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NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Endbericht<br />
Juli 2002<br />
Peter Potthoff, Markus Schneider<br />
Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit<br />
Förderkennzeichen 228/224-42265<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung<br />
Landsberger Str. 338, 80687 München<br />
BASYS Reisingerstr. 25, 86159 Augsburg
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 Aufgaben und Aufbau des Gutachtens<br />
1.1 Aufgaben .....................................................................................1<br />
1.2 Schritte bei der Erstellung des Gutachtens .............................1<br />
1.3 Aufbau des Berichts...................................................................2<br />
1.4 Teil I: Planungsmodell................................................................2<br />
1.5 Teil II: Bedarfsplanungsverfahren im In- und Ausland............3<br />
1.6 Teil III: Anhänge mit Daten- und Berechnungsgrundlagen.....3<br />
Teil I: Planungsmodell<br />
2 Verfahren der ärztlichen Bedarfsplanung ................. 4<br />
2.1 Allgemeine Elemente des Planungsverfahrens .......................4<br />
2.2 Bestimmung des Versorgungsbedarfs.....................................5<br />
2.3 Indikatoren des medizinischen Versorgungsbedarfs..............6<br />
2.4 Die Bestimmung der erforderlichen Leistungskapazität.........8<br />
2.5 Indikatoren der ärztlichen Leistungskapazität .........................9<br />
2.6 Bestimmung des Ärztebedarfs ..................................................9<br />
2.7 Tatsächliche Leistungskapazität.............................................10<br />
2.8 Ermittlung von Versorgungsgraden und deren<br />
Toleranzbereichen ....................................................................10<br />
2.9 Prüfung von Sonderbedarfen ..................................................11<br />
2.10 Planungsvoraussetzungen ......................................................11<br />
2.10.1 Methoden....................................................................................11<br />
2.10.2 Daten ..........................................................................................12<br />
2.10.3 Abstimmung der Beteiligten ........................................................12<br />
2.11 Grundsätzliche Bemerkungen zum dargestellten<br />
Planungsverfahren......................................................................12
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
3 Exemplarische Darstellung der<br />
Bedarfsmittlung am Beispiel<br />
der fachärztlich tätigen Internisten .......................... 14<br />
3.1 Fachinternistischer Versorgungsbedarf.................................14<br />
3.2 Exkurs: Vertragsdichte und Regionalbezug...........................15<br />
3.3 Internistendichte und Behandlungsfälle.................................19<br />
3.4 Der Leistungsbedarf je internistischen Behandlungsfall......20<br />
3.5 Der Internistische Leistungsbedarf je 100 Einwohner...........20<br />
3.6 Die vertragsärztliche Leistungskapazität ...............................20<br />
3.7 Ermittlung der allgemeinen Verhältniszahl ............................22<br />
3.8 Exkurs: „Arztinduzierte Nachfrage“ oder „Entlastung<br />
des Stationären Sektors“?.......................................................22<br />
4 Allgemeine Verhältniszahlen für die<br />
Vertragsarztgruppen ................................................. 24<br />
4.1 Ermittlung der Allgemeinen Verhältniszahlen....................... 24<br />
4.2 Verfahren zur Ermittlung von Toleranzintervallen<br />
für die allgemeinen Verhältniszahlen..................................... 25<br />
5 Versorgungsgrade in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung................................................................. 27<br />
5.1 Ermittlung des Versorgungsgrades und der<br />
Schwellenwerte für die Bedarfsdeckung ............................... 27<br />
5.2 Versorgungsgrade der Planungs- und Raumordnungs-<br />
regionen.................................................................................... 28<br />
5.2.1 Allgemeine Versorgungsgrade nach Arztgruppen ..................... 28<br />
5.2.2 Anwendung von Schwellenwerten für die Bewertung<br />
des Zusatzbedarfs an und Überschuss von<br />
Vertragsärzten ........................................................................... 30
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
6 Zahnarztbedarf in der vertragszahnärztlichen<br />
Versorgung (wird nachgeliefert)...............................33<br />
7 Grenzen des vorgeschlagenen Verfahrens,<br />
offene Fragen .............................................................34<br />
8 Literatur zu Teil I ........................................................36<br />
Teil II: Bedarfsplanungsverfahren im In- und Ausland<br />
9 Gegenwärtiges Vorgehen bei der Vertrags-<br />
arztplanung ................................................................ 38<br />
9.1 Gesetzliche Grundlagen...........................................................38<br />
9.2 Ausgestaltung der einzelnen Elemente ..................................39<br />
9.2.2 Bestimmung der erforderlichen Leistungskapazität ....................39<br />
9.2.3 Bestimmung des Ärztebedarfs....................................................40<br />
9.2.4 Bestimmung der tatsächlichen vertragsärztlichen<br />
Leistungskapazität ......................................................................40<br />
9.2.5 Versorgungsgrad ........................................................................41<br />
9.2.6 Sonderbedarfe ............................................................................43<br />
9.3 Entwicklung und Verteilung der Vertragsärzte ............................43<br />
9.4 Aussagen im Sachverständigenratsgutachten<br />
zum Versorgungsgrad und zur Fehlversorgung..........................44<br />
9.4.1 Überversorgung ..........................................................................44<br />
9.4.2 Unterversorgung .........................................................................45<br />
9.4.3 Fehlversorgung...........................................................................45<br />
9.5 Zahnärztliche Versorgung........................................................45<br />
9.6 Wertung durch den Sachverständigenrat...............................45
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
10 Bedarfsplanungsmodelle im Ausland...................... 47<br />
10.1 Einleitung ..................................................................................47<br />
10.2 Rahmenbedingungen der Bedarfsplanung ............................48<br />
10.3 Strukturelle Elemente der Bedarfsplanung ............................50<br />
10.3.1 Faktoren des Leistungsbedarfs...................................................51<br />
10.3.2 Kapazitätsfaktoren ......................................................................53<br />
10.4 Bedarfsplanung im Bereich der ärztlichen Versorgung ........55<br />
10.4.1 Australien....................................................................................55<br />
10.4.1.1 Hausärztliche Versorgung...........................................................56<br />
10.4.1.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................63<br />
10.4.1.3 Ausbildungsplanung ...................................................................64<br />
10.4.1.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................65<br />
10.4.2 Kanada .......................................................................................66<br />
10.4.2.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen<br />
Versorgung .................................................................................66<br />
10.4.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................75<br />
10.4.2.3 Ausbildungsplanung ...................................................................75<br />
10.4.2.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................76<br />
10.4.3 Österreich ...................................................................................76<br />
104.3.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen<br />
Versorgung .................................................................................76<br />
10.4.3.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................82<br />
10.4.3.3 Ausbildungsplanung ...................................................................83<br />
10.4.3.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................84
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
10.4.4 Großbritannien............................................................................84<br />
10.4.4.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen<br />
Versorgung .................................................................................84<br />
10.4.4.-2 Bedarfsplanung in der fachärztlichen Versorgung ......................86<br />
10.4.4.3 Zukünftige Entwicklung...............................................................87<br />
10.4.4.4 Ausbildungsplanung ...................................................................87<br />
10.4.4.5 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................88<br />
10.4.5 Niederlande ................................................................................88<br />
10.4.5.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen<br />
Versorgung .................................................................................89<br />
10.4.5.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................91<br />
10.4.5.3 Ausbildungsplanung ...................................................................92<br />
10.4.5.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................93<br />
10.4.6 Dänemark ..................................................................................94<br />
10.4.6.1 Bedarfsplanung...........................................................................94<br />
10.4.6.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................95<br />
10.4.6.3 Zahnärztliche Bedarfsplanung ....................................................95<br />
10.4.7 Schweden ..................................................................................96<br />
10.4.7.1 Bedarfsplanung...........................................................................96<br />
10.4.7.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................97<br />
10.4.7.3 Ausbildungsplanung ...................................................................97<br />
10.4.8 Frankreich .................................................................................98<br />
10.4.8.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen’<br />
Versorgung .................................................................................98<br />
10.4.8.2 Zukünftige Entwicklung...............................................................98<br />
10.4.8.3 Ausbildungsplanung .................................................................100<br />
10.4.9 Schweiz....................................................................................100<br />
10.4.9.1 Bedarfszulassung .....................................................................101<br />
10.4.9.2 Zukünftige Entwicklung.............................................................102<br />
10.4.9.3 Ausbildungsplanung .................................................................102<br />
10.4.10 USA ..........................................................................................102<br />
10.4.10.1 Bedarfsplanung.........................................................................102<br />
10.4.10.2 Zukünftige Entwicklung.............................................................103<br />
10.4.10.3 Ausbildungsplanung .................................................................104
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
10.5 Internationale Unterschiede an ärztlichen und<br />
zahnärztlichen Ressourcen ...................................................104<br />
10.5.1 Arztdichte insgesamt..............................................................105<br />
10.5.2 Niedergelassene Ärzte insgesamt.........................................105<br />
10.5.3 Vertragsärzte insgesamt ........................................................107<br />
10.5.4 Hausärzte.................................................................................107<br />
10.5.5 Fachärzte (ohne Internisten und sonstige Fachärzte) .........108<br />
10.5.6 Zahnärztliche Versorgung......................................................108<br />
10.5.7 Ausgewählte Statistiken.........................................................110<br />
10.6 Literaturverzeichnis................................................................130<br />
10.6.1 Australien ................................................................................130<br />
10.6.2 Dänemark ................................................................................130<br />
10.6.3 Frankreich ...............................................................................131<br />
10.6.4 Kanada.....................................................................................131<br />
10.6.5 Niederlande .............................................................................132<br />
10.6.6 Österreich................................................................................133<br />
10.6.7 Schweden ................................................................................134<br />
10.6.8 Schweiz....................................................................................134<br />
10.6.9 Vereinigtes Königreich...........................................................135<br />
10.6.10 USA ..........................................................................................136
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
11 Literaturverzeichnis................................................. 162<br />
11.1 Allgemeine Literatur ...............................................................162<br />
11.2 Länderspezifische Literatur ...................................................162<br />
11.2.1 Australien ................................................................................162<br />
11.2.2 Dänemark ................................................................................163<br />
11.2.3 Deutschland ............................................................................163<br />
11.2.4 Frankreich ...............................................................................165<br />
11.2.5 Kanada.....................................................................................165<br />
11.2.6 Niederlande .............................................................................166<br />
11.2.7 Österreich................................................................................167<br />
11.2.8 Schweden ................................................................................167<br />
11.2.9 Schweiz....................................................................................167<br />
11.2.10 Vereinigtes Königreich...........................................................167<br />
11.2.11 USA ..........................................................................................168<br />
Teil III: Anhänge<br />
Anhang 1<br />
Anhang 2<br />
Anhang 3<br />
Anhang 4
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
1 Aufgaben und Aufbau des Gutachtens<br />
1.1 Aufgaben<br />
Die Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung soll gemäß §102 SGB V künftig auf<br />
Grund von Verhältniszahlen erfolgen, die gesetzlich festgelegt sind. Das Bundesministerium für<br />
Gesundheit hat die Institute NFO Infratest Gesundheitsforschung und BASYS im Mai 2000 beauftragt,<br />
hierfür die erforderlichen Datengrundlagen zu schaffen.<br />
Die Ermittlung der Grundlagen für die "Bedarfsplanung in der Vertragsärztlichen Versorgung",<br />
so der Titel des Auftrags 1 , soll die Erarbeitung von Kriterien für eine ausgewogene Versorgung<br />
durch Vertrags(zahn)ärzte einschließlich der Feststellung von Über- und Unterversorgung enthalten,<br />
wobei ausländische Erfahrungen zu nutzen, und, sofern übertragbar, einzubeziehen sind.<br />
Nach diesem konzeptionellen Schritt sollen die erforderlichen und zugänglichen Daten für<br />
Deutschland erhoben, aufbereitet und analysiert werden, wobei auch der stationäre Bereich zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Auf der Basis einer zu erstellenden Datenbank soll ein Berechnungsmodell zur Festlegung und<br />
Flexibilisierung der Verhältniszahlen entwickelt werden, das auch das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
des SGB V (§ 12 SGB V), nach dem die Versicherten einen Anspruch auf eine "ausreichende,<br />
zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten<br />
darf", haben, berücksichtigt. Darüber hinaus ist der fachbezogene Versorgungsgrad im stationären<br />
Bereich mittels aussagefähiger Indikatoren aufzuzeigen. Dabei soll durch die Ergebnisse sichergestellt<br />
werden,<br />
• dass eine ausreichende Zahl von Haus- sowie Fachärzten in den verschiedenen Facharztgruppen<br />
eine angemessene Versorgung sicherstellt,<br />
• dass Überversorgung und medizinisch unbegründete Leistungsausweitungen aufgrund überhöhter<br />
Ärztezahlen vermieden werden.<br />
1.2 Schritte bei der Erstellung des Gutachtens<br />
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte in mehreren aufeinander aufbauenden und, je nach Erfordernis,<br />
mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Vertretern der kassenärztlichen<br />
(KV) und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Krankenkassen abgestimmten Schritten.<br />
In der ersten Stufen wurden die ausländischen Erfahrungen bei der Bedarfsplanung zusammengestellt<br />
und analysiert und die in Deutschland verfügbaren Daten für die einzelnen Elemente eines<br />
Planungsverfahrens recherchiert und aufbereitet.<br />
Dieses sehr umfangreiche Material wurde in einem Zwischenbericht aufbereitet 2 , der auch bereits<br />
einen ersten Entwurf für ein Planungsmodell enthielt. In einer Diskussion mit dem BMG<br />
wurden der Gutachtenauftrag und das Planungsmodell so präzisiert, dass sowohl die erforderlichen<br />
methodischen wie sozialrechtlichen Kriterien erfüllt werden konnten.<br />
1 Genauer handelt es sich um eine"bedarfsorientierte Kapazitätsfestsetzung".<br />
2 Teile dieses Zwischenberichts finden sich in den Anhängen 1 bis 4 dieses Endberichts.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 1
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Der nächste Schritt bestand in der Akquisition der erforderlichen Datengrundlagen bei den Kven<br />
und den KZVen 3 , der Datenaufbereitung und der Einstellung in eine Datenbank, die die erforderliche<br />
Flexibilität für die Berechnung und Anpassung des Modells ermöglicht 4 .<br />
Der Aufbau und die ersten Ergebnisse des Planungsmodells wurden auf einem Workshop Vertretern<br />
des BMG, des Sachverständigenrats, der kassenärztlichen Vereinigungen, der kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung, der Wissenschaft und ausgewählter ärztlicher Berufsverbände<br />
präsentiert und kritisch diskutiert. Die Kommentare und Anregungen aus diesem Workshop<br />
wurden, soweit praktikabel, in das Modell bzw. in diesen Endbericht eingearbeitet.<br />
1.3 Aufbau des Berichts<br />
Der vorliegende Bericht besteht aus drei Teilen:<br />
• Teil I: Das Planungsmodell<br />
• Teil II: Verfahren der Bedarfsplanung im In- und Ausland<br />
• Teil III: Anhänge mit Daten- und Berechnungsgrundlagen<br />
1.4 Teil I: Das Planungsmodell<br />
Teil I enthält die die konzeptionelle Begründung des Modells, die Operationalisierung der Modellparameter<br />
und die Berechnung der daraus resultierenden Verhältniszahlen und Versorgungsgrade<br />
der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sowie eine kritische Diskussion der Grenzen des<br />
Modells und der offenen Fragen.<br />
In Kapitel 2 wird ein allgemeines Modell der Kapazitätsplanung in der ambulanten vertragsärztlichen<br />
Versorgung entwickelt. Dieses Modell basiert sowohl auf einer Analyse der ausländischen<br />
Planungsmodelle in diesem Bereich (s. Teil II), als auch auf den gegenwärtigen Planungsrichtlinien<br />
des Bundesausschusses (vgl. Kapitel 10) und den jüngsten Ausführungen des Sachverständigenrats<br />
zu "Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit: Über-, Unter- und Fehlversorgung".<br />
Obgleich in diesem Kapitel bereits Ausführungen zur empirischen Operationalisierung der Modellparameter<br />
in Deutschland gemacht sind, hat das Modell eine konzeptionelle Struktur, die unabhängig<br />
von den Daten und Indikatoren, die später eingeführt werden, gültig ist.<br />
In Kapitel 3 wird das Modell exemplarisch am Beispiel der fachärztlichen Internisten ausgeführt.<br />
Hierzu werden die Modellparameter aus Daten der Sicherstellungs- und Abrechnungsdateien von<br />
vier kassenärztlichen Vereinigungen, Bevölkerungsstatistiken, Raumgliederungseinheiten der<br />
Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung und epidemiologischen Daten geschätzt. Dabei<br />
werden auch Zusammenhänge der ambulanten und stationären Leistungskapazitäten betrachtet.<br />
Im Ergebnis wird für die Internisten die allgemeine Verhältniszahl ermittelt.<br />
In Kapitel 4 werden die allgemeinen Verhältniszahlen für die anderen Arztgruppen berechnet<br />
und die Modifikationen des allgemeinen Verfahrens für einzelne Arztgruppen dargestellt.<br />
Kapitel 5 enthält die Berechnungen der Versorgungsgrade für Hausärzte 5 , Kinderärzte und Frauenärzte<br />
in den Planungsregionen der 396 Kreise und kreisfreien Städte und die entsprechenden<br />
3<br />
Wir bedanken uns herzlich für die konstruktive Unterstützung durch die Mitarbeiter der KBV, KZBV, KV Bayern,<br />
KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe und KV Sachsen bei der Bereitstellung der Daten und für die zahlreichen hilfreichen<br />
Kommentare und Anregungen.<br />
4<br />
Als Datenbank-Software wurde Microsoft ACCESS 2000 verwendet. Die Planungs-Datenbank liegt dem Endbericht<br />
bei.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 2
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Werte für die fachärztliche Versorgung in der regionalen Gliederung der 97 Raumordnungsregionen.<br />
Dabei werden Schwellenwerte für die Versorgungsgrade abgeleitet, die eine Einteilung<br />
der Planungsregionen in unterversorgte, regelversorgte und überversorgte Bereiche zulassen.<br />
In Kapitel 6 werden die entsprechenden Verhältniszahlen für die vertragszahnärztliche Versorgung<br />
ermittelt.<br />
Die Perspektiven, Grenzen und offenen Punkte des vorgeschlagenen Verfahrens werden in Kapitel<br />
7 diskutiert .<br />
1.5 Teil II: Bedarfsplanungsverfahren im In- und Ausland<br />
Das gegenwärtige Vorgehen bei der Bedarfsplanung in Deutschland wird in Kapitel 9, die Planungsmodelle<br />
im Ausland in Kapitel 10 dargestellt.<br />
1.6 Teil III: Anhänge mit Daten- und Berechnungsgrundlagen<br />
Die ersten vier Anhänge enthalten eine Zusammenstellung der in Deutschland verfügbaren Daten,<br />
soweit sie für das Planungsvorhaben relevant sind. Dabei handelt es sich um die Ausführungen<br />
aus dem Zwischenbericht zu:<br />
• Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten<br />
• Daten zum gegenwärtigen Stand der vertragsärztlichen und –zahnärztlichen Versorgung<br />
• Daten zur Inanspruchnahme im ambulanten und stationären Bereich<br />
• Indikatoren zum Morbiditätsgeschehen.<br />
In Anhang 5 werden die aus dem Modell resultierenden Versorgungsgrade sowie der Zusatzbedarf<br />
und der Ärzteüberschuß für alle Vertragsarztgruppen in den 396 Planungs- bzw. 97 Raumordnungsregionen<br />
in tabellarischer Form dargestellt.<br />
Anhang 6 und 7 enthalten Beschreibungen der Berechnungsgrundlagen und der ACCESS-<br />
Datenbank.<br />
5 Allgemeinärzte, praktische Ärzte und hausärztlich tätige Internisten.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 3
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
2 Verfahren der ärztlichen Bedarfsplanung<br />
2.1 Allgemeine Elemente des Planungsverfahrens<br />
In den westlichen Industrienationen kommen in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung des<br />
Gesundheitssystems in der Praxis unterschiedliche Verfahren der Bedarfsplanung zum tragen, je<br />
nachdem in welchem Umfang Marktelemente zur Steuerung des Angebots herangezogen werden.<br />
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung gibt es allerdings in allen Verfahren die folgenden<br />
Elemente (vgl. Abbildung 1):<br />
(1) Bestimmung des Versorgungsbedarfs<br />
(2) Bestimmung der erforderlichen Leistungskapazität<br />
(3) Bestimmung des Ärztebedarfs<br />
(4) Bestimmung der tatsächlichen Leistungskapazität<br />
(5) Bestimmung des Versorgungsgrads<br />
(6) Prüfung von Sonderfaktoren<br />
Hierbei ist jeweils zwischen der normativen Festlegung der logischen Struktur des Planungsmodells<br />
und der empirischen Ableitung der Modellparameter aus verfügbaren Daten zu unterscheiden.<br />
Abbildung 1 : Schematische Darstellung der wesentlichen Elemente im Bedarfsplanungsverfahren<br />
Versicherte und Patienten<br />
1. Leistungsbedarf<br />
Einflussfaktoren: Bevölkerungszahl<br />
und Struktur, Krankheitsgeschehen,<br />
Leistungsinanspruchnahme<br />
5. Versorgungsgrad<br />
Unschärfebereich für Unter- und<br />
Überversorgung<br />
3. Ärztebedarf<br />
Leistungsbedarf zu erforderlicher<br />
Leistungskapazität je Arzt<br />
6. Sonderbedarfe<br />
Leistungserbringer<br />
2. Erforderliche<br />
Leistungskapazität je Arzt<br />
Einflussfaktoren: Arbeitszeit,<br />
Praxisorganisation, Erfahrung, Alter<br />
und Geschlecht des Arztes<br />
4. Tatsächliche<br />
Leistungskapazität<br />
Ärzte in Vollzeitäquivalenten<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 4
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
2.2 Bestimmung des Versorgungsbedarfs<br />
Der Versorgungsbedarf ist der bevölkerungsseitige Teil eines Planungsmodells, dessen Umfang<br />
räumlich, zeitlich und der Art nach für die Bevölkerung oder eine Teilgruppe zu beschreiben ist.<br />
Im ersten Schritt ist die Anzahl der zu versorgenden Personen und deren demographische und<br />
soziale Struktur zu bestimmen. Insofern ist der Versorgungsbedarf nicht statistisch, sondern ändert<br />
sich im Zeitablauf und ist regelmäßig zu überprüfen.<br />
Die Definition des Versorgungsgebiets folgt im allgemeinen funktionalen Überlegungen und<br />
normativen Kriterien zur Sicherstellung einer gleichmäßigen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen<br />
Versorgung (s. auch Kapitel 3).<br />
Jedes Bedarfsverfahren hat im weiteren den Leistungsbedarf der ausgewählten Bevölkerung zu<br />
bestimmen. Im Fall der ärztlichen Versorgung gilt es den Umfang und die Art der ärztlichen Leistungen<br />
für einen definierten Zeitraum (Quartal, Jahr) und Versorgungsgebiet zu beschreiben.<br />
Der Versorgungsbedarf kann dargestellt werden durch die Anzahl der zu versorgenden Personen,<br />
der Anzahl von Behandlungsepisoden, der Anzahl von Fällen, dem Punktvolumen, etc. Der Versorgungsbedarf<br />
hängt hierbei vom gesetzlich definierten Leistungsrahmen ab.<br />
Der Sachverständigenrat definiert in seinem Jahresgutachten 2000/2001 (SVR 2000/2001) Bedarf<br />
als "einen Zustand, dessen Behandlung durch spezifizierbare Maßnahmen gesundheitlichen<br />
Nutzen erwarten lässt (S. 27)". Folgt man dieser Definition, dann sind zwei Einflussgrößen bedarfsbestimmend:<br />
die Prävalenz von Krankheiten (der "Zustand") und die Menge der verfügbaren<br />
effektiven medizinischen Leistungen (die "spezifizierbaren Maßnahmen"). Aus dieser Definition<br />
folgt, dass bei konstanter Einwohnerzahl der Bedarf bei steigender Prävalenz behandlungsfähiger<br />
Krankheiten zunimmt und dass bei konstanter Prävalenz der Bedarf steigt, wenn<br />
sich durch den medizinischen Fortschritt die Anzahl der effektiven medizinischen Maßnahmen<br />
vergrößert.<br />
Unter den Veränderungen des medizinischen Versorgungsbedarfs sind unterschiedliche Varianten<br />
unterscheidbar:<br />
• Bestehende Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten werden durch neue Behandlungsmöglichkeiten<br />
ersetzt. Beispiel: Stationäre chirurgische Eingriffe durch minimal invasive<br />
Chirurgie und ambulantes Operieren; Arzneimittelinnovationen, z.B. bei der<br />
Prostatahyperplasie (vergl. auch Wildner, Sangha o.J.).<br />
• Bislang nicht behandelbare Krankheiten werden behandelbar: Beispiel erektile Dysfunktion,<br />
Alopezia. Zu einer GKV-relevanten Bedarfsbestimmung ist allerdings die zusätzlichen<br />
Feststellung erforderlich, ob es sich bei diesen "Störungen" um Zustände mit Krankheitswert<br />
handelt, die zu Lasten der GKV behandelt werden können.<br />
• Die Prävalenz bestimmter Krankheiten nimmt durch präventive Anstrengungen ab: Beispiel<br />
Infektionserkrankungen.<br />
• Neue Erkrankungen treten auf bzw. die Prävalenz bestehender Krankheiten nimmt zu: Beispiel<br />
HIV-Infektionen.<br />
• Die Prävalenz bestimmter Erkrankungen nimmt durch Veränderungen der Bevölkerungsstruktur<br />
zu: Beispiel "Demographischer Wandel".<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 5
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Der medizinische Versorgungsbedarf einer Population, soweit er für die Vertragsarztplanung<br />
relevant ist, ist somit eine normative und dynamische Größe, die:<br />
• von bevölkerungsseitigen Veränderungen<br />
• vom medizinischen Fortschritt und<br />
• dessen Einführung in das GKV-System abhängt.<br />
Das Zusammenwirken dieser Faktoren und die absehbaren künftigen Auswirkungen auf den<br />
GKV-Leistungsbedarf diskutiert Ulrich (2000).<br />
2.3 Indikatoren des medizinischen Versorgungsbedarfs<br />
Indikatoren sind empirische ermittelbare Größen für die vorstehend genannten Konzepte. Für eine<br />
konkrete Planung müssen Parameter, die in ein Planungsmodell eingehen, messbar sein und<br />
anspruchsvolle methodische Kriterien erfüllen:<br />
• Präzision, Zuverlässigkeit, Objektivität und Validität<br />
• Rechtsicherheit 6<br />
• Kontinuierliche Verfügbarkeit<br />
• Fortschreibbarkeit.<br />
Die gegenwärtig in Deutschland verfügbaren Datenquellen erfüllen diese Anforderungen in unterschiedlichem<br />
Maße 7 .<br />
Prinzipiell ist die Prävalenz von Erkrankungen durch epidemiologische Studien feststellbar.<br />
Unter praktischen Gesichtspunkten erscheint es jedoch kaum möglich, für alle Krankheiten, die<br />
für die ambulante Versorgung relevant sind, zuverlässige Schätzwerte zu ermitteln. Dieser Sachverhalt<br />
wird zudem durch die Tatsache kompliziert, dass in der Realität das Nebeneinanderbestehen<br />
mehrerer Erkrankungen (Multimorbidität) bei ambulanten Behandlungsfällen eher die<br />
Regel als die Ausnahme ist (RKI 1999; Kerek-Bodden, Koch, Brenner, Flatten 2000). Eine ausführliche<br />
Diskussion der epidemiologischen Datenlage in Deutschland ist im zweiten Zwischenbericht<br />
zu diesem Gutachten enthalten. Eine approximative Berücksichtigung regionaler Unterschiede<br />
der Krankheitslast wird in den Kapiteln 5 und 6 vorgenommen.<br />
Eine weitere Verbesserung der Informationslage ist hier vom sog. "Morbiditätsindex" des ZI zu<br />
erwarten (von Stillfried 2000), der jedoch nur die Morbiditätslast der GKV-Population abbildet,<br />
die in die vertragsärztliche Versorgung Eingang gefunden hat.<br />
Ein Näherungswert des behandlungsbedürftigen Teils einer Bevölkerungsgruppe ist die Anzahl<br />
der Behandlungsfälle in der vertragsärztlichen Versorgung. Diese differenziert zwar nicht nach<br />
einzelnen Erkrankungen, gibt aber annähernd den mengenmäßigen Umfang der Einwohner wieder,<br />
die ärztlicher Behandlung bedürfen.<br />
Unschärfen liegen hier vor allem in zwei Faktoren:<br />
• Da die Primärinanspruchnahme eines Vertragsarztes aufgrund einer Nachfrageentscheidung<br />
des Patienten erfolgt ("subjektiver Bedarf"), wird ein Teil der Behandlungsanlässe nicht zu den<br />
GKV-relevanten Störungen mit Krankheitswert zu zählen sein (sog. Bagatellerkrankungen). Dies<br />
dürfte jedoch nicht für den größten Teil der Folgekontakte, insbesondere der Behandlungen<br />
6<br />
Zur Frage des Eingriffs der Vertragsarztplanung in bestehende Rechtsgüter der Vertragsärzte vergl. Hiddemann<br />
1999.<br />
7<br />
Eine ausführliche Diskussion der Datenlage für die verschiedenen Einflussgrößen der Vertragsarztplanung<br />
enthält der zweite Zwischenbericht zu diesem Gutachten. In dem Endbericht wird nur auf diejenigen<br />
Datenquellen eingegangen, die in das vorgeschlagene Modell Eingang gefunden haben.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 6
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
chronischer Erkrankungen im Rahmen von Überweisungen zu Fachärzten gelten (Cassell, Wilke<br />
2001, S.333). Hinzu kommt, dass sich in vielen Fällen der Ausschluss einer Störung mit Krankheitswert<br />
und die Feststellung einer "Bagatellerkrankung" nicht bereits beim Erstkontakt sondern<br />
erst nach medizinisch notwendiger differentialdiagnostischer Abklärung ergeben dürfte. Insofern<br />
zieht auch ein "nur" subjektiver Bedarf einen objektiven Bedarf an diagnostischen Leistungen<br />
nach sich 8<br />
• Die Vermutung der "arztinduzierten Nachfrage" unterstellt, dass die Zahl der Behandlungsfälle<br />
durch eine Zunahme des ärztlichen Leistungsangebots steigen könnte, ohne dass dies<br />
durch einen "objektiven Mehrbedarf" gerechtfertigt sein könnte 9 . Unabhängig von der<br />
grundsätzlichen Schwierigkeit, dies im Einzelfall nachzuweisen, wird dieser Sachverhalt in<br />
einem späteren Abschnitt statistisch geprüft (vergl. hierzu ebenfalls Cassell, Wilke 2001).<br />
Unter Berücksichtigung der gegenwärtig verfügbaren Datenlage (vergl. auch Anlage 1) bietet<br />
sich zur Verwendung der Anzahl der vertragsärztlichen Behandlungsfälle als Indikator für den<br />
Versorgungsbedarf keine praktikable Alternative an.<br />
Der medizinische Leistungsbedarf umfasst die Gesamtheit der medizinischen Leistungen, die<br />
nach medizinischen Wissensstand zur effektiven Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Behandlung<br />
und Rehabilitation in einer Population erforderlich sind.<br />
Eine Zusammenstellung der anerkannten medizinische Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht<br />
werden können, sind im "Einheitlichen Bewertungsmaßstab – EBM" zu finden. Da der<br />
EBM kontinuierlich aktualisiert wird, trägt er auch dem medizinischen Fortschritt Rechnung und<br />
ist somit eine angemessene Bewertungsgrundlage für die in der GKV-Versorgung anerkannten<br />
Leistungen.<br />
Daher kann der medizinische Leistungsbedarf einer Population durch die Menge der nach EBM-<br />
Punkten bewerteten Leistungen für diese Population abgeschätzt werden.<br />
Gegen dieses Verfahren sind eine Reihe von kritischen Einwänden vorgebracht worden. Vor allem<br />
wird eingewendet, dass die Dokumentation von Leistungen nach EBM weniger die Funktion<br />
einer medizinischen Leistungsdokumentation erfüllt, als den Zweck der Honoraranforderung des<br />
Vertragsarztes. So können zum Beispiel Höherbewertungen von einzelnen Leistungen im EBM<br />
zur Folge haben, dass diese dann bevorzugt abgerechnet werden, obwohl sich an der medizinisch-fachlichen<br />
Leistungserbringung nichts geändert hat.<br />
Die Validität der Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf Abrechnungsbelegen ist in zahlreichen<br />
Forschungsprojekten gut untersucht worden, die die Eignung von GKV-<br />
Abrechnungsdaten für die Zwecke der Versorgungsepidemiologie und Gesundheitsökonomie<br />
zum Gegenstand hatten (Forschungsgruppe Gesundheitsberichterstattung 1990). Im Ergebnis<br />
dieser Projekte kann die Validität der Leistungseintragungen auf Abrechnungsbelegen nicht<br />
grundsätzlich in Zweifel gestellt werden, zumal ein differenziertes System von Plausibilitätsregeln<br />
für die Einzelleistungsabrechnung im Einzelfall sowie für die Plausibilität der Leistungsabrechnung<br />
des Vertragsarztes insgesamt praktiziert wird. Es nicht jedoch wahrscheinlicher, dass<br />
die Leistungsabrechnung des Vertragsarztes eher eine Überschätzung des medizinischen Leistungsbedarfs<br />
eines Falles beinhaltet als umgekehrt. Auch für diesen Indikator gilt jedoch, dass<br />
er in Ermangelung einer praktikablen Alternative für die Abschätzung des Leistungsbedarfs der<br />
Behandlungsfälle herangezogen wird.<br />
8 Es wäre beispielsweise zu untersuchen, in welchem Umfang die gegenwärtigen Aufklärungskampagnen zur<br />
Früherkennung von Haut- oder Darmkrebs eine vermehrte Inanspruchnahme von Hautärzten oder Urologen<br />
nach sich zieht.<br />
9 Tadsen (1997) kommt aufgrund der Abrechnungsdaten der KVZ Nordrhein zu dem Ergebnis, dass die Zahnarztdichte<br />
die Ausgaben für zahnärztliche Leistungen nicht beeinflusst.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 7
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Der Versorgungsbedarf einer Bevölkerung ist dann als das Produkt aus den Behandlungsfällen<br />
und des in EBM-Punkten gemessenen Leistungsbedarfs definiert.<br />
2.4 Die Bestimmung der erforderlichen Leistungskapazität<br />
Der medizinische Versorgungsbedarf einer Bevölkerung kann grundsätzlich durch die Leistungskapazitäten<br />
des ambulanten wie des stationären Sektors und hierbei sowohl von ärztlichem<br />
wie auch von nicht-ärztlichem medizinischen Personal gedeckt werden. Die Frage, ob eine chronisch-obstruktive<br />
Atemwegserkrankung medizinisch angemessen ausschließlich ambulant oder<br />
sowohl ambulant als auch stationär behandelt wird, hängt unter anderem von den verfügbaren<br />
medizinischen Möglichkeiten des ambulanten Sektors ab.<br />
Geht man davon aus, dass der medizinisch-technische und pharmakologische Fortschritt es ermöglicht,<br />
immer mehr Erkrankungen ambulant statt stationäre zu versorgen (Beispiel: Ambulantes<br />
Operieren), dann hat dies zur Folge, dass der Bedarf, der durch die vertragsärztliche Versorgung<br />
gedeckt werden kann, wächst.<br />
Eine bedarfsorientierte Kapazitätsplanung müsste daher beide Sektoren gleichermaßen einbeziehen.<br />
Wenn aufgrund der gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (und<br />
durch den vorgegebenen Rahmen des vorliegenden Gutachtenauftrags) sich die Kapazitätsplanung<br />
auf den ambulanten Vertragssektor beschränkt, so müssen dennoch Kapazitätsverschiebungen<br />
zwischen Sektoren mitbetrachtet werden. Im nachfolgenden Abschnitt über den Internistenbedarf<br />
wird dies anhand der empirischen Ergebnisse verdeutlicht werden.<br />
Ein gegebenes Leistungsvolumen kann unterschiedlich erbracht werden. Die Organisation der<br />
Leistungserbringung in Einzelpraxen, in Gruppenpraxen oder im Krankenhaus und der Einsatz<br />
von Hilfsberufen hat beispielsweise auf das Verhältnis der möglichen Leistungserbringung zur<br />
Anzahl der tätigen Ärzte ein Einfluss. Dieses Verhältnis von Leistungsvolumen zur eingesetzten<br />
Arbeitsmenge wird auch als Arbeitsproduktivität bezeichnet. Grundlage der Bestimmung der<br />
Leistungskapazität sind in der Regel arbeitswissenschaftliche Studien, wie sie etwa zur Bestimmung<br />
des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs vorgeschrieben sind.<br />
Die erforderliche Leistungskapazität ist wie der Leistungsbedarf keine historisch konstante Größe.<br />
Die Leistungskapazität ändert sich aufgrund von Produkt-, Prozess- oder organisatorischen<br />
Innovationen 10 . Die Festlegung der Leistungskapazität muss deshalb dem medizinischtechnischen<br />
Fortschritt Rechnung tragen.<br />
Setzt man die Anzahl der Ärzte direkt zur versorgenden Bevölkerung in Beziehung, wie dies in<br />
Deutschland bisher bei der Allgemeinen Verhältniszahl geschieht, so erhält man ein Maß für den<br />
Kehrwert der Arbeitsproduktivität, das angibt, wie viele Ärzte für eine zu versorgende Bevölkerung<br />
benötigt werden.<br />
Die ärztliche Leistungskapazität beschreibt das Ausmaß, in dem ein einzelner Vertragsarzt einer<br />
Arztgruppe bedarfsdeckend tätig sein kann.<br />
Die Leistungskapazität kann qualitativ und quantitativ betrachtet werden.<br />
Die qualitative Betrachtung bezieht sich darauf, ob der Arzt aufgrund seiner Qualifikation, der<br />
Ausstattung seiner Praxis, seiner Behandlungsgewohnheiten etc. den einzelnen Patienten gemäß<br />
dem Stand des medizinischen Wissens behandelt. Diese Betrachtungsweise ist Gegenstand der<br />
ärztlichen Qualitätssicherung und der Einführung von Leitlinien und ist umfangreich im letzten<br />
SVR-Gutachten (SVR 2000/2001) diskutiert worden und wird in diesem Gutachten ausgeklammert.<br />
10 Zur Definition von Innovationen vgl. Breyer, Zweifel 1997.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 8
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die quantitative Betrachtungsweise bezieht sich darauf, in welchem Umfang der Arzt Leistungen<br />
erbringt. Neben der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung wird dieser Umfang vor allem<br />
durch die Arbeitszeiten des Arztes und den Zeitaufwand seiner Leistungen bestimmt. In der internationalen<br />
gesundheitsökonomischen Literatur wurde für die Leistungskapazität des durchschnittlichen<br />
Arztes der Begriff der "Vollzeitäquivalente" geprägt.<br />
Im Rahmen eines normativen Planungsmodells wird in der Regel ein nach Vollzeitäquivalenten<br />
tätiger Arzt unterstellt, wenn von einem Ärztebedarf gesprochen wird. Bei der Bewertung des<br />
Ist-Zustandes der Versorgung einer Region mit Vertragsärzten ist jedoch nach Vollzeitäquivalenten<br />
zu differenzieren, beispielsweise wenn in einer Region überproportional viele ältere Ärzte tätig<br />
sind, die ihre Sprechzeiten altersbedingt reduziert haben (vergl. z.B. Klose 1993). Gleichermaßen<br />
ist bekannt, dass weibliche Ärzte in der Regel weniger Leistungskapazität anbieten als ihre<br />
männlichen Kollegen.<br />
2.5 Indikatoren der ärztlichen Leistungskapazität<br />
Als Indikator der Leistungskapazität eines „Norm“Arztes kann das im Mittel der Arztgruppe zur<br />
Abrechnung eingereichte Punktzahlvolumen nach EBM verwendet werden. Die Bewertung der<br />
EBM-Leistungen nach betriebswirtschaftlichen Kalkulationsgrundsätzen, die auch eine Arbeitszeitzurechnung<br />
einschließen, ist zwar noch nicht abgeschlossen 11 , dennoch ist das Punktzahlvolumen<br />
eine gute Approximation, zumal durch ein umfangreiches Regelwerk, die sachlichrechnerische<br />
Richtigstellung, eine Bereinigung unplausibler Leistungskombinationen erfolgt. Die<br />
Verwendung dieses Indikators hat zudem den Vorteil, dass die erforderlichen Daten im Routinevollzug<br />
der vertragsärztlichen Abrechnung kontinuierlich anfallen, so dass Veränderungen in der<br />
Leistungskapazität der Ärzte zeitnah ohne großen Aufwand ermittelt werden können.<br />
2.6 Bestimmung des Ärztebedarfs<br />
Die Ableitung des Ärztebedarfs über den Versorgungsbedarf einerseits und die Leistungskapazität<br />
anderseits trägt explizit der Morbidität und dem medizinisch-technischen Fortschritt Rechnung.<br />
Der Ärztebedarf ist der Quotient aus Versorgungsbedarf und erforderlicher Leistungskapazität.<br />
Die normativen Kriterien für die Leistungsverpflichtung der sozialen Krankenversicherung<br />
und die Wirtschaftlichkeit der Praxisorganisation, aber auch der funktionalen Arbeitsteilung zwischen<br />
vertragsärztlichem Bereich und Krankenhaus wirken somit unmittelbar auf den Versorgungsbedarf.<br />
Hieraus folgt, dass jede Veränderung dieser Normen, wie etwa die Einführung des<br />
ambulanten Operierens, auf die Ableitung des Bedarfs einen Einfluss haben kann.<br />
Hieraus folgt weiterhin, dass die empirischen Grundlagen für die Ableitung des Bedarfs an Vertragsärzten<br />
sowohl den Faktoren der Morbiditätsentwicklung und des medizinisch-technischen<br />
Fortschritts Rechnung tragen muss. Aufgrund der Komplexität der Leistungsprozesse einerseits<br />
und der Schwerfälligkeit von Planungsprozessen anderseits wird man dabei auf eine Robustheit<br />
und Einfachheit des Verfahrens achten müssen und gleichzeitig Möglichkeiten für Weiterentwicklungen<br />
bieten.<br />
Aus diesen Überlegungen leitet sich das grundsätzliche Modell für die Vertragsarztplanung ab.<br />
In einer definierten Bevölkerung besteht ein Bedarf an medizinischen Leistungen. Dieser ergibt<br />
sich aus der fachspezifischen Zahl der Behandlungsfälle pro Einwohner und dem fachgruppenspezifischen<br />
Leistungsbedarf pro Behandlungsfall.<br />
Zur Bedarfsdeckung einer Einwohnerzahl (z.B. 100Tsd EW) ist eine Anzahl von Vertragsärzten<br />
erforderlich. Diese wird in der allgemeinen Verhältniszahl (AVZ) ausgedrückt, die sich aus dem<br />
11 vgl. hierzu auch die Ergebnisse eines laufenden Forschungsvorhabens des IDZ für den zahnärztlichen Bereich.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 9
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Versorgungsbedarf der Bevölkerung und der Leistungskapazität einer Arztgruppe (gemessen in<br />
Vollzeitäquivalenten) ergibt.<br />
Behandlungsfällepro100TsdEW*<br />
Leistungsbedarf<br />
je Fall<br />
AVZ=<br />
ÄrztlicheLeistungskapazität<br />
(Vollzeitäquivalente)<br />
Neben der allgemeinen Verhältniszahl werden für die Sollwerte in den einzelnen Planungsregionen<br />
regionale bedarfbestimmende Einflussgrößen, vor allem Altersstrukturen und Krankheitslast,<br />
berücksichtigt. Das Verfahren zur Modifikation der allgemeinen Verhältniszahl durch regionale<br />
Einflussgrößen wird im Abschnitt 3.10ff. dargestellt.<br />
2.7 Tatsächliche Leistungskapazität<br />
Um festzustellen, wie Soll- und Ist-Zahlen differieren, sind in einem weiteren Schritt die tatsächlichen<br />
Leistungskapazitäten zu bestimmen. Unterschiede zwischen Soll- und Ist-Kapazitäten<br />
können vielfache Ursachen haben, die nicht Ergebnis der Entwicklung der Morbidität und des<br />
medizinisch-technischen Fortschritts sind, sondern auch von Knappheitsproblemen als Folge<br />
mangelnder Ausbildung oder Niederlassungsbereitschaft oder von regionalen Unterschieden in<br />
der Zulassung herrühren.<br />
Praxisgröße, Leistungsbereitschaft und Erfahrung sind weitere Faktoren. Ferner gibt es Unterschiede<br />
in der Leistungsorganisation zwischen Ärztinnen und Ärzten. Arbeitsproduktivität wird,<br />
sofern möglich, bezogen auf die eingesetzten Arbeitsstunden gemessen. Der Rückgang der wöchentlichen<br />
Arbeitszeit und die hohe Variation der Arbeitszeit innerhalb der Vertragsärzte legen<br />
es nahe, die Arbeitszeit explizit zu berücksichtigen, indem statt Kopfzahlen, Vollzeitäquivalente<br />
berechnet werden. Wie in Abschnitt 3.11 ausgeführt wird, ist diese Umrechnung jedoch nur direkt<br />
in den Rechenzentren der KV’en möglich.<br />
2.8 Ermittlung von Versorgungsgraden und deren Toleranzbereichen<br />
Aus der Anwendung der Allgemeinen Verhältniszahl auf die Einwohnerzahl einer Region und<br />
die Gewichtung nach Alters- und Morbiditätsstrukturen errechnet sich ein Sollwert für den Ärztebedarf<br />
dieser Region. Die Relation zum faktisch vorhandenen Ärztebestand drückt den Versorgungsgrad<br />
einer Region aus. Das gegenwärtige Planungsverfahren sieht Schwellenwerte um den<br />
100 % Versorgungsgrad vor, bei deren Über- oder Unterschreiten ("Über- oder Unterversorgung")<br />
ein nicht bedarfsgerechter Ärzteüberschuss oder Ärztemangel angenommen werden<br />
muss. Die Anwendung eines derartigen Toleranzintervalls um einen Versorgungsgrad von 100 %<br />
ist zweckmäßig, um einerseits die Planung in gewissem Umfang zu flexibilisieren, und andererseits<br />
regionalen Besonderheiten, die sich nicht in statistischen Durchschnittswerten eines allgemeinen<br />
Planungsmodells abbilden lassen, Rechnung zu tragen.<br />
Auch im Modell, das in diesem Gutachten vorgeschlagen wird, ist die Ermittlung derartiger<br />
Schwellenwerte vorgesehen. Sie werden aus der Analyse der regionalen Variationen der Behandlungsfälle<br />
je Einwohner abgeleitet werden.<br />
2.9 Prüfung von Sonderbedarfen<br />
Sonderbedarfe können entstehen, wenn Leistungen oder Organisationsformen nicht explizit im<br />
Berechnungsverfahren Berücksichtigen finden. Diese Sonderbedarfe sind einzeln zu prüfen. Beispielsweise<br />
fachärztliche Leistungen, die in Deutschland nicht unter die 14 Arztgruppen der vertragsärztlichen<br />
Bedarfsplanung fallen, sind Sonderbedarfe.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 10
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Der Unschärfe des Planungsverfahrens wird im Bereich der Zulassung dadurch Rechnung getragen,<br />
dass Sonderbedarfe auf lokaler Ebene extra geprüft und festgesetzt werden.<br />
2.10 Planungsvoraussetzungen<br />
2.10.1 Methoden<br />
Die Erarbeitung belastbarer Planungsziffern ist eine nicht zu unterschätzende methodische<br />
Herausforderung. Zu unterscheiden sind<br />
• die Methode des eigentlichen Berechnungsverfahren,<br />
• die Methode der Datenbereitstellung,<br />
• die Methode der Abstimmung unter den Beteiligten.<br />
Im Berechnungsverfahren gilt es genau festzulegen, wie und anhand welcher Daten der Versorgungsbedarf<br />
ermittelt werden soll. Oftmals erfordert dies statistische Schätzverfahren, da exakte<br />
Werte für die einzelnen Regionen nicht zur Verfügung stehen (Beispiel: Krankheitslast).<br />
Bei der Ermittlung des Leistungsbedarfs stellt sich die Frage, wie die verschiedenen Faktoren<br />
zusammenzuspielen sind. Welches Gewicht soll dem Alter oder dem Krankheitsgeschehen zugemessen<br />
werden?<br />
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungskapazität stellt sich die Frage, wie sind unterschiedliche<br />
Arbeitszeiten zu erfassen, in welchem Zusammenhang stehen sehr hohe Arbeitszeiten,<br />
bzw. Leistungsvolumina mit der Qualität. Das gleiche gilt für sehr geringe Arbeitszeiten.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 11
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
2.10.2 Daten<br />
Die oben skizzierten Elemente des Berechnungsverfahrens erfordern, dass Daten aus unterschiedlichen<br />
Quellen zusammengeführt werden. Für die Ermittlung des Leistungsbedarfs sind<br />
die Bevölkerungsdaten, Sozialdaten, Daten zur Leistungsinanspruchnahme und epidemiologische<br />
Daten notwendig.<br />
Die Berechnung der Leistungskapazität je Arzt sind Daten aus dem Abrechnungsdaten mit Registerdaten<br />
zusammenzuspielen. Dies kann aggregiert auf regionaler Ebene oder für den einzelnen<br />
Arzt geschehen. Für die Berechnung der tatsächlichen Leistungskapazitäten ist in jedem Fall<br />
Einzeldaten der Vorzug zu geben.<br />
Das Bedarfsplanungsverfahren kann sich aus empirischer Sicht nur auf Daten stützen, die zeitnah<br />
zur Verfügung gestellt werden können und ein konsistentes, reliables und valides Bild der Versorgungssituation<br />
bieten. Da ferner eine prospektive Betrachtung wünschenswert ist, sollten auch<br />
Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zur Ausbildungsentwicklung und zur Migration einbezogen<br />
werden.<br />
2.10.3 Abstimmung der Beteiligten<br />
Akzeptanz von Daten und Methodik der Bedarfsplanung bilden eine wesentliche Voraussetzung<br />
für die Akzeptanz des Verfahrens. Die Transparenz des Verfahrens ist ein wesentlicher Punkt für<br />
die Akzeptanz. Da durch die Bedarfsplanung, insbesondere die Bedarfszulassung die Grundlage<br />
für den Abschluss von langfristigen Lieferverträgen zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse<br />
geschaffen werden, ist diese in ihrer Kompatibilität mit dem Vertragsgeschehen insgesamt<br />
zu prüfen. Grundsätzlich sollte die Bedarfsplanung incentivekompatibel mit der Vergütung ärztlicher<br />
Leistungen sein.<br />
2.11 Grundsätzliche Bemerkungen zum dargestellten Planungsverfahren<br />
Das in diesem Kapitel allgemein skizzierte Modell wird im folgenden konkret für die vertrags(zahn)ärztliche<br />
Versorgung in der Bundesrepublik durchgerechnet.<br />
Bei der Bewertung der Berechnungen und der daraus resultierenden Ergebnisse sind sich die Autoren<br />
darüber im Klaren, dass gegen jedes der einzelnen Elemente des Modells gewichtige Gegenargumente<br />
aber auch stützende Argumente gefunden werden können. Diese werden – soweit<br />
bekannt und im Abstimmungsprozess mit dem Auftraggeber und den Vertragspartnern der vertragsärztlichen<br />
Versorgung diskutiert – an den jeweiligen Passagen des Gutachtens angemerkt.<br />
Grundsätzlich führte der Gutachtenauftrag, praktikable und rechtssichere Verhältniszahlen zu<br />
ermitteln, zu einer schrittweisen Einengung der Ausgestaltungsmöglichkeiten des Modells:<br />
• In einer ersten Stufe wurde aufgrund der Literatur und der ausländischen Erfahrungen eine<br />
Vielzahl von Gestaltungskonzepten und –elemente für die Vertragsarztplanung ermittelt.<br />
Diese Stufe ist die konzeptionelle Phase.<br />
• In einer zweiten Stufe wurde aus diesen Konzepten das ausgeschlossen, was im Rahmen<br />
der sozialgesetzlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik nicht praktikabel ist bzw. den<br />
sozialrechtlichen Rahmen der gegenwärtigen Vertragsarztplanung überschreitet (z.B. eine<br />
abgestimmte Planung mit dem stationären Sektor).<br />
• In der dritte Stufe wurden alle diejenigen konzeptionellen Elemente ausgeschlossen, für die<br />
es derzeit keine kontinuierlich verfügbare Datenlage gibt bzw. für die diese nur mit unverhältnismäßig<br />
hohem Aufwand hätte hergestellt werden können.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 12
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• In der vierten Stufe fand schließlich eine Konzentration auf diejenigen Elemente des Planungsmodells<br />
statt, für die derzeit und künftig eine rechtsichere Datenlage existiert.<br />
Die Autoren sind sich darüber im Klaren, dass diese schrittweise Einengung des Planungsmodells<br />
an vielen Stellen zu Kompromissen und kritisierbaren Einzelentscheidungen führen musste.<br />
Wir haben jedoch Wert darauf gelegt, dies in jedem Fall möglichst transparent zu machen. Praktikable<br />
Alternativen sind jederzeit willkommen.<br />
Eine weitere grundsätzliche Anmerkung betrifft die Modellauswirkungen. Die vertragsärztliche<br />
Versorgung in der Bundesrepublik ist ein historisch gewachsenes System, das sowohl in seinem<br />
medizinischen Beitrag zur Patientenversorgung wie auch in seinem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />
Gewicht einen hohen Stellenwert einnimmt. In seiner Einbindung in die Rechtslage<br />
in der Bundesrepublik existieren vielfältige Querverbindungen. Veränderungen dieses Systems<br />
betreffen zahlreiche Interessenslagen der Versicherten, der Ärzteschaft und der Krankenversicherung<br />
sowie des Gesetzgebers.<br />
Die Erteilung des Auftrags ein neues Planungsverfahren für den vertragsärztlichen Bereich zu<br />
formulieren und durchzurechnen, muss natürlich implizieren, dass die Ergebnisse des Gutachtens<br />
Veränderungen im gewachsenen System der vertragsärztlichen Versorgung nach sich ziehen<br />
können. Insofern trägt das Argument, dass die Umsetzung der Gutachtenergebnisse manches<br />
komplizierter, einiges einfacher und manches anders macht, nur begrenzt weit. Selbstverständlich<br />
bleibt aber zu prüfen, ob die erwartbaren Ergebnisse eines neuen Planungsverfahrens ergiebig<br />
und realitätsnah genug sind, um eine Umsetzung wünschenswert erscheinen zu lassen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 13
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
3 Exemplarische Darstellung der Bedarfsermittlung am Beispiel der fachärztlich<br />
tätigen Internisten<br />
Das Modell zur Berechnung des Ärztebedarfs für die einzelnen Arztgruppen, wird in diesem Kapitel<br />
am Beispiel der fachärztlich tätigen Internisten exemplarisch vorgenommen. Die Ableitung<br />
basiert auf den Daten der KV’en Bayern, Westfalen-Lippe, Nordrhein und Sachsen 12 aus den<br />
Abrechnungs- und Sicherstellungsdateien.<br />
KV-Bezirk Anzahl Planungs-<br />
regionen<br />
Anzahl<br />
Vertragsärzte<br />
Bevölkerung<br />
(in Mio.)<br />
Bayern 79 15.800 10,9<br />
Westfalen-Lippe 27 9.800 8,5<br />
Nordrhein 27 12.800 9,5<br />
Sachsen 27 5.600 4,3<br />
Summe 160 44.000 33,2<br />
Bund 421 110.500 81,3<br />
Anteil 38% 40% 41%<br />
Die ausgewählten KV-Bezirke decken ungefähr 40% der Vertragsärzte und der Bevölkerung in<br />
Deutschland ab.<br />
3.1 Fachinternistischer Versorgungsbedarf<br />
In den Gebieten der KV'en Bayern, Westfalen-Lippe, Nordrhein und Sachsen lebten im Jahr<br />
2000 ca. 30 Mio. Einwohner. An der fachinternistischen Versorgung nahmen in diesen Regionen<br />
1.725 Internisten mit 4.847.255 Behandlungsfällen 13 teil.<br />
Die Arzt-Einwohner-Relation (Ist-Situation) weist deutliche regionale Unterschiede auf. Als regionale<br />
Gliederungseinheit für die fachärztliche Versorgung werden die sog. Raumordnungsregionen<br />
(ROR) der Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung verwendet (BBR 1999). Die<br />
Begründung hierfür wird in Abschnitt 3.2 gegeben 14 .<br />
Die Arzt-Einwohner-Relation ist in der ROR "Münster" mit 3,82 Internisten je 100Tsd EW am<br />
geringsten und in der ROR "München", d.h. München und umliegende Landkreise, mit 9,54 Internisten<br />
je 100Tsd EW am höchsten. Sieht man von den Extremen im unteren und oberen Bereich<br />
ab, liegt in den meisten ROR die Internistendichte zwischen 5 und 7 Internisten je 100Tsd<br />
EW.<br />
12 KV Sachsen nur 2000.<br />
13 "Behandlungsfälle" sind definiert über die Anzahl der zur Abrechnung eingereichten Behandlungsausweise<br />
eines Jahres. Die Zahl der Behandlungsfälle ist wegen der Mehrfachinanspruchnahme eines Patienten über<br />
mehrere Quartale größer als die Zahl der behandelten Patienten.<br />
14 Der Analyse liegen die Verhältnisse in 36 Raumordnungsregionen zugrunde.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 14
Münster<br />
Aachen<br />
Duisburg/Essen<br />
Köln<br />
Südostoberbayern<br />
Landshut<br />
Bielefeld<br />
Allgäu<br />
Oberfranken-West<br />
Emscher-Lippe<br />
Donau-Wald<br />
Augsburg<br />
Main-Rhön<br />
Oberfranken-Ost<br />
Oberland<br />
München<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Internistendichte 2000 nach Raumordnungsregionen<br />
00 02 04 06 08 10 12<br />
Internisten je 100Tsd Einwohner<br />
Für die nachfolgenden Analysen werden die 36 Regionen in drei Gruppen eingeteilt:<br />
• Regionen mit niedriger Internistendichte: unter 5 Internisten je 100Tsd EW<br />
• Regionen mit mittlerer Internistendichte: 5 bis unter 7 Internisten je 100Tsd EW<br />
• Regionen mit hoher Internistendichte: 7 oder mehr Internisten je 100Tsd EW.<br />
3.2 Exkurs: Vertragsarztdichte und Regionalbezug<br />
Die Vertragsarztdichte berechnet sich aus dem Verhältnis der Arztzahlen zu den Bevölkerungszahlen.<br />
Die Praxis der gegenwärtigen Planung setzt die Zahl der Ärzte, die in einem Kreis oder<br />
einer kreisfreien Stadt niedergelassen sind, zu den Einwohnern in Relation, die in diesem Kreis<br />
oder dieser Kreisstadt gemeldet sind, differenziert nach Kreistypen. Hierbei wird außer Acht gelassen,<br />
dass Ärzte – insbesondere in städtischen Zentren – Patienten aus den umliegenden Landkreisen<br />
mitversorgen. Werden diese "Einpendler" nicht mitberücksichtigt, dann wird die<br />
Arztdichte in zentralen Versorgungsgebieten überschätzt und die in dezentralen Regionen unterschätzt.<br />
Eine Korrekturmöglichkeit ist die Berücksichtung von Patientenwanderungen, die aber empirisch<br />
mit den vorliegenden Daten nur annäherungsweise bestimmt werden kann.<br />
Eine andere Möglichkeit ist die Erweiterung des Regionalbezugs auf größere Raumeinheiten.<br />
Hier bietet sich der Ersatz der bisherigen Planungsregionen in Form von Kreisen und kreisfreien<br />
Städten durch die sog. Raumordnungsregionen an. Raumordnungsregionen sind größere Regionaleinheiten,<br />
die in der Regel aus einem städtischen Zentrum und den umliegenden Landkreise<br />
bestehen. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat in der Bundrepublik unter dem<br />
Gesichtspunkt der funktionalen räumlichen Beziehungen 97 derartige Raumordnungsregionen<br />
unterschieden (BBR 1999). Einen Auszug aus der Raumordnungsgliederung des südöstlichen<br />
Bundesgebietes zeigt die nachstehende Abbildung.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 15
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Während der Raumbezug der Raumordnungsregionen für die hausärztliche Versorgung (Hausärzte<br />
und Kinderärzte) zu großflächig ist, scheint er für die Analyse der fachärztlichen Versorgung<br />
gut geeignet zu sein.<br />
In den nachstehenden Tabellen sind die regionalen Unterschiede der haus- und fachärztlichen<br />
Versorgung nach den räumlichen Gliederungen der bisherigen Planungsregionen und nach den<br />
Raumordnungsregionen (ROR) wiedergegeben.<br />
Es zeigt sich, dass sich die bisherigen extremen Variationen der Facharztdichten bei Betrachtung<br />
nach ROR deutlich auf ein realistisches Maß reduzieren.<br />
Am Beispiel der fachärztlich tätigen Internisten ergibt sich nach dem Raumbezug der bisherigen<br />
Planungsregionen eine Variation zwischen einem Minimum von 1,11 Ärzten je 100Tsd. Einwohner<br />
und einem Maximum von 20,76 Internisten je 100Tsd. Einwohnern. Das Verhältnis der<br />
Extremwerte, der Extremalkoeffizient, beträgt 18,71, d.h. in der Region mit der höchsten Dichte<br />
sind 19mal so viele Internisten pro Einwohner niedergelassen wie in der Region mit der geringsten<br />
Dichte.<br />
Bei Bezug auf die Bestände in den Raumordnungsregionen reduziert sich diese Variation erheblich<br />
und beträgt im Maximum nur noch das 2,5fache des Minimums.<br />
Diese Verhältnisse legen nahe, bei der Planung der fachärztlichen Versorgung auf die Regionalebene<br />
der ROR überzugehen. Allerdings entsteht hierdurch die Notwendigkeit einer lokalen<br />
Feinsteuerung vor Ort, um zu große Konzentrationen der Fachärzte in den Ballungszentren zu<br />
vermeiden.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 16
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 17
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Ärzte je 100Tsd EW: Regionalbezug 160 Planungsregionen<br />
Arztgruppe Minimum Mittelwert Maximum Spannweite<br />
Standardabweichung <br />
Extremalkoeffizient<br />
Hausärzte 48,51 67,02 97,43 48,91 10,18 2,01<br />
Anästhesisten 0,36 3,00 18,06 17,70 2,59 50,30<br />
Augenärzte 2,42 5,86 19,63 17,21 2,29 8,10<br />
Chirurgen 0,63 3,52 8,78 8,15 1,51 13,94<br />
Frauenärzte 4,97 10,62 24,11 19,14 3,39 4,85<br />
HNO-Ärzte 1,41 4,32 11,18 9,77 1,65 7,93<br />
Hautärzte 0,84 3,61 10,99 10,15 1,62 13,02<br />
Internisten 1,11 6,02 20,76 19,65 3,41 18,71<br />
Kinderärzte 3,39 6,32 13,90 10,50 1,98 4,09<br />
Nervenärzte 1,13 4,66 14,74 13,60 2,53 13,02<br />
Orthopäden 2,22 5,92 14,89 12,67 2,42 6,71<br />
Psychotherapeuten 1,24 15,26 81,70 80,46 13,20 65,71<br />
Radiologen 0,63 2,94 7,93 7,30 1,66 12,59<br />
Urologen 0,84 2,92 9,11 8,27 1,19 10,79<br />
Ärzte je 100Tsd EW: Regionalbezug 36 Raumordnungsregionen<br />
Arztgruppe Minimum Mittelwert Maximum<br />
Standard-<br />
Spannweiteabweichung<br />
Extremalkoeffizient<br />
Anästhesisten 1,13 2,67 7,18 6,05 1,37 6,36<br />
Augenärzte 4,57 5,93 8,29 3,72 0,97 1,81<br />
Chirurgen 2,51 3,59 4,85 2,35 0,63 1,94<br />
HNO-Ärzte 2,98 4,29 6,76 3,79 0,94 2,27<br />
Hautärzte 2,63 3,64 5,68 3,05 0,77 2,16<br />
Internisten 3,82 6,03 9,54 5,73 1,34 2,50<br />
Nervenärzte 3,07 4,79 7,76 4,69 1,11 2,53<br />
Orthopäden 3,88 6,00 9,83 5,95 1,39 2,53<br />
Psychotherapeuten 5,59 15,24 53,44 47,85 9,24 9,56<br />
Radiologen 1,35 2,83 6,07 4,72 1,03 4,50<br />
Urologen 1,98 2,92 4,37 2,40 0,56 2,21<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 18
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
3.3 Internistendichte und Behandlungsfälle<br />
Die Zahl der internistischen Behandlungsfälle 15 je 100 Einwohner nimmt mit steigender Internistendichte<br />
linear und ohne eine Sättigung zu erreichen zu 16 .<br />
Behandlungsfälle je 100 Einwohner<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
N =<br />
33<br />
unter 5<br />
Vertragsärzte je 100.000EW<br />
26<br />
5 bis 7<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 19<br />
822<br />
8<br />
7 oder mehr<br />
In Regionen mit hoher Internistendichte werden 21,2, d.h. knapp 70% mehr Fälle je 100 EW behandelt<br />
als in Regionen mit niedriger Dichte (12,4 Fälle je 100 EW). Dieser Sachverhalt legt die<br />
Frage nahe, ob die regionalen Unterschiede auf eine "arztinduzierte Inanspruchnahme" in dichter<br />
versorgten Regionen hinweisen. Diese Frage wird in Abschnitt 3.7 diskutiert.<br />
Erwartungsgemäß entspricht der Median 17 der Internistendichte in der mittleren Klasse relativ<br />
gut dem Gesamtmedian. Im Mittel werden in den Regionen demnach 15,0 Fälle pro 100 EW im<br />
Jahr internistisch behandelt. Dieser Wert wird im folgenden als der "mittlere internistische<br />
Versorgungsbedarf" betrachtet.<br />
15<br />
Ambulante Behandlungsfälle kumuliert über 4 Quartale eines Jahres<br />
16<br />
Die Darstellung in Form eines BOXPLOT gibt die Verteilung in Form eines farbigen Balkens an, der 50%<br />
der Beobachtungseinheiten repräsentiert<br />
17<br />
Der Median wird Maß der zentralen Lage verwendet, da der Mittelwert bei der kleinen Anzahl von Beobachtungseinheiten<br />
relativ anfällig für Ausreißer ist, der Median hiergegen jedoch robust ist.
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
3.4 Der Leistungsbedarf je internistischem Behandlungsfall<br />
Im Mittel liegt das Punktevolumen 18 je Fall, das hier als Indikator für den mittleren Leistungsbedarf<br />
verwendet wird, zwischen den Regionen mit unterschiedlicher Internistendichte relativ<br />
konstant 2.100 EBM-Punkten.<br />
Leistungsbedarf Fall (EBM)<br />
2800<br />
2700<br />
2600<br />
2500<br />
2400<br />
2300<br />
2200<br />
2100<br />
2000<br />
1900<br />
1800<br />
1700<br />
1600<br />
1500<br />
1400<br />
N =<br />
33<br />
unter 5<br />
Vertragsärzte je 100.000EW<br />
26<br />
5 bis 7<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 20<br />
8<br />
7 oder mehr<br />
Auffällig ist die sehr große Variation in den Regionen mit niedriger Dichte. Dies könnte darauf<br />
hinweisen, dass es in diesen Regionen einen Nachfrageüberhang gibt.<br />
3.5 Der internistische Leistungsbedarf je 100 Einwohner<br />
Aus dem Produkt von Versorgungsbedarf je 100 Einwohner und Leistungsbedarf je Fall ergibt<br />
sich der Leistungsbedarf je 100 Einwohner:<br />
Leistungsbedarf _ 100 _ EW = 15,<br />
0 _ Fälle * 2.<br />
109EBM<br />
− Punkte = 31.<br />
635EBM<br />
− Punkte<br />
3.6 Die vertragsärztliche Leistungskapazität<br />
Der bevölkerungsbezogene Leistungsbedarf ist durch die vertragsärztliche Leistungskapazität zu<br />
decken.<br />
18<br />
Ambulant-kurative zur Abrechnung eingereichte EBM Punkte nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung<br />
und vor Budgetierung.
Leistungskapazität Arzt (EBM)<br />
Median<br />
11000000<br />
10000000<br />
9000000<br />
8000000<br />
7000000<br />
6000000<br />
5000000<br />
4000000<br />
3000000<br />
N =<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
33<br />
174<br />
unter 5<br />
Vertragsärzte je 100.000EW<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 21<br />
26<br />
5 bis 7<br />
8<br />
7 oder mehr<br />
Indikatoren des Versorgungsbedarfs und der Leistungsmenge nach<br />
Internistendichte<br />
Vertragsärzte<br />
je 100.000EW<br />
unter 5<br />
5 bis 7<br />
7 oder mehr<br />
Insgesamt<br />
Behandlungsfälle Leistungsbedarf<br />
Leistungs<br />
kapazität<br />
je 100 Einwohner Fall (EBM) Arzt (EBM) Fälle pro Arzt<br />
12,4 2.146 6.316.176 2.942<br />
16,3 2.092 5.952.894 2.810<br />
21,2 2.082 5.594.159 2.658<br />
15,0 2.109 6.112.219 2.879<br />
Die mittlere pro Internist erbrachte Leistungsmenge pro Jahr, ausgedrückt in EBM-Punkten, liegt<br />
zwischen 5,6 Mio. und 6,3 Mio. Punkten. In den dichter versorgten Regionen liegt dieser Wert<br />
ca. 12 % unter dem Wert der weniger dicht versorgten Regionen. Dies hängt größtenteils mit den<br />
um etwa 10 % verringerten durchschnittlichen Fallzahlen bei ersteren zusammen.<br />
Der Median der Verteilung mit 6,1 Mio. EBM-Punkten kann somit als gute Approximation der<br />
durchschnittlichen internistischen Leistungskapazität angesehen werden.<br />
Zusammenfassend ergibt sich damit, dass in Regionen mit höherer Internistendichte:<br />
• Die Zahl der internistischen Behandlungsfälle pro 100 EW um 70 % steigt<br />
• Der Leistungsbedarf pro Fall relativ konstant ist<br />
• Die Fallzahl pro Arzt um 9 % sinkt und<br />
• Das Punktzahlvolumen pro Arzt und Jahr um 12 % sinkt.
