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Bilanzrecht Eine juristische Einführung

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Vanas<br />

<strong>Bilanzrecht</strong><br />

<strong>Eine</strong> <strong>juristische</strong> <strong>Einführung</strong><br />

Mit<br />

vielen Praxisbeispielen!


<strong>Bilanzrecht</strong><br />

<strong>Eine</strong> <strong>juristische</strong> <strong>Einführung</strong><br />

von<br />

Dr. Bernhard Vanas<br />

Wirtschaftsprüfer in Wien<br />

A L L E K R A<br />

F T I S<br />

1 8 4 9<br />

Wien 2009<br />

Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung<br />

T W I L L E


Zitiervorschlag: Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> (2009) [Seite].<br />

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der<br />

Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch<br />

Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des<br />

Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert,<br />

verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.<br />

Sämtliche Angaben in diesem Werk erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr;<br />

eine Haftung des Autors sowie des Verlages ist ausgeschlossen.<br />

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Die für Schulen und Hochschulen vorgesehene freie Werknutzung „Vervielfältigung<br />

zum eigenen Schulgebrauch“ gilt für dieses Werk nicht, weil es seiner<br />

Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Unterrichtsgebrauch bestimmt ist<br />

(§ 42 Abs 6 UrhG).<br />

ISBN 978-3-214-00510-8<br />

© 2009 MANZ , sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien<br />

Telefon: (01) 531 61-0<br />

E-Mail: verlag@MANZ.at<br />

World Wide Web: www.MANZ.at<br />

Druck: MANZ CROSSMEDIA, 1051 Wien


Vorwort<br />

Dieses Buch ist aus der Lehrveranstaltung „<strong>Bilanzrecht</strong> für Juristen“ an<br />

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien entstanden. Naturgemäß<br />

richtet es sich daher weniger an Bilanzersteller, Steuerberater oder<br />

Wirtschaftsprüfer, sondern vor allem an die klassischen <strong>juristische</strong>n Berufe<br />

wie Rechtsanwälte, Notare oder Richter, und natürlich vor allem an die Studenten<br />

der Rechtswissenschaften. Schon der Zugang zum Thema ist ein <strong>juristische</strong>r<br />

und nicht ein buchhalterischer. Buchhaltungswissen wird nicht vorausgesetzt<br />

und nach dem römischrechtlichen Grundsatz „iudex non calculat“<br />

liegt der Schwerpunkt auch nicht auf den Zahlen, sondern auf den<br />

Rechtsvorschriften zu Themen der Rechnungslegung.<br />

Die Themen spannen sich von den europarechtlichen Grundlagen über<br />

die Vorschriften des UGB, hin zu den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

und deren Bedeutung für Österreich und schließlich zu den Fragen<br />

der Sonderbilanzen. Der Schwerpunkt liegt immer auf denjenigen Themen,<br />

die für den Juristen von besonderem Interesse sind.<br />

Intention dieser Publikation ist nicht, die Technik des Bilanzierens und<br />

Konsolidierens zu lernen, sondern ein Verständnis für den Inhalt eines Jahresabschlusses<br />

und Konzernabschlusses oder einer Sonderbilanz zu entwickeln.<br />

„Bilanzen lesen und verstehen zu lernen“, und das aus der Sicht eines<br />

Juristen, ist daher das Ziel, nicht „Bilanzen zu erstellen“.<br />

Es ist durchaus zu begrüßen, dass das <strong>Bilanzrecht</strong> zum Pflichtfach im<br />

Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften erklärt wurde. Es handelt sich<br />

dabei um ein Gebiet, das auch für den Juristen zusehends an Bedeutung gewinnt<br />

und weiter gewinnen wird. Dieses Buch möge dazu beitragen, dass das<br />

Verständnis für Bilanzen im Rahmen der österreichischen und europäischen<br />

Rechtsordnung erweitert und vertieft wird. Auch wenn ich auf viele Details<br />

und Sonderfragen, insbesondere zu einzelnen Rechtsformen wie zB Privatstiftung,<br />

Societas Europaea oder Genossenschaft oder zu bestimmten Branchen<br />

wie zB Banken, Versicherungen, Investmentfonds oder Wertpapierdienstleister<br />

verzichten musste, so soll das Buch doch ein grundlegendes Verständnis für bilanzrechtliche<br />

Fragen vermitteln.<br />

Ich danke auch noch Herrn DDr. Klaus Wiedermann, der die Lehrveranstaltung<br />

gemeinsam mit mir betreut, für die wertvollen Anregungen, und<br />

allen anderen, die zum Zustandekommen dieses Werkes beigetragen haben.<br />

Wien, im Juli 2009 Bernhard Vanas<br />

III


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III<br />

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI<br />

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XV<br />

1. Kapitel<br />

Europarechtliche Grundlagen<br />

I. Richtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

II. Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

2. Kapitel<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

II. Die wichtigsten kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung . 6<br />

A. Grundsatz der Bilanzwahrheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

B. Grundsatz der Bilanzklarheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

C. Grundsatz der Vollständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

D. Grundsatz der Vorsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

E. Imparitätisches Realisationsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

F. Formelle Bilanzkontinuität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

G. Materielle Bilanzkontinuität (Bewertungsstetigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

H. Going-concern-Grundsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

I. Grundsatz der Einzelbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

J. Verrechnungsverbot (Saldierungsverbot) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

K. Periodengerechte Abgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

L. Grundsatz der Bilanzidentität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

M. Wesentlichkeitsgrundsatz (Materiality-Prinzip) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

N. Stichtagsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

III. Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung . . . . . 14<br />

A. Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder . . . . . . . . . . . . 15<br />

B. Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

C. Stellungnahmen des AFRAC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Seite<br />

3. Kapitel<br />

Jahresabschluss nach UGB<br />

I. Grundlagen der Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

A. Anwendungsbereich (§ 189 UGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

B. Aufbewahrungspflicht (§ 212 UGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

C. Vorlagepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

D. Inventur und Inventar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

1. Körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

2. Vorgelagerte Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

V


Inhaltsverzeichnis<br />

3. Nachgelagerte Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

4. Stichprobeninventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

5. Permanente Inventur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

II. Jahresabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

A. Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

B. Inhalt der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

1. Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

2. Umlaufvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

4. Passive Rechnungsabgrenzungsposten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

5. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

6. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

7. Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

8. Unversteuerte Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

9. Bilanzierungsverbote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

a) Gründungsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

b) Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital . . . . . . . . 30<br />

c) Nicht entgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen . . . 30<br />

d) Originärer Firmenwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

10. Bilanzierungswahlrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

a) Ingangsetzungsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

b) Derivativer Firmenwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

c) Damnum (Disagio) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

d) Aktivierte latente Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

11. Haftungsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

C. Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

1. Kontoform oder Staffelform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

2. Gesamtkostenverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

3. Umsatzkostenverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

D. Bewertungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

1. Bewertung des Anlagevermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

2. Bewertung des Umlaufvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

3. Wertaufholung und Zuschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

4. Bewertungsvereinfachungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

5. Bewertung von Passiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

6. Bewertung von Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen . . . . . . . 44<br />

E. Grundsatz der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

4. Kapitel<br />

Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften<br />

I. Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

II. Allgemeine Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

III. Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

A. Gliederung der Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

B. Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

C. Umlaufvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

D. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

E. Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

1. Gliederung des Eigenkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

VI


Inhaltsverzeichnis<br />

2. Nennkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

3. Kapitalrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

a) Gebundene Kapitalrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

b) Nicht gebundene Kapitalrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

4. Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

a) Gesetzliche Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

b) Satzungsmäßige Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

c) Freie Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

d) Bilanzgewinn bzw Bilanzverlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

e) Unversteuerte Rücklagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

IV. Gewinn- und Verlustrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

V. Ausschüttungssperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67<br />

A. Ingangsetzungsaufwendungen und aktive Steuerabgrenzung . . . . . . . . 68<br />

B. Zuschreibung auf Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

C. Außerplanmäßige Auflösung von Bewertungsreserven . . . . . . . . . . . . . 69<br />

D. Auflösung von Kapitalrücklagen aus Umgründungen mit Aufwertung 69<br />

VI. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

A. Generalnorm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

B. Ergänzende Angaben zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung . . . . 72<br />

C. Angaben zu Finanzinstrumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

D. Weitere Angaben zum Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

E. Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

F. Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />

G. Größenabhängige Erleichterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

VII. Lagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

A. Allgemeiner Inhalt des Lageberichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

B. Befreiung für die kleine GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

C. Erweiterte Analyse bei großen Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

D. Zusatzangaben bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften . . . . . 88<br />

E. Lagebericht und Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

VIII. Corporate-Governance-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

5. Kapitel<br />

Konzernabschluss nach UGB<br />

I. Definition des Konzernabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

A. Einheitstheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

B. Der Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

C. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />

1. Einheitliche Leitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />

2. Control-Tatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

3. Meinungsverschiedenheiten über die Konsolidierungspflicht . . . . . . 97<br />

D. Befreiende Konzernabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97<br />

E. IFRS-Konzernabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

1. Zwingender IFRS-Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

2. Freiwilliger IFRS-Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

3. Zusätzlich zu beachtende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

F. Größenabhängige Befreiungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

II. Stufenbau der Konzernrechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

III. Vollkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

VII


Inhaltsverzeichnis<br />

A. Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

B. Kapitalkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

C. Schuldenkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />

D. Aufwands- und Ertragskonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109<br />

E. Eliminierung von Zwischenergebnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109<br />

F. Steuerabgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

G. Anteile anderer Gesellschafter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

H. Fremdwährungsumrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

IV. Quotenkonsolidierung (anteilsmäßige Konsolidierung) . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

V. Equity-Bilanzierung für angeschlossene (assoziierte) Unternehmen . . . . . . 115<br />

VI. Konzernanhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

B. Generalklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

C. Konsolidierungskreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119<br />

D. Konsolidierungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

E. Erläuterungen zum Konzernabschluss und sonstige Angaben . . . . . . . 123<br />

VII. Konzernkapitalflussrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />

XIII. Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung . 127<br />

IX. Segmentberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127<br />

X. Konzernlagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

B. Inhalt des Lageberichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129<br />

I. Prüfungspflicht<br />

6. Kapitel<br />

Abschlussprüfung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134<br />

II. Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

III. Auswahl und Ausschließungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

B. Ausschlussgründe in besonderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140<br />

C. Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit . . . . . . . . . . . 141<br />

D. Exkurs: Qualitätssicherung für Abschlussprüfungen . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

E. Konsequenzen für den befangenen oder ausgeschlossenen Abschlussprüfer<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

IV. Gegenstand und Umfang der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145<br />

V. Prüfungsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148<br />

A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148<br />

B. Redepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149<br />

C. Bestätigungsvermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />

VI. Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152<br />

VII. Meinungsverschiedenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

VIII. Exkurs: Prüfungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

I. Einzelabschluss<br />

7. Kapitel<br />

Offenlegung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159<br />

II. Konzernabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />

III. Gerichtliche Prüfung und Zwangsstrafen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />

VIII


Inhaltsverzeichnis<br />

8. Kapitel<br />

Zusammenfassung: Von der Aufstellung bis<br />

zur Offenlegung des Jahresabschlusses<br />

I. Aktiengesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163<br />

II. GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166<br />

I. <strong>Einführung</strong><br />

9. Kapitel<br />

IFRS (IAS)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172<br />

II. IAS-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

III. Einige wesentliche Unterschiede zum UGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

10. Kapitel<br />

US GAAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176<br />

I. Gründungsbilanzen<br />

11. Kapitel<br />

Sonderbilanzen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

A. Eröffnungsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

B. Gründung einer AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179<br />

C. Gründung der GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

II. Kapitalerhöhung und Sacheinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

A. Kapitalerhöhung bei der AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />

B. Kapitalerhöhung bei der GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />

C. Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln (Kapitalberichtigung) . . . . . . . . . . . 184<br />

III. Verschmelzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185<br />

A. Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185<br />

B. Zwischenbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186<br />

C. Verschmelzungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187<br />

D. Verschmelzungsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188<br />

IV. Formwechselnde Umwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188<br />

V. Übertragende Umwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188<br />

A. Verschmelzende Umwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189<br />

B. Errichtende Umwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190<br />

VI. Spaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190<br />

A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190<br />

B. Bilanzen nach dem Spaltungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191<br />

C. Bilanzen nach dem Umgründungssteuergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />

VII. Weitere Umgründungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />

VIII. Liquidation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194<br />

A. Abwicklung einer AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194<br />

B. Abwicklung einer GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195<br />

C. Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195<br />

IX. Auf dem Weg zur Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

A. Verlust des halben Grund- bzw Stammkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

B. Negatives Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

C. Unternehmensreorganisationsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

X. Überschuldungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198<br />

IX


Inhaltsverzeichnis<br />

A. Grundsätze für den Überschuldungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198<br />

B. Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198<br />

C. Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199<br />

Stichwortverzeichnis ........................................... 201<br />

X


Abkürzungsverzeichnis<br />

AFRAC = Austrian Financial Reporting and Auditing Committee<br />

AHG = Amtshaftungsgesetz<br />

AktG = AktienG<br />

A-QSG = Abschlussprüfungs-QualitätssicherungsG 2005<br />

AR = Aufsichtsrat<br />

AR aktuell = „Aufsichtsrat aktuell“<br />

ArbVG = ArbeitsverfassungsG<br />

ARC = Accounting Regulatory Committee<br />

AußStrG = Außerstreitgesetz<br />

BAO = Bundesabgabenordnung<br />

BB = „Der Betriebsberater“<br />

BMF = Bundesministerium für Finanzen<br />

BMJ = Bundesministerium für Justiz<br />

BSpG = BausparkassenG<br />

BWG = BankwesenG<br />

CGK = Corporate-Governance-Kodex<br />

dh = das heißt<br />

ecolex = „Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht“<br />

EFRAG = European Financial Reporting Advisory Group<br />

EGT = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

EKEG = EigenkapitalersatzG 2003<br />

EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention<br />

EStG = EinkommensteuerG<br />

EStR = Einkommensteuerrichtlinien<br />

EU = Europäische Union<br />

FAS = Financial Accounting Standard<br />

FASB = Financial Accounting Standard Board<br />

FBG = Firmenbuchgesetz<br />

FG = Fachgutachten<br />

FJ = „Finanzjournal“<br />

FMA = Finanzmarktaufsicht<br />

FMAG 2001 = FinanzmarktaufsichtsG 2001<br />

G = Gesetz<br />

gem = gemäß<br />

GenG = GenossenschaftsG<br />

GeS = „Zeitschrift für Gesellschafts- und Steuerrecht“<br />

GesbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

GesRÄG 2005 = GesellschaftsrechtsänderungsG 2005<br />

GesRZ = „Der Gesellschafter“<br />

GmbHG = Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

XI


Abkürzungsverzeichnis<br />

GoB = Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

GuV = Gewinn- und Verlustrechnung<br />

GV = Generalversammlung<br />

hL = herrschende Lehre<br />

hM = herrschende Meinung<br />

HV = Hauptversammlung<br />

IAASB = International Auditing and Assurance Standards Board<br />

IAS = International Accounting Standard<br />

IASB = International Accounting Standards Board<br />

IAS-VO = VO (EG) 2002/1606 Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards<br />

idR = in der Regel<br />

IFRIC = International Financial Reporting Interpretation Committee<br />

IFRS = International Financial Reporting Standard<br />

iHv = in Höhe von<br />

IKS = Internes Kontrollsystem<br />

insb = insbesondere<br />

InvFG = InvestmentfondsG<br />

IPSAS = International Public Sector Accounting Standards<br />

iRv = im Rahmen der<br />

iSd = im Sinne der/des<br />

iVm = in Verbindung mit<br />

IWP = Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

JSt = Journal für Strafrecht<br />

KapBG = KapitalberichtigungsG<br />

KG = Kommanditgesellschaft<br />

KMU = kleine und mittlere Unternehmen<br />

KStG = KörperschaftsteuerG<br />

KWT = Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

MoU = Memorandum of Understanding<br />

NBG = NationalbankG<br />

NYSE = New York Stock Exchange<br />

ÖBA = „Österreichisches Bankarchiv“<br />

OG = offene Gesellschaft<br />

ÖStZ = „Österreichische Steuer-Zeitung“<br />

PSG = PrivatstiftungsG<br />

RdW = „Recht der Wirtschaft“<br />

RL = Richtlinie<br />

RLG = RechnungslegungsG 1990<br />

RMS = Risikomanagementsystem<br />

Rsp = Rechtsprechung<br />

RV = Regierungsvorlage<br />

RWZ = „Zeitschrift für Rechnungswesen“<br />

Rz = Randziffer<br />

XII


Abkürzungsverzeichnis<br />

SEC = Securities Exchange Commission<br />

SEG = Societas Europaea-Gesetz<br />

SIC = Standards Interpretation Committee<br />

sog = sogenannt, -e, -er, -es<br />

SWI = „Steuer und Wirtschaft International“<br />

SWK = „Steuer- und Wirtschaftskartei“<br />

TEUR = Tausend Euro<br />

UGB = Unternehmensgesetzbuch<br />

UmgrStG = UmgründungsteuerG<br />

URÄG 2008 = UnternehmensrechtsänderungsG 2008<br />

URG = UnternehmensreorganisationsG<br />

US GAAP = United States Generally Accepted Accounting Principles<br />

UWG = Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

VersAG = VersicherungsaufsichtsG<br />

VO = Verordnung<br />

wbl = „wirtschaftsrechtliche blätter“<br />

WGG = WohnungsgemeinnützigkeitsG<br />

WTBG = WirtschaftstreuhandberufsG<br />

zB = zum Beispiel<br />

XIII


Literaturverzeichnis<br />

Das Literaturverzeichnis ist auf die österreichische Literatur konzentriert;<br />

