AMTSBLATT - FEN: Free-Net Erlangen-Nürnberg-Fürth e.V.
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES MARKTES<br />
WEISENDORF<br />
Herausgeber und Anzeigenverwaltung: Gemeindeverwaltung Weisendorf, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />
Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />
52. Jahrgang Mittwoch, 22. Juni 2011 Nummer 25<br />
Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />
Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />
ANZEIGENSCHLUSS<br />
für das nächste Amtsblatt am Mittwoch,<br />
29.06.2011 ist der 22.06.2011 um 12.00 Uhr.<br />
Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
B E K A N N T M A C H U N G<br />
Ermittlung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch<br />
i.V.m. § 13 der Gutachterausschussverordnung<br />
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im<br />
Bereich des Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt hat in<br />
seiner Sitzung am 26.05.2011 für das Gemeindegebiet<br />
Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte<br />
für Wohnbau- und Gewerbeflächen - Stichtag der Ermittlung<br />
zum 31.12.2010 - ermittelt:<br />
Die Bodenrichtwerte wurden aufgrund der Kaufpreissammlung<br />
gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />
unter Berücksichtigung der preisbestimmenden Merk-<br />
male ermittelt. Richtwertermittlungen für Sonderbauflächen<br />
waren nicht veranlasst.<br />
Die ermittelten Bodenrichtwerte liegen vom<br />
24.06.2011 bis 25.07.2009 im Rathaus Weisendorf,<br />
Zimmer Nr. 203, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf,<br />
öffentlich aus.<br />
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
beim Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höch-<br />
stadt, Zimmer Nr. 174, Dreikönigstr. 1-3, 91054 <strong>Erlangen</strong><br />
(Postanschrift Marktplatz 6, 91054 <strong>Erlangen</strong>) auch<br />
außerhalb der öffentlichen Auslegungszeit, Auskunft<br />
über die Bodenrichtwerte verlangen. Dazu ergeht der<br />
Hinweis, dass Auskünfte über Bodenrichtwerte<br />
APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />
Fr., 24.06.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 01.07.11, 18.00 Uhr<br />
Seebach-Apotheke, Hauptstr. 5, Weisendorf<br />
Tel-Nr. 09135/1282<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />
kostenpflichtig sind und nur über die Geschäftsstelle<br />
des Gutachterausschusses erfragt werden sollen.<br />
Weisendorf, 16.06.2011<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Alexander Tritthart<br />
1. Bürgermeister<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
Wir gratulieren<br />
27.06.2011 Herrn Hans Burkhardt<br />
Geiwitzenweg 6<br />
01.07.2011 Herrn Ortwin Fischer<br />
Sechs-Morgen-Straße 7<br />
76 Jahre<br />
72 Jahre<br />
Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />
Fundsachen:<br />
Fleecejacke grün-beige Gr. 116/122<br />
FO: Sauerheimer Weg/Ecke Karlsbader Str.<br />
Trinkflasche „Prinzessin Lillifee“<br />
FO: Reuther Spielplatz<br />
Geldbetrag<br />
FO: vor REWE-Markt<br />
Fundamt: Gemeinde Weisendorf<br />
Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27
Öffnungszeiten des Rathauses Weisendorf<br />
Montag und<br />
Mittwoch bis Freitag<br />
8.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Bitte nutzen Sie auch unser Bürgerportal auf<br />
www.weisendorf.de<br />
Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Vorgänge<br />
bequem von zu Hause aus unabhängig von den<br />
Öffnungszeiten zu erledigen bzw. vorzubereiten.<br />
ACHTUNG<br />
Ein Teilbereich der „Kirchenstraße“<br />
ab Hausnummer 22 bis Einmündung<br />
„Am Weißen Berg“ ist wegen Kanalbauarbeiten<br />
bis voraussichtlich Ende<br />
Oktober 2011 vollständig gesperrt.<br />
Um die Abholung Ihrer Mülltonnen weiterhin gewährleisten<br />
zu können, bitten wir die Bewohner der Anwesen<br />
im Baustellenbereich, ihre Mülltonnen jeweils am<br />
Ende des Baustellenbereiches zur Abholung bereitzustellen.<br />
Weiterhin teilen wir mit, dass die Mülltonnen in der<br />
„Kirchenstraße“ und „Obere Gasse“ auf der Straßenseite<br />
mit den ungeraden Hausnummern am Abholtag<br />
bereitgestellt werden sollen.<br />
Im „Mitteldorfer Weg“ und „Am Weißen Berg“ sollen<br />
die Mülltonnen auf der Straßenseite mit den geraden<br />
Hausnummern am Abholtag bereitgestellt werden.<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />
MARKT WEISENDORF<br />
Niederschrift<br />
Sitzung: Gemeinderat<br />
Tag: Montag, den 06.06.2011<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die letzte<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung<br />
am 09.05.2011 wird ohne Einwand genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 20 : 0<br />
Das Protokoll der nichtöffentlichen Gemeinderats-<br />
sitzung vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis während<br />
der Gemeinderatssitzung in Umlauf gegeben und gilt<br />
als genehmigt, wenn keine Einwände erhoben<br />
werden.<br />
Einwände gegen die Tagesordnung<br />
Es bestehen keine Einwände.<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
Zu 1)<br />
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Nr. 31/5 südlich der Erlanger<br />
Straße“<br />
a) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Den Gemeinderatsmitgliedern liegen die Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange, die Einwände<br />
bzw. Anregungen und Bedenken vorgebracht<br />
haben zusammen mit einer Übersichtsaufstellung vom<br />
26.04.2011 vor. Herr Helmut Reck beantwortet die<br />
Fragen einzelner Gemeinderatsmitglieder zu den jeweiligen<br />
Stellungnahmen und gibt weitere Erläuterungen<br />
dazu. Zu diesen Stellungnahmen werden folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
1. Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde;<br />
Schreiben vom 04.03.2011<br />
Von der Änderung des Bebauungsplanes sind landesplanerische<br />
Belange nicht betroffen. Einwände werden<br />
daher nicht erhoben.<br />
Aus städtebaulicher Sicht weist die Regierung darauf<br />
hin, dass das Vorhaben bei den anstehenden<br />
Sanierungsplanungen entsprechend Berücksichtigung<br />
finden soll.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise zu Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />
und Landesplanung sowie zu den planungsrechtlichen<br />
oder städtebaulichen Gesichtspunkten<br />
werden zur Kenntnis genommen. Die betroffenen<br />
Fachstellen wurden beteiligt.<br />
Da der Geltungsbereich des Plangebietes im Ortskern-Sanierungsgebiet<br />
hinsichtlich der Städtebauförderung<br />
liegt, wurde das Planungsbüro Topos team als<br />
Fachstelle am Verfahren beteiligt. Von TOPOS team<br />
liegt eine ausführliche Stellungnahme vor, zu der<br />
später Beschluss gefasst wird.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
2. Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />
a) Bauamt, Schreiben vom 28.03.2011<br />
Der festgesetzten Art der baulichen Nutzung als<br />
Mischgebiet kann aufgrund der fehlenden Durch-<br />
mischung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe<br />
nicht zugestimmt werden. Unter Abklärung mit dem<br />
Fachbereich Immissionsschutz wird empfohlen, als Art<br />
2 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
der baulichen Nutzung ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“<br />
festzusetzen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung<br />
als Mischgebiet wurde berücksichtigt, dass für das bestehende<br />
Postgebäude im Dachgeschoss mit Bescheid<br />
vom 16.11.1989 eine Wohnnutzung baurechtlich<br />
genehmigt wurde (Ausbau eines Dachgeschosses<br />
in zwei Wohneinheiten). Die beiden genehmigten<br />
Wohnungen werden allerdings zur Zeit gewerblich genutzt:<br />
Einmal als Logopädiepraxis und einmal als<br />
Bauplanungsbüro.<br />
Eine Wohnnutzung z.B. in den Obergeschossen<br />
würde insbesondere nach Geschäfts- bzw. Ladenschluss<br />
zu einer Belebung des Ortszentrums beitragen<br />
und damit als städtebauliches Sanierungsziel die<br />
„Ortsmitte“ als Wohnstandort stärken.<br />
Anstelle einer zulässigen Gebäudehöhe von II+D erfolgt<br />
eine Minderung auf I+D wie bereits bei dem<br />
Postgebäude bestehend. Solange die Festsetzung I+D<br />
zumindest theoretisch eine Durchmischung von<br />
Wohnen und nichtstörendem Gewerbe möglich macht<br />
und eine Wohnnutzung unter immissionsschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten möglich ist, würde nach Auffassung<br />
des Gemeinderates die Festsetzung eines<br />
Mischgebietes (MI) eher den Sanierungszielen und<br />
der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen, als<br />
die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes<br />
(eGE).<br />
Die Verwaltung hat, wie vom Kreisbaumeister vorgeschlagen,<br />
verantwortlich abgewogen und geprüft, ob<br />
die Ausweisung als eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
(eEG) in Betracht kommt. Mit Ausnahme der in § 8<br />
Abs. 2 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
genannten Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude<br />
hätten die meisten weiteren in einem Gewerbegebiet<br />
zulässigen Nutzungen (z.B. Lagerhäuser, Lagerplätze,<br />
Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke) unerwünschte<br />
Auswirkungen auf die Ortsmitte und müssten<br />
ausgeschlossen werden. Ob bei einer Einschränkung<br />
der gewerblichen Nutzung in diesem erheblichen<br />
Umfang die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes<br />
noch gewahrt wäre, ist fraglich. Die<br />
Planungsabsicht der Gemeinde ist es, an dieser zentralen<br />
Stelle der Ortsmitte, die von denkmalgeschützten<br />
Gebäuden umgeben ist, keinesfalls ein Gewerbegebiet<br />
festzulegen.<br />
An der Festsetzung eines Mischgebietes wird daher<br />
festgehalten. Es entspricht der Eigenart der näheren<br />
Umgebung, die durch das Nebeneinander von Wohn-<br />
und nicht wesentlich störenden Gewerbenutzungen<br />
geprägt ist. Die Errichtung eines Drive-In-Cafes wäre<br />
nach aktueller Rechtsprechung innerhalb des Mischgebietes<br />
allgemein zulässig.<br />
Es bleibt auch weiterhin beim Ausschluss verschiedener<br />
störender Gewerbetriebe, u.a. Gartenbaubetriebe,<br />
Tankstellen und Vergnügungsstätten, da diese Betrie-<br />
be nicht in diesen sensiblen, von denkmalgeschützten<br />
Gebäuden umgebenen Ortsbereich passen.<br />
Das Staatliche Bauamt wurde am Verfahren beteiligt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
b) Städtebau, Schreiben vom 23.03.2011<br />
Auch hier wird die Mischgebietsausweisung kritisch<br />
angesehen, da die nötige Durchmischung von<br />
Wohnen und nichtstörendem Gewerbe nicht möglich<br />
ist. Es muss verantwortlich abgewogen und geprüft<br />
werden, ob die Ausweisung als „e GE“ in Betracht<br />
