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AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES MARKTES<br />

WEISENDORF<br />

Herausgeber und Anzeigenverwaltung: Gemeindeverwaltung Weisendorf, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />

Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />

52. Jahrgang Mittwoch, 22. Juni 2011 Nummer 25<br />

Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />

Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />

ANZEIGENSCHLUSS<br />

für das nächste Amtsblatt am Mittwoch,<br />

29.06.2011 ist der 22.06.2011 um 12.00 Uhr.<br />

Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

B E K A N N T M A C H U N G<br />

Ermittlung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch<br />

i.V.m. § 13 der Gutachterausschussverordnung<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im<br />

Bereich des Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt hat in<br />

seiner Sitzung am 26.05.2011 für das Gemeindegebiet<br />

Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte<br />

für Wohnbau- und Gewerbeflächen - Stichtag der Ermittlung<br />

zum 31.12.2010 - ermittelt:<br />

Die Bodenrichtwerte wurden aufgrund der Kaufpreissammlung<br />

gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

unter Berücksichtigung der preisbestimmenden Merk-<br />

male ermittelt. Richtwertermittlungen für Sonderbauflächen<br />

waren nicht veranlasst.<br />

Die ermittelten Bodenrichtwerte liegen vom<br />

24.06.2011 bis 25.07.2009 im Rathaus Weisendorf,<br />

Zimmer Nr. 203, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf,<br />

öffentlich aus.<br />

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

beim Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höch-<br />

stadt, Zimmer Nr. 174, Dreikönigstr. 1-3, 91054 <strong>Erlangen</strong><br />

(Postanschrift Marktplatz 6, 91054 <strong>Erlangen</strong>) auch<br />

außerhalb der öffentlichen Auslegungszeit, Auskunft<br />

über die Bodenrichtwerte verlangen. Dazu ergeht der<br />

Hinweis, dass Auskünfte über Bodenrichtwerte<br />

APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />

Fr., 24.06.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 01.07.11, 18.00 Uhr<br />

Seebach-Apotheke, Hauptstr. 5, Weisendorf<br />

Tel-Nr. 09135/1282<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />

kostenpflichtig sind und nur über die Geschäftsstelle<br />

des Gutachterausschusses erfragt werden sollen.<br />

Weisendorf, 16.06.2011<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Alexander Tritthart<br />

1. Bürgermeister<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

Wir gratulieren<br />

27.06.2011 Herrn Hans Burkhardt<br />

Geiwitzenweg 6<br />

01.07.2011 Herrn Ortwin Fischer<br />

Sechs-Morgen-Straße 7<br />

76 Jahre<br />

72 Jahre<br />

Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />

Fundsachen:<br />

Fleecejacke grün-beige Gr. 116/122<br />

FO: Sauerheimer Weg/Ecke Karlsbader Str.<br />

Trinkflasche „Prinzessin Lillifee“<br />

FO: Reuther Spielplatz<br />

Geldbetrag<br />

FO: vor REWE-Markt<br />

Fundamt: Gemeinde Weisendorf<br />

Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27


Öffnungszeiten des Rathauses Weisendorf<br />

Montag und<br />

Mittwoch bis Freitag<br />

8.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Bitte nutzen Sie auch unser Bürgerportal auf<br />

www.weisendorf.de<br />

Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Vorgänge<br />

bequem von zu Hause aus unabhängig von den<br />

Öffnungszeiten zu erledigen bzw. vorzubereiten.<br />

ACHTUNG<br />

Ein Teilbereich der „Kirchenstraße“<br />

ab Hausnummer 22 bis Einmündung<br />

„Am Weißen Berg“ ist wegen Kanalbauarbeiten<br />

bis voraussichtlich Ende<br />

Oktober 2011 vollständig gesperrt.<br />

Um die Abholung Ihrer Mülltonnen weiterhin gewährleisten<br />

zu können, bitten wir die Bewohner der Anwesen<br />

im Baustellenbereich, ihre Mülltonnen jeweils am<br />

Ende des Baustellenbereiches zur Abholung bereitzustellen.<br />

Weiterhin teilen wir mit, dass die Mülltonnen in der<br />

„Kirchenstraße“ und „Obere Gasse“ auf der Straßenseite<br />

mit den ungeraden Hausnummern am Abholtag<br />

bereitgestellt werden sollen.<br />

Im „Mitteldorfer Weg“ und „Am Weißen Berg“ sollen<br />

die Mülltonnen auf der Straßenseite mit den geraden<br />

Hausnummern am Abholtag bereitgestellt werden.<br />

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

MARKT WEISENDORF<br />

Niederschrift<br />

Sitzung: Gemeinderat<br />

Tag: Montag, den 06.06.2011<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die letzte<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

am 09.05.2011 wird ohne Einwand genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />

Das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderats-<br />

sitzung vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis während<br />

der Gemeinderatssitzung in Umlauf gegeben und gilt<br />

als genehmigt, wenn keine Einwände erhoben<br />

werden.<br />

Einwände gegen die Tagesordnung<br />

Es bestehen keine Einwände.<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

Zu 1)<br />

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />

Straße“<br />

a) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Den Gemeinderatsmitgliedern liegen die Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange, die Einwände<br />

bzw. Anregungen und Bedenken vorgebracht<br />

haben zusammen mit einer Übersichtsaufstellung vom<br />

26.04.2011 vor. Herr Helmut Reck beantwortet die<br />

Fragen einzelner Gemeinderatsmitglieder zu den jeweiligen<br />

Stellungnahmen und gibt weitere Erläuterungen<br />

dazu. Zu diesen Stellungnahmen werden folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

1. Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde;<br />

Schreiben vom 04.03.2011<br />

Von der Änderung des Bebauungsplanes sind landesplanerische<br />

Belange nicht betroffen. Einwände werden<br />

daher nicht erhoben.<br />

Aus städtebaulicher Sicht weist die Regierung darauf<br />

hin, dass das Vorhaben bei den anstehenden<br />

Sanierungsplanungen entsprechend Berücksichtigung<br />

finden soll.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise zu Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />

und Landesplanung sowie zu den planungsrechtlichen<br />

oder städtebaulichen Gesichtspunkten<br />

werden zur Kenntnis genommen. Die betroffenen<br />

Fachstellen wurden beteiligt.<br />

Da der Geltungsbereich des Plangebietes im Ortskern-Sanierungsgebiet<br />

hinsichtlich der Städtebauförderung<br />

liegt, wurde das Planungsbüro Topos team als<br />

Fachstelle am Verfahren beteiligt. Von TOPOS team<br />

liegt eine ausführliche Stellungnahme vor, zu der<br />

später Beschluss gefasst wird.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

2. Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />

a) Bauamt, Schreiben vom 28.03.2011<br />

Der festgesetzten Art der baulichen Nutzung als<br />

Mischgebiet kann aufgrund der fehlenden Durch-<br />

mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />

nicht zugestimmt werden. Unter Abklärung mit dem<br />

Fachbereich Immissionsschutz wird empfohlen, als Art<br />

2 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


der baulichen Nutzung ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“<br />

festzusetzen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung<br />

als Mischgebiet wurde berücksichtigt, dass für das bestehende<br />

Postgebäude im Dachgeschoss mit Bescheid<br />

vom 16.11.1989 eine Wohnnutzung baurechtlich<br />

genehmigt wurde (Ausbau eines Dachgeschosses<br />

in zwei Wohneinheiten). Die beiden genehmigten<br />

Wohnungen werden allerdings zur Zeit gewerblich genutzt:<br />

Einmal als Logopädiepraxis und einmal als<br />

Bauplanungsbüro.<br />

Eine Wohnnutzung z.B. in den Obergeschossen<br />

würde insbesondere nach Geschäfts- bzw. Ladenschluss<br />

zu einer Belebung des Ortszentrums beitragen<br />

und damit als städtebauliches Sanierungsziel die<br />

„Ortsmitte“ als Wohnstandort stärken.<br />

Anstelle einer zulässigen Gebäudehöhe von II+D erfolgt<br />

eine Minderung auf I+D wie bereits bei dem<br />

Postgebäude bestehend. Solange die Festsetzung I+D<br />

zumindest theoretisch eine Durchmischung von<br />

Wohnen und nichtstörendem Gewerbe möglich macht<br />

und eine Wohnnutzung unter immissionsschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten möglich ist, würde nach Auffassung<br />

des Gemeinderates die Festsetzung eines<br />

Mischgebietes (MI) eher den Sanierungszielen und<br />

der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen, als<br />

die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes<br />

(eGE).<br />

Die Verwaltung hat, wie vom Kreisbaumeister vorgeschlagen,<br />

verantwortlich abgewogen und geprüft, ob<br />

die Ausweisung als eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

(eEG) in Betracht kommt. Mit Ausnahme der in § 8<br />

Abs. 2 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

genannten Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude<br />

hätten die meisten weiteren in einem Gewerbegebiet<br />

zulässigen Nutzungen (z.B. Lagerhäuser, Lagerplätze,<br />

Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) unerwünschte<br />

Auswirkungen auf die Ortsmitte und müssten<br />

ausgeschlossen werden. Ob bei einer Einschränkung<br />

der gewerblichen Nutzung in diesem erheblichen<br />

Umfang die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes<br />

noch gewahrt wäre, ist fraglich. Die<br />

Planungsabsicht der Gemeinde ist es, an dieser zentralen<br />

Stelle der Ortsmitte, die von denkmalgeschützten<br />

Gebäuden umgeben ist, keinesfalls ein Gewerbegebiet<br />

festzulegen.<br />

An der Festsetzung eines Mischgebietes wird daher<br />

festgehalten. Es entspricht der Eigenart der näheren<br />

Umgebung, die durch das Nebeneinander von Wohn-<br />

und nicht wesentlich störenden Gewerbenutzungen<br />

geprägt ist. Die Errichtung eines Drive-In-Cafes wäre<br />

nach aktueller Rechtsprechung innerhalb des Mischgebietes<br />

allgemein zulässig.<br />

Es bleibt auch weiterhin beim Ausschluss verschiedener<br />

störender Gewerbetriebe, u.a. Gartenbaubetriebe,<br />

Tankstellen und Vergnügungsstätten, da diese Betrie-<br />

be nicht in diesen sensiblen, von denkmalgeschützten<br />

Gebäuden umgebenen Ortsbereich passen.<br />

Das Staatliche Bauamt wurde am Verfahren beteiligt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

b) Städtebau, Schreiben vom 23.03.2011<br />

Auch hier wird die Mischgebietsausweisung kritisch<br />

angesehen, da die nötige Durchmischung von<br />

Wohnen und nichtstörendem Gewerbe nicht möglich<br />

ist. Es muss verantwortlich abgewogen und geprüft<br />

werden, ob die Ausweisung als „e GE“ in Betracht<br />

kommt.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die<br />

Gebietsausweisung wird bei Mischgebiet belassen.<br />

Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss zu 2a)<br />

verwiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

c) Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom<br />

28.03.2011<br />

Soweit für das Bebauungsplanverfahren nicht § 13a<br />

BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung –<br />

beschleunigtes Verfahren) angewandt wird, ist eine<br />

Ausgleichsregelung durchzuführen.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet<br />

sich gemäß Luftbild entlang des Langweihergrabens<br />

ein Gehölzbestand. Die Lage weicht von der dargestellten<br />

Grünfläche im Bebauungsplan ab. Der<br />

schützenswerte Gehölzbestand ist mit seiner tatsächlichen<br />

Lage zu erfassen und der Erhalt durch Darstellungen<br />

und Festsetzungen sicherzustellen.<br />

Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist erforderlich, um<br />

die Beachtung artenschutzrechtlicher Belange sicherstellen<br />

zu können.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart zitiert aus dem<br />

den Gemeinderatsmitgliedern heute vorgelegten<br />

artenschutzrechtlichen Gutachten des Instituts Dr.<br />

Mühlhofer vom 31.05.2011 die entscheidenden<br />

Passagen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Da für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan besteht,<br />

wird das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a<br />

BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />

durchgeführt. Dadurch entfällt die zwingende Anwendung<br />

einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung<br />

sowie einer Umweltprüfung.<br />

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung<br />

werden entsprechend umgeschrieben und geändert.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 3


