Antrag auf Entlassung / Exmatrikulation - Studierendenservice ...
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itte wählen Sie ein Datum aus:<br />
Adresse: <strong>Studierendenservice</strong> der CAU, 24098 Kiel<br />
Telefon: 0431/880-4840, Telefax: 0431/880-3704<br />
Mail: studservice@uv.uni-kiel.de<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Entlassung</strong> / <strong>Exmatrikulation</strong><br />
1. Mit Abl<strong>auf</strong> des Sommersemesters _______________ / Wintersemesters ________________<br />
2. Mit Tag der Einreichung* zum _________________ (Es ist keine rückwirkende <strong>Exmatrikulation</strong> möglich.)<br />
3. Mit Datum der Abschlussprüfung* __________________________(bis max. 14 Tage nach Prüfungsdatum)<br />
(* nur mit Abgabe des vollständigen Leporellos des aktuellen Semesters möglich)<br />
Einschreib-Nr. Name, Vorname<br />
Anschrift für die Rücksendung der Bescheinigungen<br />
Aktuelle Studienfächer, Semesterzahl und angestrebter Abschluss (Bachelor: 1-Fach, 2-Fächer LA, HDL<br />
oder FE, Diplom, Staatsex. usw.)<br />
Grund der <strong>Entlassung</strong>:<br />
1 Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung<br />
2 Prüfung noch nicht abgeschlossen / Zeugnis liegt noch nicht vor<br />
3 Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine möglich<br />
4 Hochschulwechsel ohne Studiengangwechsel<br />
5 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst<br />
6 Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums<br />
8 Sonstige Gründe<br />
9 Hochschulwechsel mit Studiengangwechsel<br />
10 <strong>Exmatrikulation</strong> wegen endgültig nicht bestandener Prüfung<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihr <strong>Antrag</strong> nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig eingeht!<br />
��� bitte Rückseite beachten ���<br />
_________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Wird von der Verwaltung ausgefüllt:<br />
� Vorläufige Ex-Bescheinigung ausgestellt<br />
� Rückgemeldet zum SS/WS __________ /Lepo abgegeben<br />
� Platzmeldung
<strong>Exmatrikulation</strong>sfristen:<br />
Zum Abl<strong>auf</strong> des Sommersemesters nach Möglichkeit vom 15. Juli bis zum 1. September, spätestens jedoch bis<br />
zum 30. September<br />
Zum Abl<strong>auf</strong> des Wintersemesters nach Möglichkeit vom 15. Januar bis zum 1. März, spätestens jedoch bis zum<br />
31. März<br />
Informationen und Entlastungen für <strong>Exmatrikulation</strong><br />
Für die <strong>Exmatrikulation</strong> sind folgende<br />
Unterlagen einzureichen:<br />
1. Unterschriebener <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Entlassung</strong><br />
2. Entlastung der Universitätsbibliothek (muss<br />
zwingend eingereicht werden; ggf. elektronisch<br />
bei der UB anfordern) ( siehe unten )<br />
3. ggf. vollständiges Leporello, wenn die<br />
Rückmeldung zum nächsten Semester bereits<br />
erfolgt ist und/oder das Ex-Datum vor Abl<strong>auf</strong><br />
des Semesters liegt sowie Bestätigung der<br />
Erklärung in der rechten Spalte<br />
4. ggf. Zeugniskopie nach erfolgter<br />
Abschlussprüfung<br />
5. adressierter und frankierter Briefumschlag<br />
(€ 0,55, DIN lang „normaler Geschäftsbrief) zur<br />
Rücksendung der Bescheinigungen (muss<br />
zwingend eingereicht werden!)<br />
BAföG-Empfänger werden dar<strong>auf</strong> hingewiesen,<br />
dass sie verpflichtet sind, sich beim Amt für<br />
Ausbildungsförderung abzumelden!<br />
ENTLASTUNG Universitätsbibliothek<br />
Einschreibnummer:<br />
Name:<br />
_______________________________________<br />
ist von hier entlastet.<br />
________________________________________<br />
Datum, Stempel + Unterschrift der<br />
Universitätsbibliothek<br />
Zu 4.:<br />
Bei <strong>Exmatrikulation</strong> nach bereits erfolgter Rückmeldung zum<br />
nächsten Semester (sofern das neue Leporello bereits<br />
zugeschickt wurde) oder wenn das Ex-Datum vor Abl<strong>auf</strong> des<br />
Semesters liegt, ist dieses vollständig zurückzugeben.<br />
Wenn der Studierende zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung noch<br />
nicht im Besitz der vorstehend genannten Unterlage ist, muss<br />
diese umgehend nach Erhalt dem <strong>Studierendenservice</strong><br />
zurückgegeben werden.<br />
Im Falle der Unterlassung wird hiermit dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass<br />
die missbräuchliche Benutzung der vorstehend genannten<br />
Bescheinigung strafrechtliche Folgen nach sich zieht.<br />
- Werden diese Bescheinigungen benutzt, um Fahrpreis- oder<br />
Eintrittsermäßigungen, Steuervergünstigungen, Unterstützungen<br />
oder ähnliches zu erhalten, wird ein Betrug nach § 263 StGB<br />
begangen. Der Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5<br />
Jahren oder mit Geldstrafen, in besonders schweren Fällen mit<br />
Freiheitsstrafen von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Selbst der<br />
Versuch ist bereits strafbar.<br />
- Werden diese Bescheinigungen benutzt, um in öffentlichen<br />
Urkunden, Büchern oder Registern die Immatrikulation als<br />
Tatsache beurkunden zu lassen, wird dieses mit einer<br />
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe, in schweren<br />
Fällen mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren<br />
bestraft. Auch hier ist der Versuch strafbar (§§ 271, 272 StGB).<br />
ERKLÄRUNG: Die Folgen der missbräuchlichen Benutzung der<br />
im Leporello enthaltenen Bescheinigungen habe ich gemäß<br />
vorstehendem Text zur Kenntnis genommen.<br />
______________________________________________________<br />
Datum + Unterschrift der/s Studierenden<br />
ZUR BEACHTUNG:<br />
Die <strong>Exmatrikulation</strong> stellt keine automatische<br />
Abmeldung von Modulprüfungen dar. Wenn Sie<br />
angemeldete Modulprüfungen nicht mehr an der Christian-<br />
Albrechts-Universität zu Kiel ablegen möchten, setzen Sie<br />
sich bitte umgehend mit dem für Sie zuständigen<br />
Prüfungsamt in Verbindung.