Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU18 "1 ... - derWALDSEEer
Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU18 "1 ... - derWALDSEEer
Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU18 "1 ... - derWALDSEEer
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
"Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 Büro Sieber, Lindau (B)<br />
21.12.2012<br />
1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />
1.1 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.07.2012 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 27.06.2012<br />
bis zum 17.08.2012 aufgefordert.<br />
1.2 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen zur Abwägung relevant:<br />
− Straßenverkehrsbehörde <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Landratsamt Ravensburg, SB Naturschutz und Gewässer (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Landratsamt Ravensburg, SB Grundwaser/Wasserversorgung (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Landratsamt Ravensburg, SB Altlasten/Bodenschutz (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Landratsamt Ravensburg, SB Kommunales Abwasser (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− Regierungspräsidium Tübingen (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
− <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> Wurzach (Stellungnahme ohne Anregung)<br />
1.3 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zur Abwägung relevant. Diese werden wie folgt behandelt (Reihenfolge des Eingangs):<br />
1.3.1 EnBW EnBW EnBW Regional Regional AG, AG, Biberach<br />
Biberach<br />
Stellungnahme vom<br />
26.07.2012:<br />
Wie in Ihrem Abwägungsergebnis zu lesen ist, sind unsere Belange<br />
im <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt und aufgenommen.<br />
Wir haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen zum Bebau-<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich daraus keine<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 1 von 7 Seiten
1.3.2 Regionalverband Regionalverband Bodensee Bodensee- Bodensee<br />
Oberschwaben, Oberschwaben, Ravensburg<br />
Ravensburg<br />
Stellungnahme vom<br />
30.07.2012:<br />
ungsplan vorzubringen.<br />
Unsere Stellungnahme vom 3. April 2012 gilt weiterhin.<br />
Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />
[Stellungnahme vom 03.04.2012:] Im rot schraffierten Bereich wird<br />
von uns für die kundeneigene Umspannstation ein 20-kV-Kabel verlegt.<br />
Ansonsten befinden sich im Geltungsbereich keine Leitungen von<br />
uns. Wir haben somit keine Einwände.<br />
Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />
Zum oben angeführten <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren verweisen wir auf<br />
unsere Stellungnahme vom 22.03.2012. Der unter Punkt 8.2.3.6 der<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> enthaltene Hinweis auf den angrenzenden<br />
"Schutzbedürftigen Bereich für die Gewinnung oberflächennaher<br />
Rohstoffe" als zu beachtendes Ziel der Raumordnung (im<br />
Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG<br />
sowie § 4 Abs. 1 und 4 LpIG) wurde unter Punkt 6.14 (Hinweise und<br />
Zeichenerklärung) hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch<br />
Staubentwicklung berücksichtigt.<br />
Der Regionalverband bringt keine weiteren Anregungen oder Bedenken<br />
vor.<br />
Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach<br />
Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen<br />
per E-Mail (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument.<br />
Aspekte, die eine Planänderung begründen würden.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme<br />
dargestellt bereits vollständig in dem <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt.<br />
Nach Abschluss des Verfahrens werden dem Regionalverband die geforderten<br />
Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 2 von 7 Seiten
2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum.<br />
[Stellungnahme vom 22.03.2012:] Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
"1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" ist aus dem rechtskräftigen<br />
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong><br />