Über diese Verfahrensänderung muss ein neuer Aufstellungsbeschluss<br />

gefasst und veröffentlicht werden.<br />

Der geschilderte schützenswerte Gehölzbestand entlang<br />

des Langweihergrabens ist im Bebauungsplan als<br />

separater Grünstreifen als „Bindung für die Erhaltung<br />

der Gehölzböschung“ festgesetzt. Die dargestellte<br />

Lage wird überprüft und angepasst. Wegen der zusätzlichen<br />

Parkplätze wird die im Osten vorhandene<br />

Obststreuwiese verkleinert. Diese Fläche ist als „Grünfläche,<br />

private Obstwiese“ ausgewiesen.<br />

Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange<br />

wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.<br />

Das entsprechende artenschutzrechtliche Gutachten<br />

des Instituts Dr. Mühlhofer vom 31.05.2011<br />

wird als Anlage der Begründung beigefügt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

d) Immissionsschutz, Schreiben vom 15.03.2011<br />

Da bislang neben der Parkfläche nur gewerbliche<br />

Nutzungen existieren und für die erweiterte Nutzung<br />

ebenfalls nur Gewerbenutzungen enthalten sind,<br />

handelt es sich planungsrechtlich nicht um ein Mischgebiet.<br />

Geprüft werden sollten die Einwirkungen auf die umliegenden<br />

Mischgebietsgrundstücke, insbesondere für<br />

das im südlichen Anschluss bestehende Fortbildungszentrum<br />

(Institut Notre Dame de Vie). Darüber hinaus<br />

wird empfohlen, die Auswirkung auf die umliegenden<br />

Grundstücke durch das im Wesentlichen bekannte<br />

Vorhaben „Beck-Drive“ bereits im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />

prüfen zu lassen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im<br />

Zuge nachfolgender Baugenehmigungen eine Beteiligung<br />

des Immissionsschutzes erfolgen soll.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich<br />

der Gebietsausweisung bleibt es bei einem<br />

Mischgebiet. Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss<br />

zu 2a) verwiesen.<br />

Zur schalltechnischen Beurteilung wird von einem<br />

Sachverständigenbüro ein Schallschutzgutachten eingeholt.<br />

Dieses soll Aufschluss geben,<br />

- ob in Anbetracht des Verkehrslärms eine Wohnnutzung<br />

innerhalb des Plangebietes zulässig wäre,<br />

- welche flächenbezogenen Schalleistungspegel für<br />

das Plangebiet festgelegt werden müssen, um unzulässige<br />

Störungen für die angrenzenden Nutzungen<br />

(z.B. Institut Notre Dame de Vie) durch Anlieferungs-,<br />

Parkplatzlärm o.ä. auszuschließen,<br />

- ob und wie vom Plangebiet ausgehenden Emissionen<br />

und die einwirkenden Immissionen bei Bedarf<br />

gemindert werden können.<br />

Die Ergebnisse dieser schalltechnischen Beurteilung<br />

sollen bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

an die Träger öffentlicher Belange sowie für die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit vorliegen. Das Gutachten ist<br />

als Anlage der Begründung beizufügen und vor Verfahrensabschluss<br />

den Gemeinderatsmitgliedern zur<br />

Kenntnis vorzulegen.<br />

Bei der Behandlung von Bauanträgen für das Plangebiet<br />

ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine<br />

Beteiligung des Immissionsschutzes entsprechend<br />

Art. 64 Abs. 1 BayBO durchzuführen. Damit kann für<br />

diese Bauanträge das Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />

nach Art. 58 BayBO nicht angewandt werden.<br />

Für diese Bauanträge muss das Genehmigungsverfahren<br />

über das Landratsamt durchgeführt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

e) Gesundheitswesen, Schreiben vom 04.03.2011<br />

Dem Bebauungsplan wird zugestimmt.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise zur Entwässerung, Regenwasser-<br />

nutzungsanlagen, Bepflanzung und Umweltprüfung<br />

werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es ist beabsichtigt, das anfallende Regenwasser<br />

direkt in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />

Der gesamte Geltungsbereich betrifft eine private<br />

Grundstücksfläche. Kinderspielplätze sind nicht geplant.<br />

Es gibt keine Anhaltspunkte für Bodenbelastungen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

3. Kreisbrandrat Harald Schattan, Schreiben vom<br />

27.02.2011<br />

Der Kreisbrandrat erhebt grundsätzlich keine Einwände.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die allgemeinen Hinweise zur Gewährleistung und<br />

Sicherstellung des Brandschutzes sowie zur Löschwasserversorgung<br />

und brandschutztechnischen<br />

Risiken werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

4. Ingenieurgesellschaft Baier und Schwarzott,<br />

Schreiben vom 25.03.2011<br />

Das Ingenieurbüro gibt Hinweise zur Wasserversorgung,<br />

Einleitung des Oberflächenwassers, Abwasserentsorgung<br />

und Straßenzufahrt.<br />

4 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es ist vorgesehen, das Regenwasser für das zukünftige<br />

Gebäude direkt in den Langweihergraben einzuleiten.<br />

Im Rahmen des späteren Bauantrages wird der<br />

Bauherr eigenverantwortlich ein entsprechendes wasserrechtliches<br />

Verfahren durchführen, wenn dies aufgrund<br />

der gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

5. Ingenieurbüro Wagner, Schreiben vom 18.03.2011<br />

Das Ingenieurbüro nimmt Stellung zur allgemeinen<br />

Abwasserentsorgung bezüglich der betreuten Projekte.<br />

Auf dem Plangrundstück Flur-Nr. 58/2 verläuft ein<br />

öffentlicher Mischwasserkanalsammler (DN 700). Für<br />

Revisionsarbeiten am Kanal sollte ein Baufeld von<br />

beidseitig ca. 3-5 m freigehalten werden. Der Kanal<br />

darf nicht überbaut werden. Der Kanal kann nach derzeitigem<br />

Stand nur mit einem erheblichen Aufwand<br />

verlegt werden.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die vorhandene öffentliche Abwasserhauptleitung wird<br />

im Planteil des Bebauungsplanes als Leitungstrasse<br />

aufgenommen und in der Legende beschrieben.<br />

Mit dem zukünftigen Gebäude erfolgt keine Über-<br />

bauung dieser Kanaltrasse, lediglich die Außenfrei-<br />

fläche/Terrasse liegt auf dem Kanal. Auf die Einhaltung<br />

eines ca. 3-5 m breiten Baufeldes für mögliche<br />

Revisionsarbeiten am Kanal wird für das kurze Stück<br />

verzichtet. Notwendige Reparaturarbeiten sollten als<br />

Inliner-Sanierung durchgeführt werden.<br />

Für die Kanalleitungstrasse ist keine Grunddienstbarkeit<br />

bestellt. Eine Umlegung des Kanals erfolgt nicht.<br />

Zu Lasten des Grundstückes Fl.-Nr. 58/2 Gemarkung<br />

Weisendorf ist eine Grunddienstbarkeit für die Abwasserleitung<br />

zu bestellen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

6. Staatliches Bauamt <strong>Nürnberg</strong>, Abt. Straßenbau,<br />

Schreiben vom 24.03.2011<br />

Soweit die mitgeteilten Auflagen berücksichtigt<br />

werden, wird der Planung zugestimmt. Unter anderem<br />

soll nur eine gemeinsame Einfahrt sowie eine gemeinsame<br />

Ausfahrt zum Grundstück erfolgen. Weiterhin<br />

wird im Zufahrtsbereich der Höchstadter Straße<br />

(Staatsstraße 2263) eine Fahrbahnaufweitung als einfache<br />

Abbiegespur gefordert. Die bei der Anlage eines<br />

Aufstellbereiches entstehenden Unterhaltskosten sind<br />

vom Vorhabensträger gegenüber dem Freistaat<br />

Bayern abzulösen.<br />

Das Ingenieurbüro für Gesamtplanung Reck und Reck<br />

hat zur verkehrsmäßigen Erschließung eine Plan-<br />

skizze angefertigt, die von Herrn Helmut Reck erläutert<br />

wird.<br />

Nach kurzer Diskussion, vor allem über die Parkplatzsituation<br />

und die Verkehrsführung auf der Staats-<br />

straße wird folgender Beschluss gefasst:<br />

Die Auflagen werden zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet.<br />

Zum Plangebiet erfolgt von der Staatsstraße aus nur<br />

eine gemeinsame Einfahrt und eine gemeinsame Ausfahrt.<br />

Insoweit entsteht innerhalb des Grundstückes<br />

teilweise Einbahnverkehr. Die zeichnerische Darstellung<br />

des Bebauungsplanes ist entsprechend zu<br />

ändern.<br />

Erst im Zuge der Errichtung des geplanten Gebäudes<br />

wird entsprechend den Empfehlungen festgelegt, wie<br />

der Zugangsbereich auf der Westseite als Fußweg<br />

integriert und angelegt wird.<br />

Die entlang der Staatsstraße auf Gemeindegrund bestehenden<br />

öffentlichen Längsparkplätze, die zwischen<br />

der geplanten Ein- und Ausfahrt liegen, werden aufgelassen.<br />

Zur Sicherstellung der Freihaltung des notwendigen<br />

Sichtdreieckes sind im Ausfahrtsbereich<br />

Sperrmarkierungen anzubringen.<br />

Etwaige Bepflanzungen im an den Gehweg angrenzenden<br />

Bereich dürfen zur Sicherstellung ausreichender<br />

Sichtdreiecke nur bis zu einer Höhe von 0,80 cm<br />

über Fahrbahnoberkante festgelegt werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund<br />

der Forderung des Staatlichen Bauamtes <strong>Nürnberg</strong><br />

nur ein Teil der öffentlichen in Gemeindeeigentum<br />

stehende Parkbuchten entlang der Höchstadter<br />

Straße entfallen und zur Verbreiterung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche der Staatsstraße an den Freistaat<br />

Bayern als Straßenbaulastträger abgegeben werden<br />

muss.<br />

Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem<br />

Straßenumbau für die Sicherstellung des Aufstellbereiches<br />

entstehenden Kosten muss zu gegebener Zeit<br />

zwischen dem Staatlichen Bauamt <strong>Nürnberg</strong> und dem<br />

Bauherrn bzw. dem Vorhabensträger oder dem<br />

Grundstückseigentümer auf der Grundlage einer entsprechenden<br />

Fachplanung und Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

geregelt werden. Dazu sind spätere Bauanträge<br />

zur Einholung der Zustimmung dem Staatlichen<br />

Bauamt vorzulegen.<br />

Der Gemeinderat geht davon aus, dass die gewünschten<br />

Verkehrsanlagen realisiert werden können, ohne<br />

den vorhandenen Gehweg entlang der Höchstadter<br />

Straße zu verändern. Eine Einengung des Gehweges<br />

ist nicht akzeptabel.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 5


Die vom Ingenieurbüro für Gesamtplanung Reck und<br />

Reck geplante verkehrsmäßige Umgestaltung wird in<br />

den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

7. Wasserwirtschaftsamt <strong>Nürnberg</strong>, Schreiben vom<br />

14.03.2011<br />

Das Wasserwirtschaftsamt verweist auf allgemeine<br />

fachliche Informationen und gibt Empfehlungen sowie<br />

Hinweise zu Grundwasserabsenkungen, Abwasserbeseitigung<br />

und Gewässer.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise zum Grundwasser bezüglich der späteren<br />