kommt.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die<br />
Gebietsausweisung wird bei Mischgebiet belassen.<br />
Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss zu 2a)<br />
verwiesen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
c) Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom<br />
28.03.2011<br />
Soweit für das Bebauungsplanverfahren nicht § 13a<br />
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung –<br />
beschleunigtes Verfahren) angewandt wird, ist eine<br />
Ausgleichsregelung durchzuführen.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet<br />
sich gemäß Luftbild entlang des Langweihergrabens<br />
ein Gehölzbestand. Die Lage weicht von der dargestellten<br />
Grünfläche im Bebauungsplan ab. Der<br />
schützenswerte Gehölzbestand ist mit seiner tatsächlichen<br />
Lage zu erfassen und der Erhalt durch Darstellungen<br />
und Festsetzungen sicherzustellen.<br />
Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist erforderlich, um<br />
die Beachtung artenschutzrechtlicher Belange sicherstellen<br />
zu können.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart zitiert aus dem<br />
den Gemeinderatsmitgliedern heute vorgelegten<br />
artenschutzrechtlichen Gutachten des Instituts Dr.<br />
Mühlhofer vom 31.05.2011 die entscheidenden<br />
Passagen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Da für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan besteht,<br />
wird das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a<br />
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)<br />
durchgeführt. Dadurch entfällt die zwingende Anwendung<br />
einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung<br />
sowie einer Umweltprüfung.<br />
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung<br />
werden entsprechend umgeschrieben und geändert.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 3
Über diese Verfahrensänderung muss ein neuer Aufstellungsbeschluss<br />
gefasst und veröffentlicht werden.<br />
Der geschilderte schützenswerte Gehölzbestand entlang<br />
des Langweihergrabens ist im Bebauungsplan als<br />
separater Grünstreifen als „Bindung für die Erhaltung<br />
der Gehölzböschung“ festgesetzt. Die dargestellte<br />
Lage wird überprüft und angepasst. Wegen der zusätzlichen<br />
Parkplätze wird die im Osten vorhandene<br />
Obststreuwiese verkleinert. Diese Fläche ist als „Grünfläche,<br />
private Obstwiese“ ausgewiesen.<br />
Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange<br />
wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.<br />
Das entsprechende artenschutzrechtliche Gutachten<br />
des Instituts Dr. Mühlhofer vom 31.05.2011<br />
wird als Anlage der Begründung beigefügt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
d) Immissionsschutz, Schreiben vom 15.03.2011<br />
Da bislang neben der Parkfläche nur gewerbliche<br />
Nutzungen existieren und für die erweiterte Nutzung<br />
ebenfalls nur Gewerbenutzungen enthalten sind,<br />
handelt es sich planungsrechtlich nicht um ein Mischgebiet.<br />
Geprüft werden sollten die Einwirkungen auf die umliegenden<br />
Mischgebietsgrundstücke, insbesondere für<br />
das im südlichen Anschluss bestehende Fortbildungszentrum<br />
(Institut Notre Dame de Vie). Darüber hinaus<br />
wird empfohlen, die Auswirkung auf die umliegenden<br />
Grundstücke durch das im Wesentlichen bekannte<br />
Vorhaben „Beck-Drive“ bereits im Zuge des Bauleitplanverfahrens<br />
prüfen zu lassen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im<br />
Zuge nachfolgender Baugenehmigungen eine Beteiligung<br />
des Immissionsschutzes erfolgen soll.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich<br />
der Gebietsausweisung bleibt es bei einem<br />
Mischgebiet. Dazu wird auf den vorstehenden Beschluss<br />
zu 2a) verwiesen.<br />
Zur schalltechnischen Beurteilung wird von einem<br />
Sachverständigenbüro ein Schallschutzgutachten eingeholt.<br />
Dieses soll Aufschluss geben,<br />
- ob in Anbetracht des Verkehrslärms eine Wohnnutzung<br />
innerhalb des Plangebietes zulässig wäre,<br />
- welche flächenbezogenen Schalleistungspegel für<br />
das Plangebiet festgelegt werden müssen, um unzulässige<br />
Störungen für die angrenzenden Nutzungen<br />
(z.B. Institut Notre Dame de Vie) durch Anlieferungs-,<br />
Parkplatzlärm o.ä. auszuschließen,<br />
- ob und wie vom Plangebiet ausgehenden Emissionen<br />
und die einwirkenden Immissionen bei Bedarf<br />
gemindert werden können.<br />
Die Ergebnisse dieser schalltechnischen Beurteilung<br />
sollen bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
an die Träger öffentlicher Belange sowie für die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit vorliegen. Das Gutachten ist<br />
als Anlage der Begründung beizufügen und vor Verfahrensabschluss<br />
den Gemeinderatsmitgliedern zur<br />
Kenntnis vorzulegen.<br />
Bei der Behandlung von Bauanträgen für das Plangebiet<br />
ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine<br />
Beteiligung des Immissionsschutzes entsprechend<br />
Art. 64 Abs. 1 BayBO durchzuführen. Damit kann für<br />
diese Bauanträge das Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
nach Art. 58 BayBO nicht angewandt werden.<br />
Für diese Bauanträge muss das Genehmigungsverfahren<br />
über das Landratsamt durchgeführt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
e) Gesundheitswesen, Schreiben vom 04.03.2011<br />
Dem Bebauungsplan wird zugestimmt.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise zur Entwässerung, Regenwasser-<br />
nutzungsanlagen, Bepflanzung und Umweltprüfung<br />
werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es ist beabsichtigt, das anfallende Regenwasser<br />
direkt in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />
Der gesamte Geltungsbereich betrifft eine private<br />
Grundstücksfläche. Kinderspielplätze sind nicht geplant.<br />
Es gibt keine Anhaltspunkte für Bodenbelastungen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
3. Kreisbrandrat Harald Schattan, Schreiben vom<br />
27.02.2011<br />
Der Kreisbrandrat erhebt grundsätzlich keine Einwände.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die allgemeinen Hinweise zur Gewährleistung und<br />
Sicherstellung des Brandschutzes sowie zur Löschwasserversorgung<br />
und brandschutztechnischen<br />
Risiken werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
4. Ingenieurgesellschaft Baier und Schwarzott,<br />
Schreiben vom 25.03.2011<br />
Das Ingenieurbüro gibt Hinweise zur Wasserversorgung,<br />
Einleitung des Oberflächenwassers, Abwasserentsorgung<br />
und Straßenzufahrt.<br />
4 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es ist vorgesehen, das Regenwasser für das zukünftige<br />
Gebäude direkt in den Langweihergraben einzuleiten.<br />
Im Rahmen des späteren Bauantrages wird der<br />
Bauherr eigenverantwortlich ein entsprechendes wasserrechtliches<br />
Verfahren durchführen, wenn dies aufgrund<br />
der gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
5. Ingenieurbüro Wagner, Schreiben vom 18.03.2011<br />
Das Ingenieurbüro nimmt Stellung zur allgemeinen<br />
Abwasserentsorgung bezüglich der betreuten Projekte.<br />
Auf dem Plangrundstück Flur-Nr. 58/2 verläuft ein<br />
öffentlicher Mischwasserkanalsammler (DN 700). Für<br />
Revisionsarbeiten am Kanal sollte ein Baufeld von<br />
beidseitig ca. 3-5 m freigehalten werden. Der Kanal<br />
darf nicht überbaut werden. Der Kanal kann nach derzeitigem<br />
Stand nur mit einem erheblichen Aufwand<br />
verlegt werden.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die vorhandene öffentliche Abwasserhauptleitung wird<br />
im Planteil des Bebauungsplanes als Leitungstrasse<br />
aufgenommen und in der Legende beschrieben.<br />
Mit dem zukünftigen Gebäude erfolgt keine Über-<br />
bauung dieser Kanaltrasse, lediglich die Außenfrei-<br />
fläche/Terrasse liegt auf dem Kanal. Auf die Einhaltung<br />
eines ca. 3-5 m breiten Baufeldes für mögliche<br />
Revisionsarbeiten am Kanal wird für das kurze Stück<br />
verzichtet. Notwendige Reparaturarbeiten sollten als<br />
Inliner-Sanierung durchgeführt werden.<br />
Für die Kanalleitungstrasse ist keine Grunddienstbarkeit<br />
bestellt. Eine Umlegung des Kanals erfolgt nicht.<br />
Zu Lasten des Grundstückes Fl.-Nr. 58/2 Gemarkung<br />
Weisendorf ist eine Grunddienstbarkeit für die Abwasserleitung<br />
zu bestellen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
6. Staatliches Bauamt <strong>Nürnberg</strong>, Abt. Straßenbau,<br />
Schreiben vom 24.03.2011<br />
Soweit die mitgeteilten Auflagen berücksichtigt<br />
werden, wird der Planung zugestimmt. Unter anderem<br />
soll nur eine gemeinsame Einfahrt sowie eine gemeinsame<br />
Ausfahrt zum Grundstück erfolgen. Weiterhin<br />
wird im Zufahrtsbereich der Höchstadter Straße<br />
(Staatsstraße 2263) eine Fahrbahnaufweitung als einfache<br />
Abbiegespur gefordert. Die bei der Anlage eines<br />
Aufstellbereiches entstehenden Unterhaltskosten sind<br />
vom Vorhabensträger gegenüber dem Freistaat<br />
Bayern abzulösen.<br />
Das Ingenieurbüro für Gesamtplanung Reck und Reck<br />
hat zur verkehrsmäßigen Erschließung eine Plan-<br />
skizze angefertigt, die von Herrn Helmut Reck erläutert<br />
wird.<br />
Nach kurzer Diskussion, vor allem über die Parkplatzsituation<br />
und die Verkehrsführung auf der Staats-<br />
straße wird folgender Beschluss gefasst:<br />
Die Auflagen werden zur Kenntnis genommen und<br />
beachtet.<br />
Zum Plangebiet erfolgt von der Staatsstraße aus nur<br />
eine gemeinsame Einfahrt und eine gemeinsame Ausfahrt.<br />
Insoweit entsteht innerhalb des Grundstückes<br />
teilweise Einbahnverkehr. Die zeichnerische Darstellung<br />
des Bebauungsplanes ist entsprechend zu<br />
ändern.<br />
Erst im Zuge der Errichtung des geplanten Gebäudes<br />
wird entsprechend den Empfehlungen festgelegt, wie<br />
der Zugangsbereich auf der Westseite als Fußweg<br />
integriert und angelegt wird.<br />
Die entlang der Staatsstraße auf Gemeindegrund bestehenden<br />
öffentlichen Längsparkplätze, die zwischen<br />
der geplanten Ein- und Ausfahrt liegen, werden aufgelassen.<br />
Zur Sicherstellung der Freihaltung des notwendigen<br />
Sichtdreieckes sind im Ausfahrtsbereich<br />
Sperrmarkierungen anzubringen.<br />
Etwaige Bepflanzungen im an den Gehweg angrenzenden<br />
Bereich dürfen zur Sicherstellung ausreichender<br />
Sichtdreiecke nur bis zu einer Höhe von 0,80 cm<br />
über Fahrbahnoberkante festgelegt werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund<br />
der Forderung des Staatlichen Bauamtes <strong>Nürnberg</strong><br />
nur ein Teil der öffentlichen in Gemeindeeigentum<br />
stehende Parkbuchten entlang der Höchstadter<br />
Straße entfallen und zur Verbreiterung der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche der Staatsstraße an den Freistaat<br />
