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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage - in der Stadt Emsdetten

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des ruhenden Verkehrs, Verkehrstechnische Anb<strong>in</strong>dung an die Nordwal<strong>der</strong> Straße,<br />

Artenschutz), werden vom Vorhabenträger getragen. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> städtebaulicher<br />

Vertrag wird nach Aufstellungsbeschluss abgeschlossen. Für die Begleitung des Verfahrens<br />

entstehen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong> Personal- und Sachkosten. Im oben genannten<br />

städtebaulichen Vertrag wird mit dem Vorhabenträger e<strong>in</strong>e Regelung zum<br />

Betreuungsaufwand getroffen. Sollte die Betreuung über das übliche Maß h<strong>in</strong>ausgehen,<br />

verpflichtet sich <strong>der</strong> Vorhabenträger zur Übernahme <strong>der</strong> Sach- und Personalkosten für den<br />

erhöhten Aufwand durch Korrekturen, städtebauliche Beratung, Abstimmungen, etc..<br />

Sachdarstellung:<br />

Im April 2011 beantragte die K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG e<strong>in</strong>en Vorbescheid für die<br />

geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes an <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Straße um<br />

ca. 580 m² Verkaufsfläche (VK). Dieses Vorhaben sollte e<strong>in</strong>hergehen mit dem Abbruch <strong>der</strong><br />

zurzeit nicht genutzten Bäckerei, <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>es Cafés zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Aufenthaltsqualität, <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Zu- und Abfahrt sowie <strong>der</strong> Parkplatzsituation und<br />

<strong>der</strong> Neugestaltung und architektonischen Aufwertung <strong>der</strong> Fassaden.<br />

Die planungs- und baurechtliche Überprüfung ergab, dass für die Zulässigkeit dieser<br />

Umbaumaßnahme das Planungsrecht geän<strong>der</strong>t werden müsste.<br />

Mit Schreiben vom 19.07.2011 beantragte die Geschäftsführung des K+K-Marktes die<br />

Än<strong>der</strong>ung des betreffenden Bebauungsplanes (siehe Anlage 1). Als Begründung wurde<br />

vorrangig aufgeführt:<br />

� Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zentralen Versorgungsbereich ( Nahversorgungszentrum gem.<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsentwicklungs- un Zentrenkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong>, Stand Juli 2009)<br />

und dessen Stärkung<br />

� verän<strong>der</strong>te E<strong>in</strong>kaufsstruktur und verän<strong>der</strong>tes E<strong>in</strong>kaufsverhalten <strong>der</strong> Kundschaft<br />

� demographischer Wandel<br />

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 "Kuckucksweg" ist das betreffende Grundstück als<br />

„Mischgebiet“ nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, <strong>in</strong> dem großflächige<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe unzulässig s<strong>in</strong>d. Die Erweiterung bewirkt das Anwachsen <strong>der</strong><br />

Verkaufsfläche auf ca. 1.400 m² und überschreitet somit die Grenze zur Großflächigkeit (800<br />

m² VK). Durch die B-Plan-Än<strong>der</strong>ung soll das bestehende Mischgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet<br />

(großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel) umgewandelt werden. Die Folge ist, dass <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

dann von <strong>der</strong> Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong><br />

<strong>in</strong> diesem Bereich (Wohnbauflächen) abweicht. Solange e<strong>in</strong>e geordnete Entwicklung des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes aber nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird, wovon bei diesem konkreten Vorhaben<br />

ausgegangen werden kann, ist die Abweichung als nicht erheblich zu betrachten. Gemäß<br />

§ 13 a Abs.2 Nr. 2 BauGB ist die vorzeitige Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes erlaubt. Der<br />

Flächennutzungsplan kann anschließend, ohne entsprechenden Ratsbeschluss, redaktionell<br />

berichtigt werden, da durch den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan <strong>der</strong> Rat dem<br />

konkreteren Vorhaben bereits zugestimmt haben wird und dadurch die verb<strong>in</strong>dliche<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> vorbereitenden voraus geeilt ist. Der Bebauungsplan ist auch gem.<br />

§ 32 Landesplanungsgesetzt (LPlG) vorzulegen, wenn er nicht aus den Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplanes entwickelt ist.<br />

Laut E<strong>in</strong>zelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Emsdetten</strong> (EHZK, Stand<br />

Juli 2009) ist <strong>der</strong> Standort an <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Straße e<strong>in</strong> zentraler Versorgungsbereich. Der<br />

bestehende K+k-Markt hat die Funktion e<strong>in</strong>es Magnetbetriebes <strong>in</strong> diesem<br />

Nahversorgungszentrum. Auf Grund <strong>der</strong> Versorgungsbedeutung für die umliegende<br />

Wohnbevölkerung und vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> Erschließung neuer Wohngebiete im<br />

Bereich Lerchenfeld s<strong>in</strong>d gemäß EHZK die Bemühugen auf e<strong>in</strong>e Bestandssicherung und<br />

Stärkung <strong>der</strong> vorhandenen Versorgungse<strong>in</strong>richtungen zu konzentrieren. Mit <strong>der</strong> geplanten<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong> 156/2011 Seite 2 von 4

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