11.2008 Gemeindezeitung - Gemeinde Bierbaum am Auersbach
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Katastrophenschäden an Gräbern und Grabsteinen<br />
Die Fachabteilung 10A, Amt der Steiermärk. Landesregierung, teilte mit, dass aus aktuellem Anlassfall<br />
Katastrophenschäden an Gräbern und Grabsteinen zur ortsüblichen Ausführungen und unter Berechnung<br />
des Zeitwertes rückwirkend ab dem 27. Jänner 2008 einem Beihilfenprozentsatz von 30 % entschädigt.<br />
Nähere Auskunft unter Tel.: 0316/877 6943 oder E-mail: fa10a@stmk.gv.at<br />
Brauchtumsfeuer in der Steiermark<br />
Seite 7<br />
Erlass über Verbot bzw. Einschränkungen in IG-L Sanierungsgebieten über punktuelles Verbrennen von<br />
biogenen Garenabfällen außerhalb von Brauchtumsfeuern: Gemäß § 4 Abs.2 BG VV ist das punktuelle<br />
Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlichen nicht intensiv<br />
genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen, soweit § 5 Abs. 2 nicht anderes bestimmt,<br />
ganzjährig verboten.<br />
Brauchtumstage in der Steiermark, an denen ein offenes Feuer im Freien entfacht werden darf, sind ausschließlich<br />
der Kars<strong>am</strong>stag sowie der 21. Juni (Sommersonnwende).<br />
Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot<br />
des Verbrennens biogene Materialien außerhalb von Anlagen im trockenen Zustand verwendet werden.<br />
Bei Verstößen gilt das Strafausmaß von 3.630 bis 7.270 Euro.<br />
Sicherheitszentrum Süd-Ost<br />
Am 1. Februar 2008 wurde der Spatenstich für das neue Sicherheitszentrum in Bad Radkersburg vorgenommen.<br />
In diesem Gebäude sollen in Zukunft Polizei, Rotes Kreuz und Stadtfeuerwehr untergebracht<br />
werden. Auch unsere <strong>Gemeinde</strong> muss einen n<strong>am</strong>haften Betrag für das Rote Kreuz beisteuern.<br />
Österreichisches Rotes Kreuz<br />
Das Österreichisches Rote Kreuz bittet im Bereich der Senioren-Notrufhilfe ein unverbindliches Angebot<br />
an. Mit einer einmaligen Anschlussgebühr von 31,50 Euro, sowie einer monatlichen Miete von 25,40 Euro<br />
bittet das Rote Kreuz folgende Leistungen:<br />
• die Bereitstellung, Inbetriebnahme und Erklärung des Rufhilfetelefons,<br />
• die Gerätewartung und die Bereitstellung eines Ersatzgerätes im Schadensfall,<br />
• die Entgegennahme und Bearbeitung der eingelangten Notrufe durch die Rettungsleitstelle in Graz<br />
(rund um die Uhr).<br />
• Weiters sind alle Fehleinsätze inkludiert, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.<br />
Weitere Informationen unter www.rufhilfe-steiermark.at