Bayern als Straßenbaulastträger abgegeben werden<br />
muss.<br />
Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem<br />
Straßenumbau für die Sicherstellung des Aufstellbereiches<br />
entstehenden Kosten muss zu gegebener Zeit<br />
zwischen dem Staatlichen Bauamt <strong>Nürnberg</strong> und dem<br />
Bauherrn bzw. dem Vorhabensträger oder dem<br />
Grundstückseigentümer auf der Grundlage einer entsprechenden<br />
Fachplanung und Leistungsfähigkeitsberechnung<br />
geregelt werden. Dazu sind spätere Bauanträge<br />
zur Einholung der Zustimmung dem Staatlichen<br />
Bauamt vorzulegen.<br />
Der Gemeinderat geht davon aus, dass die gewünschten<br />
Verkehrsanlagen realisiert werden können, ohne<br />
den vorhandenen Gehweg entlang der Höchstadter<br />
Straße zu verändern. Eine Einengung des Gehweges<br />
ist nicht akzeptabel.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 5
Die vom Ingenieurbüro für Gesamtplanung Reck und<br />
Reck geplante verkehrsmäßige Umgestaltung wird in<br />
den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
7. Wasserwirtschaftsamt <strong>Nürnberg</strong>, Schreiben vom<br />
14.03.2011<br />
Das Wasserwirtschaftsamt verweist auf allgemeine<br />
fachliche Informationen und gibt Empfehlungen sowie<br />
Hinweise zu Grundwasserabsenkungen, Abwasserbeseitigung<br />
und Gewässer.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise zum Grundwasser bezüglich der späteren<br />
Bebauung werden zur Kenntnis genommen.<br />
Das Baugebiet wird an die zentrale Wasserver- und<br />
Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen.<br />
Es ist vorgesehen, das anfallende Regenwasser unmittelbar<br />
in den angrenzenden Langweihergraben einzuleiten.<br />
Falls notwendig, ist hierfür zu gegebener Zeit<br />
vom Bauherrn ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen.<br />
Das Ingenieurbüro Wagner hat die Grundstücksfläche<br />
bei der hydraulischen Berechnung zur Abwasserbeseitigung<br />
berücksichtigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
8. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben<br />
vom 22.03.2011<br />
Gegen die Planung besteht von Seiten der archäologischen<br />
Denkmalpflege kein Einwand. Es wird darauf<br />
verwiesen, dass archäologische Denkmäler, die bei<br />
Erdarbeiten auftreten können, der Meldepflicht nach<br />
Art. 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unterliegen und<br />
unverzüglich gemeldet werden müssen. Es wird gebeten,<br />
alle an der Baumaßnahme Beteiligten entsprechend<br />
dem mitgeteilten Text über die Meldepflicht zu<br />
unterrichten.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise sind in den Textteil des Bebauungsplanes<br />
aufzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
9. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben<br />
vom 24.03.2011<br />
Die Planung liegt in einem denkmalfachlich hoch bedeutenden<br />
Areal, dadurch sind verschiedene denkmalfachliche<br />
Belange berührt. Von Seiten des Denkmalschutzes<br />
wird die Festlegung der maximalen Gebäudehöhe<br />
kritisiert. Weiterhin kann ein Flachdach<br />
aus denkmalfachlicher Sicht in dieser historischen<br />
Ortssituation nicht befriedigen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die kritisierte Gebäudehöhe wird um jeweils ein Vollgeschoss<br />
reduziert. Die Zahl der Vollgeschosse wird<br />
für beide Baubereiche von bisher II+D auf I+D abgeändert.<br />
An der möglichen Dachform eines Flach-<br />
daches wird für das nördliche Baufeld festgehalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
10. Bund Naturschutz in Bayern, Ortsgruppe Weisendorf-Seebachgrund,<br />
Schreiben vom 21.03.2011<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes wird abgelehnt.<br />
Es sollte das Ergebnis für die laufende städtebauliche<br />
Sanierung für den Ortskern als „aktives Ortszentrum<br />
Weisendorf“ abgewartet werden.<br />
Zu den vorgebrachten Anmerkungen wird folgender<br />
Beschluss gefasst:<br />
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird nun<br />
nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren<br />
durchgeführt. Dadurch entfällt die Anwendung der<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleichregelung. Dennoch<br />
werden Belange des Naturschutzes in der Planung berücksichtigt.<br />
Die Gehölzböschung zum Langweihergraben bleibt<br />
erhalten. Dazu sind auch Neupflanzungen vorge-<br />
sehen.<br />
Der Hinweis bei Neupflanzungen ausschließlich<br />
Nahrungspflanzen für Bienen und anderen blütenbesuchende<br />
Insekten zu verwenden wird beachtet und<br />
soweit wie möglich umgesetzt. Die Begründung wird<br />
unter Ziffer 7.3 (grünordnerische Festsetzungen) ergänzt.<br />
An der Änderung des Bebauungsplanes wird grundsätzlich<br />
festgehalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 6<br />
Gemeinderat Lothar Ort ist zur Abstimmung nicht im<br />
Sitzungssaal anwesend.<br />
11. Institut Notre Dame De Vie, Schreiben vom<br />
27.03.2011<br />
Gegen die Planung werden aus städtebaulicher Entwicklung<br />
und Ordnung Bedenken vorgetragen und<br />
gebeten, es bei der bisherigen Festsetzung des Bebauungsplanes<br />
zu belassen.<br />
Auch zu dieser Stellungnahme wird nochmals die<br />
Parkplatzsituation diskutiert. Mehrheitlich ist der Gemeinderat<br />
dafür, aus dem ersten Beschlussvorschlag<br />
den letzten Halbsatz „das sind 8 Parkplätze mehr als<br />
bisher“ zu streichen.<br />
6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Zu den vorgebrachten Bedenken werden folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Für das Gebiet besteht bereits ein Bebauungsplan,<br />
der grundsätzlich ein Baurecht gibt. Die Gemeinde<br />
unterstützt das Vorhaben, den Ortskern mit einem<br />
Cafe zu beleben. Zur Sicherstellung einer geregelten<br />
Bebauung und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
ist vorgesehen, den bisherigen Bebauungsplan<br />
zu ändern. Bei den vorhandenen Parkplätzen<br />
handelt es sich ausschließlich um Parkflächen, die in<br />
Privateigentum stehen, aber wegen der freien Zugänglichkeit<br />
einen öffentlichen Charakter haben. Daran<br />
soll sich mit der Planung nichts ändern. Insgesamt<br />
sollen 34 Parkplätze entstehen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Die bestehende Streuobstwiese wird erhalten, allerdings<br />
verkleinert, auch damit ausreichende Parkplätze<br />
geschaffen werden können. Auch die Eingrünung zum<br />
Langweihergraben bleibt erhalten, hier erfolgen<br />
weitere Anpflanzungen. Die zur zulässigen Wandhöhe<br />
bis zu 6,75 m vorgetragene Kritik, dass diese das<br />
Ortsbild prägende baukulturelle Orts- und Landschaftsbild<br />
nachhaltig verändert, wird aufgegriffen. Die<br />
Gebäudehöhe (Zahl der Geschosse) wird von II + D<br />
auf lediglich I + D reduziert.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Bei der Änderung des Bebauungsplanes werden die<br />
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und<br />
untereinander gerecht abgewogen. Das hier im südlichen<br />
Baufeld bereits seit 1987 bestehende Postgebäude<br />
ändert sich durch die Planung grundsätzlich<br />
nicht. Die Möglichkeit, dieses Gebäude um ein weiteres<br />
Vollgeschoss zu erweitern, wird zurückgenommen.<br />
Es bleibt hier bei der bestehenden Gebäudehöhe von<br />
I+D.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Zu der Befürchtung einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
durch Ausweisung eines MI-Gebietes, die zu erhöhten<br />
Immissionen führen wird, ist darauf hinzuweisen,<br />
dass das Landratsamt empfiehlt, anstelle eines<br />
MI-Gebietes ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
(eGE) festzulegen. Zur Planung ist von einem qualifizierten<br />
Sachverständigenbüro ein Immissionsschutzgutachten<br />
bzw. Schallschutzgutachten zu erstellen<br />
und der Begründung der Planung als Anlage beizufügen.<br />
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für das<br />
Plangebiet verschiedene störende Nutzungen, u.a.<br />
Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Die vorgebrachten Schutzinteressen der in Weisendorf<br />
ansässigen Gewerbetreibenden sind nicht<br />
schlüssig. Die Gemeinde kann letztendlich die ortsan-<br />
sässigen Geschäftstreibenden nicht vor Konkurrenz<br />
schützen und nicht in den Wettbewerb eingreifen.<br />
An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />
wird festgehalten, allerdings mit den genannten Umplanungen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
12. Planungsbüro Topos team, Schreiben vom<br />
15.03.2011<br />
Da der Geltungsbereich innerhalb des Gebietes für die<br />
vom Gemeinderat beschlossene Durchführung vorbereitender<br />
Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet<br />
„Ortsmitte Weisendorf“ liegt, nimmt Herr Thomas<br />
Rosemann mit Hinweisen und Anregungen zur<br />
städtebaulichen Sanierung der Ortsmitte von Weisendorf<br />
ausführlich Stellung.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Den<br />
Gemeinderat bestärkt die Aussage, dass das Vorhaben<br />
bzw. die Planung die Durchführung der Sanierung<br />
nicht unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder<br />
den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen<br />
würde.<br />
- Trotz der Empfehlung des Landratsamtes wird, auch<br />
aufgrund der Stellungnahme des Fachbüros, daran<br />
festgehalten, ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO<br />
auszuweisen. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
wird nicht festgesetzt. Es bleibt allerdings weiterhin<br />
beim Ausschluss verschiedener störender Gewerbetriebe,<br />
u.a. Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten,<br />
da diese Betriebe nicht in diesen<br />
sensiblen, von denkmalgeschützten Gebäuden umgebenen<br />
Ortsbereich passen. Die Begründung für den<br />
Ausschluss wird in die Planung aufgenommen.<br />
- Die textliche Festsetzung (2. Maß der baulichen<br />
Nutzung) wird unter Ziff. 2.1 zu den versickerungs-<br />
fähigen Stellplatzoberflächen zur Klarstellung wie folgt<br />
umformuliert: „Die zulässigen Grundflächen werden<br />
durch die Stellplätze höchstens zu 50% überschritten“.<br />
- Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird von II+D<br />
auf I+D reduziert. Parallel dazu wird die bisherige<br />
Wandhöhe von 6,75 m auf maximal 5 m reduziert.<br />
- Die empfohlene Baulinie wird nicht aufgegriffen, da<br />
dadurch eine zwingende Bebauung auf dieser Linie<br />
vorgegeben wird. An den eingezeichneten Baugrenzen,<br />
insbesondere im Westen wird festgehalten.<br />
- Es wird keine Notwendigkeit gesehen, ergänzende<br />
Gestaltungsvorschriften z.B. Regelungen über die<br />
Gestaltung der Freiflächen oder Werbeanlagen aufzunehmen.<br />
