Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen - VKIS
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2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: Pfl ichten<br />
von Hersteller <strong>und</strong> Unternehmer<br />
Ziel ist es, die Mitarbeiter bei der Benutzung von <strong>Werkzeugmaschinen</strong> (WZM) vor <strong>Br<strong>an</strong>d</strong>- <strong>und</strong> Explosionsgefahren<br />
möglichst umfassend <strong>und</strong> wirksam zu schützen. Hierzu haben sowohl Hersteller als auch Betreiber<br />
(Arbeitgeber bzw. Unternehmer) von <strong>Werkzeugmaschinen</strong> folgende Pfl ichten:<br />
Beim Einsatz brennbarer Kühlschmierstoff e ist der Unternehmer verpfl ichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung<br />
zu ermitteln, ob sich daraus eine Gefährdung durch Brände oder Explosionen ergeben<br />
k<strong>an</strong>n. Hierzu hat er zunächst beim Kauf einer Werkzeugmaschine darauf zu achten, dass diese Maschine<br />
für die vorgesehenen Kühlschmierstoff e geeignet ist.<br />
Der Hersteller berücksichtigt diese Information bei seiner Risiko<strong>an</strong>alyse zum Ermitteln <strong>und</strong> Festlegen des<br />
Schutzkonzeptes der WZM. In seiner Betriebs<strong>an</strong>leitung gibt der Hersteller Informationen zum bestimmungsgemäßen<br />
Betrieb <strong>und</strong> macht Angaben zur Inbetriebnahme, Rüsten, Inst<strong>an</strong>dhaltung, Wartung sowie<br />
Anfahr- <strong>und</strong> Stillsetzungsvorgängen.<br />
Mit diesen Informationen des Herstellers legt der Unternehmer d<strong>an</strong>n die notwendigen technischen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isatorischen<br />
Maßnahmen in seinem Betrieb fest. Diese Maßnahmen hängen von den R<strong>an</strong>dbedingungen<br />
der Gesamt<strong>an</strong>lage <strong>und</strong> den betrieblichen Gegebenheiten ab. In der Regel wird die Werkzeugmaschine<br />
<strong>an</strong> eine bereits im Werk vorh<strong>an</strong>dene Absaug<strong>an</strong>lage <strong>an</strong>geschlossen. Für das Sicherheitskonzept der sich daraus<br />
ergebenden Anlage ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Unternehmer ver<strong>an</strong>twortlich. Er k<strong>an</strong>n sich jedoch durch den<br />
Hersteller beraten <strong>und</strong> von diesem das Schutzkonzept erstellen lassen.<br />
Herstellung Bereitstellung<br />
Rechtsquellen auf europäischer Ebene 98/37/EG Maschinen-Richtlinie;<br />
ggf. weitere Richtlinien nach Artikel 95 des<br />
EWG-Vertrags<br />
Umsetzung in nationales Recht Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (GPSG)<br />
insbesondere Maschinen-Verordnung<br />
(9. GPSGV)<br />
Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie;<br />
weitere Richtlinien, z. B. Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie<br />
• Arbeitsschutzgesetz<br />
• Betriebssicherheitsverordnung<br />
• Gefahrstoff verordnung<br />
Adressaten Hersteller, Importeure, Händler Unternehmer (Arbeitgeber)<br />
Gegenst<strong>an</strong>d Sichere Produkte Auswahl sicherer <strong>und</strong> für die vorgesehene<br />
Verwendung geeigneter Arbeitsmittel<br />
Tabelle 1: Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen/Übersicht<br />
Das Explosionsrisiko wird sicher beherrscht bei der Anwendung der Maßnahmen nach Maschinenrichtlinie<br />
Anh<strong>an</strong>g 1 Nr. 1.5.6 <strong>und</strong> 1.5.7. Die ergänzende Anwendung der RL 94/9 EG ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
notwendig.<br />
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