Besteuerung der gemeinnützigen Vereine - Das Finanzamt Wittlich
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Steuerliche Auswirkungen<br />
Für die Prüfung <strong>der</strong> Frage, ob<br />
• bei sportlichen/kulturellen Veranstaltungen die<br />
Zweckbetriebsgrenze von 30.678 € (§ 67a Abs. 1 AO)<br />
• bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die<br />
<strong>Besteuerung</strong>sgrenze von 30.678 € (§ 64 Abs. 3 AO)<br />
beim beteiligten Verein überschritten wird, sind die<br />
anteiligen Einnahmen aus <strong>der</strong> Beteiligung<br />
- nicht <strong>der</strong> Gewinnanteil -<br />
maßgebend und mit zu berücksichtigen<br />
Folge: für die Prüfung <strong>der</strong> 30.678 € - Grenze sind die eigenen<br />
Einnahmen des Vereins und die anteiligen Einnahmen<br />
aus <strong>der</strong> Beteiligung zusammenzurechnen<br />
<strong>Finanzamt</strong> Bernkastel-<strong>Wittlich</strong><br />
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