Bebauung werden zur Kenntnis genommen.<br />

Das Baugebiet wird an die zentrale Wasserver- und<br />

Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen.<br />

Es ist vorgesehen, das anfallende Regenwasser unmittelbar<br />

in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />

Falls notwendig, ist hierfür zu gegebener Zeit<br />

vom Bauherrn ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.<br />

Das Ingenieurbüro Wagner hat die Grundstücksfläche<br />

bei der hydraulischen Berechnung zur Abwasserbeseitigung<br />

berücksichtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

8. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben<br />

vom 22.03.2011<br />

Gegen die Planung besteht von Seiten der archäologischen<br />

Denkmalpflege kein Einwand. Es wird darauf<br />

verwiesen, dass archäologische Denkmäler, die bei<br />

Erdarbeiten auftreten können, der Meldepflicht nach<br />

Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unterliegen und<br />

unverzüglich gemeldet werden müssen. Es wird gebeten,<br />

alle an der Baumaßnahme Beteiligten entsprechend<br />

dem mitgeteilten Text über die Meldepflicht zu<br />

unterrichten.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise sind in den Textteil des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

9. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben<br />

vom 24.03.2011<br />

Die Planung liegt in einem denkmalfachlich hoch bedeutenden<br />

Areal, dadurch sind verschiedene denkmalfachliche<br />

Belange berührt. Von Seiten des Denkmalschutzes<br />

wird die Festlegung der maximalen Gebäudehöhe<br />

kritisiert. Weiterhin kann ein Flachdach<br />

aus denkmalfachlicher Sicht in dieser historischen<br />

Ortssituation nicht befriedigen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die kritisierte Gebäudehöhe wird um jeweils ein Vollgeschoss<br />

reduziert. Die Zahl der Vollgeschosse wird<br />

für beide Baubereiche von bisher II+D auf I+D abgeändert.<br />

An der möglichen Dachform eines Flach-<br />

daches wird für das nördliche Baufeld festgehalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

10. Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Weisendorf-Seebachgrund,<br />

Schreiben vom 21.03.2011<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.<br />

Es sollte das Ergebnis für die laufende städtebauliche<br />

Sanierung für den Ortskern als „aktives Ortszentrum<br />

Weisendorf“ abgewartet werden.<br />

Zu den vorgebrachten Anmerkungen wird folgender<br />

Beschluss gefasst:<br />

Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird nun<br />

nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren<br />

durchgeführt. Dadurch entfällt die Anwendung der<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleichregelung. Dennoch<br />

werden Belange des Naturschutzes in der Planung berücksichtigt.<br />

Die Gehölzböschung zum Langweihergraben bleibt<br />

erhalten. Dazu sind auch Neupflanzungen vorge-<br />

sehen.<br />

Der Hinweis bei Neupflanzungen ausschließlich<br />

Nahrungspflanzen für Bienen und anderen blütenbesuchende<br />

Insekten zu verwenden wird beachtet und<br />

soweit wie möglich umgesetzt. Die Begründung wird<br />

unter Ziffer 7.3 (grünordnerische Festsetzungen) ergänzt.<br />

An der Änderung des Bebauungsplanes wird grundsätzlich<br />

festgehalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 6<br />

Gemeinderat Lothar Ort ist zur Abstimmung nicht im<br />

Sitzungssaal anwesend.<br />

11. Institut Notre Dame De Vie, Schreiben vom<br />

27.03.2011<br />

Gegen die Planung werden aus städtebaulicher Entwicklung<br />

und Ordnung Bedenken vorgetragen und<br />

gebeten, es bei der bisherigen Festsetzung des Bebauungsplanes<br />

zu belassen.<br />

Auch zu dieser Stellungnahme wird nochmals die<br />

Parkplatzsituation diskutiert. Mehrheitlich ist der Gemeinderat<br />

dafür, aus dem ersten Beschlussvorschlag<br />

den letzten Halbsatz „das sind 8 Parkplätze mehr als<br />

bisher“ zu streichen.<br />

6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


Zu den vorgebrachten Bedenken werden folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Für das Gebiet besteht bereits ein Bebauungsplan,<br />

der grundsätzlich ein Baurecht gibt. Die Gemeinde<br />

unterstützt das Vorhaben, den Ortskern mit einem<br />

Cafe zu beleben. Zur Sicherstellung einer geregelten<br />

Bebauung und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

ist vorgesehen, den bisherigen Bebauungsplan<br />

zu ändern. Bei den vorhandenen Parkplätzen<br />

handelt es sich ausschließlich um Parkflächen, die in<br />

Privateigentum stehen, aber wegen der freien Zugänglichkeit<br />

einen öffentlichen Charakter haben. Daran<br />

soll sich mit der Planung nichts ändern. Insgesamt<br />

sollen 34 Parkplätze entstehen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Die bestehende Streuobstwiese wird erhalten, allerdings<br />

verkleinert, auch damit ausreichende Parkplätze<br />

geschaffen werden können. Auch die Eingrünung zum<br />

Langweihergraben bleibt erhalten, hier erfolgen<br />

weitere Anpflanzungen. Die zur zulässigen Wandhöhe<br />

bis zu 6,75 m vorgetragene Kritik, dass diese das<br />

Ortsbild prägende baukulturelle Orts- und Landschaftsbild<br />

nachhaltig verändert, wird aufgegriffen. Die<br />

Gebäudehöhe (Zahl der Geschosse) wird von II + D<br />

auf lediglich I + D reduziert.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Bei der Änderung des Bebauungsplanes werden die<br />

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und<br />

untereinander gerecht abgewogen. Das hier im südlichen<br />

Baufeld bereits seit 1987 bestehende Postgebäude<br />

ändert sich durch die Planung grundsätzlich<br />

nicht. Die Möglichkeit, dieses Gebäude um ein weiteres<br />

Vollgeschoss zu erweitern, wird zurückgenommen.<br />

Es bleibt hier bei der bestehenden Gebäudehöhe von<br />

I+D.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Zu der Befürchtung einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

durch Ausweisung eines MI-Gebietes, die zu erhöhten<br />

Immissionen führen wird, ist darauf hinzuweisen,<br />

dass das Landratsamt empfiehlt, anstelle eines<br />

MI-Gebietes ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

(eGE) festzulegen. Zur Planung ist von einem qualifizierten<br />

Sachverständigenbüro ein Immissionsschutzgutachten<br />

bzw. Schallschutzgutachten zu erstellen<br />

und der Begründung der Planung als Anlage beizufügen.<br />

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für das<br />

Plangebiet verschiedene störende Nutzungen, u.a.<br />

Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Die vorgebrachten Schutzinteressen der in Weisendorf<br />

ansässigen Gewerbetreibenden sind nicht<br />

schlüssig. Die Gemeinde kann letztendlich die ortsan-<br />

sässigen Geschäftstreibenden nicht vor Konkurrenz<br />

schützen und nicht in den Wettbewerb eingreifen.<br />

An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />

wird festgehalten, allerdings mit den genannten Umplanungen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

12. Planungsbüro Topos team, Schreiben vom<br />

15.03.2011<br />

Da der Geltungsbereich innerhalb des Gebietes für die<br />

vom Gemeinderat beschlossene Durchführung vorbereitender<br />

Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet<br />

„Ortsmitte Weisendorf“ liegt, nimmt Herr Thomas<br />

Rosemann mit Hinweisen und Anregungen zur<br />

städtebaulichen Sanierung der Ortsmitte von Weisendorf<br />

ausführlich Stellung.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den<br />

Gemeinderat bestärkt die Aussage, dass das Vorhaben<br />

bzw. die Planung die Durchführung der Sanierung<br />

nicht unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder<br />

den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen<br />

würde.<br />

- Trotz der Empfehlung des Landratsamtes wird, auch<br />

aufgrund der Stellungnahme des Fachbüros, daran<br />

festgehalten, ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO<br />

auszuweisen. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

wird nicht festgesetzt. Es bleibt allerdings weiterhin<br />

beim Ausschluss verschiedener störender Gewerbetriebe,<br />

u.a. Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten,<br />

da diese Betriebe nicht in diesen<br />

sensiblen, von denkmalgeschützten Gebäuden umgebenen<br />

Ortsbereich passen. Die Begründung für den<br />

Ausschluss wird in die Planung aufgenommen.<br />

- Die textliche Festsetzung (2. Maß der baulichen<br />

Nutzung) wird unter Ziff. 2.1 zu den versickerungs-<br />

fähigen Stellplatzoberflächen zur Klarstellung wie folgt<br />

umformuliert: „Die zulässigen Grundflächen werden<br />

durch die Stellplätze höchstens zu 50% überschritten“.<br />

- Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird von II+D<br />

auf I+D reduziert. Parallel dazu wird die bisherige<br />

Wandhöhe von 6,75 m auf maximal 5 m reduziert.<br />

- Die empfohlene Baulinie wird nicht aufgegriffen, da<br />

dadurch eine zwingende Bebauung auf dieser Linie<br />

vorgegeben wird. An den eingezeichneten Baugrenzen,<br />

insbesondere im Westen wird festgehalten.<br />

- Es wird keine Notwendigkeit gesehen, ergänzende<br />

Gestaltungsvorschriften z.B. Regelungen über die<br />

Gestaltung der Freiflächen oder Werbeanlagen aufzunehmen.<br />

Im angrenzenden Ortsbereich bestehen<br />

ebenso keine Regelungen über eine innerörtliche<br />

Gestaltung. Auf die Dachgaubensatzung des Marktes<br />

Weisendorf wird verwiesen, diese gilt für das gesamte<br />

Gemeindegebiet.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 7


- Derzeit bestehen auf dem Grundstück 26 private<br />

Parkplätze. Nach der Planung sollen insgesamt 34<br />

Parkplätze entstehen. Anstelle der bisher geplanten<br />

Zu- und Ausfahrten wird die Planung insoweit geändert,<br />

dass nur eine Einfahrt und nur noch eine Ausfahrt<br />

zulässig sind.<br />

Der Geltungsbereich des Entwurfs zur Änderung des<br />

Bebauungsplanes wurde auf der Grundlage des bisherigen<br />

Gebietes gezeichnet und wird so beibehalten.<br />

Da der Markt Weisendorf an der Planung für die Errichtung<br />

eines Drive-In-Cafes festhält, muss aufgrund<br />

der Forderung des Straßenbauamtes eine Abbiegespur<br />

als Aufstellungsbereich gebaut werden.<br />

Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu<br />

den Parkplätzen und zur Ein- und Ausfahrt verwiesen.<br />

- Aufgrund der bestehenden Situation sollen die vorhandenen<br />

Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben.<br />

Zwei neue Bäume sollen gepflanzt werden. Weitere<br />

Änderungen werden in der Planung zur Grünordnung<br />

nicht vorgenommen, um die bauliche Nutzung des<br />

Grundstückes nicht noch mehr einzuschränken.<br />

- Bezüglich der Belange des Artenschutzes ist in Abstimmung<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde eine<br />

artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />

Wie vorgeschlagen, wird die Bebauungsplanänderung<br />

im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

weitergeführt; somit ist weder eine Umweltprüfung<br />

noch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

erforderlich.<br />

- Die Fachabteilung Immissionsschutz beim Landratsamt<br />

wird am Verfahren beteiligt. Ein Immissionsschutzgutachten<br />

mit schalltechnischen Untersuchungen<br />

ist anzufertigen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Nachstehende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />

haben keine Einwendungen erhoben:<br />

- Regionaler Planungsverband,<br />

Schreiben vom 21.03.2011<br />

- Stadt Höchstadt a.d. Aisch,<br />

Schreiben vom 13.04.2011<br />

- Markt Dachsbach, Schreiben vom 22.03.2011<br />

- Markt Uehlfeld, Schreiben vom 17.03.2011<br />

- Gemeinde Aurachtal, Schreiben vom 18.04.2011<br />

- Gemeinde Großenseebach,<br />

Schreiben vom 11.03.2011<br />

- Gemeinde Oberreichenbach,<br />

Schreiben vom 28.03.2011<br />

- Gemeinde Heßdorf, Schreiben vom 30.03.2011<br />

- Industrie- und Handelskammer <strong>Nürnberg</strong>,<br />

Schreiben vom 22.03.2011<br />

Hiervon nimmt der Gemeinderat Kenntnis.<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