aus der umfangreichen deutschen Literatur werden nur einige Standardwerke<br />

und ausgewählte Aufsätze angeführt.<br />

Das Literaturverzeichnis ist geteilt: Soweit Themen behandelt werden,<br />

die individuelle Kapitel in diesem Buch betreffen, so ist die Literatur unmittelbar<br />

bei diesem Kapitel aufgelistet. Im Übrigen findet sich die weiterführende<br />

Literatur hier im Literaturverzeichnis.<br />

a) Einzelabschluss<br />

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen 6 (2004)<br />

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzanalyse 2 (2004)<br />

Baetge/Kirsch/Thiele, <strong>Bilanzrecht</strong>, Loseblattausgabe (ab 2003)<br />

Beck, Beck’scher Bilanz-Kommentar 6 (2006)<br />

Bertl/Deutsch-Goldoni/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch 5 (2007)<br />

Bertl/Kofler/Mandl, Praxis der neuen Rechnungslegung 4 (1997)<br />

Bertl/Mandl, Handbuch zum Rechnungslegungsgesetz, Loseblatt (1999)<br />

Bitzyk/Steckel, Der Jahresabschluss – Einzelabschluss nach dem UGB 4 (2008)<br />

Blaich/Egger/Weilinger, <strong>Einführung</strong> in die Rechnungslegung – Buchhaltung, Bilanzierung,<br />

Kostenrechnung 2 (1997)<br />

Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS 3 (2005)<br />

Bydlinski S. / Potyka / M. Weber, URÄG 2008 (2008)<br />

Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 20 (2005)<br />

Denk/Feldbauer-Durstmüller/Mitter/Wolfsgruber, Externe Unternehmensrechnung 3<br />

(2007)<br />

Deutsch/Rohatschek, Sonderfragen der Bilanzierung 2 (2008)<br />

Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum AktG (2003)<br />

Eberhartinger, Ertragssteuerliche Konsequenzen der Internationalisierung der Rechnungslegung<br />

(2000)<br />

Eberhartinger/Fraberger, Bilanzsteuerrecht und Steuerbilanzpolitik anhand von Fällen 2<br />

(2006)<br />

Egger/Bertl/Samer, Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch, Band 1:<br />

Der Einzelabschluss 12 (2008)<br />

Ellrott/Förschle/Hoyos/Winkeljohann, Beck’scher Bilanz-Kommentar 6 (2006)<br />

Frick, Bilanzierung nach dem Rechnungslegungsgesetz 7 (2003)<br />

Gellis, Kommentar zum GmbH-Gesetz 6 (2006)<br />

Gräfer, Bilanzanalyse 9 (2005)<br />

Großfeld/Luttermann, <strong>Bilanzrecht</strong> 4 (2005)<br />

Grünberger H., Praxis der Bilanzierung 11 (2007)<br />

Grünberger H., Grundzüge der Bilanzierung (2009)<br />

Jabornegg/Strasser, Kommentar zum AktG 4 (2006)<br />

Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008)<br />

Keinert, Rechnungslegung für Juristen (2004)<br />

Koppensteiner/Rüffler, GmbHG 3 (2007)<br />

Krejci, Unternehmensrecht 4 (2008)<br />

XV


Literaturverzeichnis<br />

Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Loseblatt (ab 2002)<br />

Küting/Weber/Boecker, Die Bilanzanalyse 8 (2006)<br />

Lachnit, Bilanzanalyse (2004)<br />

Lechner/Egger/Schauer, <strong>Einführung</strong> in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre 23 (2006)<br />

Lukas/Zetter/Maukner, Rechnungslegungsgesetz 3 (2001)<br />

Mandl, Das große Lexikon Rechnungswesen und Rechnungslegung (2003)<br />

Mandl, HB der Buchführung und Jahresabschlussaufstellung 2 (1999)<br />

Nowotny, Funktion der Rechnungslegung im Handels- und Gesellschaftsrecht (1987)<br />

Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht 2 (1997)<br />

Reich-Rohrwig, Grundsatzfragen der Kapitalerhaltung (2004)<br />

Schiemer/Jabornegg/Strasser, Kommentar zum Aktiengesetz 3 (1993)<br />

Staub, HGB-Großkommentar 4 (hrsg von Canaris/Schilling/Ulmer)<br />

Straube, Kommentar zum HGB II 2 (2000)<br />

Straube, Wiener Kommentar zum GmbHG (2008)<br />

Umfahrer, Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 6 (2008)<br />

Wagenhofer, Bilanzierung und Bilanzanalyse 9 (2008)<br />

Wagenhofer/Ewert, Externe Unternehmensrechnung 2 (2007)<br />

Weilinger, Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses im Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht (1997)<br />

b) Konzernabschluss<br />

Bitzyk/Steckel, Der Jahresabschluss – Konzernabschluss 4 (2007)<br />

Egger/Samer, Der Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch II: Der Konzernabschluss<br />

5 (2004)<br />

Fröhlich, Konzernrechnungslegung kompakt (2007)<br />

Fröhlich, Praxis der Konzernrechnungslegung 2 (2007)<br />

Küting/Weber, Der Konzernabschluss, Praxis der Konzernrechnungslegung nach HGB<br />

und IFRS 10 (2006)<br />

Leissing, Konzernrechnungslegung 2 (2004)<br />

c) IFRS<br />

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Loseblattausgabe<br />

(ab 2002)<br />

Auer, IAS/IFRS kompakt 2 (2003)<br />

Baetge/Dörner/Kleekämper/Wollmert/Kirsch, Rechnungslegung nach International<br />

