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Auf einen Blick<br />
Erfüllt eine Energieanlage die Voraussetzungen<br />
einer Kun<strong>de</strong>nanlage, ist sie weiterhin<br />
von <strong>de</strong>r Regulierung befreit.<br />
Der Gesetzgeber unterschei<strong>de</strong>t jedoch<br />
zwischen <strong>de</strong>r allgemeinen und <strong>de</strong>r betrieblichen<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage – was unterschiedliche<br />
Folgen hat.<br />
Am größten sind die Regulierungsmaßnahmen<br />
für Betreiber geschlossener Verteilernetze.<br />
Nach dieser Defi nition kann eigentlich<br />
nur <strong>de</strong>r Vermieter eines üblichen Mehrfamilienhauses<br />
davon ausgehen, ohne<br />
Weiteres eine allgemeine Kun<strong>de</strong>nanlage<br />
zu betreiben. Er muss sich über die Regulierungsvorschrift<br />
en keine weiteren<br />
Gedanken machen. Alle an<strong>de</strong>ren müssen<br />
die genannten Kriterien im Detail überprüfen.<br />
Betriebliche Kun<strong>de</strong>nanlage<br />
Ist eine Energieanlage keine allgemeine<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage, weil die durchgeleitete<br />
Energiemenge zu hoch o<strong>de</strong>r das versorgte<br />
Gebiet zu groß ist, könnte eine betriebliche<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage vorliegen.<br />
Im Gegensatz zur allgemeinen Kun<strong>de</strong>nanlage<br />
ist die Menge <strong>de</strong>r durchgeleiteten<br />
Energie nicht entschei<strong>de</strong>nd und<br />
das Gebiet kann sich über eine größere<br />
zusammenhängen<strong>de</strong> Fläche aus<strong>de</strong>hnen.<br />
Weiter muss diese Kun<strong>de</strong>nanlage fast<br />
ausschließlich <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen<br />
Transport von Strom und Gas innerhalb<br />
<strong>de</strong>s eigenen Unternehmens o<strong>de</strong>r zu verbun<strong>de</strong>nen<br />
Unternehmen dienen. Im Übrigen<br />
gelten die Anfor<strong>de</strong>rungen für die<br />
allgemeine Kun<strong>de</strong>nanlage, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Verpfl ichtung, kein geson<strong>de</strong>rtes Entgelt<br />
für die Nutzung <strong>de</strong>r Leitungen o<strong>de</strong>r<br />
Netze zu verlangen.<br />
<strong>Als</strong> Betreiber einer betrieblichen<br />
Kun<strong>de</strong>nanlage sind danach vorwiegend<br />
die Grundstückseigentümer, Contractoren<br />
o<strong>de</strong>r Betreibergesellschaft en anzusehen,<br />
die über eigene o<strong>de</strong>r gepachtete<br />
Leitungen Strom o<strong>de</strong>r Gas selbst beziehen<br />
o<strong>de</strong>r an verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen<br />
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transportieren. Sie sind von <strong>de</strong>n Regulierungspfl<br />
ichten befreit.<br />
Geschlossenes Verteilernetz<br />
Liegt keine Kun<strong>de</strong>nanlage vor, besteht<br />
ein voll reguliertes Energieversorgungsnetz.<br />
Der Regulierungsumfang lässt sich<br />
nur dann einschränken, wenn das Netz<br />
auf Antrag als geschlossenes Verteilernetz<br />
eingestuft wird. Entschei<strong>de</strong>nd ist<br />
hierfür, dass die Tätigkeiten o<strong>de</strong>r die<br />
Produktionsverfahren <strong>de</strong>r Anschlussnutzer<br />
dieses Netzes aus konkreten technischen<br />
o<strong>de</strong>r sicherheitstechnischen<br />
Grün<strong>de</strong>n miteinan<strong>de</strong>r verknüpft sind<br />
o<strong>de</strong>r die Energie im Netz überwiegend<br />
an <strong>de</strong>n Netzeigentümer verteilt wird.<br />
Es dürfen zu<strong>de</strong>m grundsätzlich keine<br />
Haushaltskun<strong>de</strong>n versorgt wer<strong>de</strong>n. Im<br />
Gegensatz zur Kun<strong>de</strong>nanlage darf <strong>de</strong>r<br />
Betreiber eines Verteilernetzes für die<br />
Nutzung seiner Leitungen Netzent gelte<br />
verlangen. Kehrseite <strong>de</strong>r Medaille ist<br />
allerdings, dass diese durch staatliche<br />
Stellen daraufh in überprüft wer<strong>de</strong>n<br />
können, ob sie angemessen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
EnWG sind.<br />
Eine weitere Verpfl ichtung ist <strong>de</strong>r<br />
Netzanschluss. Danach kann etwa ein<br />
Nachbar verlangen, auf seine Kosten<br />
an das geschlossene Verteilernetz angeschlossen<br />
zu wer<strong>de</strong>n. Der Anschluss<br />
kann zur Entnahme (neues Gebäu<strong>de</strong> auf<br />
einem anliegen<strong>de</strong>n Grundstück), aber<br />
auch zur Einspeisung von Energie (etwa<br />
BHKW eines Dritten) erfolgen.<br />
Fazit und Empfehlung<br />
Da die Neureglung bereits in Kraft ist,<br />
müssen Immobilieneigentümer, Vermieter<br />
und Verwalter im ersten Schritt<br />
prüfen, ob das von ihnen betriebene<br />
Leitungsnetz eine Kun<strong>de</strong>nanlage, ein<br />
geschlossenes Verteilernetz o<strong>de</strong>r ein allgemeines<br />
Netz ist. Im weiteren Schritt<br />
müssen die Vorschrift en – gegebenenfalls<br />
mithilfe eines Dienstleisters – umgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Kommt ein Betreiber <strong>de</strong>n Regulierungsvorschrift<br />
en nicht nach, setzt er<br />
sich <strong>de</strong>r Gefahr von Missbrauchsverfahren<br />
und <strong>de</strong>r Verhängung von Ordnungsgel<strong>de</strong>rn<br />
aus. �|<br />
www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong> 09 | 2011<br />
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