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die stärksten regionalen Unterschiede in Abhängigkeit der Internistendichte ergeben sich somit<br />
bei den Fallzahlen und weniger beim Leistungsvolumen. Dieser Sachverhalt wird in Abschnitt<br />
3.12 noch einmal im Zusammenhang mit den Unterschieden der Krankenhaushäufigkeit in den<br />
Regionen aufgenommen.<br />
3.7 Ermittlung der allgemeinen Verhältniszahl<br />
Schätzt man den Versorgungsbedarf für internistische Leistungen aus den dargestellten Indikatoren<br />
ab, dann ergibt sich eine allgemeine Verhältniszahl von 5,19 Internisten je 100Tsd Einwohner.<br />
Versorgungsbedarf 15,0 Fälle je 100 Einwohner<br />
Leistungsbedarf je Fall 2.109 EBM Punkte<br />
= 31.635 EBM-Punkte Leistungsbedarf je 100 EW<br />
Leistungskapazität je Internist 6,1 Mio. EBM Punkte<br />
Allgemeine Verhältniszahl 5,19 Internisten je 100.000 Einwohner<br />
3.8 Exkurs: "Arztinduzierte Nachfrage" oder "Entlastung des Stationären Sektors"?<br />
Die regionalen Variationen des Leistungsbedarfs je Fall und die Leistungskapazität je Internist<br />
sind nur schwach von der Internistendichte beeinflusst. Ausgeprägte Unterschiede ergeben sich<br />
jedoch für die Zahl der Behandlungsfälle je Internist. Dieser Zusammenhang wirft die Frage auf,<br />
ob die Zunahme der Zahl der Behandlungsfälle mit steigender Internistendichte im Sinne einer<br />
"arztinduzierten Nachfrage" oder als bedarfgerechte Erweiterung der Behandlungskapazität betrachtet<br />
werden müssen.<br />
Hierfür ist es erforderlich, die ambulanten Behandlungsfälle in Zusammenhang mit den Krankenhausfällen<br />
zu sehen. Informationen über die stationären Fälle in den ROR wurden aus einer<br />
Sonderauswertung der Krankenhausdiagnosestatistik gewonnen. Die stationären Fälle des Jahres<br />
1998 wurden in ICD9-Gruppen gegliedert und regionalisiert nach ROR ausgewertet. Entscheidend<br />
ist hierbei, dass die regionale Zuordnung der Patienten nach dem Wohnortprinzip erfolgte,<br />
so dass die stationären Fälle auf die gleiche Grundpopulation wie die ambulanten Fälle bezogen<br />
werden können.<br />
Aus nachstehender Abbildung ist deutlich ersichtlich, dass in Regionen mit hoher Internistendichte<br />
die Zahl der stationären Behandlungsfälle beispielsweise für Krankheiten der Atemwege<br />
abnimmt. In Regionen mit hoher Dichte werden im Mittel 250 Fälle je 100Tsd Einwohner weniger<br />
stationär behandelt als in Regionen niedriger Dichte. Vergleichbare, wenngleich nicht so<br />
stark ausgeprägte Zusammenhänge lassen sich auch für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Verdauungsorgan-Erkrankungen<br />
zeigen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 22
Median<br />
Ärzte je 100Tsd EW<br />
unter 5<br />
5-7<br />
7 oder mehr<br />
Insgesamt<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Stationäre<br />
Stationäre Fälle<br />
Stationäre Fälle<br />
Herz-Kreislauf-Fälle Verdauungserkrankungen Atemwegserkrankungen<br />
3.336 1.826 1.369<br />
3.498 1.884 1.347<br />
3.032 1.757 1.119<br />
3.336 1.841 1.312<br />
Dieser Entlastungseffekt des stationären Sektors bei hoher Arztdichte ist nicht nur bei Internisten<br />
gegeben. Er lässt sich beispielsweise auch für Orthopäden und Chirurgen im Bereich der Erkrankungen<br />
des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes nachweisen, was mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
auf den Ausbau der Kapazitäten für ambulantes Operieren zurückzuführen ist.<br />
Stationäre Fälle Atemwegserkrankungen<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
N =<br />
Ärzte je 100Tsd EW<br />
9<br />
50<br />
185<br />
unter 5<br />
17<br />
5-7<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 23<br />
5<br />
7 oder mehr<br />
Das bedeutet, dass erst bei einer Vertragsarztdichte, die deutlich über der allgemeinen Verhältniszahl<br />
liegt, nennenswerte Entlastungen des stationären Sektor stattfinden.
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
4 Allgemeine Verhältniszahlen für die Vertragsarztgruppen<br />
4.1 Ermittlung der Allgemeinen Verhältniszahlen<br />
Die allgemeinen Verhältniszahlen für die übrigen Arztgruppen werden nach dem gleichen Verfahren<br />
gebildet wie die für die Internisten 10 ).<br />
Folgende Abweichungen vom allgemeinen Verfahren wurden vorgenommen:<br />
• Für die Frauenärzte werden als Bezugspopulation die Frauen in der Bevölkerung zugrundegelegt.<br />
• Für die Kinderärzte werden als Bezugspopulation die Kinder und Jugendlichen (Einwohner<br />
unter 20 Jahren) zugrundegelegt.<br />
Die Anpassungen des Bevölkerungsbezugs bei Kinder- und Frauenärzten machen nachfolgende<br />
Korrekturen der unterschiedlichen Kinder- und Frauenanteile auf regionaler Ebene<br />
überflüssig. Die entsprechenden Einwohnerzahlen können direkt aus den Statistiken des Statistischen<br />
Bundesamts übernommen werden.<br />
Unter diesen Modifikationen ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten<br />
Berechnungsgrundlagen für die allgemeinen Verhältniszahlen der Arztgruppen.<br />
Arztgruppe Behandlungsfälle<br />
je 100 EW<br />
Leistungsbedarf<br />
Fall (EBM)<br />
Leistungs-<br />
kapazität Arzt<br />
(Mio. EBM)<br />
Allg. Verhältniszahl<br />
Hausärzte 232,1 1.105 3,98 64,40<br />
Anästhesisten 2,0 3.565 3,5 2,04<br />
Augenärzte 37,0 839 5,6 5,54<br />
Chirurgen 11,5 1.550 5,0 3,57<br />
Frauenärzte 98,2 611 2,9 20,69<br />
HNO-Ärzte 21,4 1.132 5,6 4,33<br />
Hautärzte 24,0 665 4,4 3,63<br />
Internisten 15,0 2.109 6,1 5,19<br />
Kinderärzte 118,5 997 4,0 29,54<br />
Nervenärzte 12,2 1.828 4,8 4,65<br />
Orthopäden 29,4 1.401 7,0 5,88<br />
Psychotherapeu- 2,3 7.252 1,1 15,1<br />
Radiologen 11,9 2.741 13,7 2,38<br />
Urologen 10,3 1.258 4,4 2,94<br />
10) Für die Gruppe der Psychotherapeuten stimmt der hier aus den Abrechnungsdaten ermittelte Wert für die Behandlungsfälle<br />
je 100 Einwohner (2,3) sehr gut mit dem Wert aus dem Gutachten von Löcherbach et al.<br />
(2000) von 2,4 überein.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 24
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
4.2 Verfahren zur Ermittlung von Toleranzintervallen für die allgemeinen Verhältniszahlen<br />
Die allgemeine Verhältniszahl trägt regionalen Besonderheiten des Versorgungsbedarfs und<br />
–angebots nicht Rechnung. Es ist daher erforderlich – wie auch in der gegenwärtigen Bedarfsplanung<br />
vorgesehen – einen Toleranzbereich für die AVZ abzuschätzen, der der Planung größere<br />
Flexibilität verleiht.<br />
Gründe für den Mehr- oder Minderbedarf an Vertragsärzten in einer Region können nach der<br />
Logik des hier angewendeten Modells in einem oder mehreren der folgenden Sachverhalten liegen:<br />
• Der Behandlungsbedarf der Einwohner einer Region (Behandlungsfälle je 100 Einwohner) ist<br />
höher oder niedriger als im Bundesdurchschnitt;<br />
• Der Leistungsbedarf je Fall ist größer oder kleiner als im Bundesdurchschnitt;<br />
• Die ärztliche Leistungskapazität ist höher oder niedriger als im Bundesdurchschnitt.<br />
In der Analyse der regionalen Versorgungsunterschiede (Kapitel 3) hatte sich gezeigt, dass die<br />
Zahl der Behandlungsfälle je 100 Einwohnern die stärksten regionalen Variationen aufweist.<br />
Dieser Indikator wird daher zur Ermittlung der Toleranzbereiche für die AVZ herangezogen.<br />
Ist der Behandlungsbedarf einer Planungsregion (Fälle je Einwohner) kleiner als der Bundesdurchschnitt<br />
und der Leistungsbedarf je Fall sowie die ärztliche Leistungskapazität gleich dem<br />
Bundesdurchschnitt, dann könnte für diese Region eine geringere Verhältniszahl angesetzt werden.<br />
Zur Ermittlung eines unteren Schwellenwerts (zur "Unterversorgung") für den Ärztebedarf<br />
wird angenommen, der Behandlungsbedarf (Fälle je Einwohner) entspreche dem 25. Perzentil<br />
(Grenzwert zum "unteren Viertel") aller Planungsregionen – sei also kleiner als der Durchschnitt,<br />
der Leistungsbedarf je Fall und die Leistungskapazität hingegen entspreche dem Median der<br />
Planungsregionen.<br />
Umgekehrt wird für den oberen Schwellenwert (zur "Überversorgung") angenommen, der Behandlungsbedarf<br />
entspreche dem 75. Perzentil (Grenzwert zum "oberen Viertel") aller Planungsregionen<br />
(sei also größer als der Bundesdurchschnitt), der Leistungsbedarf je Fall und die Leistungskapazität<br />
je Arzt entspreche wiederum dem Median der Planungsregionen.<br />
Dieses Modell macht somit den realistisch anzunehmenden unteren und oberen Behandlungsbedarf<br />
einer Population bei konstanter ärztlicher Produktivität zum Maßstab für Unter- oder Überversorgung.<br />
Am Beispiel der hausärztlichen Versorgung ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:<br />
Indikator Median 25. Perzentil 75. Perzentil<br />
Behandlungsbedarf (Fälle je 100 Einwohner) 232 210 254<br />
Leistungsbedarf je Fall (EBM-Punkte) 1.105<br />
Leistungskapazität je Arzt (in Mio. EBM-Pkte.) 3,98<br />
Verhältniszahl 64,41 58,36 70,46<br />
Schwellenwerte in % des Medians der AVZ 91 % 109 %<br />
Wenn demnach unterstellt wird, dass der Behandlungsbedarf zwischen 210 und 254 hausärztlichen<br />
Fällen je 100 Einwohner variieren kann (was angesichts der beobachtbaren regionalen<br />
Morbiditätsunterschiede realistisch ist), dann kann ein Intervall von 91 % bis zu 109 % des all-<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 25
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
gemeinen hausärztlichen Versorgungsbedarfs unter der Annahme durchschnittlicher ärztlicher<br />
Leistungskapazitäten als bedarfsgerecht angesehen werden.<br />
Die entsprechenden Schwellenwerte für die übrigen Arztgruppen wurden nach dem gleichen<br />
Verfahren berechnet und sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.<br />
Arztgruppen Verhältniszahl<br />
Schwellenwerte<br />
(% vom Median)<br />
Median (AVZ) Untergrenze Obergrenze Untergrenze Obergrenze<br />
Hausärzte 64,41 58,36 70,46 91 109<br />
Kinderärzte 29,54 24,85 34,22 84 116<br />
Mittel "Hausärzte" 88 113<br />
Anästhesisten 2,06 1,36 2,75 66 134<br />
Augenärzte 5,53 5,17 5,89 94 106<br />
Chirurgen 3,57 2,71 4,42 76 124<br />
Frauenärzte 20,71 17,72 23,7 86 114<br />
HNO-Ärzte 4,33 3,75 4,9 87 113<br />
Hautärzte 3,62 3,17 4,08 88 113<br />
Fachinternisten 5,19 4,2 6,17 81 119<br />
Nervenärzte 4,64 3,95 5,34 85 115<br />
Orthopäden 5,89 5,52 6,25 94 106<br />
Radiologen 2,38 1,86 2,91 78 122<br />
Urologen 2,91 2,45 3,38 84 116<br />
Psychotherapeuten 15,1 1,89 2,74 79 114<br />
Mittel "Fachärzte" 83 116<br />
Daraus ergibt sich, dass für die hausärztliche Versorgung gemäß §73 SGB V (Hausärzte und<br />
Kinderärzte) ein Intervall von (gerundet) 90 % bis 110 % des allgemeinen Versorgungsgrades<br />
und für die fachärztliche Versorgung ein Intervall von 80 % bis 120 % als bedarfsgerecht angesehen<br />
werden können.<br />
Im Sinne eines möglichst praktikablen Verfahrens wird hier vorgeschlagen, von einem einheitlichen<br />
unteren Schwellenwert von 90 % und einem oberen Schwellenwert von 110 % auszugehen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 26
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
5 Versorgungsgrade in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
5.1 Ermittlung des Versorgungsgrades und der Schwellenwerte für Bedarfsdeckung<br />
Der allgemeine Arztbedarf einer Planungsregion ergibt sich aus der Anwendung der allgemeinen<br />
Verhältniszahl der Arztgruppe auf die Einwohnerzahl in der Planungsregion und die Gewichtung<br />
gemäß der Altersstruktur. Der Versorgungsgrad einer Planungsregion errechnet sich aus dem<br />
Quotienten des Ärztebestands in der Arztgruppe und dem Ärztebedarf. Überwiegt der Ärztebestand<br />
in einer Region über den Ärztebedarf, dann nimmt der Versorgungsgrad Werte größer als<br />
100 % an, im umgekehrten Fall ist er kleiner als 100 %.<br />
Für die Bewertung der Bedarfsdeckung kommt weiterhin das Toleranzintervall für die allgemeine<br />
Verhältniszahl zur Anwendung. Ist der Ärztebestand kleiner als 90 % des allgemeinen Versorgungsgrades,<br />
dann ist eine nicht ausreichende Ärztezahl anzunehmen. Der „Zusatzbedarf an<br />
Ärzten“ ist diejenige Anzahl, die in dieser Planungsregion zusätzlich benötigt wird, um den<br />
Grenzwert von 90 % zu erreichen, der gerade noch als bedarfsdeckend anzusehen ist.<br />
Überschreitet die Arztzahl in einer Planungsregion den Wert von 110 % des allgemeinen Versorgungsgrades,<br />
dann ist von einem nicht bedarfsgerechten Ärzteüberschuss auszugehen. Der<br />
„Ärzteüberschuss“ ist diejenige Zahl der Ärzte, die über den Wert hinausgeht, der höchstens als<br />
bedarfsgerecht zu betrachten ist (>110 %).<br />
Für die Bewertung des Ärztebestandes ist es international gebräuchlich, die Arztzahlen des Planungsbereiches<br />
in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Es ist bekannt, dass der Umfang, in dem<br />
ein Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt z. B nach Alter und Geschlecht<br />
erheblich variieren kann (Klose 1993). Ein Indikator für den Umfang der vertragsärztlichen Tätigkeit<br />
könnte beispielsweise die Zahl der zur Abrechnung eingereichten Behandlungsscheine<br />
sein. Diese Daten stehen aus Datenschutzgründen nur den Kassenärztlichen Vereinigungen zur<br />
Verfügung und konnten für die Zwecke dieses Gutachtens nicht verwendet werden, sind aber<br />
prinzipiell verfügbar. Die Darstellung der Planungsmodelle in anderen Ländern zeigt gangbare<br />
Wege zur Abrechnung von Vollzeitäquivalenten auf.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 27
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
5.2 Versorgungsgrade der Planungs- und Raumordnungsregionen<br />
5.2.1 Allgemeine Versorgungsgrade nach Arztgruppen<br />
Die Verteilung der allgemeinen Versorgungsgrade bei den Planungs- bzw. Raumordnungsregionen<br />
nach Arztgruppen ist in der nachfolgenden Grafik wiedergegeben.<br />
Abbildung 1. Versorgungsgrade nach Arztgruppen<br />
Versorgungsgrad (%)<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Anästhesisten Chirurgen Frauenärzte Hautärzte Kinderärzte Orthopäden Radiologen<br />
Augenärzte Fachinternisten Hausärzte HNO-Ärzte Nervenärzte Psychother. Urologen<br />
Arztgruppe<br />
Deutlich fällt die erhebliche Variation der Versorgungsgrade innerhalb der Arztgruppen auf. In<br />
der Gruppe der Anästhesisten beispielsweise werden in einzelnen Planungsregionen Versorgungsgrade<br />
über 250 % erreicht 19 . Das gleiche gilt für auch für die Psychotherapeuten. Extreme<br />
Abweichungen sind in allen Arztgruppen in Richtung der oberen Versorgungsgrade zu beobachten.<br />
Dieser Sachverhalt ist möglicherweise dadurch erklärbar, dass es sich um vergleichsweise "junge"<br />
Arztgruppen handelt, deren Konsolidierung noch nicht abgeschlossen ist. Bei den Psychotherapeuten<br />
ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Fallzahlen der Psychotherapeuten erheblich<br />
19 Im Vergleich der Arztgruppen ist zu berücksichtigen, dass für die Hausärzte, Kinderärzte und Frauenärzte 396<br />
Planungsregionen, für die übrigen Fachgruppen 97 Raumordnungsregionen zugrunde gelegt wurden.<br />
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Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
variieren. Selbst auf der Ebene der Planungsregionen ist festzustellen, dass esRegionen mit<br />
durchschnittlich 100 Behandlungsfällen pro Psychotherapeut und andere mit 260 Fällen pro Psychotherapeut<br />
gibt. Im Falle dieser Arztgruppe würde voraussichtlich eine Berechnung in Vollzeitäquivalenten<br />
deutliche Abweichungen gegenüber den vorliegenden Berechnungen erbringen.<br />
Regional relativ ausgeglichen sind demgegenüber die Versorgungsgrade (Standardabweichung <<br />
30) für:<br />
• Augenärzte<br />
• Chirurgen<br />
• HNO-Ärzte<br />
• Hausärzte<br />
• Hautärzte<br />
• Orthopäden<br />
• Urologen.<br />
Versorgungsgrad (%)<br />
Arztgruppe<br />
Anästhesisten<br />
Augenärzte<br />
Chirurgen<br />
Fachinternisten<br />
Frauenärzte<br />
HNO-Ärzte<br />
Hausärzte<br />
Hautärzte<br />
Kinderärzte<br />
Nervenärzte<br />
Orthopäden<br />
Psychotherapeuten<br />
Radiologen<br />
Urologen<br />
Insgesamt<br />
Versorgungsgrade nach Arztgruppen<br />
N Mittelwert Median Minimum Maximum<br />
Standardab<br />
weichung<br />
97 133% 133% 20% 379% 63,9<br />
97 111% 110% 83% 178% 17,3<br />
97 117% 114% 74% 187% 24,7<br />
97 132% 126% 50% 264% 36,8<br />
396 104% 96% 52% 232% 30,9<br />
97 103% 102% 66% 170% 21,0<br />
396 103% 102% 75% 178% 13,4<br />
97 106% 102% 65% 169% 21,1<br />
396 108% 96% 39% 295% 41,8<br />
97 116% 103% 61% 381% 48,2<br />
97 96% 95% 57% 172% 22,8<br />
97 105% 90% 14% 368% 71,3<br />
97 109% 106% 50% 214% 32,0<br />
97 101% 99% 63% 166% 17,1<br />
2255 108% 101% 14% 381% 35,8<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 29
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Eine weitere Auffälligkeit in der oben dargestellten Verteilung sind die in jeder Arztgruppe festzustellenden<br />
"Ausreißer" nach oben, d.h. Planungsregionen, in denen die Versorgungsgrade extrem<br />
stark in Richtung sehr hoher Arztdichten abweichen. Maximalwerte von Versorgungsgraden<br />
von mehr als 200 % kommen vor bei:<br />
• Anästhesisten<br />
• Fachinternisten<br />
• Frauenärzten<br />
• Kinderärzten<br />
• Nervenärzten<br />
• Psychotherapeuten<br />
• Radiologen.<br />
5.2.2 Anwendung von Schwellenwerten für die Bewertung des Zusatzbedarfs<br />
an und Überschusses von Vertragsärzten<br />
Aus der Anwendung der Toleranzwerte des allgemeinen Versorgungsgrades ergibt sich eine Abschätzung<br />
für den Zusatzbedarf an Ärzten (Bedarf bis zum Erreichen des unteren 90 % Schwellenwertes)<br />
und für den Ärzteüberschuß (Überschuß über den oberen 110 % Schwellenwert) in<br />
den Planungsregionen sowie eine Übersicht der Regionen, in denen ein Zusatzbedarf bzw. ein<br />
Überschuß besteht 20 .<br />
Der nachstehenden Tabelle ist beispielsweise zu entnehmen, dass in 64 der 396 Planungsregionen<br />
ein Zusatzbedarf an Hausärzten und in 88 Planungsregionen ein Überschuss in diese<br />
Arztgruppe besteht. In 244 Regionen ist ein bedarfsdeckender Bestand an Hausärzten anzunehmen.<br />
Anzahl<br />
Arztgruppe<br />
Anzahl der 396 Planungsregionen nach Schwellenwerten für Hausärzte,<br />
Frauenärzte und Kinderärzte<br />
Frauenärzte<br />
Hausärzte<br />
Kinderärzte<br />
Schwellenwerte der Versorgungsgrade Anzahl<br />
unter 90% 90% bis 110 über 110% Regionen<br />
163 137 96 396<br />
64 244 88 396<br />
165 92 139 396<br />
Bei den übrigen Fachärzten ist, wie bereits mehrfach erwähnt, insbesondere die Versorgung mit<br />
Psychotherapeuten unausgewogen. 9 von 97 Raumordnungsregionen mit bedarfsdeckendem Bestand<br />
an Psychotherapeuten stehen 50 mit Zusatzbedarf und 38 mit Psychotherapeuten-<br />
Überschuss gegenüber.<br />
20 Ein Tabelle mit allen 396 Planungsregionen für die hausärztliche und 97 Raumordnungsregionen für die fachärztliche<br />
Versorgung mit den jeweiligen Werten des Arztbestandes, des allgemeinen Versorgungsgrades, des<br />
Zusatzbedarfs bis VG90 % und des Ärzteüberschusses über VG110 % finden sich im Anhang 5.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 30
Anzahl<br />
Arztgruppe<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anzahl der 97 Raumordnungsregionen nach Schwellenwerten für die übrigen<br />
Arztgruppen<br />
Anästhesisten<br />
Augenärzte<br />
Chirurgen<br />
Fachinternisten<br />
HNO-Ärzte<br />
Hautärzte<br />
Nervenärzte<br />
Orthopäden<br />
Psychotherapeuten<br />
Radiologen<br />
Urologen<br />
Schwellenwerte der Versorgungsgrade Anzahl<br />
unter 90% 90% bis 110 über 110% Regionen<br />
24 19 54 97<br />
8 42 47 97<br />
14 26 57 97<br />
8 22 67 97<br />
30 38 29 97<br />
25 39 33 97<br />
30 28 39 97<br />
40 34 23 97<br />
50 9 38 97<br />
28 27 42 97<br />
23 55 19 97<br />
Der Zusatzbedarf an Ärzten in den Planungsregionen
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Zusatzbedarf an und Überschuß von Ärzten nach<br />
Arztgruppen<br />
Summe<br />
Arztgruppe<br />
Anästhesisten<br />
Augenärzte<br />
Chirurgen<br />
Fachinternisten<br />
Frauenärzte<br />
HNO-Ärzte<br />
Hausärzte<br />
Hautärzte<br />
Kinderärzte<br />
Nervenärzte<br />
Orthopäden<br />
Psychotherapeuten<br />
Radiologen<br />
Urologen<br />
Insgesamt<br />
Zusatzbedarf Überschuß<br />
Ärzte<br />
Ärzte<br />
55 783<br />
5 463<br />
17 477<br />
31 1.337<br />
192 1.264<br />
65 327<br />
620 1.585<br />
36 307<br />
240 874<br />
80 1.103<br />
184 348<br />
1.627 4.957<br />
51 390<br />
25 149<br />
3.228 14.366<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 32
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
6 Zahnarztbedarf in der vertragszahnärztlichen Versorgung<br />
(wird nachgereicht)<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 33
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
7 Grenzen des vorgeschlagenen Verfahrens, offene Fragen<br />
In den verschiedenen Diskussionen um die Ausgestaltung und die Ergebnisse des vorgeschlagenen<br />
Planungsmodells wurden eine Reihe von Kritikpunkten und Anregungen genannt. Diese<br />
lassen sich zu drei Komplexen zusammenfassen:<br />
• Grundsätzliche Grenzen des Modells<br />
• Unzureichende Steuerungsinstrumente für die Umsetzung der Ergebnisse des Modells<br />
• Verwendung alternativer Parameter im Modell.<br />
Grundsätzliche Grenzen des Modells<br />
Argument: Die Kapazitätsplanung des vertragsärztlichen und stationären Bereichs sollte abgestimmt<br />
erfolgen.<br />
Kommentar: Aufgrund der unterschiedlichen Planungszuständigkeiten ist ein einheitlicher<br />
Planungsansatz nicht möglich. Durch Ermächtigungsverfahren können zwar heute schon stationär<br />
tätige Ärzte an der ambulanten Versorgung beteiligt werden, dies gilt aber nur in Ausnahmefällen<br />
und nicht systematisch bereits im Planungsprozess.<br />
Argument: Die ärztliche Kapazitätsplanung sollte auch nicht-ärztliches medizinisches Personal<br />
berücksichtigen.<br />
Kommentar: Da nicht-ärztliches medizinisches Personal in Deutschland keinem Planungsverfahren<br />
unterliegt, fehlen hierfür die Grundlagen.<br />
Argument: Die Ableitung des Modells aus den Daten der gegenwärtigen Situation in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung führt zu erheblichem Zusatzbedarf an Vertragsärzten.<br />
Kommentar: Geht man, wie im vorangegangenen Kapitel dargelegt, davon aus, dass erst unterhalb<br />
von 90% des Versorgungsgrades eine Bedarfsunterdeckung angenommen werden<br />
muß, dann ergibt sich ein Zusatzbedarf von 3.228 zusätzlichen Vertragsärzten. Es kann dem<br />
Modell nicht angelastet werden, dass es derzeit keine Steuerungsinstrumente zum Abbau der<br />
Überversorgung gibt.<br />
Steuerungsinstrumente für die Umsetzung der Ergebnisse des Modells<br />
Grundsätzlich war die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung des Modells nicht Gegenstand<br />
des Gutachtens. Dennoch sollen an dieser Stelle die zentralen Bedenken der Vertragspartner<br />
genannt werden.<br />
Argument: Es stehen keine Instrumente für den Abbau des Ärzteüberschusses zur Verfügung.<br />
Kommentar: Nach den Ergebnissen dieses Modells überwiegt in allen Arztgruppen der Ärzteüberschuss<br />
über den Zusatzbedarf an Ärzten. Insofern bestätigt das Modell die These einer<br />
vertragsärztlichen Überversorgung in zahlreichen Planungsregionen. Es wäre zu prüfen, ob<br />
sich der Überschuss nivellieren würde, falls der Ärztebestand in Vollzeitäquivalenten gerechnet<br />
würde.<br />
Argument: Die Einführung der Raumordnungsregionen als Planungsbereiche für die fachärztliche<br />
Versorgung macht eine erweiterte regionale Feinsteuerung erforderlich.<br />
Kommentar: Dieses Argument trifft in dieser Form nicht zu, da die bestehende regionale Ungleichverteilung<br />
historisch gewachsen und nicht auf die Einführung der Raumordnungsregionen<br />
zurückzuführen ist. Dennoch halten es die Gutachter für erforderlich, dass die allgemeine<br />
Berechnung von Ärztebedarfen und Versorgungsgraden durch eine regionale Feinsteuerung<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 34
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
ergänzt werden muss, da eine allgemeine Verhältniszahl als normativer Wert nicht alle regionalen<br />
Bedarfsbesonderheiten vor Ort berücksichtigen kann. Das Modell bietet durch die Einführung<br />
des Toleranzbereichs um die Allgemeine Verhältniszahl hierfür die erforderliche Flexibilität.<br />
Im übrigen gilt das Argument hinsichtlich der Notwendigkeit einer erweiterten Feinsteuerung<br />
auch für die Zulassung innerhalb der gegenwärtigen Planungsregionen auf Kreisebene.<br />
Argument: Es fehlen Steuerungsinstrumente zur Behebung eines drohenden Ärztemangels.<br />
Kommentar: Das Modell ermöglicht durch Anwendung auf die Bevölkerungsfortschreibung<br />
grundsätzlich eine vorausschauende Planung (differenziert nach Bundesländern) unter Berücksichtigung<br />
der zu erwartenden demographischen Entwicklung. Damit können Problemregionen<br />
frühzeitig erkannt werden. In anderen Ländern wird die Kapazitätsplanung nicht nur<br />
zur Zulassungssteuerung sondern auch zur Ausbildungsplanung verwendet.<br />
Alternative Parameter für das Planungsmodell bzw. Ergänzungen und Erweiterungen<br />
des Modells<br />
Argument: Die zunehmende Spezialisierung innerhalb einzelner Fachgruppen (z.B. Kardiologen<br />
und Gasteroenterologen bei den Fachinternisten, Psychotherapeuten für Erwachsene und<br />
Kinder- und Jugendliche) macht die Bildung neuer Arztgruppen für die Planung erforderlich.<br />
Kommentar: Dieses Argument ist angesichts der zunehmenden Wissensspezialisierung aufgrund<br />
des medizinischen Fortschritts und Wissenswachstums zutreffend.<br />
Argument: Die Ermittlung von Unter- oder Überversorgung kann regional differenzierter<br />
durch Anwendung zusätzlicher Indikatoren, wie z.B. Wege- und Wartezeiten der Patienten<br />
oder Arbeitszeiten der Ärzte erfolgen.<br />
Kommentar: Dieses Argument ist zutreffend. Derartige Indikatoren wurden in deutschen Studien<br />
(z.B. Zepf et al. O.J.) sowie in internationalen Modellen (vergl. Kapitel 10) angewendet.<br />
Allerdings sind hierfür Primärdatenerhebungen mit einem beträchtlichen Aufwand erforderlich.<br />
Eine Zusammenstellung von Kriterien für den „Accessibility Approach findet sich bei E.<br />
Zepf et al. 1979.<br />
Argument: Statt der groben Altersklassifizierung des Modells, dass sich im Wesentlichen an<br />
der Unterscheidung von Mitgliedern/ Familienangehörigen und Rentnern orientiert, sollten<br />
10-Jahres-Altersklassen verwendet werden.<br />
Kommentar: Dieses Argument kann aufgegriffen werden, sobald für alle Arztgruppen entsprechende<br />
Daten für den Versorgungs- und Leistungsbedarf vorliegen.<br />
Argument: Das vorgeschlagene Verfahren ist zu kompliziert und erfordert einen hohen Daten<br />
und Rechenaufwand.<br />
Kommentar: Dieses Argument ist unzutreffend. Die Ermittlung der Verhältniszahlen ist logisch<br />
und rechnerisch von der Ermittlung der Versorgungsgrade unabhängig. Bei vorliegenden<br />
Verhältniszahlen sind die Versorgungsgrade jederzeit leicht aus den geschlechts- und altersdifferenzierten<br />
Einwohnerzahlen (in drei Altersklassen) ermittelbar. Der Rechengang ist in<br />
der ACCESS-Datenbank abgelegt und leicht mit jedem Tabellen-Kalkulationsprogramm<br />
nachvollziehbar.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 35
8 Literatur zu Teil I<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
BBR (1999): Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden, Bonn.<br />
Borchert G, (1979): Untersuchung der Zusammenhänge zwischen Umfang/Struktur des<br />
ambulanten ärztlichen Leistungsvolumens und der Arztdichte, Forschungsbericht im<br />
Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Gesundheitsforschung Band<br />
25, Bonn.<br />
Breyer F., Zweifel P. (1997): Gesundheitsökonomie, Konstanz, Zürich.<br />
Cassell D., Wilke Th. 2001): Das Say’sche Gesetz im Gesundheitswesen: Schafft sich das<br />
ärztliche Leistungsangebot seine eigene Nachfrage? Z. f. Gesundheitswiss., S. 331 – 348.<br />
Eurostat (2000): Eckzahlen in Gesundheit 2000, Daten 1985 – 1995: 231.<br />
Eysenbach G. (1998): Medicine and Medical Education in Europe, The Eurodoctor,<br />
Stuttgart, New York.<br />
Fuchs V. (1978): The Supply of Surgeons and the Demand for Operations, in: Journal of<br />
Human Resources, 13 (Suppl.): 35 - 56.<br />
Hiddemann T. (1999): Bedarfsplanung und Zulassungsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung. Die BKK, S. 381 – 388.<br />
IDZ (2001): Die zahnärztliche Versorgung im Umbruch, Köln, München.<br />
Klose, .J (1993): Leistungsreport Ärzte, Stuttgart, G. Fischer Verlag.<br />
Kopetsch Th. (2001): Gehen dem deutschen Gesundheitswesen die Ärzte aus KBV-<br />
Schriftenreihe. Köln.<br />
Kretz-Budden H., Koch H., Brenner G., Flatten G. (2000): Diagnosespektrum und Behandlungsaufwand<br />
des allgmeinärztlichen Patientenklientels z. ärztl. Fortbild. Qual.<br />
sich., S 21 – 30.<br />
KZBV (2000): Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, Köln.<br />
KZBV (2001): KZBV Jahrbuch 2001, Köln.<br />
Löcherbach P., et al (2000): Indikationen zur Ermittlung des ambulanten psychotherapeutischen<br />
Versorgungsbedarfs, Baden-Baden. Nomos<br />
Mooney G. (1994):, Key Issues in Health Economies, Harvester Wheatsheaf.<br />
Rice T. H. (1983): The impact of changing medicare reimbursement rates on physicianduced,<br />
Medical Care, 21, 8: 803 – 815.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 36
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
RKI (199)9: Multimorbidität. Unveröff. Forschungsreport<br />
Statistisches Bundesamt (2000): Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum Jahr<br />
2050. Report.<br />
Schneider M., Hofmann U., Biene-Dietrich, P. (1998): Der Bedarf an Fachärzten für Kieferorthopädie<br />
in der vertragsärztlichen Versorgung, Augsburg.<br />
Schroeder E. (2001): Bedarfsermittlung für prothetische Leistungen in der Zahnheilkunde<br />
bis zum Jahr 2020. Bericht der I+G Gesundheitsforschung München.<br />
SVR (2001: Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit, Gutachten 2000/2001, Band III:<br />
Über-, Unter- und Fehlversorgung, Bonn.<br />
Tadsen H. (1997): Die Zahnarztdichte beeinflusst die Ausgaben nicht. Zahnärztliche Mitteilungen,<br />
S. 216 – 222.<br />
Ulrich V. (2000): Medizinisch-technischer Fortschritt, demographische Alterung und<br />
Wachstum der Gesundheitsangaben: Was sind die treibenden Faktoren? Gesundh. ökon.<br />
Qual.manag., S. 163 – 172.<br />
Wildner M., Sangha O. (o.J.): Chirurgie 2010 – Untersuchung zur Entwicklung des Chirurgenbedarfs<br />
bis zum Jahr 2010, ohne Ort.<br />
Zepf E., u.a. (1978): Kriterien zur Abgrenzung von Analyse- und Planungsräumen im<br />
Gesundheitswesen, Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Gesundheitsforschung Band 14, München.<br />
Zepf S., et al (o.J.) : Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgungslage in der<br />
Bundesrepublik Deutschland, Manuskript.<br />
Zweifel P. (1998): Bedarf und Angebotsplanung im Gesundheitswesen, Beiträge zur Gesundheitsökonomie<br />
17, Robert Bosch Stiftung.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 37
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9 Gegenwärtiges Vorgehen bei der Vertragsarztplanung<br />
9.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderliche Bedarfsplanung<br />
und die Beschränkung von Zulassungen für einen Planungsbereich sind in der Bundesrepublik<br />
Deutschland in §§ 99 ff SGB V geregelt. Diese Bestimmungen, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz<br />
1993 aktualisiert wurden, werden durch die "Richtlinien des<br />
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung sowie die<br />
Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte)" und durch die "Richtlinien des<br />
Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der<br />
vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte)" umgesetzt. In<br />
den Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte wird u.a. geregelt,<br />
• für welche Arztgruppen (insgesamt 14) Verhältniszahlen (Einwohner je zugelassenem<br />
Kassenarzt) bestimmt werden,<br />
• welche Regionen bzw. Kreistypen (insgesamt zehn) unterschieden werden und welche<br />
Zuordnung sich für die Kreise und kreisfreien Städte bzw. für die Planungsbereiche<br />
ergibt,<br />
• welche allgemeinen Verhältniszahlen aktuell für die 14 unterschiedenen Arztgruppen<br />
in den zehn Kreistypen gelten (insgesamt 140 Verhältniszahlen),<br />
• wie eine Überversorgung in den Planungsbereichen im einzelnen festgestellt wird,<br />
• welche Ausnahmen bei Zulassungsbeschränkungen möglich sind (Maßstäbe für<br />
qualitätsbezogene Sonderbedarfsfeststellungen),<br />
• welche Maßstäbe, Grundlagen und Verfahren zur Beurteilung einer drohenden oder<br />
bestehenden Unterversorgung zur Anwendung kommen,<br />
• welche Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur<br />
heranzuziehen sind.<br />
Weitgehend ähnliche Regelungen enthalten die Richtlinien für Zahnärzte. Die Bedarfsplanung<br />
erfolgt getrennt für die zahnärztliche und für die kieferorthopädische Versorgung,<br />
wobei bei der Festlegung der Verhältniszahlen für die kieferorthopädische Versorgung<br />
zu berücksichtigen ist, in welchem Umfang allgemein tätige Zahnärzte an der Versorgung<br />
teilhaben. Weniger ausgeprägt als bei der Bedarfsplanung im ärztlichen Bereich<br />
ist darüber hinaus die regionale Differenzierung. Während in der kieferorthopädischen<br />
Versorgung nur eine Verhältniszahl festgelegt wird, wird in der zahnärztlichen Versorgung<br />
zwischen im einzelnen benannten kreisfreien Städten und den übrigen kreisfreien<br />
Städten und Kreisen unterschieden.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 38
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9.2 Ausgestaltung der einzelnen Elemente<br />
Versorgungsbedarf<br />
Für die Ermittlung der Versorgungsbedarfs wird die Bevölkerung nach ähnlich strukturierten<br />
Kreise jeweils zu Gruppen zusammengefasst. Es werden 10 raumordnungsspezifische<br />
Planungskategorien unterschieden, die von städtischen Ballungszentren bis zu ländlichen<br />
Regionen reichen. Es gibt vier Regionen, die sich in insgesamt zehn Planungskategorien<br />
gliedern.<br />
1. „Agglomerationsräume“: Regionen mit großen Verdichtungsräumen, mit großen<br />
Ballungsgebieten und mit kreisfreien Städten mit mehr als 300.000 Einwohnern als<br />
Zentren und/ oder einer Einwohnerdichte von 300 Einwohnern pro qkm (sie gliedern<br />
sich in die Planungskategorien 1-4)<br />
2. „Verstädterte Räume“: Regionen mit Verdichtungsansätzen mit einem kleineren<br />
Verdichtungskern, die zum Teil im Umland sehr ländlich geprägt sind und deren<br />
Zentrum zwischen 100.000 und 300.000 Einwohner und/ oder deren Zentrum eine<br />
Einwohnerdichte von mehr als 150 Einwohner pro qkm besitzt (diese Regionen<br />
gliedern sich in die Planungskategorien 5-7)<br />
3. „Ländliche Räume“: Ländlich geprägte Regionen (gliedern sich in die Planungskategorien<br />
8 und 9)<br />
4. „Sonderregionen“: Diese betreffen nur kreisfreie Städte und Landkreise des Ruhrgebiets<br />
(Planungskategorie 10).<br />
Räumliche Grundlage ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion in der<br />
Zuordnung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (Planungsbereiche).<br />
Dementsprechend erfolgt auch die Zuordnung der Planungsbereiche der vertragsärztlichen<br />
Versorgung.<br />
Eine Differenzierung der Bevölkerung nach Alter, Geschlecht oder Morbidität erfolgt<br />
nicht.<br />
9.2.2 Bestimmung der erforderlichen Leistungskapazität<br />
Der Berechnung der Soll-Arbeitsproduktivitäten der einzelnen Arztgruppen liegen die historischen<br />
Verhältnisse (Stand: 31.12.1990) zugrunde. Hierzu wurden die Einwohnerzahlen<br />
aller Kreise und kreisfreien Städte, die derselben Raumgliederungskategorie zugeordnet<br />
sind, addiert und zu der Summe der in diesen Kreisen und kreisfreien Städten zugelassenen<br />
Fachärzte in Relation gesetzt. Es ergibt sich die allgemeine Verhältniszahl für<br />
eine Raumgliederungskategorie. Dieser Ist-Zustand wird definiert als das bedarfsgerechte<br />
SOLL an Versorgung für die kommenden Jahre und ist Grundlage für die Berechnung<br />
des aktuellen Versorgungsgrades in einer Region, für die Bestimmung von Über- und<br />
Unterversorgung.<br />
Dabei werden folgende Arztgruppen unterschieden:<br />
• Hausärzte (einschl. nichtfachärztlich tätige Internisten)<br />
• Anästhesisten<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 39
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Augenärzte<br />
• Chirurgen<br />
• Frauenärzte<br />
• HNO-Ärzte<br />
• Hautärzte<br />
• Fachärztlich tätige Internisten<br />
• Kinderärzte<br />
• Nervenärzte<br />
• Orthopäden<br />
• Psychotherapeuten<br />
• Fachärzte für diagnostische Radiologie<br />
• Urologen.<br />
Der Bundesausschuss prüft in einem zweijährigen Turnus die Aufnahme neuer Arztgruppen<br />
aufgrund ihrer zahlenmäßigen Entwicklung oder fachgruppenspezifischen Neuregelungen.<br />
Durch die Kombination von Planungstypen und Arztgruppen ergeben sich insgesamt 144<br />
Verhältniszahlen.<br />
9.2.3 Bestimmung des Ärztebedarfs<br />
Die Bestimmung des Bedarfs erfolgt in jedem KV-Bereich durch Anwendung der Verhältniszahlen<br />
auf die Einwohner der Planungsregion.<br />
Das Verfahren der Vertragsarztpraxis ist im Grunde auf die freiberufliche Vertragsarztpraxis<br />
ausgerichtet. Für die angestellte Ärzte bestimmen die Richtlinien über die Beschäftigung<br />
von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis („Angestellte-Ärzte-<br />
Richtlinien“) das Zulassungsverfahren. In diesem Verfahren ist eine Leistungsbeschränkung<br />
für die Arztpraxis vorgesehen, die am abgerechneten Punktezahlvolumen definiert<br />
wird.<br />
9.2.4 Bestimmung der tatsächlichen Vertragsärztlichen Leistungskapazitäten<br />
Bei der Feststellung der Ist-Zahlen werden die in die Zulassungsregister eingetragenen<br />
Vertragsärzte des jeweiligen Planungsbereichs mit dem Faktor 1 bewertet. Ärzte, welche<br />
als Vertragsärzte für zwei Gebiete zugelassen sind, werden bei der Festlegung zum ärztlichen<br />
Versorgungsgrad der jeweiligen Arztgruppen mit dem Faktor 0,5 bewertet. Für<br />
psychotherapeutisch tätige Ärzte gibt es Sonderregelungen. Bei Gemeinschaftspraxen<br />
wird die Leistungskapazität bei der Zulassung über das Punktzahlvolumen definiert, welches<br />
sich am Fachgruppendurchschnitt orientiert. Der Partner der Gemeinschaftspraxis<br />
wird für die Dauer der Regelung nach Bedarfsplanungsrichlinie-Ärzte Nr. 23 a und b<br />
nicht dem Versorgungsgrad angerechnet.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 40
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9.2.5 Versorgungsgrad<br />
Soll und tatsächlich im Planungsbereich vorhandene Arztzahl definieren den Versorgungsgrad.<br />
Überschreitet der örtliche Versorgungsgrad als örtliche Verhältniszahl die<br />
allgemeine Verhältniszahl um 10 v.H. (dies ist der Fall, wenn die allgemein Verhältniszahl<br />
um 10% größer ist als die örtliche Einwohner/ Arztrelation), so liegt Überversorgung<br />
vor (wird die allgemeine Verhältniszahl um mehr als 10 % unterschritten, so liegt<br />
Unterversorgung vor). Erreicht oder überschreitet die Zahl der Vertragsärzte in einem<br />
Planungsbereich diese 10%-Grenze, ist die Zulassung für weitere Vertragsärzte der betreffenden<br />
Fachgruppe in diesem Planungsbereich zu sperren. Im Hinblick auf die sich<br />
aus einer einzigen Durchschnittsverhältniszahl pro Fachgruppe ergebenden besonderen<br />
Mängel sehen die Richtlinien des Bundesausschusses nunmehr differenzierte, unter Berücksichtigung<br />
der Bevölkerungsdichte auf die Raumplanung abgestellte Verhältniszahlen<br />
vor.<br />
Die nachfolgende Graphik stellt die wichtigsten Schritte zur Bestimmung der Über- und<br />
Unterversorgung seit der Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 dar.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 41
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Graphik 2 : Schematische Darstellung des bisherigen Bedarfsplanungsverfahrens<br />
in Deutschland<br />
1. Stufe: Ermittlung des<br />
Leistungsbedarfs<br />
2. Stufe: Ermittlung der<br />
erforderlichen<br />
Leistungskapazität<br />
3. Stufe: Ermittlung des<br />
Ärztebedarfs<br />
4. Stufe: Ermittlung der<br />
tatsächlichen<br />
Leistungskapazität<br />
5. Stufe: Ermittlung des<br />
Versorgungsgrads<br />
6. Stufe: Sonderbedarfe,<br />
Lokale Prüfung, von Über-<br />
und Unter-versorgung durch<br />
Landes-ausschuß und<br />
Zulassungs-ausschüsse<br />
Allgemeine<br />
Verhältniszahlen:<br />
14 Arztgruppen + Zahnärzte<br />
+ Physiotherapeuten nach<br />
Kreistypen: AVZ<br />
Ist: Vertragsärzte<br />
im<br />
Planungsbereich<br />
AA<br />
HausärzteVG< 75<br />
Fachärzte VG< 50<br />
Wohnbevölkerung<br />
im<br />
Planungsbereich<br />
Soll: Ärztebedarf =<br />
Wohnbevölkerung im<br />
Planungsbereich/AVZ<br />
AB=E/AVZ<br />
Versorgungsgrad<br />
VG=AA/AB*100<br />
VG> 110<br />
Unterversorgung Überversorgung<br />
Prüfung:<br />
Ärzte: Tätigkeitsgebiet, Leistungsfähigkeit<br />
und<br />
Alterstruk-tur sowie<br />
Praxisstruktur<br />
Versicherte: Zahl,<br />
Alterstruktur,<br />
Leistungsnachfrage,<br />
Leistungsort<br />
Prüfung:<br />
� Psychotherapeutisch<br />
tätige Ärzte<br />
� Zulassung in zwei<br />
Gebieten<br />
� Sonderbedarf<br />
� Gemeinschaftspraxis<br />
� Ambulantes Operieren<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 42
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9.2.6 Sonderbedarfe<br />
Die Richtlinien über die Bedarfsplanung regeln auf der Grundlage des § 101 Satz 1 Nr. 3<br />
SGB V auch die Maßstäbe für qualitätsbezogene Sonderbedarfsfeststellungen als Voraussetzungen<br />
für Ausnahmen bei Zulassungsbeschränkungen. Unbeschadet der Anordnung<br />
von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss kann in gesetzlich genau<br />
umrissenen Sonderfällen Zulassungsanträgen für einzelne Arztgruppen stattgegeben<br />
werden, sofern ein Sonderbedarf festgestellt werden kann. Diese liegen u.a. bei einem<br />
nachweislichen lokalen Versorgungsbedarf innerhalb eines großstädtischen Planungsbereiches<br />
oder eines großräumigen Landkreises bzw. der schwerpunktmäßigen Ausrichtung<br />
einer Praxis auf ambulante Operationen vor oder wenn durch die Zulassung die Bildung<br />
einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis mit spezialistischen Versorgungsaufgaben ermöglicht<br />
wird. Die Zulassung setzt in diesen Fällen allerdings voraus, dass der Versorgungsbedarf<br />
dauerhaft erscheint. Bei einem nur vorübergehendem Bedarf ist von der Möglichkeit<br />
der Ermächtigung Gebrauch zu machen.<br />
9.3 Entwicklung und Verteilung der Vertragsärzte<br />
Das bestehende vertragsärztliche Leistungsangebot hat sich in der Vergangenheit unter<br />
dem Einfluss verschiedener Faktoren entwickelt, wobei medizinische<br />
Bedarfsdeterminanten nicht in jedem Fall die ausschlaggebende Rolle gespielt haben. Im<br />
Ergebnis ist – bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung – die Situation entstanden,<br />
dass in den einzelnen Bundesländern, vor allem aber auf regionaler Ebene die Zahl der<br />
Vertragsärzte der einzelnen Arztgruppen in Relation zur Bevölkerung erheblich variiert,<br />
ohne dass ausreichend belegbar wäre, inwieweit die unterschiedlichen Arztdichten auch<br />
mit entsprechenden Unterschieden in der Morbidität der Bevölkerung verbunden sind.<br />
Allein auf der Ebene der gegenwärtig unterschiedenen zehn Kreistypen liegt die<br />
Bandbreite der Einwohner je Arzt (ohne Zahnärzte) in Form allgemeiner<br />
Verhältniszahlen<br />
• bei Allgemeinärzten/Praktischen Ärzten zwischen 1.674 und 2.968,<br />
• bei Frauenärzten zwischen 6.711 und 14.701,<br />
• bei Internisten zwischen 3.679 und 9.992.<br />
Noch größer sind die Differenzen in den geringer besetzten Facharztgruppen (vgl. Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte).<br />
Ursächlich hierfür ist, dass die gegenwärtigen Bedarfszahlen<br />
ausgehend von dem „historischen Niveau“ von 1990 sowie der damaligen Struktur<br />
der Fachärzte fortgeschrieben werden. Insgesamt hat das bestehende Instrumentarium<br />
in den letzten Jahren zwar zu einer regional ausgewogeneren Verteilung der Arztzahlen<br />
geführt, Zweifel bestehen dennoch weiter, ob diese stets ausreichend, zweckmäßig und<br />
wirtschaftlich ist. Deshalb ist bereits durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1993 in § 102<br />
SGB V eine Bedarfsplanung vorgesehen, wonach ab 1. Januar 1999 die Zulassung aufgrund<br />
von gesetzlich festgelegten Verhältniszahlen erfolgen sollte. Dabei sollten die<br />
Verhältniszahlen arztgruppenbezogen festgelegt werden und das Verhältnis von Haus-<br />
und Fachärzten regeln. Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Termin<br />
der Zulassung aufgrund von Verhältniszahlen auf den 1. Januar 2003 festgelegt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 43
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
9.4 Aussagen im Sachverständigenratsgutachten zum Versorgungsgrad<br />
und zur Fehlversorgung.<br />
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wurde nach<br />
Neufassung des § 142 Abs. 2 SGB V beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem im<br />
Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung Bereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgung<br />
in Deutschland aufgezeigt werden sollten. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten<br />
Datenlage und der zur Verfügung stehenden kurzen Frist beschloss der Sachverständigenrat,<br />
eine Befragung der Nutzer, Finanzierer, Leistungserbringer, wissenschaftlichen<br />
Fachgesellschaften und Körperschaften mit gesetzlichen Bedarfsplanungsaufträgen<br />
durchzuführen. Ziel dieser Befragung war eine erste Bestandsaufnahme der<br />
Versorgungssituation in Deutschland aus der Sicht unterschiedlicher Akteure, die gleichzeitig<br />
eine weitestgehende Ausgewogenheit der Befragungsergebnisse sichern sollte. Die<br />
Ergebnisse dieser Befragung sind nach Auffassung des Rates schon aufgrund der unbefriedigenden<br />
Datenlage in Deutschland keine quantitative Bilanzierung der Versorgungslage,<br />
sondern vielmehr lediglich qualitative und kursorische Anhaltspunkte (Indizien)<br />
über Versorgungsdefizite i. S. von Über-, Unter- und Fehlversorgung erwarten ließen 21 .<br />
So fielen etwa die Stellungnahmen der zuständigen Ministerien und Behörden auch äußerst<br />
heterogen aus und enthielten oftmals wenig differenziertes Informations- bzw. methodisch<br />
belastbares Datenmaterial 22 . Der Sachverständigenrat verwies in diesem Zusammenhang<br />
auf die Notwendigkeit nicht nur der datengestützten Analyse einer bedarfsgerechten<br />
Versorgung, sondern auch der regionalisierten Betrachtung durch kontinuierliche<br />
Versorgungsforschung oder datengeleitete Versorgungsbeobachtung 23 .<br />
Im folgenden werden die Hauptergebnisse für die vertragsärztliche Versorgung, die sich<br />
aus Stellungnahmen der Bundesländer, ärztlichen Körperschaften und Verbände der<br />
Krankenkassen rekrutieren, wiedergegeben, ohne diese jedoch zu bewerten 24 .<br />
9.4.1 Überversorgung<br />
Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung wurde von den Ländern Berlin,<br />
Saarland, Schleswig-Holstein generell und von Bremen bei Fachärzten festgestellt. In<br />
Berlin wurde zur Abhilfe eine Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie, im Saarland eine<br />
grundlegende Änderung bei der ärztlichen Bedarfsplanung empfohlen. In Berlin wurde<br />
diese Überversorgung nach Stadtbezirken differenziert. In der Allgemeinmedizin herrsche<br />
in 19 von 23 Bezirken Überversorgung, die übrigen würden eine bedarfsgerechte<br />
Versorgung aufweisen; bei den Internisten bestehe in 18 Bezirken Überversorgung, in<br />
den restlichen sei die Versorgung bedarfsgerecht. In Berlin bestehe im Durchschnitt auch<br />
erhebliche Überversorgung im vertragspsychotherapeutischen Bereich, wobei es<br />
Schwankungen zwischen Versorgungsgraden zwischen 6 % und gut 400 % gebe.<br />
In der vertragszahnärztlichen Versorgung stellte Berlin eine strukturelle Überversorgung<br />
und nicht nur überholte, sondern auch häufig abgerechnete Leistungspositionen fest. Um<br />
21 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 69<br />
22 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 142<br />
23 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 70<br />
24 vgl. Sachverständigenrat (2001), S. 136 f.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 44
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
dem zu begegnen, wurden Maßnahmen zur Praxisaufgabe in überversorgten Bereichen<br />
ohne vollständigen Wegfall des damit verbundenen finanziellen Ausgleichs empfohlen.<br />
Darüber hinaus wurde die Zunahme von Verfahren wie PET, MRT und CT ohne den<br />
Wegfall älterer Technologien in Berlin festgestellt. Dem solle durch die Einführung einer<br />
effektiven Großgeräteplanung sowie die Entwicklung verbindlicher Indikationskataloge<br />
zur Nutzung neuer Technologien begegnet werden. Eine Überversorgung wurde auch an<br />
(nicht notwendiger) Behandlung in diabetischen Schwerpunktpraxen (Sachsen) festgestellt.<br />
9.4.2 Unterversorgung<br />
Unterversorgung besteht nach Auffassung der Länder<br />
• zukünftig in der allgemeinmedizinischen Versorgung (Schleswig-Holstein),<br />
• in der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie (Berlin, Saarland). Berlin empfahl eine<br />
getrennte Feststellung des Versorgungsgrades für diese Gruppe und entsprechende<br />
Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinien,<br />
• in der ambulanten Behandlung von Spina bifida bei Erwachsenen (Berlin),<br />
• bei Schulungen (Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen) und Fußambulanzen<br />
• (Sachsen) für Diabetiker,<br />
• in der Versorgung Rheumakranker (Mecklenburg-Vorpommern) und<br />
• in der Asthmaschulung (Niedersachsen).<br />
9.4.3 Fehlversorgung<br />
Fehlversorgung wurde von den Ländern gesehen<br />
• in der mangelnden Strukturqualität der vertragsärztlichen Versorgung (Beispiel:<br />
Sonografien, ambulantes Operieren / Berlin),<br />
• in der Behandlung von Rheumakranken (Mecklenburg-Vorpommern) und<br />
• in der Behandlung von Diabetikern (Sachsen, Nordrhein-Westfalen).<br />
9.5. Zahnärztliche Versorgung<br />
Überversorgung, definiert als Versorgungsgrad oberhalb von 110 %, wurde auf dem Gebiet<br />
der allgemeinzahnärztlichen Versorgung für 25 % der 611 Planungsbereiche, für die<br />
Kieferorthopädie für 7 % der 520 Planungsbereiche berichtet .<br />
9.6 Wertung durch den Sachverständigenrat<br />
Zusammenfassend verweisen hinsichtlich der Einschätzung zur ambulanten vertragsärztlichen<br />
Versorgung lediglich die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-<br />
Holstein auf einen Überversorgungsgrad i.S. einer zu hohen Fachartzdichte. Das Land<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 45
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Berlin stellte darüber hinaus einen Überversorgungsgrad mit Allgemeinärzten, Psychotherapeuten<br />
und Zahnärzten fest. Eine Unterversorgung wurde punktuell und krankheitsbezogen<br />
für die Kinder- und Jugendpsychiatrie (Berlin, Saarland), für die Versorgung<br />
Rheuma-Kranker (Mecklenburg-Vorpommern) und Spina bifida (Berlin) thematisiert.<br />
Der Sachverständigenrat erwähnt ferner, dass im europäischen Vergleich (European Observatory<br />
on Health Care Systems 2000) Deutschland in Bezug auf die bevölkerungsbezogene<br />
Arztdichte an siebter Stelle liegt (nach OECD-Daten), bei den Akut-Betten hingegen<br />
an erster Stelle. Unter Kapazitätsgesichtspunkten scheint daher die Frage der Bettendichte<br />
dringlicher zu sein als die der Arztdichte.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/ BASYS 46
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
10 Bedarfsplanungsmodelle im Ausland<br />
10.1 Einleitung<br />
Ziel dieses Abschnitts ist es, einen Überblick über die ärztlichen<br />
Bedarfsplanungsmodelle in ausgewählten Ländern des Auslands zu geben. Dabei ist<br />
zwischen Bedarfsplanung im Sinne einer prospektiven Vorausschau der erforderlichen<br />
ärztlichen Ressourcen innerhalb eines Landes und der Bedarfsplanung im Sinne einer<br />
Bedarfszulassung zur ärztlichen Versorgung zu unterscheiden. Die Bedarfsplanung als<br />
prospektive Vorausschau der erforderlichen ärztlichen Ressourcen hat in der Regel<br />
keinen verbindlichen Charakter für die Zulassung, sondern dient als Empfehlung für die<br />
Besetzung von Stellen oder die Veränderung der Ausbildungskapazitäten. Die Planung<br />
der Ausbildungskapazitäten ist in den meisten Ländern ein integraler Bestandteil der<br />
ärztlichen Bedarfsplanung.<br />
Im Rahmen der Bedarfszulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland<br />
kommt der Berechnung von Verhältniszahlen eine zentrale Bedeutung zu. Die<br />
Bedarfszulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bedeutet hierzulande die Zulassung<br />
zu einem „lebenslangen“ Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Entsprechende Zulassungen sind im Ausland insbesondere bei der Zulassung zur<br />
hausärztlichen Versorgung zu finden. Dabei kann durch die Weiterbildungsregelung<br />
auch eine Wiederqualifikation für die Bedarfszulassung erforderlich sein. Oftmals<br />
arbeiten ambulant tätige Fachärzte als angestellte Ärzte, insbesondere in<br />
Krankenhäusern. Dann entscheiden die Krankenhausleitung oder regionale<br />
Zulassungskomitees durch den Anstellungsvertrag im Einzelfall über die Zulassung zur<br />
gesetzlichen Versorgung. Auch hier können Weiterbildungsordnungen eine<br />
Wiederqualifikation fordern.<br />
Im folgenden wird auf verschiedene Faktoren zur Bestimmung des Leistungsbedarfs<br />
(Morbiditätsfaktoren) bzw. zur Bestimmung der Kapazität (Produktivitätsfaktoren), wie<br />
sie in verschiedene Bedarfsplanungsmodelle integriert sind, eingegangen. Der<br />
Darstellung wird eine Klassifikation der Gesundheitssysteme der behandelten Länder für<br />
die ärztliche Versorgung vorangestellt.<br />
Bei der Auswahl der in die Untersuchung einzubeziehenden Länder sollten neben EU-<br />
Staaten auch außer-europäische Länder wie z.B. Kanada oder Australien berücksichtigt<br />
werden. In die vorliegende Darstellung wurden insgesamt zehn Länder einbezogen:<br />
− Australien,<br />
− Dänemark<br />
− Frankreich,<br />
− Großbritannien,<br />
− Kanada,<br />
− Niederlande,<br />
− Österreich,<br />
− Schweden,<br />
− Schweiz,<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 47
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
− USA.<br />
Ausgehend von der Klassifikation der einzelnen Gesundheitssysteme nach Steuerungstyp<br />
und Integration der haus- bzw. fachärztlichen Versorgung sowie der Beschreibung der<br />
wichtigsten Elemente der Bedarfsplanung auf der Angebots- bzw. Nachfrageseite erfolgt<br />
eine detaillierte Beschreibung und Analyse der verschiedenen Bedarfsplanungsmodelle<br />
in der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung der in die Untersuchung einbezogenen<br />
Länder. Dieses beinhaltet auch eine Darstellung der Regelung von<br />
Studienplatzkapazitäten im Fachbereich Medizin sowie von Angaben zur zahnärztlichen<br />
Bedarfsplanung. Schließlich werden die statistischen Unterschiede hinsichtlich der<br />
ärztlichen und zahnärztlichen Ressourcen in den untersuchten Ländern zusammengefasst.<br />
10.2 Rahmenbedingungen der Bedarfsplanung<br />
Die Gesundheitssysteme der westlichen Industrienationen setzen in unterschiedlichem<br />
Ausmaß Planungs- und Zulassungsverfahren zur Steuerung der tatsächlich behandelnden<br />
Ärzte ein. Von den zehn untersuchten Ländern gibt es in den USA und in der Schweiz 25<br />
keine nationale Bedarfszulassungsregelung. In diesen beiden Ländern finden sich im<br />
Vergleich zu den anderen Industrienationen in ungleich höherem Maße Marktelement in<br />
der Steuerung der Leistungserbringung und Finanzierung des Gesundheitswesens. In den<br />
USA und der Schweiz eröffnet allerdings auch das Vertragsrecht der jeweiligen<br />
Finanzierungsträger die Möglichkeit, über finanzielle Anreize Einfluss auf die regionale<br />
Verteilung der ärztlichen Ressourcen zu nehmen. Außerdem existieren auch hier<br />
Verfahren der Zulassung der ärztlichen Berufsausübung, die aber keinen<br />
Bevölkerungsbezug mit Verhältniszahlen aufweisen.<br />
Ein Grund für die Nicht-Beschränkung der Zulassung zur Abrechnung mit den<br />
anerkannten Krankenkassen in der Schweiz und mit Medicare in den USA ist die<br />
(zumindest wahlweise) Gültigkeit des Kostenerstattungssystems. Länder mit<br />
Kostenerstattungssystemen in der ambulanten ärztlichen Versorgung wie Frankreich<br />
kennen deshalb auch nur eine ganz begrenzte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit.<br />
Die Bedarfszulassung ist somit als Instrument zur Steuerung des Angebots vor allem in<br />
Ländern anzutreffen, die das Sachleistungsprinzip in der ärztlichen Versorgung<br />
verfolgen. In Ländern mit Sachleistungsprinzip ist ferner für die Rolle und Ausgestaltung<br />
der Bedarfszulassung entscheidend, ob die ambulante fachärztliche Versorgung<br />
überwiegend in das Krankenhaus integriert ist oder ob sie, wie in der Bundesrepublik<br />
Deutschland, den Praxen niedergelassener Ärzte übertragen wurde. Zu dieser<br />
Ländergruppe zählt neben Deutschland nur noch Österreich, wenn man Frankreich<br />
aufgrund des Kostenerstattungssystems außer Acht lässt (vgl. Tabelle 1.1 unten).<br />
Zu den Ländern, in denen die ambulante fachärztliche Versorgung überwiegend<br />
innerhalb des Krankenhauses angeboten werden, zählen Australien, Dänemark, die<br />
Niederlande, Kanada, Schweden und das Vereinigte Königreich. Dies hat zur<br />
Konsequenz, dass die fachärztliche Bedarfsplanung nicht getrennt für den ambulanten<br />
fachärztlichen Bereich vorgenommen wird. Die Modelle dieser Länder können somit<br />
25 In der Schweiz wurde ein temporärer Zulassungsstop vom Bundesrat vorgeschlagen (siehe<br />
Schweiz).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 48
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
nicht direkt auf die ambulante fachärztliche Versorgung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland übertragen werden, auch wenn sie diskussionswürdige Elemente aufweisen.<br />
Auf der anderen Seite folgt aus Tabelle 1.1 aber auch, dass die Frage des Bedarfs an<br />
Fachärzten in den meisten Ländern nicht unabhängig vom stationären Versorgungsbedarf<br />
behandelt wird.<br />
Die Länder Frankreich und Österreich haben zwar, wie Deutschland, ihre Versorgung<br />
nach dem Sozialversicherungsmodell organisiert, in beiden Ländern gibt es jedoch<br />
keinen Wettbewerb innerhalb der sozialen Krankenversicherung. Auch ist darauf zu<br />
verweisen, dass in der ambulanten ärztlichen Versorgung in Frankreich, wie bereits<br />
erwähnt, das Kostenerstattungsprinzip gilt. Letzteres hat zur Konsequenz, dass in<br />
Frankreich, aber auch in der Schweiz und den USA, eine verhältniszahlgebundene<br />
Bedarfszulassung nicht existiert. Unter den Ländern mit einem<br />
Sozialversicherungsmodell und einer ambulanten fachärztlichen Versorgung weist somit<br />
nur Österreich ein vergleichbares Verfahren wie die Bundesrepublik Deutschland auf.<br />
In der Gruppe der Länder mit fachärztlicher Versorgung im Krankenhaus weisen nur die<br />
Niederlande ein Sozialversicherungsmodell auf. Die übrigen Länder (Australien,<br />
Großbritannien, Kanada, Dänemark und Schweden) folgen dem Modell des nationalen<br />
Gesundheitsdienstes. In allen sechs Ländern besteht eine Bedarfsplanung für die<br />
hausärztliche Versorgung.<br />
In den beiden Ländern USA und Schweiz ist die ambulante fachärztliche Versorgung<br />
ähnlich wie in Deutschland außerhalb des Krankenhauses angesiedelt. Allerdings ist in<br />
beiden Ländern das Belegarztsystem verbreiteter. Zudem bestehen Wahlmöglichkeiten<br />