- Kreisheimatpfleger<br />

- Stadt Herzogenaurach<br />

- Gemeinde Gerhardshofen<br />

- Handwerkskammer für Mittelfranken<br />

- Kreishandwerkerschaft <strong>Erlangen</strong><br />

Das Einverständnis zum Bebauungsplan wird daher<br />

vorausgesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BauGB).<br />

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.<br />

b) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit<br />

vom 03.03.2011 bis einschließlich 28.03.2011 zur<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />

öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt<br />

des Marktes Weisendorf Nr. 9 vom 02.03.2011 hingewiesen.<br />

Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

sind folgende Stellungnahmen beim Markt<br />

Weisendorf eingegangen, welche allen Gemeinde-<br />

räten zur Information vorliegen:<br />

1. Schäfter, Martin, Schreiben vom 19.01.2011<br />

Auf Nachfrage der Verwaltung am 02.03.2011 bekräftigt<br />

Herr Schäfter seine vorgebrachten Bedenken.<br />

Seiner Meinung nach passt das Beck-Drive nicht in<br />

das Erscheinungsbild des Weisendorfer Ortskerns.<br />

Weiterhin sieht er durch die Zu- und Ausfahrt zum geplanten<br />

Beck-Drive eine Behinderung des Durchgangsverkehrs.<br />

Er wünscht sich, dass auch die Bedenken<br />

der Bürger mit in die Planung einfließen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Gemeinderat sieht bei der Planung keine Fehlentwicklung<br />

sondern durch die Errichtung eines Cafes<br />

eine Belebung des Ortskerns. Zu dieser Feststellung<br />

kommt auch das Planungsbüro Topos team in seiner<br />

Stellungnahme.<br />

Unter Umständen wird durch die Ein- und Ausfahrt<br />

zum geplanten Cafe der Verkehrsfluss verlangsamt.<br />

Die vorgebrachten Bedenken sind insgesamt nicht<br />

schwerwiegend. An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />

wird festgehalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

2. Rappold, Ernst, Schreiben vom 28.03.2011<br />

Das im Bebauungsplan zulässige Flachdach passt<br />

städtebaulich nicht. Durch eine Bauleitplanung sollte<br />

versucht werden, die bestehenden Dachformen durch<br />

entsprechende Festsetzungsgestaltungen anzugleichen.<br />

8 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Planungs-<br />

büros Topos team ist der Gemeinderat der Meinung,<br />

dass hier die möglichen Sanierungsmaßnahmen nicht<br />

gefährdet oder behindert werden. An der Änderung<br />

des Bebauungsplanes wird festgehalten.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

c) erneuter Aufstellungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan im<br />

Rahmen einer Änderung des bisherigen Bebauungsplanes<br />

„Nr. 31/5 südlich der Erlanger Straße“ für das<br />

Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:<br />

Im Norden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

mit dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 50/20<br />

Gemarkung Weisendorf (Schlosspark).<br />

Im Westen durch die öffentliche Verkehrsfläche entlang<br />

der Höchstadter Straße Flur-Nr. 55/3 Gemarkung<br />

Weisendorf.<br />

Im Süden und Osten durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

zu dem Grundstück Flur-Nr. 58 Gemarkung<br />

Weisendorf (Tagungszentrum des Instituts Notre<br />

Dame de Vie).<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die<br />

Grundstücke Flur-Nrn. 58/2 und 58/3 Gemarkung<br />

Weisendorf.<br />

In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes<br />

„südlich der Erlanger Straße“, welcher am 18.11.1977<br />

in Kraft trat, waren die Grundstücke Flur-Nrn. 58/2 und<br />

58/3 Gemarkung Weisendorf als allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) festgesetzt. Für diesen Geltungsbereich<br />

wurde eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt,<br />

die am 30.03.1984 bestandskräftig wurde und<br />

mit der die Gebietsart von einem allgemeinen Wohngebiet<br />

in „Flächen für den Gemeinbedarf“ geändert<br />

und festgesetzt wurde. Mit dem erneuten Änderungsverfahren<br />

soll für den Geltungsbereich nun ein Mischgebiet<br />

(MI) festgesetzt werden.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im so<br />

genannten beschleunigten Verfahren entsprechend<br />

den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.<br />

Als Planungsziel werden eine Neustrukturierung der<br />

städtebaulichen Situation im Ortskern und eine Neubebauung<br />

angestrebt. Es soll ein Mischgebiet (MI)<br />

gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Diese Festsetzung<br />

lässt die Unterbringung von Schank- und<br />

Speisewirtschaften, Geschäfts- und Bürogebäuden<br />

und sonstigen Gewerbebetrieben zu. Eine Nutzung<br />

soll für Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnü-<br />

gungsstätten als nicht zulässig ausgeschlossen werden,<br />

da solche Betriebe nicht in diesen sensiblen, von<br />

denkmalgeschützten Gebäuden umgebenen Ortsbereich<br />

passen.<br />

Das Plangebiet soll wie bisher über die Höchstadter<br />

Straße erschlossen werden.<br />

Die Architektenleistung für den Bebauungsplan mit<br />

integriertem Grünordnungsplan einschließlich Begründung<br />

erbringt das Ingenieurbüro für Gesamtplanung<br />

Reck & Reck, Frankenstr. 33, 91096 Möhrendorf.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Auf entsprechendem Wunsch hin wird protokolliert,<br />

dass Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet und<br />

Gemeinderat Norbert Maier gegen den Beschluss<br />

stimmen.<br />

d) öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Nach Einarbeitung der Beschlussergebnisse zu TOP 1<br />

a) ist der Bebauungsplanänderungsentwurf mit integriertem<br />

Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die<br />

Planunterlagen liegen während dieser Zeit im Rathaus<br />

in Weisendorf aus und können dort zu den Geschäftszeiten<br />

eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung<br />

wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt<br />

gemacht. Während der Auslegungsfrist können<br />

Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich vorgebracht<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />

Zu 2)<br />

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Entscheidung<br />

über die Methode für die Ermittlung der<br />

versiegelten Flächen<br />

In seiner Sitzung vom 09.05.2011 hat der Gemeinderat<br />

die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr<br />

für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

des Marktes Weisendorf beschlossen. In der gleichen<br />

Sitzung erhielt die Gesellschaft beratender Ingenieure<br />

für Bau und EDV mbH & Co. KG (GBi) aus Herzogenaurach<br />

den Auftrag für die Erbringung der Dienstleistungen<br />

im Zusammenhang mit der Einführung der<br />

gesplitteten Abwassergebühr.<br />

In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat über die<br />

Methode für die Ermittlung der versiegelten Flächen<br />

zu entscheiden. Hierzu stellt Herr Reinhard Brodrecht<br />

vom Büro GBi die verschiedenen in Frage kommenden<br />

Varianten vor und erläutert die Vor- und Nachteile<br />

der einzelnen Methoden. Außerdem stellt er die weiteren<br />

Schritte für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

dar.<br />

Wie bereits im Sachvortrag zur Gemeinderatssitzung<br />

vom 09.05.2011 angegeben, stehen folgende Varianten<br />

zur Auswahl:<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 9


- Grundstücksabflussplan mit Anhörungsbogen<br />

- Selbstauskunft mit Befragungsbogen<br />

- Überfliegung mit Erhebungsbogen.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart macht deutlich,<br />

dass es heute nicht um Vergleichsberechnungen bezüglich<br />

der jeweiligen Varianten geht.<br />

Das Thema muss Schritt für Schritt behandelt werden.<br />

Bis zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

werden noch etliche Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich<br />

werden. 1. Bürgermeister Alexander Tritthart<br />

erinnert daran, dass auch die Kosten der Ermittlung<br />

der versiegelten Flächen in die Gebührenkalkulation<br />

einfließen werden.<br />

Herrn Reinhard Brodrecht bedankt sich für den bisher<br />

erteilten Auftrag und referiert anhand einer Power-<br />

Point-Präsentation zu diesem Thema. Letztlich<br />

empfiehlt er die Variante „Grundstücksabflussplan mit<br />

Anhörungsbogen“.<br />

Nachdem die Fachreferentin des Bayerischen<br />

Gemeindetags, Frau Dr. Julia Thimet, in ihrer ausführlichen<br />

Darstellung über die Einführung einer getrennten<br />

Abwassergebühr darlegt, dass die Methode anhand<br />

eines Grundstücksabflussplans einen von der<br />

Rechtsprechung anerkannten Maßstab darstellt,<br />

schlägt die Verwaltung vor, diese Variante zu wählen.<br />

Sie führt einerseits zu der von den Gerichten geforderten<br />

gerechteren Aufteilung der Abwassergebühren<br />

und ist andererseits mit einem relativ geringen Verwaltungs-<br />

und Kostenaufwand umzusetzen. Die Verwaltung<br />

hat sich unter anderem auch für die Variante<br />

„Grundstücksabflussplan“ entschieden, da im Vergleich<br />

zu den anderen Methoden die einmaligen und<br />

laufenden Kosten niedriger sind und höhere Kosten<br />

zwangsweise zu finanziellen Mehrbelastungen der<br />

Gebührenzahler führen würden. Dem ökologischen<br />

Faktor kommt zwar bei der Selbstauskunft und der<br />

Überfliegung mehr Bedeutung zu, er kann jedoch bei<br />

entsprechender Ausgestaltung der Satzung auch im<br />

Zusammenhang mit dem Grundstücksabflussplan Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet ist mit der<br />

Herangehensweise nicht glücklich. Ihrer Meinung<br />

nach ist es dringend erforderlich, vor weiteren Gemeinderatsbeschlüssen<br />

eine Bürgerversammlung einzuberufen,<br />

damit die Bürger in die Entscheidung mit<br />

eingebunden werden.<br />

Sie stellt den Antrag, vor weiteren Gemeinderatsentscheidungen<br />

eine Bürgerversammlung einzuberufen<br />

und weitere Entscheidungen erst dann zu treffen,<br />

wenn die Bürgermeinung bekannt ist.<br />

Zu diesem Antrag gibt Herr Reinhard Brodrecht<br />

bekannt, dass nach seinen bisherigen Erfahrungen<br />

eine Bürgerversammlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

Ziel führend wäre. Er verweist darauf, dass die Bürger<br />

vor der Bescheiderstellung ausführlich mittels Info-<br />

flyer, Bürgerversammlung, Homepage usw. informiert<br />

werden.<br />

Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein sieht keinen großen<br />