Accounting Standards 2 Loseblattausgabe (2002)<br />

Ballwieser, Wiley Kommentar zur Internationalen Rechnungslegung (2009)<br />

Bitzyk/Steckel, Internationale Rechnungslegungsstandards (2008)<br />

Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS 3 (2005)<br />

Buchholz, Internationale Rechnungslegung 6 (2007)<br />

Egger/Samer/Bertl, Der Jahresabschluss nach dem HGB II: Konzernabschluss 5<br />

(2004)<br />

Förschle/Holland/Kroner, Internationale Rechnungslegung 6 (2003)<br />

Grünberger D., IFRS 2009 (2008)<br />

Heuser/Theile, IFRS-Handbuch 3 (2007)<br />

Küting/Weber, Der Konzernabschluss, Praxis der Konzernrechnungslegung nach HGB<br />

und IFRS 10 (2006)<br />

Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IAS/IFRS-Kommentar 7 (2009)<br />

Rohatschek/Maukner, Rechnungslegung nach IFRS 3 (2008)<br />

Wagenhofer, Internationale Rechnungslegungsstandards 6 (2009)<br />

XVI


d) Latente Steuern<br />

Andreaus, Ergebnisbelastung durch Senkung des KSt-Satzes, SWK 2004, W 175<br />

Arminger / O. Nowotny, Latente Steuern – anzuwendender Steuersatz nach IFRS –<br />

US-GAAP und HGB bei beschlossenen oder angekündigten Steuersatzänderungen,<br />

RWZ 2005, 16<br />

Bach/Hopf, Latente Steuern im Einzelabschluss (Teil I), SWK 1997, W 27<br />

Bach/Hopf, Latente Steuern im Einzelabschluss (Teil II), SWK 1997, W 37<br />

Barborka, EU-GesRÄG: Anhangsangaben für latente Steuern, RWZ 1999, 42<br />

Fröhlich, Auswirkungen der Gruppenbesteuerung auf latente Steuern im Konzernabschluss,<br />

RWZ 2005, 69<br />

Gasselsberger, Stetigkeitsgebot für den Ansatz aktiver latenter Steuern, SWK 1998,<br />

W 137<br />

Gedlicka, Steuerabgrenzungen im Einzelabschluss nach nationalen und internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften, Wien 2000<br />

Karrenbrock, Latente Steuern in Bilanz und Anhang (1991)<br />

Moser G., Latente Steuern auf quasi-permanente Differenzen im unternehmensrechtlichen<br />

Einzelabschluss (unter besonderer Berücksichtigung von umgründungsbedingten<br />

Bewertungsdifferenzen in Beteiligungsansätzen), SWK 2007, W 40<br />

Moser G., Zur Ausübung des Aktivierungswahlrechts für aktive latente Steuern im<br />

Einzelabschluss nach § 198 Abs 10 UGB, insb. im Zuge von Umgründungen, SWK<br />

2008, W 82<br />

Rohatschek, Bilanzierung latenter Steuern im Einzel- und Konzernabschluss (2000)<br />

Schwarzinger, Konzeptionelle Überlegungen zur Steuerabgrenzung im Einzelabschluss,<br />

RWZ 1997, 161<br />

Sterl, Latente Steuern im Einzelabschluss, SWK 1998, W 98<br />

Urnik/Haas/Niedermoser, Der Ansatz latenter Steuern im Einzelabschluss nach dem<br />

<strong>Bilanzrecht</strong>sorganisierungsgesetz (BilMoG): Ein Weg für Österreich?, RWZ 2008,<br />

332<br />

Wagenhofer, Die Bilanzierung latenter Steuern nach dem neuen IAS 12, SWI 1997, 74<br />

Einzelfragen<br />

Literaturverzeichnis<br />

a) Einzelabschluss<br />

Altenburger, Rechnungslegungsvorschriften: Was könnte Österreich von der Schweiz<br />

und Liechtenstein lernen, in FS A. Brogyanyi (2008) 65<br />

Auer,Rechnungslegung und Kapitalerhaltung – Europäische Entwicklungen und nationale<br />

Diskussion, RWZ 2007, 222<br />

Auer/Maresch, Die Kennzahl EBITDA (Earnings before Interest, Tax, Depreciation<br />

and Amortisation) im HGB-Einzelabschluss, RWZ 2006, 90<br />

Baetge, Fair Value-Accounting versus Realisations-, Imparitäts- und Vorsichtsprinzip,<br />

RWZ 2003, 230<br />

Barborka/Rohatschek/Heu, Berichterstattung nach dem Fair Value-Bewertungsgesetz –<br />

FVBG, RWZ 2005, 200<br />

Beiser, Einlagenrückzahlung in Handels- und Steuerbilanz, Wien 2000<br />

Bertl, Rechnungslegung im Umbruch, RWZ 2005, 12<br />

Bertl ua (Hrsg), Immaterielle Vermögenswerte (2006)<br />

Bertl ua, (Hrsg) Immobilien im Bilanz- und Steuerrecht, Wiener <strong>Bilanzrecht</strong>stage (2007)<br />

Bertl/Fraberger, Bilanzierung von Provisionen beim Auftraggeber, RWZ 2003, 112<br />

Bertl/Fraberger, Synergieeffekte bei der Beteiligungsbewertung, RWZ 2003, 309<br />

Bertl/Fraberger, Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten, RWZ 2003, 338<br />

XVII


Literaturverzeichnis<br />

Bertl/Fraberger, Bilanzierung von „hybriden Kapitalherabsetzungen“, RWZ 2003, 372<br />

Bertl/Fraberger, Materielle Instrumente der Bilanzpolitik (I), RWZ 2000, 120<br />

Bertl/Hirschler, Unternehmens- und steuerrechtliche Behandlung einer Bilanzberichtigung,<br />

RWZ 2008, 102<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzielle Behandlung der sogenannten Hybridanleihe, RWZ 2008, 71<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzielle Behandlung der Rücknahme von Altbatterien, RWZ 2008,<br />