zwischen einzelnen Krankenversicherungsmodellen, welche teilweise eine<br />
Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen nur über die hausärztliche Versorgung<br />
ermöglichen (was im Gegenzug mit Beitragsreduktionen verbunden ist).<br />
Tabelle 1: Klassifikation der Gesundheitssysteme nach Steuerungstyp und Integration<br />
der fachärztlichen Versorgung<br />
Ambulante hausärztliche und<br />
fachärztliche Versorgung<br />
außerhalb des Krankenhauses<br />
Ambulante fachärztliche<br />
Versorgung überwiegend im<br />
Krankenhaus<br />
Steuerung der ärztlichen<br />
Versorgung überwiegend<br />
über den<br />
Marktmechanismus<br />
Steuerung der ärztlichen<br />
Versorgung überwiegend<br />
über öffentliche<br />
Regulierung<br />
CH*, USA* A, D, F*<br />
* mit vollständiger oder wahlweiser Anwendung des Kostenerstattungssystems<br />
Quelle: Eigene Zusammenstellung BASYS.<br />
AUS, CAN, DK, NL, S,<br />
UK<br />
Betrachtet man die Ergebnisse der einzelnen Länder im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit<br />
auf die Bundesrepublik Deutschland, ist hinsichtlich der Ausgestaltung des<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 49
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Gesundheitssystems insgesamt nur das Österreichische System vergleichbar. Unter dem<br />
Gesichtspunkt, dass in Zukunft die hausärztliche Versorgung in Deutschland ein größeres<br />
Gewicht bekommen soll, sind insbesondere die Verfahren für die Zulassung von<br />
Hausärzten im Rahmen des Ländervergleichs von Interesse.<br />
Die Bedarfszulassung in der zahnärztlichen Versorgung wird in den meisten der<br />
untersuchten Länder anhand derselben Kriterien wie in der ärztlichen Bedarfsplanung<br />
vorgenommen. Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung ist auf die Stellung der<br />
Dentalhygienikerin zu verweisen, die vor allem in der Prävention tätig ist, aber auch<br />
zunehmend einzelne Tätigkeiten übernimmt, die früher von Zahnärzten ausgeführt<br />
wurden.<br />
10.3 Strukturelle Elemente der Bedarfsplanung<br />
Im folgenden wird ein zusammenfassender Überblick über die verschiedenen Verfahren<br />
der ärztlichen Bedarfsplanung in Australien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien,<br />
Kanada, den Niederlanden, Österreich, Schweden und der Schweiz gegeben.<br />
Alle untersuchten Länder mit staatlich regulierter Bedarfszulassung verwenden<br />
Verhältniszahlen in Form von Arzt-Einwohner-Relationen (Arztdichteziffern) oder<br />
Einwohner-Arzt-Relationen als Planungsgröße in der ärztlichen Bedarfsplanung sowie<br />
weitere bedarfsbestimmende Einflussgrößen. Dabei orientiert sich die folgende<br />
Darstellung einerseits an den Einflussgrößen, welche zur Bestimmung des<br />
Leistungsbedarfs bzw. der Nachfrage nach medizinischen Leistungen herangezogen<br />
werden und andererseits an jenen Faktoren, die die Produktivität bzw.<br />
Leistungskapazitäten je Arzt bestimmen.<br />
Auf der Leistungsbedarfsseite sind neben dem Bezug zur Wohnbevölkerung<br />
demographische Faktoren wie Alter und Geschlecht sowie im weiteren soziale Faktoren<br />
und die Leistungsinanspruchnahme zu nennen. Letztere kann sowohl bei der Gewichtung<br />
der Altersstrukturen einfließen als auch als Parameter für den angemessenen<br />
Leistungsbedarf pro Kopf dienen.<br />
Auf der Leistungserbringerseite finden in der Mehrzahl der untersuchten Länder<br />
Vollzeitäquivalente als Bezugsgröße Anwendung, wodurch der Arbeitseinsatz je Arzt<br />
Berücksichtigung findet. Die Berechnung basiert entweder auf Arbeitszeitnachweisen<br />
oder auf dem abgerechneten Leistungsvolumen. Ferner ist auf der<br />
Leistungserbringerseite die Struktur der Versorgungsorganisation von Bedeutung<br />
(Facharztanzahl, und –struktur, Praxisstruktur). Diese bedingt eine Korrektur der<br />
allgemeinen Verhältniszahl aufgrund regional spezifischer Faktoren. Tabelle 1.2 gibt<br />
einen Überblick über die in den untersuchten Ländern herangezogenen<br />
Korrekturfaktoren.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 50
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Faktoren in ärztlichen Bedarfsplanungsmodellen des Auslands<br />
Faktor Ziel Länder<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
Einwohner Bevölkerungsbezug A, AUS, CAN, D,<br />
DK, GB, NL, S<br />
Alter und Geschlecht Berücksichtigung der regionalen<br />
demographischen Unterschiede<br />
Leistungsinanspruchnahme <br />
Leistungsinanspruchnahme<br />
Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />
regionalen Inanspruchnahme und<br />
Inanspruchnahme nach Alter und<br />
Geschlecht<br />
Berücksichtigung von Obergrenzen für<br />
die Inanspruchnahme<br />
Soziale Faktoren Berücksichtigung des höheren<br />
Versorgungsbedarfs einzelner sozialer<br />
bzw. ethnischer Gruppen<br />
A, AUS, CAN, (D),<br />
DK, GB, NL<br />
A, AUS, CAN, (D),<br />
DK, GB, NL<br />
AUS, (CAN)<br />
AUS, CAN, GB<br />
Verkehrsverhältnisse Berücksichtigung der Infrastruktur A, AUS, CAN, D,<br />
GB<br />
Faktoren der Leistungskapazität<br />
Vollzeitäquivalente Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Arbeitsleistung<br />
Migration Anzahl und Qualifikation ausländischer<br />
Ärzte<br />
Facharztanzahl, -struktur Ausreichende Anzahl an Fachärzten in<br />
einer Region<br />
Praxisstruktur Berücksichtigung der<br />
Versorgungsorganisation und von<br />
Substitutionsmöglichkeiten<br />
Quelle: Eigene Zusammenstellung BASYS.<br />
10.3.1 Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
A, AUS, CAN, GB,<br />
NL<br />
AUS, CAN, NL,<br />
GB<br />
A, CAN, D, NL<br />
A, AUS, CAN, D,<br />
DK, GB, NL<br />
Den umfassendsten Ansatz hinsichtlich der Einbeziehung zusätzlicher<br />
bedarfsbestimmender Einflussgrößen in die ärztliche Bedarfsplanung weisen Kanada und<br />
Australien auf. Beiden Ländern ist zudem gemeinsam, dass hier grundsätzlich freie<br />
Arztwahl besteht und auch das sog. „Gate-keeping“ keine Anwendung findet. In beiden<br />
Ländern ist die Bedarfsplanung für die fachärztliche Versorgung integrativer Bestandteil<br />
der nachfolgend dargestellten Verfahren.<br />
Bei der Bedarfsplanung in Australien wird auf Benchmarks zur Bestimmung einer<br />
ausreichenden und ausgewogenen Anzahl von Ärzten für die (fach-)ärztliche Versorgung<br />
zurückgegriffen, deren Neubewertung auf der Berücksichtigung verschiedener<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 51
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
nachfrage- bzw. angebotsseitiger Faktoren beruht 26 . Im Mittelpunkt der<br />
Bedarfsermittlung auf der Nachfrageseite steht die Ermittlung des standardisierten<br />
lokalen Leistungsbedarfs (SWPE). Die wichtigsten Variablen für die Festlegung des<br />
Bedarfs auf der Nachfrageseite sind Bevölkerungszahlen und die geschlechts- bzw.<br />
altersspezifische Inanspruchnahme von Leistungen um so wesentliche Einflüsse auf<br />
Angebot und Nachfrage mit berücksichtigen zu können. Daneben finden<br />
sozioökonomische (SEIFA Index) und andere Faktoren (ethnische Minderheiten, Zugang<br />
zum Krankenhaus) Eingang in die Kalkulation 27 .<br />
Ähnlich wie in Australien sieht das von der 1994 in Kanada eingesetzten nationalen Adhoc-Arbeitsgruppe<br />
erarbeitete Konzept für eine einheitliche und landesweite ärztliche<br />
Bedarfsplanung die Einrichtung von Benchmarks vor. Daneben sollen nach diesem<br />
Konzept die Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen um den Alters- und Geschlechtsfaktor<br />
(einschließlich kultureller und ethnischer Faktoren) bereinigt werden 28 . Hierzu soll eine<br />
alters- und geschlechtsspezifische Inanspruchnahmerate (gemessen an $/ Kopf) für alle<br />
Facharztgruppen errechnet werden. Des weiteren sollte die Verhältniszahl um die<br />
tatsächliche Inanspruchnahme medizinischer Leistung bereinigt werden 29 .<br />
Da in England und den Niederlanden die fachärztliche Versorgung in das Krankenhaus<br />
integriert ist, ist hier im Rahmen der Bedarfsplanung zwischen der haus- und<br />
fachärztlichen Versorgung zu unterscheiden. Die Zulassungsbegrenzung ergibt sich aus<br />
der Verhältniszahl der eingeschriebenen Versicherten je Hausarzt. In England wird diese<br />
durch verschiedene nachfrageseitige Einflussfaktoren wie Alter, Morbiditäts- und<br />
Sozialstruktur der eingeschriebenen Patienten sowie eine standardisierte lokale Mortalität<br />
und die durch diese Faktoren bedingte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen<br />
bereinigt 30 .<br />
Auch in den Niederlanden wird zur Nachfragebestimmung die Verhältniszahl der<br />
eingeschriebenen Versicherten je Hausarzt um das Alter und zusätzlich um geschlechtsund<br />
versicherungsspezifische Korrekturfaktoren bereinigt. Daneben finden Faktoren wie<br />
Veränderungen in der Nachfrage nach medizinischen Leistungen sowie demographische,<br />
epidemiologische und soziokulturelle Entwicklungen Berücksichtigung 31 .<br />
In Österreich werden auf der Nachfrageseite die Altersunterschiede in der Bevölkerung<br />
sowie die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Form von Gewichtungen<br />
explizit berücksichtigt 32 . Mögliche weitere Einflussfaktoren, die nicht in das<br />
Rechenmodell aufgenommen werden, sollen über die Bandbreitenregelung<br />
Berücksichtigung finden 33 .<br />
26 Vgl. AMWAC 1996, S. 15f.<br />
27 Vgl. AMWAC 2000, S. 7f.<br />
28 Vgl. NAWG, S. 8.<br />
29 a.a.O.<br />
30 Vgl. Maynard/Walker, S.44.<br />
31 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 10.<br />
32 Regiomed, S. 4.<br />
33 Regiomed, S. 5.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 52
10.3.2 Kapazitätsfaktoren<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Auf der Leistungserbringerseite wird in allen untersuchten Ländern mit Ausnahme<br />
Deutschlands bei der Berechnung des Ärztebedarfs auf Vollzeitäquivalente abgestellt. In<br />
Australien wird auf der Leistungserbringerseite bei der Festlegung der Benchmarks<br />
zwischen verschiedenen Arztgruppen (Primärärzte, Fachärzte, Ärzte im Krankenhaus<br />
ohne Fachbezeichnung und Vertreter) unterschieden, um strukturelle Besonderheiten<br />
innerhalb der Ärzteschaft besser erfassen zu können 34 . Diese erfuhren 1994 eine<br />
Angleichung an den aktuellen Beschäftigtenstand 35 . Die Schätzungen für die<br />
Beschäftigten in der Primärversorgung erfolgten unter Berücksichtigung verschiedener<br />
angebotsseitiger Faktoren wie Unterschiede in der Arbeitsbelastung unter den Ärzten und<br />
diesbezügliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, der<br />
Arbeitszeit der in Krankenhäusern beschäftigten Ärzte sowie des Frauenanteils, um so<br />
insgesamt das Ausmaß ungleicher Verteilung medizinischer Arbeitskräfte erfassen zu<br />
können 36 . Bei der Festlegung von Richtgrößen wird auf die in der Behandlung tätigen<br />
Ärzte in Vollzeit zurückgegriffen.<br />
Das kanadische Konzept einer landeseinheitlichen Bedarfsplanung sieht auf der<br />
Leistungserbringerseite u.a. vor, zur Darstellung des aktuellen Ärztebestandes auf<br />
Vollzeitäquivalente (Health Canada FTE methodology) zurückzugreifen, da nur so<br />
Unterschiede in der Arbeitsbelastung und alternative Arbeitsmodelle berücksichtigt<br />
werden können 37 . Wo dies insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene nicht möglich<br />
ist, sollen nationale Richtgrößen zur Anwendung kommen 38 . Im Vordergrund steht dabei<br />
die Entwicklung von Richtlinien zur Bestimmung der „kritischen Masse“, die die für eine<br />
adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung benötigte Mindestanzahl an Ärzten<br />
innerhalb einer bestimmten Region einerseits sowie die Lebensfähigkeit von Praxen<br />
andererseits sicherstellen soll 39 . In diesem Zusammenhang wird eine Neuklassifizierung<br />
der Facharztgruppen innerhalb der einzelnen Versorgungsregionen in jeder Provinz nach<br />
Primär- und (Basis)-Sekundärversorgung sowie (höherer) Sekundär- und<br />
Tertiärversorgung vorgeschlagen 40 . Bei der Bildung/ (Neu)klassifikation von<br />
Versorgungsregionen und der Verfügbarkeit von (höherer) Sekundär- und<br />
Tertiärversorgung sollen Kriterien wie die „kritische Masse“, die Bedürfnisse der<br />
Bevölkerung sowie geographische Gegebenheiten und die Erreichbarkeit<br />
Berücksichtigung finden. Analog hierzu sollen auch die einzelnen Fachgruppen nach<br />
Primär- und (Basis)-Sekundärversorgung sowie (höherer) Sekundär- und<br />
Tertiärversorgung eingeteilt werden um so eine Verbesserung des Angebots zu<br />
erreichen 41 .<br />
34 Vgl. AMWAC 1996, S. 15.<br />
35 a.a.O.<br />
36 Vgl. AMWAC 1996, S. 18f.<br />
37 Vgl. NAWG, S. 8f.<br />
38 Vgl. NAWG, S. 9.<br />
39 Vgl. NAWG, S. 10f.<br />
40 Vgl. NAWG, S. 12f.<br />
41 Vgl. NAWG, S. 13.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 53
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Zur Angebotsbestimmung werden in England neben der Anzahl der bereits<br />
praktizierenden Allgemeinmediziner in Vollzeitäquivalenten die Praxis- und<br />
Tätigkeitsstruktur sowie die geographische Lage berücksichtigt 42 .<br />
Im Mittelpunkt der ärztlichen Bedarfsplanung in den Niederlanden steht die Ermittlung<br />
des Angebots an Ärzten, untergliedert in Teil- und Vollzeitkräfte unter Berücksichtigung<br />
der effektiven Stundenzahl je Arzt 43 . Neben Angaben zur Zahl der niedergelassenen<br />
Hausärzte 44 , zu den überwiegend in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen tätigen<br />
Fachärzten 45 , zur Anzahl der in Voll- und Teilzeit beschäftigten Personen und Angaben<br />
zur Länge eines Arbeitstages finden patientenbezogene bzw. nicht-patientenbezogene<br />
Tätigkeiten 46 bei der Ermittlung des Angebotsbedarfs Berücksichtigung. Daneben<br />
fließen auch andere Faktoren wie etwa die Dauer der Ausbildung, die Abwanderung in<br />
andere Berufe nach der Aus- bzw. Weiterbildung, die Zuwanderungsrate ausländischer<br />
Kräfte sowie Substitutionsmöglichkeiten durch den medizinisch-technologischen<br />
Fortschritt in die Schätzungen des zukünftigen Angebotsbedarfs mit ein 47 . Im Rahmen<br />
der niederländischen ärztlichen Bedarfsplanung kommen alternative Modellrechnungen<br />
zur Anwendung, die das Angebot an Ärzten unter Berücksichtigung möglicher<br />
Abweichungen bei der Nachfrage bzw. dem Angebot entsprechend korrigieren 48 .<br />
Auch die österreichische Bedarfsplanung stellt bei der Darstellung des Ärzteangebots auf<br />
Vollzeitäquivalente ab, indem bei der zugrunde liegenden Modellrechnung für die Ist-<br />
Bestandsaufnahme der Vertragsärzte die Arbeitskapazität des Arztes berücksichtigt<br />
wird 49 . Dabei wird der gesamte ambulante Bereich berücksichtigt, also auch sog.<br />
Ambulatorien, Krankenhausambulanzen und Institute und entsprechend gewichtet 50 .<br />
Aufgrund des hohen Arztanteils stellt die Stadt Wien einen Sonderfall dar, weshalb für<br />
die fachärztliche Versorgung eine Variante berechnet wird, die die Patientenmigration im<br />
Umfang analog zu den Krankenhausfällen berücksichtigt 51 . Weiterhin wird gewissen<br />
Substitutionseffekten im Verhältnis bestimmter Fachgruppen zueinander dahingehend<br />
Rechnung getragen, dass für einige Fächer (Praktischer Arzt/ Internist, Praktischer Arzt/<br />
Internist/ Kinderarzt, Orthopäde/ Unfallchirurg) Richtwerte für die Fächerkombinationen<br />
berechnet werden 52 .<br />
42 Vgl. Maynard/Walker, S. 19., MWSAC(1997).<br />
43 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 10.<br />
44 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 17f.<br />
45 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 25f.<br />
46 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 20, 32.<br />
47 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 10.<br />
48 Vgl. Nivel/ Prismant, S. 22f., S. 34ff.<br />
49 Regiomed, S. 4.<br />
50 Regiomed, S. 23f.<br />
51 Regiomed, S. 4.<br />
52 Regiomed, S. 4.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 54
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
10.4 Bedarfsplanung im Bereich der ärztlichen Versorgung<br />
10.4.1 Australien<br />
Die medizinische Versorgung außerhalb von Krankenhäusern erfolgt in Australien<br />
grundsätzlich durch den Allgemeinarzt in freier Praxis, der als sog. Gatekeeper für den<br />
Zugang zu fachärztlichen Leistungen (durch Fachärzte, andere nicht-ärztliche Berufe,<br />
sonstige Gesundheitseinrichtungen auf Gemeindeebene, Krankenhäuser) fungiert. Einige<br />
dieser Gesundheitseinrichtungen auf Gemeindeebene können allerdings auch ohne<br />
vorherige Überweisung direkt von einem Patienten aufgesucht werden. Zur Versorgung<br />
in Krankenhäusern haben Patienten nur über die Notaufnahme, den Rettungsdienst oder<br />
die Überweisung durch einen Allgemeinarzt Zugang. 53<br />
Die in Australien an der Bedarfsplanung beteiligten Institutionen sind neben dem<br />
australischen Gesundheitsministerium (Commonwealth) und den Gesundheitsministerien<br />
der einzelnen Staaten und Territorien, die zusammen die politischen Richtlinien<br />
vorgeben, der sog. Australian Health Ministers Advisory Council (AHMAC), in dessen<br />
Bereich die Politikimplementierung fällt. 1995 schuf AHMAC ein Beratungskomitee<br />
(Australian Medical Workforce Advisory Committee, AMWAC), das diesen in Fragen<br />
der australischen Bedarfsplanung berät.<br />
Der Ansatz des AMWAC für die ärztliche Bedarfsplanung umfasst die Ausschöpfung<br />
bereits existierender Datensammlungen sowie die Erhebung anderer relevanter Daten um<br />
im einzelnen<br />
� den aktuellen Bestand (Anzahl, Charakteristika, Verteilung und Leistungsangebot)<br />
sowie das Ausbildungsprogramm zu beschreiben,<br />
� den Arbeitsinput und -output vor dem Hintergrund von Pensionierungen, Migration<br />
und Ausbildungsprogrammen zu schätzen,<br />
� den angemessenen Versorgungs- und Verteilungsgrad des aktuellen ärztlichen<br />
Bestandes gemessen an nationalen und internationalen Benchmarks sowie die<br />
Ansichten der Berufs- und anderer Interessenvertreter (Patientenorganisationen,<br />
Health Authorities der Territorien und einzelnen Bundesstaaten etc.) zu beurteilen,<br />
� den ärztlichen Versorgungsbedarf für die nächsten 10 Jahre unter Heranziehung<br />
relevanter Bedarfsindikatoren und unter Berücksichtigung der Entwicklung neuer<br />
Technologien<br />
hochzurechnen,<br />
und Substitutionseffekte zwischen Leistungsanbietern<br />
� den Grad der ärztlichen Versorgung hochzurechnen um dem Versorgungsbedarf<br />
(im Sinne einer ausgewogenen Versorgung) entsprechen zu können und<br />
� eine Empfehlung bzgl. der Angleichung des Ausbildungsinput im Hinblick auf eine<br />
ausgewogene Versorgung innerhalb eines Zeitrahmens von 10 Jahren zu geben. 54<br />
Bei der Planung des zukünftigen ärztlichen Bedarfs greift das AMWAC vor allem auf<br />
leistungsbedarforientierte Ansätze unter Berücksichtigung von Bevölkerungsindikatoren<br />
53 Australia’s Health 2000 (2000), S. 8.<br />
54 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 27.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 55
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
sowie (eindeutig definierte) nationale und internationale Benchmarks zurück. Daneben<br />
kommt die Arzt-Patienten-Verhältniszahl vor allem bei der Beschreibung geographischer<br />
Unterschiede zur Anwendung. 55 Die Auswahl der Benchmarks zur Bestimmung einer<br />
ausreichenden und ausgewogenen Anzahl von Ärzten für die ärztliche und fachärztliche<br />
Versorgung berücksichtigt verschiedene, den Leistungsbedarf bzw. die<br />
Leistungskapazität beeinflussenden Faktoren. 56 Für die ärztliche bzw. fachärztliche<br />
Versorgung kommen dabei unterschiedliche Methodologien zur Anwendung. 57 Aus<br />
diesem Grund erfolgt im folgenden eine getrennte Darstellung der Vorgehensweise für<br />
die haus- bzw. fachärztliche Untersuchung.<br />
10.4.1.1 Hausärztlichen Versorgung<br />
Die folgende Graphik gibt einen schematischen Überblick über die Grundzüge der<br />
Bedarfsplanung in der hausärztlichen Versorgung in Australien.<br />
55 ebd.<br />
56 Vgl. AMWAC (1996.1), S. 15f.<br />
57 ebd.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 56
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Graphik 1: Bedarfsplanung in der hausärztlichen Versorgung in Australien<br />
1. Stufe: Ermittlung des<br />
standardisierten lokalen<br />
Leistungsbedarfs (SWPE)<br />
2. Stufe: Ermittlung der<br />
erforderlichen<br />
Leistungskapazität<br />
3. Stufe: Ermittlung des<br />
Ärztebedarfs<br />
4. Stufe: Ermittlung der<br />
tatsächlichen<br />
Leistungskapazität<br />
5. Stufe: Ermittlung des<br />
Versorgungsgrades<br />
6. Stufe: Zukünftige<br />
Entwicklung<br />
7. Stufe: Maßnahmen zur<br />
Behebung der Unterversorgung<br />
(Empfehlungen)<br />
Quelle: BASYS.<br />
Morbidität: 16 Faktoren zur<br />
Berücksichtigung von<br />
Alter/Geschlecht<br />
Berücksichtigung soziale<br />
Benachteiligung<br />
SEIFA Index<br />
sowie sonstige Faktoren:<br />
Aborigines, Zugang zum<br />
Krankenhaus<br />
Benchmarks:<br />
Kontakte K je Patient<br />
nach Regionstyp<br />
Modell zur Berechnung<br />
der Vollzeitäquivalente:<br />
Kontakte bei<br />
Vollzeittätigkeit<br />
Ärzte nach Arbeitszeit<br />
bzw. Einnahmen,<br />
Anteile nicht<br />
hausärztlicher Tätigkeit<br />
VG< 100<br />
Angebot an Vollzeitäquivalent-Ärzten<br />
AA<br />
Ermittlung der Patienten<br />
mit Praxiskontakt<br />
Standardisierte<br />
Wohnbevölkerung im<br />
Planungsbereich<br />
Standardisierter lokaler<br />
Leistungsbedarf<br />
SWPE<br />
Erwartete lokale<br />
Praxiskontakte<br />
EK= K* SWPE<br />
Bedarf an Vollzeitäquivalent-Ärzten<br />
BA<br />
Versorgungsgrad<br />
VG = AA/BA*100<br />
VG> 100<br />
Unterversorgung Überversorgung<br />
� Förderung von<br />
Praktikumsplätzen in<br />
unterversorgten<br />
Gebieten<br />
� Zulassung ausländischer<br />
Ärzte und Nurse<br />
practitioners<br />
� Vergütungsanreize<br />
Prognose von Bedarf und<br />
Nachfrage<br />
� Reduzierung von<br />
Praktikumsplätzen in<br />
überversorgten Gebieten<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 57
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
Im Mittelpunkt der Bedarfsbestimmung auf der Nachfrageseite steht die Ermittlung des<br />
standardisierten lokalen Leistungsbedarfs (SWPE). Dieser wird definiert als Einheit zur<br />
Messung der Praxisgröße im Sinne von Patientenumsatz, der wie folgt abgeleitet wird: 58<br />
� hat ein Patient nur einen Allgemeinarzt aufgesucht, so wird der Patient als ein Voll-<br />
Äquivalent für diese Praxis gezählt;<br />
� sucht ein Patient mehrere Allgemeinärzte auf, wird er lediglich als ein Bruchteil<br />
eines Voll-Äquivalents für jede der entsprechenden Praxen gezählt;<br />
� im Verhältnis zum Gesamtdurchschnitt haben ältere Patienten und Frauen eines<br />
höhere Konsultationsrate pro Patienten aufzuweisen als jüngere bzw. männliche<br />
Patienten. Das Voll-Äquivalent je Patient wird standardisiert bzw. angeglichen um<br />
diesen Unterschieden Rechnung zu tragen. Die Standardisierung basiert auf den<br />
Daten des National Medicare and Department of Veteran’s Affairs für jede Alters-<br />
und Geschlechtsgruppe. Dabei wird jeder Patient einer der 16 Altersgruppen bzw.<br />
beiden Geschlechtsgruppen zugeordnet und mit der entsprechenden Gewichtung<br />
(vgl. Tabelle 3) multipliziert.<br />
� Der lokale Leistungsbedarfs (SWPE) für eine Praxis ist die Summe des SWPE<br />
Wertes je Patient der Praxis während eines Zeitraums von 12 Monaten.<br />
Tabelle 3: Alter nach Geschlechtsgewichtung für SWPE Standardisierung<br />
Alter in Jahren Männer Frauen<br />
Jünger als 1 0,929 0,932<br />
1-4 1,189 1,112<br />
5-14 0,688 0,699<br />
15-24 0,633 0,938<br />
25-44 0,729 1,012<br />
45-64 0,963 1,199<br />
65-74 1,355 1,623<br />
75+ 1,808 2,183<br />
Quelle: AMWAC (1996.1), S. 17.<br />
Die wichtigsten Variablen für die Festlegung des Bedarfs auf der Nachfrageseite sind<br />
Bevölkerungszahlen und die geschlechts- bzw. altersspezifische Inanspruchnahme von<br />
Leistungen, um so wesentliche Einflüsse auf Angebot und Nachfrage mit berücksichtigen<br />
zu können. Daneben finden sozioökonomische (SEIFA Index) und andere Faktoren<br />
58 AMWAC (1996.1), S. 17.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 58
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
(ethnische Minderheiten, Zugang zum Krankenhaus) sowie die regionale<br />
Inanspruchnahme allgemeinärztlicher Leistungen Eingang in die Kalkulation 59 .<br />
Bei der Schätzung des Leistungsbedarfs innerhalb eines bestimmten geographischen<br />
Gebietes werden im einzelnen folgende Aspekte berücksichtigt: 60<br />
� Anzahl der Wohnbevölkerung innerhalb eines Gebietes sowie die Lage der diese<br />
versorgenden allgemeinärztlichen Praxen, welche den lokalen Leistungsbedarfs<br />
(whole patient equivalent, WPE) ergeben; dieser basiert auf der Auswertung<br />
einschlägiger Medicare-Register.<br />
� Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung, die die höheren<br />
Inanspruchnahmeraten älterer Patienten und Frauen berücksichtigt. Durch<br />
Gewichtung des lokalen Leistungsbedarfs nach Alter und Geschlecht wird der sog.<br />
standardisierte Leistungsbedarf (standardized WPE) berechnet.<br />
� Die höhere Morbiditätsrate von Patienten mit niedrigem sozioökonomischen Status<br />
wie z.B. langjährige Sozialhilfeempfänger und deren Angehörige. Basierend auf<br />
den Volkszählungsdaten von 1996 wurden mit Hilfe des SEIFA Index<br />
sozioökonomischer Vor- und Nachteile die Wohngebiete mit niedrigem<br />
sozioökonomischen Standard klassifiziert. Durch Heranziehung dieses Index kann<br />
der Leistungsbedarf dieser Bevölkerungsschicht über die Medicare-Register<br />
ermittelt werden.<br />
� Die unter den ethnischen Minderheiten (Aboriginies etc.) noch höhere<br />
Morbiditätsrate. Da keine zuverlässigen Daten bzgl. eines angemessenen<br />
Leistungsbedarfs für diese ethnischen Gruppen vorhanden sind, wurde eine<br />
zusätzliche Inanspruchnahme über die Gewichtung für sozioökonomische<br />
Nachteile hinaus in die Berechnung miteinbezogen.<br />
� Zugang zu/ bzw. Inanspruchnahme von Leistungen der Primärversorgung. Der<br />
lokale Leistungsbedarf wird aus Medicare-Registern abgeleitet; die<br />
Primärversorgung erfolgt gerade in ländlichen Gebieten ausschließlich in<br />
Krankenhausambulanzen oder über die Aboriginal Medical Services (AMS) und<br />
wird damit nicht über Medicare abgerechnet. Allerdings soll eine entsprechende<br />
Angleichung des standardisierten Leistungsbedarfs für diese Gebiete erfolgen.<br />
Die daraus geschätzte Arbeitsbelastung für Allgemeinärzte wird dann in<br />
Patientenkontakte umgerechnet um so den angemessenen Bedarf festlegen zu können 61 .<br />
Informationen zu den tatsächlichen Patientenkontakten werden über Medicare-<br />
Abrechnungen, AMS-Patientenkontakte und die jährlichen nationalen<br />
Krankenhausstatistiken gewonnen.<br />
Für die Kalkulation des leistungsbedarfsbedingten Arbeitsumfangs wird der<br />
angeglichene lokale leistungsbedarfsbedingte Arbeitsumfang mit der geschätzten<br />
59 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 7.<br />
60 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 7f.<br />
61 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 8.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 59
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
durchschnittlichen Anzahl der Patientenkontakte multipliziert. 62 Zur Bestimmung der<br />
leistungsbezogenen Benchmarks werden große ländliche Gesundheitszentren als<br />
Richtgröße gewählt, die jedoch keine Homogenität zwischen den einzelnen<br />
Gesundheitszentren dieser Größe impliziert. Allerdings stellen sie insgesamt auf<br />
nationales Niveau aggregiert nach der Einschätzung des AMWAC einen sinnvollen<br />
Indikator dar. 63<br />
Kapazitätsfaktoren<br />
Für die Bestimmung einer adäquaten Versorgung wurde der zuvor auf der Basis der<br />
erfassten Arbeitszeiten (vgl. AHIW national medical labour force survey) kalkulierte<br />
Arbeitsaufwand in die dafür notwendige Anzahl an Ärzten umgerechnet und dann mit<br />
der augenblicklichen Versorgungslage (Dezember 1998) abgestimmt. Wie die meisten<br />
anderen Länder auch, stellt Australien dabei auf Vollzeitäquivalente (full-time workload<br />
equivalent, FWE) ab. Dies umfasst eine genaue Bestimmung der für den ländlichen und<br />
städtischen Bereich notwendigen Ärzte in Vollzeitäquivalenten vor dem Hintergrund der<br />
unterschiedlichen Anzahl an Patientenkontakten in ländlichen Gebieten bzw.<br />
Großstädten und einer Abgleichung mit den aktuell für die Versorgung der jeweiligen<br />
Gebiete zur Verfügung stehenden Anzahl an Ärzten 64 . Dabei wird der geschätzte<br />
Arbeitsaufwand aufgrund der Patientenkontakte insgesamt in Relation gesetzt zu der<br />
durchschnittlichen Anzahl an Patientenkontakten je in Vollzeit tätigem Arzt. Für die<br />
Berechnung von Vollzeitäquivalenten, werden die Arztkollektive (Kopfzahlen) nach 5-<br />
Jahres-Geschlechts- und Alterskohorten sowie der durchschnittliche Arbeitszeit (in<br />
Stunden) je Kohorte analysiert. 65<br />
Bei der Festlegung der Benchmarks wird zwischen verschiedenen Arztgruppen<br />
(Primärärzte, Fachärzte, Ärzte im Krankenhaus ohne Fachbezeichnung und Vertreter)<br />
unterschieden, um strukturelle Besonderheiten innerhalb der Ärzteschaft besser erfassen<br />
zu können 66 . Ausgangspunkt bildete der Stand von 1994, der in einigen Punkten eine<br />
Angleichung an den aktuellen Beschäftigtenstand erfuhr:<br />
• Subtraktion der geschätzten Überversorgung bei den Primärärzten in den Städten<br />
(4.356)<br />
• Addition der geschätzten Unterversorgung bei den Primärärzten in ländlichen<br />
Gebieten (511)<br />
• Addition der geschätzten Unterversorgung bei den nicht-fachärztlichen<br />
•<br />
Beschäftigten in Krankenhäusern (400)<br />
Addition der geschätzten Unterversorgung bei den Vertretern (200)<br />
• Addition der geschätzten Unterversorgung bei den Fachärzten (1.838)<br />
62 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 8.<br />
63 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 9.<br />
64 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 10.<br />
65 Vgl. AMWAC (2000.2), S. 11.<br />
66 Vgl. AMWAC (1996.1), S. 15.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 60
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Schätzungen der Benchmarks für die Beschäftigten in der Primärversorgung -<br />
Ausgangsgrundlage waren hier die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gesamtzahlen<br />
der Ärzte insgesamt bzw. die in Vollzeit Beschäftigten - erfolgen unter Berücksichtigung<br />
der bereits diskutierten angebotsseitigen Faktoren wie Unterschiede in der<br />
Arbeitsbelastung unter den Ärzten und diesbezügliche Unterschiede zwischen<br />
städtischen und ländlichen Gebieten, der Arbeitszeit der in Krankenhäusern beschäftigten<br />
Ärzte sowie des Frauenanteils, um so insgesamt das Ausmaß ungleicher Verteilung<br />
medizinischer Arbeitskräfte erfassen zu können 67 . Bei der Festlegung von Richtgrößen<br />
wird auf die in der Behandlung tätigen Ärzte in Vollzeit zurückgegriffen. Daneben<br />
wurden auf der Nachfrageseite bei den Schätzungen für die Beschäftigten in der<br />
Primärversorgung Schlüsselfaktoren wie Alter, Geschlecht, sozioökonomischer Status<br />
und daraus resultierende Unterschiede in der Inanspruchnahme berücksichtigt.<br />
67 Vgl. AMWAC (1996.1), S. 18f.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 61
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4: Benchmarks der australischen ärztlichen Versorgung (1994)<br />
1. Berufstätige Ärzte in der Gesundheitsversorgung<br />
Vollzeit-<br />
Beschäftigte<br />
Anzahl<br />
insgesamt<br />
Ärzte insgesamt 40.17 44.337<br />
Klinisch tätige Ärzte 1) 2. Überversorgung an Ärzten<br />
37.00 40.859<br />
Primärärztliche Versorgung (Allgemeinärzte)<br />
3. Unterversorgung an Ärzten<br />
2.911 4.356<br />
Primärärztliche Versorgung (Allgemeinärzte) 445 511<br />
Krankenhaus Nichtfachärzte 2) 360 400<br />
Fachärzte 1.225 1.838<br />
Vertreter 3) 150 200<br />
Unterversorgung insgesamt<br />
Benchmark Beschäftigte (=1-2+3)<br />
2.210 2.950<br />
Ärzte insgesamt 39.616 42.931<br />
Klinisch tätige Ärzte 1) Benchmark Ärzte je 100.000 Einwohner<br />
36.599 39.453<br />
Ärzte insgesamt 222.0 240.6<br />
Klinisch tätige Ärzte 1) Beschäftigte Ärzte je 100.000 Einwohner 1994<br />
205.1 221.1<br />
Ärzte insgesamt 226.0 248.5<br />
Klinisch tätige Ärzte 1) 209.0 229.0<br />
1) Ärzte mit besonderer Erfahrung in der Behandlung von Patienten (gewöhnlich keine Chirurgen)<br />
2) Ärzte in Aus- und Weiterbildung sowie am Krankenhaus angestellte Ärzte, die keine Fachärzte sind<br />
(resident medical officers, career medical officers, hospital medical officers and other salaried hospital<br />
doctors)<br />
3) Vertreter in diesem Sinne sind Ärzte, die für einen begrenzten Zeitraum eine Vertreterstellung in einer<br />
Praxis, Krankenhaus oder Versorgungszentrum annehmen.<br />
Quelle: AMWAC (1996.1), S. 15.<br />
Ermittlung des Versorgungsgrades<br />
Für das Segment der Primärversorgung wurde bei der städtischen Überversorgung bzw.<br />
der ländlichen Unterversorgung eine numerische Gewichtung durchgeführt. Der<br />
Beschäftigtenstand in der Primärversorgung wurde für jede statistische Unterteilung<br />
verglichen und gab so zum ersten Mal auf nationaler Ebene genauere Angaben darüber,<br />
in welchen Gegenden es Defizite (im Sinne einer Über- bzw. Unterversorgung) gibt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 62
10.4.1.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Nach der Festlegung des aktuellen Beschäftigtenumfangs (vgl. Gesamtzahl an Ärzten in<br />
Kopfzahlen und Vollzeitäquivalenten, obige Tabelle) wurde die Entwicklung der<br />
Arztzahlen in Australien auf der Grundlage verschiedener Bedarfs- und<br />
Versorgungsszenarien für das Jahr 2025 prognostiziert. Die wichtigsten Variablen im<br />
Rahmen der Versorgung waren die Zahl der aufgenommenen Medizinstudenten, die Zahl<br />
der im Ausland ausgebildeten Ärzte, die Arbeitszeit der in Krankenhäusern beschäftigten<br />
Ärzte sowie der Anteil der Frauen 68 :<br />
Szenario 1: unveränderte Zahl von 1200 medizinischen Hochschulabsolventen<br />
pro Jahr plus 200 im Ausland ausgebildete Ärzte pro Jahr<br />
Szenario 2: 1200 medizinische Hochschulabsolventen bis zum Jahr 2000, 1100<br />
im Jahr 2001 und danach 1000 pro Jahr plus 200 im Ausland ausgebildete Ärzte<br />
pro Jahr<br />
Szenario 3: unveränderte Zahl von 1200 medizinischen Hochschulabsolventen<br />
pro Jahr plus 300 im Ausland ausgebildete Ärzte pro Jahr<br />
Szenario 4: 1200 medizinische Hochschulabsolventen bis zum Jahr 2000, 1100<br />
im Jahr 2001 und danach 1000 pro Jahr plus 300 im Ausland ausgebildete Ärzte<br />
pro Jahr<br />
Szenario 5: 1200 medizinische Hochschulabsolventen bis zum Jahr 2000, 1100<br />
im Jahr 2001 und danach 1000 pro Jahr plus 200 im Ausland ausgebildete Ärzte<br />
pro Jahr; darüber hinaus graduelle Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit um 5<br />
Stunden bis 2025 für Männer (nicht für Frauen).<br />
Da es sich bei Benchmarks um dynamische Größen handelt, sollten diese die<br />
verschiedenen, bereits diskutierten Einflussfaktoren auf Leistungsnachfrage und<br />
Leistungsangebot gerade auch im Hinblick auf ihre zukünftige Weiterentwicklung<br />
berücksichtigen. Eine Erhöhung dieser Richtwerte aufgrund von<br />
Nachfrageeinflussfaktoren ergeben sich insbesondere aufgrund: 69<br />
� der Alterung der Gesellschaft ober- bzw. unterhalb der Bevölkerungszunahme,<br />
� neuer Technologieentwicklung und Medikamente sowie neuer Behandlungsmethoden,<br />
� des steigenden sozioökonomischen Status der Bevölkerung im Zusammenhang<br />
mit Gesundheits- und Aufklärungskampagnen (Screening- und Impfprogramme).<br />
Bei der Erstellung eines Modells zum Beschäftigtenbedarf nur aufgrund der<br />
Bevölkerungszunahme bzw. –alterung kann einfach auf die Bevölkerungsprognose des<br />
Australischen Statistischen Büros zur alters- und geschlechtsbezogenen<br />
Inanspruchnahme von Medicare-Leistungen zurückgegriffen werden:<br />
68 Vgl. AMWAC (1996.1), S. 33.<br />
69 Vgl. AMWAC (1996.1), S. 36.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 63
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Es wurden die Prognosen der Serien A/B für die Jahre 1993-2041 zugrunde<br />
gelegt. Danach steigt die Bevölkerung von 18,04 Mio. im Jahre 1995 23,24 Mio.<br />
im Jahre 2026 (entspricht einem jährlichen Anstieg von 0,82% bzw. einem<br />
Gesamtanstieg von 28,86%).<br />
• Als Benchmark wurden die 1994-1995 Daten zur alters- und<br />
geschlechtsbezogenen Inanspruchnahme von Medicare benutzt. Bleibt die Rate<br />
der Inanspruchnahme für jede Alters-Geschlechtskohorte bis 2026 unvermindert<br />
gleich, werden die 188,1 Mio. Medicare Leistungen auf 269,8 Mio. im Jahre2026<br />
ansteigen (dies entspricht einem jährlichen Anstieg von 1,17% oder einem<br />
Gesamtanstieg von 43,46%). Mit anderen Worten: ein Anstieg von 28,86% der<br />
Bevölkerungszahl bedingt aufgrund der Alterung der Bevölkerung einen Anstieg<br />
der Inanspruchnahme um 43,46%. Damit beträgt der Anstieg allein aufgrund der<br />
zunehmenden Alterung 0,35% (1,17%-0,82%).<br />
Die Anzahl der Medicare-Leistungen stieg um 4,3% zwischen 1994-1995 und um 4,7%<br />
zwischen 1993-1994. Arztbesuche ohne Überweisungen stiegen um 2% zwischen 1994-<br />
1995 und 3,8% zwischen 1993-1994. Facharztbesuche (ausgenommen Geburtshilfe,<br />
Anästhesie, Pathologie und Diagnostik) nahmen zwischen 1994-1995 um 4,0% und 3,2%<br />
zwischen 1993-1994 zu. Bei den Operationen war 1994-1995 ein Anstieg um 4,2% und<br />
zwischen 1993-1994 um 0,3% zu verzeichnen.<br />
Die Zahl der Arztbesuche ohne Überweisungen, Facharztbesuche und Operationen<br />
zusammengefasst stieg 1994-1995 um 2,34%, wodurch die Differenz zwischen dem<br />
tatsächlichen und geschätztem Anstieg (aufgrund der Bevölkerungszunahme und des<br />
Alterungsprozesses) bei 1,17% lag. Diese Differenz lässt sich vor allem auf die<br />
Nachfrage nach neuen Behandlungsformen und unangemessene Leistungserbringung<br />
zurückführen. Daraus konnten folgende Szenarien abgeleitet werden:<br />
Szenario 1: geringer Anstieg der Nachfrage nach medizinischen Leistungen:<br />
0,3% pro Jahr (dies führt zu einem Anstieg von 1,47% insgesamt pro Jahr)<br />
Szenario 2: mittelmäßiger Anstieg der Nachfrage nach medizinischen Leistungen:<br />
0,6% pro Jahr (dies führt zu einem Anstieg von 1,77% insgesamt pro Jahr)<br />
Szenario 3: starker Anstieg der Nachfrage nach medizinischen Leistungen: 0,9%<br />
pro Jahr (dies führt zu einem Anstieg von 2,07% insgesamt pro Jahr)<br />
10.4.1.3 Ausbildungsplanung<br />
Auch Australien gehört zu jenen Ländern, die durch die Regulierung der medizinischen<br />
Ausbildung und über die Festsetzung der Zahl von Studienplätzen an den medizinischen<br />
Fakultäten eine bedarfsgerechte Versorgung an medizinischen Fachpersonal sicherstellen<br />
wollen um sowohl Über- als auch Unterversorgung zu vermeiden. Mechanismen zur<br />
Kontrolle der Ärztezahlen in Australien umfassten im folgenden 70 :<br />
70 Horvath et. al, 1998.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 64
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• die Beschränkung der vom Staat subventionierten Ausbildungs- und<br />
•<br />
Studienplätze,<br />
ein in der Gesetzgebung des Commonwealth verankertes Verbot von<br />
Studiengebühren für Australische Staatsangehörige und Personen mit ständigem<br />
Wohnsitz in Australien,<br />
• eine Begrenzung der Anzahl der Aus- und Weiterbildungsstellen<br />
• Restriktionen für neu zugelassene Ärzte Leistungen unter Medicare anzubieten,<br />
• Einführung eines Strafpunkt-Systems, um die Anzahl der im Ausland<br />
ausgebildeten und nach Australien abwandernden Ärzte kontrollieren zu können.<br />
Seit Mitte der 90er Jahre begrenzte die Australische Regierung die staatlich finanzieren<br />
Ausbildungsplätze an den medizinischen Universitäten auf etwa 1.250 pro Jahr.<br />
Die für das Jahr 2005 festegelegten Benchmarks zur Sicherstellung des Bedarfs an<br />
medizinischen Beschäftigten (z.B. die erwünschte Anzahl an Ärzten je Einwohner)<br />
entspricht 220 vollzeitbeschäftigten klinisch tätigen Ärzten je 100.000 Einwohner bei<br />
einem Anstieg auf 270 je 100.000 Einwohner im Jahre 2025 71 . Diese Schätzung geht von<br />
der Prämisse aus, dass sich die nationale Gesundheitsstruktur nicht signifikant ändern<br />
und der Anstieg der Nachfrage nach Gesundheitsleistungen aufgrund des<br />
Bevölkerungswachstums, der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und anderer<br />
Faktoren bei etwa 1,77 % pro Jahr liegen würde. Des weiteren wurde davon<br />
ausgegangen, dass die Anzahl der Hochschulabsolventen von 1.200 pro Jahr (Stand<br />
1996) ab 2002 auf 1.000 sinken und sich der Anteil der Frauen von 28% im Jahre 1997<br />
auf 34 % im Jahre 2010 und 2025 sogar auf 38,9 % erhöhen würde 72 .<br />
Seit der Veröffentlichung des AMWAC 1996 Benchmark-Berichts betrug die Zahl der<br />
Hochschulabsolventen im Jahr durchschnittlich 1243 Studenten. Zur gleichen Zeit hatten<br />
durchschnittlich 1238 Studenten pro Jahr ihr Medizinstudium in Australien<br />
aufgenommen. Für das Jahr 2000 wurde von einer geschätzten Zahl von 1216<br />
Studienanfängern ausgegangen.<br />
10.4.1.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
Bedarfsplanung für den zahnärztlichen Bereich gibt es in Australien in nur sehr<br />
eingeschränktem Umfang (Australian Institute of Health and Welfare, email vom<br />
26.07.2000).<br />
Nach den letzten Hochrechnungen der Zahnärztezahlen unter Berücksichtigung einer<br />
verglichen mit den späten 80er und frühen 90er Jahren gleichbleibenden Anstellungsund<br />
Verlustrate wird die Versorgung an Zahnärzten in Australien vom derzeitigen<br />
Niveau von 43 Zahnärzten je 100.000 Einwohnern auf 33 je 100.000 Einwohner im Jahre<br />
2021 sinken. Andererseits wird nach Einführung neuer Ausbildungskurse die Versorgung<br />
71 AMWAC &AIHW, 1996.<br />
72 a.a.O.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 65
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
an Dentalhygienikern bis zum Jahr 2021 von einem derzeitigen Verhältnis von 1,5 auf<br />
annähernd 5 je 100.000 Einwohner steigen.<br />
Für die Nationale Datensammlung zu zahnmedizinischen Fachkräften hält die DSRU in<br />
Zusammenarbeit mit dem Australischen Institut für Gesundheit und Wohlfahrt (AIHW)<br />
eine nationale Datensammlung bereit, die über periodische Datenerhebungen<br />
zahnmedizinischen Personals erfolgt, deskriptive Statistiken über zahnmedizinische<br />
Fachkräfte (einschließlich Zahnärzte, Dentalhygieniker, Dentaltherapeuten und<br />
Dentalprothetikern) und nationale Hochrechnungen zur zahnärztlichen Versorgung<br />
erstellt. Darüber hinaus untersucht die DSRU Abweichungen zwischen dem<br />
zahnmedizinischem Personal in der zahnärztlichen Praxis.<br />
10.4.2 Kanada<br />
Die Methodik der hausärztlichen Bedarfsplanung in Kanada ist für Deutschland insofern<br />
interessant, als in Kanada freie Arztwahl besteht und sich der Patient nicht in eine Liste<br />
einschreiben muss wie etwa in den Niederlanden und Großbritannien. Grundsätzlich liegt<br />
die Zuständigkeit für das Gesundheitswesen bei den einzelnen kanadischen Provinzen<br />
und den drei Territorien. Der Bundesregierung obliegt vom Gesetzgeber im Bereich der<br />
ärztlichen Bedarfsplanung die Aufgabe der Anstellung von Militärärzten, die Royal<br />
Canadian Mounted Police sowie die Versorgung abgelegener Gemeinden der<br />
Ureinwohner und Reservate.<br />
Die Verwaltung der Gesundheitsversorgung obliegt in Kanada im wesentlichen den<br />
Provinzen. Die kanadische Gesetzgebung sieht allerdings im „Canada Health Act“ aus<br />
dem Jahre 1984 zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Versorgung keine<br />
Bedarfszulassung vor, obgleich der gleiche Zugang zu ärztlicher Versorgung eines der<br />
fünf grundlegenden Prinzipien der kanadischen Versorgung ist.<br />
10.4.2.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen Versorgung<br />
Die nationale Bedarfsplanung wurde durch die Konferenz der stellvertretenden<br />
Gesundheitsminister der Provinzen im November 1980 veranlasst. 1989 wurde der<br />
Beschluss gefasst, eine Studie zur Ausarbeitung einer regionalen/ nationalen Strategie<br />
bezüglich der ärztlichen Angebotsstruktur, der Verteilung, der Regulierung, der<br />
Bezahlung und der Ausbildung in Auftrag zu geben. Der Barer-Stoddart Bericht „Toward<br />
Integrated Medical Resource Policies for Canada„ aus dem Jahre 1991 enthält 53<br />
Empfehlungen für eine politische Rahmensetzung entlang des Lebenszyklus-Modells<br />
einer Medizinerkarriere, beginnend mit der Aufnahme des Studiums bis zur Beendigung<br />
der Berufstätigkeit.<br />
Im September 1993 forderten die Gesundheitsminister die Entwicklung einer ärztlichen<br />
Bedarfsplanung auf nationaler Ebene, die auf einer abgeschlossenen, langfristig<br />
angelegten ärztlichen Bedarfsplanung in den einzelnen Provinzen und Territorien<br />
beruhen sollte. Im September 1994 einigte man sich auf die Erstellung einer nationalen<br />
Bedarfsplanung bis zum März 1996. Die Schlüsselelemente dieses Planes umfassten:<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 66
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Festlegung der Anzahl der in den einzelnen Provinzen und Territorien erforderlichen<br />
Ärzte,<br />
• Übereinkunft, willkürliche Beschränkungen für die Berufausübung, wie den Ort der<br />
Ausbildung, lediglich als vorübergehend anzuerkennen,<br />
• Handhabung der Verteilung der Ärzte über die Register der abrechnenden Ärzte oder<br />
über die Register für reduzierte Erstattungen,<br />
• verstärkte Kontrolle der Anwerbung medizinischer Hochschulabgänger aus dem<br />
Ausland.<br />
Im Rahmen der 1994 eingesetzten Nationalen Ad hoc Arbeitsgruppe für die ärztliche<br />
Bedarfsplanung (NAWG) wurden die verschiedenen, an der Versorgung beteiligten<br />
ärztlichen Institutionen wie die kanadische Ärztevereinigung (CMA), die<br />
Ärztevereinigungen der jeweiligen Provinzen und Territorien, die Royal Colleges of<br />
Physicians, nationale Facharztgesellschaften und das College of Family Practice<br />
eingebunden.<br />
Die Nationale Ad hoc-Arbeitsgruppe für die ärztliche Bedarfsplanung (NAWG)<br />
unterscheidet zwischen der kurzfristigen Bedarfsplanung auf Provinzebene, die auf<br />
Bevölkerungs-/Ärztezahl-Modellen beruht, und der mittel- und langfristigen<br />
Bedarfsplanung, bei der auf einen bedarfsorientierten Ansatz unter Berücksichtigung der<br />
Morbidität zurückgegriffen wird. Graphik 4.2 stellt die Grundzüge des Modells dieser<br />
mittel- und langfristigen Bedarfsplanung auf nationaler Ebene vor, welches sowohl die<br />
hausärztliche wie auch die fachärztliche Versorgung umfasst.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 67
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Graphik 2: Bedarfsplanung in der ärztlichen Versorgung in Kanada<br />
1. Stufe: Ermittlung des<br />
Leistungsbedarfs<br />
2. Stufe: Bereinigung<br />
des Leistungsbedarfs um<br />
Inanspruchnahme<br />
3. Stufe: Bereichsdarstellung<br />
der EW-/Arzt-<br />
Verhältniszahl<br />
4. Stufe: Bestimmung<br />
der „kritischen Masse“<br />
Bedarf an Vollzeit-<br />
Äquivalent-Ärzten je<br />
(Fach-)Arztgruppe<br />
und Region<br />
5. Stufe: Bildung von<br />
Versorgungsregionen<br />
Bereinigung der EW-Zahl<br />
nach Alter- und Geschlecht<br />
Inanspruchnahme pro Kopf<br />
in $ (alle Fachrichtungen):<br />
� Alter<br />
� Geschlecht<br />
� Kult. u. ethn. Faktoren<br />
Vollzeitkräfte zur<br />
Bestimmung des aktuellen<br />
Ärztebestandes<br />
24/h Notfallversorgung<br />
andere Fachgruppen<br />
Neuklassifizierung<br />
� Primärversorgung<br />
� Sek.versorgung<br />
� Tertiärversorgung<br />
Gesamtzahlung<br />
unter 40: FTE1<br />
FTE = 1+ln(A)<br />
A=Gesamteinkom<br />
-men des Arztes/<br />
60 Perzentil<br />
Kriterien u.a.<br />
� Bedürfnisse der<br />
Bevölkerung<br />
� geographische Gegebenheiten<br />
� kritische Masse<br />
� Erreichbarkeit<br />
Quelle: BASYS 2001.<br />
Zur Bestimmung der Einwohner-Arzt-Verhältniszahlen empfiehlt sie folgende, sowohl<br />
den Leistungsbedarf als auch die Leistungskapazität bestimmenden Faktoren zu<br />
berücksichtigen: 73<br />
73 Vgl. NAWC, S. i.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 68
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Bereinigung/ Ergänzung der Einwohnerzahl um den Geschlechts- und Altersfaktor<br />
• Bereinigung um Änderungen bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen<br />
• im Rahmen kurzfristiger Planungen sollte zur Bemessung des bestehenden<br />
Ärztebestandes auf die Darstellung von Vollzeitkräften (full time equivalents, FTEs)<br />
anstelle von Kopfzahlen zurückgegriffen werden<br />
• zur Festlegung der Einwohner-Arzt Verhältniszahlen sollte anstelle einer Einzelpunkt-<br />
Darstellung eine Bereichsdarstellung verwendet werden<br />
• bei der Festlegung des Einwohner-Arzt Verhältniszahlen sollte die „kritische Masse“<br />
mit berücksichtigt werden (diese bezeichnet die für eine adäquate medizinische<br />
Versorgung der Bevölkerung benötigte Mindestanzahl an Ärzten verschiedener<br />
Fachrichtungen innerhalb einer bestimmten Region sowie adäquate Unterstützung der<br />
dort ansässigen Ärzte durch Fachkollegen).<br />
Für die weitere Entwicklung der Bedarfsplanung auf nationaler und Provinzebene sei die<br />
Entwicklung von Richtlinien zur Bestimmung der „kritischen Masse“ für die einzelnen<br />
Facharztgruppen vordringlich. 74 Darüber hinaus sollte im Rahmen der ärztlichen<br />
Bedarfsplanung eine Einteilung der Versorgungsregionen nach Primär-, (Basis)-<br />
Sekundär- und Tertiärversorgung erfolgen. 75<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
Nach Vorstellungen der NAWG sollte auf der Nachfrageseite zum einen eine<br />
Bereinigung bzw. Ergänzung der Einwohnerzahl um einen Geschlechts- und Altersfaktor<br />
erfolgen, da die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen stark zwischen den verschiednen<br />
Altersgruppen und Geschlechtern variiert. 76 Aus diesem Grunde sollte für alle<br />
Facharztgruppen eine alters- und geschlechtsspezifische Inanspruchnahmerate (gemessen<br />
an $/ Kopf) bestimmt werden. In der Folge sollten Angleichungen an die<br />
Patientenpopulationen auf der Basis der Alters- und Geschlechtsverteilung innerhalb<br />
einer bestimmten Region erfolgen. Diese Angleichung/Bereinigung beinhaltet auch die<br />
Berücksichtigung der relativen Inanspruchnahme jeder Kohorte innerhalb der Alters- und<br />
Geschlechtsverteilung. 77 Darüber hinaus sollten auch kulturelle und ethnische Faktoren<br />
berücksichtigt werden. 78<br />
Des weiteren sollte eine Anpassung entsprechend den Verschiebungen bei der<br />
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen mit einbezogen werden. Dies berücksichtigt,<br />
dass verschiedene medizinische Leistungen aufgrund der „kritischen Masse“ der Ärzte<br />
und der erforderlichen Technologie nur in bestimmten Gegenden erbracht werden<br />
74 a.a.O.<br />
75 Vgl. NAWC, S. ii.<br />
76 Vgl. NAWC, S. 8.<br />
77 a.a.O.<br />
78 a.a.O.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 69
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
können (dies betrifft vor allem Leistungen in der (höheren) Sekundär- und<br />
Tertiärversorgung). 79<br />
Bei der Bestimmung der „kritischen Masse“ ist zwischen jenen Fachrichtungen zu<br />
unterscheiden, bei denen von einer 24/h -(Notfall-)Versorgung auszugehen ist und die<br />
Erreichbarkeit entsprechend wichtig ist und jenen Fachgruppen, bei denen die „kritische<br />
Masse„ vor allem von Überlegungen abhängt, wie ein Minimalstandard an klinischer<br />
Kompetenz und die Lebensfähigkeit von Praxen aufrechterhalten werden kann. 80 Zur<br />
ersten Gruppe werden Fachgruppen wie Anästhesie, Herz-Thorax-Chirurgie,<br />
Allgemeinmedizin, Allgemeine Chirurgie, Allgemeine interne Medizin, Neurochirurgie,<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe, Orthopädie, Allgemeine Pädiatrie, Plastische Chirurgie<br />
und Psychiatrie gezählt. Die zweite Gruppe umfasst Dermatologie, Interne Medizin<br />
(Fachgruppen), Neurologie, Augenheilkunde, HNO-Heilkunde, Pädiatrie (Fachgruppen),<br />
Pathologie, Physikalische Medizin, Radiologie und Urologie. 81<br />
Kapazitätsfaktoren<br />
Bei der Bestimmung des bestehenden Ärztebestandes einer bestimmten Facharztgruppe<br />
und geographischen Gegend vernachlässigt die herkömmliche Darstellung in Kopfzahlen<br />
die Heterogenität der Arztpraxen. Um die Unterschiede in der Arbeitsbelastung und<br />
Auswirkungen alternativer Arbeitsmodelle auf die Anzahl tatsächlich geleisteter<br />
Arbeitsstunden berücksichtigen zu können, sollte die Darstellung in FTEs erfolgen. 82 Die<br />
von Health Canada verwendete FTE-Methode stellt eine weitverbreitete Methode dar, die<br />
aber vor allem bei der Darstellung auf regionaler und lokaler Ebene an Grenzen stößt.<br />
Soweit möglich sollten FTE-Richtgrößen für jede Provinz erstellt werden. Wo dies<br />
aufgrund der Größe nicht praktikabel erscheint, sollten die nationalen Richtgrößen von<br />
Health Canada verwendet werden. Unter Beibehaltung der Methodik von Health Canada,<br />
die Richtgrößen auf Provinzebene verwendet, sollten die FTE wie folgt bestimmt<br />
werden: 83<br />
• Einteilung der Ärzte nach Facharztgruppen;<br />
• Kalkulation des Gesamtbetrags aus Einzelleistungsvergütungen für jeden<br />
Arzt und Darstellung nach Rangfolge innerhalb jeder Facharztgruppe;<br />
• Festlegung der 40 und 60 Perzentile der Gesamtzahlungen für jede<br />
Facharztgruppe wobei<br />
• FTE = 1 für jeden praktizierenden Arzt einer (Fach-)Arztgruppe mit<br />
Gesamtzahlungen zwischen dem 40 und 60 Perzentil;<br />
79 a.a.O.<br />
80 Vgl. NAWC, S.10/11.<br />
81 Vgl. NAWC, S. 11.<br />
82 a.a.O.<br />
83 Vgl. NAWC, S. 9.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 70
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Berechnung FTE < 1 für alle praktizierenden Ärzte mit Gesamtzahlungen<br />
unter dem 40sten Perzentil wie folgt: FTE = (Gesamteinkommen des Arztes)<br />
/ (Einkommswert des 40sten Perzentils der Gesamtzahlungen))<br />
• Berechnung FTE > 1 für alle praktizierenden Ärzte Gesamtzahlungen über<br />
dem 60sten Perzentil nach folgender Formel: wenn A = (Gesamteinkommen<br />
des Arztes) / (Einkommen für das 60stes Perzentil), dann FTE = 1+ln(A).<br />
Aufgrund der Ungenauigkeit von Punkt-Verhältniszahlen sollten die Einwohner-Arzt-<br />
Verhältniszahlen eine bestimmte Varianz (Bandbreite) umfassen. 84 Eine Fixzahl lässt die<br />
notwendige Flexibilität bei der Bedarfsplanung unterhalb der Provinzebene nicht zu.<br />
Daneben bestehen nach der Bereinigung der Versorgung an Medizinern durch die<br />
Arbeitsbelastung (unter Verwendung der FTE-Methodik) Unterschiede in Art und<br />
Umfang der von Ärzten erbrachten Leistungen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,<br />
dass eine zahlen-, alter- und geschlechtsmässig identische Bevölkerungsgruppe aufgrund<br />
des sozio-ökonomischen Status und von Morbiditätsfaktoren ein unterschiedliches<br />
Nachfrageverhalten nach ärztlichen Leistungen aufweist. 85 Aus den genannten Gründen<br />
ist die Bedarfsplanung im Hinblick auf die Verwendung von Einwohner-Arzt-<br />
Verhältniszahlen gerade in kleinen Regionen sehr ungenau (für diese werden Faktoren<br />
wie die „kritische Masse“ der Ärzte in bestimmten Fachgebieten und Erreichbarkeit<br />
zunehmend wichtiger). 86<br />
Ermittlung des Versorgungsgrades<br />
Die Ermittlung des Versorgungsgrades innerhalb des kanadischen<br />
Bedarfsplanungsmodells zielt u.a. auf die Berücksichtigung der sog. kritischen Masse ab.<br />
Diese stellt auf das benötigte Minimum an Ärzten verschiedener Fachbereiche innerhalb<br />
einer gegebenen geographischen Region ab um dort eine ausreichende Versorgung der<br />
Patienten gewährleisten zu können. Dabei kann die über die kritische Masse bestimmte<br />
Anzahl an Ärzten gewisser Fachrichtungen bzw. bestimmter Regionen die erforderliche<br />
Anzahl an Ärzten, wie sie über die Arzt/ Einwohner-Verhältniszahl ausgewiesen werden,<br />
übersteigen. 87 Besonders in ländlichen und abgelegenen Gebieten kann der zahlenmäßige<br />
Bedarf größer sein um das Verbleiben der Ärzte in jenen Regionen zu sichern und einer<br />
Abwanderung derselben aufgrund zu großer Arbeitsbelastung entgegenzutreten.<br />
Andererseits könnte man über die kritische Masse auch zu dem Ergebnis kommen,<br />
gewisse fachärztliche Leistungen innerhalb eines bestimmten geographischen Gebietes<br />
nicht zu etablieren.<br />
Darüber hinaus sollte eine unverbindliche Neuklassifizierung jeder Fachgruppe nach<br />
Primär-, Sekundär(Grund- und fachspezifische) -Versorgung sowie Tertiärversorgung<br />
erfolgen. Jede Provinz sollte für die Bedarfsplanung eine Einteilung in die genannten<br />
84 Vgl. NAWC, S. 9.<br />
85 Vgl. NAWC, S. 10.<br />
86 a.a.O.<br />
87 Vgl. NAWC, S. 11.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 71
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Versorgungsregionen vornehmen. 88 Die NAWC geht davon aus, dass eine Primär- und<br />
Sekundär(Grund)-Versorgung in allen Provinzen und Territorien erhältlich sein sollte.<br />
Die Verfügbarkeit von fachspezifischer Sekundär- und Tertiärversorgung wird allerdings<br />
von den Bedürfnissen der Bevölkerung, den geographischen Gegebenheiten und der<br />
kritischen Masse abhängen. Leistungen innerhalb der Primärversorgung sollten innerhalb<br />
von 30 Minuten und Leistungen der Sekundär(Grund)-versorgung für die Mehrheit der<br />
Bevölkerung innerhalb von zwei Stunden erreichbar sein 89 . Dies gilt für folgende<br />
Fachgruppen:<br />
• Anästhesie<br />
• Allgemeinmedizin/ Notfallmedizin<br />
• Allgemeine Chirurgie<br />
• Allgemeine Interne Medizin<br />
• Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
• Allgemeine Pädiatrie<br />
• Psychiatrie<br />
Ärzte der fachspezifischen Sekundärversorgung müssen nicht in jeder Region vorhanden<br />
sein 90 . Dies betrifft u.a.:<br />
• Dermatologie<br />
• Notfallmedizin<br />
• Interne Medizin (Kardiologie, Gastroenterologie, Hämatologie/ Onkologie,<br />
Rheumatologie, Atemwegserkrankungen, Schwersterkrankungen)<br />
• Neurologie<br />
• Augenheilkunde<br />
• Orthopädische Chirurgie<br />
• HNO-Heilkunde<br />
• Pädiatrie (Neugeborene)<br />
• Pathologie/ Labormedizin<br />
• Physikalische Medizin<br />
• Plastische Chirurgie<br />
• Radiologie/ Nuklearmedizin<br />
• Urologie<br />
Medizinische Leistungen der Tertiärversorgung sind üblicherweise nur in besonderen,<br />
technologisch und personell entsprechend ausgestatteten Zentren erhältlich. Führen<br />
hochspezialisierte Einzelkräfte Behandlungen durch, die von ihren Fachkollegen<br />
88 Vgl. NAWC, S. 12.<br />
89 NAWC, S. 12.<br />
90 NAWC, S. 13.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 72
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
normalerweise nicht durchgeführt werden, so werden diese Fachärzte in der ärztlichen<br />
Bedarfsplanung der allgemeinen Spezialisten-Kohorte zugerechnet. 91 Dies trifft z.B. auf<br />
Gynäkologen, die künstliche Befruchtungen durchführen oder Otolaryngologen, die in<br />
der Krebschirurgie tätig sind, zu. Fachgruppen der Tertiärversorgung sind:<br />
• Herzchirurgie<br />
• Endokrinologie<br />
• Geriatrie<br />
• Immunologie und Allergologie<br />
• Infektionskrankheiten<br />
• Nephrologie<br />
• Medizinische Genetik<br />
• Pädiatrie (Fachgruppen)<br />
• Radiologische Onkologie<br />
• Thoraxchirurgie<br />
• Andere chirurgische Fachgruppen<br />
Bei der Bestimmung des aktuellen Versorgungsgrades wird in Kanada neben den im<br />
Bericht des Royal College of Physicians and Surgeons of Canada (1988) auf die im<br />
Bericht des Federal/ Provincial/ Territorial Advisory Committeee on Health Human<br />