Im angrenzenden Ortsbereich bestehen<br />
ebenso keine Regelungen über eine innerörtliche<br />
Gestaltung. Auf die Dachgaubensatzung des Marktes<br />
Weisendorf wird verwiesen, diese gilt für das gesamte<br />
Gemeindegebiet.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 7
- Derzeit bestehen auf dem Grundstück 26 private<br />
Parkplätze. Nach der Planung sollen insgesamt 34<br />
Parkplätze entstehen. Anstelle der bisher geplanten<br />
Zu- und Ausfahrten wird die Planung insoweit geändert,<br />
dass nur eine Einfahrt und nur noch eine Ausfahrt<br />
zulässig sind.<br />
Der Geltungsbereich des Entwurfs zur Änderung des<br />
Bebauungsplanes wurde auf der Grundlage des bisherigen<br />
Gebietes gezeichnet und wird so beibehalten.<br />
Da der Markt Weisendorf an der Planung für die Errichtung<br />
eines Drive-In-Cafes festhält, muss aufgrund<br />
der Forderung des Straßenbauamtes eine Abbiegespur<br />
als Aufstellungsbereich gebaut werden.<br />
Hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu<br />
den Parkplätzen und zur Ein- und Ausfahrt verwiesen.<br />
- Aufgrund der bestehenden Situation sollen die vorhandenen<br />
Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben.<br />
Zwei neue Bäume sollen gepflanzt werden. Weitere<br />
Änderungen werden in der Planung zur Grünordnung<br />
nicht vorgenommen, um die bauliche Nutzung des<br />
Grundstückes nicht noch mehr einzuschränken.<br />
- Bezüglich der Belange des Artenschutzes ist in Abstimmung<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />
Wie vorgeschlagen, wird die Bebauungsplanänderung<br />
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
weitergeführt; somit ist weder eine Umweltprüfung<br />
noch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
erforderlich.<br />
- Die Fachabteilung Immissionsschutz beim Landratsamt<br />
wird am Verfahren beteiligt. Ein Immissionsschutzgutachten<br />
mit schalltechnischen Untersuchungen<br />
ist anzufertigen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Nachstehende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />
haben keine Einwendungen erhoben:<br />
- Regionaler Planungsverband,<br />
Schreiben vom 21.03.2011<br />
- Stadt Höchstadt a.d. Aisch,<br />
Schreiben vom 13.04.2011<br />
- Markt Dachsbach, Schreiben vom 22.03.2011<br />
- Markt Uehlfeld, Schreiben vom 17.03.2011<br />
- Gemeinde Aurachtal, Schreiben vom 18.04.2011<br />
- Gemeinde Großenseebach,<br />
Schreiben vom 11.03.2011<br />
- Gemeinde Oberreichenbach,<br />
Schreiben vom 28.03.2011<br />
- Gemeinde Heßdorf, Schreiben vom 30.03.2011<br />
- Industrie- und Handelskammer <strong>Nürnberg</strong>,<br />
Schreiben vom 22.03.2011<br />
Hiervon nimmt der Gemeinderat Kenntnis.<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine<br />
Stellungnahme abgegeben:<br />
- Kreisheimatpfleger<br />
- Stadt Herzogenaurach<br />
- Gemeinde Gerhardshofen<br />
- Handwerkskammer für Mittelfranken<br />
- Kreishandwerkerschaft <strong>Erlangen</strong><br />
Das Einverständnis zum Bebauungsplan wird daher<br />
vorausgesetzt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BauGB).<br />
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.<br />
b) Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit<br />
vom 03.03.2011 bis einschließlich 28.03.2011 zur<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung<br />
öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt<br />
des Marktes Weisendorf Nr. 9 vom 02.03.2011 hingewiesen.<br />
Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
sind folgende Stellungnahmen beim Markt<br />
Weisendorf eingegangen, welche allen Gemeinde-<br />
räten zur Information vorliegen:<br />
1. Schäfter, Martin, Schreiben vom 19.01.2011<br />
Auf Nachfrage der Verwaltung am 02.03.2011 bekräftigt<br />
Herr Schäfter seine vorgebrachten Bedenken.<br />
Seiner Meinung nach passt das Beck-Drive nicht in<br />
das Erscheinungsbild des Weisendorfer Ortskerns.<br />
Weiterhin sieht er durch die Zu- und Ausfahrt zum geplanten<br />
Beck-Drive eine Behinderung des Durchgangsverkehrs.<br />
Er wünscht sich, dass auch die Bedenken<br />
der Bürger mit in die Planung einfließen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Gemeinderat sieht bei der Planung keine Fehlentwicklung<br />
sondern durch die Errichtung eines Cafes<br />
eine Belebung des Ortskerns. Zu dieser Feststellung<br />
kommt auch das Planungsbüro Topos team in seiner<br />
Stellungnahme.<br />
Unter Umständen wird durch die Ein- und Ausfahrt<br />
zum geplanten Cafe der Verkehrsfluss verlangsamt.<br />
Die vorgebrachten Bedenken sind insgesamt nicht<br />
schwerwiegend. An der geplanten Änderung des Bebauungsplanes<br />
wird festgehalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
2. Rappold, Ernst, Schreiben vom 28.03.2011<br />
Das im Bebauungsplan zulässige Flachdach passt<br />
städtebaulich nicht. Durch eine Bauleitplanung sollte<br />
versucht werden, die bestehenden Dachformen durch<br />
entsprechende Festsetzungsgestaltungen anzugleichen.<br />
8 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Planungs-<br />
büros Topos team ist der Gemeinderat der Meinung,<br />
dass hier die möglichen Sanierungsmaßnahmen nicht<br />
gefährdet oder behindert werden. An der Änderung<br />
des Bebauungsplanes wird festgehalten.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
c) erneuter Aufstellungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan im<br />
Rahmen einer Änderung des bisherigen Bebauungsplanes<br />
„Nr. 31/5 südlich der Erlanger Straße“ für das<br />
Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:<br />
Im Norden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
mit dem gemeindlichen Grundstück Flur-Nr. 50/20<br />
Gemarkung Weisendorf (Schlosspark).<br />
Im Westen durch die öffentliche Verkehrsfläche entlang<br />
der Höchstadter Straße Flur-Nr. 55/3 Gemarkung<br />
Weisendorf.<br />
Im Süden und Osten durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
zu dem Grundstück Flur-Nr. 58 Gemarkung<br />
Weisendorf (Tagungszentrum des Instituts Notre<br />
Dame de Vie).<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die<br />
Grundstücke Flur-Nrn. 58/2 und 58/3 Gemarkung<br />
Weisendorf.<br />
In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes<br />
„südlich der Erlanger Straße“, welcher am 18.11.1977<br />
in Kraft trat, waren die Grundstücke Flur-Nrn. 58/2 und<br />
58/3 Gemarkung Weisendorf als allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) festgesetzt. Für diesen Geltungsbereich<br />
wurde eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt,<br />
die am 30.03.1984 bestandskräftig wurde und<br />
mit der die Gebietsart von einem allgemeinen Wohngebiet<br />
in „Flächen für den Gemeinbedarf“ geändert<br />
und festgesetzt wurde. Mit dem erneuten Änderungsverfahren<br />
soll für den Geltungsbereich nun ein Mischgebiet<br />
(MI) festgesetzt werden.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im so<br />
genannten beschleunigten Verfahren entsprechend<br />
den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung<br />
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.<br />
Als Planungsziel werden eine Neustrukturierung der<br />
städtebaulichen Situation im Ortskern und eine Neubebauung<br />
angestrebt. Es soll ein Mischgebiet (MI)<br />
gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Diese Festsetzung<br />
lässt die Unterbringung von Schank- und<br />
Speisewirtschaften, Geschäfts- und Bürogebäuden<br />
und sonstigen Gewerbebetrieben zu. Eine Nutzung<br />
soll für Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnü-<br />
gungsstätten als nicht zulässig ausgeschlossen werden,<br />
da solche Betriebe nicht in diesen sensiblen, von<br />
denkmalgeschützten Gebäuden umgebenen Ortsbereich<br />
passen.<br />
Das Plangebiet soll wie bisher über die Höchstadter<br />
Straße erschlossen werden.<br />
Die Architektenleistung für den Bebauungsplan mit<br />
integriertem Grünordnungsplan einschließlich Begründung<br />
erbringt das Ingenieurbüro für Gesamtplanung<br />
Reck & Reck, Frankenstr. 33, 91096 Möhrendorf.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Auf entsprechendem Wunsch hin wird protokolliert,<br />
dass Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet und<br />
Gemeinderat Norbert Maier gegen den Beschluss<br />
stimmen.<br />
d) öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Nach Einarbeitung der Beschlussergebnisse zu TOP 1<br />
a) ist der Bebauungsplanänderungsentwurf mit integriertem<br />
Grünordnungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die<br />
Planunterlagen liegen während dieser Zeit im Rathaus<br />
in Weisendorf aus und können dort zu den Geschäftszeiten<br />
eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung<br />
wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt<br />
gemacht. Während der Auslegungsfrist können<br />
Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich vorgebracht<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 : 6<br />
Zu 2)<br />
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Entscheidung<br />
über die Methode für die Ermittlung der<br />
versiegelten Flächen<br />
In seiner Sitzung vom 09.05.2011 hat der Gemeinderat<br />
die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr<br />
für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />
des Marktes Weisendorf beschlossen. In der gleichen<br />
Sitzung erhielt die Gesellschaft beratender Ingenieure<br />
für Bau und EDV mbH & Co. KG (GBi) aus Herzogenaurach<br />
den Auftrag für die Erbringung der Dienstleistungen<br />
im Zusammenhang mit der Einführung der<br />
gesplitteten Abwassergebühr.<br />
In der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat über die<br />
Methode für die Ermittlung der versiegelten Flächen<br />
zu entscheiden. Hierzu stellt Herr Reinhard Brodrecht<br />
vom Büro GBi die verschiedenen in Frage kommenden<br />
Varianten vor und erläutert die Vor- und Nachteile<br />
der einzelnen Methoden. Außerdem stellt er die weiteren<br />
Schritte für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
dar.<br />
Wie bereits im Sachvortrag zur Gemeinderatssitzung<br />
vom 09.05.2011 angegeben, stehen folgende Varianten<br />
zur Auswahl:<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 9
- Grundstücksabflussplan mit Anhörungsbogen<br />
- Selbstauskunft mit Befragungsbogen<br />
- Überfliegung mit Erhebungsbogen.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart macht deutlich,<br />
dass es heute nicht um Vergleichsberechnungen bezüglich<br />
der jeweiligen Varianten geht.<br />
Das Thema muss Schritt für Schritt behandelt werden.<br />
Bis zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
werden noch etliche Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich<br />
