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Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen - VKIS

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2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: Pfl ichten<br />

von Hersteller <strong>und</strong> Unternehmer<br />

Ziel ist es, die Mitarbeiter bei der Benutzung von <strong>Werkzeugmaschinen</strong> (WZM) vor <strong>Br<strong>an</strong>d</strong>- <strong>und</strong> Explosionsgefahren<br />

möglichst umfassend <strong>und</strong> wirksam zu schützen. Hierzu haben sowohl Hersteller als auch Betreiber<br />

(Arbeitgeber bzw. Unternehmer) von <strong>Werkzeugmaschinen</strong> folgende Pfl ichten:<br />

Beim Einsatz brennbarer Kühlschmierstoff e ist der Unternehmer verpfl ichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung<br />

zu ermitteln, ob sich daraus eine Gefährdung durch Brände oder Explosionen ergeben<br />

k<strong>an</strong>n. Hierzu hat er zunächst beim Kauf einer Werkzeugmaschine darauf zu achten, dass diese Maschine<br />

für die vorgesehenen Kühlschmierstoff e geeignet ist.<br />

Der Hersteller berücksichtigt diese Information bei seiner Risiko<strong>an</strong>alyse zum Ermitteln <strong>und</strong> Festlegen des<br />

Schutzkonzeptes der WZM. In seiner Betriebs<strong>an</strong>leitung gibt der Hersteller Informationen zum bestimmungsgemäßen<br />

Betrieb <strong>und</strong> macht Angaben zur Inbetriebnahme, Rüsten, Inst<strong>an</strong>dhaltung, Wartung sowie<br />

Anfahr- <strong>und</strong> Stillsetzungsvorgängen.<br />

Mit diesen Informationen des Herstellers legt der Unternehmer d<strong>an</strong>n die notwendigen technischen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isatorischen<br />

Maßnahmen in seinem Betrieb fest. Diese Maßnahmen hängen von den R<strong>an</strong>dbedingungen<br />

der Gesamt<strong>an</strong>lage <strong>und</strong> den betrieblichen Gegebenheiten ab. In der Regel wird die Werkzeugmaschine<br />

<strong>an</strong> eine bereits im Werk vorh<strong>an</strong>dene Absaug<strong>an</strong>lage <strong>an</strong>geschlossen. Für das Sicherheitskonzept der sich daraus<br />

ergebenden Anlage ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Unternehmer ver<strong>an</strong>twortlich. Er k<strong>an</strong>n sich jedoch durch den<br />

Hersteller beraten <strong>und</strong> von diesem das Schutzkonzept erstellen lassen.<br />

Herstellung Bereitstellung<br />

Rechtsquellen auf europäischer Ebene 98/37/EG Maschinen-Richtlinie;<br />

ggf. weitere Richtlinien nach Artikel 95 des<br />

EWG-Vertrags<br />

Umsetzung in nationales Recht Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (GPSG)<br />

insbesondere Maschinen-Verordnung<br />

(9. GPSGV)<br />

Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie;<br />

weitere Richtlinien, z. B. Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie<br />

• Arbeitsschutzgesetz<br />

• Betriebssicherheitsverordnung<br />

• Gefahrstoff verordnung<br />

Adressaten Hersteller, Importeure, Händler Unternehmer (Arbeitgeber)<br />

Gegenst<strong>an</strong>d Sichere Produkte Auswahl sicherer <strong>und</strong> für die vorgesehene<br />

Verwendung geeigneter Arbeitsmittel<br />

Tabelle 1: Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen/Übersicht<br />

Das Explosionsrisiko wird sicher beherrscht bei der Anwendung der Maßnahmen nach Maschinenrichtlinie<br />

Anh<strong>an</strong>g 1 Nr. 1.5.6 <strong>und</strong> 1.5.7. Die ergänzende Anwendung der RL 94/9 EG ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

notwendig.<br />

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