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Antrag auf Entlassung / Exmatrikulation - Studierendenservice ...

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itte wählen Sie ein Datum aus:<br />

Adresse: <strong>Studierendenservice</strong> der CAU, 24098 Kiel<br />

Telefon: 0431/880-4840, Telefax: 0431/880-3704<br />

Mail: studservice@uv.uni-kiel.de<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Entlassung</strong> / <strong>Exmatrikulation</strong><br />

1. Mit Abl<strong>auf</strong> des Sommersemesters _______________ / Wintersemesters ________________<br />

2. Mit Tag der Einreichung* zum _________________ (Es ist keine rückwirkende <strong>Exmatrikulation</strong> möglich.)<br />

3. Mit Datum der Abschlussprüfung* __________________________(bis max. 14 Tage nach Prüfungsdatum)<br />

(* nur mit Abgabe des vollständigen Leporellos des aktuellen Semesters möglich)<br />

Einschreib-Nr. Name, Vorname<br />

Anschrift für die Rücksendung der Bescheinigungen<br />

Aktuelle Studienfächer, Semesterzahl und angestrebter Abschluss (Bachelor: 1-Fach, 2-Fächer LA, HDL<br />

oder FE, Diplom, Staatsex. usw.)<br />

Grund der <strong>Entlassung</strong>:<br />

1 Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung<br />

2 Prüfung noch nicht abgeschlossen / Zeugnis liegt noch nicht vor<br />

3 Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine möglich<br />

4 Hochschulwechsel ohne Studiengangwechsel<br />

5 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst<br />

6 Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums<br />

8 Sonstige Gründe<br />

9 Hochschulwechsel mit Studiengangwechsel<br />

10 <strong>Exmatrikulation</strong> wegen endgültig nicht bestandener Prüfung<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihr <strong>Antrag</strong> nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig eingeht!<br />

��� bitte Rückseite beachten ���<br />

_________________________________________________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Wird von der Verwaltung ausgefüllt:<br />

� Vorläufige Ex-Bescheinigung ausgestellt<br />

� Rückgemeldet zum SS/WS __________ /Lepo abgegeben<br />

� Platzmeldung


<strong>Exmatrikulation</strong>sfristen:<br />

Zum Abl<strong>auf</strong> des Sommersemesters nach Möglichkeit vom 15. Juli bis zum 1. September, spätestens jedoch bis<br />

zum 30. September<br />

Zum Abl<strong>auf</strong> des Wintersemesters nach Möglichkeit vom 15. Januar bis zum 1. März, spätestens jedoch bis zum<br />

31. März<br />

Informationen und Entlastungen für <strong>Exmatrikulation</strong><br />

Für die <strong>Exmatrikulation</strong> sind folgende<br />

Unterlagen einzureichen:<br />

1. Unterschriebener <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Entlassung</strong><br />

2. Entlastung der Universitätsbibliothek (muss<br />

zwingend eingereicht werden; ggf. elektronisch<br />

bei der UB anfordern) ( siehe unten )<br />

3. ggf. vollständiges Leporello, wenn die<br />

Rückmeldung zum nächsten Semester bereits<br />

erfolgt ist und/oder das Ex-Datum vor Abl<strong>auf</strong><br />

des Semesters liegt sowie Bestätigung der<br />

Erklärung in der rechten Spalte<br />

4. ggf. Zeugniskopie nach erfolgter<br />

Abschlussprüfung<br />

5. adressierter und frankierter Briefumschlag<br />

(€ 0,55, DIN lang „normaler Geschäftsbrief) zur<br />

Rücksendung der Bescheinigungen (muss<br />

zwingend eingereicht werden!)<br />

BAföG-Empfänger werden dar<strong>auf</strong> hingewiesen,<br />

dass sie verpflichtet sind, sich beim Amt für<br />

Ausbildungsförderung abzumelden!<br />

ENTLASTUNG Universitätsbibliothek<br />

Einschreibnummer:<br />

Name:<br />

_______________________________________<br />

ist von hier entlastet.<br />

________________________________________<br />

Datum, Stempel + Unterschrift der<br />

Universitätsbibliothek<br />

Zu 4.:<br />

Bei <strong>Exmatrikulation</strong> nach bereits erfolgter Rückmeldung zum<br />

nächsten Semester (sofern das neue Leporello bereits<br />

zugeschickt wurde) oder wenn das Ex-Datum vor Abl<strong>auf</strong> des<br />

Semesters liegt, ist dieses vollständig zurückzugeben.<br />

Wenn der Studierende zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung noch<br />

nicht im Besitz der vorstehend genannten Unterlage ist, muss<br />

diese umgehend nach Erhalt dem <strong>Studierendenservice</strong><br />

zurückgegeben werden.<br />

Im Falle der Unterlassung wird hiermit dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass<br />

die missbräuchliche Benutzung der vorstehend genannten<br />

Bescheinigung strafrechtliche Folgen nach sich zieht.<br />

- Werden diese Bescheinigungen benutzt, um Fahrpreis- oder<br />

Eintrittsermäßigungen, Steuervergünstigungen, Unterstützungen<br />

oder ähnliches zu erhalten, wird ein Betrug nach § 263 StGB<br />

begangen. Der Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5<br />

Jahren oder mit Geldstrafen, in besonders schweren Fällen mit<br />

Freiheitsstrafen von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Selbst der<br />

Versuch ist bereits strafbar.<br />

- Werden diese Bescheinigungen benutzt, um in öffentlichen<br />

Urkunden, Büchern oder Registern die Immatrikulation als<br />

Tatsache beurkunden zu lassen, wird dieses mit einer<br />

Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe, in schweren<br />

Fällen mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren<br />

bestraft. Auch hier ist der Versuch strafbar (§§ 271, 272 StGB).<br />

ERKLÄRUNG: Die Folgen der missbräuchlichen Benutzung der<br />

im Leporello enthaltenen Bescheinigungen habe ich gemäß<br />

vorstehendem Text zur Kenntnis genommen.<br />

______________________________________________________<br />

Datum + Unterschrift der/s Studierenden<br />

ZUR BEACHTUNG:<br />

Die <strong>Exmatrikulation</strong> stellt keine automatische<br />

Abmeldung von Modulprüfungen dar. Wenn Sie<br />

angemeldete Modulprüfungen nicht mehr an der Christian-<br />

Albrechts-Universität zu Kiel ablegen möchten, setzen Sie<br />

sich bitte umgehend mit dem für Sie zuständigen<br />

Prüfungsamt in Verbindung.

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