werden. 1. Bürgermeister Alexander Tritthart<br />
erinnert daran, dass auch die Kosten der Ermittlung<br />
der versiegelten Flächen in die Gebührenkalkulation<br />
einfließen werden.<br />
Herrn Reinhard Brodrecht bedankt sich für den bisher<br />
erteilten Auftrag und referiert anhand einer Power-<br />
Point-Präsentation zu diesem Thema. Letztlich<br />
empfiehlt er die Variante „Grundstücksabflussplan mit<br />
Anhörungsbogen“.<br />
Nachdem die Fachreferentin des Bayerischen<br />
Gemeindetags, Frau Dr. Julia Thimet, in ihrer ausführlichen<br />
Darstellung über die Einführung einer getrennten<br />
Abwassergebühr darlegt, dass die Methode anhand<br />
eines Grundstücksabflussplans einen von der<br />
Rechtsprechung anerkannten Maßstab darstellt,<br />
schlägt die Verwaltung vor, diese Variante zu wählen.<br />
Sie führt einerseits zu der von den Gerichten geforderten<br />
gerechteren Aufteilung der Abwassergebühren<br />
und ist andererseits mit einem relativ geringen Verwaltungs-<br />
und Kostenaufwand umzusetzen. Die Verwaltung<br />
hat sich unter anderem auch für die Variante<br />
„Grundstücksabflussplan“ entschieden, da im Vergleich<br />
zu den anderen Methoden die einmaligen und<br />
laufenden Kosten niedriger sind und höhere Kosten<br />
zwangsweise zu finanziellen Mehrbelastungen der<br />
Gebührenzahler führen würden. Dem ökologischen<br />
Faktor kommt zwar bei der Selbstauskunft und der<br />
Überfliegung mehr Bedeutung zu, er kann jedoch bei<br />
entsprechender Ausgestaltung der Satzung auch im<br />
Zusammenhang mit dem Grundstücksabflussplan Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet ist mit der<br />
Herangehensweise nicht glücklich. Ihrer Meinung<br />
nach ist es dringend erforderlich, vor weiteren Gemeinderatsbeschlüssen<br />
eine Bürgerversammlung einzuberufen,<br />
damit die Bürger in die Entscheidung mit<br />
eingebunden werden.<br />
Sie stellt den Antrag, vor weiteren Gemeinderatsentscheidungen<br />
eine Bürgerversammlung einzuberufen<br />
und weitere Entscheidungen erst dann zu treffen,<br />
wenn die Bürgermeinung bekannt ist.<br />
Zu diesem Antrag gibt Herr Reinhard Brodrecht<br />
bekannt, dass nach seinen bisherigen Erfahrungen<br />
eine Bürgerversammlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />
Ziel führend wäre. Er verweist darauf, dass die Bürger<br />
vor der Bescheiderstellung ausführlich mittels Info-<br />
flyer, Bürgerversammlung, Homepage usw. informiert<br />
werden.<br />
Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein sieht keinen großen<br />
Unterschied zwischen den einzelnen Varianten und<br />
plädiert für die kostengünstigste Lösung.<br />
Zu den Fragen der Gemeinderatsmitglieder Friedrich<br />
Mümmler und Klaus Zink hinsichtlich eines Umstellungstermines<br />
gibt Herr Reinhard Brodrecht bekannt,<br />
dass die Rechtssprechung zur gesplitteten Abwassergebühr<br />
schon einige Jahre alt ist und bei einer Klage<br />
gegen einen Gebührenbescheid zu erwarten ist, dass<br />
die derzeitige Satzung des Marktes Weisendorf von<br />
den Verwaltungsgerichten für nichtig erklärt wird.<br />
Gemeinderat Ludwig Paulus ist der Meinung, dass die<br />
Grundsatzentscheidung bezüglich einer Variante zügig<br />
zu treffen ist. Bei einer Bürgerbefragung erhält man<br />
auch keine einheitliche Meinung. Er kann heute eine<br />
Entscheidung treffen.<br />
Gemeinderat Günther Vogel stellt den Antrag, in der<br />
heutigen Gemeinderatssitzung keinen Beschluss zu<br />
fassen, damit die Gemeinderatsmitglieder weitere Informationen<br />
vor einer Entscheidung einholen können.<br />
Gemeinderat Hans Kreiner hält nichts von einer<br />
Vertagung, nachdem Herr Reinhard Brodrecht schon<br />
sehr viele Informationen gegeben hat. Auch in einer<br />
Bürgerversammlung wird man keine einheitliche<br />
Meinung erhalten. Die Gemeinderatsmitglieder<br />
wurden gewählt, um zu entscheiden. Zur weiteren<br />
Information der Bürger kann das Thema auf die<br />
Homepage des Marktes Weisendorf gestellt werden.<br />
Gemeinderat Walter Ferbar dankt Herrn Reinhard<br />
Brodrecht für dessen Informationen. Sein Favorit ist<br />
die Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungsbogen“.<br />
Für 1. Bürgermeister Alexander Tritthart ist es entscheidend,<br />
dass die gesplittete Abwassergebühr eingeführt<br />
werden muss. Zur weiteren Bearbeitung muss<br />
eine Entscheidung für eine der drei heute vorgestellten<br />
Varianten getroffen werden. Heute ist nur über die Art<br />
der Ermittlung der versiegelten Flächen zu entscheiden.<br />
Da die Kosten dieser Ermittlung in die Gebührenkalkulation<br />
eingehen, ist 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart der Auffassung, die Gebührenschuldner nicht<br />
über das notwendige Maß hinaus zu belasten. Er<br />
plädiert deshalb für eine Entscheidung zu Gunsten der<br />
Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />
bogen“.<br />
Gemeinderat Heinrich Süß ist der Meinung, dass in<br />
der vorletzten Gemeinderatssitzung und heute aus-<br />
reichend Informationen für eine Entscheidung ge-<br />
geben wurden. Eine Bürgerversammlung macht erst<br />
dann Sinn, wenn die heute anstehende Entscheidung<br />
getroffen ist.<br />
Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein spricht sich für die<br />
Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />
bogen“ aus.<br />
Folgende Beschlüsse werden gefasst:<br />
10 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Zur Frage von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart,<br />
wer dem von Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet gestellten<br />
Antrag zustimmt, wird das<br />
Abstimmungsergebnis: 2 : 18<br />
erzielt. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Auf die Frage von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart,<br />
wer dem Antrag von Gemeinderat Günther Vogel zustimmt,<br />
wird das<br />
Abstimmungsergebnis: 7 : 13<br />
erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Folgender weiterer Beschluss wird gefasst:<br />
Der Gemeinderat beschließt, dass im Zusammenhang<br />
mit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr<br />
die Ermittlung der versiegelten Flächen nach der<br />
Variante „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />
bogen“ anzuwenden ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 17 : 3<br />
Zu 3)<br />
Erste Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem<br />
Grünordnungsplan „Am Uehlfelder Weg“;<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am<br />
18.10.2010 dem damaligen Konzept der Bebauung<br />
zugestimmt und im Bedarfsfalle beschlossen, eine<br />
entsprechende Änderung des Bebauungsplanes<br />
durchzuführen.<br />
Zu der Planung hat das Landratsamt bei einer<br />
Besprechung am 12.05.2011 mitgeteilt, dass nach<br />
dem gültigen Bebauungsplan ein Mischgebiet festgelegt<br />
ist. Da nur Wohnhäuser ohne gewerbliche<br />
Nutzung gebaut werden sollen, muss die Art der bau-<br />
lichen Nutzung auf „allgemeines Wohngebiet“ geändert<br />
werden. Da es sich bei der Fläche um ein bereits<br />
überplantes Grundstück im Innenbereich handelt,<br />
kann für das Bebauungsplanverfahren das sog. beschleunigte<br />
Verfahren nach § 13 a BauGB herangezogen<br />
werden. In diesem vereinfachten Verfahren<br />
kann auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich, die<br />
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet<br />
werden.<br />
Von den a2-Architekten wurde in Absprache mit der<br />
Verwaltung ein Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes<br />
vom 25.05.2011 erstellt. Dieser Entwurf<br />
liegt allen Gemeinderatsmitgliedern vor. Neben<br />
der Begründung liegt dem Planentwurf zur Klarstellung<br />
ein Planblatt über die geplante Bebauung im Maßstab<br />
1 : 500 bei.<br />
Herr Peter Langhammer von den a2-Architekten gibt<br />
weitere Erläuterungen zu der Planung und beantwortet<br />
die Fragen der Gemeinderatsmitglieder.<br />
Gemeinderat Ludwig Paulus begrüßt die Einbeziehung<br />
der Bushaltestelle in das Projekt und drängt darauf,<br />
dass der Gehweg an der Lindenstraße im Gemeindeeigentum<br />
bleibt.<br />
Zur Anfrage von Gemeinderat Günther Vogel gibt Herr<br />
Peter Langhammer bekannt, dass bereits ohne jegliche<br />
Werbung vier ernsthafte Interessenten vorgesprochen<br />
haben. Ende Juni 2011 oder Anfang Juli 2011<br />
sollen die Eingabepläne erstellt werden, der Maßnahmebeginn<br />
ist für 2012 geplant.<br />
Gemeinderat Karl-Heinz Hertlein unterstützt dieses<br />
Projekt.<br />
Gemeinderat Norbert Maier ist dankbar für die vorgelegte<br />
Planung, die von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt<br />
wird.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
„Am Uehlfelder Weg“ für das Gebiet, das wie folgt<br />
umgrenzt ist:<br />
Im Norden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
(Abgrenzungslinie) mit dem gemeindlichen 5 m breiten<br />
Zufahrtsweg entlang des Langweihergrabens Flur-Nr.<br />
314/1 Gemarkung Weisendorf.<br />
Im Westen durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
zu den Grundstücken Flur-Nrn. 313/14 (Spielplatz)<br />
und 313/26 jeweils Gemarkung Weisendorf.<br />
Im Süden durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
zu den Grundstücken Flur-Nrn. 351/1 und 351 jeweils<br />
Gemarkung Weisendorf.<br />
Im Osten durch die gemeinsame Grundstücksgrenze<br />
zu den Grundstücken Flur-Nr. 308/39, 308/56, 308/55,<br />
der öffentliche Verkehrsfläche (Straße Am Alten<br />
Sportplatz) Flur-Nr. 308/19 und 308/45 jeweils Gemarkung<br />
Weisendorf.<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst das<br />
Grundstück Flur-Nrn. 313 Gemarkung Weisendorf bis<br />
zur Abgrenzungslinie zum nördlichen Bereich des gemeindlichen<br />
Zufahrtsweges entlang des Langweihergrabens<br />
und einen Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
Lindenstraße Flur-Nr. 370/4 Gemarkung<br />
Weisendorf.<br />
Im Bebauungsplan „Am Uehlfelder Weg“, der seit<br />
20.07.1984 bestandskräftig ist, ist die Art der baulichen<br />
Nutzung dieses Gebietes als Mischgebiet (MI)<br />
festgesetzt und soll nun in ein allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) geändert werden. Weiterhin ändert sich die<br />
bisherige zulässige Geschossflächenzahl von 0,8 auf<br />
1,2 und die bisherige Dachform ändert sich von<br />
Satteldach (DN 47° - 55°) auf Sattel- bzw. Pultdach<br />
mit DN 7° - 25°.<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 11
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im so genannten<br />
beschleunigten Verfahren entsprechend den<br />
Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung<br />
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.<br />
Als Planungsziel wird eine geordnete städtebauliche<br />