Resoruces (1985) verwendeten Benchmarks zurückgegriffen. 92 In Tabelle 1.5 sind die<br />
vom Federal/ Provincial/ Territorial Advisory Committee on Health Human Resources<br />
berechneten Benchmarks zusammengestellt.<br />
91 NAWC, S. 13.<br />
92 Vgl. NAWC, S. 44.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 73
Tabelle 5: Benchmarks für Kanada<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Aktiver Fehl- Aktiver Aktiver Bestand + Empfeh-<br />
Bestand betrag Bestand Fehlbetrag lung 1)<br />
Anästhesie 2.145 71 11.900 11.500 13.805<br />
Sozialmedizin 422 55 60.450 53.450 131.856<br />
Diagnostische Radiologie<br />
Innere Medizin<br />
1.575 21 16.200 16.000 17.447<br />
Allg. Innere Medizin 1.179 * 21.650 * (8.166) 2)<br />
Kardiologie 687 108 37.100 32.100 ---<br />
Klinische Immunologie u. Allergologie 149 33 171.150 140.100 ---<br />
Dermatologie 392 15 65.050 62.650 77.098<br />
Endokrinologie 254 79 100.400 76.600 ---<br />
Gastroenterologie 346 79 100.400 76.600 ---<br />
Geriatrische Medizin 115 ** 221.750 ** ---<br />
Hämatologie 229 37 111.350 95.850 ---<br />
Infektionskrankheiten 133 ** 191.750 ** ---<br />
Medizin. Onkologie 178 45 143.250 114.350 ---<br />
Nephrologie 199 28 128.150 112.350 ---<br />
Neurologie 373 57 68.350 59.300 89.948<br />
Atemwegerkrankungen 295 18 86.450 81.450 ---<br />
Rheumatologie 225 46 113.350 94.100 ---<br />
Notfallbehandlung 506 ** 50.400 ** ---<br />
Labormedizin 28.792<br />
Gewebepathologie 923 80 27.650 25.400 ---<br />
Klinische Pathologie 263 58 96.950 79.450 ---<br />
Medizinische Genetik 60 ** 425.000 ** ---<br />
Nuklearmedizin 139 61 183.450 127.500 286.501<br />
Geburtshilfe und Gynäkologie 133.8 *** 19.050 *** 18.074<br />
Augenheilkunde 860 0 29.650 29.650 30.000<br />
Hals-Nasen-Ohren Heilkunde 528 30 48.300 45.700 51.456<br />
Pädiatrie 19.355<br />
Allgemein 1.021 0 25.000 25.000 ---<br />
Unterfachrichtungen 594 *** 42.950 *** ---<br />
Physikalische Medizin 200 98 127.500 85.550 113.758<br />
Psychiatrie 3.038 *** 8.400 *** 10.232<br />
Radialogische Onkologie<br />
Chirurgie<br />
153 41 166.650 131.450 156.802<br />
Allgemeine Chirurgie 1.779 62 14.350 13.850 12.292<br />
Kardiovaskuläre u. Thorax-Chirurgie 161 0 158.400 158.400 128.793<br />
Neurochirurgie 170 27 150.000 129.450 165.791<br />
Orthopäd. Chirurgie 810 118 31.450 27.500 34.000<br />
Plastische Chirurgie 298 0 85.550 85.550 108.000<br />
Urologie 458 33 5.577 51.950 56.464<br />
Gesamt 22.192 1.281<br />
* nicht definiert<br />
** entstehende Disziplin<br />
*** entstehende Unterfachrichtung<br />
1) Physician Manpower in Canada 1980-2000, Report of the Federal/ Provincial Advisory Committee<br />
on Health Manpower, July, 1985.<br />
2) einschließlich Interne Medizin und andere Bereiche (ausgenommen Dermatologie und Neurologie).<br />
Quelle: NAWC, S. 54.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 74
10.4.2.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anfang der 90er Jahre deutete eine Studie der Association of Canadian Medical Colleges<br />
darauf hin, dass eine Verringerung der Anzahl der Medizinstudenten in Kanada zu einer<br />
entsprechenden niedrigen Arztdichte führen würde, die sich zu Lasten der Versorgung<br />
der wachsenden Bevölkerung auswirken könnte. Ferner prognostizierte diese Studie, dass<br />
2008 die Anzahl der ausgeschiedenen Ärzte die Anzahl der Absolventen des<br />
Medizinstudiums überschreiten würde.<br />
Darüber hinaus entwickelte 2000 der Canadian Medical Association (CMA) ein<br />
Simulationsmodell zur Schätzung der Arztdichte in Kanada für die nächsten zwanzig<br />
Jahre. Das sog. Physician Resource Evaluation Template (PRET) basiert auf acht<br />
Parametern. Einerseits wird das Ausscheiden der Ärzte aufgrund von Todesfall,<br />
Auswanderung oder Pensionierung sowie der Zufluss von Medizinern (Absolventen,<br />
Einwanderung bzw. interregionale Wanderung und Rückkehr einheimischer Mediziner)<br />
berücksichtigt. Andererseits werden die Volkszählungsdaten vom kanadischen<br />
Statistischen Amt benutzt, um die Arztdichte zu berechnen. Das Simulationsmodell gibt<br />
eine Schätzung der zukünftigen Versorgung nach Alter, Geschlecht und Fachrichtung der<br />
Ärzte für die Jahre 2000 bis 2021. Ferner gibt das Modell nicht nur eine Idee von der<br />
zukünftigen Situation sondern stellt auch für den Entscheidungsträger ein<br />
Steuerungsinstrument dar. Vier möglichen Szenarien wurden insgesamt herausgearbeitet.<br />
Ein Durchschnitt dieser Szenarien zeigt für das Jahr 2021 eine Arztdichte von 1,85 Ärzte<br />
je 1.000 Einwohner auf, was der derzeitigen Situation entspricht. 93<br />
10.4.2.3 Ausbildungsplanung<br />
Die Empfehlungen des NAWC hinsichtlich einer langfristigen Strategieplanung richtet<br />
sich neben der Erstellung eines Bedarfsplans auf Provinzebene- bzw. nationaler Ebene<br />
u.a. auch auf die Ausbildungsplanung. 94 Danach sollen die Studienplatzkapazitäten für<br />
Studienanfänger von den Universitäten in Übereinstimmung mit einem Komitee,<br />
bestehend aus Repräsentanten der medizinischen Fakultäten und anderer<br />
Universitätsbereiche, der Gesundheits- und Erziehungsministerien, der Ärzteverbände<br />
und anderer medizinischer Organisationen sowie regionaler Koordinationskomitees,<br />
festgelegt werden. durch die Provinzen/ Territorien festgelegt werden. Die Planung der<br />
Studienplatzkapazitäten sollte innerhalb eines 10-Jahres-Zyklus erfolgen, der sowohl die<br />
Zeit der Grund- wie auch die Facharztausbildung widerspiegelt. Bei einer derartigen<br />
Planungsaufstellung sollten auch die künftigen Abgänge einberechnet werden, wobei<br />
insbesondere die Zahl der künftigen Absolventen, die Bevölkerungszahl sowie<br />
demographische Veränderungen sowohl der Bevölkerung insgesamt wie auch der im<br />
medizinischen Bereich Tätigen Berücksichtigung finden sollte.<br />
93 Vgl. Buske, L., Strachan, J. (2000).<br />
94 Vgl. NAWC, S. iii ff.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 75
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
10.4.2.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
In einigen kanadischen Provinzen sind Dentalhygieniker befugt, weiße und<br />
Silberfüllungen anzubringen sowie lokale Anästhesien (Vereisung) durchzuführen. Des<br />
weiteren werden in einigen europäischen Ländern gegenwärtig bestimmte orthodontische<br />
Aufgaben wie die Anpassung oder Entfernung von Bändern, etc. in den Aufgaben- und<br />
Verantwortungsbereich der Dentalhygienikerin aufgenommen. Zum Tätigkeitsfeld der<br />
Dentalhygienikerin gehüren im allgemeinen folgende Bereiche:<br />
• Befunderhebung des aktuellen Zustandes der Mundhöhle<br />
• evtl. Anfertigen von Röntgenbildern<br />
• Zahnbelag- und Zahnsteinentfernung<br />
• Entfernung von Füllungsüberschüssen und Politur<br />
• Fluoridierung und Versiegelung<br />
• Aufklärung, Überzeugung und Motivation des Patienten<br />
• praktische Tipps zur Reinigung und Pflege<br />
• Entwicklung eines individuellen Mundhygieneprogramms<br />
10.4.3 Österreich<br />
Von den untersuchten Ländern ist Österreich das einzige Land, das dem Modell eines<br />
Sozialversicherungssystems folgt und ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland die<br />
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Hausärzte und Fachärzte gleichermaßen<br />
geregelt hat. Dabei bestehen folgende wichtige Unterschiede. In Österreich gibt es keine<br />
Kassenärztliche Vereinigungen, so dass die Zulassung im Rahmen der Gesamtverträge<br />
zwischen dem Hauptverband und den örtlich zuständigen Ärztekammern geregelt ist.<br />
Zwischen den Vertragsärzten und den Trägern der Krankenversicherung bestehen<br />
Einzelverträge nach den Bestimmungen des Gesamtvertrages und im Einvernehmen mit<br />
den zuständigen Ärztekammern. Ärzte ohne Kassenvertrag sind von der Behandlung der<br />
Versicherten nicht ausgeschlossen. Gemäß § 131 ASVG gilt für diese sog. „Wahlärzte“<br />
das Kostenerstattungsprinzip (der Patient muss diese Leistungen jedoch vorfinanzieren<br />
und bekommt die Kosten nur zum Teil rückerstattet). 95<br />
10.4.3.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen Versorgung<br />
Nach § 342 (1) ASVG ist in den zwischen dem Hauptverband und den örtlich<br />
zuständigen Ärztekammern abzuschließenden Gesamtverträgen die Zahl der<br />
Vertragsärzte und ihre örtliche Verteilung unter Berücksichtigung der Zahl der<br />
Versicherten im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien in einem Anhang zum<br />
Gesamtvertrag festzulegen (§ 3 des Mustervertrags für Gesamtverträge). Die Zahl und<br />
95 Vgl. Jabornegg et al. (1999), S. 32.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 76
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
örtliche Verteilung der Vertragsärzte erfolgt im sogenannten Stellenplan, der die<br />
Kassenplanstellen nach Arztkategorien und Verwaltungsbezirken gegliedert festlegt. 96<br />
Graphik 3: Bedarfsplanung in der hausärztlichen Versorgung in Österreich<br />
1. Stufe: IST-Aufnahme<br />
und Gewichtung der<br />
Ärztezahlen<br />
2. Stufe: Berechnung der<br />
Kennzahlen je Bezirk<br />
3. Stufe: Überprüfung<br />
Ist-Wert = Soll-Wert<br />
4.Stufe: Lokale Prüfung<br />
Quelle: BASYS 2001.<br />
� §2-Ärzte (Umsatz)<br />
� in Ambulatorien tätige<br />
Ärzte<br />
� in Krankenhausambulanzen<br />
tätige Ärzte<br />
� in Instituten tätige<br />
Ärzte<br />
Bevölkerung des<br />
Bezirks<br />
Altersstandardisierung<br />
Bandbreitenrichtwerte je<br />
ärztlicher Fachgruppe<br />
(Bandbreite +/ - 30%)<br />
Vertragsärzte<br />
(ambulante<br />
Versorgungseinheiten)<br />
Ärzteangebot:<br />
Kennzahl: Ärzte/<br />
Einwohner<br />
(Bezirksebene)<br />
Versorgungsgrad:<br />
Verhältniszahl<br />
Ärzteangebot/<br />
Ärztebedarf<br />
+30<br />
Unterversorgung Überversorgung<br />
Substitutionsmöglich-<br />
keiten<br />
Als Verteilungskriterium gilt, dass unter Berücksichtigung der örtlichen und<br />
Verkehrsverhältnisse sowie der Bevölkerungsdichte und –struktur eine ausreichende<br />
ärztliche Versorgung sichergestellt sein muss. Wird ein Einvernehmen über die Zahl der<br />
Vertragsärzte, ihre örtliche Verteilung sowie die beantragte Abänderung der<br />
96 A.a.O.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 77
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
festgesetzten Zahl und der Verteilung nicht erzielt, so entscheidet die<br />
Landesschiedskommission. Anders als in Deutschland hat der österreichische<br />
Gesetzgeber bisher auf ein Eingriffsrecht verzichtet. 97<br />
Die Graphik 3 stellt die Grundzüge der vertragsärztliche Bedarfsplanung (haus- und<br />
fachärztliche Versorgung) in Österreich dar. In der Regel soll die Auswahl zwischen<br />
mindestens zwei in angemessener Zeit erreichbaren Vertragsärzten freigestellt sein. Die<br />
gesetzliche Forderung nach „ausreichender“ Versorgung ist quantitativ nicht näher<br />
festgelegt, auch die regionale Verteilung ist gesetzlich nicht genau spezifiziert; bei der<br />
Auslegung des Rechtsbegriffs „ausreichend“ spielt jedoch eine lang eingespielte Praxis<br />
der Bedarfsplanung über Stellenpläne eine wesentliche Rolle 98 .<br />
Jedenfalls hat sich der Gesetzgeber bisher im großen und ganzen erfolgreich auf die<br />
Problemlösungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger und ihrer ärztlichen Partner<br />
verlassen, ein Eingriffsrecht – wie in Deutschland – war bisher entbehrlich. 99 Die<br />
zwischen einer Ärztekammer einerseits und dem Hauptverband für die §2-Kassen<br />
andererseits abzuschließenden Gesamtverträge müssen folgenden Maßgaben<br />
entsprechen 100 :<br />
• Die Zahl der Vertragsärzte und ihre örtliche Verteilung wird unter<br />
Berücksichtigung der Zahl der Versicherten im Einvernehmen zwischen den<br />
Vertragsparteien in einem Anhang zu diesem Gesamtvertrag festgesetzt.<br />
• Bei der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte ist zu beachten, dass unter<br />
Berücksichtigung der örtlichen und Verkehrsverhältnisse sowie einer allfälligen<br />
Verschiedenheit von Wohn- und Beschäftigungsort die Möglichkeit der<br />
Inanspruchnahme der Behandlung gesichert sein muss. In der Regel soll die<br />
Auswahl zwischen mindestens zwei in angemessener Zeit erreichbaren<br />
Vertragsärzten freigestellt sein.<br />
• Wird ein Einvernehmen über die Zahl der Vertragsärzte, ihre örtliche Verteilung<br />
sowie über die beantragte Abänderung der festgesetzten Zahl und der Verteilung<br />
nicht erzielt, so entscheidet die Landesschiedskommission.<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
Um die unterschiedliche Alterstruktur der Bevölkerung innerhalb der einzelnen Regionen<br />
bei der Erstellung der Kennzahlen berücksichtigen zu können, wurde eine<br />
Altersstandardisierung nach den Gruppen 0-59 Jahre bzw. 60 Jahre und älter<br />
vorgenommen.<br />
97 Vgl. ÖBIG (1996), S. 6.<br />
98 ÖBIG (1996), S. 5.<br />
99 Vgl. OBIG (1996), S. 5f. §2-Kassenaärzte sind niedergelassene Ärzte, die ein Vertragsverhältnis zur<br />
Abrechnung ärztlicher Leistungen mit den sogennaten „§2-Kassen“ (Gebiets- und<br />
Betriebskrankenkassen sowie Versicherungsanstalt des österreichsichen Bergbaus) verfügen. Von den<br />
16.179 niedergelassenen Ärzten (einschl. Zahnärzte und Dentisten) im Jahr 2000 hatten 9.484 einen<br />
§2-Kassenvertrag, 1.224 mindestens einen Nicht §-2 Kassenvertrag und 5.471 waren niedergelassen<br />
ohne Kasenvertrag; siehe ÖBIG (2000), S. 8.<br />
100 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (1997), S. 9.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 78
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Kapazitätsfaktoren<br />
Da die niedergelassenen Vertragsärzte bezüglich der Bedarfsdeckung nur in<br />
Zusammenhang mit anderen Leistungserbringern im ambulanten Bereich beurteilt<br />
werden können, werden Spitalsambulanzen, Ambulatorien und Institute bei der<br />
Erstellung des Ist-Bestandes mitberücksichtigt.<br />
In die Ist-Aufnahme werden zunächst alle Vertragsärzte gemäß § 2 des Gesamtvertrages<br />
aufgenommen. Da der Umsatz als Produkt von Fallzahl und Scheinwert (= Fallpauschale<br />
+ Einzelleistungen) die Arbeitskapazität eines Arztes am besten ausdrückt, erfolgt eine<br />
entsprechende Gewichtung des Umsatzes eines Arztes mittels seines § 2-Umsatzes.<br />
Daneben werden die in sog. Ambulatorien (Krankenanstalten im Sinne von §2 Abs. 1 Z.<br />
7 KAG in Trägerschaft von Sozialversicherungen bzw. Privatpersonen oder privaten<br />
Institutionen mit ambulantem bzw. extramuralen Leistungsspektrum) 101 tätigen Ärzte<br />
berücksichtigt. Hier beträgt der Gewichtungsfaktor 1.<br />
Bei den Ärzten in Krankenhausambulanzen werden die Ambulanzen der<br />
Universitätskliniken nicht einbezogen. Bei der Gewichtung werden die vom<br />
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in seinen Statistiken<br />
ausgewiesenen Arztäquivalente herangezogen und mit dem Faktor 1 (abzüglich des<br />
Anteils stationärer Patienten) multipliziert (Ambulanzen unter einem Anteil von 25% für<br />
rein ambulante Fälle wurden nicht berücksichtigt).<br />
Unter den Instituten werden nur jene aufgenommen, die das Leistungsspektrum einer<br />
kompletten Fachsparte anbieten (aus diesem Grunde wurden Computertomographie- und<br />
Magnetresonanz-Institute nicht berücksichtigt). Die Gewichtung erfolgt hier nach dem<br />
durchschnittlichen Jahresumsatz der jeweiligen Fachsparte. Die Summe der gewichteten<br />
Ärzte ergibt die sog. ambulanten Versorgungseinheiten.<br />
Nach Ermittlung der Kennzahlen (Division der Anzahl der Ärzte (ambulante<br />
Versorgungseinheiten) durch Mio. Einwohner) werden die Kennzahl mit der in Tabelle<br />
4.3 dargestellten Faktorenreihe, die die bereits erwähnte Alterstandardisierung<br />
berücksichtigt, entsprechend umgerechnet.<br />
101 ÖBIG (1996), S. 50.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 79
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 6: Kennzahlen für den regionalen Versorgungsbedarf in Österreich<br />
Land Faktor i Faktor i : Faktor min Rang<br />
Wien 1,014 1,067 8<br />
Niederösterreich 1,019 1,072 9<br />
Burgenland 1,041 1,096 10<br />
Oberösterreich 0,987 1,038 4<br />
Steiermark 1,012 1,064 7<br />
Kärnten 1,006 1,059 6<br />
Salzburg 0,969 1,019 3<br />
Tirol 0,965 1,016 2<br />
Vorarlberg 0,950 1,000 1<br />
Österreich 1,000 1,052 5<br />
Rang 1 = kleinster Wert, Rang 10 = größter Wert<br />
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (1997), S. 25.<br />
Ermittlung des Versorgungsgrades<br />
Anschließend erfolgt die Überprüfung der Zulässigkeit der Annahme, dass der<br />
durchschnittliche österreichische Istwert dem Sollwert entspricht (ausgenommen hiervon<br />
sind Radiologen und der Ballungsraum Wien).<br />
Die der österreichischen Bedarfsplanung zugrunde liegende Modellrechnung basiert auf<br />
einem sog. Bandbreitenmodell. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass die Beurteilung<br />
der ärztlichen Versorgung nicht ein an einer Fixzahl orientierter Vorgang sein kann, da<br />
eine Vielzahl von Faktoren wie z.B. Versorgungssubstitutionen zwischen Fachgebieten<br />
und Regionen, unterschiedliches Gesundheitsverhalten und unterschiedliche<br />
Inanspruchnahme auch in komplexen Rechenmodellen nicht erfasst werden können. 102<br />
Als Bandbreite wurde eine Über- bzw. Unterschreitung von jeweils 30% des<br />
österreichischen arithmetischen Mittelwertes gewählt; nur außerhalb der Bandbreite<br />
liegende Werte implizieren eine statistisch auffällige Versorgungssituation. Durch die<br />
Bandbreite werden u.a. folgende Größen berücksichtigt 103 :<br />
• Einflussfaktoren, die nicht explizit in das Rechenmodell aufgenommen wurden<br />
(explizit aufgenommen wurden z.B. das Alter der Bevölkerung und die<br />
(Leistungskapazität) sowie<br />
• die ärztliche Inanspruchnahme bzw. Nachfrage nach medizinischen Leistungen.<br />
102 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (1997), S. 5.<br />
103 a.a.O.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 80
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bewegt sich die Kennzahl eines Bezirkes/ einer Fachgruppe innerhalb der Bandbreite,<br />
gilt der Bedarf als gedeckt, liegt sie außerhalb, so besteht zumindest statistisch gesehen<br />
eine Unter- bzw. Überversorgung, d.h. eine Situation in der eine nähere sachliche<br />
Prüfung durchgeführt werden sollte.<br />
Die folgende Tabelle stellt die Bandbreiten-Richtwerte für die ärztlichen<br />
Versorgungseinheiten im ambulanten Bereich, gegliedert nach Fachbereichen, dar.<br />
Tabelle 7: Bandbreitenrichtwerte für die einzelnen ärztlichen Fachgruppen<br />
Ärztedichte<br />
Untere Bandbreite Mittelwert Obere Bandbreite<br />
Fach Ä/Mio.* EW/A Ä/Mio. EW/A Ä/Mio. EW/A<br />
Allgemeinmediziner 345 2.899 493 2.028 641 1.560<br />
Augenärzte 32 31.250 46 21.739 60 16.667<br />
Chirurgen 28 35.714 40 25.000 52 19.231<br />
Gynäkologen 47 21.277 67 14.925 87 11.494<br />
Hals-Nasen-Ohrenärzte 25 40.000 36 27.778 46 21.739<br />
Dermatologen 24 41.667 34 29.412 44 22.727<br />
Internisten 54 18.519 78 12.821 101 9.901<br />
Kinderärzte 32 31.250 46 21.739 60 16.667<br />
Pulmologen 12 83.333 17 58.824 22 45.455<br />
Neurologen/Psychiater 26 38.462 37 27.027 49 20.408<br />
Orthopäden 21 47.619 30 33.333 39 25.641<br />
Physik. Medizin 16 62.500 23 43.478 29 34.483<br />
Radiologen 24 41.667 34 29.412 44 22.727<br />
Unfallchirurgen 19 52.632 28 35.714 36 27.778<br />
Urologen 16 62.500 23 43.478 30 33.333<br />
Alle Facharztgruppen 725 1.379 1.035 966 1.346 743<br />
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (1997), S 11.<br />
Darüber hinaus gibt es Bandbreitenrichtwerte für Fächerkombinationen, sog. Cluster, die<br />
in größeren Teilbereichen des Leistungsspektrums gleich sind und dort somit<br />
substituierbar sind. Gängige Cluster sind:<br />
� Praktiker/ Internisten<br />
� Praktiker/ Internisten/ Kinderärzte<br />
� Praktiker/ Internisten/ Kinderärzte und Orthopäden/ Unfallchirurgen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 81
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 8: Bandbreitenrichtwerte für bestimmte Fächerkombinationen<br />
Ärztedichte<br />
Zusammengefasste<br />
Fachsparten<br />
Untere Bandbreite Mittelwert Obere Bandbreite<br />
Ä/Mio.* EW/A Ä/Mio. EW/A Ä/Mio. EW/A<br />
Allgemeinmediziner, Internisten 399 2.506 570 1.754 741 1.350<br />
Allgemeinmediziner,<br />
Internisten, Kinderärzte<br />
431 2.320 616 1.623 800 1.250<br />
Orthopäden, Unfallchirurgen 40 25.000 58 17.241 75 13.333<br />
Alle Fachsparten 725 1.379 1.035 966 1.346 743<br />
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (1997), S 11.<br />
10.4.3.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Vom Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) werden turnusmäßig<br />
Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der ärztlichen Versorgung durchgeführt. Die<br />
letzte Publikation erschien 2001. Die Prognose bezieht sich dabei auf den Bedarf an<br />
Ärzten nicht nur in der ambulanten, sondern auch in der stationären Versorgung. Die<br />
Modellstruktur des Ärzteangebots entspricht einer Input-Output-Modellierung des<br />
Ausbildungssystems einerseits und einer demographischen Fortschreibung des<br />
Ärztebestandes andererseits.<br />
Nach den Ergebnissen der letzten Studie liegt der Ärztebedarf im Ausgangsjahr der<br />
Prognose (2000) bereits rund 2.700 Ärzte unter dem aktuellen Ärzteangebot. Im<br />
Gegensatz zur Bedarfsprognose, die bis zum Jahr 2020 insgesamt 1.000 zusätzlich<br />
notwendige Ärzte ausweist, steigt das Ärzteangebot von rund 27.000 Ärzten im Jahr<br />
2000 auf rund 35.500 Ärzte im Jahr 2020. 104 Folgt man der Prognose, bedeutet das, dass<br />
sich hier langfristig ein Überangebot an Ärzten in einer Größenordnung von ca. 9.500<br />
Ärzten (oder ca. 500 Ärzten pro Jahr) abzeichnet. Das Prognoseergebnis ist dabei<br />
entscheidend von der Entwicklung der Ausbildungskapazitäten abhängig. Denn bei<br />
voller Ausschöpfung der Ausbildungskapazitäten würde sich sogar ein Überangebot von<br />
17-18.000 Ärzten errechnen.<br />
Das Missverhältnis von Angebots- und Bedarfsprognose gibt dem ÖBIG „Anlass zur<br />
Besorgnis“. Trotz des generellen Überangebots an Fachärzten wird in einigen Fächern –<br />
besonders Urologie, Plastische Chirurgie, Orthopädie – der Bedarf möglicherweise nicht<br />
gedeckt. Bei den Allgemeinmedizinern gab es bereits im Jahr 2000 Überangebot von<br />
rund 3.700, dieses wird sich bis zum Jahr 2020 um weitere 2.000 Ärzte erhöhen.<br />
Somit vergrößert sich auch die Zahl jener Wahlärzte, die zwar einen Kassenvertrag oder<br />
eine Stelle im Spitalsbereich anstreben, aber wegen des Überangebots keine<br />
entsprechende Jobchance vorfinden. Da die Erstattung der Wahlarztkosten mit 80% des<br />
104 ÖBIG (2001), S. 130.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 82
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Kassentarifs begrenzt ist, wird die betriebswirtschaftliche Situation für die Gruppe der<br />
Wahlärzte immer enger.<br />
Zur Lösung der Probleme empfehlen die Experten des ÖBIG eine Kombination von<br />
Maßnahmen auf zwei Ebenen.<br />
• Einerseits eine Annäherung der Studenten- und damit der Approbationen an den<br />
prognostizierten Ärztebedarf;<br />
• Anderseits eine am Bedarf orientierte Neudimensionierung der fachärztlichen<br />
Ausbildungskapazitäten. Bei der Mehrheit der einbezogenen Fächer seien die<br />
Ausbildungskapazitäten überdimensioniert.<br />
10.4.3.3 Ausbildungsplanung<br />
Bereits die 1996er Studie des ÖBIG erstellte deatillierte Planungsempfehlungen zur<br />
bedarfsadäquaten Dimensionierung der Ausbildungsstellen um den oben genannten<br />
Entwicklungstendenzen bei den Arztzahlen in Österreich entgegenzuwirken. Die<br />
Berechnung erfolgte einerseits stellenorientiert wie auch personenorientiert. Bei einer<br />
stellenorientierten Berechnung wird für jeden als eigene Stelle ausgewiesenen ärztlichen<br />
Arbeitsplatz im extra- bzw. intramuralen Versorgungsbereich auf der Bedarfsseite ein<br />
entsprechend qualifizierter Arzt in Ansatz gebracht. Bei der Umrechnung vom<br />
stellenorientierten auf den personenorientierten Ansatz werden folgende Einflussgrößen<br />
berücksichtigt: 105<br />
� das Geschlecht,<br />
� das geschätzte Alter bei Eintritt in die selbständige Berufsausübung sowie<br />
� die Berufsunterbrechungsdauer für ausgewählte Unterbrechungsgründe<br />
(kinderbedingte Karenz, Fortbildung).<br />
Die Empfehlungen des ÖBIG laufen auf eine generelle Reduzierung der<br />
Ausbildungskapazitäten hinaus, die jedoch für die einzelnen Fachbereiche<br />
unterschiedliche Anpassungsmodi vorsieht: 106<br />
� für die Fachrichtungen Anästhesie und Radiologie sollten die Ausbildungsstellen<br />
im Zeitraum von einigen Jahren für Neuzugänge absolut gesperrt werden;<br />
� für die Bereiche Innere Medizin und Pulmologie müsste die Zahl der<br />
Ausbildungsstellen unter den für die Ausbildung des langfristigen Ersatzbedarf<br />
notwendigen Wert gesenkt werden;<br />
� für die überwiegende Mehrzahl der Fachrichtungen (Augenheilkunde, Chirurgie,<br />
Geburtshilfe, HNO, Dermatologie, Kinderheilkunde, Neurologie, Orthopädie,<br />
Physikalische Medizin, Unfallchirurgie, Zahnmedizin, Neurochirurgie,<br />
Strahlentherapie/ Radioonkologie) kann eine gleichmäßige Reduktion auf den<br />
105 ÖBIG (1996), S. 134.<br />
106 Vgl. ÖBIG (1996), S. 143.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 83
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
langfristigen Ausbildungsstellenbedarf zur Abdeckung des Ersatzbedarfs<br />
durchgeführt werden;<br />
� in einigen wenigen Fachbereichen (Urologie, Psychiatrie, Plastische Chirurgie)<br />
ist eine Anhebung der Ausbildungsstellen notwendig, um eine Deckung der<br />
Nachfrage durch das Angebot zu erreichen.<br />
10.4.3.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
Nach dem Handbuch des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
für die Festsetzung der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte erfolgt die<br />
Bedarfsplanung für die Facharztgruppe der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nach<br />
demselben Verfahren wie in der ärztlichen Versorgung (insoweit wird auf die<br />
Ausführungen für die ärztliche Bedarfsplanung verwiesen). Allerdings werden die<br />
Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wegen ihrer Sonderstellung nicht in die<br />
Berechnung der allgemeinen „Bandbreiten Richtwerte“ einbezogen.<br />
10.4.4 Großbritannien<br />
Als Konsequenz der Regionalisierung des Gesundheitswesens gelten im Vereinigten<br />
Königreich in England, Wales, Schottland und Nordirland teilweise unterschiedliche<br />
Regelungen. Im folgenden wird nur auf England eingegangen. Im nationalen englischen<br />
Gesundheitsdienst (NHS) arbeiten nur Hausärzte als niedergelassenen Vertragsärzte, und<br />
dies vielfach in Gruppenpraxen. Fachärzte (Consultants) sind dagegen Angestellte der<br />
Krankenhäuser (Hospital Trusts). Die Zulassung hängt im letzteren Fall somit von einem<br />
Anstellungsvertrag ab. Damit ist in Großbritannien bzgl. der Bedarfsplanung, ähnlich wie<br />
in Australien und den Niederlanden, die hausärztliche von der fachärztlichen Versorgung<br />
zu unterscheiden, weshalb hier auch eine getrennte Darstellung erfolgt.<br />
10.4.4.1 Bedarfsplanung in der hausärztlichen Versorgung<br />
Die Methodik der Bedarfsplanung für die hausärztliche Versorgung sind in den<br />
Richtlinien und Newsletter des Medical Practices Committee (MPC) für die regionalen<br />
Gesundheitsverwaltungen (Health Authorities) beschrieben, welche 1998 eine neue<br />
gesetzliche Grundlage erhielten. Das MPC ist eine ausführende Verwaltungsbehörde, die<br />
vom Gesundheitsministerium finanziert wird.<br />
Das MPC (bestehend aus insgesamt acht Mitgliedern, darunter fünf Hausärzten) wurde<br />
auf der Grundlage des Gesetzes über den Nationalen Gesundheitsdienst aus dem Jahr<br />
1946 eingerichtet, welches zuletzt 1998novelliert wurde. 107 Alle Mitglieder werden (mit<br />
Ausnahme des Repräsentanten für Wales, der durch den Gesundheitsminister von Wales<br />
ernannt wird) vom Gesundheitsminister für den Zeitraum von drei Jahren ernannt.<br />
Anträge auf Stellenbesetzungen müssen von den regionalen Gesundheitsverwaltungen<br />
(Health Authorities) eingereicht werden.<br />
107 Siehe Health Service (General Medical Services) Amendment (No.2) Regulations 1998.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 84
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
Hinsichtlich der nachfragebestimmenden Faktoren gehen folgende Eckwerte in die<br />
Beurteilung ein:<br />
� demographische Zusammensetzung der Klientel (Anzahl der Patienten im Alter<br />
von 65 bis 74 sowie 75 und älter),<br />
� sozioökonomische Struktur (Zuschläge für benachteiligte Gruppen)<br />
� Morbiditätsstruktur (Anzahl der betreuten chronischen bzw. temporären<br />
Patienten, Anzahl der betreuten Aids-Patienten),<br />
� standardisierte lokale Mortalität,<br />
� sonstige relevante Faktoren (z.B. von der Praxis betreute Pflegeheime, Anzahl<br />
und Ort auswärtiger Verpflichtungen etc.).<br />
Dabei fällt auf, dass sich einige der Faktoren am Vergütungssystem allgemeinärztlicher<br />
Leistungen innerhalb des NHS orientieren: 108 so folgt die Staffelung der Kopf-Pauschale<br />
je Patient genau der oben genannten Altersstaffelung; ähnliches lässt sich auch für die<br />
Armutszuschläge bzw. Zuschläge für benachteiligte Gruppen feststellen. Die regionale<br />
Morbidität findet auch Niederschlag bei der regionalen Gewichtung der Höhe der Kopf-<br />
Pauschale, die etwa 55% des Einkommens eines Allgemeinarztes ausmacht. Ähnliches<br />
lässt sich bei den Kapazitätsfaktoren für die durchschnittliche Listengröße der bei einem<br />
Allgemeinarzt eingeschriebenen Patienten feststellen.<br />
Kapazitätsfaktoren<br />
Bei der Bestimmung der Leistungskapazität finden folgende Faktoren Eingang:<br />
� Anzahl der bereits praktizierenden Hausärzte in Vollzeitäquivalenten,<br />
� durchschnittliche Listengröße bezogen auf vollzeitbeschäftigte Ärzte,<br />
� Anzahl der ländlichen Praxiseinheiten,<br />
� Anzahl der Arbeitsstunden für gesundheitsrelevante Tätigkeiten.<br />
Ermittlung des Versorgungsgrades<br />
Die Aufteilung des Landes in Planungsbereiche nimmt das MPC in Abstimmung mit den<br />
„Health Authorities (HA)“ vor. In England werden gegenwärtig acht Regionen mit ca.<br />
600 Planungsbereichen unterschieden, wobei die Größe der einzelnen Regionen variiert.<br />
Die Bewertung und Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung innerhalb jeder<br />
Region obliegt den Health Authorities.<br />
Das Medical Practices Committe (MPC) ist von Gesetz wegen für eine angemessene<br />
geographische Verteilung der Hausärzte (General Practitioners) verantwortlich und<br />
verfügt im Rahmen seiner Kontroll- und Verteilungskompetenzen über einen<br />
108 Vgl. Review Body on Doctors’ and Dentist’ Remuneration (2001), S. 116ff.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 85
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Ermessensspielraum. So kann es die Aufnahme eines Bewerbers in die Liste der Health<br />
Authorities mit dem Verweis auf eine bereits ausreichende Versorgung mit<br />
Allgemeinärzten in der betreffenden Gegend verweigern. 109 In die Entscheidung fließen<br />
sowohl leistungs- wie auch kapazitätsbestimmende Faktoren wie etwa die Anzahl der bei<br />
jedem Allgemeinmediziner registrierten Patienten, sowie andere relevante Faktoren wie<br />
Standort, Unterversorgung und anderer Verpflichtungen der Allgemeinärzte mit ein. 110<br />
Damit das MPC zu einer originären Einschätzung darüber kommen kann, ob eine<br />
angemessene Zahl an Hausärzten in einer gegebenen Gegend vorhanden ist, wurde das<br />
geographische Gesamtgebiet der Health Authorities in MPC-Planungseinheiten<br />
unterteilt, die optimalerweise etwa 50 vollzeitbeschäftigten GPs umfassten (entspricht<br />
etwa 110.000 Einwohner). Diese Planungsbereiche wurden lange Zeit als Maximum<br />
angesehen, wobei man auch kleinere Bereiche akzeptierte. Größere Bereiche wurden aus<br />
Kontrollgründen und wegen der möglichen Ungleichverteilung der Hausärzte innerhalb<br />
dieser Bereiche abgelehnt. Die Planungsbereiche werden vom MPC und den Health<br />
Authorities in Absprache mit den LMC (Local Medical Committees) beschrieben und<br />
dann entsprechend der durchschnittlichen Listengrößen der darin enthaltenen Gesamtzahl<br />
der vollzeitbeschäftigten GPs klassifiziert.<br />
10.4.4.2 Bedarfsplanung in der fachärztlichen Versorgung<br />
Für die fachärztliche Bedarfsplanung gibt es keine vergleichbare Einrichtung wie in der<br />
hausärztlichen Versorgung, was daran liegen mag, dass im englischen Gesundheitswesen<br />
die ambulante fachärztliche Versorgung fast ausschließlich in Krankenhäusern erfolgt<br />
und die Zahl der Fachärzte damit ein Teil des Krankenhauspersonals bildet. Die<br />
Verteilung der Fachärzte wird insofern geregelt, als sich diese nach ihrer Ausbildung und<br />
Registrierung im Facharztregister des General Medical Council (GMC) auf jede<br />
ausgeschriebene Stelle bewerben können 111 .<br />
Für die fachärztliche Bedarfsplanung sind grundsätzlich drei Faktoren von Bedeutung: 112<br />
• Dauer der Ausbildung,<br />
• Art der Fachrichtung,<br />
• Praxisanforderung.<br />
10.4.4.3 Zukünftige Entwicklung<br />
Die Bedarfs- und Angebotssituation bei Ärzten innerhalb des NHS ist geprägt von einem<br />
Mangel an Ärzten (Haus- und Fachärzte) aber auch an Therapeuten und anderem<br />
medizinischen Personal. 113 Der im Juli 2000 vorgestellte Reformplan für den NHS sieht<br />
109 BMA 1997, S. 4.<br />
110 Vgl. BMA 1997, S. 4.<br />
111 Department of Health 1999, S.15/16.<br />
112 Vgl. Department of Health 1999, S. 14.<br />
113 Vgl. HMSO, The NHS Plan, S. 50.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 86
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
aus diesem Grunde die Rekrutierung von 7500 Fach- und 2000 Allgemeinärzten<br />
innerhalb der nächsten 4 Jahre vor. Im Zuge dessen soll es 1000 zusätzliche Oberärzte<br />
und 450 zusätzliche Ärzte in Allgemeinarztausbildung bis zum Jahr 2004 geben. 114<br />
Dabei sollen Fachärzte im Krankenhaus zukünftig die ersten Jahre ihrer beruflichen<br />
Laufbahn zu einer ausschließlichen Bindung an den NHS verpflichtet werden; in diesem<br />
Zusammenhang wird im Reformpapier ein Zeitraum von etwa sieben Jahren diskutiert.<br />
Das Recht zur Eröffnung einer Privatpraxis soll dann von der Erfüllung bestimmter<br />
Anforderungen des Berufsplans und Leistungsvoraussetzungen abhängen. 115 Durch<br />
verschiedene Anreizsysteme sollen die Consultants in der Zukunft langfristig an den<br />
NHS gebunden werden. 116<br />
10.4.4.4 Ausbildungsplanung<br />
Im Rahmen langfristiger Planungsentscheidungen wird die Anzahl der Studenten an den<br />
medizinischen (und zahnmedizinischen) Fakultäten entsprechend der benötigten<br />
zukünftigen Entwicklung der Ärztezahlen festgesetzt. Die Zahl der Medizinstudenten<br />
wird dabei auf Empfehlung des Medical Workforce Standing Advisory Committee<br />
(MWSAC) von der Regierung festgelegt. Das MWSAC berücksichtigt eine Reihe von<br />
Faktoren einschließlich der für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehenden<br />
finanziellen Ressourcen, des Umfangs ausländischer Ärzte innerhalb der<br />
Gesundheitsversorgung und der künftigen Entwicklung der Gesundheitsversorgung 117 . In<br />
seinem dritten Bericht ging das MWSAC auch auf die Auswirkungen von veränderten<br />
Arbeitsmustern, Produktivität und Skill-Mix auf den zukünftigen Bedarf an Ärzten<br />
ein 118 . Nach Festsetzung der langfristigen Ziele wird in Abstimmung mit der NHS<br />
Executive die jährliche Verteilung der Studienplätze in England vom Higher Education<br />
Funding Council for England (HEFCE) vorgenommen.<br />
Auf nationaler Ebene wird die Bedarfsplanung von der 1997 neu geschaffenen Advisory<br />
Group on Medical Education, Training and Staffing überwacht. Die AGMETS ist<br />
verantwortlich für die Entwicklung nationaler Politikstrategien und die Beratung der<br />
Minister, der NHS Exekutive und des weiteren Umfelds des Gesundheitsministeriums in<br />
Fragen der ärztlichen (und zahnärztlichen) Ausbildungs- und Einstellungspolitik 119 .<br />
Die Anzahl der allgemein- und fachärztlichen Ausbildungsstellen (GP and Specialist<br />
Registrar Posts) in jeder der 64 medizinischen und zahnärztlichen Facharztgruppen<br />
(einschließlich Allgemeinmedizin) wird in Abstimmung mit der Specialty Workforce<br />
Advisory Group (SWAG) vom Gesundheitsministerium jährlich festgelegt. Die SWAG<br />
ist eine Unterabteilung der AGMETS. Ihr gehören Mitglieder der wichtigsten<br />
medizinischen Vertreterorganisationen, der Universitäten und der ‘Academy of Medical<br />
114 Vgl. HMSO, The NHS Plan, S. 51.<br />
115 Vgl. HMSO, The NHS Plan, S. 79.<br />
116 Vgl. HMSO, The NHS Plan, S. 80.<br />
117 Department of Health (1999), S. 14.<br />
118 BMA (1997), S. 1.<br />
119 Vgl. BMA (1997), S. 2.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 87
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Royal Colleges’ an, aber nur vier NHS-Manager. In den Empfehlungen finden<br />
Ratschläge der Medical Royal Colleges, Fachgesellschaften, Dekane (postgraduate),<br />
NHS Trusts und Health Authorities sowie einschlägige Informationen zu den geplanten<br />
Pensionierungen und Kündigungen in jedem Fachbereich ihren Niederschlag. Die<br />
SWAG stützt sich bei ihren Schätzungen der zur Sicherung des künftigen<br />
Fachärztebedarfs notwendigen Anzahl an neu auszubildenden Ärzten auf nationale<br />
Ausbildungszahlen (NTNs) und weist dann jeder Fachrichtung eine ausreichende Anzahl<br />
zu. Die Aufgabe der SWAG erweist sich im fachärztlichen Bereich unter dem Aspekt der<br />
Anzahl der Facharztgruppen, der Ausbildungsdauer für Fachärzte (durchschnittlich mehr<br />
als 6 Jahre) und der Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen Bedarfsanforderungen<br />
durch den NHS als besonders schwierig 120 .<br />
Wie bereits erwähnt sieht ein Reformpapier der Regierung bis zum Jahre 2004 eine<br />
Aufstockung der Zahl der Fachärzte um 7500 und der Zahl der Allgemeinärzte um 2000<br />
Ärzte vor 121 . Dies beinhaltet gleichzeitig eine entsprechende Erhöhung der Studien- und<br />
Ausbildungsplätze um bis zu 1000 Plätze, was insgesamt zu einem Anstieg der Zahl der<br />
Medizinstudenten um 40% seit 1997 führen würde. 122 Damit wird es im Jahr 2004 450<br />
Allgemeinärzte mehr in Ausbildung geben.<br />
10.4.4.5 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
Ähnlich wie Fachärzte müssen sich Zahnärzte nach ihrer Ausbildung im Facharztregister<br />
des General Dental Council (GDC) registrieren lassen und können sich dann in freier<br />
Praxis niederlassen. Für die zahnärztliche Bedarfsplanung gibt es keine der MPC<br />
entsprechende Einrichtung, die die geographische Verteilung der Zahnärzte reguliert. 123<br />
10.4.5 Niederlande<br />
In den Niederlanden sind das Ministerium für Erziehung, Kultur und Wissenschaft sowie<br />
das Ministerium für Öffentliche Gesundheit, Wohlfahrt und Sport an der ärztlichen<br />
Bedarfsplanung beteiligt. Daneben sind die ausbildenden Universitäten sowie die<br />
Standesvertretungen, die Königliche Niederländische Ärztevereinigung (KNMG), die<br />
Zahnärztliche Vereinigung (NMT) und die Krankenkassen mit einbezogen.<br />
Die ärztliche Bedarfsplanung in den Niederlanden basiert auf der Schätzung der<br />
zukünftigen Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und ärztlichem Personal unter<br />
Einbeziehung eines umfassenden Datensystems wie z.B. Daten über im<br />
Gesundheitswesen tätige Personen, Statistiken über Studenten in Ausbildung,<br />
Informationen zur örtlichen Verteilung und andere detaillierte Statistiken.<br />
Bei der Schätzung des zukünftigen Bedarfs an Gesundheitsleistungen wird auf eine<br />
Reihe von Methoden zurückgegriffen wie etwa die Extrapolation der Inanspruchnahme<br />
120 Department of Health, S. 15.<br />
121 HMSO, The NHS Plan, S. 50.<br />
122 a.a.O., S. 51.<br />
123 Department of Health 1999, S.15.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 88
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
von Gesundheitseinrichtungen nach Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung<br />
(vgl. unten), ökonometrische Berechnungen sowie die Bestimmung der personellen und<br />
finanziellen Zielsetzung in Verbindung mit der Regierungspolitik (z.B. Budget mit oder<br />
ohne Bereitstellung für Personal- oder Materialkosten oder nationale oder regionale<br />
Berufsdichte)<br />
Weitere bedarfsregelnde Maßnahmen umfassen die Regulierung des Pensionsalters, die<br />
Registrierung auf Zeit (für Facharztgruppen, die eine besondere Aus- und Weiterbildung<br />
erfordern und diese nur unter entsprechendem Nachweis erneuert werden kann) sowie<br />
die Substitution bestimmter Gesundheitsleistungen durch Personal mit einer niedrigeren<br />
Qualifikation/ oder Ausbildung sofern dies mit Qualitätssicherungsmaßgaben vereinbar<br />
ist.<br />
Zu den langfristigen Maßnahmen der Bedarfsplanung gehört nicht nur die Regulierung<br />
der Zulassungskapazitäten sowohl für Studienanfänger wie auch für die an das<br />
Hochschulstudium anschließende allgemein- und fachärztliche Ausbildung (vgl. unten<br />
4.5.4), sondern auch Zulassungsbeschränkungen: die Krankenversicherungen können<br />
einen neuen Vertrag bei einer bereits bestehenden ausreichenden Versorgung ablehnen.<br />
In gleicher Weise können die Zulassungsbehörden eine Lizenz zur Praxiseröffnung nur<br />
bei einer bestehenden Vakanz erteilen.<br />
10.4.5.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen Versorgung<br />
Die Zulassungsbegrenzung in der hausärztlichen Versorgung ergibt sich in den<br />
Niederlanden ähnlich wie in Großbritannien aus der Verhältniszahl der Anzahl der<br />
eingeschriebenen Versicherten je Hausarzt. Die ambulante fachärztliche Versorgung ist –<br />
ähnlich wie in Australien und UK – fast ausschließlich in den Krankenhäusern<br />
angesiedelt, so dass die Fachärzte damit einen Teil des Krankenhauspersonals bilden. Die<br />
Verteilung der Fachärzte wird damit primär durch die jeweils offenen Stellen an den<br />
jeweiligen Krankenhäusern bestimmt.<br />
Der niederländische Bedarfsplanungsansatz für die haus- und fachärztliche Versorgung<br />
orientiert sich am sog. beruflichen Lebenszyklus eines Arztes mit Beginn der<br />
Hochschulausbildung (Grund- und Facharztausbildung) bis zu seinem Ausscheiden aus<br />
dem Berufsleben unter Berücksichtigung vielfältiger anderer Faktoren, die ebenfalls<br />
Einfluss auf das Kapazitätsvolumen der niederländischen (Haus-)Ärzte entwickeln.<br />
Aufgrund dieses integrativen Ansatzes erfolgt die Darstellung der haus- und<br />
fachärztlichen Versorgung für die Niederlande nicht getrennt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 89
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Faktoren des Leistungsbedarfs<br />
In den Niederlanden wird zur Nachfragebestimmung die Verhältniszahl der<br />
eingeschriebenen Versicherten je Hausarzt um das Alter und zusätzlich um geschlechtsund<br />
versicherungsspezifische Korrekturfaktoren bereinigt. Daneben finden Faktoren wie<br />
die Veränderungen in der Nachfrage nach medizinischen Leistungen sowie<br />
demographische, epidemiologische und soziokulturelle Entwicklungen<br />
Berücksichtigung. 124<br />
Kapazitätsfaktoren<br />
Bei der Kapazitätsbestimmung ärztlicher Ressourcen im Rahmen der niederländischen<br />
Bedarfsplanung steht die Ermittlung des Angebots an Ärzten, untergliedert in Teil- und<br />
Vollzeitkräfte unter Berücksichtigung der effektiven Stundenzahl je Arzt (Männer und<br />
Frauen) im Mittelpunkt. 125 Die Darstellung der gemittelten FTE je Arzt erfordert dabei<br />
(Severine!). 126 Die gemittelten FTE liegen zur Zeit bei etwa 0,876 FTE pro Woche,<br />
wobei der Anteil der Männer (0,94 FTE) gegenüber den Frauen (0,70 FTE) höher liegt.<br />
Der Durchschnittswert wird – vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteil weiblicher<br />
Ärzte bis 2010 von 0,876 FTE auf 0,832 FTE zurückgehen (gerechnet auf Vollzeitbasis<br />
arbeiten Ärzte beiderlei Geschlechts etwa 55 Stunden pro Woche (gemittelter Wert).<br />
Neben Angaben zur Zahl der niedergelassenen Hausärzte 127 , zu den überwiegend in<br />
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen tätigen Fachärzten 128 , zur Anzahl der in<br />
Voll- und Teilzeit beschäftigten Personen und Angaben zur Länge eines Arbeitstages<br />
finden patientenbezogene bzw. nicht-patientenbezogene Tätigkeiten 129 bei der<br />
Ermittlung des Angebotsbedarfs Berücksichtigung.<br />
Daneben fließen auch andere Faktoren wie etwa die Dauer der Ausbildung, die<br />
Abwanderung in andere Berufe nach der Aus- bzw. Weiterbildung, die<br />
Zuwanderungsrate ausländischer Kräfte sowie Substitutionsmöglichkeiten durch den<br />
medizinisch-technologischen Fortschritt in die Schätzungen des zukünftigen<br />
Angebotsbedarfs mit ein. 130 Im Rahmen der niederländischen ärztlichen Bedarfsplanung<br />
kommen alternative Modellrechnungen zur Anwendung, die das Angebot an Ärzten<br />
unter Berücksichtigung möglicher Abweichungen bei der Nachfrage bzw. dem Angebot<br />
entsprechend korrigieren. 131<br />
Darüber hinaus bilden Statistiken zu den niedergelassenen Ärzten/ Zahnärzten, zu<br />
Einrichtungen und dem dort angestellten ärztlichen Personal eine wichtige Grundlage.<br />
Eine Aufteilung nach einzelnen Berufsgruppen sowie die Anzahl der in Voll- und<br />
Teilzeit beschäftigten Personen und Angaben zur Länge eines Arbeitstages bzw. einer -<br />
124 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 10.<br />
125 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 10.<br />
126 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 14f.<br />
127 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 17f.<br />
128 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 25f.<br />
129 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 20, 32.<br />
130 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 10.<br />
131 Vgl. Nivel/ Prismant (2001), S. 22f., 34ff.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 90
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
woche ergänzen die Datenlage. Zu den ergänzenden Statistiken gehören auch Statistiken,<br />
die das Alter und das Geschlecht berücksichtigen bzw. Statistiken zu jenen Berufstätigen,<br />
die nicht oder in einem anderen Bereich arbeiten oder eine Anstellung suchen.<br />
10.4.5.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Ausgehend von der Bedarfsschätzung hinsichtlich der Inanspruchnahme an<br />
Gesundheitsleistungen wird der Bedarf an Vollzeitkräften und beschäftigten Personen<br />
festgelegt. Die Schätzung des ärztlichen Angebots umfasst die zur Verfügung stehenden<br />
Personen des jetzigen Bestandes, die heute nach ihrem Abschluss sowie die künftig nach<br />
ihrem Abschluss zur Verfügung stehenden Personen, die in diesem und im nächsten Jahr<br />
ihr Studium beginnen. Darauf basierend wird die Zahl der notwendigen Studienanfänger<br />
ermittelt, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage für die<br />
Zukunft zu erzielen. Dabei sind u.a. Faktoren wie der Prozentsatz der Studienanfänger,<br />
die ihr Studium mit einem Abschluss beenden werden, die Dauer der Ausbildung, der<br />
Prozentsatz der Hochschulabsolventen, die in diesem Beruf arbeiten wollen und die<br />
Sterblichkeitsrate zu berücksichtigen.<br />
Nivel/ Prismant haben in ihrer Studie aus dem Jahr 2001 den zukünftigen Bedarf an<br />
Haus- und Fachärzten unter Zugrundelegung verschiedener Nachfrage- und<br />
Angebotsentwicklungen errechnet, die in den Tabellen 4.6 und 4.7 dargestellt werden.<br />
Ausgangszeitpunkt für beide Prognoseszenarien ist das Jahr 1999.<br />
Tabelle 9: Zukünftiger Bedarf an Hausärzten pro Jahr in den Niederlanden<br />
Basisvariante<br />
Steigende<br />
Nachfrage und<br />
steigendes<br />
Angebot vor<br />
dem<br />
Hintergrund des<br />
Alters und<br />
Geschlechts der<br />
Bevölkerung<br />
und der<br />
Berufsgruppe<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
Relativ geringe Nachfrage in Verbindung mit sozio-kulturellen Entwicklungen und<br />
Substitutions-/Effizienzeffekten sowie einem Anstieg/ bzw. Rückgang der<br />
Leistungskapazität je Arzt in Verbindung mit Arbeitszeitverlängerung/ bzw. -verkürzung<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage um<br />
10%<br />
Anstieg des<br />
Angebots um<br />
5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage um<br />
10%<br />
Anstieg des<br />
Angebots um<br />
2,5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage um<br />
10%<br />
gleichbleibendes<br />
Angebot<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage um<br />
10%<br />
Rückgang des<br />
Angebots um<br />
2,5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
502 582 625 670 717 767<br />
Quelle: Nivel/ Prismant (2001), S. 24.<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage um<br />
10%<br />
Rückgang des<br />
Angebots um<br />
5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom an<br />
Hausärzten<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 91
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 10: Zukünftiger Bedarf an Fachärzten pro Jahr in den Niederlanden<br />
Fachrich-tung Basisvariante<br />
„Betrach-tende“<br />
Fach- gebiete 1)<br />
„Schnei-dende“<br />
Fach- gebiete 2)<br />
Andere Fachrichtungen<br />
Steigende<br />
Nachfrage<br />
u. Angebot<br />
aufgrund<br />
demographischer<br />
Änderunge<br />
n und des<br />
Berufs<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
Relativ geringe Nachfrage in Verbindung mit sozio-kulturellen<br />
Entwicklungen und Substitutions-/Effizienzeffekten sowie einem<br />
Anstieg/ bzw. Rückgang der Leistungskapazität je Arzt in Verbindung<br />
mit Arbeitszeitverlängerung/ bzw. -verkürzung<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage<br />
um 5%<br />
Anstieg des<br />
Angebots<br />
um 5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage<br />
um 5%<br />
Anstieg des<br />
Angebots<br />
um 2,5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage<br />
um 5%<br />
Gleichbleibendes<br />
Angebot<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage<br />
um 5%<br />
Rückgang<br />
des<br />
Angebots<br />
um 2,5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
236 236 272 310 349 391<br />
232 232 264 297 332 368<br />
85 85 96 107 119 131<br />
Psychiatrie 74 74 85 97 108 121<br />
Anstieg der<br />
Nachfrage<br />
um 5%<br />
Rückgang<br />
des<br />
Angebots<br />
um 5%<br />
Benötigter<br />
Zustrom<br />
Fachärzte insgesamt 627 627 717 811 908 1.011<br />
1) Innere Medizin, Kardiologie, Lungenheilkunde, Geriatrie, Rheumatologie, Gastroenterolgie, Pädiatrie,<br />
Dermatologie, Neurologie<br />
2) Chirurgie (auch plastische, Neuro- und KardiovaskularChirurgie), Orthopädie, Urologie, Gynäkologie,<br />
Geburtshilfe, Anästhesie und HNO-Heilkunde<br />
Quelle: Nivel/ Prismant (2001b), S. 70.<br />
10.4.5.3 Ausbildungsplanung<br />
Auch in den Niederlanden wird im Rahmen langfristiger Planungsentscheidungen die<br />
Anzahl der Studenten an den medizinischen (und zahnmedizinischen) Fakultäten<br />
entsprechend der zukünftigen Bedarfsentwicklung festgesetzt. Seit der Einführung des<br />
Hochschulausbildungs- und Forschungsgesetzes 1994 (WHW) liegt die Festsetzung der<br />
Zahl der Studienanfänger für Medizin im Verantwortungsbereich des Ministeriums für<br />
Erziehung, Kultur und Wissenschaft, das diese Entscheidung in Abstimmung mit dem<br />
Ministerium für öffentliche Gesundheit, Wohlfahrt und Sport fällt. 132 Die Entscheidung<br />
des Ministeriums basiert dabei zum einen auf der Kapazität der medizinischen und<br />
zahnmedizinischen Fakultäten und/ oder auf dem zu erwartenden gesellschaftlichen<br />
Bedarf an Ärzten und Zahnärzten. Das WHW gibt dem Ministerium für Erziehung,<br />
132 Vgl. schriftliche Mitteilung L. Hingstman/ Nivel vom 20.07.2000.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 92
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Kultur und Wissenschaft die Möglichkeit, aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt<br />
unter Berücksichtigung zukünftiger Erwartungen und Prognosen die Kapazitäten durch<br />
die Einführung eines numerus fixus für Studienanfänger entsprechend zu reduzieren<br />
(labourmarket fixus). 133 Empfehlungen hinsichtlich zukünftiger Arbeitsmarktchancen<br />
werden vom Gesundheitsministerium ausgesprochen. Daneben räumt das WHW den<br />
einzelnen Universitäten auch die Möglichkeit ein, einen numerus clausus basierend auf<br />
den Ausbildungskapazitäten der jeweiligen Fakultäten zu erheben (capacity fixus). Für<br />
die medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten obliegt die Entscheidung über eine<br />
derartige Maßnahme den Beiräten aller betroffenen Universitäten.<br />
Nach dem WHW sind die Universitäten und sonstigen Ausbildungseinrichtungen<br />
gesetzlich verpflichtet, die Zahl der Ausbildungsplätze der Zahl der Studienanfänger<br />
anzupassen (wobei jedoch in den letzten drei Jahren die Kapazitätsangleichung auf 125%<br />
beschränkt wurde). 134 Diese Regelung kann allerdings in den beiden oben genannten<br />
Fällen (labour market fixus, capacity fixus) entfallen.<br />
Die allgemein- und fachärztliche Ausbildung (postgraduate training) selbst fällt nicht in<br />
den Regelungsbereich des WHW. Die Zahl der Ausbildungsstellen für<br />
Allgemeinmediziner wird vom Ministerium für öffentlichen Gesundheit, Wohlfahrt und<br />
Sport festgesetzt. Die Anzahl der aufgenommenen Bewerber hängt dabei vom<br />
Finanzierungsvolumen seitens des Ministeriums, das wiederum von der<br />
Arbeitsmarktsituation und den Erwerbschancen für Allgemeinmediziner bestimmt wird.<br />
Die Entscheidung über die Anzahl der Ausbildungsstellen für Fachärzte liegt hingegen<br />
in den meisten Fällen im Verantwortungsbereich der Ausbilder für die jeweilige<br />
Facharztgruppe an den verschiedenen Universitäten und den ihnen angeschlossenen<br />
Kliniken. Für einige Facharztgruppen wie ‘Allgemeine Chirurgie’ erfolgt die Bewerbung<br />
über eine Zentralstelle. Akzeptiert der ausbildende Arzt oder eine Zulassungskommission<br />
den Bewerber, so hat er dies der Erfassungsstelle für Fachärzte (SRC) mitzuteilen und<br />
einen entsprechenden Ausbildungsplan zur Genehmigung einzureichen, da dieser den<br />
jeweiligen fachärztlichen Anforderungen und Richtlinien entsprechen muss.<br />
10.4.5.4 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
Die Bedarfsplanung der zahnärztlichen Versorgung in den Niederlanden erfolgt analog<br />
zur ärztlichen Bedarfsplanung. In den Niederlanden wurde die Zulassungsquote für<br />
Studienanfänger der Zahnmedizin wurde 1983/ 84 auf 465 festgelegt. Im Zuge der<br />
Budgetkürzungen für die universitäre Ausbildung wurde die Quote für das Studienjahr<br />
1987/ 88 auf 120 Studienplätze reduziert. Obwohl die Gesamtzulassungszahl nach und<br />
nach wieder anstieg (die Zahl der Studienanfänger für das Jahr 1998/ 99 lag bei 225), ist<br />
diese Zahl zu niedrig um einen ernstzunehmenden Mangel an Zahnärzten zu verhindern,<br />
der nach Auffassung der Niederländischen Zahnärztlichen Vereinigung (NMT) auf den<br />
steigenden Bedarf an zahnärztlichen Leistungen, verbunden mit den zahlenmäßig<br />
unzureichenden Ausbildungsplätzen zurückzuführen ist. Die NMT bemüht sich daher,<br />
die Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen mit Faktoren wie die Zunahme der<br />
133 a.a.O.<br />
134 a.a.O.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 93
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bevölkerung, die zunehmende Anzahl der Personen mit Zweitzähnen (natürlichen<br />
Zähnen) sowie das Altersprofil der Gruppe der Zahnärzte und Veränderungen der<br />
zahnärztlichen Praxis wie die Zunahme von Teilzeit-Arbeit zu koordinieren.<br />
Tabelle 11: Zahl der Studienplätze für Zahnmedizin (1983-1999)<br />
Akademisches Jahr Zahl der Studienplätze<br />
1983/84 465<br />
1984/85 360<br />
1985/86 300<br />
1986/87 bis 1989/90 120<br />
1990/91 bis 1991/92 150<br />
1992/93 bis 1994/95 180<br />
1995/96 210<br />
1996/97 210<br />
1997/98 210<br />
1998/99 225<br />
10.4.6 Dänemark<br />
10.4.6.1 Bedarfsplanung<br />
Die Zulassung der Ärzte erfolgt über das nationale dänische Gesundheitsamt<br />
(Sundhedsstyrelsen), welches ein Register aller zugelassenen Ärzte führt. Auf Ebene der<br />
Regionen (Amtskommunen) wird das Sundhedsstyrelsen durch Zulassungausschüsse<br />
unterstützt.<br />
Die Bedarfsplanung für Ärzte ist in Dänemark Teil der allgemeinen Planung im<br />
Gesundheitswesen. Mit der Einführung von neuen Planungsregelungen im<br />
Gesundheitswesen 1994, ergab sich für die Gemeinde- und Stadtverwaltungen die<br />
besondere Verpflichtung, Verfahren im Gesundheitssektor einzuführen, die auf<br />
Kooperation und Dialog basieren. Wie die Zusammenarbeit auf lokaler Ebene<br />
durchgeführt wird, ist, abgesehen von wenigen Anhörungen, Sache der Gemeinden. Den<br />
Planungsregelungen zufolge sollte jeder Bezirk einen Tätigkeitsplan für die<br />
Gesundheitsversorgung in der Region erstellen. Dieser Plan sollte unter anderem den<br />
Gesundheitszustand, die Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen, dem Praxisbereich<br />
und anderen Bezirken, die Leistungen der ambulanten ärztlichen Versorgung,<br />
Krankenhausleistungen, Schwangerschafts- und Mutterschaftsversorgung, Impfungen,<br />
Untersuchungen von Kindern, Prävention und Gesundheitsförderung, Rettungsdienste<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 94
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
und Krankentransporte, Bereitschaft bzw. Sicherheit der Gesundheitsversorgung<br />
einschließlich der Apotheken, aufführen.<br />
Mindestens einmal pro Wahlperiode sollten die Gemeindeverwaltungen ihren<br />
Gesundheitsplan überprüfen und ihn gegebenenfalls korrigieren. Die Pläne gehen an die<br />
nationale Gesundheitsbehörde, bevor sie verabschiedet werden, sie müssen aber nicht<br />
zentral bewilligt werden. Zu Beginn jeder kommunalen Wahlperiode gibt der<br />
Gesundheitsminister eine Erklärung ab, die als Anregung für die lokalen Planverfahren<br />
dienen soll. Die Erklärung der Planungsperiode 1998 bis 2001 empfiehlt die<br />
Informationstechnologie im Gesundheitssektor als Thema der Gesundheitsplanung für<br />
die anstehende Periode.<br />
10.4.6.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Die Prognose der Arztentwicklung bis zum Jahr 2025 durch das nationalen dänische<br />
Gesundheitsamt (Sundhedsstyrelsen) sieht einen jährlichen Bedarfszuwachs von rund<br />
1,2% vor, davon etwa ein Drittel an Allgemeinärzten und zwei Drittel an Fachärzten. 135<br />
Für die Angebots- und Bedarfsentwicklung in der zahnärztlichen Versorgung liegt eine<br />
eigen Prognose vor. 136<br />
Die Prognose ist sowohl differenziert nach Regionen als auch nach Fachdisziplinen.<br />
Ausgangspunkt für die Prognose sind Annahmen über die Morbiditätsentwicklung der<br />
Bevölkerung, die Arbeitsteilung und den medizinischen-technischen Fortschritt, wie die<br />
Telemedizin. An der Prognose waren neben dem nationalen dänische Gesundheitsamt,<br />
das Gesundheitsministerium, der Ausschuß der Regionen und die Dänische<br />
Ärztevereinigung beteiligt.<br />
10.4.6.3 Zahnärztliche Bedarfsplanung<br />
Die Zulassung der Zahnärzte erfolgt wie bei den Ärzten über das Nationale dänische<br />
Gesundheitsamt (Sundhedsstyrelsen), welches ein Register aller zugelassenen Zahnärzte<br />
führt.<br />
Das Modell der Bedarfsplanung in Dänemark unterscheidet zwischen Angebot und<br />
Nachfrage basiert auf der Erhebung von Daten und Schätzungen zu folgenden Bereichen:<br />
• Anzahl der in zahnmedizinischen Berufen tätigen Personen, Zahnärzte,<br />
Kieferorthopäden, Kieferchirurgen, Krankenhauszahnärzte<br />
• Zeitpunkt ihrer Pensionierung<br />
• Anzahl der Migranten von und nach Dänemark<br />
