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Ausgabe 1/2012 - Kurstadt Bad Berka

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14. Januar <strong>2012</strong> – Amtsblatt 1/<strong>2012</strong> - 6-<br />

Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische<br />

Personen, die<br />

1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und<br />

2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese<br />

Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.<br />

§ 3<br />

Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse<br />

von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach § 2<br />

Abs. 1 werden am 31. März <strong>2012</strong> fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3,<br />

4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige<br />

Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt<br />

nicht.<br />

§ 4<br />

(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft<br />

1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand<br />

nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben<br />

oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder<br />

2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht<br />

rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 69<br />

Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung<br />

der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes<br />

gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21<br />

ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt.<br />

(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann<br />

erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang<br />

mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1<br />

und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 Thür-<br />

TierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge<br />

(Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.<br />

(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf<br />

Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach<br />

§ 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3<br />

maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der<br />

Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen<br />

wird.<br />

§ 5<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 05. Oktober<br />

2011 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über<br />

die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr <strong>2012</strong> wurde<br />

in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit vom 20. Oktober 2011 gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG<br />

genehmigt.<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Jena, 21.10.2011<br />

gez. Dr. Karsten Donat<br />

Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse<br />

Verabschiedung der Erzieherin Elke Elling<br />

„Ach was werden wir nur machen,<br />

gibt es noch so viel zu lachen,<br />

wenn Du nicht mehr bei uns bist?<br />

Ob Du uns bald ganz vergisst?<br />

Wir hingegen sicherlich, denken noch sehr oft an dich !“<br />

Am 16.12.2011 verabschiedeten wir nach 46 Jahren im Beruf und fast<br />

20 Jahre in der Kita „Sonnenhöhe“ unsere uns allen lieb gewordene<br />

Erzieherin Elke Elling in den Ruhestand. Viele Jahre hat sie unsere Arbeit<br />

in der Kita begleitet und mit ihrem Temperament in unserem<br />

„Haus“ immer für Lachen gesorgt.<br />

Wir alle wünschen ihr ein gesundes neues Jahr und viel Freude sowie<br />

gesundheitliches Wohlergehen für ihre Zeit zu Hause.<br />

Die Kinder und das Team der Kita „Sonnenhöhe“ <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Iris Felgenhauer<br />

Kita - Leiterin<br />

Neues aus dem Kurpark<br />

Wenige Tage vor Weihnachten erreichte die Stadtverwaltung noch eine<br />

gute Nachricht von der Thüringer Aufbaubank in Erfurt. Nach nunmehr<br />

2-jährigem Antragsverfahren wurden Fördermittel für den Ausbau<br />

der kurörtlichen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 1,46 Mio.<br />

Euro bewilligt.<br />

Bereits 2009 hatte die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> im GRW-Programm zur „Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Förderbedarf für fünf<br />

Einzelprojekte rund um die Entwicklung unseres Kurortes angezeigt<br />

und parallel dazu die vorbereitende Planung vorangetrieben.<br />

In den Jahren <strong>2012</strong> und 2013 sollen folgende Bauvorhaben umgesetzt<br />

werden:<br />

- Neugestaltung des Umfelds der Musikmuschel einschließlich begrünter<br />

Pergola und Sonnenschutz sowie Integration einer öffentlichen<br />

WC-Anlage in das Gebäude<br />

- Umbau von Hauptwegestrecken im Kurpark mit einer bituminösen<br />

Deckschicht zur besseren Benutzbarkeit bei schlechter Witterung<br />

- Neugestaltung der „Parkquelle“ im Kurpark und Sanierung der<br />

Entwässerungsgräben<br />

- Barrierefreier Umbau des Coudrayhauses (Aufzug, Eingänge,<br />

WC), Gestaltung der Außenanlage und Installation einer Ausstellung<br />

zur <strong>Berka</strong>er <strong>Bad</strong>egeschichte<br />

- Gestaltung des ehemaligen „Verladegleises“ in der Tannrodaer<br />

Straße als Besucher- und Busparkplatz<br />

Die Mitarbeiter im Bauamt und in der Kurverwaltung bereiten gegenwärtig<br />

gemeinsam mit Planern und allen anderen Beteiligten die Baumaßnahmen<br />

vor und hoffen, sowohl auf das rege Interesse der Bürger<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>s, als auch auf gelegentliche Geduld während der Bauzeit.<br />

Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Investitionen in <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

Für kommende Aufgaben gerüstet<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> hat vor rund einem Jahr JenaWasser die Aufgabe<br />

übertragen, für die gesamte Abwasserentsorgung in ihrem Hoheitsgebiet<br />

zu sorgen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> verfügt wie die meisten größeren Städte über einen sehr<br />

hohen Anschlussgrad an Zentralkläranlagen, was bedeutet, dass die<br />

Abwasserentsorgung genauso funktioniert, wie die Stromversorgung:<br />

Nach Betätigung der Dusche, des Geschirrspülers, der Waschmaschine<br />

oder der Toilettenspülung muss man sich keine Gedanken über den<br />

Verbleib des Abwassers machen. Es landet in einer Zentralkläranlage,<br />

die für die Reinigung sorgt, damit das gereinigte Abwasser danach<br />

unbedenklich in die Ilm geleitet werden kann.<br />

Nach einer Inspektion der Zentralkläranlagen wurde jedoch festgestellt,<br />

dass bestimmte Bauelemente dringend zu erneuern sind. So<br />

erfolgte eine kostenintensive Grundinstandsetzung der Sauerstoffgebläse<br />

und -pumpen für ca. 40 TEUR sowie ein kompletter Tausch<br />

der Schaltanlage im Zulaufpumpwerk der Kläranlage. Eine vollständige<br />

Erneuerung der Rechenanlage, die dafür sorgt, dass feste Bestandteile<br />

des Abwassers ausgesondert und als Abfall entsorgt werden<br />

können, ist bereits beauftragt und wird ca. 140 TEUR kosten. Entsprechend<br />

einer Sanierungsauflage des Freistaates Thüringen wurde<br />

die Zentralkläranlage <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> mit einer Phospat-Fällmittelstation<br />

ausgerüstet, die nun ab sofort dafür sorgt, dass Phosphate, die vorwie-

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