Ausgabe 1/2012 - Kurstadt Bad Berka
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14. Januar <strong>2012</strong> – Amtsblatt 1/<strong>2012</strong> - 6-<br />
Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische<br />
Personen, die<br />
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese<br />
Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />
§ 3<br />
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse<br />
von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach § 2<br />
Abs. 1 werden am 31. März <strong>2012</strong> fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3,<br />
4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige<br />
Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt<br />
nicht.<br />
§ 4<br />
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />
nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben<br />
oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder<br />
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht<br />
rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 69<br />
Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung<br />
der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes<br />
gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21<br />
ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt.<br />
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann<br />
erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang<br />
mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1<br />
und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 Thür-<br />
TierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge<br />
(Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.<br />
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf<br />
Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach<br />
§ 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3<br />
maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der<br />
Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen<br />
wird.<br />
§ 5<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober<br />
2011 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über<br />
die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr <strong>2012</strong> wurde<br />
in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums<br />
für Soziales, Familie und Gesundheit vom 20. Oktober 2011 gemäß<br />
§ 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG<br />
genehmigt.<br />
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Jena, 21.10.2011<br />
gez. Dr. Karsten Donat<br />
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse<br />
Verabschiedung der Erzieherin Elke Elling<br />
„Ach was werden wir nur machen,<br />
gibt es noch so viel zu lachen,<br />
wenn Du nicht mehr bei uns bist?<br />
Ob Du uns bald ganz vergisst?<br />
Wir hingegen sicherlich, denken noch sehr oft an dich !“<br />
Am 16.12.2011 verabschiedeten wir nach 46 Jahren im Beruf und fast<br />
20 Jahre in der Kita „Sonnenhöhe“ unsere uns allen lieb gewordene<br />
Erzieherin Elke Elling in den Ruhestand. Viele Jahre hat sie unsere Arbeit<br />
in der Kita begleitet und mit ihrem Temperament in unserem<br />
„Haus“ immer für Lachen gesorgt.<br />
Wir alle wünschen ihr ein gesundes neues Jahr und viel Freude sowie<br />
gesundheitliches Wohlergehen für ihre Zeit zu Hause.<br />
Die Kinder und das Team der Kita „Sonnenhöhe“ <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Iris Felgenhauer<br />
Kita - Leiterin<br />
Neues aus dem Kurpark<br />
Wenige Tage vor Weihnachten erreichte die Stadtverwaltung noch eine<br />
gute Nachricht von der Thüringer Aufbaubank in Erfurt. Nach nunmehr<br />
2-jährigem Antragsverfahren wurden Fördermittel für den Ausbau<br />
der kurörtlichen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 1,46 Mio.<br />
Euro bewilligt.<br />
Bereits 2009 hatte die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> im GRW-Programm zur „Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Förderbedarf für fünf<br />
Einzelprojekte rund um die Entwicklung unseres Kurortes angezeigt<br />
und parallel dazu die vorbereitende Planung vorangetrieben.<br />
In den Jahren <strong>2012</strong> und 2013 sollen folgende Bauvorhaben umgesetzt<br />
werden:<br />
- Neugestaltung des Umfelds der Musikmuschel einschließlich begrünter<br />
Pergola und Sonnenschutz sowie Integration einer öffentlichen<br />
WC-Anlage in das Gebäude<br />
- Umbau von Hauptwegestrecken im Kurpark mit einer bituminösen<br />
Deckschicht zur besseren Benutzbarkeit bei schlechter Witterung<br />
- Neugestaltung der „Parkquelle“ im Kurpark und Sanierung der<br />
Entwässerungsgräben<br />
- Barrierefreier Umbau des Coudrayhauses (Aufzug, Eingänge,<br />
WC), Gestaltung der Außenanlage und Installation einer Ausstellung<br />
zur <strong>Berka</strong>er <strong>Bad</strong>egeschichte<br />
- Gestaltung des ehemaligen „Verladegleises“ in der Tannrodaer<br />
Straße als Besucher- und Busparkplatz<br />
Die Mitarbeiter im Bauamt und in der Kurverwaltung bereiten gegenwärtig<br />
gemeinsam mit Planern und allen anderen Beteiligten die Baumaßnahmen<br />
vor und hoffen, sowohl auf das rege Interesse der Bürger<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>s, als auch auf gelegentliche Geduld während der Bauzeit.<br />
Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Investitionen in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
Für kommende Aufgaben gerüstet<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> hat vor rund einem Jahr JenaWasser die Aufgabe<br />
übertragen, für die gesamte Abwasserentsorgung in ihrem Hoheitsgebiet<br />
zu sorgen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> verfügt wie die meisten größeren Städte über einen sehr<br />
hohen Anschlussgrad an Zentralkläranlagen, was bedeutet, dass die<br />
Abwasserentsorgung genauso funktioniert, wie die Stromversorgung:<br />
Nach Betätigung der Dusche, des Geschirrspülers, der Waschmaschine<br />
oder der Toilettenspülung muss man sich keine Gedanken über den<br />
Verbleib des Abwassers machen. Es landet in einer Zentralkläranlage,<br />
die für die Reinigung sorgt, damit das gereinigte Abwasser danach<br />
unbedenklich in die Ilm geleitet werden kann.<br />
Nach einer Inspektion der Zentralkläranlagen wurde jedoch festgestellt,<br />
dass bestimmte Bauelemente dringend zu erneuern sind. So<br />
erfolgte eine kostenintensive Grundinstandsetzung der Sauerstoffgebläse<br />
und -pumpen für ca. 40 TEUR sowie ein kompletter Tausch<br />
der Schaltanlage im Zulaufpumpwerk der Kläranlage. Eine vollständige<br />
Erneuerung der Rechenanlage, die dafür sorgt, dass feste Bestandteile<br />
des Abwassers ausgesondert und als Abfall entsorgt werden<br />
können, ist bereits beauftragt und wird ca. 140 TEUR kosten. Entsprechend<br />
einer Sanierungsauflage des Freistaates Thüringen wurde<br />
die Zentralkläranlage <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> mit einer Phospat-Fällmittelstation<br />
ausgerüstet, die nun ab sofort dafür sorgt, dass Phosphate, die vorwie-