RDT 4/2006 - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 4/<strong>2006</strong><br />
12<br />
T IERSCHUTZPOLITIK<br />
Bei konsequenter Umsetzung <strong>der</strong> Leitlinien<br />
durch die zuständige Behörde<br />
vor Ort können nach Ansicht von Tierund<br />
Artenschutzverbänden zumindest<br />
die gravierendsten Missstände auf Tierbörsen<br />
abgestellt werden. Daher begrüßt<br />
<strong>der</strong> bmt die Leitlinien, in denen<br />
sich viele unserer For<strong>der</strong>ungen wie<strong>der</strong>finden,<br />
als einen ersten Schritt in die<br />
richtige Richtung.<br />
Verboten ist künftig <strong>der</strong><br />
Verkauf von:<br />
� Wildfängen (Naturentnahmen),<br />
Ausnahme: Das Tier ist seit einem Jahr<br />
in menschlicher Obhut. Lei<strong>der</strong> umfasst<br />
dieses Verbot nicht so genannte Ranchund<br />
Farmzuchten, bei denen es sich<br />
letztlich auch um Wildfänge handelt,<br />
die nicht an ein Leben in Gefangenschaft<br />
gewöhnt sind,<br />
� verschiedenen Tierkategorien, die<br />
auf Tierbörsen nicht tierschutzkonform<br />
angeboten werden können bzw. <strong>der</strong>en<br />
tiergerechte Haltung in Privathaushalten<br />
aufgrund ihrer spezifischen biologischen<br />
Haltungsansprüche nur in Ausnahmefällen<br />
möglich erscheint (z. B.<br />
Primaten, Groß- und Kleinbären, Kängurus,<br />
Gürteltiere, Kraniche, Laufvögel,<br />
eigentliche Aras, Blauaras, Tukane,<br />
Flughunde, Krokodile, Haie, Rochen<br />
und Sägefische). Diese Liste von <strong>Tiere</strong>n<br />
ist aus Tierschutzsicht unzureichend.<br />
Daher for<strong>der</strong>n wir eine Positiv-Liste <strong>der</strong><br />
anzubietenden <strong>Tiere</strong>. Diese sollte dann<br />
das Artenspektrum auf nachgezüchtete<br />
<strong>Tiere</strong> und <strong>Tiere</strong> mit niedrigen Haltungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
reduzieren,<br />
� kranken, verletzten, geschwächten<br />
und abgemagerten <strong>Tiere</strong>n,<br />
� <strong>Tiere</strong>n, bei denen Verstöße <strong>gegen</strong><br />
das Tierschutzgesetz, insbeson<strong>der</strong>e § 6<br />
(Amputationsverbot) o<strong>der</strong> § 11b (Qualzuchtverbot)<br />
festzustellen sind,<br />
� weiblichen Säugetieren, die sich<br />
kurz vor <strong>der</strong> Geburt befinden, säugenden<br />
Muttertieren sowie nicht entwöhnten<br />
Jungtieren,<br />
� gestressten <strong>Tiere</strong>n o<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>n mit<br />
erheblichen Verhaltensauffälligkeiten.<br />
Darüber hinaus schreiben die Leitlinien<br />
Mehr Tiersc<br />
... UNTERLAUFEN<br />
DEN<br />
LEITLINIEN<br />
TIERSCHUTZ<br />
ALS ORIEN<br />
Am 1. Juni <strong>2006</strong> sind die<br />
"Leitlinien zur Ausrichtung<br />
von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten"<br />
in<br />
Kraft getreten, die einen<br />
tierschutzkonformen Ablauf<br />
von Tierbörsen gewährleisten<br />
sollen. Diese Leitlinien<br />
haben jedoch keinen rechtsverbindlichen<br />
Charakter wie<br />
z. B. eine Verordnung und<br />
dienen in erster Linie als<br />
Orientierungs- und Entscheidungshilfe.<br />
Die Praxis wird zeigen, ob die Gerichte im Streitfall den Anordnungen <strong>der</strong> zuständigen Behörde, die<br />
auf Grundlage dieser Leitlinien getroffen wurden, folgen werden.<br />
vor, dass eine Beunruhigung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong><br />
durch Herumreichen und Beklopfen<br />
<strong>der</strong> Behältnisse unterbleiben muss. Das<br />
Herausnehmen <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> aus den Behältnissen<br />
ist nur durch den Anbieter<br />
bei Vorliegen eines triftigen Grundes<br />
(ernste Kaufabsicht) erlaubt. Ein Herumreichen<br />
<strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> unter den Besuchern<br />
ist ebenso verboten, wie das Herausnehmen<br />
zu Werbezwecken o<strong>der</strong> zur<br />
Geschlechtsbestimmung. Das Angebot<br />
leben<strong>der</strong> Wirbeltiere als Futtertiere bedarf<br />
<strong>der</strong> Erlaubnis durch die zuständige<br />
Behörde.<br />
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