15.01.2013 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

›<br />

›<br />

›<br />

Auf einen Blick<br />

Erfüllt eine Energieanlage die Voraussetzungen<br />

einer Kun<strong>de</strong>nanlage, ist sie weiterhin<br />

von <strong>de</strong>r Regulierung befreit.<br />

Der Gesetzgeber unterschei<strong>de</strong>t jedoch<br />

zwischen <strong>de</strong>r allgemeinen und <strong>de</strong>r betrieblichen<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage – was unterschiedliche<br />

Folgen hat.<br />

Am größten sind die Regulierungsmaßnahmen<br />

für Betreiber geschlossener Verteilernetze.<br />

Nach dieser Defi nition kann eigentlich<br />

nur <strong>de</strong>r Vermieter eines üblichen Mehrfamilienhauses<br />

davon ausgehen, ohne<br />

Weiteres eine allgemeine Kun<strong>de</strong>nanlage<br />

zu betreiben. Er muss sich über die Regulierungsvorschrift<br />

en keine weiteren<br />

Gedanken machen. Alle an<strong>de</strong>ren müssen<br />

die genannten Kriterien im Detail überprüfen.<br />

Betriebliche Kun<strong>de</strong>nanlage<br />

Ist eine Energieanlage keine allgemeine<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage, weil die durchgeleitete<br />

Energiemenge zu hoch o<strong>de</strong>r das versorgte<br />

Gebiet zu groß ist, könnte eine betriebliche<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage vorliegen.<br />

Im Gegensatz zur allgemeinen Kun<strong>de</strong>nanlage<br />

ist die Menge <strong>de</strong>r durchgeleiteten<br />

Energie nicht entschei<strong>de</strong>nd und<br />

das Gebiet kann sich über eine größere<br />

zusammenhängen<strong>de</strong> Fläche aus<strong>de</strong>hnen.<br />

Weiter muss diese Kun<strong>de</strong>nanlage fast<br />

ausschließlich <strong>de</strong>m betriebsnotwendigen<br />

Transport von Strom und Gas innerhalb<br />

<strong>de</strong>s eigenen Unternehmens o<strong>de</strong>r zu verbun<strong>de</strong>nen<br />

Unternehmen dienen. Im Übrigen<br />

gelten die Anfor<strong>de</strong>rungen für die<br />

allgemeine Kun<strong>de</strong>nanlage, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Verpfl ichtung, kein geson<strong>de</strong>rtes Entgelt<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Leitungen o<strong>de</strong>r<br />

Netze zu verlangen.<br />

<strong>Als</strong> Betreiber einer betrieblichen<br />

Kun<strong>de</strong>nanlage sind danach vorwiegend<br />

die Grundstückseigentümer, Contractoren<br />

o<strong>de</strong>r Betreibergesellschaft en anzusehen,<br />

die über eigene o<strong>de</strong>r gepachtete<br />

Leitungen Strom o<strong>de</strong>r Gas selbst beziehen<br />

o<strong>de</strong>r an verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen<br />

43<br />

transportieren. Sie sind von <strong>de</strong>n Regulierungspfl<br />

ichten befreit.<br />

Geschlossenes Verteilernetz<br />

Liegt keine Kun<strong>de</strong>nanlage vor, besteht<br />

ein voll reguliertes Energieversorgungsnetz.<br />

Der Regulierungsumfang lässt sich<br />

nur dann einschränken, wenn das Netz<br />

auf Antrag als geschlossenes Verteilernetz<br />

eingestuft wird. Entschei<strong>de</strong>nd ist<br />

hierfür, dass die Tätigkeiten o<strong>de</strong>r die<br />

Produktionsverfahren <strong>de</strong>r Anschlussnutzer<br />

dieses Netzes aus konkreten technischen<br />

o<strong>de</strong>r sicherheitstechnischen<br />

Grün<strong>de</strong>n miteinan<strong>de</strong>r verknüpft sind<br />

o<strong>de</strong>r die Energie im Netz überwiegend<br />

an <strong>de</strong>n Netzeigentümer verteilt wird.<br />

Es dürfen zu<strong>de</strong>m grundsätzlich keine<br />

Haushaltskun<strong>de</strong>n versorgt wer<strong>de</strong>n. Im<br />

Gegensatz zur Kun<strong>de</strong>nanlage darf <strong>de</strong>r<br />

Betreiber eines Verteilernetzes für die<br />

Nutzung seiner Leitungen Netzent gelte<br />

verlangen. Kehrseite <strong>de</strong>r Medaille ist<br />

allerdings, dass diese durch staatliche<br />

Stellen daraufh in überprüft wer<strong>de</strong>n<br />

können, ob sie angemessen im Sinne <strong>de</strong>s<br />

EnWG sind.<br />

Eine weitere Verpfl ichtung ist <strong>de</strong>r<br />

Netzanschluss. Danach kann etwa ein<br />

Nachbar verlangen, auf seine Kosten<br />

an das geschlossene Verteilernetz angeschlossen<br />

zu wer<strong>de</strong>n. Der Anschluss<br />

kann zur Entnahme (neues Gebäu<strong>de</strong> auf<br />

einem anliegen<strong>de</strong>n Grundstück), aber<br />

auch zur Einspeisung von Energie (etwa<br />

BHKW eines Dritten) erfolgen.<br />

Fazit und Empfehlung<br />

Da die Neureglung bereits in Kraft ist,<br />

müssen Immobilieneigentümer, Vermieter<br />

und Verwalter im ersten Schritt<br />

prüfen, ob das von ihnen betriebene<br />

Leitungsnetz eine Kun<strong>de</strong>nanlage, ein<br />

geschlossenes Verteilernetz o<strong>de</strong>r ein allgemeines<br />

Netz ist. Im weiteren Schritt<br />

müssen die Vorschrift en – gegebenenfalls<br />

mithilfe eines Dienstleisters – umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Kommt ein Betreiber <strong>de</strong>n Regulierungsvorschrift<br />

en nicht nach, setzt er<br />

sich <strong>de</strong>r Gefahr von Missbrauchsverfahren<br />

und <strong>de</strong>r Verhängung von Ordnungsgel<strong>de</strong>rn<br />

aus. �|<br />

www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong> 09 | 2011<br />

Platzierung137287.indd 1 28.04.2011 11:27:33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!