Entwicklung für die Schaffung von 12 – 16 barrierefreien<br />
Wohneinheiten in einer lockeren Wohnanlage<br />
mit allgemeinen Grünflächen angestrebt. Hierzu soll<br />
direkt zugeordnet eine barrierefreie Bushaltestelle<br />
entstehen. Das Plangebiet soll wie bisher über die<br />
Lindenstraße erschlossen werden.<br />
In die Planung wurde die Neuanlage mit Verlegung<br />
der bisherigen Bushaltestelle mit Haltebucht in der<br />
Lindenstraße aufgenommen.<br />
Trotz des seit dem Jahr 1984 gültigen Bebauungsplans<br />
ist das Plangebiet im aktuellen Flächennutzungsplan<br />
fälschlicherweise im Norden als Spielplatz<br />
und im Süden als Wohnbaufläche dargestellt. Der<br />
Flächennutzungsplan wird bei der nächsten Gesamtüberarbeitung<br />
im Rahmen der Berichtigung entsprechend<br />
angepasst.<br />
Die Architektenleistung für die Planänderung erbringen<br />
die a2-Architekten, Gewerbegebiet Ost 15a,<br />
91085 Weisendorf.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
b) Genehmigung des Vorentwurfs<br />
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf<br />
der ersten Änderung des Bebauungsplanes mit<br />
integriertem Grünordnungsplan „Am Uehlfelder Weg“<br />
samt Begründung des Büros a2-architekten in der<br />
Fassung vom 25.05.2011 zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 2 BauGB über die<br />
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.<br />
Hierzu sind die Planungsunterlagen in der<br />
Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
einschließlich der Nachbargemeinden sind gemäß<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren<br />
zu beteiligen.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Zu 4)<br />
Einrichtung einer weiteren provisorischen Krippengruppe<br />
in der Evangelischen Kindertagesstätte<br />
Nach Abschluss und Auswertung der Anmeldungen<br />
für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Betreuungsjahres<br />
2011/2012 ergibt sich eine Warteliste von<br />
derzeit 16 Kindern für Krippenplätze. Da bereits alle<br />
Plätze belegt sind, können diese Kinder im September<br />
2011 nicht aufgenommen werden.<br />
Nachdem sich die Verwaltung um eine Lösung bemüht<br />
hat, erklärte sich die Evangelische Kirchengemeinde<br />
Weisendorf bereit, in ihrer Kindertageseinrichtung<br />
am Sauerheimer Weg eine weitere provisorische<br />
Krippengruppe für ein Betreuungsjahr einzurichten.<br />
Für die Unterbringung der zusätzlichen Gruppe würde<br />
die Containeranlage, welche während der Baumaßnahmen<br />
bereits von einer Krippengruppe genutzt wurde,<br />
nach Baubeendigung stehen bleiben.<br />
Vom Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt (Bauverwaltung<br />
und Kindertagesstättenfachaufsicht) wurden die<br />
erforderlichen Zustimmungen für das Provisorium in<br />
Aussicht gestellt.<br />
Herr Pfarrer Lechner-Schmidt hat die Zusage zur Einrichtung<br />
der provisorischen Krippengruppe mit der<br />
Bitte verbunden, dass der Markt Weisendorf alle<br />
anfallenden Kosten, die nicht über Einnahmen (Elternbeiträge<br />
und Zuschüsse nach BayKiBiG) gedeckt sind,<br />
übernimmt. Einerseits hätte die Gemeinde demnach<br />
100 % des anfallenden Defizits (80 % sind bereits<br />
über die Defizitvereinbarung gedeckt) und darüber<br />
hinaus noch die Kosten des Provisoriums (Mobiliar<br />
und sonstige Einrichtung, Containermiete, Strom,<br />
Heizung, Abbau und Abtransport der Container,<br />
Wiederherstellung des Geländes etc.) zu übernehmen.<br />
Geht man davon aus, dass sich der Trend beim<br />
Bedarf an Krippenplätzen im nächsten Jahr fortsetzt,<br />
wird die Einrichtung einer dauerhaften Krippengruppe<br />
erforderlich.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt weitere<br />
Informationen zu diesem Thema und bedankt sich<br />
ausdrücklich bei Herrn Pfarrer Wilfried Lechner-<br />
Schmidt, der sich auf Grund der geschilderten Situation<br />
sofort kooperativ gezeigt hat und sich bereiterklärte,<br />
für ein Jahr das Provisorium zu betreiben.<br />
Die Anfrage von Gemeinderat Hans Kreiner zur Übernahme<br />
der Kosten für den Abbau und Abtransport der<br />
Container sowie die Wiederherstellung des Geländes<br />
wird von 1. Bürgermeister Alexander Tritthart beantwortet.<br />
Auf die Anfrage von Gemeinderat Ludwig Paulus hinsichtlich<br />
der Kosten für den Markt Weisendorf macht<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart deutlich, dass<br />
diese Kosten noch nicht feststehen. Grob geschätzt<br />
könnten dies 30.000,00 € sein. Dazuzurechnen sind<br />
noch die Kosten, die nicht über Elternbeiträge gedeckt<br />
werden.<br />
Gemeinderätin Karoline Schmidt begrüßt diese<br />
Lösung, sieht aber Probleme wegen der fehlenden<br />
Parkplätze.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der Markt Weisendorf stimmt der Einrichtung einer<br />
weiteren provisorischen Krippengruppe in der Evange-<br />
12 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
lischen Kindertagesstätte am Sauerheimer Weg durch<br />
die Evangelische Kirchengemeinde Weisendorf für<br />
das Betreuungsjahr 2011/2012 zu. Der Markt Weisendorf<br />
erklärt sich bereit, sämtliche nicht über Einnahmen<br />
gedeckte Kosten der provisorischen Einrichtung<br />
zu übernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 18 : 0<br />
Gemeinderat Peter Brehm ist zur Abstimmung nicht<br />
im Sitzungssaal anwesend.<br />
Zu 5)<br />
Schülerbeförderung; Verlängerung des Beförderungsvertrages<br />
mit der Firma Kohler für das Schuljahr<br />
2011/2012<br />
Aufgrund des Ergebnisses einer Neuausschreibung<br />
der Schulbuslinien für das Schuljahr 2010/2011 hat<br />
der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.06.2010<br />
beschlossen, der Firma Kohler-Reisen aus Höchstadt<br />
an der Aisch den Auftrag zur Durchführung der<br />
Schülerbeförderung im Markt Weisendorf für das<br />
vorgenannte Schuljahr zu erteilen.<br />
Nachdem im Rahmen der Ausschreibung im Jahr<br />
2010 von den vier zur Angebotsabgabe aufgeforderten<br />
Omnibusunternehmen nur die Firma Kohler ein<br />
Angebot abgegeben hat, wurde für die Schülerbeförderung<br />
im Schuljahr 2011/2012 nur die Firma Kohler<br />
zur Angebotsabgabe aufgefordert.<br />
Mit Schreiben vom 26.04.2011 bietet die Firma Kohler<br />
die Vergütungssätze für das Schuljahr 2011/2012 an.<br />
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der<br />
Treibstoffkosten entwickeln sich die Preise unter<br />
Nummer 5.1 des Beförderungsvertrages vom<br />
30.06.2010 wie folgt:<br />
Frühfahrten/Hinfahrten bisher neu<br />
Linie 1 120,00 € 125,20 €<br />
Linie 2 119,00 € 124,20 €<br />
Mittags-/Nachmittagsrückfahrten<br />
Linie 1 120,00 € 125,20 €<br />
Preis je weitere Fahrt 45,00 € 47,00 €<br />
Linie 2 119,00 € 124,20 €<br />
Preis je weitere Fahrt 43,50 € 45,40 €<br />
Gesamtstrecke 55,35 € 57,75 €<br />
Einzelfahrten je Fahrt 38,00 € 39,60 €<br />
Den vorgenannten Preisen ist noch die gesetzliche<br />
Mehrwertsteuer von derzeit 7 % hinzuzurechnen.<br />
Einer Übersicht des Landesverbandes bayerischer<br />
Omnibusunternehmen e. V. zur Kostenentwicklung ist<br />
zu entnehmen, dass die Kostensteigerungsrate für<br />
das private Omnibusgewerbe in Bayern von 2009 auf<br />
2010 gewichtet 4,35 % beträgt. Die neuen Preise der<br />
Firma Kohler liegen mit durchschnittlich rund 4,35 %<br />
Erhöhung im Rahmen dieser Steigerungsrate.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der bestehende Beförderungsvertrag mit der Firma<br />
Kohler-Reisen, Bahnhofstraße 7, 91315 Höchstadt an<br />
der Aisch wird auf der Grundlage des bisherigen<br />
Leistungsumfangs mit den im Angebot vom<br />
26.04.2011 genannten Preisen für das Schuljahr<br />
2011/2012 verlängert. Der entsprechende Beförderungsvertrag<br />
ist abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Zu 6)<br />
Erneuerbare Energien; weitere Vorgehensweise<br />
- Anträge der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />
Nankendorf vom 16.05.2011 und von Bündnis 90/<br />
Die Grünen vom 23.05.2011<br />
Beide Anträge liegen den Gemeinderatsmitgliedern<br />
vor.<br />
Die Unabhängige Wählergruppe Buch – Nankendorf<br />
beantragt die Festlegung von Vorrangflächen für die<br />
Erzeugung erneuerbarer Energien, wozu Flächen für<br />
Windkraft-, Biogas- und Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke<br />
zählen.<br />
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass der Markt<br />
Weisendorf ein Windenergiegutachten für Windkraftanlagen<br />
mit einer Nabenhöhe von mindestens 100 m<br />
Höhe bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag<br />
gibt. Geprüft werden sollen alle im Gemeindegebiet<br />
gelegenen potenziellen Standorte für Windkraftanlagen.<br />
Dazu ist neben anderen Kriterien vor allem eine<br />
aktuelle und detaillierte Vorhersage der zu erwartenden<br />
Windgeschwindigkeiten in den für die jeweiligen<br />
Standorte im Hinblick auf die gestalterischen und<br />
sonstigen Randbedingungen (Immissionswerte, eventuelle<br />
benachbarte Ansiedlungen etc.) relevanten<br />
Höhe erforderlich.<br />
Die Begründungen können den vorliegenden Anträgen<br />
entnommen werden.<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt hierzu bekannt,<br />
dass der Planungsausschuss der Industrie-<br />
region Mittelfranken in seiner Sitzung am 14.03.2011<br />
beschlossen hat, das Regionalplankapitel „Windkraft“<br />
insgesamt fortzuschreiben und die bisher auf den<br />
Landkreis <strong>Nürnberg</strong>er Land beschränkte Überprüfung<br />
des Windkraftkonzeptes auf die gesamte Planungsregion<br />
auszudehnen.<br />
Nach einem Schreiben des Planungsverbandes<br />
Industrieregion Mittelfranken vom 29.03.2011 stellen<br />
Windkraftanlagen gemäß § 35 BauGB privilegierte<br />
Vorhaben im Außenbereich dar und sind also überall<br />
dort genehmigungsfähig, wo ihnen keine öffentlichen<br />
Belange entgegenstehen. Nur über den Regionalplan<br />
ist es möglich, die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 13
durch Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete<br />
regionsweit zu steuern.<br />
Die Fortschreibung hat zum Ziel, eine dauerhafte<br />
Rechtssicherheit für alle Kommunen und alle potenziellen<br />
Investoren zu erreichen. Dazu wird der<br />
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken die<br />
Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
Windkraft erneut überprüfen.<br />
Auf Grund dieser Sachlage und nach telefonischer<br />
Rücksprache mit dem Planungsverband Industrieregion<br />
Mittelfranken schlägt 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart als nächsten Schritt zur weiteren Sachbearbeitung<br />
der beiden Anträge vor, einen Beschluss zu<br />
fassen, mit dem der Planungsverband Industrieregion<br />
Mittelfranken um Überprüfung gebeten wird, ob und<br />
