8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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Ausgangslage: Vorschläge <strong>zur</strong> Neuordnung der Mittel<strong>in</strong>stanzen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 2<br />
(Rhe<strong>in</strong>land und <strong>Westfalen</strong>) mit Sitz <strong>in</strong> Köln und Münster, mit dem<br />
zwischenzeitlichen Verbleib von Außenstellen an den bestehenden<br />
Standorten. Die Landschaftsverbände sollen mittelfristig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Kulturstiftung überführt werden, da es hier deutlich Kommunalisierungspotentiale<br />
gibt, und den Straßenbau an Kommunen<br />
und Land abgeben.<br />
Realisiert wurden im zweiten Modernisierungsgesetz, trotz ursprünglich<br />
weit reichender Pläne, die die Schaffung von fünf Regionaldirektionen<br />
vorsahen 7 , immerh<strong>in</strong> noch die Reduzierung der<br />
Zahl der Landesoberbehörden von 15 auf 7, allerd<strong>in</strong>gs unter<br />
gleichzeitiger Gründung von sechs Landesbetrieben (vgl. auch<br />
den Aufbau der Landesverwaltung <strong>in</strong> Anlage 2) 8 . Die beiden<br />
Landschaftsverbände mussten die Zuständigkeiten für den Straßenbau<br />
abgeben, da dieser verstaatlicht wurde. Die Bewilligungen<br />
der Bundes- und Landeszuwendungen <strong>zur</strong> Förderung des kommunalen<br />
Straßenbaus und des ÖPNV wurden ebenso wie die Planfeststellung<br />
und -genehmigung für Landes-, Kreis- und Geme<strong>in</strong>destraßen<br />
den jeweiligen Bezirksregierungen übertragen, alle an-<br />
6 Hesse hat nach e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen <strong>Gutachten</strong> mit dem mittlerweile verstorbenen Thomas<br />
Ellwe<strong>in</strong>, im Jahr 1997 zum Land Hessen, <strong>in</strong> den letzten Jahren jeweils im Auftrag<br />
des zuständigen Landesverbandes des Bundes der Steuerzahler <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> (1999), Brandenburg<br />
(2000); Mecklenburg-Vorpommern (2000), Schleswig-Holste<strong>in</strong> (2000), Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
(2000), Sachsen-Anhalt (2001), Baden-Württemberg (2002), Bayern (2002)<br />
und Hessen (2002) <strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> Regierungs- und Verwaltungsreform vorgelegt.<br />
7 Diese sollten im Kern aus den Bezirksregierungen bestehen, aber erweitert durch Aufgaben<br />
von Sonderbehörden und aus den Landschaftsverbänden. Insgesamt war beabsichtigt,<br />
mehr als 30 Behörden mit über 5.000 Beschäftigten <strong>in</strong> die staatliche Mittel<strong>in</strong>stanz<br />
zu überführen.<br />
8 Dies s<strong>in</strong>d der Landesbetrieb Straßenbau, der Bau und Liegenschaftsbetrieb, das Landesvermessungsamt,<br />
das Landesamt Mess- und Eichwesen, der Geologische Dienst sowie<br />
das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik.<br />
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