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Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU18 "1 ... - derWALDSEEer

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

"Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 Büro Sieber, Lindau (B)<br />

21.12.2012<br />

1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />

1.1 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.07.2012 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 27.06.2012<br />

bis zum 17.08.2012 aufgefordert.<br />

1.2 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen zur Abwägung relevant:<br />

− Straßenverkehrsbehörde <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Landratsamt Ravensburg, SB Naturschutz und Gewässer (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Landratsamt Ravensburg, SB Grundwaser/Wasserversorgung (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Landratsamt Ravensburg, SB Altlasten/Bodenschutz (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Landratsamt Ravensburg, SB Kommunales Abwasser (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− Regierungspräsidium Tübingen (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

− <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> Wurzach (Stellungnahme ohne Anregung)<br />

1.3 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zur Abwägung relevant. Diese werden wie folgt behandelt (Reihenfolge des Eingangs):<br />

1.3.1 EnBW EnBW EnBW Regional Regional AG, AG, Biberach<br />

Biberach<br />

Stellungnahme vom<br />

26.07.2012:<br />

Wie in Ihrem Abwägungsergebnis zu lesen ist, sind unsere Belange<br />

im <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt und aufgenommen.<br />

Wir haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen zum Bebau-<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich daraus keine<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 1 von 7 Seiten


1.3.2 Regionalverband Regionalverband Bodensee Bodensee- Bodensee<br />

Oberschwaben, Oberschwaben, Ravensburg<br />

Ravensburg<br />

Stellungnahme vom<br />

30.07.2012:<br />

ungsplan vorzubringen.<br />

Unsere Stellungnahme vom 3. April 2012 gilt weiterhin.<br />

Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />

[Stellungnahme vom 03.04.2012:] Im rot schraffierten Bereich wird<br />

von uns für die kundeneigene Umspannstation ein 20-kV-Kabel verlegt.<br />

Ansonsten befinden sich im Geltungsbereich keine Leitungen von<br />

uns. Wir haben somit keine Einwände.<br />

Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />

Zum oben angeführten <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren verweisen wir auf<br />

unsere Stellungnahme vom 22.03.2012. Der unter Punkt 8.2.3.6 der<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> enthaltene Hinweis auf den angrenzenden<br />

"Schutzbedürftigen Bereich für die Gewinnung oberflächennaher<br />

Rohstoffe" als zu beachtendes Ziel der Raumordnung (im<br />

Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 ROG<br />

sowie § 4 Abs. 1 und 4 LpIG) wurde unter Punkt 6.14 (Hinweise und<br />

Zeichenerklärung) hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch<br />

Staubentwicklung berücksichtigt.<br />

Der Regionalverband bringt keine weiteren Anregungen oder Bedenken<br />

vor.<br />

Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach<br />

Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen<br />

per E-Mail (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument.<br />

Aspekte, die eine Planänderung begründen würden.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme<br />

dargestellt bereits vollständig in dem <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt.<br />

Nach Abschluss des Verfahrens werden dem Regionalverband die geforderten<br />

Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 2 von 7 Seiten


2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum.<br />

[Stellungnahme vom 22.03.2012:] Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

"1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" ist aus dem rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong><br />

- Bergatreute entwickelt. Zu beachtende Ziele der Raumordnung<br />

(im Sinne von § 1 Abs. 4 BauGB, der §§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1<br />

ROG sowie § 4 Abs. 1 und 4 LpIG) stehen dem <strong>Bebauungsplan</strong> nach<br />

den Vorgaben des Regionalplanes unmittelbar nicht entgegen.<br />

Wie unter Plansatz 8.2.3.6 der Begründung richtig ausgeführt, ist der<br />

westlich der Kreisstraße angrenzende "Schutzbedürftige Bereich für<br />

den Abbau oberflächennaher Rohstoffe" nach Plansatz 2.1 des Teilregionalplanes<br />