- Bergatreute entwickelt. Zu beachtende Ziele der Raumordnung<br />
(im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1<br />
ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LpIG) stehen dem <strong>Bebauungsplan</strong> nach<br />
den Vorgaben des Regionalplanes unmittelbar nicht entgegen.<br />
Wie unter Plansatz 8.2.3.6 der Begründung richtig ausgeführt, ist der<br />
westlich der Kreisstraße angrenzende "Schutzbedürftige Bereich für<br />
den Abbau oberflächennaher Rohstoffe" nach Plansatz 2.1 des Teilregionalplanes<br />
"Oberflächennahe Rohstoffe" (2003) vom überplanten<br />
Bereich noch nicht betroffen. Auf mögliche Beeinträchtigungen (z.B.<br />
Staubentwicklung), die vom Kiesabbau ausgehen könnten, wird ausdrücklich<br />
hingewiesen (genehmigter Kiesabbau mit Bestandsschutz).<br />
Darüber hinaus bringt der Regionalverband zum oben angeführten<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>- und Änderungsverfahren keine weiteren Anregungen<br />
oder Bedenken vor.<br />
Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach<br />
Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen<br />
per E-Mail (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument.<br />
2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 3 von 7 Seiten
1.3.3 DB DB Services Services Immobilien<br />
Immobilien<br />
GmbH, GmbH, Karlsruhe Karlsruhe<br />
Karlsruhe<br />
Stellungnahme vom<br />
30.07.2012:<br />
1.3.4 terranets terranets bw bw GmbH, GmbH, Stuttgart<br />
Stuttgart<br />
Stellungnahme vom<br />
10.08.2012:<br />
Die DB Services Immobilien GmbH, als von der Deutschen Bahn AG<br />
bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende<br />
Gesamtstellungnahme der DB AG als Träger öffentlicher Belange und<br />
aller Unternehmensbereiche zum o.g. Verfahren:<br />
Gegen die Änderung des o. g. <strong>Bebauungsplan</strong>es und die Erweiterung<br />
bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-<br />
Belange keine Einwendungen.<br />
Eine weitere Beteiligung am Verfahren halten wir nicht für erforderlich.<br />
Zu dem Verfahren haben wir mehrfach Stellung genommen und zuletzt<br />
mit Schreiben vom 03.04.2012 mitgeteilt, welche Vorgaben und<br />
Bestimmungen in Bezug auf die durch das Baugebiet verlaufenden<br />
Erdgashochdruckanlagen und Telekommunikationskabel der Open<br />
Grid Europe GmbH und der terranets bw GmbH korrigiert sowie beachtet<br />
und eingehalten werden müssen. Diese Vorgaben wurden in<br />
die Planfassung mit Stand vom 24.07.2012 eingearbeitet und aufgenommen.<br />
Bei diesen Vorbedingungen bestehen von unserer Seite zu der Gesamtplanung<br />
keine weiteren Einwände so dass wir den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und der 1.<br />
Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie<br />
den örtlichen Bauvorschriften hierzu zustimmen können.<br />
Wir bitten Sie, uns nach Abschluss des Verfahrens dessen Rechtskräftigkeit<br />
schriftlich zu bestätigen und uns auch an dem Baugenehmigungsverfahren<br />
der geplanten Betriebsanlagen der Firma Neyer wei-<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme<br />
dargestellt bereits vollständig in dem <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt.<br />
Nach Abschluss des Verfahrens wird wie gefordert die Rechtskräftigkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
bestätigt. Dem Wunsch nach weiterer Beteiligung im Rahmen<br />
des Baugenehmigungsverfahrens wird Rechnung getragen.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 4 von 7 Seiten
1.3.5 Handwerkska Handwerkskammer Handwerkska mmer Ulm Ulm<br />
Ulm<br />
Stellungnahme vom<br />
14.08.2012:<br />
1.3.6 Landratsamt Landratsamt Landratsamt Ravensburg,<br />
Ravensburg,<br />
Rechtsaufsichtsbehörde<br />
Rechtsaufsichtsbehörde<br />
Stellungnahme vom<br />
16.08.2012:<br />
ter zu beteiligen, damit die Sicherheitsvorgaben im Bereich der unter<br />
sehr hohen Innendruck stehenden Gasfernleitungsanlagen berücksichtigt<br />
werden können.<br />
Die Handwerkskammer Ulm begrüßt die Berücksichtigung der bereits<br />
vorgebrachten Bedenken und Anregungen in ihrer Stellungnahme<br />
vom 04.04.2012.<br />
