Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
Checkliste Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten
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J / N<br />
VI. Angebote von Drittanbietern, <strong>für</strong> die<br />
das Bahnunternehmen Werbung betreibt<br />
Die Sicherungspflicht beschränkt sich auf einige wenige Aspekte. Keine Sicherungspflicht <strong>für</strong><br />
Angebote von Drittanbietern, <strong>für</strong> die das Bahnunternehmen keine Werbung betreibt<br />
1. Unterlagen, die vom Drittanbieter einzuverlangen sind:<br />
Soweit der Anbieter über ein Zertifikat der Stiftung «Safety in adventure» verfügt, ist die<br />
Übergabe einer Kopie des Zertifikats ausreichend und kann auf die nachstehend angeführten<br />
Unterlagen verzichtet werden.<br />
– Sicherheitskonzept<br />
– Bei Anlagen: Bestätigung der Normkonformität/Mängelfreiheit von Bau, Betrieb und<br />
Unterhalt<br />
– Bestätigung über das Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen<br />
Etwa <strong>für</strong> Bau und Betrieb einer Anlage, aber auch <strong>für</strong> die Ausübung einer Aktivität im Sinne<br />
des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten<br />
(wie z. B. Canyoning oder Bungee-Jumping).<br />
– Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung<br />
2. Absprachen betreffend<br />
– Sicherung der Zugangswege<br />
– Notfallorganisation/Rettungsdienst<br />
– Standort von Informationstafeln