Unterschied zwischen den einzelnen Varianten und<br />

plädiert für die kostengünstigste Lösung.<br />

Zu den Fragen der Gemeinderatsmitglieder Friedrich<br />

Mümmler und Klaus Zink hinsichtlich eines Umstellungstermines<br />

gibt Herr Reinhard Brodrecht bekannt,<br />

dass die Rechtssprechung zur gesplitteten Abwassergebühr<br />

schon einige Jahre alt ist und bei einer Klage<br />

gegen einen Gebührenbescheid zu erwarten ist, dass<br />

die derzeitige Satzung des Marktes Weisendorf von<br />

den Verwaltungsgerichten für nichtig erklärt wird.<br />

Gemeinderat Ludwig Paulus ist der Meinung, dass die<br />

Grundsatzentscheidung bezüglich einer Variante zügig<br />

zu treffen ist. Bei einer Bürgerbefragung erhält man<br />

auch keine einheitliche Meinung. Er kann heute eine<br />

Entscheidung treffen.<br />

Gemeinderat Günther Vogel stellt den Antrag, in der<br />

heutigen Gemeinderatssitzung keinen Beschluss zu<br />

fassen, damit die Gemeinderatsmitglieder weitere Informationen<br />

vor einer Entscheidung einholen können.<br />

Gemeinderat Hans Kreiner hält nichts von einer<br />

Vertagung, nachdem Herr Reinhard Brodrecht schon<br />

sehr viele Informationen gegeben hat. Auch in einer<br />

Bürgerversammlung wird man keine einheitliche<br />

Meinung erhalten. Die Gemeinderatsmitglieder<br />

wurden gewählt, um zu entscheiden. Zur weiteren<br />

Information der Bürger kann das Thema auf die<br />

Homepage des Marktes Weisendorf gestellt werden.<br />

Gemeinderat Walter Ferbar dankt Herrn Reinhard<br />

Brodrecht für dessen Informationen. Sein Favorit ist<br />

die Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungsbogen“.<br />

Für 1. Bürgermeister Alexander Tritthart ist es entscheidend,<br />

dass die gesplittete Abwassergebühr eingeführt<br />

werden muss. Zur weiteren Bearbeitung muss<br />

eine Entscheidung für eine der drei heute vorgestellten<br />

Varianten getroffen werden. Heute ist nur über die Art<br />

der Ermittlung der versiegelten Flächen zu entscheiden.<br />

Da die Kosten dieser Ermittlung in die Gebührenkalkulation<br />

eingehen, ist 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart der Auffassung, die Gebührenschuldner nicht<br />

über das notwendige Maß hinaus zu belasten. Er<br />

plädiert deshalb für eine Entscheidung zu Gunsten der<br />

Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />

bogen“.<br />

Gemeinderat Heinrich Süß ist der Meinung, dass in<br />

der vorletzten Gemeinderatssitzung und heute aus-<br />

reichend Informationen für eine Entscheidung ge-<br />

geben wurden. Eine Bürgerversammlung macht erst<br />

dann Sinn, wenn die heute anstehende Entscheidung<br />

getroffen ist.<br />

Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein spricht sich für die<br />

Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />

bogen“ aus.<br />

Folgende Beschlüsse werden gefasst:<br />

10 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


Zur Frage von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart,<br />

wer dem von Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet gestellten<br />

Antrag zustimmt, wird das<br />

Abstimmungsergebnis: 2 : 18<br />

erzielt. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Auf die Frage von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart,<br />

wer dem Antrag von Gemeinderat Günther Vogel zustimmt,<br />

wird das<br />

Abstimmungsergebnis: 7 : 13<br />

erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Folgender weiterer Beschluss wird gefasst:<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass im Zusammenhang<br />

mit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr<br />

die Ermittlung der versiegelten Flächen nach der<br />

Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />

bogen“ anzuwenden ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 17 : 3<br />

Zu 3)<br />

Erste Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />

Grünordnungsplan „Am Uehlfelder Weg“;<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am<br />

18.10.2010 dem damaligen Konzept der Bebauung<br />

zugestimmt und im Bedarfsfalle beschlossen, eine<br />

entsprechende Änderung des Bebauungsplanes<br />

durchzuführen.<br />

Zu der Planung hat das Landratsamt bei einer<br />

Besprechung am 12.05.2011 mitgeteilt, dass nach<br />

dem gültigen Bebauungsplan ein Mischgebiet festgelegt<br />

ist. Da nur Wohnhäuser ohne gewerbliche<br />

Nutzung gebaut werden sollen, muss die Art der bau-<br />

lichen Nutzung auf „allgemeines Wohngebiet“ geändert<br />

werden. Da es sich bei der Fläche um ein bereits<br />

überplantes Grundstück im Innenbereich handelt,<br />

kann für das Bebauungsplanverfahren das sog. beschleunigte<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB herangezogen<br />

werden. In diesem vereinfachten Verfahren<br />

kann auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich, die<br />

Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet<br />

werden.<br />

Von den a2-Architekten wurde in Absprache mit der<br />

Verwaltung ein Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes<br />

vom 25.05.2011 erstellt. Dieser Entwurf<br />

liegt allen Gemeinderatsmitgliedern vor. Neben<br />

der Begründung liegt dem Planentwurf zur Klarstellung<br />

ein Planblatt über die geplante Bebauung im Maßstab<br />

1 : 500 bei.<br />

Herr Peter Langhammer von den a2-Architekten gibt<br />

weitere Erläuterungen zu der Planung und beantwortet<br />

die Fragen der Gemeinderatsmitglieder.<br />

Gemeinderat Ludwig Paulus begrüßt die Einbeziehung<br />

der Bushaltestelle in das Projekt und drängt darauf,<br />

dass der Gehweg an der Lindenstraße im Gemeindeeigentum<br />

bleibt.<br />

Zur Anfrage von Gemeinderat Günther Vogel gibt Herr<br />

Peter Langhammer bekannt, dass bereits ohne jegliche<br />

Werbung vier ernsthafte Interessenten vorgesprochen<br />

haben. Ende Juni 2011 oder Anfang Juli 2011<br />

sollen die Eingabepläne erstellt werden, der Maßnahmebeginn<br />

ist für 2012 geplant.<br />

Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein unterstützt dieses<br />

Projekt.<br />

Gemeinderat Norbert Maier ist dankbar für die vorgelegte<br />

Planung, die von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt<br />

wird.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

„Am Uehlfelder Weg“ für das Gebiet, das wie folgt<br />

umgrenzt ist:<br />

Im Norden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

(Abgrenzungslinie) mit dem gemeindlichen 5 m breiten<br />

Zufahrtsweg entlang des Langweihergrabens Flur-Nr.<br />

314/1 Gemarkung Weisendorf.<br />

Im Westen durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

zu den Grundstücken Flur-Nrn. 313/14 (Spielplatz)<br />

und 313/26 jeweils Gemarkung Weisendorf.<br />

Im Süden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

zu den Grundstücken Flur-Nrn. 351/1 und 351 jeweils<br />

Gemarkung Weisendorf.<br />

Im Osten durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />

zu den Grundstücken Flur-Nr. 308/39, 308/56, 308/55,<br />

der öffentliche Verkehrsfläche (Straße Am Alten<br />

Sportplatz) Flur-Nr. 308/19 und 308/45 jeweils Gemarkung<br />

Weisendorf.<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst das<br />

Grundstück Flur-Nrn. 313 Gemarkung Weisendorf bis<br />

zur Abgrenzungslinie zum nördlichen Bereich des gemeindlichen<br />

Zufahrtsweges entlang des Langweihergrabens<br />

und einen Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

Lindenstraße Flur-Nr. 370/4 Gemarkung<br />

Weisendorf.<br />

Im Bebauungsplan „Am Uehlfelder Weg“, der seit<br />

20.07.1984 bestandskräftig ist, ist die Art der baulichen<br />

Nutzung dieses Gebietes als Mischgebiet (MI)<br />

festgesetzt und soll nun in ein allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) geändert werden. Weiterhin ändert sich die<br />

bisherige zulässige Geschossflächenzahl von 0,8 auf<br />

1,2 und die bisherige Dachform ändert sich von<br />

Satteldach (DN 47° - 55°) auf Sattel- bzw. Pultdach<br />

mit DN 7° - 25°.<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 11


Die Änderung des Bebauungsplanes soll im so genannten<br />

beschleunigten Verfahren entsprechend den<br />

Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.<br />

Als Planungsziel wird eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung für die Schaffung von 12 – 16 barrierefreien<br />

Wohneinheiten in einer lockeren Wohnanlage<br />

mit allgemeinen Grünflächen angestrebt. Hierzu soll<br />

direkt zugeordnet eine barrierefreie Bushaltestelle<br />

entstehen. Das Plangebiet soll wie bisher über die<br />

Lindenstraße erschlossen werden.<br />

In die Planung wurde die Neuanlage mit Verlegung<br />

der bisherigen Bushaltestelle mit Haltebucht in der<br />

Lindenstraße aufgenommen.<br />

Trotz des seit dem Jahr 1984 gültigen Bebauungsplans<br />

ist das Plangebiet im aktuellen Flächennutzungsplan<br />

fälschlicherweise im Norden als Spielplatz<br />

und im Süden als Wohnbaufläche dargestellt. Der<br />

Flächennutzungsplan wird bei der nächsten Gesamtüberarbeitung<br />

im Rahmen der Berichtigung entsprechend<br />

angepasst.<br />

Die Architektenleistung für die Planänderung erbringen<br />

die a2-Architekten, Gewerbegebiet Ost 15a,<br />

91085 Weisendorf.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

b) Genehmigung des Vorentwurfs<br />

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf<br />

der ersten Änderung des Bebauungsplanes mit<br />

integriertem Grünordnungsplan „Am Uehlfelder Weg“<br />

samt Begründung des Büros a2-architekten in der<br />

Fassung vom 25.05.2011 zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 2 BauGB über die<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.<br />

Hierzu sind die Planungsunterlagen in der<br />

Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

einschließlich der Nachbargemeinden sind gemäß<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren<br />

zu beteiligen.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

Zu 4)<br />

Einrichtung einer weiteren provisorischen Krippengruppe<br />

in der Evangelischen Kindertagesstätte<br />

Nach Abschluss und Auswertung der Anmeldungen<br />

für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Betreuungsjahres<br />

2011/2012 ergibt sich eine Warteliste von<br />

derzeit 16 Kindern für Krippenplätze. Da bereits alle<br />

Plätze belegt sind, können diese Kinder im September<br />

2011 nicht aufgenommen werden.<br />

Nachdem sich die Verwaltung um eine Lösung bemüht<br />

hat, erklärte sich die Evangelische Kirchengemeinde<br />

Weisendorf bereit, in ihrer Kindertageseinrichtung<br />

am Sauerheimer Weg eine weitere provisorische<br />

Krippengruppe für ein Betreuungsjahr einzurichten.<br />

Für die Unterbringung der zusätzlichen Gruppe würde<br />

die Containeranlage, welche während der Baumaßnahmen<br />

bereits von einer Krippengruppe genutzt wurde,<br />

nach Baubeendigung stehen bleiben.<br />

Vom Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt (Bauverwaltung<br />

und Kindertagesstättenfachaufsicht) wurden die<br />

erforderlichen Zustimmungen für das Provisorium in<br />

Aussicht gestellt.<br />

Herr Pfarrer Lechner-Schmidt hat die Zusage zur Einrichtung<br />

der provisorischen Krippengruppe mit der<br />

Bitte verbunden, dass der Markt Weisendorf alle<br />

anfallenden Kosten, die nicht über Einnahmen (Elternbeiträge<br />

und Zuschüsse nach BayKiBiG) gedeckt sind,<br />

übernimmt. Einerseits hätte die Gemeinde demnach<br />

100 % des anfallenden Defizits (80 % sind bereits<br />

über die Defizitvereinbarung gedeckt) und darüber<br />

hinaus noch die Kosten des Provisoriums (Mobiliar<br />

und sonstige Einrichtung, Containermiete, Strom,<br />

Heizung, Abbau und Abtransport der Container,<br />

Wiederherstellung des Geländes etc.) zu übernehmen.<br />

Geht man davon aus, dass sich der Trend beim<br />

Bedarf an Krippenplätzen im nächsten Jahr fortsetzt,<br />

wird die Einrichtung einer dauerhaften Krippengruppe<br />

erforderlich.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt weitere<br />