33<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzielle Behandlung des Einbaus von Trennwänden, RZW 2008, 2<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzierung von Wertsicherungsklauseln, RWZ 2004, 14<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, RWZ 2004, 178<br />

Bertl/Hirschler, Bilanzierung von Kommissionsgeschäften, RZW 2004, 198<br />

Bertl/Hirschler, Phasenkongruente Dividendenrealisation und Steuerausgleich bei,<br />

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XXIV


1. Kapitel<br />

Europarechtliche Grundlagen<br />

In der EU wurde schon früh mit der Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften<br />

begonnen. Die sog 4. Richtlinie (über den Einzelabschluss<br />

von Kapitalgesellschaften) führt in der Präambel aus:<br />

„Der Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über die Gliederung<br />

und den Inhalt des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie über<br />

die Bewertungsmethoden und die Offenlegung dieser Unterlagen, insbesondere<br />

bei der Aktiengesellschaft und der GmbH, kommt im Hinblick auf den<br />

Schutz der Gesellschafter sowie Dritter besondere Bedeutung zu.<br />

<strong>Eine</strong> gleichzeitige Koordinierung auf diesen Gebieten ist bei den vorgenannten<br />

Gesellschaftsformen deswegen erforderlich, weil die Tätigkeit der<br />

betreffenden Gesellschaften einerseits häufig über das nationale Hoheitsgebiet<br />

hinausreicht und die Gesellschaften andererseits Dritten eine Sicherheit nur<br />

durch ihr Gesellschaftsvermögen bieten.<br />

Außerdem ist es erforderlich, dass hinsichtlich des Umfangs der zu veröffentlichenden<br />

finanziellen Angaben in der Gemeinschaft gleichwertige<br />

rechtliche Mindestbedingungen für miteinander im Wettbewerb stehende<br />

Gesellschaften hergestellt werden.<br />

Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln.<br />

Zu diesem Zweck müssen für die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung zwingend vorgeschriebene Gliederungsschemata<br />

vorgesehen und muss der Mindestinhalt des Anhangs sowie des Lageberichts<br />

festgelegt werden. Jedoch können für bestimmte Gesellschaften wegen ihrer<br />

geringeren wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung Ausnahmen zugelassen<br />

werden.<br />

Die verschiedenen Bewertungsmethoden müssen, soweit erforderlich,<br />

vereinheitlicht werden, um die Vergleichbarkeit und die Gleichwertigkeit der<br />

in den Jahresabschlüssen gemachten Angaben zu gewährleisten. Der Jahresabschluss<br />

aller Gesellschaften, für die diese Richtlinie gilt, muss offengelegt<br />

werden. Jedoch können auch in dieser Hinsicht Ausnahmen zugunsten kleiner<br />

und mittlerer Gesellschaften gemacht werden.<br />

Der Jahresabschluss muss von dazu befugten Personen geprüft werden;<br />

hinsichtlich dieser Personen werden die für ihre Befähigung zu verlangenden<br />

Mindestanforderungen zu einem späteren Zeitpunkt koordiniert werden; lediglich<br />

bei kleinen Gesellschaften soll eine Befreiung von dieser Prüfungspflicht<br />

möglich sein.<br />

Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> 2009 1


1. Kapitel: Europarechtliche Grundlagen<br />

Gehört eine Gesellschaft zu einem Konzern, so ist es wünschenswert, dass<br />

der Konzernabschluss, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild von der Tätigkeit des Konzerns insgesamt vermittelt, offengelegt wird.“<br />

Darin sind bereits ganz wesentliche Grundsätze und Ziele angesprochen:<br />

* Der Grundsatz von true and fair view ist verankert.<br />

* Das Ziel eines einheitlichen Kapitalmarkts ist angesprochen.<br />

* Sowohl Gläubiger als auch Eigenkapitalgeber sollen geschützt werden.<br />

* Wettbewerbsverzerrungen sollen vermieden werden.<br />

Es wird in der EU offensichtlich differenziert zwischen Kapitalgesellschaften<br />

und anderen Rechtsformen. Kleine und mittlere Kapitalgesellschaften<br />

erhalten verschiedene Erleichterungen zugestanden. Am strengsten sind<br />

die Vorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen, deren Aktien oder<br />

Anleihen an einer Börse notieren. Sondervorschriften gibt es für Banken und<br />

Versicherungen.<br />

I. Richtlinien<br />

Literatur: Lanfermann/Maul, Änderung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien,<br />

BB 2006, 2011.<br />

Die wichtigsten Richtlinien der EU für die Rechnungslegung sollen kurz<br />

beschrieben werden.<br />

Die sog „4. Richtlinie“ oder „Bilanzrichtlinie“ (78/660/EWG) über<br />

den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen wurde in<br />

Österreich durch das RechnungslegungsG 1990, das das dritte Buch im HGB<br />

(„Rechnungslegung“) einführte, umgesetzt. Mit „Gesellschaften bestimmter<br />

Rechtsform“ sind in Österreich die Kapitalgesellschaften, also die GmbH und<br />

die AG gemeint. Die Richtlinie bezieht sich auf den Einzelabschluss dieser<br />

Gesellschaftsformen und regelt Inhalt und Gliederung von Bilanz und Gewinn-<br />

und Verlustrechnung, Bewertung von Aktiva und Passiva, den Inhalt<br />

des Anhangs und des Lageberichts, die Offenlegung des Jahresabschlusses<br />

und die Abschlussprüfung.<br />

Da von den ca 7,2 Millionen Kapitalgesellschaften in der EU rund<br />

5,4 Millionen sog Mikro-Kapitalgesellschaften sind (max 10 Arbeitnehmer,<br />

Umsatz unter EUR 1 Mio bzw Bilanzsumme unter EUR 0,5 Mio), hat die<br />

Kommission am 26. Februar 2009 eine Richtlinie vorgeschlagen, wonach<br />

diese Mikro-Kapitalgesellschaften aus dem Anwendungsbereich der Bilanzrichtlinie<br />