• Zahl der (zahn)medizinischen Hochschulabsolventen<br />
• Mortalitätsrate der Zahnärzte<br />
• Zahl der Vertretungen (Mutterschaft, Urlaub)<br />
135 Vgl. Sundhedsstyrelsen (2000), S.72.<br />
136 Vgl. Sundhedsstyrelsen (2001).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 95
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Morbiditätsrate der Zahnärzte<br />
• Mundgesundheit und Alterstruktur der Bevölkerung<br />
• Medizinisch-technische Entwicklung<br />
In die Bedarfsplanung mit einbezogen sind verschiedene Ministerien (Gesundheits-,<br />
Erziehungs- und Finanzministerium), Standesvertretungen (Die Dänische Zahnärztliche<br />
Vereinigung, Die Dänischen Vereinigungen der Kieferorthopäden, Dentalhygieniker und<br />
Zahntechniker), Universitäten und andere Ausbildungseinrichtungen sowie die Nationale<br />
Vereinigung der Lokalbehörden in Dänemark, die Bezirksbehörden von Kopenhagen und<br />
Frederiksberg, die Vereinigung der Bezirksräte Dänemarks, die Vereinigung der<br />
Krankenhäuser in Kopenhagen und die Nationale Gesundheitsbehörde. 137 Die<br />
Umsetzung der Bedarfsplanung in die Praxis erfolgt über die Regulierung der<br />
Studienplätze.<br />
10.4.7 Schweden<br />
Das schwedische Gesundheitssystem unterscheidet sich vom deutschen nicht nur durch<br />
die Organisationsstruktur (Nationaler Gesundheitsdienst), sondern auch dahingehend,<br />
dass die ambulant tätigen Haus- bzw. Fachärzte in einem Angestelltenverhältnis<br />
(Provinziallandtage) stehen.<br />
10.4.7.1 Bedarfsplanung<br />
In Schweden gehört die ärztliche Bedarfsplanung zu den Hauptaufgaben der Regionen<br />
und Provinziallandtage. Die Vereinigung der Schwedischen Provinziallandtage ist die<br />
zentrale Arbeitgeberorganisation der Provinziallandtage. Im Rahmen dieser Aufgabe<br />
erstellt die Vereinigung der Schwedischen Provinziallandtage eigene Prognosen zur<br />
ärztlichen Bedarfsplanungen.<br />
Zusammenfassend lassen sich die Vorschläge der Vereinigung der schwedischen<br />
Provinziallandtage wie folgt darstellen:<br />
1. Die Organisation der Arbeit muss fortlaufend verändert und angepasst werden, wobei<br />
zur Unterstützung dieser Veränderungenbestrebungen die Gehälter entsprechend<br />
angepasst werden sollten.<br />
2. Um die fachliche Kompetenz des Personals aufrechtzuerhalten, ist eine fortdauernde<br />
Weiterbildung notwendig.<br />
3. Neue Lösungen und Wege sind zu entwickeln um die notwendigen Arbeitsstunden zu<br />
erbringen.<br />
4. Identifikation jener Regelungen und Gesetze, die ein Hemmnis in der<br />
Versorgungsorganisation darstellen.<br />
5. DieZahl der medizinischen Ausbildungsstellen muß erhöht werden.<br />
6. Der Übergang von der praktischen Ausbildung zur Berufsausübung muß verbessert<br />
werden.<br />
137 Vgl. Sundhedsstyrelsen (2001).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 96
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
7. In der Gesundheitsversorgung tätige Personen mit Auslandsausbildung sind in das<br />
System einzubeziehen.<br />
8. Führung und Zusammenarbeit, die auch Beteiligung und Verantwortung beinhalten,<br />
müssen gefördert werden.<br />
9. Die Verwirklichung der Gleichheit muß weiter fortgesetzt werden, um die Anstellung<br />
unterrepräsentierter Geschlechts- und Altergruppen in allenBerufsgruppen<br />
sicherstellen zu können.<br />
10. Die Art der Patientenbehandlung und die Meinung über die eigene Arbeit ist prägend<br />
für die (öffentliche) Meinung.<br />
10.4.7.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Im Jahre 1998 legte die Vereinigung der Schwedischen Provinziallandtage eine Studie<br />
mit eigenen Prognosen und Bedarfsplanungen vor: Health Care - a job for the future,<br />
1998. Die vorgelegte Studie sollte eine Informations- und Diskussionsgrundlage für die<br />
Festsetzung des künftigen Bedarfs an Ärzten und anderen medizinischen<br />
Gesundheitsberufen wie Krankenschwestern und Hilfsschwestern in Schweden für den<br />
Zeitraum 2005-2015 darstellen. Anzumerken bleibt, dass die im folgenden beschriebenen<br />
Ansätze lediglich die Meinung der Vereinigung der Schwedischen Provinziallandtage<br />
widerspiegeln.<br />
Ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Gesundheitsversorgung in Schweden<br />
aufgrund der Innovationen im Bereich der Medizin und Technologie zumindest teilweise<br />
grundlegend verändern wird und vor dem Hintergrund der steigenden Lebensalterzeit<br />
wie auch der Tatsache, dass das Durchschnittsalter der im Gesundheitswesen<br />
Beschäftigten zunehmen und bis zum Jahre 2020 die Zahl der Pensionierungen in diesem<br />
Bereich jährlich ansteigen wird, ist insgesamt von einem erhöhten Bedarf an<br />
medizinischen Fachkräften auszugehen.<br />
Im Jahre 1997 gab es 22.500 im öffentlichen Sektor angestellte Ärzte, was etwa 75%<br />
aller in Schweden tätigen Ärzte entspricht. Der Studie zufolge sind im Jahre 2015 im<br />
öffentlichen Sektor etwa 1.700 (Neu)einstellungen von Ärzten notwendig.<br />
10.4.7.3 Ausbildungsplanung<br />
Auf nationaler Ebene entscheidet das Ministerium für Erziehung über die Zahl der<br />
Studenten an den Universitäten und in den verschiedenen Ausbildungsprogrammen. Das<br />
Statistische Bundesamt Schwedens (SCB) ist, zusammen mit dem Büro für die nationale<br />
Arbeitsmarktverwaltung, für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Ärzten<br />
verantwortlich.<br />
Die Zahl der Medizinstudenten in Schweden liegt heute bei etwa 875. Unter<br />
Berücksichtigung einiger Unsicherheitsfaktoren ist nach Auffassung der Vereinigung der<br />
Schwedischen Provinziallandtage die Zahl um etwa 200 jährlich zu erhöhen. Von den<br />
jährlich etwa 1000 Absolventen, die ihre Arztzulassung erhalten, haben 25% ihre<br />
Ausbildung im Ausland absolviert. Dies impliziert nach Meinung der Vereinigung der<br />
Schwedischen Provinziallandtage eine entsprechende Erhöhung der Studienplätze in<br />
Schweden. Diesen Kalkulationen liegt eine wirtschaftliche Wachstumsprognose von<br />
jährlich 1% nach dem Jahre 2001 zugrunde.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 97
10.4.8 Frankreich<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
10.4.8.1 Bedarfsplanung in der haus- und fachärztlichen Versorgung<br />
Charakteristisch für das französische Gesundheitssystem ist die freie Berufsausübung für<br />
Mediziner, zu deren grundlegenden Prinzipien u.a. auch die Niederlassungsfreiheit<br />
gehört. Damit gibt es in Frankreich prinzipiell keine Beschränkung der Zulassung zur<br />
Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung wie in Deutschland.<br />
Ist ein Arzt im Ärzteverzeichnis eingetragen, steht es ihm frei, sich überall<br />
niederzulassen. Diese Freiheit, die lange Zeit ungeschrieben galt, wurde durch das<br />
Gesetz vom 3. Juli 1971 ausdrücklich festgeschrieben. Dieser Grundsatz unterliegt<br />
allerdings folgenden Einschränkungen:<br />
� der Arzt muss eine ortsansässige Praxis haben - die Berufsausübung als<br />
"Wanderarzt" ist unzulässig; 138<br />
� grundsätzlich darf sich der Arzt, mit Ausnahme der Zweitpraxis (cabinet<br />
secondaire), nur an einem Ort niederlassen.<br />
Technisch gesehen sollen die Zweitpraxen ein Minimum von 2-3 ärztlichen<br />
Halbtagsdiensten in jenen Ortschaften gewährleisten, die nicht über ständige Fachärzte in<br />
bestimmten Disziplinen verfügen. Gemäß Art. 63 der ärztlichen Berufsordnung ist die<br />
Einrichtung bzw. Unterhaltung einer Zweitpraxis der Genehmigung des Conseil de<br />
l'Ordre unterworfen. Dieser hat bei seiner Entscheidung das Wohl der Patienten zu<br />
berücksichtigen; sofern ein Facharzt derselben Disziplin so schwer zu erreichen ist, dass<br />
dies für den Patienten nachteilig wäre, kann eine Genehmigung nicht verwehrt werden.<br />
Die Genehmigung ist strikt persönlich und wird für die Dauer von 3 Jahren erteilt mit der<br />
Möglichkeit einer Verlängerung; sie ist nicht übertragbar. Sie kann nur dann<br />
zurückgenommen werden, wenn dem Wohl der Patienten durch die ständige<br />
Niederlassung eines Facharztes dergleichen Disziplin Rechnung getragen wird.<br />
Weitere Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit ergeben sich aus der ärztlichen<br />
Berufsordnung (Code de déontologie médicale) 139 . Diese Berufsordnung ist eine nach<br />
Anhörung des Conseil d'Etat als Dekret verabschiedete Rechtsverordnung, die auf<br />
Vorschlag des Vorstandes der nationalen Ärztekammer ergangen ist. Sie beinhaltet auch<br />
(und überwiegend) Regelungen zur Berufsausübung, von denen einige auf Grund ihrer<br />
pekuniären Auswirkungen auf die Ärzteschaft im folgenden noch Erwähnung finden<br />
werden:<br />
� Aus dem Solidaritätsgebot (confraternité) entspringt Art. 74 der ärztlichen<br />
Berufsordnung: "Derjenige Arzt, der entweder während oder nach seiner<br />
Studienzeit einen seiner Kollegen für eine Dauer über 3 Monate hinaus vertreten<br />
hat, darf binnen 2 Jahren sich nicht in einer Praxis niederlassen, mit der er in<br />
direkter Konkurrenz mit dem vertretenen Arzt, und eventuell mit Ärzten, die<br />
138 Diese Regel schränkt jedoch nicht den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit für Ärzte aus EG-<br />
Mitgliedstaaten ein.<br />
139 Dekret Nr. 79-506 vom 28.6.1979, das die ärztliche Berufsordnung festlegt, Gesetzesblatt vom<br />
30.6.1979, abgedruckt im Guide, a.a.O, Bd. I, S. 36.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 98
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
gemeinschaftlich mit dem vertretenen Arzt ihren Beruf ausüben, tritt, es sei denn,<br />
es gäbe zwischen den Betroffenen eine Übereinkunft, die der zuständigen<br />
Ärztekammer vorliegt“. 140<br />
� danach kann sich ein Arzt oder Student nach einer dreimonatigen<br />
Vertretungstätigkeit für die Dauer von zwei Jahren nicht in einer Praxis<br />
niederlassen, die in direkter Konkurrenz zum vertretenen Arzt steht. Die<br />
Anwendung des Art. 90 des Gesetzes zur allgemeinen Berufspflicht verbietet<br />
darüber hinaus, dass ein Mediziner seine Praxis in einem Gebäude errichtet, in dem<br />
bereits ein Arzt der gleichen Fachrichtung praktiziert. Ausnahmen hiervon sind nur im<br />
Falle des Einverständnisses des betroffenen Arztes oder des ausdrücklichen Interesses<br />
des Vertretungsrates des jeweiligen Departments möglich. 141<br />
Im Juni 2001 wurde von drei französischen Ärzteverbänden und vier Gewerkschaften<br />
eine Studie zur zukünftigen Gesundheitspolitik erstellt 142 . Darin sprach sich die<br />
sogenannte G7-Gruppe unter anderem für eine Begrenzung der Niederlassungsfreiheit in<br />
Frankreich aus. Des weiteren soll die Niederlassung zukünftig einer Bedarfsplanung<br />
unterliegen. Gebiete, die Überkapazität aufweisen, sollen für neue Niederlassungen<br />
gesperrt und junge Ärzte finanziell und steuerlich gefördert werden, wenn sie sich in<br />
unterversorgten Gebieten niederlassen. Ferner sollen Ärzte, die ihre Praxis in<br />
überversorgten Gebieten schließen, unterstützt werden. Wirtschaftliche Studien legen<br />
dabei nahe, dass die Schließungen dieser Praxen zu einem Rückgang der<br />
Gesundheitsausgaben führen würden, ohne den Gesundheitszustand der Bevölkerung<br />
negativ zu beeinflussen.<br />
10.4.8.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Ein demographisches Entwicklungsmodell, das in Frankreich vom „Institut National des<br />
Etudes Démographiques (INED)“ in Zusammenarbeit mit der „Direction de la Recherche<br />
des Etudes de l´Evaluation et des Statistiques (DREES)“ entwickelt wurde, ermöglicht<br />
die Erstellung einer ärztlichen Bedarfsplanung nach Alter, Geschlecht, Fachrichtung und<br />
Tätigkeitsort (Praxis, Krankenhaus, nicht im Krankenhaus Angestelltenverhältnis) auf<br />
regionaler Ebene.<br />
Das Mikrosimulationsmodell basiert auf Individualdaten des ADELI-Registers 143 , auf<br />
Angaben zur Anzahl der Medizinstudenten in jeder Region, einer Reihe von Hypothesen<br />
bzgl. staatliche Entscheidungen (Anzahl der Assistenzärzte, Numerus Clausus etc.) und<br />
individueller Verhalten (Erfolg beim Auswahlverfahren zur Facharztausbildung,<br />
interregionale Migration etc.). Mit dem Modell ist eine Simulation der jährlichen<br />
Entwicklung der regionalen Ärztedichte bis 2020 möglich.<br />
140 "Sofern die Zustimmung nicht erlangt werden konnte, kann der Fall dem Conseil départemental<br />
zur Entscheidung vorgelegt werden."<br />
141 Vgl. Autexier, C.J. (1993).<br />
142 Vgl. Durand de Bousingen, D. (2001).<br />
143 Das ADELI-Register erfasst alle berufstätige Beschäftigte des Gesundheitswesens mit einer<br />
Berufszulassung.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 99
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Mit der Beibehaltung des Numerus Clausus von 2000 (3.850 zugelassene<br />
Medizinstudenten), und bei einer gleichen Ausscheidensquote der Ärzte, würde die<br />
Ärztedichte Frankreichs in den nächsten 20 Jahren von 3,1 auf 2,5 berufstätigen Ärzten<br />
je 1.000 Einwohner zurückgehen. Auf regionaler Ebene würde jedoch aufgrund weiterer<br />
Parametern (unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen, Alterstruktur der Ärzte,<br />
Anzahl der angebotenen Assistenzstellen, Erfolgsquote beim Auswahlverfahren für die<br />
Facharztausbildung und die Migration der Absolventen) eine teilweise umgekehrte<br />
ärztliche Verteilung entstehen. So würden sich zwei Regionen mit derzeit hohen<br />
Arztdichten „Languedoc-Roussillon“ und „Provence-Côte d´Azur“ zu Gebieten mit<br />
geringster Arztdichte entwickeln. Im Gegensatz hierzu hätten die Regionen „Franche-<br />
Comté“ und „Nord-Pas-de-Calais“ die höchste Arztdichte Frankreichs. 144<br />
10.4.8.3 Ausbildungsplanung<br />
Die rasche Entwicklung der Anzahl der Ärzte bzw. der Medizinstudenten in Frankreich<br />
wurde im Jahre 1971 zum Anlass der Einführung eines Auswahlverfahrens im<br />
Medizinstudium. So reguliert seitdem eine Aufnahmeprüfung am Ende des ersten<br />
Studiumsjahr die Anzahl der Studenten, die das Medizinstudium fortführen dürfen.<br />
Ferner, wird dieses Regulierungsinstrument auf regionaler Ebene angewandt, ermöglicht<br />
es eine gleichmäßigere regionale Ärztedichte. In dreißig Jahren hat der Numerus Clausus<br />
zu einer gewissen Verringerung der ungleichmäßigen Verteilung der niedergelassenen<br />
Ärzte in Frankreich geführt. So wurden in den Regionen mit einer überdurchschnittlichen<br />
Anzahl an niedergelassenen Ärzten (z.B. Ile-de-France, Provence-Alpes-Côte d´Azur)<br />
weniger Studenten ins zweite Studiumsjahr zugelassenen. 145<br />
10.4.9 Schweiz<br />
Die Schweiz gehört neben den USA zu jenen Industrienationen, in denen in ungleich<br />
höherem Maße Marktelemente in der Steuerung der Leistungserbringung und<br />
Finanzierung des Gesundheitswesens vorzufinden sind. Die soziale Krankenversicherung<br />
gewährt im Grundsatz die freie Wahl des Leistungserbringers sowie den freien Zugang<br />
der Versicherten zu den Leistungserbringern. Die Versicherten haben allerdings ein<br />
Wahlrecht den Zugang freiwillig zu beschränken, indem sie sich einer HMO anschließen.<br />
Dies erklärt u.a., weshalb es in der Schweiz keine Limitierung der ärztlichen<br />
Leistungserbringer und somit auch keine Bedarfsabklärung gibt. 146 . Allerdings steht<br />
diese Regelung vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit<br />
innerhalb der EU und der sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen für die<br />
Schweiz (erhöhte Anzahl von Praxiseröffnungen durch Ärzte aus der EU) seit neuestem<br />
zur Disposition.<br />
144 Vgl. Vilain, A., Niel, X., Pennec, S. (2000).<br />
145 Vgl. Vilain, A., Niel, X., Pennec, S. (2000).<br />
146 Vgl. Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer, Schreiben vom 26.06.2000.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 100
10.4.9.1 Bedarfszulassung<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Eine befristete Beschränkung der Zulassung von Ärzten in der ambulanten Versorgung<br />
wurde im April 2002 vom Bundesrat empfohlen. Im Gegensatz zu Krankenhäusern<br />
untersteht die Zulassung der freipraktizierenden Ärzte und Ärztinnen keiner Planung.<br />
Nach Auffassung des Eidgenössischen Departments des Inneren „Soziale<br />
Krankenversicherung Analyse“ besteht, mangels wirksamer Instrumente, heute praktisch<br />
keine Möglichkeit zur Steuerung des Angebots im ambulanten Bereich. Die<br />
interkantonalen Vergleiche der Ärztedichte und der Kosten indessen auf ein<br />
beträchtliches Einsparungspotenzial hindeuten, welches mit einer Steuerung des<br />
Angebots realisiert werden könnte. Die Teilnahme der Leistungserbringer und<br />
Versicherten an Versicherungsmodellen mit eingeschränkter Wahl andererseits ist noch<br />
zu gering, damit ein Preiswettbewerb entsteht. In seiner Botschaft zur zweiten<br />
Teilrevision des KVG setzt der Bundesrat auf die Förderung des Angebots an Managed<br />
Care-Modellen. Ein weiteres Instrument, die Möglichkeit der Einführung eines<br />
Globalbudgets im ambulanten Bereich, wurde im Rahmen der ersten Teilrevision des<br />
KVG vom Parlament verworfen.<br />
Mit der Bedürfnisklausel nach Artikel 55a KVG soll den Kantonen die Möglichkeit<br />
geboten werden, für einzelne Leistungserbringer im ambulanten Bereich die Zulassung<br />
zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für maximal drei<br />
Jahre einzuschränken. Diese Massnahme wurde vom Parlament insbesondere im<br />
Hinblick auf die Bilateralen Abkommen als kurzfristige und zeitlich begrenzte<br />
ausserordentliche Massnahme eingeführt. Da das Gesundheitswesen im wesentlichen<br />
unter kantonale Kompetenz fällt, sollen denn auch die Kantone mit dieser<br />
ausserordentlichen Massnahme im ambulanten Bereich die Möglichkeit haben, eine<br />
Koordination der Leistungserbringer, der optimalen Ressourcennutzung im Hinblick auf<br />
eine optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und der Eindämmung der Kosten<br />
vorzunehmen. Dazu würde die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern im<br />
ambulanten Bereich mindestens kurzfristig und für eine befristete Dauer die<br />
Voraussetzung bieten. Bis zum Juli 2002 hat noch kein Kanton konkreten Bedarf an<br />
dieser Massnahme geäussert. Damit die ausserordentliche, nur auf drei Jahre befristete<br />
Massnahme möglichst effizient eingesetzt werden kann, soll sie auch wirklich nur bei<br />
einem entsprechenden Bedarf angewendet werden. Deshalb werden zur Zeit die<br />
Entwicklungen im Bereich der Gesuche um Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der<br />
Krankenversicherung verfolgt. Sobald Anzeichen für eine ausserordentliche Zunahme<br />
von Gesuchen oder Anfragen von Kantonen vorliegen, würde eine<br />
Verordnungsbestimmung gemäss Artikel 55a KVG noch einmal den Kantonen sowie den<br />
Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer kurz zur Anhörung unterbreitet,<br />
damit der Bundesrat diese Bestimmung dann möglichst rasch in Kraft setzen kann.<br />
Eine Beschränkung der Zulassung wird von einzelen Fachdisziplinen durchaus kritisch<br />
gesehen. In der Schweiz besteht ein ausgeprägter Mangel an Fachärzten/-ärztinnen für<br />
Psychiatrie und Psychotherapie. In zahlreichen ländlichen Ge-genden gibt es überhaupt<br />
keine Psychiatriepra-xen. Selbst in grossen Städten müssen Patienten mit Wartefristen<br />
rechnen. Bei gewissen speziali-sierten Behandlungsformen können diese bis zu einem<br />
Jahr dauern. Die ungenügenden ambu-lanten Kapazitäten führen zu Hospitalisationen<br />
von Patienten, die eigentlich in der Praxis be-handelt werden könnten. Der<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 101
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Zulassungsstopp für Praxen verschärft diese Problematik. Parallel dazu beklagen die<br />
psychiatrischen Institutionen einen gefährlichen Nachwuchs-mangel. Bis zu 80% der<br />
Stellen mussten in den letzten Jahren durch ausländische Ärzte besetzt werden. 147<br />
10.4.9.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Zur Entwicklung der Zahl der Ärzte in der Schweiz wurden in einer Studie der<br />
Universität Lausanne drei Szenarien entwickelt, von denen als die plausibelste eine<br />
weitgehend konstante Entwicklung der Ärztezahlen erachtet wird. 148 Danach wird die<br />
Zahl der praktizierenden Ärzte im Jahr 2030 bei etwa 18.600 liegen. Eine Abnahme der<br />
Ärztezahlen bis 2030 wäre demzufolge nur im Zuge einer raschen Einführung eines<br />
Numerus Clausus an den medizinischen Fakultäten zu erwarten. Eine Zunahme<br />
wiederum wäre nur unter der Annahme eines vereinfachten Zugangs zum<br />
Medizinstudium sowie einer verstärkten Niederlassung von Ärzten aus der EU in der<br />
Schweiz wahrscheinlich.<br />
10.4.9.3 Ausbildungsplanung<br />
Um die Qualität der medizinischen Ausbildung zu wahren, wurde 1998 erstmals ein<br />
Eignungstest an Schweizer Hochschulen für die rund 700 Studienplätze nach<br />
Empfehlungen der Schweizerische Hochschulkonferenz durchgeführt. Für Nivardo Ischi,<br />
Generalsekretär der Schweizerischen Hochschulkonferenz, war der Numerus clausus<br />
nötig geworden, weil alle bisherigen Massnahmen, die Zahl der Medizinstudenten zu<br />
verkleinern, wirkungslos geblieben waren. Der Eignungstest wird in deutscher,<br />
französischer und italienischer Sprache durchgeführt. Ein solcher Eignungstest ist in den<br />
jeweiligen kantonalen Verordnungen rechtlich verankert.<br />
10.4.10 USA<br />
10.4.10.1 Bedarfsplanung<br />
In den USA gibt es keine nationale Bedarfszulassungsregelung für die ärztliche<br />
Versorgung. Im Vergleich zu anderen Industrienationen sind hier in ungleich höherem<br />
Maße Marktelement in der Steuerung der Leistungserbringung und Finanzierung des<br />
Gesundheitswesens zu finden. Der Versicherte hat die Möglichkeit durch die Wahl von<br />
Managed Care Versicherungen die Auswahlmöglichkeit selbst einzuschränken.<br />
Desweiteren eröffnet das Vertragsrecht der jeweiligen Finanzierungsträger die<br />
Möglichkeit, über finanzielle Anreize Einfluss auf die regionale Verteilung der ärztlichen<br />
Ressourcen zu nehmen. So beschäftigen die sog. HMOs (Health Maintenance<br />
Organisations) bedeutend weniger Ärzte bzw. Fachärzte je 100.000 Einwohner als dies in<br />
147 Vgl. Schweizerische Ärztezeitung 2002, S.1502.<br />
148 Vgl. Gilliand (2001), S. 152.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 102
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Relation zum Gesamtbevölkerungsschnitt auf nationaler Ebene der Fall ist. 149 Möglich<br />
wird dies durch die Substitution ärztlicher Leistungen in bestimmten Bereichen etwa<br />
durch besonders qualifizierte Krankenschwestern. Ferner wird eine gewisse regionale<br />
Steuerung des Angebots durch die Graduiertenförderung und Zuschüsse zur<br />
medizinischen Ausbildung erreicht.<br />
Das aktuelle Angebot an Ärzten und die zu künftige Entwicklung ist allerdings auch in<br />
den USA ein Thema. Das Council on Graduate Medical Education (COGME) ging<br />
seinem vierten Bericht im Jahre 1994 davon aus, dass die erwartete Verhältniszahl von<br />
370 Einwohnern je Arzt mehr als ausreichend für die zukünftige Entwicklung ist.<br />
Entscheidend war dabei sowohl die Einschätzung der Nachfrage von Leistungen, wie die<br />
Beurteilung der Produktivität.<br />
Bei der Einschätzung dieser Leistungskapazitäten spielte der ansteigende Anteil von<br />
Versicherten in Managed Care Organisationen eine wichtige Rolle. Gemessen an der<br />
Zahl der jährlichen Anwerbungen von ausländischen Ärzten durch die Krankenhäuser<br />
errechnet sich allerdings ein Zusatzbedarf an Ärzten.Bereits jetzt bilden die USA<br />
gemessen an der Nachfrage nach Ärzten nicht genug Ärzte aus und werben sie deshalb<br />
aus dem Ausland an. Die Universitäten müssten rund 5000 Ärzte zusätzlich ausbilden,<br />
um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erhalten. 150<br />
10.4.10.2 Zukünftige Entwicklung<br />
Vorhersagen über den zukünftigen Bedarf an Ärzten haben in den USA eine lange<br />
Tradition 151 . Jüngste Trendprojektionen von Cooper et al. kommen zur Schlußfolgerung,<br />
dass in den nächsten Jahren ein Fehlbedarf an Fachärzten existiert. Für das Jahr 2010<br />
wird dieses Defizit auf 50.000 Ärzte und für das Jahr 2020 auf rund 200.000 Ärzte<br />
geschätzt. 152 Den jährlich zusätzlichen Bedarf an Ärzten wird je nach wirtschaftlichem<br />
Wachstum auf 1,1-1,5% pro Jahr geschätzt.<br />
Für die relative Verknappung der Ärzte werden mehrere Faktoren angeführt, wie die<br />
Reduzierung der Arbeitszeiten, neue medizische Fachdisziplinen und der ansteigende<br />
Frauenanteil.<br />
10.4.10.3 Ausbildungsplanung<br />
Die Anzahl der Bewerber an den medizinischen Hochschulen ist weit höher als das<br />
Angebot an Studienplätzen. Im Jahr 1999 wurde mehr als die Hälfte der Bewerber<br />
abgewiesen.<br />
Seit der Einführungen der DRGs im Jahre 1983 finanziert Medicare die<br />
Graduiertenausbildung an Lehrkrankenhäusern mit. Diese Kosten belaufen sich<br />
mittlerweile auf 7 Mrd. $ pro Jahr, oder mehr als 70.000 $ pro Arzt in Ausbildung. Die<br />
149 Vgl. hierzu auch AMWAC (1996.1), S.1<br />
150 Vgl. Mullan F. (2000); S. 213ff.<br />
151<br />
Vgl. Reinhardt U. (1981), Schwartz et al. 1988.<br />
152 Vgl. Cooper et. al. (2002), S. 148.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 103
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anzahl der Ärzte in Ausbildung stieg von rund 60.000 im Jahr 1980 auf annähernd<br />
100.000 in der Mitte der neunziger Jahre. Im Haushaltsausgleichsgesetz, Balanced<br />
Budget ACT (BBA), von 1997 wurde die Anzahl der Ausbildungsplätze und die<br />
finanzielle Unterstützung je Graduiertenplatz begrenzt.<br />
10.5 Internationale Unterschiede an ärztlichen und zahnärztlichen<br />
Ressourcen<br />
Ziel der folgenden Abschnitte ist es, einen Überblick über die Arzt-Einwohnerzahlen<br />
insgesamt und nach Fachrichtungen im internationalen Vergleich zu geben. Diese<br />
Verhältniszahlen können bisher nicht einer einheitlich aufgebauten Statistik entnommen<br />
werden, sondern wurden den jeweiligen Länderstatistiken entnommen. Man wird davon<br />
ausgehen müssen, dass diese Verhältniszahlen durch Unterschiede in der Qualität der<br />
Register, definitorische Abgrenzungen und die Organisation der Gesundheitssysteme<br />
beeinflusst werden. Die Definition der Fachrichtungen in den Ländern erfolgt nicht<br />
einheitlich. Für die Zuordnung der Ärzte zu den einzelnen Facharztgruppen war die<br />
Sichtweise des deutschen Systems ausschlaggebend.<br />
Die Aufteilung der Arztgruppen erfolgt nach der bisherigen Systematik der<br />
Bedarfsplanung. Im folgenden werden 14 Facharztgruppen unterschieden:<br />
• Ärzte für Allgemeinmedizin<br />
• Anästhesisten<br />
• Augenärzte<br />
• Chirurgen<br />
• Frauenärzte<br />
• HNO-Ärzte<br />
• Hautärzte<br />
• Internisten<br />
• Kinderärzte<br />
• Nervenärzte<br />
• Orthopäden<br />
• Psychotherapeuten<br />
• Fachärzte für diagnostische Radiologie<br />
• Urologen<br />
sowie die sonstigen Fachärzte.<br />
Die ausländische Aufteilung der Facharztgruppen folgt inhaltlich je nach Aus- und<br />
Weiterbildung nicht exakt derjenigen Deutschlands. Unterschiede ergeben sich vor allem<br />
bei den Chirurgen, Internisten, Kinderärzten und Orthopäden. Die Inhalte der deutschen<br />
Klassifikation wird in nachfolgender Tabelle für diese vier Gruppen dargestellt. Die<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 104
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle stellt einen ersten Schritt der inhaltlichen Abgrenzung der einzelnen<br />
Facharztgruppen auf internationaler Ebene dar. Ausgehend von der Festlegung der<br />
inhaltlichen Abgrenzung auf nationaler Ebene müsste genau genommen eine inhaltliche<br />
Abgrenzung auf internationaler Ebene und - soweit dies möglich ist - eine Bestimmung<br />
identischer Beschäftigungsfelder der einzelnen Facharztgruppen in den verschiedenen<br />
Ländern erfolgen. Diese konnte hier nicht geleistet werden. Es sei darauf hingewiesen,<br />
dass eine Bewertung der Unterschiede nicht ohne Einbeziehung der anderen<br />
Gesundheitsberufe möglich ist, da hier Substitutionsbeziehungen bestehen.<br />
10.5.1 Arztdichte insgesamt<br />
Die Arztdichte in der Bundesrepublik Deutschland ist nach den vorliegenden Zahlen im<br />
internationalen Vergleich überdurchschnittlich (vgl. Abbildung 4.1). Unter den hier<br />
dargestellten Ländern liegt Deutschland auf Platz 1. Am geringsten ist sie in Kanada, den<br />
Niederlanden und Großbritannien.<br />
4,0<br />
3,0<br />
2,0<br />
1,0<br />
0,0<br />
Abb. 4.1: Berufstätige Ärzte je 1.000 Einwohner<br />
(1997)<br />
D CH F A DK S USA AUS CAN NL GB<br />
10.5.2 Niedergelassene Ärzte insgesamt<br />
Die Anzahl der niedergelassenen Ärzte je 1.000 Einwohner ist in Frankreich unter den<br />
dargestellten Ländern am höchsten. Die Bundesrepublik Deutschland steht an vierter<br />
Stelle (vgl. Abbildung 4.2). Die niedrigsten Vergleichswerte weisen Kanada, Schweden,<br />
Dänemark und die Niederlande auf.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 105
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0,0<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Abb. 4.2: Niedergelassene Ärzte je 1.000<br />
Einwohner (1997)<br />
F CH USA A D AUS GB CAN DK NL<br />
Bemerkenswert ist, dass die überdurchschnittliche Arztdichte in der Bundesrepublik<br />
Deutschland nicht aus einer überdurchschnittlichen Dichte im ambulanten Bereich<br />
resultiert. Von den genannten fünf Ländern mit überwiegender fachärztlicher<br />
Behandlung durch niedergelassene Ärzte, nämlich Deutschland, Frankreich, Österreich,<br />
Schweiz und USA, ist die Arztdichte im ambulanten Bereich in der Bundesrepublik<br />
Deutschland am geringsten bzw. die Einwohner-Arzt Relation am höchsten 153 .<br />
Während in Deutschland 658 Einwohner auf einen niedergelassenen Arzt kommen, sind<br />
es in Österreich 631, in der Schweiz 539, in Frankreich 515 und in den Vereinigten<br />
Staaten 579. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu beachten, dass in Österreich,<br />
Schweiz, Frankreich und den USA weniger Ärzte ausschließlich im Krankenhaus tätig<br />
sind, so dass sich unter Berücksichtigung des Krankenhaussektors und einer Bereinigung<br />
um die ärztliche stationäre Tätigkeit vermutlich eine andere Reihenfolge ergibt. Zudem<br />
arbeiten in den vier genannten Ländern mehr niedergelassene Ärzte im Krankenhaus.<br />
Man könnte somit die These aufstellen, je höher der Grad der integrierten Versorgung ist,<br />
desto geringer ist die Arztdichte. Tatsächlich weisen alle Länder mit einer Integration der<br />
fachärztlichen ambulanten Versorgung im Krankenhaus, wie die Niederlande,<br />
Großbritannien, Dänemark, Schweden und Australien eine geringere Arztdichte als die<br />
Bundesrepublik Deutschland auf. In der Statistik der OECD finden sich jedoch höhere<br />
Arztdichten für Italien oder Spanien, deren ärztliche Bedarfsplanung hier nicht<br />
untersucht wurde. Hier bleibt allerdings anzumerken, dass die Statistiken dieser Länder<br />
um Doppelzählungen zu bereinigen wären..<br />
153 Die Situation stellt sich nur geringfügig anders dar, wenn die Vertragsärzte nur auf die GKVversicherte<br />
Bevölkerung bezogen wird. In diesem Fall sind in den USA etwa gleich viel<br />
niedergelassene Ärzte bezogen auf die Bevölkerung zu verzeichnen wie in Deutschland.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 106
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
10.5.3 Vertragsärzte insgesamt<br />
Die ambulante Arztdichte ist nicht mit der vertragsärztlichen Arztdichte gleichzusetzen,<br />
da in den einzelnen Ländern der Anteil der ambulant tätigen Ärzte, die einen Vertrag mit<br />
der Krankenversicherung haben, variiert. Die Anzahl der Vertragsärzte je 1.000<br />
Einwohner ist in Frankreich unter den untersuchten Ländern am höchsten. Die<br />
Bundesrepublik Deutschland steht an dritter Stelle (vgl. Abbildung 4.3). Die niedrigsten<br />
Vergleichswerte weisen Dänemark, Großbritannien und die Niederlande auf, wo die<br />
fachärztliche Versorgung überwiegend im Krankenhaus erfolgt.<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0,0<br />
Abb. 4.3: Vertragsärzte je 1.000 Einwohner<br />
(1997)<br />
F CH D AUS A S DK GB NL<br />
Auffällig ist die geringe Vertragsarztdichte in Österreich. Diese ist somit deutlich<br />
geringer als die Dichte der niedergelassenen Ärzte, welche die Wahlärzte mit einschließt.<br />
10.5.4 Hausärzte<br />
4500<br />
4000<br />
3500<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
Abb. 4.4: Einwohner je "Hausarzt"<br />
USA CH NL S ENG DK BRD A AUS CAN F<br />
Die Arztdichte liegt hier in bezug auf die niedergelassenen Ärzte in Deutschland unter<br />
derjenigen Frankreichs, Österreichs, Australiens und Kanadas, jedoch über den Werten<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 107
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Dänemarks, Schwedens, der Niederlande und Großbritanniens. Die Einwohner-Arzt<br />
Relation ist umgekehrt höher in den letzt vier genannten Ländern (vgl. Abbildung 4.4).<br />
10.5.5 Fachärzte (ohne Internisten und sonstige Fachärzte)<br />
Für die vergleichende Betrachtung der Fachärzte wird im folgenden von der Definition<br />
der 14 Arztgruppen der Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung<br />
ausgegangen und diese 14 Fachgebiete ohne Allgemeinmedizin, Interne Medizin und<br />
Kinderärzte zusammengefasst. Für Deutschland ergibt sich damit ein Einwohner-<br />
Arztverhältnis von 1574 Einwohnern je Facharzt für die niedergelassenen Ärzte und 841<br />
Einwohner je Facharzt unter Berücksichtigung der Krankenhausärzte.<br />
Im niedergelassenen Bereich weisen die Schweiz und USA die geringste Einwohnerzahl<br />
je Facharzt bzw. die höchste Facharztdichte auf. Die mit Abstand geringste<br />
Facharztdichte hat England.<br />
Berechnet man die Verhältniszahl „Einwohner je Facharzt im niedergelassenen Bereich<br />
und im Krankenhaus“ stellt sich die Situation wie in Abbildung 4.5 dar. Die<br />
Bundesrepublik Deutschland nimmt danach eine mittlere Position ein, dabei wurde Ärzte<br />
ohne Gebietsbezeichnung im Krankenhaus nicht berücksichtigt.<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
Abb. 4.5: Einwohner je Facharzt (niedergelassen<br />
und Krankenhaus)<br />
ENG AUS CAN NL DK USA BRD A S F CH<br />
10.5.6 Zahnärztliche Versorgung<br />
Die meisten Zahnärzte gibt es, bezogen auf die Bevölkerung – sieht man von<br />
Griechenland ab - in den nordischen Ländern: Finnland, Dänemark und Schweden.<br />
Deutschland folgt nach Belgien an sechster Stelle. An letzter Stelle liegt Spanien. Ende<br />
1997 nahmen in der Bundesrepublik Deutschland 62.024 berufstätige Zahnärzte<br />
einschließlich Kieferorthopäden an der zahnärztlichen Versorgung teil. Davon arbeiten<br />
51 186 als niedergelassene Zahnärzte (BZÄK-Statistik, Stand: 31. Dezember 1997). Das<br />
entspricht einem Verhältnis von 1323 Einwohner je Arzt. Nach den Richtlinien der<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 108
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bedarfsplanung gilt derzeit als bedarfsgerecht, wenn in Kernstädten ein Zahnarzt auf<br />
1.280 Einwohner kommt. In den übrigen Gebieten gilt dies für das Verhältnis 1:1.680.<br />
Bei den Fachzahnärzten für Kieferorthopädie wird bei einer bedarfsgerechten<br />
Versorgung von einem Verhältnis von 1:16.000 ausgegangen.<br />
Im Jahre 1997 gab es in Dänemark insgesamt 4.732 Zahnärzte. Davon waren etwa 3.832<br />
als frei praktizierende Zahnärzte tätig (einschl. sogenannter Kinderzahnärzte), weitere<br />
900 sind angestellte Zahnärzte. Die entsprechende Verhältniszahl lag bei 1117. In<br />
Schweden betrug sie 1059.<br />
Demgegenüber betrug die Verhältniszahl in Großbritannien 2184. Auch dort arbeitet die<br />
Mehrheit der 27000 Zahnärzte selbständig in eigener Praxis. Öffentlich angestellte<br />
Zahnärzte sind in Großbritannien im Rahmen des öffentlichen zahnärztlichen Dienstes,<br />
zu dessen Aufgaben neben der Betreuung von Schulkindern und Patienten, welche ansonsten<br />
keinen Zugang zur zahnärztlichen Versorgung haben, auch die Durchführung<br />
staatlicher Screening-Programme gehört, und Dänemark im Rahmen der Kinder- und<br />
Jugendlichenversorgung bei den Gemeinden anzutreffen.<br />
In den Niederlanden werden alle zahnärztlichen Behandlungen fast ausschließlich durch<br />
frei praktizierende Zahnärzte erbracht. Im Jahre 1997 gab es in den Niederlanden<br />
insgesamt 8.125 Zahnärzte; davon waren ca. 7.400 frei praktizierende Zahnärzte, die<br />
selbständig oder in kleinen Gruppen (außerhalb der Krankenhäuser und<br />
Ausbildungseinrichtungen) arbeiten. 6% der frei praktizierenden Zahnärzte kombinieren<br />
eine eigene Praxis mit einer Stelle in einem Angestelltenverhältnis. Die übrigen<br />
Zahnärzte arbeiten an Universitäten und zahnärztlichen Fakultäten in Voll- oder Teilzeit<br />
(genaue Daten stehen jedoch nicht zur Verfügung). Die Einwohner-Zahnarzt<br />
Verhältniszahl lag mit 1.912 ähnlich hoch wie in Kanada (1901) und der Schweiz (1892).<br />
Die USA liegt mit eine Verhältniszahl von 1.616 etwa zwischen dem deutschen und<br />
Schweizer Wert.<br />
1,0<br />
0,8<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,2<br />
0,0<br />
Abb. 4.7: Zahnärzte je 1000 Einwohner (1997)<br />
S DK D F USA CAN CH NL A GB AUS<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 109
10.5.7 Ausgewählte Statistiken<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 12: Berufstätige Ärzte in Australien nach Fachrichtungen (1998)<br />
Anzahl<br />
Insgesamt 37343<br />
Primärärzte 20853<br />
Fachärzte insgesamt 16490<br />
Innere Medizin 4377<br />
Kardiologie 579<br />
Klinische Genetik 20<br />
Klinische Hämatologie 135<br />
Klinische Immunologie 99<br />
Klinische Pharmakologie 22<br />
Endokrinologie 221<br />
Gastroenterologie 382<br />
Allgemeinmedizin 572<br />
Geriatrie 206<br />
Medizin für infektiöse Erkrankungen 102<br />
Medizinische Onkologie 167<br />
Neurologie 292<br />
Nuklearmedizin 141<br />
Medizin für Pädiatrie 793<br />
Nierenheilkunde 170<br />
Rheumatologie 209<br />
Thoraxmedizin 267<br />
Pathologie 722<br />
Allgemeine Pathologie 106<br />
Anatomische Pathologie 353<br />
Labor 49<br />
Zytopathologie 31<br />
Gerichtspathologie 23<br />
Hämatologie 61<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 110
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Immunologie 20<br />
Mikrobiologie 78<br />
Chirurgie 2937<br />
Allgemeine Chirurgie 1028<br />
Kardiothorax-Chirurgie 97<br />
Neurochirurgie 102<br />
Orthopädische Chirurgie 714<br />
HNO-Heilkunde 302<br />
Pädiatrische Chirurgie 77<br />
Plastische Chirurgie 256<br />
Urologie 222<br />
Gefäßchirurgie 140<br />
Sonstige Fachrichtung 8454<br />
Anästhesie 1972<br />
Dermatologie 299<br />
Diagnostische Radiologie 1060<br />
Notfallmedizin 296<br />
Intensivversorgung 232<br />
Medizinische Verwaltung 60<br />
Geburtshilfe & Gynäkologie 1055<br />
Medizin für Berufskrankheiten 85<br />
Augenheilkunde 713<br />
Psychiatrie 1985<br />
Medizin für öffentliche Gesundheit 54<br />
Radiologische Onkologie 152<br />
Medizin für Rehabilitation 175<br />
Sonstige 315<br />
Fachärzte in Ausbildung 4473<br />
Nicht-Kliniker 2857<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 111
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 13: An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte in der<br />
Bundesrepublik Deutschland (31.12.1998)<br />
Teilnehmende<br />
Ärzte<br />
Vertragsärzte Angestellte<br />
Ärzte<br />
Ermächtigte<br />
Ärzte<br />
Summe Arztgruppen 125071 112683 1525 10863<br />
Ärzte ohne Gebietsbezeichnung 4348 3561 443 344<br />
Praktische Ärzte/Ärzte 11433 11214 113 106<br />
Allgemeinärzte 29172 28884 235 53<br />
Anästhesisten 3058 1848 93 1117<br />
Arbeitsmediziner 4 0 2 2<br />
Ärzte für Kind- und Jugendpsychiatrie<br />
u. -psychotherapie<br />
94 78 1 15<br />
Ärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie<br />
142 108 7 27<br />
Ärzte für Neurologie und Psychiatrie 990 892 4 94<br />
Ärzte für Pharmakologie und Toxikologie<br />
3 1 0 2<br />
Ärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie 9 7 0 2<br />
Ärzte für physikalische u. rehabilitative<br />
Medizin<br />
124 118 1 5<br />
Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie<br />
256 228 0 28<br />
Ärzte für Psychotherapeutische Medizin<br />
1416 1338 0 78<br />
Ärzte für Strahlentherapie u. Radiologische<br />
Diagnostik<br />
21 15 0 6<br />
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
5 0 0 5<br />
Augenärzte 5347 5191 58 98<br />
Biochemiker 1 0 0 1<br />
Chirurgen 5183 3356 46 1781<br />
Diagnostische Radiologen 741 599 12 130<br />
Frauenärzte 10523 9580 81 862<br />
Hals-, Nasen-, Ohrenärzte 4088 3893 44 151<br />
Hautärzte 3433 3299 35 99<br />
Herzchirurgen 3 0 0 3<br />
Humangenetiker 47 34 0 13<br />
Hygieniker 1 0 0 1<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 112
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Immunologen 7 3 1 3<br />
Internisten 18601 15951 102 2548<br />
Kinderärzte 6602 5824 77 701<br />
Kinderchirurgen 68 44 1 23<br />
Kinder- und Jugendpsychiater 329 266 5 58<br />
Klinische Pharmakologen 2 1 0 1<br />
Laborärzte 565 466 9 90<br />
Lungenärzte 331 298 0 33<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 719 667 6 46<br />
Nervenärzte 2842 2524 13 305<br />
Neurochirurgen 233 135 2 96<br />
Neurologen 520 399 11 110<br />
Neuropathologen 9 1 0 8<br />
Nuklearmediziner 343 273 8 62<br />
Orthopäden 5127 4815 33 279<br />
Pathologen 642 435 28 179<br />
Physiotherapeuten 23 18 1 4<br />
Plastische Chirurgen 47 35 0 12<br />
Psychiater 910 804 7 99<br />
Psychotherapeutisch tätige Ärzte 1607 1315 7 285<br />
Radiologen 2267 1629 17 621<br />
Rechtsmediziner 1 0 0 1<br />
Sportmediziner 2 0 0 2<br />
Strahlentherapeuten 80 39 3 38<br />
Transfusionsmediziner 28 7 1 20<br />
Urologen 2724 2490 18 216<br />
Krankenhausärzte 135840<br />
Sonstige Ärzte 26571<br />
Ärzte insgesamt 287482<br />
Quelle: BÄK, KBV.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 113
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 14: Berufstätige Ärzte in Dänemark (01.01.2000)<br />
Fachärzte 11233<br />
Familienärzte 3916<br />
Innere Medizin 1054<br />
Allgemeine Chirurgie 631<br />
Psychiatrie 733<br />
Anästhesie 735<br />
Geburtshilfe und Gynäkologie 500<br />
Pädiatrie 316<br />
Diagnostische Radiologie 406<br />
Orthopädie 494<br />
Augenheilkunde 312<br />
HNO-Heilkunde 358<br />
Medizin für Berufskrankheiten<br />
Kardiologie 188<br />
Neurologie 188<br />
Geriatrie 69<br />
Dermatologie und Venerologie 164<br />
Kinder- und Erwachsenenpsychiatrie 153<br />
Community Medicine 191<br />
Medizin für Atemwegs-Erkrankungen 89<br />
Klinische Pathologie 204<br />
Medizin für infektiöse Erkrankungen 47<br />
Urologie 111<br />
Rheumatologie 181<br />
Onkologie 88<br />
Medizin für Rehabilitation 105<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 114
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 15: Berufstätige Ärzte in England (1997)<br />
Anzahl<br />
Allgemeine medizinische Ärzte 29389<br />
Fachärzte insgesamt 18485<br />
Unfall- und Notfallmedizin 378<br />
Anästhesie 2641<br />
Ohrenheilkunde 26<br />
Bluttransfusion 39<br />
Kardiologie 364<br />
Kardio-Thoraxchirurgie 147<br />
Chemische Pathologie 158<br />
Kinder- und Erwachsenenpsychiatrie 390<br />
Klinische Genetik 46<br />
Klinisch Neurologische Physiologie 47<br />
Klinische Pharmakologie 35<br />
Klinische Physiologie 9<br />
Dermatologie 276<br />
Diabetes und Endokrinologie 262<br />
Gerichtspsychiatrie 114<br />
Gastroenterologie 291<br />
Allgemeinmedizin 393<br />
Allgemeine Chirurgie 1122<br />
Urogenitalmedizin 223<br />
Geriatrie 653<br />
Hämathologie 408<br />
Histopathologie 655<br />
Immunpathologie 29<br />
Medizin für infektiöse Erkrankungen 52<br />
Medizin für Lernbehinderung 146<br />
Medizinische Mikrobiologie 293<br />
Medizinische Onkologie 68<br />
Medizin für Geisteskrankheiten 1243<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 115
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Nephrologie 183<br />
Neurologie 246<br />
Neuropathologie 33<br />
Neurochirurgie 118<br />
Nuklearmedizin 27<br />
Geburtshilfe und Gynäkologie 965<br />
Arbeitsmedizin 47<br />
Psychiatrie für ältere Menschen 231<br />
Augenheilkunde 539<br />
Sonstige 65<br />
HNO-Heilkunde 402<br />
Pädiatrische Neurologie 21<br />
Pädiatrische Chirurgie 70<br />
Pädiatrie 1094<br />
Palliativmedizin 61<br />
Plastische Chirurgie 147<br />
Psychotherapie 82<br />
Radiologie 1364<br />
Radiotherapie (klinische Onkologie) 265<br />
Rehabilitation 62<br />
Rheumatologie 304<br />
Thoraxmedizin 286<br />
Traumatische u. orthopädische Chirurgie 1010<br />
Urologie 327<br />
Virologie 28<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 116
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 16: Berufstätige Ärzte in Frankreich nach Status und Facharztgruppe, (01. 01.<br />
2000)<br />
Freiberuflich tätige<br />
Ärzte (1)<br />
Angestellte Ärzte TOTAL<br />
(*)<br />
Männer Frauen Männer Frauen<br />
Dichte<br />
(2)<br />
Allgemeinärzte 49.254 17.818 11.881 15.794 94.746 162<br />
Fachärzte 18.089 9.415 15.791 11.073 54.371 93<br />
Anatomie und Pathologische<br />
Zytologie<br />
344 326 311 608 1.589 3<br />
Anästhesie 2.294 832 3964 2953 10.043 17<br />
Medizinische Onkologie 87 33 204 135 459 1<br />
Kardiologie 3127 429 1586 405 5.547 9<br />
Dermatologie und Venerologie 1.249 2052 233 275 3.809 7<br />
Innere Medizin 346 57 1.626 478 2.507 4<br />
Endokrinologie et Metabolismus 218 409 235 379 1.241 2<br />
Gynäkologie 173 1523 20 131 1.846 3<br />
Gastroenterologie 1640 238 956 320 3.154 5<br />
Hämathologie 6 4 130 115 256 0<br />
Nuklearmedizin 81 23 153 81 338 1<br />
Nephrologie 154 42 568 217 981 2<br />
Neurologie 416 207 578 362 1.564 3<br />
Pädiatrie 1480 1487 1263 2014 6.244 52<br />
Pneumologie 794 218 973 509 2.494 4<br />
Diagnostische Radiologie 3680 810 1640 1100 7.230 12<br />
Strahlentherapie 191 67 199 108 566 1<br />
Rehabilitationsmedizin 466 142 681 593 1.882 3<br />
Rheumatologie 1.343 513 447 279 2.582 4<br />
Genetik 3 24 11 39 0<br />
CHIRURGEN 11.553 3.715 6.573 1.452 23.291 40<br />
Allgemeinchirurgie 2.202 74 2.647 181 5.103 9<br />
Kiefer- und Gesichtschirurgi 14 1 5 5 25 0<br />
Pädiatrische Chirurgie 6 2 36 16 60 0<br />
Plastische und<br />
Wiederherstellungs-Chirurgie<br />
115 33 36 17 201 0<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 117
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Herz- und Thorax-Chirurgie 53 4 110 6 172 0<br />
Geburtshilfe/Gynäkologie 2.073 1238 1.267 555 5.133 21<br />
Neurochirurgie 71 2 257 21 351 1<br />
Augenheilkunde 2.630 1914 361 364 5.269 9<br />
HNO-Heilkunde 1.956 247 514 172 2.889 5<br />
Stomatologie 1.088 166 132 47 1.433 2<br />
Urologische Chirurgie 219 1 162 8 390 1<br />
Orthopädische und<br />
traumatologische Chirurgie<br />
867 20 686 18 1.591 3<br />
Gefäßchirurgie 142 2 91 8 243 0<br />
Visceralchirurgie 117 11 269 34 431 1<br />
MEDIZINISCHE BIOLOGIE 539 243 1101 1124 3.007 5<br />
PSYCHIATRIE 4.042 2.276 3.755 3.181 13.254 23<br />
ÖFFENTLICHE<br />
GESUNDHEIT<br />
46 51 1.700 3.533 5.330 9<br />
FACHÄRZTE INSGESAMT 34.269 15.700 28.920 20.363 99.253 170<br />
ÄRZTE INSGESAMT 83.523 33.518 40.801 36.157 193.999 332<br />
* Frankreich ohne Überseeische Departements<br />
(1) einschl. der niedergelassenen Ärzte im zeitweiligen Angestelltenverhältnis.<br />
(2) Anzahl der Ärzte je 100.000 Einwohner, ohne Fachärzte für Gynäkologe/Geburtshilfe<br />
(100 000 Frauen über 15 Jahren) und Kinderärzte (100 000 Kinder unter 16 Jahren).<br />
Quelle: Ministère de l'Emploi et de la Solidarité – DREES.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 118
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 17: Berufstätige Ärzte in Kanada (01.01.1995)<br />
Anzahl Ärzte je 1000 Einwohner je<br />
Ärzte Einwohner Arzt<br />
Allgemeinmedizin insgesamt 29788 1,02 982<br />
Allgemeinmedizin 21188 0,72 1381<br />
Family Medicine 8600 0,29 3402<br />
Medizinische Fachärzte 19139 0,65 1529<br />
Klinische Fachärzte 17684 0,60 1654<br />
Anästhesie 2230 0,08 13119<br />
Community Medicine 418 0,01 69990<br />
Dermatologie 472 0,02 61983<br />
Diagnostische Radiologie 1825 0,06 16031<br />
Notfallmedizin 495 0,02 59103<br />
Innere Medizin 5359 0,18 5459<br />
Allgemeine Innere Medizin 2453 0,08 11927<br />
Kardiologie 736 0,03 39750<br />
Klin. Immunologie/Allergologie 93 0,00 314581<br />
Endokrinologie/Metabolismus 255 0,01 114729<br />
Gastroenterologie 335 0,01 87331<br />
Geriatrie 107 0,00 273421<br />
Hämatologie 216 0,01 135444<br />
Infektionskrankheiten 99 0,00 295515<br />
Medizinische Onkologie 211 0,01 138654<br />
Nephrologie 217 0,01 134820<br />
Medizin für Atemwegs-Erkrankungen 400 0,01 73140<br />
Rheumatologie 237 0,01 123443<br />
Medizinische Genetik 24 0,00 1219000<br />
Neurologie 573 0,02 51058<br />
Nuklearmedizin 194 0,01 150804<br />
Pädiatrie 1989 0,07 14709<br />
Physikalische Medizin/Rehabilitation 287 0,01 101937<br />
Psychiatrie 3562 0,12 8213<br />
Strahlentherapie/Onkologie 256 0,01 114281<br />
Labormedizin 1455 0,05 20107<br />
Anatomische Pathologie 638 0,02 45856<br />
Klinische Pathologie 413 0,01 70838<br />
Hämatologie 49 0,00 597061<br />
Medizinische Biochemie 88 0,00 332455<br />
Medizinische Mikrobiologie 234 0,01 125026<br />
Neuropathologie 33 0,00 886545<br />
Chirurgische Fachärzte 7589 0,26 3855<br />
Herz- und Thoraxchirurgie 269 0,01 108758<br />
Allgemeinchirurgie 1864 0,06 15695<br />
Neurochirurgie 208 0,01 140654<br />
Geburtshilfe/Gynäkologie 1593 0,05 18365<br />
Augenheilkunde 1075 0,04 27215<br />
HNO-Heilkunde 610 0,02 47961<br />
Orthopädische Chirurgie 1005 0,03 29110<br />
Plastische Chirurgie 407 0,01 71882<br />
Urologie 558 0,02 52430<br />
Medizinische Wissenschaftler 85 0,00 344188<br />
Fachärzte insgesamt 26728 0,91 1095<br />
Ärzte insgesamt 56516 1,93 518<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 119
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 18: Berufstätige und in Ausbildung tätige Ärzte in den Niederlanden (1999)<br />
Berufstätige in Aus-<br />
bildung<br />
Sonstige<br />
Ärzte insgesamt 23732 5296 853<br />
Allgemeinärzte 8000 975 0<br />
Medizinische Fachärzte 15732 4321 853<br />
Innere Medizin 3927 1180 208<br />
Innere Medizin 1450 432 72<br />
Pädiatrie 830 275 55<br />
Kardiologie 580 152 25<br />
Medizin für Lungenheilkunde 360 98 16<br />
Dermatologie 320 51 10<br />
Rheumatologie 150 56 9<br />
Gastroenterolgoie 135 48 8<br />
Klinische Geriatrie 80 62 12<br />
Allergologie 22 6 1<br />
Chirurgie 3386 1019 173<br />
Chirurgie 870 313 52<br />
Gynäkologie 640 220 37<br />
Augenheilkunde 510 70 12<br />
Orthopädie 410 146 24<br />
HNO-Heilkunde 375 73 15<br />
Urologie 260 84 14<br />
Plastische Chirurgie 150 50 8<br />
Neurochirurgie 86 30 5<br />
Thoraxchirurgie 85 33 6<br />
Mentale/neurologische Fachr. 2375 635 132<br />
Psychiatrie 1775 470 104<br />
Neurologie 600 165 28<br />
Sonstige und medizinische Fachr. 2644 632 134<br />
Anästhesie 910 206 41<br />
Radiologie 715 145 29<br />
Pathologie 300 59 12<br />
Rehabilitation 275 91 23<br />
Medizinische Mikrobiologie 175 34 7<br />
Radiotherapie 110 40 8<br />
Nuklearmedizin 75 30 8<br />
Klinische Genetik 60 20 4<br />
Klinische Chemie (Labor) 24 7 2<br />
Ärzte in Pflegeheimen 900 175 300<br />
Public Health Ärzte 3400 855 206<br />
Betriebsärzte 1300 380 76<br />
Versicherungsärzte 625 230 45<br />
General doctor 1100 145 50<br />
Ärzte für Jugendliche 375 100 35<br />
Sonstige (non-curative) 2000 0 1000<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 120
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 19: Niedergelassene Ärzte in Österreich (13.12.1999)<br />
Anzahl<br />
Niedergelassene Ärzte insgesamt 15977<br />
Allgemeinärzte 5709<br />
Fachärzte insgesamt 10268<br />
Anästhesiologie u. Intensivmed. 198<br />
Arbeits- u. Betriebsmedizin 28<br />
Augenheilkunde u. Optometrie 487<br />
Blutgruppenser. u. Transfusionsmed. 2<br />
Chirurgie 551<br />
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 933<br />
Gerichtsmedizin 6<br />
Haut u. Geschlechtskrankheiten 356<br />
Histologie und Embryologie 2<br />
Hals-,Nasen- und Ohrenkrankheiten 332<br />
Hygiene und Mikrobiologie 13<br />
Immunologie 1<br />
Innere Medizin 1262<br />
Kinder- und Jugendheilkunde 457<br />
Kinderchirurgie 1<br />
Lungenkrankheiten 171<br />
Med. Radiologie-Diagnostik 5<br />
Med. und chem. Labordiagnostik 70<br />
Medizinische Leistungsphysiologie 1<br />
Mikrobiol.-serolog. Labordiagnostik 2<br />
Mund-, Kiefer- u. Gesichtschir. 16<br />
Neurochirurgie 49<br />
Neurologie 2<br />
Neurologie und Psychiatrie 288<br />
Nuklearmedizin 9<br />
Orthopädie u. Orthop. Chirurgie 425<br />
Pathologie 50<br />
Physikalische Medizin 86<br />
Physiologie 1<br />
Plastische Chirurgie 54<br />
Psychiatrie 8<br />
Psychiatrie/Neurologie 421<br />
Radiologie 292<br />
Spez. Prophylaxe u. Tropenhygiene 1<br />
Strahlentherapie-Radioonkologie 4<br />
Theoretiker 5<br />
Unfallchirurgie 267<br />
Urologie 255<br />
Virologie 1<br />
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 3156<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 121
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 20: Mitglieder der schwedischen Ärztevereinigung unter 65 Jahren<br />
(01.01.2000)<br />
Anzahl Fortsetzung Anzahl<br />
Allgemeine Chirurgie 1597 Medizin für Koagulations- und 8<br />
Orthopädie 984<br />
Bluterkrankungen<br />
Klinische Immunologie 62<br />
Urologie 304 Mikrobiologie – Bakteriologie 129<br />
Pädiatrische Chirurgie 110 Klinische Virologie 46<br />
Handchirurgie 74 Klinische Physiologie 168<br />
Plastische Chirurgie 112 Klinische Neurophysiologie 53<br />
Neuro-Chirurgie 96 Klinische Chemie (Labor) 156<br />
Thoraxchirurgie 125 Klinische Pharmakologie 68<br />
Anästhesie 1157 Klinische Genetik 22<br />
Geburtshilfe & Gynäkologie 1216 Klinische Pathologie 188<br />
Gynäkologische Onkologie 63 Klinische Zytologie 88<br />
HNO-Heilkunde 577 Gerichtsmedizin 23<br />
Audiologie 73 Community (social) medicine 53<br />
Phoniatrie 15 Medizin für Berufskrankheiten 702<br />
Augenheilkunde 590 Medizin<br />
Studenten<br />
für Erkrankungen von 69<br />
Innere Medizin 2654 Dermatologie – Venerologie 344<br />
Kardiologie 541 Neurologie 291<br />
Gastroenterologie 177 Medizin für infektiöse Erkrankungen 473<br />
Endokrinologie 160 Medizin für Rehabilitation 191<br />
Nephrologie 199 Onkologie 271<br />
Medizin für Atemwegs-Erkrankungen 271 Medizin für Ernährung 24<br />
Hämathologie 156 Schmerztherapie 69<br />
Allergologie 117 Nuklearmedizin 74<br />
Rheumatologie 222<br />
Arbeits- und Umweltmedizin 78<br />
Geriatrie 629<br />
Pädiatrie 1196<br />
Kinder- und Erwachsenenallergologie 76<br />
Kinder- und Erwachsenenneurologie 64<br />
Kinder- und Erwachsenenkardiologie 24<br />
Neonatalmedizin 65<br />
Family Medicine 5268<br />
Psychiatrie 1463<br />
Gerichtspsychiatrie 52<br />
Kinder- und Erwachsenenpsychiatrie 307<br />
Diagnostische Radiologie 918<br />
Neuroradiologie 62<br />
Kinder- und Erwachsenenradiologie 46<br />
Transfusionsmedizin 56<br />
Ärzte insgesamt 25466<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 122
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 21: Ärzte mit Facharzttiteln in der Schweiz (1998)<br />
Facharzttitel Total Frauen Männer<br />
Allergologie & klein. Immunologie 112 25 87<br />
Allgemeinmedizin 2505 254 2251<br />
Anästhesiologie 235 62 173<br />
Angiologie 63 11 52<br />
Arbeitsmedizin 27 3 24<br />
Chirurgie 633 19 614<br />
Dermatologie und Venereologie 255 91 164<br />
Endokrinologie-Diabetologie 88 18 70<br />
Gastroenterologie 191 5 186<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe 773 171 602<br />
Gynäkologische Zytologie 4 0 4<br />
Hämatologie 60 8 52<br />
Handchirurgie 85 10 75<br />
Herz- und thorakale Gefässchirurgie 18 1 17<br />
Innere Medizin 2895 357 2538<br />
Intensivmedizin 86 7 79<br />
Kardiologie 262 17 245<br />
Kiefer- und Gesichtschirurgie 31 3 28<br />
Kinder- und Jugendmedizin 622 197 425<br />
Kinder- und Jugendpsych. und –psychotherap. 262 131 131<br />
Kinderchirurgie 25 5 20<br />
Klinische Pharmakologie 3 0 3<br />
Klinische Zytopathologie 8 1 7<br />
Medizinische Radiologie/Nuklearmedizin 23 2 21<br />
Medizinische Radiologie/Radiodiagnostik 184 26 158<br />
Medizinische Radiologie /Radio-Onkologie 13 5 8<br />
Nephrologie 66 5 61<br />
Neurochirurgie 41 0 41<br />
Neurologie 178 29 149<br />
Neuropädiatrie 14 3 11<br />
Neuroradiologie 9 1 8<br />
Onkologie 12 4 8<br />
Onkologie-Hämatologie (für lM) 108 19 89<br />
Onkologie-Hämatologie (für Kinder- und Jugendmed.) 2 0 2<br />
Ophthalmologie 467 145 322<br />
Oto-Rhino-Laryngologie 271 36 235<br />
Orthopädische Chirurgie 393 7 386<br />
Pädiatrische Radiologie 3 1 2<br />
Pathologie 21 2 19<br />
Physikalische Medizin und Rehabilitation 135 20 115<br />
Plastische und Wiederherstellungschirurgie 84 14 70<br />
Pneumologie 166 14 152<br />
Prävention und Gesundheitswesen 3 1 2<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 1298 425 873<br />
Rechtsmedizin 1 0 1<br />
Rheumatologie 296 45 251<br />
Stoffwechselkrankheiten 1 0 1<br />
Tropenmedizin 41 3 38<br />
Urologie 120 0 120<br />
Total Facharzttitel 13193 2203 10990<br />
ORL, spez. Hals- und Gesichtschirurgie 192 18 174<br />
ORL, spez. Phoniatrie 12 6 6<br />
Total Schwerpunkt 204 24 180<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 123
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 22: Berufstätige Ärzte in den USA nach Fachrichtungen<br />
1996 1997<br />
Active physicians 663800 684500<br />
Active nonfederal 643400 665100<br />
Patient Care 580600 603600<br />
Office-based practice 445700 458300<br />
General and family 61800 62000<br />
Kardiologie 14300 15000<br />
Dermatologie 7200 7400<br />
Gastroenterologie 7600 7900<br />
Innere Medizin 77900 81400<br />
Pädiatrie 35500 36800<br />
Lungenkrankheiten 4900 5000<br />
Allgemeine Chirurgie 25400 27900<br />
Geburtshilfe und Gynäkologie 29900 30100<br />
Augenheilkunde 14900 15100<br />
Orthopädische Chirurgie 17600 18500<br />
HNO-Heilkunde 7200 7400<br />
Plastische Chirurgie 5000 5300<br />
Urologische Chirurgie 8200 8400<br />
Anästhesie 24900 25600<br />
Diagnostische Radiologie 13300 14100<br />
Notfallmedizin 12300 12500<br />
Neurologie 7900 8200<br />
anatomische/klinische Pathologie 9700 10200<br />
Psychiatrie 24400 24500<br />
Sonstige 35800 35000<br />
Hospital-based practice 134900 145300<br />
Anstaltsärzte und Arzt im Praktikum 90600 95800<br />
Krankenhauspersonal (Vollzeitbeschäftigte) 44300 49500<br />
Sonstige 42800 41500<br />
Nicht klassifizierte 20000 20000<br />
Federal 20400 19400<br />
Patient care 18200 16900<br />
Sonstige 2200 2400<br />
Quelle: Siehe Anmerkungen zu den statistischen Quellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 124
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle.23: Einwohner je Arzt nach Fachrichtungen<br />
Fachrichtungen A CH D DK ENG* F NL S<br />
(1997) (1995) (1995) (1998) (1998) (1999) (1998) (1998)<br />
Anästhesie und Intensivmedizin 165 83 153 131 60 144 69 131<br />
Allgemeine Chirurgie 131 124 212 116 57 74 64 184<br />
Kinderchirurgie 1 6 0 0 2 0 0 0<br />
Neurochirurgie 12 8 0 18 3 5 7 10<br />
Plastische Chirurgie 75 12 0 21 3 4 11 12<br />
Dermatologie 54 37 62 98 6 63 25 38<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe 139 115 194 199 21 110 49 136<br />
Allgemeinmedizin 0 368 459 0 5 1553 453 591<br />
Innere Medizin 289 485 463 394 0 32 106 296<br />
Kardiologie 0 42 0 103 10 86 41 60<br />
Endokrinologie 0 11 0 0 6 18 0 15<br />
Gastroenterologie 0 30 0 41 8 48 9 19<br />
Facharzt für Atemwegserkrankungen 36 26 17 38 7 36 25 30<br />
Onkologie 0 18 0 0 2 8 0 30<br />
Rheumatologie 0 26 0 36 7 41 10 25<br />
Neurologie 0 31 21 0 6 22 40 32<br />
Psychiatrie/Neuropsychiatrie 147 189 32 320 50 199 140 163<br />
Arbeitsmedizin 5 6 36 0 1 78 75 83<br />
Augenheilkunde 73 65 86 162 12 88 40 67<br />