Informationen zu diesem Thema und bedankt sich<br />

ausdrücklich bei Herrn Pfarrer Wilfried Lechner-<br />

Schmidt, der sich auf Grund der geschilderten Situation<br />

sofort kooperativ gezeigt hat und sich bereiterklärte,<br />

für ein Jahr das Provisorium zu betreiben.<br />

Die Anfrage von Gemeinderat Hans Kreiner zur Übernahme<br />

der Kosten für den Abbau und Abtransport der<br />

Container sowie die Wiederherstellung des Geländes<br />

wird von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart beantwortet.<br />

Auf die Anfrage von Gemeinderat Ludwig Paulus hinsichtlich<br />

der Kosten für den Markt Weisendorf macht<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart deutlich, dass<br />

diese Kosten noch nicht feststehen. Grob geschätzt<br />

könnten dies 30.000,00 € sein. Dazuzurechnen sind<br />

noch die Kosten, die nicht über Elternbeiträge gedeckt<br />

werden.<br />

Gemeinderätin Karoline Schmidt begrüßt diese<br />

Lösung, sieht aber Probleme wegen der fehlenden<br />

Parkplätze.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der Markt Weisendorf stimmt der Einrichtung einer<br />

weiteren provisorischen Krippengruppe in der Evange-<br />

12 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


lischen Kindertagesstätte am Sauerheimer Weg durch<br />

die Evangelische Kirchengemeinde Weisendorf für<br />

das Betreuungsjahr 2011/2012 zu. Der Markt Weisendorf<br />

erklärt sich bereit, sämtliche nicht über Einnahmen<br />

gedeckte Kosten der provisorischen Einrichtung<br />

zu übernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 18 : 0<br />

Gemeinderat Peter Brehm ist zur Abstimmung nicht<br />

im Sitzungssaal anwesend.<br />

Zu 5)<br />

Schülerbeförderung; Verlängerung des Beförderungsvertrages<br />

mit der Firma Kohler für das Schuljahr<br />

2011/2012<br />

Aufgrund des Ergebnisses einer Neuausschreibung<br />

der Schulbuslinien für das Schuljahr 2010/2011 hat<br />

der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.06.2010<br />

beschlossen, der Firma Kohler-Reisen aus Höchstadt<br />

an der Aisch den Auftrag zur Durchführung der<br />

Schülerbeförderung im Markt Weisendorf für das<br />

vorgenannte Schuljahr zu erteilen.<br />

Nachdem im Rahmen der Ausschreibung im Jahr<br />

2010 von den vier zur Angebotsabgabe aufgeforderten<br />

Omnibusunternehmen nur die Firma Kohler ein<br />

Angebot abgegeben hat, wurde für die Schülerbeförderung<br />

im Schuljahr 2011/2012 nur die Firma Kohler<br />

zur Angebotsabgabe aufgefordert.<br />

Mit Schreiben vom 26.04.2011 bietet die Firma Kohler<br />

die Vergütungssätze für das Schuljahr 2011/2012 an.<br />

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der<br />

Treibstoffkosten entwickeln sich die Preise unter<br />

Nummer 5.1 des Beförderungsvertrages vom<br />

30.06.2010 wie folgt:<br />

Frühfahrten/Hinfahrten bisher neu<br />

Linie 1 120,00 € 125,20 €<br />

Linie 2 119,00 € 124,20 €<br />

Mittags-/Nachmittagsrückfahrten<br />

Linie 1 120,00 € 125,20 €<br />

Preis je weitere Fahrt 45,00 € 47,00 €<br />

Linie 2 119,00 € 124,20 €<br />

Preis je weitere Fahrt 43,50 € 45,40 €<br />

Gesamtstrecke 55,35 € 57,75 €<br />

Einzelfahrten je Fahrt 38,00 € 39,60 €<br />

Den vorgenannten Preisen ist noch die gesetzliche<br />

Mehrwertsteuer von derzeit 7 % hinzuzurechnen.<br />

Einer Übersicht des Landesverbandes bayerischer<br />

Omnibusunternehmen e. V. zur Kostenentwicklung ist<br />

zu entnehmen, dass die Kostensteigerungsrate für<br />

das private Omnibusgewerbe in Bayern von 2009 auf<br />

2010 gewichtet 4,35 % beträgt. Die neuen Preise der<br />

Firma Kohler liegen mit durchschnittlich rund 4,35 %<br />

Erhöhung im Rahmen dieser Steigerungsrate.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der bestehende Beförderungsvertrag mit der Firma<br />

Kohler-Reisen, Bahnhofstraße 7, 91315 Höchstadt an<br />

der Aisch wird auf der Grundlage des bisherigen<br />

Leistungsumfangs mit den im Angebot vom<br />

26.04.2011 genannten Preisen für das Schuljahr<br />

2011/2012 verlängert. Der entsprechende Beförderungsvertrag<br />

ist abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

Zu 6)<br />

Erneuerbare Energien; weitere Vorgehensweise<br />

- Anträge der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />

Nankendorf vom 16.05.2011 und von Bündnis 90/<br />

Die Grünen vom 23.05.2011<br />

Beide Anträge liegen den Gemeinderatsmitgliedern<br />

vor.<br />

Die Unabhängige Wählergruppe Buch – Nankendorf<br />

beantragt die Festlegung von Vorrangflächen für die<br />

Erzeugung erneuerbarer Energien, wozu Flächen für<br />

Windkraft-, Biogas- und Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke<br />

zählen.<br />

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass der Markt<br />

Weisendorf ein Windenergiegutachten für Windkraftanlagen<br />

mit einer Nabenhöhe von mindestens 100 m<br />

Höhe bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag<br />

gibt. Geprüft werden sollen alle im Gemeindegebiet<br />

gelegenen potenziellen Standorte für Windkraftanlagen.<br />

Dazu ist neben anderen Kriterien vor allem eine<br />

aktuelle und detaillierte Vorhersage der zu erwartenden<br />

Windgeschwindigkeiten in den für die jeweiligen<br />

Standorte im Hinblick auf die gestalterischen und<br />

sonstigen Randbedingungen (Immissionswerte, eventuelle<br />

benachbarte Ansiedlungen etc.) relevanten<br />

Höhe erforderlich.<br />

Die Begründungen können den vorliegenden Anträgen<br />

entnommen werden.<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt hierzu bekannt,<br />

dass der Planungsausschuss der Industrie-<br />

region Mittelfranken in seiner Sitzung am 14.03.2011<br />

beschlossen hat, das Regionalplankapitel „Windkraft“<br />

insgesamt fortzuschreiben und die bisher auf den<br />

Landkreis <strong>Nürnberg</strong>er Land beschränkte Überprüfung<br />

des Windkraftkonzeptes auf die gesamte Planungsregion<br />

auszudehnen.<br />

Nach einem Schreiben des Planungsverbandes<br />

Industrieregion Mittelfranken vom 29.03.2011 stellen<br />

Windkraftanlagen gemäß § 35 BauGB privilegierte<br />

Vorhaben im Außenbereich dar und sind also überall<br />

dort genehmigungsfähig, wo ihnen keine öffentlichen<br />

Belange entgegenstehen. Nur über den Regionalplan<br />

ist es möglich, die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 13


durch Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete<br />

regionsweit zu steuern.<br />

Die Fortschreibung hat zum Ziel, eine dauerhafte<br />

Rechtssicherheit für alle Kommunen und alle potenziellen<br />

Investoren zu erreichen. Dazu wird der<br />

Planungsverband Industrieregion Mittelfranken die<br />

Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Windkraft erneut überprüfen.<br />

Auf Grund dieser Sachlage und nach telefonischer<br />

Rücksprache mit dem Planungsverband Industrieregion<br />

Mittelfranken schlägt 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart als nächsten Schritt zur weiteren Sachbearbeitung<br />

der beiden Anträge vor, einen Beschluss zu<br />

fassen, mit dem der Planungsverband Industrieregion<br />

Mittelfranken um Überprüfung gebeten wird, ob und<br />

auf welchen Flächen im Gemeindegebiet Weisendorf<br />

Windkraftanlagen realisiert werden können, bzw.<br />

welche Flächen für die Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien (neben Windkraftanlagen auch Biogas- und<br />

Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke) festgelegt<br />

werden können. Darüber hinaus sollte mit der Energieagentur<br />

Nordbayern das weitere Vorgehen besprochen<br />

werden.<br />

Bezüglich des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen<br />

zur Beauftragung eines Windgutachtens ist 1. Bürger-<br />

meister Alexander Tritthart der Auffassung, dass hierfür<br />

der Betreiber zuständig ist.<br />

Gemeinderat Heinrich Süß gibt weitere Erläuterungen<br />

zum Antrag der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />

Nankendorf. Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

ist er einverstanden, auch damit, dass die Energieagentur<br />

Nordbayern eingeschalten werden soll.<br />

Gemeinderat Ludwig Paulus kann der Zielsetzung<br />

beider Anträge zustimmen. Der Beschlussvorschlag<br />

ist gut.<br />

Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist Gemeinderat<br />

Karl-Heinz Hertlein der Meinung, dass das beantragte<br />

Windgutachten für den Betreiber zur Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

benötigt wird und dies nicht Aufgabe<br />

der Kommune ist.<br />

Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet gibt bekannt,<br />

dass Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag vom<br />

23.05.2011 zurückziehen werden, wenn dem vorliegenden<br />

Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt<br />

wird.<br />

Zum Antrag der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />

Nankendorf vom 16.05.2011 wird entsprechend dem<br />

Vorschlag der Verwaltung folgender Beschluss gefasst:<br />

Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken ist<br />

um Überprüfung zu bitten, ob und auf welchen<br />

Flächen im Gemeindegebiet Weisendorf Windkraftanlagen<br />

realisiert werden können.<br />

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden,<br />

welche Flächen für die Erzeugung erneuerbaren<br />

Energien, das sind neben Windkraftanlagen auch Biogas-<br />

und Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke,<br />

festgelegt werden können. Darüber hinaus soll mit der<br />

Energieagentur Nordbayern das weitere Vorgehen besprochen<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />

Ende der öffentlichen Sitzung: 23.20 Uhr<br />

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern<br />

Es werden keine Anfragen gestellt.<br />

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung<br />

vom 06.06.2011<br />

Zu 1)<br />

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Auftragsvergabe<br />

Aufgrund des Honorarangebotes vom 28.03.2011 erhält<br />

die Gesellschaft beratender Ingenieure für Bau<br />

und EDV mbH & Co. KG (GBi), Orffstraße 6, 91074<br />

Herzogenaurach den Auftrag für die Erbringung der<br />

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung<br />

der gesplitteten Abwassergebühr nach der<br />

Methode „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />

bogen“.<br />

Zu 2)<br />

Abschluss eines Vertrages für Kassenkredit<br />

Der Kassenkreditvertrag über 500.000,00 € mit einer<br />

Laufzeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2011 ist mit der<br />

Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch abzuschließen.<br />

vhs-aktuell<br />

In folgendem Kurs sind noch Plätze frei:<br />

A 609 Donnerstag, 30.06.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />

Grundschule II, Schulküche, Weisendorf<br />

Mediterrane Sommerträume mit Thomas Dorsch<br />

Zwischen Olivenbäumen und mediterranen Kräutern<br />

gibt es auch eine äußerst leckere Küche!<br />

Materialkosten von ca. 10 € werden mit dem Kursleiter<br />

abgerechnet. 1 Abend 18,90 €<br />

A 402 Freitag, 01.07.2011, 20:00 – 21:30 Uhr<br />

Hauptschule, MZR UG, Weisendorf<br />

Märchen aus aller Welt für Erwachsene<br />

mit Barbara Maikranz<br />

Sommerzeit, Reisezeit, Märchenzeit ...<br />

Alle Völker haben ihre tiefen Lebensweisheiten und<br />

unerschöpflichen Fantasien in den Märchen bewahrt<br />

1 Abend 6,20 €<br />

A 505 Montag, 04./11.07.2011, 19:00 – 22:00 Uhr<br />

Anwesen Trescher, Kirchenstr. 1<br />

Töpferkurs für Erwachsene mit Inge Stimper<br />

Dekorative Gartenkeramik, lustig oder modern<br />

3. Termin (Glasur) wird im Kurs besprochen.<br />

3 Abende 36,90 €<br />

14 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


A 610 Mittwoch, 06.07.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />

Grundschule II, Schulküche, Weisendorf<br />

Italienische Küche mit Elisabeth Ort<br />

Herzhafte Vorspeisen, Leckeres zum Hauptgang und<br />

feine Desserts.<br />

Materialkosten werden mit der Kursleiterin abgerechnet.<br />

1 Abend 18,90 €<br />

Nähere Angaben siehe Programmheft.<br />

Melden Sie sich an:<br />

Schriftliche Anmeldungen können bei der Gemeinde abgegeben<br />

werden<br />

• Per Fax können Sie die Anmeldungen an folgende<br />

Adressen senden:<br />

- Gemeinde Weisendorf, Fax 09135 / 7120-40<br />

- vhs Herzogenaurach, Fax 09132 / 901-329<br />

• Per eMail können Sie die Anmeldungen an folgende<br />

Adresse senden:<br />

e-mail: vhs@herzogenaurach.de<br />

• Per Internet können Sie sich unter folgender Adresse<br />

anmelden: http://www.vhs-herzogenaurach.de/<br />

• Per Telefon erhalten Sie Auskunft unter folgenden<br />

Rufnummern:<br />

Johanna Rath, Telefon 09135 / 729676<br />

vhs Herzogenaurach, Telefon 09132 / 901-322<br />

Sauerheimer Weg 1, 91085 Weisendorf<br />

Tel. 09135/723413, Fax 09135/723409<br />

E-Mail: doris.tietjen@mgh-weisendorf.de<br />

Regelmäßige Veranstaltungen<br />

Montag 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

WeiSenTreff (Weisendorfer Senioren Treff)<br />

Kaffee, Kuchen, Bewegung, Gedächtnistraining,<br />

Denkspiele, Vorlesen und Lesen<br />

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

WeiSenTreff<br />

Frühstück, Spiele, Unterhaltung<br />

Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Sprechstunde MGH<br />

Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />

Verbundschule Weisendorf<br />

Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr<br />

Tanzen im Sitzen (mit Johanna Rath)<br />

Donnerstag 11.30 bis 14.00 Uhr<br />

„Einer kocht, die anderen löffeln es aus“<br />

Geselliger Mittagstisch für Alt, Mittelalt und Jung<br />

Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Brettspiele, Canasta, Patience<br />

Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />

Verbundschule Weisendorf<br />

Freitag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />

Verbundschule Weisendorf<br />

Kulturverein <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt veranstaltet<br />

Kleinodzauber an Klavier und Violine<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

„Rock im Park“ ist gerade vorbei, da stehen die<br />

nächsten sommerlichen Klänge bereits an. Der Verein<br />

Kultur <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt e.V. lädt ein zu einem<br />

sommerlichen Klassikkonzert.<br />

Iwona Bernad an der Violine und Ursula Bondyr am<br />

Klavier spielen Albinoni, Bach und Vivaldi. Passend zu<br />

den hohen Temperaturen endet das Konzert mit dem<br />

„Sommer“ aus Antonio Vivaldis „Vier Jahreszeiten“.<br />

Karten kosten 10 Euro. Senioren, Studenten und<br />

Kinder zahlen acht Euro. Karten sind im Vorverkauf im<br />

Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt in <strong>Erlangen</strong> und in<br />

der Dienststelle in Höchstadt und an der Abendkasse<br />

erhältlich.<br />

Als Vorstandsvorsitzender des Kulturvereins lädt<br />

Landrat Eberhard Irlinger Sie herzlich ein zum:<br />

„Kleinodzauber“<br />

Mittwoch, 06. Juli 2011, 19:30 Uhr,<br />

St. Anna Kapelle<br />

in der Dorfgemeinschaft Weppersdorf<br />

91325 Adelsdorf<br />

Landrat Eberhard Irlinger freut sich, Sie zu diesem<br />

Termin vor Ort begrüßen zu dürfen.<br />

Der „Kleinodzauber“ findet zum zweiten Mal statt.<br />

Klassische Klänge in Kirchen und Kapellen sollen den<br />

Zuhörern eine Atempause im Alltag verschaffen.<br />

Weitere Informationen: http://www.kultur-erh.de und<br />

bei Željka Bojanović unter 09131/803-146.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />

Freitag, 24. Juni, Geburt des hl. Johannes d. Täufers<br />

SK 18.00 Hl. Messe zum Hochfest,<br />

Gebetsged. f. +Eltern Ursula u.Georg Dellermann u.alle<br />

Verst.<br />

FÜR +Marianne Lindner u.Eltern Fischer, Lindner, Thomas<br />

anschließend Anbetung<br />

Samstag, 25. Juni, Koll. f.d.Hl. Vater<br />

16.45 Beichtgelegenheit * 17.00 Rosenkranzandacht<br />

17.30 VAM, (Pfr) Gebetsged. f.leb.u. +Angeh. Kreiner,<br />

Distelbock<br />

FÜR +Mann Wilfried Zappei, +Sohn Patrick z. Todestag,<br />

+Sohn Christoph u. +Eltern<br />

FÜR +Eltern Barbara (z. Todestag) u.Nikolaus Linsenmeyer<br />

u.leb.u. +Angeh.<br />

FÜR +Sohn u.Bruder Stefan, sowie +Eltern Konrad u.<br />

Hildegard Gumbmann<br />

FÜR +Mann u.Vater Roland Linsenmeyer, Nankendorf<br />

FÜR +Betty Krätzer zum Todestag<br />

anschl. kleine Konzertdarbietung des Organistenensembles<br />

der Region<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 15


Unsere Vorabendmesse wird gestaltet vom Projektchor<br />

und den Organisten der Fortbildungstage für Kirchenmusiker<br />

im Bistum Bamberg<br />

Anschließend: Geistliche Abendmusik (Orgel und Chor)<br />

Sonntag, 26. Juni, 13. S.i.J., Koll. f.d. Hl. Vater<br />

PWB-Fahrt nach Naila/Bad Steben<br />

(Beginn: 9.00 Uhr Hannberg)<br />

10.30 Familienmesse (Rev. Désiré)<br />

Gebetsged. f. +Mann u.Vater Georg Haagen<br />

Dienstag, 28. Juni<br />

18.30 Bußgottesdienst der Firmlinge,<br />

anschl. Probe mit den Firmlingen<br />

Mittwoch, kein Gottesdienst<br />

15.00 bis 17.00 Firmanmeldung bei PR Fischer<br />

Donnerstag, 30. Juni<br />

18.00 Hl. Messe<br />

Freitag, 1. Juli, Heiligstes Herz-Jesu-Hochfest, FIRMUNG<br />

17.00 Firmung<br />

Samstag, 2. Juli, Mariä Heimsuchung, Fest<br />

16.45 Beichtgelegenheit<br />

17.00 Rosenkranzandacht<br />

17.30 VAM, (PV) Gebetsged. f. +GR Adolf Keseberg<br />

Gebetsged. In den Anliegen unserer Zeit<br />

Sonntag, 3. Juli<br />

10.30 Familienmesse (PV) (Musikgruppe Nedoschill)<br />

Gebetsged. f. +Eltern Richte rund Lösel u.Angeh.<br />

Gebetsged. z.lb. Mutter Gottes v.d.i. Hilfe im bes. Anliegen<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weisendorf<br />

Sonntag, 26.06.2011 - 1. Sonntag nach Trinitatis -<br />

9.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Anschließend Kirchenkaffee im Gemeindehaus.<br />

Dienstag, 28.06.2011<br />

20.00 Uhr Hauskreis „Horizont“ bei Fam. Bindner, Am Alten<br />

Sportplatz 12.<br />

Thema: „Hoch im Kurs: Emotionale Intelligenz (aus dem<br />

2. Korintherbrief)“<br />

Evangelischer Seniorenkreis<br />

Zum Seniorennachmittag am<br />

Mittwoch, 29. Juni 2011, um 14.30 Uhr,<br />

im Gemeindesaal laden wir herzlich ein.<br />

Nach Kaffee und Kuchen macht Frau Johanna Rath mit<br />

Stuhlgymnastik unsere Knochen wieder munter.<br />

Das Mitarbeiter-Team freut sich auf Ihr Kommen.<br />

B i l d e r<br />

Die Bilder von der Konfirmation am 1.5.2011 und vom<br />

Konfirmationsjubiläum am 22.5.2011 können ab sofort im<br />

Pfarramt bestellt werden.<br />

Die Kirchengemeinde Rezelsdorf lädt ein zu einem<br />

Gemeindebesuch in die Friedenskirche Stadtbergen bei<br />

Augsburg.<br />

Am Sonntag, 24.7.2011, fahren wir um 7.00 Uhr mit dem<br />

Bus von Rezelsdorf/Weisendorf aus nach Stadtbergen.<br />

Nach einem Besuch des Gottesdienstes in der Friedens-<br />

kirchengemeinde sind wir zum Kirchenkaffee eingeladen<br />

und werden die Gemeinde kennen lernen.<br />

Rückkunft in Weisendorf ca. 19.00 Uhr.<br />

Die Busfahrt kostet ca. 15,-- Euro (je nach Anzahl der Mitfahrenden).<br />

Anmeldung erbitten wir telefonisch im Pfarramt (09135-<br />

1377), bis zum 1.7.2011.<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rezelsdorf<br />