auf welchen Flächen im Gemeindegebiet Weisendorf<br />
Windkraftanlagen realisiert werden können, bzw.<br />
welche Flächen für die Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien (neben Windkraftanlagen auch Biogas- und<br />
Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke) festgelegt<br />
werden können. Darüber hinaus sollte mit der Energieagentur<br />
Nordbayern das weitere Vorgehen besprochen<br />
werden.<br />
Bezüglich des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen<br />
zur Beauftragung eines Windgutachtens ist 1. Bürger-<br />
meister Alexander Tritthart der Auffassung, dass hierfür<br />
der Betreiber zuständig ist.<br />
Gemeinderat Heinrich Süß gibt weitere Erläuterungen<br />
zum Antrag der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />
Nankendorf. Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />
ist er einverstanden, auch damit, dass die Energieagentur<br />
Nordbayern eingeschalten werden soll.<br />
Gemeinderat Ludwig Paulus kann der Zielsetzung<br />
beider Anträge zustimmen. Der Beschlussvorschlag<br />
ist gut.<br />
Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist Gemeinderat<br />
Karl-Heinz Hertlein der Meinung, dass das beantragte<br />
Windgutachten für den Betreiber zur Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
benötigt wird und dies nicht Aufgabe<br />
der Kommune ist.<br />
Gemeinderätin Dr. Christiane Kolbet gibt bekannt,<br />
dass Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag vom<br />
23.05.2011 zurückziehen werden, wenn dem vorliegenden<br />
Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt<br />
wird.<br />
Zum Antrag der Unabhängigen Wählergruppe Buch-<br />
Nankendorf vom 16.05.2011 wird entsprechend dem<br />
Vorschlag der Verwaltung folgender Beschluss gefasst:<br />
Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken ist<br />
um Überprüfung zu bitten, ob und auf welchen<br />
Flächen im Gemeindegebiet Weisendorf Windkraftanlagen<br />
realisiert werden können.<br />
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden,<br />
welche Flächen für die Erzeugung erneuerbaren<br />
Energien, das sind neben Windkraftanlagen auch Biogas-<br />
und Solaranlagen sowie Blockheizkraftwerke,<br />
festgelegt werden können. Darüber hinaus soll mit der<br />
Energieagentur Nordbayern das weitere Vorgehen besprochen<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 19 : 0<br />
Ende der öffentlichen Sitzung: 23.20 Uhr<br />
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern<br />
Es werden keine Anfragen gestellt.<br />
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung<br />
vom 06.06.2011<br />
Zu 1)<br />
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Auftragsvergabe<br />
Aufgrund des Honorarangebotes vom 28.03.2011 erhält<br />
die Gesellschaft beratender Ingenieure für Bau<br />
und EDV mbH & Co. KG (GBi), Orffstraße 6, 91074<br />
Herzogenaurach den Auftrag für die Erbringung der<br />
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung<br />
der gesplitteten Abwassergebühr nach der<br />
Methode „Grundstücksabflussplan mit Anhörungs-<br />
bogen“.<br />
Zu 2)<br />
Abschluss eines Vertrages für Kassenkredit<br />
Der Kassenkreditvertrag über 500.000,00 € mit einer<br />
Laufzeit vom 01.07.2011 bis 31.12.2011 ist mit der<br />
Kreissparkasse Höchstadt a.d. Aisch abzuschließen.<br />
vhs-aktuell<br />
In folgendem Kurs sind noch Plätze frei:<br />
A 609 Donnerstag, 30.06.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />
Grundschule II, Schulküche, Weisendorf<br />
Mediterrane Sommerträume mit Thomas Dorsch<br />
Zwischen Olivenbäumen und mediterranen Kräutern<br />
gibt es auch eine äußerst leckere Küche!<br />
Materialkosten von ca. 10 € werden mit dem Kursleiter<br />
abgerechnet. 1 Abend 18,90 €<br />
A 402 Freitag, 01.07.2011, 20:00 – 21:30 Uhr<br />
Hauptschule, MZR UG, Weisendorf<br />
Märchen aus aller Welt für Erwachsene<br />
mit Barbara Maikranz<br />
Sommerzeit, Reisezeit, Märchenzeit ...<br />
Alle Völker haben ihre tiefen Lebensweisheiten und<br />
unerschöpflichen Fantasien in den Märchen bewahrt<br />
1 Abend 6,20 €<br />
A 505 Montag, 04./11.07.2011, 19:00 – 22:00 Uhr<br />
Anwesen Trescher, Kirchenstr. 1<br />
Töpferkurs für Erwachsene mit Inge Stimper<br />
Dekorative Gartenkeramik, lustig oder modern<br />
3. Termin (Glasur) wird im Kurs besprochen.<br />
3 Abende 36,90 €<br />
14 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
A 610 Mittwoch, 06.07.2011, 18:00 – 22:00 Uhr<br />
Grundschule II, Schulküche, Weisendorf<br />
Italienische Küche mit Elisabeth Ort<br />
Herzhafte Vorspeisen, Leckeres zum Hauptgang und<br />
feine Desserts.<br />
Materialkosten werden mit der Kursleiterin abgerechnet.<br />
1 Abend 18,90 €<br />
Nähere Angaben siehe Programmheft.<br />
Melden Sie sich an:<br />
Schriftliche Anmeldungen können bei der Gemeinde abgegeben<br />
werden<br />
• Per Fax können Sie die Anmeldungen an folgende<br />
Adressen senden:<br />
- Gemeinde Weisendorf, Fax 09135 / 7120-40<br />
- vhs Herzogenaurach, Fax 09132 / 901-329<br />
• Per eMail können Sie die Anmeldungen an folgende<br />
Adresse senden:<br />
e-mail: vhs@herzogenaurach.de<br />
• Per Internet können Sie sich unter folgender Adresse<br />
anmelden: http://www.vhs-herzogenaurach.de/<br />
• Per Telefon erhalten Sie Auskunft unter folgenden<br />
Rufnummern:<br />
Johanna Rath, Telefon 09135 / 729676<br />
vhs Herzogenaurach, Telefon 09132 / 901-322<br />
Sauerheimer Weg 1, 91085 Weisendorf<br />
Tel. 09135/723413, Fax 09135/723409<br />
E-Mail: doris.tietjen@mgh-weisendorf.de<br />
Regelmäßige Veranstaltungen<br />
Montag 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
WeiSenTreff (Weisendorfer Senioren Treff)<br />
Kaffee, Kuchen, Bewegung, Gedächtnistraining,<br />
Denkspiele, Vorlesen und Lesen<br />
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
WeiSenTreff<br />
Frühstück, Spiele, Unterhaltung<br />
Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr<br />
Sprechstunde MGH<br />
Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />
Verbundschule Weisendorf<br />
Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr<br />
Tanzen im Sitzen (mit Johanna Rath)<br />
Donnerstag 11.30 bis 14.00 Uhr<br />
„Einer kocht, die anderen löffeln es aus“<br />
Geselliger Mittagstisch für Alt, Mittelalt und Jung<br />
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Brettspiele, Canasta, Patience<br />
Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />
Verbundschule Weisendorf<br />
Freitag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Hausaufgabenbetreuung in Kooperation mit der<br />
Verbundschule Weisendorf<br />
Kulturverein <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt veranstaltet<br />
Kleinodzauber an Klavier und Violine<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
„Rock im Park“ ist gerade vorbei, da stehen die<br />
nächsten sommerlichen Klänge bereits an. Der Verein<br />
Kultur <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt e.V. lädt ein zu einem<br />
sommerlichen Klassikkonzert.<br />
Iwona Bernad an der Violine und Ursula Bondyr am<br />
Klavier spielen Albinoni, Bach und Vivaldi. Passend zu<br />
den hohen Temperaturen endet das Konzert mit dem<br />
„Sommer“ aus Antonio Vivaldis „Vier Jahreszeiten“.<br />
Karten kosten 10 Euro. Senioren, Studenten und<br />
Kinder zahlen acht Euro. Karten sind im Vorverkauf im<br />
Landratsamt <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt in <strong>Erlangen</strong> und in<br />
der Dienststelle in Höchstadt und an der Abendkasse<br />
erhältlich.<br />
Als Vorstandsvorsitzender des Kulturvereins lädt<br />
Landrat Eberhard Irlinger Sie herzlich ein zum:<br />
„Kleinodzauber“<br />
Mittwoch, 06. Juli 2011, 19:30 Uhr,<br />
St. Anna Kapelle<br />
in der Dorfgemeinschaft Weppersdorf<br />
91325 Adelsdorf<br />
Landrat Eberhard Irlinger freut sich, Sie zu diesem<br />
Termin vor Ort begrüßen zu dürfen.<br />
Der „Kleinodzauber“ findet zum zweiten Mal statt.<br />
Klassische Klänge in Kirchen und Kapellen sollen den<br />
Zuhörern eine Atempause im Alltag verschaffen.<br />
Weitere Informationen: http://www.kultur-erh.de und<br />
bei Željka Bojanović unter 09131/803-146.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />
Freitag, 24. Juni, Geburt des hl. Johannes d. Täufers<br />
SK 18.00 Hl. Messe zum Hochfest,<br />
Gebetsged. f. +Eltern Ursula u.Georg Dellermann u.alle<br />
Verst.<br />
FÜR +Marianne Lindner u.Eltern Fischer, Lindner, Thomas<br />
anschließend Anbetung<br />
Samstag, 25. Juni, Koll. f.d.Hl. Vater<br />
16.45 Beichtgelegenheit * 17.00 Rosenkranzandacht<br />
17.30 VAM, (Pfr) Gebetsged. f.leb.u. +Angeh. Kreiner,<br />
Distelbock<br />
FÜR +Mann Wilfried Zappei, +Sohn Patrick z. Todestag,<br />
+Sohn Christoph u. +Eltern<br />
FÜR +Eltern Barbara (z. Todestag) u.Nikolaus Linsenmeyer<br />
u.leb.u. +Angeh.<br />
FÜR +Sohn u.Bruder Stefan, sowie +Eltern Konrad u.<br />
Hildegard Gumbmann<br />
FÜR +Mann u.Vater Roland Linsenmeyer, Nankendorf<br />
FÜR +Betty Krätzer zum Todestag<br />
anschl. kleine Konzertdarbietung des Organistenensembles<br />
der Region<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 15
Unsere Vorabendmesse wird gestaltet vom Projektchor<br />
und den Organisten der Fortbildungstage für Kirchenmusiker<br />
im Bistum Bamberg<br />
Anschließend: Geistliche Abendmusik (Orgel und Chor)<br />
Sonntag, 26. Juni, 13. S.i.J., Koll. f.d. Hl. Vater<br />
PWB-Fahrt nach Naila/Bad Steben<br />
(Beginn: 9.00 Uhr Hannberg)<br />
10.30 Familienmesse (Rev. Désiré)<br />
Gebetsged. f. +Mann u.Vater Georg Haagen<br />
Dienstag, 28. Juni<br />
18.30 Bußgottesdienst der Firmlinge,<br />
anschl. Probe mit den Firmlingen<br />
Mittwoch, kein Gottesdienst<br />
15.00 bis 17.00 Firmanmeldung bei PR Fischer<br />
Donnerstag, 30. Juni<br />
18.00 Hl. Messe<br />
Freitag, 1. Juli, Heiligstes Herz-Jesu-Hochfest, FIRMUNG<br />
17.00 Firmung<br />
Samstag, 2. Juli, Mariä Heimsuchung, Fest<br />
16.45 Beichtgelegenheit<br />
17.00 Rosenkranzandacht<br />
17.30 VAM, (PV) Gebetsged. f. +GR Adolf Keseberg<br />
Gebetsged. In den Anliegen unserer Zeit<br />
Sonntag, 3. Juli<br />
10.30 Familienmesse (PV) (Musikgruppe Nedoschill)<br />
Gebetsged. f. +Eltern Richte rund Lösel u.Angeh.<br />
Gebetsged. z.lb. Mutter Gottes v.d.i. Hilfe im bes. Anliegen<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weisendorf<br />
Sonntag, 26.06.2011 - 1. Sonntag nach Trinitatis -<br />
9.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Anschließend Kirchenkaffee im Gemeindehaus.<br />
Dienstag, 28.06.2011<br />
20.00 Uhr Hauskreis „Horizont“ bei Fam. Bindner, Am Alten<br />
Sportplatz 12.<br />
Thema: „Hoch im Kurs: Emotionale Intelligenz (aus dem<br />
2. Korintherbrief)“<br />
Evangelischer Seniorenkreis<br />
Zum Seniorennachmittag am<br />