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde 57 39 72 96 9 44 29 66<br />
Pädiatrie 106 109 164 206 26 95 62 136<br />
Radiotherapie/Radiologie 94 44 77 236 36 119 66 105<br />
Urologie 45 19 52 53 7 6 20 34<br />
Insgesamt 1428 1893 2099 2269 346 2874 1340 2264<br />
* Nicht vergleichbar: Nur Ärzte, die im NHS arbeiten<br />
Quelle: Eurostat 2000, Eckzahlen in Gesundheit 2000, Daten 1985-1995, S. 231.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 125
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anmerkungen zu den statistischen Quellen<br />
Australien<br />
Die Zahl der Allgemeinärzte ist der Tabelle 13: Primary care practitioners: sex,<br />
qualification and main field of practice, States and territories, 1998 (Australian Institute<br />
of Health and Welfare 2000: Medical labour force 1998, AIHW Cat. No. HWL 15,<br />
National Health Labour Force Series No. 16, Canberra, S. 23) entnommen. Die Zahl der<br />
Allgemeinärzte enthält nach unserer Methodik nur die Anzahl der VRGP (Vocationally<br />
registered general practitioner). Darunter versteht man einen von der<br />
Krankenversicherungskommission anerkannten berufstätigen Allgemeinmediziner.<br />
Kriterium für die Registrierung als VRGP ist zum einen eine Zertifikat des Royal<br />
Australian College of General Practitioners, des Vocational Registration Eligibility<br />
Committee oder des Vocational Registration Appeal Committee. Nicht berücksichtigt<br />
wurden RACGP trainees und OMPs.<br />
Ausgangspunkt für die Zahlen der einzelnen Facharztgruppen ist die Tabelle 16:<br />
Specialists: main specialty of practice, States and Territories, 1998 (Australian Institute<br />
of Health and Welfare 2000: Medical labour force 1998, AIHW Cat. No. HWL 15,<br />
National Health Labour Force Series No. 16, Canberra, S. 25). Bei der Berechnung der<br />
Gesamtzahl der Fachärzte wurden die in der Verwaltung beschäftigten Ärzte nicht<br />
berücksichtigt.<br />
In den australischen Statistiken werden Ärzte der Fachgruppen Orthopädie und Urologie<br />
den chirurgischen Fachärzten zugeordnet. In den von BASYS durchgeführten<br />
Berechnungen erfolgte eine Aufteilung entsprechend der deutschen Systematik.<br />
Dänemark<br />
Die Anzahl der Allgemein- und Fachärzte ist der Tabelle Active Physicians by Specialty<br />
1. Jan. 2000 entnommen (Nordic Medical Associations (2000), Physicians in the Nordic<br />
countries 2000, www.slf.se/media/arkiv/<strong>pdf</strong>). Bei den Auswertungen dieser Tabelle ist zu<br />
berücksichtigen, dass ein Arzt für mehrere fachärztliche Richtungen spezialisiert sein<br />
kann und es deshalb bei der von uns berechneten Gesamtsumme zu Doppelzählungen<br />
kommen kann. Des Weiteren sind hier nur die 25 bedeutendsten Facharztgruppen<br />
aufgeführt.<br />
Deutschland<br />
Für Deutschland wurden zur Ermittlung der Anzahl der niedergelassenen<br />
Allgemeinmediziner sowie der Fachärzte auf die Statistiken der Bundesärztekammer und<br />
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurückgegriffen (Tabelle:<br />
Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten, Stand: 31.12.1999,<br />
veröffentlicht im Supplement zum Deutschen Ärzteblatt, Heft 25/2000, S. 10).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 126
Großbritannien<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Allgemeinärzte für England wurden der Tabelle 4.6: Number of general medical<br />
practitioners (GPs) by country and NHS Regional Office, 1991-1997 entnommen. Die<br />
vorangegangenen Jahre sind nicht mit dem 1997er Wert vergleichbar, da die Angaben<br />
auf Schätzung des OHE beruhten. Die Anzahl der Fachärzte in den Krankenhäusern<br />
entspricht den Angaben der Tabelle 3.11: Number of whole-time equivalent hospital<br />
consultants by specialty, England, 1985-1997. Beide Tabellen wurden in OHE (1999),<br />
Compendium of Health Statistics, Office of Health Economics, 11 th edition, London<br />
veröffentlicht.<br />
Für die in der Tabelle angegebene Anzahl der Ärzte für Allgemeinmedizin ist<br />
anzumerken, dass 1994 eine Neuklassifizierung der Facharztgruppen erfolgte, Ärzte mit<br />
mehreren Facharztausbildungen werden seitdem ihrer zweiten Facharztausbildung<br />
zugeordnet anstelle der ersten (OHE 1999: siehe Anmerkungen: 3 Hospital Services).<br />
In diesem Zusammenhang verzeichneten Facharztgruppen wie Kardiologie und<br />
Gastroenterologie einen starken Anstieg (OHE 1999: Tab. 3.11, Anmerkungen siehe 3<br />
Hospital Services). Insgesamt sind die Zahlen der Tabelle 3.11 nach Angaben der<br />
Herausgeber aufgrund der Neuklassifizierung der Facharztgruppen mit den<br />
vorangegangenen Jahren nicht genau vergleichbar. Insgesamt ist anzumerken, dass die<br />
von uns errechnete Gesamtzahl für die Fachärzte (18485) von dem in der<br />
Veröffentlichung aufgeführten (18618) um 133 Ärzte abweicht.<br />
Frankreich<br />
Die Zahl der Ärzte insgesamt basiert auf Zahlen für Frankreich ohne überseeische<br />
Departements.<br />
Quelle für die Zahl der Allgemein- und Fachärzte ist die Tabelle I.2.12 Médecins selon le<br />
statut et la spécialité des Ministère de l'Emploi et de la Solidarité - DREES - 1. Januar<br />
2000 (E-mail vom 24. Juli 2000: Xavier Niel).<br />
Kanada<br />
Die Anzahl der Allgemeinärzte ist der Tabelle “Number of Active Physicians by<br />
Province/Territory and Specialty” entnommen (Canadian Medical Association (1995),<br />
Health Facts, Physician Resources and Hospital Indicators, May 1995, 4.1-4.5). Unter<br />
berufstätigen Ärzten fallen alle praktizierenden Ärzte (ohne Arzt im Praktikum (AIP)),<br />
Anstaltsärzte und Ärzte über 80 Jahre. Die Allgemeinärzte setzen sich aus general<br />
practice und family medicine zusammen.<br />
Die Fachärzte sind der gleichen Tabelle entnommen. Nicht berücksichtigt wurden die<br />
medizinischen Wissenschaftler. (Die in der Statistik angegebene Zahl berücksichtigt<br />
dabei nur Wissenschaftler mit Stipendium des Royal College of Physicians and Surgeons<br />
of Canada.)<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 127
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
In den kanadischen Statistiken werden Ärzte der Fachgruppen Geburtshilfe/Gynäkologie,<br />
Augenheilkunde, HNO-Heilkunde, Orthopädie und Urologie den chirurgischen<br />
Fachärzten zugeordnet. In den von BASYS durchgeführten Berechnungen wurden diese<br />
Ärzte entsprechend der deutschen Systematik den jeweiligen Facharztgruppen<br />
zugewiesen.<br />
Niederlande<br />
Für die Niederlande liegen nur Zahlen der Ärzte insgesamt vor. Die Allgemeinärzte wie<br />
auch die Fachärzte in den Niederlanden wurden der Tabelle Number of physicians bzw.<br />
den Tabellen Internal specialists, Surgery, mental/neurosis specialists, remaining and<br />
medical specialists und Public health specialists entnommen (NIVEL (2000), Fax vom<br />
20.07.2000: Herr Lammert Hingstman). Nicht berücksichtigt wurden Ärzte in<br />
Ausbildung, die nicht praktizierenden Ärzte sowie in der Forschung tätigen Ärzte.<br />
In den niederländischen Statistiken werden die Ärzte der Fachgruppen Gynäkologie,<br />
Augenheilkunde, Orthopädie, HNO-Heilkunde und Urologie den chirurgischen<br />
Fachärzten zugeordnet. In den von BASYS durchgeführten Berechnungen wurden diese<br />
Ärzte entsprechend der deutschen Systematik den jeweiligen Facharztgruppen<br />
zugewiesen.<br />
Österreich<br />
Laut telefonischer Auskunft der Österreichischen Ärztekammer (Frau Andrasek) lag die<br />
Zahl der Allgemeinärzte 1999 bei insgesamt 10.041. Dieser Zahl lag folgende<br />
Kalkulation zugrunde: Allgemeinärzte 10625 abzüglich 718 Wohnsitzärzte (Ärzte ohne<br />
Ordination, nur Praxisvertretung), aber zuzüglich der approbierten 142 Ärzte (wovon<br />
allerdings die 12 Wohnsitzärzte wiederum abgezogen wurden) und 4 approbierten<br />
Allgemeinmediziner.<br />
Quelle für die Zahl der Fachärzte ist die Standesmeldung - Alle Ärzte - Übersicht nach<br />
Personen der Österreichischen Ärztekammer, Ärzteliste vom 13.12.1999 (Fax vom 24.<br />
Juli 2000: Frau Andrasek).<br />
In der nationalen Statistik der österreichischen Ärztekammer sind in der Facharztgruppe<br />
Orthopädie mit bei den orthopädischen Chirurgen enthalten. Fachärzte der Zahn-, Mund-<br />
und Kieferheilkunde wurden in der Vergleichen für die ambulante ärztliche Versorgung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Schweden<br />
Die Anzahl der Allgemeinärzte ist der Tabelle Members < 65 years by specialists 2000-<br />
01-01 entnommen (Swedish Medical Association (2000), Sveriges läkarförbund:<br />
Physicians in Sweden 2000, www.slf.se/media/arkiv/<strong>pdf</strong>). Bei den Auswertungen dieser<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 128
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle ist zu berücksichtigen, dass ein Arzt für mehrere fachärztliche Richtungen<br />
spezialisiert ist und es deshalb für die von uns berechnete Gesamtsumme zu einer<br />
Doppelzählung kommt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 129
Schweiz<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Zahl der Allgemein- und Fachärzte wurde der Tabelle 6. Ärzte mit Praxistätigkeit<br />
nach Fachgebiet für das Jahr 1998 der Schweizerische Ärztezeitung, Mitteilungen der<br />
FMH, 1999: 80: Nr. 15, S. 904 entnommen.<br />
Bei den Fachärzten insgesamt ist anzumerken, dass Ärzte, die mehrere FMH-<br />
Facharzttitel führen dürfen, in allen entsprechenden Fachgebieten gezählt werden.<br />
Der FMH-Facharzttitel für Onkologie-Hämatologie sowie Stoffwechselkrankheiten wird<br />
heute nicht mehr verliehen.<br />
USA<br />
Die Zahl der Allgemeinärzte und Fachärzte in Arztpraxen (office-based practice) ist der<br />
Tabelle No. 194: Physicians, by Selected Activity: 1980 to 1997 entnommen (U.S.<br />
Department of Commerce, Bureau of the Census (1999), Statistical Abstract of the<br />
United States 1999, 119th Edition, Washington, D.C., S. 131). Dabei wurde auf die<br />
„active nonfederal physicians„ zurückgegriffen.<br />
In der amerikanischen Statistik werden Ärzte der Fachgruppen Orthopädie und Urologie<br />
den chirurgischen Fachärzten zugeordnet. In den von BASYS durchgeführten<br />
Berechnungen wurden diese Ärzte entsprechend der deutschen Systematik den<br />
jeweiligen Facharztgruppen zugewiesen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 130
10.6 Literaturverzeichnis<br />
10.6.1 Australien<br />
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NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 138
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anhang 1
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Gegenwärtige Situation in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung in<br />
Deutschland<br />
1 Vorbemerkungen<br />
Bei der Analyse der vertragsärztlichen Versorgung wird Bezug genommen auf den durch das<br />
GKV-GR 2000 neu eingeführten § 101 Abs. 5 SGB V, wonach die Hausärzte (§ 73 Abs. 1 a<br />
SGB V) mit Ausnahme der Kinderärzte eine Arztgruppe bilden, die in die Bedarfsplanung einbezogen<br />
werden. Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad gemäß § 101 Abs. 5 ist unter Einbeziehung<br />
des Bestandes vom 31. Dezember 1995 zu ermitteln.<br />
Die Kinderärzte – sowohl mit als auch ohne Schwerpunkt – bilden weiterhin planungsrechtlich<br />
eine eigenständige Arztgruppe, da der von ihnen versorgte Personenkreis nur zum Teil mit dem<br />
der übrigen Hausärzte übereinstimmt (Kinder bis 18 Jahre).<br />
Vor diesem Hintergrund wurden von der KBV neben den Arztzahlen in der Differenzierung<br />
nach den Arztgruppen der bisherigen Bedarfsplanung auch Angaben zu den Hausärzten entsprechend<br />
der Regelung des § 101 Abs. 5 SGB V mit Stichtag 31.12.1995 zur Verfügung gestellt.<br />
Gegliedert sind die Daten nach den Stadt- und Landkreisen in Deutschland, die am 31.12.1998<br />
bestanden.<br />
Die Hausärzte nach § 101 Abs. 5 SGB V setzen sich aus den Allgemeinärzten/Praktischen Ärzten<br />
und den Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung mit Hausarzt-Entscheidung zusammen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich entsprechende Regelungen in § 101 Abs. 5 und § 103<br />
Abs. 4 SGB V die Entscheidungen von Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, ob sie an der<br />
haus- oder fachärztlichen Versorgung teilnehmen, noch im erheblichen Umfang ändern können.<br />
Dementsprechend sind gesicherte Aussagen zur Zahl und Struktur der Hausärzte und damit auch<br />
zu den fachärztlich tätigen Internisten erst nach der Feststellung der Hausarzt-Versorgungsgrade<br />
zum Stichtag 31.12.2000 möglich. Diese Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.<br />
2 KV-Ebene<br />
Bezieht man in die Hausärzte gemäß § 73 SGB V auch die Kinderärzte ein, gab es 1995 in<br />
Deutschland 7,5 Ärzte je 10.000 Einwohner für die hausärztliche Versorgung. Das entspricht<br />
1.335 Einwohner je Hausarzt. Zusätzlich standen 5,9 Ärzte je 10.000 Einwohner für die fachärztliche<br />
Versorgung zur Verfügung, so dass insgesamt 13,4 Ärzte je 10.000 Einwohner die vertragsärztliche<br />
Versorgung übernahmen. Bis 1999 stieg die Gesamtzahl der Ärzte je 10.000 Einwohner<br />
lediglich um 0,3 Ärzte bzw. um 2,2 % (vgl. Tabelle 2.1).<br />
1
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.1: Ärzte nach haus- und fachärztlicher Versorgung je 10.000 Einwohner 1995 und 1999<br />
Ärzte für Ärzte für Ärzte für Ärzte für<br />
Kassenärztliche hausärztliche fachärztliche Ärzte hausärztliche fachärztliche Ärzte<br />
Vereinigungen Versorgung 1) je Versorgung 2) je gesamt je Versorgung 1) je Versorgung 2) je gesamt je<br />
10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner<br />
1995 1995 1995 1999 1999 1999<br />
Schleswig-Holstein 7,73 5,76 13,50 7,54 6,30 13,84<br />
Hamburg 7,91 8,60 16,51 7,35 9,51 16,86<br />
Bremen 7,66 9,15 16,81 7,71 10,34 18,05<br />
Niedersachsen 6,93 4,95 11,87 6,50 5,89 12,39<br />
Westfalen-Lippe 6,18 5,01 11,19 6,21 5,41 11,62<br />
Nordrhein 6,77 6,39 13,16 6,59 6,97 13,55<br />
Hessen 7,36 6,03 13,39 7,22 6,88 14,10<br />
Koblenz 7,14 4,48 11,62 6,89 5,18 12,07<br />
Rheinhessen 8,31 6,45 14,76 8,01 7,18 15,18<br />
Pfalz 7,22 5,88 13,10 7,39 6,09 13,48<br />
Trier 7,28 4,93 12,21 7,30 5,38 12,68<br />
Nordbaden 7,87 6,37 14,24 7,56 7,06 14,62<br />
Südbaden 8,64 6,50 15,14 8,35 6,96 15,30<br />
Nordwürttemberg 7,09 5,18 12,27 6,93 5,70 12,64<br />
Südwürttemberg 7,90 5,80 13,69 7,63 6,33 13,96<br />
Bayern 8,95 6,92 15,87 7,98 7,07 15,05<br />
Berlin 8,87 8,46 17,33 8,51 9,43 17,94<br />
Saarland 6,84 6,13 12,97 6,88 6,65 13,53<br />
Mecklenburg-Vorpommern 7,82 5,33 13,15 7,77 5,89 13,67<br />
Brandenburg 7,51 4,73 12,24 7,06 5,00 12,06<br />
Sachsen-Anhalt 7,03 4,61 11,64 7,00 5,37 12,37<br />
Thüringen 7,53 4,70 12,23 7,60 5,39 12,99<br />
Sachsen 7,40 4,87 12,27 7,35 5,42 12,78<br />
Bundesgebiet gesamt 7,49 5,89 13,38 7,21 6,47 13,68<br />
1) Allg./Prakt. Ärzte, Hausarzt-Internisten, Kinderärzte<br />
2) alle Arztgruppen ohne 1)<br />
Quelle: KBV: Bundesarztregister,<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 2
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Deutlicher verschoben hat sich allerdings die Relation von Haus- zu Fachärzten. Während 1995<br />
noch 56,0 % aller Vertragsärzte zur hausärztlichen Versorgung gerechnet wurden, ging dieser<br />
Anteil bis 1999 auf 52,7 % zurück.<br />
Die für 1999 ermittelten Arztdichten streuen bei der hausärztlichen Versorgung auf Ebene der<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen nur relativ gering. Der Durchschnittswert in Höhe von 7,2 Ärzten<br />
wird maximal um 13 % übertroffen (Berlin). Umgekehrt liegt die niedrigste Arztdichte in<br />
Westfalen-Lippe mit 6,2 Ärzten je 10.000 Einwohner um 13,9 % unter dem Bundesdurchschnitt.<br />
Deutlich größer ist die Bandbreite bei der fachärztlichen Versorgung. Sie reicht von 5,37 in<br />
Sachsen-Anhalt bis zu 10,34 in Bremen, wobei für Bremen wie auch für Hamburg und Berlin zu<br />
unterstellen ist, dass die vergleichsweise hohe Facharztdichte auch aus einer Mitversorgung von<br />
Patienten resultiert, die außerhalb der Stadtgrenze leben<br />
Auf KV-Ebene haben die Arztdichten für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung<br />
keinen substitutiven Charakter. Vielmehr ergibt sich rechnerisch für die beiden Arztdichten eine<br />
– wenn auch nicht sehr ausgeprägte – positive Korrelation.<br />
Bezüglich der Entwicklung der gesamten Arztdichte im Zeitraum von 1995 bis 1999 ergeben<br />
sich für die Kassenärztlichen Vereinigungen deutliche Unterschiede. Den höchsten Zuwachs<br />
weist mit 1,24 Ärzten je 10.000 Einwohner oder 6,9 % die KV Bremen auf. Da das Ausgangsniveau<br />
in 1995 relativ hoch war, führt dies zu der höchsten Arztdichte in allen KV'en im Jahr<br />
1999. Vergleichsweise hoch ist der Arztzuwachs auch in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen,<br />
in denen 1999 jeweils eine um 5,9 % höhere Arztdichte als 1995 ermittelt wurde.<br />
Negative Veränderungen weisen umgekehrt zwei Bundesländer aus, wobei der Rückgang der<br />
Arztdichte vor allem in Bayern mit –5,5 % relativ deutlich ausfiel. Demgegenüber ist der Rückgang<br />
in Brandenburg mit –1,5 % vergleichsweise gering.<br />
Tabelle 2.2 enthält Angaben zu der Zahl der Ärzte je 10.000 Einwohner auf KV-Ebene in der<br />
Differenzierung nach den Arztgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen. Zusätzlich aufgeführt<br />
ist die Rubrik "sonstige Ärzte", so dass auch eine Gesamtzahl je KV ausgewiesen werden<br />
kann. Mit 5,4 Ärzten je 10.000 Einwohner stellen die Allgemeinärzte die größte Gruppe dar. Die<br />
Bandbreite reicht von 4,4 in Nordrhein und Westfalen-Lippe bis zu 6,3 in Bayern. Zweitgrößte<br />
Gruppe waren 1998 die Internisten; im Bundesdurchschnitt gab es 2,0 Internisten je 10.000 Einwohner,<br />
von denen ca. 73 % der hausärztlichen und 27 % der fachärztlichen Versorgung zuzurechnen<br />
sind. Bevölkerungsbezogen gab es die wenigsten Internisten in Brandenburg (1,4 je<br />
10.000 Einwohner) und die meisten in Bremen (3,1 je 10.000 Einwohner). Relativ ähnlich fällt<br />
die Bandbreite bei den übrigen Arztgruppen aus, von denen die Anästhesisten und Urologen die<br />
kleinste Gruppe bilden.<br />
Unabhängig von der altersbezogenen Einschränkung des behandelten Personenkreises sind auch<br />
die Kinderärzte auf 10.000 Einwohner bezogen. Die sich danach ergebende Relation in Höhe<br />
von 0,7 kann zur Verdeutlichung der hausärztlichen Versorgung entsprechend § 101 SGB V von<br />
der Zahl der Hausärzte je 10.000 Einwohner in Tabelle 2.1 abgezogen werden. 1999 waren dementsprechend<br />
etwa 6,5 Ärzte (Allgemeinärzte/Praktische Ärzte und Hausarzt-Internisten) für die<br />
hausärztliche Versorgung und 7,2 Ärzte je 10.000 Einwohner für die fachärztliche Versorgung<br />
zuständig, d.h. das in Tabelle 2.1 dargestellte Verhältnis dreht sich exakt um.<br />
3
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.2: Ärzte je 10.000 Einwohner 1998 nach Arztgruppen<br />
Kassenärztliche Allgemein- Anästhe- Augen- Chirurgen Frauen- HNO- Haut- Inter- Kinder- Nerven- Ortho- Radio- Uro- sonstige Ärzte<br />
Vereinigungen Ärzte sisten Ärzte Ärzte Ärzte Ärzte nisten Ärzte Ärzte päden logen logen Ärzte insgesamt<br />
Schleswig-Holstein 5,53 0,26 0,65 0,41 1,18 0,45 0,40 1,90 0,67 0,60 0,60 0,28 0,29 0,58 13,79<br />
Hamburg 5,12 0,41 0,85 0,48 1,62 0,70 0,53 2,99 0,81 1,10 0,88 0,48 0,42 0,89 17,27<br />
Bremen 4,87 0,39 0,89 0,49 1,61 0,67 0,58 3,06 1,01 1,55 0,91 0,49 0,48 1,19 18,20<br />
Niedersachsen 5,36 0,19 0,59 0,38 1,08 0,43 0,36 1,66 0,58 0,46 0,48 0,24 0,28 0,64 12,72<br />
Westfalen-Lippe 4,38 0,19 0,56 0,37 1,08 0,42 0,35 1,88 0,63 0,49 0,53 0,25 0,30 0,35 11,80<br />
Nordrhein 4,38 0,27 0,64 0,44 1,28 0,54 0,43 2,31 0,71 0,66 0,64 0,33 0,34 0,65 13,62<br />
Hessen 5,53 0,28 0,63 0,42 1,13 0,45 0,39 1,83 0,66 0,59 0,57 0,28 0,31 1,01 14,08<br />
Koblenz 5,60 0,16 0,50 0,40 0,91 0,34 0,30 1,63 0,55 0,42 0,48 0,24 0,28 0,58 12,37<br />
Rheinhessen 5,93 0,21 0,69 0,38 1,24 0,47 0,48 2,18 0,88 0,80 0,61 0,28 0,33 1,00 15,47<br />
Pfalz 5,35 0,21 0,67 0,53 1,12 0,45 0,40 2,04 0,67 0,58 0,54 0,31 0,31 0,60 13,78<br />
Trier 5,75 0,12 0,55 0,43 1,24 0,37 0,37 1,71 0,65 0,39 0,57 0,29 0,31 0,39 13,15<br />
Nordbaden 5,38 0,23 0,64 0,40 1,24 0,46 0,43 2,22 0,74 0,68 0,67 0,26 0,28 1,18 14,80<br />
Südbaden 6,15 0,22 0,63 0,36 1,15 0,43 0,39 2,03 0,73 0,75 0,61 0,24 0,27 1,44 15,39<br />
Nordwürttemberg 5,08 0,23 0,59 0,38 1,10 0,41 0,36 1,87 0,70 0,56 0,59 0,26 0,27 0,62 13,01<br />
Südwürttemberg 5,87 0,32 0,60 0,37 1,16 0,41 0,40 1,70 0,73 0,64 0,56 0,22 0,25 0,99 14,21<br />
Bayern 6,34 0,32 0,65 0,38 1,23 0,49 0,42 1,96 0,69 0,59 0,72 0,29 0,31 0,96 15,35<br />
Berlin 5,63 0,26 0,91 0,54 1,54 0,74 0,60 3,14 0,99 1,23 0,81 0,49 0,42 0,83 18,14<br />
Saarland 5,11 0,30 0,64 0,47 1,20 0,48 0,37 2,17 0,65 0,63 0,67 0,30 0,32 0,62 13,94<br />
Mecklenburg-Vorp. 6,12 0,17 0,64 0,58 1,07 0,49 0,39 1,61 0,85 0,48 0,44 0,22 0,29 0,33 13,69<br />
Brandenburg 5,31 0,10 0,60 0,45 1,01 0,43 0,37 1,41 0,77 0,34 0,37 0,23 0,22 0,33 11,94<br />
Sachsen-Anhalt 5,47 0,11 0,66 0,45 1,03 0,45 0,42 1,48 0,73 0,38 0,46 0,20 0,28 0,24 12,35<br />
Thüringen 5,76 0,13 0,59 0,45 1,06 0,45 0,39 1,62 0,79 0,39 0,39 0,24 0,26 0,36 12,89<br />
Sachsen 5,59 0,16 0,62 0,50 1,08 0,51 0,40 1,48 0,90 0,46 0,49 0,23 0,29 0,27 12,98<br />
Bundesg.gesamt 5,38 0,23 0,64 0,42 1,17 0,48 0,40 1,95 0,71 0,59 0,59 0,28 0,30 0,69 13,85<br />
Quelle: KBV: Bundesarztregister,<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 4
3 Kreisebene<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
3.1 Hausärztliche Versorgung<br />
Die nachfolgenden Daten zur hausärztlichen Versorgung enthalten entsprechend § 101 Abs. 5<br />
SGB V neben den Allgemeinärzten und Praktischen Ärzten jeweils die Hausarzt-Internisten. Die<br />
Kinderärzte sind der fachärztlichen Versorgung zugeordnet.<br />
Angaben der KBV zu den Hausärzten liegen derzeit nur für 1995 vor. Danach bewegt sich die<br />
Zahl der Hausärzte je 10.000 Einwohner in den Kreisen und kreisfreien Städten zwischen 4,85<br />
und 11,67. Streubreiten in fast ähnlicher Größenordnung finden sich auch in der Unterscheidung<br />
nach Kreistypen:<br />
Kreis-<br />
typ<br />
1 Kernstädte in Agglomerationsräumen<br />
2 hochverdichtete Kreise in Agglomerationsräumen<br />
3 verdichtete Kreise in Agglomerationsräumen<br />
4 ländliche Kreise in Agglomerationsräumen<br />
5 Kernstädte in verstädterten Räumen<br />
6 verdichtete Kreise in verstädterten<br />
Räumen<br />
7 ländliche Kreise in verstädterten<br />
Räumen<br />
8 ländliche Kreise höherer Dichte in<br />
ländlichen Räumen<br />
9 ländliche Kreise geringerer Dichte<br />
in ländlichen Räumen<br />
Hausärzte je 10.000 Einwohner<br />
von bis<br />
5,0 in Herne 10,7 in München<br />
4,9 in Herford 9,3 in Baden-Baden<br />
4,9 in Osterholz 10,1 in Starnberg<br />
5,3 in Delmenhorst 7,3 an Oder-Spree<br />
6,0 in Oldenburg 11,7 in Freiburg i.Br.<br />
5,0 in Wolfenbüttel 9,8 in Bamberg<br />
4,9 in Gifhorn 8,8 in Memmingen<br />
5,3 in Wartburgkreis 9,8 im Berchtesgadener<br />
Land<br />
5,8 in Bitburg-Prüm 10,7 in Garmisch-<br />
Partenkirchen<br />
Die dargestellten Bandbreiten der Dichte in der hausärztlichen Versorgung zeigen, dass eine Aggregation<br />
der Kreise und kreisfreien Städte zu den derzeitigen Kreistypen nur sehr bedingt dazu<br />
beitragen kann, a priori zu homogeneren Ergebnissen zu gelangen. Aus diesem Grund werden<br />
die nachfolgenden Analysen zunächst unabhängig von Kreistypen vorgenommen.<br />
In der Tabelle 3.1.1. sind jeweils die zehn Kreise und kreisfreien Städte aufgeführt, die hinsichtlich<br />
der Zahl der Hausärzte je 10.000 Einwohner die niedrigsten bzw. die höchsten Werte aufweisen.<br />
Von den zehn Kreisen und kreisfreien Städten mit den niedrigsten Werten stammen<br />
sechs aus Nordrhein-Westfalen, drei aus Niedersachsen und einer aus Bayern. Die in der Tabelle<br />
zusätzlich aufgeführten Indikatoren geben nur begrenzte Hinweise darauf, wodurch sich Kreise<br />
mit niedriger Hausarztdichte auszeichnen. Erkennbar wird aber, dass auch die Facharztdichte<br />
deutlich unter dem Mittelwert anderer Kreise und kreisfreien Städte liegt.<br />
5
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1.1: Ausgewählte Indikatoren nach Kreisen mit höchster und niedrigster Hausarztdichte<br />
Kreisname Hausärzte Fachärzte Krankheits- KrankenhausKrankenhausEinwohner- Single- SteuereinHochje 10.000 Ein- je 10.000 prävalenz betten je fälledichte Haushalte nahmen in DM betagtenwohner<br />
Einwohner<br />
10.000 je 10.000 (EW je qkm)<br />
je Einwohner quote<br />
Einwohner 97 Einwohner 98 97<br />
96<br />
97<br />
97<br />
Gifhorn 4,9 3,4 105,3 27,0 1.773,5 106,0 31,4 822,0 5,3<br />
Osterholz 4,9 4,7 109,5 27,0 1.720,4 164,0 29,7 913,0 6,1<br />
Herford 4,9 5,8 105,7 55,0 1.975,1 562,0 34,5 1.435,0 8,0<br />
Gütersloh 5,0 5,7 103,6 45,0 1.896,0 349,0 31,3 1.448,0 6,1<br />
Mettmann 5,0 6,5 119,4 46,0 1.995,1 1.240,0 33,3 1.619,0 6,4<br />
Herne 5,0 6,2 117,2 104,0 2.256,8 3.460,0 40,6 970,0 7,4<br />
Wolfenbüttel 5,0 4,9 108,1 38,0 1.938,0 171,0 38,3 893,0 7,4<br />
Bottrop 5,0 6,6 112,4 78,0 2.240,0 1.208,0 34,1 1.002,0 6,5<br />
Wesel 5,0 5,8 118,2 71,0 2.062,6 451,0 28,6 1.144,0 5,8<br />
Fürth 5,0 3,8 119,9 3,0 1.741,3 368,0 30,7 933,0 5,9<br />
Mittelwerte 6,7 6,6 110,9 71,9 1.975,0 521,8 32,4 1.003,8 6,8<br />
Miesbach 9,7 8,94 111,8 64,0 1.516,3 104,0 32,3 1.094,0 7,8<br />
Kaufbeuren 9,7 13,8 110,3 200,0 3.028,1 1.052,0 42,7 1.143,0 9,8<br />
Bamberg 9,8 16,6 122,8 160,0 2.308,8 1.271,0 43,1 1.636,0 9,9<br />
Berchtesgadener Land 9,8 7,0 113,1 67,0 2.150,1 118,0 34,0 970,0 9,6<br />
Regensburg 10,0 16,5 114,4 197,0 1.973,1 1.552,0 51,7 2.067,0 8,5<br />
Heidelberg 10,1 20,6 116,0 238,0 1.535,6 1.286,0 50,9 1.391,0 7,4<br />
Starnberg 10,1 10,8 112,2 117,0 1.813,6 247,0 38,7 1.382,0 8,0<br />
München 10,7 15,8 112,7 108,0 1.995,2 3.883,0 53,5 2.211,0 7,5<br />
Garmisch-Partenkirchen 10,7 8,3 113,3 156,0 2.241,3 85,0 40,7 1.030,0 9,4<br />
Freiburg im Breisgau 11,7 18,5 109,7 128,0 1.531,0 1.310,0 49,1 1.328,0 7,4<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden, Ausgabe 1999;<br />
I+G Healthcare Access Panel 1999;<br />
eigene Berechnungen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 6
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Ähnliches gilt daneben nur noch für die Zahl der Krankenhausbetten je 10.000 Einwohner. Bei<br />
der Krankheitsbelastung in Form der addierten Einzelprävalenzen, der Zahl der Krankenhausfälle<br />
je 10.000 Einwohner, dem Anteil der Single-Haushalte, dem Steueraufkommen und der Hochbetagtenquote<br />
liegt ein Teil der Kreise und kreisfreien Städte mit niedriger Hausarztdichte und<br />
ein Teil der Kreise und kreisfreien Städte über den jeweiligen Mittelwerten.<br />
Auch die Bevölkerungsdichte gibt keine eindeutigen Hinweise da sowohl ländliche Regionen als<br />
auch dichtbesiedelte Städte zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den niedrigsten Hausarztdichten<br />
zählen.<br />
Die zehn Kreise und kreisfreien Städte mit der höchsten Hausarztdichte liegen alle im Süden<br />
Deutschlands – acht in Bayern und zwei in Baden-Württemberg. Für sie ergeben sich aus der<br />
Tabelle folgende ergänzende Hinweise:<br />
- Die Facharztdichte fällt ebenfalls in allen Kreisen und kreisfreien Städte überdurchschnittlich<br />
aus, wobei insbesondere in den Universitätsstädten die Quote vergleichsweise<br />
sehr hoch ist.<br />
- Die Krankheitsbelastung in Form der addierten Prävalenz einzelner Krankheiten fällt tendenziell<br />
überdurchschnittlich aus.<br />
- Sehr hoch ist – mit zwei Ausnahmen – die Zahl der vorgehaltenen Krankenhausbetten.<br />
- Tendenziell überdurchschnittlich fallen auch die Indikatoren Single-Haushalte, Steueraufkommen<br />
und vor allem Hochbetagtenquote aus.<br />
- Uneinheitlich ist ähnlich wie bei den Kreisen und kreisfreien Städte mit sehr niedrigen<br />
Hausarztdichten die Situation bei der wohnortbezogenen Krankenhaushäufigkeit und bei<br />
der Bevölkerungsdichte.<br />
Aufgrund unterschiedlicher regionaler Zuordnungen verschiedener Datenbestände konnten vollständige<br />
Datensätze unter Einbeziehung der Hausarztdichte nur für 435 Kreise und kreisfreie<br />
Städte berechnet werden. Für diese wurde ein Mittelwert der einzelnen Hausarztdichten in Höhe<br />
von 6,734 (das entspricht 1.485 Einwohnern je Hausarzt) und eine Standardabweichung von +/-<br />
1,043 ermittelt.<br />
Von den 435 Kreisen und kreisfreien Städte weisen 52 eine Hausarztdichte auf, die unterhalb des<br />
Mittelwertes abzüglich einer Standardabweichung (5,691) liegen. Umgekehrt überschreitet in 56<br />
Kreisen und kreisfreien Städten die Hausarztdichte den Wert, der sich aus dem Mittelwert zuzüglich<br />
einer Standardabweichung ergibt (7,777). Insgesamt bewegt sich danach die Hausarztdichte<br />
von 327 bzw. 75,2 % der Kreise und kreisfreien Städte innerhalb des Streuungsbereichs<br />
"arithmetisches Mittel +/- einfache Standardabweichung". Beschreibt man den Streuungsbereich<br />
durch den arithmetischen Mittelwert +/- zweifacher Standardabweichung, liegt keiner der Kreise<br />
unterhalb, aber 20 der Kreise und kreisfreien Städte oberhalb der Grenzwerte. Von diesen 20<br />
Kreisen und kreisfreien Städten mit vergleichsweise sehr hoher Hausarztdichte liegen 16 in Bayern,<br />
drei in Baden-Württemberg und einer in Nordrhein-Westfalen.<br />
Nachfolgend werden zunächst die 327 Kreise und kreisfreien Städte näher analysiert, die hinsichtlich<br />
der Hausarztdichte innerhalb der Spannweite liegen, die durch den Mittelwert +/- einfache<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 7
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Standardabweichung beschrieben wird. Durch die Ausgliederung der Extremwerte und die Reduktion<br />
auf den "Normalbereich" der Hausarztdichten soll aufgezeigt werden, ob systematische<br />
Zusammenhänge zwischen der Hausarztdichte und einzelnen anderen Indikatoren bestehen. Analog<br />
zur Tabelle 3.1.1 sind in Tabelle 3.1.2 jeweils die 16 Kreise und kreisfreien Städte angegeben,<br />
die den "Normalbereich" der Hausarztdichte begrenzen. Bereits diese Auflistung zeigt, dass<br />
bei der Mehrzahl der Indikatoren im Vergleich zu den jeweils ausgewiesenen Mittelwerten keine<br />
eindeutigen Zusammenhänge bestehen.<br />
Die Berechnung des bivariaten Zusammenhangs zwischen der Hausarztdichte und den berücksichtigten<br />
Indikatoren bestätigt, dass für 327 Kreise und kreisfreien Städte des „Normalbereichs“<br />
nur sehr begrenzte Korrelationen bestehen. Dies gilt insbesondere auch für die verschiedenen<br />
Krankheitsprävalenzen, aber auch z.B. für die Indikatoren wohnortbezogene Krankenhaushäufigkeit,<br />
Ausländeranteil, Bevölkerungsdichte, Zahl der Sozialhilfeempfänger je 1.000 Einwohner,<br />
Arbeitslosenquote, Steuereinnahmen in DM je Einwohner, Verunglückte im Straßenverkehr<br />
je 100.000 Einwohner. Geringe Zusammenhänge mit Korrelationskoeffizienten zwischen 0,25<br />
und 0,35 ergeben sich zwischen der Hausarztdichte und<br />
- der Facharztdichte mit 0,30<br />
- der Krankenhausbettendichte mit 0,34<br />
- dem prozentualen Anteil von Single-Haushalten mit 0,25<br />
- der Frauenquote mit 0,25<br />
- und der Hochbetagtenquote mit 0,26.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 8
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1.2: Ausgewählte Indikatoren nach Kreisen und kreisfreien Städten mit niedriger und hoher Hausarztdichte innerhalb des „Normalbereichs“<br />
Kreisname Hausärzte Fachärzte Krankheits- KrankenhausKrankenhausfäl- Einwohnerdichte Single- SteuereinnahHochje 10.000 je 10.000 prävalenz betten je 10.000 le je 10.000 (EW je qkm) 97 Haushalte men in DM je betagten-<br />
Einwohner Einwohner<br />
Einwohner 97 Einwohner 98<br />
96 Einwohner 97 quote 97<br />
Muldentalkreis 5,7 4,7 102,5 70,0 2.050,8 145,0 28,4 488,0 6,6<br />
Aschaffenburg 5,7 2,2 112,4 12,0 1.638,4 247,0 25,7 1.046,0 5,3<br />
Emsland 5,7 5,0 103,5 60,0 1.976,5 103,0 24,5 903,0 4,9<br />
Mansfelder Land 5,7 4,7 114,3 64,0 2.245,5 148,0 24,2 339,0 6,9<br />
Osnabrück 5,7 5,0 104,7 61,0 1.986,9 164,0 28,6 885,0 5,8<br />
Hannover 5,7 5,3 109,8 47,0 1.828,1 285,0 34,1 1.121,0 6,4<br />
Darmstadt-Dieburg 5,7 4,1 120,7 22,0 1.798,0 428,0 30,0 1.095,0 5,6<br />
Bielefeld 5,7 9,6 106,4 95,0 2.065,8 1.254,0 39,9 1.575,0 8,3<br />
Dessau 5,8 9,2 102,7 115,0 2.187,3 599,0 35,9 548,0 7,1<br />
Segeberg 5,8 5,1 104,0 55,0 1.814,2 180,0 33,5 1.224,0 5,7<br />
Groß-Gerau 5,8 4,9 121,3 47,0 1.782,5 546,0 32,3 1.360,0 5,7<br />
Offenbach 5,8 5,4 121,7 k.A. 1.762,6 930,0 35,6 1.519,0 5,7<br />
Düren 5,8 5,6 118,7 64,0 2.100,8 278,0 32,5 1.144,0 5,8<br />
Steinfurt 5,8 5,5 109,8 55,0 2.059,1 238,0 26,5 977,0 5,8<br />
Soest 5,8 6,1 114,4 73,0 2.279,3 228,0 28,8 1.081,0 6,6<br />
Böblingen 5,8 5,9 108,3 44,0 1.606,0 576,0 35,7 1.602,0 5,2<br />
Mittelwerte 6,7 6,6 110,9 71,9 1.974,9 521,8 32,4 1.003,8 6,8<br />
Uelzen 7,6 6,2 111,6 109,0 1.959,8 66,0 30,7 956,0 8,9<br />
Saalfeld-Rudolstadt 7,6 4,4 101,5 68,0 2.101,5 133,0 29,8 k.A. 6,7<br />
Neu-Ulm 7,6 5,6 107,0 34,0 1.637,2 306,0 30,1 1.158,0 6,0<br />
Schwerin 7,6 10,3 102,2 148,0 1.930,0 826,0 42,1 790,0 5,3<br />
Emmendingen 7,6 7,0 108,0 83,0 1.681,7 218,0 34,9 922,0 6,1<br />
Calw 7,6 4,8 113,9 93,0 1.779,1 197,0 36,2 1.062,0 6,5<br />
Zwickau 7,7 10,9 103,8 119,0 2.066,6 1.376,0 35,4 621,0 7,8<br />
Wittmund 7,7 3,6 106,4 30,0 1.800,3 85,0 26,1 728,0 6,5<br />
Lüchow-Dannenberg 7,7 4,4 111,7 44,0 2.075,6 43,0 29,0 709,0 8,8<br />
Unterallgäu 7,7 4,1 107,0 32,0 1.991,6 107,0 27,9 981,0 7,4<br />
Lübeck 7,7 12,0 107,0 90,0 2.015,5 1.006,0 43,3 1.250,0 9,2<br />
Ostallgäu 7,7 4,7 107,0 65,0 1.825,8 92,0 31,6 907,0 7,4<br />
Konstanz 7,7 8,8 109,6 81,0 1.698,1 320,0 42,0 1.056,0 7,2<br />
Dithmarschen 7,7 4,3 105,2 47,0 1.942,2 95,0 28,5 877,0 7,8<br />
Pforzheim 7,7 10,8 116,8 99,0 2.062,2 1.207,0 40,0 1.538,0 7,9<br />
Mühldorf a. Inn 7,7 4,9 110,4 47,0 2.117,1 133,0 25,5 1.001,0 7,1<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden, Ausgabe 1999;<br />
I+G Healthcare Access Panel 1999;<br />
eigene Berechnungen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 9
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
3.2 Fachärztliche Versorgung<br />
Die Daten zur fachärztlichen Versorgung auf Kreisebene sind vorläufig. Die KBV hat die Angaben<br />
zu der hausärztlichen Versorgung auf Kreisebene bisher nur für 1995 zur Verfügung gestellt.<br />
Die Daten haben den Gebietsstand 1998. Insofern konnten die verfügbaren Angaben zu den<br />
Arztgruppen aus 1995 mit dem Gebietsstand 1995 nur teilweise den Hausärzten zugeordnet<br />
werden. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Fachärzte als Differenz der Vertragsärzte<br />
des Jahres 1997 und der Hausärzte des Jahres 1995 ermittelt worden. Da die Hausärzte<br />
nur die Allgemeinärzte und die Hausarzt-Internisten umfassen, sind die Kinderärzte wiederum<br />
der fachärztlichen Versorgung zugeordnet.<br />
Die Zahl der Fachärzte je 10.000 Einwohner in den Kreisen und kreisfreien Städten bewegt sich<br />
zwischen 1,42 (Südwestpfalz) und 20,58 (Heidelberg). Als Streubreiten in der Unterscheidung<br />
nach Kreistypen ergeben sich:<br />
Kreis-<br />
typ<br />
1 Kernstädte in Agglomerationsräumen<br />
2 hochverdichtete Kreise in Agglomerationsräumen<br />
3 verdichtete Kreise in Agglomerationsräumen<br />
4 ländliche Kreise in Agglomerationsräumen<br />
5 Kernstädte in verstädterten Räumen<br />
6 verdichtete Kreise in verstädterten<br />
Räumen<br />
7 ländliche Kreise in verstädterten<br />
Räumen<br />
8 ländliche Kreise höherer Dichte in<br />
ländlichen Räumen<br />
9 ländliche Kreise geringerer Dichte<br />
in ländlichen Räumen<br />
Fachärzte je 10.000 Einwohner<br />
von bis<br />
5,7 in Oberhausen 20,6 in Heidelberg<br />
3,3 in Ludwigshafen 12,1 in Speyer<br />
2,8 in Odenwald 14,5 in Landau<br />
3,6 in Potsdam 9,0 in Frankfurt/Oder<br />
7,5 in Salzgitter 19,1 in Würzburg.<br />
1,4 in Südwestpfalz 17,4 in Aschaffenburg<br />
1,4 in Saalkreis 11,7 in Memmingen<br />
1,7 in Schweinfurt 17,9 in Rosenheim<br />
2,2 in Neustadt a.d.<br />
Waldnaab<br />
16,6 in Weiden<br />
i.d.OPF.<br />
Die Bandbreiten der Dichte in der fachärztlichen Versorgung sind in fast allen Kreistypen sehr<br />
hoch. Am geringsten fällt sie noch beim Kreistyp 4 auf, bei dem aber auch der höchste Wert den<br />
niedrigsten Wert um das Zweieinhalbfache überschreitet. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, die<br />
Kreistypen für die Analyse unverändert zu übernehmen. Stattdessen werden die nachfolgenden<br />
Darstellungen zunächst unabhängig von Kreiszusammenfassungen vorgenommen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 10
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Nachfolgend sind jeweils die 15 Kreise und kreisfreien Städte aufgelistet, die hinsichtlich der<br />
Zahl der Fachärzte je 10.000 Einwohner die niedrigsten bzw. die höchsten Werte aufweisen.<br />
Kreisname Fachärzte je 10.000 Einwohner<br />
Südwestpfalz 1,42<br />
Saalkreis 1,44<br />
Schweinfurt 1,65<br />
Aschaffenburg 2,17<br />
Neustadt a.d. Waldnaab 2,19<br />
Straubing-Bogen 2,26<br />
Coburg 2,45<br />
Bayreuth 2,49<br />
Haßberge 2,51<br />
Bamberg 2,55<br />
Odenwaldkreis 2,82<br />
Tirschenreuth 2,86<br />
Enzkreis 3,10<br />
Würzburg 3,13<br />
Regensburg 3,17<br />
Kempten (Allgäu) 15,61<br />
München 15,76<br />
Passau 16,25<br />
Ulm 16,26<br />
Straubing 16,46<br />
Regensburg 16,47<br />
Bamberg 16,56<br />
Schweinfurt 16,59<br />
Weiden i.d.OPF. 16,64<br />
Aschaffenburg 17,36<br />
Landshut 17,41<br />
Rosenheim 17,86<br />
Freiburg im Breisgau 18,50<br />
Würzburg 19,07<br />
Heidelberg 20,58<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 11
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Es fällt auf, dass bestimmte bayerische Landkreise zu der Gruppe mit den niedrigsten Werten<br />
und die Städte gleichen Namens zu der Gruppe mit den höchsten Werten gehören. Dabei handelt<br />
es sich um Schweinfurt, Aschaffenburg, Bamberg, Würzburg und Regensburg. Das bedeutet,<br />
dass die Fachärzte in den jeweiligen kreisfreien Städten einen Einzugsbereich aufweisen, der<br />
auch die Gemeinden des umgebenden Landkreises umfasst. Für die Bedarfsplanung sind dementsprechend<br />
diese Kreise und kreisfreien Städte zusammenzufassen.<br />
Aus diesem Grund sind in der Tabelle 3.2.1 nur solche Kreise und kreisfreien Städte dargestellt,<br />
die in der bisherigen Bedarfsplanung als eigenständige Planungsbereiche vorgesehen sind. Auch<br />
dabei gibt es kreisfreie Städte, die von einem gleichnamigen Landkreis umgeben sind (z.B. Kaiserslautern,<br />
München, Regensburg, Würzburg), ohne dass aber bisher eine Zusammenfassung<br />
vorgesehen wäre.<br />
Die zehn Kreise mit den niedrigsten Facharztdichten gehören überwiegend zum Kreistyp 7<br />
(ländliche Kreise in verstädterten Räumen). Bezüglich der anderen in die Darstellung einbezogenen<br />
Indikatoren gilt:<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 12
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.2.1: Ausgewählte Indikatoren nach Kreisen und kreisfreien Städten mit niedrigster und höchster Facharztdichte<br />
Hochbetagtenquote<br />
97<br />
Steuereinnahmen<br />
in DM je<br />
Einwohner<br />
97<br />
Single-<br />
Haushalte<br />
Einwohnerdichte<br />
(EW je qkm)<br />
97<br />
Krankenhausfälle<br />
je 10.000<br />
Einwohner<br />
98<br />
Krankenhausbetten<br />
je 10.000<br />
Einwohner<br />
97<br />
Krankheitsprävalenz<br />
Hausärzte<br />
je 10.000<br />
Einwohner<br />
Kreisname Fachärzte<br />
je 10.000<br />
Einwohner<br />
96<br />
Saalkreis 1,4 5,2 110,2 18,0 1.745,8 121,0 22,3 435,0 5,5<br />
Haßberge 2,5 6,7 112,4 37,0 2.093,1 92,0 24,7 890,0 6,2<br />
Odenwaldkreis 2,8 6,3 121,4 k.A. 1.749,0 159,0 26,3 953,0 6,8<br />
Tirschenreuth 2,9 6,7 111,7 51,0 2.155,3 74,0 31,0 771,0 6,6<br />
Enzkreis 3,1 6,2 113,9 27,0 1.881,2 329,0 31,0 1.106,0 5,9<br />
Eichstätt 3,3 5,9 107,9 47,0 1.728,2 95,0 21,9 1.009,0 5,4<br />
Gifhorn 3,4 4,8 105,3 27,0 1.773,5 106,0 31,4 822,0 5,3<br />
Elbe-Elster 3,5 6,6 106,5 40,0 1.873,6 72,0 26,6 391,0 6,6<br />
Wittmund 3,6 7,7 106,4 30,0 1.800,3 85,0 26,1 728,0 6,5<br />
Hohenlohekreis 3,6 6,4 108,2 k.A. 1.871,2 136,0 28,8 1.338,0 6,3<br />
Mittelwerte 6,7 6,6 110,9 71,9 1.975,0 521,8 32,4 1.003,8 6,8<br />
Kaiserslautern 13,8 6,6 122,6 94,0 1.789,5 725,0 49,2 1.387,0 7,5<br />
Darmstadt 14,9 7,5 123,7 125,0 1.933,6 1.128,0 41,2 2.022,0 8,6<br />
Erlangen 14,9 7,2 121,3 246,0 1.684,4 1.306,0 42,5 1.749,0 7,0<br />
Koblenz 15,4 7,9 117,3 171,0 2.048,4 1.042,0 35,2 1.608,0 8,7<br />
München 15,8 10,7 112,7 108,0 1.995,2 3.883,0 53,5 2.211,0 7,5<br />
Ulm 16,3 8,6 109,4 126,0 1.565,4 974,0 43,2 1.738,0 7,7<br />
Regensburg 16,5 10,0 114,4 197,0 1.973,1 1.552,0 51,7 2.067,0 8,5<br />
Freiburg im Breisgau 18,5 11,7 109,7 128,0 1.531,0 1.310,0 49,1 1.328,0 7,4<br />
Würzburg 19,1 9,6 116,3 208,0 1.789,7 1.443,0 46,9 1.623,0 8,7<br />
Heidelberg 20,6 10,1 116,0 238,0 1.535,6 1.286,0 50,9 1.391,0 7,4<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden, Ausgabe 1999;<br />
I+G Healthcare Access Panel 1999;<br />
eigene Berechnungen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 13
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Die Hausarztdichte korrespondiert nur bedingt mit der Facharztdichte, auch wenn sie in<br />
den Kreisen mit niedriger Facharztdichte tendenziell etwas unterdurchschnittlich ausfällt.<br />
• Sechs der zehn aufgelisteten Kreise weisen eine unterdurchschnittliche Morbiditätsbelastung<br />
der Bevölkerung auf, wobei die Abweichungen zum Durchschnitt allerdings begrenzt<br />
sind. Während drei Kreise leicht über dem Durchschnitt liegen, fällt in einem Kreis (Odenwaldkreis)<br />
die Morbiditätsbelastung trotz niedriger Facharztdichte und unterdurchschnittlicher<br />
Hausarztdichte sehr hoch aus.<br />
• Die Zahl der Krankenhausbetten je 10.000 Einwohner ist in den Kreisen mit sehr niedriger<br />
Facharztdichte ebenfalls deutlich niedriger als im Durchschnitt aller Kreise. Mit zwei Ausnahmen<br />
gilt dies auch für die Krankenhausinanspruchnahme in Form der wohnortbezogenen<br />
Krankenhaushäufigkeit.<br />
• Da die Kreise mit sehr niedriger Facharztdichte in eher ländlichen Regionen liegen, weisen<br />
sie neben einer niedrigen Einwohnerdichte überwiegend auch unterdurchschnittliche Werte<br />
bei den Indikatoren „Anteil der Single-Haushalte“, „Steuereinnahmen je Einwohner“ und<br />
„Hochbetagtenquote“ auf.<br />
Die zehn Kreise/kreisfreien Städte mit den höchsten Facharztdichten sind alle den Kreistypen 1<br />
und 5 (Kernstädte in Agglomerationsräumen bzw. Kernstädte in verstädterten Räumen) zugeordnet.<br />
Dies wird auch deutlich an der Bevölkerungsdichte, die den Mittelwert in allen Kreisen/kreisfreien<br />
Städten deutlich übersteigt. Korrespondierend damit fallen wiederum auch die<br />
Indikatoren Single-Haushalte, Steuereinnahmen je Einwohner und Hochbetagtenquote durchgängig<br />
überdurchschnittlich auf. Über dem Durchschnitt liegen auch die Zahlen für die Hausärzte<br />
und vor allem Krankenhausbetten je 10.00 Einwohner. Die Morbiditätsbelastung der Bevölkerung<br />
ist in immerhin acht Kreisen überdurchschnittlich. Demgegenüber ergibt sich bei der<br />
wohnortbezogenen Krankenhaushäufigkeit eher eine unterdurchschnittliche Tendenz.<br />
Für die 435 Kreise und kreisfreien Städte, für die vollständige Datensätze vorliegen, ergibt sich<br />
ein Mittelwert der Facharztdichten in Höhe von 6,624 und eine Standardabweichung von +/-<br />
3,367. Unterhalb der Bandbreite, die durch den Mittelwert abzüglich bzw. zuzüglich einer Standardabweichung<br />
beschrieben wird (3,257 bis 9,991), liegen lediglich 16 Kreise/kreisfreie Städte.<br />
Umgekehrt liegt die Facharztdichte in 77 Kreisen/kreisfreien Städte oberhalb dieser Bandbreite.<br />
Insgesamt bewegen sich danach die Facharztdichten von 342 Kreisen/kreisfreien Städte innerhalb<br />
des Streuungsbereichs; dies sind 78,6%.<br />
Nachfolgend werden die Kreise und kreisfreien Städte näher analysiert, die innerhalb der Streuungsbreite<br />
(Mittelwert +/- einfache Standardabweichungen) liegen. Unabhängig von den Extremwerten<br />
einzelner Kreise und kreisfreien Städte soll untersucht werden, ob bzw. welche systematischen<br />
Zusammenhänge zwischen der Facharztdichte und den anderen Indikatoren bestehen.<br />
Zur Beschreibung dieses Normalbereichs sind in der Tabelle 3.2.2 jeweils die 16 Kreise und<br />
kreisfreien Städte aufgelistet, die die niedrigsten bzw. höchsten Facharztdichten aufweisen. Tendenziell<br />
ergeben sich die gleichen Zusammenhänge wie anhand der Tabelle 3.2.1 beschrieben.<br />
Allerdings sind naturgemäß die Abweichungen zum Durchschnitt weniger ausgeprägt als bei den<br />
Extremwerten.<br />
Eine Berechnung des bivariaten Zusammenhangs zwischen der Facharztdichte und den möglichen<br />
Einflussfaktoren wurde auf der Basis der Kreise und kreisfreien Städte vorgenommen, die<br />
hinsichtlich der Facharztdichte innerhalb der Streubreite Mittelwert +/- einer Standardabweichung<br />
liegen. Relativ hohe Korrelationskoeffizienten ergeben sich zunächst für die Arztdichten<br />
der in der Bedarfsplanung unterschiedenen Arztgruppen; eine Ausnahme bilden lediglich die<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 14
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Allgemeinärzte. Das bedeutet, dass bei den einzelnen Facharztgruppen weitgehend ähnliche Zusammenhänge<br />
mit den untersuchten Einflussfaktoren bestehen bzw. dass die einzelnen Facharztgruppen<br />
relativ gleichmäßig zu einer hohen oder niedrigen fachärztlichen Versorgung beitragen.<br />
Im übrigen zeigen sich deutlichere Zusammenhänge mit Korrelationskoeffizienten oberhalb von<br />
0,4 für folgende Indikatoren:<br />
- Krankenhausbettendichte mit 0,49<br />
- Einwohnerdichte mit 0,54<br />
- prozentualer Anteil von Single-Haushalten mit 0,66<br />
- Frauenquote mit 0,46.<br />
Gar keine oder nur minimale Korrelationen ergeben sich für die unterschiedenen Krankheitsprävalenzen.<br />
Dies gilt auch für die wohnortbezogene Krankenhaushäufigkeit und die Arbeitslosenquote.<br />
Korrelationskoeffizienten nur knapp unterhalb 0,4 weisen der Ausländeranteil (0,38), die<br />
Zahl der Sozialhilfeempfänger je 1.000 Einwohner (0,38) und die Steuereinnahmen in DM je<br />
Einwohner (0,35) auf.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 15
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.2.2: Ausgewählte Indikatoren nach Kreisen und kreisfreien Städten mit niedriger und hoher Facharztdichte<br />
Krankheits-<br />
Einwohnerdich- Single- SteuereinnahHochprävalenzte Haushalte men in DM je betagten-<br />
(EW je qkm) 97 96 Einwohner 97 quote 97<br />
Ludwigshafen 3,3 5,9 120,0 k.A. 1.816,5 478,0 27,8 970,0 5,8<br />
Eichstätt 3,3 5,9 107,9 47,0 1.728,2 95,0 21,9 1.009,0 5,4<br />
Nordwestmecklenburg 3,4 5,9 100,1 24,0 2.000,8 57,0 20,0 413,0 4,9<br />
Gifhorn 3,4 4,8 105,3 27,0 1.773,5 106,0 31,4 822,0 5,3<br />
Elbe-Elster 3,5 6,6 106,5 40,0 1.873,6 72,0 26,6 391,0 6,6<br />
Wittmund 3,6 7,7 106,4 30,0 1.800,3 85,0 26,1 728,0 6,5<br />
Ansbach 3,6 6,1 118,4 35,0 2.015,9 92,0 25,9 927,0 6,6<br />
Hohenlohekreis 3,6 6,4 108,2 k.A. 1.871,2 136,0 28,8 1.338,0 6,3<br />
Cuxhaven 3,6 6,5 110,7 51,0 1.907,4 97,0 30,0 820,0 7,6<br />
Donnersbergkreis 3,6 6,3 119,9 36,0 2.032,9 120,0 30,2 754,0 6,4<br />
Potsdam-Mittelmark 3,6 6,6 105,1 36,0 1.782,6 72,0 25,7 497,0 5,7<br />
Roth 3,7 6,0 118,5 26,0 1.867,6 136,0 26,1 1.003,0 6,0<br />
Oberallgäu 3,7 9,3 107,5 50,0 1.830,9 95,0 33,7 971,0 7,2<br />
Erlangen-Höchstadt 3,7 5,5 116,8 8,0 1.571,0 224,0 28,4 1.093,0 4,7<br />
Mecklenburg-Strelitz 3,7 6,8 101,0 24,0 2.090,5 42,0 26,8 339,0 5,0<br />
Kelheim 3,7 6,7 105,5 68,0 1.900,8 100,0 27,2 960,0 5,8<br />
Mittelwerte 6,7 6,6 110,9 71,9 1.975,0 521,8 32,4 1.003,8 6,8<br />
Miesbach 8,9 9,7 111,8 64,0 1.516,3 104,0 32,3 1.094,0 7,8<br />
Frankfurt/Oder 9,0 6,8 103,7 132,0 1.862,9 528,0 36,9 652,0 4,6<br />
Wilhelmshaven 9,0 6,9 109,6 81,0 2.219,2 860,0 43,4 948,0 9,1<br />
Leverkusen 9,1 6,5 121,0 73,0 1.911,9 2.058,0 35,5 1.828,0 6,6<br />
Plauen 9,2 7,4 104,2 112,0 1.794,2 977,0 40,5 532,0 8,7<br />
Dessau 9,2 5,8 102,7 115,0 2.187,3 599,0 35,9 548,0 7,1<br />
Dresden 9,3 6,5 105,6 79,0 1.650,6 1.936,0 41,6 727,0 7,7<br />
Krefeld 9,4 6,2 119,6 79,0 1.971,4 1.786,0 38,8 1.463,0 7,2<br />
Bielefeld 9,6 5,7 106,4 95,0 2.065,8 1.254,0 39,9 1.575,0 8,3<br />
Neubrandenburg 9,6 8,0 99,5 127,0 1.773,5 902,0 39,0 684,0 3,5<br />
Gera 9,6 6,3 100,7 101,0 1.860,5 781,0 37,8 533,0 6,6<br />
Hamburg 9,7 7,1 112,5 86,0 1.741,2 2.257,0 48,0 2.248,0 8,0<br />
Stadtverb. Saarbrücken 9,7 6,9 119,0 97,0 2.253,1 867,0 41,7 1.102,0 7,4<br />
Berlin 9,8 8,0 114,2 83,0 1.739,2 3.846,0 45,7 1.190,0 6,6<br />
Wismar 9,8 7,0 104,3 117,0 2.363,9 1.174,0 34,7 382,0 6,2<br />
Cottbus 10,0 7,3 104,4 111,0 1.581,9 788,0 38,0 723,0 5,2<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden, Ausgabe 1999;<br />
I+G Healthcare Access Panel 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
Krankenhausfälle<br />
gesamt 98<br />
Krankenhausbetten<br />
je 10.000<br />
Einwohner 97<br />
Hausärzte<br />
je 10.000 Einwohner<br />
Kreisname Fachärzte<br />
je 10.000<br />
Einwohner<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 16
4 Arztgruppen<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Berechnung der Arztdichten für die unterschiedenen Arztgruppen erfolgt kreisbezogen zunächst<br />
für das Jahr 1997. Dementsprechend sind Anästhesisten und Psychotherapeuten nicht aufgeführt.<br />
Im einzelnen zeigen sich folgende Ergebnisse:<br />
i Allgemeinärzte<br />
Die Zahl der Allgemeinärzte je 10.000 Einwohner reicht von 3,08 in Mülheim an der<br />
Ruhr bis zu 8,97 in Garmisch-Partenkirchen. Der Mittelwert der Arztdichten beträgt 5,56<br />
und die Standardabweichung 0,87.<br />
i Internisten<br />
Die niedrigste Zahl von Internisten je 10.000 Einwohner weist der Kreis Würzburg mit<br />
0,26 auf. Die Bandbreite reicht bis zu 4,44 in der Stadt Landshut. Der Mittelwert beträgt<br />
1,73 und die Standardabweichung 0,83.<br />
i Augenärzte<br />
Auch bei der Augenarztdichte wird die Bandbreite durch Kreise und kreisfreie Städte in<br />
Bayern begrenzt; sie reicht von 0,07 in Bamberg bis zu 2,54 in Weiden/OPF. Der Mittelwert<br />
beträgt 0,63 und die Standardabweichung 0,28.<br />
i Chirurgen<br />
Bei einer mittleren Zahl von 0,42 Chirurgen je 10.000 Einwohner und einer Standardabweichung<br />
von 0,21 reicht die Bandbreite von 0,06 in Würzburg bis zu 1,25 in Landau.<br />
i Frauenärzte<br />
Die geringste Dichte an Frauenärzten weist der Kreis Südwestpfalz mit 0,38 je 10.000<br />
Einwohner auf. Der höchste Wert ergibt sich für Rosenheim mit 2,89. Im Mittel haben<br />
die Kreise und kreisfreien Städte 1,12 Frauenärzte je 10.000 Einwohner bei einer Standardabweichung<br />
von 0,44.<br />
i Hautärzte<br />
Für drei Kreise wurden keine Hautärzte angegeben. Umgekehrt weist wiederum Rosenheim<br />
die höchste Dichte mit 1,36 Ärzten je 10.000 Einwohner auf. Der Mittelwert aller<br />
Kreise und kreisfreien Städte beträgt 0,46 bei einer Standardabweichung von 0,21.<br />
i HNO-Ärzte<br />
Während sieben Kreise keine niedergelassenen HNO-Ärzte haben, wurde der höchste<br />
Wert mit 1,3 Ärzten je 10.000 Einwohner für Neustadt a.d. Waldnaab ermittelt. Der Mittelwert<br />
aller Kreise und kreisfreien Städte liegt bei 0,39 und die Standardabweichung bei<br />
0,22.<br />
i Kinderärzte<br />
Kinderärzte gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Am niedrigsten ist die Arztdichte<br />
im Saalkreis mit 0,13 Ärzten je 10.000 Einwohner. Die Bandbreite reicht bis zu<br />
1,60 Ärzten je 10.000 Einwohner in Cottbus. Der Mittelwert beträgt 0,69 und die Standardabweichung<br />
0,26.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 17
i Nervenärzte<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Insgesamt drei Kreise verfügen über keine niedergelassenen Nervenärzte. Umgekehrt<br />
wurde für Heidelberg eine Arztdichte von 3,07 Ärzten je 10.000 Einwohner ermittelt. Der<br />
Mittelwert aller Kreise und kreisfreien Städte liegt bei 0,51 und die Standardabweichung<br />
bei 0,36.<br />
i Orthopäden<br />
Die Bandbreite reicht von 0,06 im Kreis Aschaffenburg bis zu 2,04 in Rosenheim. Der<br />
Mittelwert beträgt 0,56 und die Standardabweichung 0,31.<br />
i Radiologen<br />
Insgesamt wurden 67 Kreise und kreisfreien Städte ermittelt, in denen sich kein Radiologie<br />
niedergelassen hat. Umgekehrt wird für Passau mit 1,39 Radiologen je 10.000 Einwohner<br />
der höchste Wert ausgewiesen. Der Mittelwert liegt bei 0,25 und die Standardabweichung<br />
bei 0,21.<br />
i Urologen<br />
Mit 1,13 Urologen je 10.000 Einwohner wurde für Straubing der höchste Wert ermittelt.<br />
Umgekehrt verfügen sechs Kreise über keinen niedergelassenen Urologen. Der Mittelwert<br />
beträgt 0,29 und die Standardabweichung 0,15.<br />
i Sonstige Ärzte<br />
Sonstige Ärzte, die 1997 nicht der Bedarfsplanung unterlagen, sind am häufigsten in<br />
Heidelberg vertreten. Die Zahl beträgt 7,07 je 10.000 Einwohner. Umgekehrt wurden für<br />
27 Kreise/kreisfreien Städte keine sonstigen Ärzte angegeben. Im Durchschnitt ergab sich<br />
ein Mittelwert von 0,76 und eine Standardabweichung von 0,90.<br />
i Vertragsärzte insgesamt<br />
Für die Gesamtzahl der Vertragsärzte reicht die Arztdichte von 6,68 Ärzten je 10.000<br />
Einwohner im Saalkreis bis zu 30,65 in Heidelberg. Als Mittelwert ergibt sich eine Arztdichte<br />
von 13,4 und eine Standardabweichung von 4,04.<br />
5 Zahnärztliche Versorgung<br />
5.1 Datenbasis<br />
In den gegenwärtigen Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte wird bei der Ermittlung des allgemeinen<br />
bedarfsgerechten Versorgungsgrades von Verhältniszahlen ausgegangen. Diese werden<br />
getrennt für die zahnärztliche und für die kieferorthopädische Versorgung festgelegt.<br />
Entsprechend dieser Trennung wurden auch die Daten zur zahnärztlichen Versorgung von der<br />
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung differenziert nach allgemeinzahnärztlicher Versorgung<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 18
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
und kieferorthopädischer Versorgung getrennt zur Verfügung gestellt. Die Zahnärzte für die allgemeinzahnärztliche<br />
Versorgung ergeben sich dabei aus der Summe der Vertragszahnärzte und<br />
der angestellten Zahnärzte und abzüglich der Zahnärzte, die für die kieferorthopädische Versorgung<br />
zu berücksichtigen sind. Die Zahnärzte für die kieferorthopädische Versorgung setzen sich<br />
zusammen aus den Vertragszahnärzten und den angestellten Zahnärzten (Kieferorthopäden) sowie<br />
den allgemein tätigen Zahnärzten die für die kieferorthopädische Versorgung zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Die Daten wurden für die Jahre 1995 bis 1999 – getrennt für die einzelnen Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen – auf der Ebene der Planungsbereiche bereit gestellt, wobei diese Bereitstellung<br />
an die Voraussetzung gebunden wurde, keine Ergebnisse für einzelne Planungsbereiche zu veröffentlichen.<br />
Die Zahl der Planungsbereiche differiert zwischen der allgemeinzahnärztlichen und der kieferorthopädischen<br />
Versorgung und veränderte sich im Zeitablauf. So betrug z.B. die Zahl der Planungsbereiche<br />
- für die allgemeinzahnärztliche Versorgung 1995: 1.989<br />
- für die kieferorthopädische Versorgung 1995: 610<br />
- für die allgemeinzahnärztliche Versorgung 1999: 547<br />
- für die kieferorthopädische Versorgung 1999: 492<br />
Die für die Analysen notwendige Umrechnung der Zahnarztzahlen auf die Kreise und kreisfreien<br />
Städte war in den Fällen vergleichsweise unproblematisch, in denen einzelne Planungsbereiche<br />
eindeutig einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zuzuordnen waren. Es gibt aber auch – vor allem<br />
in Bayern – Planungsbereiche, bei denen Kreise und kreisfreie Städte zusammengefasst sind.<br />
Dies tritt in der kieferorthopädischen Versorgung häufiger auf als in der allgemeinzahnärztlichen<br />
Versorgung. Soweit nur die kieferorthopädische Versorgung betroffen war, wurde für die Analysezwecke<br />
eine Disaggregation entsprechend der Verhältniszahlen der allgemeinzahnärztlichen<br />
Versorgung vorgenommen.<br />
Die nachfolgenden Kapitel enthalten zunächst nur eine deskriptive Darstellung der Zahnarztdichten<br />
auf KV- und auf Kreisebene. Weitergehende Analysen als Basis des entsprechenden Simulationsmodells<br />
sind vorgesehen.<br />
5.2 KZV-Ebene<br />
1995 gab es in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland knapp 52.000 Zahnärzte bzw.<br />
6,4 Zahnärzte je 10.000 Einwohner. Davon waren 6,0 Zahnärzte für die allgemeinzahnärztliche<br />
Versorgung und 0,4 Zahnärzte je 10.000 Einwohner für die kieferorthopädische Versorgung zuständig.<br />
Bis 1999 stieg die Zahl der Zahnärzte je 10.000 Einwohner für die allgemeinzahnärztliche<br />
Versorgung geringfügig um 0,1 Ärzte an; die Zahl der Zahnärzte für die kieferorthopädische<br />
Versorgung blieb im Zeitablauf konstant (vgl. Tabelle 5.2.1), so dass auch die Gesamtzahl der<br />
Zahnärzte nur minimal zunahm.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 19
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die ermittelten Zahnarztdichten streuen auf der Ebene der einzelnen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
nur relativ gering. Vergleichsweise niedrig sind die Zahnarztdichten (allgemeinzahnärztliche<br />
und kieferorthopädische Versorgung) in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Koblenz,<br />
Pfalz, Saarland und Rheinhessen, in denen 1999 zwischen 5,0 und 5,3 Zahnärzte je 10.000<br />
Einwohner zur Verfügung standen. Die höchste Versorgungsdichte weist das Bundesland Berlin<br />
aus, wo der Bundesdurchschnitt mit 8,9 Zahnärzten je 10.000 Einwohner um immerhin 37 % überschritten<br />
wird. Vergleichsweise hoch ist die Zahnarztdichte auch in Hamburg mit 8,0 Zahnärzten<br />
je 10.000 Einwohner. Über dem Durchschnitt liegen die Zahnarztdichten daneben in allen<br />
fünf neuen Bundesländern, wobei Thüringen und Sachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern die<br />
höchsten Zahnarztdichten der Flächenländer aufweisen.<br />
Bezüglich der Entwicklung der Zahnarztdichten in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im<br />
Zeitraum von 1995 bis 1999 zeigen sich begrenzte Unterschiede. Die Bandbreite reicht von einem<br />
Rückgang der Zahnarztdichte von 1,8 % in Thüringen bis zu einem Anstieg von 7,7 % in<br />
Niedersachsen. Relativ hohe Zuwachsraten weisen daneben auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
Hessen und Pfalz mit jeweils 6,3 % sowie Trier mit 5,0 % auf. Abgenommen hat die<br />
Zahnarztdichte neben Thüringen auch in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Brandenburg,<br />
Bremen, Rheinhessen und Nordwürttemberg, wobei die Veränderungsraten aber jeweils minimal<br />
ausfallen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 20
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 5.2.1: Zahnärzte und Kieferorthopäden je 10.000 Einwohner 1995 und 1999<br />
Ärzte für Ärzte für Zahnärzte /Kiefer- Ärzte für Ärzte für Zahnärzte /Kiefer-<br />
Kassenzahnärztliche zahnärztliche kieferorthopädische orthopäden zahnärztliche kieferorthopädische orthopäden<br />
Vereinigungen Versorgung je Versorgung je gesamt je Versorgung je Versorgung je gesamt je<br />
10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner 10.000 Einwohner<br />
1995 1995 1995 1999 1999 1999<br />
Schleswig-Holstein 6,12 0,43 6,55 6,30 0,44 6,74<br />
Hamburg 7,42 0,38 7,80 7,62 0,39 8,01<br />
Bremen 6,11 0,33 6,44 5,99 0,31 6,30<br />
Niedersachsen 5,61 0,25 5,86 6,07 0,24 6,31<br />
Westfalen-Lippe 4,91 0,36 5,27 5,00 0,39 5,39<br />
Nordrhein 5,47 0,35 5,82 5,54 0,36 5,90<br />
Hessen 6,04 0,41 6,45 6,38 0,47 6,85<br />
Koblenz 4,55 0,43 4,98 4,64 0,42 5,06<br />
Rheinhessen 6,12 0,47 6,59 6,03 0,48 6,51<br />
Pfalz 4,57 0,31 4,88 4,86 0,33 5,19<br />
Trier 4,56 0,45 5,01 4,87 0,39 5,26<br />
Karlsruhe 5,80 0,44 6,24 5,88 0,48 6,36<br />