ausgenommen werden sollen. Bei ihnen steht der zusätzliche Verwaltungsaufwand<br />

in keiner vertretbaren Relation zum zusätzlichen Informationsgewinn.<br />

Die Kommission schätzt, dass sich daraus EU-weit ein Einsparungspotenzial<br />

von rund EUR 6,3 Mrd pro Jahr an Verwaltungskosten für<br />

Kleinunternehmen ergibt.<br />

2 Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> 2009


I. Richtlinien<br />

Die sog „7. Richtlinie“ oder „Konzernrichtlinie“ (83/349/EWG) über<br />

den konsolidierten Abschluss wurde in Österreich mit dem KonzernabschlussG<br />

1999 umgesetzt, die diesbezüglichen Vorschriften finden sich ebenfalls<br />

im dritten Buch des UGB. In der Konzernrichtlinie sind die Konsolidierungspflicht,<br />

der Inhalt und die Aufstellung des Konzernabschlusses, der<br />

Konzernlagebericht, die Offenlegung und die Prüfung des Konzernabschlusses<br />

geregelt.<br />

Unter Konzernabschluss (auch konsolidierter Abschluss genannt) versteht<br />

man die zusammengefasste Darstellung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage aller Unternehmen, die zum Konzern gehören, so als ob alle<br />

diese zum Konzern gehörigen Unternehmen ein einziges Unternehmen wären<br />

(Einheitstheorie – vgl § 250 Abs 3 UGB). Die (buchhalterische) Technik<br />

der Zusammenfassung aller Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen zu einem<br />

einzigen Konzernabschluss nennt man Konsolidierung.<br />

Die sog „11. Richtlinie“ (89/666/EWG) befasst sich mit der Offenlegung<br />

von Jahresabschlüssen von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat<br />

von Gesellschaften errichtet wurden, die dem Recht eines anderen<br />

Staates unterliegen.<br />

Die Richtlinie 86/635/EWG befasst sich mit dem Jahresabschluss und<br />

dem konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten. Sie<br />

wird daher auch Bankbilanz-Richtlinie genannt. Für Banken und Kreditinstitute<br />

gelten daher Sondervorschriften zur Rechnungslegung, die sich im<br />

BWG finden.<br />

Die Richtlinie 91/674/EWG befasst sich mit dem Jahresabschluss und<br />

dem konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen. Sie wird daher<br />

auch Versicherungsbilanz-Richtlinie genannt. Für Versicherungen gelten<br />

ebenfalls Sondervorschriften zur Rechnungslegung, die sich im VersAG<br />

finden.<br />

Obwohl sowohl die 4. Richtlinie als auch die 7. Richtlinie die Abschlussprüfung<br />

grundsätzlich regeln, so hat sich die EU schon seit längerem intensiv<br />

mit dem Thema der Abschlussprüfung beschäftigt. Die sog „8. Richtlinie“<br />

(84/253/EWG) über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen<br />

beauftragten Personen wurde in der Zwischenzeit<br />

bereits aufgehoben und durch eine neue Richtlinie ersetzt. Bereits am 15. 11.<br />

2000 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung über die Mindestanforderungen<br />

an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der<br />

EU. Am 16. 5. 2002 folgte eine weitere Empfehlung der Kommission, dieses<br />

Mal zu den Grundprinzipien der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in<br />

der EU. Schließlich wurde die Richtlinie 2006/43/EG zu Abschlussprüfungen<br />

von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen veröffentlicht, die<br />

auch „Abschlussprüfer-Richtlinie“ genannt wird. Die Umsetzung in Österreich<br />

erfolgte zT bereits im Jahr 2005 durch das A-QSG (siehe 6. Kapitel III.<br />

D.) und zT durch das Unternehmensrechts-ÄnderungsG (URÄG 2008,<br />

BGBl I 2008/70). Die Vorschriften des URÄG 2008 sind erstmals auf Ge-<br />

Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> 2009 3


1. Kapitel: Europarechtliche Grundlagen<br />

schäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2008 beginnen. Die wesentlichen<br />

Neuerungen durch die Abschlussprüfer-Richtlinie sind folgende:<br />

* Verschärfung der Unabhängigkeitsanforderungen an den Abschlussprüfer<br />

* öffentliches Register für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften<br />

* Anwendung internationaler Prüfungsstandards<br />

* verpflichtendes Qualitätssicherungssystem für alle Abschlussprüfer und<br />

Prüfungsgesellschaften<br />

* öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer<br />

* Transparenzbericht<br />

* Prüfungsausschuss<br />

Der Inhalt der Richtlinie 2006/46/EG (sog „Änderungs-Richtlinie“)<br />

wurde in Österreich ebenfalls durch das bereits erwähnte URÄG 2008 umgesetzt.<br />

Die wesentlichen Neuerungen waren:<br />

* die Anhebung der Schwellenwerte (zur Definition der kleinen, mittelgroßen<br />

und großen Kapitalgesellschaft)<br />

* die <strong>Einführung</strong> eines Corporate-Governance-Berichts für kapitalmarktorientierte<br />

Gesellschaften<br />

* die Offenlegung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems<br />

und des Risikomanagements im Lagebericht kapitalmarktorientierter<br />

Gesellschaften<br />

II. Verordnungen<br />

Literatur: Auer, Enforcement der Rechnungslegung und Prüfung, RWZ 2006,<br />

178; Maresch, Die mögliche Ausgestaltung des Enforcement in Österreich gemäß dem<br />

Ministerialentwurf des Enforcementstellen-Gesetzes (EnfStG-E), RWZ 2006, 294; Vater,<br />

Enforcement in Europa: Das Modell der „deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung“<br />