"Oberflächennahe Rohstoffe" (2003) vom überplanten<br />

Bereich noch nicht betroffen. Auf mögliche Beeinträchtigungen (z.B.<br />

Staubentwicklung), die vom Kiesabbau ausgehen könnten, wird ausdrücklich<br />

hingewiesen (genehmigter Kiesabbau mit Bestandsschutz).<br />

Darüber hinaus bringt der Regionalverband zum oben angeführten<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>- und Änderungsverfahren keine weiteren Anregungen<br />

oder Bedenken vor.<br />

Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach<br />

Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen<br />

per E-Mail (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument.<br />

2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 3 von 7 Seiten


1.3.3 DB DB Services Services Immobilien<br />

Immobilien<br />

GmbH, GmbH, Karlsruhe Karlsruhe<br />

Karlsruhe<br />

Stellungnahme vom<br />

30.07.2012:<br />

1.3.4 terranets terranets bw bw GmbH, GmbH, Stuttgart<br />

Stuttgart<br />

Stellungnahme vom<br />

10.08.2012:<br />

Die DB Services Immobilien GmbH, als von der Deutschen Bahn AG<br />

bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende<br />

Gesamtstellungnahme der DB AG als Träger öffentlicher Belange und<br />

aller Unternehmensbereiche zum o.g. Verfahren:<br />

Gegen die Änderung des o. g. <strong>Bebauungsplan</strong>es und die Erweiterung<br />

bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB-<br />

Belange keine Einwendungen.<br />

Eine weitere Beteiligung am Verfahren halten wir nicht für erforderlich.<br />

Zu dem Verfahren haben wir mehrfach Stellung genommen und zuletzt<br />

mit Schreiben vom 03.04.2012 mitgeteilt, welche Vorgaben und<br />

Bestimmungen in Bezug auf die durch das Baugebiet verlaufenden<br />

Erdgashochdruckanlagen und Telekommunikationskabel der Open<br />

Grid Europe GmbH und der terranets bw GmbH korrigiert sowie beachtet<br />

und eingehalten werden müssen. Diese Vorgaben wurden in<br />

die Planfassung mit Stand vom 24.07.2012 eingearbeitet und aufgenommen.<br />

Bei diesen Vorbedingungen bestehen von unserer Seite zu der Gesamtplanung<br />

keine weiteren Einwände so dass wir den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und der 1.<br />

Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie<br />

den örtlichen Bauvorschriften hierzu zustimmen können.<br />

Wir bitten Sie, uns nach Abschluss des Verfahrens dessen Rechtskräftigkeit<br />

schriftlich zu bestätigen und uns auch an dem Baugenehmigungsverfahren<br />

der geplanten Betriebsanlagen der Firma Neyer wei-<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme<br />

dargestellt bereits vollständig in dem <strong>Bebauungsplan</strong> berücksichtigt.<br />

Nach Abschluss des Verfahrens wird wie gefordert die Rechtskräftigkeit des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

bestätigt. Dem Wunsch nach weiterer Beteiligung im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens wird Rechnung getragen.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 4 von 7 Seiten


1.3.5 Handwerkska Handwerkskammer Handwerkska mmer Ulm Ulm<br />

Ulm<br />

Stellungnahme vom<br />

14.08.2012:<br />

1.3.6 Landratsamt Landratsamt Landratsamt Ravensburg,<br />

Ravensburg,<br />

Rechtsaufsichtsbehörde<br />

Rechtsaufsichtsbehörde<br />

Stellungnahme vom<br />

16.08.2012:<br />

ter zu beteiligen, damit die Sicherheitsvorgaben im Bereich der unter<br />

sehr hohen Innendruck stehenden Gasfernleitungsanlagen berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Die Handwerkskammer Ulm begrüßt die Berücksichtigung der bereits<br />

vorgebrachten Bedenken und Anregungen in ihrer Stellungnahme<br />

vom 04.04.2012.<br />

Sollten noch offene Fragen und Unstimmigkeiten zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

