen für die Innenentwicklung ist <strong>in</strong> § 13 a BauGB geregelt. Dieser Paragraph<br />

kann angewendet werden bei Bebauungsplänen, die dem Flächenrecycl<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Nachverdichtung und damit <strong>der</strong> Innenentwicklung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den dienen. Die Erweiterung<br />

des Versorgungsmarktes ist im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Nachverdichtung zu verstehen, womit er <strong>der</strong><br />

Innenentwicklung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong> dient. Zur Erreichung se<strong>in</strong>er unternehmerischen Ziele<br />

kann <strong>der</strong> Verbrauchermarkt an dem städtebaulich <strong>in</strong>tegrierten Standort verbleiben, das<br />

Nahversorgungszentrum stärken und muss nicht auf Flächen im Außenbereich zurück<br />

greifen.<br />

Mit <strong>der</strong> beabsichtigten baulichen Erweiterung und <strong>der</strong> damit e<strong>in</strong>hergehenden Investition soll<br />

<strong>der</strong> Verbrauchermarkt konkurrenzfähig gehalten werden. Die Konkurrenzfähigkeit h<strong>in</strong>gegen<br />

bewirkt die Sicherung von Arbeitsplätzen.<br />

Erklärtes Ziel <strong>der</strong> Bebauungspläne <strong>der</strong> B<strong>in</strong>nenentwicklung ist u.a. die Stärkung <strong>der</strong><br />

Innenentwicklung. Die bevorstehende Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> städtebaulich<br />

wünschenswerten Stärkung des Nahversorgungszentrum Nordwal<strong>der</strong> Straße an diesem<br />

gewachsenen Standort im Süden von <strong>Emsdetten</strong> und wird damit diesem Anspruch vollends<br />

gerecht.<br />

Die weiteren Voraussetzungen für die Anwendung dieses beschleunigenden Verfahrens s<strong>in</strong>d<br />

ebenfalls erfüllt.<br />

Das bedeutet allerd<strong>in</strong>gs nicht, dass die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB<br />

vernachlässigt werden dürfen. Sie s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> privaten und öffentlichen Belange gegen- und untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu<br />

berücksichtigen.<br />

Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird <strong>der</strong> Öffentlichkeit Gelegenheit<br />

gegeben, sich über die Planung zu <strong>in</strong>formieren. Es ist bisher vorgesehen, den<br />

Auslegungsbeschluss am 01.12.2011 durch den ASWU fassen zu lassen. Bis dah<strong>in</strong> werden<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gutachten <strong>in</strong> den Bebauungsplanentwurf und dessen<br />

Begründung e<strong>in</strong>gearbeitet se<strong>in</strong>.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren<br />

nach § 13 a BauGB e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

Sichtvermerke<br />

Verfasser/<strong>in</strong><br />

Harald Pfeifenbr<strong>in</strong>g<br />

Anlage 1_Antrag K+K<br />

Anlage 2_Än<strong>der</strong>ungsbereich<br />

Mitzeichnung<br />

FD 61 FD 63 / 66 II<br />

BM<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong> 156/2011 Seite 3 von 4


<strong>Beschlussvorlage</strong> 156/2011 Seite 4 von 4

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