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11.2008 Gemeindezeitung - Gemeinde Bierbaum am Auersbach

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Katastrophenschäden an Gräbern und Grabsteinen<br />

Die Fachabteilung 10A, Amt der Steiermärk. Landesregierung, teilte mit, dass aus aktuellem Anlassfall<br />

Katastrophenschäden an Gräbern und Grabsteinen zur ortsüblichen Ausführungen und unter Berechnung<br />

des Zeitwertes rückwirkend ab dem 27. Jänner 2008 einem Beihilfenprozentsatz von 30 % entschädigt.<br />

Nähere Auskunft unter Tel.: 0316/877 6943 oder E-mail: fa10a@stmk.gv.at<br />

Brauchtumsfeuer in der Steiermark<br />

Seite 7<br />

Erlass über Verbot bzw. Einschränkungen in IG-L Sanierungsgebieten über punktuelles Verbrennen von<br />

biogenen Garenabfällen außerhalb von Brauchtumsfeuern: Gemäß § 4 Abs.2 BG VV ist das punktuelle<br />

Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlichen nicht intensiv<br />

genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen, soweit § 5 Abs. 2 nicht anderes bestimmt,<br />

ganzjährig verboten.<br />

Brauchtumstage in der Steiermark, an denen ein offenes Feuer im Freien entfacht werden darf, sind ausschließlich<br />

der Kars<strong>am</strong>stag sowie der 21. Juni (Sommersonnwende).<br />

Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot<br />

des Verbrennens biogene Materialien außerhalb von Anlagen im trockenen Zustand verwendet werden.<br />

Bei Verstößen gilt das Strafausmaß von 3.630 bis 7.270 Euro.<br />

Sicherheitszentrum Süd-Ost<br />

Am 1. Februar 2008 wurde der Spatenstich für das neue Sicherheitszentrum in Bad Radkersburg vorgenommen.<br />

In diesem Gebäude sollen in Zukunft Polizei, Rotes Kreuz und Stadtfeuerwehr untergebracht<br />

werden. Auch unsere <strong>Gemeinde</strong> muss einen n<strong>am</strong>haften Betrag für das Rote Kreuz beisteuern.<br />

Österreichisches Rotes Kreuz<br />

Das Österreichisches Rote Kreuz bittet im Bereich der Senioren-Notrufhilfe ein unverbindliches Angebot<br />

an. Mit einer einmaligen Anschlussgebühr von 31,50 Euro, sowie einer monatlichen Miete von 25,40 Euro<br />

bittet das Rote Kreuz folgende Leistungen:<br />

• die Bereitstellung, Inbetriebnahme und Erklärung des Rufhilfetelefons,<br />

• die Gerätewartung und die Bereitstellung eines Ersatzgerätes im Schadensfall,<br />

• die Entgegennahme und Bearbeitung der eingelangten Notrufe durch die Rettungsleitstelle in Graz<br />

(rund um die Uhr).<br />

• Weiters sind alle Fehleinsätze inkludiert, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.<br />

Weitere Informationen unter www.rufhilfe-steiermark.at

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