von Seiten des ansiedelnden Unternehmens, Neyer Landtechnik,<br />

bestehen, bitten wir Sie, eine einvernehmliche Klärung anzustreben<br />

und weiterhin die Belange unseres Mitgliedsbetriebes zu berücksichtigen.<br />

1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />

Regelfall nicht überwunden werden können.<br />

1.1 Art der Vorgabe<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen:<br />

Nr. 2.4: Da eine Gesamthöhe in NN festgesetzt ist, kann die Erklärung<br />

nicht nachvollzogen werden, dass ab Oberkante Gelände zu<br />

messen ist.<br />

Nr. 2.10 und Nr. 2.13: Die Überlappung der Sichtflächen und der<br />

Stellplatzfläche im Osten sollte bereinigt werden.<br />

1.2 Rechtsgrundlage<br />

Grundsatz der Planklarheit.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Der Anregung wird nachgekommen. Die Formulierung der Höhenfestsetzung<br />

wird redaktionell geändert.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Durch die Sichtdreiecke soll eine uneingeschränkte Sicht ab 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante<br />

gewährleistet werden. Diese wird durch die festgesetzten<br />

Stellplatzflächen nicht in Frage gestellt. Es handelt sich bei den festgesetzten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 5 von 7 Seiten


1.3.7 IHK IHK IHK Bodensee Bodensee-Oberschwaben,<br />

Bodensee Oberschwaben,<br />

Weingarten<br />

Weingarten<br />

Stellungnahme vom<br />

17.08.2012:<br />

2 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />

Die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s dient der Auslagerung des im<br />

Ortskern von Mennisweiler befindlichen Unternehmens Neyer Landtechnik<br />

GmbH. Wir freuen uns, dass das Planverfahren weiter voranschreitet.<br />

Wir bedanken uns bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong>,<br />

dass dieser <strong>Bebauungsplan</strong> in enger Abstimmung mit der Unternehmerfamilie<br />

erstellt wird.<br />

Zu den aktuellen <strong>Bebauungsplan</strong>unterlagen haben wir keine Anmerkungen.<br />

Stellplatzflächen um bestehende Stellplätze, welche sich etwa 0,5 m unter<br />

Straßenniveau befinden. Eine Einschränkung der Sicht ist deswegen nicht gegeben.<br />

Sichtdreiecke stehen zudem einem temporären Abstellen von Fahrzeugen nicht<br />

entgegen.<br />

Das betroffene Referat 47.3 Straßenbau-Süd des Regierungspräsidiums Tübingen<br />

hat keine Bedenken zu den vorliegenden Planungen geäußert.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die positive Einschätzung<br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es erfolgt keine Planänderung.<br />

2.1 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.08.2012 bis 17.08.2012 mit der Entwurfsfassung vom 27.06.2012 statt.<br />

2.2 Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

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Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 27.06.2012 � Seite 6 von 7 Seiten


3 Vorschläge der Verwaltung oder der Planer<br />

3.1 Von Seiten der einzelnen Sachgebiete/Referenten oder anderer Beteiligter liegen folgende Anregungen vor, die wie unten ausgeführt behandelt werden (Reihenfolge des Eingangs):<br />

3.1.1 <strong>Stadt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong>; <strong>Waldsee</strong>; Sachg Sachge- Sachg Sachg e<br />

biet biet Bauleitplanung<br />

Bauleitplanung<br />

Telefonat vom 28.11.2012:<br />

Die festgesetzte Verkehrsfläche ist an den mittlerweile realisierten<br />

Bestrand anzupassen. Da hierdurch eine private Grünfläche betroffen<br />

ist und verkleinert wird, ist zu prüfen, ob auch die Eingriffs-<br />

/Ausgleichsbilanzierung zu überarbeiten ist.<br />

Abwägung/Beschluss:<br />

Die Änderungen bzgl. der Verkehrsfläche werden wie dargelegt vorgenommen.<br />

Auf Grund der sehr geringfügigen Änderung an den Flächenverhältnissen (ca.<br />

130 m² neue Verkehrsfläche) wird eine erneute Abarbeitung der Eingriffs-<br />

/Ausgleichsbilanzierung hierfür als unverhältnismäßig erachtet. Die bereits im<br />

Entwurf vom 27.06.2012 enthaltene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bleibt<br />

deswegen bestehen. Gleichwohl wird die Ausgleichsfläche 3 redaktionell geändert.<br />

Hier hat es Mängel in der Darstellung gegeben.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Waldsee</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

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