Sonntag, 26.06.2011 - 1. Sonntag nach Trinitatis -<br />

10.15 Uhr Gottesdienst<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />

Freitag, den 24.06.2011<br />

16.30-18.00 Uhr Kindergruppe in Großenseebach<br />

Sonntag, den 26.06.2011<br />

9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />

Parallel Kindergottesdienst in der Pfarrscheune.<br />

11.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl<br />

in Großenseebach<br />

Parallel findet Kindergottesdienst statt.<br />

Dienstag, den 28.06.2011<br />

15.00 Uhr Seniorenkreis in Großenseebach<br />

KREUZ & QUER - Gemeinde in Weisendorf<br />

lädt Sie herzlich ein!<br />

Sonntag, 26. Juni<br />

18:00 Gebet- und Lobpreisgottesdienst<br />

Mittwoch, 29. Juni<br />

16:30 bis 18:00 Kindergruppe „FUNDAY“<br />

Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />

www.kreuz-quer.com<br />

Die Gemeinderäume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />

15c<br />

16 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011


Posaunenchor Weisendorf<br />

Sommerfest<br />

Unser diesjähriges Sommerfest findet am<br />

Sonntag, dem 03. Juli 2011 statt.<br />

Hierzu laden wir die gesamte Bevölkerung von Weisendorf<br />

und Umgebung herzlich ein.<br />

Mit Bier vom Fass, Grillspezialitäten, Kaffee, Kuchen und<br />

frischen Küchle wird für Ihr leibliches Wohl gesorgt.<br />

Für Stimmung und Unterhaltung ist wie immer auch gesorgt.<br />

Beginn: 14.00 Uhr im Pausenhof der Grundschule<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Der Posaunenchor<br />

Vereinsnachrichten<br />

Reuther Dorfgemeinschaft e.V.<br />

Das traditionelle Reuther Johannisfeuer findet am<br />

Samstag, dem 25. Juni 2011 ab 18.00 Uhr<br />

am Reuther Spielplatz statt.<br />

Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt.<br />

Hierzu möchten wir die gesamte Bevölkerung recht<br />

herzlich einladen.<br />

www.reuther-dorfgemeinschaft.de<br />

Der Elternbeirat und das Team des Kindergartens der<br />

Lebenshilfe in der Gerbersleite laden unter dem Motto<br />

Bist Du bereit für die Dschungelprüfung?<br />

zum Sommerfest am Samstag, dem 02.07.2011<br />

in den Kindergarten ein.<br />

Von 15 bis 19 Uhr werden allerlei Aktionen rund um<br />

das Thema Dschungel geboten.<br />

Für das leibliche Wohl ist gesorgt,<br />

bitte Geschirr und Besteck mitbringen!<br />

Obst- und Gartenbauverein Weisendorf e.V.<br />

Fortbildungslehrgang für Gartenpflege<br />

Obstgehölzpflege im Sommer<br />

durch den Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />

am 25.06.2011 von 9.00 bis 13.00 Uhr<br />

im Berufsbildungszentrum Herzogenaurach,<br />

Friedrich-Weiler-Platz 2<br />

Programm:<br />

Beginn 9.00 Uhr<br />

I. Theoretische Grundlagen (9.00 bis 10.00 Uhr)<br />

� Kulturtechnische Maßnahmen und deren<br />

Einfluss auf die Pflanzengesundheit<br />

� Schnitt- und Pflegeeingriffe bei Obstgehölzen<br />

in der Vegetationszeit<br />

II. Praxisanwendung (10.00 bis 13.00 Uhr)<br />

� Praktische Schnittmaßnahmen an Baum-,<br />

Brauchobst und Weinreben in der Kreisobst-<br />

anlage<br />

Ende: ca. 13.00 Uhr<br />

Referenten:<br />

Paul Rothmund, Kreisfachberater, Dipl.-Ing. FH<br />

Roger Beuchert, Landschaftsgärtner<br />

Anmeldung bis spätestens 20.06.2011:<br />

Landratsamt, Herrn Rothmund, Tel. 09193/20585<br />

oder Scholz Eckehard, Tel. 09135/2067<br />

Zu unserem Arbeitsstammtisch treffen wir uns<br />

am Mittwoch, dem 29. Juni 11 um 18.30 Uhr<br />

am Grundstück, Reuther Weg 18.<br />

Wie immer 1 Stunde Arbeiten und dann gemütliches<br />

Beisammensein. Ab jetzt wieder alle 14 Tage.<br />

Auf zahlreiches Erscheinen freut sich<br />

Die Vorstandschaft<br />

Heimatverein Weisendorf e.V.<br />

Einladung zum Johannisfeuer<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 17<br />

19 79<br />

Der Heimatverein Weisendorf veranstaltet am Freitag,<br />

24. Juni 2011 ab 18.00 Uhr sein traditionelles<br />

Johannisfeuer am Reuther Weg.<br />

Die gesamte Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.<br />

Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />

Selbstverständlich erwarten wir auch schönes Wetter.<br />

Damit auch die Kinder ihre Freude haben, werden sie<br />

auch in diesem Jahr ihre eigenen, kleinen Feuer<br />

schüren können. Wir bitten die Eltern – wenn möglich<br />

– Brennmaterial für die Kinder mitzubringen.<br />

Die Vorstandschaft


Maschinen- und Betriebshilfsring<br />

Regnitz-Franken e.V.<br />

Liebe Maschinenringmitglieder, Freunde<br />

und Interessierte<br />

Der Maschinenring Regnitz-Franken e.V. lädt Sie zu<br />

einem Tag der offenen Tür in die neuen Büroräume<br />

in 91093 Heßdorf-Hannberg, Niederlindacher Str. 4<br />

am 3. Juli 2011 ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein.<br />

Unsere Partnerfirmen stellen an diesem Tag ihre<br />

Produktpalette vor. Bei einer Tombola verlosen wir um<br />

ca. 15.00 Uhr zu Gunsten unserer Betriebs- und Dorfhelferinnenstationen:<br />

- 4 Fendt Mietschlepper-Stunden<br />

- Euromaster-Einkaufsgutschein<br />

- Würth-Einkaufsgutschein<br />

- und viele weitere Preise<br />

Jeder kann teilnehmen!<br />

Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Auf Ihr Interesse freut sich die Vorstandschaft mit dem<br />

MR Team.<br />

TC 98 Weisendorf e.V.<br />

www.tc98weisendorf.de<br />

Liebe Tennisfreunde,<br />

im Juni wird nur noch ein Medenspiel auf unserem<br />

Platz ausgetragen:<br />

Sa., 25.06., 14 Uhr: Herren 55 gegen ASV Möhrendorf<br />

Alle erwachsenen Mitglieder, egal ob Mannschafts-<br />

oder HobbyspielerInnen, sind eingeladen, an unseren<br />

Vereins-Turnieren teilzunehmen:<br />

TC 98 Ladies‘ Cup-Turnier am So., 17.07.11, ab ca.<br />

10 Uhr; Ersatztermin (sollte der 17.07. ins Wasser<br />

fallen): Sa., 23.07.11.<br />

Wir bitten um Anmeldungen bis 10.07.11 bei Uschi<br />

Strässer (Tel. 09135/3813).<br />

TC 98 Gentlemen’s Cup-Turnier am So., 24.07.11,<br />

(mit anschließendem „Dance op de Deel“), ersatz-<br />

weise am So., 31.07.11.<br />

Anmeldungen hierzu bitte bis 17.07.11 an Achim<br />

Leuchtenberger (Tel. 09135/727079).<br />

Mit Rücksicht auf Ferien und Sonnwendfeier veranstalten<br />

wir den nächsten Geselligen Abend - unter<br />

dem Motto „Mediterran“ - am Fr., 01.07.11, ab<br />

18.30 Uhr und bitten um Anmeldung bis 27.06.11 bei<br />

Ingrid Steidl (Tel. 09135/6288).<br />

Auf rege Beteiligung freut sich<br />

Ihre/Eure TC 98-Vorstandschaft<br />

Stammtisch Alte Schule<br />

Kairlindach<br />

Hallo liebe Stammtischbrüder,<br />

unser nächster Stammtisch:<br />

Freitag, 24.06.2011<br />

beim ASV im Hüttla um 20.00 Uhr<br />

Unser Sommernachtsfest „Auf Iwans Ranch“ verlegt<br />

auf den 30.07.2011<br />

Die Vorstandschaft<br />

Seebachgrund-Heßdorf<br />

Liebe Mitglieder - Hallo Fans der Volksmusik,<br />

in diesem Jahr besteht für uns nun die Möglichkeit,<br />

am VdK-Herbstfestival mit den Kastelruther Spatzen<br />

und Hansi Hinterseer im Rahmen einer recht abwechslungsreichen<br />

und hochinteressanten Südtirol -<br />

Fünf-Tage-Reise vom 3. bis 7. Oktober zum Sonderpreis<br />

von 369,-- Euro teilnehmen zu können.<br />

Leider steht uns für dieses spezielle Angebot nur ein<br />

Kontingent von 20 Plätzen zur Verfügung – und zudem<br />

können Buchungen nur bis Ende Juni entgegen genommen<br />

werden. Eile ist also geboten.<br />

Nähere Informationen sind einem ausführlichen<br />

Reiseprospekt zu entnehmen. Zu erhalten vom<br />

VdK-OV Valentin Schaub, Großenseebach, Tel. 547<br />

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Veranstaltungshinweise<br />

Sonntag, den 03.07.2011 von 13.30-17.45 Uhr<br />

ANMELDUNG BIS ZUM 28.06.2011 (bzw. maximale Belegung)<br />

JAS 0207: Besuch im Theater Pfütze- IKARUS VOGELHELD<br />

OPEN AIR im Stadtpark (entfällt bei schlechtem Wetter!!!)<br />

für alle zwischen 8 und 12 Jahren<br />

Gebühr: 7,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

TN- Zahl: mind. 5, max. 7<br />

Leitung: Gudrun Reiß<br />

Bitte mitbringen: Getränk für vor und nach der Vorstellung<br />

Komm´ in den Jugendclub!<br />

Es warten auf dich DJ Area,<br />

DSL Internetanschluss, Kicker,<br />

Chillarea, und neu wieder<br />

TISCHTENNIS<br />

und vieles mehr…<br />

Öffnungszeiten:<br />

IDentity IDentity Club<br />

Club<br />

freitags ab 18.00 Uhr<br />

24.06.11<br />

Aktuell<br />

Das neue Programm Juli bis September 2011 erscheint voraussichtlich am 05. Juli 2011! Anmeldungen sind ab<br />

diesem Termin möglich. Das Programm finden Sie dann auch online unter www.weisendorf.de.<br />

Vorankündigung - jetzt anmelden!<br />

Donnerstag, den 01.09.2011, ganztätig<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle Weisendorf<br />

JAS 5611: Besuch des Holiday Park<br />

für alle zwischen 9 und 16 Jahren<br />

Gebühr: N.N.<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Leitung: Gudrun Reiß in Koop. Jugendarbeit<br />

Herzogenaurach und Uttenreuth/Kalchreuth<br />

Bitte mitbringen: Essen, Trinken,<br />

wetterangepasste Kleidung<br />

Kontakt und Information:<br />

Vorankündigung - jetzt anmelden!<br />

Donnerstag, den 08.09.2011, ganztätig<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle Weisendorf<br />

für alle ab 8 Jahren (jünger nur mit Begleitung!)<br />

Gebühr: N.N.<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Leitung: Gudrun Reiß<br />

Bitte mitbringen:<br />

Essen, Trinken,<br />

wetterangepasste Kleidung<br />

Kinder- und Jugendbüro Markt Weisendorf Fon: 09135/7120-0 oder -29<br />

Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />

91085 Weisendorf (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />

Ansprechpartnerin: Gudrun Reiß<br />

Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 19

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