Mittwoch, 29. Juni 2011, um 14.30 Uhr,<br />
im Gemeindesaal laden wir herzlich ein.<br />
Nach Kaffee und Kuchen macht Frau Johanna Rath mit<br />
Stuhlgymnastik unsere Knochen wieder munter.<br />
Das Mitarbeiter-Team freut sich auf Ihr Kommen.<br />
B i l d e r<br />
Die Bilder von der Konfirmation am 1.5.2011 und vom<br />
Konfirmationsjubiläum am 22.5.2011 können ab sofort im<br />
Pfarramt bestellt werden.<br />
Die Kirchengemeinde Rezelsdorf lädt ein zu einem<br />
Gemeindebesuch in die Friedenskirche Stadtbergen bei<br />
Augsburg.<br />
Am Sonntag, 24.7.2011, fahren wir um 7.00 Uhr mit dem<br />
Bus von Rezelsdorf/Weisendorf aus nach Stadtbergen.<br />
Nach einem Besuch des Gottesdienstes in der Friedens-<br />
kirchengemeinde sind wir zum Kirchenkaffee eingeladen<br />
und werden die Gemeinde kennen lernen.<br />
Rückkunft in Weisendorf ca. 19.00 Uhr.<br />
Die Busfahrt kostet ca. 15,-- Euro (je nach Anzahl der Mitfahrenden).<br />
Anmeldung erbitten wir telefonisch im Pfarramt (09135-<br />
1377), bis zum 1.7.2011.<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rezelsdorf<br />
Sonntag, 26.06.2011 - 1. Sonntag nach Trinitatis -<br />
10.15 Uhr Gottesdienst<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />
Freitag, den 24.06.2011<br />
16.30-18.00 Uhr Kindergruppe in Großenseebach<br />
Sonntag, den 26.06.2011<br />
9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />
Parallel Kindergottesdienst in der Pfarrscheune.<br />
11.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl<br />
in Großenseebach<br />
Parallel findet Kindergottesdienst statt.<br />
Dienstag, den 28.06.2011<br />
15.00 Uhr Seniorenkreis in Großenseebach<br />
KREUZ & QUER - Gemeinde in Weisendorf<br />
lädt Sie herzlich ein!<br />
Sonntag, 26. Juni<br />
18:00 Gebet- und Lobpreisgottesdienst<br />
Mittwoch, 29. Juni<br />
16:30 bis 18:00 Kindergruppe „FUNDAY“<br />
Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />
www.kreuz-quer.com<br />
Die Gemeinderäume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />
15c<br />
16 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Posaunenchor Weisendorf<br />
Sommerfest<br />
Unser diesjähriges Sommerfest findet am<br />
Sonntag, dem 03. Juli 2011 statt.<br />
Hierzu laden wir die gesamte Bevölkerung von Weisendorf<br />
und Umgebung herzlich ein.<br />
Mit Bier vom Fass, Grillspezialitäten, Kaffee, Kuchen und<br />
frischen Küchle wird für Ihr leibliches Wohl gesorgt.<br />
Für Stimmung und Unterhaltung ist wie immer auch gesorgt.<br />
Beginn: 14.00 Uhr im Pausenhof der Grundschule<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Der Posaunenchor<br />
Vereinsnachrichten<br />
Reuther Dorfgemeinschaft e.V.<br />
Das traditionelle Reuther Johannisfeuer findet am<br />
Samstag, dem 25. Juni 2011 ab 18.00 Uhr<br />
am Reuther Spielplatz statt.<br />
Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt.<br />
Hierzu möchten wir die gesamte Bevölkerung recht<br />
herzlich einladen.<br />
www.reuther-dorfgemeinschaft.de<br />
Der Elternbeirat und das Team des Kindergartens der<br />
Lebenshilfe in der Gerbersleite laden unter dem Motto<br />
Bist Du bereit für die Dschungelprüfung?<br />
zum Sommerfest am Samstag, dem 02.07.2011<br />
in den Kindergarten ein.<br />
Von 15 bis 19 Uhr werden allerlei Aktionen rund um<br />
das Thema Dschungel geboten.<br />
Für das leibliche Wohl ist gesorgt,<br />
bitte Geschirr und Besteck mitbringen!<br />
Obst- und Gartenbauverein Weisendorf e.V.<br />
Fortbildungslehrgang für Gartenpflege<br />
Obstgehölzpflege im Sommer<br />
durch den Landkreis <strong>Erlangen</strong>-Höchstadt<br />
am 25.06.2011 von 9.00 bis 13.00 Uhr<br />
im Berufsbildungszentrum Herzogenaurach,<br />
Friedrich-Weiler-Platz 2<br />
Programm:<br />
Beginn 9.00 Uhr<br />
I. Theoretische Grundlagen (9.00 bis 10.00 Uhr)<br />
� Kulturtechnische Maßnahmen und deren<br />
Einfluss auf die Pflanzengesundheit<br />
� Schnitt- und Pflegeeingriffe bei Obstgehölzen<br />
in der Vegetationszeit<br />
II. Praxisanwendung (10.00 bis 13.00 Uhr)<br />
� Praktische Schnittmaßnahmen an Baum-,<br />
Brauchobst und Weinreben in der Kreisobst-<br />
anlage<br />
Ende: ca. 13.00 Uhr<br />
Referenten:<br />
Paul Rothmund, Kreisfachberater, Dipl.-Ing. FH<br />
Roger Beuchert, Landschaftsgärtner<br />
Anmeldung bis spätestens 20.06.2011:<br />
Landratsamt, Herrn Rothmund, Tel. 09193/20585<br />
oder Scholz Eckehard, Tel. 09135/2067<br />
Zu unserem Arbeitsstammtisch treffen wir uns<br />
am Mittwoch, dem 29. Juni 11 um 18.30 Uhr<br />
am Grundstück, Reuther Weg 18.<br />
Wie immer 1 Stunde Arbeiten und dann gemütliches<br />
Beisammensein. Ab jetzt wieder alle 14 Tage.<br />
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich<br />
Die Vorstandschaft<br />
Heimatverein Weisendorf e.V.<br />
Einladung zum Johannisfeuer<br />
Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011_____________________________________________________________ 17<br />
19 79<br />
Der Heimatverein Weisendorf veranstaltet am Freitag,<br />
24. Juni 2011 ab 18.00 Uhr sein traditionelles<br />
Johannisfeuer am Reuther Weg.<br />
Die gesamte Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.<br />
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.<br />
Selbstverständlich erwarten wir auch schönes Wetter.<br />
Damit auch die Kinder ihre Freude haben, werden sie<br />
auch in diesem Jahr ihre eigenen, kleinen Feuer<br />
schüren können. Wir bitten die Eltern – wenn möglich<br />
– Brennmaterial für die Kinder mitzubringen.<br />
Die Vorstandschaft
Maschinen- und Betriebshilfsring<br />
Regnitz-Franken e.V.<br />
Liebe Maschinenringmitglieder, Freunde<br />
und Interessierte<br />
Der Maschinenring Regnitz-Franken e.V. lädt Sie zu<br />
einem Tag der offenen Tür in die neuen Büroräume<br />
in 91093 Heßdorf-Hannberg, Niederlindacher Str. 4<br />
am 3. Juli 2011 ab 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein.<br />
Unsere Partnerfirmen stellen an diesem Tag ihre<br />
Produktpalette vor. Bei einer Tombola verlosen wir um<br />
ca. 15.00 Uhr zu Gunsten unserer Betriebs- und Dorfhelferinnenstationen:<br />
- 4 Fendt Mietschlepper-Stunden<br />
- Euromaster-Einkaufsgutschein<br />
- Würth-Einkaufsgutschein<br />
- und viele weitere Preise<br />
Jeder kann teilnehmen!<br />
Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Auf Ihr Interesse freut sich die Vorstandschaft mit dem<br />
MR Team.<br />
TC 98 Weisendorf e.V.<br />
www.tc98weisendorf.de<br />
Liebe Tennisfreunde,<br />
im Juni wird nur noch ein Medenspiel auf unserem<br />
Platz ausgetragen:<br />
Sa., 25.06., 14 Uhr: Herren 55 gegen ASV Möhrendorf<br />
Alle erwachsenen Mitglieder, egal ob Mannschafts-<br />
oder HobbyspielerInnen, sind eingeladen, an unseren<br />
Vereins-Turnieren teilzunehmen:<br />
TC 98 Ladies‘ Cup-Turnier am So., 17.07.11, ab ca.<br />
10 Uhr; Ersatztermin (sollte der 17.07. ins Wasser<br />
fallen): Sa., 23.07.11.<br />
Wir bitten um Anmeldungen bis 10.07.11 bei Uschi<br />
Strässer (Tel. 09135/3813).<br />
TC 98 Gentlemen’s Cup-Turnier am So., 24.07.11,<br />
(mit anschließendem „Dance op de Deel“), ersatz-<br />
weise am So., 31.07.11.<br />
Anmeldungen hierzu bitte bis 17.07.11 an Achim<br />
Leuchtenberger (Tel. 09135/727079).<br />
Mit Rücksicht auf Ferien und Sonnwendfeier veranstalten<br />
wir den nächsten Geselligen Abend - unter<br />
dem Motto „Mediterran“ - am Fr., 01.07.11, ab<br />
18.30 Uhr und bitten um Anmeldung bis 27.06.11 bei<br />
Ingrid Steidl (Tel. 09135/6288).<br />
Auf rege Beteiligung freut sich<br />
Ihre/Eure TC 98-Vorstandschaft<br />
Stammtisch Alte Schule<br />
Kairlindach<br />
Hallo liebe Stammtischbrüder,<br />
unser nächster Stammtisch:<br />
Freitag, 24.06.2011<br />
beim ASV im Hüttla um 20.00 Uhr<br />
Unser Sommernachtsfest „Auf Iwans Ranch“ verlegt<br />
auf den 30.07.2011<br />
Die Vorstandschaft<br />
Seebachgrund-Heßdorf<br />
Liebe Mitglieder - Hallo Fans der Volksmusik,<br />
in diesem Jahr besteht für uns nun die Möglichkeit,<br />
am VdK-Herbstfestival mit den Kastelruther Spatzen<br />
und Hansi Hinterseer im Rahmen einer recht abwechslungsreichen<br />
und hochinteressanten Südtirol -<br />
Fünf-Tage-Reise vom 3. bis 7. Oktober zum Sonderpreis<br />
von 369,-- Euro teilnehmen zu können.<br />
Leider steht uns für dieses spezielle Angebot nur ein<br />
Kontingent von 20 Plätzen zur Verfügung – und zudem<br />
können Buchungen nur bis Ende Juni entgegen genommen<br />
werden. Eile ist also geboten.<br />
Nähere Informationen sind einem ausführlichen<br />
Reiseprospekt zu entnehmen. Zu erhalten vom<br />
VdK-OV Valentin Schaub, Großenseebach, Tel. 547<br />
18 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 25 22.06.2011
Veranstaltungshinweise<br />
Sonntag, den 03.07.2011 von 13.30-17.45 Uhr<br />
ANMELDUNG BIS ZUM 28.06.2011 (bzw. maximale Belegung)<br />
JAS 0207: Besuch im Theater Pfütze- IKARUS VOGELHELD<br />
OPEN AIR im Stadtpark (entfällt bei schlechtem Wetter!!!)<br />
für alle zwischen 8 und 12 Jahren<br />
Gebühr: 7,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
TN- Zahl: mind. 5, max. 7<br />
Leitung: Gudrun Reiß<br />
Bitte mitbringen: Getränk für vor und nach der Vorstellung<br />
Komm´ in den Jugendclub!<br />
Es warten auf dich DJ Area,<br />
DSL Internetanschluss, Kicker,<br />
Chillarea, und neu wieder<br />
TISCHTENNIS<br />
und vieles mehr…<br />
Öffnungszeiten:<br />
IDentity IDentity Club<br />
Club<br />
freitags ab 18.00 Uhr<br />
24.06.11<br />
Aktuell<br />
Das neue Programm Juli bis September 2011 erscheint voraussichtlich am 05. Juli 2011! Anmeldungen sind ab<br />
diesem Termin möglich. Das Programm finden Sie dann auch online unter www.weisendorf.de.<br />
Vorankündigung - jetzt anmelden!<br />
Donnerstag, den 01.09.2011, ganztätig<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle Weisendorf<br />
JAS 5611: Besuch des Holiday Park<br />
für alle zwischen 9 und 16 Jahren<br />
Gebühr: N.N.<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Leitung: Gudrun Reiß in Koop. Jugendarbeit<br />
Herzogenaurach und Uttenreuth/Kalchreuth<br />
Bitte mitbringen: Essen, Trinken,<br />
wetterangepasste Kleidung<br />
Kontakt und Information:<br />
Vorankündigung - jetzt anmelden!<br />
Donnerstag, den 08.09.2011, ganztätig<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle Weisendorf<br />
für alle ab 8 Jahren (jünger nur mit Begleitung!)<br />
Gebühr: N.N.<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Leitung: Gudrun Reiß<br />
Bitte mitbringen:<br />
Essen, Trinken,<br />
wetterangepasste Kleidung<br />
Kinder- und Jugendbüro Markt Weisendorf Fon: 09135/7120-0 oder -29<br />
Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />
91085 Weisendorf (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />
Ansprechpartnerin: Gudrun Reiß<br />
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