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Solide Finanzpolitik ist vorausschauend - Wirtschaftsjournal

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Recht<br />

Anlegerrecht gestärkt<br />

Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2013 (eine Auswahl)<br />

Nicht nur die Abschaffung der Praxisgebühr, die<br />

Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

und die Einführung des EU-Führerscheins<br />

erwarten uns im kommenden Jahr. Für<br />

Unternehmer von Interesse <strong>ist</strong> die Steuerbefreiung<br />

von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge für<br />

nunmehr 10 Jahre und die Einführung des Rundfunkbeitrages.<br />

Wir haben einige wirtschaftliche Aspekte zusam -<br />

mengestellt, die im Jahr 2013 beachtet werden<br />

müssen.<br />

Kapitalmarktrecht<br />

Erlaubnis gemäß § 34f GewO<br />

Zur Stärkung des Anlegerschutzes trat am 01.06.2012 das<br />

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und<br />

Vermögensanlagerechts in Kraft. Mit diesem Gesetz soll<br />

der so genannte „graue Kapitalmarkt“, also Anlagemodelle,<br />

die nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegen, reguliert<br />

und die Prospekthaftung partiell verschärft werden. Ab<br />

01.01.2013 werden die daraus resultierenden Änderungen<br />

der Gewerbeordnung wirksam. Der § 34c GewO <strong>ist</strong> nur<br />

noch für Makler, Bauträger und Baubetreuer anwendbar,<br />

die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Kapitalanlagen<br />

und Beratung regelt der neue § 34f GewO. Neben den bisherigen<br />

Voraussetzungen des § 34c GewO <strong>ist</strong> künftig eine<br />

Sachkundeprüfung bei der IHK abzulegen und eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

nachzuweisen. Es erfolgt eine Eintragung<br />

im Vermittlerreg<strong>ist</strong>er bei der IHK (§ 11a GewO).<br />

Angestellte Personen, welche bei der Beratung bzw. Vermittlung<br />

mitwirken, haben ebenfalls eine Sachkundeprüfung<br />

abzulegen und ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen.<br />

Damit soll gewährle<strong>ist</strong>et werden, dass Anleger keine finanziellen<br />

Schäden erleiden durch unseriöse Anbieter oder den<br />

von diesen angebotenen Finanzprodukten sowie durch unse -<br />

riöse oder unzureichend qualifizierte Produktvertreiber und<br />

deren nicht anlegergerechte Vermittlung oder Beratung.<br />

Steuerrecht<br />

Die Löhne und Gehälter sind aufgrund der guten Konjunktur<br />

in Deutschland gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklung<br />

werden auch 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen für die<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Krankenund<br />

Pflegeversicherung per Rechtsverordnung von der<br />

Bundesregierung angepasst.<br />

38 <strong>Wirtschaftsjournal</strong> | Dezember 2012<br />

Senkung der Beiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

Im Jahr 2013 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auf 18,9 % (von 19,6 % im Jahr 2012).<br />

Beitragsbemessungsgrenze 2013<br />

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung<br />

(West) steigt auf monatlich 5.800 Euro<br />

(von 5.600 Euro im Jahr 2012). Die Beitragsbemessungsgrenze<br />

(Ost) steigt auf monatlich 4.900 Euro. In der knappschaftlichen<br />

Rentenversicherung gelten folgende monatliche<br />

Beträge: 7.100 Euro (West), 6.050 Euro (Ost).<br />

Versicherungspflichtgrenze 2013<br />

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf jährlich<br />

52.200 Euro (von 50.850 Euro im Jahr 2012).<br />

Steueranmeldungen nur noch mit<br />

Zertifikat<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen<br />

müssen ab dem Jahr 2013 zwingend authentifiziert<br />

übermittelt werden. Das erforderliche Zertifikat erhalten<br />

Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal.<br />

Sachbezugswerte steigen<br />

Im Jahr 2013 beträgt der Wert für verbilligte oder unentgeltliche<br />

Mahlzeiten 1,60 Euro (2012: 1,57 Euro) für ein<br />

Frühstück. Für ein Mittag- oder Abendessen wird der Wert<br />

voraussichtlich angehoben. Bis zum 31.12.2012 galten 2,87<br />

Euro, im Jahr 2013 sind voraussichtlich 2,93 Euro anzusetzen.<br />

Für die Verpflegung wird der Monatswert für 2013<br />

von 219 Euro auf 224 Euro angehoben.<br />

Unterkunft und Mieten<br />

Voraussichtlich wird der Wert für Unterkunft oder Mieten<br />

von 212 Euro auf 216 Euro angehoben. 2013 gelten bezogen<br />

auf den Quadratmeter damit 3,80 Euro (bisher 3,70<br />

Euro). Bei einfacher Ausstattung gelten 2013 voraussichtlich<br />

3,10 Euro je Quadratmeter (bis 31.12.2012 noch 3,00<br />

Euro). Die Regelung, dass der Wert der Unterkunft mit dem<br />

ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der<br />

Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2<br />

Abs. 3 der SvEV), gilt jedoch weiterhin. Der ortsübliche Mietpreis<br />

<strong>ist</strong> unverändert entscheidend für den Wert einer freien<br />

Wohnung (auch 2013 <strong>ist</strong> dafür kein amtlicher Sachbezugswert<br />

festgesetzt worden).<br />

E X P E R T E N<br />

TIPP<br />

von Rechtsanwalt<br />

Albert Schlichter<br />

Albert Schlichter <strong>ist</strong> Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.<br />

Gleichzeitig <strong>ist</strong> er Mitglied des<br />

Ptüfungsausschusses für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer<br />

Sachsen.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kwra-schlichter.de<br />

wirtschaftsjournal.de/id12123801

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