Besondere Lohnsteuerbescheinigung
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Zur Beachtung durch den Arbeitgeber<br />
Der Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfü-<br />
gigen Beschäftigung nach § 8a SGB IV in seinem Privathaushalt beschäftigt, und die <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong><br />
nicht im Rahmen des ElsterLohn-Verfahrens* an die Finanzverwaltung übermittelt, hat eine <strong>Besondere</strong> Lohn-<br />
steuerbescheinigung zu erteilen. Die <strong>Besondere</strong> <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong> ist nach amtlich vorgeschriebenem<br />
Muster auszuschreiben.<br />
Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal, ist keine <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong> auszuschrei-<br />
ben.<br />
*Informationen zum ElsterLohn-Verfahren sind unter der Internetadresse www.elster.de abrufbar.