Sollten noch offene Fragen und Unstimmigkeiten zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />
von Seiten des ansiedelnden Unternehmens, Neyer Landtechnik,<br />
bestehen, bitten wir Sie, eine einvernehmliche Klärung anzustreben<br />
und weiterhin die Belange unseres Mitgliedsbetriebes zu berücksichtigen.<br />
1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />
Regelfall nicht überwunden werden können.<br />
1.1 Art der Vorgabe<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen:<br />
Nr. 2.4: Da eine Gesamthöhe in NN festgesetzt ist, kann die Erklärung<br />
nicht nachvollzogen werden, dass ab Oberkante Gelände zu<br />
messen ist.<br />
Nr. 2.10 und Nr. 2.13: Die Überlappung der Sichtflächen und der<br />
Stellplatzfläche im Osten sollte bereinigt werden.<br />
1.2 Rechtsgrundlage<br />
Grundsatz der Planklarheit.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Der Anregung wird nachgekommen. Die Formulierung der Höhenfestsetzung<br />
wird redaktionell geändert.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Durch die Sichtdreiecke soll eine uneingeschränkte Sicht ab 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante<br />
gewährleistet werden. Diese wird durch die festgesetzten<br />
Stellplatzflächen nicht in Frage gestellt. Es handelt sich bei den festgesetzten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 5 von 7 Seiten
1.3.7 IHK IHK IHK Bodensee Bodensee-Oberschwaben,<br />
Bodensee Oberschwaben,<br />
Weingarten<br />
Weingarten<br />
Stellungnahme vom<br />
17.08.2012:<br />
2 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />
Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s dient der Auslagerung des im<br />
Ortskern von Mennisweiler befindlichen Unternehmens Neyer Landtechnik<br />
GmbH. Wir freuen uns, dass das Planverfahren weiter voranschreitet.<br />
Wir bedanken uns bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong>,<br />
dass dieser <strong>Bebauungsplan</strong> in enger Abstimmung mit der Unternehmerfamilie<br />
erstellt wird.<br />
Zu den aktuellen <strong>Bebauungsplan</strong>unterlagen haben wir keine Anmerkungen.<br />
Stellplatzflächen um bestehende Stellplätze, welche sich etwa 0,5 m unter<br />
Straßenniveau befinden. Eine Einschränkung der Sicht ist deswegen nicht gegeben.<br />
Sichtdreiecke stehen zudem einem temporären Abstellen von Fahrzeugen nicht<br />
entgegen.<br />
Das betroffene Referat 47.3 Straßenbau-Süd des Regierungspräsidiums Tübingen<br />
hat keine Bedenken zu den vorliegenden Planungen geäußert.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die positive Einschätzung<br />
wird zur Kenntnis genommen.<br />
Es erfolgt keine Planänderung.<br />
2.1 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.08.2012 bis 17.08.2012 mit der Entwurfsfassung vom 27.06.2012 statt.<br />
2.2 Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 6 von 7 Seiten
3 Vorschläge der Verwaltung oder der Planer<br />
3.1 Von Seiten der einzelnen Sachgebiete/Referenten oder anderer Beteiligter liegen folgende Anregungen vor, die wie unten ausgeführt behandelt werden (Reihenfolge des Eingangs):<br />
3.1.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong>; <strong>Waldsee</strong>; Sachg Sachge- Sachg Sachg e<br />
biet biet Bauleitplanung<br />
Bauleitplanung<br />
Telefonat vom 28.11.2012:<br />
Die festgesetzte Verkehrsfläche ist an den mittlerweile realisierten<br />
Bestrand anzupassen. Da hierdurch eine private Grünfläche betroffen<br />
ist und verkleinert wird, ist zu prüfen, ob auch die Eingriffs-<br />
/Ausgleichsbilanzierung zu überarbeiten ist.<br />
Abwägung/Beschluss:<br />
Die Änderungen bzgl. der Verkehrsfläche werden wie dargelegt vorgenommen.<br />
Auf Grund der sehr geringfügigen Änderung an den Flächenverhältnissen (ca.<br />
130 m² neue Verkehrsfläche) wird eine erneute Abarbeitung der Eingriffs-<br />
/Ausgleichsbilanzierung hierfür als unverhältnismäßig erachtet. Die bereits im<br />
Entwurf vom 27.06.2012 enthaltene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bleibt<br />
deswegen bestehen. Gleichwohl wird die Ausgleichsfläche 3 redaktionell geändert.<br />
Hier hat es Mängel in der Darstellung gegeben.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 7 von 7 Seiten