Freiburg 6,17 0,54 6,71 6,21 0,60 6,81<br />
Stuttgart 5,61 0,37 5,98 5,57 0,38 5,95<br />
Tübingen 5,69 0,48 6,17 5,83 0,50 6,33<br />
Bayern 6,13 0,41 6,54 6,32 0,42 6,74<br />
Berlin 8,03 0,48 8,51 8,36 0,51 8,87<br />
Saarland 4,66 0,38 5,04 4,80 0,38 5,18<br />
Mecklenburg-Vorpommern 6,97 0,42 7,39 7,00 0,47 7,47<br />
Brandenburg 6,32 0,41 6,73 6,26 0,37 6,63<br />
Sachsen-Anhalt 6,12 0,36 6,48 6,40 0,34 6,74<br />
Thüringen 7,46 0,43 7,89 7,32 0,44 7,76<br />
Sachsen 7,11 0,40 7,51 7,27 0,45 7,72<br />
Bundesgebiet gesamt 5,97 0,39 6,36 6,13 0,40 6,53<br />
Quelle: KZBV: Zahnärztezahlen;<br />
Eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 21
5.3 Kreisebene<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte lag 1999 die zahnärztliche Versorgung in einer<br />
Bandbreite zwischen 3,22 und 10,22 Zahnärzten je 10.000 Einwohnern. Von den zehn Kreisen<br />
mit der niedrigsten Zahnarztdichte liegen sieben in Rheinland-Pfalz und je einer in Sachsen,<br />
Baden-Württemberg und im Saarland. Die zehn höchsten Zahnarztdichten finden sich in<br />
kreisfreien Städten, von denen sieben in den neuen Bundesländern und drei in Bayern liegen.<br />
Entsprechend den bestehenden Bedarfsplanungs-Richtlinien für Zahnärzte werden für den allgemeinen<br />
bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen Versorgung zwei Verhältniszahlen<br />
zugrunde gelegt. In den alten Bundesländern gilt eine Verhältniszahl 1 : 1.280<br />
(ein Arzt je 1.280 Einwohner) für 50 im einzelnen aufgeführte kreisfreie Städte und eine Verhältniszahl<br />
1 : 1.680 für alle übrigen Gebiete. Für zwölf kreisfreie Städte in den neuen Bundesländern<br />
wurde eine Verhältniszahl 1 : 1.180 festgelegt; 1 : 1.580 beträgt die Verhältniszahl<br />
für alle übrigen Gebiete. Grundsätzlich findet sich diese Differenzierung auch in den für 1999<br />
festgestellten Zahnarztdichten. So gehören z.B. von den 30 Kreisen/kreisfreien Städte mit den<br />
höchsten Zahnarztdichten immerhin 26 zu den Städten, die lt. Richtlinien eine höhere Versorgung<br />
haben sollen. Allerdings ergibt sich auch für die insgesamt 62 Städte mit gesonderter<br />
Verhältniszahl eine deutliche Bandbreite, die von 5,08 Zahnärzten je 10.000 Einwohner bis<br />
zu 10,22 Zahnärzten je 10.000 Einwohner reicht. Naturgemäß größer ist die Bandbreite bei<br />
den übrigen Kreisen und kreisfreien Städte; sie reicht von 3,22 bis 9,32 Zahnärzten je 10.000<br />
Einwohner.<br />
Für die Zahnarztdichten ergibt sich ein Mittelwert von 5,96 (das entspricht 1.678 Einwohnen<br />
je Arzt) und eine Standardabweichung von +/- 1,28. Innerhalb der durch eine Standardabweichung<br />
beschriebenen Bandbreite (4,68 bis 7,24) liegen von den 422 Kreisen und kreisfreien<br />
Städten, für die Einzelangaben vorliegen, 294 Kreise und kreisfreie Städte. 64 Kreise unterschreiten<br />
den unteren Grenzwert, und ebenfalls 64 Kreise/kreisfreie Städte haben eine Zahnarztdichte<br />
von mehr als 7,24 Zahnärzten je 10.000 Einwohner.<br />
Im Unterschied zur allgemeinzahnärztlichen Versorgung ist in den Bedarfsplanungs-<br />
Richtlinien Zahnärzte für die kieferorthopädische Versorgung nur eine Verhältniszahl (1:<br />
16000) vorgesehen. Diese entspricht 0,625 Kieferorthopäden je 10.000 Einwohnern. Unabhängig<br />
davon gibt es in den Kreisen und kreisfreien Städten der Bundesrepublik Deutschland<br />
eine erhebliche Bandbreite hinsichtlich der kieferorthopädischen Versorgung. Während in<br />
fünf Landkreisen 1999 kein Zahnarzt für die kieferorthopädische Versorgung zur Verfügung<br />
stand, gab es in neun Kreisen/kreisfreien Städte Versorgungsdichten von 0,9 und mehr Kieferorthopäden<br />
je 10.000 Einwohner. Von diesen Kreisen/kreisfreien Städte liegen vier in<br />
Rheinland Pfalz, drei in Baden Württemberg und zwei in den neuen Bundesländern.<br />
Für die Kreise und kreisfreien Städte ergibt sich ein Mittelwert in Höhe von 0,42 Zahnärzten<br />
für die kieferorthopädische Versorgung je 10.000 Einwohner; die Standardabweichung beträgt<br />
0,18. Innerhalb der Bandbreite, die durch eine Standardabweichung beschrieben wird<br />
(0,22 bis 0,58), liegen 311 Kreise/kreisfreie Städte bzw. 73,7 % der 422 Kreise und kreisfreien<br />
Städte, für die Einzelwerte vorliegen. 53 Kreise/kreisfreie Städte bzw. 12,6 % unterschreiten<br />
den unteren Wert der genannten Bandbreite. Umgekehrt ist in 58 Kreisen/kreisfreien Städte<br />
bzw. 13,7 % die Zahnarztdichte in der kieferorthopädischen Versorgung größer als 0,58.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 22
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
5.4 Unter- und Überversorgung entsprechend den Bedarfsplanungs-Richtlinien<br />
Die Bedarfsplanungs-Richtlinien Zahnärzte sehen vor, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden<br />
der Ersatzkassen Bedarfspläne aufstellen, die den Stand und den Bedarf an zahnärztlicher<br />
Versorgung darstellen sowie die Kriterien für die Feststellung einer Unter- bzw. Überversorgung<br />
enthalten. Gegenwärtig werden für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad<br />
in der zahnärztlichen Versorgung folgende Verhältniszahlen festgelegt:<br />
- Ein Zahnarzt je 1.280 Einwohnern in 50 vorgegebenen Städten in den alten Bundesländern,<br />
- ein Zahnarzt je 1.680 Einwohnern in den übrigen Gebieten der alten Bundesländer,<br />
- ein Zahnarzt je 1.180 Einwohnern in zwölf vorgegebenen Städten in den neuen Bundesländern,<br />
- ein Zahnarzt je 1.580 Einwohnern in den übrigen Gebieten der neuen Bundesländer.<br />
Für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versorgung<br />
wurde eine Verhältniszahl von 1:16.000 festgelegt.<br />
Für die Beurteilung des unter Anwendung der Verhältniszahl sich ergebenden Versorgungsgrades<br />
sind in den einzelnen Planungsbereichen weitere Kriterien, die das Angebot an Zahnärzten<br />
bzw. die Nachfrage nach zahnärztlichen Leistungen beeinflussen, zu berücksichtigen.<br />
Unabhängig davon wird eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung vermutet,<br />
wenn der Stand der zahnärztlichen Versorgung die Verhältniszahl um mindestens 50 %<br />
unterschreitet. Umgekehrt wird eine Überversorgung angenommen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte<br />
Versorgungsgrad um 10 % überschritten wird.<br />
Lässt man die Zusatzkriterien unberücksichtigt, ergeben sich – ausgehend von den 422 Planungsbereichen<br />
– folgende Ergebnisse zum Versorgungsgrad:<br />
• Ausgewählte Städte in den alten Bundesländern<br />
Die Verhältniszahl von 1 : 1.280 bedeutet, dass eine Unterversorgung vorliegt, wenn<br />
mehr als 2.560 Einwohner je Zahnarzt vorhanden sind. Dies trifft auf keine der 50 Städte<br />
zu.<br />
Eine Überversorgung ist vorhanden, wenn in einem Planungsbereich auf einen Zahnarzt<br />
1.152 oder weniger Einwohner entfallen. Von den 50 Städten wird diese Grenze in acht<br />
Städten – darunter sechs in Bayern und zwei in Baden Württemberg – überschritten.<br />
• Übrige Gebiete in den alten Bundesländern<br />
Die Verhältniszahl von 1 : 1.680 bedeutet, dass eine Unterversorgung ab 3.360 Einwohnern<br />
je Zahnarzt und eine Überversorgung ab 1.512 und weniger Einwohner je<br />
Zahnarzt vorliegt. In keinem der Planungsbereiche in den alten Bundesländern ist eine<br />
reine Unterversorgung festzustellen. Umgekehrt entfallen in 21 Planungsbereichen –<br />
darunter acht in Bayern, drei in Baden-Württemberg, vier in Niedersachsen, drei in<br />
Schleswig-Holstein, zwei in Hessen und einer in Rheinland-Pfalz – 1.512 oder weniger<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 23
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Einwohner auf einen Zahnarzt. In diesen Planungsbereichen besteht dementsprechend<br />
eine Überversorgung.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 24
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
• Vorgegebene Städte in den neuen Bundesländern<br />
Entsprechend der Verhältniszahl von 1 : 1.180 beginnt die Unterversorgung ab 2.560<br />
Einwohnern je Arzt und die Überversorgung ab 1.062 und weniger Einwohner je Zahnarzt.<br />
Während keine der zwölf vorgegebenen Städte in dem Bereich der Unterversorgung<br />
liegt, weisen immerhin fünf Städte eine Verhältniszahl von maximal 1.062 Einwohnern<br />
je Zahnarzt auf.<br />
• Übrige Gebiete in den neuen Bundesländern<br />
Auch in den übrigen Gebieten der neuen Bundesländer ist in keinem Planungsbereich<br />
eine Verhältniszahl festzustellen, die eine Unterversorgung vermuten lassen würde<br />
(3.160 Einwohner oder mehr je Zahnarzt). Umgekehrt unterschreiten 22 Planungsbereiche<br />
die Grenze zur Überversorgung (1 : 1.422). Von diesen Gebieten liegen sieben in<br />
Thüringen, sechs in Mecklenburg-Vorpommern, fünf in Sachsen, drei in Brandenburg<br />
und einer in Sachsen-Anhalt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 25
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anhang 2
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bevölkerung- und Sozialstrukturen<br />
Demographische Faktoren wie z.B. die Altersstruktur der Bevölkerung oder die Geburtenhäufigkeit<br />
beeinflussen die Häufigkeit von Krankheiten, Beschwerden und Verletzungen, die Anlass<br />
für eine ambulante Arztinanspruchnahme sein können. Gleiches gilt für soziale Tatbestände<br />
wie z.B. die Erwerbsbeteiligung oder die Einkommenssituation. Zum Teil geht von<br />
demographischen oder sozialen Faktoren auch eine direkte Beeinflussung der Inanspruchnahme<br />
von Gesundheitsleistungen aus. Ein weiterer Faktor, der regionale Differenzen in der<br />
Inanspruchnahme erklären könnte, sind die Angebotsstrukturen im ambulanten und stationären<br />
Bereich; regional unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren<br />
und die angebotsinduzierte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen können regional unterschiedliche<br />
Arztinanspruchnahmen bewirken.<br />
Vor diesem Hintergrund sind bei der Bedarfsplanung eine Vielzahl von Indikatoren zu berücksichtigen,<br />
die im weiteren Verlauf des Vorhabens multivariat zu analysieren sind. Eine<br />
Auswahl relevanter Indikatoren sind in den Tabellen 1 und 2 angegeben; sie werden nachfolgend<br />
deskriptiv dargestellt. Die Daten liegen jeweils auf der Ebene der Kreise und kreisfreien<br />
Städte vor. In den Tabellen erfolgt eine Zusammenfassung nach Bundesländern und nach<br />
Kreistypen, wobei jeweils auch – zur Verdeutlichung der Variabilität – die Werte der Kreise<br />
und kreisfreien Städte angegeben sind, die die Bandbreite bei dem jeweiligen Merkmal<br />
bestimmen.<br />
Die Regionstypen wurden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entwickelt und<br />
fassen Kreise und kreisfreie Städte zusammen, die hinsichtlich der siedlungsstrukturellen Situation<br />
vergleichbar sind (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 1999).<br />
Bei den Kreistypen werden – je nach der zentralörtlichen Bedeutung des Zentrums und der<br />
Bevölkerungsdichte der Regionen - zunächst drei Grundtypen unterschieden:<br />
- Grundtyp I: Agglomerationsräume<br />
- Grundtyp II: Verstädterte Räume<br />
- Grundtyp III: Ländliche Räume<br />
Innerhalb der Grundtypen wird zunächst nach Kernstädten und sonstigen Kreisen unterschieden,<br />
wobei als Kernstädte nur solche mit mehr als 100.000 Einwohner berücksichtigt werden.<br />
Außerhalb der Kernstädte erfolgt die Typisierung der Kreise und Kreisregionen nach der Bevölkerungsdichte.<br />
Die sich insgesamt ergebenden neun Kreistypen sind auch Grundlagen der bisherigen Bedarfsplanung<br />
– ergänzt um eine Sonderregion "Ruhrgebiet".<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 1
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern<br />
D e u t s c h l a n d S c h l e s w i g - H o l s t e i n<br />
Standard-<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
abweichung 1)<br />
abweichung 1) Mittelwert<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
357.021,0 36,0 3.058,0 597,0 15.770,0 56,0 2.185,0 731,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 82.057,4 35,9 3.425,8 214,6 2.756,5 81,3 286,4 62,2<br />
Bevölkerungsdichte 230,0 41,0 3.883,0 678,0 175,0 79,0 2.050,0 624,0<br />
Frauenanteil in % 51,3 49,6 54,3 0,7 51,1 49,6 52,7 0,8<br />
23,2 13,8 34,9 3,2 23,5 18,9 28,3 2,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
6,8 3,5 11,0 1,1 7,3 5,7 9,2 0,9<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 35,1 6,2 138,0 17,1 44,9 28,6 89,6 20,0<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.155,0 301,0 3.616,0 447,0 1.099,0 773,0 1.466,0 211,0<br />
Arbeitslose in 1.000 4.075,1 1,2 267,0 14,6 120,2 4,7 15,0 3,2<br />
Arbeitslosenquote in % 11,7 4,2 25,1 5,0 10,4 7,4 15,7 2,6<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 134,0 54,0 303,0 40,0 136,0 107,0 207,0 35,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 52,0 26,0 90,0 9,0 55,0 44,0 67,0 7,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 19,0 3,0 43,0 8,0 19,0 12,0 32,0 6,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 70,0 0,0 254,0 39,0 60,0 18,0 106,0 26,0<br />
Ausländeranteil in % 9,0 0,4 26,0 5,0 5,2 2,4 10,2 2,6<br />
Single-Haushalte in % 35,4 18,4 53,5 6,5 35,4 28,5 43,3 4,8<br />
1,3 0,8 1,9 0,2 1,4 1,1 1,6 0,1<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4)<br />
zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
2<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
H a m b u r g N i e d e r s a c h s e n B r e m e n<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Maximum 1)<br />
Minimum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
755,0 47.613,0 62,0 2.881,0 652,0 404,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 1.704,7 7.845,4 51,5 594,1 105,2 673,9<br />
Bevölkerungsdichte 2.257,0 165,0 43,0 2.551,0 490,0 1.667,0<br />
Frauenanteil in % 51,7 51,2 49,9 52,6 0,7 51,8<br />
Altenquote in % 2)<br />
24,0 24,1 18,7 32,7 3,6 25,9<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
8,0 7,1 4,7 9,7 1,3 8,3<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 84,4 43,0 26,2 74,4 12,1 105,9<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 2.248,0 1.101,0 709,0 2.272,0 316,0 1.493,0<br />
Arbeitslose in 1.000 88,5 376,4 2,3 34,7 5,6 45,1<br />
Arbeitslosenquote in % 12,4 11,6 7,2 19,3 2,7 16,2<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 168,0 121,0 75,0 189,0 26,0 174,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 50,0 52,0 40,0 72,0 8,0 50,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 30,0 16,0 5,0 30,0 6,0 30,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 86,0 66,0 27,0 124,0 26,0 99,0<br />
Ausländeranteil in % 15,2 7,2 3,4 16,2 2,5 14,8<br />
Single-Haushalte in % 48,0 34,9 24,5 48,8 6,1 42,5<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,2 1,4 1,2 1,9 0,2 1,3<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
3<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
N o r d r h e i n – W e s t f a l e n H e s s e n<br />
Standard-<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
abweichung 1)<br />
abweichung 1) Mittelwert<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km 2<br />
34.079,0 51,0 1.959,0 504,0 21.115,0 45,0 1.849,0 510,0<br />
Einwohner in 1.000 17.974,5 120,6 964,3 158,5 6.031,7 99,3 643,5 110,8<br />
Bevölkerungsdichte 527,0 129,0 3.460,0 931,0 286,0 82,0 2.592,0 730,0<br />
Frauenanteil in % 51,4 50,1 53,2 0,7 51,1 50,1 52,6 0,6<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,9 19,8 29,4 2,5 23,2 19,5 29,9 2,8<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,7 5,1 8,4 0,8 7,0 5,6 9,3 1,0<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 38,7 12,2 67,5 12,9 42,3 19,1 113,0 22,2<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.375,0 830,0 2.699,0 342,0 1.489,0 865,0 3.616,0 578,0<br />
Arbeitslose in 1.000 844,9 4,4 59,0 10,1 243,5 2,7 30,3 5,3<br />
Arbeitslosenquote in % 11,5 7,7 18,0 2,7 9,6 6,3 18,9 2,7<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 125,0 95,0 225,0 27,0 136,0 89,0 221,0 36,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 43,0 31,0 63,0 7,0 54,0 44,0 69,0 6,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 21,0 10,0 39,0 7,0 18,0 7,0 36,0 7,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 72,0 0,0 140,0 27,0 67,0 22,0 146,0 30,0<br />
Ausländeranteil in % 11,4 4,6 19,6 3,7 12,4 3,8 26,0 5,9<br />
Single-Haushalte in % 35,4 23,4 46,5 5,7 34,6 26,0 46,2 5,6<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
4<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
R h e i n l a n d - P f a l z B a d e n - W ü r t t e m b e r g<br />
Standard-<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
abweichung<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
abweichung 1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km2 19.847,0 43,0 1.626,0 398,0 35.752,0 98,0 1.861,0 460,0<br />
Einwohner in 1.000 4.017,8 35,9 207,5 46,9 10.396,6 52,7 585,3 124,3<br />
Bevölkerungsdichte 202,0 59,0 2.139,0 497,0 291,0 105,0 2.823,0 581,0<br />
Frauenanteil in % 51,0 50,3 52,8 0,7 51,1 50,2 54,3 0,8<br />
Altenquote in % 2) 24,9 18,3 32,0 2,7 22,2 16,9 34,9 2,6<br />
Hochbetagte in % 3) 7,0 4,8 8,9 0,9 6,6 5,1 11,0 1,0<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 30,9 10,1 72,5 16,2 24,4 7,0 56,9 10,0<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.045,0 668,0 2.431,0 353,0 1.300,0 922,0 2.267,0 281,0<br />
Arbeitslose in 1.000 147,7 1,5 7,4 1,7 331,4 1,4 22,1 4,4<br />
Arbeitslosenquote in % 9,2 6,4 18,1 2,6 7,5 5,2 13,1 1,6<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 129,0 77,0 232,0 46,0 138,0 91,0 303,0 47,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 54,0 41,0 69,0 6,0 55,0 44,0 86,0 8,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 18,0 7,0 41,0 10,0 19,0 6,0 40,0 9,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 72,0 0,0 171,0 44,0 64,0 27,0 238,0 41,0<br />
Ausländeranteil in % 7,6 2,8 21,5 4,1 12,7 5,8 24,8 4,2<br />
Single-Haushalte in % 33,1 25,7 49,2 5,7 37,2 27,2 50,9 6,0<br />
Fertilitätsrate 4) 1,4 1,1 1,7 0,1 1,4 0,9 1,7 0,2<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
5<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
B a y e r n S a a r l a n d<br />
Standard-<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
abweichung 1)<br />
abweichung 1) Mittelwert<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km 2<br />
70.548,0 36,0 1.972,0 488,0 2.570,0 249,0 555,0 102,0<br />
Einwohner in 1.000 12.066,4 37,9 1.205,9 126,4 1.080,8 96,2 355,9 96,0<br />
Bevölkerungsdichte 171,0 70,0 3.883,0 614,0 421,0 191,0 867,0 257,0<br />
Frauenanteil in % 51,2 49,7 53,9 1,0 51,5 50,9 52,2 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,1 16,0 32,6 3,5 25,6 24,2 26,3 0,9<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,8 4,6 9,9 1,3 7,0 6,4 7,4 0,4<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 20,0 6,2 58,5 11,4 49,9 29,5 74,7 18,7<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.246,0 726,0 2.426,0 338,0 952,0 660,0 1.102,0 169,0<br />
Arbeitslose in 1.000 373,9 1,2 39,7 4,7 51,4 3,0 21,1 6,6<br />
Arbeitslosenquote in % 7,3 4,2 15,4 2,2 12,2 7,9 15,2 2,4<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 148,0 78,0 284,0 55,0 133,0 106,0 159,0 19,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 62,0 39,0 90,0 9,0 49,0 44,0 57,0 5,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 19,0 3,0 43,0 11,0 22,0 12,0 29,0 6,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 71,0 3,0 254,0 56,0 78,0 25,0 108,0 29,0<br />
Ausländeranteil in % 9,4 2,2 23,6 4,1 8,2 4,2 10,7 2,3<br />
Single-Haushalte in % 35,2 19,6 53,5 7,2 37,7 32,3 41,7 3,5<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,4 1,0 1,6 0,1 1,3 1,3 1,4 0,1<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
6<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
abweichung 1)<br />
B e r l i n B r a n d e n b u r g M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Standard-<br />
Mittelwert<br />
abweichung<br />
1)<br />
1) Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km 2<br />
891,0 29.476,0 109,0 3.058,0 921,0 23.170,0 39,0 2.517,0 935,0<br />
Einwohner in 1.000 3.425,8 2.573,3 77,9 195,0 34,3 1.807,8 48,8 212,7 36,8<br />
Bevölkerungsdichte 3.846,0 87,0 46,0 1.206,0 317,0 78,0 41,0 1.627,0 549,0<br />
Frauenanteil in % 51,6 50,8 50,3 51,5 0,4 50,7 50,1 51,8 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
19,1 19,8 16,3 23,3 1,8 18,9 13,8 23,1 2,0<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,6 5,5 4,6 6,6 0,5 5,0 3,5 6,2 0,5<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 78,3 21,5 13,2 33,7 5,6 25,8 14,5 41,5 7,8<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.190,0 508,0 371,0 737,0 115,0 438,0 302,0 790,0 147,0<br />
Arbeitslose in 1.000 267,0 209,6 6,7 16,4 2,9 161,0 5,0 20,5 3,4<br />
Arbeitslosenquote in % 17,5 17,8 11,6 23,3 3,1 19,2 15,4 23,9 2,6<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 176,0 120,0 94,0 190,0 27,0 134,0 91,0 206,0 36,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 56,0 54,0 44,0 62,0 5,0 61,0 54,0 68,0 5,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 30,0 14,0 8,0 27,0 5,0 15,0 7,0 23,0 5,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 83,0 66,0 36,0 132,0 30,0 69,0 24,0 175,0 45,0<br />
Ausländeranteil in % 12,6 2,3 1,0 3,8 0,7 1,6 0,9 3,4 0,6<br />
Single-Haushalte in % 45,7 28,6 23,7 38,0 4,5 28,5 18,9 42,1 6,2<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,1 0,9 0,8 1,0 0,1 1,0 0,8 1,1 0,1<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
7<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
Standard-<br />
S a c h s e n S a c h s e n - A n h a l t<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
Standard- Gesamt-/ Minimum 1) Maximum 1)<br />
abweichung 1)<br />
abweichung 1) Mittelwert<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km 2<br />
18.412,0 44,0 1.375,0 404,0 20.447,0 135,0 2.423,0 602,0<br />
Einwohner in 1.000 4.522,4 56,2 459,2 95,7 2.701,7 70,9 268,4 50,6<br />
Bevölkerungsdichte 246,0 83,0 2.493,0 627,0 132,0 46,0 1.994,0 445,0<br />
Frauenanteil in % 51,7 50,0 53,1 0,7 51,5 50,3 52,3 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
25,1 17,8 28,9 2,6 23,1 20,2 26,5 1,8<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
7,4 4,5 8,7 1,0 6,5 5,5 7,1 0,5<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 19,8 11,8 33,3 5,6 27,1 12,2 40,4 7,7<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 513,0 301,0 764,0 116,0 468,0 339,0 753,0 92,0<br />
Arbeitslose in 1.000 361,0 5,4 33,6 6,9 258,8 5,9 25,3 5,1<br />
Arbeitslosenquote in % 17,8 14,2 25,1 2,4 20,6 14,7 24,8 2,8<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 115,0 54,0 181,0 27,0 121,0 66,0 181,0 25,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 50,0 26,0 64,0 8,0 54,0 44,0 63,0 5,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 13,0 5,0 21,0 5,0 14,0 5,0 26,0 4,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 68,0 31,0 141,0 29,0 72,0 18,0 115,0 23,0<br />
Ausländeranteil in % 2,3 0,9 4,9 1,0 1,5 0,6 3,3 0,7<br />
Single-Haushalte in % 31,9 18,4 47,1 6,8 28,9 22,3 35,9 3,5<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
0,9 0,9 1,1 0,1 0,9 0,9 1,1 0,1<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2) Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 8
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1: Bevölkerungs- und Strukturdaten nach Bundesländern (Fortsetzung)<br />
T h ü r i n g e n<br />
Standard-<br />
Maximum 1)<br />
Indikatoren Gesamt-/ Minimum 1)<br />
abweichung<br />
1)<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Fläche in km 2<br />
16.172,0 84,0 1.409,0 386,0<br />
Einwohner in 1.000 2.478,1 51,2 205,4 38,1<br />
Bevölkerungsdichte 153,0 80,0 869,0 266,0<br />
Frauenanteil in % 51,3 50,6 52,3 0,4<br />
Altenquote in % 2)<br />
22,3 18,0 25,9 2,0<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,3 5,4 7,6 0,5<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 19,7 8,7 29,6 6,1<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 408,0 312,0 690,0 97,0<br />
Arbeitslose in 1.000 194,8 3,6 17,7 3,3<br />
Arbeitslosenquote in % 17,0 11,0 22,2 2,7<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 128,0 99,0 182,0 25,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 58,0 47,0 73,0 6,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 16,0 9,0 27,0 6,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 76,0 36,0 152,0 32,0<br />
Ausländeranteil in % 1,5 0,4 3,5 0,7<br />
Single-Haushalte in % 29,3 21,6 38,2 4,8<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,0 0,8 1,1 0,1<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 9
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten nach Kreistypen<br />
K e r n s t ä d t e T y p 1 H o c h v e r d i c h t e t e K r e i s e T y p 1<br />
Indikatoren<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
8.839,0 45,0 891,0 163,0 24.758,0 222,0 1.153,0 251,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 19.649,6 100,3 3..425,8 553,2 12.956,3 95,0 662,3 127,9<br />
Bevölkerungsdichte 2.223,0 801,0 3883,0 735,0 523,0 309,0 1.240,0 205,0<br />
Frauenanteil in % 51,8 50,2 53,0 0,6 51,1 50,1 52,5 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,6 19,1 29,4 2,3 22,3 18,5 28,4 2,5<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
7,4 5,7 8,7 0,7 6,3 5,2 8,5 0,8<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 58,1 14,6 98,4 19,9 27,2 7,0 56,7 10,9<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.669,0 674,0 3.616,0 579,0 1.265,0 331,0 2.087,0 313,0<br />
Arbeitslose in 1.000 1.152,4 4,2 267,0 40,6 490,8 3,8 36,6 5,9<br />
Arbeitslosenquote in % 13,7 7,0 19,4 2,9 9,0 5,1 17,6 2,8<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 170,0 108,0 303,0 41,0 116,0 86,0 158,0 13,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 50,0 31,0 75,0 10,0 44,0 34,0 56,0 5,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 29,0 16,0 42,0 6,0 18,0 8,0 26,0 3,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 92,0 0,0 246,0 41,0 50,0 3,0 108,0 19,0<br />
Ausländeranteil in % 15,3 3,6 26,0 5,2 11,0 1,1 19,1 3,4<br />
Single-Haushalte in % 44,3 29,4 53,5 4,9 33,3 18,4 39,3 4,0<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,2 0,8 1,6 0,2 1,4 0,9 1,6 0,1<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 10
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten nach Kreistypen (Fortsetzung)<br />
V e r d i c h t e t e K r e i s e T y p 1 L ä n d l i c h e K r e i s e T y p 1<br />
Indikatoren<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
30.990,00 424,00 2.086,00 326,00 31.678,00 779,00 2.891,00 646,00<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 6.885,50 80,40 594,10 101,00 3.307,80 99,00 284,90 64,70<br />
Bevölkerungsdichte 222,00 154,00 292,00 43,00 104,00 67,00 148,00 26,00<br />
Frauenanteil in % 51,10 49,70 52,60 0,50 50,60 49,90 51,40 0,40<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,10 16,00 27,50 3,00 21,00 18,20 25,60 2,10<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,70 4,60 8,50 0,90 6,00 5,10 7,20 0,70<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 25,50 8,70 41,30 9,70 26,00 9,80 52,60 12,30<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 969,00 301,00 1.382,00 315,00 733,00 422,00 1.270,00 269,00<br />
Arbeitslose in 1.000 301,80 2,10 24,50 4,90 191,40 2,00 21,10 5,70<br />
Arbeitslosenquote in % 10,30 4,40 21,30 4,60 13,30 4,20 19,60 4,80<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 112,00 80,00 208,00 20,00 113,00 96,00 136,00 11,00<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 51,00 37,00 82,00 7,00 53,00 46,00 62,00 4,00<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 14,00 5,00 30,00 5,00 13,00 6,00 18,00 3,00<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 52,00 8,00 124,00 26,00 59,00 37,00 87,00 15,00<br />
Ausländeranteil in % 6,60 0,90 12,30 3,30 3,90 1,00 7,60 2,20<br />
Single-Haushalte in % 30,90 23,30 38,70 3,40 28,50 23,70 35,40 2,70<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,36 0,90 1,63 0,22 1,21 0,90 1,62 0,30<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 11
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten nach Kreistypen (Fortsetzung)<br />
K e r n s t ä d t e T y p 2 V e r d i c h t e t e K r e i s e T y p 2<br />
Indikatoren<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
4.189,0 73,0 303,0 57,0 74.317,0 373,0 2257,0 393,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 4.798,0 99,3 268,4 58,4 15.505, 79,6 425,9 74,2<br />
Bevölkerungsdichte 1.145,0 516,0 2050,0 429,0 209,0 148,0 395,0 53,0<br />
Frauenanteil in % 52,0 50,9 53,9 0,8 51,1 50,1 52,6 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,7 17,2 28,3 3,1 23,3 16,9 32,0 2,7<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
7,5 4,8 9,3 1,1 6,6 5,1 9,7 0,9<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 49,3 21,0 138,0 26,1 27,6 8,5 54,6 10,5<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 1.305,0 465,0 2272,0 516,0 962,0 329,0 1666,0 300,0<br />
Arbeitslose in 1.000 306,8 4,2 25,3 5,7 682,9 3,1 19,7 4,0<br />
Arbeitslosenquote in % 14,6 8,7 20,7 4,1 10,5 5,5 24,4 5,0<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 194,0 134,0 300,0 39,0 117,0 39,0 165,0 23,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 57,0 41,0 86,0 11,0 53,0 14,0 72,0 10,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 29,0 20,0 41,0 5,0 14,0 3,0 28,0 4,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 114,0 58,0 208,0 35,0 63,0 11,0 122,0 22,0<br />
Ausländeranteil in % 9,5 0,7 20,7 5,9 7,0 0,6 13,4 3,5<br />
Single-Haushalte in % 41,0 32,2 51,7 5,1 31,8 23,4 42,8 4,7<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,14 0,8 1,5 0,2 1,4 0,8 1,6 0,2<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 12
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten nach Kreistypen (Fortsetzung)<br />
L ä n d l i c h e K r e i s e T y p 2 L ä n d l i c h e K r e i s e h ö h e r e r D i c h t e T y p 2<br />
Indikatoren<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
73.888,0 522,0 2.073,0 385,0 47.639,0 323,0 2.881,0 531,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 8.233,0 56,1 284,4 41,8 6.461,3 69,6 297,5 63,7<br />
Bevölkerungsdichte 111,0 56,0 150,0 21,0 136,0 101,0 313,0 43,0<br />
Frauenanteil in % 50,8 49,6 51,9 0,5 51,3 50,2 52,7 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
23,4 16,5 32,7 3,1 24,0 19,2 31,3 2,5<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,6 4,5 9,3 1,0 6,9 4,9 9,6 0,9<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 24,8 6,8 50,2 11,6 25,1 6,2 53,3 10,8<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 828,0 319,0 1.398,0 271,0 889,0 325,0 1.424,0 277,0<br />
Arbeitslose in 1.000 404,7 1,6 16,8 3,7 288,9 1,6 23,5 5,6<br />
Arbeitslosenquote in % 11,7 4,8 24,0 5,5 10,8 4,9 23,7 5,1<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 109,0 66,0 140,0 14,0 136,0 103,0 187,0 19,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 56,0 40,0 70,0 7,0 61,0 47,0 81,0 8,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 12,0 4,0 20,0 4,0 16,0 9,0 31,0 4,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 58,0 18,0 111,0 22,0 77,0 46,0 124,0 19,0<br />
Ausländeranteil in % 4,7 0,4 11,0 2,6 5,3 0,9 10,7 2,5<br />
Single-Haushalte in % 28,8 18,9 38,2 3,5 30,4 21,6 39,6 3,5<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,4 0,9 1,9 0,3 1,4 0,9 1,7 0,2<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 13
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2: Bevölkerungs- und Sozialstrukturdaten nach Kreistypen (Fortsetzung)<br />
L ä n d l i c h e K r e i s e g e r i n g e r e r D i c h t e T y p 3<br />
Indikatoren<br />
Standardabweichung<br />
1)<br />
Minimum 1) Maximum 1)<br />
Gesamt-/<br />
Mittelwert<br />
1)<br />
60.723,0 878,0 3.058,0 563,0<br />
Fläche in km 2<br />
Einwohner in 1.000 4.260,7 52,1 182,8 35,3<br />
Bevölkerungsdichte 70,0 41,0 101,0 18,0<br />
Frauenanteil in % 50,8 50,0 52,7 0,5<br />
Altenquote in % 2)<br />
22,8 16,6 31,8 3,6<br />
Hochbetagte in % 3)<br />
6,3 4,3 9,4 1,2<br />
Sozialhilfeempfänger je 1.000 EW 22,5 9,6 43,7 8,4<br />
Steuereinnahmen in DM je EW 646,0 302,0 1.255,0 273,0<br />
Arbeitslose in 1.000 255,5 1,5 16,3 4,8<br />
Arbeitslosenquote in % 14,1 4,7 23,9 6,3<br />
Niedergelassene Ärzte je 100.000 EW 121,0 91,0 190,0 17,0<br />
Niedergel. Allgemeinärzte je 100.000 EW 61,0 49,0 90,0 7,0<br />
Niedergel. Internisten je 100.000 EW 13,0 5,0 24,0 3,0<br />
Krankenhausbetten je 10.000 EW 67,0 37,0 156,0 25,0<br />
Ausländeranteil in % 2,8 0,7 9,3 1,8<br />
Single-Haushalte in % 28,5 19,6 40,7 3,7<br />
Fertilitätsrate 4)<br />
1,3 0,9 1,7 0,3<br />
1)<br />
der Kreise und kreisfreien Städte<br />
2)<br />
Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15 bis 64 Jahre<br />
3) Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern insgesamt<br />
4) zusammengefasste Geburtenziffer<br />
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Aktuelle Daten zur Entwicklung der Städte, Kreise und Gemeinden. Ausgabe 1999;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 14
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Kreistypen Bevölkerungsanteile in %<br />
Grundtyp I: Agglomerationsräume<br />
1 Kernstädte im Regionstyp I<br />
Kreisfreie Städte > 100.000 Einwohner<br />
2 Hochverdichtete Kreise im Regionstyp I<br />
Kreise >= 300 Einwohner/km 2<br />
3 Verdichtete Kreise im Regionstyp I<br />
Kreise >= 150 Einwohner/km 2<br />
4 Ländliche Kreise im Regionstyp I<br />
Kreise/Kreisregionen < 150 Einwohner/km 2<br />
Grundtyp II: Verstädterte Räume<br />
5 Kernstädte im Regionstyp II<br />
Kreisfreie Städte > 100.000 Einwohner<br />
6 Verdichtete Kreise im Regionstyp II<br />
Kreise/Kreisregionen > 150 Einwohner/km 2<br />
7 Ländliche Kreise im Regionstyp II<br />
Kreise/Kreisregionen < 150 Einwohner/km 2<br />
Grundtyp III: Ländliche Räume<br />
8 Ländliche Kreise höherer Dichte<br />
Kreise/Kreisregionen >= 100 Einwohner/ km 2<br />
9 Ländliche Kreise geringerer Dichte<br />
Kreise/Kreisregionen < 100 Einwohner/ km 2<br />
Die Morbidität der Bevölkerung und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen sind<br />
stark altersabhängig. Zur Charakterisierung der regionalen Altersstrukturen sind in den Tabellen<br />
die Altenquote (Anteil der Einwohner ab 65 Jahre an den Einwohnern von 15- bis 64 Jahren)<br />
und der Anteil der Hochbetagten (Anteil der Einwohner ab 75 Jahre an den Einwohnern<br />
insgesamt) angegeben. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Altenquote 23,4 %; in den Kreisen<br />
und kreisfreien Städte bewegt sich die Bandbreite zwischen 17,2 % und 34,0%. Deutlich geringer<br />
sind die Differenzen der Mittelwerte in den neun Kreistypen, die zwischen 21,0 (ländliche<br />
Kreise im Typ I) und 24,0 (ländliche Kreise geringerer Dichte im Typ III) liegen.<br />
Ähnlich verhält es sich mit dem Anteil der Hochbetagten. Im Bundesdurchschnitt beträgt der<br />
Anteil 6,8 % mit einem Minimum von 3,5 % und einem Maximum von 11,0%. Die Bandbreite<br />
bei den Kreistypen liegt zwischen 6,0 % und 7,5%.<br />
Ein Zusammenhang zwischen Einkommen und Erkrankungshäufigkeit konnte in verschiedenen<br />
Untersuchungen nachgewiesen werden. Personen mit geringem Einkommen sind dabei<br />
kränker<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 15<br />
23,9<br />
15,8<br />
8,4<br />
4,0<br />
5,8<br />
18,9<br />
10,0<br />
7,9<br />
5,2
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
als Wohlhabende. Dies gilt sowohl für die allgemeinen Angaben zur Gesundheit als auch für<br />
Angaben zu speziellen Krankheiten (Gesundheitsbericht, S. 105). Die Unterschiede werden<br />
im wesentlichen dadurch erklärt, dass von Armut Betroffene ein besonders ungünstiges Gesundheitsverhalten<br />
aufweisen, besonders belastenden Lebensbedingungen ausgesetzt sind oder<br />
einen schlechten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung besitzen (Ebenda, S. 106).<br />
Zur Charakterisierung der Einkommensverhältnisse in den einzelnen Kreisen und kreisfreie<br />
Städte sind in den Tabellen die Zahl der Sozialhilfeempfänger je 1.000 Einwohner und die<br />
Steuereinnahmen in DM je Einwohner angegeben. Für beide Größen ergeben sich erhebliche<br />
regionale Unterschiede. Für die Zahl der Sozialhilfeempfänger je 1.000 Einwohner ergibt sich<br />
ein Minimalwert von 6,2. Der Kreis mit der relativ höchsten Zahl liegt mit 138,0 mehr als<br />
zwanzigmal so hoch; der Bundesdurchschnittswert beträgt 35,1.<br />
Für die Steuereinnahmen ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag von DM 1.155,-- je Einwohner.<br />
Die Bandbreite in den Kreisen und kreisfreien Städte liegt zwischen DM 301,-- und<br />
DM 3.616,--.<br />
Als Indikator für das Merkmal Arbeitslosigkeit wird in der Untersuchung die Arbeitslosenquote<br />
in % verwendet. Ende Juni 1998 lag die durchschnittliche Quote bei 11,7 % - mit einem<br />
Minimum von 4,2 % und einem Maximum von 25,1%. Zwischen der Arbeitslosigkeit und der<br />
Gesundheit bestehen eindeutige Beziehungen. Gesundheitlich eingeschränkte und erwerbsgeminderte<br />
Arbeitnehmer sind besonders von Arbeitslosigkeit betroffen. Der Verlust des Arbeitsplatzes<br />
und fortdauernde Arbeitslosigkeit können darüber hinaus das gesundheitsbezogene<br />
Verhalten negativ beeinflussen und die Verstärkung sowie Entstehung gesundheitlicher<br />
Probleme - sowohl psychosozialer als auch physischer Art - bewirken (Gesundheitsbericht, S.<br />
116).<br />
Zusätzlich aufgenommen sind in den Tabellen 1 und 2<br />
- die Zahl der Ärzte je 100.000 Einwohner entsprechend der Veröffentlichung durch das<br />
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; die in Kapitel 2.2.2 differenzierter<br />
dargestellten Arztzahlen basieren auf dem von der KBV zur Verfügung gestellten Datei,<br />
- der Ausländeranteil in % wegen möglicher Unterschiede im Inanspruchnahmeverhalten<br />
von Gesundheitsleistungen,<br />
- Single-Haushalte in % der Haushalte insgesamt vor allem wegen der im Krankheits- und<br />
Pflegefall häufiger notwendigen externen Unterstützungsleistungen,<br />
- die Fertilitätsrate als weiterer Indikator für die Bevölkerungsstrukturen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 16
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anhang 3
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Ambulante und stationäre Inanspruchnahme<br />
1 Arztinanspruchnahme<br />
Informationen über die Arztinanspruchnahme basieren in der Regel auf den Abrechnungsdaten<br />
der Kassenärztlichen Vereinigungen. Gegenwärtig verfügbar sind aber nur die Daten der alten<br />
Bundesländer (KBV-Statistik B5). Danach haben 1997 insgesamt 91.400 Ärzte 429,5 Mio. Fälle<br />
abgerechnet; daraus ergeben sich je Arzt 4.699 Abrechnungsfälle im Jahr bzw. 1.175 Abrechnungsfälle<br />
je Quartal.<br />
Vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) und vom Wissenschaftlichen Institut<br />
der Ortskrankenkassen (WIdO) wird seit 1979 auf Stichprobenbasis eine "Fallzahlenanalyse"<br />
durchgeführt, mit der der Umfang der Leistungen der Kassenärztlichen Versorgung nach Arztgruppen<br />
analysiert und Strukturverschiebungen in der Arztinanspruchnahme aufgezeigt werden.<br />
Aus den Daten geht hervor, dass die Gesamtfallzahlen in den 90-er Jahren kontinuierlich gestiegen<br />
sind. Der Anstieg lag aber in vielen Jahren unterhalb der Zunahme der Arztzahlen, so dass<br />
die Zahl der Fälle je Arzt sich kaum verändert hat. Durch die Einführung der Chip-Karte ist die<br />
Primärinanspruchnahme (Zahl der Originalscheine) in den Jahren 1993 und 1994 sprunghaft<br />
angestiegen und steigt seit 1995 in abgeschwächter Form weiter an. Im Zeitablauf etabliert sich<br />
ein Trend zur fachärztlichen Primärinanspruchnahme (ZI-Tätigkeitsbericht 1999/2000).<br />
Die Auswirkungen der Einführung der Krankenversichertenkarte auf das Inanspruchnahmeverhalten<br />
der Versicherten wird seit 1995 auf der Basis versichertenbezogener Fälle der KV Südbaden<br />
untersucht (Kerek-Bodden et al. 1998) Die wichtigsten Ergebnisse sind:<br />
- Der Anteil der GKV-Versicherten, die in einem Quartal keinen Arzt in Anspruch nehmen,<br />
geht im Zeitverlauf seit 1995 zurück. Demgegenüber bleibt die durchschnittliche Zahl der<br />
Arztkontakte je Versicherten und Quartal mit 3,3 konstant.<br />
- Etwa 80 % der Patienten nehmen eine oder zwei Arztpraxen pro Quartal in Anspruch; die<br />
übrigen Patienten suchen dementsprechend mindestens drei Arztpraxen auf.<br />
- Seit 1995 ist der Anteil der Patienten, die nur einen Arzt aufsuchen, rückläufig; umgekehrt<br />
ist der Anteil der Versicherten, die wegen des gleichen Anliegens mehrere Ärzte aufsuchen<br />
angestiegen.<br />
- Die fachgleiche parallele Inanspruchnahme ist eher gering, während die fachungleiche parallele<br />
Inanspruchnahme eine steigende Tendenz aufweist.<br />
- Die direkte Inanspruchnahme von Fachärzten steigt an.<br />
Gegenwärtig entwickelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Morbiditätsindex<br />
mit dem Ziel, die vertragsärztliche Versorgung diagnosendifferenziert darzustellen.<br />
Datengrundlage sind die Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte, soweit diese auf Datenträger<br />
bei den KV'en eingereicht werden (Kerek-Bodden et al. 2000).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 1
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
In die Datenbasis fließen alle abrechnungsrelevanten Informationen ein:<br />
• Fachrichtung des abrechnenden Vertragsarztes<br />
• Veranlassung der Behandlung<br />
• Stammdaten des Versicherten<br />
• Behandlungsdiagnosen<br />
• abgerechnete Leistungen (vor Prüfung).<br />
Die Behandlungsdiagnosen geben mit den bekannten Einschränkungen (Schwefel, Schwartz) ein<br />
umfassendes Bild der behandelten Morbidität. Allerdings bilden sie das Krankheitsbild der Patienten<br />
nur insoweit ab, wie einzelne Erkrankungen in dem jeweiligen Quartal Behandlungsanlass<br />
war. Vorhandene aber nicht behandelte Krankheiten werden nicht erfasst. Eine Ausnahme stellen<br />
die in manchen Softwareprogrammen dokumentierbaren "Dauerdiagnosen" dar, die als persistierendes<br />
Morbiditätsgeschehen auch in die Abrechnungsdaten gelangen, wenn sie im betreffenden<br />
Quartal kein Behandlungsanlass waren.<br />
Mit dem Morbiditätsindex wird das Interesse der KBV dokumentiert, die gegenwärtige Bedarfsplanung<br />
durch eine Morbiditätsorientierung zu ergänzen. Für das Gutachten ist diese Datenquelle<br />
wegen der noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsphase und der fehlenden Regionalisierungsmöglichkeiten<br />
nur begrenzt nutzbar.<br />
Gleiches gilt auch für die verfügbaren Prozessdaten der gesetzlichen Krankenversicherung. Basierend<br />
auf den gesetzlichen Möglichkeiten des SGB V wurden für die Gesundheitsberichterstattung<br />
des Bundes die methodischen Voraussetzungen einer GKV-Versichertenstichprobe geschaffen<br />
(Statistisches Bundesamt 1999).<br />
Einzelne Krankenversicherungen bereiten derzeit bereits ihre Daten auf und stellen sie für Forschungszwecke<br />
zur Verfügung. Richtungsweisend ist hier die Versichertenstichprobe der Gmünder<br />
Ersatzkasse (GEK) mit derzeit 1,3 Mio. Datensätzen aller Versicherten, die folgende Segmente<br />
umfassen:<br />
• Versichertenstammdaten<br />
• Arbeitsunfähigkeit<br />
• Verordnung von Arzneimitteln<br />
• Krankenhausaufenthalte<br />
Für die Zwecke der vorliegenden Untersuchung ist – neben anderen methodischen Einschränkungen<br />
– besonders nachteilig, dass Informationen über die vertragsärztliche Versorgung fehlen<br />
und dass diese nur indirekt aus den Verordnungen erschlossen werden können.<br />
Die nachfolgenden Informationen über die Arztinanspruchnahme basieren wegen der bisher fehlenden<br />
KBV-Daten ausschließlich auf den bevölkerungsbezogenen Datenquellen "Bundesgesundheitssurvey"<br />
und "Access Panel", deren Methodik im einzelnen in Kapitel 2.2.6.1 beschrieben<br />
ist.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 2
1.1 Kontaktraten insgesamt<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Basierend auf Angaben aus dem Jahr 1998 hatten 90 von 100 Einwohnern im Alter zwischen 18<br />
und 79 Jahren in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten mindestens einen Arztkontakt (Tabelle<br />
1.1.1; ausgenommen sind Kontakte mit Zahnärzten).<br />
Die Kontaktrate ist die Anzahl Personen pro 100 Einwohnern, die innerhalb eines Zeitraums von<br />
12 Monaten mit einem Arzt Kontakt hatte. Erwartungsgemäß variieren die Kontaktraten mit dem<br />
Alter. In den jüngeren Altersgruppen geht die Kontaktrate zunächst von 90,9 % in der Altersgruppe<br />
der 20 bis 29-Jährigen auf 84,9 % bei den 40 bis 49-Jährigen zurück, um danach stetig<br />
bis auf 96,3 % bei den 70- bis 79-Jährigen anzusteigen.<br />
Bei einer Betrachtung über den Zeitraum von 1984/86 bis 1998 (Tabelle 1.1.2) zeigt sich tendenziell<br />
eine relativ große Stabilität. Von kleineren Schwankungen abgesehen nehmen die Kontaktraten<br />
bei den jüngeren Männern von 1984/86 auf 1991 um sechs bis sieben Prozentpunkte<br />
und bei den jüngeren Frauen um drei bis fünf Prozentpunkte zu. In den älteren Altersgruppen<br />
bleiben die Kontaktraten auf hohem Niveau (über 90 %) stabil. Zu berücksichtigen ist dabei,<br />
dass der Vergleich nur die Bevölkerung in den alten Bundesländern einschließt. Die Daten aus<br />
den Jahren 1984/86 stammen aus den Nationalen Untersuchungssurveys der DHP, die Daten für<br />
1998 aus dem Bundesgesundheitssurvey. Die Frageformulierungen sind nur bedingt vergleichbar,<br />
da in den DHP-Surveys nach den Arztkonktakten ausgenommen Krankenhaus und im BGS<br />
nach den Arztkontakten ausgenommen Zahnärzte gefragt wurde. Wegen der höheren Kontaktraten<br />
mit Zahnärzten im Vergleich zu Krankenhausärzten dürfte dies zu niedrigeren Raten im<br />
Bundesgesundheitssurvey führen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 3
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.1.1.: Kontakte mit Ärzten (ausgenommen Zahnärzte) in den letzten zwölf Monaten (18 bis 79 Jahre) nach Alter<br />
Altersgruppen<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
während der letzten 4 Wochen 35,3 35,0 36,0 47,8 58,6 67,5 44,2<br />
vor 1 bis zu 3 Monaten 24,5 22,8 24,5 23,3 22,1 19,1 23,1<br />
vor 4 bis zu 12 Monaten 31,1 28,3 24,4 19,5 13,1 9,7 22,5<br />
Summe: 12 Monate 90,9 86,1 84,9 90,6 93,8 96,3 89,8<br />
Quelle: Bundesgesundheitssurvey 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 4
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.1.2.: Arztkontakte 1) in den letzten zwölf Monaten im Vergleich<br />
M ä n n e r<br />
DHP BGS<br />
1984/86 1988 1991/92 1998<br />
25 bis 29 Jahre 84,2 84,6 90,0 87,9<br />
30 bis 39 Jahre 81,9 82,6 86,4 79,3<br />
40 bis 49 Jahre 80,1 80,3 87,5 79,9<br />
50 bis 59 Jahre 89,7 86,8 89,2 86,7<br />
60 bis 69 Jahre 92,0 88,5 91,8 91,7<br />
1) nur West, gewichtet; DHP alle Ärzte außer Krankenhaus; BGS alle Ärzte außer Zahnärzte<br />
F r a u e n<br />
DHP BGS<br />
1984/86 1988 1991/92 1998<br />
25 bis 29 Jahre 90,0 95,4 95,8 95,0<br />
30 bis 39 Jahre 91,7 91,9 91,2 94,2<br />
40 bis 49 Jahre 91,4 86,4 94,0 91,5<br />
50 bis 59 Jahre 92,9 91,5 95,0 95,5<br />
60 bis 69 Jahre 94,2 94,3 95,9 96,5<br />
1) nur West, gewichtet; DHP alle Ärzte außer Krankenhaus; BGS alle Ärzte außer Zahnärzte<br />
Quellen: Tabellenbände BGS und DHP, gewichtete Grundauswertung<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 5
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Unter den Anlässen für die medizinische Leistungsinanspruchnahme (Tabelle 1.2.1), soweit diese<br />
von den Betroffenen eindeutig unterschieden werden können, dominieren akute Erkrankungen<br />
(zu denen z.B. auch Unfälle zählen) mit 41 % vor chronischen Erkrankungen mit 25 %, Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Impfungen (23 %), Beratungen (15 %), Befindlichkeitsstörungen (10 %) und<br />
Praxisbesuchen ohne Arztkontakt (12 %), z.B. wegen Ausstellung einer Bescheinigung.<br />
Erwartungsgemäß vergrößert sich die relative Bedeutung der Arztkontakte wegen chronischer<br />
Erkrankungen mit höherem Alter. Ab dem Alter 60-69 Jahren überwiegen die Kontakte wegen<br />
chronischer Krankheiten gegenüber den akuten Erkrankungen.<br />
1.2 Kontaktraten nach Arztgruppen<br />
In der erwachsenen Bevölkerung haben Praktische Ärzte/ Allgemeinärzte mit 71,6 % und Zahnärzte<br />
mit 76,7 % die höchsten Kontaktraten gefolgt von Frauenärzten (34,0 %), Augenärzten<br />
(27,6 %), Internisten (20,9 %), Orthopäden (19,9 %). Die niedrigsten Kontaktraten weisen die<br />
Psychotherapeuten (2,7 %) und Nervenärzte/Psychiater (5,4 %) auf (Tabelle 1.2.2).<br />
Bei den vier unterschiedenen Altersgruppen zwischen 20 und 59 Jahren gibt es eine identische<br />
Reihenfolge der Arztgruppen mit der häufigsten Inanspruchnahme. Eindeutig führend sind<br />
Zahnärzte und Praktische Ärzte; an dritter Stelle folgen Frauenärzte. Bei den beiden Altersgruppen<br />
60 bis 69 Jahre und 70 bis 79 Jahre verändert sich diese Reihenfolge: Praktische Ärzte werden<br />
häufiger kontaktiert als Zahnärzte, und an dritter Stelle folgen die Augenärzte.<br />
Der Alterstrend ist bei den Kontaktraten mit Allgemeinärzten nur gering ausgeprägt. Legt man<br />
einen „Altenquotienten“ zugrunde, dann nehmen die Kontaktraten bei Urologen, Internisten Augenärzten,<br />
Nervenärzten/Psychiatern und Orthopäden am stärksten mit dem Alter zu. Der Altenquotient<br />
ist dabei die Relation der Kontaktraten in den Altersgruppen der 50- bis 79-Jährigen zu<br />
den Altersgruppen der 20- bis 49-Jährigen.<br />
Bei Frauenärzten, Psychotherapeuten, Hautärzten und Zahnärzten nehmen die Kontaktraten mit<br />
dem Alter ab.<br />
Die Kontaktrate mit Kinderärzten beträgt 76,0 % bei den unter 10-Jährigen und 23,1 % bei den<br />
10- bis 19-Jährigen (Quelle: I+G Healthcare Access Panel).<br />
In Verbindung mit den Bevölkerungszahlen lässt sich die Zahl der durch einzelne Arztgruppen<br />
behandelten Personen in der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands hochrechnen (Tabelle<br />
1.2.3). Danach behandeln Zahnärzte im Jahr 51 Mio. Patienten, Praktiker 47 Mio. und die übrigen<br />
Arztgruppen (ausgenommen Psychotherapeuten) jeweils zwischen 4 und 18 Mio. Personen<br />
der Altersgruppen ab 18 Jahren (konstante Kontaktraten bei Personen ab 70 Jahren angenommen).<br />
In den Kontaktraten bestehen ausgeprägte Unterschiede sowohl nach Bundesländern (Tabelle<br />
1.2.4) als auch nach Kreistypen (Tabelle 1.2.5).<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 6
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Kontaktraten bei Allgemeinärzten variieren zwischen 71,6 % in Sachsen-Anhalt (Maximum)<br />
und 53 % in Bremen (Minimum). Tendenziell sind die Kontaktraten bei Allgemeinärzten in den<br />
neuen Bundesländern und den Flächenstaaten Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen<br />
und Baden-Württemberg am höchsten und in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen am<br />
niedrigsten.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 7
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.2.1: Kontaktanlässe für medizinische Leistungsinanspruchnahme 1)<br />
A l t e r s g r u p p e n<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
Akute Erkrankung 55,2 51,2 44,0 34,9 23,9 20,1 40,7<br />
Chronische Krankheit 9,0 13,4 20,2 30,8 45,2 51,3 25,3<br />
Befindlichkeitsstörung 8,4 10,1 11,8 12,5 8,5 9,4 10,2<br />
Beratung 15,1 16,8 14,8 15,7 15,2 13,3 15,2<br />
Praxisbesuch ohne Arztkontakt 10,3 8,1 8,9 13,1 17,2 18,4 11,9<br />
Vorsorgeuntersuchung, Impfung 23,3 22,2 25,3 22,9 23,7 16,3 22,6<br />
1) Anlass des letzten Arztkontakts; ohne Zahnarztkontakte; Mehrfachnennungen<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; Probandenfragebogen; Tabellenband I+G<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 8
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.2.2 Kontaktraten in den letzten zwölf Monaten nach Arztgruppen<br />
A l t e r s g r u p p e n Altenquotient 1)<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
Praktischer Arzt 73,0 68,6 70,8 69,9 73,0 76,7 71,6 1,0<br />
Internist 10,9 13,8 17,2 29,1 34,4 28,5 20,9 2,2<br />
Frauenarzt 41,3 41,7 36,3 35,1 23,7 15,9 34,0 0,6<br />
Augenarzt 19,6 18,5 24,3 31,3 36,7 46,0 27,6 1,8<br />
Orthopäde 12,8 16,2 18,9 27,6 24,2 23,9 19,9 1,6<br />
HNO-Arzt 12,1 12,7 11,7 15,6 16,3 15,6 13,7 1,3<br />
Nervenarzt, Psychiater 1,8 4,6 6,3 8,2 5,7 7,5 5,4 1,7<br />
Psychotherapeut 1,9 4,2 3,6 2,9 1,4 1,3 2,7 0,6<br />
Chirurg 10,3 10,9 8,7 11,1 11,2 10,2 10,4 1,1<br />
Hautarzt 22,4 15,1 14,3 13,9 13,2 13,2 15,6 0,8<br />
Röntgenarzt 11,6 14,0 14,8 22,6 22,9 22,0 17,4 1,7<br />
Urologe 3,3 3,4 4,7 10,7 14,5 14,8 7,7 3,5<br />
Zahnarzt 80,3 83,3 81,8 77,9 69,7 55,1 76,7 0,8<br />
1) Relation der Kontaktraten in den Altersgruppen der 50- bis 79-Jährigen zu den 20- bis 49-Jährigen<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; eigener Tabellenband<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 9
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.2.3: Durch Ärzte behandelte Personen (Hochrechnung)<br />
Durch die Arztgruppe in einem<br />
Jahr behandelte Personen (in<br />
Mio.) 4)<br />
Arztgruppe Kontaktrate 1)<br />
Insgesamt (ohne Zahnärzte) 246,9<br />
Allgemeinarzt 71,6 47,4<br />
Internist 20,9 13,8<br />
Gynäkologe 3)<br />
34,0 11,5<br />
Augenarzt 27,6 18,3<br />
Orthopäde 19,9 13,2<br />
HNO-Arzt 13,7 9,1<br />
Nervenarzt, Psychiater 5,4 3,6<br />
Psychotherapeut 2,7 1,8<br />
Chirurg 10,4 6,9<br />
Hautarzt 15,6 10,3<br />
Radiologe 17,4 11,5<br />
Urologe 7,7 5,1<br />
Zahnarzt 76,7 50,8<br />
Annahmen:<br />
Bevölkerung in Mio. 82,057<br />
Bevölkerungsanteil > 18 Jahre 0,807<br />
Frauenanteil in % 0,51<br />
1) Prozentualer Anteil der Personen, die einen Arzt der nebenstehenden Arztgruppe in den letzten 12 Monaten besucht haben<br />
3) Nur Frauen<br />
4) Produkt aus Kontaktrate und Bevölkerungszahl<br />
Quelle: Bundesgesundheitssurvey 1998; eigene Berechnungen<br />
10<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.2.4: Kontaktraten nach Bundesländern (0 bis 79 Jahre)<br />
Sonstige Ärzte<br />
Allgemeinärzte Internisten Gynäkologen 1)<br />
Sachsen-Anhalt 71,6 12,2 62,2 36,8<br />
Thüringen 70,6 11,2 59,1 33,0<br />
Bayern 70,0 15,0 53,1 35,6<br />
Mecklenburg-Vorpommern 69,8 13,0 59,3 36,1<br />
Hessen 69,4 14,8 57,2 38,5<br />
Sachsen 69,3 9,5 63,5 39,5<br />
Rheinland-Pfalz 69,0 13,4 52,2 35,1<br />
Brandenburg 68,5 10,0 62,3 37,4<br />
Niedersachsen 67,7 12,6 54,3 34,9<br />
Baden-Württemberg 66,9 11,3 54,2 33,6<br />
Gesamt 66,0 13,7 55,9 36,3<br />
Saarland 63,7 15,9 49,3 36,6<br />
Schleswig-Holstein 63,6 12,7 55,4 35,6<br />
Nordrhein-Westfalen 61,4 15,4 54,0 35,9<br />
Berlin 55,6 16,3 62,5 44,7<br />
Hamburg 53,4 17,8 59,8 40,0<br />
Bremen 53,0 21,9 59,9 39,5<br />
1) nur Frauen<br />
Quelle: I+G Healthcare Access Panel<br />
11<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.2.5: Kontaktraten nach Kreistypen<br />
Sonstige Ärzte<br />
Allgemeinärzte Internisten Gynäkologen 1)<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg1 58,2 18,3 58,4 41,2<br />
Kreise >=300E/qkm, Reg1 63,1 15,1 55,3 35,5<br />
Kreise >=150E/qkm, Reg1 68,3 12,1 55,6 36,2<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg1 69,0 10,1 59,1 34,5<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg2 66,2 16,9 60,6 40,4<br />
Kreise/Kreisregionen >=150E/qkm, Reg2 69,9 10,3 53,8 33,7<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg2 72,9 10,1 53,4 31,7<br />
Kreise/Kreisregionen >=100E/qkm, Reg3 69,3 12,8 53,7 34,6<br />
Kreise/Kreisregionen
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Kontaktraten bei Internisten verhalten sich nahezu umgekehrt: sie sind in Bremen, Hamburg<br />
und Berlin am höchsten und liegen in den neuen Bundesländern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.<br />
Die Vermutung liegt nahe, dass in den städtischen Regionen mit höherem Anteil<br />
von Internisten bzw. besserer Erreichbarkeit dieser Arztgruppe durch sie ein Teil der Kontakte<br />
mit Allgemeinärzten substituiert wird.<br />
Die regionalen Unterschiede in den Kontaktraten mit sonstigen Ärzte sind weniger stark ausgeprägt<br />
als die bei Allgemeinärzten und Internisten. Die höchsten Raten finden sich jedoch auch<br />
bei diesen Ärzten in Berlin, Hamburg und Bremen.<br />
Die bereits dargestellten Unterschiede spiegeln sich auch in der Unterscheidung nach Kreistypen<br />
wieder. Sowohl innerhalb Regionstyp 1 (Agglomerationsräume) wie auch in den Regionstypen 2<br />
(Verstädterte Räume) und 3 (Ländliche Räume) nehmen die Kontaktraten mit Allgemeinärzten<br />
mit sinkender Einwohnerdichte zu und die Kontaktraten mit Internisten ab. Ebenfalls deutlich<br />
sind die Niveauunterschiede zwischen den drei Regionstypen.<br />
1.3 Kontaktintensitäten nach Arztgruppen<br />
Während die Kontaktrate anzeigt, wie viele Personen durch Ärzte versorgt werden, ist die Kontaktintensität<br />
ein Indikator für die Kontakthäufigkeit je Patient bzw. Einwohner. Die Kontaktintensität<br />
wird im folgenden je nach Fragestellung und Datenlage entweder bezogen auf die Inanspruchnehmer<br />
(Kontakte je Patient) oder auf die Bevölkerungsgruppe als Ganze (Kontakte je<br />
Einwohner).<br />
Die mittlere Anzahl der Kontakte je Patient ist mit 13,4 mit weitem Abstand bei Psychotherapeuten<br />
am höchsten (Tabelle 1.3.1). Bei den Ärzten, die mehr der klassischen medizinischen Versorgung<br />
zuzurechnen sind, liegen Allgemeinärzte mit 4,9 an der Spitze, gefolgt von Nervenärzten/Psychiatern<br />
(4,7), Internisten (4,0), Orthopäden (4,0) und Hautärzten( 3,3). Die geringsten<br />
Kontaktraten je Patient weisen die Röntgenärzte (1,7) und Augenärzte (1,9) auf.<br />
Wie auch bei den Kontaktraten sind die Unterschiede der Kontaktintensität stark altersabhängig.<br />
Insbesondere bei Allgemeinärzten steigt die Zahle der Kontakte je Patient von 3,3 in der Altersgruppe<br />
der 20- bis 29-Jährigen auf 8,6 bei den 70- bis 79-Jährigen. Dieser Anstieg ist mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit auf die altersabhängige Zunahme chronischer Erkrankungen zurückzuführen.<br />
Weitere altersabhängige Zunahmen der Kontakte je Patient verzeichnen Internisten, Orthopäden<br />
und HNO-Ärzte. Bei den Frauenärzten und Psychotherapeuten sind die Kontaktintensitäten mit<br />
dem Alter eher rückläufig.<br />
Vergleichbare Alterseffekte ergeben sich auch aufgrund der Daten aus der kassenärztlichen Versorgung.<br />
So berichtet das ZI (ADT-Panel-ZI) über eine Zunahme der Kontakte mit Allgemeinärzten<br />
im Behandlungsquartal III/98 von 2,2 bei Kindern unter zehn Jahren bis auf 6,2 Kontakte<br />
bei den über 79-Jährigen.<br />
13
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.3.1: Kontaktintensitäten 1) je Patient nach Arztgruppen<br />
Altersgruppen Altenquotient 2)<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
Praktischer Arzt 3,3 3,4 4,0 5,1 7,3 8,6 4,9 2,0<br />
Internist 2,9 3,1 3,6 3,7 4,8 5,7 4,0 1,5<br />
Frauenarzt 3,7 3,1 1,9 1,9 1,5 1,8 2,5 0,6<br />
Augenarzt 1,5 1,5 1,5 1,8 2,2 2,6 1,9 1,5<br />
Orthopäde 2,9 3,1 3,8 4,7 3,9 5,4 4,0 1,4<br />
HNO-Arzt 3,7 2,4 2,5 2,0 2,3 2,8 2,6 0,8<br />
Nervenarzt, Psychiater 5,3 3,0 4,7 6,2 3,6 5,1 4,7 1,1<br />
Psychotherapeut 16,7 14,8 12,5 12,7 14,2 4,6 13,4 0,7<br />
Chirurg 2,3 2,7 3,4 3,5 2,8 2,7 2,9 1,1<br />
Hautarzt 3,0 3,1 2,7 3,0 3,9 4,0 3,3 1,2<br />
Röntgenarzt 1,8 1,7 1,5 1,9 1,6 1,8 1,7 1,1<br />
Urologe 2,7 1,9 2,0 2,1 2,7 3,2 2,5 1,2<br />
Zahnarzt 2,4 2,5 2,6 2,6 2,5 2,2 2,5 1,0<br />
1) Mittlere Anzahl Kontakte je Patient in 12 Monaten (nur Inanspruchnehmer)<br />
2) Relation der Kontaktintensitäten der Altersgruppen der 50- bis 79-Jährigen zu den 20- bis 49-Jährigen<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; eigener Tabellenband<br />
14<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die regionalen Unterschiede sind denen, die für die Kontaktraten festgestellt wurden, vergleichbar.<br />
Nach Bundesländern (Tabelle 1.3.2) ist die Zahl der Kontakte je Einwohner bei Allgemeinärzten<br />
in den Flächenstaaten am höchsten und in Berlin, Bremen und Hamburg vergleichsweise<br />
niedrig. Die Kontaktintensitäten mit „sonstigen Ärzten“ sind dagegen in Berlin, Hamburg und<br />
