18.01.2013 Aufrufe

Besondere Lohnsteuerbescheinigung

Besondere Lohnsteuerbescheinigung

Besondere Lohnsteuerbescheinigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zur Beachtung durch den Arbeitgeber<br />

Der Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfü-<br />

gigen Beschäftigung nach § 8a SGB IV in seinem Privathaushalt beschäftigt, und die <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong><br />

nicht im Rahmen des ElsterLohn-Verfahrens* an die Finanzverwaltung übermittelt, hat eine <strong>Besondere</strong> Lohn-<br />

steuerbescheinigung zu erteilen. Die <strong>Besondere</strong> <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong> ist nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Muster auszuschreiben.<br />

Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal, ist keine <strong>Lohnsteuerbescheinigung</strong> auszuschrei-<br />

ben.<br />

*Informationen zum ElsterLohn-Verfahren sind unter der Internetadresse www.elster.de abrufbar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!