–Analyse des Referentenentwurfs zum Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle<br />

von Unternehmensabschlüssen, ÖBA 2004, 368; Wagenhofer, IAS-Konzernabschlüsse<br />

für börsennotierte Unternehmen ab 2005, SWI 2001, 180.<br />

Die wichtigste EU-Verordnung im Bereich der Rechnungslegung ist sicherlich<br />

die VO (EG) 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler<br />

Rechnungslegungsstandards (sog „IAS-Verordnung“). Zur Verbesserung der<br />

Funktionsweise des Binnenmarkts sollen einheitliche, internationale Rechnungslegungsstandards<br />

angewendet werden. Das gilt für alle kapitalmarktorientierten<br />

Gesellschaften, die sich von Anlegern über den Kapitalmarkt<br />

Eigen- oder Fremdkapital holen. Diese Gesellschaften müssen konsolidierte<br />

Abschlüsse nach jenen internationalen Standards aufstellen, die die EU durch<br />

VO in das EU-Recht übernimmt. Damit sollen der Schutz der Anleger und<br />

das Vertrauen in die Kapitalmärkte der EU gewährleistet werden.<br />

Nun werden die IAS (International Accounting Standards) vom IASB<br />

(International Accounting Standards Board) erlassen, also einer privaten Or-<br />

4 Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> 2009


II. Verordnungen<br />

ganisation und nicht einer gesetzgebenden Körperschaft. Damit diese IAS<br />

Normqualität erlangen, müssen sie durch eine VO in den Rechtsbestand der<br />

EU übernommen werden. Es gibt bereits zahlreiche VO zur Übernahme internationaler<br />

Rechnungslegungsstandards auf Basis der IAS-Verordnung. Es<br />

wurden nicht nur die alten IAS, sondern auch die neueren Standards, welche<br />

IFRS (International Financial Reporting Standards) genannt werden, übernommen.<br />

Auch die Interpretationen zu den Standards, welche IFRIC (International<br />

Financial Reporting Interpretations Committee) heißen und früher<br />

SIC (Standards Interpretations Committee) genannt wurden, werden per<br />

Verordnung in das EU-Recht übernommen.<br />

Das Verfahren zur Übernahme der Standards in EU-Recht wird „Endorsement“<br />

genannt. Die Kommission wird dabei durch die EFRAG (European<br />

Financial Reporting Advisory Group) und das ARC (Accounting Regulatory<br />

Committee, auch: Regelungsausschuss für Rechnungslegung) unterstützt.<br />

Das Endorsement hinkt immer dem aktuellen Regelwerk der IFRS<br />

nach, weil sich manche Standards eben noch im Übernahmeverfahren befinden,<br />

das doch einige Zeit in Anspruch nimmt. Den aktuellen Stand des Endorsement<br />

kann man auf der Homepage des EFRAG (www.efrag.org) nachlesen;<br />

dort findet man alle IFRS und IFRIC, die noch nicht ins EU-Recht<br />

übernommen wurden.<br />

Aus Erwägungsgrund 16 der IAS-VO sowie aus der Transparenz-Richtlinie<br />

(vom 15. 12. 2004 [RL 2004/19/EG]) ergibt sich für alle Mitgliedstaaten<br />

die Verpflichtung, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Einhaltung<br />

internationaler Rechnungslegungsstandards gewährleistet ist. Die Kommission<br />

hat mit dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden<br />

(CESR) ein gemeinsames Konzept für die Durchsetzung (Enforcement)<br />

entwickelt. Die CESR hat die folgenden 2 Standards geschaffen:<br />

* Standard Nr 1 „Enforcement of Standards on Financial Information in<br />

Europe“ (März 2003)<br />

* Standard Nr 2 „Coordination of Enforcement Activities“ (April 2004)<br />

Alle Mitgliedstaaten, ausgenommen Österreich, haben in der Zwischenzeit<br />

Enforcement-Einrichtungen geschaffen. Ihr Ziel ist es, die einheitliche<br />

Anwendung und Auslegung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze<br />

bei kapitalmarktorientierten Unternehmen sicherzustellen. Im Jahr 2006 gab<br />

es auch in Österreich den Entwurf eines Enforcementstellen-G, das mit 1. 1.<br />

2007 in Kraft treten sollte. Dieser Entwurf basierte auf dem deutschen Muster<br />

(Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung e. V.: DPR als erste Stufe<br />

und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BaFin als zweite Stufe)<br />

eines zweistufigen Verfahrens. Auch in Österreich sollte die erste Stufe privatrechtlich<br />

organisiert sein (Austrian-Review-Panel-Verein), die zweite Stufe<br />

sollte durch den Börseberufungssenat als Behörde dargestellt werden. Dieser<br />

Entwurf wurde aber nach heftiger Kritik wieder zurückgezogen. In Sachen<br />

Enforcement ist Österreich daher das „Schlusslicht“ in der EU.<br />

Vanas, <strong>Bilanzrecht</strong> 2009 5


Vanas<br />

<strong>Bilanzrecht</strong><br />

<strong>Eine</strong> <strong>juristische</strong> <strong>Einführung</strong><br />

<strong>Bilanzrecht</strong> ist ein Gebiet, das zusehends an Bedeutung gewinnt und<br />

weiter gewinnen wird. Intention dieser Publikation ist es, Verständnis<br />

für den Inhalt eines Jahresabschlusses und Konzernabschlusses oder<br />

einer Sonderbilanz zu entwickeln: „Bilanzen lesen und verstehen zu<br />

lernen“, und das aus der Sicht eines Juristen, ist daher das Ziel,<br />

nicht „Bilanzen zu erstellen“.<br />

Themenschwerpunkte:<br />

• europarechtliche Grundlagen<br />

• Vorschriften des UGB<br />

• internationale Rechnungslegungsgrundsätze und deren<br />

Bedeutung für Österreich<br />

• Fragen der Sonderbilanzen<br />

MMag. Dr. Bernhard Vanas ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

und Partner bei Deloitte Österreich. Er hält zahlreiche Vorträge, vor<br />

allem zu steuerlichen Fragen, und ist Lehrbeauftragter an der Juridischen<br />

Fakultät der Universität Wien.<br />

www.manz.at<br />

ISBN 978-3-214- 00510-8

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