Bremen relativ hoch. Ein ähnlicher Gradient findet sich nach Regionstypen und in Abhängigkeit<br />
von der Bevölkerungsdichte (Tabelle 1.3.3).<br />
15
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.3.2: Arztkontakte nach Bundesländern<br />
Allgemeinarzt Internist Gynäkologe Sonstiger Arzt<br />
Rheinland-Pfalz 3,8 0,5 1,3 1,3<br />
Sachsen-Anhalt 3,6 0,5 1,5 1,3<br />
Thüringen 3,5 0,5 1,3 1,1<br />
Bayern 3,4 0,5 1,3 1,3<br />
Mecklenburg-Vorpommern 3,4 0,4 1,4 1,2<br />
Sachsen 3,4 0,3 1,5 1,3<br />
Niedersachsen 3,2 0,6 1,3 1,2<br />
Insgesamt 3,2 0,6 1,4 1,3<br />
Hessen 3,2 0,6 1,3 1,3<br />
Saarland 3,2 0,7 1,2 1,3<br />
Nordrhein-Westfalen 3,1 0,7 1,4 1,4<br />
Baden-Württemberg 3,0 0,4 1,3 1,1<br />
Schleswig-Holstein 3,0 0,5 1,3 1,2<br />
Brandenburg 2,9 0,5 1,5 1,3<br />
Berlin 2,7 0,6 1,7 2,0<br />
Bremen 2,6 0,7 1,5 1,6<br />
Hamburg 2,2 0,6 1,5 1,7<br />
Quelle: I+G Healthcare Access Panel<br />
16<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 1.3.3: Arztkontakte je Einwohner nach Kreistypen<br />
Kreistyp Allgemeinarzt Internist Gynäkologe Sonstiger Arzt<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg1 2,9 0,8 1,5 1,7<br />
Kreise >=300E/qkm, Reg1 2,9 0,6 1,3 1,3<br />
Kreise >=150E/qkm, Reg1 3,3 0,5 1,3 1,2<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg1 3,1 0,5 1,5 1,2<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg2 3,2 0,7 1,3 1,4<br />
Kreise/Kreisregionen >=150E/qkm, Reg2 3,4 0,4 1,3 1,2<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg2 3,6 0,4 1,3 1,1<br />
Kreise/Kreisregionen >=100E/qkm, Reg3 3,4 0,5 1,3 1,2<br />
Kreise/Kreisregionen
2 Krankenhausressourcen<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Bei der Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung ist auch die regionalspezifische<br />
Aufgabenverteilung und/oder Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor<br />
zu berücksichtigen. Im Krankenhausbereich bestehen zwischen den einzelnen Regionen erhebliche<br />
Differenzen bezüglich des Angebotes und der Nachfrage der Bevölkerung nach Krankenhausleistungen.<br />
So kann ein regional vergleichsweise hohes fachspezifisches Angebot an<br />
Krankenhausbetten oder an Krankenhaus-Fachärzten einer bestimmten Fachabteilung mit einem<br />
hohen Angebot an Fachärzten der gleichen Fachrichtungen in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
verbunden sein. Umgekehrt ist aber auch möglich, dass die Arztzahlen in den beiden Sektoren<br />
eine eher ergänzende Rolle spielen.<br />
Die Krankenhauskapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich in den 90er<br />
Jahren rückläufig. So nahm von 1991 bis 1998 die Zahl der Krankenhäuser um 6,1 % und die<br />
Zahl der Betten sogar um 14,1 % ab.<br />
In der Untersuchung wird der Indikator "Krankenhausbetten je 10.000 Einwohner" berücksichtigt.<br />
Diese Angaben liegen auf Kreisebene vor (vgl. Tabelle 2.6.3.1). Daraus ergibt sich ein<br />
durchschnittlicher Wert von 70 Betten je 10.000 Einwohner mit erheblichen Differenzen in den<br />
einzelnen Bundesländern. Den niedrigsten Wert weist Schleswig-Holstein auf, wo 60 Krankenhausbetten<br />
je 10.000 Einwohner gezählt werden. Umgekehrt ergibt sich mit einer Relation von<br />
99 die höchste Bettendichte für Bremen, wobei dieser Wert wie auch in Hamburg und Berlin vor<br />
allem durch das Bettenangebot gekennzeichnet ist, das für die Behandlung der Bevölkerung der<br />
umliegenden Bundesländer vorgehalten wird. Wegen der überregionalen Angebote und der entsprechenden<br />
Patientenwanderungsbewegungen sind die erheblichen Differenzen bezüglich der<br />
kreisbezogenen Daten, die in der Tabelle zum Ausdruck kommen, nur begrenzt aussagefähig. So<br />
führen insbesondere Universitätskliniken in Verbindung mit den ergänzenden Krankenhäusern in<br />
einzelnen Städten zu Bettendichteziffern von über 200, während in anderen Kreisen sogar die<br />
Grundversorgung der Bevölkerung durch benachbarte Kreise oder kreisfreie Städte gewährleistet<br />
wird. Weitergehende Analysemöglichkeiten – auch hinsichtlich der Patientenwanderung und der<br />
Einzugsbereiche – ergeben sich, wenn die regionalen Bettendichteziffern mit den wohnortbezogenen<br />
Krankenhaushäufigkeiten (vgl. Kapitel 2.6.4) in Beziehung gesetzt werden.<br />
In den neun unterschiedenen Kreistypen variiert die Bettendichte zwischen 52 in verdichteten<br />
Kreisen im Regionstyp 1 und 114 Betten je 10.000 Einwohner in kreisfreien Städten mit mehr<br />
als 100.000 Einwohner im Regionstyp 2. Darin kommt zum Ausdruck, dass in den Agglomerationsräumen<br />
erhebliche Patientenwanderungen stattfinden und dass die Kernstädte in den verstädterten<br />
Räumen häufig durch überregionale Angebote gekennzeichnet sind.<br />
18
3 Krankenhausinanspruchnahme<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die umfassendste Quelle für eine fallbezogene Krankenhausinanspruchnahme stellt die Diagnosestatistik<br />
nach der Krankenhaus-Statistikverordnung von 1990 dar. Dabei wird von den<br />
Krankenhäusern je Krankenhausfall ein Datensatz an das jeweilige Statistische Landesamt<br />
gemeldet. Erhebungsmerkmale sind Geschlecht, Geburtsmonat und –jahr, Zugangs- und<br />
Abgangsdatum, Sterbefall (ja/nein), Hauptdiagnose (bis 1999: ICD 9, dreistellig), Operationen<br />
im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose (ja/nein), Fachabteilung, in der der Patient am<br />
längsten gelegen hat und Wohnort des Patienten (Postleitzahl, Gemeindename).<br />
Von den Statistischen Landesämtern werden ausgewählte Merkmale in aggregierter Form als<br />
Vollerhebung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Darüber hinaus erhält das Statistische<br />
Bundesamt eine 10%-Stichprobe der Datensätze eines Erhebungsjahres. Diese Daten sind<br />
die Basis der Sonderauswertung auf Kreisebene, deren Aufbereitung in den Tabellen 3.1 und 3.2<br />
dargestellt ist. Dabei erfolgte die Auswertung und Aufbereitung nach dem Wohnort der Patienten<br />
(wohnortbezogene Krankenhaushäufigkeit); Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen<br />
regionalen Angebote enthalten die Daten dementsprechend nicht.<br />
Die niedrigste Krankenhaushäufigkeit ergibt sich mit 1.704 Fällen je 10.000 Einwohner für Baden-Württemberg,<br />
gefolgt von Berlin und Hamburg. Umgekehrt ist die Krankenhausinanspruchnahme<br />
im Saarland mit 2.233 Fällen je 10.000 Einwohner am höchsten. Danach folgen Sachsen-<br />
Anhalt und Bayern. Insgesamt ergibt sich eine Streuung, bei der der höchste Länderwert um 31<br />
% über dem niedrigsten Länderwert liegt.<br />
Noch deutlicher sind die Bandbreiten in den einzelnen Diagnosekapiteln. So reicht z.B. die Zahl<br />
der Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner in dem quantitativ bedeutsamsten Kapitel VII<br />
(Krankheiten des Kreislaufsystems) von 432 im Saarland bis 276 in Baden-Württemberg, d.h.<br />
der Wert liegt im Saarland um 56 % höher. Auch bei dem quantitativ zweitwichtigsten Kapitel II<br />
(Neubildungen) übersteigt der höchste Wert im Saarland den niedrigsten Wert in Baden-<br />
Württemberg um immerhin 40%.<br />
Geringer ausgeprägt sind die Differenzen, wenn man die Krankenhaushäufigkeiten für die Kreistypen<br />
betrachtet. Dabei übersteigt der höchste Wert in den ländlichen Kreisen mit höherer Dichte<br />
(Typ 3) den niedrigsten Wert in den verdichteten Kreisen vom Typ 1 um 16%. Diese geringere<br />
Variabilität gilt auch für die einzelnen Diagnosekapitel. Bei den Krankheiten des Kreislaufsystems<br />
übersteigt der höchste Wert den niedrigsten um 22,3 %; bei den Neubildungen beträgt der<br />
Abstand 18,3%.<br />
Das tatsächliche Ausmaß der unterschiedlichen Krankenhausinanspruchnahme zeigt sich, wenn<br />
man die Kreise und kreisfreien Städte mit den niedrigsten bzw. höchsten Fallzahlen je 10.000<br />
Einwohner vergleicht:<br />
19
Niedrigste Krankenhaushäufigkeiten:<br />
- LK Reutlingen 1.456<br />
- LK Tübingen 1.480<br />
- LK Miesbach 1.513<br />
- LK Plön 1.523<br />
- KS Freiburg i.B. 1.531<br />
-<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
20
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Bundesländern<br />
Bundesland Kapitel I Kapitel II Kapitel III Kapitel IV Kapitel V Kapitel VI Kapitel VII Kapitel VIII<br />
Schleswig-Holstein 33,6 214,2 49,0 11,5 112,0 122,8 302,7 104,2<br />
Hamburg 34,7 199,3 42,6 10,8 115,8 120,9 291,0 113,5<br />
Niedersachsen 36,0 204,8 55,5 13,4 100,3 118,8 322,4 132,5<br />
Bremen 37,4 229,7 43,3 8,6 123,5 126,6 305,7 121,2<br />
Nordrhein-Westfalen 38,8 231,6 59,5 12,4 115,0 119,5 358,5 137,7<br />
Hessen 34,6 218,1 53,4 11,6 96,4 104,8 331,3 114,2<br />
Rheinland-Pfalz 42,4 234,5 58,8 13,4 89,6 130,3 364,3 147,5<br />
Baden-Württemberg 31,4 194,5 47,3 10,5 85,0 107,2 276,1 109,3<br />
Bayern 40,8 244,5 61,4 12,5 98,5 127,4 352,9 134,5<br />
Saarland 39,1 272,5 71,2 13,7 104,0 150,8 431,8 148,8<br />
Berlin 34,5 208,8 46,8 11,2 119,0 110,4 315,6 104,4<br />
Brandenburg 28,7 245,0 71,9 14,7 105,6 115,0 343,4 126,5<br />
Mecklenburg-Vorpommern 32,0 261,1 77,5 14,2 131,3 126,3 354,9 147,3<br />
Sachsen 26,5 244,1 64,5 13,6 91,3 107,7 328,2 101,3<br />
Sachsen-Anhalt 30,2 267,0 71,0 14,1 108,9 121,3 367,5 142,6<br />
Thüringen 28,2 261,0 71,0 13,4 88,4 124,3 347,9 116,0<br />
Gesamt 35,5 227,3 57,9 12,4 102,6 118,2 335,1 126,1<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
21<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Bundesländern (Fortsetzung)<br />
Gesamt-<br />
Diagnosen<br />
Kapitel X Kapitel XI Kapitel XII Kapitel XIII Kapitel XVI Kapitel XVII Sonstige<br />
Diagnosen<br />
Bundesland Kapitel<br />
IX<br />
Schleswig-Holstein 171,3 119,1 129,3 27,5 172,0 69,1 181,3 46,3 1.865,7<br />
Hamburg 155,1 95,6 118,2 25,6 135,6 83,7 158,1 40,8 1.741,2<br />
Niedersachsen 179,7 119,6 137,3 28,2 139,2 83,0 194,8 50,2 1.915,6<br />
Bremen 169,0 112,8 120,8 28,2 151,8 72,9 201,7 55,2 1.908,3<br />
Nordrhein-Westfalen 198,3 129,3 140,5 31,7 148,3 86,2 194,5 46,2 2.047,7<br />
Hessen 181,6 129,2 134,3 30,0 136,9 79,6 179,7 55,5 1.891,3<br />
Rheinland-Pfalz 192,1 143,0 137,5 29,3 143,0 85,9 199,4 52,8 2.063,7<br />
Baden-Württemberg 163,3 109,2 139,7 24,7 113,4 67,4 173,5 52,0 1.704,5<br />
Bayern 198,2 136,8 151,0 31,9 165,3 85,6 233,2 47,6 2.122,0<br />
Saarland 208,7 147,9 126,9 26,3 142,4 99,9 204,6 43,9 2.232,5<br />
Berlin 172,5 98,3 111,8 27,8 114,2 52,3 167,9 43,6 1.739,2<br />
Brandenburg 199,4 142,7 109,7 27,4 129,5 60,8 223,2 50,4 1.994,0<br />
Mecklenburg-Vorpommern 208,3 142,7 113,1 31,4 118,8 63,5 216,6 54,0 2.092,9<br />
Sachsen 195,8 128,4 101,7 24,7 112,1 61,4 201,8 55,2 1.858,1<br />
Sachsen-Anhalt 226,4 159,3 108,4 31,1 126,4 79,3 226,1 52,1 2.131,8<br />
Thüringen 217,3 137,4 110,3 26,3 137,2 77,2 222,4 47,1 2.025,3<br />
Deutschland 189,0 127,1 132,8 29,0 138,9 77,7 197,8 49,4 1.956,6<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
22<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.2: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Kreistypen<br />
Kreistyp Kapitel I Kapitel II Kapitel III Kapitel IV Kapitel V Kapitel VI Kapitel VII Kapitel VIII<br />
Kernstädte Typ 1 39,5 242,7 57,3 12,5 127,3 126,7 351,1 126,7<br />
Hochverdichtete Kreise Typ 1 34,1 217,6 53,1 11,6 88,8 111,8 328,4 121,2<br />
Verdichtete Kreise Typ 1 33,9 218,4 56,2 12,8 84,5 111,0 327,4 116,4<br />
Ländliche Kreise Typ 1 32,9 220,7 63,0 13,5 99,9 111,6 334,3 126,4<br />
Kernstädte Typ 2 32,8 226,7 56,4 11,5 131,3 123,4 307,9 114,5<br />
Verdichtete Kreise Typ 2 34,0 219,1 57,0 12,3 93,8 113,9 321,7 128,0<br />
Ländliche Kreise Typ 2 35,1 213,3 59,3 13,3 88,2 116,0 332,4 128,9<br />
Ländliche Kreise höh. Dichte Typ 3 35,9 236,3 60,8 11,4 97,5 121,7 338,3 130,6<br />
Ländliche Kreise gering. Dichte Typ 3 34,9 252,0 71,4 13,8 102,1 124,9 376,7 148,2<br />
Gesamt 35,5 227,3 57,9 12,4 102,6 118,2 335,1 126,1<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
23<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.2: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Kreistypen (Fortsetzung)<br />
Gesamt-<br />
Diagnosen<br />
Kreistyp Kapitel IX Kapitel X Kapitel XI Kapitel XII Kapitel XIII Kapitel XVI Kapitel XVII Sonstige<br />
Diagnosen<br />
Kernstädte Typ 1 191,7 119,6 132,0 31,2 134,0 78,4 192,3 53,1 2.016,2<br />
Hochverdichtete Kreise Typ 1 186,8 124,4 135,8 28,8 133,9 79,8 176,4 45,5 1.877,9<br />
Verdichtete Kreise Typ 1 184,0 124,7 130,7 27,7 131,5 77,0 185,9 47,4 1.869,4<br />
Ländliche Kreise Typ 1 195,8 126,3 124,2 28,3 134,2 68,5 219,8 43,4 1.942,9<br />
Kernstädte Typ 2 176,3 122,1 122,1 26,6 121,2 68,9 189,7 46,3 1.877,9<br />
Verdichtete Kreise Typ 2 182,7 128,5 135,9 27,3 143,0 75,6 200,0 51,3 1.924,1<br />
Ländliche Kreise Typ 2 191,1 132,5 135,5 28,9 145,2 80,0 212,0 48,5 1.960,1<br />
Ländliche Kreise höh. Dichte Typ 3 195,4 137,1 136,3 29,5 157,2 84,1 216,0 47,6 2.035,6<br />
Ländliche Kreise gering. Dichte Typ 3 210,7 148,6 126,3 30,5 155,4 79,7 235,4 53,8 2.164,5<br />
Gesamt 189,0 127,1 132,8 29,0 138,9 77,7 197,8 49,4 1.956,6<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
24<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Höchste Krankenhaushäufigkeiten<br />
- KR Uecker-Randow 2.618<br />
- KR Schönebeck 2.662<br />
- KS Schweinfurt 2.711<br />
- KS Zweibrücken 2.756<br />
- KS Kempten (Allgäu) 3.028<br />
4 Krankenhausinanspruchnahme<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die umfassendste Quelle für eine fallbezogene Krankenhausinanspruchnahme stellt die Diagnosestatistik<br />
nach der Krankenhaus-Statistikverordnung von 1990 dar. Dabei wird von den Krankenhäusern<br />
je Krankenhausfall ein Datensatz an das jeweilige Statistische Landesamt gemeldet.<br />
Erhebungsmerkmale sind Geschlecht, Geburtsmonat und –jahr, Zugangs- und Abgangsdatum,<br />
Sterbefall (ja/nein), Hauptdiagnose (bis 1999: ICD 9, dreistellig), Operationen im Zusammenhang<br />
mit der Hauptdiagnose (ja/nein), Fachabteilung, in der der Patient am längsten gelegen hat<br />
und Wohnort des Patienten (Postleitzahl, Gemeindename).<br />
Von den Statistischen Landesämtern werden ausgewählte Merkmale in aggregierter Form als<br />
Vollerhebung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Darüber hinaus erhält das Statistische<br />
Bundesamt eine 10%-Stichprobe der Datensätze eines Erhebungsjahres. Diese Daten sind<br />
die Basis der Sonderauswertung auf Kreisebene, deren Aufbereitung in den Tabellen 3.1 und 3.2<br />
dargestellt ist. Dabei erfolgte die Auswertung und Aufbereitung nach dem Wohnort der Patienten<br />
(wohnortbezogene Krankenhaushäufigkeit); Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen<br />
regionalen Angebote enthalten die Daten dementsprechend nicht.<br />
Die niedrigste Krankenhaushäufigkeit ergibt sich mit 1.704 Fällen je 10.000 Einwohner für Baden-Württemberg,<br />
gefolgt von Berlin und Hamburg. Umgekehrt ist die Krankenhausinanspruchnahme<br />
im Saarland mit 2.233 Fällen je 10.000 Einwohner am höchsten. Danach folgen Sachsen-<br />
Anhalt und Bayern. Insgesamt ergibt sich eine Streuung, bei der der höchste Länderwert um 31<br />
% über dem niedrigsten Länderwert liegt.<br />
Noch deutlicher sind die Bandbreiten in den einzelnen Diagnosekapiteln. So reicht z.B. die Zahl<br />
der Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner in dem quantitativ bedeutsamsten Kapitel VII<br />
(Krankheiten des Kreislaufsystems) von 432 im Saarland bis 276 in Baden-Württemberg, d.h.<br />
der Wert liegt im Saarland um 56 % höher. Auch bei dem quantitativ zweitwichtigsten Kapitel II<br />
(Neubildungen) übersteigt der höchste Wert im Saarland den niedrigsten Wert in Baden-<br />
Württemberg um immerhin 40%.<br />
Geringer ausgeprägt sind die Differenzen, wenn man die Krankenhaushäufigkeiten für die Kreistypen<br />
betrachtet. Dabei übersteigt der höchste Wert in den ländlichen Kreisen mit höherer Dichte<br />
25
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
(Typ 3) den niedrigsten Wert in den verdichteten Kreisen vom Typ 1 um 16%. Diese geringere<br />
Variabilität gilt auch für die einzelnen Diagnosekapitel. Bei den Krankheiten des Kreislaufsystems<br />
übersteigt der höchste Wert den niedrigsten um 22,3 %; bei den Neubildungen beträgt der<br />
Abstand 18,3%.<br />
Das tatsächliche Ausmaß der unterschiedlichen Krankenhausinanspruchnahme zeigt sich, wenn<br />
man die Kreise und kreisfreien Städte mit den niedrigsten bzw. höchsten Fallzahlen je 10.000<br />
Einwohner vergleicht:<br />
Niedrigste Krankenhaushäufigkeiten:<br />
- LK Reutlingen 1.456<br />
- LK Tübingen 1.480<br />
- LK Miesbach 1.513<br />
- LK Plön 1.523<br />
- KS Freiburg i.B. 1.531<br />
26
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.1: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Bundesländern<br />
Bundesland Kapitel I Kapitel II Kapitel III Kapitel IV Kapitel V Kapitel VI Kapitel VII Kapitel VIII<br />
Schleswig-Holstein 33,6 214,2 49,0 11,5 112,0 122,8 302,7 104,2<br />
Hamburg 34,7 199,3 42,6 10,8 115,8 120,9 291,0 113,5<br />
Niedersachsen 36,0 204,8 55,5 13,4 100,3 118,8 322,4 132,5<br />
Bremen 37,4 229,7 43,3 8,6 123,5 126,6 305,7 121,2<br />
Nordrhein-Westfalen 38,8 231,6 59,5 12,4 115,0 119,5 358,5 137,7<br />
Hessen 34,6 218,1 53,4 11,6 96,4 104,8 331,3 114,2<br />
Rheinland-Pfalz 42,4 234,5 58,8 13,4 89,6 130,3 364,3 147,5<br />
Baden-Württemberg 31,4 194,5 47,3 10,5 85,0 107,2 276,1 109,3<br />
Bayern 40,8 244,5 61,4 12,5 98,5 127,4 352,9 134,5<br />
Saarland 39,1 272,5 71,2 13,7 104,0 150,8 431,8 148,8<br />
Berlin 34,5 208,8 46,8 11,2 119,0 110,4 315,6 104,4<br />
Brandenburg 28,7 245,0 71,9 14,7 105,6 115,0 343,4 126,5<br />
Mecklenburg-Vorpommern 32,0 261,1 77,5 14,2 131,3 126,3 354,9 147,3<br />
Sachsen 26,5 244,1 64,5 13,6 91,3 107,7 328,2 101,3<br />
Sachsen-Anhalt 30,2 267,0 71,0 14,1 108,9 121,3 367,5 142,6<br />
Thüringen 28,2 261,0 71,0 13,4 88,4 124,3 347,9 116,0<br />
Gesamt 35,5 227,3 57,9 12,4 102,6 118,2 335,1 126,1<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
27<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.1: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Bundesländern (Fortsetzung)<br />
Gesamt-<br />
Diagnosen<br />
Kapitel X Kapitel XI Kapitel XII Kapitel XIII Kapitel XVI Kapitel XVII Sonstige<br />
Diagnosen<br />
Bundesland Kapitel<br />
IX<br />
Schleswig-Holstein 171,3 119,1 129,3 27,5 172,0 69,1 181,3 46,3 1.865,7<br />
Hamburg 155,1 95,6 118,2 25,6 135,6 83,7 158,1 40,8 1.741,2<br />
Niedersachsen 179,7 119,6 137,3 28,2 139,2 83,0 194,8 50,2 1.915,6<br />
Bremen 169,0 112,8 120,8 28,2 151,8 72,9 201,7 55,2 1.908,3<br />
Nordrhein-Westfalen 198,3 129,3 140,5 31,7 148,3 86,2 194,5 46,2 2.047,7<br />
Hessen 181,6 129,2 134,3 30,0 136,9 79,6 179,7 55,5 1.891,3<br />
Rheinland-Pfalz 192,1 143,0 137,5 29,3 143,0 85,9 199,4 52,8 2.063,7<br />
Baden-Württemberg 163,3 109,2 139,7 24,7 113,4 67,4 173,5 52,0 1.704,5<br />
Bayern 198,2 136,8 151,0 31,9 165,3 85,6 233,2 47,6 2.122,0<br />
Saarland 208,7 147,9 126,9 26,3 142,4 99,9 204,6 43,9 2.232,5<br />
Berlin 172,5 98,3 111,8 27,8 114,2 52,3 167,9 43,6 1.739,2<br />
Brandenburg 199,4 142,7 109,7 27,4 129,5 60,8 223,2 50,4 1.994,0<br />
Mecklenburg-Vorpommern 208,3 142,7 113,1 31,4 118,8 63,5 216,6 54,0 2.092,9<br />
Sachsen 195,8 128,4 101,7 24,7 112,1 61,4 201,8 55,2 1.858,1<br />
Sachsen-Anhalt 226,4 159,3 108,4 31,1 126,4 79,3 226,1 52,1 2.131,8<br />
Thüringen 217,3 137,4 110,3 26,3 137,2 77,2 222,4 47,1 2.025,3<br />
Deutschland 189,0 127,1 132,8 29,0 138,9 77,7 197,8 49,4 1.956,6<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
28<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.2: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Kreistypen<br />
Kreistyp Kapitel I Kapitel II Kapitel III Kapitel IV Kapitel V Kapitel VI Kapitel VII Kapitel VIII<br />
Kernstädte Typ 1 39,5 242,7 57,3 12,5 127,3 126,7 351,1 126,7<br />
Hochverdichtete Kreise Typ 1 34,1 217,6 53,1 11,6 88,8 111,8 328,4 121,2<br />
Verdichtete Kreise Typ 1 33,9 218,4 56,2 12,8 84,5 111,0 327,4 116,4<br />
Ländliche Kreise Typ 1 32,9 220,7 63,0 13,5 99,9 111,6 334,3 126,4<br />
Kernstädte Typ 2 32,8 226,7 56,4 11,5 131,3 123,4 307,9 114,5<br />
Verdichtete Kreise Typ 2 34,0 219,1 57,0 12,3 93,8 113,9 321,7 128,0<br />
Ländliche Kreise Typ 2 35,1 213,3 59,3 13,3 88,2 116,0 332,4 128,9<br />
Ländliche Kreise höh. Dichte Typ 3 35,9 236,3 60,8 11,4 97,5 121,7 338,3 130,6<br />
Ländliche Kreise gering. Dichte Typ 3 34,9 252,0 71,4 13,8 102,1 124,9 376,7 148,2<br />
Gesamt 35,5 227,3 57,9 12,4 102,6 118,2 335,1 126,1<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
29<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.2: Krankenhausfälle je 10.000 Einwohner nach Diagnosekapitel und Kreistypen (Fortsetzung)<br />
Gesamt-<br />
Diagnosen<br />
Kreistyp Kapitel IX Kapitel X Kapitel XI Kapitel XII Kapitel XIII Kapitel XVI Kapitel XVII Sonstige<br />
Diagnosen<br />
Kernstädte Typ 1 191,7 119,6 132,0 31,2 134,0 78,4 192,3 53,1 2.016,2<br />
Hochverdichtete Kreise Typ 1 186,8 124,4 135,8 28,8 133,9 79,8 176,4 45,5 1.877,9<br />
Verdichtete Kreise Typ 1 184,0 124,7 130,7 27,7 131,5 77,0 185,9 47,4 1.869,4<br />
Ländliche Kreise Typ 1 195,8 126,3 124,2 28,3 134,2 68,5 219,8 43,4 1.942,9<br />
Kernstädte Typ 2 176,3 122,1 122,1 26,6 121,2 68,9 189,7 46,3 1.877,9<br />
Verdichtete Kreise Typ 2 182,7 128,5 135,9 27,3 143,0 75,6 200,0 51,3 1.924,1<br />
Ländliche Kreise Typ 2 191,1 132,5 135,5 28,9 145,2 80,0 212,0 48,5 1.960,1<br />
Ländliche Kreise höh. Dichte Typ 3 195,4 137,1 136,3 29,5 157,2 84,1 216,0 47,6 2.035,6<br />
Ländliche Kreise gering. Dichte Typ 3 210,7 148,6 126,3 30,5 155,4 79,7 235,4 53,8 2.164,5<br />
Gesamt 189,0 127,1 132,8 29,0 138,9 77,7 197,8 49,4 1.956,6<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen der Diagnosestatistik 1998;<br />
eigene Berechnungen<br />
30<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Höchste Krankenhaushäufigkeiten<br />
- KR Uecker-Randow 2.618<br />
- KR Schönebeck 2.662<br />
- KS Schweinfurt 2.711<br />
- KS Zweibrücken 2.756<br />
- KS Kempten (Allgäu) 3.028<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
31
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Anhang 4
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Morbiditätsgrundlagen für die Bedarfsplanung<br />
1 Datenlage<br />
Die Datenlage über Erkrankungen und Krankheitsrisiken in Deutschland hat sich in den letzten<br />
Jahren entscheidend verbessert.<br />
Sowohl für den Bereich der somatischen Krankheiten und ihrer Risikofaktoren, der psychischen<br />
Erkrankungen und der Erkrankungen der Zähne und des Mundraums wurden in bevölkerungsrepräsentativen<br />
Stichproben mit Untersuchungstechniken, die internationalen epidemiologischen<br />
Standards entsprechen, Informationen über Krankheitsprävalenzen und Inanspruchnahme verschiedener<br />
Versorgungsangebote erhoben.<br />
Die drei für eine Bedarfsabschätzung von Vertragsärzten wichtigsten Studien, die in der nachfolgenden<br />
Übersicht näher charakterisiert sind, sind:<br />
• der Bundesgesundheitssurvey 1998 (Bellach u.a. 1998)<br />
• der Survey "Psychische Störungen" (Wittchen et al. 1999)<br />
• die dritte Deutsche Mundgesundheitsstudie (Micheelis, Reich 1999).<br />
Bundesgesundheits<br />
survey<br />
Population deutschsprachige<br />
Wohnbevölkerung<br />
Psychische<br />
Störungen<br />
deutschsprachige<br />
Wohnbevölkerung<br />
Dritte Deutsche Mundgesundheitsstudie<br />
Altersgruppen 18 bis 79 Jahre 18 bis 65 Jahre 12 Jahre<br />
35 bis 44 Jahre<br />
65 bis 74 Jahre<br />
Stichprobe Einwohnermeldeamt-<br />
stichprobe<br />
Untersucher Ärzte, MTA,<br />
Interviewer<br />
Krankheitsbereiche Liste mit 44;<br />
Verletzungen<br />
Blutdruck<br />
Übergewicht<br />
Blutparameter<br />
Urinparameter<br />
Inanspruchnahme ambulant-ärztlich, stationär,<br />
Rehabilitation,<br />
Prävention,<br />
Vorsorge<br />
Einwohnermeldeamt-<br />
stichprobe<br />
klinische geschulte<br />
Interviewer<br />
Psychische Störungen<br />
nach ICD 10<br />
und DSM IV<br />
ambulante und stationäre<br />
Behandlung<br />
Einwohnermeldeamt-<br />
stichprobe<br />
zahnärztliche Befundung,<br />
Fragebogen<br />
Befundung:<br />
Karies, Paradontitis,<br />
prothetische Versorgung,<br />
funktionelle Befundung,Mundschleimhaut<br />
zahnmedizinisch<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 1
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Untersuchungstechniken der Studien basieren auf evaluierten Verfahren<br />
• eine standardisierte körperliche Untersuchung und ärztliche Befundung in Kombination mit<br />
Selbstauskünften der Probanden im Falle des BGS 1998 (Bellach et al. 1998)<br />
• die Verwendung eines international in Kooperation mit der WHO entwickelten computergestützten<br />
Interviews (CIDI) zur Erfassung psychischer Störungen nach internationalen Diagnosekriterien<br />
gemäß ICD 19 und DSM IV (Wittchen et al. 1999)<br />
• einer kalibrierten zahnärztlichen Befundung nach WHO-Kriterien in Verbindung mit Selbstauskünften<br />
im Falle der DMS III (John et al. 1999).<br />
Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass die drei Studien sowohl hinsichtlich<br />
der Repräsentativität, Validität und Rehabilität das aktuellste und am besten gesicherte Bild<br />
der Verteilung von Gesundheit und Krankheit der deutschen Bevölkerung zeichnen.<br />
Der Stichprobenumfang der Studien lässt die Darstellung differenzierter Verteilung nach üblichen<br />
Parametern zu: Alter und Geschlecht sowie Sozialindikatoren. Regional gegliederte Auswertungen<br />
sind für siedlungsstrukturelle Merkmale (Gemeindegrößenklassen, BiK-Regionen)<br />
und nach der Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern möglich.<br />
Feinere regionale Untergliederungen, die für eine kleinräumige Bedarfsabschätzung erforderlich<br />
sind, lassen die Stichprobenumfänge allerdings nicht zu. Für derartige Regionalauswertungen ergänzt<br />
das I+G Healthcare Access Panel die Datenlage.<br />
Das I+G Healthcare Access Panel ist eine umfangreiche Stichprobenerhebung zu den Themen<br />
Morbidität und Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es basiert auf einer Totalerhebung des<br />
deutschen Haushalts-Panels von Infratest, die im Oktober 1999 durchgeführt wurde. In dieser<br />
Totalerhebung wurden Fragen zur gesundheitlichen Lage und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung<br />
eingeschaltet. Nach Datenprüfung, -bereinigung und –gewichtung steht ein Datensatz<br />
zur Verfügung, der Gesundheitsinformationen über 78.609 Personen im Alter von 0 bis 79 Jahre<br />
in Deutschland enthält. Damit handelt es sich annähernd um eine Ein-Promille-Stichprobe der<br />
deutschen Bevölkerung, die aufgrund des Stichprobenumfangs Analysemöglichkeiten zulässt,<br />
die in anderen vorliegenden Datenbeständen nicht gegeben sind.<br />
Eine weitere ergänzende Datenquelle sind die nationalen Untersuchungssurveys der Deutschen<br />
Herz-Kreislauf-Präventionsstudie (Forschungsverbund DHP 1998). Diese Surveys wurden an<br />
drei Querschnittsstichproben in den alten Bundesländern in den Jahren 1984/86, 1988/89 und<br />
1990/91 mit identischer Untersuchungsmethodik erhoben. In Teilen sind die Untersuchungs- und<br />
Befundungsparameter auch im BGS 1998 erhoben worden, so dass für ausgewählte Befunde,<br />
z.B. Blutdruckmesswerte, Übergewicht, Blutfette, Längsschnittvergleiche über einen mehr als<br />
zehnjährigen Zeitraum vorgenommen werden können. Für die Bevölkerung in den neuen Bundesländern<br />
beschränkt sich der Zeitvergleich auf die Periode von 1991/92 bis 1998.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 2
2 Prävalenz<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Die Prävalenz einer somatischen oder psychischen Erkrankung gibt die Anzahl der Erkrankten je<br />
100 Personen in einer Population in einem definierten Zeitraum an. Soweit die Datenlage es zulässt,<br />
werden in diesem Bericht vorzugsweise Zwölf-Monatsprävalenzen berichtet, da dadurch<br />
ein direkter Zeitbezug zu den jahresbezogenen Indikatoren der Inanspruchnahme und der Versorgungskapazitäten<br />
möglich ist.<br />
Der Bundes-Gesundheitssurvey und der Zusatzsurvey „Psychische Störungen“ aus dem Jahr<br />
1998 sowie das I+G Healthcare Access Panel ermöglichen eine differenzierte und in Teilen regionalisierte<br />
Darstellung des aktuellen Krankheitsgeschehens der 18- bis 79-Jährigen deutschen<br />
Bevölkerung. Die Angaben im Bundes-Gesundheitssurvey über somatische Erkrankungen entstammen<br />
einem ärztlichen Interview 1 und haben dadurch eine vergleichsweise hohe Validität.<br />
Angaben über Befindlichkeitsstörungen und Schmerzen wurden dem Probandenfragebogen entnommen.<br />
Die Prävalenzen psychischer Störungen wurden aus einem standardisierten klinischen<br />
Interview gewonnen. Das Access Panel enthält eigenanamnestische Angaben.<br />
Somatische Erkrankungen<br />
Die Zwölf-Monatsprävalenzen von 32 chronischen Erkrankungen sind altersdifferenziert in Tabelle<br />
2.1 zusammengefasst. Sie geben das Spektrum ausgewählter kardiovaskulärer Krankheiten,<br />
Atemwegserkrankungen, Erkrankungen der Verdauungsorgane, Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen<br />
der Bewegungsorgane und allergischer Erkrankungen wider.<br />
- Kardiovaskuläre Erkrankungen<br />
Die häufigsten kardiovaskulären Erkrankungen sind Hypertonie (Prävalenz 18,3 %) und<br />
Krampfadern (14,8 %), gefolgt von Durchblutungsstörungen am Herzen (4,6 %), Herzschwäche,<br />
Herzinsuffizienz (3,0 %) und Durchblutungsstörungen der Beine. Die Altersverteilungen<br />
zeigen, dass im Bereich der somatischen Erkrankungen bei den kardiovaskulären<br />
Erkrankungen der stärkste Alterseinfluss besteht. Er ist besonders bei den Durchblutungsstörungen<br />
am Herzen ausgeprägt, die in den jüngeren Altersgruppen praktisch keine Rolle spielen,<br />
während in den höheren Altersgruppen jede fünfte Person davon betroffen ist. Eine<br />
deutliche Zunahme der kardiovaskulären Erkrankungen setzt in der Altersgruppe der 50- bis<br />
59-Jährigen ein. Bei den meisten kardiovaskulären Erkrankungen vergrößert sich in dieser<br />
Altersgruppe die Prävalenz um mehr als das Doppelte gegenüber der nächstjüngeren Altersgruppe.<br />
- Chronische Atemwegserkrankungen<br />
Die Prävalenz von Asthma und chronischer Bronchitis liegt bei jeweils ca. 4 %, d.h. etwa<br />
jede 25. Person im Alter von 18 bis 79 Jahren ist hiervon betroffen. Die Altersabhängigkeit<br />
ist im Vergleich zu den kardiovaskulären Krankheiten weniger stark ausgeprägt. Asthma<br />
wird am häufigsten für die 60- bis 69-Jährigen und die jüngste Altersgruppe angegeben, die<br />
chronische Bronchitis nimmt tendenziell mit steigendem Alter an Häufigkeit zu.<br />
1 Angaben aus dem Arztinterview werden in dem vorliegenden Zwischenbericht im Vorgriff auf die<br />
noch einzuholende Genehmigung durch das RKI dargestellt. Sollte die Genehmigung nicht erteilt<br />
werden, erfolgt eine Änderung der entsprechenden Textpassagen und Tabellen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 3
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.1: Zwölf-Monatsprävalenzen chronischer Erkrankungen (in %) nach Altersgruppen<br />
Altersgruppen Altenquotient<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79 (50-79 Jahre zu<br />
20-49 Jahre)<br />
Anzahl Erkrankungen je 100 Personen in 103,9 124,1 166,0 240,0 302,6 336,1 195,7<br />
der Altersgruppe<br />
Hypertonie 1,8 4,8 10,4 24,9 39,3 49,4 18,3 6,7<br />
Durchblutungsstörungen am Herzen 0,1 0,3 0,3 4,3 11,9 19,1 4,6 50,4<br />
Herzinfarkt 0,0 0,1 0,2 0,2 1,3 0,3 0,3 6,0<br />
Herzschwäche, Herzinsuffizienz 0,0 0,2 0,8 2,0 5,8 16,3 3,0 24,1<br />
Schlaganfall 0,1 0,0 0,1 0,3 0,8 1,5 0,4 13,0<br />
Durchblutungsstörungen am Gehirn 0,0 0,2 0,3 1,2 2,4 4,0 1,1 15,2<br />
Durchblutungsstörungen der Beine 0,0 0,5 0,7 2,6 6,0 10,3 2,6 15,8<br />
Krampfadern 2,6 8,3 9,8 21,3 27,8 30,4 14,8 3,8<br />
Venenthrombose 0,0 0,1 0,3 0,3 0,7 1,6 0,4 6,5<br />
Asthma bronchiale 4,6 4,0 2,7 3,2 5,2 3,1 3,8 1,0<br />
Chronische Bronchitis 2,6 3,3 4,2 6,1 5,4 5,7 4,4 1,7<br />
Magenschleimhautentzündung 5,9 6,8 8,2 8,9 8,6 7,0 7,4 1,2<br />
Magengeschwür 0,8 0,8 1,4 1,5 1,4 1,5 1,2 1,5<br />
Gallenerkrankung 0,2 0,9 1,8 4,3 5,1 6,1 2,7 5,3<br />
Leberzirrhose 0,0 0,0 0,2 0,4 0,1 0,3 0,1 4,0<br />
Hepatitis 0,0 0,2 0,4 0,3 0,4 0,3 0,3 1,7<br />
Schilddrüsenerkrankung 7,2 8,1 11,6 12,4 11,4 10,6 10,0 1,3<br />
Diabetes mit Insulin 0,2 0,4 0,8 1,2 2,3 4,7 1,3 5,9<br />
Diabetes ohne Insulin 0,1 0,2 1,0 3,6 8,4 11,2 3,2 17,8<br />
Erhöhte Blutfette 2,4 5,3 13,3 21,7 29,7 24,0 14,5 3,6<br />
Harnsäureerhöhung 0,3 1,7 4,8 8,0 9,5 10,4 5,2 4,1<br />
Anämie 5,6 4,3 4,6 2,3 2,7 3,3 3,9 0,6<br />
Nierenbeckenentzündung 1,5 1,0 0,8 0,9 0,5 0,3 0,9 0,5<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; Ärztliches Interview; Tabellenband I+G<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 4
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.1: Zwölf-Monatsprävalenzen chronischer Erkrankungen (in %) nach Altersgruppen (Fortsetzung)<br />
Altersgruppen Altenquotient<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79 (50-79 Jahre zu<br />
20-49 Jahre)<br />
Nierenkolik, -steine 0,4 0,6 1,1 1,7 2,2 1,7 1,2 2,7<br />
Krebs 0,4 0,5 0,6 1,3 2,0 3,3 1,1 4,4<br />
Arthrose 6,2 12,3 26,3 40,4 53,2 51,1 28,9 3,2<br />
Polyarthritis 1,6 1,7 3,5 6,7 6,0 7,7 4,1 3,0<br />
Osteoporose 0,0 0,2 1,2 3,9 8,6 11,9 3,4 17,4<br />
Migräne 8,6 11,2 12,8 12,4 4,8 3,6 9,5 0,6<br />
Heuschnupfen 20,0 16,7 11,8 9,9 7,2 4,5 12,5 0,4<br />
Kontaktekzem 8,6 9,4 7,4 6,4 4,5 2,8 7,1 0,5<br />
Neurodermitis 4,9 2,9 2,2 1,6 1,1 1,7 2,5 0,4<br />
Nahrungsmittelallergie 3,4 4,9 3,7 2,1 1,5 1,1 3,1 0,4<br />
Sonstige Krankheiten 13,8 12,2 16,7 21,7 24,8 25,3 17,9 1,7<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; Ärztliches Interview; Tabellenband I+G<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 5
- Erkrankungen der Verdauungsorgane<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
In diesem Bereich steht die Magenschleimhautentzündung mit 7,4 % und die Gallenerkrankung<br />
mit 2,7 % im Vordergrund. Die Magenschleimhautentzündung ist eher eine Erkrankung<br />
im mittleren Erwachsenenalter, während die Gallenerkrankung mit fortschreitendem<br />
Alter stetig zunimmt.<br />
- Stoffwechselerkrankungen<br />
Unter den Stoffwechselerkrankungen dominieren die erhöhten Blutfette (14,5 %) und die<br />
Schilddrüsenerkrankungen (10,6 %). Harnsäureerhöhung (5,2 %), Anämie (3,9 %) und<br />
nicht-insulinpflichtiger Diabetes (3,2 %) spielen zahlenmäßig eine geringere Bedeutung.<br />
Auffällig ist jedoch die starke Zunahme des nicht-insulinpflichtigem Diabetes mit dem Alter.<br />
So steigt dessen Prävalenz in der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen auf über 10%.<br />
- Bewegungsorganerkrankungen<br />
Unter den Erkrankungen der Bewegungsorgane, soweit sie in dem Arztinterview erfasst<br />
wurden, dominiert die Arthrose mit knapp 30%. Sie ist die häufigste chronische Erkrankung<br />
dieser Liste von Krankheiten. Während bereits bei den 40- bis 48-Jährigen jeder Vierte an<br />
Arthrose leidet, steigt der Anteil in den höheren Altersgruppen auf über 50%. Die große sozialmedizinische<br />
Bedeutung der Bewegungsorganerkrankungen zeigt sich auch an den mit<br />
ihnen verbundenen Schmerzsyndromen (Tabelle 2.2). Danach klagen 65 % der Personen aller<br />
Altersgruppen über Rückenschmerzen in den letzten zwölf Monaten, 49 % über Nackenschmerzen,<br />
44 % über Schulterschmerzen und 19 % über Hüftschmerzen. Bemerkenswert<br />
ist, dass diese Schmerzsyndrome (insbesondere Rückenschmerzen) von den jüngeren Personen<br />
annähernd genauso oft angegeben werden wie von den Älteren.<br />
- Allergien<br />
Ungefähr jede zehnte Person im Alter zwischen 18 und 79 Jahren leidet an Heuschnupfen.<br />
Dabei ist – wie bei den anderen Allergieformen ebenfalls – ein abnehmender Alterstrend<br />
vorhanden. Unter den 20- bis 29-Jährigen beträgt die Heuschnupfenprävalenz 20 %, bei den<br />
über 50-Jährigen sinkt sie auf weniger als 10%. Hier wäre insbesondere für die Frage der<br />
Morbiditätsentwicklung zu prüfen, ob es sich um einen Kohorteneffekt oder um einen Alterseffekt<br />
handelt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 6
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.2: Zwölf-Monatsprävalenzen bei Verletzungen und Schmerzen (in %) nach Altersgruppen<br />
A l t e r s g r u p p e n<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
Verletzungen/ Vergiftungen 19,3 12,8 10,9 11,4 8,5 9,2 12,5<br />
Kopfschmerzen 83,8 79,3 72,0 63,2 47,3 35,6 67,3<br />
Schmerzen im Gesicht und Kiefer 22,4 17,9 17,6 18,3 13,9 11,7 17,8<br />
Nackenschmerzen 49,1 50,5 48,6 54,0 49,2 38,4 49,0<br />
Schulterschmerzen 33,4 38,8 45,8 54,1 51,8 42,7 43,9<br />
Schmerzen in Armen 14,8 16,7 25,4 37,4 32,1 28,4 24,8<br />
Schmerzen in Händen 12,1 13,0 19,9 26,5 28,5 31,1 20,4<br />
Schmerzen in der Brust 14,1 13,2 14,4 16,7 14,2 14,2 14,5<br />
Schmerzen im Bauch 42,0 32,5 27,9 24,9 24,5 17,7 29,8<br />
Rückenschmerzen 64,4 64,2 64,5 67,9 66,0 64,3 64,9<br />
Unterleibsschmerzen 25,6 21,6 17,9 12,2 10,7 7,5 17,4<br />
Hüftschmerz 6,9 11,3 16,7 27,2 30,8 32,7 19,1<br />
Schmerzen in den Beinen 26,5 27,9 33,1 42,1 48,6 49,3 36,2<br />
Schmerzen in den Füßen 12,7 14,9 19,0 29,5 29,3 28,9 21,2<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; Probandenfragebogen; Tabellenband I+G<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 7
Multimorbidität somatischer Erkrankungen<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Sowohl aus Auswertungen von Diagnosedaten in der kassenärztlichen Versorgung (Schwefel et<br />
al. 1987, Kerek-Bodden et al. 2000) wie auch aus Bevölkerungssurveys (Grimm et al. 1998) ist<br />
bekannt, dass Multimorbidität, d.h. das Nebeneinanderbestehen mehrerer chronischer Erkrankungen,<br />
eher die Regel als die Ausnahme ist. Wie Kerek-Bodden et al. zeigen, hat Multimorbidität<br />
sowohl für Inanspruchnahme wie auch für die Leistungsintensität der ärztlichen Versorgung<br />
erhebliche Bedeutung.<br />
Aus der Prävalenzübersicht in Tabelle 2.1 ergibt sich ein erster Hinweis auf die Multimorbidität<br />
in der deutschen Bevölkerung. Die Summe der Einzelprävalenzen ergibt einen Indikator, der anzeigt,<br />
wie viele Erkrankungen je 100 Personen in den jeweiligen Altersgruppen vorkommen.<br />
Dieser Wert liegt bei den 20- bis 29-Jährigen bei 104 und steigt bei den 70- bis 79-Jährigen auf<br />
336. Das bedeutet, dass rein rechnerisch bei den jüngeren Deutschen eine Erkrankung pro Person<br />
zu beobachten ist, bei der ältesten Gruppe jedoch ca. 3,4. Da die Multimorbidität als quantitativer<br />
Indikator von der Zahl der einbezogenen Erkrankungen abhängt, sind diese Werte nur relativ<br />
zu interpretieren.<br />
Aus dem Altersgang der nachfolgenden Abbildung wird erkennbar, dass der Zuwachs an Belastungen<br />
durch chronische Erkrankungen vor allem mit dem 50. Lebensjahr stark ansteigt und danach<br />
stetig zunimmt.<br />
Anzahl Erkrankungen je 100<br />
400,0<br />
350,0<br />
300,0<br />
250,0<br />
200,0<br />
150,0<br />
100,0<br />
50,0<br />
0,0<br />
Anzahl Erkrankungen nach Alter<br />
20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 8
Schmerzen<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Schmerzen können sowohl als Begleiterscheinung chronischer Erkrankungen wie auch als akute<br />
Befindensstörung Anlass für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen sein. Tabelle 2.2 gibt<br />
einen Überblick über die Zwölf—Monatsprävalenzen verschiedener Schmerzformen in der deutschen<br />
Bevölkerung.<br />
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die Prävalenz von Schmerzen ein deutlich höheres Niveau<br />
aufweist als die Prävalenz der meisten chronischen Krankheiten. Zwei Drittel der 18- bis 79-<br />
Jährigen machen innerhalb eines Jahres die Erfahrung von Kopf- oder Rückenschmerzen, etwa<br />
die Hälfte leidet unter Nackenschmerzen, ein Drittel unter Schmerzen in den Beinen.<br />
Schmerzen im Kopfbereich, im Bauchbereich und im Unterleib werden überwiegend in den jüngeren<br />
Altersgruppen erlebt, Schmerzen der oberen und unteren Extremitäten nehmen an Häufigkeit<br />
mit dem Alter zu, Rückenschmerzen sind auf hohem Prävalenzniveau altersunabhängig.<br />
Verletzungen oder Vergiftungen<br />
Ungefähr jede zehnte Person erleidet innerhalb eines Jahres mindestens eine Verletzung oder eine<br />
Vergiftung. Die Häufigkeit dieser Ereignisse ist bei jüngeren Personen etwa doppelt so hoch<br />
wie bei Älteren.<br />
Grippale Infekte<br />
Wie in Kapitel 2.6.3 gezeigt wurde, ist ein hohes Maß an Arztkontakten auf Akuterkrankungen<br />
zurückzuführen. Hierunter dürften grippale Infekte eine erhebliche Rolle spielen. Etwa jede dritte<br />
Person in Deutschland erleidet während eines Jahres mindestens einen grippalen Infekt, der<br />
mit Krankheitstagen verbunden ist (Tabelle 2.3). Die Prävalenz ist bei den jüngeren Personen<br />
doppelt so hoch wie bei den Älteren.<br />
Psychische Störungen<br />
Der Zusatzsurvey „Psychische Störungen“ (Wittchen et al. 1999) gibt Auskunft über die Prävalenz<br />
psychischer Störungen in Deutschland. Angaben aus einem standardisierten klinischen Interview<br />
liegen für die Altersgruppe der 18- bis 65-Jährigen vor.<br />
Dieser Quelle zufolge stehen unter ausgewählten psychischen Störungen die Angststörungen mit<br />
einer Prävalenz von 14,5 % im Vordergrund, gefolgt von depressiven Episoden (8,9 %), Alkoholmissbrauch<br />
(6,3 %) dysthymen Störungen (4,5 %) und „möglichen psychotischen Störungen“<br />
(2,6 %; Tabelle 2.4).<br />
Ausgeprägte Altersabhängigkeiten sind nicht erkennbar, mit Ausnahme einer erhöhten Prävalenz<br />
von Alkoholmissbrauch bei den jüngeren Altersgruppen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 9
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 2.3: Zwölf-Monatsprävalenzen bei grippalem Infekt mit Krankheitstagen (in %) nach Altersgruppen<br />
A l t e r s g r u p p e n<br />
20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 bis 69 70 bis 79 18 bis 79<br />
Mehrfache grippale Infekte 16,7 12,8 8,8 9,1 6,1 4,7 10,5<br />
Ein grippaler Infekt 30,5 29,6 25,3 23,9 23,6 17,8 26,1<br />
Mindestens ein grippaler Infekt 47,2 42,4 34,1 33,0 29,7 22,5 36,6<br />
Quelle: Bundes-Gesundheitssurvey 1998; Probandenfragebogen; Tabellenband I+G<br />
Tabelle 2.4: Zwölf-Monatsprävalenzen ausgewählter psychischer Störungen (in %) nach Altersgruppen<br />
A l t e r s g r u p p e n<br />
18 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 bis 65 18 bis 65<br />
Alkoholmißbrauch oder -abhängigkeit 8,7 8,5 6,6 4,5 3,3 6,3<br />
Mögliche psychotische Störung 3,7 2,4 2,8 2,3 2,0 2,6<br />
Depressive Episode 9,9 8,1 9,3 9,3 8,3 8,9<br />
Dysthyme Störung 2,5 3,5 4,7 6,8 5,1 4,5<br />
Angststörung 14,9 14,2 13,9 16,0 13,7 14,5<br />
Quelle: Survey "Psychische Störungen" 1998; CIDI; Wittchen et al. o.J. (Tabellenband)<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 10
3 Regionale Morbiditätsunterschiede<br />
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Für regionale Bedarfsabschätzungen oder Bewertungen regionaler Versorgungsunterschiede ist<br />
es von Interesse, ob sich Erkrankungen regional unterschiedlich verteilen. In diesem Bericht<br />
werden regionale Unterschiede nach Bundesländer und Kreistypen (BBR 1999) dargestellt. In<br />
der regionalen Gesundheitsdatenbank der NFO Infratest Gesundheitsforschung sind regionale<br />
Differenzierungen nach Regierungsbezirken und Raumordnungsregionen eingestellt, die zur Berechnung<br />
multivariater Modelle genutzt werden.<br />
Für die Regionalvergleiche wird auf die für andere Zwecke übliche Alters- und Geschlechtsstandardisierung<br />
verzichtet, da es hier auf Bestandsunterschiede ankommt, unabhängig davon, ob<br />
diese auf unterschiedliche Bevölkerungsstrukturen oder regional erhöhte Krankheitsrisiken zurückzuführen<br />
ist.<br />
Als Datengrundlage für die Regionalanalysen wird das I+G Healthcare Access Panel genutzt, da<br />
nur dieses eine ausreichend große Fallzahl aufweist. Der Bundes-Gesundheitssurvey wird vom<br />
Robert-Koch-Institut nur für Vergleiche der alten und neuen Bundesländer ausgewertet. Aus<br />
Vergleichbarkeitsgründen und wegen des unterschiedlichen Morbiditätsgeschehens bei Kindern<br />
und Jugendlichen beschränken sich die Darstellungen auf die Altersgruppe der 18- bis 79-<br />
Jährigen.<br />
Krankheiten nach Bundesländern<br />
Die Prävalenzen von 13 chronischen Erkrankungen in den 16 Bundesländern sind in Tabelle 3.1<br />
ausgewiesen.<br />
Zur Bewertung der Variationen sind zusätzlich die Maxima und Minima, die Durchschnitte der<br />
Bundesländer, die Standardabweichung und der Variationskoeffizient wiedergegeben. Der Variationskoeffizient<br />
(Standardabweichung/Mittelwert*100) ist ein Maß, das es erlaubt, die Streuung<br />
von Prävalenzwerten unterschiedlicher Größenordnung miteinander zu vergleichen.<br />
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass alle Erkrankungen in unterschiedlichem Ausmaß zwischen<br />
den Bundesländern variieren. Bei sechs Krankheiten liegt der Variationskoeffizient über 20 %,<br />
was vergleichsweise große Unterschiede indiziert. Die größte Variation ist bei Bronchitis festzustellen,<br />
gefolgt von insulinpflichtigem Diabetes, Arthrose und Angina pectoris.<br />
Bei vier Krankheiten liegt der Variationskoeffizient zwischen 10 % und 20 %, bei drei unter 10<br />
%, was vergleichsweise niedrige Unterschiede anzeigt. Relativ gering sind die Bundeslandunterschiede<br />
bei Migräne und Schmerzen im Rücken, Schultern, Nacken.<br />
Für die einzelnen Krankheitsbereiche ergibt sich ein ziemlich stabiles Muster im West-Ost-<br />
Vergleich, das zum Teil auch schon aus anderen Studien bekannt ist.<br />
Die kardiovaskulären Krankheiten Hypertonie und Angina pectoris sowie der insulinpflichtige<br />
Diabetes haben überdurchschnittliche Prävalenzen vor allem in den neuen Bundesländern. In den<br />
alten Bundesländern überwiegen dagegen vor allem die Erkrankungen der Bewegungsorgane<br />
und die Atemwegserkrankungen. Krebserkrankungen sind in vier alten Bundesländern und nur in<br />
einem neuen Bundesland überdurchschnittlich. Migräne und Kopfschmerz überwiegen in der<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 11
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Population der westlichen Länder. Weitergehende Analysen – auch unter Berücksichtigung der<br />
Arztdichte und Arztinanspruchnahme – werden auf regionaler Ebene vorgenommen.<br />
Multimorbidität nach Bundesländern<br />
Als zusammenfassendes Maß für die angegebenen Krankheiten wird wiederum die Zahl der<br />
Krankheitsnennungen pro 100 Personen verwendet (Tabelle 3.2). Der Vergleich zeigt ein deutliches<br />
West-Ost- Gefälle mit erhöhten Krankheitsnennungen im Westen. Ein vergleichbares Ergebnis<br />
hat das RKI auf Basis des Bundesgesundheitssurveys ermittelt (Robert Koch-Institut<br />
1999)<br />
In den westlichen Bundesländern liegt hinsichtlich der Zahl der Krankheiten Hessen an der Spitze,<br />
gefolgt von Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin. Die günstigsten<br />
Werte im Westen erreichen Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Insbesondere in Schleswig-<br />
Holstein fällt eine relativ niedrige Prävalenz von Atemwegserkrankungen auf, während diese in<br />
den dicht besiedelten Regionen Nordrhein-Westfalens, Hessens und in Rheinland-Pfalz deutlich<br />
erhöht sind.<br />
Unter den neuen Bundesländern erreicht Thüringen den günstigsten Wert.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 12
I Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1 Zwölf-Monatsprävalenzen ausgewählter Krankheiten nach Bundesländern (18 bis 79 Jahre)<br />
Osteoporose<br />
Arthrose,<br />
Arthritis<br />
Schmerzen Bewegungsapparat<br />
Insulinpfl.<br />
Diabetes<br />
Herzschwäche Hypertonie Angina<br />
pectoris<br />
Schleswig-Holstein 4,0 13,8 2,1 2,0 54,8 7,6 3,5<br />
Hamburg 4,4 15,2 3,9 1,1 56,7 9,3 3,3<br />
Niedersachsen 5,2 15,4 3,7 1,8 52,7 8,0 2,8<br />
Bremen 6,3 14,9 3,1 1,9 53,4 14,0 4,4<br />
Nordrhein-Westfalen 5,7 16,1 4,5 2,4 55,7 9,6 3,9<br />
Hessen 5,5 16,7 3,4 1,9 53,3 12,2 3,7<br />
Rheinland-Pfalz 7,4 17,3 4,2 2,0 54,7 10,8 5,1<br />
Baden-Württemberg 4,1 13,7 3,1 1,9 51,2 10,6 3,3<br />
Bayern 6,0 15,4 4,0 1,9 53,7 10,2 4,4<br />
Saarland 6,0 18,0 5,4 2,2 55,4 12,2 2,9<br />
Berlin 5,0 14,9 4,4 2,2 54,7 9,4 3,9<br />
Brandenburg 5,4 18,7 4,0 3,4 50,3 8,7 2,9<br />
Mecklenburg-Vorpommern 4,8 16,8 5,3 2,8 48,5 5,5 3,7<br />
Sachsen 4,1 18,8 4,7 2,7 48,8 6,2 3,3<br />
Sachsen-Anhalt 7,1 20,0 5,9 3,3 47,2 7,3 3,3<br />
Thüringen 3,8 17,9 4,9 3,2 46,8 8,8 3,0<br />
Maximum 7,4 20,0 5,9 3,4 56,7 14,0 5,1<br />
Minimum 3,8 13,7 2,1 1,1 46,8 5,5 2,8<br />
Mittelwert der Länder 5,3 16,5 4,2 2,3 52,4 9,4 3,6<br />
Standardabweichung 1,1 1,8 1,0 0,7 3,2 2,3 0,7<br />
Variationskoeffizient 20,5 11,2 23,4 28,2 6,1 24,0 18,1<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 13
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.1: Zwölf-Monatsprävalenzen ausgewählter Krankheiten nach Bundesländern (18 bis 79 Jahre) (Fortsetzung)<br />
Bronchitis Asthma Allergien Krebs Migräne Kopfschmerz<br />
Schleswig-Holstein 10,7 2,7 14,3 1,3 10,0 27,9<br />
Hamburg 12,4 2,6 14,3 1,4 10,3 28,6<br />
Niedersachsen 12,1 3,1 15,2 1,5 10,3 27,1<br />
Bremen 13,6 2,5 17,8 0,8 10,5 25,7<br />
Nordrhein-Westfalen 15,0 3,7 16,6 1,3 10,7 28,4<br />
Hessen 14,3 3,5 19,4 1,2 12,5 28,7<br />
Rheinland-Pfalz 15,3 2,9 15,0 1,4 11,4 27,4<br />
Baden-Württemberg 13,2 2,9 16,9 1,0 11,4 27,6<br />
Bayern 12,0 2,9 16,1 1,2 11,2 27,7<br />
Saarland 15,9 3,1 15,5 1,6 11,5 24,9<br />
Berlin 10,7 3,1 18,3 0,9 11,5 30,1<br />
Brandenburg 7,4 2,3 12,6 1,1 11,6 24,1<br />
Mecklenburg-Vorpommern 7,8 2,6 11,2 1,0 10,9 22,3<br />
Sachsen 7,3 2,2 13,5 1,2 9,8 23,7<br />
Sachsen-Anhalt 7,8 1,7 10,7 1,6 11,3 25,2<br />
Thüringen 6,5 2,3 10,9 0,8 11,0 23,7<br />
Maximum 15,9 3,7 19,4 1,6 12,5 30,1<br />
Minimum 6,5 1,7 10,7 0,8 9,8 22,3<br />
Mittelwert der Länder 11,4 2,8 14,9 1,2 11,1 26,3<br />
Standardabweichung 3,3 0,5 2,6 0,3 0,7 2,3<br />
Variationskoeffizient 28,7 18,9 17,8 22,4 6,2 8,7<br />
Quelle: I+G Healthcare Access Panel<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 14
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 3.2: Multimorbidität nach Bundesländern<br />
Anzahl Krankheiten<br />
je Person je 100 Personen<br />
Schleswig-Holstein 1,8 184<br />
Hamburg 2,0 197<br />
Niedersachsen 1,9 188<br />
Bremen 2,0 197<br />
Nordrhein-Westfalen 2,0 204<br />
Hessen 2,1 209<br />
Rheinland-Pfalz 2,0 203<br />
Baden-Württemberg 1,9 192<br />
Bayern 2,0 197<br />
Saarland 2,0 204<br />
Berlin 2,0 203<br />
Brandenburg 1,8 181<br />
Mecklenburg-Vorpommern 1,7 171<br />
Sachsen 1,7 171<br />
Sachsen-Anhalt 1,8 178<br />
Thüringen 1,7 167<br />
Maximum 2,1 208,7<br />
Minimum 1,7 166,7<br />
Mittelwert der Länder 1,9 190,2<br />
Standardabweichung 0,1 13,5<br />
Variationskoeffizient 7,1 7,1<br />
Quelle: I+G Healthcare Access Panel<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 15
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Morbidität und Multimorbidität nach Kreistypen<br />
Die Kreistypen der Bundesanstalt für Bauwesen und Raumordnung (BBR 1999) gliedern die<br />
Regionen in Deutschland nach Einwohnerzahlen und Siedlungsdichten in neun Typen (Tabelle<br />
4.1). Die Prävalenz der einzelnen Erkrankungen folgt einem schwachen Muster: Prävalenzerhöhungen<br />
finden sich vor allem in den Agglomerationsräumen und in Kreisen bzw. kreisfreien<br />
Städten mit größerer Einwohnerdichte. Das günstigste Morbiditätsmuster weisen weniger dicht<br />
besiedelte Kreise in ländlichen Regionen auf.<br />
Dieses Muster wird noch deutlicher, wenn die Multimorbidität als Indikator verwendet wird (Tabelle<br />
4.2).<br />
Es zeigt sich dann eine abnehmende Morbiditätsbelastung von Personen, die in Agglomerationsräumen<br />
leben, über verstädterte Regionen und ländliche Regionen. Innerhalb dieser Raumtypen<br />
nimmt dann jeweils nochmals die Morbidität mit geringerer Einwohnerdichte ab.<br />
Dieser hier zunächst deskriptiv dargestellte Sachverhalt wird später weiter analysiert, wenn die<br />
Morbiditätsdaten mit den Bevölkerungs- und Versorgungsstrukturdaten verknüpft und multivariat<br />
analysiert werden.<br />
4 Entwicklung der Prävalenz ausgewählter Erkrankungen und Krankheitsrisiken<br />
Bei der Bewertung von zeitlichen Entwicklungen der Krankheitsbelastung einer Population müssen<br />
zumindest zwei Einflussgrößen unterschieden werden: Veränderungen im Alters- und Geschlechtsaufbau<br />
einer Bevölkerung und davon unabhängige Pävalenzveränderungen (säkulare<br />
Trends), die sowohl durch vermehrtes oder vermindertes Entstehen von Krankheiten wie auch<br />
durch verbesserte Prävention, Diagnostik und Therapie hervorgerufen sein können.<br />
Die Einflüsse des veränderten Alters- und Geschlechtsaufbaus können durch Verknüpfung alters-<br />
und geschlechtsspezifischer Prävalenzdaten mit aktuellen oder prospektiven Bevölkerungsinformationen<br />
(z.B. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes) abgeschätzt<br />
werden.<br />
Für die Ermittlung säkularer Trends ist eine mindestens zweimalige Messung eines Krankheitsparameters<br />
in ausreichendem zeitlichen Abstand mit der gleichen Methodik erforderlich. Eine<br />
optimale Informationsquelle hierfür wären flächendeckende und vollständige Register- oder<br />
Meldesysteme, die zurzeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 16
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.1: Prävalenzen nach Kreistypen<br />
Osteoporose<br />
Arthrose,<br />
Arthritis<br />
Schmerzen<br />
Bewegungsapparat<br />
Insulinpfl.<br />
Diabetes<br />
Herzschwäche Hypertonie Angina<br />
pectoris<br />
Agglomerationsräume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg1 5,7 17,0 4,6 2,4 54,9 11,0 4,5<br />
Kreise >=300E/qkm, Reg1 5,1 15,9 3,6 1,8 54,3 10,4 3,7<br />
Kreise >=150E/qkm, Reg1 5,7 15,5 4,0 2,4 52,9 9,5 3,6<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg1 5,8 17,3 4,3 3,0 51,7 8,9 3,1<br />
Verstädterte Räume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg2 5,0 17,6 4,6 2,6 52,9 10,2 3,3<br />
Kreise/Kreisregionen >=150E/qkm, Reg2 4,6 14,9 4,0 2,1 51,6 8,7 3,2<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg2 5,4 15,7 3,5 2,0 51,4 7,5 3,8<br />
Ländliche Räume<br />
Kreise/Kreisregionen >=100E/qkm, Reg3 6,2 15,5 3,7 2,4 51,8 9,5 3,7<br />
Kreise/Kreisregionen
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.1: Prävalenzen nach Kreistypen (Fortsetzung)<br />
Bronchitis Asthma Allergien Krebs Migräne Kopfschmerz<br />
Agglomerationsräume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg1 13,6 3,5 17,0 1,3 10,6 28,3<br />
Kreise >=300E/qkm, Reg1 14,0 3,2 17,6 1,1 11,2 28,1<br />
Kreise >=150E/qkm, Reg1 12,2 3,2 16,4 1,4 11,5 26,7<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg1 8,8 1,9 13,3 1,1 9,6 27,3<br />
Verstädterte Räume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg2 11,5 3,1 15,8 1,6 11,4 27,1<br />
Kreise/Kreisregionen >=150E/qkm, Reg2 12,1 2,8 15,3 1,2 11,2 27,6<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg2 11,6 2,7 14,1 1,3 11,5 26,0<br />
Ländliche Räume<br />
Kreise/Kreisregionen >=100E/qkm, Reg3 10,7 2,9 14,4 1,4 11,3 25,1<br />
Kreise/Kreisregionen
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.2: Multimorbidität nach Kreistypen<br />
Anzahl Krankheiten<br />
je Person je 100 Personen<br />
Agglomerationsräume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg1 2,1 207<br />
Kreise >=300E/qkm, Reg1 2,0 200<br />
Kreise >=150E/qkm, Reg1 1,9 192<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg1 1,9 185<br />
Verstädterte Räume<br />
Kreisfreie Städte >100.000E, Reg2 2,0 196<br />
Kreise/Kreisregionen >=150E/qkm, Reg2 1,9 188<br />
Kreise/Kreisregionen < 150E/qkm, Reg2 1,8 184<br />
Ländliche Räume<br />
Kreise/Kreisregionen >=100E/qkm, Reg3 1,9 188<br />
Kreise/Kreisregionen
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Eine – allerdings sehr globale - Information über Veränderungen im Krankheitsgeschehen in<br />
Deutschland liefert der amtliche Mikrozensus mit den Fragen zur Gesundheit. Das Statistische<br />
Bundesamt berichtet auf Basis der Mikrozensuserhebung 1999, dass „im April 1999 knapp 11 %<br />
der Bevölkerung krank bzw. unfallverletzt“ waren (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung<br />
14.07.2000) und dass dieser Anteil im April 1995 bei 12 % lag. Aus diesen nur begrenzt aussagefähigen<br />
Ergebnissen ergibt sich mithin kein Hinweis auf eine Morbiditätserhöhung, eher eine<br />
leichte Verringerung.<br />
Altersstandardisierte Trends in den kardiovaskulären Risikofaktoren in der westdeutschen Bevölkerung<br />
im Alter von 25 bis 69 Jahren wurden in drei bevölkerungsrepräsentativen Querschnitten<br />
in den Jahren 1984/86, 1987/88 und 1991/92 untersucht (Forschungsverbund DHP,<br />
1998). Die wesentlichen Ergebnisse sind in Tabelle 4.3 zusammengefasst. Danach ergibt sich innerhalb<br />
eines Zeitraums von ca. sechs Jahren ein leichter Prävalenzzuwachs der unkontrollierten<br />
und kontrollierten Hypertonie in Höhe von einem Prozentpunkt, ein Anwachsen erhöhter Cholesterinwerte<br />
und von Adipositas in Höhe von ca. zwei Prozentpunkten und eine Steigerung des<br />
kardiovaskulären Gesamtrisikos in etwa gleicher Größenordnung.<br />
Für die gesamtdeutsche Bevölkerung hat das RKI in Sonderheft 2 der Zeitschrift „Das Gesundheitswesen“<br />
zahlreiche Zeitvergleiche für die Jahre 1990/92 und 1998 vorgenommen. Einen Ergebnisüberblick<br />
enthält Tabelle 4.4:<br />
• Die Zustände nach Herzinfarkt sind sowohl bei Männern wie bei Frauen leicht rückläufig.<br />
• Bei Männern gehen die Zustände nach Schlaganfall leicht zurück.<br />
• Die Zahl der Hypertoniker steigt bei Männern leicht (1,7 Prozentpunkte) und bei Frauen<br />
deutlich um 3,9 Prozentpunkte.<br />
• Die Zahl der kontrollierten Hypertoniker nimmt ab.<br />
• Übergewicht bei Männern nimmt um 1,2 bis 2 Prozentpunkte bei Männern zu, bei den Frauen<br />
steigt das Übergewicht im Westen leicht an und geht im Osten zurück.<br />
• Die Raucherraten nehmen bei Männern ab und bei Frauen um 1,3 Prozentpunkte zu.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich aus methodisch sorgfältig kontrollierten Studien<br />
zur zeitlichen Entwicklung kardiovaskulärer Erkrankungen und Risiken ein leichtes Anwachsen<br />
insbesondere der Risikofaktoren Hypertonie, Adipositas und Hypercholesterinämie ergibt,<br />
das jedoch in einem Beobachtungsszeitraum von fünf bis sieben Jahren nur in Ausnahmefällen<br />
einen Wert von zwei Prozentpunkten übersteigt.<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 20
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.3: Zeitvergleich ausgewählter Morbiditätsindikatoren 1984/86 : 1991/92<br />
1984/86 1987/88 1991/92<br />
21,2 21,8 22,2<br />
Gesamthypertonie 1)<br />
Cholesterin > 250 mg/dl 34,2 35,9 36,2<br />
Body-Mass-Index > 30 kg/qm 16,3 16,0 18,6<br />
Anteil Raucher 34,0 35,3 33,5<br />
32,8 35,8 34,1<br />
erhöhtes kardiovaskuläres Risiko 2)<br />
altersstandardisierte Werte; Männer und Frauen; 25 bis 65 Jahre<br />
1) unkontrollierte plus medikamentös kontrollierte Hypertonie<br />
2) "2+ kardiovaskuläre Risikofaktoren"<br />
Quelle: Forschungsverbund DHP, 1998<br />
NFO Infratest Gesundheitsforschung/BASYS 21
Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung<br />
Tabelle 4.4: Zeitvergleich ausgewählter Morbiditätsindikatoren und Gesundheitsrisiken 1990/92 : 1998<br />
Männer Frauen<br />
1990/92 1998 1990/92 1998<br />
Zustand nach Herzinfarkt in % 3,8 2,6 1,4 1,1<br />
Zustand nach Schlaganfall in % 1,5 0,9 0,9 0,9<br />
Hypertoniker in % (Meßwerte) 28,4 30,1 23,1 27,0<br />
Kontrollierte Hypertoniker in % 4,4 3,9 5,1 4,5<br />
Adipositas (BMI>29) West in % 17,4 19,4 19,6 20,9<br />
Adipositas (BMI>29) Ost in % 20,6 21,8 25,8 24,2<br />
Raucher in % 39,5 37,4 26,7 29,0<br />
18,4 18,2 14,7 13,8<br />
Mittlere Anzahl gerauchter Zigaretten pro Zigarettenraucher<br />
altersstandardisierte Werte; 25 bis 69 Jahre<br />
Quelle: Das Gesundheitswesen, 61 (1999) Sonderheft 2, diverse Artikel<br />
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